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Verfahren
und Vorrichtung zum Bearbeiten und Transportieren von Gegenständen
in einer Reihenfolge Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine
Vorrichtung zum Bearbeiten und Transportieren von Gegenständen,
insbesondere von Postsendungen.
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Eine
Postsendung durchläuft typischerweise mindestens zweimal
eine Sortieranlage und wird dann an die jeweils vorgegebene Zieladresse
transportiert. Beim ersten Durchlauf wird die Zieladresse der Postsendung
gelesen. Beim zweiten Durchlauf wird die gelesene Zieladresse wieder
ermittelt.
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Traditionellerweise
wird beim ersten Durchlauf eine Codierung der Zieladresse auf die
Postsendung gedruckt. Diese Codierung wird beim zweiten Durchlauf
gelesen. Um das Bedrucken von Postsendungen zu vermeiden, wird in
DE 4000603 C2 vorgeschlagen,
beim ersten Durchlauf einen Merkmalsvektor von der Postsendung zu
messen und diesen zusammen mit der gelesenen Zieladresse abzuspeichern.
Beim zweiten Durchlauf wird die Postsendung erneut gemessen, Dadurch
wird ein weiterer Merkmalsvektor erzeugt. Dieser weitere Merkmalsvektor
wird mit den abgespeicherten Merkmalsvektoren verglichen, um den
abgespeicherten Merkmalsvektor von demselben Gegenstand zu finden.
Die Zieladresse, die zusammen mit dem gefundenen Merkmalsvektor
abgespeichert ist, wird als diejenige Zieladresse verwendet, an
den die Postsendung zu transportieren ist.
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Diese
Suche erfordert, dass viele Merkmalsvektoren miteinander verglichen
werden, was zeitaufwendig ist. Bei wachsender Anzahl von transportieren
Postsendungen steigt die Gefahr, dass unter den abgespeicherten
Merkmalsvektoren der falsche Merkmalsvektor gefunden wird. Daher
wurden bereits Einschränkungen des Suchraums vorgeschlagen.
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Ein
Verfahren mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 und
eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Oberbe griffs des Anspruchs
4 sind aus
EP 1222037
B1 bekannt. Die Gegenstände sind dort ebenfalls
Postsendungen, die Sortiermaschinen durchlaufen. Eine solche Sortiermaschine
schleust Postsendungen in Sortierendstellen aus, die als Zwischenspeicher
fungieren. Um Leseergebnisse wiederzuverwenden, wird ein Verfahren
verwendet, das als „Fingerprint" bekannt ist und z. B.
in
DE 4000603 C2 vorgestellt wird.
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Für
jede Postsendung wird ein Datensatz erzeugt und in einer zentralen
Datenbank abgelegt. Dieser Datensatz umfasst die gelesene Zustelladresse.
Um beim Suchen nach diesem Datensatz den Suchraum einzuschränken,
wird abgespeichert, welche Postsendung in welchem Behälter
transportiert wird. Dieser Ansatz erfordert, dass genau bekannt
ist, welche Postsendung in welchem Behälter transportiert
wird. Dies lässt sich in der Realität manchmal
nicht mit zureichender Sicherheit feststellen.
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In
DE 10 2005 040 689
A1 wird vorgeschlagen, eine Postsendung in zwei Schritten
zu identifizieren. Zuerst wird die Postsendung mittels eines bildhaften
Merkmals und einer externen Information registriert, z. B. in einer
zentralen Datenbank. Sobald diese Postsendung ein zweites Mal eine
Sortieranlage durchläuft, wird zunächst versucht,
diese Postsendung anhand des bildhaften Merkmals zu identifizieren.
Gelingt dies nicht, wird die Postsendung anhand des externen Merkmals
identifiziert.
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Aus
US 20050269395 A1 ist
ein Verfahren bekannt, um ein Strichmuster auf einer Postsendung
zu überprüfen. In einem ersten Sortierlauf wird
eine eindeutige Kennzeichnung in form eines Strichmusters („bar code")
auf die Postsendung gedruckt. Außerdem wird ein Merkmalsvektor
für die Postsendung erzeugt, wofür ein Abbild
der Postsendung ausgewertet wird. In einer Datenbank wird ein Datensatz
mit dem Merkmalsvektor und der Kennzeichnung abgespeichert. Die
Postsendung durchläuft ein zweites Mal eine Sortieranlage.
Falls es nicht gelingt, hierbei das Strichmuster zu lesen, so wird
erneut ein Merkmalsvektor erzeugt, und die Postsendung wird anhand
des Merkmalsvektors identifiziert.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren mit den Merkmalen
des Oberbegriffs des Anspruchs 1 und eine Vorrichtung mit den Merkmalen
des Oberbegriffs des Anspruchs 4 bereitzustellen, bei dem eine Suchraum-Einschränkung
durchgeführt wird, die nicht erfordert, eine Kennzeichnung
eines zum Transport verwendeten Behälters zu lesen.
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Die
Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs
1 und ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 4 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen
angegeben.
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Beim
lösungsgemäßen Verfahren werden mindestens
ein messbares Bearbeitungs-Attribut und mindestens zwei messbare
Merkmale vorgegeben. Das eine der vorgegebenen Merkmale ist eine
Kennzeichnung. Ein Gegenstand kann mit einer solchen Kennzeichnung
versehen sein oder auch nicht. Falls ein Gegenstand tatsächlich
mit einer Kennzeichnung versehen ist, so unterscheidet diese Kennzeichnung
den Gegenstand von allen anderen bearbeiteten Gegenständen.
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Eine
Bearbeitungsanlage wird verwendet.
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Für
jeden Gegenstand werden folgende Schritte durchgeführt:
- – Das Bearbeitungs-Attribut des Gegenstands
wird gemessen,
- d. h. der Attributwert des Bearbeitungs-Attributs wird ermittelt.
- – Zum ersten Mal wird gemessen, welchen Wert jedes
vorgegebene Merkmal jeweils für den Gegenstand annimmt.
