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Die
Erfindung betrifft eine Ablagevorrichtung für Lebensmittelscheiben,
umfassend einen Ablagetisch, eine Mitnehmereinrichtung, durch welche
Lebensmittelscheiben transportierbar sind, wobei Lebensmittelscheiben
von der Mitnehmereinrichtung kommend auf dem Ablagetisch ablegbar
sind, und eine Trennblatt-Spendeeinrichtung, durch welche Trennblätter
für Lebensmittelscheiben bereitstellbar sind.
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Die
Erfindung betrifft ferner eine Lebensmittel-Schneidemaschine.
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Weiterhin
betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Ablage von Lebensmittelscheiben,
welche von einer Mitnehmereinrichtung kommend auf einem Ablagetisch
abgelegt werden, bei dem zwischen aufeinander abgelegten Lebensmittelscheiben
ein Trennblatt angeordnet wird.
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Weiterhin
betrifft die Erfindung ein Trennblatt-Endlosband zur Bereitstellung
von Trennblättern zwischen Lebensmittelscheiben.
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Aus
der
DE 36 44 716 A1 ist
ein Verfahren zum Schneiden von Lebensmitteln in Scheiben und zum
Auflegen von Trennblättern auf die abgelegten Lebensmittelscheiben
bekannt, bei dem die Lebensmittel auf einem in seiner Neigung gegenüber
einer Schneidvorrichtung verstellbaren Schlitten aufgelegt und mittels
der Schneidvorrichtung in Scheiben geschnitten werden, die Scheiben
mittels einer Transporteinrichtung zu einem Ableger transportiert
werden, der sie auf eine Fördereinrichtung ablegt, die
unterhalb der Transporteinrichtung und im Wesentlichen senkrecht
zur Transporteinrichtung verläuft, wobei mittels einer
Trennblatt-Abgabevorrichtung auf jede Lebensmittelscheibe ein Trennblatt
aufgelegt wird. Die Lebensmittelscheiben werden von der Schneidvorrichtung
auf die Rückseite der Transporteinrichtung gelegt und zum
Ableger transportiert.
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Aus
der
EP 1 441 883 B1 ist
eine Vorrichtung zum Aufschneiden von Lebensmittelprodukten bekannt,
mit einem Transportsystem für eine Papierbahn, die von
einer Vorratsrolle abgezogen, einer Schneidebene zugeführt
und in vorgebbarer Abhängigkeit von der Schnittfolge derart
vorgeschoben wird, dass ein Schneidmesser beim Abschneiden einer
Produktscheibe auch einen Abschnitt von der Papierbahn abtrennt,
der als Zwischenlage zusammen mit der abgeschnittenen Scheibe auf
eine Sammelfläche für die aufgeschnittenen Produkte
fällt. Die Papierbahn weist in Laufrichtung beabstandete
Querperforierungen auf. Der Papiervorschub ist derart gesteuert
oder geregelt, dass bei jedem Papier-Abtrennvorgang die Querperforierung
in der Schneidebene liegt.
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Aus
der
EP 1 260 327 A2 ist
eine Aufschnittschneideanordnung mit Aufschnittschneidemaschine mit
Ablegeeinrichtung bekannt, die einen Kettenrahmen umlaufender Ketten
mit Spitzen, einen Schläger zum Abwerfen von Schnittgutscheiben
von den Ketten und einen Ablegebereich mit einem Förderband umfasst,
wobei die Förderwege der Ketten und des Förderbands
zur Bildung eines gegebenenfalls in zwei Achsenrichtungen überlappenden
Aufschnitts programmgesteuert vorwählbar sind. Es ist ferner eine
Zufuhr- und Schneideinrichtung von in Rollenform vorgesehener Trägerfolie
bzw. Verpackungsfolie aus Kunststoff oder Papier in dem Ablagebereich sowie
gegebenenfalls eine Schweißstation zur Verschweißung
von schnittgutbelegten Trägerfolienzuschnitten mit überdeckend
abgelegten Verpackungsfolienzuschnitten vorgesehen.
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Aus
der
DE 28 06 963 A1 ist
eine Aufschnittschneidemaschine mit Ablegeeinrichtung und einem beweglichen
Ablegetisch zur Bildung eines mindestens in einer Richtung überlappenden
Aufschnitts bekannt. Der Ablegetisch ist zur Vergrößerung
der Ablegefläche ausziehbar ausgebildet.
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Aus
der
DE 103 32 483
A1 ist eine Schneidemaschine für Aufschnitt bekannt,
welche eine Ablegeeinrichtung für geschnittenes Gut sowie
eine Zuführung für Unterlags- und Deckfolien und
gegebenenfalls für Zwischenfolien von Schnittgutscheiben umfasst.
Von einer Folienrolle ausgehend werden Folienzuschnitte in den Ablegebereich
gebracht. Ein Gebläse über der Ablegeposition
stellt sicher, dass die Folienzuschnitte vom gezielten Luftstrom
des Gebläses in die gewünschte Position gedrückt
werden.
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Aus
der
EP 0 285 462 A2 ist
eine Vorrichtung zur Bearbeitung eines Bahnmaterials bekannt.
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Aus
der
DE 1 632 102 ist
ein Gerät zum Einlegen von Bogen aus einem dünnen,
biegsamen Trennmaterial zwischen aufeinander folgenden Teilen von
Nahrungsmittelerzeugnissen, die aus einer Lieferquelle aus zugeführt
werden, bekannt, welches eine unterhalb der Lieferquelle befestigte
Falltürvorrichtung aufweist. Es ist eine Vorrichtung zur
Zuführung eines Materialbogens vorbestimmter Größe
auf die Falltürvorrichtung in deren geschlossener Stellung
vorgesehen. Weiterhin ist eine Vorrichtung vorgesehen, die die Falltürvorrichtung
in der geschlossenen Stellung zum Aufnehmen und Abstützen
eines Teils hält, das nach unten auf einen Bogen fallen
gelassen wird, der auf der Falltürvorrichtung angeordnet
ist. Das Erzeugnis und der Materialbogen können neben dem
Boden des Erzeugnisses zusammen nach unten in eine Sammelzone fallen
und durch eine Antriebsvorrichtung lässt sich die Bogenzuführvorrichtung
und die Freigabevorrichtung für die Falltürvorrichtung
in Übereinstimmung mit der Zuführgeschwindigkeit
der Teile betätigen.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Ablagevorrichtung der
eingangs genannten Art bereitzustellen, bei welcher eine Trennblattablage auf
einfache und effektive Weise durchführbar ist.
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Diese
Aufgabe wird bei der eingangs genannten Ablagevorrichtung erfindungsgemäß dadurch
gelöst, dass die Trennblatt-Spendeeinrichtung eine Endlosband-Führungseinrichtung
umfasst, durch welche ein Trennblatt-Endlosband geführt
ist, und dass eine Stempeleinrichtung vorgesehen ist, durch welche
durch Einwirkung auf das Trennblatt-Endlosband mindestens ein Trennblatt
als Ausschnitt aus dem Endlosband heraustrennbar ist und das mindestens
eine herausgetrennte Trennblatt auf dem Ablagetisch ablegbar ist.
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Bei
der erfindungsgemäßen Lösung ist ein Trennblatt-Endlosband
geführt. Als Endlosband wird dabei ein Band angesehen,
dessen Länge (gegebenenfalls zwischen äußeren
Enden) erheblich länger ist als die Länge eines
einzelnen Trennblatts. Insbesondere ist die Länge dieses
Trennblatt-Endlosbands mindestens fünfzigfach größer
als die Länge eines einzelnen Trennblatts.
