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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein hydromechanisches System, umfassend
ein einen elektrischen Antriebsmotor, eine von diesem angetriebene Hydraulikpumpe
und einen Tank umfassendes Hydraulikaggregat und einen hydromechanischen Wandler,
der mit dem Hydraulikaggregat über Hydraulikleitungen strömungstechnisch
verbunden ist.
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Hydromechanische
Systeme der vorstehend angegebenen Art sind in diversen Ausgestaltungen und
Ausführungsformen bekannt. Sie sind insbesondere in Anwendungen
im Einsatz, wo hohe Energiedichten erwünscht sind bzw.
benötigt werden; denn die bei der Auslegung der einzelnen
Komponenten des hydromechanischen Systems bestehende Flexibilität
ermöglicht es, im Bedarfsfall entsprechende hydromechanische
Systeme so zu konfigurieren, dass der hydromechanische Wandler selbst
bei vergleichsweise kompakten Gesamtabmessungen des Systems hohe
Kräfte bereitstellt. Insoweit sind hydromechanische Systeme
der gattungsgemäßen Art elektromechanischen Systemen überlegen.
Ein weiterer Vorteil der gattungsgemäßen hydromechanischen
Systeme besteht in der Möglichkeit, diese besonders zuverlässig
und/oder ausfallsicher zu gestalten; denn hydraulische Energie lässt
sich mit geringem Aufwand verlustfrei speichern, so dass selbst bei
Ausfall des Hydraulikaggregats (Motor-Pumpe-Einheit) ein Notfallbetrieb
durch Beaufschlagung des hydromechanischen Wandlers aus dem betreffenden
Hydraulikspeicher heraus möglich ist. Auch die Möglichkeit
der verlustfreien Speicherung hydraulischer Energie in einem geeigneten
Speicher (z. B. Hydraulikspeicher, Federspeicher, Gasfeder etc.) trägt
im übrigen dazu bei, dass das Hydraulikaggregat entsprechend
klein dimensioniert werden kann, namentlich in solchen Anwendungen,
in denen der hydromechanische Wandler, gemessen an der für das
Laden des Speichers mittels des Hydraulikaggregats zur Verfügung
stehenden Zeit, nur vergleichsweise kurz betrieben wird.
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Auf
sämtlichen Gebieten der Technik werden zunehmend strengere
Sicherheitsanforderungen gestellt. Dies gilt auch für Anwendungen,
in denen hydromechanische Systeme der gattungsgemäßen
Art zum Einsatz kommen. Eine der Sicherheitsanforderungen von ständig
steigender Bedeutung ist dabei der Explosionsschutz. Insoweit kommt,
was die vorliegende Erfindung betrifft, zum Tragen, dass gattungsgemäße
hydromechanische Systeme auch in explosionsgefährdeten
Umgebungen eingesetzt werden können, beispielsweise in
der Petrochemie oder in sonstigen Anlagen, in denen zumindest potentiell die
Gefahr einer Ansammlung explosiver Gase bzw. Dämpfe besteht.
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Vor
dem vorstehend dargelegten Hintergrund ist bereits vorgeschlagen
worden (vgl.
EP 1515041
A1 ), ein einen Vorratsbehälter für Hydraulikflüssigkeit
und eine Motor-Pumpe-Einheit umfassendes Hydraulikaggregat innerhalb
einer Überdruckkapselung anzuordnen, der ständig über
ein entsprechendes Gebläse unter Einhaltung eines bestimmten Überdrucks
gegenüber der Umgebung ein Zündschutzgas zugeführt
wird. Auf diese Weise wird im Sinne der Zündschutzart "Überdruckkapselung"
gemäß ATEX-Richtlinie 94/9/EP verhindert, dass
aus der Umgebung des Hydraulikaggregats, d. h. aus dem Gebäude,
in dem dieses aufgestellt ist, zündfähige Gase
bzw. Dämpfe zu einzelnen Komponenten des Hydraulikaggregats,
welche potentielle Zündquellen darstellen können,
gelangen.
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Auf
diese Weise sollen sich im Interesse wirtschaftlich attraktiver
Kosten für das Gasamtsystem preisgünstige Standard-Komponenten
einsetzen lassen, die als solche keinen besonderen Expolosionsschutzauflagen
genügen.
