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DE102008018173A1 - Ablagevorrichtung für Lebensmittelscheiben, Lebensmittel-Schneidemaschine, Verfahren zur Ablage von Lebensmittelscheiben und Trennblatt-Endlosband - Google Patents

Ablagevorrichtung für Lebensmittelscheiben, Lebensmittel-Schneidemaschine, Verfahren zur Ablage von Lebensmittelscheiben und Trennblatt-Endlosband Download PDF

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DE102008018173A1
DE102008018173A1 DE102008018173A DE102008018173A DE102008018173A1 DE 102008018173 A1 DE102008018173 A1 DE 102008018173A1 DE 102008018173 A DE102008018173 A DE 102008018173A DE 102008018173 A DE102008018173 A DE 102008018173A DE 102008018173 A1 DE102008018173 A1 DE 102008018173A1
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Germany
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endless belt
separator sheet
sheet
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Withdrawn
Application number
DE102008018173A
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English (en)
Inventor
Klaus Koch
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Bizerba SE and Co KG
Original Assignee
Bizerba SE and Co KG
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Publication date
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Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Es wird eine Ablagevorrichtung für Lebensmittelscheiben bereitgestellt, umfassend einen Ablagetisch, eine Mitnehmereinrichtung, durch welche Lebensmittelscheiben transportierbarsind, wobei Lebensmittelscheiben von der Mitnehmereinrichtung kommend auf dem Ablagetisch ablegbar sind, und eine Trennblatt-Spendeeinrichtung, durch welche Trennblätter für Lebensmittelscheiben bereitstellbar sind, wobei die Trennblatt-Spendeeinrichtung eine Endlosband-Führungseinrichtung umfasst, durch welche ein Trennblatt-Endlosband geführt ist, und wobei eine Stempeleinrichtung vorgesehen ist, durch welche durch Einwirkung auf das Trennblatt-Endlosband mindestens ein Trennblatt als Ausschnitt aus dem Endlosband heraustrennbar ist und das mindestens eine herausgetrennte Trennblatt auf dem Ablagetisch ablegbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Ablagevorrichtung für Lebensmittelscheiben, umfassend einen Ablagetisch, eine Mitnehmereinrichtung, durch welche Lebensmittelscheiben transportierbar sind, wobei Lebensmittelscheiben von der Mitnehmereinrichtung kommend auf dem Ablagetisch ablegbar sind, und eine Trennblatt-Spendeeinrichtung, durch welche Trennblätter für Lebensmittelscheiben bereitstellbar sind.
  • Die Erfindung betrifft ferner eine Lebensmittel-Schneidemaschine.
  • Weiterhin betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Ablage von Lebensmittelscheiben, welche von einer Mitnehmereinrichtung kommend auf einem Ablagetisch abgelegt werden, bei dem zwischen aufeinander abgelegten Lebensmittelscheiben ein Trennblatt angeordnet wird.
  • Weiterhin betrifft die Erfindung ein Trennblatt-Endlosband zur Bereitstellung von Trennblättern zwischen Lebensmittelscheiben.
  • Aus der DE 36 44 716 A1 ist ein Verfahren zum Schneiden von Lebensmitteln in Scheiben und zum Auflegen von Trennblättern auf die abgelegten Lebensmittelscheiben bekannt, bei dem die Lebensmittel auf einem in seiner Neigung gegenüber einer Schneidvorrichtung verstellbaren Schlitten aufgelegt und mittels der Schneidvorrichtung in Scheiben geschnitten werden, die Scheiben mittels einer Transporteinrichtung zu einem Ableger transportiert werden, der sie auf eine Fördereinrichtung ablegt, die unterhalb der Transporteinrichtung und im Wesentlichen senkrecht zur Transporteinrichtung verläuft, wobei mittels einer Trennblatt-Abgabevorrichtung auf jede Lebensmittelscheibe ein Trennblatt aufgelegt wird. Die Lebensmittelscheiben werden von der Schneidvorrichtung auf die Rückseite der Transporteinrichtung gelegt und zum Ableger transportiert.
  • Aus der EP 1 441 883 B1 ist eine Vorrichtung zum Aufschneiden von Lebensmittelprodukten bekannt, mit einem Transportsystem für eine Papierbahn, die von einer Vorratsrolle abgezogen, einer Schneidebene zugeführt und in vorgebbarer Abhängigkeit von der Schnittfolge derart vorgeschoben wird, dass ein Schneidmesser beim Abschneiden einer Produktscheibe auch einen Abschnitt von der Papierbahn abtrennt, der als Zwischenlage zusammen mit der abgeschnittenen Scheibe auf eine Sammelfläche für die aufgeschnittenen Produkte fällt. Die Papierbahn weist in Laufrichtung beabstandete Querperforierungen auf. Der Papiervorschub ist derart gesteuert oder geregelt, dass bei jedem Papier-Abtrennvorgang die Querperforierung in der Schneidebene liegt.
  • Aus der EP 1 260 327 A2 ist eine Aufschnittschneideanordnung mit Aufschnittschneidemaschine mit Ablegeeinrichtung bekannt, die einen Kettenrahmen umlaufender Ketten mit Spitzen, einen Schläger zum Abwerfen von Schnittgutscheiben von den Ketten und einen Ablegebereich mit einem Förderband umfasst, wobei die Förderwege der Ketten und des Förderbands zur Bildung eines gegebenenfalls in zwei Achsenrichtungen überlappenden Aufschnitts programmgesteuert vorwählbar sind. Es ist ferner eine Zufuhr- und Schneideinrichtung von in Rollenform vorgesehener Trägerfolie bzw. Verpackungsfolie aus Kunststoff oder Papier in dem Ablagebereich sowie gegebenenfalls eine Schweißstation zur Verschweißung von schnittgutbelegten Trägerfolienzuschnitten mit überdeckend abgelegten Verpackungsfolienzuschnitten vorgesehen.
  • Aus der DE 28 06 963 A1 ist eine Aufschnittschneidemaschine mit Ablegeeinrichtung und einem beweglichen Ablegetisch zur Bildung eines mindestens in einer Richtung überlappenden Aufschnitts bekannt. Der Ablegetisch ist zur Vergrößerung der Ablegefläche ausziehbar ausgebildet.
  • Aus der DE 103 32 483 A1 ist eine Schneidemaschine für Aufschnitt bekannt, welche eine Ablegeeinrichtung für geschnittenes Gut sowie eine Zuführung für Unterlags- und Deckfolien und gegebenenfalls für Zwischenfolien von Schnittgutscheiben umfasst. Von einer Folienrolle ausgehend werden Folienzuschnitte in den Ablegebereich gebracht. Ein Gebläse über der Ablegeposition stellt sicher, dass die Folienzuschnitte vom gezielten Luftstrom des Gebläses in die gewünschte Position gedrückt werden.
  • Aus der EP 0 285 462 A2 ist eine Vorrichtung zur Bearbeitung eines Bahnmaterials bekannt.
  • Aus der DE 1 632 102 ist ein Gerät zum Einlegen von Bogen aus einem dünnen, biegsamen Trennmaterial zwischen aufeinander folgenden Teilen von Nahrungsmittelerzeugnissen, die aus einer Lieferquelle aus zugeführt werden, bekannt, welches eine unterhalb der Lieferquelle befestigte Falltürvorrichtung aufweist. Es ist eine Vorrichtung zur Zuführung eines Materialbogens vorbestimmter Größe auf die Falltürvorrichtung in deren geschlossener Stellung vorgesehen. Weiterhin ist eine Vorrichtung vorgesehen, die die Falltürvorrichtung in der geschlossenen Stellung zum Aufnehmen und Abstützen eines Teils hält, das nach unten auf einen Bogen fallen gelassen wird, der auf der Falltürvorrichtung angeordnet ist. Das Erzeugnis und der Materialbogen können neben dem Boden des Erzeugnisses zusammen nach unten in eine Sammelzone fallen und durch eine Antriebsvorrichtung lässt sich die Bogenzuführvorrichtung und die Freigabevorrichtung für die Falltürvorrichtung in Übereinstimmung mit der Zuführgeschwindigkeit der Teile betätigen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Ablagevorrichtung der eingangs genannten Art bereitzustellen, bei welcher eine Trennblattablage auf einfache und effektive Weise durchführbar ist.