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Das
Trennblatt-Endlosband wird geführt. Dadurch lässt
sich der Stempeleinrichtung kontinuierlich ein abzutrennendes Trennblatt
bereitstellen. Die Stempeleinrichtung sorgt für eine Heraustrennung und
Ablage. Dadurch lässt sich ein kontinuierlicher Prozess
auf einfache Weise durchführen.
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Die
Endlosband-Führungseinrichtung und die Trennblatt-Spendeeinrichtung
lassen sich platzsparend aneinander anordnen. Insbesondere lässt sich
ein Flugweg eines Trennblatts auf den Ablagetisch minimieren. Dadurch
wiederum erhält man eine sichere Ablage.
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Durch
die erfindungsgemäße Ablagevorrichtung lässt
sich die Ablage von Lebensmittelscheiben und Trennblättern
zwischen benachbarten Lebensmittelscheiben effektiv und insbesondere
mit minimiertem Zeitaufwand durchführen.
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Die
Lösung einer Lebensmittelscheibe von der Mitnehmereinrichtung
zur Ablage der Lebensmittelscheibe an dem Ablagetisch erfolgt beispielsweise über
eine Abschlägereinrichtung, welche durch eine entsprechende
Bewegung die Lebensmittelscheibe von der Mitnehmereinrichtung wegführt
und auf den Ablagetisch zuführt.
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Die
Mitnehmereinrichtung ist eine Einrichtung, welche für den
Wegtransport von Lebensmittelscheiben von einem bestimmten Bereich
sorgt. Der Bereich ist beispielsweise ein Schneidbereich. Die Mitnehmereinrichtung
kann dabei eine aktive Einrichtung sein, welche Lebensmittelscheiben über
ein oder mehrere bewegliche Elemente aktiv transportiert; beispielsweise
ist die Mitnehmereinrichtung in diesem Falle als Kettenförderer
oder Bandförderer ausgebildet. Es ist auch möglich,
dass die Mitnehmereinrichtung Lebensmittelscheiben passiv transportiert;
in diesem Falle ist die Mitnehmereinrichtung beispielsweise als
Umlenker ausgebildet, welcher Lebensmittelscheiben so umlenkt, dass
sie auf dem Ablagetisch ablegbar sind.
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Vorteilhafterweise
weist ein herausgetrenntes Trennblatt eine kleinere Breite quer
zu einer Transportrichtung an der Endlosband-Führungseinrichtung
auf als das Trennblatt-Endlosband. Dadurch ist sichergestellt, dass
das Trennblatt-Endlosband auch durch das Heraustrennen von Trennblättern
zusammenhängend bleibt. Dadurch wiederum ist eine Führung
an der Endlosband-Führungseinrichtung möglich.
Die Führung an der Endlosband-Führungseinrichtung
ermöglicht es wiederum auf einfache Weise, Trennblätter ”kontinuierlich” bereitzustellen.
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Günstig
ist es, wenn ein Trennblatt vor der Trennung vom Trennblatt-Endlosband
an beiden Längsseiten, welche quer zu einer Breitenrichtung des
Trennblatts liegen, mit dem Trennblatt-Endlosband verbunden ist.
Dadurch ergeben sich bei der Führung des Trennblatt-Endlosbands
auch nach der Heraustrennung eines Trennblatts symmetrische Verhältnisse.
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Es
ist vorgesehen, dass das Trennblatt-Endlosband vorperforiert ist
oder an der Endlosband-Führungseinrichtung eine Perforationseinrichtung
angeordnet ist, durch welche das Trennblatt-Endlosband vor Einwirkung
der Stempeleinrichtung perforierbar ist. An dem Trennblatt-Endlosband sind
entsprechend der vorgesehenen Breite eines Trennblatts ”Sollbruchstellen” vorgesehen.
Durch Einwirkung und insbesondere Kraftbeaufschlagung der Stempeleinrichtung
lässt sich dann ein Trennblatt heraustrennen. Die Heraustrennung
lässt sich insbesondere in einem kontinuierlichen Prozess
durchführen, indem die Stempeleinrichtung mit mindestens
einem Stempel auf das Trennblatt-Endlosband zugeführt wird
und dabei ein Trennblatt an Perforierungslinien herausgetrennt wird. Über
den Stempel kann dann auch das herausgetrennte Trennblatt in einem Bewegungszyklus
auf dem Ablagetisch (auf einer Lebensmittelscheibe) abgelegt werden.
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Es
ist günstig, wenn die Perforationseinrichtung an einer
Umlenkrolle für das Trennblatt-Endlosband angeordnet ist.
Die Umlenkrolle ist Teil der Endlosband-Führungseinrichtung.
Sie sorgt für eine optimierte Führung des Trennblatt-Endlosbands.
Da das Trennblatt-Endlosband kontinuierlich an der Umlenkrolle geführt
ist, kann über die Perforationseinrichtung während
der Führung eine Perforation eingebracht werden, um eine
Sollbruchstelle bereitzustellen, über die wiederum über
die Stempeleinrichtung ein Trennblatt herausgetrennt werden kann.
Es lässt sich dadurch auf einfache Weise ”in situ” eine
Perforation einbringen.
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Es
ist dabei günstig, wenn die Perforationseinrichtung mindestens
ein Messer aufweist, welches in einer Breitenrichtung des Trennblatt-Endlosbands
feststellbar beweglich ist. Dadurch lässt sich die Breite
von herausgetrennten Trennblättern durch Einstellung der
Messerposition einstellen.
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Günstig
ist es, wenn die Endlosband-Führungseinrichtung einen Abwickler
und einen Aufwickler umfasst, zwischen welchen das Trennblatt-Endlosband
geführt ist. Endlosband lässt sich in Rollenform
auf den Abwickler aufsetzen. Es lässt sich unter Spannung
zwischen dem Abwickler und dem Aufwickler führen. Durch
Einwirkung der Stempeleinrichtung kann ein Trennblatt herausgetrennt
werden.
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Insbesondere
ist der Aufwickler angetrieben. Dadurch kann das Trennblatt-Endlosband
gesteuert transportiert werden. Insbesondere kann ein Vorschub in
seinem Zeitablauf eingestellt werden. Dadurch lässt sich
auf einfache Weise eine synchronisierte Ablage von Lebensmittelscheiben über
eine Abschlägereinrichtung an dem Ablagetisch und eine anschließende
Trennblattablage durchführen.
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Es
ist dann günstig, wenn dem Abwickler eine Bremse zugeordnet
ist. Es wird dadurch verhindert, dass, wenn der Antrieb des Aufwicklers
angehalten wird, sich der Abwickler weiter dreht und dabei die Spannung
im Trennblatt-Endlosband verringert wird.
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Bei
einer vorteilhaften Ausführungsform umfasst die Stempeleinrichtung
einen Schwenkstempel. In einer Schwenkbewegung des Schwenkstempels auf
den Ablagetisch zu lässt sich ein Trennblatt aus dem Trennblatt-Endlosband
heraustrennen und in Richtung Ablagetisch bewegen. Ein Schwenkstempel
lässt sich auf einfache Weise an einem Gehäuse positionieren.
