DE102008015466A1 - Sicherheitskennzeichnung - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Sicherheitskennzeichnung für Gegenstände, die als Fälschungsschutz und individualisiertes Identifikationsmerkmal dient und ein Verfahren zur Detektion der Sicherheitskennzeichnung sowie eine dazu geeignete Vorrichtung.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Sicherheitskennzeichnung für Gegenstände, die als Fälschungsschutz und individualisiertes Identifikationsmerkmal dient und ein Verfahren zur Detektion der Sicherheitskennzeichnung sowie eine dazu geeignete Vorrichtung.
- Aus dem Stand der Technik sind verschiedene Verfahren zur Identifikation von Einzelgegenständen auf der Basis individueller Zufallsstrukturen bekannt (siehe u. a.
US 3,859,508 ;US 4,218,674 ;US 4,568,936 ;US 4,820,912 ;US 5,354,097 ). - Diese Verfahren sind als Unikate, Zufallsstrukturen („random structures”) oder Signaturen („signatures”) in der Literatur beschrieben und insbesondere für den Fälschungsschutz und den Nachweis von Originalprodukten vorgesehen. Diesen Verfahren liegt das Prinzip zu Grunde, Gegenstände individuell identifizierbar zu machen, indem im oder am Gegenstand befindliche Zufallsstrukturen, anhand derer sich jeder Gegenstand von anderen (insbesondere auch von Gegenständen, die ansonsten nahezu identisch erscheinen) unterscheidet, z. B. die mikroskopische Verteilung von Papierfasern in einem Blatt Papier, aufgenommen, gegebenenfalls zu einem eindeutigen Code verrechnet und in einer Datenbank gespeichert werden. Diese Zufallsstrukturen stellen gewissermaßen den „Fingerabdruck” des jeweiligen Gegenstandes dar, anhand dessen er nachträglich immer wieder identifiziert werden kann. In der einschlägigen Literatur relativ beliebt ist die Idee, die zufällige Anordnung von Papierfasern im Papier an einer definierten Position zu nutzen, um z. B. Dokumente und Verpackungen individuell zu identifizieren.
- Die Anmeldungen
DE-A 103 04 805 und beschreiben ein Verfahren zur Identifikation von Gegenständen auf der Basis zufallsverteilter Mikropartikel.WO 2004/070667 - Zur Identifikation durch Bildverarbeitung sind besonders diejenigen Teilchen gut geeignet, die sich besonders deutlich vom Hintergrund, der Oberfläche des jeweiligen Gegenstandes, abheben und damit ein gutes Signal/Hintergrund-Verhältnis aufweisen. Gleichzeitig sind jedoch gerade die Teilchen mit einem guten Kontrast zum Hintergrund makroskopisch sichtbar, was aus Sicherheitsgründen (die Kennzeichnung soll gar nicht erst wahrnehmbar sein) oder aus ästhetischen Gründen (z. B. im Falle von Störungen des Dekors von Verpackungen) unerwünscht ist.
- Die vorliegende Erfindung hat sich die Aufgabe gestellt, eine Sicherheitskennzeichnung und ein Verfahren zu deren Detektion bereitzustellen, die diese Nachteile vermeiden.
- Es wurde gefunden, dass dies erreicht werden kann durch die Kombination von
- a) Teilchen, die makroskopisch sichtbare optische Störungen minimieren, da sie sich von dem jeweiligen Hintergrund kaum abheben, und
- b) eines Sensors, der auch Teilchen detektieren kann, die sich kaum von dem jeweiligen Hintergrund abheben.
- Gegenstand der Erfindung ist daher eine Sicherheitskennzeichnung für Gegenstände, umfassend an oder auf der Oberfläche des Gegenstands fixierte, zufällig verteilte Teilchen, die Licht reflektieren, bevorzugt teil-reflektieren, besonders bevorzugt winkelabhängig reflektieren, die Phase des Lichtes oder die Polarisation des Lichtes verändern oder die spektrale Zusammensetzung des Lichts verändern ohne den Bildeindruck für das unbewaffnete Auge zu verändern.
