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DE102008014078A1 - Baustein mit lichtdurchlässigen Fasern - Google Patents

Baustein mit lichtdurchlässigen Fasern Download PDF

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DE102008014078A1
DE102008014078A1 DE200810014078 DE102008014078A DE102008014078A1 DE 102008014078 A1 DE102008014078 A1 DE 102008014078A1 DE 200810014078 DE200810014078 DE 200810014078 DE 102008014078 A DE102008014078 A DE 102008014078A DE 102008014078 A1 DE102008014078 A1 DE 102008014078A1
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DE
Germany
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building block
optical fibers
light
casting material
fibers
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE200810014078
Other languages
English (en)
Inventor
Oliver Fischer
Klaus Pfister
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
LCT GESMBH, ST.RUPRECHT AN DER RAAB, AT
Original Assignee
AMBOINA AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by AMBOINA AG filed Critical AMBOINA AG
Priority to DE200810014078 priority Critical patent/DE102008014078A1/de
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Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Baustein mit lichtdurchlässigen Fasern zur Herstellung von Wänden, Decken, Böden oder dergleichen, der eine aus einem Gussmaterial (5) gebundene Struktur aufweist. In diese Struktur sind schichtweise einzelne Lichtleiterfasern (12) eingelegt, welche vorzugsweise parallel zueinander angeordnet sind und mit ihren Stirnseiten an den jeweiligen Stirnseiten des Bausteins offenliegen und ein an der einen Stirnseite des eingebetteten Lichtleiters eingeleitetes Licht durch diesen zur anderen Seite hindurch leiten. die Lichtleiterfasern (12) sind in einem textilen Flächengebilde (11) gebunden. Die Gussmasse (18) weist Zuschlagstoffe (17) auf, die aus Recyclingmaterial gebildet sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Baustein mit lichtdurchlässigen Fasern nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
  • In der WO 03/097954 A1 ist ein Baustein mit lichtdurchlässigen Fasern beschrieben, der aus einem gebundenen Beton besteht, in den schichtweise einzelne Lichtleitern eingelegt werden. Es handelt sich um ein sehr aufwändiges und schwieriges Herstellverfahren, denn es muss zunächst eine Lage von Beton hergestellt werden, und in dem noch feuchten Beton werden Lichtleitfasern möglichst parallel nebeneinander dergestalt eingelegt, dass die jeweilige Lichtleitfaser mit ihrer einen Stirnseite an der einen Seite des Betonwerkstoffes und mit der anderen Stirnseite an der gegenüberliegenden Seite des Betonwerkstoffes herausschaut. Wird dieser bekannte Betonwerkstoff von der einen Stirnseite her mit einer Lichtquelle bestrahlt, dann leiten die in den Beton eingebetteten Lichtleitfasern das Licht durch den Beton hindurch zur anderen Seite. Er wird damit sozusagen lichtdurchlässig.
  • Mit dem Gegenstand der DE 93 10 500 U1 ist die Grundidee eines lichtdurchlässigen Bauelementes bekannt geworden, wobei ein Betonwerkstein verwendet wird, der zur Herstellung von Wänden, Decken oder Böden geeignet ist. Auch hier wird lediglich offenbart, in die feuchte Betonmasse, kurz vor dem Abbinden, Lichtleiterkabel einzulegen, die dann von dem abbindenden und aushärtenden Beton umschlossen sind, so dass sie letzten Endes in dem Bauelement eingegossen sind. Auch hier besteht der Nachteil, dass von einzelnen Lichtleiterkabeln gesprochen wird, die in der Regel von Hand eingelegt werden müssen, was zu untragbar hohen Herstellungskosten führt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Baustein mit lichtdurchlässigen Fasern und ein Verfahren zur Herstellung dieses Bausteins so weiterzubilden, dass die Herstellungskosten wesentlich verringert werden und dass die Herstellung insgesamt vereinfacht und betriebssicherer erfolgt.
  • Die Aufgabe wird gelöst durch einen Baustein gemäß Anspruch 1 bzw. ein Verfahren gemäß Anspruch 19. Weiterbildungen der Erfindung sind jeweils in den Unteransprüchen angegeben.
