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DE102008018014A1 - Verfahren zum automatischen Initialisieren von Radelektroniken und Fahrzeug - Google Patents

Verfahren zum automatischen Initialisieren von Radelektroniken und Fahrzeug Download PDF

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DE102008018014A1
DE102008018014A1 DE102008018014A DE102008018014A DE102008018014A1 DE 102008018014 A1 DE102008018014 A1 DE 102008018014A1 DE 102008018014 A DE102008018014 A DE 102008018014A DE 102008018014 A DE102008018014 A DE 102008018014A DE 102008018014 A1 DE102008018014 A1 DE 102008018014A1
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DE
Germany
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wheel electronics
vehicle
tire pressure
pressure monitoring
monitoring system
Prior art date
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Ceased
Application number
DE102008018014A
Other languages
English (en)
Inventor
Jürgen BETTECKEN
Frank Fischer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Continental Automotive GmbH
Original Assignee
Continental Automotive GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Continental Automotive GmbH filed Critical Continental Automotive GmbH
Priority to DE102008018014A priority Critical patent/DE102008018014A1/de
Priority to FR0952286A priority patent/FR2929883A1/fr
Priority to US12/420,843 priority patent/US20090256695A1/en
Publication of DE102008018014A1 publication Critical patent/DE102008018014A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Measuring Fluid Pressure (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum automatischen Initialisieren von Radelektroniken eines Reifendruckkontrollsystems, mit den Schritten: Aufnehmen von Signalen, die von Radelektroniken gesendet wurden, Auswerten der empfangenen Signale auf der Basis deren Signalstärke anhand von Kriterien, die gewonnen werden durch zumindest eines der folgenden Unterschritte: Mitteln der jeweiligen Signalstärke der empfangenen Signale, Vergleichen der jeweiligen Signalstärke der empfangenen Signale mit einem vorgegebenen Schwellenwert, Berechnen von minimalen und/oder maximalen Werten der Signalstärke der empfangenen Signale, Auswählen der dem Reifendruckkontrollsystem zugeordneten Radelektroniken auf der Basis der in den genannten Schritten gewonnenen Kriterien, automatisches Initialisieren der ausgewählten Radelektroniken. Die Erfindung betrifft ferner ein Fahrzeug.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum automatischen Initialisieren von Radelektroniken eines Reifendruckkontrollsystems und ein Fahrzeug.
  • Die vorliegende Erfindung befindet sich im Umfeld von Systemen zur Überwachung oder Ermittlung reifenspezifischer Parameter. Solche Systeme werden allgemein als Reifeninformationssysteme, Reifenkontrollsysteme oder Reifendruckkontrollsysteme bezeichnet.
  • Da die Fahrzeugsicherheit und Zuverlässigkeit zentrale Faktoren in der Automobiltechnik sind, muss allein schon aus sicherheitstechnischen Gründen der Reifendruck von Kraftfahrzeugen regelmäßig überprüft werden. Da dies häufig versäumt wird, weisen moderne Kraftfahrzeuge zunehmend Reifendruckkontrollsysteme auf, die den Reifendruck automatisch messen und eine kritische Abweichung des gemessenen Reifendrucks von einem Reifendrucksollwert frühzeitig erkennen sollen.
  • Ein Reifendruckkontrollsystem weist typischerweise zumindest eine Radelektronik je Rad auf, die z. B. im Bereich der Radfelge angeordnet ist und die einen Sensor enthält, um reifenspezifische Parameter des jeweiligen Rades aufzunehmen und eine von diesem gemessenen Wert des Parameters abgeleitete Information auszusenden. Diese Radelektronik ist mit einer Sendeantenne ausgestattet, über die die aufgenommenen Informationen an eine fahrzeugsseitige Empfangseinrichtung gesendet werden können. Fahrzeugseitig weist das Reifendruckkontrollsystem zumindest eine Empfangseinrichtung auf, welche die von der Radelektronik ausgesendeten Funksignale aufnimmt und an eine zentrale Recheneinheit des Fahrzeugs zur weiteren Auswertung weiterleitet.
  • Eine Funktion von modernen Reifendruckkontrollsystemen ist die so genannte automatische Initialisierung. Bei der automatischen Initialisierung werden diejenigen Reifen, die über Radelektroniken verfügen, neu eingelernt und damit direkt dem Fahrzeug bzw. dem zugehörigen Reifendruckkontrollsystem zugeordnet. Bei der automatischen Initialisierung und dem Anlernen der Radelektronik werden die von diesen Radelektroniken gesendeten Signale und ggf. deren Signaturen ausgewertet, um anhand der Auswertung vollautomatisch eine eindeutige Zuordnung der Radelektronik zu dem Fahrzeug vorzunehmen. Die Zuordnung kann dabei zusätzlich so erfolgen, dass auch die genaue Position des jeweiligen Rades bezogen auf das Fahrzeug festgelegt wird.
  • In der Deutschen Patentanmeldung DE 10 2006 032 212 A1 ist ein solches Verfahren zur Reifendrucküberwachung beschrieben, welche eine automatische Initialisierung umfasst.
  • Die automatische Initialisierung kann im Stillstand des Fahrzeuges durchgeführt werden oder auch während des Fahrtbetriebes. Problematisch bei der automatischen Initialisierung während des Fahrzeugstillstandes ist, dass in diesen Fällen bisweilen von Radelektroniken gesendete Signale fahrzeugseitig nicht aufgenommen werden können, da diese Radelektroniken beispielsweise in einem Sendeloch des Fahrzeuges befindlich sind. Aus diesen Gründen wird die automatische Initialisierung während des Fahrtbetriebs präferiert. Allerdings werden neben den Sendesignalen, die von den fahrzeugeigenen Radelektroniken ausgesendet werden, bisweilen auch Sendesignale von anderen Radelektroniken aufgenommen. Solche unerwünschte Signale stammen beispielsweise von vorbeifahrenden Fahrzeugen, die ebenfalls mit einem entsprechenden Reifendruckkontrollsystem ausgestattet sind. Um den Einfluss von Radelektroniken anderer Fahrzeuge zu eliminieren, können einfache Filtermaßnahmen bereitgestellt werden.
