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Die
Erfindung betrifft eine Druckmaschine und ein Verfahren zum Betrieb
einer Druckmaschine sowie eine Druckmaschinenanlage und ein Verfahren
zum Betrieb der Druckmaschinenanlage gemäß dem
Oberbegriff des Anspruches 1 bzw. 8 bzw. 9 bzw. 14.
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Im
Nassoffset ergeben sich häufig Probleme, die aus dem unterschiedlichen
Wasseranteil der ungetrockneten Bahnen im Verhältnis zu
den getrockneten Bahnen und den unterschiedlichen Druckmaterialien,
besonders der Druckfarben ergeben. Die Wasseraufnahme des Bedruckstoffes
erfolgt beim Nassoffset nach dem Kontakt mit dem Feuchtmittel im
ersten Druckwerk näherungsweise kontinuierlich bis zum
vollständigen Wegschlagen und Verdunsten der im Druck auf
die Papieroberfläche aufgetragenen Wasserschicht. Dadurch
nimmt das Volumen des Bedruckstoffes beim Nassoffset näherungsweise
kontinuierlich zu und der E-Modul näherungsweise kontinuierlich
ab. Die Papierbahnbreite nimmt dadurch ebenfalls näherungsweise
kontinuierlich zu. Dies äußert sich im Druck als
sogenannter Fanout, d. h. der Bildanteil der zuerst gedruckten Farbe
wird mit dem Papier unter Wassereinfluss breiter und die folgenden
Teilbilder müssen in gleichem Maß breiter vorbereitet
werden, um deckungsgleich (registerhaltig) aufgedruckt werden zu
können. Die Abnahme des E-Modul durch Wasseraufnahme führt
zu einer größeren Längung der unter Zugspannung
stehenden Papierbahn und einer Abnahme dieser Zugspannung. Für
ein durchschnittliches Zeitungspapier folgt bei einer Zugspannung
von z. B. 20 dAN/m: eine Längendehnung von z. B. ca. 0,04%
im trockenen Zustand und eine Längendehnung von z. B. ca.
0,20% im nassen Zustand nach dem Verlassen der Druckeinheit.
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Beim
Durchlaufen eines Trockners wird das aufgenommene Wasser praktisch
vollständig verdunstet und die trocknende Papierbahn schrumpft entsprechend
und mit ihr nimmt der E-Modul wieder zu. Diese Effekte können
in Nassoffsetmaschinen im Hybridbetrieb zu Bahnlauf- und Registerproblemen führen.
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Durch
die
WO 2007/020288
A1 ist eine Druckmaschinenanlage zur Erzeugung von Coldset/Heatset-Hybridprodukten
bekannt. Für den Coldsetbetrieb und den Heatsetbetrieb
sind unterschiedliche Papiersorten und voneinander verschiedene Druckfarben
zu verwenden.
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Die
DE 20 2005 020947
U1 offenbart ebene Doppeldruckwerke mit in Linearlagern
gelagerten, und kraftgesteuert stellbaren Druckwerkszylindern. Für
unterschiedliche Papierqualitäten sind unterschiedliche
Druckniveaus zur Einstellung der Druck-An-Stellung vorgesehen.
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In
der
WO 03/045694
A1 ist für den Trockenoffset empfohlen, im Druckwerk
unter Druckbedingungen eine Farbe mit einer Zügigkeit von
6 bis 9,5 – gemessen mit einem Gerät Inkomat der
Fa. Prüfbau – zu verwenden.
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In
der Veröffentlichung „Report 30" der
Koenig & Bauer
AG vom August 2007 wird über den wasserlosen Druck
mit der selben Farbe für den Coldset- und den Heatset-Druck
berichtet. Neben der Möglichkeit für einen schnellen
Produktionswechsel mache der im wasserlosen Druck wegfallende Fanout eine
Verringerung der Makulatur und auch Hybrid-Produktionen Coldset/Heatset
auf Zeitungs- und Akzidenzpapieren einfacher.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine variable und gleichzeitig
einfach zu handhabende Druckmaschine und eine bzgl. des Produktspektrums
besonders vielfältige und gleichzeitig einfach zu handhabende
Druckmaschinenanlage zu schaffen.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale
des Anspruches 1 bzw. 8 bzw. 9 bzw. 14 gelöst.
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Die
mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin,
dass eine Druckmaschine, insbesondere Zeitungsdruckmaschine nicht
ausschließlich für reine Zeitungsproduktion, sondern
neben der Zeitungsproduktion für die Herstellung einer Vielzahl
anderer, unterschiedlicher Druckprodukte genutzt werden kann. Um
mit solch einer Druckmaschine ein möglichst breites Spektrum
verschiedener Druckprodukte abdecken zu können, müssen
auch Verfahren eingesetzt werden können, mit deren Hilfe eine
Steigerung der Qualität der Druckproduktes erzielt werden
kann. Dazu gehört insbesondere die Heißlufttrocknung.
Druckwerke, die Bedruckstoffbahnen, insbesondere Papierbahnen kurz
Bahnen bedrucken sollen, die nach dem Druck heißluftgetrocknet
werden, müssen dabei besondere Voraussetzungen erfüllen.
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Bei
sog. Misch- bzw. Hybrid-Produkten ist vorteilhaft nur ein Teil der
Seiten des fertigen Produktes heißluftgetrocknet, z. B.
die Decklagen und/oder innere Panoramapositionen. Dazu wird ein
Teil der Papierbahnen, ggf. nur eine einzige Bahn, nach dem Druck
durch einen Trockner geführt. Die restlichen Papierbahnen
werden z. B. im Coldset, also ohne Trocknung bedruckt und gemeinsam
mit der/den getrockneten Papierbahnen dem/den Falzwerk(en) zugeführt.
Um Hybridmaschinen wirtschaftlich einsetzen zu können,
ist es vorteilhaft die Druckeinheiten, die mit Heißlufttrocknung
verwendet werden, zudem wahlweise und möglichst im schnellen
Wechsel auch mit Papierbahnen betreiben zu können, die
nicht getrocknet werden sollen.
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Von
besonderem Vorteil ist es, dass Trocken-Offsetmaschinen – bedingt
durch die fehlende Wasseraufnahme des Bedruckstoffes – praktisch
keinen Fanout haben und auch keine bedeutsame Veränderung
des E-Modules nach dem Druck. Die Veränderungen der Papierbahndimensionen
durch den Heißluft-Trocknungsvorgang sind dadurch ebenfalls wesentlich
geringer. Hierdurch unterscheiden sich bei Trocken-Offsetmaschinen
die Einstellungen der Zugwalzen von Trockenoffset-Papierbahnen,
die heißluftgetrocknet sind, sich praktisch nicht von den Einstellungen
für nicht heißluftgetrocknete Papierbahnen. Dadurch
ist der Zusammenlauf von getrockneten und nicht getrockneten Trockenoffset-Bahnen weniger
problematisch.
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Die
Dimensionsstabilität der im Trockenoffset bedruckten Papierbahnen,
die sich in nur geringen Unterschieden zwischen heißluftgetrockneten und
nicht heißluftgetrockneten Papierbahnen an Trocken-Offsetmaschinen
zeigt, lässt hierdurch auch für Nassoffsetmaschinen
brauchbare Hybridanwendungen durch Einsatz des Trockenoffset für
die Hybridbahnen zu.
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Von
besonders großem Vorteil ist es für die Trocken-Offsetmaschine
Druckfarben mit speziellen, vorteilhaften Eigenschaften und/oder
spezielle Materialien für die Bedruckstoffbahnen zu verwenden,
da in diesem Fall für Cold- und Heatset die selbe Farbe und
in beiden Fällen kein Feuchtmittel verwendet werden kann.
Hierdurch ist eine schnelle Umstellung der Bahnen, insbesondere
Hybridbahn(en), von Heatset auf Coldset und umgekehrt möglich.
