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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum An- und/oder Abmelden einer
im Rahmen eines Gebäudeinstallationssystems
eingesetzten Strommesseinrichtung an bzw. von einer von der Strommesseinrichtung
Signale oder Daten empfangenden Auswerteeinheit, wobei die Strommesseinrichtung
zum An- und/oder Abmelden derselben an bzw. von der Auswerteeinheit
infolge einer an der Strommesseinrichtung stattfindenden Aktion
ein Anmelde- bzw. Abmeldesignal an die Auswerteeinheit überträgt. Ferner
betrifft die Erfindung eine Strommesseinrichtung für ein Gebäudeinstallationssystem
mit einer Einrichtung zum Übertragen
von Daten und/oder Signalen an eine von der Strommesseinrichtung
getrennte Auswerteeinheit.
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Bei
elektrischen Gebäudeinstallationssystemen
werden zum Überwachen
des Stromverbrauchs daran angeschlossener elektrischer Verbraucher Strommesseinrichtungen
eingesetzt. Die Signale bzw. Daten des oder der Strommesseinrichtungen werden
an eine Anzeigekonsole übermittelt.
Je nach Ausgestaltung des Systems oder der Konsole kann der Zustand
des an die Strommesseinrichtung angeschlossenen Aktors angezeigt
werden, ob dieser beispielsweise ein- oder ausgeschaltet ist oder
ob sich dieser möglicherweise
in einem Stand-by-Modus befindet. Angezeigt werden kann gegebenenfalls
auch der aktuelle Stromverbrauch der einzelnen, einer solchen Konsole
zugeordneten Aktoren. Eine solche als Auswerteeinheit konzipierte
Anzeigekonsole befindet sich bei bekannten Gebäudeinstallationssystemen fest
installiert an einer zentralen Stelle im Gebäude.
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Da
bei einem solchen Gebäudeinstallationssystem
typischerweise die Daten von mehreren Strommesseinrichtungen an
die Konsole übermittelt werden,
ist es erforderlich, dass den einzelnen Strommesseinrichtungen individuelle
Adressen seitens der Anzeigekonsole zugeordnet werden. Sind die
Strommesseinrichtungen an einen Bus angeschlossen, ist eine Adressenvergabe
ohne Weiteres über
den Bus möglich.
Im Unterschied hierzu müssen bei
Nichtvorhandensein eines Bussystems oder bei von einem Bussystem
unabhängigen
Strommesseinrichtungen diese individuell mit der Anzeigekonsole verheiratet
bzw. bei dieser angemeldet werden.
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Zu
diesem Zweck verfügen
vorbekannte Strommesseinrichtungen über eine Einlesetaste, die zum
Anmelden dieser Strommesseinrichtung bei der als Auswerteeinheit
dienenden Anzeigekonsole betätigt
werden muss. Das Betätigen
der Einlesetaste erfolgt an der Strommesseinrichtung und ist somit
als eine an der Strommesseinrichtung stattfindende Aktion anzusprechen.
Nach Betätigen
der Einlesetaste wird an die Auswerteeinheit ein Anmelde-Identifikationssignal
bzw. ein Anmelde-Identifikationsprotokoll als Kennung für diese
Strommesseinrichtung übersandt.
Insbesondere bei Strommesseinrichtungen, die räumlich getrennt von der Auswerteeinheit,
beispielsweise der Anzeigekonsole, angeordnet sind, ist der Aufwand
zum Einrichten eines solchen Systems daher entsprechend aufwendig.
Schließlich
muss vor dem Anmelden jeder einzelnen Strommesseinrichtung diese
zuvor auswerteeinheitseitig definiert werden.
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Ausgehend
von diesem diskutierten Stand der Technik liegt der Erfindung daher
die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren sowie eine Strommesseinrichtung
vorzuschlagen, mit dem bzw. mit der das Anmelden derselben an eine
Auswerteeinheit vereinfacht ist. Zudem wäre es wünschenswert, wenn die Strommesseinrichtung
als solche einfacher und somit grundsätzlich auch kompakter aufgebaut
werden könnte.
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Gelöst wird
die verfahrensbezogene Aufgabe durch ein eingangs genanntes, gattungsgemäßes Verfahren,
bei dem das Anmelde- bzw. Abmeldesignal übertragen wird, nachdem von
der Strommesseinrichtung ein vordefinierter Lastwechsel erfasst worden
ist.