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Die
vorliegende Erfindung zielt darauf ab, ein gattungsgemäßes
hydromechanisches System bereitzustellen, das sich ohne Einschränkung
gegenüber vergleichbaren hydromechanischen Systemen ohne
Explosionsschutz aufgrund eines besonders zuverlässigen
konstruktiven Explosionsschutzes in Räumen, in denen ein
erhöhtes Explosionsrisiko besteht, einsetzen lässt,
wobei insbesondere auch andere praxisrelevante Gesichtspunkte berücksichtigt sind,
beispielsweise indem die Kosten für Herstellung, Betrieb
und Wartung das entsprechende explosionsgeschützte hydromechanische
System nicht übermäßig gegenüber
nicht explosionsgeschützten hydromechanischen Systemen
gleicher Leistung verteuern sollen.
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Gelöst
wird die vorstehend angegebene Aufgabenstellung, indem bei einem
hydromechanischen System der gattungsgemäßen Art
das Hydraulikaggregat vollständig von einer druckfesten
Kapselung umgeben ist, wobei der hydromechanische Wandler außerhalb
der druckfesten Kapselung angeordnet ist und in die die druckfeste
Kapselung durchsetzenden Hydraulikleitungen Flammensperren eingesetzt
sind. Erfindungsgemäße hydromechanische Systeme zeichnen
sich somit mit anderen Worten dadurch aus, dass das Hydraulikaggregat
in einer druckfesten Kapselung untergebracht ist, d. h. in einer
solchen Kapselung, die bauartbedingt den bei einer Explosion eines
im Inneren der druckfesten Kapselung angesammelten zündfähigen
Gases auftretenden Drücken standhält. An ders,
als dies für den Stand der Technik nach der
EP 1515041 A1 gilt, gemäß derer konstruktionsbedingt
eine sich an einer Komponente des Hydraulikaggregats entzündende
Explosion von in der Umgebung des Hydraulikaggregats angesammeltem
zündfähigem Gas verhindert werden soll, ist die
vorliegende Erfindung darauf gerichtet, die Folgen einer – durchaus
in Betracht zu ziehenden – Explosion in der unmittelbaren
Umgebung des Hydraulikaggregats zu minimieren, d. h. schädliche
Auswirkungen auf den außerhalb der druckfesten Kapselung
liegenden Bereich auszuschließen. Insoweit macht die vorliegende
Erfindung Gebrauch von der Zündschutzart "druckfeste Kapselung"
gemäß der ATEX-Richtlinie 94/9/EP. Die Anwendung
dieser als solches bekannten Zündschutzart, die infolge
des Erfordernisses von die druckfeste Kapselung durchsetzenden Hydraulikleitungen
eigentlich und zunächst als ungeeignet für eine
Realisierung bei hydromechanischen Systemen mit einem außerhalb
der druckfesten Kapselung angeordneten hydromechanischen Wandler
anzusehen ist, wird gemäß den für die
vorliegende Erfindung charakteristischen weiteren Merkmalen dadurch
ermöglicht, dass in den die druckfeste Kapselung durchsetzenden
Hydraulikleitungen Flammensperren angeordnet sind. Die vorliegende
Erfindung verfolgt somit gerade nicht den im Zusammenhang mit einer
druckfesten Kapselung gattungsgemäßer hydromechanischer
Systeme in erster Linie denkbaren Ansatz, zur Vermeidung von – nicht
mechanisch verschlossenen – Durchbrüchen in der
druckfesten Kapselung, durch welche hindurch Hydraulikleitungen
geführt werden, zusätzlich zu dem Hydraulikaggregat
auch den von diesem beaufschlagten hydromechanischen Wandler in
der druckfesten Kapselung unterzubringen. Vielmehr ist es für die
vorliegende Erfindung gerade wesentlich, dass der hydromechanische Wandler
außerhalb der druckfesten Kapselung angeordnet ist, wobei
die druckfeste Kapselung durchaus nicht mechanisch verschlossene
Durchbrüche aufweist, durch welche die den hydromechanischen
Wandler mit dem Hydraulikaggregat verbindenden Hydraulikleitungen hindurchgeführt
sind. Allerdings sind in die betreffenden Hydraulikleitungen Flammensperren
eingesetzt, welche im Falle einer Explosion innerhalb des von der
druckfesten Kapselung umschlossenen Raums ein Austreten von Flammen
durch die betreffenden Durchbrüche der druckfesten Kapselung
hindurch in die Umgebung unterbinden. Die vorliegende Erfindung
nimmt auf diese Weise den an sich unerwünschten, kontraproduktiven
Effekt eines (zum Teil massiven) Druckabfalls des die Hydraulikleitungen durchströmenden
Hydraulikfluids im Bereich der Flammensperren in Kauf, um die druckfeste
Kapselung allein des Hydraulikaggregats (und ggfs. weiterer potentielle
Zündquellen bildender Komponenten des hydromechanischen
Systems, s. u.), d. h. ohne den hydromechanischen Wandler zu ermöglichen, insbesondere
um den von der druckfesten Kapselung umschlossenen Raum zu minimieren.
