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Die
Erfindung betrifft ein Schlauchpaket eines Lichtbogen-Schweiß-
oder Schneidbrenners mit wenigstens einer stromführenden
Leitung.
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Stand der Technik
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Lichtbogen-Schweiß-
und -Schneidbrenner sind im Stand der Technik seit langem bekannt.
Derartige Schweiß- und -Schneidbrenner können
für manuelles oder automatisiertes Schweißen ausgebildet sein.
Lichtbogen-Schweiß- und -Schneidbrenner für den
manuellen Einsatz weisen meist eine Basis und ein Handstück
auf, die über ein Schlauchpaket miteinander verbunden sind.
Bei manuellen Lichtbogen-Schweiß- und -Schneidbrennern
ist es erforderlich, das Handstück möglichst frei
bewegen zu können. Damit muss das Material insbesondere
eine gute mechanische Wechselfestigkeit bei Biege- und Torsionsbelastung
aufweisen.
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Lichtbogen-Schweiß-
und -Schneidbrenner für automatisiertes Schweißen
sind häufig wie Roboter mit einem beweglichen Roboterarm
aufgebaut, der die zu schweißenden Bereiche anfährt.
Ein Schlauchpaket ist dabei zwischen einer Basis und einem Effektor
vorgesehen. Beim automatisierten Schweißen wird zugunsten
der Schweißgeschwindigkeiten häufig mit hohen
Beschleunigungen des Roboterarmes gearbeitet. Die Schläuche
schwingen in gewissen Grenzen frei und werden dabei hohen mechanischen
Belastungen ausgesetzt.
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Für
das Schweißen sind hohe Leistungen erforderlich, die über
Stromkabel von der Basis zu dem Handstück transportiert
werden müssen. Aufgrund der guten elektrischen Leitfähigkeit
wird für Stromkabel von Lichtbogenschweiß- und
-Schneidbrenner im Stand der Technik ausschließlich Kupfer
verwendet. Eine weitere Eigenschaft von Kupfer ist die gute Wärmeleitfähigkeit,
die es ermöglicht, die durch den Widerstand entstehende
Wärme schnell abzutransportieren.
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Weiterhin
erfüllt Kupfer die Anforderungen an die mechanischen Eigenschaften.
Im Stand der Technik ist es üblich, die Stromkabel als
Litzen auszuführen.
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Weiterhin
ist es bekannt, dass elektrische Leiter aus allen Metallen hergestellt
werden können.
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Ein
Schlauchpaket mit den eingangs genannten Merkmalen ist auch aus
der
DE 15 15 145 A bekannt.
Das Schweißkabel enthält zur Führung
des Schweißdrahts eine Hülle aus nachgiebigem
synthetischem Material mit einer vollkommen glatten Innenwand. Diese
Hülle ist von einem gewendelten Kupferdrahtbündel
oder auch aus Aluminiumdrähten zur Leitung des Stroms umgeben.
Das Drahtbündel ist außen von einer Kautschukschicht
umgeben. Zur Verstärkung des Kabels in Bezug auf Zugbelastungen
kann der Leiter von einem Stahlgeflecht umgeben sein.
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Die
DE 85 09 258 U1 offenbart
eine Schweißleitung, bei der ein Teil der stromführenden Leitungen
aus Aluminium und ein anderer Teil der elektrischen Leitungen aus
Kupfer bestehen. Dabei soll ein Innenleiter aus Aluminium hergestellt
werden, dem ein Außenleiter bestehend aus Kupfer aufgeseilt ist.
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Die
in Schlauchpaketen derzeit verwendeten elektrischen Leiter aus Kupfer
haben den Nachteil, dass die elektrischen Leiter bis zu 2/3 des
Gesamtgewichtes des Schlauchpaketes ausmachen und die Handhabe auf
Dauer mühsam werden kann. Die Belastungen der Schlauchpakete
für automatisiertes Schweißen steigen ebenfalls
mit der trägen Masse des Schlauchpakets.
