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DE102008017137A1 - Verfahren und Vorrichtung zur gesicherten Bildaufnahme aus einem Fahrzeug heraus - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zur gesicherten Bildaufnahme aus einem Fahrzeug heraus Download PDF

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Publication number
DE102008017137A1
DE102008017137A1 DE102008017137A DE102008017137A DE102008017137A1 DE 102008017137 A1 DE102008017137 A1 DE 102008017137A1 DE 102008017137 A DE102008017137 A DE 102008017137A DE 102008017137 A DE102008017137 A DE 102008017137A DE 102008017137 A1 DE102008017137 A1 DE 102008017137A1
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DE
Germany
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image
vehicle
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mobile data
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE102008017137A
Other languages
English (en)
Inventor
Georg Dr. Kinnemann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Siemens AG
Siemens Corp
Original Assignee
Siemens AG
Siemens Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Siemens AG, Siemens Corp filed Critical Siemens AG
Priority to DE102008017137A priority Critical patent/DE102008017137A1/de
Priority to EP09155552A priority patent/EP2104076A1/de
Publication of DE102008017137A1 publication Critical patent/DE102008017137A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07CTIME OR ATTENDANCE REGISTERS; REGISTERING OR INDICATING THE WORKING OF MACHINES; GENERATING RANDOM NUMBERS; VOTING OR LOTTERY APPARATUS; ARRANGEMENTS, SYSTEMS OR APPARATUS FOR CHECKING NOT PROVIDED FOR ELSEWHERE
    • G07C5/00Registering or indicating the working of vehicles
    • G07C5/08Registering or indicating performance data other than driving, working, idle, or waiting time, with or without registering driving, working, idle or waiting time
    • G07C5/0841Registering performance data
    • G07C5/0875Registering performance data using magnetic data carriers
    • G07C5/0891Video recorder in combination with video camera
    • GPHYSICS
    • G06COMPUTING OR CALCULATING; COUNTING
    • G06VIMAGE OR VIDEO RECOGNITION OR UNDERSTANDING
    • G06V10/00Arrangements for image or video recognition or understanding
    • G06V10/94Hardware or software architectures specially adapted for image or video understanding
    • G06V10/95Hardware or software architectures specially adapted for image or video understanding structured as a network, e.g. client-server architectures

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur gesicherten Bildaufnahme aus einem Fahrzeug heraus. Mindestens einmal nimmt ein Bildaufnahmegerät aus dem Fahrzeug heraus ein Bild eines Objekts, das sich außerhalb des Fahrzeugs befindet, auf. Das Objekt weist eine Kennzeichnung auf, die das Objekt von anderen Objekten unterscheidet. Das mindestens eine aufgenommene Bild wird in einem mobilen Datenspeicher abgespeichert. In dem abgespeicherten Bild wird ein Abbild der Kennzeichnung des aufgenommenen Objekts ermittelt. Die Kennzeichnung wird entziffert. Hierfür wird das Kennzeichnungs-Abbild ausgewertet. Im mobilen Datenspeicher wird zusätzlich eine Codierung der Kennzeichnung abgespeichert. Ein Datensicherungssignal wird erzeugt. Die Erzeugung eines Datensicherungssignals löst den Schritt aus, dass der Datenspeicher in einen gesicherten Zustand überführt wird. Im gesicherten Zustand wird eine Manipulation des abgespeicherten Bildes verhindert.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur gesicherten Bildaufnahme aus einem Fahrzeug heraus.
  • Häufig wird gewünscht, dass nach Auftreten eines Autounfalls Bilder vom Unfallhergang zur Verfügung stehen. Diese Bilder sollen z. B. in einem Gerichtsverfahren den Hergang beweisen können. Für diesen Zweck wurden digitale Fahrtenschreiber entwickelt, die an Bord eines Fahrzeugs eingesetzt werden und Bilder manipulationssicher abspeichern.
  • Ein Verfahren mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 und eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 16 sind aus US 2006/0192658 A1 bekannt. Dort wird ein Fahrtenschreiber mit einem ersten, flüchtigen und einem zweiten, nichtflüchtigen Speicher beschrieben. Ein Bildaufnahmegerät erzeugt Bilder von der Außenwelt des Fahrzeugs. Ein Unfallerkennungsgerät vermag einen Unfall daran zu erkennen, dass das Fahrzeug eine große Verzögerung erfährt oder Unfallgeräusche auftreten. Erkennt dieses Gerät einen Unfall, so werden die aufgezeichneten Daten aus dem flüchtigen in den nichtflüchtigen Speicher geschrieben. Daten im nichtflüchtigen Speicher lassen sich nicht überschreiben. Beim Umschreiben in den nicht-flüchtigen Speicher wird in einer Ausgestaltung ein „digitales Wasserzeichen” erzeugt, welches eine Manipulation der Daten im nicht-flüchtigen Speicher verhindert.
  • In DE 19824855 C2 wird eine optische Überwachungs- und Aufzeichnungseinrichtung beschrieben. Diese ist in ein Fahrzeug eingebaut. Welche Bilder und Messwerte aufgenommen werden, hängt vom aktuellen Fahrzeugzustand ab. Beispielsweise löst die Tatsache, dass ein nachfolgendes Fahrzeug zu dicht auffährt, eine Bildaufzeichnung aus. Oder der Fahrer löst manuell das Aufzeichnen aus.
  • In US 7,190,882 B2 wird ein Videosystem für ein Auto dargestellt. Dieses umfasst mindestens eine Videokamera, die die Außenwelt des Fahrzeugs aufnimmt. Die aufgezeichneten Bilder werden verschlüsselt in einem Datenspeicher an Bord des Fahrzeugs abgespeichert. Untersucht wird, ob ein Versuch unternommen wurde, die verschlüsselt abgespeicherten Daten nachträglich zu manipulieren.