  • Weitere Merkmale und Zweckmäßigkeiten der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der beigefügten Zeichnungen. Von den Figuren zeigen:
  • 1: schematisiert die Herstellung eines lichtdurchlässigen Betonwerkstoffes in einer Gießform;
  • 2: schematisiert den Schnitt gemäß der Linie II-II in 1;
  • 3: Schnitt durch einen Betonwerkstoff nach der Erfindung;
  • 4: Ansicht auf die Sichtseite des Betonwerkstoffes nach 3, wenn er von der Rückseite her beleuchtet wird;
  • 5: ein erstes Ausführungsbeispiel zur Herstellung von Ornamenten aus Lichtleiterfasern;
  • 6: vergrößerte und teilweise Darstellung eines textilen Flächengebildes in der Draufsicht mit Darstellung der Körperbindung von parallel zueinander angeordneten Lichtleiterfasern;
  • 7: ein zweites Ausführungsbeispiel für die Herstellung eines leuchtenden Ornamentes in einem Betonwerkstoff;
  • 8: ein drittes Ausführungsbeispiel, bei der die beleuchtete Seite des Betonwerkstoffes mit Schablonen oder abdeckenden Farben abgedeckt wird; und
  • 9: die Sichtseite der Anordnung nach 8; und
  • 10 die Verwendung des Betonbausteins als Fassadenelement.
  • In 1 ist schematisiert eine Gießform 1 dargestellt, die im Wesentlichen aus einem umlaufenden Trog besteht, der eine beliebige Formgebung haben kann. Der Trog kann rechteckig, quadratisch oder rund ausgebildet sein.
  • Im Innenraum 2 der Gießform 1 ist hierbei ein Hubtisch 3 angeordnet, der in den Pfeilrichtungen 8 nach unten schrittweise verfahrbar ist.
  • Oberhalb des Hubtisches 3 ist eine Schütte 4 angeordnet, über welche ein noch flüssiges Gussmaterial 5, das z. B. Beton sein kann, in Pfeilrichtung 6 auf die Oberfläche des Hubtisches 3 aufgegeben und dort verteilt wird. Es wird somit eine erste Lage 9 aus Beton gebildet, wie dies in 2 dargestellt ist.
  • Die erste Lage aus Beton hat beispielsweise eine Höhe von 3 mm und auf diese Lage wird nun erfindungsgemäß ein textiles Flächengebilde 11 aufgelegt, welches bevorzugt die gesamte Fläche des Hubtisches 3 ausfüllt, d. h. die bevorzugt den späteren Außenabmessungen des mit dem Hubtisch 3 hergestellten Betonblocks entspricht.
  • Hierauf ist die Erfindung selbstverständlich nicht beschränkt. Es können auch kleinere Abschnitte aus textilen Flächengebilden 11 eingelegt werden oder diese textilen Flächengebilde können auch mehrfach verteilt und stückweise eine Lage bilden.
  • Nach dem Eingießen der ersten Lage 9 und dem Auflegen des textilen Flächengebildes 11 wird der Hubtisch ein geringes Maß nach unten in Pfeilrichtung 8 verfahren, so dass sich im Zwischenraum nach oben in Richtung zu den umlaufenden Wandun gen 7 ein Aufnahmeraum bildet, in den die zweite Lage 10 des Betons eingegossen wird.
  • Auch diese Lage hat beispielsweise eine Dicke von 3 mm und sobald diese Lage aufgebracht ist, wird eine neue Lage eines textilen Flächengebildes 11 auf die Oberseite Lage 10 aufgebracht und eingelegt.
  • Die Lagen auf den übereinanderliegenden und parallel zueinander angeordneten textilen Flächengebilde 11 werden somit von dem noch flüssigen Beton durchdrungen und fest in die Betonmatrix eingebunden.
  • Wichtig ist, dass das textile Flächengebilde 11 so ausgebildet ist, dass Lichtleiterfasern 12 von der einen Stirnseite des Betonklotzes zur anderen Stirnseite reichen, weil sie in dieser Weise in dem textilen Flächengebilde 11 gehalten sind.