Die vorliegende Erfindung baut somit auf der Erkenntnis auf, dass
die Unterordnung strömungsdynamischer, den Wirkungsgrad
des hydromechanischen Systems bestimmender Aspekte, d. h. die bewusste
Inkaufnahme einer Einbuße an hydraulischer Effizienz des
Systems, eine besonders praxistaugliche Ausführung des
Explosionsschutzes ermöglicht. Denn es gibt eine ganze
Reihe hierdurch erzielbarer praxisrelevanter Vorteile des erfindungsgemäßen
hydromechanischen Systems, die dieses in besonderer Weise auszeichnen.
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Ein
erster entsprechender Vorteil ist wirtschaftlicher Natur. Denn das
erfindungsgemäße hydromechanische Sys tem lässt
sich kostengünstig herstellen, und auch zusätzliche
Betriebskosten für den erzielbaren Explosionsschutz fallen
nicht an. Insoweit liegen bei einem erfindungsgemäßen
explosionsgeschützten hydromechanischen System die Dinge
insbesondere deutlich günstiger als im Falle der
EP 1515041 A1 ,
gemäß derer für die Installation eines
Gebläse für das Zündschutzgas, entsprechende
Rohrleitungen sowie eine Überdrucksteuerung ein erheblicher
anlagentechnischer Mehraufwand entstehen und auch ein entsprechender
Platzbedarf besteht. Auch entfällt bei der Erfindung die
bei dem bekannten explosionsgeschützten hydromechanischen System
für den Betrieb des Gebläses für das
Zündschutzgas erforderliche elektrische Leistung. Zudem ist
das erfindungsgemäße hydromechanische System zuverlässiger
als jenes nach der
EP
1515041 A1 ; denn es bedarf keines Gebläse des
für das Zündschutzgas, welches potentiell versagen
kann, mit der Folge eines entsprechenden Ausfalls des Explosionsschutzes.
Indem das erfindungsgemäße hydromechanische System
ohne Zufuhr eines Zündschutzgases auskommt, ist die vorliegende
Erfindung mit besonders großem Vorteil insbesondere dort
zu realisieren, wo die Zuführung (und gegebenenfalls die
Abfuhr) eines Zündschutzgases mit besonders großem
Aufwand verbunden und/oder nicht wirtschaftlich möglich
wäre, d. h. insbesondere in dezentralen Anwendungen, bei
denen über eine ausgedehnte Anlage eine Vielzahl hydromechanischer Systeme
verteilt angeordnet sind.
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Insoweit
kommt die vorliegende Erfindung der in jüngerer Zeit – zumindest
teilweise, auf einigen Gebieten der Technik – bestehenden
Tendenz entgegen, zur Versorgung mehrerer hydromechanischer Wandler
nicht, wie früher eher üblich, ein zentrales Hydraulikaggregat einzusetzen,
sondern vielmehr dezentrale, verbrauchernah beziehungsweise direkt am
hydromechanischen Wandler (Hydraulikzylinder oder dergl.) angeordnete
Hydraulikaggregate. Typische Anwendungsfälle der vorliegenden
Erfindung sind insoweit hydraulisch betätigte, den Durchfluss durch
eine Strömungsleitung regelnde Armaturen in vielfältigen
Anwendungen. Insoweit sind im Stand der Technik insbesondere zur
Integration in eine Strömungsleitung bestimmte Armaturen
mit einem durchströmbaren Gehäuse und einem darin
verstellbar gelagerten Durchflussregelelement bekannt, auf welches
ein an dem Gehäuse angeordneter hydraulischer Verstellantrieb
(hydromechanischer Wandler) wirkt, wobei direkt an dem Gehäuse
(oder ggfs. auch getrennt hiervon) weiterhin ein einen elektrischen
Antriebsmotor, eine von diesem angetriebene Hydraulikpumpe und einen
Tank umfassendes Hydraulikaggregat angeordnet ist, welches mit dem
hydraulischen Verstellantrieb über Hydraulikleitungen strömungstechnisch
verbunden ist.