  • Insbesondere bei Fahrzeuganhängergespannen, beispielsweise bei einem LKW mit einem Anhänger oder einem Sattelzug, kann jeweils ein unabhängiges Reifendruckkontrollsystem sowohl im Zugfahrzeug als auch im Anhänger eingebaut sein. Problematisch daran ist, dass sowohl die Radelektroniken am Zugfahrzeug als auch an dessen Anhänger ähnliche Signalcharakteristiken zeigen und Inhalte aufweisen, so dass eine eindeutige Zuordnung der dem Zugfahrzeug bzw. dem Anhänger zugehörigen Radelektronik sich hier außerordentlich schwierig gestaltet und bisweilen unmöglich ist. Insbesondere können bei dieser Form der automatischen Initialisierung beispielsweise die Geschwindigkeit, Fahrtrichtung und dergleichen nicht als Kriterien für die Zuordnung einer Radelektronik verwendet werden, da diese Kriterien für die Radelektronik des Zugfahrzeuges und des Anhängers nahezu identisch sind. Eine automatische Initialisierung ist bei solchen Fahrzeuganhängergespannen während des Betriebes nicht zuverlässig.
  • Eine Möglichkeit der Initialisierung der Radelektroniken besteht nun darin, die Steuereinheit des Reifendruckkontrollsystems manuell so zu programmieren, dass eine eindeutige Zuordnung der jeweiligen Reifenelektroniken gegeben ist. Um diese Initialisierung durchführen zu können, muss das Fahrzeug einerseits im Stillstand befindlich sein und andererseits vorzugsweise an ein so genanntes Initialisierungswerkzeug angeschlossen sein, welches meist einen Werkstattaufenthalt erforderlich macht. Damit geht neben den entsprechenden Werkstattkosten auch ein Fahrzeugausfall einher, der insbesondere bei Lastkraftwägen, die eine möglichst geringe Standzeit aufweisen sollen, besonders gravierend ist.
  • Vor diesem Hintergrund besteht die Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, eine verbesserte automatische Initialisierung der Radelektroniken eines Fahrzeuges bereitzustellen.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 und/oder ein Computerprogrammprodukt mit den Merkmalen des Anspruchs 13 und/oder durch ein Fahrzeug mit den Merkmalen des Patentanspruchs 14 gelöst.
  • Demgemäß ist vorgesehen:
  • Ein Verfahren zum automatischen Initialisieren von Radelektroniken eines Reifendruckkontrollsystems, mit den Schritten:
    • (a) Aufnehmen von Signalen, die von Radelektroniken gesendet wurden;
    • (b) Auswerten der empfangenen Signale auf der Basis deren Signalstärke anhand von Kriterien, die gewonnen werden durch zumindest eines der folgenden Unterschritte: (b1) Mitteln der jeweiligen Signalstärke der empfangenen Signale; (b2) Vergleichen der Signalstärke der empfangenen Signale mit einem vorgegebenen Schwellenwert; (b3) Berechnen von minimalen und/oder maximalen Werten der Signalstärke der empfangenen Signale;
    • (c) Auswählen der dem Reifendruckkontrollsystem zugeordneten Radelektroniken auf der Basis der in den Schritten (b1)–(b3) gewonnenen Kriterien;
    • (d) Automatisches Initialisieren der ausgewählten Radelektroniken.
  • Ein Computerprogrammprodukt, welches einen Algorithmus definiert, welcher ein erfindungsgemäßes Verfahren umfasst.
  • Ein Fahrzeug, insbesondere Zugmaschine und/oder der Anhänger eines Lastkraftfahrzeuges, mit einer Vielzahl von Fahrzeugräder, mit einem Reifendruckkontrollsystem, welches eine Vielzahl von den einzelnen Fahrzeugräder zugeordnete Radelektroniken aufweist und welches ferner eine Initialisierungseinrichtung aufweist, die derart ausgebildet ist, eine automatische Initialisierung der Radelektroniken unter Verwendung eines erfindungsgemäßen Verfahrens durchzuführen.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren basiert im Wesentlichen auf der Auswertung der von den verschiedenen Radelektroniken stammenden Signale, die hinsichtlich deren Signalstärken auf verschiedene Art und Weise ausgewertet werden. Die Idee der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass empfangene Signale, die von eigenen, also von Radelektroniken des eigenen Reifendruckkontrollsystems stammen, zumindest über einen längeren Zeitraum hinweg typischerweise eine höhere Signalstärke aufweisen, als empfangene Signale, die von fremden Radelektroniken stammen. Dies trifft insbesondere bei Fahrzeugen mit einem Anhänger zu, da hier z. B. die eigenen Radelektroniken im Zugfahrzeug angeordnet sind, während die fremden Radelektroniken im Anhänger montiert sind. Geht man davon aus, dass alle Radelektroniken mit derselben Signalstärke senden, dann empfängt eine Empfangseinrichtung des Reifendruckkontrollsystems die verschiedenen gesendeten Signale des Zugfahrzeugs und des Anhängers mit jeweils unterschiedlichen Signalstärken, wobei die von den fremden Radelektroniken gesendeten Signale, nachdem sie empfangen wurden, eine geringere Signalstärke aufweisen. Durch ein zeitliches Mittel dieser empfangenen Signalstärken, durch Festlegen der Maximal- und Minimalwerte der empfangenen Signalstärken und/oder durch ein Vergleichen der empfangenen Signalstärken mit einem vorgegebenen Schwellenwert, der z. B. auf Erfahrungswerten basiert, kann hier eine eindeutige und verlässliche Zuordnung der empfangenen Signale zu den verschiedenen Radelektroniken getroffen werden. Eine automatische Initialisierung lässt sich im Anschluss daran bewerkstelligen.
