DE102008016273A1 - Verfahren zum Verbinden eines Funktionselementes mit einem Metallblech sowie Verbindung zwischen einem Metallblech und einem Funktionselement - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Einbringen von Verbindungselementen in Metallbleche oder Blechteile aus Metall durch Einführen eines bolzen- oder hülsenartigen Fügeabschnitts des Verbindungselementes in eine im Metallblech vorgesehene Fügeöffnung derart, dass das Verbindungselement mit einem erweiterten Kopfabschnitt gegen eine Oberflächenseite des Metallblechs anliegt und mit einer Teillänge des Fügeabschnitts über die andere Oberflächenseite des Metallblechs vorsteht, sowie durch anschließendes Verpressen des Verbindungselementes im Metallblech durch plastische Materialverformung unter Anwendung einer Verpresskraft.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren gemäß Oberbegriff Patentanspruch 1 und dabei speziell auf ein Verfahren zum Einbringen von Einpress- und/oder Niet-Verbindungselementen in Metallbleche oder in aus Metallblech hergestellte Bauteile (auch Blechteile) sowie auf eine Verbindung zwischen einem Metallblech und einem Verbindungselement gemäß Oberbegriff Patentanspruch 21.
- Verfahren zum Einbringen von Verbindungselementen in Metallbleche oder in aus Metallblech hergestellte Bauteile (auch Blechteile) durch Fügen und anschließendes Verpressen sind bekannt. Die Verbindungselemente sind dabei in der Regel Niet- und/oder Pressmuttern oder Bolzen (mit oder ohne Gewinde) und können zutreffend auch als Einpress- und/oder Niet-Verbindungselemente bezeichnet werden.
- Nach dem Fügen, d. h. nach dem Einsetzen des Fügeabschnitts des jeweiligen Verbindungselementes in eine im Blech oder Blechteil vorbereitete Fügeöffnung (Vorlochung) erfolgt das Verbinden bzw. Verankern des Verbindungselementes durch Verpressen unter plastischer Verformung des Materials desjenigen Blechs im Bereich der Fügeöffnung, in dem das Verbindungselement verankert werden soll. Für die durch Fügen und Verpressen erzeugte Verbindung zwischen dem Blech und dem Verbindungselement wird u. a. gefordert, dass diese Verbindung eine hohe Festigkeit gegen Ausdrücken des Verbindungselementes aus dem Blech durch axial wirkende Kräfte sowie auch eine hohe Festigkeit gegen Verdrehen, d. h. eine ausreichend hohe Drehmomentaufnahme aufweist. Dies wird u. a. dadurch erreicht, dass das Material des Blechs beim Verpressen in einen am Verbindungselement vorhandenen und/oder während des Verpressens gebildeten Hinterschnitt fließt. Speziell zur Erzielung der geforderten hohen Drehmomentaufnahme werden Rippen oder Erhöhungen, die am Verbindungselement vorhanden sind, in das Blech eingeformt und/oder das Blech wird an unrunde Konturen des Verbindungselementes angeformt. Hierfür ist es unerlässlich, die Härten des Metallblechs und des jeweiligen aus Stahl bestehenden Verbindungselementes so aufeinander abzustimmen, dass das Metallblech eine im Vergleich zum Verbindungselement geringere Härte aufweist.
- Das Fügen und Verpressen der Verbindungselemente erfolgt vielfach unter Verwendung eines sogenannten Stanzkopfes in einem Werkzeug, beispielsweise Folgewerkzeug, in welchem auch das jeweilige Blechteil oder Bauteil z. B. durch Stanzen und/oder Biegen aus dem Metallblech erzeugt wird.
- In vielen Bereichen der Technik, insbesondere auch im Automobilbereich werden aber zunehmend Metallbleche mit großer Härte, beispielsweise Edelstahlbleche eingesetzt, d. h. Metallbleche deren Härte wenigstens gleich, in der Regel sogar größer ist als die Härte der zur Verfügung stehenden Einpress- und/oder Niet-Verbindungselemente und bei denen somit die bekannte Füge- und Verpresstechnik nicht mehr anwendbar ist.
- Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren aufzuzeigen, mit dem den Qualitätsansprüchen insbesondere hinsichtlich Ausdrückfestigkeit und Drehmomentaufnahme entsprechende Verbindungen durch Fügen und Verpressen auch bei Metallblechen möglich ist, deren Härte größer, zumindest aber gleich der Härte des jeweiligen Verbindungselementes ist.
- Zur Lösung dieser Aufgabe ist ein Verfahren zum Einbringen und Verankern von Verbindungselementen in Metallblechen oder in aus Metallblech hergestellten Bauteilen oder Blechteilen entsprechend dem Patentanspruch 1 ausgebildet. Eine Verbindung ist Gegenstand des Patentanspruchs 21.
- Weiterbildungen, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung ergeben sich auch aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen und aus den Figuren. Dabei sind alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination grundsätzlich Gegenstand der Erfindung, unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbeziehung. Auch wird der Inhalt der Ansprüche zu einem Bestandteil der Beschreibung gemacht.
- Verbindungselemente im Sinne der Erfindung sind grundsätzlich Einpress- und/oder Niet-Verbindungselemente, die durch Fügen und Verpressen an einer Fügeöffnung eines Metallblechs oder eines Blechteils aus Metallblech verankerbar sind. Verbindungselemente im Sinne der Erfindung sind daher insbesondere Niet- und/oder Pressmuttern sowie Niet- und/oder Pressbolzen mit oder ohne Gewinde.
- Unter „Fügeabschnitt" ist im Sinne der Erfindung ein Abschnitt des jeweiligen Einpress- und/oder Niet-Verbindungselementes zu verstehen, mit dem dieses Element in eine Fügeöffnung einsetzbar und am Metallblech oder Blechteil durch plastische Materialverformung drehfest verankerbar ist.
- Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Figuren an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
-
1 in vereinfachter Darstellung eine Draufsicht auf die Unterseite eines aus einem harten Blech, beispielsweise aus einem Edelstahl-Blech bestehendes Blechteils oder Blechteils im Bereich einer Fügeöffnung; -
2 einen Schnitt entsprechend der Linie I–I; -
3 in vergrößerter Teildarstellung das Blechteil, zusammen mit einem in der Fügeöffnung verankerten Verbindungselement; -
4 in Teildarstellung eine Ansicht des im Blechteil verankerten Fügeelementes in einer Blickrichtung entsprechend dem Pfeil A der3 ; -
5 in Einzeldarstellung und im Schnitt eine Matrize zum Verankern des Verbindungselementes in der Fügeöffnung; -
6 und7 Darstellungen wie1 und2 bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung; -
8 in Teildarstellung und im Schnitt ein Stempel zum Formen der Fügeöffnung. - In den
1 –5 ist1 ein aus Blech großer Härte, beispielsweise aus einem Edelstahl-Blech bestehendes Blechteil mit einer Fügeöffnung2 , in welcher durch Fügen und Verpressen ein bei der dargestellten Ausführungsform als Mutter ausgeführtes Verbindungselement3 verankert werden soll, und zwar mit hohen Auspresskraft und Drehmomentaufnahme. Die Besonderheit besteht dabei darin, dass die Härte des das Blechteil1 bildenden Metallblechs größer oder zumindest gleich der Härte des Verbindungselementes3 ist. - Um die Verankerung des Verbindungselementes