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Eine
erste bevorzugte Weiterbildung der Erfindung zeichnet sich dadurch
aus, dass die Flammensperren in den Hydraulikleitungen im wesentlichen
bündig mit der Wand der druckfesten Kapselung im Bereich
des jeweiligen Durchtritts der betreffenden Hydraulikleitung angeordnet
sind. Eine solche Anordnung der Flammensperren ist im Hinblick auf
den erzielbaren Explosionsschutz besonders günstig. Die
Flammensperren können dabei bei einer geeigneten Bauweise
unmittelbar in einer entsprechenden Bohrung, insbesondere einer
Stufenbohrung in der Wand der druckfesten Kapselung angeordnet sein.
Besonders günstig ist dabei eine scheibenförmig
Ausführung der Flammensperren, insbesondere in Form von
als solches bekannten gewickelten Bandsicherungen.
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Sind
die Flammensperren gemäß der vorstehend erläuterten
Weiterbildung scheibenförmig in Form von Bandsicherungen
ausgeführt, so sind die betreffenden Bandsicherungen besonders
bevorzugt stirnseitig beidseitig durch Stützgitterscheiben
eingefasst. Die betreffenden Stützgitterscheiben unterbinden
eine Beschädigung der Bandsicherungen aufgrund des an ihnen
herrschenden erheblichen Druckabfalls beim regulären Betrieb
des hydromechanischen Systems durch das durch sie hindurch strömende
Hydraulikfluid.
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Eine
andere bevorzugte Weiterbildung der Erfindung zeichnet sich dadurch
aus, dass das Hydraulikaggregat das Volumen der druckfesten Kapselung
mindestens zu 65% ausfüllt. Da bei dieser Weiterbildung,
mit anderen Worten, maximal 35% des Volumens der druckfesten Kapselung
ein explosives Gasen enthalten können, lassen sich bei
typischen Anwendungsfällen dezentraler Hydraulikaggregate (Leistungsbereich
kleiner als etwa 1200 W elektrisch, besonders bevorzugt kleiner
als etwa 900 W elektrisch) die bei einer Explosion eines im Inneren
der druckfesten Kapselung angesammelten Gases auftretenden Drücke
auch mit vergleichsweise geringen Wandstärken sicher beherrschen.
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Gemäß einer
abermals anderen bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist außerhalb
der druckfesten Kapselung ein Vorratsbehälter für
Hydraulikflüssigkeit angeordnet, der mit dem – innerhalb
der druckfesten Kapselung angeordneten – Tank des Hydraulikaggregats über
eine die druckfeste Kapselung durchsetzende Hydraulikleitung, in
welche eine Flammensperre eingesetzt ist, strömungstechnisch
verbunden ist. Der Tank des Hydrau likaggregats kann dementsprechend
vergleichsweise klein (insbesondere mit einem Fassungsvermögen von
weniger als einem Liter, bevorzugt von etwa 0,7 l) ausgeführt
sein, was sich hinwiederum günstig auswirkt auf die Abmessungen
der druckfesten Kapselung und somit auf die erforderliche Wandstärke.
Ein elektrischer Füllstandssensor ist dabei nur an dem
innerhalb der druckfesten Kapselung angeordneten Tank, nicht indessen
an dem außerhalb der druckfesten Kapselung angeordneten
Vorratsbehälter vorgesehen, um außerhalb der druckfesten
Kapselung eine potentielle Zündquelle zu vermeiden.