  • Die der vorliegenden Erfindung zugrunde liegende Idee besteht darin, eine automatische Initialisierung von Reifenelektroniken eines Reifendruckkontrollsystems bereitzustellen, bei der mehrere Kriterien herangezogen werden, um die einem Reifendruckkontrollsystem zugeordneten Radelektroniken von den Reifenelektroniken anderer Reifendruckkontrollsystemen unterscheiden zu können. Bei der Ermittlung dieser Kriterien werden die empfangenen Signale, die von beliebigen Radelektroniken stammen können, ausgewertet, wobei für die Auswertung erfindungsgemäß verschiedene Verfahren eingesetzt werden. Jedes einzelne dieser Verfahren wäre bereits geeignet, eine mehr oder weniger verlässliche Zuordnung der Radelektronik zu dem Reifendruckkontrollsystem zu geben. Erschwert wird diese Zuordnung allerdings bei der Anwendung dieser automatischen Initialisierung während des Betriebs des Kraftfahrzeuges, bei der erfahrungsgemäß mehr oder weniger vorherrschende Störeinflüsse, beispielsweise auch Signale von Radelektroniken anderer Reifendruckkontrollsysteme, empfangen werden. Eine eindeutige Unterscheidbarkeit und somit eine eindeutige Zuordnung der eigenen Radelektroniken gegenüber den Radelektroniken anderer Reifendruckkontrollsysteme ist aus den empfangenen Signalen in den eben beschriebenen Situationen dann erschwert, wenn lediglich eines der genannten Verfahren zum Einsatz kommt. Indem je nach Situation und Anwendung ein oder auch mehrere der verschiedenen Verfahren zum Einsatz kommen, lässt sich ein sehr verlässliches Verfahren für die automatische Initialisierung der Radelektroniken bereitstellen, welches auch unter robusten, schwierigen Einsatzbedingungen verlässlich arbeitet. Solche robusten, erschwerte Bedingungen sind z. B. die automatische Initialisierung während der Fahrt des Fahrzeuges, beispielsweise bei einer Autobahnfahrt.
  • Besonders vorteilhaft ist das erfindungsgemäße Verfahren, sofern es bei einem Fahrzeuganhängergespann zum Einsatz kommt, welches mehr als zwei unabhängig voneinander arbeitende Reifendruckkontrollsysteme aufweist. Mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens lässt sich anhand der Signalstärke der verschiedenen empfangenen Signale, die von eigenen oder auch fremden Radelektroniken stammen können, eine eindeutige Zuordnung dieser Radelektroniken bewerkstelligen und anschließend eine sehr zuverlässige automatische Initialisierung dieser Radelektroniken durchführen.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den weiteren Unteransprüchen sowie aus der Beschreibung in Zusammenschau mit den Figuren der Zeichnung.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung werden die vorgegebenen Schwellenwerte dynamisch angepasst. Die dynamische Anpassung erfolgt dabei auf der Basis der im Verfahrensschritt (b1) gemittelten Signalstärke. Insbesondere kann es vorkommen, dass die Reifenelektroniken mit der Zeit mit einer geringeren Signalstärke senden, was z. B. bedingt ist durch die Abnahme der Spannung der Batterie. Durch das Mitteln der Signalstärke der empfangenen Signale im Verfahrensschritt (b1) wird dieses langsame Abnehmen der Signalstärke einer Radelektronik wahrgenommen und kann im Verfahrensschritt (b2) für die Festlegung des dort verwendeten Schwellenwertes miteinbezogen werden.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung werden im Schritt (c) diejenigen Radelektroniken ausgewählt, die im Schritt (b1) die höchste gemittelte Signalstärke aufweisen. Zusätzlich oder alternativ kann auch vorgesehen sein, dass diejenigen Radelektroniken ausgewählt werden, die im Schritt (b2) jeweils über den vorgegebenen Schwellenwert liegen. Zusätzlich oder alternativ kann auch vorgesehen sein, dass diejenigen Radelektroniken ausgewählt werden, welche im Schritt (b3) die höchsten maximalen Werte der Signalstärke aufweisen. Alternativ zu dieser eben genannten Vorgehensweise können auch diejenigen Radelektroniken verworfen werden, denen die geringsten minimalen Werte der Signalstärke zugewiesen werden. Jedes einzelne der eben genannten Verfahren macht an sich einen Vorschlag für die Auswahl einer Radelektronik für die automatische Initialisierung, wobei die Verknüpfung dieser verschiedenen Methoden eine bessere Unterscheidbarkeit der dem Reifendruckkontrollsystem zugeordneten Radelektroniken schafft und damit die Zuverlässigkeit erhöht.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung wird für jeden Schritt (b1)–(b3) anhand der dort ermittelten Werte in absteigender Folge dieser ermittelten Werte eine Reihenfolge für die entsprechenden, den empfangenen Signalen zugeordneten Radelektroniken bestimmt. Man geht hier davon aus, dass die in den Schritten (b1)–(b3) jeweils ermittelten höchsten Werte eher dem Reifendruckkontrollsystem zugeordnet sind und die eher niedrigeren Werte fremden Radelektroniken zuzuordnen sind. Sofern die verschiedenen Verfahren miteinander verknüpft werden, kann die Aussagekraft gesteigert werden und mit entsprechend höherer Wahrscheinlichkeit auf eine eigene, also dem Reifendruckkontrollsystem zugeordnete Radelektronik, ge schlossen werden und diese von fremden Radelektroniken unterschieden werden.
