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Die
Erfindung betrifft ein öffnungsfähiges Fahrzeugdach
nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
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Ein
derartiges Fahrzeugdach ist aus
DE 10 2006 014 642 B4 bekannt und umfasst
ein Dachöffnungssystem
mit einem in seitlichen Führungsschienen
geführten
Deckelelement. Mittels des Deckelelements kann eine Dachöffnung wahlweise
verschlossen oder zumindest teilweise freigegeben werden. Des Weiteren
kann das Deckelelement zwischen einer eingeschwenkten Schließstellung
und einer ausgeschwenkten Lüfterstellung
verschwenkt werden, in welcher ein hinterer Rand des Deckelelements
gegenüber
einem festen Dachbereich nach oben ausgestellt ist. An den Führungsschienen
weist das Dachöffnungssystem
jeweils einen Schacht auf, in dem eine Seitenblende gelagert ist.
Diese Seitenblenden dienen zur Verblendung einer Antriebsmechanik
für das
Deckelelement und sind jeweils aus einer starren Lamelle gebildet,
die in ihrem fahrzeugbugseitigen Endbereich schwenkbar gelagert
ist und mittels Bügelfedern
in Richtung des Deckelelements vorgespannt ist.
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Aus
der
EP 1 112 875 A2 ist
ein Fahrzeugdach bekannt, das ein Dachöffnungssystem umfasst, welches
mit einem in seitlichen Führungsschienen geführten Deckelelement
versehen ist, mittels dessen eine Dachöffnung wahlweise verschließbar oder zumindest
teilweise freigebbar ist und das zwischen einer eingeschwenkten
Schließstellung
und einer ausgestellten Lüfterstellung
verschwenkbar ist, in der ein hinterer Rand des Deckelelements gegenüber einem
festen Dachbereich nach oben ausgestellt ist. Zum Freigeben der
Dachöffnung
wird das Deckelelement über
einen hinteren festen Dachbereich verfahren. Es handelt sich also
um ein so genanntes außen laufendes
Schiebedach. In der Lüfterstellung
des Deckelelements ist beidseits zwischen dessen Unterseite und
der jeweiligen Führungsschiene
ein im Wesentlichen keilförmiger
Spalt ausgebildet. Zum Abdecken dieses Spalts ist an beiden Seiten
der Dachöffnung
jeweils eine Seitenblende vorgesehen, die sich beim Ausschwenken
des Deckelelements ausstellt und welche mittels einer Feder in Ausstellrichtung vorgespannt
ist, so dass die Ausstellbewegung selbsttätig erfolgt. Beim Verfahren
des Deckelelements zur Freigabe der Dachöffnung gleitet die Unterseite
des Deckelelements an den oberen Rändern der Seitenblenden. Die
Seitenblenden können
aus optischen Gründen,
aus akustischen Gründen
oder auch aus Sicherheitsgründen
gefordert sein und unter anderem verhindern, dass Personen in eine
Antriebsmechanik des Deckelelements eingreifen.
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Des
Weiteren ist es aus der Praxis bekannt, bei einem Schiebedachsystem
faltbare Seitenblenden einzusetzen, die jeweils mit ihrem unteren
Rand im Bereich einer Führungsschiene
bzw. eines Rahmenteils des Schiebedachsystems fixiert und an ihrem
jeweiligen oberen Rand über
eine Gleitschiene oder dergleichen mit einem Deckelelement derartig verbunden
ist, dass das Deckelelement nach dem Ausschwenken und dem damit
verbundenen Aufspannen der Seitenblenden entlang der oberen Ränder der
Seitenblenden in geführter
Weise in Richtung Fahrzeugheck verschoben werden kann.
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Wenn
nun das Deckelelement keine im wesentlichen rechteckige Grundfläche hat,
das heißt seine
Kanten nicht netzparallel verlaufen, sondern mit seinen seitlichen
Rändern
dem Verlauf von Dachseitenholmen folgt und mithin einen so genannten rail-to-rail-Deckel darstellt,
ist eine Führung
von Seitenblenden an der Unterseite des Deckelelements bei dessen
Verfahren in Heckrichtung nicht ohne weiteres möglich, da sich der Abstand
der dachfest montierten Seitenblenden gegenüber dem jeweiligen Rand des
Deckelelements in Fahrzeugquerrichtung mit der Positionsänderung
des Schiebedachdeckels ändert.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein öffnungsfähiges Fahrzeugdach der einleitend
genannten Gattung mit Seitenblenden zu schaffen, welche in optisch
anmutender Weise in einem Dachsystem integriert werden können und
eine kompakte Bauform haben.
