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DE102008017618A1 - Verfahren zum An- und/oder Abmelden einer Strommesseinrichtung an einer Auswerteeinheit sowie Strommesseinrichtung - Google Patents

Verfahren zum An- und/oder Abmelden einer Strommesseinrichtung an einer Auswerteeinheit sowie Strommesseinrichtung Download PDF

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DE102008017618A1
DE102008017618A1 DE200810017618 DE102008017618A DE102008017618A1 DE 102008017618 A1 DE102008017618 A1 DE 102008017618A1 DE 200810017618 DE200810017618 DE 200810017618 DE 102008017618 A DE102008017618 A DE 102008017618A DE 102008017618 A1 DE102008017618 A1 DE 102008017618A1
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Germany
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current measuring
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signal
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Ceased
Application number
DE200810017618
Other languages
English (en)
Inventor
Guido Höller
Andreas Dipl.-Wirt. Ing. Dossow
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Berker GmbH and Co KG
Original Assignee
Berker GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
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Ceased legal-status Critical Current

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    • G01MEASURING; TESTING
    • G01RMEASURING ELECTRIC VARIABLES; MEASURING MAGNETIC VARIABLES
    • G01R22/00Arrangements for measuring time integral of electric power or current, e.g. electricity meters
    • G01R22/06Arrangements for measuring time integral of electric power or current, e.g. electricity meters by electronic methods
    • G01R22/061Details of electronic electricity meters
    • G01R22/063Details of electronic electricity meters related to remote communication
    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
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Abstract

Ein Verfahren zum Anmelden einer im Rahmen eines Gebäudeinstallationssystems 1 eingesetzten Strommeschtung 2 Signale oder Daten empfangenen Auswerteeinheit 11 und, infolge einer an ihr stattfindenden Aktion, ein Identifizierungssignal an die Auswerteeinheit 11 überträgt. Das Identifizierungssignal wird dann übertragen, wenn von der Strommesseinrichtung 2 ein vordefinierter Lastwechsel erfasst worden ist. Eine Strommesseinrichtung 2 für ein Gebäuseinstallationssystem 1 verfügt über eine Einrichtung 10 zum Übertragen von Daten und/oder Signalen an eine von der Strommesseinrichtung 2 getrennten Auswerteeinheit 11. Die Strommesseinrichtung 2 verfügt selbst über eine Einrichtung 9 zum Auswerten erfasster Strommessdaten.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum An- und/oder Abmelden einer im Rahmen eines Gebäudeinstallationssystems eingesetzten Strommesseinrichtung an bzw. von einer von der Strommesseinrichtung Signale oder Daten empfangenden Auswerteeinheit, wobei die Strommesseinrichtung zum An- und/oder Abmelden derselben an bzw. von der Auswerteeinheit infolge einer an der Strommesseinrichtung stattfindenden Aktion ein Anmelde- bzw. Abmeldesignal an die Auswerteeinheit überträgt. Ferner betrifft die Erfindung eine Strommesseinrichtung für ein Gebäudeinstallationssystem mit einer Einrichtung zum Übertragen von Daten und/oder Signalen an eine von der Strommesseinrichtung getrennte Auswerteeinheit.
  • Bei elektrischen Gebäudeinstallationssystemen werden zum Überwachen des Stromverbrauchs daran angeschlossener elektrischer Verbraucher Strommesseinrichtungen eingesetzt. Die Signale bzw. Daten des oder der Strommesseinrichtungen werden an eine Anzeigekonsole übermittelt. Je nach Ausgestaltung des Systems oder der Konsole kann der Zustand des an die Strommesseinrichtung angeschlossenen Aktors angezeigt werden, ob dieser beispielsweise ein- oder ausgeschaltet ist oder ob sich dieser möglicherweise in einem Stand-by-Modus befindet. Angezeigt werden kann gegebenenfalls auch der aktuelle Stromverbrauch der einzelnen, einer solchen Konsole zugeordneten Aktoren. Eine solche als Auswerteeinheit konzipierte Anzeigekonsole befindet sich bei bekannten Gebäudeinstallationssystemen fest installiert an einer zentralen Stelle im Gebäude.
  • Da bei einem solchen Gebäudeinstallationssystem typischerweise die Daten von mehreren Strommesseinrichtungen an die Konsole übermittelt werden, ist es erforderlich, dass den einzelnen Strommesseinrichtungen individuelle Adressen seitens der Anzeigekonsole zugeordnet werden. Sind die Strommesseinrichtungen an einen Bus angeschlossen, ist eine Adressenvergabe ohne Weiteres über den Bus möglich. Im Unterschied hierzu müssen bei Nichtvorhandensein eines Bussystems oder bei von einem Bussystem unabhängigen Strommesseinrichtungen diese individuell mit der Anzeigekonsole verheiratet bzw. bei dieser angemeldet werden.