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Es
ist damit Aufgabe der Erfindung, ein Schlauchpaket für
einen Lichtbogen-Schweiß- und -Schneidbrenner anzugeben,
das gegenüber den aus dem Stand der Technik bekannten Schlauchpaketen
mit Kupferkabeln wesentlich leichter ist, aber vergleichbare positive
mechanische Eigenschaften aufweist.
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Darstellung der Erfindung
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Diese
Aufgabe wird gelöst durch ein Schlauchpaket gemäß dem
Anspruch 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen
beschrieben.
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Der
Einsatz von verkupfertem Aluminiumdraht als stromführende
Leitung des Schlauchpakets hat den Vorteil, dass einerseits eine
Gewichtseinsparnis erzielt wird, andererseits aber ein Auftreten von
hohen Temperaturen an den Übergängen zwischen
den Leitern und den Anschlüssen nicht beobachtet wird.
Vermutlich ist dies darauf zurückzuführen, dass
der an sich höhere Übergangswiderstand zwischen
Aluminium und dem jeweiligen Anschluss aufgrund des Einsatzes der
Kupfer am Aluminiumdraht erheblich reduziert wird und so bei Erreichung einer
Gewichtsreduktion die elektrischen und mechanischen Eigenschaften
des elektrischen Leiters im Vergleich zum Einsatz herkömmlicher
Kupferleiter weitestgehend beibehalten werden.
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Es
versteht sich, dass nach einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung
sämtliche stromführenden Leitungen jedes Stromleiters
als kupferbeschichtete Aluminiumdrähte ausgebildet sind.
Dabei können die einzelnen Leiter in Form von Einzeldrähten,
Litzen oder Ähnlichem ausgebildet sein.
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Daneben
hat es sich auch gezeigt, dass der Einsatz von verkupferten Aluminiumdrähten
bei den erfindungsgemäßen Schlauchpaketen preislich
sehr viel günstiger ist. Dies ist darauf zurückzuführen, dass
die Verarbeitung durch einen vereinfachten Ziehprozess erheblich
vereinfacht ist.
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Die
Anschlüsse des Schlauchpakets können mit der oder
den stromführenden Leitungen mittels Quetschanschluss verbunden
sein.
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Eine
bevorzugte Variante hebt jedoch darauf ab, dass die stromführenden
Leitungen mit den kupferbeschichteten Aluminiumdrähten
mittels eines Ultraschall-Schweißverfahrens an die Anschlüsse
des Schlauchpaketes angeschlossen sind.
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Dabei
kann die Außenlitze der stromführenden Leitung
des Schlauchpaketes direkt mit einer Kupferhülse geschlossen
werden. Der Vorteil dieser Verbindungsmethode ist, dass geringere Übergangswiderstände
und damit auch geringere Temperaturanstiege an der Übergangsstelle
erreicht werden. Dieses Ultraschall-Schweißverfahren kann
sowohl bei Aluminiumdrähten wie auch bei Aluminiumdrähten,
welche auf dem Außenmantel eine Kupferschicht aufweisen,
eingesetzt werden. Weiterhin hat es sich gezeigt, dass die Festigkeit
der Anschlüsse bzw. der Hülsen beim Einsatz des
Ultraschall-Schweißverfahrens erheblich erhöht
ist gegenüber der Festigkeit einer Quetschverbindung. Als Anschlüsse
können sowohl Kupferhülsen wie auch Stahlhülsen
verwendet werden.
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Von
Vorteil weist die Kupferschicht des Aluminiumdrahtes eine Dicke
von 1 bis 100 μm auf Aufgrund dieser Maßnahme
wird eine Optimierung des kupferbeschichteten Aluminiumdrahtes gewährleistet
in Bezug auf eine Gewichtseinsparung bei möglichst geringem Übergangswiderstand.
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Auch
wurde festgestellt, dass bei Schlauchpaketen die Verwendung von
stromführenden Leitungen, die als Litzen ausgebildet sind,
und deren Einzeldrähte Aluminium enthalten, die Anforderungen an
den Einsatz in Lichtbogen-Schweiß- und -Schneidbrenner
erfüllen.
