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Die
Erfindung betrifft eine Abdeck- und/oder Trennvorrichtung für
einen Gepäckraum eines Kraftfahrzeuges gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Aus
der
DE 197 38 534 C ist
bereits ein Abdeckrollo für einen Gepäckraum eines
Kraftfahrzeuges bekannt, das an seinen beiden gegenüberliegenden
Enden von Hand entriegelbare Verriegelungsvorrichtungen aufweist.
Die Verriegelungsvorrichtungen sind in einem eingebauten Zustand
des Abdeckrollos in Aufnahmemitteln eingerastet. Die Aufnahmemittel
sind an gegenüberliegenden Seitenwänden eines
Fahrzeuginnenraumes fest angeordnet. Die Entriegelung der Verriegelungsvorrichtungen
erfolgt über jeweils einen Taste. Die jeweilige Taste ist
jeweils an einem Ende des Abdeckrollos angeordnet.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine Abdeck- und/oder Trennvorrichtung für
einen Gepäckraum eines Kraftfahrzeuges zu schaffen, die
einfach zu bedienen ist.
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Diese
Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
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Bei
der erfindungsgemäßen Abdeck- und/oder Trennvorrichtung
für einen Gepäckraum eines Kraftfahrzeuges ist
in einem Gehäuse eine Betätigungswelle drehbar
gelagert. Die erfindungsgemäße Abdeck- und/oder
Trennvorrichtung ist an seinen beiden gegenüberliegenden
Enden an jeweils einem Aufnahmemittel verriegelbar, die jeweils
an Seitenwänden des Gepäckraums befestigt sind. Über
eine einzelne Betätigungsvorrichtung ist eine Betätigungskraft
FB auf die Betätigungswelle aufbringbar, so
dass sich die Betätigungswelle um einen vorbestimmten Winkel
(α) dreht. Die Drehung der Betätigungswelle bewirkt
ein Anheben von Verriegelungselementen, die an den beiden gegenüberliegenden Enden
der erfindungsgemäßen Abdeck- und/oder Trennvorrichtung
vorgesehen sind. Beim Anheben der jeweiligen Verriegelungselemente
werden die jeweiligen Verriegelungselemente aus jeweils einer in dem
jeweiligen Aufnahmemittel ausgebildeten Durchgangsöffnung
herausgezogen.
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Über
die Betätigungswelle ist es möglich, eine Entriegelung
der erfindungsgemäßen Abdeck- und/oder Trennvorrichtung
mit einer Hand durchzuführen.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung werden in den Unteransprüchen
beschrieben.
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In
einer vorteilhaften Ausführungsform weist die Betätigungsvorrichtung
ein Betätigungselement auf, das an einem Endabschnitt des
Gehäuses angeordnet ist. Das Betätigungselement
ist an einem Hebel angeordnet. An dem Hebel ist eine Durchgangsöffnung
vorgesehen, über die der Hebel an der Betätigungswelle
befestigt ist. An den Hebel schließt sich ein Hebel an,
der über Mittel mit dem Verriegelungselement verbunden
ist. An dem dazu gegenüberliegenden Endabschnitt des Gehäuses
ist ein Hebel an der Betätigungswelle befestigt, an dem
das Verriegelungselement über Mittel drehbar gehaltert
ist.
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In
den Endabschnitten des Gehäuses sind vorteilhafterweise
Führungen für das jeweilige Verriegelungselement
ausgebildet.
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Das
Gehäuse weist in einer vorteilhaften Ausführungsform
an seinen Endabschnitten jeweils eine Öffnung zur Verriegelung
mit dem jeweiligen Aufnahmemittel auf.
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An
dem jeweiligen Aufnahmemittel ist vorteilhafterweise eine Rampe
mit der Durchgangsöffnung zur Verriegelung eines Verriegelungselementes
ausgebildet.
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Die
jeweilige Öffnung des Gehäuses dient in einer
vorteilhaften Ausführungsform zur Aufnahme der jeweiligen
Rampe des jeweiligen Aufnahmemittels.
