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DE102008003078A1 - Gurtsystem für ein Insassenschutzsystem in einem Fahrzeug - Google Patents

Gurtsystem für ein Insassenschutzsystem in einem Fahrzeug Download PDF

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DE102008003078A1
DE102008003078A1 DE200810003078 DE102008003078A DE102008003078A1 DE 102008003078 A1 DE102008003078 A1 DE 102008003078A1 DE 200810003078 DE200810003078 DE 200810003078 DE 102008003078 A DE102008003078 A DE 102008003078A DE 102008003078 A1 DE102008003078 A1 DE 102008003078A1
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DE
Germany
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belt
webbing
coupling
roll
module
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DE200810003078
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English (en)
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DE102008003078B4 (de
Inventor
Thomas Lich
Gian Antonio D'addetta
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
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Publication date
Application filed by Robert Bosch GmbH filed Critical Robert Bosch GmbH
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R22/00Safety belts or body harnesses in vehicles
    • B60R22/34Belt retractors, e.g. reels
    • B60R22/46Reels with means to tension the belt in an emergency by forced winding up
    • B60R22/4619Transmission of tensioning power by cable, e.g. using a clutch on reel side
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B60R22/00Safety belts or body harnesses in vehicles
    • B60R22/34Belt retractors, e.g. reels
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    • B60R22/4628Reels with means to tension the belt in an emergency by forced winding up characterised by fluid actuators, e.g. pyrotechnic gas generators
    • B60R22/4633Linear actuators, e.g. comprising a piston moving along reel axis and rotating along its own axis

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Gurtsystem (40) für ein Insassenschutzsystem in einem Fahrzeug (1) mit einer ersten Gurteinheit (41), welche ein erstes Gurtband (41.2) und ein erstes Aufrollmodul (41.1) mit einer ersten Gurtführung (41.3) umfasst, und einer zweiten Gurteinheit (42), welche ein zweites Gurtband (42.2) und ein zweites Aufrollmodul (42.1) mit einer zweiten Gurtführung (42.3) umfasst. Erfindungsgemäß sind das erste Aufrollmodul (41.1) und das zweite Aufrollmodul (42.1) auf einer gemeinsamen Antriebsachse (47) angeordnet, wobei die Kopplung zwischen der Antriebsachse (47) und den beiden Aufrollmodulen (41.1, 42.1) über korrespondierende mit der ersten Gurtführung (41.3) und/oder der zweiten Gurtführung (42.3) zusammenwirkende Koppelelemente getrennt für die beiden Aufrollmodule (41.1, 42.1) erfolgt.

Description

  • Stand der Technik
  • Die Erfindung geht aus von einem Gurtsystem für ein Insassenschutzsystem in einem Fahrzeug nach der Gattung des unabhängigen Patentanspruchs 1.
  • Nach WHO-Angaben sterben weltweit knapp 1.3 Millionen Menschen pro Jahr im Straßenverkehr. Knapp 40000 Tote und 1.6 Millionen Verletze sind jährlich innerhalb der EU zu beklagen. Die verhältnismäßig niedrigen Opferzahlen innerhalb der EU deuten zwar an, dass in der Vergangenheit in Punkto passiver Sicherheit schon einiges getan wurde, zeigen aber auch, dass das Ende der Fahnenstange durch den Einsatz "standardisierter" Elemente der passiven Sicherheit noch nicht erreicht wurde. In diesem Zusammenhang ist auch der Entstehungsprozess der Begrifflichkeiten "Individual Safety" und "Personal Safety" zu verstehen. Immer stärker wird weg vom "standardisierten", für jeden Insassen gleichen Schutzsystem, zu einem an Crashsituation und Insassen bestmöglich angepassten "Individual Safety" Konzept gearbeitet. Mit ansteigendem Anpassungsgrad der Insassenschutzsysteme an den tatsächlichen Insassen und die Crashrandbedingungen („real life”) werden immer größere Ansprüche an die verwendeten Systeme der passiven wie auch aktiven Sicherheit gestellt.
  • In diesem Zusammenhang spielt die optimale Auslegung der einzelnen Komponenten bzw. des gesamten Rückhaltesystems eine stetig ansteigende Rolle. Dabei steht eine optimale Balance zwischen der Ausnutzung des verfügbaren "Überlebensraums" und dem Verletzungsgrad der Insassen unter Berücksichtigung der Individualität im Fokus. Analysiert man die Sitzpositionen der Beifahrer von verunfallten Wagen, so wird man feststellen, dass der verfügbare Überlebensraum unabhängig vom Fahrzeugtyp ist, d. h. sowohl in der Kleinwagenklasse wie in der Oberklasse steht dem Passagier im Mittel der gleiche Raum und damit auch hindernisfreier Weg in Fahrzeuglängsachse zur Verfügung. Überprüft man nun weiter die real in einem Unfall auftretenden Sitzpositionen mit denen in Crashversuchen eingestellten Sitzpositionen, welche einer Einstellung auf eine mittlere Position des Verstellfeldes entsprechen, stellt man fest, dass die Insassen im Mittel einen weiter nach hinten gerichteten Sitz haben als im Crashversuch. Weiterhin zeigt sich, dass die Sitzlehnenneigung gegenüber der Vertikalen in der Realität steiler eingestellt ist, als die Einstellung in den Crashversuchen.