  • Bei der Fertigstellung eines Betonwerksteines 16 erkennt man, dass noch zusätzliche Zuschlagstoffe 17 in der Betonmasse 18 eingebunden sind, so dass der Betonwerkstoff ein ansprechendes Äußeres hat, auch wenn er nicht beleuchtet wird. Als Zuschlagstoffe werden in der vorliegenden Ausführungsform vorzugsweise Recycling-Materialien verwendet. Darunter fallen unter anderem Glas und Glasbruchstücke wie z. B. Flaschenglas gleicher oder verschiedener Farben, Metalle, auch Edelmetalle, Holzstücke, Steine, Ziegelstücke, Kunststoffe, Edelgläser, willkürlich angeordnete Glasstäbe und andere organische und anorganische Materialien. Nach Fertigstellung des Bausteins kann dieser einer Oberflächenbehandlung unterzogen werden wie z. B. Bürsten, Glätten, Säuern, Fräsen usw.
  • Durch die Verwendung von Recyclingmaterial als Zuschlagstoffe werden die Herstellungskosten für einen Betonwerkstein erheblich verringert und eine große Entwurfsfreiheit für das äußere Aussehen gewonnen.
  • Auch die Wärmespeichereigenschaft eines solchen Bausteins kann durch die Wahl geeigneter Zuschlagstoffe, z. B. Steine oder Ziegelscherben, erhöht werden. Ohnehin hat ein Baustein mit Lichtleitfasern eine bessere Wärmeaufnahmeeigenschaft, da Wärmestrahlung durch die Lichtleitfasern in das Innere des Bausteins gelangt und dort aufgenommen werden kann. Die Wärmeaufnahme ist also nicht auf die Außenflächen des Bausteins beschränkt.
  • Alternativ kann statt Beton auch eine aus überwiegend bzw. zur Gänze aus Recyclingstoffen hergestellten Gussmasse verwendet werden.
  • Aus 3 ist ersichtlich, dass die textilen Flächengebilde 11 jeweils parallel zueinander angeordnet sind und die jeweiligen Lichtleiterfasern 12 in Richtung zur Zeichenebene der 3 gerichtet sind.
  • Ein nach 3 hergestellter Betonwerkstein 16 leuchtet dann gemäß 4, wenn er von der Rückseite her von der Lichtquelle angestrahlt wird, so dass man die einzelnen erleuchteten Stirnseiten 19 der Lichtleiterfasern 12 erkennen kann.
  • Je größer die in dem Beton enthaltenen Zuschlagteile sind, um so geschwungener ist der Verlauf der textilen Flächengebilde und somit der Lichtpunkte an der Stirnseite des Bausteins.
  • Nachdem nun erfindungsgemäß die Lichtleiterfasern 12 in einem textilen Flächengebilde 11 gebunden sind, ist es ohne Weiteres möglich, solche textilen Flächengebilde in Form von räumlichen Gestaltungen in den Betonwerkstein 16 einzulegen und nacheinanderfolgend auszuhärten, so dass sich nach 5 entsprechende Leuchtlogos 20, 21 ergeben.
  • Dies ist bei einzelnen in die Gießform 1 eingelegten Lichtleiterkabeln nur mit außerordentlich hohem Aufwand möglich, und dies ermöglicht die Erfindung mit geringem Aufwand deshalb, weil das textile Flächengebilde 11 sich in jeder beliebigen Lage biegen und verformen lässt.
  • Ein solches textiles Flächengebilde 11 zeigt beispielsweise die 6, wo erkennbar ist, dass in einem Grundgebinde 14 einzelne Polyesterfasern als Gewirk ausgebildet sind und dort Maschen bilden, wobei in die Maschen die Lichtleiterfasern 12 eingewirkt sind, die somit einen parallelen gegenseitigen Abstand zueinander aufweisen.
  • Der Verdeutlichtung wegen sehen die Lichtleiterfasern 12 in 6 an der oberen und unteren Stirnseite aus dem Grundgebinde 14 heraus, was jedoch nicht den Tatsachen entspricht. Dies ist lediglich der Verdeutlichung wegen dargestellt, und die noch teilweise dargestellten Bindungsfasern 13 erstrecken sich somit bis zur Stirnseite der Lichtleiterfasern 12. Die Lichtleiterfasern 12 sind also in Form einer Körperbindung 15 in dem Grundgebinde 14 fixiert.