- – Ein Datensatz für den Gegenstand wird erzeugt,
welcher die mindestens zwei gemessenen Merkmalswerte und den gemessenen
Bearbeitungs-Attributwert umfasst.
- – Der Gegenstand wird in einen Zwischenspeicher verbracht.
- – Anschließend wird der Gegenstand aus dem
Zwischenspeicher in ein Transportmittel verbracht und im Transportmittel
zur Bearbeitungsanlage transportiert.
- – Nachdem der Gegenstand die Bearbeitungsanlage erreicht
hat, wird erneut gemessen, welchen Wert jedes vorgegebene Merkmal
für diesen Gegenstand jeweils annimmt.
- – Der für diesen Gegenstand erzeugte Datensatz
wird unter Verwendung der beim erneuten Messen gewonnenen Merkmalswerte
ermittelt. Falls dieser Gegenstand mit einer Kennzeichnung versehen
ist, die beim erneuten Messen eindeutig gelesen wird, so wird der
Datensatz anhand dieser Kennzeichnung ermittelt. Ansonsten wird
eine Suche mit Suchraumeinschränkung durchgeführt.
- – Die Bearbeitungsanlage bearbeitet den Gegenstand.
Hierfür verwendet die Bearbeitungsanlage den Bearbeitungs-Attributwert,
der im ermittelten Datensatz enthalten ist.
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Für
jeden verwendeten Zwischenspeicher wird jeweils eine Gegenstands-Reihenfolge
gemessen. Diese gemessene Gegenstands-Reihenfolge ist die Reihenfolge,
in der die Gegenstände in den Zwischenspeicher verbracht
werden.
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Beim
Transportieren der Gegenstände zur Bearbeitungsanlage werden
mehrere Beladevorgänge durchgeführt. In jedem
Beladevorgang werden jeweils mehrere Gegenstände aus einem
der Zwischenspeicher in ein Transportmittel verbracht. Dies geschieht
so, dass unter denjenigen Gegenständen, die in diesem Beladevorgang
in das Transportmittel verbracht werden, die für diesen
Zwischenspeicher gemessene Gegenstands-Reihenfolge erhalten bleibt.
Die gesamte Gegenstands-Reihenfolge kann hingegen durch verschiedene
Beladevorgänge verändert werden.
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Die
Bearbeitungsanlage vermisst erneut jeden Gegenstand. Dieses erneute
Messen wird in einer Mess-Reihenfolge unter den Gegenständen
durchgeführt.
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Wie
bereits dargelegt, wird der Datensatz für einen Gegenstand
mit Kennzeichnung mittels der gelesenen Kennzeichnung ermittelt
wird.
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Falls
hingegen beim erneuten Messen festgestellt wird, dass der Gegenstand
keine oder keine eindeutig lesbare Kennzeich nung aufweist, so wird
eine Suchraum-Einschränkung durchgeführt, um den
Datensatz für diesen Gegenstand zu ermitteln. Diese Suchraum-Einschränkung
umfasst die folgenden Schritte:
- – Mindestens
ein in der Mess-Reihenfolge vorhergehender Gegenstand mit einer
eindeutig lesbaren Kennzeichnung wird ermittelt.
- – Mindestens ein in der Mess-Reihenfolge nachfolgender
Gegenstand mit einer eindeutig lesbaren Kennzeichnung wird ermittelt.
- – Für jeden dergestalt ermittelten Gegenstand
wird jeweils eine Teilsequenz einer gemessenen Gegenstands-Reihenfolge
ermittelt. Diese Teilsequenz umfasst den ermittelten Gegenstand
mit der eindeutigen Kennzeichnung, einen Gegenstand, der in der
Gegenstands-Reihenfolge dem ermittelten Gegenstand mit der eindeutigen
Kennzeichnung vorausläuft, und einen Gegenstand, der in
der Gegenstands-Reihenfolge dem ermittelten Gegenstand mit der eindeutigen
Kennzeichnung nachfolgt.
- – Der Datensatz für den Gegenstand ohne lesbare
Kennzeichnung wird unter den Datensätzen derjenigen Gegenstände
gesucht, die in mindestens einer ermittelten Teilsequenz enthalten
sind. Die Suche wird also auf die Datensätze der Gegenstände
in den Teilsequenzen eingeschränkt.
- – Für die Suche nach dem Datensatz wird mindestens
ein weiterer beim erneuten Messen gemessener Merkmalswert des Gegenstands
ohne lesbare Kennzeichnung verwendet.
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Diese
Lösung verwendet nicht die Reihenfolge der Gegenstände
in der Mess-Reihenfolge. Vorzugsweise wird der Suchraum dadurch
weiter eingeschränkt, dass Abweichungen zwischen der Gegenstands-Reihenfolge
und der Mess-Reihenfolge ausgenutzt werden.
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Das
Bearbeitungs-Attribut ist beispielsweise eine Kennzeichnung einer
Zieladresse, an die der Gegenstand zu transportieren ist, oder eine
Abmessung oder das Gewicht des Gegens tands. Das Bearbeitungs-Attribut
kann auch das Ergebnis einer Auswertung eines Beförderungsentgelts
sein, mit dem der Gegenstand versehen ist.