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Erfindungsgemäße
Schlauchpakete haben den Vorteil, dass sie gegenüber Schlauchpaketen
mit Kupferleitungen erheblich leichter sind und damit besser handhabbar
werden. Trotz des zur Übertragung der erforderlichen erhöhten
notwendigen Aluminiumvolumens ist das Gesamtgewicht von Schlauchpaketen,
die mit Aluminiumlitzen hergestellt werden, erheblich geringer als
das Gesamtgewicht herkömmlicher Schlauchpakete.
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Mit
dem erfindungsgemäßen Schlauchpaket wird ein lange
bestehendes Vorurteil der Fachleute überwunden, welche
Aluminiumkabel aufgrund ihrer schlechteren Leitungseigenschaften
und aufgrund ihres Biege- und Bruchverhaltens nicht für
die Verwendung in Schlauchpaketen in Betracht gezogen haben.
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Durch
das Ausführen der Aluminium-Leitung als Litze mit relativ
feinen Einzeldrähten ist die Biege- und Torsionsbelastung
der Einzeldrähte im Vergleich zu einem Draht mit größerem
Querschnitt geringer.
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Für
die Einzeldrähte hat sich reines Aluminium mit den Reinheitsgraden
von A199 bis A199,9 als besonders geeignet erwiesen. Dennoch ist
es möglich, Aluminiumlegierungen zu verwenden.
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Vorteilhafterweise
ist wenigstens eine Verbundleitung vorgesehen, die Einzeldrähte
aus kupferbeschichteten Aluminium oder aus einer aluminiumhaltigen
Legierung und Einzeldrähte aus Kupfer oder aus einer kupferhaltigen
Legierung enthält. Überraschenderweise wurde festgestellt,
dass derartige Verbundleitungen den Wärmeabtransport der Leitungen
erheblich verbessern, wobei die Gesamtkosten des Schlauchpakets
verglichen mit reinen Kupferleitungen immer noch günstiger
sind.
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Vorteilhafterweise
weist die Leitung wenigstens vier Einzellitzen auf, die um eine
Kernlitze geschlagen sind. Eine derart aufgebaute Leitung weist eine
hohe Flexibilität auf, auch bei großen Leitungsquerschnitten.
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Vorteilhafterweise
besteht jede Einzellitze und/oder die Kernlitze aus mindestens 20
Einzeldrähten. Dies erhöht die Flexibilität
weiter und vermindert die Gefahr des Leitungsbruchs.
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In
einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weisen die Einzeldrähte
einen Durchmesser von 0,05 mm bis 0,5 mm auf. Besonders bevorzugt ist
ein Durchmesser von 0,15 mm. Mit derartigen Einzeldrahtdurchmessern
lassen sich die notwendigen Leitungsparameter erreichen.
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Vorteilhafterweise
beträgt die Schlaglänge der Litzen von 15 mm bis
200 mm, wobei 40 mm bis 60 mm besonders bevorzugt sind. Derartige
Schlaglängen verbessern die mechanischen Eigenschaften des
Schlauchpakets.
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Vorteilhafterweise
sind mehrere stromführende Leitungen koaxial um einen zentralen
Kanal angeordnet. Dies ermöglicht die Kombination mehrerer
Funktionen, die das Schlauchpaket zu erfüllen hat, mit
einer geringeren Anzahl von Einzelschläuchen. Es ist damit
auch möglich, Synergieeffekte zu erzielen, beispielsweise,
wenn der zentrale Kanal ein Kühlmedium führt.
Dann kann die wärmeabgebende stromführende Leitung
gleichzeitig aktiv mit dem Kühlmedium gekühlt
werden.
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Vorteilhafterweise
ist wenigstens eine zusätzliche Steuerstromleitung vorgesehen.
Damit lassen sich Funktionen des Schweißgerätes
mittels des Handstückes auf einfache Weise steuern.