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Diese
Aufgabe ist erfindungsgemäß durch das öffnungsfähige Fahrzeugdach
mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
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Die
Seitenblenden sind also jeweils in einem Blendenschacht gelagert
sind, von welchem sie in der eingeschwenkten Schließstellung
des Deckelelements im Wesentlichen vollständig aufgenommen sind. Es wird
damit ein Dachöffnungssystem
mit Seitenblenden bereitgestellt, die einfach und stabil ausgebildet
sind und in einfacher Weise durch das Deckelelement gesteuert werden
können.
Insbesondere zeichnen sich die im Sinne der Erfindung ausgebildeten
Seitenblenden bzw. Deckelblenden auch durch eine geringe Bauteilanzahl
aus. Die Lagerung in einem Blendenschacht stellt des Weiteren eine
insbesondere in optischer Hinsicht optimierte Ausbildung von schwenkbaren
Seitenblenden dar. Auch wird durch den Blendenschacht der Ablagerung
von Schmutz an den Blenden entgegengewirkt. Die Seitenblenden können jeweils
dem Verlauf eines Dachseitenholmes angepasst sein bzw. diesem folgen,
so dass sie insbesondere bei so genannten rail-to-rail-Deckeln jeweils
gebogen bzw. gekrümmt ausgebildet
sein können.
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Die
in den Blendenschächten
gelagerten Seitenblenden sind insbesondere aus Kunststoff gefertigt,
so dass ihre Form in einfacher Weise den bei dem betreffenden Dachsystem
vorherrschenden Gegebenheiten angepasst werden kann. Beispielsweise stellen
die Seitenblenden jeweils ein Kunststoffspritzgießteil dar.
Alternativ ist es jedoch auch denkbar, die Seitenblenden jeweils
aus Metall oder dergleichen auszubilden.
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Gemäß der Erfindung
sind die Blendenschächte
jeweils von einem Blendenkasten gebildet, der an einem bezogen auf
die Fahrzeuglängsmittelebene
seitlichen Dachrahmenbereich befestigt ist. Dieser Dachrahmenbereich
kann die jeweilige Fühhrungsschiene
zum Verfahren des Deckelelements in Fahrzeuglängsrichtung umfassen oder auch
von dieser gebildet sein. Der jeweilige Blendenkasten bildet mithin
ein separates Bauteil, das auf den betreffenden seitlichen Dachrahmenbereich
aufgesetzt ist. Damit ist es möglich,
die Seitenblenden unabhängig vom
Dachöffnungssystem
an den Blendenkästen
zu montieren und dann die aus der jeweiligen Seitenblende und dem
jeweiligen Blendenkasten gebildeten Module auf die seitlichen Dachrahmenbereiche aufzusetzen.
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Zur
sicheren Aufnahme der Seitenblenden in dem jeweiligen Blendenschacht
ist es vorteilhaft, wenn jeweils ein Anschlag für die jeweilige schwenkbare
Seitenblende vorgesehen ist, der mit einer Anschlagfläche der
betreffenden Seitenblende zusammenwirkt.
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Die
Anschlagfläche
der Seitenblende kann beispielsweise derartig ausgebildet sein,
dass die Seitenblende zumindest im Bereich des Anschlags einen im
Wesentlichen L-fömigen
Querschnitt hat. Insbesondere kann der Anschlag in eine Tasche bzw. Freisparung
der Seitenblende eintauchen.
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Zur
Verringerung der Geräuschentwicklung im
Bereich des Dachsystems bei ausgestelltem Fahrzeugdach kann es des
Weiteren vorteilhaft sein, wenn an dem Deckelelement seitlich jeweils
eine Blende vorgesehen ist, die mit ihrer der Fahrzeuglängsmittelebene
zugewandten Fläche
an der jeweiligen Seitenblende anliegt, so dass unabhängig von
der Stellung des Deckelelements stets eine Überdeckung zwischen der jeweiligen
deckelelementfesten Blende und der dieser zugeordneten, dachfest
schwenkbar gelagerten Seitenblende vorliegt.
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Bei
einer speziellen Ausführungsform
des Fahrzeugdachs nach der Erfindung ist das Federelement von einer
Blattfeder gebildet, die vorzugsweise mit einem Ende in die jeweilige
Seitenblende eingegossen bzw. eingespritzt ist und sich mit ihrem
anderen Ende an dem Boden des Blendenschachts abstützt. Die
Blattfeder stellt mithin ein Einlegeteil der jeweiligen Seitenblende
dar, was sich insbesondere hinsichtlich einer einfachen Montage
als vorteilhaft erweist.
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Weitere
Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen des Gegenstandes der Erfindung
sind der Beschreibung, der Zeichnung und den Patentansprüchen entnehmbar.