  • Zu diesem Zweck verfügen vorbekannte Strommesseinrichtungen über eine Einlesetaste, die zum Anmelden dieser Strommesseinrichtung bei der als Auswerteeinheit dienenden Anzeigekonsole betätigt werden muss. Das Betätigen der Einlesetaste erfolgt an der Strommesseinrichtung und ist somit als eine an der Strommesseinrichtung stattfindende Aktion anzusprechen. Nach Betätigen der Einlesetaste wird an die Auswerteeinheit ein Anmelde-Identifikationssignal bzw. ein Anmelde-Identifikationsprotokoll als Kennung für diese Strommesseinrichtung übersandt. Insbesondere bei Strommesseinrichtungen, die räumlich getrennt von der Auswerteeinheit, beispielsweise der Anzeigekonsole, angeordnet sind, ist der Aufwand zum Einrichten eines solchen Systems daher entsprechend aufwendig. Schließlich muss vor dem Anmelden jeder einzelnen Strommesseinrichtung diese zuvor auswerteeinheitseitig definiert werden.
  • Ausgehend von diesem diskutierten Stand der Technik liegt der Erfindung daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren sowie eine Strommesseinrichtung vorzuschlagen, mit dem bzw. mit der das Anmelden derselben an eine Auswerteeinheit vereinfacht ist. Zudem wäre es wünschenswert, wenn die Strommesseinrichtung als solche einfacher und somit grundsätzlich auch kompakter aufgebaut werden könnte.
  • Gelöst wird die verfahrensbezogene Aufgabe durch ein eingangs genanntes, gattungsgemäßes Verfahren, bei dem das Anmelde- bzw. Abmeldesignal übertragen wird, nachdem von der Strommesseinrichtung ein vordefinierter Lastwechsel erfasst worden ist.
  • Die vorrichtungsbezogene Aufgabe wird durch eine eingangs genannte gattungsgemäße Strommesseinrichtung gelöst, bei der die Strommesseinrichtung selbst über eine Einrichtung zum Auswerten erfasster Strommessdaten verfügt.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren wird die Strommesseinrichtung als solche genutzt, um anhand von dieser erfassten Messdaten als Trigger zum Übertragen eines Identifikationssignals als Anmeldesignal oder Abmeldesignal auszulösen. Dieses erfolgt in einfacher Weise durch Herbeiführen eines vordefinierten Lastwechsels. Ein Lastwechsel an dem durch die Strommesseinrichtung überwachten Aktor oder an einem an die Strommesseinrichtung angeschlossenen Aktor wird durch die Strommesseinrichtung selbst erfasst. Die Strommesseinrichtung verfügt zum Auswerten erfasster Strommessdaten über eine Auswerteeinheit, typischerweise einen Mikrocontroller. Wird durch Beobachten eintretender Lastwechsel strommesseinrichtungsseitig festgestellt, dass der eingetretene Lastwechsel dem zum Übertragen eines Anmelde-Identifikationssignals vordefinierten Lastwechsel entspricht, wird dieses Anmeldesignal an die Auswerteeinheit übertragen, beispielsweise auf einer Funkstrecke gesendet. Beim dem vordefinierten Lastwechsel handelt es sich also um einen codierten Lastwechsel, der durch die Höhe des Lastwechsels, die Richtung des Lastwechsels, die Dauer der unterschiedlichen Lastzustände und/oder durch eine Folge von definierten Lastwechseln definiert sein kann. Definiert sein kann der Lastwechsel zusammen oder auch unabhängig von den vorgenannten Maßnahmen auch als erster Lastwechsel nach einer Inbetriebnahme der Strommesseinrichtung. Die strommesseinrichtungsseitige Auswertung erfasster Strommessdaten kann auf die Zeitspanne beschränkt werden, in der ein solcher Lastwechsel hervorgerufen wird. Ist ein Anmelde-Identifikationssignal von der Strommesseinrichtung einmal an die Auswerteeinheit des Gebäudeinstallationssystems übertragen worden, kann dieses in geeigneter Weise in der Strommesseinrichtung abgelegt werden, sodass anschließend eine Messdatenauswertung im Hinblick auf das Detektieren des erwarteten vordefinierten Lastwechsels nicht erfolgt.
