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DE102008002529A1 - Druckmaschine und Verfahren zum Betrieb einer Druckmaschine sowie Druckmaschinenanlage und Verfahren zum Betrieb der Druckmaschinenanlage - Google Patents

Druckmaschine und Verfahren zum Betrieb einer Druckmaschine sowie Druckmaschinenanlage und Verfahren zum Betrieb der Druckmaschinenanlage Download PDF

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DE102008002529A1
DE102008002529A1 DE102008002529A DE102008002529A DE102008002529A1 DE 102008002529 A1 DE102008002529 A1 DE 102008002529A1 DE 102008002529 A DE102008002529 A DE 102008002529A DE 102008002529 A DE102008002529 A DE 102008002529A DE 102008002529 A1 DE102008002529 A1 DE 102008002529A1
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Koenig and Bauer AG
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Abstract

Durch eine Druckmaschine ist bzw. wird in einer ersten Betriebsart "C" eine Bahn mit einem Strichgewicht von maximal 20 g/m2 und/oder einer Rauhigkeit PPS von größer 3,50 µm durch eine Trockenoffset-Druckeinheit geführt und mit Druckfarbe bedruckt, deren Zügigkeit, bezogen auf eine Messung mit einem Tack-o-scope, bei 25°C und einer Geschwindigkeit von 350 m/min höchstens 130 Tack beträgt und/oder deren Viskosität, bezogen auf eine Messung mit einem Gerät Physica der Fa. Anton Paar, bei 25°C und einer Scherrate von 10 s-1 mindestens 120 Pa.s beträgt. Eine hiervon verschiedene Bedruckstoffbahn mit einem signifikant höheren Strichgewicht und/oder einer geringeren Rauhigkeit ist bzw. wird in einer zweiten Betriebsart "H" durch die Trockenoffset-Druckeinheit und einen nachgeordneten Trockner geführt und mit der zur ersten Betriebsart "C" selben Farbe bedruckt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Druckmaschine und ein Verfahren zum Betrieb einer Druckmaschine sowie eine Druckmaschinenanlage und ein Verfahren zum Betrieb der Druckmaschinenanlage gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 bzw. 8 bzw. 9 bzw. 14.
  • Im Nassoffset ergeben sich häufig Probleme, die aus dem unterschiedlichen Wasseranteil der ungetrockneten Bahnen im Verhältnis zu den getrockneten Bahnen und den unterschiedlichen Druckmaterialien, besonders der Druckfarben ergeben. Die Wasseraufnahme des Bedruckstoffes erfolgt beim Nassoffset nach dem Kontakt mit dem Feuchtmittel im ersten Druckwerk näherungsweise kontinuierlich bis zum vollständigen Wegschlagen und Verdunsten der im Druck auf die Papieroberfläche aufgetragenen Wasserschicht. Dadurch nimmt das Volumen des Bedruckstoffes beim Nassoffset näherungsweise kontinuierlich zu und der E-Modul näherungsweise kontinuierlich ab. Die Papierbahnbreite nimmt dadurch ebenfalls näherungsweise kontinuierlich zu. Dies äußert sich im Druck als sogenannter Fanout, d. h. der Bildanteil der zuerst gedruckten Farbe wird mit dem Papier unter Wassereinfluss breiter und die folgenden Teilbilder müssen in gleichem Maß breiter vorbereitet werden, um deckungsgleich (registerhaltig) aufgedruckt werden zu können. Die Abnahme des E-Modul durch Wasseraufnahme führt zu einer größeren Längung der unter Zugspannung stehenden Papierbahn und einer Abnahme dieser Zugspannung. Für ein durchschnittliches Zeitungspapier folgt bei einer Zugspannung von z. B. 20 dAN/m: eine Längendehnung von z. B. ca. 0,04% im trockenen Zustand und eine Längendehnung von z. B. ca. 0,20% im nassen Zustand nach dem Verlassen der Druckeinheit.
  • Beim Durchlaufen eines Trockners wird das aufgenommene Wasser praktisch vollständig verdunstet und die trocknende Papierbahn schrumpft entsprechend und mit ihr nimmt der E-Modul wieder zu. Diese Effekte können in Nassoffsetmaschinen im Hybridbetrieb zu Bahnlauf- und Registerproblemen führen.
  • Durch die WO 2007/020288 A1 ist eine Druckmaschinenanlage zur Erzeugung von Coldset/Heatset-Hybridprodukten bekannt. Für den Coldsetbetrieb und den Heatsetbetrieb sind unterschiedliche Papiersorten und voneinander verschiedene Druckfarben zu verwenden.
  • Die DE 20 2005 020947 U1 offenbart ebene Doppeldruckwerke mit in Linearlagern gelagerten, und kraftgesteuert stellbaren Druckwerkszylindern. Für unterschiedliche Papierqualitäten sind unterschiedliche Druckniveaus zur Einstellung der Druck-An-Stellung vorgesehen.
  • In der WO 03/045694 A1 ist für den Trockenoffset empfohlen, im Druckwerk unter Druckbedingungen eine Farbe mit einer Zügigkeit von 6 bis 9,5 – gemessen mit einem Gerät Inkomat der Fa. Prüfbau – zu verwenden.
  • In der Veröffentlichung „Report 30" der Koenig & Bauer AG vom August 2007 wird über den wasserlosen Druck mit der selben Farbe für den Coldset- und den Heatset-Druck berichtet. Neben der Möglichkeit für einen schnellen Produktionswechsel mache der im wasserlosen Druck wegfallende Fanout eine Verringerung der Makulatur und auch Hybrid-Produktionen Coldset/Heatset auf Zeitungs- und Akzidenzpapieren einfacher.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine variable und gleichzeitig einfach zu handhabende Druckmaschine und eine bzgl. des Produktspektrums besonders vielfältige und gleichzeitig einfach zu handhabende Druckmaschinenanlage zu schaffen.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruches 1 bzw. 8 bzw. 9 bzw. 14 gelöst.
  • Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin, dass eine Druckmaschine, insbesondere Zeitungsdruckmaschine nicht ausschließlich für reine Zeitungsproduktion, sondern neben der Zeitungsproduktion für die Herstellung einer Vielzahl anderer, unterschiedlicher Druckprodukte genutzt werden kann. Um mit solch einer Druckmaschine ein möglichst breites Spektrum verschiedener Druckprodukte abdecken zu können, müssen auch Verfahren eingesetzt werden können, mit deren Hilfe eine Steigerung der Qualität der Druckproduktes erzielt werden kann. Dazu gehört insbesondere die Heißlufttrocknung. Druckwerke, die Bedruckstoffbahnen, insbesondere Papierbahnen kurz Bahnen bedrucken sollen, die nach dem Druck heißluftgetrocknet werden, müssen dabei besondere Voraussetzungen erfüllen.
