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DE102008003811A1 - Batteriebetriebener Gefahrmelder mit Strompuffereinrichtung - Google Patents

Batteriebetriebener Gefahrmelder mit Strompuffereinrichtung Download PDF

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DE102008003811A1
DE102008003811A1 DE102008003811A DE102008003811A DE102008003811A1 DE 102008003811 A1 DE102008003811 A1 DE 102008003811A1 DE 102008003811 A DE102008003811 A DE 102008003811A DE 102008003811 A DE102008003811 A DE 102008003811A DE 102008003811 A1 DE102008003811 A1 DE 102008003811A1
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DE
Germany
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battery
buffer device
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danger
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DE102008003811A
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English (en)
Inventor
Hans Aebersold
Carlo Kämpf
Wolf Dr. Liebert
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Siemens AG
Siemens Corp
Original Assignee
Siemens AG
Siemens Corp
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Publication date
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    • G08BSIGNALLING OR CALLING SYSTEMS; ORDER TELEGRAPHS; ALARM SYSTEMS
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    • G08B29/18Prevention or correction of operating errors
    • G08B29/20Calibration, including self-calibrating arrangements
    • G08B29/24Self-calibration, e.g. compensating for environmental drift or ageing of components
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01MPROCESSES OR MEANS, e.g. BATTERIES, FOR THE DIRECT CONVERSION OF CHEMICAL ENERGY INTO ELECTRICAL ENERGY
    • H01M6/00Primary cells; Manufacture thereof
    • H01M6/14Cells with non-aqueous electrolyte
    • HELECTRICITY
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    • H02J7/34Parallel operation in networks using both storage and other DC sources, e.g. providing buffering
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    • HELECTRICITY
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Abstract

Es wird ein batteriebetriebener Gefahrmelder (100) beschrieben. Der Gefahrmelder (100) weist auf einen Batterieanschluss (112a, 112b), eingerichtet zum Anschließen einer Batterie (110), eine Strompffereinrichtung (120), welche parallel zu dem Batterieanschluss (112a, 112b) geschaltet ist, und ein Gefahrmeldemodul (130), welches ohne Zwischenschaltung eines getakteten Spannungswandlers mit dem Batterieanschluss (112a, 112b) verbunden ist. Die Strompuffereinrichtung (120) ist derart eingerichtet, dass in Zeitabschnitten mit einer hohen Stromentnahme durch das Gefahrmeldemodul (130) Strom von der Strompuffereinrichtung (120) für das Gefahrmeldemodul (130) bereitstellbar ist und in Zeitabschnitten mit einer geringen Stromentnahme durch das Gefahrmeldemodul (130) Strom von der Batterie (110) zu der Strompuffereinrichtung (120) transferierbar ist. Auf diese Weise kann der Zeitverlauf sowohl des von der Batterie (110) bereitzustellenden Stromes (Ibat) als auch die für das Gefahrmeldemodul (130) bereitgestellte Spannung (Uin) erheblich geglättet werden. Dadurch verbessert sich zum einen die Stabilität der Spannung (Uin) und zum anderen verlängert sich die Lebensdauer der Batterie (110) besonders dann, wenn es sich bei der Batterie um eine Lithium-Batterie (110) und insbesondere eine Lithium-Thionylchlorid-Batterie (110) handelt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft das technische Gebiet der Gefahrmeldetechnik. Die vorliegende Erfindung betrifft insbesondere einen batteriebetriebenen Gefahrmelder, welcher eine elektronische Schaltung zum Bereitstellen einer zeitlich möglichst konstanten Versorgungsspannung für ein batteriebetriebenes Gefahrmeldemodul des Gefahrmelders aufweist. Die vorliegende Erfindung betrifft ferner ein Betriebsverfahren für den genannten batteriebetriebenen Gefahrmelder.
  • Neben von einer Gefahrmeldelinie gespeisten Gefahrmeldern gibt es auch solche, die mit einer Batterie betrieben werden. Dies gilt insbesondere für Gefahrmelder, die mit einem Funkmodul ausgerüstet sind und somit ohne Rücksicht auf vorhandene Versorgungs- und/oder Datenleitungen an beliebigen Stellen eines überwachten Raumes angebracht werden können.