  • Neben der Herstellung von Leuchtlogos 20, 21 in 5 aus entsprechend verformten textilen Flächengebilden 11 ist es selbstverständlich auch möglich, einen Betonwerkstein 16 mit einem dort eingearbeiteten Logo auszuschneiden und in eine größere Steinplatte 22 einzusetzen, um dort einen Leuchteffekt in der Steinplatte 22 zu erreichen, die selbst nicht lichtdurchlässig ist.
  • 8 und 9 zeigen weitere Ausführungsbeispiele, wo erkennbar ist, dass auf der einen Seite des Betonwerksteins 16 eine Lichtquelle 23 angeordnet ist, die ein Licht in Pfeilrichtung 24 gegen die Rückseite des Betonwerksteins 16 leitet. Auf dieser Rückseite wird z. B. eine lichtundurchlässige Schablone 26 angeordnet, die einen Teil der lichtaufnehmenden Stirnseiten 19 der Lichtleiterfasern 12 verdeckt, so dass auf der Sichtseite 25 nur ein Teil der Lichtleitfasern zum Aufleuchten gebracht wird und hierbei wiederum eine Leuchtlogo 20 gemäß 9 erzeugt wird.
  • In anderer Weise kann die Schablone 26 jedoch auch lichtundurchlässig sein, somit einen Schattenwurf durch den Betonwerkstein 16 hindurch ausbilden, so dass eine Schatten-Licht-Sensation auf der Sichtseite 25 sichtbar ist.
  • Ebenso ist es möglich, bestimmte Stellen der lichtaufnehmenden Seite durch lichtundurchlässige Abdeckungen 27 abzudecken und diese Abdeckungen entweder zu belassen (um einen Schattenwurf zu bilden) oder auch die Abdeckungen 27 später zu entfernen, um an diesen Stellen den Lichtdurchlass zu gewährleisten, während an anderen Stellen der Lichtdurchlass nicht möglich ist.
  • Im Übrigen ist vorgesehen, dass nach der Herstellung des Formlings in der Gießform 1 dieser Formling zunächst an den Stirnseiten abgeschnitten wird, um die leuchtenden Stirnsei ten der Lichtleiterfasern 12 freizulegen. Die Seitenkanten des Formlings werden beispielsweise mit einer Tiefe von 1 cm abgeschnitten, um so die Stirnseiten 19 der Lichtleiterfasern 12 freizulegen.
  • Für das in 8 gezeigte Leuchtelement können als Lichtquellen 23 Glühbirnen, Leuchtstoffröhren, Halogenlampen, Leuchtdioden oder beliebige andere Lichtquellen verwendete werden. Die Lichtquellen können in ihrer Helligkeit einstellbar (dimmbar) ausgeführt sein, um den Leuchteffekt einstellen zu können.
  • Die lichtundurchlässige Schablone 26 kann weggelassen sein, so dass keine lichtaufnehmenden Stirnseiten 19 der Lichtleiterfasern 12 verdeckt sind.
  • Die Lichtquellen können verschiedene Farben aufweisen, oder es können (in der Zeichnung nicht dargestellte) Filter vorgesehen sein, um das durch die Lichtleiterfasern 12 hindurchtretende Licht zu filtern.
  • Vorzugsweise ist das Filter oder sind mehrere Filter zusätzlich zu oder anstelle von der lichtundurchlässigen Schablone 26 so angeordnet, dass sie zumindest einen Teil der lichtaufnehmenden Stirnseiten 19 der Lichtleiterfasern 12 verdecken.
  • Die Lichtquelle 23 kann getrennt von dem Betonwerkstein 16 bereitgestellt sein, oder sie kann mit ihm zu einem Leuchtbaustein integriert sein, das als selbstleuchtendes Dekorelement verwendet werden kann.
  • Selbstverständlich ist es möglich, den so hergestellten Formling noch weiter in dünne Platten zu zerlegen, um damit relativ dünne Betonwerkstoffplatten herzustellen.