- Gegenstand der Erfindung ist ebenfalls ein Verfahren zur Identifizierung von Gegenständen, bei dem ein nach dem Prinzip eines Auflicht-Mikroskops, bevorzugt eines Dunkelfeld-, Polarisations-, Interferenzkontrast-Mikroskops, Phasenkontrast-Mikroskops oder nach dem Spektrogramm Prinzip arbeitender Sensor zur Detektion der erfindungsgemäßen Sicherheitskennzeichnung eingesetzt wird.
- Mit einem Spektrogrammsensor ist hier eine Bildsensor gemeint, der in seinem Strahlengang ein spektral dispergierendes Element wie ein Prisma oder ein Beugungsgitter enthält. Die einzelnen Bildpunkte werden dann von dem dispergierendem Element zu einer Linie mit den darin enthaltenen Spektralfarben auseinandergezogen. Das Verfahren eignet sich insbesondere zur Aufzeichnung von punktförmigen Mustern, die dann als eine Verteilung von Linien mit unterschiedlichen spektralen Verteilungen erscheinen. Dünne Partikel oder Partikel, die mit dünnen Schichten belegt sind verändern je nach Einstrahlrichtung die Reflektivität oder Transmissivität des Partikels durch Interferenz zwischen den Schichten. Dadurch wird das Spektrum periodisch moduliert. Wenn bspw. das Grüne gut reflektiert würde, dann würden die benachbarten Farben durch Interferenz schlechter reflektiert werden. Diese Modulation kann im Spektrum detektiert werden, verändert jedoch nicht das Erscheinungsbild für das unbewaffnete Auge, da aus jedem Spektralbereich genügend Licht bleibt um den Eindruck des Hintergrundes nicht zu verändern.
- Es wurde gefunden, dass folgende Eigenschaften für erfindungsgemäß einsetzbare Teilchen besonders vorteilhaft sind:
- – Brechungsindex möglichst stark abweichend von 1
- – Fähigkeit zur Doppelbrechung
- – Transparenz (Transmission im sichtbaren Wellenlängenbereich > 1%, bevorzugt > 10%, besonders bevorzugt > 30%)
- – Fähigkeit zu winkelabhängiger Reflexion
- – Charakteristische spektrale Reflektivtät durch Interferenzeffekte
- Erfindungsgemäß verwendbare Teilchen lassen sich wie folgt herstellen:
Durch Auswahl eines Trägermaterials. Dazu geeignet sind Mikroteilchen aus farblosem, weißem und bevorzugt transparentem Material, beispielsweise (ohne Einschränkung darauf) auf Basis organischer Verbindungen, z. B. Polycarbonat oder PMMA (Polymethylmethacrylat); auf Basis von Glas (z. B. Borosilikat); auf Basis von Aluminiumoxid; auf Basis anorganischer Kristalle (z. B. Quarz und Mineralvarietäten des Quarzes, Glimmer, Silikat, Silikatverbindungen, Schichtsilikate, Calcit-Familie, Aragonit, Fluorit usw.). - Bevorzugt haben die Trägerteilchen eine plättchenförmige Geometrie, besonders bevorzugt mit einer Schichtstärke von 0,1 bis 10 μm. Ganz besonders bevorzugte Trägerteilchen weisen eine Schichtstärke von 0,5 bis 7 μm und eine Ausdehnung von 1 bis 1000 μm, bevorzugt von 5 bis 500 μm, besonders bevorzugt von 5 bis 250 μm auf.
- Um den gewünschten Effekt zu beeinflussen, bevorzugt zur Veränderung der Reflexionseigenschaften, kann es sinnvoll sein, die Teilchen zu beschichten, mit mindestens einer Schicht, die ausgewählt ist aus einem Dielektrikum, einem Metall oder einer Metallverbindungen (z. B. Titandioxid, Zinnoxid, Silber), optisch aktiven Molekülen (z. B. Zucker) oder einer Kombination daraus, bevorzugt mit einer Schichtstärke von 0,01 μm bis 2 μm in dem Fachmann bekannter Weise.