  • Für den Betrieb eines Gefahrmelders können verschiedene Batterietypen eingesetzt werden. Neben den üblichen Alkali-Mangan-Batterien bzw. Alkaline Batterien mit einer Spannung von ca. 1,5 Volt werden zunehmend auch Lithium Batterien eingesetzt, welche eine besonders lange Lebensdauer aufweisen.
  • Als Rauchmelder ausgebildete Gefahrmelder beruhen häufig auf optischen Streulichtmessungen. Dabei wird ein von einer Lichtquelle ausgesandter Lichtstrahl durch Rauchpartikel gestreut und zumindest teilweise hin zu einem Lichtdetektor gelenkt. Um den mittleren Strombedarf eines Streulichtrauchmelders zu reduzieren, ist es bekannt, die Lichtquelle gepulst zu betreiben. Dies bedeutet, dass die Lichtquelle zyklisch jeweils nur für vergleichweise kurze Zeitspannen aktiviert und die restliche Zeit ausgeschaltet ist. Das gleiche gilt für Funkmodule eines batteriebetriebenen Gefahr- bzw. Rauchmelders, welcher ebenfalls zum Zwecke einer Stromeinsparung zwischen zwei aufeinanderfolgenden Sendephasen ausgeschaltet wird.
  • Ein derartiger gepulster Betrieb zur zyklischen Überwachung und/oder zur zyklischen Übermittlung von Detektionsergebnissen beispielsweise an eine Zentrale eines gesamten Gefahrmeldesystems hat zur Folge, dass zyklisch und pulsartig vergleichweise viel Strom benötigt wird. Die Stromentnahmepulse werden dann durch längere Strom-Ruhephasen unterbrochen. Dieses Verhalten wirkt sich jedoch ungünstig auf die Batterielebensdauer aus.
  • Insbesondere professionelle Funk-Gefahrmelder mit langer Betriebsdauer werden mehrheitlich mit einem getakteten Spannungs-Wandler eingesetzt. Dabei wird die variable Batteriespannung in eine konstante Speise-Spannung umgeformt. Zum Zeitpunkt des Last-Pulses wird die Spannung an den Batterieklemmen durch den Innenwiderstand der Batterie massiv reduziert. Dies muss durch den Spannungs-Wandler wieder ausgeglichen werden. Damit arbeitet der Spannungs-Wandler nicht im optimalen Arbeitsbereich und erreicht damit nicht die volle Wandlungs-Effizienz und benötigt zusätzlich Strom. Dies hat zum Teil beträchtliche Verlustleistungen zu Folge, welche ebenfalls die Lebensdauer der angeschlossenen Batterie nachteilig beinträchtigen.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Stromversorgung eines batteriebetriebenen Gefahrmelders im Hinblick auf eine längere Lebensdauer der Batterie zu verbessern.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch die Gegenstände der unabhängigen Patentansprüche. Vorteilhafte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen beschrieben.
  • Gemäß einem ersten Aspekt der Erfindung wird ein batteriebetriebener Gefahrmelder beschrieben. Der Gefahrmelder weist auf (a) einen Batterieanschluss, eingerichtet zum Anschließen einer Batterie, (b) eine Strompuffereinrichtung, welche parallel zu dem Batterieanschluss geschaltet ist, und (c) ein Gefahrmeldemodul, welches ohne Zwischenschaltung eines getakteten Spannungswandlers mit dem Batterieanschluss verbunden ist. Erfindungsgemäß ist die Strompuffereinrichtung derart eingerichtet, dass (i) in Zeitabschnitten mit einer hohen Stromentnahme durch das Gefahrmeldemodul Strom von der Strompuffereinrichtung für das Gefahrmeldemodul bereitstellbar ist und (ii) in Zeitabschnitten mit einer geringen Stromentnahme durch das Gefahrmeldemodul Strom von der Batterie zu der Strompuffereinrichtung transferierbar ist.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass eine parallel zu der Batterie geschaltete Strompuffereinrichtung für eine kurze Zeitdauer niederohmig Strom liefern kann und dadurch die Spannung in Zeitabschnitten mit einer hohen Stromentnahme aufrecht gehalten werden kann. In den typischerweise längeren Ruhepausen, in denen der Gefahrmelder keinen oder zumindest nur einen sehr geringen Strombedarf hat, kann die Strompuffereinrichtung von der Batterie wieder Strom aufnehmen, durch den sie langsam aufgeladen wird.