  • Die Auswertung zeigt, dass die Einstellung der Sitzposition in der Praxis deutlich von der eingestellten Position abweicht, welche für die Crashversuche verwendet wird. Aufgrund der Tatsache, dass ein Rückhaltesystem auf diesen Personentyp in dieser Sitzposition und für diesen Lastfall ausgelegt bzw. optimiert wird, ist in der Praxis eine andere Rückhaltewirkung zu erwarten. Zwar ist der Überlebensraum in der Realität größer, führt aber dazu, dass im Bereich der unteren Extremitäten, d. h. im Fußraum bzw. im Bereich der Unter- und Oberschenkel und des Beckens, deutlich höhere Belastungen und damit schwerwiegendere Verletzungen auftreten können. Eine Auswertung des Zusammenhangs zwischen Sitzposition und Sitzlehnenneigung und deren Einfluss auf die Verletzungen zeigt auf Basis von Insassensimulationen, dass die gemittelten Insassen-Verletzungswerte mit steigender Entfernung von der Crashtest-Position zunehmen. Dies liegt vornehmlich an den Belastungen der unteren Extremitäten und führt insgesamt zu maximal 70% höheren Belastungswerten für einen Hybrid-3-Dummy. Dieses Ergebnis liegt vornehmlich daran, dass der untere Körperbereich durch die fehlende Ankopplung an die Fahrzeugstruktur, z. B. an der Spritzwanne, mehr Geschwindigkeit aufnehmen kann und damit deutlich größere Kräfte beim Kontakt der Füße oder Beine mit der Spritzwanne oder Instrumententafel (I-Tafel) aufgenommen werden müssen.
  • Ein konventionelles Gurtsystem beinhaltet ein Drei-Punkt-Gurtsystem, an dem der Insasse über eine Becken- und Schulterverbindung an das Fahrzeug angekoppelt wird. Typischerweise findet eine Lastbegrenzung der Gurtkräfte nur im Bereich des Schultergurtes Anwendung, da hier die biomechanisch zulässigen Grenzwerte (Rippen/Brustkorb) deutlich niedriger sind als im Beckenbereich. Um eine optimale Ausnutzung der Sicherheitsreserven insbesondere für den unteren Körperbereich im "real life"-Fall zu erreichen, ist ein kombiniertes Schulter-Beckengurt-Modul denkbar, das in einem Gurtstraffmodus und in einem Kraftbegrenzungsmodus betrieben werden kann.
  • Ein kombinierter Gurtaufroller für Becken- und Schultergurte wird beispielsweise in der Patentschrift US 20060208124 beschrieben. Bei der beschriebenen kombinierten Vorrichtung können zwei vertikal übereinander angeordnete Aufrollwellen für den Beckengurt bzw. den Schultergurt mittels eines pyrotechnischen Generators getrennt angesteuert werden. Die Kraftbegrenzung kann beispielsweise über einen Torsionsstab für jede Welle getrennt eingestellt werden.
  • In der Patentschrift KR 2006054684 wird eine kombinierte Vorrichtung beschrieben, mit der auf Basis einer pyrotechnischen Einheit eine Vorstraffung auf die Antriebswelle des Schultergurtaufrollmoduls aufgebracht werden kann und mittels einer nicht näher beschriebenen Kopplung eine Welle für den Beckengurt angesteuert werden kann. Die Verbauung der kombinierten Vorrichtung erfolgt auch hier in vertikaler Richtung, d. h. bei Einbau an der B-Säule eines Kraftfahrzeugs in Höhenrichtung.
  • Beiden oben dargestellten Ideen ist gemeinsam, dass der Verbauraum im Wesentlichen in vertikaler Richtung angeordnet ist und zwei getrennte, unabhängige Antriebsachsen für das Aufrollmodul des Schultergurts und das Aufrollmodul des Beckengurts verwendet werden, wobei ein Straffvorgang ausschließlich mit Pyrotechnik durchgeführt wird.
  • In der Patentschrift US 5,560,565 A1 wird eine Vorrichtung mit zwei unabhängigen Gurteinheiten beschrieben, welche jeweils ein Aufrollmodul und Gurtband beinhalten. Beide Gurtbänder werden jedoch in ein gemeinsames Gurtschloss geführt, wobei keine Gurteinheit als Beckengurteinheit ausgeprägt ist. Die beschriebene Vorrichtung ist auch unter dem Namen „Hosenträgergurt" bekannt.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Das erfindungsgemäße Gurtsystem für ein Insassenschutzsystem in einem Fahrzeug mit den Merkmalen des unabhängigen Patentanspruchs 1 hat demgegenüber den Vorteil, dass ein erstes Aufrollmodul einer ersten Gurteinheit und ein zweites Aufrollmodul einer zweiten Gurteinheit auf einer gemeinsamen Antriebsachse angeordnet sind, wobei die Kopplung zwischen der Antriebsachse und den beiden Aufrollmodulen über korrespondierende mit der ersten Gurtführung und/oder der zweiten Gurtführung zusammenwirkende Koppelelemente getrennt für die beiden Aufrollmodule erfolgt. Dies ermöglicht ein effizientes Energiemanagement bei der Gurtsystemauslegung und eine optimale individu elle Anpassung der beiden Gurteinheiten an den Insassen während eines real auftretenden Crashs. Die erste Gurteinheit, welche ein erstes Gurtband und das erste Aufrollmodul mit einer ersten Gurtführung umfasst, ist beispielsweise als Schultergurteinheit ausgeführt, und die zweite Gurteinheit, welche ein zweites Gurtband und das zweite Aufrollmodul mit einer zweiten Gurtführung umfasst, ist beispielsweise als Beckengurteinheit ausgeführt. Die Aufrollmodule wirken auf das korrespondierende Gurtband ein, d. h. auf ein Schultergurtband bzw. auf ein Beckengurtband, welche bei einer Kollision, wie z. B. einem Front-, Seiten- oder Heckcrash, einem Überschlag usw., eine entsprechende Rückhaltewirkung auf den Insassen ausüben. Das erfindungsgemäße Gurtsystem ermöglicht in vorteilhafter Weise eine Anpassung der beiden Gurteinheiten für einen Insassen an dessen Alter, Größe, Sitzposition, Gewicht und weiteren personenspezifischen Merkmalen, welche beispielsweise über entsprechende Sensoren oder eine Innenraumkamera erfasst werden können. Je nach Situation ist dann eine Verringerung der Belastungen im Bereich der untere Extremitäten und des Beckens bei einem Crash möglich.