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Vorteilhaft
sind auch die guten Bahnlaufeigenschaften wegen Dimensionsstabilität
des Bedruckstoffes durch Wegfall des Feuchtwassers. Besonders die
Bahnüberführung im Hybridbetrieb Heatset-Coldset
wird dadurch weniger kritisch.
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Weiter
ist wegen der Dimensionsstabilität des Bedruckstoffes durch
Wegfall des Feuchtwassers ein verbessertes Umfangs- und besonders
Seitenregister möglich.
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Bei
einer Kombination aus Tisch-Aufstellung (bzw.: Unterbau-Aufstellung)
der Coldset-Druckmaschine mit Parterre-Aufstellung der Heatset-Druckmaschine
wird – selbst bei einem mehrere Ebenen aufweisenden Trichteraufbau – eine
niedrige Raumhöhe möglich.
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Durch
das Einleiten der Hybridbahnen von der Seite her ist es möglich,
diese Bahnen im Produkt ohne großen Aufwand nahezu uneingeschränkt
an jede Stelle des Produktes zu bringen.
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In
einer bzgl. der erzielbaren Produktstärke vorteilhaften
Ausführung ist eine dreifachbreite, Heatset ermöglichende
Druckmaschine mit einer dreifachbreiten im Coldset betriebenen Druckmaschine in
der Weise kombiniert, dass eine Heatsetbahn überführbar
ist.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im
Folgenden näher beschrieben.
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Es
zeigen:
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1 eine
Draufsicht auf eine Druckmaschinenanlage;
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2 eine
Seitenansicht einer Druckmaschinenanlage gemäß 1;
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3 eine
Druckeinheit der ersten Druckmaschine;
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4 ein
Bereich für die Zügigkeit einer im Cold- und Heatset
verwendbaren Druckfarbe;
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5 eine
Druckeinheit der zweiten Druckmaschine;
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6 ein erstes Beispiel für die
Bahnführung in der Druckmaschinenanlage;
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7 ein
erstes Beispiel für die Bahnführung in der Druckmaschinenanlage;
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8 ein
zweites Beispiel für die Bahnführung in der Druckmaschinenanlage;
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9 ein
drittes Beispiel für die Bahnführung in der Druckmaschinenanlage;
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10 ein
viertes Beispiel für die Bahnführung in der Druckmaschinenanlage.
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1 zeigt
eine schematische Draufsicht auf eine Druckmaschinenanlage, wobei
neben einer oder mehreren Druckeinheiten 02 eines ersten
Typs (bzw. erste Druckeinheit 02) einer ersten Druckmaschine 01 auch
eine oder mehrere Druckeinheiten 22 eines zweiten Typs
(z. B. zweite Druckeinheit 22) einer zweiten Druckmaschine 21 vorgesehen
sind. Die ersten und zweiten Druckeinheiten 02; 22 sind
in unten näher beschriebenen Weise neben- oder hintereinander,
insbesondere jedoch nebeneinander, z. B. parallel oder aber winkelig
zueinander ausgerichtet.
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Das
zur ersten Druckmaschine 01 bzw. den ersten Druckeinheiten 02 im
Hinblick auf die wahlweise durchführbaren Betriebsweisen
und/oder das zur Anwendung von Farben mit speziellen, die Betriebsweisen
ermöglichenden Eigenschaften und/oder das zu den Bedruckstoffbahnen
genannte ist in seiner Lehre auch unabhängig von der Präsenz
einer anderen, z. B. der o. g. zweiten Druckmaschine 21 auf eine
einzelne Druckmaschine 01 bzw. auf eine oder mehrere Druckeinheiten 02 des
ersten Typs anzuwenden.
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Die
beiden Typen der Druckeinheiten 02; 22 können
in einer Ausführung im Grunde die selben sein. In diesem
Fall können sie beide nach einem selben der unten genannten
Druckverfahren (s. u.) und/oder der selben angewandten Technologie
des Druckverfahrens und/oder mit den selben Abmessungen (Länge/Umfang)
bildgebender Druckwerkszylinder 04; 24 (s. u.)
arbeiten.
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Vorteile
hinsichtlich einer Produktgestaltung können sich jedoch
für den Fall ergeben, wenn die beiden Typen von Druckeinheiten 02; 22 – je
nach Anforderung – voneinander verschieden sind und damit
unterschiedlichen Anforderungen gerecht werden.
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Wesentlich
ist hier, dass mindestens eine der beiden Druckmaschinen 01; 21 bzw.
mindestens eine Druckeinheit 02; 22 einer der
beiden Typen als Offset-Druckeinheit 02; 22 (hier
die Druckmaschine 01 bzw. mindestens eine Druckeinheit 02 des
ersten Typs) mit Offsetdruckwerken, d. h. mit Druckwerkszylindern 06; 26,
z. B. Übertragungszylindern 06; 26, ausgebildet
ist und nach dem Offsetverfahren betreibbar ist. Insbesondere ist
diese Druckmaschine 01 bzw. mindestens eine Druckeinheit 02 dieser Druckmaschine 01 im
Trockenoffset betreibbar bzw. betrieben. Die im Trockenoffset betreibbare
Druckeinheit(en) 02 dieser Druckmaschine 01 ist
(bzw. sind) derart ausgebildet, dass sie ohne die Zufuhr von Feuchtmittel
betreibbar bzw. betrieben ist (sind). Die Druckwerke dieser Druckeinheit 02 sind
ohne Feuchtwerk ausgebildet und weisen Farbwerke 07 auf,
welche in vorteilhafter Ausbildung als sog. Kurzfarbwerke 07,
unter anderem eine Rasterwalze 08 aufweisend, ausgebildet.
Die Rasterwalze 08 ist vorzugsweise temperierbar ausgebildet,
wobei über die Steuerung der Temperatur (und damit der
Farbviskosität) die Farbmenge eingestellt wird bzw. einstellbar ist.
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Die
Druckeinheit 02 wird durch einen vorgeordneten Rollenwechsler 03 mit
bahnförmigem Bedruckstoffbahn 11, kurz einer Bahn 11,
versorgt.
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Die
mindestens eine Druckeinheit 02 des ersten Typs der ersten
Druckmaschine 01 ist vorzugsweise als Druckturm 02 mit
im wesentlichen vertikaler Bahnführung ausgeführt
und weist mehrere Druckstellen 09 übereinander
für den beidseitigen Mehrfarbendruck auf (3).
Grundsätzlich kann der Druckturm 02 aus mehreren
gestapelten Einheiten – z. B. H-Druckeinheiten oder Satellitendruckeinheiten – bestehen.
Vorteilhaft ist es jedoch, wenn mehrere Doppeldruckwerke (ebene
Brücken-, n- oder u-Einheiten) übereinander angeordnet
sind. Die Doppeldruckwerke weisen zwei Druckwerke mit jeweils einem
als Form- und einem als Übertragungszylinder 04; 06 ausgebildeten
Druckwerkszylinder 04; 06 auf, wobei die mit einer
zu bedruckenden Bahn 11; 11' zusammenwirkende
Druckstelle 09 zwischen den Übertragungszylindern 06 gebildet
wird. Die Doppeldruckwerke können in mehreren Gestellen übereinander
gestapelt, oder aber wie dargestellt, in einem selben Gestell 12 angeordnet
sein. Im vorliegenden Beispiel sind vier – vorzugsweise
ebene – Doppeldruckwerke übereinander in einem
gemeinsamen Seitengestell angeordnet. Vorzugsweise sind die vier
Druckwerkszylinder 04; 06 derart angeordnet, dass
sie mit ihren Rotationsachsen in Druck-An im wesentlichen in einer
gemeinsamen Ebene E1 liegend angeordnet sind. Diese Ebene E1 ist
vorzugsweise um 85° bis 70° gegen die Vertikale
geneigt.