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Die
vorrichtungsbezogene Aufgabe wird durch eine eingangs genannte gattungsgemäße Strommesseinrichtung
gelöst,
bei der die Strommesseinrichtung selbst über eine Einrichtung zum Auswerten
erfasster Strommessdaten verfügt.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren
wird die Strommesseinrichtung als solche genutzt, um anhand von
dieser erfassten Messdaten als Trigger zum Übertragen eines Identifikationssignals
als Anmeldesignal oder Abmeldesignal auszulösen. Dieses erfolgt in einfacher
Weise durch Herbeiführen
eines vordefinierten Lastwechsels. Ein Lastwechsel an dem durch
die Strommesseinrichtung überwachten Aktor
oder an einem an die Strommesseinrichtung angeschlossenen Aktor
wird durch die Strommesseinrichtung selbst erfasst. Die Strommesseinrichtung verfügt zum Auswerten
erfasster Strommessdaten über
eine Auswerteeinheit, typischerweise einen Mikrocontroller. Wird
durch Beobachten eintretender Lastwechsel strommesseinrichtungsseitig
festgestellt, dass der eingetretene Lastwechsel dem zum Übertragen
eines Anmelde-Identifikationssignals vordefinierten Lastwechsel
entspricht, wird dieses Anmeldesignal an die Auswerteeinheit übertragen,
beispielsweise auf einer Funkstrecke gesendet. Beim dem vordefinierten
Lastwechsel handelt es sich also um einen codierten Lastwechsel,
der durch die Höhe des
Lastwechsels, die Richtung des Lastwechsels, die Dauer der unterschiedlichen
Lastzustände und/oder
durch eine Folge von definierten Lastwechseln definiert sein kann.
Definiert sein kann der Lastwechsel zusammen oder auch unabhängig von
den vorgenannten Maßnahmen
auch als erster Lastwechsel nach einer Inbetriebnahme der Strommesseinrichtung.
Die strommesseinrichtungsseitige Auswertung erfasster Strommessdaten
kann auf die Zeitspanne beschränkt
werden, in der ein solcher Lastwechsel hervorgerufen wird. Ist ein
Anmelde-Identifikationssignal von der Strommesseinrichtung einmal an
die Auswerteeinheit des Gebäudeinstallationssystems übertragen
worden, kann dieses in geeigneter Weise in der Strommesseinrichtung
abgelegt werden, sodass anschließend eine Messdatenauswertung
im Hinblick auf das Detektieren des erwarteten vordefinierten Lastwechsels
nicht erfolgt.
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Bei
diesem Verfahren und entsprechend bei der beschriebenen Strommesseinrichtung
werden daher grundsätzlich
keine in Erscheinung tretenden Schalter benötigt, um das Übertragen
eines Anmeldesignals auszulösen.
Folglich können
die beschriebenen Strommesseinrichtungen kompakt bauend ausgelegt
werden. Auch wird das Design derartiger Strommesseinrichtungen nicht
zusätzlich
durch Taster oder andere Stellmittel beeinträchtigt. Aus diesem Grunde ist
es nunmehr erstmals möglich,
die Strommesseinrichtung nicht nur als Zwischenstecker, sondern
auch als Teil einer Unterputzsteckdose vorzusehen, ohne dass ein
größerer Einbauraum
als für
eine ohne eine solche Einrichtung ausgerüstete Unterputzsteckdose benötigt wird.
In einem solchen Fall befindet sich die Platine zweckmäßigerweise
an der Rückseite
des Sockels der Unterputzsteckdose. Bei einer solchen Ausgestaltung
ist das Vorhandensein einer dieser Steckdose zugeordneten Strommesseinrichtung
von außen
nicht erkenn bar. Die Strommesseinrichtung überwacht so dann den Stromverbrauch
des oder der an diese energieverbrauchsüberwachte Steckdose angeschlossenen
Aktoren.