An dem Gehäuse ist dann ein Freiraum gebildet, in welchem
ein Abschläger der Abschlägereinrichtung schwenkbar
ist und der Schwenkstempel schwenkbar ist. Durch eine entsprechende
Synchronisierung von Schwenkantrieben lässt sich eine sukzessive
Ablage von Lebensmittelscheiben und darauf von Trennblättern
durchführen.
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Es
ist günstig, wenn eine Schwenkachse des Schwenkstempels
mindestens näherungsweise parallel zu einer Transportrichtung
der Mitnehmereinrichtung orientiert ist und insbesondere mindestens näherungsweise
parallel zu einer Drehachse eines Abwicklers der Endlosband-Führungseinrichtung
orientiert ist. Dadurch lässt sich unter Optimierung des Platzbedarfs
auf einfache Weise eine synchronisierte Verfahrensdurchführung
der Lebensmittelscheibenablage und Trennblattablage durchführen.
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Günstigerweise
weist die Stempeleinrichtung einen Antrieb zur Bewegung eines Stempels auf.
Dadurch lässt sich eine genügend große
Kraft bereitstellen, mit welcher der Stempel auf das Trennblatt-Endlosband
wirkt, um ein Trennblatt heraustrennen zu können. Ferner
lässt sich eine synchronisierte Verfahrensdurchführung
erreichen, wobei über die Steuerung der Schwenkung des
Stempels ein zeitoptimierter Ablageprozess durchführbar
ist.
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Günstig
ist es, wenn ein Stempel der Stempeleinrichtung in einer Ausgangsstellung
für das Trennblatt-Endlosband oberhalb des Trennblatt-Endlosbands
liegt und das Trennblatt-Endlosband zwischen dem Ablagetisch und
dem Stempel geführt ist. Das Trennblatt-Endlosband lässt
sich dann in dieser Ausgangsstellung des Stempels geeignet positionieren,
und zwar derart, dass ein herauszutrennendes Trennblatt in einem
Einwirkungsbereich des Stempels liegt. Durch eine Zubewegung des
Stempels auf den Ablagetisch lässt sich dann in einem integrierten Vorgang
ein Trennblatt heraustrennen und in Richtung des Ablagetischs mitnehmen
und dort ablegen.
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Günstig
ist es, wenn der Ablagetisch zwischen einem Fixierungsbereich der
Mitnehmereinrichtung an einem Gehäuse und einem Fixierungsbereich
der Stempeleinrichtung an dem Gehäuse liegt. Dadurch kann
von zwei unterschiedlichen Seiten her eine Ablage von Lebensmittelscheiben
und von Trennblättern erfolgen. Dadurch wiederum lässt
sich die synchronisierte Lebensmittelscheiben-Trennblatt-Ablage
zeitoptimiert durchführen.
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Günstig
ist es, wenn eine Schneideinrichtung vorgesehen ist, durch welche
Trennblätter in einer Breitenrichtung von dem Trennblatt-Endlosband
abtrennbar sind. Über die Einwirkung der Schneideinrichtung
lässt sich die Länge eines Trennblatts festlegen.
Die Schneideinrichtung kann dabei so ausgebildet sein, dass in der
Breitenrichtung ein ständiges Durchschneiden eines abzutrennenden
Trennblatts erfolgt oder dass eine Perforation vorgesehen wird. Die
Schneideinrichtung ist beispielsweise direkt oder indirekt mit einem
Gehäuse der Ablagevorrichtung verbunden. Es ist grundsätzlich
auch möglich, dass die Schneideinrichtung an einem Stempel
der Stempeleinrichtung angeordnet ist.
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Es
ist dabei auch möglich, dass beispielsweise an einem Stempel
der Stempeleinrichtung eine Schneideinrichtung angeordnet ist, welche
für einen Schnitt in einer Längsrichtung des Trennblatt-Endlosbands
sorgt. Dadurch muss keine Vorperforation vorgesehen werden.
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Insbesondere
ist die Schneideinrichtung so eingestellt, dass das Trennblatt-Endlosband
in der Breitenrichtung nicht vollständig durchtrennt wird,
sodass ein zusammenhängendes Trennblatt-Endlosband bestehen
bleibt, und/oder dass die Schneideinrichtung einstellbar ist. Dadurch
wird sichergestellt, dass die Schneideinrichtung nur dafür
sorgt, ein Trennblatt abzutrennen, nicht jedoch das Trennblatt-Endlosband
durchzutrennen. Dadurch wiederum wird eine Führung des
Trennblatt-Endlosbands ermöglicht. Es muss dadurch beispielsweise
kein Stapel von Einzelblättern vorgesehen werden. Wenn die
Schneideinrichtung einstellbar ist, wobei insbesondere eine Schneidbreite
einstellbar ist, dann lässt sich grundsätzlich
die Breite B eines von dem Trennblatt-Endlosband abgetrennten Trennblatts
einstellen und den Gegebenheiten anpassen.
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Es
ist dabei günstig, wenn die Schneideinrichtung bezogen
auf eine Transportrichtung des Trennblatt-Endlosbands vor einem
Einwirkungsbereich der Stempeleinrichtung angeordnet ist. Dadurch
kommen Trennblätter in einen Einwirkungsbereich der Stempeleinrichtung,
welcher an einer Querseite vor Einwirkung der Schneideinrichtung
an dem Trennblatt-Endlosband fixiert sind. An der gegenüberliegenden
Querseite (Breitseite) sind sie bereits abgetrennt. Das Trennblatt-Endlosband
lässt sich positionieren und wenn es korrekt positioniert
ist, dann kann die Trennung an der anderen Breitseite erfolgen.
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Günstig
ist es, wenn ein Anlagebereich für das Trennblatt-Endlosband,
an welchem es mit einem Randbereich bei Einwirkung der Stempeleinrichtung
anlegbar ist, vorgesehen ist. Dadurch lässt sich das Trennblatt-Endlosband
fixieren, um eine Heraustrennung eines Trennblatts zu ermöglichen.
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Beispielsweise
ist dann eine Klemmbackeneinrichtung vorgesehen, durch welche das
Trennblatt-Endlosband gegen den Anlagebereich pressbar ist. Das
Trennblatt-Endlosband ist dann fixiert und ein herauszutrennendes
Trennblatt ist in gewissem Umfange unter Spannung gehalten. Ein
Stempel der Stempeleinrichtung kann dann auf ein herauszutrennendes
Trennblatt wirken und durch Druckbeaufschlagung dieses heraustrennen.
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Das
herauszutrennende Trennblatt bricht beispielsweise in bereits vorhandenen
Längsperforierungen durch die Einwirkung des Stempels durch.
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Beispielsweise
ist der Ablagetisch bezogen auf die Schwerkraftrichtung horizontal
ausgerichtet. Über Schwerkraftwirkung lassen sich dann
Lebensmittelscheiben (über die Abschlägereinrichtung)
und Trennblätter (über die Stempeleinrichtung)
ablegen.
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Die
erfindungsgemäße Ablagevorrichtung kann in eine
Lebensmittel-Schneidemaschine integriert sein oder sie kann nachträglich
an einer Lebensmittel-Schneidemaschine fixiert sein.
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Die
Lebensmittel-Schneidemaschine umfasst dann insbesondere ein angetriebenes
Schneidmesser und insbesondere Kreismesser, welches eine Schneidebene
definiert, wobei eine Transportrichtung der Mitnehmereinrichtung
quer und insbesondere senkrecht zur Schneidebene liegt. Durch die Mitnehmereinrichtung
werden geschnittene Lebensmittelscheiben von dem Schneidmesser weg
geführt.