3 im Blechteil1 mit der geforderten hohen Auspresskraft und Drehmomentaufnahme zu erreichen, ist die Fügeöffnung an der Blechunterseite1.1 des Blechteils1 in der in den1 und2 dargestellten Weise ausgebildet, und zwar in der Form, dass sich die Fügeöffnung2 am Rand zur Oberseite1.1 leicht konisch erweitert und außerdem am Rand der Fügeöffnung2 mehrere Randvertiefungen4 gebildet sind, die zur Blechunterseite1.1 sowie auch zur Fügeöffnung2 hin offen sind und deren Bodenflächen mit der Ebene der Blechunterseite1.1 einen spritzen Winkel, d. h. einen Winkel α kleiner als 45° einschließen, der sich zur Mitte der Fügeöffnung2 hin öffnet - Die Fügeöffnung
2 mit den Randvertiefungen4 wird beispielsweise in einem Stanz- oder Prägeverfahren erzeugt, und zwar in der Weise, dass zunächst die bei der dargestellten Ausführungsform im Querschnitt kreisförmige Fügeöffnung2 durch Stanzen erzeugt und anschließend mit einem geeigneten stempelartigen Werkzeug der Randbereich der Fügeöffnung2 an der Blechunterseite1.1 derart plastisch verformt wird, dass sich die Randvertiefungen4 bilden und das hierbei verdrängte Material des Blechs1 in die Fügeöffnung2 fließt, und zwar unter Bildung von in die Fügeöffnung hineinreichenden zungenartigen Vorsprüngen5 , von denen jeder in eine Randvertiefung4 übergeht. - Das Verbindungselement
3 ist in an sich bekannter Weise im Wesentlichen mit einer an der Außenfläche kreiszylinderförmigen hülsenartigen Fügeabschnitt3.1 und an einem Ende dieses Abschnitts mit einem Kopfstück3.2 ausgebildet, welches über die Umfangsfläche des Fügeabschnitts3.1 wegsteht. Das Verbindungselement3 ist weiterhin mit einer Gewindebohrung3.3 versehen, die achsgleich mit der Achse der kreiszylinderförmigen Umfangsfläche des Fügeabschnitts3.1 ausgeführt ist und durch den Abschnitt3.1 und das Kopfstück3.2 hindurchreicht. - Der Außendurchmesser des Fügeabschnitts
3.2 ist gleich oder geringfügig kleiner als der Durchmesser der Fügeöffnung2 außerhalb der Vorsprünge5 . Zum Befestigen des Verbindungselementes3 an dem Blechteil1 wird das Verbindungselement3 unter Verformung der Vorsprünge5 in die Fügeöffnung2 eingesetzt, und zwar derart, dass das Kopfstück3.2 mit seiner dem Abschnitt3.1 zugewandten Seite gegen die Blechoberseite1.2 des Blechs anliegt und der Abschnitt3.1 mit einer Teillänge über die Blechunterseite1.1 des Blechs1 vorsteht. - Anschließend erfolgt in einer Presse oder einem Presswerkzeug bei gegen ein Auflager
6 abgestütztem Kopfstück3.1 mit Hilfe einer hülsenartigen Matrize7 ein plastisches Verformen des Verbindungselementes3 im Bereich der über die Blechunterseite1.1 vorstehenden Teillänge des Fügeabschnitts3.1 , und zwar an der Außenfläche dieser Teillänge durch Scheren in der Weise, dass sich aus dem oberflächennahen Bereich der über die Blechunterseite1.1 vorstehenden Teillänge des Fügeabschnitts3.1 ein Wulst8 bildet, der außerhalb der Randvertiefungen4 geringfügig über die Umfangsfläche des Fügeabschnitts3.1 und damit auch über den Rand der Fügeöffnung2 übersteht und/oder in der konischen Erweiterung der Fügeöffnung2 aufgenommen ist. Im Bereich der Randvertiefungen4 bildet der Wulst8 Vorsprünge8.1 , die sehr weit, d. h. mit einem größeren radialen Abstand von der Achse der Fügeöffnung2 bzw. des Verbindungselementes3 in die jeweilige Randvertiefung4 hineinreichen. Bei feststehender Matrize7 ist das Auflager beispielsweise von einem Pressstempel oder – plunger gebildet. - Beim Verankern des Verbindungselementes