  • Aus WO 2008/007878 A1 ist ein „black box system” für ein Fahrzeug bekannt. Ein Bildaufnahmegerät erzeugt Bilder von der Umgebung des Fahrzeugs. Ein GPS-Empfänger misst die Position des Fahrzeugs. Die aufgenommenen Bilder werden laufend in einem flüchtigen Speicher an Bord des Fahrzeugs sowie in einem externen Speicher abgespeichert. Der flüchtige sowie ein nicht-flüchtiger Speicher („non-volatile memory”) befinden sich in einem Datenspeicher („memory unit”) an Bord des Fahrzeugs. Der externe Speicher befindet sich außerhalb dieses Datenspeichers und ebenfalls an Bord des Fahrzeugs und ist z. B. eine Speicherkarte. Ein Unfallerkennungs-Gerät ist dazu ausgestaltet, anhand von Geräuschen, Stößen, Vibrationen und Neigungswinkeln zu erkennen, ob das Fahrzeug gerade in einen Unfall verwickelt wird. Dieses Unfallerkennungs-Gerät löst ein Signal aus, wenn es einen Unfall erkannt hat. Das Signal löst die Erzeugung eines Verzeichnisses („accident folder”) in dem nichtflüchtigen Speicher aus. Daten aus dem flüchtigen Speicher werden komprimiert und in dem nichtflüchtigen Speicher abgespeichert.
  • In EP 1764749 A2 wird ein Fahrtenschreiber für ein Auto vorgestellt, der Bilder von der Außenwelt in zwei verschiedenen Aufnahmefrequenzen („frame rates”) erzeugt und abspeichert. Im normalen Betrieb werden die Bilder in einer Normalfrequenz aufgenommen und abgespeichert. Die Erzeugung eines Signals bewirkt ein Umschalten in einen Modus, in dem die Bilder mit einer erhöhten Frequenz aufgenommen und abgespeichert werden. Das Signal wird dadurch ausgelöst, dass ein weiteres Fahrzeug sich dem Fahrzeug stark nähert. Diese Annäherung wird von einem Sensor für ein Magnetfeld um das Auto herum festgestellt.
  • Fahrtenschreiber für Autos sind auch aus US 2007/0046779 A1 , JP 2001/206253 A2 , JP 2003/026053 A2 und JP 2006/151006 A2 bekannt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 und eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 16 bereitzustellen, welche eine rasche und dennoch gesicherte Identifizierung des aufgenommenen Objekts ermöglichen.
  • Die Aufgabe wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 16 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Für das lösungsgemäße Verfahren zur Bildaufnahme aus einem Fahrzeug heraus werden folgende Geräte verwendet, die sich beide wenigstens zeitweise im Fahrzeug befinden:
    • – mindestens ein Bildaufnahmegerät und
    • – mindestens ein mobiler Datenspeicher.
  • Lösungsgemäß werden folgende Schritte ausgeführt:
    • – Mindestens einmal nimmt das Bildaufnahmegerät aus dem Fahrzeug heraus ein Bild eines Objekts, das sich außerhalb des Fahrzeugs befindet, auf.
    • – Das Objekt weist eine Kennzeichnung auf, die das Objekt von anderen Objekten unterscheidet.
    • – Das mindestens eine aufgenommene Bild wird in dem mobilen Datenspeicher abgespeichert.
    • – In dem abgespeicherten Bild wird ein Abbild der Kennzeichnung des aufgenommenen Objekts ermittelt.
    • – Die Kennzeichnung wird entziffert. Hierfür wird das Kennzeichnungs-Abbild ausgewertet.
    • – Im mobilen Datenspeicher wird zusätzlich eine Codierung der Kennzeichnung abgespeichert.
    • – Ein Datensicherungssignal wird erzeugt. Die Erzeugung eines Datensicherungssignals löst den Schritt aus, dass der Datenspeicher in einen gesicherten Zustand überführt wird. Im gesicherten Zustand wird eine Manipulation des abgespeicherten Bildes verhindert.
  • Dank der Erfindung steht die Kennzeichnung unmittelbar nach dem Erzeugen des Datensicherungssignals zur Verfügung. Das gesichert abgespeicherte Bild ermöglicht es, gerichtsverwertbar zu verifizieren, dass die Kennzeichnung korrekt erkannt wurde.
  • Weil die Bilder, die im gesicherten Datenspeicher abgespeichert sind, gegen Manipulation gesichert sind, lassen sich diese Bilder vor Gericht verwerten.
  • Die Codierung der Kennzeichnung braucht nicht notwendigerweise gesichert abgespeichert zu werden. Die codiert abgespeicherte Kennzeichnung lässt sich jederzeit durch erneutes Auswerten des gesichert abgespeicherten Bildes erneut ermitteln, so dass die an Bord des Fahrzeugs ermittelte Kennzeichnung nicht auch noch gesichert abgespeichert zu werden braucht. Möglich ist aber dennoch, auch die Kennzeichnung gesichert abzuspeichern.
  • Vorzugsweise wird die Auswertung des mindestens einen aufgenommenen Bildes vor Erzeugung des Datensicherungssignals durchgeführt. Die Kennzeichnung steht dann sofort nach der Signalerzeugung zur Verfügung und braucht nicht erst nach der Erzeugung berechnet zu werden. Dadurch wird z. B. nach einem Unfall wertvolle Zeit eingespart.
  • Vorzugsweise wird die mindestens eine an Bord des Fahrzeugs ermittelte Kennzeichnung an mindestens einen externen Datenspeicher, z. B. einen ortsfesten Datenspeicher oder einen Datenspeicher an Bord eines anderen Fahrzeugs, übermittelt. Dadurch wird es ermöglicht, rasch nach einem Eigentümer oder Besitzes des Objekts zu suchen, um z. B. rasch eine Fahndung nach einem flüchtigen Autofahrer einzuleiten. Zwar möglich, aber nicht zwingend erforderlich ist es, das aufgenommene Bild zu übermitteln. Dies spart Zeit ein, denn die abgespeicherte Kennzeichnungs-Codierung erfordert wesentlich weniger Speicherplatz als das Bild und lässt sich daher wesentlich rascher übertragen, auch bei der relativ geringen Bandbreite, die bei einer drahtlosen Übertragung über gestörte Kanäle oft nur zur Verfügung steht.