  • Für den Fall, dass das Reifendruckkontrollsystem N verschiedene Radelektroniken aufweist, werden gemäß einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung maximal N Radelektroniken für das automatische Initialisieren herangezogen. Insbesondere für den Fall, dass nicht alle der N Radelektroniken eindeutig zuordenbar sind, können auch weniger als die N Radelektroniken des Reifendruckkontrollsystems automatisch initialisiert werden. Die restlichen, d. h. die nicht automatisch initialisierten Radelektroniken, können dann zu einem späteren Zeitpunkt, bei Bedarf auch manuell oder bisweilen auch gar nicht initialisiert werden.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Ausgestaltung wird eine Radelektronik dann ausgewählt, sofern sie bei zumindest zwei und insbesondere vorteilhafterweise bei mindestens drei der genannten Kriterien jeweils innerhalb der N am höchsten eingestuften Radelektroniken liegt. Diese Einstufung der Radelektroniken erfolgt auf der Basis der gemessenen und ausgewerteten Signalstärken der jeweiligen empfangenen Signale. Diese Ausgestaltung geht von der Erkenntnis aus, dass sofern eine Radelektronik bei zumindest zwei und insbesondere bei drei oder mehr Kriterien innerhalb der jeweils N am höchsten eingestuften Radelektroniken liegt, hier mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, dass es sich bei dieser Radelektronik um eine fremde Radelektronik handelt.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung umfasst das erfindungsgemäße Verfahren die folgenden weiteren Schritte: Bereitstellen der N + 1 höchsten Werte für zumindest ein Kriterium; Ermitteln jeweils einer Differenz der N höchsten Werte zu dem niedrigsten Wert der N + 1 höchsten Werte für dieses Kriterium; Vorgeben einer minimalen Differenz bei diesem Kriterium, wobei diejenigen Werte dieses Kriteriums, bei denen die ermittelte Differenz innerhalb der vorgegebenen minimalen Differenz liegt, für die automatische Initialisierung unberück sichtigt bleiben. Es wird hier also gewissermaßen ein wertemäßiger Mindestabstand der höchsten N Werte gegenüber dem höchsten Wert, der vermeintlich einer fremden Radelektronik zugeordnet wird berechnet. Für den Fall, dass dieser Mindestabstand sehr gering ist, kann womöglich eine eindeutige Unterscheidung zwischen eigener und fremder Radelektronik nicht mehr getroffen werden, so dass dann in diesen Fällen solche gemessenen Werte des empfangenen Signals nicht mehr für die Unterscheidung und Auswahl der verschiedenen Radelektroniken herangezogen werden. Dieser Mindestabstand wird typischerweise auf der Basis von Erfahrungswerten oder auch durch Test vorgegeben. Man geht hier davon aus, dass die ersten N Werte der empfangenen Signale der eigenen Radelektroniken gegenüber dem N + 1 Wert der empfangenen Signale aufgrund der größeren Distanz der fremden Radelektroniken ausreichend groß ist. Ist dies nicht der Fall, bestünde die Gefahr, dass eine fremde Radelektronik fälschlicherweise als eigene Radelektronik gewertet wird und automatisch initialisiert wird. Um eine solche Fehlentscheidung zu vermeiden, werden in solchen Fällen abweichend von der sonst vorgegebenen Herangehensweise nur diejenigen N Radelektroniken berücksichtigt, deren zugeordneten Signalwerte einen ausreichend großen Abstand bezogen auf den nächst niedrigeren Wert haben.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Ausgestaltung wird jedes Kriterium mit einem Gewichtungsfaktor gewichtet. Auf diese Weise ist es möglich, die verschiedenen Kriterien, die auf unterschiedlichen Auswertungsverfahren beruhen, unterschiedlich zu bewerten. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn z. B. ein oder mehrere Kriterien beispielsweise auf der Basis von Erfahrungswerten, Untersuchungen und dergleichen, einen höheren Verlässlichkeitsfaktor aufweisen als andere Kriterien. In diesem Falle können z. B. die verlässlicheren Kriterien höher gewichtet werden. Der Gewichtung kann z. B. eine Information über die Relevanz, Glaubwürdigkeit, Fahrzeuganwendung, Messgenauigkeit des Kriteriums und dergleichen zugrunde gelegt werden. Denkbar wären natürlich auch andere Bewertungskriterien, so z. B. Erfahrungswerte.
  • In einer ebenfalls bevorzugten Ausgestaltung beginnt das erfindungsgemäße Verfahren im Schritt (b) erst dann, wenn ein einer Radelektronik zugeordnetes Signal im Schritt (a) für eine vorgegebene Mindestdauer empfangen wird. Auf diese Weise kann z. B. ein zu kurzfristiger Einfluss eines empfangenen Signals, wie es z. B. durch ein vorbeifahrendes Fahrzeug vorkommt, vermieden werden.