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Besonders
vorteilhaft ist es, wenn wenigstens zwei Kanäle zur Leitung
eines Mediums sowie wenigstens zwei stromführende Leitungen
vorgesehen sind. Wie in dem zuvor beschriebenen Fall bringt die
Kombination von Medienleitung und stromführender Leitung
positive Effekte hinsichtlich der Effizienz der Stromleitung. Das
Vorsehen von wenigstens zwei Kanälen mit stromführenden
Leitungen, wobei die stromführenden Leitungen auch mittig
angeordnet sein können und direkt von dem Medium umströmt werden
können, erhöht die Oberfläche der Leitungen und
damit deren Wärmeabgabe. Darüber hinaus kann bei
gleich bleibender Flexibilität der Querschnitt der Leitungen
steigen. Insgesamt ist es somit möglich, die übertragbare
Leistung des Schlauchpakets zu erhöhen.
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Besonders
vorteilhaft ist es, wenn ein Kanal zur Führung eines Schweißdrahts
vorgesehen ist. Damit lässt sich der Schweißdraht
in einer Basisstation des Schweißgeräts in vergleichsweise
großen Mengen bevorraten und der Schweißdraht
wird bei Bedarf durch das Schlauchpaket zum Handstück geleitet.
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Vorteilhafterweise
ist ein Kanal für die stromführende Leitung vorgesehen.
Insbesondere bei einer koaxialen Anordnung kann es erforderlich
sein, die einzelnen Funktionen, die ein Schlauch erfüllen muss,
räumlich voneinander zu trennen, beispielsweise, weil die
stromführende Leitung ein anderes Potential als ein möglicherweise
in dem Schlauchpaket zu transportierender Schweißdraht
es aufweist.
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Besonders
vorteilhaft ist es, wenn sämtliche Kanäle koaxial
angeordnet sind. Dies ermöglicht die effizienteste Nutzung
des vorhandenen Raumes und ermöglicht besser handhabbare
Schlauchpakete mit kleinerem Durchmesser.
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Überraschenderweise
hat sich eine Anordnung als vorteilhaft erwiesen, bei der der Kanal
mit den stromführenden Leitungen den Kanal zur Leitung des
Mediums umgibt und/oder der Kanal zur Leitung des Mediums den Kanal
zur Führung des Schweißdrahtes umgibt. Damit kann
der Medienkanal zur Kühlung des Schweißdrahtkanals
dienen und gleichzeitig zur Kühlung des Kanals mit der
stromführenden Leitung.
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Als
geeignetes Medium für die Kanäle hat sich ein
Polymer erwiesen. Polymere können unterschiedlichste Anforderungen
erfüllen und haben sich im Dauergebrauch bewährt.
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Bevorzugt
besteht das Medium aus einem Gas oder aus einer Flüssigkeit.
Dabei kann es sich um das Prozessgas, also beim Schutzgasschweißen um
das Schutzgas oder um eine Flüssigkeit handeln, beispielsweise
zum Kühlen des Handstücks.
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Vorteilhafterweise
weist die stromführende Leitung an einem Ende einen Anschluss
auf, der mittels einer Quetschverbindung mit der stromführenden
Leitung verbunden ist. Überraschenderweise hat sich gezeigt,
dass derartige Quetschverbindungen eine dauerhaft zuverlässige
und sichere Verbindung zwischen stromführender Leitung
und Anschluss herstellen.
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Alternativ
oder zusätzlich ist es auch möglich, dass eine
Verschweißung der stromführenden Leitung mit einem
Anschluss oder einer Aderendhülse mittels Ultraschall erfolgt.
Es hat sich gezeigt, dass sich die verkupferten Aluminiumdrähte
nicht nur gut über Quetschverbindungen mit Anschlüssen
verbinden lassen, sondern auch durch Ultraschall-Schweißen.
Im letzten Fall ergeben sich an den Verbindungsflächen
dann quasi artgleiche Werkstoffe, die sich grundsätzlich
besser fügen lassen.
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Kurzdarstellung der Zeichnungen
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Weitere
Ziele, Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der
vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung mehrerer
Ausführungsbeispieles anhand der Zeichnungen. Dabei bilden
alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für
sich oder in beliebiger sinnvoller Kombination den Gegenstand der vorliegenden
Erfindung, auch unabhängig von ihrer Zusammenfassung in
den Ansprüchen oder deren Rückbeziehung.