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In
einer Ausführungsform ist der Gegenstand mit Angaben versehen,
zu welchem jeweils vorgegebenen Zielpunkt dieser Gegenstand zu transportieren
ist. Insbesondere ist der Gegenstand eine Postsendung oder eine
Frachtsendung. In einer anderen Ausführungsform ist der
Gegenstand ein Gepäckstück eines Reisenden und
ist mit Angaben zum Besitzer versehen. Dieses Gepäckstück
ist an eine Zieladresse zu transportieren, die von der Identität
des Reisenden abhängt.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels
beschrieben. Dabei zeigen:
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1 ein
Netz mit drei Bearbeitungsanlagen;
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2 die
Gegenstands-Reihenfolge, in der 29 Postsendungen in das Ausgabefach
Af-A ausgeschleust werden;
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3 die
Reihenfolge, in der die 29 Postsendungen aus dem Ausgabefach Af-A
in den Behälter Beh-1 verbracht werden;
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4 die
Reihenfolge, in der die 29 Postsendungen aus Af-A von 3 die
Sortieranlage Anl-3 durchlaufen;
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5 die
ermittelten Teilsequenzen und den Suchraum für das Beispiel
von 4 und die Postsendung 8;
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6 die
Reduzierung der Teilsequenzen von 5 mit Hilfe
der Gegenstands-Reihenfolge;
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7 die
ermittelten Teilsequenzen und den Suchraum für das Beispiel
von 4 und die Postsendung 27;
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8 die
Reduzierung der Teilsequenzen von 7 mit Hilfe
der Gegenstands-Reihenfolge.
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In
den Figuren sind Materialflüsse mit durchgezogenen Linien
dargestellt, Datenflüsse mit gestrichelten Linien.
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Im
Ausführungsbeispiel sind die zu transportierenden Gegenstände
Postsendungen. Jede Postsendung ist mit einer Kennzeichnung derjenigen
Zustelladresse versehen, an die diese Postsendung zu transportieren
ist. Die Zustelladresse fungiert als der Zielpunkt der Postsendung.
Die Kennzeichnung ist in der Regel vor Beginn des Transportierens
auf die Postsendung aufgebracht worden. Möglich ist aber
auch, dass sie erst während des Transportierens angebracht
wird.
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Jede
Postsendung durchläuft mindestens zweimal eine Sortieranlage.
Möglich ist, dass eine Postsendung dieselbe Sortieranlage
mehrmals durchläuft oder dreimal eine Sortieranlage durchläuft.
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Beim
ersten Durchlauf wird die Zustelladresse jeder durchlaufenden Postsendung
gelesen.
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Vorzugsweise
versucht eine Leseeinrichtung der beim ersten Durchlauf verwendeten
Sortieranlage, zunächst automatisch per „Optical
Character Recognition" (OCR) die Zustelladresse automatisch zu ermitteln. Gelingt
dies nicht, so liest ein Mensch die Zustelladresse und gibt wenigstens
einen Teil der gelesenen Zustelladresse, z. B. die Postleitzahl,
ein.
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Jeder
möglichen Zustelladresse ist ein Zustellgebiet zugeordnet.
Alle Postsendungen an dasselbe Zustellgebiet werden bei jedem Durchlauf
in dasselbe Ausgabefach ausgeschleust. Möglich ist, dass
Postsendungen an verschiedene Zustellgebiete in dasselbe Ausgabefach
ausgeschleust werden. Möglich ist, dass eine Postsendung
mehrmals dieselbe Sortieranlage durchläuft, beispielsweise
weil die Anzahl von Ausgabefächer geringer als die Anzahl
der vorgegebenen Zustellgebiete ist. In diesem Fall wird vorzugsweise
ein „n-pass sequencing" mit n >= 2 durchgeführt. Ein solches
Verfahren ist aus
EP
948416 B1 bekannt. Nach dem ersten Durchlauf werden die
Postsendungen, die die Sortieranlage in ein Ausgabefach ausgeschleust
hat, in einen Behälter verbracht. Der Behälter
wird zu der Zuführ einrichtung der zweiten Sortieranlage
transportiert, und die Postsendungen werden der Sortieranlage für
den zweiten Durchlauf zugeführt.
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Möglich
ist auch, dass ein Behälter mit Postsendungen, die zum
ersten Mal eine Sortieranlage durchlaufen haben, an einen anderen
Ort transportiert wird und die Postsendungen dort einer weiteren
Sortieranlage zugeführt werden. Möglich ist auch,
dass einige Postsendungen von einem Ausgabefach der weiteren Sortieranlage
in einem Behälter zu einer Zuführeinrichtung einer
anderen Sortieranlage transportiert werden und diese Postsendungen
der anderen Sortieranlage zugeführt werden.
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Sehr
unzweckmäßig wäre es, wenn jede weitere
Sortieranlage erneut die Zustelladresse lesen müsste, die
die erste Sortieranlage schon gelesen hat. Das klassische Vorgehen,
dies zu vermeiden, ist dass, dass die erste Sortieranlage eine Codierung
der Zustelladresse auf die Postsendung druckt, z. B. in Form eines Strichmusters
(„bar code"). Jede weitere Sortieranlage liest dieses Strichmuster.
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Häufig
wird aber nicht gewünscht, dass eine Postsendung mit einem
Strichmuster versehen wird. Eine Übereinkunft des Weltpostvereins
(UPU) sieht vor, dass grenzüberschreitende Postsendungen
nicht mit einem Strichmuster versehen werden, denn unterschiedliche
Postdienstleister verwenden in der Regel verschiedene Systeme der
Codierung.
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Daher
wird im Ausführungsbeispiel ein Verfahren angewendet, das
unter der Bezeichnung „Fingerprint" oder auch „Virtual
ID" bekannt geworden ist und z. B. in
DE 4000603 C2 und
EP 1222037 B1 beschrieben wird
und das es ermöglicht, dass jede weitere Sortieranlage
diejenige Zustelladresse, die die erste Sortieranlage gelesen hat,
ohne ein Strichmuster ermittelt.
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Im
Ausführungsbeispiel werden m verschiedene Merkmale einer
Postsendung vorgegeben, die sich optisch messen lassen, während
die Postsendung eine Sortieranlage durchläuft, ohne die Postsendung
zu beschädigen. Beispiele für derartige Merkmale
sind
- – ein Strichmuster („bar
code") auf der Vorderseite der Postsendung,
- – ein Strichmuster auf der Rückseite der Postsendung,
- – Abmessungen der Postsendung,
- – die Verteilung von Grauwerten und/oder Farbtönen
auf einer Oberfläche der Postsendung,
- – die Lage und Abmessung des Freimachungsvermerks (z.