  • In einer Weiterbildung wird diese vorgegebene Mindestdauer verlängert, sofern das Reifendruckkontrollsystem bei einer Fahrzeuganordnung eingebaut ist, die mehrere unabhängig voneinander arbeitende Reifendruckkontrollsysteme aufweist, wie dies beispielsweise bei einem Fahrzeuganhängergespann der Fall ist. In diesem Falle ist allein schon aus der dadurch bedingt größeren Anzahl an vorhandenen Radelektroniken auch eine größere Anzahl an Sendesignalen von diesen Radelektroniken zu verarbeiten und auszuwerten, was bisweilen innerhalb der vorgegebenen Mindestdauer nicht mehr möglich ist. Durch das Verlängern der Mindestdauer wird diesem Sachverhalt Rechnung getragen und insbesondere sichergestellt, dass für die Phase, innerhalb der die Sendesignale aufgenommen werden, ausreichend Zeit für die Aufnahme der Signale und deren Auswertung zur Verfügung steht und nicht eine zu kurze, vorgegebene Mindestdauer als Startkriterium hierfür greift.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung wird bei der automatischen Initialisierung als weiteres Kriterium eine Information der Fahrzeuggeschwindigkeit miteinbezogen, die z. B. einen fahrenden Zustand des Fahrzeugs anzeigt. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die automatische Initialisierung stets während des Betriebs eines Fahrzeuges stattfindet und nicht im stehenden oder parkenden Zustand. Dadurch, dass damit die automatische Initialisierung stets während des Betriebs des Fahrzeuges erfolgt kann auch sichergestellt werden, dass von sämtlichen Radelektroniken des Reifendruckkontrollsystems Signale empfangen werden. Ein toter Sende- und/oder Empfangswinkel wird hier effektiv verhindert.
  • In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung wird bei dem erfindungsgemäßen Verfahren überprüft, ob eine einem gesendeten Signal zugeordneten Radelektronik bereits initialisiert ist. In diesem Falle wird sie nicht erneut initialisiert. Vielmehr wird bei dieser Radelektronik angenommen, dass sie bereits dem Reifendruckkontrollsystem angehört und auch bereits entsprechend der automatischen Initialisierung einen Lernprozess durchlaufen hat.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Fahrzeuges weist die Radelektronik einen Sensor zur Ermittlung reifenspezifischer Parameter und insbesondere einen Drucksensor auf. Diese reifenspezifischen Parameter können z. B. der Reifendruck, die Reifentemperatur, die Profildicke, die Winkelgeschwindigkeit des Rades, die Radbeschleunigung und dergleichen sein.
  • In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Fahrzeugs ist dieses als Zugfahrzeuganhängergespann ausgebildet, beispielsweise als Lastzug oder als Lastkraftwagen mit Anhänger, bei dem sowohl das Zugfahrzeug als auch der Anhänger jeweils ein eigenes, unabhängig voneinander arbeitendes Reifendruckkontrollsystem mit verschiedenen Radelektroniken enthält. Die Erfindung wäre aber selbstverständlich auch bei anderen Fahrzeugen mit unabhängig voneinander arbeitenden Reifendruckkontrollsystemen vorteilhaft einsetzbar.
  • Die oben näher beschriebenen Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind – sofern nichts Anderes ausgeführt ist – frei miteinander kombinierbar.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand der in den schematischen Figuren der Zeichnung angegebenen Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen dabei:
  • 1 eine schematische Draufsicht eines Lkws mit Anhänger zur Erläuterung eines Ausführungsbeispiels des erfin dungsgemäßen Reifendrucksystems;
  • 2 anhand eines Blockschaltbildes einen beispielhaften Aufbau einer Radelektronik eines erfindungsgemäßen Reifendrucksystems;
  • 3 ein Ablaufdiagramm zur Erläuterung des erfindungsgemäßen Verfahrens.
  • In den Figuren der Zeichnung sind gleiche und funktionsgleiche Elemente, Merkmale und Signale, sofern nichts Anderes angegeben ist, mit denselben Bezugszeichen versehen.
  • 1 zeigt eine stark vereinfachte schematische Darstellung eines Fahrzeugs zur Erläuterung eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Reifendruckkontrollsystems. In 1 ist mit Bezugszeichen 10 das Fahrzeug, beispielsweise ein Lastkraftfahrzeug (LKW), bezeichnet.
  • Das Fahrzeug 10 weist hier lediglich beispielhaft N = 6 Räder 11 auf. Das Fahrzeug 10 verfügt ferner über ein erfindungsgemäßes Reifendruckkontrollsystem, welches radseitige elektronische Radeinrichtungen 13, nachfolgend auch als Radelektroniken 13 bezeichnet, fahrzeugseitige Empfangseinrichtungen 14, 15, 16, einen Bus 17 sowie ein Steuergerät 18 aufweist. Jedem einzelnen Rad 11 ist eine Radelelektronik 13 zugeordnet. Die Radelektronik 13 in bekannter Weise im Bereich des Ventils oder der Felge des jeweiligen Rades 11 angeordnet.
  • An dem als LKW ausgebildeten Fahrzeug 10 ist ferner ein Anhänger 10' angekoppelt. Es sei angenommen, dass dieser Anhänger 10' ebenfalls über ein eigenes Reifendruckkontrollsystem, welches unabhängig von dem Reifendruckkontrollsystem des Fahrzeugs 10 arbeitet, verfügt. Hierzu sind in analoger Weise in den Rädern 11' des Anhängers 10' entsprechende Radelektroniken 13' angeordnet. Der Anhänger 10' verfügt ferner über eine Empfangseinrichtung 15', die über einen Bus 17 mit einem Steuergerät 18' verbunden ist.
