DE102008016578A1 - Brennstoffzelleneinrichtung und Verfahren zum Betreiben einer Brennstoffzelleneinrichtung - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Brennstoffzelleneinrichtung (1) mit zumindest einer Brennstoffzelle (2), welche einen Anodenraum (4) und einen Kathodenraum (3) aufweist und in einem Gehäuse (6) angeordnet ist, bei der ein Spülmedium zum Spülen des Gehäuses (6) in das Gehäuse (6) in einen Raum (7) außerhalb der Brennstoffzelle (2) einleitbar ist, wobei das Spülmedium ein im Betrieb der Brennstoffzelle (2) im Katodenraum (3) erzeugtes Abgas ist. Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum Betreiben einer derartigen Brennstoffzelleneinrichtung (1).
Description
- Die Erfindung betrifft eine Brennstoffzelleneinrichtung mit zumindest einer Brennstoffzelle, welche einen Anodenraum und einen Kathodenraum aufweist und in einem Gehäuse angeordnet ist. Ein Spülmedium zum Spülen des Gehäuses ist in das Gehäuse außerhalb der Brennstoffzelle einleitbar. Des Weiteren betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Betreiben einer Brennstoffzelleneinrichtung, bei dem ein Spülmedium zum Spülen des Gehäuses, in dem eine Brennstoffzelle angeordnet ist, in das Gehäuse außerhalb der Brennstoffzelle eingeleitet wird.
- Eine derartige Brennstoffzelleneinrichtung und ein derartiges Verfahren sind aus der
bekannt. Dort wird als Spülmedium Umgebungsluft von außen zugeführt.WO 2005/099017 A2 - Bei Brennstoffzellensystemen ist es üblich, die Brennstoffzelle bzw. einen Brennstoffzellenstapel mit mehreren Brennstoffzellen in einem Gehäuse unterzubringen. Dieses Gehäuse dient zum einen dazu, den Brennstoffzellenstapel vor äußeren Einflüssen wie Schmutz, Staub, Wasser etc. zu schützen, zum anderen dient das Gehäuse dazu, etwaige Undichtigkeiten des Brennstoffzellenstapels, insbesondere der Anode, und die damit verbundenen Wasserstoffemissionen aufzufangen und gezielt an einen bestimmten Ort zu leiten. Problematisch dabei ist allerdings, dass es durch die Undichtigkeit des Brennstoffzellenstapels innerhalb des Gehäuses zu Gasgemischen kommen kann, die aufgrund ihrer Zusammensetzung ein brennbares oder explosives Gasgemisch bilden. Dies soll im Stand der Technik dadurch vermieden werden, dass das Gehäuse permanent mit Frischluft durchströmt wird, welche mittels eines Gebläses oder Ventilators aus der Umgebung in das Gehäuse gefördert wird. Dabei dient das Gebläse der Brennstoffzelleneinrichtung gemäß
auch der Luftversorgung der Kathode. Neben der Zuströmleitung ist am Gehäuse eine Abströmleitung angeordnet, die beispielsweise in einem Abluft- bzw. Abgaskanal mündet. Durch das permanente Durchströmen des Gehäuses mit Frischluft soll gewährleistet werden, dass sich kein unerwünschtes Wasserstoff-Luftgemisch im Gehäuse bildet. Ein Problem hierbei ist, dass extra ein separates Gebläse vorgesehen sein muss, um die Durchströmung realisieren zu können. Dieses Gebläse muss entsprechend mit einem Motor angetrieben werden, was sich negativ auf den Gesamtwirkungsgrad des Systems auswirkt. Es leistet jedoch keinerlei Beitrag zur Energieumwandlung. Das Gebläse hat üblicher Weise eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit und kann somit nur einen bestimmten, relativ kleinen Luftstrom fördern, wodurch ein permanenter Betrieb erforderlich wird.WO 2005/099017 A2 - Des Weiteren kann innerhalb des Gehäuses ein Sensor angeordnet sein, welcher die Wasserstoffkonzentration im Gehäuse misst. Ist diese Konzentration oberhalb eines bestimmten Grenzwerts, erfolgt die Abschaltung des gesamten Brennstoffzellensystems, da das Gebläse gegebenenfalls nicht mehr oder nicht ausreichend fördern kann, um die Wasserstoffkonzentration im Gehäuse entsprechend senken zu können. Eine Spülung mit Umgebungsluft ist außerdem u. a. deshalb nachteilig, weil sie ca. 21% Sauerstoff enthält, der letztendlich eine Komponente des Gasgemisches darstellt, das bei entsprechender Wasserstoff-Konzentration potentiell explosionsfähig sein kann. Des Weiteren kann bei einem permanenten Betrieb des Gebläses die Geräuschentwicklung des Gebläses als störend empfunden werden insbesondere, wenn das Fahrzeug steht und keine anderen Geräusche dieses Geräusch akustisch überdecken.