  • Die vergleichsweise hohe Stromentnahme durch das Gefahrmeldemodul kann in regelmäßigen oder auch in unregelmäßigen Intervallen erfolgen. Entscheidend für einen fehlerfreien Betrieb des Gefahrmelders ist lediglich, dass zwischen zwei aufeinanderfolgenden Stromentnahmen genügend Zeit verbleibt, um die Strompuffereinrichtung ohne eine größere Belastung der Batterie wieder schonend aufzuladen. Hinsichtlich der absoluten zeitlichen Länge der Stromentnahmen gibt es weder eine grundsätzliche Ober- noch eine prinzipielle Untergrenze. So können die Stromentnahmen beispielsweise Strompulse mit einer Strom stärke von 30 mA und einer Pulslänge von 50 ms sein, die sich in einem festen Intervall von beispielsweise 2 s regelmäßig wiederholen.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass selbstverständlich noch sog. lineare bzw. ungetaktete Spannungswandler zum Zwecke einer Spannungsglättung verwendet werden können. Diese können auch zwischen dem Batterieanschluss bzw. einer angeschlossenen Batterie und dem Eingang des Gefahrmeldemoduls angeschlossen werden.
  • Der Gefahrmelder kann beispielsweise ein Brand- bzw. Rauchmelder, ein Intrusions- bzw. Einbruchmelder und/oder Gasmelder sein, welcher bei einer Überschreitung einer vorgegebenen Mindestkonzentration eines bestimmten Gases eine Alarmmeldung ausgibt und/oder diese Alarmmeldung an eine zentrale Einrichtung weiterleitet.
  • Der beschriebene Gefahrmelder kann mit beliebigen Arten von Einweg- und/oder wieder aufladbaren Batterien betrieben werden. Als Einwegbatterien kommen beispielsweise sog. Alkali-Mangan-Batterien in Frage, als wieder aufladbare Batterien kommen beispielsweise Nickel-Metallhydrid-Akkus oder Lithium-Ionen-Akkus in Frage.
  • Gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist der Batterieanschluss eingerichtet zum Anschließen einer Lithium Batterie und insbesondere eine Lithium-Thionylchlorid Batterie.
  • Lithium Batterien haben gegenüber Alkali-Mangan-Batterien bzw. Alkaline-Batterien den Vorteil, dass bei gleicher Kapazität und Geometrie eine deutlich längere Batterie-Lebensdauer erreicht werden kann. Außerdem haben Lithium Batterien bei gleicher Geometrie und gleicher Kapazität eine deutlich längere Lebensdauer als herkömmliche Alkaline-Batterien. Dies liegt insbesondere daran, dass die Zellen spannungen von Lithium-Batterien im Vergleich zu Alkaline-Batterien deutlich höher sind.
  • Lithium Batterien haben ferner den Vorteil, dass sie während ihrer gesamten Lebensdauer eine weitgehend konstante Spannung liefern. Dadurch kann auf vorteilhafte Weise auf zusätzliche elektronische Komponenten zur Spannungsanpassung bzw. Spannungsregelung verzichtet und trotzdem ein zuverlässiger Betrieb des Gefahrmeldemoduls gewährleistet werden.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist der Batterieanschluss eingerichtet zum Anschließen (a) einer Lithium-Thionylchlorid Batterie, (b) einer Lithium-Eisen-Schwefel Batterie, (c) einer Lithium-Kohlenstoff-Fluor Batterie, (d) einer Lithium-Mangan-Sauerstoff Batterie, und/oder (e) einer Lithium-Schwefel-Sauerstoff Batterie.
  • Insbesondere Lithium-Thionylchlorid (LTC) Batterien erscheinen derzeit als besonders geeignet, um während einer langen Lebensdauer eine weitgehend konstante Spannung bereit stellen zu können. Batterien basierend auf der LTC Technologie haben eine Zellen-Spannung von ungefähr 3,3 V. Genauer gesagt liegt im Verlauf der gesamten Lebensdauer der LTC Batterie die Zellenspannung stets zwischen ungefähr 2,8 V und 3,6 V. Dadurch können herkömmliche Gefahrmeldemodule mit einer Betriebsspannung von ungefähr 3 Volt ohne die Verwendung von verlustbehafteten Spannungswandlern betrieben werden. Dies gilt sowohl für sog. Aufwärtswandler als auch für Abwärtswandler, welche eine im Vergleich zu einer Primärspannung erhöhte bzw. reduzierte Spannung bereitstellen. Da derartige Spannungswandler typischer weise mit hochfrequenten Schaltpulsen arbeiten, kann durch die Vermeidung von derartigen getakteten Spannungswandlern die Belastung durch elektromagnetische Strahlung, welche beispielsweise eine Funkkommunikation stören kann, erheblich reduziert werden. Durch den Verzicht auf einen Spannungswandler kann im Vergleich zu bekannten batteriebetriebenen Gefahrmeldern außerdem die Verlustleistung reduziert und die Materialkosten für die Herstellung der Gefahrmelder erheblich reduziert werden.
