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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur gesicherten
Bildaufnahme aus einem Fahrzeug heraus.
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Häufig
wird gewünscht, dass nach Auftreten eines Autounfalls Bilder
vom Unfallhergang zur Verfügung stehen. Diese Bilder sollen
z. B. in einem Gerichtsverfahren den Hergang beweisen können.
Für diesen Zweck wurden digitale Fahrtenschreiber entwickelt,
die an Bord eines Fahrzeugs eingesetzt werden und Bilder manipulationssicher
abspeichern.
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Ein
Verfahren mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 und
eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs
16 sind aus
US
2006/0192658 A1 bekannt. Dort wird ein Fahrtenschreiber
mit einem ersten, flüchtigen und einem zweiten, nichtflüchtigen
Speicher beschrieben. Ein Bildaufnahmegerät erzeugt Bilder
von der Außenwelt des Fahrzeugs. Ein Unfallerkennungsgerät vermag
einen Unfall daran zu erkennen, dass das Fahrzeug eine große
Verzögerung erfährt oder Unfallgeräusche
auftreten. Erkennt dieses Gerät einen Unfall, so werden
die aufgezeichneten Daten aus dem flüchtigen in den nichtflüchtigen
Speicher geschrieben. Daten im nichtflüchtigen Speicher
lassen sich nicht überschreiben. Beim Umschreiben in den nicht-flüchtigen
Speicher wird in einer Ausgestaltung ein „digitales Wasserzeichen” erzeugt,
welches eine Manipulation der Daten im nicht-flüchtigen
Speicher verhindert.
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In
DE 19824855 C2 wird
eine optische Überwachungs- und Aufzeichnungseinrichtung
beschrieben. Diese ist in ein Fahrzeug eingebaut. Welche Bilder
und Messwerte aufgenommen werden, hängt vom aktuellen Fahrzeugzustand
ab. Beispielsweise löst die Tatsache, dass ein nachfolgendes
Fahrzeug zu dicht auffährt, eine Bildaufzeichnung aus.
Oder der Fahrer löst manuell das Aufzeichnen aus.
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In
US 7,190,882 B2 wird
ein Videosystem für ein Auto dargestellt. Dieses umfasst
mindestens eine Videokamera, die die Außenwelt des Fahrzeugs
aufnimmt. Die aufgezeichneten Bilder werden verschlüsselt
in einem Datenspeicher an Bord des Fahrzeugs abgespeichert. Untersucht
wird, ob ein Versuch unternommen wurde, die verschlüsselt
abgespeicherten Daten nachträglich zu manipulieren.
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Aus
WO 2008/007878 A1 ist
ein „black box system” für ein Fahrzeug
bekannt. Ein Bildaufnahmegerät erzeugt Bilder von der Umgebung
des Fahrzeugs. Ein GPS-Empfänger misst die Position des Fahrzeugs.
Die aufgenommenen Bilder werden laufend in einem flüchtigen
Speicher an Bord des Fahrzeugs sowie in einem externen Speicher
abgespeichert. Der flüchtige sowie ein nicht-flüchtiger
Speicher („non-volatile memory”) befinden sich
in einem Datenspeicher („memory unit”) an Bord
des Fahrzeugs. Der externe Speicher befindet sich außerhalb dieses
Datenspeichers und ebenfalls an Bord des Fahrzeugs und ist z. B.
eine Speicherkarte. Ein Unfallerkennungs-Gerät ist dazu
ausgestaltet, anhand von Geräuschen, Stößen,
Vibrationen und Neigungswinkeln zu erkennen, ob das Fahrzeug gerade
in einen Unfall verwickelt wird. Dieses Unfallerkennungs-Gerät
löst ein Signal aus, wenn es einen Unfall erkannt hat.
Das Signal löst die Erzeugung eines Verzeichnisses („accident
folder”) in dem nichtflüchtigen Speicher aus.
Daten aus dem flüchtigen Speicher werden komprimiert und
in dem nichtflüchtigen Speicher abgespeichert.
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In
EP 1764749 A2 wird
ein Fahrtenschreiber für ein Auto vorgestellt, der Bilder
von der Außenwelt in zwei verschiedenen Aufnahmefrequenzen
(„frame rates”) erzeugt und abspeichert. Im normalen
Betrieb werden die Bilder in einer Normalfrequenz aufgenommen und
abgespeichert. Die Erzeugung eines Signals bewirkt ein Umschalten
in einen Modus, in dem die Bilder mit einer erhöhten Frequenz
aufgenommen und abgespeichert werden. Das Signal wird dadurch ausgelöst,
dass ein weiteres Fahrzeug sich dem Fahrzeug stark nähert.
Diese Annäherung wird von einem Sensor für ein
Magnetfeld um das Auto herum festgestellt.
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Fahrtenschreiber
für Autos sind auch aus
US 2007/0046779 A1 ,
JP 2001/206253 A2 ,
JP 2003/026053 A2 und
JP 2006/151006 A2 bekannt.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren mit den Merkmalen
des Oberbegriffs des Anspruchs 1 und eine Vorrichtung mit den Merkmalen
des Oberbegriffs des Anspruchs 16 bereitzustellen, welche eine rasche
und dennoch gesicherte Identifizierung des aufgenommenen Objekts
ermöglichen.