B. Briefmarke oder Freistempler),
- – die Lage und Größe des Adressblocks
und/oder der Angaben zum Absender,
- – ein Logo auf der Postsendung, z. B. ein Logo des
Absenders oder ein Werbeaufdruck, sowie
- – Merkmale der Zustelladresse, z. B. die Postleitzahl.
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Im
Ausführungsbeispiel versieht die Sortieranlage beim ersten
Durchlauf einen Teil der Postsendungen mit einer eindeutigen Kennzeichnung,
z. B. in Form einer lesbaren Zahl, eines Strichmusters („ID
bar code") oder eines Matrixcodes. Dieses Strichmuster bzw. dieser
Matrixcode unterscheidet die Postsendung von allen anderen Postsendungen,
die innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums eine der Sortieranlagen
durchlaufen, ist also eine maschinenlesbare Kennzeichnung der Postsendung.
Der andere Teil der Postsendungen wird nicht mit einer solchen eindeutigen
Kennzeichnung versehen, sondern wird beim zweiten Sortierlauf anhand eines
Fingerprint-Verfahrens identifiziert.
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1 zeigt
ein Netz mit drei Bearbeitungsanlagen Anl-1, Anl-3 und Anl-4. Diese
drei Bearbeitungsanlagen sind im Ausführungsbeispiel als
Sortieranlagen ausgelegt. Jede Sortieranlage weist eine Zuführeinrichtung
in Form einer Stoffeingabe („feeder"), ein Lesegerät
sowie eine Vielzahl von Ausgabe fächern auf. Postsendungen
werden der Stoffeingabe einer solchen Sortieranlage zugeführt.
Die Stoffeingabe vereinzelt die Postsendungen. Die vereinzelten
Postsendungen durchlaufen anschließend die Sortieranlage.
Das Lesegerät erzeugt ein Abbild der Postsendung. Die Sortieranlage
ermittelt unter Verwendung des Abbilds die Zustelladresse und schleust
die Postsendung abhängig von der erkannten Zustelladresse
in eines der Ausgabefächer aus. Jede der drei Sortieranlagen
Anl-1, Anl-3 und Anl-4 ist mit einer zentralen Datenbank DB verbunden und
hat Lese- und Schreibzugriff auf diese Datenbank DB. In der Datenbank
DB werden Transport-Informationen I abgespeichert. Diese Informationen
umfassen die gemessenen Gegenstands-Reihenfolgen und Mess-Reihenfolgen.
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Im
Beispiel von 1 werden zunächst Postsendungen
der Stoffeingabe ZE-1 der Sortieranlage Anl-1 zugeführt.
Die Sortieranlage Anl-1 erzeugt ein digitales Abbild jeder Postsendung
und ermittelt die Zustelladresse. Zunächst versucht die
Sortieranlage Anl-1, die Zustelladresse automatisch per „Optical
Character Recognition" (OCR) zu ermitteln. Gelingt dies nicht, wird
das Abbild an eine Videocodierstation übermittelt, und ein
Bearbeiter gibt manuell die Zustelladresse – oder wenigstens
die Postleitzahl – ein. Abhängig von der jeweils
ermittelten Zustelladresse schleust die Sortieranlage Anl-1 die
Postsendung in eines der Ausgabefächer aus.
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Im
Beispiel von 1 sind drei Ausgabefächer
Af-A, Af-B und Af-E der Sortieranlage Anl-1 gezeigt. Diese drei
Ausgabefächer fungieren im Ausführungsbeispiel
als Zwischenspeicher, in die die Gegenstände ausgeschleust
und zwischengespeichert werden, bevor sie weitertransportiert werden.
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Die
Postsendungen, welche die Sortieranlage Anl-1 in das Ausgabefach
Af-E ausgeschleust hat, werden im Beispiel von 1 in
einen Behälter Beh-3 verbracht. Der Behälter Beh-3
mit diesen Postsendungen wird wieder zur Stoffeingabe ZE-1 der Sortieranlage
Anl-1 transportiert. Die Postsendungen aus dem Behälter Beh-3
werden von der Stoffeingabe ZE-1 vereinzelt und durchlaufen erneut
die Sortieranlage Anl-1.
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Im
Beispiel von 1 werden die Postsendungen aus
dem Ausgabefach Af-E der Zuführeinrichtung ZE-1 zugeführt
und durchlaufen erneut die Anlage Anl-1. Ein Grund hierfür
kann sein, dass ein „n-pass sequencing" durchgeführt
wird, so wie gerade beschrieben. Möglich ist auch, dass
einzelne Postsendungen mehrfach die Sortieranlage Anl-1 durchlaufen,
weil ein „offline video coding" durchgeführt wird.
Beim ersten Durchlauf wird ein digitales Abbild der Postsendung
erzeugt. Es gelingt nicht, automatisch die Adresse in diesem Abbild zu
erkennen, so dass das Abbild an eine Videocodierstation übermittelt
wird. Dort wird die Adresse manuell eingegeben. Nachdem dies geschehen
ist, durchläuft die Postsendung erneut die Sortieranlage
und wird abhängig von der eingegebenen Adresse in ein Ausgabefach
ausgeschleust. Möglich ist auch, dass Postsendungen innerhalb
eines Orts oder Zustellgebiet versandt werden und die erste Sortieranlage
Anl-1 für diese Postsendungen daher sowohl die Eingangssortierung
als auch die nachfolgende Abgangssortierung durchführt.