  • Wie bereits schon eingangs erwähnt, können mit dem genannten Verfahren nicht nur Betonplatten hergestellt werden, sondern z. B. auch Fliesen oder Vorsatzschalen aus Beton und anderen Werkstoffen, außer Beton, die z. B. zum Teil oder zur Gänze aus Recyclingstoffen oder gemahlenen Recyclingpulvern bestehen.
  • Dementsprechend ist das Wort ”Baustein” in der Beschreibung und den Ansprüchen so zu verstehen, dass damit alle Arten von Bauelementen für Wand-Boden- oder Fassadenbeläge oder ähnliche Architekturelemente für die Innen- und Außenarchitektur mit umfasst sind.
  • Ein solcher Baustein kann auch in Verbindung mit anderen Materialien verwendet werden. So kann der Baustein beispielsweise als dünne Platte gebildet sein, die auf einen transparenten Träger wie z. B. eine Glas- oder Kunststoffscheibe aufgebracht Ist. Die Verbindung kann beispielsweise durch Verkleben oder Verschrauben erfolgen. Durch einen solchen Verbund wird Material des erfindungsgemäßen Betonbausteinsgespart und dennoch ein stabiles Bauelement bereitgestellt. Die Dicke und das Material werden dabei so gewählt, dass die erforderliche Stabilität erzielt wird.
  • Bausteine in Form dünner Platten können mit oder ohne transparenten Träger beipielsweise als Balkonbrüstung oder Fassadenelement rahmenlos oder mit Rahmen und mit oder ohne Hinterleuchtung verwendet werden.
  • 10 zeigt eine Anwendung solcher Platten als Fassadenelemente. Eine Fassade 30 ist in mehrere Fassadenelemente 31 unterteilt. Die Fassadenelemente können fest angebracht oder kipp- oder schwenkbar aufgehängt sein. Jedes Fassadenelement besteht aus einer Platte des oben beschriebenen Aufbaus mit oder ohne transparenten Träger. Die Platte kann mit einem Rahmen versehen oder rahmenlos in der Fassade angebracht sein.
  • In dieser Anwendung lassen sich auch die Wärmespeichereigenschaften des Bausteins nutzen. Im Sommer wird die Fassade beschattet, beispielsweise mit einer Markise, so dass die Steine kühl bleiben. Durch Schwenken der Fassadenelemente kann Wärme nach draußen abgegeben werden. Im Winter nimmt die Fassade Strahlungswärme auf und speichert sie.
  • Dadurch, dass die Lichtleiterfasern durch ihr Einbringen in ein textiles Flächengebilde leichter zu handhaben sind als einzelne Lichtleiterfasern, ist das erfindungsgemäße Verfahren auch zur Automatisierung des Herstellungsverfahrens von Lichtbausteinen geeignet.
  • Als textiles Flächengebilde können gewirkte Polyesterfäden verwendet werden, in denen relativ parallel zueinander die Lichtleiterfasern eingebunden sind. Es handelt sich deshalb um Wirkmaschen, in deren Maschenverbund die Lichtleiterfasern eingebunden sind und damit parallel und auf Abstand gehalten werden. Statt Polyesterfasern können selbstverständlich auch andere Fasern als textiles Wirkgebilde verwendet werden, wie z. B. auch natürliche Fasern oder synthetische Fasern oder auch solche Fasern, die sich unter Einwirkung der Betonschlämme auflösen.
  • Statt der Herstellung eines gewirkten Flächengebildes kommen selbstverständlich auch andere Körperbindungen in Betracht. Solche textilen Bindungen sind z. B. sämtliche bekannten Stoffbindungen, wie sie als Webware bekannt sind, als Strickware, als Vliesverbundstoffe und dergleichen mehr. Es werden demzufolge sämtliche textilen Flächengebilde beansprucht, mit denen es gelingt, Lichtleiterfasern parallel und auf Abstand zu fixieren, so dass diese insgesamt zusammen mit dem textilen Flächengebilde in die Gießform eingelegt werden können.