3 in der Fügeöffnung2 wird mit der Matrize7 , die beim Verpressen mit ihrer Matrizenöffnung7.1 die über die Blechunterseite1.1 vorstehende Teillänge des Fügeabschnitts3.1 umschließt nahezu ausschließlich Kraft auf das Verbindungselement3 ausgeübt, so dass für das Verankern bzw. Verpressen des Verbindungselementes3 im Blechteil1 hauptsächlich dieses Verbindungselement durch Scheren am Fügeabschnitt3.1 verformt wird und keine Verformung oder im Wesentlichen keine Verformung des Blechteils2 zumindest kein fließen des Materials des Blechteils1 erfolgt. Die Matrize7 ist hierfür an ihrer beim Verankern und Verpressen auf das Verbindungselement3 einwirkenden Seite mit einem das dortige offene Ende der Matrizenöffnung7 ringförmig umschließenden Vorsprung7.2 ausgeführt, so dass die gesamte Kraft beim Verankern bzw. Verpressen des Verbindungselementes3 konzentriert als Scherkraft zur Ausbildung des Wulstes8 und zum Verpressen dieses Wulstes8 und der Vorsprünge8.1 gegen die Blechunterseite1.1 bzw. in die Randvertiefungen4 wirksam ist. - Mit dem vorbeschriebenen Verfahren wird eine Verankerung des Verbindungselementes
3 mit hoher Auspresskraft bzw. hoher Auspressfestigkeit und mit hohem Drehmoment, d. h. mit hoher Festigkeit gegen Verdrehen erreicht, und zwar letzteres insbesondere auch durch die in die Randvertiefungen4 verformten Vorsprünge8.1 . Nach dem Fertigstellen der Verankerung des Verbindungselementes im Blech1 liegt der Wulst8 in seinem gesamten Verlauf, insbesondere auch im Bereich der Randvertiefungen4 mit einer hohen Anpress- oder Einspannkraft gegen den die Fügeöffnung2 umgebenden Randbereich des Blechs1 an. - Bei der dargestellten Ausführungsform ist das Verbindungselement
3 an seiner dem Fügeabschnitt3.1 zugewandten Stirnfläche des Kopfstückes3.2 mit einer den Fügeabschnitt3.1 umgebenden Vertiefung3.3 ausgebildet, und zwar in Form einer Kegelfläche in der Weise, dass die Tiefe dieser ringförmigen Vertiefung mit zunehmenden Abstand von dem äußeren Rand des Kopfstückes3.2 hin zunimmt. Beim Verpressen der Verbindungselementes3 im Blechteil1 wird der die Fügeöffnung2 umgebende Randbereich des Blechteils1 in die Vertiefung3.3 verformt, und zwar im Wesentlichen durch Biegen bzw. Prägen und ohne dass eine Verankerung des Verbindungselementes3 im Blechteil1 durch Fließen des Materials des Blechteiles3 erfolgt. Durch die Vertiefung3.3 bzw. durch die dieser Vertiefung entsprechende Verformung des Randbereichs der Fügeöffnung2 wird Platz für die Aufnahme des Wulstes8 geschaffen, so dass dieser nicht über die Blechunterseite1.1 vorsteht. - Die
6 und7 zeigen ein Blechteil1 mit einer Fügeöffnung2a , deren Randbereich zumindest an der Blechunterseite1.1 polygonartig geformt ist. Die Herstellung der Fügeöffnung erfolgt beispielsweise wiederum in zwei Schritten, und zwar in der Weise, dass zunächst durch Stanzen eine Vorlochung in Form einer kreisförmigen Öffnung erzeugt wird, und dass dann in einem anschließenden Prägeschritt mit einem in die Vorlochung eingeführten Prägestempel der Randbereich der Vorlochung an der Blechunterseite1.1 in die polygonartige Form verformt wird. Hierdurch werden Randvertiefungen4a erhalten, die zur Blechunterseite1.1 sowie auch zur Fügeöffnung2a hin offen sind und bevorzugt Schrägflächen bilden, die mit der Ebene der Blechunterseite1.1 wiederum einen spritzen Winkel, d. h. einen Winkel α kleiner als 45° einschließen, der sich zur Mitte der Fügeöffnung hin öffnet. - Nach dem Einsetzen des Verbindungselementes