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In
entsprechender Weise kann eine Strommesseinrichtung von der systemseitigen
Auswerteeinheit abgemeldet werden, und zwar dann, wenn von dieser
an die Auswerteeinheit nach Erfassen eines zweiten vordefinierten
Lastwechsels ein Abmeldesignal übertragen
worden ist. Je nach Ausgestaltung der Strommesseinrichtung bzw.
des Auswerte- und/oder Betriebsalgorithmus kann der das Abmeldesignal
generierende Lastwechsel identisch mit dem zum Übertragen eines Anmeldesignals
sein.
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In
einer bevorzugten Weiterbildung des Verfahrens und entsprechend
der Strommesseinrichtung, bei der das Anmeldesignal und das Abmeldesignal
auf einer Funkstrecke an die gebäudeinstallationssystemsseitige
Auswerteeinheit übermittelt
werden, sind diese ausgelegt, dass das Senden des Anmelde- und Abmeldesignals
mit einer geringen Sendeleistung erfolgt. Bei einer solchen Ausgestaltung verfügt das Gebäudeinstallationssystem über eine mobile,
beispielsweise als Anzeigekonsole ausgebildete Auswerteeinheit.
Das Anmelde- bzw. Abmeldesignal kann von der Auswerteeinheit nur
dann erfasst werden, wenn sich diese in unmittelbarer Nähe zur Strommesseinrichtung
bzw. ihres Sendemoduls befindet. Hierdurch können Störeinflüsse durch andere Aktoren und/oder
durch parallel betriebene Gebäudeinstallationssysteme
vermieden werden. Werden auch die Strommessdaten zur Überwachung
des an die Strommesseinrichtung angeschlossenen Aktors auf einer
Funkstrecke übertragen,
werden diese Daten bzw. Signale mit einer höheren Sendeleistung gesendet,
damit diese von der Auswerteeinheit auch dann empfangen werden können, wenn
sich die Auswerteeinheit nicht in unmittelbarer Nähe zu der Strommesseinrichtung
befindet. Dabei kann vorgesehen sein, dass die Sendeleistung des
Sendemoduls zum Übertragen
der Strommessdaten an die Auswerteeinheit ausreicht, damit diese
von der Auswerteeinheit auf direktem Wege empfangen werden, und
zwar unabhängig
an welcher Position innerhalb des Gebäudes, in dem das Gebäudeinstallationssystem
eingerichtet ist, sich befindet. Gleichfalls ist es möglich, die
Sendeleistung so zu konzipieren, dass das von einer Strommesseinrichtung
gesendet Strommesssignal von einer weiteren Strommesseinrichtung
dieses Gebäudeinstallationssys tems
empfangen und weitergesendet, dieses von der nächsten Strommesseinrichtung
wiederum empfangen und weitergesendet wird, bis dass das gesendete
Signal von der Auswerteeinheit empfangen worden ist. Durch ein derartiges
Routing braucht auch bei größeren Gebäuden die
Sendeleistung eines einer solchen Strommesseinrichtung zugeordneten
Sendemoduls nicht besonders hoch zu sein. Entsprechend geringer ist
der zum Betreiben der Strommesseinrichtung benötigte Stromverbrauch.
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In
einer Weiterbildung ist vorgesehen, dass eine Kommunikation zwischen
einer solchen Strommesseinrichtung und der von dieser getrennten
Auswerteeinheit bidirektional erfolgt. Die Strommesseinrichtung
verfügt
so dann ebenfalls über
einen Empfänger,
die Auswerteeinheit entsprechend über einen Sender. Bei einer
solchen Ausgestaltung ist es zusätzlich
möglich,
den einzelnen einer solchen Auswerteeinheit zugeordneten Strommesseinrichtungen individuale
Adressen zuzuordnen. Anderenfalls ist eine Strommesseinrichtung
lediglich der Auswerteeinheit bekannt. Durch Adressieren der einzelnen Strommesseinrichtungen
kann nicht nur eine bidirektionale Kommunikation und damit eine
Steuerung der Strommesseinrichtungen erfolgen, sondern durch eine
Adressenvergabe, wobei diese in einem der Strommesseinrichtung zugeordneten
Speicher abgelegt wird, kann die jeweilige Strommesseinrichtung für eine Zuordnung
zu anderen Auswerteeinheiten gesperrt sein. Eine Freigabe dieser
Sperre erfolgt nach Abgabe eines Abmeldesignals, dem zur Folge die
von der Strommesseinrichtung getrennte Auswerteeinheit ein Freigabesignal
an diese Strommesseinrichtung übermittelt.