  • Diese Aufgabe wird bei der eingangs genannten Ablagevorrichtung erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Trennblatt-Spendeeinrichtung eine Endlosband-Führungseinrichtung umfasst, durch welche ein Trennblatt-Endlosband geführt ist, und dass eine Stempeleinrichtung vorgesehen ist, durch welche durch Einwirkung auf das Trennblatt-Endlosband mindestens ein Trennblatt als Ausschnitt aus dem Endlosband heraustrennbar ist und das mindestens eine herausgetrennte Trennblatt auf dem Ablagetisch ablegbar ist.
  • Bei der erfindungsgemäßen Lösung ist ein Trennblatt-Endlosband geführt. Als Endlosband wird dabei ein Band angesehen, dessen Länge (gegebenenfalls zwischen äußeren Enden) erheblich länger ist als die Länge eines einzelnen Trennblatts. Insbesondere ist die Länge dieses Trennblatt-Endlosbands mindestens fünfzigfach größer als die Länge eines einzelnen Trennblatts.
  • Das Trennblatt-Endlosband wird geführt. Dadurch lässt sich der Stempeleinrichtung kontinuierlich ein abzutrennendes Trennblatt bereitstellen. Die Stempeleinrichtung sorgt für eine Heraustrennung und Ablage. Dadurch lässt sich ein kontinuierlicher Prozess auf einfache Weise durchführen.
  • Die Endlosband-Führungseinrichtung und die Trennblatt-Spendeeinrichtung lassen sich platzsparend aneinander anordnen. Insbesondere lässt sich ein Flugweg eines Trennblatts auf den Ablagetisch minimieren. Dadurch wiederum erhält man eine sichere Ablage.
  • Durch die erfindungsgemäße Ablagevorrichtung lässt sich die Ablage von Lebensmittelscheiben und Trennblättern zwischen benachbarten Lebensmittelscheiben effektiv und insbesondere mit minimiertem Zeitaufwand durchführen.
  • Die Lösung einer Lebensmittelscheibe von der Mitnehmereinrichtung zur Ablage der Lebensmittelscheibe an dem Ablagetisch erfolgt beispielsweise über eine Abschlägereinrichtung, welche durch eine entsprechende Bewegung die Lebensmittelscheibe von der Mitnehmereinrichtung wegführt und auf den Ablagetisch zuführt.
  • Die Mitnehmereinrichtung ist eine Einrichtung, welche für den Wegtransport von Lebensmittelscheiben von einem bestimmten Bereich sorgt. Der Bereich ist beispielsweise ein Schneidbereich. Die Mitnehmereinrichtung kann dabei eine aktive Einrichtung sein, welche Lebensmittelscheiben über ein oder mehrere bewegliche Elemente aktiv transportiert; beispielsweise ist die Mitnehmereinrichtung in diesem Falle als Kettenförderer oder Bandförderer ausgebildet. Es ist auch möglich, dass die Mitnehmereinrichtung Lebensmittelscheiben passiv transportiert; in diesem Falle ist die Mitnehmereinrichtung beispielsweise als Umlenker ausgebildet, welcher Lebensmittelscheiben so umlenkt, dass sie auf dem Ablagetisch ablegbar sind.
  • Vorteilhafterweise weist ein herausgetrenntes Trennblatt eine kleinere Breite quer zu einer Transportrichtung an der Endlosband-Führungseinrichtung auf als das Trennblatt-Endlosband. Dadurch ist sichergestellt, dass das Trennblatt-Endlosband auch durch das Heraustrennen von Trennblättern zusammenhängend bleibt. Dadurch wiederum ist eine Führung an der Endlosband-Führungseinrichtung möglich. Die Führung an der Endlosband-Führungseinrichtung ermöglicht es wiederum auf einfache Weise, Trennblätter ”kontinuierlich” bereitzustellen.
  • Günstig ist es, wenn ein Trennblatt vor der Trennung vom Trennblatt-Endlosband an beiden Längsseiten, welche quer zu einer Breitenrichtung des Trennblatts liegen, mit dem Trennblatt-Endlosband verbunden ist. Dadurch ergeben sich bei der Führung des Trennblatt-Endlosbands auch nach der Heraustrennung eines Trennblatts symmetrische Verhältnisse.
  • Es ist vorgesehen, dass das Trennblatt-Endlosband vorperforiert ist oder an der Endlosband-Führungseinrichtung eine Perforationseinrichtung angeordnet ist, durch welche das Trennblatt-Endlosband vor Einwirkung der Stempeleinrichtung perforierbar ist. An dem Trennblatt-Endlosband sind entsprechend der vorgesehenen Breite eines Trennblatts ”Sollbruchstellen” vorgesehen. Durch Einwirkung und insbesondere Kraftbeaufschlagung der Stempeleinrichtung lässt sich dann ein Trennblatt heraustrennen. Die Heraustrennung lässt sich insbesondere in einem kontinuierlichen Prozess durchführen, indem die Stempeleinrichtung mit mindestens einem Stempel auf das Trennblatt-Endlosband zugeführt wird und dabei ein Trennblatt an Perforierungslinien herausgetrennt wird. Über den Stempel kann dann auch das herausgetrennte Trennblatt in einem Bewegungszyklus auf dem Ablagetisch (auf einer Lebensmittelscheibe) abgelegt werden.
  • Es ist günstig, wenn die Perforationseinrichtung an einer Umlenkrolle für das Trennblatt-Endlosband angeordnet ist. Die Umlenkrolle ist Teil der Endlosband-Führungseinrichtung. Sie sorgt für eine optimierte Führung des Trennblatt-Endlosbands. Da das Trennblatt-Endlosband kontinuierlich an der Umlenkrolle geführt ist, kann über die Perforationseinrichtung während der Führung eine Perforation eingebracht werden, um eine Sollbruchstelle bereitzustellen, über die wiederum über die Stempeleinrichtung ein Trennblatt herausgetrennt werden kann. Es lässt sich dadurch auf einfache Weise ”in situ” eine Perforation einbringen.
  • Es ist dabei günstig, wenn die Perforationseinrichtung mindestens ein Messer aufweist, welches in einer Breitenrichtung des Trennblatt-Endlosbands feststellbar beweglich ist. Dadurch lässt sich die Breite von herausgetrennten Trennblättern durch Einstellung der Messerposition einstellen.
  • Günstig ist es, wenn die Endlosband-Führungseinrichtung einen Abwickler und einen Aufwickler umfasst, zwischen welchen das Trennblatt-Endlosband geführt ist. Endlosband lässt sich in Rollenform auf den Abwickler aufsetzen. Es lässt sich unter Spannung zwischen dem Abwickler und dem Aufwickler führen. Durch Einwirkung der Stempeleinrichtung kann ein Trennblatt herausgetrennt werden.
  • Insbesondere ist der Aufwickler angetrieben. Dadurch kann das Trennblatt-Endlosband gesteuert transportiert werden. Insbesondere kann ein Vorschub in seinem Zeitablauf eingestellt werden. Dadurch lässt sich auf einfache Weise eine synchronisierte Ablage von Lebensmittelscheiben über eine Abschlägereinrichtung an dem Ablagetisch und eine anschließende Trennblattablage durchführen.
  • Es ist dann günstig, wenn dem Abwickler eine Bremse zugeordnet ist. Es wird dadurch verhindert, dass, wenn der Antrieb des Aufwicklers angehalten wird, sich der Abwickler weiter dreht und dabei die Spannung im Trennblatt-Endlosband verringert wird.
  • Bei einer vorteilhaften Ausführungsform umfasst die Stempeleinrichtung einen Schwenkstempel. In einer Schwenkbewegung des Schwenkstempels auf den Ablagetisch zu lässt sich ein Trennblatt aus dem Trennblatt-Endlosband heraustrennen und in Richtung Ablagetisch bewegen. Ein Schwenkstempel lässt sich auf einfache Weise an einem Gehäuse positionieren. An dem Gehäuse ist dann ein Freiraum gebildet, in welchem ein Abschläger der Abschlägereinrichtung schwenkbar ist und der Schwenkstempel schwenkbar ist. Durch eine entsprechende Synchronisierung von Schwenkantrieben lässt sich eine sukzessive Ablage von Lebensmittelscheiben und darauf von Trennblättern durchführen.
  • Es ist günstig, wenn eine Schwenkachse des Schwenkstempels mindestens näherungsweise parallel zu einer Transportrichtung der Mitnehmereinrichtung orientiert ist und insbesondere mindestens näherungsweise parallel zu einer Drehachse eines Abwicklers der Endlosband-Führungseinrichtung orientiert ist. Dadurch lässt sich unter Optimierung des Platzbedarfs auf einfache Weise eine synchronisierte Verfahrensdurchführung der Lebensmittelscheibenablage und Trennblattablage durchführen.