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1 einen
Querschnitt durch ein erfindungsgemäßes Schlauchpaket;
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2 einen
Querschnitt durch eine alternative Ausführungsform eines
erfindungsgemäßen Schlauchpaketes;
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3 eine
erfindungsgemäße Ausführung eines sogenannten
Strom-Wasser-Kabels;
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4 einen
Längsschnitt durch ein erfindungsgemäßes
Stromkabel;
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5 einen
Querschnitt durch das Kabel aus 4 entlang
der Linie A-A;
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6 eine
perspektivische Ansicht einer Litze.
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1 zeigte
eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen
Schlauchpaketes 1, wie es bspw. bei Lichtbogenschweiß-
oder -schneidbrenner zum Einsatz kommt. Das Schlauchpaket 1 fasst bei
dem hier gewählten Ausführungsbeispiel in einem
Außenschlauch 2 mehrere Einzelschläuche
zusammen und führt sie von einer nicht dargestellten Basis
zu einem ebenfalls nicht dargestellten Handstück des Schweißgeräts
oder von einer Basis eines automatisierten Schweißgerätes
zu einem Effektor.
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Das
Schlauchpaket 1 weist einen Kühlmittel-Vorlaufschlauch 3 auf,
in dessen Innerem ein Kühlmittel von der Basis zum Handstück
oder Effektor gefordert wird. Weiterhin ist ein Prozessgasschlauch 4 vorgesehen,
innerhalb dessen das Prozessgas zur Erzeugung einer Schutzgasatmosphäre strömt.
Darüber hinaus ist ein Drahtförderschlauch 5 vorgesehen,
der einen Schweißdraht 6 innerhalb einer in dem
Drahtförderschlauch 5 vorgesehenen Drahtförderspirale 7 transportiert.
Weiterhin ist eine Steuerleitung 8 vorgesehen, mittels
derer Steuersignale von dem Handstück oder dem Effektor
zu der Basis übermittelt werden.
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Des
Weiteren ist ein sogenanntes Strom-Wasser-Kabel 9 vorgesehen.
Innerhalb eines Schlauchs 10 des Strom-Wasser-Kabels 9 ist
eine stromführende Leitung 11 vorgesehen, die
weiter unten eingehender beschrieben wird. Zwischen dem Schlauch 10 und
der stromführenden Leitung 11 ist ein Kanal 12 für
den Kühlmittelrücklauf vorgesehen. Dies hat den
Vorteil, dass das Kühlmittel auf dem Kühlmittelrücklauf
auch gleichzeitig die stromführende Leitung 11 kühlen
kann, die sich aufgrund der hohen erforderlichen Schweißleistungen
stark erwärmt.
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Innerhalb
des Schlauchpaketes 1 können weitere Leitungen
vorgesehen sein.
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2 zeigt
eine weitere erfindungsgemäße Ausführungsform
eines Schlauchpaketes 20. Das in 2 dargestellte
Schlauchpaket 20 weist eine im Wesentlichen koaxiale Anordnung
der Einzelelemente auf. Im Inneren des Schlauchpaketes 20 wird
ein Schweißdraht 21 innerhalb einer Drahtförderspirale 22 geführt.
Die Drahtförderspirale 22 umgebend ist ein Zwischenraum 23 vorgesehen,
der zur Förderung des Prozessgases dient. Zur gassicheren
Abdichtung ist ein Schlauch 24 vorgesehen. Der Schlauch 24 besteht
aus einem elastischen Polymer. Auf dem Schlauch 24 liegen
stromführende Leitungen 25 auf und in schwarz
dargestellte Steuerleitungen 26. Die stromführenden
Leitungen 25 haben den erfindungsgemäßen
Litzenaufbau, der in 5 eingehender erläutert
werden wird. Zusammengehalten wird das Schlauchpaket 20 von
einem alle Schläuche umgebenden Außenschlauch 27.
