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DE102008015669B3 - Deckelaußenblenden - Google Patents

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DE102008015669B3
DE102008015669B3 DE200810015669 DE102008015669A DE102008015669B3 DE 102008015669 B3 DE102008015669 B3 DE 102008015669B3 DE 200810015669 DE200810015669 DE 200810015669 DE 102008015669 A DE102008015669 A DE 102008015669A DE 102008015669 B3 DE102008015669 B3 DE 102008015669B3
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Abstract

Es wird ein öffnungsfähiges Fahrzeugdach vorgeschlagen, umfassend ein Dachöffnungssystem mit einem in seitlichen Führungsschienen (18) geführten Deckelelement (16), mittels dessen eine Dachöffnung (14) wahlweise verschließbar oder zumindest teilweise freigebbar ist und das zwischen einer eingeschwenkten Schließstellung und einer ausgeschwenkten Lüfterstellung verschwenkbar ist, in der ein hinterer Rand des Deckelelements (16) gegenüber einem festen Dachbereich (12) nach oben ausgestellt ist, sowie beidseits der Dachöffnung jeweils eine Seitenblende (16), die zur Verblendung einer Antriebsmechanik für das Deckelelement (16) und zur Geräuschminimierung bei ausgeschwenktem Deckelelement (16) dient und aus einer im Wesentlichen starren Lamelle gebildet ist, die in ihrem fahrzeugbugseitigen Endbereich schwenkbar gelagert ist und mittels eines Federelements (36) in Richtung des Deckelelements (16) vorgespannt ist. Die Seitenblenden (26) sind jeweils in einem Blendenschacht (32) gelagert und von diesem in Schließstellung des Deckelelements (16) im Wesentlichen vollständig aufgenommen. Die Blendenschächte (32) sind jeweils von einem ein separates Bauteil bildenden Blendenkasten (30) gebildet, der von einer Aufnahme (34) eines jeweiligen Dachseitenholms (20) aufgenommen ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein öffnungsfähiges Fahrzeugdach nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Ein derartiges Fahrzeugdach ist aus DE 10 2006 014 642 B4 bekannt und umfasst ein Dachöffnungssystem mit einem in seitlichen Führungsschienen geführten Deckelelement. Mittels des Deckelelements kann eine Dachöffnung wahlweise verschlossen oder zumindest teilweise freigegeben werden. Des Weiteren kann das Deckelelement zwischen einer eingeschwenkten Schließstellung und einer ausgeschwenkten Lüfterstellung verschwenkt werden, in welcher ein hinterer Rand des Deckelelements gegenüber einem festen Dachbereich nach oben ausgestellt ist. An den Führungsschienen weist das Dachöffnungssystem jeweils einen Schacht auf, in dem eine Seitenblende gelagert ist. Diese Seitenblenden dienen zur Verblendung einer Antriebsmechanik für das Deckelelement und sind jeweils aus einer starren Lamelle gebildet, die in ihrem fahrzeugbugseitigen Endbereich schwenkbar gelagert ist und mittels Bügelfedern in Richtung des Deckelelements vorgespannt ist.
  • Aus der EP 1 112 875 A2 ist ein Fahrzeugdach bekannt, das ein Dachöffnungssystem umfasst, welches mit einem in seitlichen Führungsschienen geführten Deckelelement versehen ist, mittels dessen eine Dachöffnung wahlweise verschließbar oder zumindest teilweise freigebbar ist und das zwischen einer eingeschwenkten Schließstellung und einer ausgestellten Lüfterstellung verschwenkbar ist, in der ein hinterer Rand des Deckelelements gegenüber einem festen Dachbereich nach oben ausgestellt ist. Zum Freigeben der Dachöffnung wird das Deckelelement über einen hinteren festen Dachbereich verfahren. Es handelt sich also um ein so genanntes außen laufendes Schiebedach. In der Lüfterstellung des Deckelelements ist beidseits zwischen dessen Unterseite und der jeweiligen Führungsschiene ein im Wesentlichen keilförmiger Spalt ausgebildet. Zum Abdecken dieses Spalts ist an beiden Seiten der Dachöffnung jeweils eine Seitenblende vorgesehen, die sich beim Ausschwenken des Deckelelements ausstellt und welche mittels einer Feder in Ausstellrichtung vorgespannt ist, so dass die Ausstellbewegung selbsttätig erfolgt. Beim Verfahren des Deckelelements zur Freigabe der Dachöffnung gleitet die Unterseite des Deckelelements an den oberen Rändern der Seitenblenden. Die Seitenblenden können aus optischen Gründen, aus akustischen Gründen oder auch aus Sicherheitsgründen gefordert sein und unter anderem verhindern, dass Personen in eine Antriebsmechanik des Deckelelements eingreifen.