  • Selbstverständlich können solche textilen Flächengebilde auch doppelt ausgebildet werden, d. h. es können doppellagige Gewebe, Gewirke oder Gestricke eingelegt werden oder die genannten textilen Flächengebilde können auch von vornherein in Form von bestimmten Kurven, Ornamenten oder sonstigen formbildenden Lagen eingelegt werden, um beim späteren, daraus hergestellten Werkstoff, eine bestimmte beleuchtete Ornamentik zu erzeugen.
  • Die lichtdurchlässigen Fasern können auch in mehr als einer Richtung in den Baustein eingebracht sein, so dass Licht von mehreren Seiten zu mehreren Seiten geleitet werden kann.
  • Die Erfindung ist im Übrigen nicht auf die Verwendung eines Betonwerkstoffes beschränkt. Es wird zwar im Rahmen der vorliegenden Erfindung bevorzugt, wenn in die Gießform ein selbstverdichtender Beton eingefüllt wird, der mit einem Abbindeverzögerer versetzt ist. Dies führt dazu, dass nach dem Eingießen des Betons in die Gießform eine einstellbare Zeit von z. B. 3 Stunden bis zum Beginn der Abbindung vergeht.
  • Die Erfindung ist selbstverständlich nicht auf selbst verdichtende Betonwerkstoffe beschränkt, sondern es kommen alle Baustoffe in Betracht, bei denen in frischem Zustand ein mit Wasser angemachtes Gemenge von z. B. Zement als Bindemittel mit feineren und gröberen Zuschlagstoffen, wie Betonsand, Betonkies oder Bruchsteinen verwendet wird. Im erhärteten Zustand ergibt sich damit ein künstliches Konglomeratgestein.
  • Statt einem Beton als Bindemittel können auch andere Bindemittel verwendet werden, wie z. B. Tone, Wasserkalke, Kunststoffe, Holzwerkstoffe, Gipse, Corian- und Mineralguss und dergleichen mehr.
  • Bei der Verwendung von Beton unterscheidet man je nach Raumgewicht zwischen Schwerstbeton, Schwerbeton und Leichtbeton. Es werden alle diese Arten als erfindungswesentlich beansprucht, wobei der Leichtbeton insbesondere durch leichte, porige Zuschlagstoffe gewonnen wird, um eine Weiterverarbeitung dieses Werkstoffes zu erleichtern. Es können selbstverständlich auch gas- oder schaumbildende Stoffe zugemischt werden, um das Raumgewicht zu verringern. Solche gas- oder schaumbildenden Stoffe sind z. B. Blähschiefer und dergleichen Stoffe mehr.
  • Selbstverständlich können auch Betonzusatzmittel verwendet werden, die z. B. einen Widerstand gegen eindringendes Wasser ergeben, eine porendichtende und wasserabweisende Wirkung zeigen und dergleichen mehr. Es können auch Zusatzstoffe zur Verbesserung der Bruchfestigkeit oder der Frostfestigkeit zugesetzt werden.
  • Statt der vorher genannten Bindemittel können auch Matrixen aus Marmorkies mit Kunststoffbindung verwendet werden, wie sie neuerdings zur Herstellung von sanitären Waschbecken und dergleichen verwendet werden. Auch in solche abbindenden Kunststoffmaterialien ist es ohne Weiteres möglich, die erfindungsgemäßen Gebilde einzulegen, in denen die Lichtleiterfasern mittels einer Körperbindung gebunden sind.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - WO 03/097954 A1 [0002]
    • - DE 9310500 U1 [0003]

Claims (37)

  1. Baustein mit lichtdurchlässigen Fasern zur Herstellung von Wänden, Decken, Böden oder dergleichen, wobei der Baustein eine aus einem Gussmaterial (5) gebundene Struktur aufweist, in diese Struktur schichtweise einzelne Lichtleiterfasern (12) vorzugsweise parallel zueinander angeordnet sind, die mit ihren Stirnseiten an den jeweiligen Stirnseiten des Bausteins offenliegen und ein an der einen Stirnseite des eingebetteten Lichtleiters eingeleitetes Licht durch diesen zur anderen Seite hindurch leiten, und die Lichtleiterfasern (12) in einem textilen Flächengebilde (11) gebunden sind dadurch gekennzeichnet, dass die Gussmasse (18) Zuschlagstoffe (17) aufweist, die aus Recyclingmaterial gebildet sind.