- Alternativ können Schichten aus den beschriebenen Trägermaterialien (z. B. aus Glas/Borosilikat) in dem Fachmann bekannter Weise synthetisch hergestellt, gewünschtenfalls wie beschrieben beschichtet und zu Mikroteilchen, bevorzugt plättchenförmigen Mikroteilchen, verarbeitet werden.
- Teilchen, die für beliebige Hintergründe geeignet sind, bestehen aus einem der beschriebenen Trägermaterialien, z. B. aus Glimmer, Glas, Borosilikat, Quarz, Calcit, Vaterit, Magnesit oder Fluorit. Das jeweilige Trägermaterial kann zur Veränderung oder Verstärkung der Reflexionseigenschaften wie beschrieben beschichtet werden.
- Winkelabhängig reflektierende Teilchen die für beliebige Hintergründe geeignet sind lassen sich z. B. wie folgt herstellen: Als Trägermaterial fungiert z. B. Glimmer, Glas (Borosilikat), Aluminiumoxid oder Quarz das mit 3–35% (Gew.-%) Titandioxid und < 1% (Gew.-%) Zinnoxid in dem Fachmann bekannter Weise beschichtet wird.
- Teilchen die insbesondere für weiße und hochweiße Hintergründe geeignet sind, lassen sich wie folgt herstellen: Als Trägermaterial fungiert z. B. Calcium-Aluminium-Borosilikat, das mit 5–30% (Gew.-%) Silber und < 1% (Gew.-%) Zinnoxid in dem Fachmann bekannter Weise beschichtet wird.
- Die erfindungsgemäße Sicherheitskennzeichnung kann in dem Fachmann bekannter Weise auf Gegenstände aller Art aufgebracht werden. Beispiele sind Gegenstände aus Metall, Glas, Keramik, Kunststoff oder Holz, die mit der erfindungsgemäßen Sicherheitskennzeichnung versehen werden können, indem man sie beispielsweise mit einem Lack (z. B. Klarlack), der die erfindungsgemäßen Teilchen enthält, beschichtet oder einer Druckfarbe, die die erfindungsgemäßen Teilchen enthält, bedruckt. Bei Gegenständen aus Kunststoff können die erfindungsgemäßen Teilchen auch in die Kunststoffmatrix oder eine Oberflächenschicht eingebracht werden, beispielsweise durch (Co-)Extrusion.
- In einer anderen Ausführungsform der Erfindung wird die Sicherheitskennzeichnung in dem Fachmann bekannter Weise durch Beschichten mit einem die erfindungsgemäßen Teilchen enthaltenden Beschichtungsmittel auf die Oberfläche von Papier oder Pappe aufgebracht. Aus dem beschichteten Papier oder der Pappe können dann beispielsweise Verpackungen hergestellt werden. Dabei ist es bevorzugt, die Teilchen in die Formulierung eines Deckstrichs einzubringen, typischerweise in einem Trockengewichtsanteil im Bereich von 0,01% bis 20%, besonders bevorzugt in einem Trockengewichtsanteil im Bereich von 0,05% bis 5% bezogen auf das gesamte Trockengewicht des Strichs. Die Teilchen können dabei den Pigmentanteil, welcher neben dem Binder, Füllstoffen und weiteren Additiven typischerweise 50–99 Gew.-% ausmacht, ergänzen. Es ist alternativ möglich, die Teilchen in einem abschliessenden Beschichtungsvorgang als Formulierung im wesentlichen bestehend nur aus den Teilchen und einem Bindemittel auf eine bereits bestehende Deckschicht aufgetragen werden. So wird die den Träger absichernde Teilchenverteilung in optimaler Weise nur an der Oberfläche abgelagert. Grundsätzlich können solche Beschichtungen mit gängigen Streichvorrichtungen aufgetragen werden, so beispielsweise in einem roll coating, blade coating, spray coating oder curtain coating. Für die Beschichtung eines Offset-Papiers geeignet sind dabei Teilchen, die aus einem der o ben beschriebenen Trägermaterialien, auf Basis