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Die
Aufgabe wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs
1 und eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 16 gelöst. Vorteilhafte
Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Für
das lösungsgemäße Verfahren zur Bildaufnahme
aus einem Fahrzeug heraus werden folgende Geräte verwendet,
die sich beide wenigstens zeitweise im Fahrzeug befinden:
- – mindestens ein Bildaufnahmegerät
und
- – mindestens ein mobiler Datenspeicher.
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Lösungsgemäß werden
folgende Schritte ausgeführt:
- – Mindestens
einmal nimmt das Bildaufnahmegerät aus dem Fahrzeug heraus
ein Bild eines Objekts, das sich außerhalb des Fahrzeugs
befindet, auf.
- – Das Objekt weist eine Kennzeichnung auf, die das
Objekt von anderen Objekten unterscheidet.
- – Das mindestens eine aufgenommene Bild wird in dem
mobilen Datenspeicher abgespeichert.
- – In dem abgespeicherten Bild wird ein Abbild der Kennzeichnung
des aufgenommenen Objekts ermittelt.
- – Die Kennzeichnung wird entziffert. Hierfür
wird das Kennzeichnungs-Abbild ausgewertet.
- – Im mobilen Datenspeicher wird zusätzlich
eine Codierung der Kennzeichnung abgespeichert.
- – Ein Datensicherungssignal wird erzeugt. Die Erzeugung
eines Datensicherungssignals löst den Schritt aus, dass
der Datenspeicher in einen gesicherten Zustand überführt
wird. Im gesicherten Zustand wird eine Manipulation des abgespeicherten
Bildes verhindert.
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Dank
der Erfindung steht die Kennzeichnung unmittelbar nach dem Erzeugen
des Datensicherungssignals zur Verfügung. Das gesichert
abgespeicherte Bild ermöglicht es, gerichtsverwertbar zu
verifizieren, dass die Kennzeichnung korrekt erkannt wurde.
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Weil
die Bilder, die im gesicherten Datenspeicher abgespeichert sind,
gegen Manipulation gesichert sind, lassen sich diese Bilder vor
Gericht verwerten.
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Die
Codierung der Kennzeichnung braucht nicht notwendigerweise gesichert
abgespeichert zu werden. Die codiert abgespeicherte Kennzeichnung lässt
sich jederzeit durch erneutes Auswerten des gesichert abgespeicherten
Bildes erneut ermitteln, so dass die an Bord des Fahrzeugs ermittelte
Kennzeichnung nicht auch noch gesichert abgespeichert zu werden
braucht. Möglich ist aber dennoch, auch die Kennzeichnung
gesichert abzuspeichern.
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Vorzugsweise
wird die Auswertung des mindestens einen aufgenommenen Bildes vor
Erzeugung des Datensicherungssignals durchgeführt. Die Kennzeichnung
steht dann sofort nach der Signalerzeugung zur Verfügung
und braucht nicht erst nach der Erzeugung berechnet zu werden. Dadurch
wird z. B. nach einem Unfall wertvolle Zeit eingespart.
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Vorzugsweise
wird die mindestens eine an Bord des Fahrzeugs ermittelte Kennzeichnung
an mindestens einen externen Datenspeicher, z. B. einen ortsfesten
Datenspeicher oder einen Datenspeicher an Bord eines anderen Fahrzeugs, übermittelt. Dadurch
wird es ermöglicht, rasch nach einem Eigentümer
oder Besitzes des Objekts zu suchen, um z. B. rasch eine Fahndung
nach einem flüchtigen Autofahrer einzuleiten. Zwar möglich,
aber nicht zwingend erforderlich ist es, das aufgenommene Bild zu übermitteln.
Dies spart Zeit ein, denn die abgespeicherte Kennzeichnungs-Codierung
erfordert wesentlich weniger Speicherplatz als das Bild und lässt
sich daher wesentlich rascher übertragen, auch bei der
relativ geringen Bandbreite, die bei einer drahtlosen Übertragung über
gestörte Kanäle oft nur zur Verfügung steht.
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In
einer abgeänderten Ausgestaltung werden das mindestens
eine Bild und die Kennzeichnungs-Codierung an den externen Datenspeicher übermittelt
und in diesem Datenspeicher abgespeichert. Die übermittelten
und im externen Datenspeicher abgespeicherten Daten werden vorzugsweise ebenfalls
gegen Manipulation gesichert. Diese Ausgestaltung liefert auch dann
gerichtsverwertbare Bilder, wenn der mobile Datenspeicher im Fahrzeug nach
der Datenübertragung zerstört oder gestohlen wird.
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In
einer Ausführungsform befindet sich die lösungsgemäße
Vorrichtung an Bord eines Überwachungsfahrzeugs, z. B.
eines Polizeifahrzeugs. Ein Insasse des Fahrzeugs betätigt
die Bedieneinheit dann, wenn er ein verdächtiges Fahrzeug
entdeckt hat, z. B. eines, dessen Fahrer verkehrsgefährdend fährt
oder der möglicherweise eine Straßenbenutzungsgebühr
nicht entrichtet hat.