Außenschlauch 27 und Schlauch 24 bilden
zwischen sich einen Ringkanal für die stromführenden
Leitungen 25 und die weiteren Leitungen aus. Das Schlauchpaket 20 kann
Teil eines größeren Schlauchpaketes sein, in dem
weitere Schläuche für verschiedene Zwecke vorgesehen sind,
beispielsweise Kühlmittelschläuche und dergleichen.
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3 zeigt
das Strom-Wasser-Kabel 9 aus 1 in einer
vergrößerten Darstellung.
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Das
Strom-Wasser-Kabel 9 weist einen Außenschlauch 30 auf,
der wasserdicht ausgeführt ist, um das Kühlmedium
zu leiten. Statt Wasser kann als Kühlmedium auch jedes
andere aus dem Stand der Technik bekannte Fluid verwendet werden.
In einer konzentrischen Anordnung befindet sich in der Mitte des
Strom-Wasser-Kabels 9 die stromführende Leitung 11.
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Die
stromführende Leitung 11 ist als Litze ausgebildet,
die aus Einzeldrähten 32 besteht. Die Einzeldrähte 32 der
Litze 11 bestehen aus Aluminium bzw. einer Aluminiumlegierung.
Dabei hat sich reines Aluminium mit den Reinheitsgraden A199 bis
A199,9 als besonders geeignet erwiesen. Diese Drähte 32 sind
mit einer Kupferschicht überzogen oder beschichtet, wodurch
der Übergangswiderstand erheblich reduziert wird. Die Dicke
der Schicht liegt zwischen 1 und 100 μm.
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Die
Einzeldrähte 32 weisen einen Einzeldrahtdurchmesser
von 0,1 bis 0,3 mm auf. In einer Litze sind dabei in etwa dreißig
Einzeldrähte gebündelt, wobei sich Litzen bis
zu 100 Einzeldrähten hinsichtlich der elastischen Eigenschaften
als geeignet erwiesen haben. Der Querschnitt einer derartigen Litze
beträgt etwa 10 mm2, wohingegen
die aus dem Stand der Technik bekannten Kupferlitzen einen Querschnitt
von beispielsweise 6 mm2 aufwiesen. Bei Aluminium
sind Querschnitte bis etwa 30 mm2 ohne weiteres
denkbar. Die Schlaglänge der Litzen selbst beträgt
etwa 60 mm, kann abhängig von dem Litzenquerschnitt jedoch
zwischen 15 mm und 200 mm betragen.
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Bei
sogenannten Verbundleitungen können auch kupferbeschichtete
Einzeldrähte aus Aluminium bzw. einer Aluminiumlegierung
sowie Einzeldrähte aus Kupfer oder einer Kupferlegierung
in einer Litze verwendet werden.
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In
einer nicht dargestellten weiteren Ausführungsform kann
die stromführende Leitung 11 eine Mehrzahl von
Litzen aufweisen, wobei eine Kernlitze vorgesehen ist, um die die übrigen
Litzen 31 geschlagen sind.
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Es
ist möglich, mehrere von den in 3 dargestellten
Strom-Wasser-Kabeln innerhalb eines Schlauchpakets vorzusehen. Als
besonders bevorzugt haben sich zwei Strom-Wasser-Kabel erwiesen, von
denen eines für den Kühlmittelzulauf und eines für
den Kühlmittelablauf verantwortlich ist. So ist es möglich,
die stromführenden Leitungen aufzuteilen, was einerseits
die Flexibilität des Schlauchpaketes erhöht und
andererseits die Kühlleistung des Kühlmittels
auf die stromführenden Leitungen verbessert. Derartige
Anordnungen sind im Stand der Technik bekannt.
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4 zeigt
einen Längsschnitt durch ein Stromkabel 40 mit
einem Anschluss 35 an eine Basis des Schweißgeräts.
Der Anschluss 35 weist eine Sechskantmutter 36 zum
lagerichtigen Anschließen des Stromkabels 40 an
die Basis auf. Weiterhin sind eine Aderendhülse 37 und
eine Quetschhülse 38 vorgesehen, die zur Aufnahme
des Endes der Leitung 40 dienen.