- In diesem Zusammenhang sind auch Brennstoffzellensysteme bekannt, bei denen beispielsweise hinter einer Luftfiltereinheit in der Ansaugstrecke des Kompressors für den Kathodenraum des Brennstoffzellensystems eine Leitung abzweigt, welche in das Gehäuse mündet. In dieser Leitung ist ebenfalls ein Gebläse angeordnet, welches die abgezweigte Luft in das Gehäuse fördert. Das dann aus dem Gehäuse wieder abgeleitete Medium wird vor dem Kompressor in die Ansaugstrecke für den Kathodenraum eingeleitet. Das Gasgemisch des Gehäuses wird somit dem Kompressor zugeführt, welcher das Gasgemisch ansaugt und dem Kathodenraum der Brennstoffzelle zuführt. Der eventuell sehr geringe Anteil an Wasserstoff, der aus dem Gehäuse mit ausgefördert wird, wird dann nochmals durch die Ansaugluft des Kompressors aus der Umgebung verdünnt. Der Gasstrom wird dann verdichtet und der Kathode zugeführt, wo dann der sehr geringer Anteil an Wasserstoff chemisch abreagiert. Damit soll gewährleistet werden, dass keinerlei Wasserstoffemissionen nach außen bzw. in die Umgebung gelangen. Für das Gebläse in dieser abzweigenden Leitung gilt das bereits oben Gesagte, wobei auch hier das Gebläse permanent an einem stationären Punkt betrieben wird und das Gehäuse permanent durchspült wird.
- Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Brennstoffzelleneinrichtung und ein Verfahren zum Betreiben einer Brennstoffzelleneinrichtung zu schaffen, bei der bzw. dem ein effizientes Spülen des Gehäuses außerhalb der Brennstoffzelle ohne eine störende Geräuschbeeinträchtigung, wie sie durch ein eigens dafür vorgesehenes Gebläse auftritt, gewährleistet werden kann, und bei der bzw. dem darüber hinaus durch das Spülen kein unerwünschtes Brennstoff-Oxidationsmittel-Gemisch erzeugt wird.
- Diese Aufgabe wird durch eine Brennstoffzelleneinrichtung, welche die Merkmale nach Anspruch 1 aufweist, und ein Verfahren, welches die Merkmale nach Anspruch 21 aufweist, gelöst.
- Eine erfindungsgemäße Brennstoffzelleneinrichtung umfasst zumindest eine Brennstoffzelle, welche einen Anodenraum und einen Kathodenraum aufweist. Darüber hinaus umfasst die Brennstoffzelleneinrichtung ein Gehäuse, in dem die Brennstoffzelle angeordnet ist. Die Brennstoffzelleneinrichtung ist darüber hinaus so ausgebildet, dass ein Spülmedium zum Spülen des Gehäuses in das Gehäuse außerhalb der Brennstoffzelle einleitbar ist. Das Spülmedium ist ein im Betrieb der Brennstoffzelle im Kathodenraum erzeugtes Abgas. Durch diese Ausgestaltung der Brennstoffzelleneinrichtung kann ein Spülvorgang ermöglicht werden, welcher die Bildung eines unerwünschten Brennstoff-Oxidationsmittel-Gemisches in dem Gehäuse außerhalb der Brennstoffzelle vermeidet. Daher können unerwünschte brennbare oder auch explosive Gasgemische beim Spülen vermieden werden.
- Durch die erfindungsgemäße Brennstoffzelleneinrichtung ist es nicht mehr erforderlich, extra ein Gebläse zur Belüftung des Gehäuses vorzusehen. Stattdessen kann die Abluft, die am Brennstoffzellenaustritt der Kathode anfällt, zur Belüftung verwendet werden. Dies ist deshalb besonders vorteilhaft, weil es sich hierbei um abgereicherte Luft handelt, die durch die elektrochemische Umsetzung in der Brennstoffzelle einen Sauerstoffgehalt von deutlich unter 21%, (etwa 21% beträgt der Anteil an Sauerstoff in Frischluft aus der Umgebung) und einen erhöhten Stickstoffgehalt, welcher größer als 70% (etwa 70% beträgt der Anteil an Stickstoff in Frischluft aus der Umgebung) ist, aufweist. Dies bedeutet, dass mehr inertes Gas in das Gehäuse gefördert wird, was die Wahrscheinlichkeit der Bildung eines unerwünschten Gasgemisches deutlich reduzieren kann. Alternativ dazu kann dadurch aber auch insgesamt ein geringeres Volumen an Spülmedium eingesetzt werden, was sich positiv auf den Wirkungsgrad der Brennstoffzelleneinrichtung auswirkt.