  • In einer abgeänderten Ausgestaltung werden das mindestens eine Bild und die Kennzeichnungs-Codierung an den externen Datenspeicher übermittelt und in diesem Datenspeicher abgespeichert. Die übermittelten und im externen Datenspeicher abgespeicherten Daten werden vorzugsweise ebenfalls gegen Manipulation gesichert. Diese Ausgestaltung liefert auch dann gerichtsverwertbare Bilder, wenn der mobile Datenspeicher im Fahrzeug nach der Datenübertragung zerstört oder gestohlen wird.
  • In einer Ausführungsform befindet sich die lösungsgemäße Vorrichtung an Bord eines Überwachungsfahrzeugs, z. B. eines Polizeifahrzeugs. Ein Insasse des Fahrzeugs betätigt die Bedieneinheit dann, wenn er ein verdächtiges Fahrzeug entdeckt hat, z. B. eines, dessen Fahrer verkehrsgefährdend fährt oder der möglicherweise eine Straßenbenutzungsgebühr nicht entrichtet hat.
  • Das Fahrzeug ist beispielsweise ein Straßenfahrzeug, ein Schienenfahrzeug oder ein Wasserfahrzeug. Die Erfindung lässt sich beispielsweise dazu benutzen, um
    • – gerichtsverwertbare Beweismittel über den Hergang eines Unfalls zu erzeugen,
    • – gerichtsverwertbare Beweismittel zu erzeugen, die ein Fahrverbot oder den Ausschluss von der Benutzung einer Straße rechtfertigen, oder
    • – die Benutzung einer Straße oder Wasserstraße ohne die dafür erforderliche Erlaubnis nachzuweisen.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels beschrieben.
  • Im Ausführungsbeispiel wird die Erfindung in einem Straßenfahrzeug eingesetzt, z. B. in einem Polizeifahrzeug oder auch in einem privat genutzten Fahrzeug. Ein Bildaufnahmegerät ist von innen an einer Fensterscheide des Fahrzeugs, vorzugsweise an einer Frontscheibe oder Heckscheibe, montiert. Alternativ hierzu kann das Bildaufnahmegerät auch an der Decke des Innenraums befestigt sein.
  • Das Bildaufnahmegerät nimmt wiederholt Bilder von der Außenwelt des Fahrzeugs auf. Vorzugsweise nimmt das Gerät in einer festen Frequenz, z. B. alle 15 Sekunden, Bilder auf. In einer Ausführungsform ist das Bildaufnahmegerät starr mit dem Fahrzeug verbunden und nimmt alle Bilder in dieselbe Richtung relativ zur Fahrtrichtung auf, beispielsweise stets nach hinten aus der Heckscheibe hinaus. Möglich ist auch, dass das Gerät sich permanent dreht und Bilder in verschiedene Richtungen aufnimmt.
  • In einer Ausführungsform wird eine handelsübliche Digitalkamera eingesetzt. Möglich ist auch, einen Camcorder oder ein Mobiltelefon mit einer Bildaufnahmefunktionalität zu verwenden. Das Bildaufnahmegerät besitzt vorzugsweise eine Auflösung von mindestens einer Millionen Bildpunkte („pixels”).
  • In einer Ausgestaltung besitzt das Fahrzeug eine Halterung, die innen an eine Scheibe angebracht ist. Der Autofahrer steckt vor Fahrtbeginn das Bildaufnahmegerät in diese Halterung und entnimmt das gerät nach Ende der Fahrt wieder aus der Halterung.
  • Falls das Bildaufnahmegerät nach hinten Bilder aufnimmt, so lässt sich durch Auswertung der Bilder ermitteln, ob ein anderes Fahrzeug zu dicht aufführt oder einen Auffahrunfall verursacht hat. Das Bildaufnahmegerät kann auch Bilder nach links oder rechts aufnehmen, um einen Seitenaufprall erkennen zu können, oder nach vorne, um einen Aufprall auf ein vorausfahrendes Fahrzeug oder einen ortsfesten Gegenstand oder eine Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug erkennen zu können.
  • Möglich ist auch, mehrere Bildaufnahmegeräte einzusetzen, die Bilder in verschiedenen Richtungen aufnehmen und damit Bilder über verschiedene Arten von Unfällen zur Verfügung stellen können.
  • Das Bildaufnahmegerät hat vorzugsweise einerseits eine eigene Spannungsquelle z. B. in Form von Batterien oder Akkus. Andererseits ist es mit dem Fahrzeug verbunden, um von Bordnetz des Fahrzeugs mit elektrischer Energie versorgt zu werden.
  • Im Fahrzeug befindet sich weiterhin ein Positionsmessgerät. Dieses misst zu jedem Bildaufnahmezeitpunkt die aktuelle Position des Fahrzeugs, beispielsweise in Form von Geokoordinaten. Das Positionsmessgerät ist z. B. als GPS-Empfänger ausgebildet und gehört entweder zum Bildaufnahmegerät oder ist als separates Gerät ausgestaltet, welches z. B. ebenfalls eine eigene Spannungsquelle besitzt und außerdem mit dem Bordnetz verbunden ist.
  • In einer Ausgestaltung weist das Fahrzeug weiterhin einen Kompass auf. Dieser ist ebenfalls als digitales Gerät ausgebildet und misst die Richtung, in die das Fahrzeug fährt. Aus der Fahrtrichtung sowie dem Winkel zwischen der Aufnahmerichtung und der Fahrtrichtung lässt sich die Aufnahmerichtung berechnen, in der das Bildaufnahmegerät Bilder aufnimmt.
  • Weiterhin kann das Fahrzeug ein Neigungsmessgerät aufweisen, welches mindestens einen Neigungswinkel des Fahrzeugs misst, z. B. den Neigungswinkel des Fahrzeugs relativ zur Horizontalen, den Winkel der Neigung um eine waagrechte Drehachse, die senkrecht auf der Fahrzeug-Längsachse steht, oder um eine waagrechte Drehachse parallel zur Fahrzeug-Längsachse.
  • Möglich ist, dass das Bildaufnahmegerät zusätzlich das Positionsmessgerät umfasst. Beispielsweise besitzen die Digitalkamera oder das Mobiltelefon oder der Camcorder, die als das Bildaufnahmegerät eingesetzt werden, zusätzlich einen GPS-Empfänger.