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In
einer vorteilhaften Ausführung sind die Druckwerkszylinder 04; 06 einzeln
in Lagern 13, z. B. Linearlagern 13, gelagert
und vorzugsweise kraftgesteuert stellbar. Das Einstellen kann hierbei über
ein definierbares Druckniveau erfolgen. Für unterschiedliche
zu bedruckende Bedruckstoffe 11; 11' (z. B. unterschiedliche
Strichgewichte und/oder Rauheitsgrade) der Bahnen 11; 11',
z. B. mittels kraftsteuerbarer Aktoren, können voneinander
verschiedene Druckniveaus vorgegeben sein bzw. werden. Dies birgt
den Vorteil, dass für unterschiedliche Betriebsarten – z.
B. Coldset „C” und Heatset „H” – voneinander
verschiedene Druckniveaus zur Einstellung der Druck-An-Stellung
der Lager 13 vorgebbar sind bzw. vorgegeben sind. Das Einstellen
von justierbaren Anschlägen erfolgt dann z. B. zunächst
bei freiem Anschlag durch das Anstellen des zu stellenden Zylinders
gegen den anderen Zylinder mit dem gewählten Druckniveau.
Der Anschlag wird in dieser Position des Zylinders an den Lagerblock
gestellt und fixiert und im Betrieb beim Druck-Anstellen mit einem überhöhten
Druck gegen den zuvor mittels dem gewünschten Druck justierten
Anschlag gedrückt. Eine Stellrichtung im Falle von Linearlagern 13 schließ mit der
Ebene E1 im Fall eines ebenen Doppeldruckwerkes vorzugsweise einen
spitzen Winkel von höchstens 0° bis 15° ein.
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In
einer vorteilhaften Ausbildung der Druckeinheit 02 ist
diese betriebsmäßig, d. h. für Rüst-
und Wartungszwecke (im Gegensatz zum Zerlegen bzw. einer Demontage),
teilbar ausgeführt. Hierzu sind die Druckwerkszylinder 04; 06 der
mehreren (vier) übereinander angeordneten Doppeldruckwerke
rotierbar in bzw. an einem rechten und einem linken Gestell- bzw.
Wandabschnitt 12.1; 12.2 in der Weise gelagert, dass
die beiden Druckwerkszylinder 04; 06 eines selben
Druckwerkes dem selben Gestell- bzw. Wandabschnitt 12.1; 12.2 zugeordnet
ist. Vorzugsweise sind die Druckwerkszylinder 04; 06 mehrerer, insbesondere
aller die Bahn 11; 11' auf der selben Seite bedruckenden
Druckwerke am selben Gestell- bzw. Wandabschnitt 12.1; 12.2 gelagert.
Die beiden voneinander trennbaren Teile sind in 3 mit
Teildruckeinheiten 02.1 und 02.2 bezeichnet. Die
Teildruckeinheiten 02.1; 02.2 sind entlang einer
Richtung senkrecht zur Rotationsachse der Druckwerkszylinder 04; 06,
insbesondere in einer horizontalen Richtung, in ihrem Abstand zueinander
veränderbar, indem vorzugsweise eine von beiden raumfest
und die andere hierzu relativ bewegbar gelagert ist.
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Des
weiteren weist die im Trockenoffset betreibbare Druckmaschine 01 entsprechende
Mittel zur Trocknungsunterstützung 14, z. B. einen
Trockner 14, auf. In einer zur axialen Richtung der Druckwerkszylinder 04; 06 der
Druckeinheit(en) 02 des ersten Typs senkrecht stehenden
Maschinenflucht M1 kann entweder lediglich eine Druckeinheit 02 des
ersten Typs und ein Trockner 14, aber es können
auch mehrere Druckeinheiten 02 des ersten Typs (in der Art
einer Linienmaschine) und ein oder mehrere Trockner 14 (Heißluft-,
UV- oder IR-Trockner) und/oder ggf. andere Aggregate wie z. B. eine
Kühleinrichtung 15, z. B. Kühlwalzenständer,
und/oder ggf. ein Lackierwerk angeordnet sein. Eine derartige Anordnung
einer oder mehrerer derartiger Druckeinheiten 02, z. B.
gemeinsam mit einem zusätzlichen Trockner 14 etc.,
in einer Maschinenflucht M1 kann im folgenden auch als Maschinenlinie,
im speziellen Fall auch als Heatset-Maschinenlinie, bezeichnet sein.
Die zu bedruckende Bahn 11; 11' wird vom Rollenwechsler 03,
beispielsweise wie dargestellt von einem in der selben Maschinenfluch
M1 z. B. auf einer Grundebene angeordneten oder aber einem seitlich versetzten
und mit der Rotationsachse der Rolle parallel zur Maschinenfluch
M1 ausgerichteten Rollenwechsler 03, der Druckeinheit 02 zugeführt.
Die Maschinenflucht M1 der ersten Druckmaschine 01 bzw. Maschinenlinie
verläuft auf Höhe einer die Druckwerkszylinder 04; 06 der
ersten Druckeinheit 02 in der Länge halbierenden
Symmetrieebene und kann in dieser Ausprägung auch als Maschinenmittelflucht M1
bezeichnet sein.
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Für
den Fall, dass die Druckeinheit(en) 02 mehrfachbreit, d.
h. mit einer Breite zum Drucken von vier oder gar sechs nebeneinander
angeordneter Druckseiten, z. B. stehenden Zeitungsseiten oder liegenden
Tabloidseiten, ausgebildet ist, ist dem Trockner 14 auf
dem Bahnweg z. B. noch einer Längsschneideinrichtung 16,
und in jedem Fall eine Wendeeinrichtung 17 nachgeordnet.
Durch die Wendeeinrichtung 17 kann es einerseits möglich
sein, eine Bahn 11 oder Teilbahnen 11.1; 11.2; 11.3 zur
zweiten Druckmaschine 21 hin auszuleiten und/oder Teilbahnen 11.1; 11.2; 11.3 seitlich
zu versetzen bevor sie auf einen Falztrichter 19 der ersten
Druckmaschine 01 geführt werden. Soll die Heatset-Maschinenlinie
in einer Getrenntproduktion „G” der Druckmaschinenanlage
auch autonom produzieren können, so ist – z. B.
ebenfalls in der Maschinenflucht M1 – ein Trichteraufbau 18 mit
einem oder mehreren Falztrichtern 19 sowie ein Falzapparat 20 vorgesehen.
Durch die Wendeeinrichtung 17 kann es einerseits möglich sein,
eine Bahn 11 oder Teilbahnen 11.1; 11.2; 11.3 zur
zweiten Druckmaschine 21 hin auszuleiten und/oder Teilbahnen 11.1; 11.2; 11.3 seitlich
zu versetzen bevor sie auf einen Falztrichter 19 der ersten Druckmaschine 01 geführt
werden. Für eine n-fachbreite Druckeinheit 02 sind
vorteilhaft n Wendestangen, vorzugsweise n Wendestangenpaare, in
der Wendeeinrichtung 17 vorgesehen.
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Der
Trichteraufbau 18 der dargestellten Druckmaschine 01 weist
hier lediglich eine Trichterebene mit lediglich einem Falztrichter 19 auf.
Prinzipiell können in einer Trichterebene bei einer n-fachbreiten
Druckmaschine (n-fachbreiten Druckwerkszylindern) n Falztrichter 19 nebeneinander
und/oder zwei oder drei Ebenen übereinander mit jeweils
einem oder n Falztrichtern 19 angeordnet sein.
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Die
im Trockenoffset betreibbare Druckmaschine 01 bzw. die
im Trockenoffset betreibbare Druckeinheit 02 ist in einer
Betriebsart „H” dieser Druckmaschine 01 im Heatset-Verfahren
betrieben, d. h. eine in der Trockenoffset-Druckeinheit 02 bedruckte
Bahn 11 ist durch den aktivierten Trockner 14 geführt.