  • Bei diesem Verfahren und entsprechend bei der beschriebenen Strommesseinrichtung werden daher grundsätzlich keine in Erscheinung tretenden Schalter benötigt, um das Übertragen eines Anmeldesignals auszulösen. Folglich können die beschriebenen Strommesseinrichtungen kompakt bauend ausgelegt werden. Auch wird das Design derartiger Strommesseinrichtungen nicht zusätzlich durch Taster oder andere Stellmittel beeinträchtigt. Aus diesem Grunde ist es nunmehr erstmals möglich, die Strommesseinrichtung nicht nur als Zwischenstecker, sondern auch als Teil einer Unterputzsteckdose vorzusehen, ohne dass ein größerer Einbauraum als für eine ohne eine solche Einrichtung ausgerüstete Unterputzsteckdose benötigt wird. In einem solchen Fall befindet sich die Platine zweckmäßigerweise an der Rückseite des Sockels der Unterputzsteckdose. Bei einer solchen Ausgestaltung ist das Vorhandensein einer dieser Steckdose zugeordneten Strommesseinrichtung von außen nicht erkenn bar. Die Strommesseinrichtung überwacht so dann den Stromverbrauch des oder der an diese energieverbrauchsüberwachte Steckdose angeschlossenen Aktoren.
  • In entsprechender Weise kann eine Strommesseinrichtung von der systemseitigen Auswerteeinheit abgemeldet werden, und zwar dann, wenn von dieser an die Auswerteeinheit nach Erfassen eines zweiten vordefinierten Lastwechsels ein Abmeldesignal übertragen worden ist. Je nach Ausgestaltung der Strommesseinrichtung bzw. des Auswerte- und/oder Betriebsalgorithmus kann der das Abmeldesignal generierende Lastwechsel identisch mit dem zum Übertragen eines Anmeldesignals sein.
  • In einer bevorzugten Weiterbildung des Verfahrens und entsprechend der Strommesseinrichtung, bei der das Anmeldesignal und das Abmeldesignal auf einer Funkstrecke an die gebäudeinstallationssystemsseitige Auswerteeinheit übermittelt werden, sind diese ausgelegt, dass das Senden des Anmelde- und Abmeldesignals mit einer geringen Sendeleistung erfolgt. Bei einer solchen Ausgestaltung verfügt das Gebäudeinstallationssystem über eine mobile, beispielsweise als Anzeigekonsole ausgebildete Auswerteeinheit. Das Anmelde- bzw. Abmeldesignal kann von der Auswerteeinheit nur dann erfasst werden, wenn sich diese in unmittelbarer Nähe zur Strommesseinrichtung bzw. ihres Sendemoduls befindet. Hierdurch können Störeinflüsse durch andere Aktoren und/oder durch parallel betriebene Gebäudeinstallationssysteme vermieden werden. Werden auch die Strommessdaten zur Überwachung des an die Strommesseinrichtung angeschlossenen Aktors auf einer Funkstrecke übertragen, werden diese Daten bzw. Signale mit einer höheren Sendeleistung gesendet, damit diese von der Auswerteeinheit auch dann empfangen werden können, wenn sich die Auswerteeinheit nicht in unmittelbarer Nähe zu der Strommesseinrichtung befindet. Dabei kann vorgesehen sein, dass die Sendeleistung des Sendemoduls zum Übertragen der Strommessdaten an die Auswerteeinheit ausreicht, damit diese von der Auswerteeinheit auf direktem Wege empfangen werden, und zwar unabhängig an welcher Position innerhalb des Gebäudes, in dem das Gebäudeinstallationssystem eingerichtet ist, sich befindet. Gleichfalls ist es möglich, die Sendeleistung so zu konzipieren, dass das von einer Strommesseinrichtung gesendet Strommesssignal von einer weiteren Strommesseinrichtung dieses Gebäudeinstallationssys tems empfangen und weitergesendet, dieses von der nächsten Strommesseinrichtung wiederum empfangen und weitergesendet wird, bis dass das gesendete Signal von der Auswerteeinheit empfangen worden ist. Durch ein derartiges Routing braucht auch bei größeren Gebäuden die Sendeleistung eines einer solchen Strommesseinrichtung zugeordneten Sendemoduls nicht besonders hoch zu sein. Entsprechend geringer ist der zum Betreiben der Strommesseinrichtung benötigte Stromverbrauch.