  • Günstigerweise weist die Stempeleinrichtung einen Antrieb zur Bewegung eines Stempels auf. Dadurch lässt sich eine genügend große Kraft bereitstellen, mit welcher der Stempel auf das Trennblatt-Endlosband wirkt, um ein Trennblatt heraustrennen zu können. Ferner lässt sich eine synchronisierte Verfahrensdurchführung erreichen, wobei über die Steuerung der Schwenkung des Stempels ein zeitoptimierter Ablageprozess durchführbar ist.
  • Günstig ist es, wenn ein Stempel der Stempeleinrichtung in einer Ausgangsstellung für das Trennblatt-Endlosband oberhalb des Trennblatt-Endlosbands liegt und das Trennblatt-Endlosband zwischen dem Ablagetisch und dem Stempel geführt ist. Das Trennblatt-Endlosband lässt sich dann in dieser Ausgangsstellung des Stempels geeignet positionieren, und zwar derart, dass ein herauszutrennendes Trennblatt in einem Einwirkungsbereich des Stempels liegt. Durch eine Zubewegung des Stempels auf den Ablagetisch lässt sich dann in einem integrierten Vorgang ein Trennblatt heraustrennen und in Richtung des Ablagetischs mitnehmen und dort ablegen.
  • Günstig ist es, wenn der Ablagetisch zwischen einem Fixierungsbereich der Mitnehmereinrichtung an einem Gehäuse und einem Fixierungsbereich der Stempeleinrichtung an dem Gehäuse liegt. Dadurch kann von zwei unterschiedlichen Seiten her eine Ablage von Lebensmittelscheiben und von Trennblättern erfolgen. Dadurch wiederum lässt sich die synchronisierte Lebensmittelscheiben-Trennblatt-Ablage zeitoptimiert durchführen.
  • Günstig ist es, wenn eine Schneideinrichtung vorgesehen ist, durch welche Trennblätter in einer Breitenrichtung von dem Trennblatt-Endlosband abtrennbar sind. Über die Einwirkung der Schneideinrichtung lässt sich die Länge eines Trennblatts festlegen. Die Schneideinrichtung kann dabei so ausgebildet sein, dass in der Breitenrichtung ein ständiges Durchschneiden eines abzutrennenden Trennblatts erfolgt oder dass eine Perforation vorgesehen wird. Die Schneideinrichtung ist beispielsweise direkt oder indirekt mit einem Gehäuse der Ablagevorrichtung verbunden. Es ist grundsätzlich auch möglich, dass die Schneideinrichtung an einem Stempel der Stempeleinrichtung angeordnet ist.
  • Es ist dabei auch möglich, dass beispielsweise an einem Stempel der Stempeleinrichtung eine Schneideinrichtung angeordnet ist, welche für einen Schnitt in einer Längsrichtung des Trennblatt-Endlosbands sorgt. Dadurch muss keine Vorperforation vorgesehen werden.
  • Insbesondere ist die Schneideinrichtung so eingestellt, dass das Trennblatt-Endlosband in der Breitenrichtung nicht vollständig durchtrennt wird, sodass ein zusammenhängendes Trennblatt-Endlosband bestehen bleibt, und/oder dass die Schneideinrichtung einstellbar ist. Dadurch wird sichergestellt, dass die Schneideinrichtung nur dafür sorgt, ein Trennblatt abzutrennen, nicht jedoch das Trennblatt-Endlosband durchzutrennen. Dadurch wiederum wird eine Führung des Trennblatt-Endlosbands ermöglicht. Es muss dadurch beispielsweise kein Stapel von Einzelblättern vorgesehen werden. Wenn die Schneideinrichtung einstellbar ist, wobei insbesondere eine Schneidbreite einstellbar ist, dann lässt sich grundsätzlich die Breite B eines von dem Trennblatt-Endlosband abgetrennten Trennblatts einstellen und den Gegebenheiten anpassen.
  • Es ist dabei günstig, wenn die Schneideinrichtung bezogen auf eine Transportrichtung des Trennblatt-Endlosbands vor einem Einwirkungsbereich der Stempeleinrichtung angeordnet ist. Dadurch kommen Trennblätter in einen Einwirkungsbereich der Stempeleinrichtung, welcher an einer Querseite vor Einwirkung der Schneideinrichtung an dem Trennblatt-Endlosband fixiert sind. An der gegenüberliegenden Querseite (Breitseite) sind sie bereits abgetrennt. Das Trennblatt-Endlosband lässt sich positionieren und wenn es korrekt positioniert ist, dann kann die Trennung an der anderen Breitseite erfolgen.
  • Günstig ist es, wenn ein Anlagebereich für das Trennblatt-Endlosband, an welchem es mit einem Randbereich bei Einwirkung der Stempeleinrichtung anlegbar ist, vorgesehen ist. Dadurch lässt sich das Trennblatt-Endlosband fixieren, um eine Heraustrennung eines Trennblatts zu ermöglichen.
  • Beispielsweise ist dann eine Klemmbackeneinrichtung vorgesehen, durch welche das Trennblatt-Endlosband gegen den Anlagebereich pressbar ist. Das Trennblatt-Endlosband ist dann fixiert und ein herauszutrennendes Trennblatt ist in gewissem Umfange unter Spannung gehalten. Ein Stempel der Stempeleinrichtung kann dann auf ein herauszutrennendes Trennblatt wirken und durch Druckbeaufschlagung dieses heraustrennen.
  • Das herauszutrennende Trennblatt bricht beispielsweise in bereits vorhandenen Längsperforierungen durch die Einwirkung des Stempels durch.
  • Beispielsweise ist der Ablagetisch bezogen auf die Schwerkraftrichtung horizontal ausgerichtet. Über Schwerkraftwirkung lassen sich dann Lebensmittelscheiben (über die Abschlägereinrichtung) und Trennblätter (über die Stempeleinrichtung) ablegen.
  • Die erfindungsgemäße Ablagevorrichtung kann in eine Lebensmittel-Schneidemaschine integriert sein oder sie kann nachträglich an einer Lebensmittel-Schneidemaschine fixiert sein.
  • Die Lebensmittel-Schneidemaschine umfasst dann insbesondere ein angetriebenes Schneidmesser und insbesondere Kreismesser, welches eine Schneidebene definiert, wobei eine Transportrichtung der Mitnehmereinrichtung quer und insbesondere senkrecht zur Schneidebene liegt. Durch die Mitnehmereinrichtung werden geschnittene Lebensmittelscheiben von dem Schneidmesser weg geführt.
  • Es ist dann günstig, wenn die Ablagevorrichtung an einem Gehäuse der Lebensmittel-Schneidemaschine angeordnet ist. Es ist dadurch eine Basis bereitgestellt, an welcher das angetriebene Schneidmesser angeordnet ist, und an welcher die Ablagevorrichtung angeordnet ist.
  • Der Erfindung liegt ferner die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der eingangs genannten Art bereitzustellen, mit welchem sich auf effektive und zeitsparende Weise Lebensmittelscheiben-Stapel mit zwischen benachbarten Lebensmittelscheiben liegenden Trennblättern herstellen lassen.
  • Diese Aufgabe wird bei dem eingangs genannten Verfahren erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass ein Trennblatt-Endlosband zwischen einem Abwickler und einem Aufwickler transportiert wird, und ein Trennblatt als Ausschnitt aus dem Trennblatt-Endlosband ohne Aufhebung des Zusammenhangs des Trennblatt-Endlosbands herausgetrennt wird und auf dem Ablagetisch abgelegt wird.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren weist die bereits im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Ablagevorrichtung erläuterten Vorteile auf.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen wurden ebenfalls bereits im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Ablagevorrichtung erläutert.
  • Insbesondere erfolgt die Ablage von Lebensmittelscheiben an dem Ablagetisch und das Ablegen von Trennblättern an Lebensmittelscheiben synchronisiert.
  • Beispielsweise weisen ein Abschläger zum Lösen einer Lebensmittelscheibe und Zuführung zum Ablagetisch und ein Stempel zum Heraustrennen von Trennblättern den gleichen Bewegungsraum auf. Durch die Synchronisierung wird erreicht, dass sich diese Komponenten nicht behindern. Ferner wird dadurch sichergestellt, dass Trennblätter auf Lebensmittelscheiben abgelegt werden. Es ist grundsätzlich auch möglich, dass die Lebensmittelscheibe nach dem Schneidvorgang im freien Fall auf den Ablagetisch fällt.