  • Des Weiteren ist es aus der Praxis bekannt, bei einem Schiebedachsystem faltbare Seitenblenden einzusetzen, die jeweils mit ihrem unteren Rand im Bereich einer Führungsschiene bzw. eines Rahmenteils des Schiebedachsystems fixiert und an ihrem jeweiligen oberen Rand über eine Gleitschiene oder dergleichen mit einem Deckelelement derartig verbunden ist, dass das Deckelelement nach dem Ausschwenken und dem damit verbundenen Aufspannen der Seitenblenden entlang der oberen Ränder der Seitenblenden in geführter Weise in Richtung Fahrzeugheck verschoben werden kann.
  • Wenn nun das Deckelelement keine im wesentlichen rechteckige Grundfläche hat, das heißt seine Kanten nicht netzparallel verlaufen, sondern mit seinen seitlichen Rändern dem Verlauf von Dachseitenholmen folgt und mithin einen so genannten rail-to-rail-Deckel darstellt, ist eine Führung von Seitenblenden an der Unterseite des Deckelelements bei dessen Verfahren in Heckrichtung nicht ohne weiteres möglich, da sich der Abstand der dachfest montierten Seitenblenden gegenüber dem jeweiligen Rand des Deckelelements in Fahrzeugquerrichtung mit der Positionsänderung des Schiebedachdeckels ändert.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein öffnungsfähiges Fahrzeugdach der einleitend genannten Gattung mit Seitenblenden zu schaffen, welche in optisch anmutender Weise in einem Dachsystem integriert werden können und eine kompakte Bauform haben.
  • Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß durch das öffnungsfähige Fahrzeugdach mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
  • Die Seitenblenden sind also jeweils in einem Blendenschacht gelagert sind, von welchem sie in der eingeschwenkten Schließstellung des Deckelelements im Wesentlichen vollständig aufgenommen sind. Es wird damit ein Dachöffnungssystem mit Seitenblenden bereitgestellt, die einfach und stabil ausgebildet sind und in einfacher Weise durch das Deckelelement gesteuert werden können. Insbesondere zeichnen sich die im Sinne der Erfindung ausgebildeten Seitenblenden bzw. Deckelblenden auch durch eine geringe Bauteilanzahl aus. Die Lagerung in einem Blendenschacht stellt des Weiteren eine insbesondere in optischer Hinsicht optimierte Ausbildung von schwenkbaren Seitenblenden dar. Auch wird durch den Blendenschacht der Ablagerung von Schmutz an den Blenden entgegengewirkt. Die Seitenblenden können jeweils dem Verlauf eines Dachseitenholmes angepasst sein bzw. diesem folgen, so dass sie insbesondere bei so genannten rail-to-rail-Deckeln jeweils gebogen bzw. gekrümmt ausgebildet sein können.
  • Die in den Blendenschächten gelagerten Seitenblenden sind insbesondere aus Kunststoff gefertigt, so dass ihre Form in einfacher Weise den bei dem betreffenden Dachsystem vorherrschenden Gegebenheiten angepasst werden kann. Beispielsweise stellen die Seitenblenden jeweils ein Kunststoffspritzgießteil dar. Alternativ ist es jedoch auch denkbar, die Seitenblenden jeweils aus Metall oder dergleichen auszubilden.
  • Gemäß der Erfindung sind die Blendenschächte jeweils von einem Blendenkasten gebildet, der an einem bezogen auf die Fahrzeuglängsmittelebene seitlichen Dachrahmenbereich befestigt ist. Dieser Dachrahmenbereich kann die jeweilige Fühhrungsschiene zum Verfahren des Deckelelements in Fahrzeuglängsrichtung umfassen oder auch von dieser gebildet sein. Der jeweilige Blendenkasten bildet mithin ein separates Bauteil, das auf den betreffenden seitlichen Dachrahmenbereich aufgesetzt ist. Damit ist es möglich, die Seitenblenden unabhängig vom Dachöffnungssystem an den Blendenkästen zu montieren und dann die aus der jeweiligen Seitenblende und dem jeweiligen Blendenkasten gebildeten Module auf die seitlichen Dachrahmenbereiche aufzusetzen.
  • Zur sicheren Aufnahme der Seitenblenden in dem jeweiligen Blendenschacht ist es vorteilhaft, wenn jeweils ein Anschlag für die jeweilige schwenkbare Seitenblende vorgesehen ist, der mit einer Anschlagfläche der betreffenden Seitenblende zusammenwirkt.