organischer Verbindungen, z. B. Polycarbonat oder PMMA (Polymethylmethacrylat); auf Basis von Glas (z. B. Borosilikat); auf Basis von Aluminiumoxid; auf Basis anorganischer Kristalle (z. B. Quarz und Mineralvarietäten des Quarzes, Glimmer, Silikat, Silikatverbindungen, Schichtsilikate, Calcit-Familie, Aragonit, Fluorit usw.) bestehen. Ebenfalls geeignet sind solche Teilchen, die zum Einstellen der spezifischen Reflexioneigenschaften wie oben beschrieben beschichtet sind. Besonders geeignet sind z. B. die oben beschriebenen reflektierenden Teilchen die z. B. für weiße und hochweiße Hintergründe geeignet sind, und bei welchen als Trägermaterial Calcium-Aluminium-Borosilikat fungiert, das mit 5–30% (Gew.-%) Silber und < 1% (Gew.-%) Zinnoxid beschichtet wird. Gleichermaßen geeignet für diese spezifischen Anwendungen sind die oben beschriebenen winkelabhängig reflektierenden Teilchen bei welchen als Trägermaterial z. B. Glimmer, Glas (Borosilikat), Aluminiumoxid oder Quarz fungiert, das mit 3–35% (Gew.-%) Titandioxid und < 1% (Gew.-%) Zinnoxid beschichtet wird.
- Bei ungestrichenen Papieren ist es alternativ möglich, die Teilchen in die Masse einzubringen, das heißt in die Pulpe ebenfalls im Sinne eines Pigmentanteils vor der eigentlichen Papierherstellung auf einem Langsieb, Rundsieb oder Steilsieb.
- Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Identifizierung von Gegenständen, die mit der erfindungsgemäßen Sicherheitskennzeichnung ausgestattet sind, umfasst einen Sensor zur Detektion dieser Teilchen, der eine Beleuchtungseinheit, mindestens einen Filter, bevorzugt einen Polarisationsfilter, ein Objektiv, eine Digitalisierungseinheit (z. B. CMOS oder CCD-Chip), sowie Software aufweist.
- Es wurde gefunden, dass ein Sensor, der nach dem Prinzip eines Auflicht-Mikroskops, bevorzugt eines Dunkelfeld-, Polarisations-, Phasenkontrast, Interferenzkontrast-Mikroskops oder einem Spektrogramm, arbeitet zur Detektion der vorgenannten Teilchen, die einen nur geringen Kontrast zum Hintergrund aufweisen, besonders geeignet ist und insbesondere die Detektion von Teilchen ermöglicht, die mit anderen Methoden nicht oder nur schlecht von dem jeweiligen Hintergrund zu unterscheiden sind.
- Die Beleuchtungseinheit wird bevorzugt aus einzelnen Beleuchtungselementen (z. B.: LEDs, Laserdioden) ausgeführt, die einzeln oder in Gruppen schaltbar sind. So kann aus einer erfindungsgemäßen Sicherheitskennzeichnung ein digitaler Identifizierer auf Basis von mindestens zwei Aufnahmen gebildet werden, die aus unterschiedlichen Beleuchtungswinkeln aufgenommen wurden.
- Wird die Sicherheitskennzeichnung beispielsweise mit linear polarisiertem Licht mit Polarisationsrichtung parallel zur Einfallsebene bestrahlt, reflektieren die Oberflächen der Teilchen, die zum einfallenden Licht im Brewster-Winkel stehen, das Licht nicht, und heben sich dunkel vom Hintergrund ab. Eine umgekehrte Vorgehensweise der Bestrahlung mit unpolarisiertem Licht und der Einbringung eines Polarisationsfilters in den Lichtweg von der Sicherheitskennzeichnung zum Bildsensor ist ebenfalls möglich.
- Die erweiterte Anordnung mit Polarisationsfiltern in beiden Lichtwegen, von der Lichtquelle zur Sicherheitskennzeichnung und von dort zum Bildsensor, ist geeignet, um Markerpartikel zu detektieren, deren Oberflächen den Polarisationszustand des Lichts bei der Reflektion verändern.