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Das
Fahrzeug ist beispielsweise ein Straßenfahrzeug, ein Schienenfahrzeug
oder ein Wasserfahrzeug. Die Erfindung lässt sich beispielsweise dazu
benutzen, um
- – gerichtsverwertbare
Beweismittel über den Hergang eines Unfalls zu erzeugen,
- – gerichtsverwertbare Beweismittel zu erzeugen, die
ein Fahrverbot oder den Ausschluss von der Benutzung einer Straße
rechtfertigen, oder
- – die Benutzung einer Straße oder Wasserstraße ohne
die dafür erforderliche Erlaubnis nachzuweisen.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels
beschrieben.
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Im
Ausführungsbeispiel wird die Erfindung in einem Straßenfahrzeug
eingesetzt, z. B. in einem Polizeifahrzeug oder auch in einem privat
genutzten Fahrzeug. Ein Bildaufnahmegerät ist von innen
an einer Fensterscheide des Fahrzeugs, vorzugsweise an einer Frontscheibe
oder Heckscheibe, montiert. Alternativ hierzu kann das Bildaufnahmegerät
auch an der Decke des Innenraums befestigt sein.
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Das
Bildaufnahmegerät nimmt wiederholt Bilder von der Außenwelt
des Fahrzeugs auf. Vorzugsweise nimmt das Gerät in einer
festen Frequenz, z. B. alle 15 Sekunden, Bilder auf. In einer Ausführungsform
ist das Bildaufnahmegerät starr mit dem Fahrzeug verbunden
und nimmt alle Bilder in dieselbe Richtung relativ zur Fahrtrichtung
auf, beispielsweise stets nach hinten aus der Heckscheibe hinaus. Möglich
ist auch, dass das Gerät sich permanent dreht und Bilder
in verschiedene Richtungen aufnimmt.
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In
einer Ausführungsform wird eine handelsübliche
Digitalkamera eingesetzt. Möglich ist auch, einen Camcorder
oder ein Mobiltelefon mit einer Bildaufnahmefunktionalität
zu verwenden. Das Bildaufnahmegerät besitzt vorzugsweise
eine Auflösung von mindestens einer Millionen Bildpunkte
(„pixels”).
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In
einer Ausgestaltung besitzt das Fahrzeug eine Halterung, die innen
an eine Scheibe angebracht ist. Der Autofahrer steckt vor Fahrtbeginn
das Bildaufnahmegerät in diese Halterung und entnimmt das
gerät nach Ende der Fahrt wieder aus der Halterung.
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Falls
das Bildaufnahmegerät nach hinten Bilder aufnimmt, so lässt
sich durch Auswertung der Bilder ermitteln, ob ein anderes Fahrzeug
zu dicht aufführt oder einen Auffahrunfall verursacht hat.
Das Bildaufnahmegerät kann auch Bilder nach links oder rechts
aufnehmen, um einen Seitenaufprall erkennen zu können,
oder nach vorne, um einen Aufprall auf ein vorausfahrendes Fahrzeug
oder einen ortsfesten Gegenstand oder eine Kollision mit einem entgegenkommenden
Fahrzeug erkennen zu können.
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Möglich
ist auch, mehrere Bildaufnahmegeräte einzusetzen, die Bilder
in verschiedenen Richtungen aufnehmen und damit Bilder über
verschiedene Arten von Unfällen zur Verfügung
stellen können.
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Das
Bildaufnahmegerät hat vorzugsweise einerseits eine eigene
Spannungsquelle z. B. in Form von Batterien oder Akkus. Andererseits
ist es mit dem Fahrzeug verbunden, um von Bordnetz des Fahrzeugs
mit elektrischer Energie versorgt zu werden.
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Im
Fahrzeug befindet sich weiterhin ein Positionsmessgerät.
Dieses misst zu jedem Bildaufnahmezeitpunkt die aktuelle Position
des Fahrzeugs, beispielsweise in Form von Geokoordinaten. Das Positionsmessgerät
ist z. B. als GPS-Empfänger ausgebildet und gehört
entweder zum Bildaufnahmegerät oder ist als separates Gerät
ausgestaltet, welches z. B. ebenfalls eine eigene Spannungsquelle
besitzt und außerdem mit dem Bordnetz verbunden ist.
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In
einer Ausgestaltung weist das Fahrzeug weiterhin einen Kompass auf.
Dieser ist ebenfalls als digitales Gerät ausgebildet und
misst die Richtung, in die das Fahrzeug fährt. Aus der
Fahrtrichtung sowie dem Winkel zwischen der Aufnahmerichtung und
der Fahrtrichtung lässt sich die Aufnahmerichtung berechnen,
in der das Bildaufnahmegerät Bilder aufnimmt.