  • Die Anschlagfläche der Seitenblende kann beispielsweise derartig ausgebildet sein, dass die Seitenblende zumindest im Bereich des Anschlags einen im Wesentlichen L-fömigen Querschnitt hat. Insbesondere kann der Anschlag in eine Tasche bzw. Freisparung der Seitenblende eintauchen.
  • Zur Verringerung der Geräuschentwicklung im Bereich des Dachsystems bei ausgestelltem Fahrzeugdach kann es des Weiteren vorteilhaft sein, wenn an dem Deckelelement seitlich jeweils eine Blende vorgesehen ist, die mit ihrer der Fahrzeuglängsmittelebene zugewandten Fläche an der jeweiligen Seitenblende anliegt, so dass unabhängig von der Stellung des Deckelelements stets eine Überdeckung zwischen der jeweiligen deckelelementfesten Blende und der dieser zugeordneten, dachfest schwenkbar gelagerten Seitenblende vorliegt.
  • Bei einer speziellen Ausführungsform des Fahrzeugdachs nach der Erfindung ist das Federelement von einer Blattfeder gebildet, die vorzugsweise mit einem Ende in die jeweilige Seitenblende eingegossen bzw. eingespritzt ist und sich mit ihrem anderen Ende an dem Boden des Blendenschachts abstützt. Die Blattfeder stellt mithin ein Einlegeteil der jeweiligen Seitenblende dar, was sich insbesondere hinsichtlich einer einfachen Montage als vorteilhaft erweist.
  • Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen des Gegenstandes der Erfindung sind der Beschreibung, der Zeichnung und den Patentansprüchen entnehmbar.
  • Ein Ausführungsbeispiel eines öffnungsfähigen Fahrzeugdachs nach der Erfindung ist in der Zeichnung schematisch vereinfacht dargestellt und wird in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigt:
  • 1 eine perspektivische Draufsicht auf ein Fahrzeugdach mit einem Dachöffnungssystem im geschlossenen Zustand;
  • 2 eine 1 entsprechende Ansicht, jedoch bei ausgeschwenktem Deckelelement;
  • 3 eine ebenfalls 1 entsprechende Ansicht, jedoch bei in Richtung Fahrzeugheck verfahrenem Deckelelement;
  • 4 einen Schnitt durch das Fahrzeugdach im Bereich eines Dachseitenholms bei geschlossenem Deckelelement entlang der Linie IV-IV in 1;
  • 5 eine 4 entsprechende Schnittdarstellung bei ausgeschwenktem Deckelelement entlang der Linie V-V in 2; und
  • 6 eine Explosionsdarstellung einer im Sinne der Erfindung ausgebildeten Seitenblende zusammen mit dem Deckelelement.
  • In den 1 bis 3 ist jeweils ein Dach 10 eines Kraftfahrzeuges dargestellt, das mit einem Dachöffnungssystems versehen ist und einen hinteren festen Dachbereich 12 umfasst, an welchem sich vorne, das heißt in Richtung Fahrzeugbug eine Dachöffnung 14 anschließt, welche mittels eines Deckelelements 16 wahlweise verschlossen oder zumindest teilweise freigegeben werden kann. Das Deckelelement 16 stellt einen so genannten rail-to-rail-Deckel dar, dessen Abmessungen in Fahrzeugquerrichtung sich am hinteren und am vorderen Rand unterscheiden und in Schließstellung den Dachseitenholmen 20 folgen.
  • Ausgehend von der in 1 dargestellten Schließstellung kann das Deckelelement 16 in eine in 2 dargestellte, ausgestellte Lufterstellung verschwenkt werden, in der ein hinterer Rand des Deckelelements 16 gegenüber dem festen Dachbereich 12 nach oben ausgestellt ist. Ausgehend von dieser Lufterstellung kann das Deckelelement 16, das beidseits jeweils in einer Führungsschiene 18 geführt ist, entsprechend der Darstellung in 3 über den festen Dachbereich 12 nach hinten in Richtung Fahrzeugheck verfahren werden. Das Deckelelement 16 stellt mithin ein außen laufendes Schiebedach dar.
  • Wie den 4 und 5 zu entnehmen ist, grenzen die Führungsschienen 18 jeweils an einen Dachseitenholm 20, welcher ein Rahmenteil des Dachöffnungssystems darstellen kann und mittels einer Kleberaupe auf einen nicht näher dargestellten Dachrahmen aufgeklebt sein kann. Der Dachseitenholm 20 schließt sich in Schließstel lung des Deckelelements 16 in Fahrzeugquerrichtung an diesen an und gibt durch seinen Verlauf die jeweilige seitliche Kontur des Deckelelements 16 vor.