- Vorzugsweise umfasst die Brennstoffzelleneinrichtung eine Vorrichtung zur Erfassung der Konzentration von Brennstoff in dem Gehäuse außerhalb der Brennstoffzelle. Vorzugsweise ist diese Vorrichtung innerhalb des Gehäuses und außerhalb der Brennstoffzelle angeordnet. Insbesondere kann die Vorrichtung zumindest einen Sensor zur Konzentrationserfassung aufweisen. Durch diese Vorrichtung kann ermöglicht werden, dass zumindest zeitweise, vorzugsweise permanent, eine Messung der Wasserstoffkonzentration durchgeführt wird, wodurch permanent überwacht werden kann, ob die Wasserstoffkonzentration und somit auch die Brennstoffkonzentration in diesem Gehäuse außerhalb der Brennstoffzelle zu hoch ist und es dadurch erforderlich ist, diesen Gehäuseraum zu spülen. Dadurch kann gewährleistet werden, dass der Innenraum des Gehäuses außerhalb der Brennstoffzelle nicht permanent gespült werden muss, sondern die Spülung bedarfsabhängig durchgeführt werden kann. Das Kathodenabgas ist somit vorzugsweise situationsspezifisch einleitbar, insbesondere abhängig von der Konzentration des Brennstoffs in dem Gehäuse außerhalb der Brennstoffzelle.
- Insbesondere umfasst die Brennstoffzelleneinrichtung eine Spülmediumzuleitung, welche von einer Abgasleitung des Kathodenraums abzweigt und in das Gehäuse mündet. Einfach und aufwandsarm kann somit das im Kathodenraum erzeugte Abgas von dem Kathodenraum über die Abgasleitung abgeführt und dieses Abgas in einfacher und aufwandsarmer Weise zumindest anteilig über die Spülmediumzuleitung in das Gehäuse eingeleitet werden.
- Vorzugsweise zweigt die Spülmediumzuleitung in Strömungsrichtung des Abgases des Kathodenraums nach einem mit der Abgasleitung des Kathodenraums verbundenen Abscheider von der Abgasleitung ab. Dies ist besonders vorteilhaft, weil die Entnahme des Kathodenabgases hinter einem Abscheider erfolgt und somit nicht mehr unnötig viel Feuchtigkeit in dem Abgas enthalten ist. Da ein Abscheider quasi zur Entfeuchtung des Abgases vorgesehen ist, ist somit eine besonders trockene Abgasströmung nach dem Abscheider vorhanden, so dass so ein besonders trockener Abgasstrom über die Spülmediumzuleitung in das Gehäuse gefördert werden kann.
- Vorzugsweise zweigt vom Abscheider eine Umgehungsleitung ab, die nach der Abzweigung der Spülmediumzuleitung von der Abgasleitung des Kathodenraums in diese Abgasleitung einmündet. Es ist somit quasi eine Bypass-Vorrichtung geschaffen, welche die Abzweigung der Spülmediumzuleitung von der Abgasleitung umgeht. Dadurch lassen sich strömungsspezifische Vorgänge im Hinblick auf die Leitung des Abgasstroms anteilig in die Umgebung und anteilig über die Spülmediumzuleitung geeignet einstellen.
- Vorzugsweise erstreckt sich die Spülmediumzuleitung im Gehäuse. Besonders zweckmäßig erweist es sich, wenn die Spülmediumzuleitung vollständig im Gehäuse angeordnet ist und sich vollständig innerhalb des Gehäuses erstreckt. Bei einer derartigen Ausgestaltung zweigt somit die Spülmediumzuleitung auch innerhalb des Gehäuses und außerhalb der Brennstoffzelle von der Abgasleitung ab und der Auslass der Spülmediumzuleitung befindet sich ebenfalls im Innenraum des Gehäuses außerhalb der Brennstoffzelle. Dadurch kann ein kompakter Aufbau ermöglicht und eine Komponentenintegration im Gehäuse erreicht werden. Nicht zuletzt kann dadurch gegebenenfalls auch eine geeignete Anordnung der Komponenten im Hinblick auf eine Bauraumreduzierung gewährleistet werden, und ferner ein Schutz vor Verschmutzung etc. erreicht werden.
- Es kann auch vorgesehen sein, dass die Spülmediumzuleitung außerhalb des Gehäuses von der Abgasleitung abzweigt und sich außerhalb des Gehäuses erstreckt. In diesem Zusammenhang ist dann die Spülmediumzuleitung vollständig außerhalb des Gehäuses angeordnet und quasi lediglich an der Einmündung mit dem Gehäuse verbunden.
- Es kann auch vorgesehen sein, dass der Abscheider im Gehäuse oder außerhalb des Gehäuses angeordnet ist. Auch dadurch kann bauspezifisch und bedarfsabhängig eine jeweils geeignete Anbringung der beiden Komponenten Abscheider und Spülmediumzuleitung ausgebildet werden.