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Weiterhin
kann das Fahrzeug ein Neigungsmessgerät aufweisen, welches
mindestens einen Neigungswinkel des Fahrzeugs misst, z. B. den Neigungswinkel
des Fahrzeugs relativ zur Horizontalen, den Winkel der Neigung um
eine waagrechte Drehachse, die senkrecht auf der Fahrzeug-Längsachse steht,
oder um eine waagrechte Drehachse parallel zur Fahrzeug-Längsachse.
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Möglich
ist, dass das Bildaufnahmegerät zusätzlich das
Positionsmessgerät umfasst. Beispielsweise besitzen die
Digitalkamera oder das Mobiltelefon oder der Camcorder, die als
das Bildaufnahmegerät eingesetzt werden, zusätzlich
einen GPS-Empfänger.
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An
Bord des Fahrzeugs befindet sich weiterhin ein Geschwindigkeits-Messgerät,
welches die aktuelle Geschwindigkeit des Fahrzeugs über
Grund misst und die Beschleunigung oder Verzögerung des Fahrzeugs
berechnet. Weiterhin misst eine digitale Uhr laufend die Uhrzeit.
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An
Bord des Fahrzeugs befindet sich in einer Ausgestaltung weiterhin
ein Bildschirm. Dieser Bildschirm ist entweder so angeordnet, dass
er vom Fahrer des Fahrzeugs abgelesen werden kann, oder so, dass
ein Insasse eines Objekts, das aufgenommen wurde, Informationen
ablesen kann, die auf dem Bildschirm dargestellt werden.
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Im
Fahrzeug befindet sich weiterhin ein digitaler Fahrtenschreiber.
Dieser umfasst eine Recheneinheit und einen mobilen Datenspeicher,
die beide so im Fahrzeug befestigt sind, dass sie die beim Fahren üblichen
Erschütterungen sowie Feuchtigkeit und Temperaturschwankungen überstehen
kann, ohne Daten zu verlieren.
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Der
digitale Fahrtenschreiber ist beispielsweise in einem festen Gehäuse
untergebracht und ist über eine Datenleitung mit dem Bildaufnahmegerät verbunden.
Die digitale Uhr befindet sich z. B. im digitalen Fahrtenschreiber.
Der Fahrtenschreiber ist außerdem mit dem Geschwindigkeitsmessgerät
verbunden. In einer anderen Ausgestaltung sind das Bildaufnahmegerät,
das Positionsmessgerät, die digitale Uhr und der Datenspeicher
in demselben mobilen Gerät realisiert. Dieses mobile Gerät
wird vor Fahrtantritt in die Halterung gesteckt und nach Fahrtende
wieder aus der Halterung genommen.
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In
diesem mobilen Datenspeicher werden laufend diejenigen Bilder abgespeichert,
die das Bildaufnahmegerät erzeugt hat. Die Recheneinheit
steuert das Abspeichern. Die Zeitspanne zwischen Erzeugung und Abspeicherung
des Bildes ist so kurz wie möglich. Die Recheneinheit und
der mobile Datenspeicher können sich im Bildaufnahmegerät
befinden oder als separates Gerät, das mit dem Bildaufnahmegerät
verbunden ist, ausgestaltet sein.
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Im
mobilen Datenspeicher werden gemeinsam mit jedem Bild jeweils folgende
Informationen über das Bild abgespeichert:
- – der Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit), an dem das Bild
aufgenommen wurde,
- – die Position des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Bilderzeugung,
- – in einer Ausgestaltung die Fahrtrichtung zum Zeitpunkt
der Bilderzeugung,
- – die gemessene Geschwindigkeit und die berechnete
Beschleunigung/Verzögerung zum Zeitpunkt der Bilderzeugung,
- – in einer Ausgestaltung mindestens ein Neigungswinkel,
der zum Zeitpunkt der Bilderzeugung gemessen wurde,
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Das
Bild und die Informationen über das Bild werden z. B. in
einem Datensatz oder in einer Datei abgespeichert.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform wird in jedem aufgenommenen
Bild zusätzlich nach einer Kennzeichnung eines Objekts,
das sich außerhalb des Fahrzeugs befindet, gesucht. Das
Objekt ist z. B. ein weiteres Fahrzeug, das vom Unfallgegner oder einem
möglichen Zeugen gesteuert wurde. Die Kennzeichnung ist
z. B. das amtliche Kennzeichen des anderen Fahrzeugs. Das Bild umfasst
ein Abbild dieses Objekts.
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Auf
der Recheneinheit läuft im Ausführungsbeispiel
eine Mustererkennungssoftware. Diese Software durchsucht automatisch
jedes aufgenommene und abgespeicherte Bild auf Abbilder von Kennzeichnungen,
mit denen ein aufgenommenes Objekt versehen ist. Diese Auswertung
wird laufend während der Fahrt durchgeführt. Zunächst
sucht die Software nach Bereichen im Bild, die ein Abbild einer
Kennzeichnung enthalten oder möglicherweise enthalten. Anschließend
entziffert eine OCR-Software das Abbild der Kennzeichnung und ermittelt
dadurch die Abfolge von Zeichen, aus denen diese Kennzeichnung besteht.