In einer anderen Betriebsart „C” dieser Druckmaschine 01 ist
diese im Coldset-Verfahren betrieben, d. h. eine in der Trockenoffset-Druckeinheit 02 bedruckte
Bahn 11' ist entweder um den Trockner 14 herum
oder durch den deaktivierten Trockner 14 hindurch geführt.
Die im Trockenoffset betreibbare oder betriebene Druckmaschine 01 bzw.
die im Trockenoffset betreibbare oder betriebene Druckeinheit 02 ist
somit wahlweise im Heatset-Verfahren oder im Coldset-Verfahren betreibbar
bzw. betrieben. Unter dem Vorsatz „Heatset” wird
nicht nur die Trocknung der Bahn 11 unter Verwendung eines
thermischen Verfahrens, sondern im Gegensatz zum „Coldset” auch
die Trocknung durch andere trocknungsunterstützende Mittel,
z. B. UV- oder IR-Trockner, verstanden.
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Die
im Trockenoffset betreibbare oder betriebene Druckmaschine 01 bzw.
die im Trockenoffset betreibbare oder betriebene Druckeinheit 02 ist
in der Betriebsart „C” „Coldset” z.
B. mit „normalem” Zeitungspapier beschickt, d.
h. der Bedruckstoff 11; 11' stellt ungestrichenes
oder lediglich geringfügig gestrichenes Papier mit einem
Strichgewicht von maximal 20 g/m2, z. B.
höchstens 10 g/m2, insbesondere höchstens
5 g/m2, dar. Anstelle ungestrichenen oder geringfügig
gestrichenen Papiers kann in der Betriebsart „C” „Coldset” auch
als „aufgebessertes Zeitungspapier” bezeichnetes
Papier als Bedruckstoffbahn Verwendung finden. Das Papier weist
im Coldset-Verfahren z. B. ein Flächengewicht von höchstens
65 g/m2, bei ungestrichenem Zeitungspapier
z. B. auch höchstens 50 g/m2 oder
gar höchstens 40 g/m2 auf. Bevorzugt
wird in der Betriebsart „C” „Coldset” eine
Bedruckstoffbahn 11 bzw. ein Papier, welches eine Rauhigkeit
nach Parker Print Surf (PPS) von größer 3,50 μm,
insbesondere größer als 4,00 μm aufweist.
Die Glätte nach Bekk (gemäß DIN 53107)
beträgt – z. B. zumindest auf der glatteren Seite – beispielsweise
vorteilhaft weniger als 70,0 s, insbesondere weniger als 60,0 s.
Hierdurch und durch die Porigkeit kann die Farbe gut in das Papier wegschlagen.
Im Hinblick auf ein verbessertes Deckungsverhalten ist in einer
vorteilhaften Ausführung im „Coldset” geringfügig
gestrichenes oder aufgebessertes Zeitungspapier – z. B.
mit einem Flächengewicht von 40–65 g/m2 als Bedruckstoffbahn 11; 11' durch
die Trockenoffset-Druckeinheit 02 und um den Trockner 14 herum
bzw. durch den inaktiven Trockner 14 geführt.
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Die
im Trockenoffset betreibbare oder betriebene Druckmaschine 01 bzw.
die im Trockenoffset betreibbare oder betriebene Druckeinheit 02 ist
in der Betriebsart «H” „Heatset” z.
B. mit einer Bedruckstoffbahn 11' aus satiniertem und/oder
stärker gestrichenem Papier mit einem Strichgewicht von
mehr als 10 g/m2, z. B. mehr als 15 oder
gar mehr als 20 g/m2, beschickt. Das Papier
kann mit mittlerer oder höherer Qualität in einem
Grammaturbereich von größer 40 g/m2,
z. B. in einem Grammaturbereich von 55–90 g/m2,
insbesondere größer 50 g/m2 liegend,
ausgebildet sein. Die Glättezahl nach Bekk liegt zumindest auf
der glatteren Seite vorzugsweise bei mindestens 70,0 s, insbesondere
von mindestens 100,0 s.
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In
einer vorteilhaften Ausgestaltung findet beim Betrieb – vorteilhaft
in beiden Betriebsarten „C”; „H” – der
(Trockenoffset-)Druckeinheit 02 bzw. (Trockenoffset-)Druckmaschine 01 eine
Farbe Verwendung, welche bei 25° (Angabe Temperatur mit ±0,5°C Fehlerbereich
für Viskositätwerte) eine Viskosität
von mindestens 120 Pa·s, insbesondere mindestens 150 Pa·s
besitzt. Sind mehrere, z. B. eine Anzahl n, Farben einer selben
Seite der zu bedruckenden Bahn 11; 11' zugeordnet,
so sollte zumindest das Mittel der über die Messpunkte
gemittelten Werte für die n Farben (z. B. schwarz, cyan,
magenta, gelb) mindestens 120, insbesondere mindestens 150 Pa·s,
vorzugsweise jedoch jeder der gemittelten Werte für die
n Farben mindestens 120, insbesondere mindestens 150 Pa·s,
betragen. Vorzugsweise – z. B. hinsichtlich einer Temperatursteuerung
der Druckwerke – weichen die Viskositäten der
n einer selben Seite der Bahn 11; 11' zugeordneten
Farben um maximal 20% des Mindestwertes (d. h. von 120 bzw. 150
Pa·s), z. B. um maximal 24 bzw. 30 Pa·s vom Mittelwert über die
n Farben ab. Die angegebenen Werte sind an einem Physica, z. B.
Physica UDS 200 (hier: Gerätenummer UM 200/028210003, Probenmenge
0,1 cm3, Kegel-Platte-Prinzip, Kegelwinkel
1°, Scherrate D = 10 1/s, Messintervall 5 sec., d. h. 12
Messungen/min), der Fa. Anton Paar zu messende Viskositäten,
vorzugsweise unter den genanten Bedingungen. Ein Messpunkt für
eine Farbe bei einem bestimmten Parametersatz erfolgt hier beispielsweise durch
Mittelung der Werte der 12 aufeinanderfolgenden Messungen innerhalb
der Messminute.
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Bei
einer Messtemperatur von 25° (Angabe Temperatur mit ±1°C
Fehlerbereich für Tackwerte) und einer Geschwindigkeit
von 350 m/min (Angabe Temperatur mit ±2°m/min
Fehlerbereich für Tackwerte) sollte die Zügigkeit
einer vorteilhaften Farbe höchstens 130 Tack, insbesondere
höchstens 120 Tack betragen. Dies gilt zumindest für
einen Mittelwert der Messwerte aus den n auf einer selben Seite einer
selben Bahn 11; 11' aufzutragenden Farben, vorteilhaft
jedoch für alle n Farben auch einzeln betrachtet. 4 zeigt
eine Beispiel für eine vorteilhafte Zügigkeit
einer Farbe im Hinblick auf ihre Abhängigkeit von der Geschwindigkeit.
Während die Zügigkeit bei 25° und einer
Geschwindigkeit von 100 m/min bei ca. 90 Tack ±20 Tack,
also zwischen 70 und 110 Tack liegen sollte, liegt sie vorteilhaft
bei 25° und einer Geschwindigkeit von 350 m/min bei ca.
110 Tack ±20 Tack, also zwischen 90 und 130 Tack.
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In
einer vorteilhaften Variante variieren die Tackwerte der n nacheinander
auf einer selben Seite einer selben Bahn 11; 11' aufzutragenden
Farben gezielt in der Weise, dass die Tackwerte von Farbe zu Farbe
jeweils abnehmen. Dies jedoch vorzugsweise innerhalb einer Höchstgrenze
von 140 Tack, vorteilhaft jedoch innerhalb der oben für
die jeweiligen Bedingungen angegebener Höchstgrenzen bzw.