  • 2 zeigt anhand eines Blockschaltbildes einen schematischen Aufbau einer solchen Radelektronik 13, 13'. Die Radelektronik 13, 13' weist im vorliegenden Ausführungsbeispiel einen Drucksensor 21, eine mit dem Drucksensor 21 verbundene Verarbeitungseinrichtung 22 und einen mit der Verarbeitungseinrichtung 22 verbundenen Sender 23 auf. Diese Elemente 2123 werden jeweils von einer lokalen Energieversorgung 25, beispielsweise einem Akkumulator oder einer Batterie, mit elektrischer Energie versorgt. Der Radsensor 21 ist dazu ausgelegt, radspezifische Parameter, wie z. B. den Reifendruck, zu ermitteln. Die Verarbeitungseinrichtung 22 der Radelelektronik 13 nimmt eine Vorauswertung der von dem Radsensor 21 gewonnenen Informationen vor. Die von der Radelektronik 13, 13' ermittelten Informationen werden in einem Sendesignal X, X' aufmoduliert bzw. aufkodiert, welches über eine drahtlose Kommunikationsverbindung an das Fahrzeug 10 gesendet wird. Hierzu umfasst jede Radelektronik 13, 13' eine Sendeantenne 20 als Bestandteil des Senders 23.
  • Zum Empfangen der gesendeten Sendesignale X, X' weist das Reifendruckkontrollsystem des LKWs 10 fahrzeugseitig zumindest eine und im vorliegenden Fall zwei Empfangseinrichtungen 15 auf. Die Empfangseinrichtung 15 wird von einer Energiequelle 12 des LKWs 10, beispielsweise der Fahrzeugbatterie, in nicht dargestellter Weise mit elektrischer Energie versorgt und weist jeweils eine Empfangsantenne 16 und eine mit der Empfangsantenne 16 verbundene Empfangsstufe 14 auf.
  • Ferner weist das Reifendruckkontrollsystem fahrzeugseitig einen Mikroprozessor 19 als Beispiel einer zentralen Steuer- und Auswerteeinrichtung 19 auf. Dieser Mikroprozessor 19 und ggf. auch die Empfangsstufe 14 mit der Empfangsantenne 16 sind Bestandteil des Steuergerätes 18 für die Reifendrucküberwachung. Das Steuergerät 18, die Empfangseinrichtungen 15 und die Radelektronik 13 sind dafür vorgesehen, die jeweiligen Reifendrücke der verschiedenen Räder 11 zu messen, die gemessenen Reifendrücke auszuwerten und eine den LKW steuern de und nicht näher dargestellte Person optisch oder akustisch zu informieren, wenn einer der Reifen z. B. einen zu niedrigen Reifendruck aufweist.
  • Das Reifendruckkontrollsystem umfasst ferner einen Bus 17, beispielsweise einen Ein- oder Zweidraht-CAN-Bus (CAN = Controller Area Network) oder einen LIN-Bus (LIN = Local Interconnect Network), an dem die Empfangseinrichtungen 15 und das Steuergerät 18 über jeweilige Verbindungsleitungen angekoppelt sind.
  • Das erfindungsgemäße Reifendruckkontrollsystem des LKWs 10 verfügt ferner über eine Einrichtung zur automatischen Initialisierung der dem Reifendruckkontrollsystem des LKWs 10 zugeordneten Radelektroniken 13. Diese Funktionalität der Einrichtung zur automatischen Initialisierung ist u. a. in jeder Radelektronik 13 in Zusammenspiel mit der zentralen Steuer- und Auswerteeinrichtung 19 implementiert.
  • Nachfolgend wird die Funktionsweise der erfindungsgemäßen Einrichtung zur automatischen Initialisierung anhand des Ablaufdiagramms in 3 näher erläutert:
    In einem ersten Schritt V1 wird ein von einer Radelektronik 13, 13' gesendetes Sendesignal X, X' aufgenommen.
  • Anschließend wird von diesem aufgenommenen Sendesignal X dessen Signalstärke Y ermittelt (Schritt V2).
  • Im nachfolgenden Schritt V3 wird die Signalstärke y des aufgenommenen Sendesignals x ausgewertet. Im Rahmen der Auswertung der Signalstärke Y werden Kriterien Z1–Z3 ermittelt, auf deren Basis in den nachfolgenden Schritten V4 und V5 eine automatische Initialisierung der das Sendesignal X gesendeten Radelelektronik erfolgt (oder auch nicht). Diese Auswertung erfolgt in Unterschritten V31–V33.
  • Im Unterschritt V31 wird die Signalstärke Y gemittelt, indem beispielsweise der arithmetische Mittelwert Y ARITH der Signalstärke Y rechnerisch bestimmt wird.
  • Aus diesem arithmetischen Mittelwert Y ARITH wird ein erster Wert y1 ermittelt, der als ein erstes Kriterium für die nachfolgende Auswahl der Radelektronik herangezogen werden kann.
  • Im Unterschritt V32 wird die Signalstärke Y der empfangen Sendesignale X, X' mit einem vorgegebenen Schwellenwert SW verglichen. Abhängig von diesem Vergleich wird ein zweiter Wert Y2 ermittelt, der ein zweites Kriterium für die Auswahl darstellt.
  • In einem dritten Unterschritt V33 werden die maximalen Werte der Signalstärke Maxf(y) ermittelt. Alternativ wäre auch denkbar, die minimalen Werte der Signalstärke Minf(y) zu ermitteln. Aus diesen maximalen Werten max(y) wird ein dritter Wert y3 erzeugt, der ein drittes Kriterium bildet.