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An
dem jeweiligen Aufnahmemittel ist vorteilhafterweise ein Auswerferelement
angeordnet, das in einem verriegelten Zustand des Gehäuses
mit den Aufnahmemitteln eine Druckkraft auf jeweils eine dazu gegenüberliegende
Seitenwand des Gehäuses ausübt.
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In
einer vorteilhaften Ausführungsform ist an dem jeweiligen
Aufnahmemittel ein gummielastisches Bauteil angeordnet, das im verriegelten
Zustand des Gehäuses mit den Aufnahmemitteln gegen eine
dazu gegenüberliegende Seitenwand des Gehäuses
drückt.
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Vorteilhafterweise
ist mindestens eine Feder vorgesehen, die die Betätigungsvorrichtung
in eine Ausgangsposition drückt, in der sich das Betätigungselement
in einer in dem Gehäuse ausgebildeten Öffnung
befindet.
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Mindestens
eine Feder wirkt in einer vorteilhaften Ausführungsform
auf den jeweiligen Hebel.
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Die
jeweilige Feder drückt vorteilhafterweise über
den jeweiligen Hebel das jeweilige Verriegelungselement in die Ausgangsposition
nach unten.
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Das
Gehäuse weist in einer vorteilhaften Ausführungsform
an seinen Enden jeweils ein Außengehäuse auf,
das jeweils ein Innengehäuse überdeckt. Das jeweilige
Innengehäuse hat Seitenwände, die als Führungen
für das jeweilige Verriegelungselement dienen. Die Seitenwände
bilden eine Durchgangsöffnung mit einem oberen Ende und
einem unteren Ende.
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Ein
jeweiliges, unteres Ende des jeweiligen Verriegelungselementes steht
vorteilhafterweise über das jeweilige untere Ende der jeweiligen
Durchgangsöffnung des jeweiligen Innengehäuses
um eine vorbestimmte Länge über.
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In
einer vorteilhaften Ausführungsform sind der Winkel α,
um den sich die Betätigungswelle für die Entriegelung
dreht, und die wirksame Länge b des jeweiligen Hebels so
ausgelegt, dass das jeweilige Verriegelungselement um die vorbestimmte, überstehende
Länge nach oben in z-Richtung aus der in dem jeweiligen
Aufnahmemittel ausgebildeten Durchgangsöffnung gehoben
wird.
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Das überstehende,
untere Ende des jeweiligen Verriegelungselementes weist vorteilhafterweise eine
Abschrägung auf.
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Die
jeweilige Rampe des jeweiligen Aufnahmemittels weist in einer vorteilhaften
Ausführungsform eine Abschrägung auf, die jeweils
an einem vorderen Ende der jeweiligen Rampe ausgebildet ist.
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Die
Abschrägung des jeweiligen Verriegelungselementes und die
Abschrägung der jeweiligen Rampe sind vorteilhafterweise
so aufeinander abgestimmt, dass das Aufwärtsschieben des
jeweiligen vorstehenden Verriegelungselementes beim Einschieben
des Gehäuses auf die jeweilige Rampe des jeweiligen Aufnahmemittels
eine Aufwärtsbewegung des jeweiligen Verriegelungselementes
ermöglicht.
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In
einer vorteilhaften Ausführungsform ist an einem oberen
Ende des Verriegelungselementes ein Bauteilabschnitt angeordnet,
der in einer Aussparung des Gehäuses angeordnet ist. Der
Bauteilabschnitt steht über das Gehäuse über,
wenn sich das jeweilige Verriegelungselement nicht in der nach unten
gedrückten Position befindet, in der das jeweilige untere Ende
des jeweiligen Verriegelungselementes übersteht.