Möglich ist, dass die OCR-Software nur einen Teil einer
Kennzeichnung eindeutig erkennen kann. Eine derartige Mustererkennung
ist unter der Bezeichnung „Automated Number Plate Recognition” bekannt.
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Der
Stand der Technik kennt Verfahren, um Nummernschilder zu erkennen.
In
US 2006/0171564 A1 wird
ein Bildaufnahmegerät beschrieben, das in einem ersten
Fahrzeug montiert ist und das mindestens ein Bild eines zweiten
Fahrzeugs aufnimmt. Das erste Fahrzeug ist z. B. ein Polizeiauto.
Das Bild enthält ein Abbild eines Kennzeichnens des zweiten Fahrzeugs.
Ein Prozessor ermittelt aus diesem Abbild ein amtliches Kennzeichen
des zweiten Fahrzeugs, wofür der Prozessor „Optical
Character Recognition” (OCR) anwendet.
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In
WO 93/19441 A1 wird
eine Vorrichtung beschrieben, die ein Bildaufnahmegerät
umfasst und die automatisch die Bewegung eines Fahrzeugs überwacht.
Die Bilder, welche das Bildaufnahmegerät liefert, werden
ausgewertet, um eine Bewegung des Objekts zu berechnen. In einer
Ausgestaltung werden die Bilder an eine Zentrale übermittelt,
welche in den Bildern Kfz-Kennzeichen ermittelt.
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Auch
in
US 6,433,706 B1 werden
eine Vorrichtung und ein Verfahren beschrieben, um Kennzeichen von
Autos zu ermitteln. Aus dem Abbild des Kennzeichens wird eine Zeichenfolge
abgeleitet. Nach dieser Zeichenfolge wird in einer zentralen Datenbank
gesucht, um ein gültiges Kfz-Kennzeichen zu finden. Ein
ermitteltes Kennzeichen wird auf einem Bildschirm eines überwachenden
Fahrzeugs angezeigt.
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Auch
im Ausführungsbeispiel wird eine automatische Erkennung
von Kfz-Kennzeichen durchgeführt. Im mobilen Datenspeicher
des Ausführungsbeispiels werden zu jedem Bild die Kennzeich nung oder
die Kennzeichnungen abgespeichert, die im Bild erkannt wurden. Von
jeder Kennzeichnung wird jeweils eine Codierung abgespeichert. Die
Kennzeichnungs-Codierungen werden bevorzugt dem Bild zugeordnet.
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Möglich
ist auch, durch Auswertung von mehreren Bildern eine Relativbewegung
eines Objekts relativ zum Fahrzeug zu ermitteln. Das Objekt wird
durch einen Satz von Merkmalswerten, die in den Bildern automatisch
erkannt wurden, identifiziert. Beispielsweise werden das amtliche
Kennzeichen oder die Form und die Farbe des Objekts als Merkmale
verwendet. Die Auswertung liefert z. B. das Ergebnis, dass ein anderes
Fahrzeug zu dicht aufgefahren ist.
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In
einer Ausführungsform werden jedes Bild und die dazugehörenden
Bildinformationen nach dem Abspeichern mit einer digitalen Unterschrift
versehen. Aus den Daten wird eine Zahl berechnet und als Teil der
Bildinformationen abgespeichert. Hierfür wird eine Berechnungsvorschrift
angewendet. Die berechnete Zahl kennzeichnet die Daten eindeutig. Wird
auch nur ein Bit in den Daten verändert, so liefert die
Berechnungsvorschrift angewendet auf die veränderte Datei
eine andere Zahl. Liefert die Berechnungsvorschrift später
erneut die abgespeicherte Zahl, so lässt sich nachweisen,
dass die Daten nach dem Abspeichern nicht mehr nachträglich
verändert wurden. Dadurch lässt sich insbesondere nachweisen,
dass jedes abgespeicherte Bild nach Erzeugung des Datensicherungssignals
nicht mehr verändert wurde.
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Derartige
Verfahren sind z. B. aus „Public Timestamp”, http://publictimestamp.org/,
oder aus USPS Electronic Postmark, http://www.usps.com/electronicpostmark/welcome.htm,
beide abgefragt am 14.3.2008, bekannt.
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Vorzugsweise
ist im Datenspeicher weiterhin eine eindeutige Kennung für
den Datenspeicher und/oder für das Fahrzeug abgespeichert.
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Die
Bilder und die Bildinformationen und Kennzeichnungs-Codierungen
im Datenspeicher werden zyklisch durch neuere Bilder und Bildinformationen überschrieben.
Beispielsweise werden im Datenspeicher die jüngsten N Bilder
und Bildinformationen vorrätig gehalten. N ist eine vorgegebene
Anzahl und wird z. B. so gewählt, dass alle Bilder aus
den letzten 30 Minuten im mobilen Datenspeicher vorrätig gehalten
werden. Ein neues Bild und seine Bildinformationen überschreiben
das älteste der bereits abgespeicherten N Bilder und Bildinformationen.