  • An Bord des Fahrzeugs befindet sich weiterhin ein Geschwindigkeits-Messgerät, welches die aktuelle Geschwindigkeit des Fahrzeugs über Grund misst und die Beschleunigung oder Verzögerung des Fahrzeugs berechnet. Weiterhin misst eine digitale Uhr laufend die Uhrzeit.
  • An Bord des Fahrzeugs befindet sich in einer Ausgestaltung weiterhin ein Bildschirm. Dieser Bildschirm ist entweder so angeordnet, dass er vom Fahrer des Fahrzeugs abgelesen werden kann, oder so, dass ein Insasse eines Objekts, das aufgenommen wurde, Informationen ablesen kann, die auf dem Bildschirm dargestellt werden.
  • Im Fahrzeug befindet sich weiterhin ein digitaler Fahrtenschreiber. Dieser umfasst eine Recheneinheit und einen mobilen Datenspeicher, die beide so im Fahrzeug befestigt sind, dass sie die beim Fahren üblichen Erschütterungen sowie Feuchtigkeit und Temperaturschwankungen überstehen kann, ohne Daten zu verlieren.
  • Der digitale Fahrtenschreiber ist beispielsweise in einem festen Gehäuse untergebracht und ist über eine Datenleitung mit dem Bildaufnahmegerät verbunden. Die digitale Uhr befindet sich z. B. im digitalen Fahrtenschreiber. Der Fahrtenschreiber ist außerdem mit dem Geschwindigkeitsmessgerät verbunden. In einer anderen Ausgestaltung sind das Bildaufnahmegerät, das Positionsmessgerät, die digitale Uhr und der Datenspeicher in demselben mobilen Gerät realisiert. Dieses mobile Gerät wird vor Fahrtantritt in die Halterung gesteckt und nach Fahrtende wieder aus der Halterung genommen.
  • In diesem mobilen Datenspeicher werden laufend diejenigen Bilder abgespeichert, die das Bildaufnahmegerät erzeugt hat. Die Recheneinheit steuert das Abspeichern. Die Zeitspanne zwischen Erzeugung und Abspeicherung des Bildes ist so kurz wie möglich. Die Recheneinheit und der mobile Datenspeicher können sich im Bildaufnahmegerät befinden oder als separates Gerät, das mit dem Bildaufnahmegerät verbunden ist, ausgestaltet sein.
  • Im mobilen Datenspeicher werden gemeinsam mit jedem Bild jeweils folgende Informationen über das Bild abgespeichert:
    • – der Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit), an dem das Bild aufgenommen wurde,
    • – die Position des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Bilderzeugung,
    • – in einer Ausgestaltung die Fahrtrichtung zum Zeitpunkt der Bilderzeugung,
    • – die gemessene Geschwindigkeit und die berechnete Beschleunigung/Verzögerung zum Zeitpunkt der Bilderzeugung,
    • – in einer Ausgestaltung mindestens ein Neigungswinkel, der zum Zeitpunkt der Bilderzeugung gemessen wurde,
  • Das Bild und die Informationen über das Bild werden z. B. in einem Datensatz oder in einer Datei abgespeichert.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform wird in jedem aufgenommenen Bild zusätzlich nach einer Kennzeichnung eines Objekts, das sich außerhalb des Fahrzeugs befindet, gesucht. Das Objekt ist z. B. ein weiteres Fahrzeug, das vom Unfallgegner oder einem möglichen Zeugen gesteuert wurde. Die Kennzeichnung ist z. B. das amtliche Kennzeichen des anderen Fahrzeugs. Das Bild umfasst ein Abbild dieses Objekts.
  • Auf der Recheneinheit läuft im Ausführungsbeispiel eine Mustererkennungssoftware. Diese Software durchsucht automatisch jedes aufgenommene und abgespeicherte Bild auf Abbilder von Kennzeichnungen, mit denen ein aufgenommenes Objekt versehen ist. Diese Auswertung wird laufend während der Fahrt durchgeführt. Zunächst sucht die Software nach Bereichen im Bild, die ein Abbild einer Kennzeichnung enthalten oder möglicherweise enthalten. Anschließend entziffert eine OCR-Software das Abbild der Kennzeichnung und ermittelt dadurch die Abfolge von Zeichen, aus denen diese Kennzeichnung besteht. Möglich ist, dass die OCR-Software nur einen Teil einer Kennzeichnung eindeutig erkennen kann. Eine derartige Mustererkennung ist unter der Bezeichnung „Automated Number Plate Recognition” bekannt.
  • Der Stand der Technik kennt Verfahren, um Nummernschilder zu erkennen. In US 2006/0171564 A1 wird ein Bildaufnahmegerät beschrieben, das in einem ersten Fahrzeug montiert ist und das mindestens ein Bild eines zweiten Fahrzeugs aufnimmt. Das erste Fahrzeug ist z. B. ein Polizeiauto. Das Bild enthält ein Abbild eines Kennzeichnens des zweiten Fahrzeugs. Ein Prozessor ermittelt aus diesem Abbild ein amtliches Kennzeichen des zweiten Fahrzeugs, wofür der Prozessor „Optical Character Recognition” (OCR) anwendet.
  • In WO 93/19441 A1 wird eine Vorrichtung beschrieben, die ein Bildaufnahmegerät umfasst und die automatisch die Bewegung eines Fahrzeugs überwacht. Die Bilder, welche das Bildaufnahmegerät liefert, werden ausgewertet, um eine Bewegung des Objekts zu berechnen. In einer Ausgestaltung werden die Bilder an eine Zentrale übermittelt, welche in den Bildern Kfz-Kennzeichen ermittelt.
  • Auch in US 6,433,706 B1 werden eine Vorrichtung und ein Verfahren beschrieben, um Kennzeichen von Autos zu ermitteln. Aus dem Abbild des Kennzeichens wird eine Zeichenfolge abgeleitet. Nach dieser Zeichenfolge wird in einer zentralen Datenbank gesucht, um ein gültiges Kfz-Kennzeichen zu finden. Ein ermitteltes Kennzeichen wird auf einem Bildschirm eines überwachenden Fahrzeugs angezeigt.