  • Das erfindungsgemäße Gurtsystem schützt einen Insassen im Crashfall durch eine geregelte und getrennt steuerbare Vorstraffung im Schulter/Thorax-Bereich und auch im Becken/Pelvis-Bereich und ermöglicht außer der bekannten Kraftbegrenzung für das Schultergurtband in vorteilhafter Weise auch eine getrennte Kraftbegrenzung für das Beckengurtband. Dadurch ist es unabhängig von der Sitzposition des Insassen in vorteilhafter Weise möglich, eine frühere Ankopplung der unteren Extremitäten an das Fahrzeug und eine Minimierung der von den betroffenen Körperteilen aufzunehmenden Relativgeschwindigkeit vorzunehmen.
  • Zudem kann der An- und Abgurtvorgang durch die von den beiden Aufrollmodulen bewirkte doppelte Rückstraffung (ca. 10 N anliegend), deutlich komfortabler ausgestaltet und mit einer Hand ausgeführt werden. Zudem ergibt sich ein besserer Sitz der Gurtbänder am Körper, was sich insbesondere bei holprigen Straßenverhältnissen vorteilhaft auswirkt.
  • Durch die in den abhängigen Ansprüchen aufgeführten Maßnahmen und Weiterbildungen sind vorteilhafte Verbesserungen des im unabhängigen Patentanspruch 1 angegebenen Gurtsystems für ein Insassenschutzsystem in einem Fahrzeug möglich.
  • Besonders vorteilhaft ist, dass die beiden Gurteinheiten so aufgebaut sind, dass ein Gurtaufrollmodus und/oder ein Gurtstraffmodus und/oder ein Gurtkraftbegrenzungsmodus durchgeführt werden können. Zudem sind die erste Gurteinheit und die zweite Gurteinheit über Koppelmittel so miteinander gekoppelt, dass die beiden Gurteinheiten in den verschiedenen Betriebsmodi unabhängig voneinander angesteuert werden können. Die Koppelmittel umfassen beispielsweise mechanische und/oder pneumatische und/oder hydraulische Koppelmittel. Vorzugsweise erfolgt die Kopplung der beiden auf der Antriebsachse angeordneten Aufrollmodulen in Fahrzeugslängsrichtung, da die B-Säulen bei zukünftigen Fahrzeugen zur Verbesserung des Seitenaufprallschutzes im Bereich der Schweller mit großer Wahrscheinlichkeit immer breiter werden und daher in Fahrzeuglängsrichtung ausreichend Bauraum für eine horizontale Anordnung der Antriebsachse mit den Aufrollmodulen zur Verfügung steht. Weiterhin ist ein Einsatz in weiteren Bereichen des Fahrzeugs, wie beispielsweise in der C- und/oder D-Säule möglich.
  • In Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Gurtsystems wirkt das erste Gurtband mit einem ersten Ende so mit dem ersten Aufrollmodul zusammen, dass das erste Gurtband vom ersten Aufrollmodul aufgerollt wird, und das zweite Gurtband wirkt mit einem ersten Ende so mit dem zweiten Aufrollmodul zusammen, dass das zweite Gurtband vom zweiten Aufrollmodul aufgerollt wird. Zudem sind ein zweites Ende des ersten Gurtbands und ein zweites Ende des zweiten Gurtbands an einer Verbindungsstelle im Bereich eines Gurtschlusses fest miteinander verbunden, um die entkoppelnde Wirkung für die getrennten Straffungsvorgänge und Kraftbegrenzungsvorgänge umzusetzen. Die Verbindung zwischen den beiden Enden der Gurtbänder erfolgt beispielsweise mechanisch durch Vernähen oder durch chemische und/oder thermische Verbindungsverfahren.
  • In weiterer Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Gurtsystems wird die unabhängige Straffung der beiden Gurtbänder während des Gurtstraffmodus jeweils von einer pyrotechnischen und/oder mechanischen und/oder pneumatischen und/oder hydraulischen Auslöseeinheit und/oder einem Druckgasgenerator und/oder einem Hybridgasgenerator und/oder einem Elektromotor bewirkt. Des Weiteren kann eine unabhängige Kraftbegrenzung für die beiden Gurtbänder während des Gurtkraftbegrenzungsmodus jeweils durch ein mechanisches und/oder pneumatisches und/oder hydraulisches und/oder elektrisches Steilelement bewirkt werden.