3 in die Fügeöffnung2a erfolgt wiederum das Verankern und Verpressen des Verbindungselementes5 am Blechteil1 durch bleibende Verformung, d. h. durch Scheren des oberflächennahen Materials des Fügeabschnitts3.1 zur Ausbildung eines den Wulst8 entsprechenden Wulstes mit den in die Randvertiefungen4a hineinreichenden Bereichen oder Vorsprüngen. Auch bei dieser Ausführung weist die Verankerung des Verbindungselementes3 im Blechteil1 eine hohe Ausreißfestigkeit und Festigkeit gegen Verdrehen auf. - In der
8 ist mit9 ein Prägestempel bezeichnet, mit dem die Randvertiefungen4 oder4a nach dem Vorlochen an der jeweiligen Fügeöffnung2 bzw.2a erzeugt werden. Der Stempel9 besitzt hierzu ein sich kegelförmig verjüngendes Stempelende10 mit über die Kegelfläche dieses Endes radial wegstehenden Vorsprüngen10.1 , mit denen durch Prägen die Randvertiefungen erzeugt werden. - Die Erfindung wurde voranstehend an Ausführungsbeispielen beschrieben. Es versteht sich, dass zahlreiche Änderungen sowie Abwandlungen möglich sind, ohne dass dadurch der der Erfindung zugrunde liegende Erfindungsgedanke verlassen wird.
- So ist es insbesondere möglich, die Randvertiefungen auch anders als vorstehend beschrieben zu formen oder auszubilden, beispielsweise auch in Form von Kerben, die in das die Fügeöffnung umgebende Material eingebracht sind.
- Weiterhin besteht die Möglichkeit, in die jeweilige Fügeöffnung durchgehend polygonartig vorzugsweise mit einer leichten Abschrägung oder konischen Erweiterung im Randbereich an der Blechunterseite
1.1 auszubilden, wobei auch bei dieser Ausführung dann mit Hilfe der Matrize7 aus dem oberflächennahen Material des Fügeabschnitts3.1 der über den Rand der Fügeöffnung vorstehende, dem Wulst8 entsprechende Wulst mit in die Eckbereiche des polygonartigen Querschnittes der Fügeöffnung hinein verformten Materialienabschnitten oder Vorsprüngen ausgebildet und dadurch eine Verankerung mit hoher Ausreiß- bzw. Anpressfestigkeit und hoher Drehmomentaufnahme erreicht wird. - Vorstehend wurde davon ausgegangen, dass die Verankerung des Verbindungselementes
3 durch Verformen des oberflächennahen Materials des Fügeabschnitts3.1 durch Scheren erfolgt. Selbstverständlich sind auch andere Verfahren für ein bleibendes Verformen des Fügeabschnitts3.1 denkbar, beispielsweise durch Nieten. - Vorstehend wurde weiterhin davon ausgegangen, dass das Verbindungselement
3 eine Mutter ist. Selbstverständlich kann das Verbindungselement auch ein anderes Verbindungselement, beispielsweise ein Bolzen sein. - Anstelle der Randvertiefungen
4 bzw.4a kann auch eine andere Randprofilierung vorgesehen sein beispielsweise in Form von einem oder mehreren am Rand der Fügeöffnung2 oder2a im Blech1 vorgesehenen Vorsprüngen4b . Weiterhin ist es möglich, die randseitige Profilierung zusätzlich oder allein von einem polygonalen Öffnungsrand der Fügeöffnung gebildet ist, z. B. an einer oder aber an beiden Oberflächenseiten des Bauteils1 . -
- 1
- Bauteil oder Blech
- 1.1
- Blechunterseite
- 1.2
- Blechoberseite
- 2, 2a
- Fügeöffnung
- 3
- Verbindungselement
- 3.1
- hülsenartiger
Fügeabschnitt
des Verbindungselementes
3 - 3.2
- Kopfstück des Verbindungselementes
3 - 4, 4a
- Randvertiefung
- 4b
- Vorsprung
- 5
- zungenartiger Vorsprung
- 6
- Auflager
- 7
- Matrize
- 7.1
- Matrizenöffnung
- 7.2
- ringartiger Vorsprung
- 8
- Wulst
- 8.1
- Vorsprung
- 9
- Prägestempel
- 10
- kegelförmiges Stempelende
- 10.1
- Vorsprung an der Kegelfläche