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Ein
Ausführungsbeispiel
eines öffnungsfähigen Fahrzeugdachs
nach der Erfindung ist in der Zeichnung schematisch vereinfacht
dargestellt und wird in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es
zeigt:
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1 eine
perspektivische Draufsicht auf ein Fahrzeugdach mit einem Dachöffnungssystem
im geschlossenen Zustand;
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2 eine 1 entsprechende
Ansicht, jedoch bei ausgeschwenktem Deckelelement;
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3 eine
ebenfalls 1 entsprechende Ansicht, jedoch
bei in Richtung Fahrzeugheck verfahrenem Deckelelement;
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4 einen
Schnitt durch das Fahrzeugdach im Bereich eines Dachseitenholms
bei geschlossenem Deckelelement entlang der Linie IV-IV in 1;
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5 eine 4 entsprechende
Schnittdarstellung bei ausgeschwenktem Deckelelement entlang der
Linie V-V in 2; und
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6 eine
Explosionsdarstellung einer im Sinne der Erfindung ausgebildeten
Seitenblende zusammen mit dem Deckelelement.
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In
den 1 bis 3 ist jeweils ein Dach 10 eines
Kraftfahrzeuges dargestellt, das mit einem Dachöffnungssystems versehen ist
und einen hinteren festen Dachbereich 12 umfasst, an welchem
sich vorne, das heißt
in Richtung Fahrzeugbug eine Dachöffnung 14 anschließt, welche
mittels eines Deckelelements 16 wahlweise verschlossen
oder zumindest teilweise freigegeben werden kann. Das Deckelelement 16 stellt
einen so genannten rail-to-rail-Deckel dar, dessen Abmessungen in
Fahrzeugquerrichtung sich am hinteren und am vorderen Rand unterscheiden
und in Schließstellung
den Dachseitenholmen 20 folgen.
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Ausgehend
von der in 1 dargestellten Schließstellung
kann das Deckelelement 16 in eine in 2 dargestellte,
ausgestellte Lufterstellung verschwenkt werden, in der ein hinterer
Rand des Deckelelements 16 gegenüber dem festen Dachbereich 12 nach
oben ausgestellt ist. Ausgehend von dieser Lufterstellung kann das
Deckelelement 16, das beidseits jeweils in einer Führungsschiene 18 geführt ist, entsprechend
der Darstellung in 3 über den festen Dachbereich 12 nach
hinten in Richtung Fahrzeugheck verfahren werden. Das Deckelelement 16 stellt
mithin ein außen
laufendes Schiebedach dar.
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Wie
den 4 und 5 zu entnehmen ist, grenzen
die Führungsschienen 18 jeweils
an einen Dachseitenholm 20, welcher ein Rahmenteil des Dachöffnungssystems
darstellen kann und mittels einer Kleberaupe auf einen nicht näher dargestellten Dachrahmen
aufgeklebt sein kann. Der Dachseitenholm 20 schließt sich
in Schließstel lung
des Deckelelements 16 in Fahrzeugquerrichtung an diesen
an und gibt durch seinen Verlauf die jeweilige seitliche Kontur
des Deckelelements 16 vor.
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Um
den Innenraum des betreffenden Kraftfahrzeugs in Schließstellung
des Deckelelements 16 gegenüber der Fahrzeugaußenseite
abzudichten, ist des Weiteren ein umlaufendes Dichtprofil 22 vorgesehen,
auf dem das Deckelelement 16 in Schließstellung aufliegt und das
mithin eine so genannte Topdichtung bildet. Die Dachöffnung 14 weist
an ihrem Rand ein weiteres Dichtprofil 24 auf, an welchem
das Deckelelement 16 in seiner Schließstellung mit seinen Rändern bzw.
seiner Umfangsfläche
anliegt.
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Zur
Verblendung eines Spalts, der im in Lufterstellung ausgestellten
Zustand des Deckelelements 16 vorliegt und dann zwischen
der Unterseite des Deckelelements 16 und dem jeweiligen
Dachseitenholm 20 angeordnet ist, ist beidseits des Deckelelements 16 jeweils
ein Blendensystem 22 angeordnet, das eine fest mit dem
Deckelelement 16 verbundene Blende 24, die sich
mit vertikaler Ausrichtung im Wesentlichen in Fahrzeuglängsrichtung
erstreckt, und eine schwenkbare Seitenblende 26 umfasst,
die zumindest bereichsweise einen im Wesentlichen L-förmigen Querschnitt
hat und in ihrem fahrzeugbugseitigen Endbereich mittels einer Steckachse 28 an
einem Blendenkasten 30 schwenkbar gelagert ist. Wie den 4 und 5 zu
entnehmen ist, liegt zwischen der Blende 24 und der schwenkbaren
Seitenblende 26 stets eine Überdeckung in Fahrzeughochrichtung
vor. Die Seitenblende 26 liegt von der Fahrzeugaußenseite
betrachtet hinter der deckelfesten Blende 24.
