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DE102008017322A1 - Leuchte mit einem durchsichtigen Körper - Google Patents

Leuchte mit einem durchsichtigen Körper Download PDF

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Leuchte (1) mit mindestens einer Lichtquelle (7) und mindestens einem durchsichtigen Körper (8). Der durchsichtige Körper (8) weist mindestens eine praktisch ebene Lichteintrittsfläche (9) sowie mindestens eine praktisch ebene Lichtaustrittsfläche (10) auf, wobei mindestens eine die Lichtaustrittsfläche (10) mit der Lichteintrittsfläche (9) verbindenden Fläche (Seitenfläche (11)) des durchsichtigen Körpers (8) in nicht mehr als einer Richtung gekrümmt ist und wobei die mindestens eine Seitenfläche (11) derart geformt sowie die Lichtquelle (7) derart von der Lichteintrittsfläche (9) beabstandet ist, dass bei einer seitlichen Betrachtung der Leuchte (1) durch die Seitenfläche (11) annähernd senkrecht zur optischen Achse (A) des durchsichtigen Körpers (8) die Lichtquelle (7) nicht sichtbar ist.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die Erfindung betrifft eine Leuchte mit mindestens einer Lichtquelle und mindestens einem durchsichtigen Körper.
  • Leuchten weisen neben einer Lichtquelle zumeist noch Elemente zur Beeinflussung des Lichtabstrahlverhaltens, wie beispielsweise Reflektoren oder Abschirmungen, auf. Diese Elemente dienen beispielsweise dazu, für eine relativ punktförmige Lichtquelle den Eindruck einer flächenförmigen Strahlungsquelle zu erwecken, um eine Blendung des Betrachters zu vermeiden.
  • Häufig werden auch durchsichtige Körper, beispielsweise aus Glas, verwendet, um durch Reflexion oder Brechung des von der Lichtquelle ausgehenden Lichts einen für den Betrachter angenehmen oder sogar faszinierenden Effekt zu erzielen. Gleichzeitig sind durchsichtige Körper für den Betrachter besonders interessant, weil sich durch die Möglichkeit des Hindurchschauens bei ausgeschalteter Lichtquelle ein optisch unauffälliger Eindruck ergibt, der sich bei aktivierter Lichtquelle durch Reflexion oder Beugung des von der Lichtquelle ausgehenden Lichts deutlich verändern kann.
  • Da viele Benutzer Leuchten nicht alleine aufgrund der Beleuchtungsqualität, sondern auch aufgrund eines außergewöhnlichen Äußeren oder einer verblüffenden, der Alltagswahrnehmung widersprechenden Wirkung erwerben, erfreuen sich Leuchten mit einer derartigen Wirkung großer Beliebtheit.
  • Allen bekannten Leuchten gemäß dem Oberbegriff es Anspruchs 1 ist jedoch gemeinsam, dass die Lichtquelle für den Betrachter zumindest ansatzweise zu lokalisieren ist, indem der Betrachter durch den durchsichtigen Körper hindurchblickt. Dies entspricht auch der gewohnten Alltagserfahrung.
  • Weiterhin sollen Leuchten vornehmlich den zu erhellenden Bereich anstrahlen und eine Blendung von Betrachtern, insbesondere in seitlicher Richtung, d. h. senkrecht zur bevorzugten Abstrahlrichtung, vermieden werden. Dazu sind an den Leuchten üblicherweise über Schirme oder Reflektoren angebracht, die eine unerwünschte seitliche Lichtabstrahlung verhindern sollen. Allerdings sind diese Vorrichtungen auch nicht durchsichtig, so dass ein seitlich der Leuchte befindlicher Betrachter zwar nicht geblendet wird, aber auch nicht erkennen kann, was sich hinter der Leuchte befindet, was oft von Nachteil ist. Die Leuchte macht zudem einen klobigen und damit nachteiligen Eindruck.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Leuchte mit mindestens einer Lichtquelle und mindestens einem durchsichtigen Körper zu schaffen, die die Aufmerksamkeit und Neugierde eines Betrachters weckt, indem sie einen der Alltagserfahrung widersprechenden Anblick bietet. Insbesondere soll dies dadurch geschehen, dass die Lichtquelle aus bestimmten Blickwinkeln auch im eingeschalteten Zustand nicht sichtbar ist, obwohl sich zwischen Betrachter und Lichtquelle nur der durchsichtige Körper befindet.