  • Insbesondere wird ein vorperforiertes Trennblatt-Endlosband verwendet oder vor dem Heraustrennen eines Trennblatts wird eine Perforation durchgeführt. Dadurch lässt sich das Heraustrennen eines Trennblatts aus einem Trennblatt-Endlosband auf einfache Weise durchführen und insbesondere durch reine Kraftbeaufschlagung durchführen.
  • Insbesondere wird das Heraustrennen eines Trennblatts über einen Stempel durchgeführt, der in Richtung des Ablagetischs bewegt wird. Der Stempel trennt dann ein Trennblatt heraus und nimmt dieses auch mit, um es auf dem Ablagetisch abzulegen.
  • Bei einer günstigen Ausführungsform wird der Stempel verschwenkt. Dadurch lässt sich eine entsprechende Ablagevorrichtung platzsparend realisieren.
  • Insbesondere wird das Trennblatt-Endlosband gegen einen Anlagebereich gedrückt, es wird eine Abtrennung eines Trennblatts in einer Breitenrichtung des Trennblatts durchgeführt und dann wird der Stempel in Richtung Ablagetisch bewegt. Die Abtrennung des Trennblatts erfolgt ebenfalls durch den Stempel. Es lässt sich dadurch in dem integrierten Bewegungsprozess des Stempels (welcher beispielsweise ein Schwenkvorgang ist) ein Trennblatt abtrennen und auf den Ablagetisch bringen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Trennblatt-Endlosband bereitzustellen.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass ein Band vorgesehen ist, welches mindestens eine sich in einer Längsrichtung des Bands erstreckende Perforationslinie aufweist, die beabstandet zu den Längsrändern des Bands ist.
  • Ein solches Trennblatt-Endlosband lässt sich im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Ablagevorrichtung und dem erfindungsgemäßen Verfahren verwenden.
  • Die in diesem Zusammenhang beschriebenen Vorteile lassen sich über ein solches Trennblatt-Endlosband realisieren.
  • Insbesondere ist eine erste Perforationslinie vorgesehen, welche sich in der Längsrichtung erstreckt und es ist eine beabstandete zweite Perforationslinie vorgesehen, welche sich ebenfalls in der Längsrichtung erstreckt, wobei die erste Perforationslinie und die zweite Perforationslinie beabstandet zu den Längsrändern des Bands sind. Dadurch lässt sich ein Trennblatt zwischen gegenüberliegenden Teilbändern heraustrennen.
  • Das Bandmaterial ist insbesondere ein (dünnes) Folienmaterial oder Papiermaterial (beispielsweise mit Wachsschicht), welches beispielsweise durchsichtig ist. Es handelt sich insbesondere um ein Kunststoffmaterial, welches von fetthaltigen Lebensmitteln ablösbar ist.
  • Die nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen dient im Zusammenhang mit den Zeichnungen der näheren Erläuterung der Erfindung. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Ablagevorrichtung für Lebensmittelscheiben, welche an einer Lebensmittel-Schneidemaschine angeordnet ist;
  • 2 eine Draufsicht in der Richtung A auf die Ablagevorrichtung gemäß 1;
  • 3(a) eine Schnittansicht längs der Linie 3-3 gemäß 1;
  • 3(b) eine schematische Darstellung eines Teils eines Trennblatt-Endlosbands mit einem Trennblatt; und
  • 4 eine Variante eines Ausführungsbeispiels in Draufsicht von oben (ähnlich der Ansicht gemäß 2).
  • Ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Ablagevorrichtung für Lebensmittelscheiben, welches in den 1 bis 4 gezeigt ist und dort mit 10 bezeichnet ist, ist in eine Lebensmittel-Schneidemaschine 12 integriert. Die Lebensmittel-Schneidemaschine 12 und die Ablagevorrichtung 10 bilden eine Kombination.
  • Es ist grundsätzlich auch möglich, dass eine erfindungsgemäße Ablagevorrichtung eine von einer Lebensmittel-Schneidemaschine getrennte Vorrichtung ist, welche (nachträglich) an einer Lebensmittel-Schneidemaschine angeordnet wird.
  • Die Lebensmittel-Schneidemaschine 12 weist ein Gehäuse 14 auf, in welchem mechanische und elektrische Elemente der Lebensmittel-Schneidemaschine 12 (und der Ablagevorrichtung 10) angeordnet sind. An dem Gehäuse 14 ist ein Schneidmesser 16, welches insbesondere ein Kreismesser ist, um eine Rotationsachse 18 drehbar gelagert. Die Drehbewegung des Schneidmessers 16 ist durch einen Antrieb angetrieben (in den Zeichnungen nicht gezeigt).
  • Das Gehäuse 14 weist einen ersten Halteteil 20 auf, an welchem ein Schlitten 22 hin- und herverschieblich geführt ist. Der Schlitten 22 kann dabei direkt an dem ersten Halteteil 20 gehalten sein oder oberhalb von diesem. Eine Verschiebungsrichtung/-gegenrichtung ist in 2 durch das Bezugszeichen 24 angedeutet. Der Schlitten 22 weist einen Aufnahmebereich 26 für Schneidgut 28 auf.
  • An dem Gehäuse 14 ist eine Anschlagplatte 30 vor dem Schneidmesser 16 angeordnet. Schneidgut 28 ist an eine Anlagefläche 32 der Anschlagplatte anlegbar. Das Schneidmesser 16 definiert eine Schneidebene 34. Der Abstand der Anlagefläche 32 zu der Schneidebene 34 definiert eine Scheibendicke von (Lebensmittel-)Scheiben, welche von dem Schneidgut 28 abgeschnitten werden.
  • Die Anschlagplatte 30 ist an dem Gehäuse 14 in einer Richtung/Gegenrichtung 36 feststellbar verschieblich gelagert, um die Scheibendicke einstellen zu können. Die Richtung/Gegenrichtung 36 liegt quer und insbesondere senkrecht zu der Verschiebungsrichtung 24.
  • Das Gehäuse 14 weist ferner einen zweiten Halteteil 38 auf. An dem zweiten Halteteil 38 ist ein Ablagetisch 40 angeordnet, welcher eine Tischfläche 42 aufweist. Die Tischfläche 42 ist insbesondere bei aufgestellter Lebensmittel-Schneidemaschine 12 bezogen auf die Schwerkraftrichtung horizontal ausgerichtet.
  • Bei einem Ausführungsbeispiel ist die Schneidebene 34 quer und insbesondere senkrecht zu der Tischfläche 42 orientiert. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist die Schneidebene insbesondere bezogen auf die Schwerkraftrichtung vertikal orientiert.
  • An dem zweiten Halteteil 38 des Gehäuses 14 ist eine Mitnehmereinrichtung 44 angeordnet. Die Mitnehmereinrichtung 44 dient dazu, Lebensmittelscheiben (Schnittgut), welche durch das Schneidmesser 16 von dem Schneidgut 28 abgetrennt wurden, von dem Schneidmesser 16 (von der Anschlagplatte 30) wegzufördern. Durch die Mitnehmereinrichtung 44 ist eine Transportrichtung 48 für geschnittene Lebensmittelscheiben 46 definiert, welche mindestens näherungsweise parallel zur Rotationsachse 18 des Schneidmessers 16 ausgerichtet ist. Eine Transportebene 50 der Mitnehmereinrichtung 44 (in welcher die Transportrichtung 48 liegt) ist dabei quer und insbesondere senkrecht zu der Schneidebene 34 orientiert. Die Transportebene 50 ist insbesondere eine bezogen auf die Schwerkraftrichtung horizontale Ebene. Sie ist ferner quer und insbesondere senkrecht zu der Tischfläche 42 orientiert.
  • Die Mitnehmereinrichtung 44 umfasst ein oder mehrere Mitnehmerelemente 52, welche angetrieben sind. Beispielsweise sind das oder die Mitnehmerelemente 52 jeweils als Endlosband oder Endloskette ausgebildet, welche an Umlenkrollen 54a, 54b geführt sind, wobei mindestens eine der Umlenkrollen 54a, 54b angetrieben sind, um das oder die Mitnehmerelemente 52 zu bewegen.
  • Bei einem Ausführungsbeispiel sind als Mitnehmerelemente 52 beabstandete Kettenelemente vorgesehen, welche mit Spießen 56 versehen sind. Auf die Spieße 56 ist, wie in 1 schematisch angedeutet, eine Lebensmittelscheibe 46 aufspießbar. Direkt nach dem Schneiden übernehmen diese Mitnehmerelemente 52 mit ihren Spießen 56 die hergestellte Lebensmittelscheibe 46 und transportieren diese in der Transportrichtung 48 von dem Schneidmesser 16 weg.