  • Auch im Ausführungsbeispiel wird eine automatische Erkennung von Kfz-Kennzeichen durchgeführt. Im mobilen Datenspeicher des Ausführungsbeispiels werden zu jedem Bild die Kennzeich nung oder die Kennzeichnungen abgespeichert, die im Bild erkannt wurden. Von jeder Kennzeichnung wird jeweils eine Codierung abgespeichert. Die Kennzeichnungs-Codierungen werden bevorzugt dem Bild zugeordnet.
  • Möglich ist auch, durch Auswertung von mehreren Bildern eine Relativbewegung eines Objekts relativ zum Fahrzeug zu ermitteln. Das Objekt wird durch einen Satz von Merkmalswerten, die in den Bildern automatisch erkannt wurden, identifiziert. Beispielsweise werden das amtliche Kennzeichen oder die Form und die Farbe des Objekts als Merkmale verwendet. Die Auswertung liefert z. B. das Ergebnis, dass ein anderes Fahrzeug zu dicht aufgefahren ist.
  • In einer Ausführungsform werden jedes Bild und die dazugehörenden Bildinformationen nach dem Abspeichern mit einer digitalen Unterschrift versehen. Aus den Daten wird eine Zahl berechnet und als Teil der Bildinformationen abgespeichert. Hierfür wird eine Berechnungsvorschrift angewendet. Die berechnete Zahl kennzeichnet die Daten eindeutig. Wird auch nur ein Bit in den Daten verändert, so liefert die Berechnungsvorschrift angewendet auf die veränderte Datei eine andere Zahl. Liefert die Berechnungsvorschrift später erneut die abgespeicherte Zahl, so lässt sich nachweisen, dass die Daten nach dem Abspeichern nicht mehr nachträglich verändert wurden. Dadurch lässt sich insbesondere nachweisen, dass jedes abgespeicherte Bild nach Erzeugung des Datensicherungssignals nicht mehr verändert wurde.
  • Derartige Verfahren sind z. B. aus „Public Timestamp”, http://publictimestamp.org/, oder aus USPS Electronic Postmark, http://www.usps.com/electronicpostmark/welcome.htm, beide abgefragt am 14.3.2008, bekannt.
  • Vorzugsweise ist im Datenspeicher weiterhin eine eindeutige Kennung für den Datenspeicher und/oder für das Fahrzeug abgespeichert.
  • Die Bilder und die Bildinformationen und Kennzeichnungs-Codierungen im Datenspeicher werden zyklisch durch neuere Bilder und Bildinformationen überschrieben. Beispielsweise werden im Datenspeicher die jüngsten N Bilder und Bildinformationen vorrätig gehalten. N ist eine vorgegebene Anzahl und wird z. B. so gewählt, dass alle Bilder aus den letzten 30 Minuten im mobilen Datenspeicher vorrätig gehalten werden. Ein neues Bild und seine Bildinformationen überschreiben das älteste der bereits abgespeicherten N Bilder und Bildinformationen. In einer alternativen Ausführungsform überschriebt ein neues Bild mitsamt seinen Bildinformationen dann das älteste Bild und seine Bildinformationen, wenn durch die bereits abgespeicherten Bilder und Bildinformationen der im mobilen Datenspeicher vorhandene Speicherplatz bis zu einem vorgegebenen Füllgrad ausgenutzt ist.
  • Das Fahrzeug besitzt weiterhin einen Signalerzeuger, der dazu ausgestaltet ist, ein Datensicherungssignal zu generieren. In einer Ausführungsform umfasst der Signalerzeuger eine Bedieneinheit, z. B. einen Knopf oder eine Fußtaste. Der Fahrer oder ein anderer Fahrzeuginsasse löst mit dieser Bedieneinheit die manuelle Erzeugung des Datensicherungssignals aus. Beispielsweise bemerkt der Fahrer, dass ein anderes Fahrzeug gefährlich dicht auffährt oder bereits einen Unfall verursacht hat.
  • In einer anderen Ausführungsform erzeugt der Signalerzeuger automatisch das Datensicherungssignal, sobald eine vorgegebene Bedingung eingetreten ist. Beispielsweise ist die Bedingung erfüllt, wenn
    • – das Fahrzeug eine Verzögerung erfährt, die ein vorgegebenes Maß übersteigt, oder
    • – der Neigungswinkel des Fahrzeugs eine vorgegebene Schranke übersteigt.
  • Beide Ereignisse sind Indizien für einen Unfall.
  • Möglich ist auch, dass das Datensicherungssignal erzeugt wird, wenn
    • – entweder die Bedieneinheit manuell betätigt wird
    • – oder automatisch festgestellt wurde, dass die vorgegebene Bedingung tatsächlich eingetreten ist.
  • Die Erzeugung des Datensicherungssignals bewirkt, dass der Datenspeicher in einen Zustand versetzt wird, in dem ein Manipulieren der abgespeicherten Daten verhindert wird. Sobald der Datenspeicher in diesen gesicherten Zustand versetzt worden ist, ist es weder möglich, weitere Daten in ihm abzuspeichern, noch möglich, die bereits abgespeicherten Daten nachträglich zu verändern. Das Aufnehmen und Abspeichern von Bildern wird abgebrochen. Es ist aber weiterhin möglich, die abgespeicherten Bilder und Bildinformationen aus dem mobilen Datenspeicher auszulesen. Ein rein lesender Zugriff wird also weiterhin ermöglicht, so dass die Daten ausgelesen werden können. Im gesicherten Zustand benötigt der Datenspeicher keine Energie.
  • In einer Ausführungsform wird der mobile Datenspeicher dadurch in den gesicherten Zustand überführt, dass jeder schreibende Zugriff auf den Datenspeicher unterbunden wird. Beispielsweise umfasst der Datenspeicher einen flüchtigen und einen nicht-flüchtigen Datenspeicher („volatile memory” und „non-volatile memory”). Während der Fahrt werden die Bilder, Bildinformationen und Kennzeichen-Codierungen in den flüchtigen Speicher geschrieben und dort so wie oben beschrieben durch neuere Bilder überschrieben Nach dem Erzeugen des Datensicherungssignals werden automatisch die Bilder und Bildinformationen aus dem flüchtigen Speicher ausgelesen und in den nicht-flüchtigen Datenspeicher abgespeichert. Die Kennzeichen-Codierungen werden in einer Ausführungsform nicht in den nicht-flüchtigen Datenspeicher abgespeichert, denn sie lassen sich aus den nicht-flüchtig abgespeicherten Bildern jederzeit wieder gewinnen.