  • Weiterhin soll die Leuchte in seitlicher Richtung möglichst blendfrei sein ohne jedoch die Sicht in dieser Richtung erheblich zu stören.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1.
  • Besonders vorteilhafte Ausgestaltungen finden sich in den abhängigen Ansprüchen.
  • Da die Lichtquelle von der Lichteintrittsfläche beabstandet ist, ist zwischen Lichtquelle und Lichteintrittsfläche ein mit Luft gefüllter Zwischenraum gegeben, so dass an der Lichteintrittsfläche für einen im durchsichtigen Körper von einer Seitenfläche kommenden und/oder dahin führenden Strahlengang unter geeigneten Winkeln die Bedingungen für Totalreflexion erfüllt sind.
  • Mindestens eine die Lichtaustrittsfläche mit der Lichteintrittsfläche verbindende Fläche (Seitenfläche) des durchsichtigen Körpers ist in nicht mehr als einer Richtung gekrümmt und geeignet geformt, so dass bei einer seitlichen Betrachtung der Leuchte durch die Seitenfläche die Lichtquelle nicht sichtbar ist. Als seitliche Betrachtung wird dabei eine Ansicht mit einer Position des Beobachters im Bereich annähernd zwischen der Lichteintrittsebene und der Lichtaustrittsebene in einem Abstand von mindestens dem Abstand von Lichteintritts- und Lichtaustrittsebene angesehen. Eine Fläche wird zudem als in nicht mehr als einer Richtung gekrümmt angesehen, wenn eine der Hauptkrümmungen der betrachteten Fläche an allen Punkten identisch gleich Null ist. Unter diesen Bedingungen wird der Betrachter durch den durchsichtigen Körper hindurchsehen oder zur Innenseite der Lichteintrittsflä che blicken, wo aufgrund der Totalreflexion nicht die auf der Außenseite angeordnete Lichtquelle sondern nur beispielweise auf der gegenüberliegenden Seite des Körpers liegenden Gegenstände erkennbar sind. Damit scheint das Licht direkt aus der Lichtaustrittsfläche und damit aus dem durchsichtigen Körper selbst zu kommen, was den gewünschten Überraschungseffekt ermöglicht und außerdem eine Blendung des seitlich des durchsichtigen Körpers befindlichen Betrachters verhindert, da seitlich kein Licht von der Lichtquelle aus der Leuchte austritt, ohne dass störende Reflektoren sichtbar wären.
  • Indem die Lichtaustrittsfläche und die Lichteintrittsfläche annähernd parallel zu einander angeordnet sind, ist ein ungehinderter, geradliniger Durchgang der von der Lichtquelle ausgehenden Strahlung durch den durchsichtigen Körper gegeben.
  • Es ist zweckmäßig, wenn der Abstand der Lichtquelle von der Lichteintrittsfläche weniger als 0,5 mm, insbesondere weniger als 0,1 mm, besonders bevorzugt weniger als 0,05 mm beträgt. Ein möglichst geringer Abstand ermöglicht eine kompakte Bauweise und verringert zudem Lichtverluste im Raum zwischen Lichtquelle und Lichteintrittsfläche. Prinzipiell ist der Abstand vorteilhaft so gering zu wählen, dass ein direkter großflächiger Kontakt in brechungsoptischer Hinsicht zwischen Lichtquelle und Lichteintrittsfläche gerade noch vermieden wird. Je nach Oberflächenbeschaffenheit der Komponenten kann dies auch bei deren direktem Aufeinanderlegen der Fall sein.
  • Indem der durchsichtige Körper aus einem Polymerwerkstoff, insbesondere Polymethylmethacrylat (PMMA), gebil det ist, wird eine, besonders im Vergleich zu Glas, einfache Formgebung für den durchsichtigen Körper ermöglicht. Dies kann entweder direkt bei der Herstellung, beispielsweise durch Gussverfahren, als auch bei der nachfolgenden Bearbeitung durch spanabhebende Bearbeitung, Schleifen, Polieren oder Kleben geschehen, Zudem besitzen Polymerwerkstoffe eine geringe Dichte, so dass die Leuchte ein geringes Gewicht aufweist und Befestigungsmittel sowohl für die Leuchte als auch zum Befestigen des durchsichtigen Körpers in der Leuchte einfach ausgeführt werden können.