  • An dem zweiten Halteteil 38 des Gehäuses 14 oder an der Mitnehmereinrichtung 44 direkt ist eine Abschlägereinrichtung 58 angeordnet. Diese umfasst (mindestens) einen Abschläger 60, welcher um eine Schwenkachse 62 schwenkbar ist. Die Schwenkachse 62 ist dabei parallel zu der Transportrichtung 48 orientiert.
  • Der Abschläger 60 ist beispielsweise rechenartig ausgebildet mit Elementen, welche, wenn der Abschläger 60 in einer solchen Schwenkstellung ist, dass er mindestens näherungsweise parallel zu der Transportebene 50 ausgerichtet ist, zwischen benachbarten Mitnehmerelementen 52 liegen. Dadurch wird durch den Abschläger 60 der Transport von Lebensmittelscheiben 46 an der Mitnehmereinrichtung 44 nicht behindert. Eine Lebensmittelscheibe 46 kann dadurch über diese Rechenelemente des Abschlägers 60 transportiert werden. Durch eine Schwenkbewegung des Abschlägers 60 in Richtung des Ablagetischs 40, wie in 1 angedeutet, lässt sich eine Lebensmittelscheibe 46 von der Mitnehmereinrichtung 44 lösen; die Lebensmittelscheibe 46 wird aus den Spießen 56 durch den Abschläger 60 herausgehoben. Weiterhin wird dann eine solche Lebensmittelscheibe 46 durch den Abschläger 60 mitgenommen und auf dem Ablagetisch 40 abgelegt. Eine solche abgelegte Lebensmittelscheibe ist in 1 durch das Bezugszeichen 64 angedeutet.
  • Der Abschläger 60 ist beispielsweise in einem Winkelbereich von ca. 45° schwenkbar. Wenn ein Endwinkel erreicht ist, wird bei einem Ausführungsbeispiel der Abschläger 60 in seiner Schwenkbewegung abrupt abgebremst. Dadurch wird eine mitgenommene Lebensmittelscheibe von dem Abschläger 60 gelöst und fällt auf den Ablagetisch 40.
  • Auf dem Ablagetisch 40 kann beispielsweise ein Stapel an Lebensmittel-Scheiben abgelegt werden. Lebensmittelscheiben, wie beispielsweise Wurstscheiben oder Käsescheiben, weisen in der Regel einen relativ hohen Fettgehalt auf. Dies hat zur Folge, dass direkt aufeinander abgelegte Lebensmittelscheiben aneinander haften können. Beim Versuch, solche aufeinander abgelegten Lebensmittelscheiben voneinander zu lösen, können sie zerreißen.
  • Es ist deshalb eine Trennblatt-Spendeeinrichtung 66 vorgesehen, durch welche auf einer abgelegten Lebensmittelscheibe ein Trennblatt ablegbar ist. Es lässt sich dann dadurch verhindern, dass auf dem Ablagetisch 40 abgelegte Lebensmittelscheiben in Kontakt miteinander kommen können.
  • Die Trennblatt-Spendeeinrichtung 66 umfasst eine Endlosband-Führungseinrichtung 68, an welcher ein Trennblatt-Endlosband 70 geführt ist. Als (Trennblatt-)Endlosband wird dabei ein Band verstanden, dessen Länge sehr viel größer ist als die Länge L eines einzelnen Trennblatts (3(b)). Insbesondere ist die Gesamtlänge des Trennblatt-Endlosbands 70 mindestens zehnfach und vorzugsweise mindestens fünfzigfach größer als die Länge L eines einzelnen Trennblatts.
  • Die Endlosband-Führungseinrichtung 68 umfasst einen Abwickler 72, an welchem eine Rolle 74 des Trennblatt-Endlosbands 70 aufsetzbar ist. In 1 ist die aufgesetzte Rolle 74 gezeigt. Auf dem Abwickler 72 ist die Rolle 74 drehbar.
  • Dem Abwickler 72 ist eine Bremse 76 zugeordnet, durch welche die Drehbarkeit der Rolle 74 auf dem Abwickler 72 sperrbar ist. Dadurch lässt sich, wie unten noch näher erläutert wird, der Transport des Trennblatt-Endlosbands 70 an der Endlosband-Führungseinrichtung 68 gesteuert anhalten.
  • Die Ablagevorrichtung 10 umfasst dazu eine Steuerungseinrichtung 78, welche beispielsweise in dem Gehäuse 14 angeordnet ist, welche signalwirksam mit der Bremse 76 verbunden ist und diese ansteuern kann.
  • Die Endlosband-Führungsrichtung 68 umfasst ferner einen Aufwickler 80, auf welchem ”verbrauchtes” Trennblatt-Endlosband aufwickelbar ist. Untenstehend wird noch näher erläutert, was ”verbrauchtes” Trennblatt-Endlosband ist.
  • Dem Aufwickler 80 ist ein Antrieb 82 beispielsweise in Form eines Elektromotors zugeordnet. Dieser sorgt für eine Rotation des Aufwicklers 80, um verbrauchtes Trennblatt-Endlosband aufwickeln zu können. Der Antrieb 82 bewirkt eine Führung des Trennblatt-Endlosbands 70 an der Endlosband-Führungseinrichtung 68 in einer Transportrichtung 84.
  • Der Ablagetisch 40 ist zwischen der Mitnehmereinrichtung 44 und dem Aufwickler 80 angeordnet. Der Abwickler 72 ist dabei in der Nähe des Aufwicklers 80 angeordnet und liegt beispielsweise vertikal (bezogen auf die Schwerkraftrichtung) oberhalb des Aufwicklers 80. Insbesondere ist der Ablagetisch 84 auch zwischen dem Abwickler 72 und der Mitnehmereinrichtung 44 angeordnet.
  • Der Aufwickler 80 und der Abwickler 72 sind so angeordnet, dass zwischen ihnen und der Mitnehmereinrichtung 44 ein Freiraum 86 vorliegt, in welchem der Abschläger 60 beweglich ist und, wie untenstehend noch näher erläutert wird, eine Stempeleinrichtung 88 mit (mindestens) einem Stempel 90 beweglich ist. Der Stempel 90 kann dabei auf das Trennblatt-Endlosband 70 einwirken.
  • Um das Trennblatt-Endlosband 70 in den Einwirkungsbereich 90 des Stempels zu transportieren, ist beispielsweise eine erste Umlenkrolle 92 vorgesehen, durch welche das Trennblatt-Endlosband 70 in den Freiraum 86 geführt wird, wobei ein entsprechender Führungsabschnitt 94 außerhalb und insbesondere auf die Schwerkraftrichtung bezogen oberhalb eines Bewegungsbereichs des Stempels 90 liegt. Die erste Umlenkrolle 92 ist benachbart zu der Mitnehmereinrichtung 44 angeordnet.
  • Der Abstand der ersten Umlenkrolle 92 zu der Mitnehmereinrichtung 44 ist kleiner als der Abstand des Abwicklers 72 oder des Aufwicklers 80 zu der Mitnehmereinrichtung 44.
  • Vorzugsweise ist der Führungsabschnitt 94 so ausgebildet, dass das Trennblatt-Endlosband 70 an dem Führungsabschnitt 94 mindestes näherungsweise horizontal oder bezogen auf die Schwerkraftrichtung nach oben geführt wird.
  • Es ist eine zweite Umlenkrolle 96 vorgesehen, welche dem Aufwickler 80 benachbart ist. Die zweite Umlenkrolle 96 liegt insbesondere bezogen auf die Schwerkraftrichtung unterhalb des Aufwicklers 80. Die zweite Umlenkrolle 96 liegt auf einer anderen Seite bezogen auf den Freiraum 86 als die erste Umlenkrolle 92. Zwischen der ersten Umlenkrolle 92 und der zweiten Umlenkrolle 96 liegt ein Führungsabschnitt 98, in welchem der Stempel 90 auf das Trennblatt-Endlosband 70 einwirken kann. In dem Führungsabschnitt 98 ist das Trennblatt-Endlosband schräg (in einem spitzen Winkel) zu der Tischfläche 42 des Ablagetischs 40 geführt.
  • Das Trennblatt-Endlosband 70 ist zwischen dem Abwickler 72 und dem Aufwickler 80 straff geführt. Zwischen der ersten Umlenkrolle 92 und der zweiten Umlenkrolle 96 ist ein Anlagebereich 100 für das Trennblatt-Endlosband 70 angeordnet, auf welchem das Trennblatt-Endlosband 70 mit längsseitigen Randbereichen auflegbar ist.