Intervalle.
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Die
hier angegebenen Werte für die Zügigkeit sind
mit dem Tack-o-Scope (Fa. Testprint) bei den entsprechenden empfohlenen
Parametern ermittelt (hier: Probenmenge 500 mm3,
ohne Vortemperierung der Farbe, Verreibung 30 sec. bei 50 m/min,
anschließend 2 min Messzeit bei zu prüfender Geschwindigkeit,
am Ende der 2 min Wert als Ergebnis ablesen).
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Die
Farbe weist eine verhältnismäßig geringe
Abhängigkeit der Zügigkeit von der Geschwindigkeit
auf, deren Steigung vorzugsweise bei 25°C und 350 m/min
höchsten 0,10 Tack/(n/min), insbesondere höchsten
0,08 Tack/(n/min) – gemessen mit dem Tack-o-Scope beträgt.
In einer vorteilhaften Variante ist die Steigung im genannten Punkt
(25°C und 350 m/min) jedoch positiv und größer
Null, insbesondere mindestens 0,02 Tack/(n/min). Dies hat den Effekt, dass
dem Effekt einer ggf. vorliegende negativen Steigung in der Abhängigkeit
der Zügigkeit von der Temperatur entgegengewirkt wird.
Erwärmt sich das Druckwerk mit steigender Produktionsgeschwindigkeit
und senkt sich die Zügigkeit aufgrund der Temperaturerhöhung,
so steigt sie jedoch gleichzeitig aufgrund der steigenden Geschwindigkeit.
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Unter
der Bezeichnung „Mittelwert” bzw. „gemittelt” wird
hier vorzugsweise das arithmetische Mittel verstanden.
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Vorzugsweise
ist im jeweils betreffenden Druckwerk der Druckeinheit 02 für
beide Betriebsarten „C” und „H” die
selbe Farbe vorgesehen, d. h. beim Wechsel von einer auf die andere
Betriebsart muss keine Farbe ausgetauscht bzw. muss kein Farbkasten
gewechselt werden. Es ist für beide Betriebsarten und/oder
für beide o. g. Bedruckstoffarten die gleiche Farbe vorgesehen.
Im Fall von Farbzuführsystemen ist ein Wechsel der Betriebsart
ohne Wechsel oder Umschalten der Zuführung von den Farbtanks
möglich.
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Somit
wird in einem vorteilhaften Verfahren zum Betrieb der ersten Druckmaschine 01 in
einer ersten Betriebsart der Druckmaschine 01 eine Bahn 11 mit
einem Strichgewicht von maximal 20 g/m2,
z. B. höchstens 10 g/m2, und/oder
einer Rauhigkeit nach Parker Print Surf (PPS) von größer
3,50 μm, insbesondere größer als 4,00 μm,
durch eine Trockenoffset-Druckeinheit 02 geführt
und beidseitig ein oder mehrfarbig mit Druckfarbe bedruckt, deren
Mittelwert für die Zügigkeit aus den n auf einer
selben Seite einer Bahn 11 aufzutragenden Farben bei 25°C und
einer Geschwindigkeit von 350 m/min eine Zügigkeit von
höchstens 130 Tack, bezogen auf ein o. g. Tack-o-scope,
und/oder deren Mittelwert aus den n Farben über die jeweiligen über
den z. B. o. g. Zeitraum gemittelten Messwerte für die
Viskositäten mindestens 120, insbesondere mindestens 150
Pa·s beträgt (bezogen auf das Gerät Physica
der Fa. Anton Paar bei 25°C und einer Scherrate von 10
s–1.)
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Nach
dem Drucken in dieser Betriebsart wird z. B. eine neue, von der
ersten Bahn 11 verschiednen Bedruckstoffbahn 11',
kurz Bahn 11' durch die Druckeinheit 02 und den
nachgeordneten Trockner 14 eingezogen, welche ein signifikant,
z. B. um 10 g/m2, höheres Strichgewicht
und/oder eine geringere Rauhigkeit als die zuvor bedruckte Bahn 11,
z. B. ein Strichgewicht von größer 20 g/m2 und/oder eine Rauhigkeit nach Parker Print
Surf (PPS) von höchsten 3,50 μm aufweist. Ohne
die Druckfarbe zu wechseln, wird diese nun eingezogene Bahn 11' (Heatset-Bahn)
nun beidseitig ein oder mehrfarbig mit der zur ersten Betriebsart
selben Farbe bedruckt.
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Wie
bereits vorn erwähnt, besitzt die erste Druckmaschine 01 für
sich allein betrachtet bereits erhebliche Vorteile hinsichtlich
einer Produktvielfalt bei gleichzeitig geringem Aufwand. Besondere
Vorteile ergeben sich jedoch, wenn zusätzlich zur ersten Druckmaschine 01 die
zweite Druckmaschine 21 vorgesehen ist, und es möglich
ist, eine oder mehrere auf der ersten Druckmaschine 01 bedruckte
Bahnen 11; 11' oder Teilbahnen 11.1; 11.2; 11.3; 11.1'; 11.2'; 11.3' gemeinsam
mit auf der zweiten Druckmaschine 21 bedruckten Bedruckstoffbahn 31,
kurz Bahnen 31 oder Teilbahnen 31.1; 31.2; 31.3 zu
einem Produkt zu verarbeiten (Betriebsart M „Mischproduktion”).
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In 1 ist
in der Draufsicht und in 2 in einer höhenversetzten
Seitenansicht eine Druckmaschinenanlage dargestellt, welche neben
der im Trockenoffset betreibbaren bzw. betriebenen Druckmaschine 01,
kurz: Trockenoffsetmaschine 01, die zweite Druckmaschine 21,
vorzugsweise eine Zeitungsdruckmaschine 21, zeigt. Die
zweite Druckmaschine 21 weist in einer Maschinenflucht
M2 mehrere Druckeinheiten 22 des zweiten Typs auf. Die
Maschinenflucht M2 der zweiten Druckmaschine 21 verläuft
auf Höhe einer die Druckwerkszylinder 24; 26 der
zweiten Druckeinheit 22 in der Länge halbierenden
Symmetrieebene und kann in dieser Ausprägung auch als Maschinenmittelflucht
M2 bezeichnet sein.
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Die
Druckeinheiten 22 des zweiten Typs der zweiten Druckmaschine 21 sind
ebenfalls vorzugsweise als Druckturm 22 mit im wesentlichen
vertikaler Bahnführung ausgeführt und weisen jeweils
mehrere Druckstellen übereinander für den beidseitigen
Mehrfarbendruck auf (5). Diese zweiten Druckeinheiten 22 können
als Nassoffset- oder als Trockenoffset-Druckeinheiten ausgebildet
bzw. betrieben sein. Insbesondere bei Erweiterung bestehender Anlagen und/oder
bei Zurückgreifen auf die im Zeitungsdruck bislang üblichere
Offsettechnik können die zweiten Druckeinheiten 22 vorteilhaft
als Nassoffset-Druckeinheiten ausgebildet sein.
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Grundsätzlich
kann der Druckturm 22 aus mehreren gestapelten Einheiten – z.
B. H-Druckeinheiten oder Satellitendruckeinheiten – bestehen.
In einer für den Nassoffset bzgl. des geringen Fanout vorteilhaften
ersten Variante sind beispielsweise zwei Neunzylinder-Satellitendruckeinheiten
als Druckturm 22 gestapelt.
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Vorteilhaft
bzgl. Kompaktheit und/oder ggf. kostengünstiger ist es
jedoch, wenn mehrere Doppeldruckwerke (ebene Brücken-,
n- oder u-Einheiten) übereinander angeordnet sind. Die
Doppeldruckwerke weisen zwei Druckwerke mit jeweils einem als Form-
und einem als Übertragungszylinder 24; 26 ausgebildeten
Druckwerkszylinder 24; 26 auf, wobei die mit einer
zu bedruckenden Bedruckstoffbahn 31, kurz Bahn 31,
zusammenwirkende Druckstelle 29 zwischen den Übertragungszylindern 26 gebildet wird.