  • In einer Weiterbildung ist vorgesehen, dass eine Kommunikation zwischen einer solchen Strommesseinrichtung und der von dieser getrennten Auswerteeinheit bidirektional erfolgt. Die Strommesseinrichtung verfügt so dann ebenfalls über einen Empfänger, die Auswerteeinheit entsprechend über einen Sender. Bei einer solchen Ausgestaltung ist es zusätzlich möglich, den einzelnen einer solchen Auswerteeinheit zugeordneten Strommesseinrichtungen individuale Adressen zuzuordnen. Anderenfalls ist eine Strommesseinrichtung lediglich der Auswerteeinheit bekannt. Durch Adressieren der einzelnen Strommesseinrichtungen kann nicht nur eine bidirektionale Kommunikation und damit eine Steuerung der Strommesseinrichtungen erfolgen, sondern durch eine Adressenvergabe, wobei diese in einem der Strommesseinrichtung zugeordneten Speicher abgelegt wird, kann die jeweilige Strommesseinrichtung für eine Zuordnung zu anderen Auswerteeinheiten gesperrt sein. Eine Freigabe dieser Sperre erfolgt nach Abgabe eines Abmeldesignals, dem zur Folge die von der Strommesseinrichtung getrennte Auswerteeinheit ein Freigabesignal an diese Strommesseinrichtung übermittelt. Die dann wieder frei geschaltete Strommesseinrichtung kann anschließend anderen Auswerteeinheiten zugeordnet werden.
  • Nachfolgend ist die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels beschrieben. Es zeigen:
  • 1: eine schematisierte Darstellung eines Teils eines Gebäudeinstallationssystems mit einer Strommesseinrichtung zum Überwachen des Verbrauchs daran angeschlossener Aktoren und mit einer als Auswerteeinheit dienenden Anzeigekonsole,
  • 1a: eine schematisierte Seitenansicht der Anzeigekonsole der Figur 1,
  • 2: eine Draufsicht auf eine Unterputzsteckdose mit einer Strommesseinrichtung für ein Gebäudeinstallationssystem der 1,
  • 3: eine Seitenansicht der Unterputzsteckdose der 2 und
  • 4: eine schematisierte, zum Teil geschnittene Seitenansicht eines eine Strommesseinrichtung beinhaltenden Zwischensteckers.
  • Ein Gebäudeinstallationssystem 1 umfasst mehrere Strommesseinrichtungen, von denen eine Strommesseinrichtung 2 als Teil einer schematisiert dargestellten Unterputzsteckdose 3 in 1 gezeigt ist. Die Unterputzsteckdose 3 ist an das in dem Gebäude verlegte Niederspannungsnetz angeschlossen. Die beiden Leiter sind mit den Bezugszeichen L, N gekennzeichnet. Der Einfachheit halber ist die Erdungsleitung nicht dargestellt. Zum Erfassen des Stromverbrauchs eines an die Steckdosenkontakte 4 der Unterputzsteckdose 3 angeschlossenen elektrischen Verbrauchers (Aktors) dient die Strommesseinrichtung 2. Diese ist mittels einer Kontaktleitung 5 an den Leiter L und mittels zweier weiterer Kontaktleitungen 6, 7 an den Nullleiter N angeschlossen. In den Nullleiter N ist zwischen die beiden Anschlüsse der Kontaktleitungen 6, 7 an den Nullleiter N ein Messwiderstand 8 eingeschaltet. Die Strommesseinrichtung 2 verfügt des Weiteren über einen Prozessor 9 zum Auswerten der gemessenen Stromdaten. Dem Prozessor 9 kann ein Speicherglied zugeordnet sein, auf dem erfasste Strommesswerte abgelegt werden können. Ferner verfügt die Strommesseinrichtung 2 über ein Sendemodul 10 zum Übertragen von Daten an eine als Auswerteeinheit dienende Anzeigekonsole 11. Die Datenübertragung erfolgt somit auf einer Funkstrecke. Die Anzeigekonsole 11 dient zum Visualisieren des Zustandes des oder der an die Unterputzsteckdose 3 angeschlossenen und durch die Strommesseinrichtung 2 energieüberwachten Aktoren sowie zur Visualisierung verschiedener Messdatenauswertungen.
  • Parallel zu den Steckdosenkontakten 4 sind bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel die Steckdosenkontakte weiterer Unterputzsteckdosen 3.1, ..., 3.n angeschlossen. Damit dient die Strommesseinrichtung 2 zum Messen des Stromverbrauches an sämtlichen, an die Steckkontakte 4 der Unterputzsteckdose 3 angeschlossenen weiteren Unterputzsteckdosen 3.1, ..., 3.n. Die Verschaltung der Unterputzsteckdosen 3.1, ..., 3.n macht deutlich, dass durch die Strommesseinrichtung 2 regelmäßig nur der kumulierte Stromverbrauch der Steckdosen 3, 3.1, ..., 3.n erfasst wird.