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Im
Ausführungsbeispiel werden Behälter verwendet,
um die Postsendungen vom Ausgabefach Af-E zur Zuführeinrichtung
ZE-1 transportiert. Der Behälter wird manuell oder z. B.
mittels einer Umladebrücke transportiert. Möglich
ist auch, anstelle von Behältern z. B. ein Förderband
zu verwenden, auf welches Stapel von Postsendungen gestellt werden
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Die
Postsendungen, welche die Sortieranlage Anl-1 in das Ausgabefach
Af-A ausgeschleust hat, werden im Beispiel von 1 in
einen Behälter Beh-1 verbracht. Der Behälter Beh-1
mit diesen Postsendungen wird zur Stoffeingabe ZE-3 der Sortieranlage
Anl-3 transportiert. Die Postsendungen aus dem Behälter
Beh-3 werden von der Stoffeingabe ZE-3 vereinzelt und durchlaufen
die Sortieranlage Anl-3. Das entsprechende geschieht mit den Postsendungen,
die die erste Sortieranlage Anl-1 in das Ausgabefach Af-B ausgeschleust
hat. Diese werden im Behälter Beh-2 zur Stoffeingabe ZE-4
der dritten Sortieranlage Anl-4 transportiert. Die Postsendungen,
die die Sortieranlage Anl-1 in das Ausgabefach Af-E ausschleust,
werden im Behälter Beh-3 zur Zuführeinrichtung
ZE-1 transportiert und erlaufen erneut die Sortieranlage Anl-1.
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Die
beiden übrigen Sortieranlagen Anl-3 und Anl-4 verwenden
erneut das Leseergebnis, das die Sortieranlage Anl-1 erzielt hat.
Damit dies ermöglicht wird, erzeugt die Sortieranlage Anl-1
für jede Postsendung, die die Sortieranlage Anl-1 durchläuft,
einen Datensatz und speichert ihn in der zentralen Datenbank DB
als Teil einer Transport-Information I ab. Dieser Datensatz umfasst
- – eine interne Kennung der Postsendung
sowie
- – eine Codierung für den Bearbeitungs-Attribut-Wert,
hier also die Zustelladresse, die die erste Sortieranlage Anl-1
gelesen hat.
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Jede
weitere Sortieranlage, durch welche die Postsendung läuft,
erkennt diese Postsendung wieder. Für diesen Zweck werden
die m bereits erwähnten m Merkmale vorgegeben, die optisch
messbar sind.
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Die
erste Sortieranlage Anl-1 ermittelt für jede Postsendung,
welche die Sortieranlage Anl-1 durchläuft, welchen Wert
jedes vorgegebene Merkmal bei dieser Postsendung jeweils annimmt.
Dadurch erzeugt die erste Sortieranlage Anl-1 einen Merkmalsvektor,
der bei n vorgegebenen Merkmalen aus n Merkmalswerten besteht. Den
Datensatz für die Postsendung ergänzt die erste
Sortieranlage Anl-1 um den Merkmalsvektor, d. h. um eine Codierung
der n Merkmalswerte.
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Die
dritte Sortieranlage Anl-3 misst ebenfalls für jede Postsendung,
die die Sortieranlage Anl-3 durchläuft, welchen Wert jedes
vorgegebenen Merkmals für diese Postsendung annimmt. Dadurch
erzeugt die dritte Sortieranlage Anl-3 ebenfalls einen Merkmalsvektor
mit n Merkmalswerten. Die dritte Sortieranlage Anl-3 führt einen
Lesezugriff auf die zentrale Datenbank DB durch. Die Merkmalsvektoren
von abgespeicherten Datensätzen werden mit dem aktuell
gemessenen Merkmalsvektor verglichen. Dadurch wird derjenige Datensatz
ermittelt, der von der aktuell zu untersuchenden Postsendung stammt.
Dieser Datensatz umfasst die Zustelladresse der Postsendung, welche
die erste Sortieranlage Anl-1 gelesen hat.
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In
dieser Ausführungsform wird im Datensatz einer Postsendung
jeweils eine Codierung der Zustelladresse abgespeichert, an die
die Postsendung zu transportieren ist. Diese Zustelladresse fungiert
als das Bearbeitungs-Attribut des Gegenstands. In anderen Ausgestaltungen
werden beim ersten Sortierlauf zusätzlich andere Bearbeitungs-Attribute
gemessen und abgespeichert, z. B. ein Gewicht oder eine Abmessung
oder eine Oberflächenbeschaffenheit der Postsendung. Das
Bearbeitungs-Attribut kann auch eine Nachsende-Adresse („forwarding
address") oder eine Vorausverfügung („endorsement")
sein, die in einer Datenbank hinterlegt ist, Als Bearbeitungs-Attribut
kann auch das Ergebnis einer Auswertung eines Freimachungsvermerks,
mit dem die Postsendung versehen ist, verwendet werden, z. B. das
Ergebnis der Prüfung, ob ein Brief ausreichend frankiert
ist.
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Das
lösungsgemäße Verfahren wird für
jedes Ausgabefach der ersten Sortieranlage Anl-1 angewendet. Für
jedes Ausgabefach wird jeweils eine Gegenstands-Reihenfolge gemessen.
Im Folgenden wird das Verfahren am Beispiel des Ausgabefachs Af-A
erläutert.
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Im
Beispiel von 2 schleust die erste Sortieranlage
Anl-1 nacheinander die 29 Postsendungen 1, 2, 3, 4,
... 28, 29 in das Ausgabefach Af-A aus. Die Ausschleusungs-Reihenfolge 1, 2, 3, 4,
... 28, 29 ist in 2 mit A
gekennzeichnet und ist Bestandteil der Gegenstands-Reihenfolge für
das Ausgabefach Af-A. Diese 29 Postsendungen werden anschließend
nacheinander in folgenden Abfolgen wieder einer Sortieranlage zugeführt – im
Ausführungsbeispiel der Zuführeinrichtung ZE-3
der Sortieranlage Anl-3:
- – zuerst
die erste Abfolge A1 mit den Postsendungen 10, 11,
..., 15
- – anschließend die zweite Abfolge A2 mit den
Postsendungen 1, 2, ..., 9
- – anschließend die dritte Abfolge A3 mit den
Postsendungen 22, 23, ..., 27
- – anschließend die vierte Abfolge A4 mit den
Postsendungen 16, 17, ..., 21 und
- – abschließend die fünfte Abfolge
A5 mit den Postsendungen 28 und 29.