- Vorzugsweise ist in der Spülmediumzuleitung eine Einheit zur Reduzierung des Strömungsquerschnitts, insbesondere ein Ventil oder eine Drosselklappe, angeordnet. Insbesondere sind diese Einheit zur Reduzierung des Strömungsquerschnitts und die Vorrichtung zur Erfassung der Konzentration des Brennstoffs mit einer Steuer- und/oder Regeleinheit signal- bzw. datenleitend verbunden. Dies ist dahingehend eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung, dass damit eine hoch präzise und sehr effiziente Einstellung des über die Spülmediumzuleitung dem Gehäuseinnenraum zugeführten Abgasstroms ermöglicht werden kann.
- Die Brennstoffzelleneinrichtung umfasst vorzugsweise darüber hinaus eine Mediumabführleitung zum Abführen des Mediumgemisches aus dem Gehäuse. Vorzugsweise mündet diese Mediumabführleitung in eine Zuführleitung zum Zuführen von Oxidationsmittel zum Kathodenraum. Die Mediumabführleitung mündet vorzugsweise in Strömungsrichtung des Oxidationsmittels vor einer mit der Zuführleitung verbundenen Fördereinheit, insbesondere einem Gebläse oder Verdichter, in die Zuführleitung.
- Die Brennstoffzelleneinrichtung umfasst in vorteilhafter Weise eine Abzweigleitung, welche von der zum Kathodenraum führenden Zuführleitung abzweigt. Die Abzweigleitung mündet außerhalb der Brennstoffzelle in das Gehäuse. Diese Abzweigleitung kann sich vollständig in dem Gehäuse erstrecken. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass die Abzweigleitung außerhalb des Gehäuses von der Zuführleitung abzweigt und außerhalb in das Gehäuse einmündet. In dieser Ausgestaltung befindet sich die Abzweigleitung quasi vollständig außerhalb des Gehäuses.
- Die Abzweigleitung zweigt vorzugsweise stromab einer mit der Zuführleitung verbundenen Fördereinheit von der Zuführleitung ab.
- Auch in der Abzweigleitung kann eine Einheit zur Reduzierung des Strömungsquerschnitts angeordnet bzw. vorgesehen sein.
- Vorzugsweise wird abhängig von der Konzentration des Brennstoffs, welche insbesondere durch eine geeignete Sensorik erfasst wird, im Inneren des Gehäuses und außerhalb der Brennstoffzelle die Einheit zur Reduzierung des Strömungsquerschnitts in der Spülmediumzuführleitung durch die Steuer- und/oder Regeleinheit so angesteuert, dass das in das Gehäuse zu fördernde Abgas mengenmäßig und/oder zeitmäßig entsprechend zugeführt wird. Insbesondere erfolgt dies solange, bis ein vorgebbarer Schwellenwert für diese Konzentration des Brennstoffs im Gehäuse außerhalb der Brennstoffzelle nicht mehr überschritten ist. Dies hat den besonderen Vorteil, dass nur bei einer entsprechenden Notwendigkeit, also ab einer bestimmten Brennstoffkonzentration im Gehäuse, das Gehäuse gespült wird und die Spülung nicht permanent erfolgt. Dies ergibt auch die Möglichkeit, auf größere unerwünschte Leckagen reagieren zu können. Es ist auch möglich, das komplette Abgas des Kathodenraums zur Spülung heranzuziehen und somit den kompletten Abgasstrom aus dem Kathodenraum über die Spülmediumzuführleitung in das Gehäuse einzuleiten. Sollte also beispielsweise kurzzeitig eine Konzentrationsspitze von Brennstoff im Gehäuse auftreten, kann damit über eine entsprechende Erhöhung des Spülstroms und somit des Kathodenabgases reagiert werden.
- Es ist also kein extra Gebläse und ein dafür erforderliches Antriebsaggregat mehr notwendig, wodurch der Gesamtwirkungsgrad der Brennstoffzelleneinrichtung nicht unnötig beeinträchtigt wird und somit Kosten, Gewicht und Bauraum reduziert werden können.
- Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zum Betreiben einer Brennstoffzelleneinrichtung mit zumindest einer Brennstoffzelle, welche einen Anodenraum und einen Kathodenraum aufweist und welche in einem Gehäuse angeordnet ist, wird ein Spülmedium zum Spülen des Gehäuses in das Gehäuse außerhalb der Brennstoffzelle eingeleitet. Als Spülmedium wird ein im Betrieb der Brennstoffzelle im Kathodenraum erzeugtes Abgas in das Gehäuse eingeleitet. Die damit erzielbaren Vorteile sind bereits vorstehend zum erfindungsgemäßen Brennstoffzellensystem bzw. zur erfindungsgemäßen Brennstoffzelleneinrichtung genannt worden.