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Es
ist dann günstig, wenn die Ablagevorrichtung an einem Gehäuse
der Lebensmittel-Schneidemaschine angeordnet ist. Es ist dadurch
eine Basis bereitgestellt, an welcher das angetriebene Schneidmesser
angeordnet ist, und an welcher die Ablagevorrichtung angeordnet
ist.
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Der
Erfindung liegt ferner die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der eingangs
genannten Art bereitzustellen, mit welchem sich auf effektive und zeitsparende
Weise Lebensmittelscheiben-Stapel mit zwischen benachbarten Lebensmittelscheiben liegenden
Trennblättern herstellen lassen.
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Diese
Aufgabe wird bei dem eingangs genannten Verfahren erfindungsgemäß dadurch
gelöst, dass ein Trennblatt-Endlosband zwischen einem Abwickler
und einem Aufwickler transportiert wird, und ein Trennblatt als
Ausschnitt aus dem Trennblatt-Endlosband ohne Aufhebung des Zusammenhangs
des Trennblatt-Endlosbands herausgetrennt wird und auf dem Ablagetisch
abgelegt wird.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren weist die bereits im
Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Ablagevorrichtung
erläuterten Vorteile auf.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen wurden ebenfalls bereits im Zusammenhang
mit der erfindungsgemäßen Ablagevorrichtung erläutert.
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Insbesondere
erfolgt die Ablage von Lebensmittelscheiben an dem Ablagetisch und
das Ablegen von Trennblättern an Lebensmittelscheiben synchronisiert.
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Beispielsweise
weisen ein Abschläger zum Lösen einer Lebensmittelscheibe
und Zuführung zum Ablagetisch und ein Stempel zum Heraustrennen
von Trennblättern den gleichen Bewegungsraum auf. Durch
die Synchronisierung wird erreicht, dass sich diese Komponenten
nicht behindern. Ferner wird dadurch sichergestellt, dass Trennblätter
auf Lebensmittelscheiben abgelegt werden. Es ist grundsätzlich auch
möglich, dass die Lebensmittelscheibe nach dem Schneidvorgang
im freien Fall auf den Ablagetisch fällt.
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Insbesondere
wird ein vorperforiertes Trennblatt-Endlosband verwendet oder vor
dem Heraustrennen eines Trennblatts wird eine Perforation durchgeführt.
Dadurch lässt sich das Heraustrennen eines Trennblatts
aus einem Trennblatt-Endlosband auf einfache Weise durchführen
und insbesondere durch reine Kraftbeaufschlagung durchführen.
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Insbesondere
wird das Heraustrennen eines Trennblatts über einen Stempel
durchgeführt, der in Richtung des Ablagetischs bewegt wird.
Der Stempel trennt dann ein Trennblatt heraus und nimmt dieses auch
mit, um es auf dem Ablagetisch abzulegen.
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Bei
einer günstigen Ausführungsform wird der Stempel
verschwenkt. Dadurch lässt sich eine entsprechende Ablagevorrichtung
platzsparend realisieren.
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Insbesondere
wird das Trennblatt-Endlosband gegen einen Anlagebereich gedrückt,
es wird eine Abtrennung eines Trennblatts in einer Breitenrichtung
des Trennblatts durchgeführt und dann wird der Stempel
in Richtung Ablagetisch bewegt. Die Abtrennung des Trennblatts erfolgt
ebenfalls durch den Stempel. Es lässt sich dadurch in dem
integrierten Bewegungsprozess des Stempels (welcher beispielsweise
ein Schwenkvorgang ist) ein Trennblatt abtrennen und auf den Ablagetisch
bringen.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Trennblatt-Endlosband
bereitzustellen.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst,
dass ein Band vorgesehen ist, welches mindestens eine sich in einer
Längsrichtung des Bands erstreckende Perforationslinie
aufweist, die beabstandet zu den Längsrändern
des Bands ist.
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Ein
solches Trennblatt-Endlosband lässt sich im Zusammenhang
mit der erfindungsgemäßen Ablagevorrichtung und
dem erfindungsgemäßen Verfahren verwenden.
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Die
in diesem Zusammenhang beschriebenen Vorteile lassen sich über
ein solches Trennblatt-Endlosband realisieren.
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Insbesondere
ist eine erste Perforationslinie vorgesehen, welche sich in der
Längsrichtung erstreckt und es ist eine beabstandete zweite
Perforationslinie vorgesehen, welche sich ebenfalls in der Längsrichtung
erstreckt, wobei die erste Perforationslinie und die zweite Perforationslinie
beabstandet zu den Längsrändern des Bands sind.
Dadurch lässt sich ein Trennblatt zwischen gegenüberliegenden Teilbändern
heraustrennen.
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Das
Bandmaterial ist insbesondere ein (dünnes) Folienmaterial
oder Papiermaterial (beispielsweise mit Wachsschicht), welches beispielsweise durchsichtig
ist. Es handelt sich insbesondere um ein Kunststoffmaterial, welches
von fetthaltigen Lebensmitteln ablösbar ist.
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Die
nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
dient im Zusammenhang mit den Zeichnungen der näheren Erläuterung
der Erfindung. Es zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung eines Ausführungsbeispiels einer
erfindungsgemäßen Ablagevorrichtung für
Lebensmittelscheiben, welche an einer Lebensmittel-Schneidemaschine
angeordnet ist;
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2 eine
Draufsicht in der Richtung A auf die Ablagevorrichtung gemäß 1;
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3(a) eine Schnittansicht längs
der Linie 3-3 gemäß 1;
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3(b) eine schematische Darstellung eines
Teils eines Trennblatt-Endlosbands mit einem Trennblatt; und
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4 eine
Variante eines Ausführungsbeispiels in Draufsicht von oben
(ähnlich der Ansicht gemäß 2).
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Ein
Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Ablagevorrichtung für Lebensmittelscheiben, welches in
den 1 bis 4 gezeigt ist und dort mit 10 bezeichnet
ist, ist in eine Lebensmittel-Schneidemaschine 12 integriert.
Die Lebensmittel-Schneidemaschine 12 und die Ablagevorrichtung 10 bilden eine
Kombination.
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Es
ist grundsätzlich auch möglich, dass eine erfindungsgemäße
Ablagevorrichtung eine von einer Lebensmittel-Schneidemaschine getrennte
Vorrichtung ist, welche (nachträglich) an einer Lebensmittel-Schneidemaschine
angeordnet wird.
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Die
Lebensmittel-Schneidemaschine 12 weist ein Gehäuse 14 auf,
in welchem mechanische und elektrische Elemente der Lebensmittel-Schneidemaschine 12 (und
der Ablagevorrichtung 10) angeordnet sind. An dem Gehäuse 14 ist
ein Schneidmesser 16, welches insbesondere ein Kreismesser ist,
um eine Rotationsachse 18 drehbar gelagert. Die Drehbewegung
des Schneidmessers 16 ist durch einen Antrieb angetrieben
(in den Zeichnungen nicht gezeigt).
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Das
Gehäuse 14 weist einen ersten Halteteil 20 auf,
an welchem ein Schlitten 22 hin- und herverschieblich geführt
ist. Der Schlitten 22 kann dabei direkt an dem ersten Halteteil 20 gehalten
sein oder oberhalb von diesem. Eine Verschiebungsrichtung/-gegenrichtung
ist in 2 durch das Bezugszeichen 24 angedeutet.