Die dann wieder frei geschaltete Strommesseinrichtung kann anschließend anderen
Auswerteeinheiten zugeordnet werden.
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Nachfolgend
ist die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels beschrieben.
Es zeigen:
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1:
eine schematisierte Darstellung eines Teils eines Gebäudeinstallationssystems
mit einer Strommesseinrichtung zum Überwachen des Verbrauchs daran
angeschlossener Aktoren und mit einer als Auswerteeinheit dienenden
Anzeigekonsole,
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1a:
eine schematisierte Seitenansicht der Anzeigekonsole der Figur 1,
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2:
eine Draufsicht auf eine Unterputzsteckdose mit einer Strommesseinrichtung
für ein Gebäudeinstallationssystem
der 1,
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3:
eine Seitenansicht der Unterputzsteckdose der 2 und
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4:
eine schematisierte, zum Teil geschnittene Seitenansicht eines eine
Strommesseinrichtung beinhaltenden Zwischensteckers.
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Ein
Gebäudeinstallationssystem 1 umfasst mehrere
Strommesseinrichtungen, von denen eine Strommesseinrichtung 2 als
Teil einer schematisiert dargestellten Unterputzsteckdose 3 in 1 gezeigt ist.
Die Unterputzsteckdose 3 ist an das in dem Gebäude verlegte
Niederspannungsnetz angeschlossen. Die beiden Leiter sind mit den
Bezugszeichen L, N gekennzeichnet. Der Einfachheit halber ist die
Erdungsleitung nicht dargestellt. Zum Erfassen des Stromverbrauchs
eines an die Steckdosenkontakte 4 der Unterputzsteckdose 3 angeschlossenen
elektrischen Verbrauchers (Aktors) dient die Strommesseinrichtung 2.
Diese ist mittels einer Kontaktleitung 5 an den Leiter
L und mittels zweier weiterer Kontaktleitungen 6, 7 an
den Nullleiter N angeschlossen. In den Nullleiter N ist zwischen
die beiden Anschlüsse der
Kontaktleitungen 6, 7 an den Nullleiter N ein Messwiderstand 8 eingeschaltet.
Die Strommesseinrichtung 2 verfügt des Weiteren über einen
Prozessor 9 zum Auswerten der gemessenen Stromdaten. Dem Prozessor 9 kann
ein Speicherglied zugeordnet sein, auf dem erfasste Strommesswerte
abgelegt werden können.
Ferner verfügt
die Strommesseinrichtung 2 über ein Sendemodul 10 zum Übertragen
von Daten an eine als Auswerteeinheit dienende Anzeigekonsole 11.
Die Datenübertragung
erfolgt somit auf einer Funkstrecke. Die Anzeigekonsole 11 dient
zum Visualisieren des Zustandes des oder der an die Unterputzsteckdose 3 angeschlossenen
und durch die Strommesseinrichtung 2 energieüberwachten
Aktoren sowie zur Visualisierung verschiedener Messdatenauswertungen.
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Parallel
zu den Steckdosenkontakten 4 sind bei dem dargestellten
Ausführungsbeispiel
die Steckdosenkontakte weiterer Unterputzsteckdosen 3.1, ..., 3.n angeschlossen.
Damit dient die Strommesseinrichtung 2 zum Messen des Stromverbrauches
an sämtlichen,
an die Steckkontakte 4 der Unterputzsteckdose 3 angeschlossenen
weiteren Unterputzsteckdosen 3.1, ..., 3.n. Die
Verschaltung der Unterputzsteckdosen 3.1, ..., 3.n macht
deutlich, dass durch die Strommesseinrichtung 2 regelmäßig nur der
kumulierte Stromverbrauch der Steckdosen 3, 3.1,
..., 3.n erfasst wird.
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Die
Strommesseinrichtung 2 ist im Rahmen einer Energieüberwachung
der von dieser überwachten
elektrischen Verbraucher eingesetzt.
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Die
Anzeigekonsole 11 verfügt über ein
Display 12, auf dem mehrere Kennzeichen K zum jeweiligen
Kennzeichnen einer Strommesseinrichtung bzw. zum Kennzeichnen des
oder der dieser Strommesseinrichtung zugeordneten elektrischen Verbraucher.