In einer alternativen Ausführungsform überschriebt
ein neues Bild mitsamt seinen Bildinformationen dann das älteste
Bild und seine Bildinformationen, wenn durch die bereits abgespeicherten
Bilder und Bildinformationen der im mobilen Datenspeicher vorhandene
Speicherplatz bis zu einem vorgegebenen Füllgrad ausgenutzt
ist.
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Das
Fahrzeug besitzt weiterhin einen Signalerzeuger, der dazu ausgestaltet
ist, ein Datensicherungssignal zu generieren. In einer Ausführungsform
umfasst der Signalerzeuger eine Bedieneinheit, z. B. einen Knopf
oder eine Fußtaste. Der Fahrer oder ein anderer Fahrzeuginsasse
löst mit dieser Bedieneinheit die manuelle Erzeugung des
Datensicherungssignals aus. Beispielsweise bemerkt der Fahrer, dass
ein anderes Fahrzeug gefährlich dicht auffährt
oder bereits einen Unfall verursacht hat.
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In
einer anderen Ausführungsform erzeugt der Signalerzeuger
automatisch das Datensicherungssignal, sobald eine vorgegebene Bedingung eingetreten
ist. Beispielsweise ist die Bedingung erfüllt, wenn
- – das Fahrzeug eine Verzögerung
erfährt, die ein vorgegebenes Maß übersteigt,
oder
- – der Neigungswinkel des Fahrzeugs eine vorgegebene
Schranke übersteigt.
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Beide
Ereignisse sind Indizien für einen Unfall.
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Möglich
ist auch, dass das Datensicherungssignal erzeugt wird, wenn
- – entweder die Bedieneinheit manuell
betätigt wird
- – oder automatisch festgestellt wurde, dass die vorgegebene
Bedingung tatsächlich eingetreten ist.
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Die
Erzeugung des Datensicherungssignals bewirkt, dass der Datenspeicher
in einen Zustand versetzt wird, in dem ein Manipulieren der abgespeicherten
Daten verhindert wird. Sobald der Datenspeicher in diesen gesicherten
Zustand versetzt worden ist, ist es weder möglich, weitere
Daten in ihm abzuspeichern, noch möglich, die bereits abgespeicherten
Daten nachträglich zu verändern. Das Aufnehmen
und Abspeichern von Bildern wird abgebrochen. Es ist aber weiterhin
möglich, die abgespeicherten Bilder und Bildinformationen
aus dem mobilen Datenspeicher auszulesen. Ein rein lesender Zugriff wird
also weiterhin ermöglicht, so dass die Daten ausgelesen
werden können. Im gesicherten Zustand benötigt
der Datenspeicher keine Energie.
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In
einer Ausführungsform wird der mobile Datenspeicher dadurch
in den gesicherten Zustand überführt, dass jeder
schreibende Zugriff auf den Datenspeicher unterbunden wird. Beispielsweise
umfasst der Datenspeicher einen flüchtigen und einen nicht-flüchtigen
Datenspeicher („volatile memory” und „non-volatile
memory”). Während der Fahrt werden die Bilder,
Bildinformationen und Kennzeichen-Codierungen in den flüchtigen
Speicher geschrieben und dort so wie oben beschrieben durch neuere
Bilder überschrieben Nach dem Erzeugen des Datensicherungssignals
werden automatisch die Bilder und Bildinformationen aus dem flüchtigen Speicher
ausgelesen und in den nicht-flüchtigen Datenspeicher abgespeichert.
Die Kennzeichen-Codierungen werden in einer Ausführungsform
nicht in den nicht-flüchtigen Datenspeicher abgespeichert,
denn sie lassen sich aus den nicht-flüchtig abgespeicherten
Bildern jederzeit wieder gewinnen.
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In
einer alternativen Ausführungsform wird der gesamte Inhalt
des Datenspeichers mit einer digitalen Unterschrift versehen, sobald
das Datensicherungssignal erzeugt wurde. Dadurch wird der gesamte
Inhalt des mobilen Datenspeichers gegen Manipulation gesichert.
Hierbei wird wiederum durch Anwendung einer Berechnungsvorschrift
eine Zahl berechnet und abgespeichert, die den Inhalt des Datenspeichers
eindeutig kennzeichnet. Hierfür sind wiederum z. B. die
Verfahren „Public Timestamp” oder „USPS
Electronic Postmark” anwendbar.
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Diese
Ausführungsform ermöglicht den Nachweis, dass
der Inhalt des Datenspeichers nach Erzeugung des Datensicherungssignals
nicht verändert wurde. Falls die Berechnungsvorschrift
später, z. B. vor Gericht, erneut auf den Datenspeicher-Inhalt angewendet
wird und dieselbe Zahl liefert, so ist nachgewiesen, dass der Dateninhalt
nicht verändert wurde.
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Beispielsweise
wird eine „public key infrastructure” verwendet.
Für den Fahrtenschreiber werden ein öffentlicher
und ein geheimer privater Schlüssel verwendet, die beide
dem Fahrtenschreiber zugeordnet sind und in einem gesicherten ortsfesten
Datenspeicher außerhalb des Fahrzeugs hinterlegt sind.
Der geheime Schlüssel wird bei Bedarf dazu verwendet, um
die Daten quasi unter Aufsicht auszulesen.