- Neben der verbesserten Detektierbarkeit können mit diesen Techniken weitere Materialeigenschaften der die Sicherheitskennzeichnung bildenden Teilchen sowie die räumliche Orientierung dieser Eigenschaften in die Überprüfung der Sicherheitskennzeichnung einbezogen werden, um den Aufwand einer Fälschung weiter zu erhöhen.
- Die Kennzeichnung eines Gegenstandes erfolgt in folgenden Schritten:
- 1. Erzeugung von Zufallsmustern
- Erfindungsgemäß beschriebene Teilchen werden in, an oder auf dem zu kennzeichnenden Gegenstand fixiert. Dazu werden die Teilchen entweder bei der Herstellung direkt in das Material des Gegenstandes eingebracht (z. B. bei Gegenständen aus Kunststoff in das noch flüssige Polymer, so dass sich Teilchen nach der Aushärtung des Materials an dessen Oberfläche befinden) oder in ein Material eingemischt, das zum Beschichten oder Bedrucken des Gegenstandes verwendet wird (z. B. in den (Deck-)Strich bei gestrichenem Papier, in den Lack bei lackierten Gegenständen, in die Druckfarbe bei bedruckten Verpackungen oder Gegenständen). In diesem Prozess werden die Teilchen in der umgebenden Matrix völlig zufällig verteilt und durch das anschließende Aushärten in ihrer jeweiligen Position fixiert.
- 2. Kodierung
- Durch die zufällige Verteilung und Fixierung der Teilchen in Schritt 1. ergibt sich, dass sich an jeder mit den Teilchen versehenen Position des Gegenstandes ein charakteristisches Zufallsmuster erfindungsgemäßer Teilchen befindet. Es wird mindestens eine Position des Gegenstands durch Konvention festgelegt und bevorzugt als solche gekennzeichnet (z. B. mit einer Positionsmarke), an der sich das oder diejenigen Teilchen-Muster befinden, die zur Wiedererkennung des Gegenstands, bevorzugt beliebig vieler Gegenstände desselben Typs (z. B. Zigarettenschachteln) dienen soll. Sodann wird mindestens eine Aufnahme des Musters des Gegenstandes von dem Sensor gemacht, bevorzugt mindestens zwei Aufnahmen unter erfindungsgemäß veränderten Bedingungen (d. h. z. B. mit zwei unterschiedlichen Beleuchtungswinkeln oder unter zwei verschiedenen Winkeln des Sensors zum Gegenstand). Diese Aufnahme(n) werden von der Digitalisierungseinheit des Sensors zu einer bildrepräsentierenden Datenstruktur digitalisiert, bevorzugt durch die Software des Sensors nachbearbeitet, besonders bevorzugt mithilfe einer mathematischen Einwegfunktion (Hashfunktion), und nachfolgend als digitaler Identifizierer (ID) des solcherart erfassten Gegenstandes verwendet.
- 3. Speichern
- Um eine nachträgliche Identifikation zu ermöglichen wird der in Schritt 2 erhaltene Identifizierer gespeichert, entweder in einer Datenbank oder in kodierter, bevorzugt verschlüsselter, besonders bevorzugt verschlüsselter und maschinenlesbarer Form lokal am selben Gegenstand (z. B. mit RSA verschlüsselt und als Matrixcode aufgedruckt) oder einer Kombination aus beiden Möglichkeiten. Wird der in Schritt 2 erhaltene Identifizierer in einer Datenbank gespeichert, so kann er mit einer zusätzlichen Information des Gegenstandes (Positionsmarke, Bar- oder Matrixcode, bestimmtes Dekorelement) verknüpft werden.
- 4. Gewünschtenfalls Erfassen zusätzlicher Angaben
- Zu den IDs die in der Datenbank hinterlegt sind können jederzeit wahlfreie Datümer zusätzlich gespeichert werden. Dazu zählen z. B. Hersteller, Herstellungsdatum, Bestimmungsort, Verfallsdatum usw., die z. B. bei einer nachträglichen Rückverfolgung wertvolle zusätzliche Informationen darstellen können.