  • Bei sog. Misch- bzw. Hybrid-Produkten ist vorteilhaft nur ein Teil der Seiten des fertigen Produktes heißluftgetrocknet, z. B. die Decklagen und/oder innere Panoramapositionen. Dazu wird ein Teil der Papierbahnen, ggf. nur eine einzige Bahn, nach dem Druck durch einen Trockner geführt. Die restlichen Papierbahnen werden z. B. im Coldset, also ohne Trocknung bedruckt und gemeinsam mit der/den getrockneten Papierbahnen dem/den Falzwerk(en) zugeführt. Um Hybridmaschinen wirtschaftlich einsetzen zu können, ist es vorteilhaft die Druckeinheiten, die mit Heißlufttrocknung verwendet werden, zudem wahlweise und möglichst im schnellen Wechsel auch mit Papierbahnen betreiben zu können, die nicht getrocknet werden sollen.
  • Von besonderem Vorteil ist es, dass Trocken-Offsetmaschinen – bedingt durch die fehlende Wasseraufnahme des Bedruckstoffes – praktisch keinen Fanout haben und auch keine bedeutsame Veränderung des E-Modules nach dem Druck. Die Veränderungen der Papierbahndimensionen durch den Heißluft-Trocknungsvorgang sind dadurch ebenfalls wesentlich geringer. Hierdurch unterscheiden sich bei Trocken-Offsetmaschinen die Einstellungen der Zugwalzen von Trockenoffset-Papierbahnen, die heißluftgetrocknet sind, sich praktisch nicht von den Einstellungen für nicht heißluftgetrocknete Papierbahnen. Dadurch ist der Zusammenlauf von getrockneten und nicht getrockneten Trockenoffset-Bahnen weniger problematisch.
  • Die Dimensionsstabilität der im Trockenoffset bedruckten Papierbahnen, die sich in nur geringen Unterschieden zwischen heißluftgetrockneten und nicht heißluftgetrockneten Papierbahnen an Trocken-Offsetmaschinen zeigt, lässt hierdurch auch für Nassoffsetmaschinen brauchbare Hybridanwendungen durch Einsatz des Trockenoffset für die Hybridbahnen zu.
  • Von besonders großem Vorteil ist es für die Trocken-Offsetmaschine Druckfarben mit speziellen, vorteilhaften Eigenschaften und/oder spezielle Materialien für die Bedruckstoffbahnen zu verwenden, da in diesem Fall für Cold- und Heatset die selbe Farbe und in beiden Fällen kein Feuchtmittel verwendet werden kann. Hierdurch ist eine schnelle Umstellung der Bahnen, insbesondere Hybridbahn(en), von Heatset auf Coldset und umgekehrt möglich.
  • Vorteilhaft sind auch die guten Bahnlaufeigenschaften wegen Dimensionsstabilität des Bedruckstoffes durch Wegfall des Feuchtwassers. Besonders die Bahnüberführung im Hybridbetrieb Heatset-Coldset wird dadurch weniger kritisch.
  • Weiter ist wegen der Dimensionsstabilität des Bedruckstoffes durch Wegfall des Feuchtwassers ein verbessertes Umfangs- und besonders Seitenregister möglich.
  • Bei einer Kombination aus Tisch-Aufstellung (bzw.: Unterbau-Aufstellung) der Coldset-Druckmaschine mit Parterre-Aufstellung der Heatset-Druckmaschine wird – selbst bei einem mehrere Ebenen aufweisenden Trichteraufbau – eine niedrige Raumhöhe möglich.
  • Durch das Einleiten der Hybridbahnen von der Seite her ist es möglich, diese Bahnen im Produkt ohne großen Aufwand nahezu uneingeschränkt an jede Stelle des Produktes zu bringen.
  • In einer bzgl. der erzielbaren Produktstärke vorteilhaften Ausführung ist eine dreifachbreite, Heatset ermöglichende Druckmaschine mit einer dreifachbreiten im Coldset betriebenen Druckmaschine in der Weise kombiniert, dass eine Heatsetbahn überführbar ist.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben.
  • Es zeigen:
  • 1 eine Draufsicht auf eine Druckmaschinenanlage;
  • 2 eine Seitenansicht einer Druckmaschinenanlage gemäß 1;
  • 3 eine Druckeinheit der ersten Druckmaschine;
  • 4 ein Bereich für die Zügigkeit einer im Cold- und Heatset verwendbaren Druckfarbe;
  • 5 eine Druckeinheit der zweiten Druckmaschine;
  • 6 ein erstes Beispiel für die Bahnführung in der Druckmaschinenanlage;
  • 7 ein erstes Beispiel für die Bahnführung in der Druckmaschinenanlage;
  • 8 ein zweites Beispiel für die Bahnführung in der Druckmaschinenanlage;
  • 9 ein drittes Beispiel für die Bahnführung in der Druckmaschinenanlage;
  • 10 ein viertes Beispiel für die Bahnführung in der Druckmaschinenanlage.
  • 1 zeigt eine schematische Draufsicht auf eine Druckmaschinenanlage, wobei neben einer oder mehreren Druckeinheiten 02 eines ersten Typs (bzw. erste Druckeinheit 02) einer ersten Druckmaschine 01 auch eine oder mehrere Druckeinheiten 22 eines zweiten Typs (z. B. zweite Druckeinheit 22) einer zweiten Druckmaschine 21 vorgesehen sind. Die ersten und zweiten Druckeinheiten 02; 22 sind in unten näher beschriebenen Weise neben- oder hintereinander, insbesondere jedoch nebeneinander, z. B. parallel oder aber winkelig zueinander ausgerichtet.
  • Das zur ersten Druckmaschine 01 bzw. den ersten Druckeinheiten 02 im Hinblick auf die wahlweise durchführbaren Betriebsweisen und/oder das zur Anwendung von Farben mit speziellen, die Betriebsweisen ermöglichenden Eigenschaften und/oder das zu den Bedruckstoffbahnen genannte ist in seiner Lehre auch unabhängig von der Präsenz einer anderen, z. B. der o. g. zweiten Druckmaschine 21 auf eine einzelne Druckmaschine 01 bzw. auf eine oder mehrere Druckeinheiten 02 des ersten Typs anzuwenden.
  • Die beiden Typen der Druckeinheiten 02; 22 können in einer Ausführung im Grunde die selben sein. In diesem Fall können sie beide nach einem selben der unten genannten Druckverfahren (s. u.) und/oder der selben angewandten Technologie des Druckverfahrens und/oder mit den selben Abmessungen (Länge/Umfang) bildgebender Druckwerkszylinder 04; 24 (s. u.) arbeiten.