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In
einer Ausgestaltung wird die zuletzt entzifferte und abgespeicherte
Kennzeichnung zusätzlich auf dem Bildschirm im Fahrzeug
dargestellt. Beispielsweise ist das Bildaufnahmegerät nach
hinten gerichtet und nimmt Bilder von nachfolgenden Fahrzeugen auf.
Die Musterkennungs-Software erkennt die Kennzeichen dieser nachfolgenden
Fahrzeuge. Sobald das Datensicherungssignal erzeugt wird, erscheint
auf dem Bildschirm das Kennzeichen des dann nachfolgenden Fahrzeugs.
Der Fahrer dieses nachfolgenden Fahrzeugs kann das Kennzeichen seines
eigenen Fahrzeugs auf dem Bildschirm lesen. Dadurch wird er vielleicht
von einer Fahrerflucht abgehalten werden.
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Die
Kennzeichnung, deren Codierung abgespeichert wurde, wird in einer
Ausgestaltung zusätzlich auf einem Bildschirm dargestellt,
der mit dem Fahrzeug verbunden ist.
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Die
Kennzeichnungen, Bilder und Bildinformationen im mobilen Datenspeicher
lassen sich später auslesen. Möglich ist aber,
dass das Ereignis, das zur Erzeugung des Datensicherungssignals
führte, ein Unfall war und dass daher rasche Hilfe und rasches
Einschreiten erforderlich ist, so dass diese Informationen rasch
benötigt werden. Möglich ist auch, dass der mobile
Datenspeicher zu einem späteren Zeitpunkt gestohlen oder
zerstört wird.
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Daher
löst die Erzeugung des Datensicherungssignals bevorzugt
nicht nur die Überführung des Datenspeichers in
den gesicherten Zustand aus, sondern zusätzlich den Schritt,
dass Daten aus dem mobilen Datenspeicher drahtlos an mindestens
einen externen Datenspeicher übermittelt werden.
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Dieser
externe Datenspeicher befindet sich z. B. in einer ortsfesten Zentrale,
z. B. in einer Rettungszentrale, einer Polizeidienststelle oder
einem Feuerwehr-Stützpunkts, oder auch in einem anderen Fahrzeug,
z. B. einem Polizeifahrzeug.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform werden zunächst
die Codierungen derjenigen Kennzeichnungen, die nach Erzeugung des
Datensicherungssignals im mobilen Datenspeicher abgespeichert sind,
drahtlos an den externen Datenspeicher übermittelt.
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Vorzugsweise
wird mit der Kennzeichnung aus dem zuletzt aufgenommenen Bild begonnen, dann
folgt die Kennzeichnung aus dem zuvor aufgenommenen Bild und so
fort. Um die Codierungen der Kennzeichnungen zu übertragen,
wird nur wenig Bandbreite benötigt, so dass die Datenübertragung auch
bei drahtloser Übertragung über einen oft gestörten
Kanal rasch gelingt. Die frühzeitige Übermittlung
der Kennzeichnung ermöglicht es z. B., frühzeitig
nach einem Autofahrer zu fahnden, der einen Unfall verursacht hat
und Fahrerflucht begangen hat. Die Kennzeichnung, die für
diese Suche begonnen hat, wurde bereits vor Erzeugung des Datensicherungssignals
im Bild ermittelt und nach dieser Erzeugung an den externen Datenspeicher übermittelt.
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Die
Kennzeichnung braucht nicht notwendigerweise in manipulationssicherer
Weise vorzuliegen. Vielmehr lässt sich später
die Kennzeichnung aus dem manipulationssicher abgespeicherten Bild rekonstruieren,
um z. B. später nachzuprüfen, ob tatsächlich
das Kfz-Kennzeichen eines Autos, das an einem Unfall beteiligt war, übermittelt
wurde oder ob ein Lesefehler aufgetreten ist, so dass ein anderes Kennzeichen übermittelt
wurde. Auch die Übertragung der Kennzeichnung wird vorzugsweise
ohne Datensicherung, insbesondere ohne Verschlüsselung,
durchgeführt.
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Beispielsweise
wird die übermittelte Kennzeichnungs-Codierung an eine
zentrale Datenbank übermittelt. In dieser Datenbank sind
die Eigentümer und Kennzeichnungen der Objekte abgespeichert,
z. B. die Halter und die amtlichen Kennzeichen von Straßenfahrzeugen.
In der Datenbank wird nach dem Eigentümer desjenigen Objekts
gesucht, das mit einer Kennzeichnung versehen ist, dessen Codierung übermittelt
wurde, z. B. nach dem Halter eines Autos mit einem bestimmten Kfz-Kennzeichen.
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In
einer Fortbildung dieser Ausgestaltung werden gemeinsam mit der
Codierung einer Kennzeichnung, die in einem abgespeicherten Bild
erkannt wurde, bestimmte Bildinformationen übermittelt,
z. B. die Geschwindigkeit und die Beschleunigung/Verzögerung,
die das eigene Fahrzeug im Moment der Bildaufnahme hatte. Diese
Bildinformationen ermöglichen es, die Relevanz der übermittelten Informationen
automatisch zu ermitteln. Bei einer großen Beschleunigung
oder Verzögerung liegt vermutlich ein Unfall vor, und eine
Fahndung nach dem Halter des betreffenden Fahrzeugs wird eingeleitet.