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Jede
Abfolge von Postsendungen wird in dieser Reihenfolge nach dem ersten
Sortierlauf in einen Behälter verbracht. Möglich
ist, dass mehrere Abfolgen nacheinander in denselben Behälter
verbracht werden. Jedes Beladen eines Behälters mit einer
Abfolge von Postsendungen fungiert als ein Beladevorgang des Behälters.
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3 zeigt
die die Reihenfolge, in der die 29 Postsendungen aus dem Ausgabefach
Af-A in den Behälter Beh-1 verbracht werden. Zunächst
wird die erste Abfolge in den Behälter Beh-1 verbracht,
dann die zweite Abfolge und so fort. In dieser Reihenfolge befinden
sich die 29 Postsendungen im Behälter Beh-1. Sie werden
gemeinsam im Behälter Beh-1 zur Zuführeinrichtung
ZE-3 transportiert und durchlaufen anschließend die Sortieranlage
Anl-3.
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Der
jeweils verwendete Behälter wird so entladen, dass die
Reihenfolge unter den Postsendungen einer Abfolge erhalten bleibt,
aber die Reihenfolge unter den Abfolgen verändert werden
kann. Die Abfolgen werden im Ausführungsbeispiel zwar bei
den Beladevorgängen verwendet, aber nicht ermittelt.
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Beim
zweiten Durchlauf durchlaufen die 29 Postsendungen die Sortieranlage,
und zwar zuerst die Postsendungen der ersten Abfolge, dann die der
zweiten Abfolge, dann der dritten Abfolge und so fort bis zur letzten
Abfolge 28, 29. Diese Reihenfolge fungiert als
die Mess-Reihenfolge, denn in dieser Reihenfolge werden die Postsendungen
beim zweiten Sortierlauf vermessen.
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4 zeigt
die Reihenfolge, in der die 29 Postsendungen aus Af-A von 3 die
Sortieranlage Anl-3 durchlaufen.
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Beim
zweiten Durchlauf wird zunächst versucht, jede durchlaufende
Postsendung anhand eines global eindeutigen Merkmals zu identifizieren.
Dieses Merkmal ist im Ausführungsbeispiel eine aufgedruckte
eindeutige Kennzeichnung. Diese eindeutige Kennzeichnung unterscheidet
eine markierte Postsendung von allen anderen Postsendungen, die
innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums eine der Sortieranlagen durchlaufen.
Die Kennzeichnung kann auf die Vorderseite oder die Rückseite
der Postsendung aufgedruckt sein und die Form einer zahl, eines
Strichmusters („bar code") oder eines Matrixcodes mit verschlüsselten
Informationen haben. Die Kennzeichnung kann auch auf ein Etikett
aufgedruckt sein, das auf die Postsendung aufgeklebt.
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Im
Beispiel lassen sich die Postsendungen 1, 2, 3, 5,
... im zweiten Sortierlauf eindeutig identifizieren. Die übrigen
Postsendungen lassen sich beim zweiten Sortierlauf nicht anhand
einer aufgedruckten und global eindeutigen Kennzeichnung identifizieren,
z. B. weil sie keine eindeutige Kennzeichnung aufweisen oder weil diese
nicht fehlerfrei maschinenlesbar ist. Diese Postsendungen ohne eindeutig
lesbare Kennzeichnung sind in 2 und den
folgenden Figuren grau gekennzeichnet.
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Vorgegeben
wird eine Anzahl n_la (la = „look ahead"). Im Ausführungsbeispiel
ist n_la = 2. Diese Anzahl n_la wird so groß wie möglich
und so klein wie nötig vorgegeben und hängt von
folgenden Merkmalen ab, die die Anzahl n_la nach oben beschränken:
- – der Antwortzeit, die höchstens
zwischen dem Zeitpunkt, an dem die Postsendung das Lesegerät
passiert hat, und dem Ermitteln des Datensatzes für diese
Postsendung verstreichen darf,
- – die Transportgeschwindigkeit, mit der die Postsendungen
transportiert werden,
- – die Lücke zwischen zwei Postsendungen und
- – die Verarbeitungszeit, um für eine Postsendung
eine Kennzeichnung auf der Postsendung zu lesen und um den Merkmalsvektor
zu berechnen, falls keine eindeutig lesbare Kennzeichnung vorhanden
ist.
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Außerdem
wird eine Anzahl n_lb (lb = „look back") vorgegeben. Diese
hängt nur von der Rechenkapazität ab. Im Beispiel
ist n_lb = n_la = 2.
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Im
Beispiel von 2 und den folgenden Figuren
besitzt die Postsendung 8 keine Kennzeichnung, die im zweiten
Sortierlauf eindeutig entziffert werden kann. Daher werden folgende
Schritte durchgeführt:
- – Versucht
wird, die n_la Kennzeichnungen derjenigen Postsendungen zu lesen,
die beim zweiten Sortierlauf der Postsendung 8 nachfolgen.
- – Im Beispiel von 5 werden
hierdurch die Postsendungen 9 und 22 ermittelt,
denn n_la ist gleich 2. Denn deren eindeutige Kennzeichnungen werden
erkannt, und die Postsendungen 9 und 22 sind die
beiden nachfolgenden Postsendungen und haben eindeutig lesbare Kennzeichnungen.
Also wird ein „look ahead" von zwei Postsendungen durchgeführt.
- – Außerdem wird ermittelt, welche Kennzeichnungen
der n_lb vorauslaufenden Postsendungen gelesen wurden. Im Beispiel
von 3 sind dies die Kennzeichnungen der n_lb = 2 Postsendungen 6 und 7.
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5 veranschaulicht,
welche vier Teilsequenzen im Beispiel von 3 und 4 ermittelt
werden.