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Eine
Ausführungsform der Erfindung wird nachstehend anhand der
Zeichnungen beispielshalber beschrieben. Dabei zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht eines teilweise dargestellten Gepäckraumes
eines Kraftfahrzeuges einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung mit einem Abdeckrollo in einer entriegelten Position,
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2 eine
perspektivische Ansicht einer Betätigungsvorrichtung der
erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Entriegeln von
Verriegelungselementen,
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3 eine
perspektivische Ansicht eines Endes der erfindungsgemäßen
Vorrichtung in einem Aufnahmemittel,
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4 eine
perspektivische Ansicht des in der 3 gezeigten
Endes der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
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5 eine
perspektivische Ansicht des in der 4 gezeigten
Endes der erfindungsgemäßen Vorrichtung, wobei
ein Außengehäuse weggelassen ist,
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6 eine
perspektivische Ansicht des in der 5 gezeigten
Endes der erfindungsgemäßen Vorrichtung, wobei
ein Innengehäuse weggelassen ist,
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7 eine
perspektivische Ansicht von oben auf ein Aufnahmemittel,
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8 einen
Querschnitt in einer x-z-Ebene in der 3, die einen
verriegelten Zustand eines Endes der erfindungsgemäßen
Vorrichtung in dem Aufnahmemittel zeigt, wobei in dem Ende der erfindungsgemäßen
Vorrichtung ein Hebel mit einer Betätigungstaste gelagert
ist,
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9 ein
Querschnitt in einer x-z-Ebene entsprechend der 8,
die einen verriegelten Zustand eines Endes der erfindungsgemäßen
Vorrichtung in dem Aufnahmemittel zeigt, wobei in dem Ende der erfindungsgemäßen
Vorrichtung ein Hebel ohne Betätigungstaste gelagert ist.
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Die 1 zeigt
eine Teilansicht eines Hecks 2 in einem Kraftfahrzeug 1,
in dem ein Gepäckraum 3 ausgebildet ist. Der Gepäckraum 3 erstreckt
sich in Fahrzeuglängsrichtung x von einem hinteren Ende 4 einer
Karosserie 5 bis zu einer Rückseite 6 einer
Rückenlehne 7 einer hinteren Rücksitzbank 8 oder
eines hinteren Rücksitzes. In Fahrzeugquerrichtung y ist
der Gepäckraum 3 durch jeweils eine gegenüberliegende
Seitenwand 9 und durch ein sich an die jeweilige Seitenwand 9 anschließendes
Seitenfenster 10 begrenzt. In vertikaler Richtung z ergibt
sich eine Höhe des Gepäckraumes 3 durch
einen Boden 11 des Gepäckraumes 3 sowie
einen nicht dargestellten Dachabschnitt der Karosserie 5.
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In
der dargestellten Ausführungsform ist hinter einer C-Säule 12 in
der Seitenwand 9 ein Aufnahmemittel 13 befestigt.
Das Aufnahmemittel 13 weist eine Rampe 14 auf,
die mit einer Durchgangsöffnung 15 versehen ist.
Durch das jeweilige Aufnahmemittel 13 wird ein jeweiliger
Endabschnitt oder ein jeweiliges Ende 16, 17 eines
Gehäuses 18 lösbar verriegelt.
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In
dem Gehäuse 18 ist in einer Ausführungsform
eine Wickelwelle 45 für ein Abdeckrollo 19,
das auf der Wickelwelle 45 aufgewickelt ist, angeordnet. In
einer anderen Ausführungsform ist in dem Gehäuse 18 alternativ
oder zusätzlich zu dem Abdeckrollo 19 ein nicht
dargestelltes Trenn-Netz angeordnet, das ebenfalls auf einer in
dem Gehäuse 18 gelagerten Wickelwelle 41 aufgewickelt
ist.
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In
einer weiteren Ausführungsform weist die Abdeckvorrichtung
und/oder die Trennvorrichtung für einen Gepäckraum
eines Kraftfahrzeuges keine wickelbare Abdeckmittel und/oder wickelbare
Trennmittel sondern beispielsweise faltbare Abdeckmittel und/oder
faltbare Trennmittel auf. Die faltbaren Abdeckmittel und/oder faltbaren
Trennmittel sind im Gehäuse 18 in geeigneter Weise
angeordnet.