  • Die in dem Verfahrensschritt V3 ermittelten Werte Y1, Y2, Y3 werden in einem nachfolgenden Verfahrensschritt V4 verarbeitet, um in dem sich davon anschließenden Verfahrensschritt V5 eine Auswahl treffen zu können, ob die das Sendesignal x, x' sendende Radelektronik 13, 13' für die automatische Initialisierung vorgesehen ist oder nicht. Diese Verarbeitung kann im einfachsten Fall dergestalt aussehen, dass die Werte Z1, Z2, Z3 miteinander addiert werden und daraus ein Wert Z4 ermittelt wird. Dieser Wert Z4, der also sämtliche drei Kriterien Z1 bis Z3 beinhaltet, wird dann mit einem Vergleichswert Z0 verglichen. Liegt der ermittelte Wert Z4 beispielsweise über dem Vergleichswert Z0 (also Z4 ≥ Z0), kann daraus zum Beispiel geschlossen werden, dass die das Sendesignal sendende Radelektronik eine eigene Radelektronik ist. In diesem Falle würde im nächsten Schritt V5 diese Radelektronik ausgewählt werden und im nachfolgenden Schritt V6 automatisch initialisiert werden. Alternativ wäre im Verfahrensschritt V4 auch denkbar, dass lediglich eines der Kriterien Z1 bis Z3 oder auch zwei der Kriterien Z1 bis Z3 für die Ermittlung des Wer tes Z4 herangezogen werden. Denkbar wäre darüber hinaus, dass auch weitere Kriterien, beispielsweise eine Information über die Geschwindigkeit, zur Ermittlung des Wertes Z4 herangezogen wird.
  • Vorzugsweise werden im Verfahrensschritt V4 die einzelnen Werte Z1 bis Z3, die Kriterien für die automatische Initialisierung darstellen, mit einem Gewichtungsfaktor multipliziert. Dieser Gewichtungsfaktor trägt dem Umstand Rechnung, welche Verlässlichkeit die verschiedenen Werte Z1 bis Z3 haben sollen. Ferner können diese Gewichtungsfaktoren auch eine Aussage über die Messgenauigkeit beinhalten.
  • In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung ist vorgesehen, dass nach dem Verfahrensschritt V4 das Verfahren zum Verfahrensschritt V1 zurückkehrt (Schritt V7), indem weitere Sendesignale X, X', insbesondere Sendesignale X, X' von anderen Radelektroniken aufgenommen werden. Diese Sendesignale X, X' von anderen Radelektroniken können dann in entsprechender Weise die Verfahrensschritte V1 bis V4 durchlaufen, indem im Verfahrensschritt V3 deren Signalstärke Y ausgewertet und im Verfahrensschritt V4 die daraus abgeleiteten Kriterienwerte Z1 bis Z3 ermittelt werden. Dies kann vorzugsweise so lange geschehen, bis von sämtlichen eigenen Radelektroniken 13 des eigenen Reifendrucküberwachungssystems entsprechende Sendesignale X aufgenommen wurden. Da dies typischerweise eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, werden während dieser Zeit typischerweise auch Signale X' anderer Radelektroniken 13', d. h. Signale X', die einer Radelektronik 13' eines anderen Reifendruckkontrollsystems zugeordnet ist, aufgenommen. Sobald man sämtliche aufgenommenen Signale X, X' gesammelt, ausgewertet und verarbeitet hat, kann anschließend im Verfahrensschritt V5 die Auswahl der Radelektroniken 13 des eigenen Reifendruckkontrollsystems vorgenommen werden. Dies kann, wie bereits erwähnt, auf der Basis eines Vergleichs mit einem vorgegebenen beispielsweise auch dynamisch anpassbaren Schwellenwert Z0 erfolgen. Sofern das eigene Reifendruckkontrollsystem eine Anzahl von N Reifenelektroniken aufweist, wäre auch denkbar, diejenigen N Radelektroniken in Schritt V5 auszuwählen, die jeweils im Schritt V4 die N höchsten Werte Z4 aufweisen. In diesem Falle ist mit höchster Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass diese N Werte Z4 den eigenen Radelektroniken 13 zuzuordnen sind.
  • Um die Sicherheit weiter zu steigern, kann ferner vorgesehen sein, dass sämtliche N Radelektroniken, für die im Schritt V4 die N höchsten Werte Z4 ermittelt wurden, einen ausreichend großen Mindestabstand gegenüber der nächst höheren N + 1 Radelektronik aufweisen. Auf diese Weise kann noch besser sichergestellt werden, dass versehentlich nicht eine fremde Radelektronik 13' dem eigenen Reifendruckkontrollsystem zugeordnet wird.
  • Obgleich die vorliegende Erfindung vorstehend anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels näher erläutert wurde, sei sie nicht darauf beschränkt, sondern lässt sich auf mannigfaltige Art und Weise modifizieren.
  • In dem vorstehend anhand der 13 dargestellten Ausführungsbeispiel wurde angenommen, dass das Reifendruckkontrollsystem im Zugfahrzeug und damit im LKW implementiert war und mittels der automatischen Initialisierung deren Reifenelektroniken angelernt werden sollten. Denkbar wäre natürlich auch, dass der Anhänger ein gleiches oder ähnliches Reifendruckkontrollsystem aufweist, welches in gleicher Weise oder mehr oder weniger abgewandelt arbeitet.
  • Die Erfindung eignet sich bei beliebigen Fahrzeugen, so z. B. auch bei Bussen, Lastzügen, Lkw-Anhängern, Pkws und dergleichen.
  • Die vorstehend beschriebenen Reifenkontrollsysteme beziehen sich ferner auf gegenständliche Einrichtungen in einem Fahrzeug.