  • Die Strommesseinrichtung 2 ist im Rahmen einer Energieüberwachung der von dieser überwachten elektrischen Verbraucher eingesetzt.
  • Die Anzeigekonsole 11 verfügt über ein Display 12, auf dem mehrere Kennzeichen K zum jeweiligen Kennzeichnen einer Strommesseinrichtung bzw. zum Kennzeichnen des oder der dieser Strommesseinrichtung zugeordneten elektrischen Verbraucher. Darüber hinaus verfügt das Display 12 der Anzeigekonsole 11 über Bedienfelder B1, B2, B3. Über die Bedienfelder B1, B2, B3 kann der Darstellungsmodus der Anzeigekonsole 11 eingestellt werden. Gleichfalls kann die Anzeigekonsole 11 über die Betätigung eines oder mehrerer Bedienfelder B1, B2, B3 in einen Einlesemodus und in einen Auslesemodus geschaltet werden. Die Anzeigekonsole 11 verfügt, wie aus der Seitenansicht derselben in 1a erkennbar, über einen Akku 13, der an den anzeigekonsolenseitigen Teil einer induktiven Stromübertragungseinrichtung angeschlossen ist. Die diesbezügliche Empfängerspule ist mit dem Bezugszeichen 14 gekennzeichnet. Die Empfängerspule 14 ist zum Aufladen des Akkus 13 angeschlossen. Ferner verfügt die Anzeigekonsole 11 über ein Empfangsmodul 15 zum Empfangen von von dem Sendemodul 10 der Strommesseinrichtung 2 und entsprechend von den weiteren Strommesseinrichtungen des Gebäudeinstallationssystems 1 und der Anzeigekonsole 11 zugeordneten Strommesseinrichtung gesendeten Daten. Die Anzeigekonsole 11 ist als mobile Konsole konzipiert. Dieser ist eine Wandhalterung 16 zugeordnet, an die die Anzeigekonsole 11 bei Nichtgebrauch mechanisch angeschlossen werden kann. Zu diesem Zweck verfügt die Wandhalterung 16 über einen Tragekörper 17, der eine Konsolenaufnahme 18 einschließt. Dem Tragekörper 17 sind Rastarme 19 zugeordnet, die zum Fixieren der mit ihrem Konsolengehäuse 20 in die Konsolenaufnahme 18 eingesetzten Anzeigekonsole 11. Der Tragekörper 17 trägt die Sendespule 21 der induktiven Stromübertragung. Die Sendespule 21 ist in die Ladeleitung eines nicht näher dargestellten, ebenfalls innerhalb der Unterputzausnehmung 22 angeordneten Ladegerätes eingeschaltet. Ist die Anzeigekonsole 11 an die Wandhalterung 16, die in Bezug auf die induktive Stromübertragung als Dockingstation angesprochen werden kann, eingesetzt, wird der Akku 13 geladen. Die Anzeigekonsole 11 kann über geeignete Mittel zur Begrenzung des Ladevorganges verfügen.