  • Die beschriebene Strompuffereinrichtung hat zur Folge, dass im Vergleich zu einem herkömmlichen Gefahrmelder ohne Strompuffereinrichtung von der angeschlossenen Lithium Batterie ein relativ gleichmäßiger Strom entnommen wird. Bei einem Pulsbetrieb wird somit aufgrund der vorgesehenen Aufladephasen zwischen zwei aufeinanderfolgenden Stromentnahmen eine reine Ruhepause ohne jegliche Stromentnahme aus der angeschlossenen Batterie zumindest weitgehend vermieden. Dies ist insbesondere bei der Verwendung von LTC Batterien vorteilhaft, bei welchen während einer Ruhephase ohne jegliche Stromentnahme eine schnelle Passivierung erfolgt, die eine Selbstentladung der Batterie verhindern oder zumindest reduzieren soll. Eine derartige Passivierung, welche bei einer gepulsten Stromentnahme wiederholt auftreten würde, würde sich jedoch auf die Lebensdauer einer Lithium-Batterie sehr nachteilig auswirken. Dies liegt daran, dass bei einem Pulsbetrieb in jeder Strompause eine Passivierung einsetzt und diese während eines relativ kurzen Strompulses wieder zumindest teilweise abgebaut werden müsste. Dabei treten naturgemäß Verluste auf. Durch die Verwendung der beschriebenen Strompuffereinrichtung können diese Nachteile jedoch auf einfache und effektive Weise vermieden und eine längere Lebensdauer eine Lithium-Batterie und insbesondere einer LTC Batterie gewährleistet werden.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass von den genannten Batterietypen auf Lithium Basis lediglich die Lithium-Eisen-Schwefel Batterie mit einer Spannung von ungefähr 1,5 Volt signifikant von einer ungefähr 3 Volt betragenden Spannung der anderen Lithium Batterietypen abweicht. Bei der Verwendung von herkömmlichen Brandmeldemodulen mit einer erforderlichen Versorgungsspannung von 3 Volt wären demzufolge zwei in Serie geschaltete Lithium-Eisen-Schwefel Batterien erforderlich, um die erforderliche Spannung bereit zu stellen. Selbstverständ lich könnte jedoch auch ein Brandmeldemodul verwendet werden, welches eine geringere Versorgungsspannung von lediglich ungefähr 1,5 Volt erfordert.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung weist die Strompuffereinrichtung einen Kondensator auf. Die Verwendung eines Kondensators zur Energiespeicherung bzw. zur Glättung der an dem Gefahrmeldemodul anliegenden effektiven Versorgungsspannung hat den Vorteil, dass die Strompuffereinrichtung mit einem einfachen und preiswert erhältlichen elektronischen Bauelements realisiert werden kann. Die Kapazität des Kondensators kann auf vorteilhafte Weise derart dimensioniert sein, dass eine üblicherweise durch ein bestimmtes Intervall vorgegebene Eingangsspannung für das Gefahrmeldemodul zu Beginn eines Lastpulses nicht überschritten und am Ende einer Pulslast nicht unterschritten wird. Insbesondere bei vergleichsweise starken kurzzeitigen Strombelastungen kann der Kondensator während einer vergleichsweise langen Ruhezeit durch die angeschlossene Batterie wieder aufgeladen werden.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass der Kondensator üblicherweise einen parasitären bzw. inhärenten Ohm'schen Widerstand aufweist. Um eine wirkungsvolle Glättung der effektiv an dem Gefahrmeldemodul anliegenden Spannung zu erreichen, sollte der parasitäre Widerstand der Strompuffereinrichtung deutlich kleiner sein als der Innenwiderstand der angeschlossenen Batterie.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung weist der Gefahrmelder zusätzlich einen Entkoppelwiderstand auf, welcher zwischen dem Batterieanschluss und der Strompuffereinrichtung angeordnet ist.