- Zweckmäßig erweist es sich, wenn das Kathodenabgas in seiner Menge und/oder in der Zeitdauer in das Gehäuse abhängig von einer außerhalb der Brennstoffzelle im Gehäuse detektierten Konzentration an Brennstoff eingeleitet wird. Sowohl die zeitmäßige als auch die mengenmäßige Zugabe bzw. Zuführung des Kathodenabgases in das Gehäuse kann dadurch effizient und bedarfsspezifisch sehr präzise durchgeführt werden.
- Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Brennstoffzelleneinrichtung sind auch als vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Verfahrens anzusehen.
- Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgen anhand schematischer Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
-
1 ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Brennstoffzelleneinrichtung; -
2 ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Brennstoffzelleneinrichtung; -
3 ein drittes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Brennstoffzelleneinrichtung; und -
4 ein viertes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Brennstoffzelleneinrichtung. - In den Figuren werden gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
- Gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel in
1 ist eine Brennstoffzelleneinrichtung1 gezeigt, welche als mobiles Brennstoffzellensystem ausgebildet ist. Die Brennstoffzelleneinrichtung1 ist in einem Fahrzeug angeordnet. Das Brennstoffzellensystem bzw. die Brennstoffzelleneinrichtung1 umfasst zumindest eine Brennstoffzelle2 , vorzugsweise einen Brennstoffzellenstapel mit einer Mehrzahl derartiger Brennstoffzellen2 . Die Brennstoffzelle2 ist als PEM (Proton Exchange Membrane)-Brennstoffzelle ausgebildet. Die Brennstoffzelle2 umfasst einen Kathodenraum3 und einen Anodenraum4 , welche durch eine PEM5 voneinander separiert sind. Die Brennstoffzelle2 ist in einem Gehäuse6 angeordnet, welches so dimensioniert ist, dass ein Freiraum7 außerhalb der Brennstoffzelle2 als Innenraum des Gehäuses6 gebildet ist. - Im Hinblick auf die Darstellung der Brennstoffzelleneinrichtung
1 sei betont, dass lediglich die für die Erläuterung der Verbindung ausreichenden Komponenten gezeigt sind, die Brennstoffzelleneinrichtung1 jedoch eine Mehrzahl darüber hinausgehender und nicht gezeigter Komponenten aufweisen kann. - Die Brennstoffzelleneinrichtung
1 umfasst einen Behälter8 , in dem Brennstoff, insbesondere Wasserstoff oder wasserstoffhaltiges Gas, enthalten ist. Dieser Brennstoff wird über eine Zuführleitung9 dem Anodenraum4 zugeführt. Ein im Betrieb der Brennstoffzelleneinrichtung1 im Anodenraum4 erzeugtes Abgas wird über eine Abgasleitung10 vom Anodenraum4 abgeführt und aus dem Gehäuse6 und auch aus der Brennstoffzelleneinrichtung1 heraus in die Umgebung geleitet. Der Behälter8 , die Zuführleitung9 und auch die Abführleitung bzw. Abgasleitung10 sind einem Anodenzweig der Brennstoffzelle2 zugeordnet. - Darüber hinaus umfasst die Brennstoffzelleneinrichtung
1 einen Kathodenzweig. Diesem Kathodenzweig ist eine Zuführleitung11 zum Zuführen von Oxidationsmittel, insbesondere Sauerstoff oder sauerstoffhaltiges Gas wie z. B. Umgebungsluft, zum Kathodenraum3 zugeordnet. Die zum Kathodenraum3 führende Zuführleitung11 ist mit einem Luftfilter12 verbunden. Darüber hinaus ist die Zuführleitung11 mit einem Kompressor13 , welcher über einen Motor14 angetrieben wird, verbunden. Mittels dieses Kompressors13 wird das Oxidationsmittel zum Kathodenraum3 gefördert. - Darüber hinaus umfasst die Brennstoffzelleneinrichtung
1 eine dem Kathodenzweig zugeordnete Abgasleitung15 , mittels welcher das im Betrieb der Brennstoffzelle2 im Kathodenraum3 erzeugte Abgas aus dem Gehäuse6 und auch aus der Brennstoffzelleneinrichtung1 heraus in die Umgebung geleitet wird. - In der in
1 gezeigten Ausführung der Brennstoffzelleneinrichtung1 ist ein Abscheider16 innerhalb des Gehäuses6 und außerhalb der Brennstoffzelle2 angeordnet und mit der Abgasleitung15 verbunden bzw. in dieser angeordnet. - Stromab des Abscheiders
16 zweigt eine Spülmediumzuleitung17 an der Abzweigung18 von der Abgasleitung15 ab. In der Spülmediumzuleitung17 ist eine Einheit19 zur Reduzierung des Strömungsquerschnitts, beispielsweise ein Ventil, eine Drosselklappe oder dergleichen, angeordnet. - Die Spülmediumzuleitung