  • Zum Zuordnen der einzelnen Strommesseinrichtungen 2 des Gebäudeinstallationssystems 1 müssen diese bei der Anzeigekonsole 11 angemeldet werden, damit eine bestimmte Strommesseinrichtung 2 einem oder mehreren Stromverbrauchern und ein Kennzeichen K zugeordnet werden kann. Zu diesem Zweck kann die Strommesseinrichtung 2 ein Anmeldeidentifikationssignal bzw. ein entsprechendes -protokoll an die Anzeigekonsole 11 senden. Gesendet wird ein solches Identifikationssignal zum Anmelden der Strommesseinrichtung 2 bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel dann, wenn nach Abschluss der Installationsarbeiten von der Strommesseinrichtung 2 ein vordefinierter Lastwechsel erfasst wird. Diesem Zweck dient bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel die der Strommesseinrichtung 2 zugeordnete Messdatenauswertelogik. Bei dem beschriebenen Ausführungsbeispiel wird als diesbezüglicher Lastwechsel ein solcher herbeigeführt, bei dem ein Verbraucher über eine Zeitspanne von länger als 10 Sekunden mehr als 10 W verbraucht. Dieses kann mittels eines so genannten Anmeldesteckers mit einem Verbraucher, der mehr als 10 W verbraucht, durch Einstecken desselben in eine der Steckdosen 3, 3.1, ..., 3.n herbeigeführt werden. Da es sich hierbei um den ersten, von der Strommesseinrichtung 2 nach ihrer Installation detektierten Lastwechsel handelt, werden die von der Strommesseinrichtung 2 erfassten Daten durch ihren Prozessor 9 ausgewertet. Wird festgestellt, dass der elektrische Verbraucher die vordefinierten Kriterien erfüllt, wird von dem Sendemodul 10 die der Strommesseinrichtung 2 eigene Anmeldekennung gesendet. Bevor der Lastwechsel herbeigeführt wird, wird die Anzeigekonsole 11 in ihren Einlesemodus geschaltet. Das von der Strommesseinrichtung 2 gesendete Anmeldesignal wird sodann von der Anzeigekonsole 11 empfangen und der vordefinierten Kennzeichnung K zugeordnet. Anschließend ist der Anzeigekonsole 11 die Strommesseinrichtung 2 bekannt und von dieser bei einem Betrieb des Gebäudeinstallationssystems 1 gesendete Daten können ohne Weiteres der Strommesseinrichtung 2 zuge ordnet werden. Die von der Strommesseinrichtung 2 gesendeten Strommessdaten enthalten die zuvor beim Vorgang des Anmeldens an die Anzeigekonsole 11 übermittelte Kennung. Somit wird bei der Strommesseinrichtung 2 diese bzw. deren Eigenschaften quasi als Schalter genutzt, um ein Anmeldeprotokoll zu senden.
  • Die Strommesseinrichtung 2 verfügt neben den vorbeschriebenen Elementen zudem über ein nicht näher dargestelltes Empfangsmodul zum Empfangen von der Anzeigekonsole 11 an die Strommesseinrichtung 2 gesendeten Daten. Zum Zuordnen der Strommesseinrichtung 2 zu der Anzeigekonsole 11 wird in der vorbeschriebenen Art und Weise das Anmeldesignal generiert und an die Anzeigekonsole 11 übermittelt. Hat die Anzeigekonsole 11 das Anmeldesignal erhalten, wird von dieser eine Adresse an die Strommesseinrichtung 2 übersandt. Somit wird im Zuge dieser Rückmeldung der Strommesseinrichtung 2 eine Adresse zugeteilt. Dieses dient dem Zweck, ein Anmelden der Strommesseinrichtung 2 bei anderen Auswerteeinheiten zu sperren. Freigegeben wird diese Sperre erst nachdem von der Strommesseinrichtung 2 ein Abmeldesignal an die Anzeigekonsole 11 übermittelt worden ist.
  • Bei einer bidirektionalen Kommunikation kann vorgesehen sein, dass über die Anzeigekonsole, die dann jedoch ebenfalls als Bedienkonsole ausgebildet ist, die Strommesseinrichtung als solche zu beeinflussen, beispielsweise um diese zu programmieren.
  • Die Unterputzsteckdose 3 ist in 2 in einer Draufsicht gezeigt. Bei dieser handelt es sich grundsätzlich um eine herkömmliche Unterputzsteckdose, in dessen Sockel 23 die Steckdosenkontakte 4 angeordnet sind. Der Sockel 23 wird von einem Tragekörper 24 gehalten, dessen frontseitiger Kragen 25 in 1 erkennbar ist. Die Strommesseinrichtung 2 ist bei der Unterputzsteckdose 3 auf einer auf der Unterseite des Sockels 23 angeordneten Platine 26 enthalten. Die Platine 26 ist beidseitig bestückt und verfügt auf ihrer zu der Rückseite des Sockels 23 weisenden Seite über Anschlusskontakte zum direkten Kontaktieren der Steckdosenkontakte 4. Die Platine 26 trägt an denjenigen Stellen, an denen der Sockel 23 Freilassungen aufweist, an ihrer nach außen und somit in Richtung zum Sockel 23 weisenden Seite vorzugsweise elektronische Bauteile, die bei einem Betrieb der Strommesseinrichtung 2 einer Erwärmung unterliegen, wie dieses bei den beispielhaft dargestellten Kondensatoren 27 der Fall ist. Auf der von dem Sockel 23 wegweisenden Seite der Platine 26 befinden sich dagegen die wärmeempfindlichen integrierten Schaltkreise – etwa der Prozessor 9 und das Sendemodul 10. Mithin bewirkt die Platine 26 eine thermische Trennung zwischen Wärme produzierenden und wärmeempfindlichen Bauteilen. Die Wärme produzierenden Bauteile oder zumindest einige derselben in Richtung sind zu dem Kragen 25 des Tragekörpers 24 weisend angeordnet. Daher erfolgt zudem eine verbesserte Wärmeabfuhr. Der Tragekörper 24 ist typischerweise aus einem Eisenmetall hergestellt. Dieser Umstand, der eine gute Wärmeleitfähigkeit des Tragekörpers 24 bedingt, kann zur Wärmeableitung genutzt werden, indem einzelne oder mehrere der Wärme generierenden Bauteile in körperlichen Kontakt etwa unter Verwendung von Wärmeleitfahnen mit dem Tragekörper 24 gebracht werden.