  2. Baustein nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gussmaterial (5) Beton ist.
  3. Baustein nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Gussmasse (18) zum überwiegenden Anteil bzw. zur Gänze Recyclingmaterial oder gemahlenes Recyclingmaterial ist.
  4. Baustein nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuschlagstoffe gewählt sind aus Glas und Glasbruchstücken wie z. B. Flaschenglas gleicher oder verschiedener Farben, Metallen, auch Edelmetallen, Holzstücken, Steinen, Ziegelstücken, Kunststoffen und anderen organischen und anorganischen Materialien.
  5. Baustein nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuschlagstoffe einer Oberflächenbehandlung unterzogen sind wie z. B. Bürsten, Glätten, Säuern, Fräsen usw.
  6. Baustein nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtleitfasern (12) in mehr als einer Richtung in den Baustein eingebracht sind und damit Licht von mehreren Seiten zu mehreren Seiten geleitet werden kann.
  7. Baustein nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die gebundenen Lichtleitfasern (12) relativ lagenstabil und bruchgesichert in dem textilen Flächengebilde (11) gehalten sind und eine durchgehende Matte von gebunden Lichtleitfasern (12) ausbilden.
  8. Baustein nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das textile Flächengebilde (11) als gewebtes, gestricktes und/oder als gewirktes Flächengebilde (11) ausgebildet ist.
  9. Baustein nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das textile Flächengebilde (11) ein- und/oder mehrlagig ausgebildet ist.
  10. Baustein nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass in einem Maschenverbund von Wirkmaschen die Lichtleitfasern (12) parallel und/oder bogenlinienförmig und auf Abstand gehalten sind.
  11. Baustein nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtleitfasern (12) von der einen Stirnseite (19) des Bausteines zur anderen Stirnseite (19) ausgebildet sind.
  12. Baustein nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Flächengebilde aus Polyester, eine natürliche bzw. synthetische Faser oder eine unter Einwirkung von Betonschlämme auflösende Faser ist.
  13. Baustein nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtleitfasern (12) in Form von räumlichen Gestaltungen in den Baustein (16) eingelegt sind, welche unterschiedliche Leuchtlogos (20, 21) ausbilden.
  14. Baustein nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das textile Flächengebilde (11) in jede beliebige Lage und Form verformbar ist.
  15. Baustein nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das mittels einzelner Polyesterfasern und als Gewirk ausgebildete Flächengebilde (11) ein Grundgebinde (14) aufweist, wobei in die Maschen die Lichtleitfasern (12) in Form einer Körperbindung (15) fixiert sind und einen parallelen gegenseitigen Abstand zueinander aufweisen.
  16. Baustein nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der ein Logo aufweisende Baustein (16) in ein lichtundurchlässige Steinplatte (22) einsetzbar ist und dort einen Leuchteffekt ausbildet.
  17. Baustein nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass eine lichtundurchlässige Schablone (26) das Eintreten des Lichtes in die Lichtleitfasern (12) auf der lichtaufnehmenden Stirnseite (19) teilweise verhindert, wodurch ein Leuchtlogo (20) ausgebildet ist.
  18. Baustein nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass der aus Gussmaterial (5) hergestellte Baustein (16) nach dem Aushärten an den Stirnseiten (19) abgeschnitten wird, um die leuchtenden Stirnseiten (19) der Lichtleiterfasern 12 freizulegen.
  19. Baustein nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Schneiden des Bausteines (16) in relativ dünne Baustoffplatten, Fliesen, Vorsatzschalen aus Gussmaterial (5) und anderen Werkstoffen oder dergleichen ausbildet.
  20. Baustein nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Baustein die Form einer dünnen Platte hat, die mit einem transparenten Träger verbunden ist.
  21. Baustein nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass der transparente Träger eine Glas- oder Kunststoffscheibe ist.