  • Vorteile hinsichtlich einer Produktgestaltung können sich jedoch für den Fall ergeben, wenn die beiden Typen von Druckeinheiten 02; 22 – je nach Anforderung – voneinander verschieden sind und damit unterschiedlichen Anforderungen gerecht werden.
  • Wesentlich ist hier, dass mindestens eine der beiden Druckmaschinen 01; 21 bzw. mindestens eine Druckeinheit 02; 22 einer der beiden Typen als Offset-Druckeinheit 02; 22 (hier die Druckmaschine 01 bzw. mindestens eine Druckeinheit 02 des ersten Typs) mit Offsetdruckwerken, d. h. mit Druckwerkszylindern 06; 26, z. B. Übertragungszylindern 06; 26, ausgebildet ist und nach dem Offsetverfahren betreibbar ist. Insbesondere ist diese Druckmaschine 01 bzw. mindestens eine Druckeinheit 02 dieser Druckmaschine 01 im Trockenoffset betreibbar bzw. betrieben. Die im Trockenoffset betreibbare Druckeinheit(en) 02 dieser Druckmaschine 01 ist (bzw. sind) derart ausgebildet, dass sie ohne die Zufuhr von Feuchtmittel betreibbar bzw. betrieben ist (sind). Die Druckwerke dieser Druckeinheit 02 sind ohne Feuchtwerk ausgebildet und weisen Farbwerke 07 auf, welche in vorteilhafter Ausbildung als sog. Kurzfarbwerke 07, unter anderem eine Rasterwalze 08 aufweisend, ausgebildet. Die Rasterwalze 08 ist vorzugsweise temperierbar ausgebildet, wobei über die Steuerung der Temperatur (und damit der Farbviskosität) die Farbmenge eingestellt wird bzw. einstellbar ist.
  • Die Druckeinheit 02 wird durch einen vorgeordneten Rollenwechsler 03 mit bahnförmigem Bedruckstoffbahn 11, kurz einer Bahn 11, versorgt.
  • Die mindestens eine Druckeinheit 02 des ersten Typs der ersten Druckmaschine 01 ist vorzugsweise als Druckturm 02 mit im wesentlichen vertikaler Bahnführung ausgeführt und weist mehrere Druckstellen 09 übereinander für den beidseitigen Mehrfarbendruck auf (3). Grundsätzlich kann der Druckturm 02 aus mehreren gestapelten Einheiten – z. B. H-Druckeinheiten oder Satellitendruckeinheiten – bestehen. Vorteilhaft ist es jedoch, wenn mehrere Doppeldruckwerke (ebene Brücken-, n- oder u-Einheiten) übereinander angeordnet sind. Die Doppeldruckwerke weisen zwei Druckwerke mit jeweils einem als Form- und einem als Übertragungszylinder 04; 06 ausgebildeten Druckwerkszylinder 04; 06 auf, wobei die mit einer zu bedruckenden Bahn 11; 11' zusammenwirkende Druckstelle 09 zwischen den Übertragungszylindern 06 gebildet wird. Die Doppeldruckwerke können in mehreren Gestellen übereinander gestapelt, oder aber wie dargestellt, in einem selben Gestell 12 angeordnet sein. Im vorliegenden Beispiel sind vier – vorzugsweise ebene – Doppeldruckwerke übereinander in einem gemeinsamen Seitengestell angeordnet. Vorzugsweise sind die vier Druckwerkszylinder 04; 06 derart angeordnet, dass sie mit ihren Rotationsachsen in Druck-An im wesentlichen in einer gemeinsamen Ebene E1 liegend angeordnet sind. Diese Ebene E1 ist vorzugsweise um 85° bis 70° gegen die Vertikale geneigt.
  • In einer vorteilhaften Ausführung sind die Druckwerkszylinder 04; 06 einzeln in Lagern 13, z. B. Linearlagern 13, gelagert und vorzugsweise kraftgesteuert stellbar. Das Einstellen kann hierbei über ein definierbares Druckniveau erfolgen. Für unterschiedliche zu bedruckende Bedruckstoffe 11; 11' (z. B. unterschiedliche Strichgewichte und/oder Rauheitsgrade) der Bahnen 11; 11', z. B. mittels kraftsteuerbarer Aktoren, können voneinander verschiedene Druckniveaus vorgegeben sein bzw. werden. Dies birgt den Vorteil, dass für unterschiedliche Betriebsarten – z. B. Coldset „C” und Heatset „H” – voneinander verschiedene Druckniveaus zur Einstellung der Druck-An-Stellung der Lager 13 vorgebbar sind bzw. vorgegeben sind. Das Einstellen von justierbaren Anschlägen erfolgt dann z. B. zunächst bei freiem Anschlag durch das Anstellen des zu stellenden Zylinders gegen den anderen Zylinder mit dem gewählten Druckniveau. Der Anschlag wird in dieser Position des Zylinders an den Lagerblock gestellt und fixiert und im Betrieb beim Druck-Anstellen mit einem überhöhten Druck gegen den zuvor mittels dem gewünschten Druck justierten Anschlag gedrückt. Eine Stellrichtung im Falle von Linearlagern 13 schließ mit der Ebene E1 im Fall eines ebenen Doppeldruckwerkes vorzugsweise einen spitzen Winkel von höchstens 0° bis 15° ein.
  • In einer vorteilhaften Ausbildung der Druckeinheit 02 ist diese betriebsmäßig, d. h. für Rüst- und Wartungszwecke (im Gegensatz zum Zerlegen bzw. einer Demontage), teilbar ausgeführt. Hierzu sind die Druckwerkszylinder 04; 06 der mehreren (vier) übereinander angeordneten Doppeldruckwerke rotierbar in bzw. an einem rechten und einem linken Gestell- bzw. Wandabschnitt 12.1; 12.2 in der Weise gelagert, dass die beiden Druckwerkszylinder 04; 06 eines selben Druckwerkes dem selben Gestell- bzw. Wandabschnitt 12.1; 12.2 zugeordnet ist. Vorzugsweise sind die Druckwerkszylinder 04; 06 mehrerer, insbesondere aller die Bahn 11; 11' auf der selben Seite bedruckenden Druckwerke am selben Gestell- bzw. Wandabschnitt 12.1; 12.2 gelagert. Die beiden voneinander trennbaren Teile sind in 3 mit Teildruckeinheiten 02.1 und 02.2 bezeichnet. Die Teildruckeinheiten 02.1; 02.2 sind entlang einer Richtung senkrecht zur Rotationsachse der Druckwerkszylinder 04; 06, insbesondere in einer horizontalen Richtung, in ihrem Abstand zueinander veränderbar, indem vorzugsweise eine von beiden raumfest und die andere hierzu relativ bewegbar gelagert ist.