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Weiterhin
sind Steuerleitungen 43 dargestellt, die mittels separater
Stecker 39 mit der Basis verbunden werden. Die Steuerleitungen 43 werden vor
dem Endbereich des Stromkabels 40 aus einer Außenhülle 46 des
Stromkabels 40 herausgeführt. Im Inneren des Schlauches 40 entsteht
durch die Quetschverbindung ein hohler Bereich 41 von dem Anschluss 35 bis
zum gegenüberliegenden Ende der Leitung 40, der
durchgängig abgedichtet ist. Der Bereich 41 kann
gasdicht und/oder flüssigkeitendicht sein.
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5 zeigt
einen Querschnitt durch das Stromkabel entlang der Schnittlinie
A-A gemäß 4. des Stromkabels 40,
welches im Inneren den Bereich 41 aufweist, der zur Leitung
entweder eines Kühlmediums oder eines Prozessgases verwendbar ist.
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Der
innere Bereich 41 ist durch einen Schlauch 42 abgedichtet.
Auf der Außenseite des Schlauchs 42 sind mehrere
Leitungen mit unterschiedlichen Funktionen angeordnet. Dicht schraffiert
dargestellt sind Steuerleitungen 43 zur Steuerung von Funktionen
des Schweißgeräts. Hell schraffiert dargestellt
sind stromführende Leitungen 44, die ebenfalls
als Litzen ausgeführt sind. Den Bereichen 45 kommt
keine besondere Funktion zu. Die Bereiche 45 können
z. B. mit einem Füllmaterial oder mit Kunststoffseilen
gefüllt sein. Die Leitungen 43, 44 und
die Bereiche 45 sind mit einem Schlauch 46 umgossen.
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Die 6 zeigt
eine perspektivische Ansicht der stromführenden Leitung 11 aus
den 1 und 4. Die Einzeldrähte 32 sind
um einen Kerndraht 47 geschlagen. Dargestellt ist eine
halber Schlag. Die Schlaglänge d, d. h. die in Leitungsrichtung
verlaufende Länge, über die ein Einzeldraht 32 einmal
vollständig um die Kernleitung 47 gewunden ist,
beträgt 60 mm. Die Schlaglänge kann jedoch von
20 mm bis 120 mm variieren, abhängig von der Dicke der
Leitung 11 und von der Dicke der Einzeldrähte 32.
Eine derart ausgeführte Leitung 11 hat den Vorteil,
dass sie in vielerlei Weise belastbar ist. Die Leitung 11 kann
in beide Richtungen tordiert werden, gekrümmt und auch
gedehnt bzw. gestaucht werden. Darüber hinaus ist die Elastizität
einer derart ausgeführten Leitung wesentlich höher
als bei einer Leitung aus Vollmaterial mit dem gleichen Leitungsquerschnitt.
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- 1
- Schlauchpaket
- 2
- Außenschlauch
- 3
- Kühlmittelvorlaufschlauch
- 4
- Prozessgasschlauch
- 5
- Drahtförderspirale
- 6
- Schweißdraht
- 7
- Drahtförderspirale
- 8
- Steuerleitung
- 9
- Strom-Wasser-Kabel
- 10
- Schlauch
- 11
- stromführende
Leitung
- 12
- Kanal
- 20
- Schlauchpaket
- 21
- Schweißdraht
- 22
- Drahtförderspirale
- 23
- Kanal
- 24
- Schlauch
- 25
- Litze
- 26
- Steuerleitung
- 27
- Außenschlauch
- 30
- Außenschlauch
- 32
- Einzeldrähte
- 35
- Anschluss
- 36
- Sechskantmutter
- 37
- Aderendhülse
- 38
- Quetschhülse
- 39
- Stecker
- 40
- Stromkabel
- 41
- Bereich
- 42
- Schlauch
- 43
- Steuerleitungen
- 44
- stromführende
Leitungen
- 45
- Bereich
- 46
- Schlauch
- 47
- Kerndraht
- d
- Schlaglänge
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 1515145
A [0007]
- - DE 8509258 U1 [0008]