  • In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung umfass die Lichtquelle mindestens eine Leuchtdiode (LED). Leuchtdioden sind stromsparend und besonders kompakt, so dass die Leuchte insgesamt sehr unauffällig gestaltet werden kann. Zudem strahlen Leuchtdioden sehr wenig Wärme ab, so dass diese auch bei großer Nähe zu dem durchsichtigen Körper dort wenig Wärme einbringen. Dies ist insbesondere bei durchsichtigen Körpern aus einem Polymerwerkstoff von Vorteil, da sich bei diesen hohe Temperaturen und inhomogene Temperaturverteilungen besonders nachteilig auf viele Eigenschaften, insbesondere die optischen Eigenschaften durch lokale Veränderungen der Brechungsindizes, negativ auswirken.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung umfasst die Lichtquelle mindestens einen Flächenstrahler, insbesondere eine organische Leuchtdiode (OLED) und/oder eine flächenförmige Entladungslampe, bevorzugt ist die Lichtquelle im Wesentlichen aus dem Flächenstrahler gebildet. Flächenstrahler ermöglichen eine gleichmäßige Ausleuchtung und sind damit besonders geeignet, in die bei Leuchten bevorzugt großflächigen durchsichtigen Körper mit entsprechend großflächiger Lichteintrittsfläche einzustrahlen. Insbesondere sind großflächige Lichtquellen weniger empfindlich gegenüber möglichen Inhomogenitäten, beispielweise Einschlüssen, in dem durchsichtigen Körper. Da die Flächenstrahler zudem bevorzugt mit einer Ausrichtung der strahlenden Fläche parallel zur Lichteintrittsfläche des durchsichtigen Körpers angebracht sind und im Vergleich zu ihrer strahlenden Fläche senkrecht zu dieser eine geringe Ausdehnung besitzen, weist die Leuchte senkrecht zur Lichteintrittsfläche oberhalb dieser nur eine geringe Ausdehnung auf.
  • Indem sämtliche Seitenflächen des durchsichtigen Körpers in nicht mehr als jeweils einer Richtung gekrümmt sind und die Seitenflächen derart geformt sind, dass bei einer seitlichen Betrachtung der Leuchte durch die Seitenflächen annähernd senkrecht zur optischen Achse des durchsichtigen Körpers die Lichtquelle nicht sichtbar ist, kann der diskutierte Effekt bei allseitiger Betrachtung der Leuchte realisiert werden, d. h. unabhängig von welcher Seite die Leuchte betrachtet wird, ist das Leuchtmittel nicht zu sehen und auch der Betrachter gegen Blendung geschützt, wobei die Leuchte einen besonders filigranen Eindruck macht.
  • Wenn es für jede Seitenfläche mindestens eine Orientierung gibt, zu der in annähernd jedem Punkt der Seitenfläche eine Tangente parallel ausgerichtet ist, ist der gewünschte Effekt von Transparenz und Blendschutz besonders gut realisierbar.
  • Indem die Hauptkrümmung mindestens einer Seitenfläche in annähernd jedem Punkt annähernd parallel zur optischen Achse verläuft und gleich Null ist, sind die Tangenten an die Seitenfläche praktisch an allen Punkten annähernd parallel zur optischen Achse, d. h. senkrecht zur optischen Achse einfallende Lichtstrahlen treten praktisch geradlinig in den durchsichtigen Körper ein. Beispiele hierfür wären ebene Seitenflächen, die annähernd parallel zur optischen Achse verlaufen oder eine zylindrische Seitenfläche, bei der die Zylinderachse annähernd parallel zur optischen Achse verläuft. Somit ist ein ungehinderter Einblick in den durchsichtigen Körper möglich.
  • In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist mindestens eine Seitenfläche praktisch eben. Dies ermöglicht einen unverzerrten Einblick in den durchsichtigen Körper und macht dem Betrachter besonders deutlich, dass bei seitlicher Betrachtung keine Lichtquelle erkennbar ist.