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Weiterhin
ist gemäß einer abermals anderen bevorzugten Weiterbildung
der vorliegenden Erfindung außerhalb der druckfesten Kapselung
ein hydraulischer Druckspeicher vorgesehen, die mit der Druckseite
der Hydraulikpumpe über eine die druckfeste Kapselung durchsetzende
Hydraulikleitung, in welche eine Flammensperre eingesetzt ist, strömungstechnisch
verbunden ist. Eine solche Anordnung des Druckspeichers folgt die
Erkenntnis, dass ein hydraulischer Druckspeicher keine potentielle Zündquelle
darstellt, so dass er im Interesse einer möglichst kleinen,
kompakten druckfesten Kapselung ohne Einbuße an Sicherheit
außerhalb dieser angeordnet sein kann.
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Weist
das erfindungsgemäße hydromechanische System elektrisch
bzw. elektromechanisch betätigte Ventile auf, insbesondere
um die Beaufschlagung des hydromechanischen Wandlers zu steuern,
so sind gemäß einer wiederum anderen bevorzugten
Weiterbildung der vorliegenden Erfindung zumindest die elektrischen
bzw. elektromechanischen Komponenten der betreffenden Ventile innerhalb
der druckfesten Kapselung angeordnet. In Betracht kommt auch eine
Anordnung der betreffenden Ventile insgesamt, d. h. einschließlich
der mechanischen Komponenten, innerhalb der druckfesten Kapselung.
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Im
Sinne einer weiter oben bereits angesprochenen Anwendung im Zusammenhang
mit dezentralen Armaturen zeichnet sich eine besonders bevorzugte
Weiterbildung der Erfindung dadurch aus, dass bei einer Armatur
in einer Strömungsleitung mit einem durchströmbaren
Gehäuse und einem darin verstellbar gelagerten Durchflussregelelement,
auf welches ein an dem Gehäuse angeordneter hydraulischer
Verstellantrieb wirkt, an dem Gehäuse weiterhin ein einen
elektrischen Antriebsmotor, eine von diesem angetriebene Hydraulikpumpe
und einen Tank umfassendes Hydraulikaggregat angeordnet ist, welches
mit dem hydraulischen Verstellantrieb über Hydraulikleitungen
strömungstechnisch verbunden ist, wobei ferner das Hydraulikaggregat
vollständig von einer druckfesten Kapselung umgeben ist und
in die die druckfeste Kapselung durchsetzenden Hydraulikleitungen
Flammensperren eingesetzt sind. Besondere Merkmale einer solchen
Armatur sind aus den vorstehend erläuterten Weiterbildungen
des erfindungsgemäßen hydromechanischen Systems
herleitbar.
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Im
folgenden wird die vorliegende Erfindung anhand eines in der Zeichnung
dargestellten bevorzugten Ausführungsbeispiels näher
erläutert. Dabei zeigt
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1 in
schematischer Ansicht ein erfindungsgemäß ausgeführtes
hydromechanisches System in Form einer Armatur in einer Strömungsleitung,
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2 in
vergrößerter Darstellung einen Teilbereich der
Armatur nach Anspruch 1 und
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3 ein
Detail der Armatur nach den 1 und 2 im
Bereich der Durchführung einer Hydraulikleitung durch die
druckfeste Kapselung.
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Die
in 1 der Zeichnung abgebildete, zur Integration in
eine Strömungsleitung bestimmte Armatur umfasst ein durchströmbares
Gehäuse 1 mit zwei endseitigen Flanschen 2 und
ein in dem Gehäuse 1 verstellbar gelagertes Durchflussregelelement 3 in
Form einer um die Achse 4 drehbar gelagerten Absperrplatte 5.
Die Kontur der Absperrplatte 5 ist auf den Innendurchmesser
des Gehäuses abgestimmt, um in der – auf der Zeichnungsebene
senkrecht stehenden – Sperrstellung einen dichten Verschluss
der Strömungsleitung zu ermöglichen. Zur Verstellung der
Absperrplatte 5 ist ein an dem Gehäuse 1 angeordneter
hydraulischer Verstellantrieb 6 vorgesehen. Dieser ist
als hydromechanischer Wandler 7 ausgeführt, indem
er innerhalb eines an das Gehäuse 1 angeflanschten
Zylindergehäuses 47 eine Kolbeneinheit mit zwei
endseitig an einer Kolbenstange 10 angeordneten, in zugeordneten
Zylindern 8 dichtend geführten Kolben 9 aufweist.