  22. Verfahren zur Herstellung eines Bausteins mit lichtdurchlässigen Fasern nach einem der Ansprüche 1 bis 21, bei dem in einem textilen Flächengebilde 11 gebundene Lichtleiterfasern 12 in flüssiges Gussmaterial (5) eingelegt werden und das Gussmaterial anschließend ausgehärtet wird dadurch gekennzeichnet, dass die Gussmasse (18) Zuschlagstoffe (17) aufweist, die aus Recyclingmaterial gebildet sind.
  23. Verfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuschlagstoffe gewählt sind aus Glas und Glasbruchstücken wie z. B. Flaschenglas gleicher oder verschiedener Farben, Metallen, auch Edelmetallen, Holzstücken, Steinen, Ziegelstücken, Kunststoffen und anderen organischen und anorganischen Materialien.
  24. Verfahren nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuschlagstoffe einer Oberflächenbehandlung unterzogen werden wie z. B. Bürsten, Glätten, Säuern, Fräsen usw.
  25. Verfahren nach einem der Ansprüche 22 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass der Baustein in einer Gießform (1) für Gussmaterial (5) hergestellt wird, wobei diese einen Hubtisch (3) aufweist, welcher schrittweise verfahrbar ist.
  26. Verfahren nach einem der Ansprüche 22 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Oberfläche des Hubtisches (3) eine erste Lage (9) aus noch flüssigem Gussmaterial (5) über eine oberhalb des Hubtisches (3) angeordnete Schütte (4) aufgegeben wird und nachfolgend mit einem ein- oder mehrstückigen Flächengebilde (11) bedeckt wird.
  27. Verfahren nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass der Hubtisch (3) einen weiteren Schritt in Pfeilrichtung (8) ausführt und nachfolgend auf die Oberfläche des Flächengebildes (11) eine weitere Lage (10) des noch flüssigen Gussmate rials (5) aufgebracht wird, welche das Flächengebilde (11) durchdringt.
  28. Verfahren nach Anspruch 26 oder 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Schritte des Verfahrens des Hubtisches, das Aufbringen des flüssigen Gussmaterials (5) und das nachfolgende Aufbringen des Flächengebildes (11) mehrfach wiederholt werden.
  29. Verfahren nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass das Wiederholen der Schritte automatisiert durchgeführt wird.
  30. Leuchtelement, dadurch gekennzeichnet, dass es zumindest einen Baustein nach einem der Ansprüche 1 bis 21 und zumindest eine Lichtquelle 23 enthält.
  31. Leuchtelement nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Lichtquelle 23 mit dem zumindest einen Baustein integriert ist.
  32. Leuchtelement nach Anspruch 30 oder 31, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Lichtquelle in ihrer Helligkeit und/oder Farbe einstellbar ist.
  33. Leuchtelement nach einem der Ansprüche 30 bis 32 dadurch gekennzeichnet, dass es weiter ein Filter enthält, das das durch die Lichtleiterfasern 12 hindurchtretende Licht filtert.
  34. Leuchtelement nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, dass das Filter zumindest einen Teil der lichtaufnehmenden Stirnseiten 19 der Lichtleiterfasern 12 verdeckt.
  35. Fassadenelement, das fest oder kipp- oder schwenkbar mit oder ohne Rahmen an einer Fassade angebracht ist und enthält: einen Baustein mit einer aus Gussmaterial (5) gebundenen Struktur, wobei in diese Struktur schichtweise einzelne Lichtleiterfasern (12) vorzugsweise parallel zueinander angeordnet sind, die mit ihren Stirnseiten an den jeweiligen Stirnseiten des Bausteins offenliegen und ein an der einen Stirnseite des eingebetteten Lichtleiters eingeleitetes Licht durch diesen zur anderen Seite hindurch leiten, und die Lichtleiterfasern (12) in einem textilen Flächengebilde (11) gebunden sind.
  36. Fassadenelement, das fest oder kipp- oder schwenkbar mit oder ohne Rahmen an einer Fassade angebracht ist und einen Baustein nach einem der Ansprüche 1 bis 21 oder ein Leuchtelement nach einem der Ansprüche 30 bis 35 enthält.
  37. Verwendung eines Bausteins nach einem der Ansprüche 1 bis 21 als Wärmespeicherelement.
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