Der Schlitten 22 weist einen Aufnahmebereich 26 für
Schneidgut 28 auf.
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An
dem Gehäuse 14 ist eine Anschlagplatte 30 vor
dem Schneidmesser 16 angeordnet. Schneidgut 28 ist
an eine Anlagefläche 32 der Anschlagplatte anlegbar.
Das Schneidmesser 16 definiert eine Schneidebene 34.
Der Abstand der Anlagefläche 32 zu der Schneidebene 34 definiert
eine Scheibendicke von (Lebensmittel-)Scheiben, welche von dem Schneidgut 28 abgeschnitten
werden.
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Die
Anschlagplatte 30 ist an dem Gehäuse 14 in
einer Richtung/Gegenrichtung 36 feststellbar verschieblich
gelagert, um die Scheibendicke einstellen zu können. Die
Richtung/Gegenrichtung 36 liegt quer und insbesondere senkrecht
zu der Verschiebungsrichtung 24.
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Das
Gehäuse 14 weist ferner einen zweiten Halteteil 38 auf.
An dem zweiten Halteteil 38 ist ein Ablagetisch 40 angeordnet,
welcher eine Tischfläche 42 aufweist. Die Tischfläche 42 ist
insbesondere bei aufgestellter Lebensmittel-Schneidemaschine 12 bezogen
auf die Schwerkraftrichtung horizontal ausgerichtet.
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Bei
einem Ausführungsbeispiel ist die Schneidebene 34 quer
und insbesondere senkrecht zu der Tischfläche 42 orientiert.
Bei diesem Ausführungsbeispiel ist die Schneidebene insbesondere
bezogen auf die Schwerkraftrichtung vertikal orientiert.
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An
dem zweiten Halteteil 38 des Gehäuses 14 ist
eine Mitnehmereinrichtung 44 angeordnet. Die Mitnehmereinrichtung 44 dient
dazu, Lebensmittelscheiben (Schnittgut), welche durch das Schneidmesser 16 von
dem Schneidgut 28 abgetrennt wurden, von dem Schneidmesser 16 (von
der Anschlagplatte 30) wegzufördern. Durch die
Mitnehmereinrichtung 44 ist eine Transportrichtung 48 für
geschnittene Lebensmittelscheiben 46 definiert, welche
mindestens näherungsweise parallel zur Rotationsachse 18 des
Schneidmessers 16 ausgerichtet ist. Eine Transportebene 50 der
Mitnehmereinrichtung 44 (in welcher die Transportrichtung 48 liegt)
ist dabei quer und insbesondere senkrecht zu der Schneidebene 34 orientiert.
Die Transportebene 50 ist insbesondere eine bezogen auf
die Schwerkraftrichtung horizontale Ebene. Sie ist ferner quer und
insbesondere senkrecht zu der Tischfläche 42 orientiert.
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Die
Mitnehmereinrichtung 44 umfasst ein oder mehrere Mitnehmerelemente 52,
welche angetrieben sind. Beispielsweise sind das oder die Mitnehmerelemente 52 jeweils
als Endlosband oder Endloskette ausgebildet, welche an Umlenkrollen 54a, 54b geführt
sind, wobei mindestens eine der Umlenkrollen 54a, 54b angetrieben
sind, um das oder die Mitnehmerelemente 52 zu bewegen.
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Bei
einem Ausführungsbeispiel sind als Mitnehmerelemente 52 beabstandete
Kettenelemente vorgesehen, welche mit Spießen 56 versehen
sind. Auf die Spieße 56 ist, wie in 1 schematisch
angedeutet, eine Lebensmittelscheibe 46 aufspießbar. Direkt
nach dem Schneiden übernehmen diese Mitnehmerelemente 52 mit
ihren Spießen 56 die hergestellte Lebensmittelscheibe 46 und
transportieren diese in der Transportrichtung 48 von dem
Schneidmesser 16 weg.
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An
dem zweiten Halteteil 38 des Gehäuses 14 oder
an der Mitnehmereinrichtung 44 direkt ist eine Abschlägereinrichtung 58 angeordnet.
Diese umfasst (mindestens) einen Abschläger 60,
welcher um eine Schwenkachse 62 schwenkbar ist. Die Schwenkachse 62 ist
dabei parallel zu der Transportrichtung 48 orientiert.
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Der
Abschläger 60 ist beispielsweise rechenartig ausgebildet
mit Elementen, welche, wenn der Abschläger 60 in
einer solchen Schwenkstellung ist, dass er mindestens näherungsweise
parallel zu der Transportebene 50 ausgerichtet ist, zwischen
benachbarten Mitnehmerelementen 52 liegen. Dadurch wird
durch den Abschläger 60 der Transport von Lebensmittelscheiben 46 an
der Mitnehmereinrichtung 44 nicht behindert. Eine Lebensmittelscheibe 46 kann
dadurch über diese Rechenelemente des Abschlägers 60 transportiert
werden. Durch eine Schwenkbewegung des Abschlägers 60 in
Richtung des Ablagetischs 40, wie in 1 angedeutet,
lässt sich eine Lebensmittelscheibe 46 von der
Mitnehmereinrichtung 44 lösen; die Lebensmittelscheibe 46 wird
aus den Spießen 56 durch den Abschläger 60 herausgehoben.
Weiterhin wird dann eine solche Lebensmittelscheibe 46 durch
den Abschläger 60 mitgenommen und auf dem Ablagetisch 40 abgelegt. Eine
solche abgelegte Lebensmittelscheibe ist in 1 durch
das Bezugszeichen 64 angedeutet.
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Der
Abschläger 60 ist beispielsweise in einem Winkelbereich
von ca. 45° schwenkbar. Wenn ein Endwinkel erreicht ist,
wird bei einem Ausführungsbeispiel der Abschläger 60 in
seiner Schwenkbewegung abrupt abgebremst. Dadurch wird eine mitgenommene
Lebensmittelscheibe von dem Abschläger 60 gelöst
und fällt auf den Ablagetisch 40.
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Auf
dem Ablagetisch 40 kann beispielsweise ein Stapel an Lebensmittel-Scheiben
abgelegt werden. Lebensmittelscheiben, wie beispielsweise Wurstscheiben
oder Käsescheiben, weisen in der Regel einen relativ hohen
Fettgehalt auf. Dies hat zur Folge, dass direkt aufeinander abgelegte
Lebensmittelscheiben aneinander haften können. Beim Versuch,
solche aufeinander abgelegten Lebensmittelscheiben voneinander zu
lösen, können sie zerreißen.
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Es
ist deshalb eine Trennblatt-Spendeeinrichtung 66 vorgesehen,
durch welche auf einer abgelegten Lebensmittelscheibe ein Trennblatt
ablegbar ist. Es lässt sich dann dadurch verhindern, dass auf
dem Ablagetisch 40 abgelegte Lebensmittelscheiben in Kontakt
miteinander kommen können.
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Die
Trennblatt-Spendeeinrichtung 66 umfasst eine Endlosband-Führungseinrichtung 68,
an welcher ein Trennblatt-Endlosband 70 geführt
ist. Als (Trennblatt-)Endlosband wird dabei ein Band verstanden,
dessen Länge sehr viel größer ist als
die Länge L eines einzelnen Trennblatts (3(b)).