Darüber
hinaus verfügt
das Display 12 der Anzeigekonsole 11 über Bedienfelder
B1, B2, B3. Über die
Bedienfelder B1, B2,
B3 kann der Darstellungsmodus der Anzeigekonsole 11 eingestellt
werden. Gleichfalls kann die Anzeigekonsole 11 über die
Betätigung
eines oder mehrerer Bedienfelder B1, B2, B3 in einen Einlesemodus
und in einen Auslesemodus geschaltet werden. Die Anzeigekonsole 11 verfügt, wie
aus der Seitenansicht derselben in 1a erkennbar, über einen
Akku 13, der an den anzeigekonsolenseitigen Teil einer
induktiven Stromübertragungseinrichtung
angeschlossen ist. Die diesbezügliche
Empfängerspule
ist mit dem Bezugszeichen 14 gekennzeichnet. Die Empfängerspule 14 ist
zum Aufladen des Akkus 13 angeschlossen. Ferner verfügt die Anzeigekonsole 11 über ein
Empfangsmodul 15 zum Empfangen von von dem Sendemodul 10 der Strommesseinrichtung 2 und
entsprechend von den weiteren Strommesseinrichtungen des Gebäudeinstallationssystems 1 und
der Anzeigekonsole 11 zugeordneten Strommesseinrichtung
gesendeten Daten. Die Anzeigekonsole 11 ist als mobile
Konsole konzipiert. Dieser ist eine Wandhalterung 16 zugeordnet,
an die die Anzeigekonsole 11 bei Nichtgebrauch mechanisch
angeschlossen werden kann. Zu diesem Zweck verfügt die Wandhalterung 16 über einen
Tragekörper 17,
der eine Konsolenaufnahme 18 einschließt. Dem Tragekörper 17 sind
Rastarme 19 zugeordnet, die zum Fixieren der mit ihrem
Konsolengehäuse 20 in
die Konsolenaufnahme 18 eingesetzten Anzeigekonsole 11.
Der Tragekörper 17 trägt die Sendespule 21 der
induktiven Stromübertragung. Die
Sendespule 21 ist in die Ladeleitung eines nicht näher dargestellten, ebenfalls
innerhalb der Unterputzausnehmung 22 angeordneten Ladegerätes eingeschaltet.
Ist die Anzeigekonsole 11 an die Wandhalterung 16,
die in Bezug auf die induktive Stromübertragung als Dockingstation
angesprochen werden kann, eingesetzt, wird der Akku 13 geladen.
Die Anzeigekonsole 11 kann über geeignete Mittel zur Begrenzung
des Ladevorganges verfügen.
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Zum
Zuordnen der einzelnen Strommesseinrichtungen 2 des Gebäudeinstallationssystems 1 müssen diese
bei der Anzeigekonsole 11 angemeldet werden, damit eine
bestimmte Strommesseinrichtung 2 einem oder mehreren Stromverbrauchern und
ein Kennzeichen K zugeordnet werden kann. Zu diesem Zweck kann die
Strommesseinrichtung 2 ein Anmeldeidentifikationssignal
bzw. ein entsprechendes -protokoll an die Anzeigekonsole 11 senden.
Gesendet wird ein solches Identifikationssignal zum Anmelden der
Strommesseinrichtung 2 bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
dann, wenn nach Abschluss der Installationsarbeiten von der Strommesseinrichtung 2 ein
vordefinierter Lastwechsel erfasst wird. Diesem Zweck dient bei
dem dargestellten Ausführungsbeispiel
die der Strommesseinrichtung 2 zugeordnete Messdatenauswertelogik.
Bei dem beschriebenen Ausführungsbeispiel
wird als diesbezüglicher
Lastwechsel ein solcher herbeigeführt, bei dem ein Verbraucher über eine
Zeitspanne von länger
als 10 Sekunden mehr als 10 W verbraucht. Dieses kann mittels eines
so genannten Anmeldesteckers mit einem Verbraucher, der mehr als
10 W verbraucht, durch Einstecken desselben in eine der Steckdosen 3, 3.1,
..., 3.n herbeigeführt
werden. Da es sich hierbei um den ersten, von der Strommesseinrichtung 2 nach
ihrer Installation detektierten Lastwechsel handelt, werden die
von der Strommesseinrichtung 2 erfassten Daten durch ihren
Prozessor 9 ausgewertet. Wird festgestellt, dass der elektrische Verbraucher
die vordefinierten Kriterien erfüllt,
wird von dem Sendemodul 10 die der Strommesseinrichtung 2 eigene
Anmeldekennung gesendet. Bevor der Lastwechsel herbeigeführt wird,
wird die Anzeigekonsole 11 in ihren Einlesemodus geschaltet.