Claims (38)
- Verfahren zum Einbringen von Verbindungselementen in Metallbleche oder Blechteile aus Metall durch Einführen eines bolzen- oder hülsenartigen Fügeabschnitts (
3.1 ) des Verbindungselementes (3 ) in eine im Metallblech (1 ) vorgesehene Fügeöffnung (2 ,2a ) derart, dass das Verbindungselement mit einem erweiterten Kopfabschnitt (3.2 ) gegen eine Oberflächenseite (1.2 ) des Metallblechs (1 ) anliegt und mit einer Teillänge des Fügeabschnitts (3.1 ) über die andere Oberflächenseite (1.1 ) des Metallblechs (1 ) vorsteht, sowie durch anschließendes Fixieren des Verbindungselementes (3 ) im Metallblech durch plastische Materialverformung unter Anwendung einer Verpresskraft, dadurch gekennzeichnet, dass bei Verwendung eines Metallblechs (1 ) mit einer Härte die gleich oder größer ist als die Härte des Verbindungselementes (3 ) die Fügeöffnung (2 ,2a ) mit wenigstens einer randseitigen Profilierung (4 ,4a ,4b ) zumindest an der anderen Oberflächenseite (1.1 ) des Blechs (1 ) ausgebildet wird, und dass beim Verpressen der Fügeabschnitt (3.1 ) zur Ausbildung von in die wenigstens eine randseitige Profilierung (4 ,4a ,4b ) hineinreichenden Verankerungsbereichen (8.1 ) plastisch verformt wird. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine randseitige Profilierung von wenigstens einer randseitigen Ausnehmung oder Randvertiefung (
4 ,4a ) gebildet ist. - Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine randseitige Profilierung von wenigstens einem randseitigen Vorsprung (
4b ) gebildet ist. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die randseitige Profilierung von einem polygonalen Öffnungsrand der Fügeöffnung (
2 ,2a ) gebildet ist. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass beim Verpressen nur oder im Wesentlichen nur der Fügeabschnitt (
3.1 ) verformt wird. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass beim Verpressen der Fügeabschnitt (
3.1 ) derart verformt wird, dass er einen den Rand der Fügeöffnung (2 ,2a ) übergreifenden und/oder in einer Erweiterung der Fügeöffnung (2 ,2a ) aufgenommenen und zugleich in die wenigstens eine randseitige Profilierung (4 ,4a ,4b ) hineinreichenden Verankerungsabschnitt (8 ,8.1 ) bildet. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verankerungsabschnitt (
8 ,8.1 ) zumindest in Teilbereichen über den ursprünglichen Durchmesser des Fügeabschnitts (3.1 ) radial vorsteht. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verpressen in der Weise erfolgt, dass das Metallblech (
1 ) zumindest im Bereich der Fügeöffnung (2 ,2a ) zwischen dem Kopfabschnitt (3.2 ) und dem durch plastische Verformung des Materials des Fügeabschnitts (3.1 ) gebildeten Verankerungsabschnitt (8 ,8.1 ) eingespannt ist. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verpressen derart erfolgt, dass der durch plastische Verformung des Fügeabschnitts (
3.1 ) gebildete Verankerungsabschnitt (8 ,8.1 ) auch im Bereich der randseitigen Profilierung (4 ,4a ,4b ) angepresst gegen das Metallblech (1 ) anliegt. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Randvertiefung (
4 ) eine in das Blech (1 ) am Rand der Fügeöffnung (2 ) durch Prägen erzeugte, zur anderen Oberflächenseite (1.1 ) sowie zur Fügeöffnung (2 ) hin offene Vertiefung ist. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Randvertiefung (