  • In einer alternativen Ausführungsform wird der gesamte Inhalt des Datenspeichers mit einer digitalen Unterschrift versehen, sobald das Datensicherungssignal erzeugt wurde. Dadurch wird der gesamte Inhalt des mobilen Datenspeichers gegen Manipulation gesichert. Hierbei wird wiederum durch Anwendung einer Berechnungsvorschrift eine Zahl berechnet und abgespeichert, die den Inhalt des Datenspeichers eindeutig kennzeichnet. Hierfür sind wiederum z. B. die Verfahren „Public Timestamp” oder „USPS Electronic Postmark” anwendbar.
  • Diese Ausführungsform ermöglicht den Nachweis, dass der Inhalt des Datenspeichers nach Erzeugung des Datensicherungssignals nicht verändert wurde. Falls die Berechnungsvorschrift später, z. B. vor Gericht, erneut auf den Datenspeicher-Inhalt angewendet wird und dieselbe Zahl liefert, so ist nachgewiesen, dass der Dateninhalt nicht verändert wurde.
  • Beispielsweise wird eine „public key infrastructure” verwendet. Für den Fahrtenschreiber werden ein öffentlicher und ein geheimer privater Schlüssel verwendet, die beide dem Fahrtenschreiber zugeordnet sind und in einem gesicherten ortsfesten Datenspeicher außerhalb des Fahrzeugs hinterlegt sind. Der geheime Schlüssel wird bei Bedarf dazu verwendet, um die Daten quasi unter Aufsicht auszulesen.
  • In einer Ausgestaltung wird die zuletzt entzifferte und abgespeicherte Kennzeichnung zusätzlich auf dem Bildschirm im Fahrzeug dargestellt. Beispielsweise ist das Bildaufnahmegerät nach hinten gerichtet und nimmt Bilder von nachfolgenden Fahrzeugen auf. Die Musterkennungs-Software erkennt die Kennzeichen dieser nachfolgenden Fahrzeuge. Sobald das Datensicherungssignal erzeugt wird, erscheint auf dem Bildschirm das Kennzeichen des dann nachfolgenden Fahrzeugs. Der Fahrer dieses nachfolgenden Fahrzeugs kann das Kennzeichen seines eigenen Fahrzeugs auf dem Bildschirm lesen. Dadurch wird er vielleicht von einer Fahrerflucht abgehalten werden.
  • Die Kennzeichnung, deren Codierung abgespeichert wurde, wird in einer Ausgestaltung zusätzlich auf einem Bildschirm dargestellt, der mit dem Fahrzeug verbunden ist.
  • Die Kennzeichnungen, Bilder und Bildinformationen im mobilen Datenspeicher lassen sich später auslesen. Möglich ist aber, dass das Ereignis, das zur Erzeugung des Datensicherungssignals führte, ein Unfall war und dass daher rasche Hilfe und rasches Einschreiten erforderlich ist, so dass diese Informationen rasch benötigt werden. Möglich ist auch, dass der mobile Datenspeicher zu einem späteren Zeitpunkt gestohlen oder zerstört wird.
  • Daher löst die Erzeugung des Datensicherungssignals bevorzugt nicht nur die Überführung des Datenspeichers in den gesicherten Zustand aus, sondern zusätzlich den Schritt, dass Daten aus dem mobilen Datenspeicher drahtlos an mindestens einen externen Datenspeicher übermittelt werden.
  • Dieser externe Datenspeicher befindet sich z. B. in einer ortsfesten Zentrale, z. B. in einer Rettungszentrale, einer Polizeidienststelle oder einem Feuerwehr-Stützpunkts, oder auch in einem anderen Fahrzeug, z. B. einem Polizeifahrzeug.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform werden zunächst die Codierungen derjenigen Kennzeichnungen, die nach Erzeugung des Datensicherungssignals im mobilen Datenspeicher abgespeichert sind, drahtlos an den externen Datenspeicher übermittelt.
  • Vorzugsweise wird mit der Kennzeichnung aus dem zuletzt aufgenommenen Bild begonnen, dann folgt die Kennzeichnung aus dem zuvor aufgenommenen Bild und so fort. Um die Codierungen der Kennzeichnungen zu übertragen, wird nur wenig Bandbreite benötigt, so dass die Datenübertragung auch bei drahtloser Übertragung über einen oft gestörten Kanal rasch gelingt. Die frühzeitige Übermittlung der Kennzeichnung ermöglicht es z. B., frühzeitig nach einem Autofahrer zu fahnden, der einen Unfall verursacht hat und Fahrerflucht begangen hat. Die Kennzeichnung, die für diese Suche begonnen hat, wurde bereits vor Erzeugung des Datensicherungssignals im Bild ermittelt und nach dieser Erzeugung an den externen Datenspeicher übermittelt.
  • Die Kennzeichnung braucht nicht notwendigerweise in manipulationssicherer Weise vorzuliegen. Vielmehr lässt sich später die Kennzeichnung aus dem manipulationssicher abgespeicherten Bild rekonstruieren, um z. B. später nachzuprüfen, ob tatsächlich das Kfz-Kennzeichen eines Autos, das an einem Unfall beteiligt war, übermittelt wurde oder ob ein Lesefehler aufgetreten ist, so dass ein anderes Kennzeichen übermittelt wurde. Auch die Übertragung der Kennzeichnung wird vorzugsweise ohne Datensicherung, insbesondere ohne Verschlüsselung, durchgeführt.
  • Beispielsweise wird die übermittelte Kennzeichnungs-Codierung an eine zentrale Datenbank übermittelt. In dieser Datenbank sind die Eigentümer und Kennzeichnungen der Objekte abgespeichert, z. B. die Halter und die amtlichen Kennzeichen von Straßenfahrzeugen. In der Datenbank wird nach dem Eigentümer desjenigen Objekts gesucht, das mit einer Kennzeichnung versehen ist, dessen Codierung übermittelt wurde, z. B. nach dem Halter eines Autos mit einem bestimmten Kfz-Kennzeichen.