17 mündet in den Innenraum bzw. Freiraum7 . Gemäß der Darstellung in1 ist auch die Spülmediumzuleitung17 vollständig in dem Gehäuse6 angeordnet. - Eine Umgehungsleitung
20 , welche vom Abscheider16 abzweigt und stromab der Abzweigung18 in der Einmündung21 in die Abgasleitung15 mündet, ist als Bypass-Vorrichtung zur Umgehung der Abzweigung18 ausgebildet. Sie dient der Ableitung der im Abscheider16 abgeschiedenen Flüssigkeit. - Des Weiteren umfasst die Brennstoffzelleneinrichtung
1 eine Vorrichtung22 zur Erfassung der Konzentration des Brennstoffs, insbesondere des Wasserstoffs, in dem Freiraum7 . Vorzugsweise ist die Vorrichtung22 als Sensor oder als Einheit mit mehreren Sensoren, ausgebildet. Die Vorrichtung22 und die Einheit19 sind mit einer Steuer- und/oder Regeleinheit23 signal- bzw. datenleitend verbunden. Die Vorrichtung22 ist vollständig im Gehäuse6 und außerhalb der Brennstoffzelle2 angeordnet und vorzugsweise bezüglich des Höhenniveaus der Brennstoffzelle2 nahe der oberen Abdeckung des Gehäuses6 angeordnet. - Die Brennstoffzelleneinrichtung
1 umfasst darüber hinaus eine Mediumabführleitung24 , mittels welcher das im Freiraum7 gebildet Mediumgemisch aus dem Gehäuse6 abgeleitet wird. Das Mediumgemisch enthält insbesondere das Spülmedium und somit das Kathodenabgas und auch den im Freiraum7 ggf. vorhandenen Brennstoff. - Die Mediumabführleitung
24 mündet an der Einmündung25 in die Zuführleitung11 . Die Mediumabführleitung24 mündet somit stromauf des Hauptkompressors13 in die Zuführleitung11 . - Abhängig davon, welche Konzentration des Brennstoffs in dem Freiraum
7 durch den Sensor bzw. die Vorrichtung22 detektiert wird, wird die Einheit19 durch die Steuer- und/oder Regeleinheit23 geöffnet oder geschlossen. Gerade dann, wenn ein vorgegebener Grenzwert dieser Brennstoffkonzentration im Freiraum7 überschritten wird, kann die Einheit19 vollständig oder zumindest teilweise geöffnet werden. Die Zuleitung von Kathodenabgas über die Spülmediumzuleitung17 kann damit dosiert erfolgen, wobei dies durch die Steuer- und/oder Regeleinheit23 eingestellt wird. Die Menge des Kathodenabgases und/oder die Zeitdauer, wie lange diese Zuführung des Kathodenabgases in dem Freiraum7 erfolgen soll, kann somit bedarfsabhängig sehr exakt eingestellt werden. - In diesem Zusammenhang kann vorgesehen sein, dass lediglich ein Teil des über die Abgasleitung
15 abtransportierten Kathodenabgases über die Spülmediumzuleitung17 in den Freiraum7 eingeleitet wird. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass der gesamte Kathodenabgasstrom über die Spülmediumzuleitung17 in den Freiraum7 eingeleitet wird. - Das im Freiraum
7 ggf. enthaltene Luft-Wasserstoff-Gemisch wird durch diese Zugabe des Kathodenabgases quasi verdünnt. Dies kann intermittierend oder aber auch dauerhaft erfolgen. Es wird insbesondere solange durchgeführt, bis von der Vorrichtung22 im Freiraum7 eine Brennstoffkonzentration detektiert wird, die unterhalb, insbesondere deutlich unterhalb des festgelegten Grenzwerts liegt. Um nicht zusätzlich Feuchtigkeit und Wasserdampf bzw. Wasser in den Freiraum7 des Gehäuses6 einzutragen, ist der Abscheider16 vorgesehen, wobei diesbezüglich vorteilhaft die Abzweigung18 stromab dieses Abscheiders16 angeordnet ist, so dass relativ trockene Abgasströme über die Spülmediumzuführleitung17 in den Freiraum7 geleitet werden. Durch den Abscheider18 wird Wasser bzw. Kondensat aus dem Abgasstrom entfernt. Das Wasser bzw. das Kondensat wird nach der Luftentnahme d. h. stromab der Abzweigung18 wieder der verbliebenen Abluft zugeführt indem es wieder in die Abgasleitung15 eingeleitet wird. Nachfolgend wird es an die Umgebung abgeführt. Dies erfolgt über die Umgehungsleitung20 . - In
2 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Brennstoffzelleneinrichtung1 gezeigt, wobei bei dieser Ausführung im Unterschied zur Darstellung in1 die Komponenten Abscheider16 , Umgehungsleitung20 , Spülmediumzuleitung17 und Einheit19 außerhalb des Gehäuses6 angeordnet sind. - In