Das von der Strommesseinrichtung 2 gesendete Anmeldesignal
wird sodann von der Anzeigekonsole 11 empfangen und der
vordefinierten Kennzeichnung K zugeordnet. Anschließend ist
der Anzeigekonsole 11 die Strommesseinrichtung 2 bekannt
und von dieser bei einem Betrieb des Gebäudeinstallationssystems 1 gesendete
Daten können
ohne Weiteres der Strommesseinrichtung 2 zuge ordnet werden.
Die von der Strommesseinrichtung 2 gesendeten Strommessdaten
enthalten die zuvor beim Vorgang des Anmeldens an die Anzeigekonsole 11 übermittelte
Kennung. Somit wird bei der Strommesseinrichtung 2 diese
bzw. deren Eigenschaften quasi als Schalter genutzt, um ein Anmeldeprotokoll
zu senden.
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Die
Strommesseinrichtung 2 verfügt neben den vorbeschriebenen
Elementen zudem über
ein nicht näher
dargestelltes Empfangsmodul zum Empfangen von der Anzeigekonsole 11 an
die Strommesseinrichtung 2 gesendeten Daten. Zum Zuordnen
der Strommesseinrichtung 2 zu der Anzeigekonsole 11 wird
in der vorbeschriebenen Art und Weise das Anmeldesignal generiert
und an die Anzeigekonsole 11 übermittelt. Hat die Anzeigekonsole 11 das
Anmeldesignal erhalten, wird von dieser eine Adresse an die Strommesseinrichtung 2 übersandt.
Somit wird im Zuge dieser Rückmeldung
der Strommesseinrichtung 2 eine Adresse zugeteilt. Dieses
dient dem Zweck, ein Anmelden der Strommesseinrichtung 2 bei
anderen Auswerteeinheiten zu sperren. Freigegeben wird diese Sperre
erst nachdem von der Strommesseinrichtung 2 ein Abmeldesignal
an die Anzeigekonsole 11 übermittelt worden ist.
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Bei
einer bidirektionalen Kommunikation kann vorgesehen sein, dass über die
Anzeigekonsole, die dann jedoch ebenfalls als Bedienkonsole ausgebildet
ist, die Strommesseinrichtung als solche zu beeinflussen, beispielsweise
um diese zu programmieren.
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Die
Unterputzsteckdose 3 ist in 2 in einer
Draufsicht gezeigt. Bei dieser handelt es sich grundsätzlich um
eine herkömmliche
Unterputzsteckdose, in dessen Sockel 23 die Steckdosenkontakte 4 angeordnet
sind. Der Sockel 23 wird von einem Tragekörper 24 gehalten,
dessen frontseitiger Kragen 25 in 1 erkennbar
ist. Die Strommesseinrichtung 2 ist bei der Unterputzsteckdose 3 auf
einer auf der Unterseite des Sockels 23 angeordneten Platine 26 enthalten.
Die Platine 26 ist beidseitig bestückt und verfügt auf ihrer
zu der Rückseite
des Sockels 23 weisenden Seite über Anschlusskontakte zum direkten Kontaktieren
der Steckdosenkontakte 4. Die Platine 26 trägt an denjenigen
Stellen, an denen der Sockel 23 Freilassungen aufweist,
an ihrer nach außen
und somit in Richtung zum Sockel 23 weisenden Seite vorzugsweise
elektronische Bauteile, die bei einem Betrieb der Strommesseinrichtung 2 einer
Erwärmung
unterliegen, wie dieses bei den beispielhaft dargestellten Kondensatoren 27 der
Fall ist. Auf der von dem Sockel 23 wegweisenden Seite
der Platine 26 befinden sich dagegen die wärmeempfindlichen integrierten
Schaltkreise – etwa
der Prozessor 9 und das Sendemodul 10. Mithin
bewirkt die Platine 26 eine thermische Trennung zwischen
Wärme produzierenden
und wärmeempfindlichen
Bauteilen. Die Wärme
produzierenden Bauteile oder zumindest einige derselben in Richtung
sind zu dem Kragen 25 des Tragekörpers 24 weisend angeordnet.