  • In einer Fortbildung dieser Ausgestaltung werden gemeinsam mit der Codierung einer Kennzeichnung, die in einem abgespeicherten Bild erkannt wurde, bestimmte Bildinformationen übermittelt, z. B. die Geschwindigkeit und die Beschleunigung/Verzögerung, die das eigene Fahrzeug im Moment der Bildaufnahme hatte. Diese Bildinformationen ermöglichen es, die Relevanz der übermittelten Informationen automatisch zu ermitteln. Bei einer großen Beschleunigung oder Verzögerung liegt vermutlich ein Unfall vor, und eine Fahndung nach dem Halter des betreffenden Fahrzeugs wird eingeleitet.
  • In dieser Ausführungsform werden also die Codierungen der Kennzeichnungen vor dem Erzeugen des Datensicherungssignals berechnet und nach dem Erzeugen übermittelt. Möglich ist aber auch folgende Abwandlung: Erst die Erzeugung des Datensicherungssignals löst den Schritt aus, dass die abgespeicherten Bilder ausgewertet werden, um die Kennzeichnungen der auf den Bildern abgebildeten Objekte zu entziffern. Codierungen dieser Kennzeichnungen werden im mobilen Datenspeicher wenigstens temporär abgespeichert. Die Kennzeichnungs-Codierungen werden dann, beginnend mit der jüngsten Kennzeichnung, an den externen Datenspeicher übermittelt.
  • In einer anderen Ausführungsform werden der gesamte Inhalt des Datenspeichers, also alle abgespeicherten Bilder und de ren Bildinformationen sowie die abgespeicherten Kennzeichnungs-Codierungen und digitalen Unterschriften, drahtlos an den externen Datenspeicher übermittelt. Bevorzugt wird diese Datenübermittlung gesichert durchgeführt, z. B. indem die Daten vor der Übermittlung verschlüsselt werden. Beispielsweise werden die zu übermittelnden Daten mit einer digitalen Unterschrift versehen.
  • Vorzugsweise wird mit dem zuletzt aufgenommenen Bild und dessen Bildinformationen und Kennzeichnungs-Codierung begonnen, dann das zweitjüngste Bild und so fort. Diese Ausführungsform gewährleistet, dass nach einem Unfall wenigstens die zuletzt erzeugten Bilder übertragen werden, auch wenn die Datenübertragung danach unterbrochen wird. Die Daten werden mittels eines geeigneten Übertragungsverfahrens übertragen, z. B. UMTS.
  • Vorzugsweise ist der externe Datenspeicher mit einem Bildschirm verbunden. Auf diesem Bildschirm werden die übertragenen Bilder dargestellt, so dass ein Mensch sie auswerten kann und geeignete Rettungsmaßnahmen einleiten kann.
  • Wie oben dargelegt, kann der Fall auftreten, dass es der Mustererkennung nicht gelingt, in einem Bild die Kennzeichnung eines Objekts eindeutig und vollständig zu entziffern. In diesem Fall wird die Kennzeichnung nach Übertragung an den externen Datenspeicher vervollständigt. Das Bild sowie der erkannte Teil der Kennzeichnung werden auf dem Bildschirm dargestellt. Eine Bedienkraft wertet das Bild aus, entziffert die Kennzeichnung und gibt die entzifferte Kennzeichnung in ein Dateneingabegerät ein.
  • Derartige Verfahren werden auf dem Gebiet der Postautomation angewendet, um mittels einer Videocodierstation die Adressen von Postsendungen dann zu erkennen, wenn die Adressen sich nicht automatisch per OCR entziffern lassen. Eine Codierung der Kennzeichnung, die die Bedienkraft eingegeben hat, wird bevorzugt im externen Datenspeicher abgespeichert und dem Bild zugeordnet.
  • In einer Ausführungsform wird sichergestellt, dass die übertragenen Daten nach der Abspeicherung im externen Datenspeicher nicht mehr manipuliert werden können. Dies wird vorzugsweise wiederum dadurch erreicht, dass die übertragenen und abgespeicherten Daten mit einer digitalen Signatur versehen werden, vorzugsweise mit einer Zahl, die die Daten eindeutig kennzeichnet und die mit einer vorgegebenen Berechnungsvorschrift berechnet wird. Diese Berechnungsvorschrift lässt sich zu jedem späteren Zeitpunkt erneut auf die Daten anwenden. Liefert sie dieselbe Zahl, so wurden die abgespeicherten Daten nicht verändert.