Die Doppeldruckwerke können in mehreren Gestellen übereinander
gestapelt, oder aber wie dargestellt, in einem selben Gestell 32 angeordnet
sein. Im vorliegenden Beispiel sind vier – vorzugsweise
ebene – Doppeldruckwerke übereinander in einem
gemeinsamen Seitengestell angeordnet. Vorzugsweise sind die vier
Druckwerkszylinder 24; 26 derart angeordnet, dass
sie mit ihren Rotationsachsen in Druck-An im wesentlichen in einer
gemeinsamen Ebene E2 liegend angeordnet sind. Diese Ebene E2 ist
wieder vorzugsweise um 85° bis 70° gegen die Vertikale
geneigt.
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Die
Druckwerke dieser zweiten Druckmaschine 21 bzw. zweiten
Druckeinheiten 22 können als Druckwerke für
den Nassoffset (wie dargestellt) oder den Trockenoffset ausgebildet
sein, d. h. sie sind mit oder ohne Feuchtwerk ausgebildet. In als
Druckeinheiten 22 für den Nassoffset, kurz: Nassoffset-Druckeinheiten 22,
ausgebildeten Druckeinheiten 22 ist im entsprechenden Druckwerk
neben einem Farbwerk 27 auch ein Feuchtwerk 30 vorgesehen.
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In
einer vorteilhaften Ausführung sind die Druckwerkszylinder 24; 26 wie
zur ersten Druckeinheit 02 beschrieben einzeln in nur exemplarisch
an einem Druckwerk dargestellten Lagern 33, z. B. Linearlagern 33,
gelagert und vorzugsweise kraftgesteuert stellbar (zu den übrigen
Einzelheiten des Stellens, der Stellrichtung etc. ist obiges anzuwenden).
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In
einer vorteilhaften Ausbildung der Druckeinheit 22 ist
auch diese entsprechend der oben beschriebenen teilbaren Druckeinheit 02 betriebsmäßig,
d. h. für Rüst- und Wartungszwecke (im Gegensatz
zum Zerlegen bzw. einer Demontage), teilbar ausgeführt
(zu den Einzelheiten siehe oben).
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In
der Maschinenflucht M2 der zweiten Druckmaschine 21 ist
ein Oberbau mit mindestens einer Wendeeinrichtung 37 und
zumindest bei mehrfachbreiter Ausbildung der Druckmaschine 21 eine Längsschneideeinrichtung 37 vorgesehen.
Die Wendeeinrichtung 37 ist derart ausgebildet, dass eine
von der Druckeinheit 02 des ersten Typs bzw. der ersten Druckmaschine 01 einlaufende
Bahn 11; 11' oder Teilbahn 11.x; 11.x' um
90° auf eine Flucht einer Bahn 31 bzw. Teilbahn 31.y der
zweiten Druckmaschine 21 gewendet werden, und über
einen z. B. in der Maschinenflucht M2 angeordneten Trichteraufbau 38 mit
einem oder mehreren Falztrichtern 39 beispielsweise in
einen gemeinsamen Falzapparat 40 geführt werden
kann. D. h., mittels der Wendeeinrichtung 37 ist in Mischproduktion „M” eine
in Transportrichtung T3 laufende Bahn 11; 11' oder
Teilbahn 11.x der ersten Druckmaschine 01 um 90° in
eine zur Maschinenflucht M2 der zweiten Druckmaschine 21 parallele
Transportrichtung T2 umlenkbar und auf einen z. B. ebenfalls in
der Maschinenflucht M2 der zweiten Druckmaschine 21 angeordneten
Trichteraufbau 38 der zweiten Druckmaschine 21 führbar.
Eine von der ersten zur zweiten Druckmaschine 01; 21 überführte Bahn 11; 11' oder
Teilbahn 11.1; 11.2; 11.3; 11.1'; 11.2'; 11.3' wird
hier auch als Hybridbahn 11; 11' bzw. Hybridteilbahn 11.1; 11.2; 11.3; 11.1'; 11.2'; 11.3' bezeichnet.
Stehen die beiden Druckmaschinen 01; 21 parallel
zueinander, so wird eine in der ersten Druckeinheit 02 bedruckte
Bahn 11; 11' zum Überführen aus
einer zur Maschinenebene M1 parallelen Richtung zunächst
um 90° in die Transportrichtung T3 gewendet.
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Die
beiden Typen von Druckeinheiten 02; 22 bzw. Druckmaschinen 01; 21 können
sich – zusätzlich oder anstelle eines Unterschiedes „Heatset”/”Coldset” dadurch
unterscheiden, dass sich die beiden Typen von Druckeinheiten 02; 22 in
der maximal für den Druck wirksamen Länge und/oder
im Umfang des bildgebenden Druckwerkszylinders 04; 24, z.
B. Formzylinders 04; 24 unterscheiden. D. h. sie können
mit einer Länge und/oder einem Umfang ausgeführt
sein, welche einer unterschiedlichen Anzahl von Druckseiten eines
selben Formates, z. B. Zeitungsseiten im Broadsheetformat, entspricht
bzw. die entsprechende Anzahl von Druckseiten am Formzylinder 04; 24 trägt.
Beispielsweise kann die Druckeinheit 02; 22 des
einen Typs Druckwerkszylinder 04; 24 einer Breite
von vier Druckseiten, insbesondere vier Zeitungsseiten („doppeltbreit”),
und – zumindest der Formzylinder 04; 24 – mit
einem Umfang entsprechend der Länge zweier Druckseiten
(„doppeltrund”), insbesondere zweier Zeitungsseiten
(„doppeltrund”), ausgebildet sein, d. h. in sog. „4/2”-Ausführung,
während die Druckeinheit 22; 02 des anderen
Typs in 4(Länge)/1(Umfang zumindest des Formzylinders 24; 04) – Ausführung,
in 2/2-Ausführung („einfachbreit” und „doppeltrund”)
oder 6/2-Ausführung („dreifachbreit” und „doppeltrund”)
ausgebildet ist. Bei einfachrunder Ausführung kann ein
mit dem „einfachrunden” Formzylinder 04; 24 zusammenwirkender
Druckwerkszylinder 06; 26, z. B. Übertragungszylinder 06; 26 (s.
u.) auch doppeltrund ausgebildet sein. Grundsätzlich kann
die eine Druckmaschine 01; 21 als eine der Ausführungen
2/1 („einfachbreit” und „einfachrund”),
2/2 („einfachbreit” und „doppeltrund”), 4/1
(„doppeltbreit” und „einfachrund”),
4/2 („doppeltbreit” und „doppeltrund”),
6/1 („dreifachbreit” und „einfachrund”),
6/2 („dreifachbreit” und „doppeltrund”) ausgebildet
sein während die andere Druckmaschine 21; 01 als
eine von der ersten verschiedene der genannten Ausführungen
ausgebildet ist. Es kann auch eine breitere, z. B. dreifachbreite
Druckeinheit 22 (6/1 oder 6/2-Ausführung) und
die Druckeinheit 02 des ersten Typs schmaler, z. B. einfachbreit
oder doppeltbreit ausgeführt sein. Allgemein ausgedrückt
trägt bei einer x/y-Ausführung der Formzylinder 04; 24 der
betreffenden Druckeinheit 02; 22 auf seinem Umfang
in Längsrichtung nebeneinander eine Anzahl von x und in
Umfangsrichtung eine Anzahl von y Druckbilder (bzw. die Anzahl von
Druckformen, z. B. Druckplatten, mit je einem Druckbild) des betreffenden
Formates, z. B. Tabloidformates oder Zeitungsformates, insbesondere
beim Zeitungsformat im Broadsheetformat. Ein n-fachbreites Druckwerk
kann in diesem Fall z. B. 2·n = x Druckseiten nebeneinander
aufnehmen
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Bei
der Wahl der Ausbildung der Druckmaschine 01; 21 in
Bezug auf die Unterscheidung im Umfang – Einumfang- oder
Doppelumfang-Ausführung – kann eine Einumfang-Ausführung
(z. B. 2/1, 4/1 oder 6/1) Vorteile im Hinblick auf die beim Produktionswechsel
zu wechselnden Druckformen und/oder im Hinblick auf den Seitensprung
im fertigzustellenden Produkt und/oder einer Maschinenhöhe aufweisen.