3 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Brennstoffzelleneinrichtung1 gezeigt. Bei dieser Ausführung ist im Unterschied zur Darstellung gemäß2 eine Abzweigleitung26 vorgesehen. Die Abzweigleitung26 zweigt vor der Brennstoffzelle2 und nach dem Hauptkompressor13 von der Zuführleitung11 an der Abzweigung27 ab. Die Abzweigleitung26 mündet in das Gehäuse6 bzw. in den Freiraum7 . - Die Abzweigleitung
26 erstreckt sich in der Ausführung gemäß3 somit quasi vollständig außerhalb des Gehäuses6 . In der Abzweigleitung26 ist eine Einheit28 zur Reduzierung des Strömungsquerschnitts der Abzweigleitung26 angeordnet. Die Einheit28 kann ein Ventil, eine Drosselklappe oder dergleichen sein. Durch diese Ausgestaltung gemäß3 kann eine ergänzende Option für den Fall geschaffen werden, dass es zu Leckagen im Gehäuse6 kommt, wenn der Brennstoffkreislauf druckbeaufschlagt ist, was beispielsweise im Start-Stopp-Betrieb der Brennstoffzelleneinrichtung1 sein kann und dann Brennstoff im Brennstoffkreislauf quasi „eingesperrt” ist. Bei einer derartigen Situation ist der Hauptkompressor13 des Kathodenzweigs und somit des Luftkreislaufs ausgeschaltet. Tritt nun eine Brennstoffkonzentration im Gehäuse6 auf, die den festgelegten Grenzwert überschreitet, wird der Kompressor13 für einen kurzen Zeitraum gestartet. Über die Einheit28 kann die verdichtete Luft ins Gehäuse6 und somit in den Freiraum7 geleitet werden und muss nicht zwingend erst durch die Kathode bzw. den Kathodenraum3 der Brennstoffzelle2 geführt werden. Dennoch wird auch hier weiterhin das im Kathodenraum3 erzeugte Abgas über die Spülmediumzuleitung17 bedarfsabhängig in den Freiraum7 geleitet. - In
4 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel gezeigt, welches im Unterschied zur Ausgestaltung in3 derart ausgebildet ist, dass die Abzweigleitung26 vollständig im Freiraum7 des Gehäuses6 angeordnet ist. - Selbstverständlich kann auch bei dem Ausführungsbeispiel gemäß
1 vorgesehen sein, dass eine Abzweigleitung26 mit vorzugsweise einer Einheit28 ausgebildet ist. Auch bei einer derartigen Ausgestaltung kann die Brennstoffzelleneinrichtung1 gemäß1 dann so ausgebildet sein, dass diese Abzweigleitung26 gemäß der Darstellung in3 außerhalb oder gemäß der Darstellung in4 innerhalb des Gehäuses6 angeordnet ist. - Darüber hinaus sei angemerkt, dass Merkmale oder Merkmalskombinationen der einzelnen Ausführungen jeweils für sich oder aber auch in Kombination mit anderen Merkmalen bei den jeweils anderen Ausführungen vorhanden sein können.
-
- 1
- Brennstoffzelleneinrichtung
- 2
- Brennstoffzelle
- 3
- Kathodenraum
- 4
- Anodenraum
- 5
- PEM
- 6
- Gehäuse
- 7
- Freiraum
- 8
- Behälter
- 9, 11
- Zuführleitung
- 10
- Abführleitung
- 12
- Luftfilter
- 13
- Kompressor
- 14
- Motor
- 15
- Abgasleitung
- 16
- Abscheider
- 17
- Spülmediumzuleitung
- 18
- Abzweigung
- 19
- Einheit
- 20
- Umgehungsleitung
- 21
- Einmündung
- 22
- Vorrichtung
- 23
- Steuer- und/oder Regeleinheit
- 24
- Mediumabführleitung
- 25
- Einmündung
- 26
- Abzweigleitung
- 27
- Abzweigung
- 28
- Einheit
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- - WO 2005/099017 A2 [0002, 0003]
Claims (22)
- Brennstoffzelleneinrichtung mit zumindest einer Brennstoffzelle (
2 ), welche einen Anodenraum (4 ) und einen Kathodenraum (3 ) aufweist und in einem Gehäuse (6 ) angeordnet ist, bei der ein Spülmedium zum Spülen des Gehäuses (6 ) in das Gehäuse (6 ) in einen Raum (7 ) außerhalb der Brennstoffzelle (2 ) einleitbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Spülmedium ein im Betrieb der Brennstoffzelle (2 ) im Kathodenraum (3 ) erzeugtes Abgas ist. - Brennstoffzelleneinrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Vorrichtung (
22 ) zur Erfassung der Konzentration von Brennstoff in dem Freiraum (7 ) des Gehäuses (6 ) außerhalb der Brennstoffzelle (2 ). - Brennstoffzelleneinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (
22 ) innerhalb des Gehäuses (6 ) und außerhalb der Brennstoffzelle (2 ) angeordnet ist. - Brennstoffzelleneinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kathodenabgas situationsspezifisch, bevorzugt abhängig von der Konzentration des Brennstoffs in dem Gehäuse (
6 ) außerhalb der Brennstoffzelle (2 ), in das Gehäuse (6 ) einleitbar ist. - Brennstoffelleneinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Spülmediumzuleitung (