  • Die manipulationssicher abgespeicherten Daten lassen sich für eine gerichtliche Auseinandersetzung, z. B. mit dem Unfallgegner oder einer Versicherung, dazu verwenden, den Unfallhergang aufzuklären.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Claims (17)

  1. Verfahren zur Bildaufnahme aus einem Fahrzeug heraus, wobei mindestens ein Bildaufnahmegerät und ein mobiler Datenspeicher, die sich beide wenigstens zeitweise im Fahrzeug befinden, verwendet werden, wobei die Schritte ausgeführt werden, dass – mindestens einmal das Bildaufnahmegerät aus dem Fahrzeug heraus ein Bild eines Objekts, das sich außerhalb des Fahrzeugs befindet, aufnimmt, – das mindestens eine aufgenommene Bild in dem Datenspeicher abgespeichert wird und – die Erzeugung eines Datensicherungssignals den Schritt auslöst, dass der Datenspeicher in einen gesicherten Zustand überführt wird, – wobei im gesicherten Zustand eine Manipulation des abgespeicherten Bildes verhindert wird dadurch gekennzeichnet, dass – das Objekt eine Kennzeichnung aufweist, die das Objekt von anderen Objekten unterscheidet, – in dem abgespeicherten Bild ein Abbild dieser Kennzeichnung ermittelt wird, – durch Auswertung des Kennzeichnungs-Abbilds die Kennzeichnung entziffert wird und – im mobilen Datenspeicher zusätzlich eine Codierung der Kennzeichnung abgespeichert wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Abspeicherung der Kennzeichnungs-Codierung durchgeführt wird, bevor das Datensicherungssignal erzeugt wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der mobile Datenspeicher dergestalt in den gesicherten Zustand überführt wird, dass zwar eine Veränderung des abgespeicherten Bildes verhindert wird, eine Veränderung der abgespeicherten Kennzeichnungs-Codierung aber möglich bleibt.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Überführen des mobilen Datenspeichers in den gesicherten Zustand den Schritt umfasst, dass das abgespeicherte Bild elektronisch verschlüsselt wird.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der mobile Datenspeicher einen flüchtigen und einen nichtflüchtigen Datenspeicher umfasst, das Bild und die Kennzeichnungs-Codierung im flüchtigen Datenspeicher abgespeichert werden und das Überführen des mobilen Datenspeichers in den gesicherten Zustand den Schritt umfasst, dass das im flüchtigen Datenspeicher abgespeicherte Bild im nicht-flüchtigen Speicher abgespeichert wird.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass im mobilen Datenspeicher für jedes abgespeicherte Bild jeweils ein Datensatz erzeugt wird, der – das Bild und – die Codierung der entzifferten Kennzeichnung umfasst und der mobile Datenspeicher dergestalt in den gesicherten Zustand überführt wird, dass eine Manipulation des Datensatzes verhindert wird.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass für mindestens ein Bild mindestens eine der folgenden Bild-Informationen ermittelt und gemeinsam mit dem Bild im mobilen Datenspeicher abgespeichert werden: – der Zeitpunkt, an dem das Bild aufgenommen wird, – die Position, an der das Fahrzeug sich an dem Zeitpunkt befindet, an dem das Bild aufgenommen wird, – die Geschwindigkeit, mit der das Fahrzeug an dem Zeitpunkt fährt, an dem das Bild aufgenommen wird, – die Richtung, in die das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt fährt, an dem das Bild aufgenommen wird, – eine Neigung, die das Fahrzeug gegenüber einer vorgegebenen Ebene zu dem Zeitpunkt aufweist, an dem das Bild aufgenommen wird.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der mobile Datenspeicher dergestalt in den gesicherten Zustand überführt wird, dass auch eine Manipulation der abgespeicherten Bild-Informationen verhindert wird.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Erzeugung eines Datensicherungssignals zusätzlich den Schritt auslöst, dass die Kennzeichnung, deren Codierung abgespeichert wurde, auf einem Bildschirm dargestellt wird, der mit dem Fahrzeug verbunden ist.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Erzeugung eines Datensicherungssignals zusätzlich den Schritt auslöst, dass die abgespeicherte Kennzeichnungs-Codierung vom mobilen Datenspeicher an einen externen Datenspeicher, der sich außerhalb des Fahrzeugs befindet, übermittelt wird.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Erzeugung eines Datensicherungssignals zusätzlich den Schritt auslöst, dass auch das abgespeicherte Bild vom mobilen Datenspeicher an den externen Datenspeicher übermittelt wird.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass – die Kennzeichnung, deren Codierung an den externen Datenspeicher übermittelt wurde, und – das übermittelte Bild oder ein Ausschnitt des übermittelten Bildes, welcher das Kennzeichnungs-Abbild umfasst, auf einem Bildschirm dargestellt werden, der mit dem externen Datenspeicher verbunden ist.
  13. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Bildaufnahmegerät nacheinander mehrere Bilder aus dem Fahrzeug heraus aufnimmt, für jedes Bild jeweils eine Objekt-Kennzeichnung entziffert und eine Codierung dieser Kennzeichnung im mobilen Datenspeicher abgespeichert wird und nach Erzeugung des Datensicherungssignals die Codierung derjenigen Kennzeichnung, die im zuletzt aufgenommenen Bild ermittelt wurde, an den externen Datenspeicher übermittelt wird.
  14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass – gesucht wird, ob in mehreren Bildern Abbilder desselben Objekts enthalten sind – und dann, wenn dies der Fall ist, durch Auswertung der Bilder eine Relativbewegung des Objekts zum Fahrzeug ermittelt wird.
  15. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Erzeugung eines Datensicherungssignals zusätzlich den Schritt auslöst, – das gesamte Bild oder ein Bildausschnitt mit dem Kennzeichnungs-Abbild und – die Kennzeichnung, deren Codierung abgespeichert wurde, auf einem Bildschirm dargestellt werden.
  16. Vorrichtung zur Bildaufnahme aus einem Fahrzeug heraus, wobei die Vorrichtung – ein Bildaufnahmegerät, – einen Signalgeber, – eine Bedieneinheit, – eine Recheneinheit und – einen mobilen Datenspeicher umfasst, wobei die Vorrichtung mit dem Fahrzeug verbunden oder verbindbar ist, das Bildaufnahmegerät dazu ausgestaltet ist, mindestens einmal aus dem Fahrzeug heraus ein Bild eines Objekts, das sich außerhalb des Fahrzeugs befindet, aufzunehmen, die Recheneinheit dazu ausgestaltet ist, das mindestens eine aufgenommene Bild in dem Datenspeicher abzuspeichern, der Signalgeber dazu ausgestaltet ist, ein Datensicherungssignal zu erzeugen, und die Recheneinheit dazu ausgestaltet ist, nach Erzeugung eines Datensicherungssignals den Schritt auszulösen, den Datenspeicher in einen gesicherten Zustand zu überführen, wobei im gesicherten Zustand eine Manipulation des abgespeicherten Bildes verhindert ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Objekt eine Kennzeichnung aufweist, die das Objekt von anderen Objekten unterscheidet, die Recheneinheit dazu ausgestaltet ist, – in dem abgespeicherten Bild ein Abbild dieser Kennzeichnung zu ermitteln und – durch Auswertung des Kennzeichnungs-Abbilds die Kennzeichnung zu entziffern und – im mobilen Datenspeicher zusätzlich eine Codierung der Kennzeichnung abzuspeichern.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung weiterhin ein Datenübertragungsgerät aufweist, die Recheneinheit dazu ausgestaltet ist, nach Erzeugung eines Datensicherungssignals das Datenübertragungsgerät zu aktivieren und das Datenübertragungsgerät dazu ausgestaltet ist, nach seiner Aktivierung mindestens eine im mobilen Datenspeicher abgespeicherte Kennzeichnungs-Codierung an einen externen Datenspeicher zu übermitteln.
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