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Möglich
ist, dass auch mindestens eine der n_la vorauslaufenden Postsendungen
oder mindestens eine der n_lb nachfolgenden Postsendungen ebenfalls
nicht mit einer Kennzeichnung versehen ist, die eindeutig lesbar
ist.
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Die
abgespeicherte Gegenstands-Reihenfolge, in der nach dem ersten Sortierlauf
die Postsendungen ausgeschleust werden, wird verwendet, um für
die n_la nachfolgenden und die n_lb vorauslaufenden Postsendungen
je eine Teilsequenz zu ermitteln.
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Sei
Ps-x eine Postsendung ohne lesbare Kennzeichnung. Für jede
Postsendung Ps, die der Postsendung Ps-x nachfolgt oder vorausläuft,
werden
- – n_nf Postsendungen ermittelt,
die in der Gegenstands-Reihenfolge nach Ps folgen, und
- – n_vl Postsendungen ermittelt, die in der Gegenstands-Reihenfolge
vor Ps vorauslaufen.
-
Hierbei
sind n_vl >= n_la
und n_nf >= n_lb zwei
vorgegebene Anzahlen. Im Ausführungsbeispiel ist n_vl =
n_nf = 3.
-
Möglich
ist, dass beim zweiten Sortierlauf diese Reihenfolge verändert
wird.
-
Durch
dieses Vorgehen wird eine Teilsequenz von maximal (n_vl + n_nf +
1) Postsendungen aus der Gegenstands-Reihenfolge ermittelt. Diese
Teilsequenz besteht aus Ps selber sowie den n_vl Postsendungen vor
Ps und den n_nf Postsendungen nach Ps. Möglich ist, dass
vor Ps weniger als n_vl Postsendungen vorauslaufen oder nach Ps
weniger als n_nf Postsendungen nachfolgen. Weil n_vl >= n_la und n_nf >= n_lb gilt, ist Ps-x
in dieser Teilsequenz enthalten.
-
Insgesamt
werden somit (n_la + n_lb) Teilsequenzen mit jeweils maximal (n_vl
+ n_nf + 1) Postsendungen ermittelt. Ps-x ist in jeder dieser Teilsequenzen
enthalten.
-
Eine
Suchraum-Einschränkung wird vorgenommen. In einer Ausgestaltung
wird der Datensatz für die Postsendung 8 nur unter
den Datensätzen für diejenigen Postsendungen gesucht,
die in mindestens einer der ermittelten (n_la + n_lb) Teilsequenzen
vorkommen. Der Suchraum wird also auf die Datensätze der
Teilsequenzen eingeschränkt. In dieser Ausgestaltung wird
die Reihenfolge der Postsendungen in diesen Teilsequenzen nicht
benötigt.
-
Weil
bei jedem Beladevorgang jeweils mehrere Postsendungen in ein Transportmittel
verbracht werden, ohne unter diesen Postsendungen die Reihenfolge
zu verändern, reicht es aus, beim zweite Sortierlauf nur
zwei Teilsequenzen zu ermitteln, nämlich die Teilsequenz
der ersten vorauslaufenden Postsendung mit einer eindeutig lesbaren
Kennzeichnung und die der ersten nachfolgenden Postsendung mit einer
eindeutig lesbaren Kennzeichnung.
-
Im
Beispiel von 3 reicht es also aus, bei der
Suchraumeinschränkung für die Postsendung 8 zunächst
zu versuchen, die eindeutige Kennzeichnung der Postsendung 7 zu
lesen. Nur dann, wenn dies nicht gelingt, wird die eindeutige Kennzeichnung
der Postsendung 6 gelesen, dann die der Postsendung 5,
bis n_la vorauslaufende Postsendungen untersucht sind. Das entsprechende
gilt für die nachfolgenden Postsendungen 9, 22 und
so fort.
-
Im
Beispiel von 4 werden unter Verwendung der
Gegenstands-Reihenfolge insgesamt folgende (n_la + n_lb) = 4 Teilsequenzen
ermittelt, um den Suchraum für die Postsendung 8 einzuschränken:
- – für die vorauslaufende
Postsendung 6 die Teilsequenz T(6) mit den Postsendungen 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9,
wobei die Postsendungen 3, 5, 6, 7, 9 lesbare
Kennzeichnungen aufweisen,
- – für die vorauslaufende Postsendung 7 die
Teilsequenz T(7) mit den Postsendungen 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, wobei
die Postsendungen 5, 6, 7, 9, 10 lesbare
Kennzeichnungen aufweisen,
- – für die nachfolgende Postsendung 9 die
Teilsequenz T(9) mit den Postsendungen 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, wobei
die Postsendungen 6, 7, 9, 10, 11, 12 lesbare
Kennzeichnungen aufweisen,
- – für die nachfolgende Postsendung 22 die
Teilsequenz T(22) mit den Postsendungen 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25,
wobei die Postsendungen 19, 21, 22, 23, 24 lesbare
Kennzeichnungen aufweisen.
-
Jede
dieser Teilsequenzen besteht aus jeweils (n_vl + n_nf + 1) = 7 Postsendungen
-
Der
Suchraum wird auf die Datensätze für diejenigen
Postsendungen eingeschränkt, die in mindestens einer dieser
ermittelten Teilsequenzen vorkommen.
-
Im
Beispiel der 4 wird der Suchraum auf die
Datensätze für diejenigen Postsendungen eingeschränkt,
die in mindestens einer der ermittelten vier Teilsequenzen T(6),
T(7), T(9) und T(22) vorkommen. Dies sind insgesamt die Datensätze
für die Postsendungen 3, 4, ..., 12, 19,
..., 25.
-
Eine
Fortbildung dieser Ausgestaltung verkleinert den Suchraum. Bei dieser
Ausgestaltung wird zusätzlich die jeweilige Reihenfolge
der Postsendung in jeder Teilsequenz verwendet, um den Suchraum
einzuschränken.
-
6 zeigt
diese Fortbildung am Beispiel von 4.