  • Des weiteren weist die im Trockenoffset betreibbare Druckmaschine 01 entsprechende Mittel zur Trocknungsunterstützung 14, z. B. einen Trockner 14, auf. In einer zur axialen Richtung der Druckwerkszylinder 04; 06 der Druckeinheit(en) 02 des ersten Typs senkrecht stehenden Maschinenflucht M1 kann entweder lediglich eine Druckeinheit 02 des ersten Typs und ein Trockner 14, aber es können auch mehrere Druckeinheiten 02 des ersten Typs (in der Art einer Linienmaschine) und ein oder mehrere Trockner 14 (Heißluft-, UV- oder IR-Trockner) und/oder ggf. andere Aggregate wie z. B. eine Kühleinrichtung 15, z. B. Kühlwalzenständer, und/oder ggf. ein Lackierwerk angeordnet sein. Eine derartige Anordnung einer oder mehrerer derartiger Druckeinheiten 02, z. B. gemeinsam mit einem zusätzlichen Trockner 14 etc., in einer Maschinenflucht M1 kann im folgenden auch als Maschinenlinie, im speziellen Fall auch als Heatset-Maschinenlinie, bezeichnet sein. Die zu bedruckende Bahn 11; 11' wird vom Rollenwechsler 03, beispielsweise wie dargestellt von einem in der selben Maschinenfluch M1 z. B. auf einer Grundebene angeordneten oder aber einem seitlich versetzten und mit der Rotationsachse der Rolle parallel zur Maschinenfluch M1 ausgerichteten Rollenwechsler 03, der Druckeinheit 02 zugeführt. Die Maschinenflucht M1 der ersten Druckmaschine 01 bzw. Maschinenlinie verläuft auf Höhe einer die Druckwerkszylinder 04; 06 der ersten Druckeinheit 02 in der Länge halbierenden Symmetrieebene und kann in dieser Ausprägung auch als Maschinenmittelflucht M1 bezeichnet sein.
  • Für den Fall, dass die Druckeinheit(en) 02 mehrfachbreit, d. h. mit einer Breite zum Drucken von vier oder gar sechs nebeneinander angeordneter Druckseiten, z. B. stehenden Zeitungsseiten oder liegenden Tabloidseiten, ausgebildet ist, ist dem Trockner 14 auf dem Bahnweg z. B. noch einer Längsschneideinrichtung 16, und in jedem Fall eine Wendeeinrichtung 17 nachgeordnet. Durch die Wendeeinrichtung 17 kann es einerseits möglich sein, eine Bahn 11 oder Teilbahnen 11.1; 11.2; 11.3 zur zweiten Druckmaschine 21 hin auszuleiten und/oder Teilbahnen 11.1; 11.2; 11.3 seitlich zu versetzen bevor sie auf einen Falztrichter 19 der ersten Druckmaschine 01 geführt werden. Soll die Heatset-Maschinenlinie in einer Getrenntproduktion „G” der Druckmaschinenanlage auch autonom produzieren können, so ist – z. B. ebenfalls in der Maschinenflucht M1 – ein Trichteraufbau 18 mit einem oder mehreren Falztrichtern 19 sowie ein Falzapparat 20 vorgesehen. Durch die Wendeeinrichtung 17 kann es einerseits möglich sein, eine Bahn 11 oder Teilbahnen 11.1; 11.2; 11.3 zur zweiten Druckmaschine 21 hin auszuleiten und/oder Teilbahnen 11.1; 11.2; 11.3 seitlich zu versetzen bevor sie auf einen Falztrichter 19 der ersten Druckmaschine 01 geführt werden. Für eine n-fachbreite Druckeinheit 02 sind vorteilhaft n Wendestangen, vorzugsweise n Wendestangenpaare, in der Wendeeinrichtung 17 vorgesehen.
  • Der Trichteraufbau 18 der dargestellten Druckmaschine 01 weist hier lediglich eine Trichterebene mit lediglich einem Falztrichter 19 auf. Prinzipiell können in einer Trichterebene bei einer n-fachbreiten Druckmaschine (n-fachbreiten Druckwerkszylindern) n Falztrichter 19 nebeneinander und/oder zwei oder drei Ebenen übereinander mit jeweils einem oder n Falztrichtern 19 angeordnet sein.
  • Die im Trockenoffset betreibbare Druckmaschine 01 bzw. die im Trockenoffset betreibbare Druckeinheit 02 ist in einer Betriebsart „H” dieser Druckmaschine 01 im Heatset-Verfahren betrieben, d. h. eine in der Trockenoffset-Druckeinheit 02 bedruckte Bahn 11 ist durch den aktivierten Trockner 14 geführt. In einer anderen Betriebsart „C” dieser Druckmaschine 01 ist diese im Coldset-Verfahren betrieben, d. h. eine in der Trockenoffset-Druckeinheit 02 bedruckte Bahn 11' ist entweder um den Trockner 14 herum oder durch den deaktivierten Trockner 14 hindurch geführt. Die im Trockenoffset betreibbare oder betriebene Druckmaschine 01 bzw. die im Trockenoffset betreibbare oder betriebene Druckeinheit 02 ist somit wahlweise im Heatset-Verfahren oder im Coldset-Verfahren betreibbar bzw. betrieben. Unter dem Vorsatz „Heatset” wird nicht nur die Trocknung der Bahn 11 unter Verwendung eines thermischen Verfahrens, sondern im Gegensatz zum „Coldset” auch die Trocknung durch andere trocknungsunterstützende Mittel, z. B. UV- oder IR-Trockner, verstanden.