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In
dieser Ausführungsform werden also die Codierungen der
Kennzeichnungen vor dem Erzeugen des Datensicherungssignals berechnet
und nach dem Erzeugen übermittelt. Möglich ist
aber auch folgende Abwandlung: Erst die Erzeugung des Datensicherungssignals
löst den Schritt aus, dass die abgespeicherten Bilder ausgewertet
werden, um die Kennzeichnungen der auf den Bildern abgebildeten Objekte
zu entziffern. Codierungen dieser Kennzeichnungen werden im mobilen
Datenspeicher wenigstens temporär abgespeichert. Die Kennzeichnungs-Codierungen
werden dann, beginnend mit der jüngsten Kennzeichnung,
an den externen Datenspeicher übermittelt.
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In
einer anderen Ausführungsform werden der gesamte Inhalt
des Datenspeichers, also alle abgespeicherten Bilder und de ren Bildinformationen
sowie die abgespeicherten Kennzeichnungs-Codierungen und digitalen
Unterschriften, drahtlos an den externen Datenspeicher übermittelt.
Bevorzugt wird diese Datenübermittlung gesichert durchgeführt,
z. B. indem die Daten vor der Übermittlung verschlüsselt
werden. Beispielsweise werden die zu übermittelnden Daten
mit einer digitalen Unterschrift versehen.
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Vorzugsweise
wird mit dem zuletzt aufgenommenen Bild und dessen Bildinformationen
und Kennzeichnungs-Codierung begonnen, dann das zweitjüngste
Bild und so fort. Diese Ausführungsform gewährleistet,
dass nach einem Unfall wenigstens die zuletzt erzeugten Bilder übertragen
werden, auch wenn die Datenübertragung danach unterbrochen wird.
Die Daten werden mittels eines geeigneten Übertragungsverfahrens übertragen,
z. B. UMTS.
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Vorzugsweise
ist der externe Datenspeicher mit einem Bildschirm verbunden. Auf
diesem Bildschirm werden die übertragenen Bilder dargestellt, so
dass ein Mensch sie auswerten kann und geeignete Rettungsmaßnahmen
einleiten kann.
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Wie
oben dargelegt, kann der Fall auftreten, dass es der Mustererkennung
nicht gelingt, in einem Bild die Kennzeichnung eines Objekts eindeutig
und vollständig zu entziffern. In diesem Fall wird die Kennzeichnung
nach Übertragung an den externen Datenspeicher vervollständigt.
Das Bild sowie der erkannte Teil der Kennzeichnung werden auf dem
Bildschirm dargestellt. Eine Bedienkraft wertet das Bild aus, entziffert
die Kennzeichnung und gibt die entzifferte Kennzeichnung in ein
Dateneingabegerät ein.
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Derartige
Verfahren werden auf dem Gebiet der Postautomation angewendet, um
mittels einer Videocodierstation die Adressen von Postsendungen dann
zu erkennen, wenn die Adressen sich nicht automatisch per OCR entziffern
lassen. Eine Codierung der Kennzeichnung, die die Bedienkraft eingegeben hat,
wird bevorzugt im externen Datenspeicher abgespeichert und dem Bild
zugeordnet.
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In
einer Ausführungsform wird sichergestellt, dass die übertragenen
Daten nach der Abspeicherung im externen Datenspeicher nicht mehr
manipuliert werden können. Dies wird vorzugsweise wiederum
dadurch erreicht, dass die übertragenen und abgespeicherten
Daten mit einer digitalen Signatur versehen werden, vorzugsweise
mit einer Zahl, die die Daten eindeutig kennzeichnet und die mit
einer vorgegebenen Berechnungsvorschrift berechnet wird. Diese Berechnungsvorschrift
lässt sich zu jedem späteren Zeitpunkt erneut
auf die Daten anwenden. Liefert sie dieselbe Zahl, so wurden die
abgespeicherten Daten nicht verändert.
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Die
manipulationssicher abgespeicherten Daten lassen sich für
eine gerichtliche Auseinandersetzung, z. B. mit dem Unfallgegner
oder einer Versicherung, dazu verwenden, den Unfallhergang aufzuklären.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- - US 2006/0192658
A1 [0003]
- - DE 19824855 C2 [0004]
- - US 7190882 B2 [0005]
- - WO 2008/007878 A1 [0006]
- - EP 1764749 A2 [0007]
- - US 2007/0046779 A1 [0008]
- - JP 2001/206253 A2 [0008]
- - JP 2003/026053 A2 [0008]
- - JP 2006/151006 A2 [0008]
- - US 2006/0171564 A1 [0042]
- - WO 93/19441 A1 [0043]
- - US 6433706 B1 [0044]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- - http://publictimestamp.org/ [0048]
- - http://www.usps.com/electronicpostmark/welcome.htm [0048]