  • Um den Innenraum des betreffenden Kraftfahrzeugs in Schließstellung des Deckelelements 16 gegenüber der Fahrzeugaußenseite abzudichten, ist des Weiteren ein umlaufendes Dichtprofil 22 vorgesehen, auf dem das Deckelelement 16 in Schließstellung aufliegt und das mithin eine so genannte Topdichtung bildet. Die Dachöffnung 14 weist an ihrem Rand ein weiteres Dichtprofil 24 auf, an welchem das Deckelelement 16 in seiner Schließstellung mit seinen Rändern bzw. seiner Umfangsfläche anliegt.
  • Zur Verblendung eines Spalts, der im in Lufterstellung ausgestellten Zustand des Deckelelements 16 vorliegt und dann zwischen der Unterseite des Deckelelements 16 und dem jeweiligen Dachseitenholm 20 angeordnet ist, ist beidseits des Deckelelements 16 jeweils ein Blendensystem 22 angeordnet, das eine fest mit dem Deckelelement 16 verbundene Blende 24, die sich mit vertikaler Ausrichtung im Wesentlichen in Fahrzeuglängsrichtung erstreckt, und eine schwenkbare Seitenblende 26 umfasst, die zumindest bereichsweise einen im Wesentlichen L-förmigen Querschnitt hat und in ihrem fahrzeugbugseitigen Endbereich mittels einer Steckachse 28 an einem Blendenkasten 30 schwenkbar gelagert ist. Wie den 4 und 5 zu entnehmen ist, liegt zwischen der Blende 24 und der schwenkbaren Seitenblende 26 stets eine Überdeckung in Fahrzeughochrichtung vor. Die Seitenblende 26 liegt von der Fahrzeugaußenseite betrachtet hinter der deckelfesten Blende 24.
  • Der jeweilige Blendenkasten 30 bildet einen Blendenschacht 32, von dem die jeweilige, schwenkbare Seitenblende 26 in eingeschwenkter Schließstellung des Deckelelements 16 im Wesentlichen vollständig aufgenommen ist, wie 4 zu entnehmen ist. Der Blendenkasten 30 ist wiederum von einer sich in Fahrzeuglängsrichtung erstreckenden Aufnahme 34 des jeweiligen Dachseitenholms 20 aufgenommen.
  • Die Seitenblenden 26 stellen sich beim Ausstellen des Deckelelements 16 in die in den 2 und 5 dargestellte Lufterstellung jeweils selbsttätig aus, und zwar durch die Wirkung einer aus einem Federbügel gebildeten Ausstellfeder 34, welche ein Einlegeteil der jeweiligen Seitenblende darstellt, die ein Kunststoffspritzgießteil ist. Die jeweilige Ausstellfeder 36 ist mit einem Ende in die Seitenblende 26 eingebettet und stützt sich mit ihrem anderen Endbereich am Boden des Blendenschachts 32 bzw. des Blendenkastens 30 ab. Zur Führung der jeweiligen Ausstellfeder 34 kann am Boden des Blendenschachts 32 ein Führungselement 38 ausgebildet sein, das aus Längsrippen gebildet ist, zwischen denen die jeweilige Ausstellfeder 36 angeordnet ist.
  • Im Bereich eines bezogen auf die Fahrzeuglängsmittelebene äußeren Wandabschnitts der Blendenkästen 30 ist am oberen Rand ein Anschlag 40 ausgebildet, der mit einer am Boden einer Tasche bzw. Freisparung 44 ausgebildeten Anschlagfläche 42 der jeweiligen schwenkbaren Seitenblende 26 zusammenwirkt und deren Ausstellbewegung begrenzt. Der Anschlag 40 taucht beim Ausstellen der Seitenblende 26 in die Tasche bzw. Freisparung 44 der jeweiligen Seitenblende 26 ein. Durch das Begrenzen der Ausstellbewegung der jeweiligen Seitenblende 26 wird gewährleistet, dass diese nicht auf das Dichtprofil 24 auffährt und dieses gegebenenfalls beschädigt.
  • Die Seitenblenden 26 arbeiten in nachfolgend beschriebener Weise.