  • Die im Trockenoffset betreibbare oder betriebene Druckmaschine 01 bzw. die im Trockenoffset betreibbare oder betriebene Druckeinheit 02 ist in der Betriebsart „C” „Coldset” z. B. mit „normalem” Zeitungspapier beschickt, d. h. der Bedruckstoff 11; 11' stellt ungestrichenes oder lediglich geringfügig gestrichenes Papier mit einem Strichgewicht von maximal 20 g/m2, z. B. höchstens 10 g/m2, insbesondere höchstens 5 g/m2, dar. Anstelle ungestrichenen oder geringfügig gestrichenen Papiers kann in der Betriebsart „C” „Coldset” auch als „aufgebessertes Zeitungspapier” bezeichnetes Papier als Bedruckstoffbahn Verwendung finden. Das Papier weist im Coldset-Verfahren z. B. ein Flächengewicht von höchstens 65 g/m2, bei ungestrichenem Zeitungspapier z. B. auch höchstens 50 g/m2 oder gar höchstens 40 g/m2 auf. Bevorzugt wird in der Betriebsart „C” „Coldset” eine Bedruckstoffbahn 11 bzw. ein Papier, welches eine Rauhigkeit nach Parker Print Surf (PPS) von größer 3,50 μm, insbesondere größer als 4,00 μm aufweist. Die Glätte nach Bekk (gemäß DIN 53107) beträgt – z. B. zumindest auf der glatteren Seite – beispielsweise vorteilhaft weniger als 70,0 s, insbesondere weniger als 60,0 s. Hierdurch und durch die Porigkeit kann die Farbe gut in das Papier wegschlagen. Im Hinblick auf ein verbessertes Deckungsverhalten ist in einer vorteilhaften Ausführung im „Coldset” geringfügig gestrichenes oder aufgebessertes Zeitungspapier – z. B. mit einem Flächengewicht von 40–65 g/m2 als Bedruckstoffbahn 11; 11' durch die Trockenoffset-Druckeinheit 02 und um den Trockner 14 herum bzw. durch den inaktiven Trockner 14 geführt.
  • Die im Trockenoffset betreibbare oder betriebene Druckmaschine 01 bzw. die im Trockenoffset betreibbare oder betriebene Druckeinheit 02 ist in der Betriebsart «H” „Heatset” z. B. mit einer Bedruckstoffbahn 11' aus satiniertem und/oder stärker gestrichenem Papier mit einem Strichgewicht von mehr als 10 g/m2, z. B. mehr als 15 oder gar mehr als 20 g/m2, beschickt. Das Papier kann mit mittlerer oder höherer Qualität in einem Grammaturbereich von größer 40 g/m2, z. B. in einem Grammaturbereich von 55–90 g/m2, insbesondere größer 50 g/m2 liegend, ausgebildet sein. Die Glättezahl nach Bekk liegt zumindest auf der glatteren Seite vorzugsweise bei mindestens 70,0 s, insbesondere von mindestens 100,0 s.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung findet beim Betrieb – vorteilhaft in beiden Betriebsarten „C”; „H” – der (Trockenoffset-)Druckeinheit 02 bzw. (Trockenoffset-)Druckmaschine 01 eine Farbe Verwendung, welche bei 25° (Angabe Temperatur mit ±0,5°C Fehlerbereich für Viskositätwerte) eine Viskosität von mindestens 120 Pa·s, insbesondere mindestens 150 Pa·s besitzt. Sind mehrere, z. B. eine Anzahl n, Farben einer selben Seite der zu bedruckenden Bahn 11; 11' zugeordnet, so sollte zumindest das Mittel der über die Messpunkte gemittelten Werte für die n Farben (z. B. schwarz, cyan, magenta, gelb) mindestens 120, insbesondere mindestens 150 Pa·s, vorzugsweise jedoch jeder der gemittelten Werte für die n Farben mindestens 120, insbesondere mindestens 150 Pa·s, betragen. Vorzugsweise – z. B. hinsichtlich einer Temperatursteuerung der Druckwerke – weichen die Viskositäten der n einer selben Seite der Bahn 11; 11' zugeordneten Farben um maximal 20% des Mindestwertes (d. h. von 120 bzw. 150 Pa·s), z. B. um maximal 24 bzw. 30 Pa·s vom Mittelwert über die n Farben ab. Die angegebenen Werte sind an einem Physica, z. B. Physica UDS 200 (hier: Gerätenummer UM 200/028210003, Probenmenge 0,1 cm3, Kegel-Platte-Prinzip, Kegelwinkel 1°, Scherrate D = 10 1/s, Messintervall 5 sec., d. h. 12 Messungen/min), der Fa. Anton Paar zu messende Viskositäten, vorzugsweise unter den genanten Bedingungen. Ein Messpunkt für eine Farbe bei einem bestimmten Parametersatz erfolgt hier beispielsweise durch Mittelung der Werte der 12 aufeinanderfolgenden Messungen innerhalb der Messminute.
  • Bei einer Messtemperatur von 25° (Angabe Temperatur mit ±1°C Fehlerbereich für Tackwerte) und einer Geschwindigkeit von 350 m/min (Angabe Temperatur mit ±2°m/min Fehlerbereich für Tackwerte) sollte die Zügigkeit einer vorteilhaften Farbe höchstens 130 Tack, insbesondere höchstens 120 Tack betragen. Dies gilt zumindest für einen Mittelwert der Messwerte aus den n auf einer selben Seite einer selben Bahn 11; 11' aufzutragenden Farben, vorteilhaft jedoch für alle n Farben auch einzeln betrachtet. 4 zeigt eine Beispiel für eine vorteilhafte Zügigkeit einer Farbe im Hinblick auf ihre Abhängigkeit von der Geschwindigkeit. Während die Zügigkeit bei 25° und einer Geschwindigkeit von 100 m/min bei ca. 90 Tack ±20 Tack, also zwischen 70 und 110 Tack liegen sollte, liegt sie vorteilhaft bei 25° und einer Geschwindigkeit von 350 m/min bei ca. 110 Tack ±20 Tack, also zwischen 90 und 130 Tack.
  • In einer vorteilhaften Variante variieren die Tackwerte der n nacheinander auf einer selben Seite einer selben Bahn 11; 11' aufzutragenden Farben gezielt in der Weise, dass die Tackwerte von Farbe zu Farbe jeweils abnehmen. Dies jedoch vorzugsweise innerhalb einer Höchstgrenze von 140 Tack, vorteilhaft jedoch innerhalb der oben für die jeweiligen Bedingungen angegebener Höchstgrenzen bzw. Intervalle.
  • Die hier angegebenen Werte für die Zügigkeit sind mit dem Tack-o-Scope (Fa. Testprint) bei den entsprechenden empfohlenen Parametern ermittelt (hier: Probenmenge 500 mm3, ohne Vortemperierung der Farbe, Verreibung 30 sec. bei 50 m/min, anschließend 2 min Messzeit bei zu prüfender Geschwindigkeit, am Ende der 2 min Wert als Ergebnis ablesen).
  • Die Farbe weist eine verhältnismäßig geringe Abhängigkeit der Zügigkeit von der Geschwindigkeit auf, deren Steigung vorzugsweise bei 25°C und 350 m/min höchsten 0,10 Tack/(n/min), insbesondere höchsten 0,08 Tack/(n/min) – gemessen mit dem Tack-o-Scope beträgt. In einer vorteilhaften Variante ist die Steigung im genannten Punkt (25°C und 350 m/min) jedoch positiv und größer Null, insbesondere mindestens 0,02 Tack/(n/min). Dies hat den Effekt, dass dem Effekt einer ggf. vorliegende negativen Steigung in der Abhängigkeit der Zügigkeit von der Temperatur entgegengewirkt wird. Erwärmt sich das Druckwerk mit steigender Produktionsgeschwindigkeit und senkt sich die Zügigkeit aufgrund der Temperaturerhöhung, so steigt sie jedoch gleichzeitig aufgrund der steigenden Geschwindigkeit.