  • In weiterer Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Gurtsystems wird die unabhängige Straffung und/oder Kraftbegrenzung der beiden Gurtbänder jeweils durch eine von einer Membran begrenzte Innendruckkammer umgesetzt, welche in Abhängigkeit von einem einstellbaren Innendruck auf eine Gurtführung des korrespondierenden Gurtbandes wirkt, wobei die korrespondierende Gurtführung mehrteilig ausgeführt ist. Je nach Bedarf kann der Druck in der Innendruckkammer angepasst werden und damit letztendlich auch der Umfang der reißfesten Membran verändert werden. Die anpassungsfähige Gurtführung besteht beispielsweise aus zwei halbkreisförmigen Körpern, welche zur Ausführung einer Gurtstraffung durch eine schlagartige Druckerhöhung in der Innendruckkammer und der dadurch bedingten Vergrößerung des Umfangs der Membran von einem im Wesentlichen kreisförmigen Körper zu einem ovalen Körper aufgeweitet werden. Durch die Formänderung der Gurtführung wird eine Straffung des korrespondierenden Gurtbandes erreicht, da auf beiden Seiten der Rolle eine Umfangsänderung und dadurch ein "Weggewinn" entstehen. Eine Kraftbegrenzung kann durch eine korrespondierende Anpassung des Druckes in der entsprechenden Innendruckkammer realisiert werden. Dabei kann der Druck entsprechend abgesenkt werden, um den Gurtbandauszug bei Erreichen einer bestimmten Kraft freizugeben, wobei die Kraft über den Druck in der Innenkammer messbar ist. Durch einen Druckausgleich überein Ausgleichsventil, das zwischen der Innendruckkammer für das Schultergurtband und der Innendruckkammer für das Beckengurtband angeordnet ist, kann beispielsweise das Kraftniveau entsprechend angepasst oder eine Kopplung der Zustände im Beckengurtband und im Schultergurtband erreicht werden.
  • In weiterer Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Gurtsystems werden die beiden Gurteinheiten in Abhängigkeit von Informationen einer ersten Sensoreinheit, welche einen Fahrzeuginnenraum sensiert, und/oder einer zweiten Sensoreinheit, welche ein Fahrzeugumfeld sensiert, und/oder einer dritten Sensoreinheit, welche einen Aufprall sensiert, und/oder einer vierten Sensoreinheit, welche Fahrzeugdynamikgrößen sensiert, angesteuert. Aus den Informationen der Innenraumsensierung, wie beispielsweise von einem Sitzpositionssensor, einem Gewichtssensor oder einer Innenraumkameras, kann die Größe, das Gewicht, das Alter und die Sitzposition des Insassen abgeschätzt werden und auf Basis der beispielsweise durch Beschleunigungs- und/oder Druck- und/oder Körperschallsensoren gemessenen Crashschwere oder Crashart können die geeigneten Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. So kann es beispielsweise erforderlich sein, dass der Beckengurt zu einem späteren Zeitpunkt blockiert wird als der Schultergurt, oder dass die Kraftbegrenzung im Schultergurt defensiver eingestellt wird als im Beckengurt. Außerdem sind weitere verschiedene Kombinationen denkbar, wobei die korrespondierenden Schwellenwerte für die Kraftbegrenzung oder die Vorstraffung entsprechend eingestellt werden können.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 zeigt ein schematisches Blockdiagramm eines Ausführungsbeispiels eines Insassenschutzsystems mit einem erfindungsgemäßen Gurtsystem.
  • 2 zeigt eine vereinfachte schematische Darstellung einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Gurtsystems in einem Fahrzeug.
  • 3 zeigt eine vereinfachte schematische Darstellung eines Ausschnitts einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Gurtsystems.
  • 4 zeigt eine vereinfachte schematische Darstellung von Aufrollmodulen des erfindungsgemäßen Gurtsystems.
  • 5 zeigt eine schematische Schnittdarstellung eines Ausführungsbeispiels von Aufrollmodulen des erfindungsgemäßen Gurtsystems.
  • 6 zeigt eine schematische Schnittdarstellung der Aufrollmodule entlang einer Schnittlinie VI-VI aus 5.
  • Ausführungsformen der Erfindung
  • Wie aus 1 ersichtlich ist, umfasst ein Insassenschutzsystem in einem Fahrzeug 1 ein Sensorsystem 10, ein Steuersystem 20 und Rückhaltemittel 30. Im dargestellten Ausführungsbeispiel umfasst das Sensorsystem 10 vier Sensoreinheiten 12, 14, 16, 18, wobei eine erste Sensoreinheit 12 einen Fahrzeuginnenraum sensiert, eine zweite Sensoreinheit 14 ein Fahrzeugumfeld sensiert, eine dritte Sensoreinheit 16 einen Aufprall sensiert und eine vierte Sensoreinheit 18 Fahrzeugdynamikgrößen sensiert. Das Steuersystem 20 weist im dargestellten Ausführungsbeispiel eine erste Steuereinheit 22 und eine zweite Steuereinheit 24 auf. Die erste Steuereinheit 22 empfängt Informationen von der ersten, zweiten und dritten Sensoreinheit 12, 14, 16 und wertet die empfangenen Informationen zur Ermittlung einer aktuellen Fahrsituation aus, wobei die erste Steuereinheit 22 die ermittelte aktuelle Fahrsituation dahingehend auswertet, ob eine Aktivierung der Rückhaltemittel 30 erforderlich ist oder nicht. Zusätzlich können über die zweite Steuereinheit 24 Informationen über Fahrdynamikgrößen gewonnen werden, die von der vierten Sensoreinheit 18 erfasst werden. Dies ermöglicht in vorteilhafter Weise in Verbindung mit den von der zweiten Sensoreinheit 14 erfassten Informationen aus dem Fahrzeugumfeld eine vorausschauende Ansteuerung von reversiblen Rückhaltemitteln, wenn die Wahrscheinlichkeit für einen möglichen Crash, wie beispielsweise einen Aufprall auf ein Hindernis, einen vorgegebenen Schwellwert übersteigt.