  • Neben der vorbeschriebenen Wärmetrennung hat die beschriebene Anordnung bzw. Ausgestaltung der Strommesseinrichtung 2 eine sehr kompakte Bauweise zur Folge. Die Unterputzsteckdose 3 kann in jede handelsübliche genormte Unterputzdose eingesetzt werden und benötigt insbesondere keine größere Unterputzausnehmung. Die kompakte Bauweise der Unterputzsteckdose 3 wird maßgeblich dadurch erreicht, dass keine aktiven Stellglieder, wie beispielsweise Einlesetasten oder dergleichen benötigt werden, um ein Anmeldeprotokoll zu senden.
  • Die kompakte und zu der Unterputzsteckdose 3 beschriebene Bauweise der Strommesseinrichtung kann auch zur Ausbildung eines sehr kompakt bauenden Zwischensteckers 28 genutzt werden, wie dieses in 4 dargestellt ist. Die dem Zwischenstecker 28 zugeordnete Strommesseinrichtung ist identisch zu der zu den 1 bis 3 beschriebenen aufgebaut. Daher ist diese mit den Bezugszeichen 2 gekennzeichnet. Der Zwischenstecker 28 verfügt im Unterschied zu vorbekannten Zwischensteckern mit einer Strommesseinrichtung nicht über einen radialen Fortsatz zur Aufnahme der benötigten Elektronik sowie der zum Generieren eines Anmeldeidentifikationssignals benötigten Stellglieder. Das Vorsehen eines solchen Zwischensteckers 28 tritt somit kaum in Erscheinung. Überdies gibt es raumbedingt Anwendungen, bei denen ein Zwischenstecker, so wie der Zwischenstecker 28 eingesetzt werden kann, nicht jedoch ein Zwischenstecker mit einer radialen Gehäusekomponente, in der die benötigte Elektronik enthalten ist.
  • Aus der Beschreibung der Unterputzsteckdose 3 mit ihrer Strommesseinrichtung 2 wird deutlich, dass diese sich sinnvoll auch für eine Verwendung eignet, bei der ein Anmeldeprotokoll auch auf andere Weise und nicht, wie im Zusammenhang mit der beanspruchten Erfindung beschrieben, durch Detektieren eines definierten Lastwechsels erfolgt.
  • 1
    Gebäudeinstallationssystem
    2, 2'
    Strommesseinrichtung
    3, 3.1, ..., 3.n
    Unterputzsteckdose
    4
    Steckdosenkontakt
    5
    Kontaktleitung
    6
    Kontaktleitung
    7
    Kontaktleitung
    8
    Messwiderstand
    9
    Prozessor
    10
    Sendemodul
    11
    Anzeigekonsole
    12
    Display
    13
    Akku
    14
    Empfängerspule
    15
    Empfangsmodul
    16
    Wandhalterung
    17
    Tragekörper
    18
    Konsolenaufnahme
    19
    Rastarm
    20
    Konsolengehäuse
    21
    Sendespule
    22
    Unterputzausnehmung
    23
    Sockel
    24
    Tragekörper
    25
    Kragen
    26
    Platine
    27
    Kondensator
    28
    Zwischenstecker
    B1, B2, B3
    Bedienfeld
    K
    Kennzeichnung
    L
    Leiter
    N
    Nullleiter

Claims (20)

  1. Verfahren zum An- und/oder Abmelden einer im Rahmen eines Gebäudeinstallationssystems (1) eingesetzten Strommesseinrichtung (2) an bzw. von einer von der Strommesseinrichtung (2) Signale oder Daten empfangenden Auswerteeinheit (11), wobei die Strommesseinrichtung (2) zum An- und/oder Abmelden derselben an bzw. von der Auswerteeinheit (11) infolge einer an der Strommesseinrichtung (2) stattfindenden Aktion ein Anmelde- bzw. Abmeldesignal an die Auswerteeinheit (11) überträgt, dadurch gekennzeichnet, dass das Anmelde- bzw. Abmeldesignal übertragen wird, nachdem von der Strommesseinrichtung (2) ein vordefinierter Lastwechsel erfasst worden ist.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der vordefinierte Lastwechsel durch Zuschalten oder Anschließen eines Stromverbrauchers herbeigeführt wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der definierte Stromverbrauch über eine vorbestimmte Zeitspanne konstant sein muss, damit das Identifizierungssignal gesendet wird.