  • Unter der Bezeichnung „Mittelwert” bzw. „gemittelt” wird hier vorzugsweise das arithmetische Mittel verstanden.
  • Vorzugsweise ist im jeweils betreffenden Druckwerk der Druckeinheit 02 für beide Betriebsarten „C” und „H” die selbe Farbe vorgesehen, d. h. beim Wechsel von einer auf die andere Betriebsart muss keine Farbe ausgetauscht bzw. muss kein Farbkasten gewechselt werden. Es ist für beide Betriebsarten und/oder für beide o. g. Bedruckstoffarten die gleiche Farbe vorgesehen. Im Fall von Farbzuführsystemen ist ein Wechsel der Betriebsart ohne Wechsel oder Umschalten der Zuführung von den Farbtanks möglich.
  • Somit wird in einem vorteilhaften Verfahren zum Betrieb der ersten Druckmaschine 01 in einer ersten Betriebsart der Druckmaschine 01 eine Bahn 11 mit einem Strichgewicht von maximal 20 g/m2, z. B. höchstens 10 g/m2, und/oder einer Rauhigkeit nach Parker Print Surf (PPS) von größer 3,50 μm, insbesondere größer als 4,00 μm, durch eine Trockenoffset-Druckeinheit 02 geführt und beidseitig ein oder mehrfarbig mit Druckfarbe bedruckt, deren Mittelwert für die Zügigkeit aus den n auf einer selben Seite einer Bahn 11 aufzutragenden Farben bei 25°C und einer Geschwindigkeit von 350 m/min eine Zügigkeit von höchstens 130 Tack, bezogen auf ein o. g. Tack-o-scope, und/oder deren Mittelwert aus den n Farben über die jeweiligen über den z. B. o. g. Zeitraum gemittelten Messwerte für die Viskositäten mindestens 120, insbesondere mindestens 150 Pa·s beträgt (bezogen auf das Gerät Physica der Fa. Anton Paar bei 25°C und einer Scherrate von 10 s–1.)
  • Nach dem Drucken in dieser Betriebsart wird z. B. eine neue, von der ersten Bahn 11 verschiednen Bedruckstoffbahn 11', kurz Bahn 11' durch die Druckeinheit 02 und den nachgeordneten Trockner 14 eingezogen, welche ein signifikant, z. B. um 10 g/m2, höheres Strichgewicht und/oder eine geringere Rauhigkeit als die zuvor bedruckte Bahn 11, z. B. ein Strichgewicht von größer 20 g/m2 und/oder eine Rauhigkeit nach Parker Print Surf (PPS) von höchsten 3,50 μm aufweist. Ohne die Druckfarbe zu wechseln, wird diese nun eingezogene Bahn 11' (Heatset-Bahn) nun beidseitig ein oder mehrfarbig mit der zur ersten Betriebsart selben Farbe bedruckt.
  • Wie bereits vorn erwähnt, besitzt die erste Druckmaschine 01 für sich allein betrachtet bereits erhebliche Vorteile hinsichtlich einer Produktvielfalt bei gleichzeitig geringem Aufwand. Besondere Vorteile ergeben sich jedoch, wenn zusätzlich zur ersten Druckmaschine 01 die zweite Druckmaschine 21 vorgesehen ist, und es möglich ist, eine oder mehrere auf der ersten Druckmaschine 01 bedruckte Bahnen 11; 11' oder Teilbahnen 11.1; 11.2; 11.3; 11.1'; 11.2'; 11.3' gemeinsam mit auf der zweiten Druckmaschine 21 bedruckten Bedruckstoffbahn 31, kurz Bahnen 31 oder Teilbahnen 31.1; 31.2; 31.3 zu einem Produkt zu verarbeiten (Betriebsart M „Mischproduktion”).
  • In 1 ist in der Draufsicht und in 2 in einer höhenversetzten Seitenansicht eine Druckmaschinenanlage dargestellt, welche neben der im Trockenoffset betreibbaren bzw. betriebenen Druckmaschine 01, kurz: Trockenoffsetmaschine 01, die zweite Druckmaschine 21, vorzugsweise eine Zeitungsdruckmaschine 21, zeigt. Die zweite Druckmaschine 21 weist in einer Maschinenflucht M2 mehrere Druckeinheiten 22 des zweiten Typs auf. Die Maschinenflucht M2 der zweiten Druckmaschine 21 verläuft auf Höhe einer die Druckwerkszylinder 24; 26 der zweiten Druckeinheit 22 in der Länge halbierenden Symmetrieebene und kann in dieser Ausprägung auch als Maschinenmittelflucht M2 bezeichnet sein.
  • Die Druckeinheiten 22 des zweiten Typs der zweiten Druckmaschine 21 sind ebenfalls vorzugsweise als Druckturm 22 mit im wesentlichen vertikaler Bahnführung ausgeführt und weisen jeweils mehrere Druckstellen übereinander für den beidseitigen Mehrfarbendruck auf (5). Diese zweiten Druckeinheiten 22 können als Nassoffset- oder als Trockenoffset-Druckeinheiten ausgebildet bzw. betrieben sein. Insbesondere bei Erweiterung bestehender Anlagen und/oder bei Zurückgreifen auf die im Zeitungsdruck bislang üblichere Offsettechnik können die zweiten Druckeinheiten 22 vorteilhaft als Nassoffset-Druckeinheiten ausgebildet sein.
  • Grundsätzlich kann der Druckturm 22 aus mehreren gestapelten Einheiten – z. B. H-Druckeinheiten oder Satellitendruckeinheiten – bestehen. In einer für den Nassoffset bzgl. des geringen Fanout vorteilhaften ersten Variante sind beispielsweise zwei Neunzylinder-Satellitendruckeinheiten als Druckturm 22 gestapelt.