  • Der Anlagebereich 100 ist beispielsweise durch gegenüberliegende Stegelemente 102a, 102b gebildet. Diese weisen Anlageflächen (Führungsflächen) 104a, 104b auf, welche eben sind und über die das Trennblatt-Endlosband führbar ist.
  • Das Trennblatt-Endlosband weist in einer Breitenrichtung 106 (3(a)) eine Breite B auf. Der Abstand zwischen den Stegelementen 102a, 102b ist kleiner als die Breite B, sodass das Trennblatt-Endlosband 70 beidseitig auf den Anlageflächen 104a, 104b auflegbar ist. Zwischen den Stegelementen 102a, 102b liegt ein Freiraum 108, der, wie unten noch näher erläutert wird, ein Durchtauchen des Stempels 90 ermöglicht.
  • Dem Anlagebereich 100 ist eine Klemmbackeneinrichtung 110 zugeordnet. Diese umfasst gegenüberliegende Klemmbacken 112, welche auf die Anlageflächen 104a, 104b ausgerichtet sind. Die Klemmbackeneinrichtung 110 ist in Richtung auf die Anlageflächen 104a, 104b zu bewegbar und von dort weg bewegbar. Diese Beweglichkeit ist in 1 durch das Bezugszeichen 114 angedeutet. Durch die Klemmbackeneinrichtung 110 lässt sich das Trennblatt-Endlosband gegen die Stegelemente 102a, 102b pressen und dadurch fixieren; es lässt sich an den Stegelementen 102a, 102b verklemmen.
  • Die Steuerungseinrichtung 78 ist signalwirksam mit der Klemmbackeneinrichtung 110 verbunden. Die Steuerungseinrichtung 78 kann die Klemmbackeneinrichtung 110 ansteuern und deren Bewegung in der Richtung 114 veranlassen, um das Trennblatt-Endlosband an dem Anlagebereich 100 zu verklemmen bzw. diese Verklemmung zu lösen.
  • Die Stegelemente 102a und 102b sind direkt oder indirekt an dem Gehäuse 14 abgestützt. Ebenso sind die erste Umlenkrolle 92 und die zweite Umlenkrolle 96 sowie der Abwickler 72 und der Aufwickler 80 direkt oder indirekt an dem Gehäuse 14 abgestützt.
  • Die Trennblatt-Spendeeinrichtung 66 umfasst die Stempeleinrichtung 88 mit dem Stempel 90. Dieser ist schwenkbar direkt oder indirekt an dem Gehäuse 14 angeordnet. Er sitzt in einem Schwenklager 116, wobei dem Schwenklager 116 ein Antrieb wie beispielsweise ein Elektromotor 118 zugeordnet ist, über welchen die Schwenkbewegung betätigbar ist.
  • Der Stempel 90 weist eine Ausgangsstellung (Ruhestellung) auf, welche in 1 mit dem Bezugszeichen 120 angedeutet ist. In dieser Ausgangsstellung 120 liegt der Stempel 90 oberhalb des Trennblatt-Endlosbands 70 in dem Führungsabschnitt 98. Das Trennblatt-Endlosband 70 liegt dann in dem Führungsabschnitt 98 zwischen dem Ablagetisch 40 und dem Stempel 90.
  • Ausgehend von der Ausgangsstellung 120 ist der Stempel 90, welcher dann als Schwenkstempel 122 ausgebildet ist, in Richtung des Ablagetischs 40 nach unten verschwenkbar. Dadurch lässt sich aus dem Trennblatt-Endlosband 70 ein Trennblatt 124 (3(b)) austrennen, welches einen Ausschnitt aus dem Trennblatt-Endlosband 70 ist.
  • Der Stempel 90 ist beispielsweise rechenförmig ausgebildet mit Zinken 126 (2), wobei benachbarte Zinken zueinander beabstandet sind. Dadurch lässt sich eine Trennblattanhaftung an dem Stempel 90 nach der Ablage am Ablagetisch 40 verhindern.
  • Eine Schwenkachse 128 des Stempels 90 liegt parallel zur Transportrichtung 48.
  • Der Stempel 90 schwenkt immer so weit, dass ein abgetrenntes Trennblatt 124 direkt auf einer Lebensmittelscheibe bzw. einem Lebensmittelscheiben-Stapel auf dem Ablagetisch 40 zu liegen kommt. Abgetrennte Trennblätter sind in der Regel sehr flexibel und geraten leicht ins Flattern. Die Führung von Trennblättern 124 über den Stempel 90 bis an eine abgelegte Lebensmittelscheibe verhindert ein solches Flattern.
  • Das Trennblatt-Endlosband 70 ist, wenn es in den Wirkbereich des Stempels 90 gelangt, perforiert. Es weist eine erste Perforationslinie 130a und eine zweite Perforationslinie 130b auf. Die erste Perforationslinie 130a liegt nächstliegend zu einem ersten Längsrand 132a des Trennblatt-Endlosbands und ist insbesondere parallel zu diesem. Die zweite Perforationslinie 130b liegt nächstliegend zu einem zweiten Längsrand 132b des Trennblatt-Endlosbands 70 und ist insbesondere parallel zu diesem. Die Perforationslinien 130a und 130b sind beabstandet zueinander, wobei dieser Abstand der Breite B eines Trennblatts 124 entspricht. Der Abstand zwischen der ersten Perforationslinie 130a und dem ersten Längsrand 132a beträgt B1 und der Abstand zwischen der zweiten Perforationslinie 130b und dem zweiten Längsrand 132b beträgt B2. Die Gesamtbreite des Trennblatt-Endlosbands 70 ist B + B1 + B2.
  • Es ist eine Schneideinrichtung 134 vorgesehen, durch welche ein Trennblatt 124 aus dem Trennblatt-Endlosband 70 in der Breitenrichtung trennbar ist. Der Schnitt durch die Schneideinrichtung 134 bestimmt die Länge L eines Trennblatts.
  • Bei einem Ausführungsbeispiel umfasst die Schneideinrichtung 134 ein Messer 136 und ein Gegenmesser 138. Das Messer ist signalwirksam mit der Steuerungseinrichtung 78 verbunden; diese kann das Messer 136 ansteuern, um zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Trennung in der Breitenrichtung zu ermöglichen.
  • Es ist dabei möglich, dass durch die Schneideinrichtung 134 eine Trennung in der Breite B vollständig durchgeführt wird oder dass eine Perforation hergestellt wird.
  • Es ist grundsätzlich auch möglich, dass die Schneideinrichtung 134 an einem vorderen Ende des Stempels 90 angeordnet ist und durch eine Stempelzubewegung auf das Trennblatt-Endlosband einen Schnitt in der Breitenrichtung 106 eingebracht wird.
  • An dem Stempel 90 kann auch eine beispielsweise U-förmige Schneide angeordnet sein. Es lässt sich dadurch ohne vorhergehende Perforation ein einzelnes Trennblatt aus dem Trennblatt-Endlosband 70 herausschneiden.
  • Das Trennblatt-Endlosband 70, welches insbesondere als Rollenmaterial bereitgestellt ist, umfasst ein Band 140 insbesondere aus einem Folienmaterial und Kunststoffmaterial. Es soll eine Ablösbarkeit von einem fetthaltigen Lebensmittel ermöglichen. Es kann dabei vorgesehen sein, dass die erste Perforationslinie 130a und die zweite Perforationslinie 130b, welche sich in der Längsrichtung des Bands 140 erstrecken, an dem Ausgangsband bereits angeordnet sind, das heißt das entsprechende Trennblatt-Endlosband ist vorperforiert. Dadurch sind dann auch die Breiten B1 und B2, welche insbesondere gleich sind, festgelegt.
  • Es ist auch möglich, wie in 4 angedeutet, dass die Ablagevorrichtung 10 eine Perforationseinrichtung 142 aufweist. Diese umfasst beispielsweise beabstandete Messer 144a, 144b, welche relativ zueinander feststellbar verschieblich sind, um deren Abstand verändern zu können und damit die Breite B eines Trennblatts einstellen zu können. Die Perforationseinrichtung 142 ist insbesondere an der ersten Umlenkrolle 92 angeordnet. Wenn ein Trennblatt-Endlosband an der ersten Umlenkrolle 92 geführt wird, dann werden durch die Messer 144a, 144b der Perforationseinrichtung 142 Perforationslinien 130a und 130b ”in situ”, das heißt an der Lebensmittel-Schneidemaschine 12 hergestellt. Wenn dann das Trennblatt-Endlosband in den Wirkbereich des Stempels 90 kommt, sind an diesem die Perforationslinien 130a und 130b gebildet.