4 ) mit einer Bodenfläche in Form einer Schrägfläche ausgebildet wird, die mit der Ebene der anderen Oberflächenseite (1.1 ) einen sich in die Fügeöffnung (2 ,2a ) hin öffnenden spitzen Winkel, d. h. einen Winkel kleiner als 45° einschließt. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine randseitige Profilierung (
4 ,4a ,4b ) so erzeugt wird, dass sie sich nur über einen Bruchteil des Randbereiches der Fügeöffnung (2 ,2a ) erstreckt. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Fügeöffnung (
2 ,2a ) wenigstens zwei voneinander beabstandete randseitige Profilierungen (4 ,4a ,4b ) vorgesehen werden, vorzugsweise im eine Achse der Fügeöffnung (2 ,2a ) gleichmäßig verteilt. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Blech (
1 ) zur Erzeugung der Fügeöffnung (2 ,2a ) vorgelocht und anschließend die wenigstens eine randseitige Profilierung (4 ,4a ,4b ) durch Materialverformung, beispielsweise durch Prägen erzeugt wird. - Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorlochung mit einem Durchmesser erfolgt, der gleich oder im Wesentlichen gleich dem Durchmesser der Fügeöffnung (
2 ,2a ) ist. - Verfahren nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorlochung und das Einbringen der randseitigen Profilierung (
4 ,4a ,4b ) in zwei Verfahrensschritten mit zwei Werkzeugen erfolgen. - Verfahren nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Vorlochen und Einbringen der randseitigen Profilierung (
4 ,4a ,4b ) mit einem Werkzeug in einem einzigen Verfahrensschritt erfolgt. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fügeöffnung (
2 ) kreisförmig oder im Wesentlichen kreisförmig ausgebildet wird. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fügeöffnung derart hergestellt wird, dass sie zumindest an der anderen Oberflächenseite (
1.1 ) des Metallblechs (1 ) einen polygonartigen Randverlauf aufweist. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Metallblech oder Blechteil (
1 ) ein aus einem Blech-Material, beispielsweise durch Stanzen und/oder Biegen hergestelltes Bauteil oder ein Bestandteil eines solchen Bauteils ist. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verformen des Fügeabschnitts (
3.1 ) durch Scheren und/oder Nieten erfolgt. - Verbindung zwischen einem Verbindungselement und einem Metallblech oder Blechteil aus Metall, hergestellt durch Einführen eines bolzen- oder hülsenartigen Fügeabschnitts (
3.1 ) des Verbindungselementes (3 ) in eine im Metallblech (1 ) vorgesehene Fügeöffnung (2 ,2a ) derart, dass das Verbindungselement (3 ) mit einem erweiterten Kopfabschnitt (3.2 ) gegen eine Oberflächenseite (1.2 ) des Metallblechs (1 ) anliegt, sowie durch Verpressen und Fixieren im Metallblech unter plastischer Materialverformung dadurch gekennzeichnet, dass das Metallblechs (1 ) eine Härte aufweist, die gleich oder größer ist als die Härte des Verbindungselementes (3 ), die Fügeöffnung (2 ,2a ) mit wenigstens einer randseitigen Profilierung (4 ,4a ,4b ) zumindest an der anderen Oberflächenseite (1.1 ) des Blechs (1 ) ausgebildet ist, und dass der Fügeabschnitt (3.1 ) einer über die andere Oberflächenseite (1.1 ) des Metallblechs (1 ) vorstehenden Teillänge zur Ausbildung von in die wenigstens eine randseitige Profilierung (4 ,4a ,4b ) hineinreichenden Verankerungsbereichen (8.1 ) plastisch verformt ist. - Verbindung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine randseitige Profilierung von wenigstens einer randseitigen Ausnehmung oder Randvertiefung (