Die beiden Kolben 9 sind doppeltwirkend, indem sie in dem
jeweils zugeordneten Zylinder 8 zwei mit Hydraulikfluid
beaufschlagbare hydraulische Arbeitsräume abgrenzen. Statt
einer doppeltwirkenden Ausführung des Hydromechanischen
Wandlers 7 kommt bei Bedarf (z. B. bei fail-safe-Armaturen)
auch eine einfache Ausführung in Betracht, wobei in diesem
Falle der Kolben beispielsweise gegen einen Federspeicher arbeiten kann.
Die – in entsprechenden Bohrungen 48 des Zylindergehäuses 47 geführte – Kolbenstange 10 ist
in einem mittleren Abschnitt in Form einer Zahnstange 11 ausgeführt,
welche mit einem mit der Welle 12 der Absperrplatte 5 verbundenen
Zahnrad 13 kämmt.
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Die
Armatur umfasst weiterhin ein dezentrales, allein der Betätigung
des Durchflussregelelements 3 der betreffenden Armatur
durch entsprechende Beaufschlagung des hydraulischen Verstellantriebs 6 dienendes
Hydraulikaggregat 14, welches einen elektrischen Antriebsmotor 15,
eine von diesem angetriebene Hydraulikpumpe 16 und einen Tank 17 umfasst.
Weiterhin umfasst die gezeigte Armatur ein – als solches
bekanntes – Wegeventil 19, welches in die das
Hydraulikaggregat 14 mit dem hydraulischen Verstellantrieb 6 strömungstechnisch verbindenden
Hydraulikleitungen 18 geschaltet ist und mittels eines
elektrischen Linearantriebs 20 in Form eines an das Ventilgehäuse 27 angesetzten Elektromagneten
in als solches bekannter Weise in unterschiedliche Stellungen schaltbar
ist. Ist das Hydraulikaggregat für einen Reversierbetrieb
ausgelegt, genügt im einfachsten Fall ein zwei Schaltstellungen
aufweisendes Wegeventil 19. Im Bedarfsfalle können
indessen auch mehrere solcher Ventile vorgesehen und/oder Wegeventile
mit mehr als zwei Schaltstellungen vorgesehen sein. In dem vorstehend
dargelegten Umfang orientiert sich die in der Zeichnung dargestellte
Armatur an dem Stand der Technik, so dass es insoweit weiterer Erläuterungen nicht
bedarf.
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Das
Hydraulikaggregat 14 sowie das Wegeventil 19 samt
Ventilgehäuse 27 und Linearantrieb 20 sind
vollständig von einer druckfesten Kapselung 21 umgeben.
Diese umfasst eine über eine Zwischenplatte 51,
welchen einen Leitungsblock bildet, an dem Zylindergehäuse 47 angebrachte
Grundplatte 49 und eine mit dieser verschraubte Haube 50.
Die das Hydraulikaggregat 14 mit dem hydraulischen Verstellantrieb 6 strömungstechnisch
verbinden den Hydraulikleitungen 18 werden dabei durch die
Zwischenplatte 51 geführt. Durch eine entsprechende
Ausführung insbesondere über geeignete Materialwahl
und Wandstärken der Wände 22 sowie eine
geeignete Ausführung der die Haube 50 mit der
Grundplatte 49 verbindenden Verschraubung entspricht die
druckfeste Kapselung 21 den in der ATEX-Richtlinie 994/9/EP
und weiteren gesetzlichen Bestimmungen und Normen niedergelegten
Anforderungen. Der hydraulische Verstellantrieb 6 befindet
sich außerhalb der druckfesten Kapselung 21. Demgemäß durchdringen
die Hydraulikleitungen 18 jeweils in ihrem Bereich zwischen
dem Wegeventil 19 und den Arbeitsräumen der beiden
Zylinder 8 des hydraulischen Verstellantriebs 6 die
Wand 22 der druckfesten Kapselung 21. In diese
Abschnitte der Hydraulikleitungen sind Flammensperren 23 eingesetzt,
und zwar bündig mit der betreffenden Wand 22.
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Eine
bevorzugte Möglichkeit, wie die Flammensperren 23 auszuführen
und in die betreffenden Hydraulikleitungen 18 einzubauen
bzw. in ihnen unterzubringen sind, ist in 3 veranschaulicht.