  • Vorteilhaft bzgl. Kompaktheit und/oder ggf. kostengünstiger ist es jedoch, wenn mehrere Doppeldruckwerke (ebene Brücken-, n- oder u-Einheiten) übereinander angeordnet sind. Die Doppeldruckwerke weisen zwei Druckwerke mit jeweils einem als Form- und einem als Übertragungszylinder 24; 26 ausgebildeten Druckwerkszylinder 24; 26 auf, wobei die mit einer zu bedruckenden Bedruckstoffbahn 31, kurz Bahn 31, zusammenwirkende Druckstelle 29 zwischen den Übertragungszylindern 26 gebildet wird. Die Doppeldruckwerke können in mehreren Gestellen übereinander gestapelt, oder aber wie dargestellt, in einem selben Gestell 32 angeordnet sein. Im vorliegenden Beispiel sind vier – vorzugsweise ebene – Doppeldruckwerke übereinander in einem gemeinsamen Seitengestell angeordnet. Vorzugsweise sind die vier Druckwerkszylinder 24; 26 derart angeordnet, dass sie mit ihren Rotationsachsen in Druck-An im wesentlichen in einer gemeinsamen Ebene E2 liegend angeordnet sind. Diese Ebene E2 ist wieder vorzugsweise um 85° bis 70° gegen die Vertikale geneigt.
  • Die Druckwerke dieser zweiten Druckmaschine 21 bzw. zweiten Druckeinheiten 22 können als Druckwerke für den Nassoffset (wie dargestellt) oder den Trockenoffset ausgebildet sein, d. h. sie sind mit oder ohne Feuchtwerk ausgebildet. In als Druckeinheiten 22 für den Nassoffset, kurz: Nassoffset-Druckeinheiten 22, ausgebildeten Druckeinheiten 22 ist im entsprechenden Druckwerk neben einem Farbwerk 27 auch ein Feuchtwerk 30 vorgesehen.
  • In einer vorteilhaften Ausführung sind die Druckwerkszylinder 24; 26 wie zur ersten Druckeinheit 02 beschrieben einzeln in nur exemplarisch an einem Druckwerk dargestellten Lagern 33, z. B. Linearlagern 33, gelagert und vorzugsweise kraftgesteuert stellbar (zu den übrigen Einzelheiten des Stellens, der Stellrichtung etc. ist obiges anzuwenden).
  • In einer vorteilhaften Ausbildung der Druckeinheit 22 ist auch diese entsprechend der oben beschriebenen teilbaren Druckeinheit 02 betriebsmäßig, d. h. für Rüst- und Wartungszwecke (im Gegensatz zum Zerlegen bzw. einer Demontage), teilbar ausgeführt (zu den Einzelheiten siehe oben).
  • In der Maschinenflucht M2 der zweiten Druckmaschine 21 ist ein Oberbau mit mindestens einer Wendeeinrichtung 37 und zumindest bei mehrfachbreiter Ausbildung der Druckmaschine 21 eine Längsschneideeinrichtung 37 vorgesehen. Die Wendeeinrichtung 37 ist derart ausgebildet, dass eine von der Druckeinheit 02 des ersten Typs bzw. der ersten Druckmaschine 01 einlaufende Bahn 11; 11' oder Teilbahn 11.x; 11.x' um 90° auf eine Flucht einer Bahn 31 bzw. Teilbahn 31.y der zweiten Druckmaschine 21 gewendet werden, und über einen z. B. in der Maschinenflucht M2 angeordneten Trichteraufbau 38 mit einem oder mehreren Falztrichtern 39 beispielsweise in einen gemeinsamen Falzapparat 40 geführt werden kann. D. h., mittels der Wendeeinrichtung 37 ist in Mischproduktion „M” eine in Transportrichtung T3 laufende Bahn 11; 11' oder Teilbahn 11.x der ersten Druckmaschine 01 um 90° in eine zur Maschinenflucht M2 der zweiten Druckmaschine 21 parallele Transportrichtung T2 umlenkbar und auf einen z. B. ebenfalls in der Maschinenflucht M2 der zweiten Druckmaschine 21 angeordneten Trichteraufbau 38 der zweiten Druckmaschine 21 führbar. Eine von der ersten zur zweiten Druckmaschine 01; 21 überführte Bahn 11; 11' oder Teilbahn 11.1; 11.2; 11.3; 11.1'; 11.2'; 11.3' wird hier auch als Hybridbahn 11; 11' bzw. Hybridteilbahn 11.1; 11.2; 11.3; 11.1'; 11.2'; 11.3' bezeichnet. Stehen die beiden Druckmaschinen 01; 21 parallel zueinander, so wird eine in der ersten Druckeinheit 02 bedruckte Bahn 11; 11' zum Überführen aus einer zur Maschinenebene M1 parallelen Richtung zunächst um 90° in die Transportrichtung T3 gewendet.
  • Die beiden Typen von Druckeinheiten 02; 22 bzw. Druckmaschinen 01; 21 können sich – zusätzlich oder anstelle eines Unterschiedes „Heatset”/”Coldset” dadurch unterscheiden, dass sich die beiden Typen von Druckeinheiten 02; 22 in der maximal für den Druck wirksamen Länge und/oder im Umfang des bildgebenden Druckwerkszylinders 04; 24, z. B. Formzylinders 04; 24 unterscheiden. D. h. sie können mit einer Länge und/oder einem Umfang ausgeführt sein, welche einer unterschiedlichen Anzahl von Druckseiten eines selben Formates, z. B. Zeitungsseiten im Broadsheetformat, entspricht bzw. die entsprechende Anzahl von Druckseiten am Formzylinder 04; 24 trägt. Beispielsweise kann die Druckeinheit 02; 22 des einen Typs Druckwerkszylinder 04; 24 einer Breite von vier Druckseiten, insbesondere vier Zeitungsseiten („doppeltbreit”), und – zumindest der Formzylinder 04; 24 – mit einem Umfang entsprechend der Länge zweier Druckseiten („doppeltrund”), insbesondere zweier Zeitungsseiten („doppeltrund”), ausgebildet sein, d. h. in sog. „4/2”-Ausführung, während die Druckeinheit 22; 02 des anderen Typs in 4(Länge)/1(Umfang zumindest des Formzylinders 24; 04) – Ausführung, in 2/2-Ausführung („einfachbreit” und „doppeltrund”) oder 6/2-Ausführung („dreifachbreit” und „doppeltrund”) ausgebildet ist. Bei einfachrunder Ausführung kann ein mit dem „einfachrunden” Formzylinder 04; 24 zusammenwirkender Druckwerkszylinder 06; 26, z. B. Übertragungszylinder 06; 26 (s. u.) auch doppeltrund ausgebildet sein. Grundsätzlich kann die eine Druckmaschine 01; 21 als eine der Ausführungen 2/1 („einfachbreit” und „einfachrund”), 2/2 („einfachbreit” und „doppeltrund”), 4/1 („doppeltbreit” und „einfachrund”), 