  • In einer zweckmäßigen Weiterbildung der Erfindung ist die Lichteintrittsfläche und/oder die Lichtaustrittsfläche annähernd rechteckig, insbesondere quadratisch, ausgebildet. Rechteckige Flächen sind einfach herstellbar und eignen sich gut für die Lichteinkopplung, da die meisten Flächenstrahler eine rechteckige oder quadratische Grundform besitzen. Besitzen Eintritts- und Austrittsfläche die gleiche Formgebung, vorteilhafterweise sogar mit gleicher Größe, ergibt sich sowohl eine einfache Formgebung des durchsichtigen Körpers als auch ein einfacher Strahlengang.
  • In einer weiteren zweckmäßigen Weiterbildung der Erfindung ist die Lichteintrittsfläche und/oder die Lichtaustrittsfläche annähernd kreisförmig ausgebildet ist. Kreisförmige Flächen sind einfach herstellbar und eignen sich gut für die Lichteinkopplung, da viele Lichtquellen eine kreisförmige Grundform besitzen. Besitzen Eintritts- und Austrittsfläche die gleiche Formgebung, vorteilhafterweise sogar mit gleicher Größe, ergibt sich sowohl eine einfache Formgebung des durchsichtigen Körpers als auch ein einfacher Strahlengang.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung ist die Leuchte als Hängeleuchte ausgebildet, wobei die mindestens eine Lichtquelle und der mindestens eine durchsichtige Körper an einem Aufhängungsteil mittels eines flexiblen Aufhängungsmittels befestigt sind. Bei einer Hängeleuchte befindet sich der die Lichtquelle beinhaltende hängende Teil zumeist in einer Höhe, bei der eine seitliche Betrachtung gebräuchlich ist, weshalb der Effekt der nichtsichtbaren Lichtquelle und der Abschirmung gegen Blendung besonders gut zur Wirkung kommt und auch ein besonders filigraner Eindruck des hängenden Teils erzielt wird.
  • Indem der Aufhängungsteil der Hängeleuchte mindestens ein Vorschaltgerät zur Stromversorgung der Lichtquelle umfasst, ist der hängende Teil der Hängeleuchte besonders filigran ausführbar.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnung(en)
  • Im Folgenden soll die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert werden. Die Figuren zeigt (zeigen).
  • 1 eine erfindungsgemäße Hängeleuchte in perspektivischer Ansicht,
  • 2 eine erfindungsgemäße Hängeleuchte in perspektivischer Detailansicht,
  • 3 eine Schnittdarstellung des hängenden Teils der Hängeleuchte aus 1.
  • In 1 ist eine erfindungsgemäße Hängeleuchte 1 in perspektivischer Ansicht gezeigt. An einem Aufhängungsteil 2 sind mittels jeweils vier flexibler Aufhängungsmittel 3 drei hängende Teile 4 befestigt.
  • Der Aufhängungsteil besteht aus einer Schiene 5, an der drei Halteplatten 6 befestigt sind. An den Halteplatten 6 sind jeweils vier Drahtseile 3 befestigt, die auch als Stromzuführung zu den hängenden Teilen 4 dienen.
  • Die hängenden Teile 4 sind im Wesentlichen aus einer organischen Leuchtdiode (OLED) 7 als Leuchtmittel 7 und einem durchsichtigen Körper 8 gebildet.
  • Um die OLEDs 7 mit Spannung zu versorgen sind in der Schiene 5 drei hier nicht gezeigte Vorschaltgeräte angeordnet, denen jeweils ein hängender Teil 4 zugeordnet ist. Dadurch sind die drei hängenden Teile 4 unabhängig voneinander betreibbar und bei Ausfall eines Vorschaltgeräts oder einer OLED 7 oder eines Aufhängungsmittels 3 könne die beiden anderen hängenden Teile 4 Weiterbetrieben werden.
  • Der durchsichtige Körper 8 ist aus Polymethylmethacrylat (PMMA) gebildet und im Wesentlichen würfelförmig. Die Lichteintrittsfläche 9 wie auch die Lichtaustrittsfläche 10 sind somit in diesem Ausführungsbeispiel quadratisch. Die OLED 7 erstreckt sich praktisch über die gesamte obere Fläche des hängenden Teils 4, so dass eine angenehme Lichtverteilung erzielt wird.