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Das
Abdeckrollo 19 dient im montierten Zustand des Gehäuses 18 zum
vollständigen oder teilweisen Abdecken des mit einer heckseitigen
Laderaumöffnung versehenen Gepäckraums 3 des
Kraftfahrzeuges 1, wie dies in strichlierten Linien in
der 1 gezeigt ist.
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Auf
einer Oberseite 20 des Gehäuses 18 ist vor
dem einen Ende 17 ein Betätigungselement 21 in einer
in dem Gehäuse 18 ausgebildeten Aussparung 39 angeordnet.
Das Betätigungselement 21 ist beispielsweise nach
Aufbringung einer Betätigungskraft FB in
z-Richtung verschiebbar. In der gezeigten Ausführungsform überträgt
das Betätigungselement 21 die Betätigungskraft
FB über einen Hebel 22 auf
eine Betätigungswelle 23.
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Die
durch einen Pfeil 24 symbolisierte Betätigungskraft
FB bewirkt über den Hebel 22 ein
Drehmoment MB, das in 1 und 2 durch
einen Pfeil 25 symbolisiert ist. Das Drehmoment MB bewirkt
eine Drehung der Betätigungswelle 23 um einen Winkel α. Durch
die Drehung der Betätigungswelle 23 um den Winkel α wird
das jeweilige Verriegelungselement 28, 33 um eine
Höhe z23 angehoben.
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Gegenüberliegend
zu einem Ende 26 des Hebels 22, an dem das Betätigungselement 21 angeordnet
ist, ist am Hebel 22 ein weiterer Hebel 27 ausgebildet,
an dem drehbar das Verriegelungselement 28 angeordnet ist.
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Gegenüberliegend
zu dem Ende 29 der Betätigungswelle 23,
an dem das Betätigungselement 21 an dem Hebel 22 befestigt
ist, ist an einem anderen Ende 30 der Betätigungswelle 23 ein
Hebel 32 mit einer Durchgangsöffnung 31 an
der Betätigungswelle 23 befestigt. An dem Hebel 32 ist
das Verriegelungselement 33 drehbar befestigt.
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Aus
der 2 ist ferner erkennbar, dass der Hebel 27 an
seinem Ende 34 eine Zapfen 35 aufweist, der zum
formschlüssigen Haltern eines Endes 36 einer Druckfeder 37 dient.
Die Feder 37 drückt den Hebel 21 und
das daran angeordnete das Betätigungselement 22 in
eine Ausgangsposition 79 zurück, in der sich das
Betätigungselement 22 in einer in dem Gehäuse 18 ausgebildeten Öffnung 39 befindet.
Gleichzeitig steht in der Ausgangsposition 79 ein jeweiliges,
unteres Ende 84 des jeweiligen Verriegelungselementes 28, 33 über
ein jeweiliges unteres Ende 83 einer jeweiligen Durchgangsöffnung 81 des jeweiligen
Innengehäuses 47 um eine Länge z23 über.
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Die 3 zeigt
ein Ende 17 des Gehäuses 18, das in dem
Aufnahmemittel 13 verriegelt ist. Eine Rollobahn 38 des
Abdeckrollos 19 ist in der 3 teilweise
abgewickelt. Aus der 3 ist ferner das Betätigungselement 21 erkennbar,
das in der Aussparung 39 angeordnet ist, die in einem Außengehäuseabschnitt 46 des
Gehäuses 18 ausgebildet ist.
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Gegenüberliegend
zu dem Betätigungselement 21 bzw. zu einer Austrittsöffnung 40 für
die Rollobahn 38 des Abdeckrollos 19 verläuft
die Betätigungswelle 23. In der gezeigten Ausführungsform
ist unterhalb der Betätigungswelle 23 eine Wickelwelle 41 für
ein Trenn-Netz drehbar in dem Gehäuse 18 gelagert.