Eine Doppelumfang-Ausführung (z. B. 2/2 4/2, 6/2) kann
jedoch Vorteile hinsichtlich einer in Sammelproduktion maximal herstellbaren
Produktstärke vorweisen. Im Hinblick auf die Unterscheidung in
der in Längsrichtung nebeneinander angeordneter Druckseiten
ist die zu erzielende Produktstärke und/oder die Effizienz
mit ein Entscheidungskriterium.
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Werden
beispielsweise im Mischprodukt lediglich wenige Sonderlagen und
in Einzelproduktion dieser z. B. ersten Druckmaschine 01 lediglich
Produkte geringen Umfangs benötigt, so kann z. B. eine lediglich
einfachbreite Ausführung ausreichend sein. Somit lässt
sich im Fall unterschiedlich breiter und/oder sich bzgl. des Umfangs
unterscheidender Ausführungen der beiden Typen von Druckeinheiten 02; 22 gezielt
eine Anpassung an die Anforderungen eines bestimmtes Produktspektrum
vornehmen.
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Bei
einer dreifachbreiten (6/1 oder 6/2) Ausführung eine der
Druckeinheiten 02; 22 bzw. Druckmaschinen 01; 21 können
auf dem sechs Druckseiten breiten Übertragungszylinder 06; 26 jeweils
ein über dessen Länge durchgehendes, zwei dreiseitenbreite
oder drei zweiseitenbreite (nicht dargestellte) Drucktücher – insbesondere
Metalldrucktücher mit einer dimensionsstabilen Trägerplatte,
z. B. Metallplatte, und einer elastischen und/oder kompressiblen Beschichtung – angeordnet
sein. Vorteilhaft im Zusammenhang mit erhöhter Variabilität
(Pop-Up-Produktion, variable Bahnbreite) ist die Ausführung
mit in Längsrichtung nebeneinander zwei dreiseitenbreiten Gummitüchern
oder einem einzigen über die Länge durchgehenden
Gummituch. Das durchgehende Gummituch ist besonders für
Druckeinheiten 02 der ersten Druckmaschine 01 zur
Ermöglichung unterschiedlicher Produktformate vorteilhaft.
Die Gummitücher können jeweils vollumfänglich
und – im Fall von in Längsrichtung mehreren – in
Umfangsrichtung zueinander versetzt sein. Im Hinblick auf die Produktvariabilität
ist es zumindest für Druckeinheiten 02 der ersten
Druckmaschine 01, ggf. auch beider Druckmaschinen 01; 21 auch
von Vorteil, wenn die Formzylinderkanäle zur Fixierung
von Druckformen über die Länge der Formzylinder 04; 24 durchgehend
ausgebildet sind.
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Im
vorliegenden vorteilhaften Beispiel sind beide Druckmaschinen 01; 21 dreifachbreit
und doppeltrund ausgebildet. Die vorzugsweise als Zeitungsdruckmaschine 21 ausgebildete
Druckmaschine 21 weist hier einen Trichteraufbau 38 mit
zwei übereinander angeordneten Gruppen von jeweils drei
Falztrichtern 39 auf (6).
In 6 bis 10 sind
Beispiele für die vielfältige Produktgestaltung
gegeben, wobei die Darstellungen dreiteilig jeweils eine Teil-Seitenansicht
der zweiten Druckmaschine 21 mit einlaufender/einlaufenden „Hybrid(teil)bahn”/”Hybrid(teil)bahnen” 11; 11; 11.2; 11.3,
eine Vorderansicht des Trichteraufbaus 38 sowie ein Trichterauflaufschema
zeigen. Die aus der ersten Druckmaschine 01 resultierenden
Teilbahnen 11.1; 11.2; 11.3 sind mit größerer
Strichstärke dargestellt. Wie in den Darstellungen zu erkennen,
ist durch das Zuführen der Hybrid(teil)bahnen 11; 11.1; 11.2; 11.3 ein
Mischen der z. B. im Heatset bedruckten Hybrid(teil)bahnen 11; 11.1; 11.2; 11.3 in
unterschiedlichsten Höhen zwischen die im Coldset bedruckten
(Teil)Bahnen 31; 31.1; 31.2; 31.3 möglich.
In 6 wird beispielsweise jedem von
drei Strangbündeln aus der zweiten Druckmaschine 21 eine
Hybridteilbahn 11.1; 11.2; 11.3 als oberste
(später im einzelnen längsgefalzen Heftstrang
die Außenlagen) Lage zugemischt. In 7 wird die
innerste und äußerste Lage eines längsgefalzten
Heftstranges und die äußere Lage eines anderen
Heftstranges durch eine Hybridteilbahn 11.1; 11.2; 11.3 gebildet.
In 8 werden die äußeren Lagen eines
Heftstranges durch die verfügbaren (hier drei) Hybridteilbahnen 11.1; 11.2; 11.3 gebildet. In 9 wird
eigens ein Heftstrang durch die Hybridteilbahnen 11.1; 11.2; 11.3 gebildet,
welcher dann im Falzapparat mit anderen Heftsträngen zusammengefasst
wird. Im Beispiel der 10 werden vier Heftstränge
erzeugt, wobei in einem der Heftstränge eine Außenlage
und in einem anderen der Heftstränge eine Zwischenlage
und die Innenlage durch Hybridteilbahnen 11.1; 11.2; 11.3 gebildet
werden. Neben den dargestellten Varianten in der Bahnführung
und Produktgestaltung sind viele weitere Möglichkeiten gegeben.
-
In
den bisherigen Beispielen sind die beiden Druckmaschinen 01; 21 derart
nebeneinander angeordnet, dass deren Maschinenfluchten M1; M2 parallel
zueinander verlaufen. Hierbei verlaufen die Rotationsachsen der
Druckwerkszylinder 04; 06 der ersten Druckmaschine 01 parallel
zu den Rotationsachsen der Druckwerkszylinder 24; 26 der
zweiten Druckmaschine 321. In einer nicht dargestellten
vorteilhaften Ausführung der Druckmaschinenanlage sind
die beiden Druckmaschinen 01; 21, insbesondere
jedoch mindestens eine erste Druckeinheit 02 mit dem zugeordneten
Trockner 14 und mehrere zweite Druckeinheiten 22,
derart winkelig zueinander angeordnet, dass deren Maschinenfluchten
M1; M2 senkrecht zueinander verlaufen. Hierbei verlaufen die Rotationsachsen
der Druckwerkszylinder 04; 06 der ersten Druckmaschine 01 orthogonal
zu den Rotationsachsen der Druckwerkszylinder 24; 26 der
zweiten Druckmaschine 21. In diesem Fall kann auf ein Herauswenden
der Hybrid(teil)bahnen 11; 11.1; 11.2; 11.3 verzichtet
werden, da diese bereits im Geradeauslauf auf die zweite Druckmaschine 21 zulaufend angeordnet
sind.