Demnach sind die Flammensperren 23 scheibenförmig ausgeführt,
und zwar in Form von (gewickelten) Bandsicherungen 24.
Stirnseitig ist die jeweilige Bandsicherung 24 beidseitig
durch gelochte Stützgitterscheiben 25 eingefasst.
Das Paket aus Bandsicherung 24 und zugeordneten Stützgitterscheiben 25 ist
jeweils in eine Stufenbohrung 26 der Wand 22 der Grundplatte 49 der
druckfesten Kapselung 21 eingesetzt. Es wird durch die
Zwischenplatte 51, die an den den größeren
Durchmesser aufweisenden Abschnitt 28 der Stufenbohrung 26 geflanscht
ist, in Anlage an dem Absatz 29 der Stufenbohrung 26 gehalten.
Das Ventilgehäuse 27 ist an den den kleineren Durchmesser
aufweisenden Ab schnitt 31 der Stufenbohrung 26 geflanscht.
Bei beiden geflanschten Teilen, nämlich der Zwischenplatte 51 und
dem Ventilgehäuse 27, ist jeweils zwischen der
Flanschfläche und der gegenüberliegenden, die
Stufenbohrung 26 umgebenden Stirnfläche der Wand 22 der
druckfesten Kapselung 21 eine geeignete Ringdichtung 32 vorgesehen.
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Außen
an einer der Wände 22 der Grundplatte 49 der
druckfesten Kapselung 21 ist ein druckfester oder eigensicherer
Klemmkasten 33 angeordnet. Er nimmt die Steuerung 34 für
die Armatur auf. Die hierzu erforderlichen Versorgungsleitungen 35 bzw. 36 für
den elektrischen Antriebsmotor 15 des Hydraulikaggregats 14 sowie
den Linearantrieb 20 sind dabei durch eine als solches
bekannte explosionsgeschützte Kabeldurchführung 37 in
das Innere der druckfesten Kapselung 21 hineingeführt.
Das selbe gilt für Signal- und/oder Steuerleitungen, wie
insbesondere die Signalleitung eines an dem Tank 17 angeordneten
Füllstandssensors 38 und die Signalleitung eines
den Druck auf der Druckseite der Hydraulikpumpe 16 erfassenden,
an das Ventilgehäuse angesetzten Drucksensors 40.
Weitere solcher Signal- bzw. Steuerleitungen können beispielsweise
einen Istwertaufnehmer für die Stellung des Linerantriebs 20 oder
ein die Temperatur der Hydraulikflüssigkeit messendes Ölthermometer
betreffen. Die Signalleitung eines die Stellung der Absperrplatte 5 erfassenden
Istwertaufnehmers kann indessen außerhalb der druckfesten
Kapselung 21 verlegt werden.
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Außerhalb
der druckfesten Kapselung 21 ist ein Vorratsbehälter 41 vorgesehen,
aus dem heraus der Tank 17 mit Hydraulikflüssigkeit
gespeist werden kann. Hierzu ist der Vorratsbehälter 41 mit
dem Tank 17 über eine Hydraulikleitung 42,
welche durch die Zwischenplatte 51 hindurchgeführt
ist und die druckfeste Kapselung 21 durchsetzt, strömungstechnisch verbunden.
In diese Hydraulikleitung 42 ist in der weiter oben im
einzelnen beschriebenen Weise im wesentlichen bündig mit
der Wand 22 der Grundplatte 49 der druckfesten
Kapselung 21 eine Flammensperre 43 eingesetzt.
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Weiterhin
ist außerhalb der druckfesten Kapselung 21 ein
hydraulischer Druckspeicher 44 angeordnet. Dieser ist mit
der Druckseite der Hydraulikpumpe 16 über eine
Hydraulikleitung 45, welche durch die Zwischenplatte 51 hindurchgeführt
ist, welche durch die Zwischenplatte 51 hindurchgeführt
ist und die druckfeste Kapselung 21 durchsetzt, strömungstechnisch
verbunden. In diese Hydraulikleitung 45 ist in der weiter
oben im einzelnen beschriebenen Weise im wesentlichen bündig
mit der Wand 22 der Grundplatte 49 der druckfesten
Kapselung 21 eine Flammensperre 46 eingesetzt.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - EP 1515041
A1 [0004, 0007, 0008, 0008]