  • Wie weiter aus 1 ersichtlich ist, umfassen die Rückhaltemittel 30 im dargestellten Ausführungsbeispiel Airbags 32, eine Sitzaktuatorik 34 und mehrere erfindungsgemäße Gurtsysteme, von denen beispielhaft ein Gurtsystem 40 dargestellt ist, dessen Funktionsweise nachfolgend beispielhaft beschrieben wird, da für jeden Sitzplatz im Fahrzeug 1 ein solches erfindungsgemäßes Gurtsystem 40 vorhanden sein kann.
  • Wie aus 1 weiter ersichtlich ist, umfasst das erfindungsgemäße Gurtsystem 40 eine erste Gurteinheit 41, welche ein erstes Gurtband 41.2 und ein erstes Aufrollmodul 41.1 mit einer ersten Gurtführung 41.3 umfasst, und eine zweite Gurteinheit 42, welche ein zweites Gurtband 42.2 und ein zweites Aufrollmodul 42.1 mit einer zweiten Gurtführung 42.3 umfasst. Die erste Gurteinheit 41 und die zweite Gurteinheit 42 sind über Koppelmittel 43 so miteinander gekoppelt, dass die beiden Gurteinheiten 41, 42 in verschiedenen Betriebsmodi, welche einen Gurtaufrollmodus 44 und/oder einen Gurtstraffmodus 45 und/oder einen Gurtkraftbegrenzungsmodus 46 umfassen, unabhängig voneinander ansteuert werden können.
  • Wie aus 2 ersichtlich ist, ist die erste Gurteinheit 41 beispielsweise als Schultergurteinheit ausgeführt und umfasst ein Schultergurtband 41.2 und das erste Aufrollmodul 41.1, und die zweite Gurteinheit 42 ist beispielsweise als Beckengurteinheit ausgeführt und umfasst ein Beckengurtband 42.2 und das zweite Aufrollmodul 42.1. Das erste Aufrollmodul 41.1 und das zweite Aufrollmodul 42.1 sind gekoppelt über die Koppelmittel 43 auf einer gemeinsamen Antriebsachse 47 angeordnet, wobei die Kopplung zwischen der Antriebsachse 47 und den beiden Aufrollmodulen 41.1, 42.1 über korrespondierende mit der ersten Gurtführung 41.3 und/oder der zweiten Gurtführung 41.3 zusammenwirkende nicht dargestellte Koppelelemente getrennt für die beiden Aufrollmodule 41.1, 42.1 erfolgt.
  • Die Aufrollmodule 41.1, 42.1 wirken auf das korrespondierende Gurtband, d. h. auf das Schultergurtband 41.2 bzw. auf das Beckengurtband 42.2 ein, welche bei einer Kollision, wie z. B. einem Front-, Seiten- oder Heckcrash, einem Überschlag usw. eine entsprechende Rückhaltewirkung auf den Insassen ausüben. Das erfindungsgemäße Gurtsystem 40 ermöglicht in vorteilhafter Weise eine Anpassung der beiden Gurteinheiten 41, 42 für einen Insassen an dessen Sitzposition und Gewicht, wobei Informationen über Sitzposition, Größe und Gewicht des Insassen beispielsweise über die erste Sensoreinheit 12 erfasst werden können. Je nach Situation ist dann eine Verringerung der Belastungen im Bereich der untere Extremitäten und des Beckens bei einem Crash oder Überschlag möglich. Das erfindungsgemäße Gurtsystem 40 erhöht den Schutz des Insassen im Crashfall durch eine geregelte und getrennt steuerbare Vorstraffung im Schulter/Thorax-Bereich und auch im Becken/Pelvis-Bereich. Zudem ist eine Kraftbegrenzung sowohl für das Schultergurtband 41.2 als auch für das Beckengurtband 42.2 möglich. Dadurch ist es möglich, die Bewegungstrajektorie eines weiter hinten sitzenden Insassen aktiv anzupassen, insbesondere im Bereich des Pelvis und der unteren Extremitäten. Ziel ist es, eine frühere Ankopplung der unteren Extremitäten des Insassen an das Fahrzeug 1 zu erhalten und damit die aufnehmbare Relativgeschwindigkeit der betroffenen Körperteile zu minimieren. Für weiter vorne sitzende Insassen ist jedoch eine größere Rückhaltung im Bereich des Oberkörpers als im Bereich des Unterkörpers erforderlich. Auch dies kann durch die beiden Gurteinheiten 41, 42 des erfindungsgemäßen Gurtsystems 40 umgesetzt werden, welche über die Koppelmittel 43 sowohl unabhängig wie auch abhängig voneinander betrieben werden können.
  • Wie aus 2 weiter ersichtlich ist, erfolgt die Kopplung der Antriebsachse 47 in Fahrzeugslängsrichtung x, da zukünftig wegen der Verbesserung des Seitenaufprallschutzes die B-Säule 2 im Bereich des Schwellers in Fahrzeugslängsrichtung x deutlich größer ausfallen wird, wobei z die Fahrzeughochrichtung und y die Fahrzeugquerrichtung repräsentieren. Die beiden Aufrollmodule 41.1, 42.1 sind zwar auf einer gemeinsame Achse 47 angeordnet können aber durch mechanische, pneumatische oder hydraulische Elemente getrennt für beide Gurtbänder 41.2, 42.2 unabhängig voneinander angesteuert werden, d. h. weder die Gurtstraffung noch die Kraftbegrenzung ist für beide Gurtbänder 41.2, 42.2 gleich, sondern kann beliebig variiert werden. Ein Vorstraffungsvorgang für die beiden Gurtbänder 41.2, 42.2 kann beispielsweise durch einen Energiespeicher gespeist werden, der als pyrotechnisches Element ausgeführt ist. Alternativ ist eine Ausführung des Antriebselements als Gasgenerator, beispielsweise als Druckgasgenerator oder als Hybridgasgenerator, oder als eine unter Druck stehende, flexible Innenkammer möglich. Ein Vorstraffungsvorgang beinhaltet die Beseitigung der Gurtlose, beispielsweise durch eine irreversible pyrotechnische Straffungseinheit oder durch einen Elektromotor über eine elektromechanische Ankopplung, der bereits vor einer Kollision eine unabhängige Straffung des Beckengurtbandes 42.2 und/oder des Schultergurtbandes 41.2 vornehmen kann. Die unabhängige Vorstraffung für das Schultergurtband 41.2 und das Beckengurtband 42.2 vor einer Kollision basiert auf einer intelligenten Logik in Abhängigkeit von der Insassenposition. Die Steuerung eines derartigen Vorstraffungsvorgangs erfolgt durch Auswerten von Fahrdynamikdaten und/oder von Informationen einer vorausschauenden Sensorik, welche beispielsweise das Fahrzeugumfeld überwacht.