  • Die Verwendung eines Entkoppelwiderstandes zwischen dem Batterieanschluss und der Strompuffereinrichtung hat den Vorteil, dass die Batterie von der Strompuffereinrichtung zumindest teilweise entkoppelt wird. Eine derartige Ab- bzw. Entkopplung ist insbesondere dann von Vorteil, wenn das Gefahrmeldemodul eine Pulslast für die angeschlossene Batterie und/oder für die Strompuffereinrichtung darstellt. Eine gute Abkopplung zwischen angeschlossener Batterie und der Strompuffereinrichtung ist ferner auch dann von Vorteil, wenn die angeschlossene Batterie einen vergleichsweise großen Innenwiderstand aufweist.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung weist der batteriebetriebene Gefahrmelder zusätzlich ein Funkmodul auf, welches ebenfalls mit dem Batterieanschluss verbunden ist. Durch das beschriebene Funkmodul kann der batteriebetriebene Gefahrmelder innerhalb eines drahtlosen Funkkommunikationsnetzwerkes direkt oder indirekt mit einer Zentrale verbunden sein. Dabei können das Funkmodul und das Gefahrmeldmodul auf vorteilhafte Weise von der gleichen Versorgungsspannung gespeist werden, so dass die Strompuffereinrichtung automatisch für eine Glättung sämtlicher erforderlicher Versorgungsspannungen sorgt.
  • Das Funkmodul kann ein herkömmliches Funkmodul sein, welches mit einer Betriebsspannung von 3 Volt betrieben wird. Damit eignen sich insbesondere Lithium-Batterien für eine effektive Speisung des beschriebenen Gefahrmelders.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass das Funkmodul auch zusammen mit dem Gefahrmeldemodul in einem gemeinsamen Modul realisiert sein kann.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung wird ein Verfahren zum Betreiben des oben beschriebenen batteriebetriebenen Gefahrmelders angegeben. Das angegebene Verfahren weist auf (a) ein Bereitstellen von Strom von der Strompuffereinrichtung für das Gefahrmeldemodul in Zeitabschnitten mit einer hohen Stromentnahme durch das Gefahrmeldemodul und (b) ein Transferieren von Strom von der Batterie zu der Strompuffer einrichtung in Zeitabschnitten mit einer geringen Stromentnahme durch das Gefahrmeldemodul.
  • Dem beschriebenen Betriebsverfahren liegt die Erkenntnis zugrunde, dass durch den Einsatz einer Strompuffereinrichtung, welche parallel zu dem Batterieanschluss geschaltet ist, die von der Batterie entnommene Stromstärke hinsichtlich zeitlicher Änderungen geglättet werden kann. Insbesondere bei einem Pulslastbetrieb können die Lastzyklen für die Batterie des batteriebetriebenen Gefahrmelders gedämpft werden. Dies hat einen positiven Einfluss auf die Lebensdauer der an den Batterieanschluss angeschlossenen Batterie.
  • Die Glättung des zeitlichen Verlaufs der Stromstärke, die von der Batterie bereitgestellt wird, hat zudem den Vorteil, dass das Gefahrmeldemodul stets mit einer geeigneten Versorgungsspannung gespeist werden kann, ohne dass aktive Elemente wie beispielsweise ein als Aufwärts- oder als Abwärtsregler ausgebildeter Spannungsregler erforderlich sind. Dadurch kann die Herstellung des Gefahrmelders vereinfacht und Materialkosten können gespart werden. Da Spannungsregler typischerweise mit einer hochfrequenten Taktung arbeiten, ist die elektromagnetische Verträglichkeit im Hinblick auf eine durch den Gefahrmelder verursachte elektromagnetische Kontamination bei dem beschriebenen Gefahrmelder im Vergleich zu bekannten Gefahrmeldern erheblich reduziert.
  • Weitere Vorteile und Merkmale der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der folgenden beispielhaften Beschreibung derzeit bevorzugter Ausführungsformen.
  • 1 zeigt einen batteriebetriebenen optischen Rauchmelder, welcher eine als Kondensator ausgebildete Strompuffereinrichtung aufweist.