- Gegenstände, die nach den Schritten 1–3 kodiert und gespeichert wurden, können nachträglich identifiziert werden. Dies ist z. B. nützlich, um die Originalität eines Gegens tandes nachträglich zweifelsfrei nachzuweisen oder den Gegenstand nachträglich rückverfolgen zu können. Dazu wird analog Schritt 2. an mindestens einer Position des Gegenstandes, die durch Konvention oder durch Kennzeichnung festgelegt ist, ein Gegenstand von dem erfindungsgemäßen Sensor aufgenommen. Sodann erfolgt entweder eine Datenbankabfrage, bei dem diese Aufnahme mit den Einträgen der Datenbank verglichen wird, um zu überprüfen ob die ID des Gegenstandes in der Datenbank erfasst ist und ggf. die zur ID zusätzlich gespeicherten Informationen abzufragen, oder aber, im Falle der lokalen Speicherung der ID am selben Gegenstand, die Entschlüsselung der gespeicherten ID und der Vergleich der entschlüsselten ID mit dem Zufallsmuster auf Übereinstimmung.
- Insbesondere vorteilhaft dabei ist, dass jedes Mikroteilchen eines Zufallsmusters in einem bestimmten Winkel zur Gegenstandsoberfläche liegt und damit abhängig vom Material des Teilchens, seinem Winkel zur Gegenstandsoberfläche und dem Beleuchtungswinkel eine jeweils spezifische, reproduzierbare Information gewonnen werden kann. Damit lässt sich das jeweilige Zufallsmuster in drei Dimensionen überprüfen, indem von ein und demselben Zufallsmuster mindestens zwei Aufnahmen mit jeweils unterschiedlichem Beleuchtungs- oder Aufnahmewinkel gemacht und in der Datenbank gespeichert werden.
- Dies bedeutet einen erheblich verbesserten Kopierschutz gegenüber der Variante, bei der nur eine Aufnahme (und damit nur eine zweidimensionale Abbildung) erzeugt wird, weil eine Kopie jetzt nur noch angefertigt werden könnte, wenn alle Teilchen nicht nur mit dem jeweils richtigen Material und der jeweils richtigen Geometrie, sondern auch in dem exakt richtigen Winkel zur Gegenstandsoberfläche fixiert würden.
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
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- - US 3859508 [0002]
- - US 4218674 [0002]
- - US 4568936 [0002]
- - US 4820912 [0002]
- - US 5354097 [0002]
- - DE 10304805 A [0004]
- - WO 2004/070667 [0004]
Claims (14)
- Sicherheitskennzeichnung für Gegenstände, umfassend auf oder an der Oberfläche oder, im Falle eines für optische Strahlung durchlässigen Materials, im Volumen eines Gegenstands zufällig verteilte Teilchen, dadurch gekennzeichnet dass a) die Teilchen Licht reflektieren, bevorzugt teilreflektieren, besonders bevorzugt winkelabhängig reflektieren, die Phase des Lichtes oder die Polarisation des Lichtes verändern oder die spektrale Zusammensetzung des Lichts verändern; b) die Teilchen eine plättchenförmige Geometrie, bevorzugt mit einer Schichtstärke von 0,1 bis 10 μm, besonders bevorzugt mit einer Schichtstärke von 0,5 bis 7 μm aufweisen und eine Ausdehnung von 1 bis 1000 μm, bevorzugt von 5 bis 500 μm, besonders bevorzugt von 5 bis 250 μm aufweisen.
- Sicherheitskennzeichnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilchen auf einem transparenten Trägermaterial basieren und eine Transmission im sichtbaren Wellenlängenbereich von > 1%, bevorzugt > 10%, besonders bevorzugt > 30% aufweisen.
- Sicherheitskennzeichnung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilchen aus einem farblosem, weißem und bevorzugt transparentem Trägermaterial, beispielsweise (ohne Einschränkung darauf) auf Basis organischer Verbindungen, z. B. Polycarbonat oder PMMA (Polymethylmethacrylat); auf Basis von Glas (z. B. Bo rosilikat); auf Basis von Aluminiumoxid; auf Basis anorganischer Kristalle (z. B. Quarz und Mineralvarietäten des Quarzes, Glimmer, Silikat, Silikatverbindungen, Schichtsilikate, Calcit-Familie, Aragonit, Fluorit o. ä.).