Insbesondere ist die Gesamtlänge des Trennblatt-Endlosbands 70 mindestens
zehnfach und vorzugsweise mindestens fünfzigfach größer
als die Länge L eines einzelnen Trennblatts.
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Die
Endlosband-Führungseinrichtung 68 umfasst einen
Abwickler 72, an welchem eine Rolle 74 des Trennblatt-Endlosbands 70 aufsetzbar
ist. In 1 ist die aufgesetzte Rolle 74 gezeigt.
Auf dem Abwickler 72 ist die Rolle 74 drehbar.
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Dem
Abwickler 72 ist eine Bremse 76 zugeordnet, durch
welche die Drehbarkeit der Rolle 74 auf dem Abwickler 72 sperrbar
ist. Dadurch lässt sich, wie unten noch näher
erläutert wird, der Transport des Trennblatt-Endlosbands 70 an
der Endlosband-Führungseinrichtung 68 gesteuert
anhalten.
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Die
Ablagevorrichtung 10 umfasst dazu eine Steuerungseinrichtung 78,
welche beispielsweise in dem Gehäuse 14 angeordnet
ist, welche signalwirksam mit der Bremse 76 verbunden ist
und diese ansteuern kann.
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Die
Endlosband-Führungsrichtung 68 umfasst ferner
einen Aufwickler 80, auf welchem ”verbrauchtes” Trennblatt-Endlosband
aufwickelbar ist. Untenstehend wird noch näher erläutert,
was ”verbrauchtes” Trennblatt-Endlosband ist.
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Dem
Aufwickler 80 ist ein Antrieb 82 beispielsweise
in Form eines Elektromotors zugeordnet. Dieser sorgt für
eine Rotation des Aufwicklers 80, um verbrauchtes Trennblatt-Endlosband
aufwickeln zu können. Der Antrieb 82 bewirkt eine
Führung des Trennblatt-Endlosbands 70 an der Endlosband-Führungseinrichtung 68 in
einer Transportrichtung 84.
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Der
Ablagetisch 40 ist zwischen der Mitnehmereinrichtung 44 und
dem Aufwickler 80 angeordnet. Der Abwickler 72 ist
dabei in der Nähe des Aufwicklers 80 angeordnet
und liegt beispielsweise vertikal (bezogen auf die Schwerkraftrichtung)
oberhalb des Aufwicklers 80. Insbesondere ist der Ablagetisch 84 auch
zwischen dem Abwickler 72 und der Mitnehmereinrichtung 44 angeordnet.
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Der
Aufwickler 80 und der Abwickler 72 sind so angeordnet,
dass zwischen ihnen und der Mitnehmereinrichtung 44 ein
Freiraum 86 vorliegt, in welchem der Abschläger 60 beweglich
ist und, wie untenstehend noch näher erläutert
wird, eine Stempeleinrichtung 88 mit (mindestens) einem
Stempel 90 beweglich ist. Der Stempel 90 kann
dabei auf das Trennblatt-Endlosband 70 einwirken.
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Um
das Trennblatt-Endlosband 70 in den Einwirkungsbereich 90 des
Stempels zu transportieren, ist beispielsweise eine erste Umlenkrolle 92 vorgesehen,
durch welche das Trennblatt-Endlosband 70 in den Freiraum 86 geführt
wird, wobei ein entsprechender Führungsabschnitt 94 außerhalb
und insbesondere auf die Schwerkraftrichtung bezogen oberhalb eines
Bewegungsbereichs des Stempels 90 liegt. Die erste Umlenkrolle 92 ist
benachbart zu der Mitnehmereinrichtung 44 angeordnet.
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Der
Abstand der ersten Umlenkrolle 92 zu der Mitnehmereinrichtung 44 ist
kleiner als der Abstand des Abwicklers 72 oder des Aufwicklers 80 zu der
Mitnehmereinrichtung 44.
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Vorzugsweise
ist der Führungsabschnitt 94 so ausgebildet, dass
das Trennblatt-Endlosband 70 an dem Führungsabschnitt 94 mindestes
näherungsweise horizontal oder bezogen auf die Schwerkraftrichtung
nach oben geführt wird.
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Es
ist eine zweite Umlenkrolle 96 vorgesehen, welche dem Aufwickler 80 benachbart
ist. Die zweite Umlenkrolle 96 liegt insbesondere bezogen auf
die Schwerkraftrichtung unterhalb des Aufwicklers 80. Die
zweite Umlenkrolle 96 liegt auf einer anderen Seite bezogen
auf den Freiraum 86 als die erste Umlenkrolle 92.
Zwischen der ersten Umlenkrolle 92 und der zweiten Umlenkrolle 96 liegt
ein Führungsabschnitt 98, in welchem der Stempel 90 auf das
Trennblatt-Endlosband 70 einwirken kann. In dem Führungsabschnitt 98 ist
das Trennblatt-Endlosband schräg (in einem spitzen Winkel)
zu der Tischfläche 42 des Ablagetischs 40 geführt.
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Das
Trennblatt-Endlosband 70 ist zwischen dem Abwickler 72 und
dem Aufwickler 80 straff geführt. Zwischen der
ersten Umlenkrolle 92 und der zweiten Umlenkrolle 96 ist
ein Anlagebereich 100 für das Trennblatt-Endlosband 70 angeordnet,
auf welchem das Trennblatt-Endlosband 70 mit längsseitigen
Randbereichen auflegbar ist.
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Der
Anlagebereich 100 ist beispielsweise durch gegenüberliegende
Stegelemente 102a, 102b gebildet. Diese weisen
Anlageflächen (Führungsflächen) 104a, 104b auf,
welche eben sind und über die das Trennblatt-Endlosband
führbar ist.
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Das
Trennblatt-Endlosband weist in einer Breitenrichtung 106 (3(a)) eine Breite B auf. Der Abstand zwischen
den Stegelementen 102a, 102b ist kleiner als die
Breite B, sodass das Trennblatt-Endlosband 70 beidseitig
auf den Anlageflächen 104a, 104b auflegbar
ist. Zwischen den Stegelementen 102a, 102b liegt
ein Freiraum 108, der, wie unten noch näher erläutert
wird, ein Durchtauchen des Stempels 90 ermöglicht.
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Dem
Anlagebereich 100 ist eine Klemmbackeneinrichtung 110 zugeordnet.
Diese umfasst gegenüberliegende Klemmbacken 112,
welche auf die Anlageflächen 104a, 104b ausgerichtet
sind. Die Klemmbackeneinrichtung 110 ist in Richtung auf
die Anlageflächen 104a, 104b zu bewegbar
und von dort weg bewegbar. Diese Beweglichkeit ist in 1 durch
das Bezugszeichen 114 angedeutet. Durch die Klemmbackeneinrichtung 110 lässt
sich das Trennblatt-Endlosband gegen die Stegelemente 102a, 102b pressen
und dadurch fixieren; es lässt sich an den Stegelementen 102a, 102b verklemmen.
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Die
Steuerungseinrichtung 78 ist signalwirksam mit der Klemmbackeneinrichtung 110 verbunden.
Die Steuerungseinrichtung 78 kann die Klemmbackeneinrichtung 110 ansteuern
und deren Bewegung in der Richtung 114 veranlassen, um
das Trennblatt-Endlosband an dem Anlagebereich 100 zu verklemmen
bzw. diese Verklemmung zu lösen.