  • 2a zeigt den zeitlichen Verlauf des Stromes, welcher von dem in 1 dargestellten Gefahrmeldemodul benötigt wird.
  • 2b zeigt den zeitlichen Verlauf des von der Batterie für das Gefahrmeldemodul bereitzustellenden Stromes für einen Gefahrmelder ohne Strompuffereinrichtung und einen Gefahrmelder mit Strompuffereinrichtung.
  • 2c zeigt den zeitlichen Verlauf der an dem Gefahrmeldemodul anliegenden Spannung für einen Gefahrmelder ohne Strompuffereinrichtung und einen Gefahrmelder mit Strompuffereinrichtung.
  • 1 zeigt einen optischen Rauchmelder 100, welcher von einer Batterie 110 mit Strom versorgt wird. Die Batterie 110 ist mittels eines Ersatzschaltbildes dargestellt. Demnach weist die Batterie 110 eine die Batteriespannung Ui bereit stellende Spannungsquelle 111 und einen Innenwiderstand Ri auf. Die Batterie 110 ist mittels eines Batterieanschlusses 112a, 112b an den Rauchmelder 100 angeschlossen. Dabei dient der Anschlusskontakt 112a der Kontaktierung des positiven Pols der Batterie 110. Der Anschlusskontakt 112b dient der Kontaktierung einer Masseleitung des Rauchmelders 100 mit dem negativen Pol der Batterie 110. Die Masseleitung ist mit einer Erdung GND verbunden.
  • Der Rauchmelder 100 weist ferner eine Strompuffereinrichtung 120 auf, welche parallel zu dem Batterieanschluss geschaltet ist. Gemäß dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel weist die Strompuffereinrichtung 120 einen Kondensator C mit einem parasitären Widerstand Rc auf. Damit zeigt die Strompuffereinrichtung 120 im Falle einer zeitlichen Änderung der von der Batterie zu liefernden Stromstärke ein typisches RC-Verhalten. Dies bedeutet, dass abhängig von dem Vorzeichen der Änderung der Stromstärke Ladung von dem Kondensator C bereitgestellt oder Ladung von dem Kondensator C aufgenommen wird. Dadurch trägt die Strompuffereinrichtung 120 zu einer Glättung des von der Batterie 110 bereitzustellenden Stromes bei. Infolge des nicht verschwindenden Innenwiderstandes Ri der Batterie 110 wird dadurch automatische auch die von der Batterie 110 an den Anschlusskontakten 112a und 112b bereit gestellte Spannung geglättet. Gemäß dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel ist der parasitäre Widerstand Rc deutlich kleiner als der Innenwiderstand Ri.
  • Zwischen der Batterie 110 und der Strompuffereinrichtung 120 ist ferner ein Entkoppelwiderstand 115 vorgesehen, welcher gemäß dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel in der positiven Versorgungsleitung angeordnet ist. Die durch den Entkoppelwiderstand 115 bewirkte teilweise Entkopplung zwischen der Batterie 110 und der Strompuffereinrichtung 120 hat den Vorteil, dass insbesondere für den Fall eines geringen Innenwiderstandes Ri bei einem Pulslastbetrieb die Batterielastpulse von der Strompuffereinrichtung 120 bzw. von dem Kondensator C zumindest teilweise abgekoppelt werden.
  • Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Widerstand 115 für die beschriebene Stromversorgung des Rauchmelders 100 optional ist. Außerdem könnte ein dem Widerstand 115 entsprechender Widerstand alternativ auch in der Masseleitung angeordnet sein, welche den Anschlusskontakt 112b mit der Strompuffereinrichtung 120 verbindet. Ferner wäre es denkbar, sowohl in der positiven Versorgungsleitung als auch in der Masseleitung jeweils einen Entkoppelwiderstand zu schalten.
  • Der Gefahrmelder 100 weist ferner ein Gefahrmeldemodul 130 auf, welches ein Brandmeldemodul 132 und ein Funkmodul 134 umfasst, die beide durch eine an der positiven Versorgungsleitung anliegenden Eingangsspannung Uin versorgt werden. Der von dem Gefahrmeldemodul 130 benötigte Strom ist in 1 mit Ilast gekennzeichnet. Der von der Batterie 110 bereitgestellte Strom ist mit Ibat dargestellt.