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In
der 4 ist erkennbar, dass das Ende 17 des
Gehäuses 18 an einem unteren, hinteren Abschnitt 42 eine Öffnung 43 aufweist,
in die die Rampe 14 des Aufnahmemittels 13 bei
der Befestigung des Gehäuses 18 an dem Aufnahmemittel 13 eingeführt wird.
In der in der 4 gezeigten Ausführungsform ist
durch eine Symmetrielinie 44 die Lage einer Wickelwelle 45 für
die Rollobahn 38 des Abdeckrollos 19 eingezeichnet.
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In
der 5 ist ein in der 4 dargestellter Außengehäuseabschnitt 46 am
Ende 17 des Gehäuses 18 entfernt worden.
In der 5 ist ein in dem Außengehäuseabschnitt 46 angeordneter
Innengehäuseabschnitt 47 sichtbar, in dem das
Ende 29 der Betätigungswelle 23 in einer
Lageröffnung 48 gelagert ist.
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Aus
den 2, 5 und 6 geht hervor, dass
der Hebel 22 und der Hebel 27 in der gezeigten Ausführungsform
einstückig an einer zylindrischen Lagerhülse 49 ausgebildet
ist. An einem Ende 26 des Hebels 22 ist ein Betätigungselement 21 angeordnet. Ferner
ist in der 5 gezeigt, dass ein oberes Ende 50 der
Druckfeder 37 an einem Gehäuseabschnitt 51 des
Innengehäuseabschnitts 47 anliegt.
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An
dem Innengehäuseabschnitt 47 dienen gegenüberliegende
Seitenwände 52, 53 als Führung für
das Verriegelungselement 28. Der Innengehäuseabschnitt 47 weist
einen Boden 54 auf. Zwischen dem Boden 54 und
der hinteren Seitenwand 53 sowie einer stirnseitigen Seitenwand 55 ist
die Öffnung 43 für die Rampe 14 ausgebildet.
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Die 6 zeigt
die Form des Verriegelungselementes 28, die einen nach
unten vorstehenden Abschnitt 56 aufweist. Der nach unten
vorstehende Abschnitt 56 des Verriegelungselementes 28 rastet
in der Durchgangsöffnung 15 des Aufnahmemittels 13 ein.
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An
einem gegenüberliegenden Ende 57 des nach unten
vorstehenden Abschnittes 56 des Verriegelungselementes 28 ist
ein Bauteilabschnitt 58 angeordnet, der anzeigt, ob der
nach unten vorstehende Abschnitt 56 des Verriegelungselementes 28 vollständig
in der Durchgangsöffnung 15 eingerastet ist. Ein
oberes Ende 59 des Bauteilabschnittes 58 ist in einer
Aussparung 60 angeordnet, die in dem Gehäuse 18 ausgebildet
ist.
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Der
Bauteilabschnitt 58 steht über das Gehäuse 18 über,
wenn sich das jeweilige Verriegelungselement 28, 33 nicht
in der nach unten gedrückten Ausgangsposition 79 befindet,
in der das jeweilige untere Ende 84 des jeweiligen Verriegelungselementes 28, 33 übersteht.
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Das
Verriegelungselement 28 weist an seinen oberen Ende 61 eine
Durchgangsöffnung 62 auf, durch die in der gezeigten
Ausführungsform eine Welle 63 hindurchgeführt
ist. Die Welle 63 geht durch eine in dem Hebel 27 ausgebildete
Durchgangsöffnung 64 hindurch.
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Die 7 zeigt
eine vergrößerte Ansicht des Aufnahmemittels 13.
Aus der 7 ist die mit der Durchgangsöffnung 15 versehene
Rampe 14 ersichtlich. An einer Seitenwand 65 ist
ein Auswerferelement 66 angeordnet. Das Auswerferelement 66 wird durch
eine Druckfeder 67 durch eine in der Seitenwand 65 ausgebildete Öffnung 68 gedrückt.