  • Durch Zuschwenkung des Stempels 90 ausgehend aus der Ausgangsstellung 120 wird ein Trennblatt 124 aus dem Trennblatt-Endlosband 70 herausgetrennt. Das Trennblatt-Endlosband 70 bleibt dabei in seinem Zusammenhang bestehen. Es weist gegenüberliegende Teilbänder 146a, 146b auf (3(b)). Das Teilband 146a weist die Breite B1 auf und das Teilband 146b die Breite B2. Die Teilbänder 146a, 146b, welche vor der Schneideinrichtung 134 über noch abzutrennende Trennblätter zusammenhängen, werden durch den Aufwickler 80 aufgewickelt. Sie stellen sicher, dass an der Endlosband-Führungseinrichtung 68 zwischen dem Abwickler 72 und dem Aufwickler 80 ein Endlosband geführt wird. Die Teilbänder 146a und 146b sind das ”verbrauchte” Trennblatt-Endlosband.
  • Der Schwenkstempel 122 trennt ein Trennblatt 124 aus dem Trennblatt-Endlosband 70 und nimmt es in Richtung Ablagetisch 40 mit. Wenn dort zuoberst eine Lebensmittelscheibe 64 liegt, dann wird das entsprechende Trennblatt 124, welches insbesondere aus einem Folienmaterial ist, auf der Lebensmittelscheibe 64 abgelegt. Es kann dann eine weitere Lebensmittelscheibe auf diesem Trennblatt 124 abgelegt werden.
  • Die Mitnehmereinrichtung 44 ist über einen Fixierungsbereich 148 an dem Gehäuse 14 fixiert. Die Stempeleinrichtung 88 mit dem Schwenkstempel 90 ist über einen Fixierungsbereich 150 an dem Gehäuse 14 fixiert. Der Ablagetisch 40 liegt zwischen dem Fixierungsbereich 148 und dem Fixierungsbereich 150. Der Fixierungsbereich 148 ist insbesondere auf der Seite des Schneidmessers 16 angeordnet. Der Fixierungsbereich 150 ist auf der Seite der Anschlagplatte 30 angeordnet. Schwenkbereiche des Abschlägers 60 und des Schwenkstempels 122 überlappen sich. Durch die Steuerungseinrichtung 78 ist eine zeitlich beabstandete Schwenkbewegung steuerbar.
  • Die erfindungsgemäße Lebensmittel-Schneidemaschine 12 und die erfindungsgemäße Ablagevorrichtung 10 funktionieren wie folgt:
    Durch das Schneidmesser 16 werden von dem Schneidgut 28 Lebensmittelscheiben 46 abgeschnitten. Diese werden von der Mitnehmereinrichtung 44 in der Transportrichtung 48 mitgenommen. Der Abschläger 60 nimmt, wenn eine Lebensmittelscheibe 46 in der geeigneten Position ist, diese mit, indem sie von der Mitnehmereinrichtung 44 gelöst wird, und legt sie auf dem Ablagetisch 40 ab. Die Abschlägereinrichtung 58 ist dazu signalwirksam mit der Steuerungseinrichtung 78 verbunden; diese steuert die Abschlägereinrichtung 58 an.
  • Während eines Abschlagevorgangs wird das Trennblatt-Endlosband 70 durch die Endlosband-Führungseinrichtung 68 in eine geeignete Position verfahren oder ist bereits in dieser Position. Es wird ein noch zu lösendes Trennblatt 124 über die Endlosband-Führungseinrichtung in den Wirkbereich des Stempels 90 verfahren. In dieser Position wird die Klemmbackeneinrichtung 110 betätigt. Das Trennblatt-Endlosband 70 wird an dem Anlagebereich 100 verklemmt. Es wird dann nach der Verklemmung über die Schneideinrichtung 134 ein Schnitt in der Breitenrichtung 106 eingebracht. Der Stempel 90 trennt dann durch Zuschwenkung auf den Ablagetisch 40 das Trennblatt 124 aus dem Trennblatt-Endlosband und sorgt für eine Zubewegung auf den Ablagetisch 40. Dort wird es dann auf der Lebensmittelscheibe 64 abgelegt. Um ein Flattern eines Trennblatts zu verhindern, bewegt sich der Stempel 90 bis zu der Lebensmittelscheibe 64, sodass eine direkte Ablage erfolgen kann. Der Schwenkstempel 122 schwenkt dann zurück in seine Ausgangsstellung 120 oberhalb des Führungsabschnitts 98 durch den Zwischenraum zwischen den Teilbändern 146a, 146b hindurch. Es kann dann an der Endlosband-Führungseinrichtung 68 ein weiterer Vorschub des Trennblatt-Endlosbands 70 erfolgen, um ein neues abzutrennendes Trennblatt 124 in den Wirkbereich des Stempels 90 zu bringen.
  • Die Steuerungseinrichtung 78 synchronisiert die unterschiedlichen Vorgänge, nämlich Ablegen von Lebensmittelscheiben 46 von der Mitnahmeeinrichtung 44 auf dem Ablagetisch 40 und anschließende Trennblattablage auf einer abgelegten Lebensmittelscheibe 64. Für die Trennblattablage wiederum müssen unterschiedliche Vorgänge in der richtigen Reihenfolge durchgeführt werden; es muss der Antrieb 82 angesteuert werden, um beispielsweise während eines Ablagevorgangs einer Lebensmittelscheibe 46 das Trennblatt-Endlosband an der Endlosband-Führungseinrichtung 68 zu bewegen. Wenn eine geeignete Längenposition erreicht ist, muss der Antrieb 82 gestoppt werden, wobei auch die Bremse 76 betätigt werden muss, damit eine straffe Führung erreicht ist.
  • Die Klemmbackeneinrichtung 110 muss dann betätigt werden, um das Trennblatt-Endlosband 70 vor dem Abtrennen zu verklemmen. Es muss eine Schneidbewegung an der Schneideinrichtung 134 durchgeführt werden, um ein abzutrennendes Trennblatt 124 in der Breitenrichtung zu trennen oder zumindest vorzuperforieren. Weiterhin muss dann der Stempel 90 synchronisiert bewegt werden, um ein Trennblatt 124 auszutrennen und auf den Ablagetisch 40 zuzubewegen.
  • Anschließend muss die Klemmung durch die Klemmbackeneinrichtung 110 aufgehoben werden, um das Trennblatt-Endlosband 70 weitertransportieren zu können. Dazu wiederum muss der Antrieb 82 betätigt werden.
  • Bei der erfindungsgemäßen Lösung ist es möglich, Trennblätter aus einem Trennblatt-Endlosband ”herzustellen”. Es lassen sich dadurch prinzipiell Trennblätter 124 mit variabler Länge L oder auch variabler Breite B bereitstellen.
  • Durch entsprechende Synchronisierung durch die Steuerungseinrichtung 78 lässt sich eine zeitsparende Ablage von Lebensmittelscheiben und Trennblättern erreichen.
  • Erfindungsgemäß wird auch ein Trennblatt-Endlosband 70 bereitgestellt, welches das Band 140 umfasst und mindestens eine Perforationslinie 130a oder 130b, welche beabstandet zu dem ersten Längsrand 132a bzw. dem zweiten Längsrand 132b ist. Aus einem solchen Band lässt sich beispielsweise über einen Stempel 90 ein Trennblatt 124 austrennen. Dadurch, dass das Trennblatt-Endlosband eben ein Endlosband ist, lässt es sich in der Endlosband-Führungseinrichtung 68 führen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 3644716 A1 [0005]
    • - EP 1441883 B1 [0006]
    • - EP 1260327 A2 [0007]
    • - DE 2806963 A1 [0008]
    • - DE 10332483 A1 [0009]
    • - EP 0285462 A2 [0010]
    • - DE 1632102 [0011]

Claims (34)

  1. Ablagevorrichtung für Lebensmittelscheiben, umfassend einen Ablagetisch (40), eine Mitnehmereinrichtung (44), durch welche Lebensmittelscheiben transportierbar sind, wobei Lebensmittelscheiben (46) von der Mitnehmereinrichtung (44) kommend auf dem Ablagetisch (40) ablegbar sind, und eine Trennblatt-Spendeeinrichtung (66), durch welche Trennblätter (124) für Lebensmittelscheiben (64) bereitstellbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Trennblatt-Spendeeinrichtung (66) eine Endlosband-Führungseinrichtung (68) umfasst, durch welche ein Trennblatt-Endlosband (70) geführt ist, und dass eine Stempeleinrichtung (88) vorgesehen ist, durch welche durch Einwirkung auf das Trennblatt-Endlosband (70) mindestens ein Trennblatt (124) als Ausschnitt aus dem Endlosband (70) heraustrennbar ist und das mindestens eine herausgetrennte Trennblatt (124) auf dem Ablagetisch (40) ablegbar ist.