  • Auch die Kraft- bzw. Lastbegrenzung der Gurtbänder 41.2, 42.2 kann mechanisch, elektrisch, pneumatisch oder hydraulisch geschaltet werden. Dies kann für die beiden Gurteinheiten 41, 42 getrennt und unabhängig voneinander oder bei Bedarf über die Koppelmittel 43 mit einer entsprechenden Kopplung zueinander eingestellt werden. Um eine entkoppelte Wirkung der beiden Straffungs- und Kraftbegrenzungsvorgänge umzusetzen, wirkt das Schultergurtband 41.2 mit einem ersten Ende so mit dem ersten Aufrollmodul 41.1 zusammen, dass das Schultergurtband 41.2 vom ersten Aufrollmodul 41.1 aufgerollt wird, und das Beckengurtband 42.2 wirkt mit einem ersten Ende so mit dem zweiten Aufrollmodul 42.1 zusammen, dass das Beckengurtband 42.2 vom zweiten Aufrollmodul 42.1 aufgerollt wird, wobei ein zweites Ende des Schultergurtbands 41.2 und ein zweites Ende des Beckengurtbands 42.2 an einer Verbindungsstelle 49.1 im Bereich eines Gurtschlusses 49 miteinander verbunden sind, beispielsweise durch eine Naht. Wie aus 2 weiter ersichtlich ist, wird das Schultergurtband 41.2 im oberen Bereich der B-Säule 2 durch ein Umlenkelement 41.6 umgelenkt, das beispielsweise als Umlenkrolle ausgeführt ist.
  • Die Funktionsweise des dargestellten Gurtsystems 40 passt sich ohne Probleme in ein bestehendes Rückhaltesystemkonzept bestehend aus Sensorsystem 10, Steuersystem 20 und Rückhaltemittel 30 ein. Der Unterschied zu bestehenden Systemen kommt dann zum Tragen, wenn eine getrennte Gurtblockade, eine getrennte Straffung oder eine getrennte Kraftbegrenzung der unterschiedlichen Körperbereiche Oberkörper (Brust, Thorax) gegenüber Unterkörper (Femur, Tibia, Pelvis) gewünscht wird. Aus den Informationen der Innenraumsensierung, wie z. B. Sitzpositionssensor, Gewichtssensor oder Innenraumkameras kann die Größe, das Gewicht und die Sitzposition des Insassen abgeschätzt werden und auf Basis der durch Beschleunigungs- und/oder Druck- und/oder Körperschallsensoren gemessenen Crashschwere oder Crashart können die geeigneten Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Hierzu kann es beispielsweise erforderlich sein, dass das Beckengurtband 42.2 zu einem späteren Zeitpunkt blockiert wird als das Schultergurtband 41.2, oder dass die Kraftbegrenzung im Schultergurtband 41.2 defensiver als im Beckengurtband 42.2 eingestellt wird. Es können weitere verschiedene Kombinationen eingestellt werden, wobei die korrespondierenden Schwellwerte für die Kraftbegrenzung oder die Vorstraffung entsprechend eingestellt werden können. Vorzugsweise erfolgt die Ansteuerung über das erste Steuergerät 22, das beispielsweise als Airbagsteuergerät ausgeführt ist, wobei auch andere Steuergeräte zur Ansteuerung denkbar sind. Eine im Aufrollmodul 41.1, 42.1 verbaute Zündvorrichtung nutzt die Energie der Zündeinheit um das korrespondierende Gurtband 41.2, 42.2 aktiv einzurollen. Die Energie wird nun je nach detektiertem Lastfall auf das Beckengurtband 42.2 und das Schultergurtband 41.2 aufgeteilt. Die Aufteilung erfolgt beispielsweise über eine vom ersten Steuergerät 22 übermittelte Information, wobei die auf der gemeinsamen Achse 47 verbauten Kopplungsmittel 43 angesteuert werden. Die Kopplung/Entkopplung der Aufrollmodule 41.1, 42.1 an die Achse 47 kann beispielsweise mechanisch, elektrisch, elektro-mechanisch, pneumatisch oder hydraulisch erfolgen. Denkbar ist auch die Integration einer Auslöseeinheit zur Entkopplung/Kopplung der Aufrollmodule 41.1, 42.1 in die Aufrollmodule 41.1, 42.1 selbst. Die vollständige Integration der Auslöseeinheit mit dem Steuergerät im korrespondierenden Aufrollmodul 41.1, 42.1 ist ebenfalls denkbar.