-
Die
beiden Druckmaschinen 01; 21 können beide
in Parterreausführung (Rollenwechsler 13; 23 und
Druckeinheit 02; 22 und ggf. Falzapparat 20; 40 stehen
auf einer im wesentlichen selben Grundebene – oder beide
in Tischausführung (die Druckeinheit 02; 22 und
ggf. der Falzapparat steht auf einer Ebene oberhalb der Rollenwechslerebene,
z. B. auf einem sog. „Tisch”) ausgebildet sein,
wobei die Grundebene bzw. der Tisch dann den beiden Druckmaschinen 01; 21 gemeinsam
sein kann.
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Wie
in den Figuren erkennbar, besteht eine vorteilhafte Ausführung
darin, dass die Heatset-Druckmaschine 01 in Parterreausführung
mit dem Rollenwechsler 03 und der Druckeinheit 02 auf einer
im wesentlichen (ggf. bis auf geringfügige Absätze)
selben Ebene 41, z. B. Grundebene 41, angeordnet
ist, während die andere Druckmaschine 21, z. B.
Coldset-Druckmaschine 21, in Tischanordnung mit den Rollenwechslern 23 in
einer ersten Ebene 41', z. B. Grundebene 41',
und die Druckeinheiten 22 in einer oberhalb der Rollenwechsler 23 befindlichen Ebene 42,
z. B. auf einem Tisch 42, angeordnet sind. In dargestellter
Weiterbildung ist der Falzapparat 40 der Coldset-Druckmaschine 21 ebenfalls
in der Grundebene 41' angeordnet. Die beiden Grundebenen 41; 41' der
beiden Druckmaschinen 01; 21 können in vorteilhafter
Ausbildung (ggf. bis auf geringfügige Absätze)
die selben sein.
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In 1 und 2 ist
eine Druckmaschinenanlage dargestellt, wobei die erste Druckmaschine 01 lediglich
eine Druckeinheit 02 sowie einen Trockner 14,
und die zweite Druckmaschine 21 eine Sektion mit einer
Gruppe benachbarter Druckeinheiten 22 und einem Trichteraufbau 38 aufweist.
Die erste Druckmaschine 01 kann jedoch auch mehrere Druckeinheiten 02 und
mehrere Trockner 14 und/oder einen für mehrere
Bahnen 11 geeigneten Trockner 14 aufweisen und
mit einer eine oder mehrere Sektionen aufweisenden zweiten Druckmaschine 21 in
der Weise verbunden sein, dass mindestens eine Hybrid(teil)bahn 11; 11.1; 11.2; 11.3 in
den Oberbau der zweiten Druckmaschine überführbar
ist. Umgekehrt kann die erste Druckmaschine 01 jedoch auch
lediglich eine Druckeinheit 02 und einen Trockner 14 aufweisen
und mit einer mehrere Sektionen aufweisenden zweiten Druckmaschine 21 in
der Weise verbunden sein, dass mindestens eine Hybrid(teil)bahn 11; 11.1; 11.2; 11.3 in
den Oberbau der zweiten Druckmaschine 21 überführbar
ist.
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In
einer vorteilhaften Ausbildung der Druckmaschinenanlage sind die
im Tockenoffest betreibbaren Druckeinheiten 02 der ersten
Druckmaschine 01 bis auf die Feuchtwerke 30 baugleich
ausgebildet. Es können hierbei z. B. als erste Druckeinheiten 02 zweite
Druckeinheiten 22 eingesetzt sein, wobei jedoch entweder
die Feuchtwerke 30 nicht installiert oder zumindest in
Mischproduktion „M” (Hybridbetrieb) nicht in Betrieb
sind.
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Mit
der Druckmaschinenanlage ist es dann wahlweise in Getrenntproduktion „G” möglich,
dass die erste Druckmaschine 01 unter Anwendung des Trockenoffset
wahlweise im Heatsetbetrieb „H” oder im Coldsetbetrieb „C” und
gleichzeitig die zweite Druckmaschine 21 (z. B. in einer
Ausführung unter Anwendung des Nassoffset) im Coldsetbetrieb „C” betrieben
wird bzw. ist und jede Druckmaschine 01; 21 ausschließlich
auf ihren Trichteraufbau 18; 38 produziert, oder
aber in Mischproduktion M die erste Druckmaschine 01 unter
Anwendung des Trockenoffset wahlweise im Heatsetbetrieb „H” oder
im Coldsetbetrieb „C” und gleichzeitig die zweite
Druckmaschine 21 (z. B. in einer Ausführung unter
Anwendung des Nassoffset) im Coldsetbetrieb „C” betrieben
wird bzw. ist, wobei mindestens eine in der ersten Druckmaschine 01 – insbesondere
im Heatsetbedruckte(Teil-)Bahn 11; 11.1; 11.2; 11.3 gemeinsam
mit mindestens einer (Teil-)Bahn 31; 31.1; 31.2; 32.3 der zweiten
Druckmaschine 21 auf einen gemeinsamen Trichteraufbau 38; 18,
insbesondere denjenigen der zweiten Druckmaschine 21, geführt
wird bzw. ist.
-
- 01
- Druckmaschine,
Trockenoffsetmaschine, erste
- 02
- Druckeinheit,
Offset-Druckeinheit, Trockenoffset-Druckeinheit, Druckturm, erste
- 03
- Rollenwechsler
- 04
- Druckwerkszylinder,
Formzylinder
- 05
- -
- 06
- Druckwerkszylinder, Übertragungszylinder
- 07
- Farbwerk,
Kurzfarbwerk
- 08
- Rasterwalze
- 09
- Druckstelle
- 10
- -
- 11
- Bedruckstoff,
Bedruckstoffbahn, Bahn, Hybridbahn (11.x Teilbahnen, Hybridteilbahn
mit x = 1, 2, 3)
- 12
- Gestell
- 13
- Lager,
Linearlager
- 14
- Mittel
zur Trocknungsunterstützung, Trockner
- 15
- Kühleinrichtung
- 16
- Längsschneideinrichtung
- 17
- Wendeeinrichtung
- 18
- Trichteraufbau
- 19
- Falztrichter
- 20
- Falzapparat
- 21
- Druckmaschine,
Zeitungsdruckmaschine, zweite
- 22
- Druckeinheit,
Offset-Druckeinheit, Nassoffset-Druckeinheit, Druckturm, zweite
- 23
- Rollenwechsler
- 24
- Druckwerkszylinder,
Formzylinder
- 25
- -
- 26
- Druckwerkszylinder, Übertragungszylinder
- 27
- Farbwerk
- 28
- -
- 29
- Druckstelle
- 30
- Feuchtwerk
- 31
- Bedruckstoff,
Bedruckstoffbahn, Bahn (31.y Teilbahnen mit y = 1, 2, 3)
- 32
- Gestell
- 33
- Lager,
Linearlager
- 34
- -
- 35
- -
- 36
- Längsschneideinrichtung
- 37
- Wendeeinrichtung
- 38
- Trichteraufbau
- 39
- Falztrichter
- 40
- Falzapparat
- 41
- Ebene,
Grundebene
- 42
- Ebene,
Tisch
- 11'
- Bedruckstoff,
Bedruckstoffbahn, Bahn
- 41'
- Ebene,
Grundebene
- 02.1
- Teildruckeinheit
- 02.2
- Teildruckeinheit
- 12.1
- Gestellabschnitt,
Wandabschnitt, links
- 12.2
- Gestellabschnitt;
Wandabschnitt, rechts
- E1
- Ebene
- E2
- Ebene
- M1
- Maschinenflucht,
Maschinenmittelflucht
- M2
- Maschinenflucht,
Maschinenmittelflucht
- T1
- Transportrichtung
- T2
- Transportrichtung
- T3
- Transportrichtung
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- - WO 2007/020288
A1 [0004]
- - DE 202005020947 U1 [0005]
- - WO 03/045694 A1 [0006]
-
Zitierte Nicht-Patentliteratur
-
- - „Report
30” der Koenig & Bauer
AG vom August 2007 [0007]
- - DIN 53107 [0045]