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Die
Stegelemente 102a und 102b sind direkt oder indirekt
an dem Gehäuse 14 abgestützt. Ebenso sind
die erste Umlenkrolle 92 und die zweite Umlenkrolle 96 sowie
der Abwickler 72 und der Aufwickler 80 direkt
oder indirekt an dem Gehäuse 14 abgestützt.
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Die
Trennblatt-Spendeeinrichtung 66 umfasst die Stempeleinrichtung 88 mit
dem Stempel 90. Dieser ist schwenkbar direkt oder indirekt
an dem Gehäuse 14 angeordnet. Er sitzt in einem
Schwenklager 116, wobei dem Schwenklager 116 ein
Antrieb wie beispielsweise ein Elektromotor 118 zugeordnet ist, über
welchen die Schwenkbewegung betätigbar ist.
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Der
Stempel 90 weist eine Ausgangsstellung (Ruhestellung) auf,
welche in 1 mit dem Bezugszeichen 120 angedeutet
ist. In dieser Ausgangsstellung 120 liegt der Stempel 90 oberhalb
des Trennblatt-Endlosbands 70 in dem Führungsabschnitt 98. Das
Trennblatt-Endlosband 70 liegt dann in dem Führungsabschnitt 98 zwischen
dem Ablagetisch 40 und dem Stempel 90.
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Ausgehend
von der Ausgangsstellung 120 ist der Stempel 90,
welcher dann als Schwenkstempel 122 ausgebildet ist, in
Richtung des Ablagetischs 40 nach unten verschwenkbar.
Dadurch lässt sich aus dem Trennblatt-Endlosband 70 ein
Trennblatt 124 (3(b)) austrennen,
welches einen Ausschnitt aus dem Trennblatt-Endlosband 70 ist.
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Der
Stempel 90 ist beispielsweise rechenförmig ausgebildet
mit Zinken 126 (2), wobei benachbarte Zinken
zueinander beabstandet sind. Dadurch lässt sich eine Trennblattanhaftung
an dem Stempel 90 nach der Ablage am Ablagetisch 40 verhindern.
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Eine
Schwenkachse 128 des Stempels 90 liegt parallel
zur Transportrichtung 48.
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Der
Stempel 90 schwenkt immer so weit, dass ein abgetrenntes
Trennblatt 124 direkt auf einer Lebensmittelscheibe bzw.
einem Lebensmittelscheiben-Stapel auf dem Ablagetisch 40 zu
liegen kommt. Abgetrennte Trennblätter sind in der Regel
sehr flexibel und geraten leicht ins Flattern. Die Führung
von Trennblättern 124 über den Stempel 90 bis
an eine abgelegte Lebensmittelscheibe verhindert ein solches Flattern.
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Das
Trennblatt-Endlosband 70 ist, wenn es in den Wirkbereich
des Stempels 90 gelangt, perforiert. Es weist eine erste
Perforationslinie 130a und eine zweite Perforationslinie 130b auf.
Die erste Perforationslinie 130a liegt nächstliegend
zu einem ersten Längsrand 132a des Trennblatt-Endlosbands
und ist insbesondere parallel zu diesem. Die zweite Perforationslinie 130b liegt
nächstliegend zu einem zweiten Längsrand 132b des
Trennblatt-Endlosbands 70 und ist insbesondere parallel
zu diesem. Die Perforationslinien 130a und 130b sind
beabstandet zueinander, wobei dieser Abstand der Breite B eines
Trennblatts 124 entspricht. Der Abstand zwischen der ersten
Perforationslinie 130a und dem ersten Längsrand 132a beträgt
B1 und der Abstand zwischen der zweiten
Perforationslinie 130b und dem zweiten Längsrand 132b beträgt
B2. Die Gesamtbreite des Trennblatt-Endlosbands 70 ist
B + B1 + B2.
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Es
ist eine Schneideinrichtung 134 vorgesehen, durch welche
ein Trennblatt 124 aus dem Trennblatt-Endlosband 70 in
der Breitenrichtung trennbar ist. Der Schnitt durch die Schneideinrichtung 134 bestimmt
die Länge L eines Trennblatts.
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Bei
einem Ausführungsbeispiel umfasst die Schneideinrichtung 134 ein
Messer 136 und ein Gegenmesser 138. Das Messer
ist signalwirksam mit der Steuerungseinrichtung 78 verbunden;
diese kann das Messer 136 ansteuern, um zu einem bestimmten Zeitpunkt
eine Trennung in der Breitenrichtung zu ermöglichen.
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Es
ist dabei möglich, dass durch die Schneideinrichtung 134 eine
Trennung in der Breite B vollständig durchgeführt
wird oder dass eine Perforation hergestellt wird.
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Es
ist grundsätzlich auch möglich, dass die Schneideinrichtung 134 an
einem vorderen Ende des Stempels 90 angeordnet ist und
durch eine Stempelzubewegung auf das Trennblatt-Endlosband einen Schnitt
in der Breitenrichtung 106 eingebracht wird.
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An
dem Stempel 90 kann auch eine beispielsweise U-förmige
Schneide angeordnet sein. Es lässt sich dadurch ohne vorhergehende
Perforation ein einzelnes Trennblatt aus dem Trennblatt-Endlosband 70 herausschneiden.
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Das
Trennblatt-Endlosband 70, welches insbesondere als Rollenmaterial
bereitgestellt ist, umfasst ein Band 140 insbesondere aus
einem Folienmaterial und Kunststoffmaterial. Es soll eine Ablösbarkeit
von einem fetthaltigen Lebensmittel ermöglichen. Es kann
dabei vorgesehen sein, dass die erste Perforationslinie 130a und
die zweite Perforationslinie 130b, welche sich in der Längsrichtung
des Bands 140 erstrecken, an dem Ausgangsband bereits angeordnet
sind, das heißt das entsprechende Trennblatt-Endlosband
ist vorperforiert. Dadurch sind dann auch die Breiten B1 und
B2, welche insbesondere gleich sind, festgelegt.
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Es
ist auch möglich, wie in 4 angedeutet,
dass die Ablagevorrichtung 10 eine Perforationseinrichtung 142 aufweist.
Diese umfasst beispielsweise beabstandete Messer 144a, 144b,
welche relativ zueinander feststellbar verschieblich sind, um deren
Abstand verändern zu können und damit die Breite
B eines Trennblatts einstellen zu können. Die Perforationseinrichtung 142 ist
insbesondere an der ersten Umlenkrolle 92 angeordnet. Wenn
ein Trennblatt-Endlosband an der ersten Umlenkrolle 92 geführt
wird, dann werden durch die Messer 144a, 144b der
Perforationseinrichtung 142 Perforationslinien 130a und 130b ”in
situ”, das heißt an der Lebensmittel-Schneidemaschine 12 hergestellt.
Wenn dann das Trennblatt-Endlosband in den Wirkbereich des Stempels 90 kommt,
sind an diesem die Perforationslinien 130a und 130b gebildet.
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Durch
Zuschwenkung des Stempels 90 ausgehend aus der Ausgangsstellung 120 wird
ein Trennblatt 124 aus dem Trennblatt-Endlosband 70 herausgetrennt.