  • Das Brandmeldemodul 132 weist in bekannter Weise alle für die Detektion von Rauch erforderlichen Komponenten auf. Gemäß dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel basiert das Brandmeldemodul 132 auf dem Prinzip der optischen Streulichtmessungen. Demzufolge umfasst das Brandmeldemodul 132 eine nicht dargestellte Lichtquelle und einen ebenfalls nicht dargestellten Lichtdetektor, mit dem von der Lichtquelle emittiertes Beleuchtungslicht nach einer zumindest teilweisen Streuung insbesondere durch Rauchpartikel detektiert werden kann.
  • Das Funkmodul 134 ermöglicht dem beschriebenen batteriebetriebenen Gefahrmelder 100 in bekannter Weise eine drahtlose Kommunikation mit einer nicht dargestellten Zentrale eines drahtlosen Funkkommunikationsnetzwerkes. Dabei kann das Funkmodul 134 direkt oder indirekt über andere Gefahrmelder mit der Zentrale verbunden sein.
  • Gemäß dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Funkmodul 134 ein herkömmliches Funkmodul, welches mit einer Betriebsspannung von 3 V betrieben wird. Das Funkmodul 134 wird zusammen mit dem Brandmeldemodul 132 von der Batterie 110 versorgt. Die Batterie 110 kann beispielsweise eine Lithium-Thionylchlorid (LTC) Batterie sein.
  • Gemäß dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Gefahrmeldemodul 130 derart eingerichtet, dass in einem regelmäßigen 2 Sekunden Intervall für eine Dauer von jeweils 50 ms ein Strom Ilast von 30 mA benötigt wird. Dieser kurze Lastpuls wird zum größten Teil aus dem Kondensator C geliefert. Dies gilt jedenfalls dann, sofern der mit dem Kondensator C in Serie geschaltete Widerstand Rc wesentlich kleiner ist als der Innenwiderstand Ri der Batterie 110.
  • Die Kapazität C ist so dimensioniert, dass die Spannung Uin, welche an dem Gefahrmeldemodul 130 anliegt, zu Begin eines Lastpulses einen vorgegebenen Arbeitsbereich des Gefahrmelde moduls 130 nicht überschreitet und dass die Spannung Uin am Ende eines Lastpulses den vorgegebenen Arbeitsbereich nicht unterschreitet. Während der im Vergleich zur Dauer des Lastpulses langen Ruhezeit wird der Kondensator C durch die Batterie 110 wieder aufgeladen.
  • 2a zeigt den zeitlichen Verlauf 250 des Strombedarfes Ilast des Gefahrmeldemoduls 130 des in 1 dargestellten Gefahrmelders 100. Gemäß dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel wird alle 2 Sekunden ein 50 ms langer Lastpuls 252 mit einer Stromstärke von 30 mA benötigt. In der Zwischenzeit wird ein Ruhestrom 254 von lediglich 2 μA benötigt.
  • 2b zeigt den zeitlichen Verlauf 260 des von der Batterie 110 für das Gefahrmeldemodul 130 bereitgestellten Stromes Ibat. Mit dem Bezugszeichen 263 ist dabei der durch die Strompuffereinrichtung 120 geglättete Verlauf des von der Batterie 110 bereit gestellten Stromes gekennzeichnet.
  • Zum besseren Veranschaulichung der beschriebenen Strompufferung ist in dem in 2b dargestellten Diagram auch der hypothetische Stromverlauf dargestellt, welcher von der Batterie 110 ohne eine Strompuffereinrichtung bereitzustellen wäre. Dieser hypothetische Stromverlauf ist mit dem Bezugszeichen 261 gekennzeichnet. Der von dem Gefahrmeldemodul 130 benötigte kurze Lastpuls 262 mit einer Stromstärke von 30 mA schlägt in diesem Fall direkt auf den Batterieentnahmestrom durch.
  • 2c zeigt den zeitlichen Verlauf 270 der an dem Gefahrmeldemodul anliegenden Eingangsspannung Uin. Der zulässige Arbeitsbereich für das Gefahrmeldemodul 130 ist durch die beiden gestrichelten Linien 275 verdeutlicht. Die mit dem Bezugszeichen 273 versehene Kurve zeigt die Eingangsspannung Uin, so wie sie durch die Strompuffereinrichtung 120 geglättet wurde. Wie aus 2c ersichtlich, liegt die geglättete Eingangsspannung stets innerhalb des vorgeschriebenen Arbeitsbereiches 275.