17 ) von einer Abgasleitung (15 ) des Kathodenraums (3 ) abzweigt und in das Gehäuse (6 ) einmündet. - Brennstoffzelleneinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Spülmediumzuleitung (
17 ) in Strömungsrichtung des Abgases des Kathodenraums (3 ) nach einem mit der Abgasleitung (15 ) des Kathodenraums (3 ) verbundenen Abscheider (16 ) von der Abgasleitung (15 ) abzweigt. - Brennstoffzelleneinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass vom Abscheider (
16 ) eine Umgehungsleitung (20 ) abzweigt, die nach der Abzweigung (18 ) der Spülmediumzuleitung (17 ) von der Abgasleitung (15 ) des Kathodenraums (3 ) in die Abgasleitung (15 ) einmündet. - Brennstoffzelleneinrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Spülmediumzuleitung (
17 ) im Gehäuse (6 ), bevorzugt vollständig im Gehäuse (6 ), außerhalb der Brennstoffzelle (2 ) erstreckt. - Brennstoffzelleneinrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Spülmediumzuleitung (
17 ) außerhalb des Gehäuses (6 ) von der Abgasleitung (15 ) abzweigt und sich außerhalb des Gehäuses (6 ) erstreckt. - Brennstoffzelleneinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Abscheider (
16 ) im Gehäuse (6 ) angeordnet ist. - Brennstoffzelleneinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Abscheider (
16 ) außerhalb des Gehäuses (6 ) angeordnet ist. - Brennstoffzelleneinrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass in der Spülmediumzuleitung (
17 ) eine Einheit (19 ) zur Reduzierung des Strömungsquerschnitts, bevorzugt ein Ventil, angeordnet ist. - Brennstoffzelleneinrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Einheit (
19 ) und die Vorrichtung (22 ) zur Erfassung der Konzentration des Brennstoffs mit einer Steuer- und/oder Regeleinheit (23 ) signal- bzw. datenleitend verbunden sind. - Brennstoffzelleneinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Mediumabführleitung (
24 ) zum Abführen des Mediumge misches im Raum (7 ) des Gehäuses (6 ) in eine Zuführleitung (11 ) zum Zuführen von Oxidationsmittel zum Kathodenraum (3 ) einmündet. - Brennstoffzelleneinrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Mediumabführleitung (
24 ) in Strömungsrichtung des Oxidationsmittels vor einer mit der Zuführleitung (11 ) verbundenen Fördereinheit (13 ), bevorzugt einem Kompressor, in die Zuführleitung (11 ) mündet. - Brennstoffzelleneinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Abzweigleitung (
26 ) von der zum Kathodenraum (3 ) führenden Zuführleitung (11 ) abzweigt und in das Gehäuse (6 ) außerhalb der Brennstoffzelle (2 ) mündet. - Brennstoffzelleneinrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Abzweigleitung (
26 ) vollständig in dem Gehäuse (6 ) erstreckt. - Brennstoffzelleneinrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Abzweigleitung (
26 ) außerhalb des Gehäuses (6 ) von der Zuführleitung (11 ) abzweigt und von außerhalb in das Gehäuse (6 ) einmündet. - Brennstoffzelleneinrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Abzweigleitung (
26 ) stromab einer mit der Zuführleitung (11 ) verbundenen Fördereinheit (13 ) von der Zuführleitung (11 ) abzweigt. - Brennstoffzelleneinrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass in der Abzweigleitung (
26 ) eine Einheit (28 ) zur Reduzierung des Strömungsquerschnitts angeordnet ist. - Verfahren zum Betreiben einer Brennstoffzelleneinrichtung (
1 ) mit zumindest einer Brennstoffzelle (2 ), welche einen Anodenraum (4 ) und einen Kathodenraum (3 ) aufweist und in einem Gehäuse (6 ) angeordnet ist, bei dem ein Spülmedium zum Spülen eines Raums (7 ) des Gehäuses (6 ) in das Gehäuse (6 ) außerhalb der Brennstoffzelle (2 ) eingeleitet wird, dadurch gekennzeichnet, dass als Spülmedium ein im Betrieb der Brennstoffzelle (2 ) im Kathodenraum (3 ) erzeugtes Abgas in das Gehäuse (6 ) eingeleitet wird. - Verfahren nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Kathodenabgas hinsichtlich Menge und/oder Zeitdauer abhängig von einer außerhalb der Brennstoffzelle (
2 ) im Gehäuse (6 ) detektierten Konzentration an Brennstoff in das Gehäuse (6 ) eingeleitet wird.
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