  • Die Seitenflächen 11 sind parallel zur optischen Achse A ausgerichtet. Eine Quaderform ermöglicht durch die einander gegenüberliegenden parallelen Seitenflächen 11 einen beinahe ungehinderten Durchblick durch den Körper 8, so dass für einen Betrachter der hängende Teil 4 bei seitlicher Betrachtung beinahe unsichtbar ist.
  • Nur bei Betrachtung der Lichtaustrittsfläche 10, wie in 2 dargestellt, wird die Lichtquelle 7 oder deren Abbild 12 sichtbar, wobei die OLED 7 aufgrund des großflächigen Abstrahlverhaltens auch hier ein besonders angenehmes und blendfreies Licht liefert.
  • In 3 ist der hängende Teil 4 in einer Schnittbilddarstellung gezeigt. Die OLED 7 ist direkt auf den durchsichtigen Körper 8 aufgelegt und an den Randbereichen 13 mittels einer Klebeverbindung 14 gesichert. Die Luftschicht zwischen OLED 7 und durchsichtigem Körper 8 aufgrund der natürlichen Rauhigkeit der Oberflächen ist ausreichend, um an der Lichteintrittsfläche 9 für durch die Seitenflächen 11 eintretende Lichtstrahlen Totalreflexion zu ermöglichen und somit bei seitlicher Betrachtung der Leuchte 1 die Lichtquelle 7 für den Betrachter verschwinden zu lassen und den Austritt von von der OLED 7 ausgestrahltem Licht durch die Seitenflächen 11 zu verhindern.
  • Ebenfalls mit dem Körper 8 verklebt ist eine undurchsichtige Abdeckung 16, an der zugleich die Drahtseile 3 fixiert sind. Deutlich ist zu erkennen, dass durch die flache Bauweise der OLED 7 diese in der Seitenansicht kaum erkennbar ist und somit der hängende Teil 4 der Leuchte 1 für den Betrachter beinahe unsichtbar ist. Die seitliche Kleberbindung 14 stellt zusammen mit der Verklebung der Abdeckung 16 sicher, dass keine Flüssigkeit zwischen OLED 7 und Lichteintrittsfläche 9 gelangt, was zu einer Aufhebung der Totalreflexion an der Lichteintrittsfläche 9 führen würde.
  • Selbstverständlich sind auch andere Ausführungsformen denkbar. So kann insbesondere anstelle der OLED 7 auch eine andere Lichtquelle 7 Verwendung finden. Um die Abmessungen gering zu halten, bieten sich insbesondere Flächenstrahler wie die unter der Bezeichnung „Planon” von der OSRAM GmbH vertriebenen Entladungslampen an. Aber auch herkömmliche Leuchtdioden sind aufgrund ihrer kleinen Abmessungen geeignet. Die Form der Lichtquelle 7 muss dabei nicht notwendigerweise quadratisch sein, auch wenn der durchsichtige Körper 8 eine Würfelform besitzt. Bei der Verwendung einer kreisförmigen OLED können sich beispielsweise auf der Lichtaustrittseite je nach Betrachtungswinkel wechselnde und interessante Muster ergeben.
  • Auch die Form des durchsichtigen Körpers 8 ist nicht auf eine Würfelform beschränkt. Besonders geeignet sind jedoch alle Formen von geraden oder schiefen Prismen, wobei bei letzteren möglicherweise nicht von allen seitlichen Betrachtungsrichtungen die Bedingungen für Totalreflexion an der Lichteintrittsfläche 9 erfüllt sind. Insbesondere Prismen mit kreisförmiger, ellipsoider, drei- sechs- oder achteckiger Grundfläche bieten sich an. Auch Kegel- oder Pyramidenstümpfe können geeignete Formen für den durchsichtigen Körper 8 sein. Die Gestaltung der Seitenflächen 11 ist hierbei nur durch die Bedingung der Totalreflexion an der Lichteintrittsfläche 9 eingeschränkt, die im Wesentlichen von der Brechzahl des durchsichtigen Körpers 8 sowie dem Strahlengang, d. h. der Betrachtungsrichtung, abhängt.