Oberhalb des Auswerferelementes 66 ist ein gummielastisches
Bauteil 69 an der Seitenwand 65 befestigt.
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Die 8 zeigt
einen verriegelten Zustand 70 des Verriegelungselementes 28 in
der Durchgangsöffnung 15 des Aufnahmemittels 13.
Ferner ist in der 8 die Führung des Verriegelungselementes 28 zwischen
den Seitenwänden 52, 53 des Innengehäuseabschnittes 47 dargestellt.
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Ein
vorderes Ende 71 des gummielastischen Bauteils 69 liegt
an einer Seitenwand 55 des Außengehäuseabschnittes 46 an.
Ebenfalls liegt ein vorderes Ende 73 des Auswerferelementes 66 an
der Seitenwand 55 des Außengehäuseabschnittes 46 an bzw.
drückt gegen die Seitenwand 55 des Außengehäuseabschnittes 46.
Die jeweilige Rampe 14 des jeweiligen Aufnahmemittels 13 hat
einen abgeschrägten Abschnitt oder eine Abschrägung 74,
die jeweils an einem vorderen Ende 72 der jeweiligen Rampe 14 ausgebildet
ist. Ferner ist aus der 8 ersichtlich, dass die Abschrägung 74 der
Rampe 14 an einem abgeschrägten Abschnitt 75 des
Außengehäuseabschnittes 46 anliegt.
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Der
jeweilige, an den gegenüberliegenden Enden 16, 17 des
Gehäuses 18 ausgebildete Außengehäuseabschnitt 46 überdeckt
das dazugehörige, jeweilige Innengehäuse 47.
Die Seitenwände 52, 53, 55 des
jeweiligen Innengehäuses 47 dienen als Führungen
für das jeweilige Verriegelungselement 28, 33.
Die Seitenwände 52, 53, 55 bilden
eine Durchgangsöffnung 81 mit einem oberen Ende 82 und
einem unteren Ende 83.
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Ein
jeweiliges, unteres Ende 84 des jeweiligen Verriegelungselementes 28, 33 steht über
das jeweilige untere Ende 83 der jeweiligen Durchgangsöffnung 81 des
jeweiligen Innengehäuses 47 um eine Länge
z23 über.
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Der
Winkel α, um den sich die Betätigungswelle 23 für
die Entriegelung dreht, und die wirksame Länge b des jeweiligen
Hebels 27, 32 sind so ausgelegt, dass das jeweilige
Verriegelungselement 28, 33 um die Länge
z23 nach oben in z-Richtung aus der in dem
jeweiligen Aufnahmemittel 13 ausgebildeten Durchgangsöffnung 15 gehoben
wird.
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Das überstehende,
untere Ende 84 des jeweiligen Verriegelungselementes 28, 33 weist
eine Abschrägung 85 auf. Die Abschrägung 85 des
jeweiligen Verriegelungselementes 28, 33 und die
Abschrägung 74 der jeweiligen Rampe 14 sind
in der Geometrie aufeinander abgestimmt. Dadurch wird ermöglicht,
dass das Aufwärtsschieben des jeweiligen vorstehenden Verriegelungselementes 28, 33 beim
Einschieben des Gehäuses 18 auf die jeweilige Rampe 14 des
jeweiligen Aufnahmemittels 13 mit einem geringen Kraftaufwand
erfolgt.
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Die 9 zeigt
den verriegelten Zustand 70 des Verriegelungselementes 33 am
Ende 16 des Gehäuses 18. An einem Ende 77 des
Hebels 32 ist eine Durchgangsöffnung 78 ausgebildet, über
die der Hebel 32 an der Betätigungswelle 23 befestigt
ist. Im Unterschied zum Hebel 22 ist beim Hebel 32 kein
Betätigungselement 21 an der Betätigungswelle 23 angeordnet.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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