  4. Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein vordefinierter Lastwechsel zum Senden des Anmelde- bzw. Abmeldesignal vorliegt, wenn durch den Lastwechsel ein vorbestimmter Stromverbrauchsschwellwert überschritten wird bzw. überschritten worden ist.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Anmeldesignal bei dem ersten, von der Strommesseinrichtung (2) erfassten vordefinierten Lastwechsel gesendet wird.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerteeinheit (11) vor dem Empfang eines Anmeldesignals zum Anmelden einer Strommesseinrichtung (2) bei der Auswerteeinheit (11) in einen Einlesemodus geschaltet wird.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass zum Abmelden einer bei der Auswerteeinheit (11) angemeldeten Strommesseinrichtung (2) von dieser Strommesseinrichtung (2) ein Abmeldesignal gesendet wird, wenn von dieser ein zweiter vordefinierter Lastwechsel erfasst worden ist.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der für das Senden des Abmeldesignals definierte Lastwechsel identisch mit dem für das Senden des Anmelde-Identifikationssignals vorgesehenen Lastwechsels ist.
  9. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass als Anmeldesignal und Abmeldesignal identische Signale gesendet werden.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerteeinheit (11) vor dem Empfang eines Abmeldesignals in einen Abmeldemodus geschaltet wird.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Übertragung des Anmelde- und ggf. Abmeldesignals auf einer Funkstrecke erfolgt.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerteeinheit (11) als mobile Anzeige- und/oder Bedienkonsole konzipiert ist.
  13. Verfahren nach Anspruch 11 und 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Anmeldesignal und/oder das Abmeldesignal mit einer gegenüber einer zum Übertragen von Messsignalen oder -daten geringeren Sendeleistung gesendet werden.
  14. Strommesseinrichtung für ein Gebäudeinstallationssystem (1) mit einer Einrichtung (10) zum Übertragen von Daten und/oder Signalen an eine von der Strommesseinrichtung (2) getrennte Auswerteeinheit (11), dadurch gekennzeichnet, dass die Strommesseinrichtung (2) selbst über eine Einrichtung (9) zum Auswerten erfass ter Strommessdaten verfügt.
  15. Strommesseinrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass durch die Auswerteeinheit (9) eine Auswertung erfasster Strommessdaten im Hinblick auf das Erkennen eines vordefinierten Lastwechsels erfolgt.
  16. Strommesseinrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Strommesseinrichtung (2) über ein Sendemodul (10) zum Übertragen von Strommessdaten und/oder -signalen und sowie von An- und Abmeldesignalen auf einer Funkstrecke verfügt.
  17. Strommesseinrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Sendemodul (10) mit unterschiedlicher Sendeleistung betreibbar ist und zu diesem Zweck die Strommesseinrichtung (2) über ein Umschaltglied zum Umschalten des Sendemoduls (10) von der einen Sendeleistung in eine andere Sendeleistung verfügt.
  18. Strommesseinrichtung nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Strommesseinrichtung zusätzlich ein Empfängermodul aufweist, dessen Ausgang an den Eingang des Sendemoduls angeschlossen ist, damit empfangene Sendeprotokolle eines weiteren, dem Gebäudeinstallationssystem zugehörigen Aktors durch das Sendemodul der Strommesseinrichtung zum Weitersenden der empfangenen Protokolle gesendet wird.
  19. Strommesseinrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass diese an der Rückseite eines die Steckerkontakte (4) tragenden Sockels (23) einer Steckdose (3, 28), insbesondere einer Unterputzsteckdose (3) angeordnet ist.
  20. Strommesseinrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die die Strommesseinrichtung (2) tragende Platine (26) beidseitig bestückt ist und zumindest einige der bei einem Betrieb der Strommesseinrichtung (2) Wärme generierenden elektrischen/elektronischen Komponenten (27) auf der zum Sockel (23) weisenden Seite der Platine (26) angeordnet sind und die wärme empfindlichen Komponenten, wie beispielsweise integrierte Schaltkreise (9, 10) auf der gegenüberliegenden Seite der Platine (26) angeordnet sind.
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