4 ,4a ) gebildet ist. - Verbindung nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine randseitige Profilierung von wenigstens einem randseitigen Vorsprung (
4b ) gebildet ist. - Verbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dass nur der Fügeabschnitt (
3.1 ) oder im Wesentlichen nur der Fügeabschnitt (3.1 ) plastisch verformt ist. - Verbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Fügeabschnitt (
3.1 ) derart verformt ist, dass er einen den Rand der Fügeöffnung (2 ,2a ) übergreifenden und/oder in einer Erweiterung der Fügeöffnung (2 ,2a ) aufgenommenen und zugleich in die wenigstens eine randseitige Profilierung (4 ,4a ,4b ) hineinreichenden Verankerungsabschnitt (8 ,8.1 ) bildet. - Verbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verankerungsabschnitt (
8 ,8.1 ) zumindest in Teilbereichen über den ursprünglichen Durchmesser des Fügeabschnitts (3.1 ) radial vorsteht. - Verbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Metallblech (
1 ) zumindest im Bereich der Fügeöffnung (2 ,2a ) zwischen dem Kopfabschnitt (3.2 ) und dem durch plastische Verformung des Materials des Fügeabschnitts (3.1 ) gebildeten Verankerungsabschnitt (8 ,8.1 ) eingespannt ist. - Verbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der durch plastische Verformung des Fügeabschnitts (
3.1 ) gebildete Verankerungsabschnitt (8 ,8.1 ) auch im Bereich der randseitigen Profilierung (4 ,4a ,4b ) angepresst gegen das Metallblech (1 ) anliegt. - Verbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Randvertiefung (
4 ) eine in das Blech (1 ) am Rand der Fügeöffnung (2 ) durch Prägen erzeugte, zur anderen Oberflächenseite (1.1 ) sowie zur Fügeöffnung (2 ) hin offene Vertiefung ist. - Verbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Randvertiefung (
4 ) mit einer Bodenfläche in Form einer Schrägfläche ausgebildet wird, die mit der Ebene der anderen Oberflächenseite (1.1 ) einen sich in die Fügeöffnung (2 ,2a ) hin öffnenden spitzen Winkel (α), d. h. einen Winkel kleiner als 45° einschließt. - Verbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich die wenigstens eine randseitige Profilierung (
4 ,4a ,4b ) nur über einen Bruchteil des Randbereiches der Fügeöffnung (2 ,2a ) erstreckt. - Verbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Fügeöffnung (
2 ,2a ) wenigstens zwei voneinander beabstandete randseitige Profilierungen (4 ,4a ,4b ) vorgesehen werden, vorzugsweise im eine Achse der Fügeöffnung (2 ,2a ) gleichmäßig verteilt. - Verbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fügeöffnung (
2 ) kreisförmig oder im Wesentlichen kreisförmig ausgebildet wird. - Verbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die randseitige Profilierung von einem polygonalen Öffnungsrand der Fügeöffnung (
2 ,2a ) gebildet ist. - Verbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fügeöffnung zumindest an der anderen Oberflächenseite (
1.1 ) des Metallblechs (1 ) einen polygonartigen Randverlauf aufweist. - Verbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Metallblech oder Blechteil (
1 ) ein aus einem Blech-Material, beispielsweise durch Stanzen und/oder Biegen hergestelltes Bauteil oder ein Bestandteil eines solchen Bauteils ist. - Verbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Fügeabschnitt (
3.1 ) durch Scheren und/oder Nieten verformt ist.
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