  • Zum direkten Vergleich ist in 2c auch noch der hypothetische Spannungsverlauf 271 dargestellt, welcher von der Batterie 110 ohne eine Strompuffereinrichtung bereit zu stellen wäre. Infolge des Spannungsabfalls an dem Innenwiderstand Ri der Batterie 110 bei einem großen Batteriestrom Ibat kann von der Batterie 110 nur noch eine geringere Spannung bereit gestellt werden, welche mit einem geringen zeitlichen Versatz zu dem benötigten Lastpuls 262 unterhalb des zulässigen Arbeitsbereiches 275 liegt.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass die hier beschriebenen Ausführungsformen lediglich eine beschränkte Auswahl an möglichen Ausführungsvarianten der Erfindung darstellen. So ist es möglich, die Merkmale einzelner Ausführungsformen in geeigneter Weise miteinander zu kombinieren, so dass für den Fachmann mit den hier explizit dargestellten Ausführungsvarianten eine Vielzahl von verschiedenen Ausführungsformen als offensichtlich offenbart anzusehen sind.

Claims (7)

  1. Batteriebetriebener Gefahrmelder mit • einem Batterieanschluss (112a, 112b), eingerichtet zum Anschließen einer Batterie (110), • einer Strompuffereinrichtung (120), welche parallel zu dem Batterieanschluss (112a, 112b) geschaltet ist, und • einem Gefahrmeldemodul (130), welches ohne Zwischenschaltung eines getakteten Spannungswandlers mit dem Batterieanschluss (112a, 112b) verbunden ist, wobei die Strompuffereinrichtung (120) derart eingerichtet ist, dass – in Zeitabschnitten mit einer hohen Stromentnahme durch das Gefahrmeldemodul (130) Strom von der Strompuffereinrichtung (120) für das Gefahrmeldemodul (130) bereitstellbar ist und – in Zeitabschnitten mit einer geringen Stromentnahme durch das Gefahrmeldemodul (130) Strom von der Batterie (110) zu der Strompuffereinrichtung (120) transferierbar ist.
  2. Batteriebetriebener Gefahrmelder nach Anspruch 1, bei dem der Batterieanschluss (112a, 112b) eingerichtet ist zum Anschließen einer Lithium Batterie (110).
  3. Batteriebetriebener Gefahrmelder nach einem der Ansprüche 1 bis 2, bei dem der Batterieanschluss (112a, 112b) eingerichtet ist zum Anschließen (a) einer Lithium-Thionylchlorid Batterie, (b) einer Lithium-Eisen-Schwefel Batterie, (c) einer Lithium-Kohlenstoff-Fluor Batterie, (d) einer Lithium-Mangan-Sauerstoff Batterie, und/oder (e) einer Lithium-Schwefel-Sauerstoff Batterie.
  4. Batteriebetriebener Gefahrmelder nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei dem die Strompuffereinrichtung (120) einen Kondensator (C) aufweist.
  5. Batteriebetriebener Gefahrmelder nach einem der Ansprüche 1 bis 4, zusätzlich mit einem Entkoppelwiderstand (115), welcher zwischen dem Batterieanschluss (112a, 112b) und der Strompuffereinrichtung (120) angeordnet ist.
  6. Batteriebetriebener Gefahrmelder nach einem der Ansprüche 1 bis 5, zusätzlich mit • einem Funkmodul (134), welches ebenfalls mit dem Batterieanschluss (112a, 112b) verbunden ist.
  7. Verfahren zum Betreiben eines batteriebetriebenen Gefahrmelders (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, das Verfahren aufweisend • in Zeitabschnitten mit einer hohen Stromentnahme durch das Gefahrmeldemodul (130), Bereitstellen von Strom von der Strompuffereinrichtung (120) für das Gefahrmeldemodul (130), und • in Zeitabschnitten mit einer geringen Stromentnahme durch das Gefahrmeldemodul (130), Transferieren von Strom von der Batterie (110) zu der Strompuffereinrichtung (120).
DE102008003811A 2008-01-10 2008-01-10 Batteriebetriebener Gefahrmelder mit Strompuffereinrichtung Withdrawn DE102008003811A1 (de)

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