  2. Ablagevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein herausgetrenntes Trennblatt (124) eine kleinere Breite (B) quer zu einer Transportrichtung (84) an der Endlosband-Führungseinrichtung (68) aufweist als das Trennblatt-Endlosband (B + B1 + B2).
  3. Ablagevorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein Trennblatt (124) vor der Trennung vom Trennblatt-Endlosband (70) an beiden Längsseiten, welche quer zu einer Breitenrichtung (106) liegen, mit dem Trennblatt-Endlosband (70) verbunden ist.
  4. Ablagevorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Trennblatt-Endlosband (70) vorperforiert ist oder an der Endlosband-Führungseinrichtung (68) eine Perforationseinrichtung (142) angeordnet ist, durch welche das Trennblatt-Endlosband (70) vor Einwirkung der Stempeleinrichtung (88) perforierbar ist.
  5. Ablagevorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Perforationseinrichtung (142) an einer Umlenkrolle (92) für das Trennblatt-Endlosband (70) angeordnet ist.
  6. Ablagevorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Perforationseinrichtung (142) mindestens ein Messer (144a, 144b) aufweist, welches in einer Breitenrichtung (106) des Trennblatt-Endlosbands (70) feststellbar beweglich ist.
  7. Ablagevorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Endlosband-Führungseinrichtung (88) einen Abwickler (72) und einen Aufwickler (80) umfasst, zwischen welchen das Trennblatt-Endlosband (70) geführt ist.
  8. Ablagevorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufwickler (80) angetrieben ist.
  9. Ablagevorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass dem Abwickler (72) eine Bremse (76) zugeordnet ist.
  10. Ablagevorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stempeleinrichtung (88) einen Schwenkstempel (122) umfasst.
  11. Ablagevorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass eine Schwenkachse (128) des Schwenkstempels (122) mindestens näherungsweise parallel zu einer Transportrichtung (48) der Mitnehmereinrichtung (44) orientiert ist.
  12. Ablagevorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass eine Schwenkachse (128) des Schwenkstempels (122) mindestens näherungsweise parallel zu einer Drehachse eines Abwicklers (76) der Endlosband-Führungseinrichtung (68) orientiert ist.
  13. Ablagevorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stempeleinrichtung (88) einen Antrieb (118) zur Bewegung eines Stempels (90) aufweist.
  14. Ablagevorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Stempel (90) der Stempeleinrichtung (188) in einer Ausgangsstellung (120) für das Trennblatt-Endlosband (70) oberhalb des Trennblatt-Endlosbands (70) liegt und das Trennblatt-Endlosband (70) zwischen dem Ablagetisch (40) und dem Stempel (90) geführt ist.
  15. Ablagevorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen einem Fixierungsbereich (148) der Mitnehmereinrichtung (44) an einem Gehäuse (14) und einem Fixierungsbereich (150) der Stempeleinrichtung (88) an dem Gehäuse (14) der Ablagetisch (40) liegt.
  16. Ablagevorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Schneideinrichtung (134), durch welche Trennblätter (124) in einer Breitenrichtung (106) von dem Trennblatt-Endlosband (70) abtrennbar sind.
  17. Ablagevorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Schneideinrichtung (134) so eingestellt ist, dass das Trennblatt-Endlosband (70) in der Breitenrichtung (106) nicht vollständig durchtrennt wird, sodass ein zusammenhängendes Trennblatt-Endlosband (70) bestehen bleibt, und/oder dass die Schneideinrichtung (134) einstellbar ist.
  18. Ablagevorrichtung nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Schneideinrichtung (134) bezogen auf eine Transportrichtung (84) des Trennblatt-Endlosbands (70) vor einem Einwirkungsbereich der Stempeleinrichtung (88) angeordnet ist.
  19. Ablagevorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen Anlagebereich (100) für das Trennblatt-Endlosband (70), an welchem es mit einem Randbereich (146a, 146b) bei Einwirkung der Stempeleinrichtung (88) anlegbar ist.
  20. Ablagevorrichtung nach Anspruch 19, gekennzeichnet durch eine Klemmbackeneinrichtung (110), durch welche das Trennblatt-Endlosband (70) gegen den Anlagebereich (100) pressbar ist.
  21. Ablagevorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Ablagetisch (40) bezogen auf die Schwerkraftrichtung horizontal ausgerichtet ist.
  22. Lebensmittel-Schneidemaschine, an welcher eine Ablagevorrichtung gemäß einem der vorangehenden Ansprüche angeordnet ist.
  23. Lebensmittel-Schneidemaschine nach Anspruch 22, gekennzeichnet durch ein angetriebenes Schneidmesser (16), welches eine Schneidebene (34) definiert, wobei eine Transportrichtung (48) der Mitnehmereinrichtung (44) quer zur Schneidebene (34) liegt.
  24. Lebensmittel-Schneidemaschine nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Ablagevorrichtung an einem Gehäuse (14) der Lebensmittel-Schneidemaschine angeordnet ist.
  25. Verfahren zur Ablage von Lebensmittelscheiben, welche von einer Mitnehmereinrichtung kommend beispielsweise über einen Abschläger auf einem Ablagetisch abgelegt werden, bei dem zwischen aufeinander abgelegten Lebensmittelscheiben ein Trennblatt angeordnet wird, dadurch gekennzeichnet, dass ein Trennblatt-Endlosband zwischen einem Abwickler und einem Aufwickler transportiert wird, und ein Trennblatt als Ausschnitt aus dem Trennblatt-Endlosband ohne Aufhebung des Zusammenhangs des Trennblatt-Endlosbands herausgetrennt wird und auf dem Ablagetisch abgelegt wird.
  26. Verfahren nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Ablage von Lebensmittelscheiben an dem Ablagetisch und das Ablegen von Trennblättern an Lebensmittelscheiben synchronisiert erfolgt.
  27. Verfahren nach Anspruch 25 oder 26, dadurch gekennzeichnet, dass ein vorperforiertes Trennblatt-Endlosband verwendet wird oder vor dem Heraustrennen eines Trennblatts eine Perforation durchgeführt wird.
  28. Verfahren nach einem der Ansprüche 25 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass das Heraustrennen eines Trennblatts über einen Stempel durchgeführt wird, welcher in Richtung des Ablagetischs bewegt wird.
  29. Verfahren nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass der Stempel verschwenkt wird.
  30. Verfahren nach Anspruch 28 oder 29, dadurch gekennzeichnet, dass das Trennblatt-Endlosband gegen einen Anlagebereich gedrückt wird, eine Abtrennung eines Trennblatts in einer Breitenrichtung des Trennblatts durch den Stempel durchgeführt wird und dann der Stempel in Richtung Ablagetisch bewegt wird.
  31. Trennblatt-Endlosband zur Bereitstellung von Trennblättern (124) zwischen Lebensmittelscheiben, umfassend ein Band (140), welches mindestens eine sich in einer Längsrichtung des Bands (140) erstreckende Perforationslinie (130a, 130b) aufweist, die beabstandet zu den Längsrändern (132a, 132b) des Bands ist.
  32. Trennblatt-Endlosband nach Anspruch 31, gekennzeichnet durch eine erste Perforationslinie (130a), welche sich in der Längsrichtung erstreckt, und eine beabstandete zweite Perforationslinie (130b), welche sich in der Längsrichtung erstreckt, wobei die erste Perforationslinie (130a) und die zweite Perforationslinie (130b) beabstandet zu den Längsrändern (132a, 132b) des Bands (140) ist.
  33. Trennblatt-Endlosband nach Anspruch 31 oder 32, dadurch gekennzeichnet, dass ein Bandmaterial ein Folienmaterial oder Papiermaterial ist.
  34. Trennblatt-Endlosband nach einem der Ansprüche 31 bis 33, dadurch gekennzeichnet, dass ein Bandmaterial ein Kunststoffmaterial ist, welches von fetthaltigen Lebensmitteln ablösbar ist.
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