  • Die Bauform der horizontal auf einer gemeinsamen Antriebswelle 47 angeordneten Aufrollmodule 41.1, 42.1 passt ideal zur Verbausituation in zukünftigen Fahrzeugen 1, da die B-Säulen 2 aufgrund der Seitencrashanforderungen in Höhe des Seitenschwellers immer breiter ausgelegt werden und somit genügend Bauraum vorhanden sein wird. Typischerweise wird das Schultergurtband 41.2 ausgehend von der Einbauposition vertikal nach oben bis zum oberen Umlenk- und Verankerungspunkt 41.6 an der B-Säule 2 geführt. Damit ergeben sich für die Positionierung und Gurtführung des Schultergurtbands 41.2 keine Änderungen zur herkömmlichen Ausführung. Beim Beckengurtband 42.2 wird das Gurtband 42.2, entgegen der typischen Verankerung des Gurtbandes 42.2 am Fahrzeug 1 in Höhe des Sitzes, mittels eines Auslasses aus der Verkleidung geführt, wie beispielsweise aus 3 ersichtlich ist.
  • Der stark vereinfachte, schematische Darstellung der Aufrollmodule 41.1, 42.1 in 4, zeigt die gemeinsame Antriebswelle 47 der Aufrollmodule 41.1, 42.1. Die mögliche Kopplung der beiden getrennt auf der Antriebswelle 47 befestigten Aufrollmodule 41.1, 42.1 wird durch entsprechende mechanische, pneumatische oder hydraulische Komponenten 43 ermöglicht. So wäre es bei Bedarf beispielsweise möglich im Gurtstraffmodus oder auch im Gurtkraftbegrenzungsmodus einen gleichzeitigen und gleichmäßigen Eingriff auf die beiden Aufrollmodule 41.1, 42.1 vorzunehmen. Die Kopplung zwischen der Antriebswelle 47 und der entsprechenden Gurtführung 41.3, 42.3 erfolgt beispielsweise über eine mechanische Einrastung von entsprechenden Kopplungselementen und zwar getrennt für jedes Aufrollmodul 41.1, 42.1.
  • Eine Gurtkraftbegrenzung auf mechanische Art kann beispielsweise mittels eines Torsionselementes umgesetzt werden, welches bei Erreichen eines bestimmten Schwellwertes eine Sollverformung durchführt. Alternativ zu diesem Konzept ist auch eine hydraulische Umsetzung möglich, die nachfolgend unter Bezugnahme auf 5 und 6 beispielhaft beschrieben wird.
  • Wie aus 5 und 6 ersichtlich ist, kann eine Innendruckkammer 41.4, 42.4, welche von einer reiß- und hochfesten Membran 41.5, 42.5 begrenzt wird, zur Kraftbegrenzung und zur Vorstraffung verwendet werden. Je nach Bedarf kann der Druck in der Innendruckkammer 41.4, 42.4 angepasst werden, und damit auch der Umfang der Membran 41.5, 42.5 verändert werden. Um die Membran 41.5, 42.5 herum wird eine an die flexible Innendruckkammer 41.4, 42.4 angepasste variierbare Gurtführung 41.3, 42.3 gelegt, welche beispielsweise aus zwei halbkreisförmigen Körpern besteht. Soll eine Straffung ausgeführt werden, dann bewirkt eine schlagartige Druckerhöhung in der Innendruckkammer 41.4, 42.4 eine Aufweitung der Gurtführung 41.3, 42.3 von einem kreisförmigen Körper zu einem ovalen Körper. Damit wird letztendlich eine Straffung des Gurtbandes 41.2, 42.2 erreicht, da auf beiden Seiten der Gurtführung 41.3, 42.3 eine Längenänderung und damit ein "Weggewinn" entsteht. In 5 ist das erste Aufrollmodul 41.1 mit einer Innendruckkammer 41.4 dargestellt, in der ein niedriger Druck herrscht, und das zweite Aufrollmodul 42.1 ist mit einer Innendruckkammer 42.4 dargestellt, in der ein höherer Druck herrscht.
  • Eine Kraftbegrenzung kann durch eine Anpassung des Druckes in der korrespondierenden Innendruckkammer 41.4, 42.4 umgesetzt werden. Dabei kann der Druck entsprechend abgesenkt werden, um den Gurtbandauszug bei Erreichen einer bestimmten Kraft freizugeben, welche über den Druck in der Innendruckkammer messbar ist. Durch einen über ein Ausgleichsventil 43.1 ausgeführten Druckausgleich zwischen der Innendruckkammer 41.4 des Schultergurtbands 41.2 und der Innendruckkammer 42.4 des Beckengurtbands 42.2 kann das Kraftniveau entsprechend angepasst werden, oder eine Kopplung der Zustände für das in Beckengurtband 42.2 und das Schultergurtband 41.2 erreicht werden.
  • Eine alternative nicht dargestellte Ausführungsform der Aufrollmodule, bei der keine Straffung durch die unter Druck stehenden Innendruckkammern erzeugt wird, sieht einen Einschluss eines pyrotechnischen Elementes vor. Aufgrund der Geometrie bietet es sich an, dieses pyrotechnische Element in Richtung der Antriebswelle anzuordnen, d. h. in Fahrzeuglängsrichtung. Die beispielsweise in Form von Sprengmitteln oder auch durch Druckgas verfügbare Energie, kann dann je nach Bedarf für die Straffung des Schultergurtbands 41.2 und/oder des Beckengurtbands 42.2 aufgeteilt werden. Die Kraftbegrenzung könnte weiterhin durch Einstellen des Drucks in der Innendruckkammer realisiert werden.