- Sicherheitskennzeichnung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilchen mit mindestens einer Schicht die ausgewählt ist aus einem Dielektrikum, einem Metall oder einer Metallverbindungen, optisch aktiven Molekülen oder einer Kombination daraus, beschichtet sind, bevorzugt mit einer Schichtstärke von 0,01 μm bis 2 μm.
- Sicherheitskennzeichnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilchen als Trägermaterial Calcium-Aluminium-Borosilikat aufweisen, das mit 5–30% (Gew.-%) Silber und < 1% (Gew.-%) Zinnoxid beschichtet ist.
- Sicherheitskennzeichnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilchen als Trägermaterial Glimmer oder Glas aufweisen, das mit 3–35% (Gew.-%) Titandioxid und < 1% (Gew.-%) Zinnoxid beschichtet ist.
- Vorrichtung zur Identifizierung von Gegenständen, die wenigstens eines oder eine vorgegebene Kombination der Bildaufzeichnungsverfahren Dunkelfeld, Phasenkontrast, Interferenzkontrast, Spektrogramm, Polarisationskontrast in Kombination mit einem elektronischen Bildsensor und einer Software für die Erzeugung eines bildhaften Musters der Teilchen benutzt und Mittel zur Erkennung der Sicherheitskennzeichnung gemäß der Ansprüche 1 bis 6 aufweist.
- Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet dass die Vorrichtung eine Beleuchtungsvorrichtung umfasst, die bevorzugt aus in Gruppen oder einzeln schaltbaren Beleuchtungselementen besteht.
- Verfahren zur Identifikation von Gegenständen, dadurch gekennzeichnet, dass a) ein Gegenstand mit einer Sicherheitskennzeichnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6 gekennzeichnet wird; b) diese Sicherheitskennzeichnung von einem Sensor gemäß Anspruch 7 aufgenommen und zu einem digitalen Identifizierer kodiert wird; c) dies an mindestens einer Position des Gegenstandes erfolgt, die durch Konvention festgelegt und bevorzugt als solche gekennzeichnet ist; d) der solcherart erhaltene digitale Identifizierer gespeichert wird, bevorzugt in einer Datenbank oder lokal am Gegenstand selbst.
- Verfahren zur Identifikation von Gegenständen, dadurch gekennzeichnet, dass a) ein Gegenstand mit einem Sensor gemäß Anspruch 7 aufgenommen wird; b) dies an mindestens einer Position des Gegenstandes erfolgt, an der aufgrund Konvention oder Kennzeichung eine Sicherheitskennzeichnung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6 erwartet wird; c) mindestens eine Aufnahme an dieser Position mit mindestens einem vorab gespeicherten digitalen Identifizierer verglichen wird.
- Verfahren nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass der digitale Identifizierer auf mindestens zwei Aufnahmen beruht, die aus unterschiedlichen Winkeln des Sensors zum Gegenstand oder bevorzugt unterschiedlichen Beleuchtungswinkeln der Beleuchtungsvorrichtung des Sensors gemacht wurden.
- Verfahren nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass der digitale Identifizierer auf mindestens einer Aufnahme beruht, die aus dem Brewster-Winkel des zur Kennzeichnung verwendeten Teilchen-Materials bestrahlt wurde.
- Bedruckbares Papier, insbesondere Offset-Papier, mit wenigstens einem Deckstrich enthaltend eine Sicherheitskennzeichnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6.
- Verfahren zur Herstellung eines Papiers nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilchen der Formulierung des Deckstrichs in einem Anteil im Bereich von 0,01% bis 20% Gew.-%, bevorzugt in einem Anteil von 0,05% bis 5%, beigefügt werden und der Deckstrich in einem Beschichtungsverfahren auf das Rohpapier oder ein vorgestrichenes Papier aufgetragen wird, vorzugsweise mit einem Flächengewicht im Bereich von 1–30 g/m2, insbesondere im Bereich von 2–20 g/m2.
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Publications (1)
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