Das Trennblatt-Endlosband 70 bleibt dabei in seinem Zusammenhang
bestehen. Es weist gegenüberliegende Teilbänder 146a, 146b auf (3(b)). Das Teilband 146a weist
die Breite B1 auf und das Teilband 146b die
Breite B2. Die Teilbänder 146a, 146b,
welche vor der Schneideinrichtung 134 über noch
abzutrennende Trennblätter zusammenhängen, werden
durch den Aufwickler 80 aufgewickelt. Sie stellen sicher,
dass an der Endlosband-Führungseinrichtung 68 zwischen
dem Abwickler 72 und dem Aufwickler 80 ein Endlosband
geführt wird. Die Teilbänder 146a und 146b sind
das ”verbrauchte” Trennblatt-Endlosband.
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Der
Schwenkstempel 122 trennt ein Trennblatt 124 aus
dem Trennblatt-Endlosband 70 und nimmt es in Richtung Ablagetisch 40 mit.
Wenn dort zuoberst eine Lebensmittelscheibe 64 liegt, dann wird
das entsprechende Trennblatt 124, welches insbesondere
aus einem Folienmaterial ist, auf der Lebensmittelscheibe 64 abgelegt.
Es kann dann eine weitere Lebensmittelscheibe auf diesem Trennblatt 124 abgelegt
werden.
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Die
Mitnehmereinrichtung 44 ist über einen Fixierungsbereich 148 an
dem Gehäuse 14 fixiert. Die Stempeleinrichtung 88 mit
dem Schwenkstempel 90 ist über einen Fixierungsbereich 150 an
dem Gehäuse 14 fixiert. Der Ablagetisch 40 liegt
zwischen dem Fixierungsbereich 148 und dem Fixierungsbereich 150.
Der Fixierungsbereich 148 ist insbesondere auf der Seite
des Schneidmessers 16 angeordnet. Der Fixierungsbereich 150 ist
auf der Seite der Anschlagplatte 30 angeordnet. Schwenkbereiche
des Abschlägers 60 und des Schwenkstempels 122 überlappen
sich. Durch die Steuerungseinrichtung 78 ist eine zeitlich
beabstandete Schwenkbewegung steuerbar.
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Die
erfindungsgemäße Lebensmittel-Schneidemaschine 12 und
die erfindungsgemäße Ablagevorrichtung 10 funktionieren
wie folgt:
Durch das Schneidmesser 16 werden von dem Schneidgut 28 Lebensmittelscheiben 46 abgeschnitten.
Diese werden von der Mitnehmereinrichtung 44 in der Transportrichtung 48 mitgenommen.
Der Abschläger 60 nimmt, wenn eine Lebensmittelscheibe 46 in
der geeigneten Position ist, diese mit, indem sie von der Mitnehmereinrichtung 44 gelöst
wird, und legt sie auf dem Ablagetisch 40 ab. Die Abschlägereinrichtung 58 ist
dazu signalwirksam mit der Steuerungseinrichtung 78 verbunden;
diese steuert die Abschlägereinrichtung 58 an.
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Während
eines Abschlagevorgangs wird das Trennblatt-Endlosband 70 durch
die Endlosband-Führungseinrichtung 68 in eine
geeignete Position verfahren oder ist bereits in dieser Position.
Es wird ein noch zu lösendes Trennblatt 124 über
die Endlosband-Führungseinrichtung in den Wirkbereich des
Stempels 90 verfahren. In dieser Position wird die Klemmbackeneinrichtung 110 betätigt.
Das Trennblatt-Endlosband 70 wird an dem Anlagebereich 100 verklemmt.
Es wird dann nach der Verklemmung über die Schneideinrichtung 134 ein
Schnitt in der Breitenrichtung 106 eingebracht. Der Stempel 90 trennt
dann durch Zuschwenkung auf den Ablagetisch 40 das Trennblatt 124 aus
dem Trennblatt-Endlosband und sorgt für eine Zubewegung
auf den Ablagetisch 40. Dort wird es dann auf der Lebensmittelscheibe 64 abgelegt.
Um ein Flattern eines Trennblatts zu verhindern, bewegt sich der
Stempel 90 bis zu der Lebensmittelscheibe 64,
sodass eine direkte Ablage erfolgen kann. Der Schwenkstempel 122 schwenkt
dann zurück in seine Ausgangsstellung 120 oberhalb
des Führungsabschnitts 98 durch den Zwischenraum
zwischen den Teilbändern 146a, 146b hindurch.
Es kann dann an der Endlosband-Führungseinrichtung 68 ein
weiterer Vorschub des Trennblatt-Endlosbands 70 erfolgen,
um ein neues abzutrennendes Trennblatt 124 in den Wirkbereich
des Stempels 90 zu bringen.
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Die
Steuerungseinrichtung 78 synchronisiert die unterschiedlichen
Vorgänge, nämlich Ablegen von Lebensmittelscheiben 46 von
der Mitnahmeeinrichtung 44 auf dem Ablagetisch 40 und
anschließende Trennblattablage auf einer abgelegten Lebensmittelscheibe 64.
Für die Trennblattablage wiederum müssen unterschiedliche
Vorgänge in der richtigen Reihenfolge durchgeführt
werden; es muss der Antrieb 82 angesteuert werden, um beispielsweise
während eines Ablagevorgangs einer Lebensmittelscheibe 46 das
Trennblatt-Endlosband an der Endlosband-Führungseinrichtung 68 zu
bewegen. Wenn eine geeignete Längenposition erreicht ist,
muss der Antrieb 82 gestoppt werden, wobei auch die Bremse 76 betätigt
werden muss, damit eine straffe Führung erreicht ist.
-
Die
Klemmbackeneinrichtung 110 muss dann betätigt
werden, um das Trennblatt-Endlosband 70 vor dem Abtrennen
zu verklemmen. Es muss eine Schneidbewegung an der Schneideinrichtung 134 durchgeführt
werden, um ein abzutrennendes Trennblatt 124 in der Breitenrichtung
zu trennen oder zumindest vorzuperforieren. Weiterhin muss dann
der Stempel 90 synchronisiert bewegt werden, um ein Trennblatt 124 auszutrennen
und auf den Ablagetisch 40 zuzubewegen.
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Anschließend
muss die Klemmung durch die Klemmbackeneinrichtung 110 aufgehoben
werden, um das Trennblatt-Endlosband 70 weitertransportieren
zu können. Dazu wiederum muss der Antrieb 82 betätigt
werden.
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Bei
der erfindungsgemäßen Lösung ist es möglich,
Trennblätter aus einem Trennblatt-Endlosband ”herzustellen”.
Es lassen sich dadurch prinzipiell Trennblätter 124 mit
variabler Länge L oder auch variabler Breite B bereitstellen.
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Durch
entsprechende Synchronisierung durch die Steuerungseinrichtung 78 lässt
sich eine zeitsparende Ablage von Lebensmittelscheiben und Trennblättern
erreichen.
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Erfindungsgemäß wird
auch ein Trennblatt-Endlosband 70 bereitgestellt, welches
das Band 140 umfasst und mindestens eine Perforationslinie 130a oder 130b,
welche beabstandet zu dem ersten Längsrand 132a bzw.
dem zweiten Längsrand 132b ist. Aus einem solchen
Band lässt sich beispielsweise über einen Stempel 90 ein
Trennblatt 124 austrennen. Dadurch, dass das Trennblatt-Endlosband
eben ein Endlosband ist, lässt es sich in der Endlosband-Führungseinrichtung 68 führen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 3644716
A1 [0005]
- - EP 1441883 B1 [0006]
- - EP 1260327 A2 [0007]
- - DE 2806963 A1 [0008]
- - DE 10332483 A1 [0009]
- - EP 0285462 A2 [0010]
- - DE 1632102 [0011]