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Der
jeweilige Blendenkasten 30 bildet einen Blendenschacht 32,
von dem die jeweilige, schwenkbare Seitenblende 26 in eingeschwenkter
Schließstellung
des Deckelelements 16 im Wesentlichen vollständig aufgenommen
ist, wie 4 zu entnehmen ist. Der Blendenkasten 30 ist
wiederum von einer sich in Fahrzeuglängsrichtung erstreckenden Aufnahme 34 des
jeweiligen Dachseitenholms 20 aufgenommen.
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Die
Seitenblenden 26 stellen sich beim Ausstellen des Deckelelements 16 in
die in den 2 und 5 dargestellte
Lufterstellung jeweils selbsttätig
aus, und zwar durch die Wirkung einer aus einem Federbügel gebildeten
Ausstellfeder 34, welche ein Einlegeteil der jeweiligen
Seitenblende darstellt, die ein Kunststoffspritzgießteil ist.
Die jeweilige Ausstellfeder 36 ist mit einem Ende in die
Seitenblende 26 eingebettet und stützt sich mit ihrem anderen
Endbereich am Boden des Blendenschachts 32 bzw. des Blendenkastens 30 ab.
Zur Führung
der jeweiligen Ausstellfeder 34 kann am Boden des Blendenschachts 32 ein
Führungselement 38 ausgebildet sein,
das aus Längsrippen
gebildet ist, zwischen denen die jeweilige Ausstellfeder 36 angeordnet
ist.
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Im
Bereich eines bezogen auf die Fahrzeuglängsmittelebene äußeren Wandabschnitts
der Blendenkästen 30 ist
am oberen Rand ein Anschlag 40 ausgebildet, der mit einer
am Boden einer Tasche bzw. Freisparung 44 ausgebildeten
Anschlagfläche 42 der
jeweiligen schwenkbaren Seitenblende 26 zusammenwirkt und
deren Ausstellbewegung begrenzt. Der Anschlag 40 taucht
beim Ausstellen der Seitenblende 26 in die Tasche bzw.
Freisparung 44 der jeweiligen Seitenblende 26 ein.
Durch das Begrenzen der Ausstellbewegung der jeweiligen Seitenblende 26 wird
gewährleistet,
dass diese nicht auf das Dichtprofil 24 auffährt und
dieses gegebenenfalls beschädigt.
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Die
Seitenblenden 26 arbeiten in nachfolgend beschriebener
Weise.
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Wie
oben schon ausgeführt,
stellen sich die Seitenblenden 26 beim Ausstellen des Deckelelements 16 in
die in den 2 und 5 dargestellte Lufterstellung
jeweils selbsttätig
aus. Bei der in Richtung Fahrzeugheck verfahrenen Öffnungsstellung des
Deckelelements 16, die in 3 dargestellt
ist, werden die federbelasteten, verschwenkbaren Seitenblenden 26 jeweils
durch die bezogen auf die Deckelhinterkante tiefer angeordnete Deckelvorderkante
leicht nach unten gedrückt,
so dass sie nicht in optischer Hinsicht ungünstig hoch im Raum stehen.
Der flache Winkel ergibt sich durch die Anordnung der durch die
Steckachsen 28 definierten Schwenkachsen der Seitenblenden 26 bezüglich der
von der Vorderkante des Deckelelements 16 definierten Druckpunkte.
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Die
Seitenblenden 26 sind beim Verschwenken jeweils beidseits
seitlich von dem zugeordneten Blendenkasten 30 geführt und
damit seitlich stabil gehalten. Im geschlossenen Zustand des Deckelelements 16 drückt dieser
mit seiner Unterseite über die Seitenblenden 26 die
Ausstellfedern 36 nach unten.
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In
der Lüfterposition
des Deckelelements 16, in der dieses nach oben ausgestellt
ist, werden die Seitenblenden 26 durch die jeweils zugeordnete
Ausstellfeder nach oben gedrückt.
Der Anschlag 40, der in die Aussparung bzw. Freisparung 44 eintaucht,
begrenzt die Bewegung der Seitenblenden 26 in vertikaler
Richtung. Die Blenden 24 und die jeweilige Seitenblende 26 haben
eine permanente Überdeckung.
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- 10
- Dach
- 12
- Dachbereich
- 14
- Dachöffnung
- 16
- Deckelelement
- 18
- Führungsschiene
- 20
- Dachseitenholm
- 22
- Blendensystem
- 24
- Blende
- 26
- Seitenblende
- 28
- Steckachse
- 30
- Blendenkasten
- 32
- Blendenschacht
- 34
- Aufnahme
- 36
- Ausstellfeder
- 38
- Führungselement
- 40
- Anschlag
- 42
- Anschlagfläche
- 44
- Tasche