  • Wie oben schon ausgeführt, stellen sich die Seitenblenden 26 beim Ausstellen des Deckelelements 16 in die in den 2 und 5 dargestellte Lufterstellung jeweils selbsttätig aus. Bei der in Richtung Fahrzeugheck verfahrenen Öffnungsstellung des Deckelelements 16, die in 3 dargestellt ist, werden die federbelasteten, verschwenkbaren Seitenblenden 26 jeweils durch die bezogen auf die Deckelhinterkante tiefer angeordnete Deckelvorderkante leicht nach unten gedrückt, so dass sie nicht in optischer Hinsicht ungünstig hoch im Raum stehen. Der flache Winkel ergibt sich durch die Anordnung der durch die Steckachsen 28 definierten Schwenkachsen der Seitenblenden 26 bezüglich der von der Vorderkante des Deckelelements 16 definierten Druckpunkte.
  • Die Seitenblenden 26 sind beim Verschwenken jeweils beidseits seitlich von dem zugeordneten Blendenkasten 30 geführt und damit seitlich stabil gehalten. Im geschlossenen Zustand des Deckelelements 16 drückt dieser mit seiner Unterseite über die Seitenblenden 26 die Ausstellfedern 36 nach unten.
  • In der Lüfterposition des Deckelelements 16, in der dieses nach oben ausgestellt ist, werden die Seitenblenden 26 durch die jeweils zugeordnete Ausstellfeder nach oben gedrückt. Der Anschlag 40, der in die Aussparung bzw. Freisparung 44 eintaucht, begrenzt die Bewegung der Seitenblenden 26 in vertikaler Richtung. Die Blenden 24 und die jeweilige Seitenblende 26 haben eine permanente Überdeckung.
  • 10
    Dach
    12
    Dachbereich
    14
    Dachöffnung
    16
    Deckelelement
    18
    Führungsschiene
    20
    Dachseitenholm
    22
    Blendensystem
    24
    Blende
    26
    Seitenblende
    28
    Steckachse
    30
    Blendenkasten
    32
    Blendenschacht
    34
    Aufnahme
    36
    Ausstellfeder
    38
    Führungselement
    40
    Anschlag
    42
    Anschlagfläche
    44
    Tasche

Claims (5)

  1. Öffnungsfähiges Fahrzeugdach, umfassend ein Dachöffnungssystem mit einem in seitlichen Führungsschienen (18) geführten Deckelelement (16), mittels dessen eine Dachöffnung (14) wahlweise verschließbar oder zumindest teilweise freigebbar ist und das zwischen einer eingeschwenkten Schließstellung und einer ausgeschwenkten Lufterstellung verschwenkbar ist, in der ein hinterer Rand des Deckelelements (16) gegenüber einem festen Dachbereich (12) nach oben ausgestellt ist, sowie beidseits der Dachöffnung jeweils eine Seitenblende (16), die zur Verblendung einer Antriebsmechanik für das Deckelelement (16) und zur Geräuschminimierung bei ausgeschwenktem Deckelelement (16) dient und aus einer im wesentlichen starren Lamelle gebildet ist, die in ihrem fahrzeugbugseitigen Endbereich schwenkbar gelagert ist und mittels eines Federelements (36) in Richtung des Deckelelements (16) vorgespannt ist, wobei die Seitenblenden (26) jeweils in einem Blendenschacht (32) gelagert sind und von diesem in Schließstellung des Deckelelements (16) im Wesentlichen vollständig aufgenommen sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Blendenschächte (32) jeweils von einem ein separates Bauteil bildenden Blendenkasten (30) gebildet sind, der von einer Aufnahme (34) eines jeweiligen Dachseitenholms (20) aufgenommen ist.
  2. Öffnungsfähiges Fahrzeugdach nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Blendenschacht (32) ein Anschlag (40) für die jeweilige schwenkbare Seitenblende (26) angeordnet ist, der mit einer Anschlagfläche (42) der jeweiligen Seitenblende (26) zusammenwirkt.
  3. Öffnungsfähiges Fahrzeugdach nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenblende zumindest im Bereich des Anschlags (40) einen im Wesentlichen L-förmigen oder gestuften Querschnitt hat.
  4. Öffnungsfähiges Fahrzeugdach nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass eine deckelelementfeste Blende (24) mit ihrer der Fahrzeuglängsmittelebene zugewandten Fläche an der jeweiligen Seitenblende (26) anliegt, so dass unabhängig von der Stellung des Deckelelements (16) stets eine Überdeckung zwischen der Blende (24) und der jeweiligen Seitenblende (26) vorliegt.
  5. Öffnungsfähiges Fahrzeugdach nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement (36) eine Blattfeder ist, die vorzugsweise mit einem Ende in der jeweiligen Seitenblende (26) eingebettet bzw. eingespritzt ist und sich mit ihrem anderen Endbereich an einem Boden des Jeweiligen Blendenschachts (32) abstützt.
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