Daher erfolgt zudem eine verbesserte Wärmeabfuhr. Der Tragekörper 24 ist
typischerweise aus einem Eisenmetall hergestellt. Dieser Umstand,
der eine gute Wärmeleitfähigkeit
des Tragekörpers 24 bedingt,
kann zur Wärmeableitung
genutzt werden, indem einzelne oder mehrere der Wärme generierenden
Bauteile in körperlichen
Kontakt etwa unter Verwendung von Wärmeleitfahnen mit dem Tragekörper 24 gebracht werden.
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Neben
der vorbeschriebenen Wärmetrennung
hat die beschriebene Anordnung bzw. Ausgestaltung der Strommesseinrichtung 2 eine
sehr kompakte Bauweise zur Folge. Die Unterputzsteckdose 3 kann
in jede handelsübliche
genormte Unterputzdose eingesetzt werden und benötigt insbesondere keine größere Unterputzausnehmung.
Die kompakte Bauweise der Unterputzsteckdose 3 wird maßgeblich dadurch
erreicht, dass keine aktiven Stellglieder, wie beispielsweise Einlesetasten
oder dergleichen benötigt
werden, um ein Anmeldeprotokoll zu senden.
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Die
kompakte und zu der Unterputzsteckdose 3 beschriebene Bauweise
der Strommesseinrichtung kann auch zur Ausbildung eines sehr kompakt bauenden
Zwischensteckers 28 genutzt werden, wie dieses in 4 dargestellt
ist. Die dem Zwischenstecker 28 zugeordnete Strommesseinrichtung
ist identisch zu der zu den 1 bis 3 beschriebenen aufgebaut.
Daher ist diese mit den Bezugszeichen 2 gekennzeichnet.
Der Zwischenstecker 28 verfügt im Unterschied zu vorbekannten
Zwischensteckern mit einer Strommesseinrichtung nicht über einen
radialen Fortsatz zur Aufnahme der benötigten Elektronik sowie der
zum Generieren eines Anmeldeidentifikationssignals benötigten Stellglieder.
Das Vorsehen eines solchen Zwischensteckers 28 tritt somit
kaum in Erscheinung. Überdies
gibt es raumbedingt Anwendungen, bei denen ein Zwischenstecker,
so wie der Zwischenstecker 28 eingesetzt werden kann, nicht jedoch
ein Zwischenstecker mit einer radialen Gehäusekomponente, in der die benötigte Elektronik enthalten
ist.
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Aus
der Beschreibung der Unterputzsteckdose 3 mit ihrer Strommesseinrichtung 2 wird
deutlich, dass diese sich sinnvoll auch für eine Verwendung eignet, bei
der ein Anmeldeprotokoll auch auf andere Weise und nicht, wie im
Zusammenhang mit der beanspruchten Erfindung beschrieben, durch
Detektieren eines definierten Lastwechsels erfolgt.
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- 1
- Gebäudeinstallationssystem
- 2,
2'
- Strommesseinrichtung
- 3,
3.1, ..., 3.n
- Unterputzsteckdose
- 4
- Steckdosenkontakt
- 5
- Kontaktleitung
- 6
- Kontaktleitung
- 7
- Kontaktleitung
- 8
- Messwiderstand
- 9
- Prozessor
- 10
- Sendemodul
- 11
- Anzeigekonsole
- 12
- Display
- 13
- Akku
- 14
- Empfängerspule
- 15
- Empfangsmodul
- 16
- Wandhalterung
- 17
- Tragekörper
- 18
- Konsolenaufnahme
- 19
- Rastarm
- 20
- Konsolengehäuse
- 21
- Sendespule
- 22
- Unterputzausnehmung
- 23
- Sockel
- 24
- Tragekörper
- 25
- Kragen
- 26
- Platine
- 27
- Kondensator
- 28
- Zwischenstecker
- B1, B2, B3
- Bedienfeld
- K
- Kennzeichnung
- L
- Leiter
- N
- Nullleiter