  • Bei einer weiteren alternativen nicht dargestellten Ausführungsform werden die Innendruckkammern zur Kraftbegrenzung durch Torsionsstäbe ersetzt, wobei die Straffung durch das pyrotechnische oder druckgasgesteuerte Element erreicht wird, das in Richtung der Antriebswelle eingebaut wird.
  • Das erfindungsgemäße Gurtsystem ermöglicht in vorteilhafter Weise eine individuelle Anpassung der beiden Gurteinheiten, welche bei einer Kollision, wie z. B. einem Front-, Seiten- oder Heckcrash, einem Überschlag usw. eine entsprechende Rückhaltewirkung auf den Insassen ausüben, an Größe, Gewicht und Sitzposition des Insassen, welche beispielsweise über entsprechende Sensoren oder eine Innenraumkamera erfasst werden können. Dies ermöglicht ein effizientes Energiemanagement bei der Gurtsystemauslegung und eine optimale Anpassung an einen tatsächlich, real auftretenden Crash.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
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    • - KR 2006054684 [0007]
    • - US 5560565 A1 [0009]

Claims (10)

  1. Gurtsystem für ein Insassenschutzsystem in einem Fahrzeug mit einer ersten Gurteinheit (41), welche ein erstes Gurtband (41.2) und ein erstes Aufrollmodul (41.1) mit einer ersten Gurtführung (41.3) umfasst, und einer zweiten Gurteinheit (42), welche ein zweites Gurtband (42.2) und ein zweites Aufrollmodul (42.1) mit einer zweiten Gurtführung (42.3) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Aufrollmodul (41.1) und das zweite Aufrollmodul (42.1) auf einer gemeinsamen Antriebsachse (47) angeordnet sind, wobei die Kopplung zwischen der Antriebsachse (47) und den beiden Aufrollmodulen (41.1, 42.1) über korrespondierende mit der ersten Gurtführung (41.3) und/oder der zweiten Gurtführung (42.3) zusammenwirkende Koppelelemente getrennt für die beiden Aufrollmodule (41.1, 42.1) erfolgt.
  2. Gurtsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Gurteinheiten (41, 42) so aufgebaut sind, dass ein Gurtaufrollmodus (44) und/oder ein Gurtstraffmodus (45) und/oder ein Gurtkraftbegrenzungsmodus (46) durchführbar sind.
  3. Gurtsystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Gurteinheit (41) und die zweite Gurteinheit (42) über Koppelmittel (43) so miteinander gekoppelt sind, dass die beiden Gurteinheiten (41, 42) in den verschiedenen Betriebsmodi unabhängig voneinander ansteuerbar sind.
  4. Gurtsystem nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Koppelmittel (43) mechanische und/oder pneumatische und/oder hydraulische Koppelmittel umfassen.
  5. Gurtsystem nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Gurtband (41.2) mit einem ersten Ende so mit dem ersten Aufrollmodul (41.1) zusammenwirkt, dass das erste Gurtband (41.2) vom ersten Aufrollmodul (41.1) aufrollbar ist, und das zweite Gurtband (42.2) mit einem ersten Ende so mit dem zweiten Aufrollmodul (42.1) zusammenwirkt, dass das zweite Gurtband (42.2) vom zweiten Aufrollmodul (42.1) aufrollbar ist, wobei ein zweites Ende des ersten Gurtbands (41.2) und ein zweites Ende des zweiten Gurtbands (42.2) an einer Verbindungsstelle (49.1) im Bereich eines Gurtschlusses (49) miteinander verbunden sind.
  6. Gurtsystem nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass eine unabhängige Straffung der beiden Gurtbänder (41.2, 42.2) während des Gurtstraffmodus (45) jeweils von einer pyrotechnischen und/oder mechanischen und/oder pneumatischen und/oder hydraulischen Auslöseeinheit und/oder einem Druckgasgenerator und/oder einem Hybridgasgenerator und/oder einem Elektromotor bewirkt ist.
  7. Gurtsystem nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass eine unabhängige Kraftbegrenzung für die beiden Gurtbänder (41.2, 42.2) während des Gurtkraftbegrenzungsmodus (46) jeweils durch ein mechanisches und/oder pneumatisches und/oder hydraulisches und/oder elektrisches Stellelement bewirkt ist.
  8. Gurtsystem nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die unabhängige Straffung und/oder Kraftbegrenzung der beiden Gurtbänder (41.2, 42.2) jeweils durch eine von einer Membran (41.4, 42.4) begrenzten Innendruckkammer (41.4, 42.4) umgesetzt wird, welche in Abhängigkeit von einem einstellbaren Innendruck auf eine Gurtführung (41.3, 42.3) des korrespondierenden Gurtbandes (41.2, 42.2) wirkt, wobei die korrespondierende Gurtführung (41.3, 42.3) mehrteilig ausgeführt ist.
  9. Gurtsystem nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass eine erste Innendruckammer (41.4) zur Straffung und/oder Kraftbegrenzung des ersten Gurtbandes (41.2) und eine zweite Innendruckammer (42.4) zur Straffung und/oder Kraftbegrenzung des zweiten Gurtbandes (42.2) über ein Ausgleichsventil (43.1) miteinander gekoppelt sind.
  10. Gurtsystem nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Gurteinheiten (41, 42) in Abhängigkeit von Informationen einer ersten Sensoreinheit (12), welche einen Fahrzeuginnenraum sensiert, und/oder einer zweiten Sensoreinheit (14), welche ein Fahrzeugumfeld sensiert, und/oder einer dritten Sensoreinheit (16), welche einen Aufprall sensiert, und/oder einer vierten Sensoreinheit (18) angesteuert werden, welche Fahrzeugdynamikgrößen sensiert.
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