-
Die
Teilsequenz T(7) aus 4 für die Postsendung 7 besteht
aus den Postsendungen 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10.
Im zweiten Sortierlauf wird durch Lesen der eindeutigen Kennzeichnungen
erkannt, dass nach der Postsendung 9 nicht die Postsendung 10 kommt,
die in der Gegenstands-Reihenfolge auf 9 folgt, sondern
die Postsendung 22. Daher wird die Postsendung 10 aus
der Teilsequenz T(7) mit den Postsendungen 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 für
die Postsendung 7 gestrichen, so dass die Teilsequenz 5, 6, 7, 8, 9 verbleibt.
Die erkannte Postsendung 10 kann nicht die gesuchte Postsendung 8 sein.
-
Die
Teilsequenz T(9) für die Postsendung 9 besteht
aus den Postsendungen 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12.
Wiederum wird die Tatsache ausgenutzt, dass im zweiten Sortierlauf
nach der Postsendung 9 nicht die Postsendung 10 folgt.
Daher werden aus der Teilsequenz 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12 die
Postsendungen 10, 11, 12 gestrichen.
-
Die
Teilsequenz T(22) für die Postsendung 22 besteht
aus den Postsendungen 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25.
Vor der Postsendung 22 kommt im zweiten Sortierlauf nicht
die Postsendung 21, sondern die Postsendung 9.
Daher werden aus der Teilsequenz 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25 die
Postsendungen 19, 20, 21 gestrichen.
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Nach
der Reduzierung verbleiben als Suchraum die Datensätze
für die Postsendungen 3, 4, ..., 9, 22, ...‚ 25.
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Der
Suchraum wird weiter eingeschränkt durch diejenigen Postsendungen,
die der Postsendung 8 vorauslaufen und deren Kennzeichnungen
bereits eindeutig erkannt worden sind, wenn die Postsendung 8 zu identifizieren
ist. Im Beispiel von 5 und 6 sind die
die Postsendungen 5, 6, 7.
-
Nunmehr
wird das Verfahren am Beispiel der Postsendung 27 erläutert.
Auch für diese Postsendung 27 kann im zweiten
Sortierlauf keine Kennzeichnung eindeutig gelesen werden. Die Postsendung 27 befindet sich
am Ende der Abfolge A3.
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Im
zweiten Sortierlauf laufen der Postsendung 27 die beiden
Postsendungen 25 und danach 26 vorweg und folgen
die beiden Postsendungen 16 und 17 hinterher.
Auch diese vier Postsendungen wurden im zweiten Sortierlauf eindeutig
anhand ihrer Kennzeichnungen identifiziert. Daher werden wiederum
vier Teilsequenzen ermittelt, nämlich die Teilsequenzen
T(16), T(17), T(25) und T(26). In 7 werden
diese vier ermittelten Teilsequenzen gezeigt. Die Teilsequenz T(26)
besteht aus nur 6 Postsendungen, weil die Postsendung 29 die
letzte der Gegenstands-Reihenfolge ist. Der Suchraum für
die Postsendung 27 besteht aus den Datensätzen
für die Postsendungen 13, ..., 20, 23,
...‚ 29.
-
In
8 werden
die reduzierten Teilsequenzen von
7 gezeigt.
Dies führt zu einem verringerten Suchraum, der nur noch
aus den Datensätzen für die Postsendungen
15,
...,
20,
23,
27 besteht. Bezugszeichenliste
| Bezugszeichen | Bedeutung |
| 1, 2,
..., 29 | Postsendungen,
die die Sortieranlage Anl-1 zweimal durchlaufen |
| A | Ausschleusungs-Reihenfolge,
zugleich Gegenstands-Reihenfolge |
| A1,
A2, ... | Abfolgen
von Postsendungen, die nacheinander in den Behälter Beh-1
verbracht werden |
| AF-A,
Af-B, Af-E | Ausgabefächer
der Sortieranlage Anl-1 |
| Af-3.1,
Af-3.2, ... | Ausgabefächer
der Sortieranlage Anl-3 |
| Anl-1,
Anl-3, Anl-4 | Sortieranlagen |
| Beh-1 | Behälter,
in dem Postsendungen von Af-A nach ZE-3 transportiert werden |
| Beh-2 | Behälter,
in dem Postsendungen von Af-B nach ZE-4 transportiert werden |
| Beh-3 | Behälter,
in dem Postsendungen von Af-E nach ZE-1 transportiert werden |
| DB | zentrale
Datenbank |
| I | Transport-Information |
| M | Mess-Reihenfolge,
in der die Postsendungen 1, 2, ... 29 die
Sortieranlage Anl-3 durchlaufen |
| n_la | Anzahl
der im Strom von Postsendungen nachfolgende Postsendungen, deren Kennzeichnungen
im voraus zu lesen versucht werden |
| n_lb | Anzahl
der im Strom von Postsendungen vorauslaufenden Postsendungen, deren
Kennzeichnungen noch berücksichtigt werden |
| n_nf | Anzahl
der in der Gegenstands-Reihenfolge nachfolgenden Postsendungen,
die in der Teilsequenz auftreten |
| n_vl | Anzahl
der in der Gegenstands-Reihenfolge vorauslaufenden Postsendungen, die
in der Teilsequenz auftreten |
| T(7) | für
die Postsendung 7 ermittelte Teilsequenz |
| T(9) | für
die Postsendung 9 ermittelte Teilsequenz |
| ZE-1 | Zuführeinrichtung
der Sortieranlage Anl-1 |
| ZE-3 | Zuführeinrichtung
der Sortieranlage Anl-3 |
| ZE-4 | Zuführeinrichtung
der Sortieranlage Anl-4 |
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 4000603
C2 [0003, 0005, 0040]
- - EP 1222037 B1 [0005, 0040]
- - DE 102005040689 A1 [0007]
- - US 20050269395 A1 [0008]
- - EP 948416 B1 [0036]