  • Die Lichtaustrittsfläche 10 kann je nach Anwendungsfall und verwendeter Lichtquelle 7 auch ganz oder teilweise strukturiert oder mattiert sein, beispielsweise um bei einer punktförmigen Lichtquelle ein diffuses Abstrahlverhalten zu erzielen.
  • Die Leuchte 1 selbst kann selbstverständlich auch andere Bauformen als hier gezeigt aufweisen, beispielsweise in Form einer Stand- oder Deckenleuchte. Auch kann anstelle der drei hängenden Teile 4 jede beliebige andere Anzahl Verwendung finden.
  • Insbesondere können auch zur Aufhängung mehr oder weniger Drahtseile als gezeigt oder andere Aufhängungsmittel 3 verwendet werden.

Claims (14)

  1. Leuchte (1) mit mindestens einer Lichtquelle (7) und mindestens einem durchsichtigen Körper (8), dadurch gekennzeichnet, dass der durchsichtige Körper (8) mindestens eine praktisch ebene Lichteintrittsfläche (9) sowie mindestens eine praktisch ebene Lichtaustrittsfläche (10) aufweist, wobei mindestens eine die Lichtaustrittsfläche (10) mit der Lichteintrittsfläche (9) verbindenden Fläche (Seitenfläche (11)) des durchsichtigen Körpers (8) in nicht mehr als einer Richtung gekrümmt ist und wobei die mindestens eine Seitenfläche (11) derart geformt sowie die Lichtquelle (7) derart von der Lichteintrittsfläche (9) beabstandet ist, dass bei einer seitlichen Betrachtung der Leuchte (1) durch die Seitenfläche (11) annähernd senkrecht zur optischen Achse (A) des durchsichtigen Körpers (8) die Lichtquelle (7) nicht sichtbar ist.
  2. Leuchte (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtaustrittsfläche (10) und die Lichteintrittsfläche (9) annähernd parallel zu einander angeordnet sind.
  3. Leuchte (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand der Lichtquelle (7) von der Lichteintrittsfläche (9) weniger als 0,5 mm, insbesondere weniger als 0,1 mm, bevorzugt weniger als 0,05 mm beträgt.
  4. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der durchsichtige Körper (8) aus einem Polymerwerkstoff, insbesondere Polymethylmethacrylat, gebildet ist.
  5. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquelle (7) mindestens eine Leuchtdiode (LED) umfasst.
  6. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquelle (7) mindestens einen Flächenstrahler, insbesondere eine organische Leuchtdiode (OLED) (7) und/oder eine flächenförmige Entladungslampe, umfasst, bevorzugt im Wesentlichen aus dem Flächenstrahler gebildet ist.
  7. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass sämtliche Seitenflächen (11) des durchsichtigen Körpers (8) in nicht mehr als jeweils einer Richtung gekrümmt sind und die Seitenflächen (11) derart geformt sind, dass bei einer seitlichen Betrachtung der Leuchte (1) durch die Seitenflächen (11) annähernd senkrecht zur optischen Achse (A) des durchsichtigen Körpers (8) die Lichtquelle (7) nicht sichtbar ist.
  8. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass es für jede Seitenfläche (11) mindestens eine Orientierung gibt, für zu der in annähernd jedem Punkt der Seitenfläche (11) eine Tangente parallel ausgerichtet ist.
  9. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Hauptkrümmung mindestens einer Seitenfläche (11) annähernd parallel zur optischen Achse (A) verläuft und gleich Null ist
  10. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Seitenfläche (11) praktisch eben ist.
  11. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichteintrittsfläche (9) und/oder die Lichtaustrittsfläche (10) annähernd rechteckig, insbesondere quadratisch, ausgebildet ist.
  12. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichteintrittsfläche (9) und/oder die Lichtaustrittsfläche (10) annähernd kreisförmig ausgebildet ist.
  13. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchte (1) als Hängeleuchte (1) ausgebildet ist, wobei die mindestens eine Lichtquelle (7) und der mindestens eine durchsichtige Körper (8) an einem Aufhängungsteil (2) mittels eines flexiblen Aufhängungsmittels (3) befestigt sind.
  14. Leuchte nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufhängungsteil (2) mindestens ein Vorschaltgerät zur Stromversorgung der Lichtquelle (7) umfasst.
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