  • Ferner wurde in den vorstehenden Ausführungsbeispielen davon ausgegangen, dass für die automatische Initialisierung drei Kriterien auf der Basis der Signalstärke herangezogen wurden. Denkbar wären allerdings auch, weniger als drei oder mehr als drei Kriterien für die Signalstärke zu verwenden. Wenngleich die Signalstärke besonders bevorzugt ist, wäre auch denkbar, einen anderen Parameter statt der Signalstärke oder in Kombination mit der Signalstärke für die Ermittlung der verschiedenen Kriterien heranzuziehen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 102006032212 A1 [0006]

Claims (16)

  1. Verfahren zum automatischen Initialisieren von Radelektroniken eines Reifendruckkontrollsystems, mit den Schritten: (a) Aufnehmen von Signalen (X), die von Radelektroniken (13, 13') gesendet wurden; (b) Auswerten der empfangenen Signale (X) auf der Basis deren Signalstärke (Y) anhand von Kriterien (Z1–Z3), die gewonnen werden durch zumindest eines der folgenden Unterschritte: (b1) Mitteln der jeweiligen Signalstärke (Y) der empfangenen Signale (X); (b2) Vergleichen der jeweiligen Signalstärke der empfangenen Signale mit einem vorgegebenen Schwellenwert (SW); (b3) Berechnen von minimalen und/oder maximalen Werten der Signalstärke der empfangenen Signale; (c) Auswählen der dem Reifendruckkontrollsystem zugeordneten Radelektroniken (13) auf der Basis der in den Schritten (b1)–(b3) gewonnenen Kriterien; (d) Automatisches Initialisieren der ausgewählten Radelektroniken (13).
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der vorgegebene Schwellenwert (SW) dynamisch auf der Basis der im Verfahrensschritt (b1) gemittelten Signalstärkewerte angepasst wird.
  3. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Schritt (c) diejenigen Radelektroniken (13) ausgewählt werden, denen im Schritt (b1) die höchsten gemittelten Signalstärken zugeordnet sind und/oder deren zugeordnete Sig nale im Schritt (b2) über dem Schwellenwert (SW) liegen und/oder die im Schritt (b3) die höchsten maximalen Werte der Signalstärke aufweisen.
  4. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass für jeden der Schritte (b1)–(b3) anhand der dort ermittelten Werte (Z1–Z3) in absteigender Folge der ermittelten Werte eine Reihenfolge für die entsprechenden, den empfangenen Signalen zugeordneten Radelektroniken bestimmt wird.
  5. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Reifendruckkontrollsystem N Radelektroniken (13) aufweist, wobei im Schritt (c) maximal N Radelektroniken (13) für das automatische Initialisieren herangezogen werden.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass eine Radelektronik (13, 13') ausgewählt wird, sofern sie bei zumindest zwei und insbesondere bei mindestens drei Kriterien jeweils innerhalb der N am höchsten eingestuften Radelektroniken liegt.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 5 oder 6, gekennzeichnet durch, die weiteren Schritte: – Bereitstellen der N + 1 höchsten Werte für zumindest ein Kriterium; – Ermitteln jeweils einer Differenz der N höchsten Werte zu dem niedrigsten Wert der N + 1 höchsten Werte für dieses Kriteriums; – Vorgeben einer minimalen Differenz bei diesem Kriterium, wobei diejenigen Werte dieses Kriteriums, bei denen die ermittelte Differenz innerhalb der vorgegebenen minimalen Differenz liegt, für die automatische Initialisierung unberücksichtigt bleiben.
  8. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Wert eines jeden Kriteriums mit einem Wichtungsfaktor gewichtet wird, der eine Information über die Relevanz, Glaubwürdigkeit, Fahrzeuganwendung und/oder Messgenauigkeit des Kriteriums beinhaltet.
  9. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schritt (b) erst dann beginnt, wenn ein einer Radelektronik zugeordnetes Signal (X) im Schritt (a) für eine vorgegebene Mindestdauer empfangen wird.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass für den Fall, dass das Reifendruckkontrollsystems bei einem Fahrzeug eingebaut ist, die mehrere unabhängige Reifendruckkontrollsysteme aufweist, die vorgegebene Mindestdauer verlängert wird.
  11. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei der automatischen Initialisierung als weiteres Kriterium eine Information der Fahrzeuggeschwindigkeit mit einbezogen wird und dass als weiteres Kriterium insbesondere nur solche empfangenen Signale für die automatische Initialisierung verwendet werden, die einen fahrenden Zustand des Fahrzeugs anzeigen.
  12. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass überprüft wird, ob eine einem empfangenen Signal (X) zugeordnete Radelektronik bereits initialisiert ist und dass für diesen Fall ein erneutes Initialisieren dieser bereits initialisierten Radelektronik unterbleibt.
  13. Computerprogrammprodukt, welches einen Algorithmus definiert, welcher ein Verfahren gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 12 umfasst.
  14. Fahrzeug (10, 10'), insbesondere Zugmaschine (10) und/oder der Anhänger (10') eines Lastkraftfahrzeuges (10, 10'), mit zumindest einer Vielzahl von Fahrzeugräder (11, 11'), mit einem Reifendruckkontrollsystem, welches eine Vielzahl von den einzelnen Fahrzeugräder (11, 11') zugeordnete Radelektroniken (13, 13') aufweist und welches ferner eine Initialisierungseinrichtung aufweist, die derart ausgebildet ist, eine automatische Initialisierung der Radelektroniken unter Verwendung eines Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 12 durchzuführen.
  15. Fahrzeug nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Radelektronik (13) einen Sensor (21) zur Ermittlung reifenspezifischer Parameter und insbesondere einen Drucksensor (21) aufweist.
  16. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Fahrzeug (10, 10') ein Gespann (10, 10') ist und dass sowohl dessen Zugfahrzeug (10) als auch dessen Anhänger (10') ein diesem zugeordnete, unabhängig arbeitendes Reifendruckkontrollsystem aufweist.
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