4/2 („doppeltbreit” und „doppeltrund”), 6/1 („dreifachbreit” und „einfachrund”), 6/2 („dreifachbreit” und „doppeltrund”) ausgebildet sein während die andere Druckmaschine 21; 01 als eine von der ersten verschiedene der genannten Ausführungen ausgebildet ist. Es kann auch eine breitere, z. B. dreifachbreite Druckeinheit 22 (6/1 oder 6/2-Ausführung) und die Druckeinheit 02 des ersten Typs schmaler, z. B. einfachbreit oder doppeltbreit ausgeführt sein. Allgemein ausgedrückt trägt bei einer x/y-Ausführung der Formzylinder 04; 24 der betreffenden Druckeinheit 02; 22 auf seinem Umfang in Längsrichtung nebeneinander eine Anzahl von x und in Umfangsrichtung eine Anzahl von y Druckbilder (bzw. die Anzahl von Druckformen, z. B. Druckplatten, mit je einem Druckbild) des betreffenden Formates, z. B. Tabloidformates oder Zeitungsformates, insbesondere beim Zeitungsformat im Broadsheetformat. Ein n-fachbreites Druckwerk kann in diesem Fall z. B. 2·n = x Druckseiten nebeneinander aufnehmen
  • Bei der Wahl der Ausbildung der Druckmaschine 01; 21 in Bezug auf die Unterscheidung im Umfang – Einumfang- oder Doppelumfang-Ausführung – kann eine Einumfang-Ausführung (z. B. 2/1, 4/1 oder 6/1) Vorteile im Hinblick auf die beim Produktionswechsel zu wechselnden Druckformen und/oder im Hinblick auf den Seitensprung im fertigzustellenden Produkt und/oder einer Maschinenhöhe aufweisen. Eine Doppelumfang-Ausführung (z. B. 2/2 4/2, 6/2) kann jedoch Vorteile hinsichtlich einer in Sammelproduktion maximal herstellbaren Produktstärke vorweisen. Im Hinblick auf die Unterscheidung in der in Längsrichtung nebeneinander angeordneter Druckseiten ist die zu erzielende Produktstärke und/oder die Effizienz mit ein Entscheidungskriterium.
  • Werden beispielsweise im Mischprodukt lediglich wenige Sonderlagen und in Einzelproduktion dieser z. B. ersten Druckmaschine 01 lediglich Produkte geringen Umfangs benötigt, so kann z. B. eine lediglich einfachbreite Ausführung ausreichend sein. Somit lässt sich im Fall unterschiedlich breiter und/oder sich bzgl. des Umfangs unterscheidender Ausführungen der beiden Typen von Druckeinheiten 02; 22 gezielt eine Anpassung an die Anforderungen eines bestimmtes Produktspektrum vornehmen.
  • Bei einer dreifachbreiten (6/1 oder 6/2) Ausführung eine der Druckeinheiten 02; 22 bzw. Druckmaschinen 01; 21 können auf dem sechs Druckseiten breiten Übertragungszylinder 06; 26 jeweils ein über dessen Länge durchgehendes, zwei dreiseitenbreite oder drei zweiseitenbreite (nicht dargestellte) Drucktücher – insbesondere Metalldrucktücher mit einer dimensionsstabilen Trägerplatte, z. B. Metallplatte, und einer elastischen und/oder kompressiblen Beschichtung – angeordnet sein. Vorteilhaft im Zusammenhang mit erhöhter Variabilität (Pop-Up-Produktion, variable Bahnbreite) ist die Ausführung mit in Längsrichtung nebeneinander zwei dreiseitenbreiten Gummitüchern oder einem einzigen über die Länge durchgehenden Gummituch. Das durchgehende Gummituch ist besonders für Druckeinheiten 02 der ersten Druckmaschine 01 zur Ermöglichung unterschiedlicher Produktformate vorteilhaft. Die Gummitücher können jeweils vollumfänglich und – im Fall von in Längsrichtung mehreren – in Umfangsrichtung zueinander versetzt sein. Im Hinblick auf die Produktvariabilität ist es zumindest für Druckeinheiten 02 der ersten Druckmaschine 01, ggf. auch beider Druckmaschinen 01; 21 auch von Vorteil, wenn die Formzylinderkanäle zur Fixierung von Druckformen über die Länge der Formzylinder 04; 24 durchgehend ausgebildet sind.
  • Im vorliegenden vorteilhaften Beispiel sind beide Druckmaschinen 01; 21 dreifachbreit und doppeltrund ausgebildet. Die vorzugsweise als Zeitungsdruckmaschine 21 ausgebildete Druckmaschine 21 weist hier einen Trichteraufbau 38 mit zwei übereinander angeordneten Gruppen von jeweils drei Falztrichtern 39 auf (6). In 6 bis 10 sind Beispiele für die vielfältige Produktgestaltung gegeben, wobei die Darstellungen dreiteilig jeweils eine Teil-Seitenansicht der zweiten Druckmaschine 21 mit einlaufender/einlaufenden „Hybrid(teil)bahn”/”Hybrid(teil)bahnen” 11; 11; 11.2; 11.3, eine Vorderansicht des Trichteraufbaus 38 sowie ein Trichterauflaufschema zeigen. Die aus der ersten Druckmaschine 01 resultierenden Teilbahnen 11.1; 11.2; 11.3 sind mit größerer Strichstärke dargestellt. Wie in den Darstellungen zu erkennen, ist durch das Zuführen der Hybrid(teil)bahnen 11; 11.1; 11.2; 11.3 ein Mischen der z. B. im Heatset bedruckten Hybrid(teil)bahnen 11; 11.1; 11.2; 11.3 in unterschiedlichsten Höhen zwischen die im Coldset bedruckten (Teil)Bahnen 31; 31.1; 31.2; 31.3 möglich. In 6 wird beispielsweise jedem von drei Strangbündeln aus der zweiten Druckmaschine 21 eine Hybridteilbahn 11.1; 11.2; 11.3 als oberste (später im einzelnen längsgefalzen Heftstrang die Außenlagen) Lage zugemischt. In 7 wird die innerste und äußerste Lage eines längsgefalzten Heftstranges und die äußere Lage eines anderen Heftstranges durch eine Hybridteilbahn 11.1; 11.2; 11.3 gebildet. In 8 werden die äußeren Lagen eines Heftstranges durch die verfügbaren (hier drei) Hybridteilbahnen 11.1; 11.2; 11.3 gebildet. In 9 wird eigens ein Heftstrang durch die Hybridteilbahnen 11.1; 11.2; 11.3 gebildet, welcher dann im Falzapparat mit anderen Heftsträngen zusammengefasst wird. Im Beispiel der 10 werden vier Heftstränge erzeugt, wobei in einem der Heftstränge eine Außenlage und in einem anderen der Heftstränge eine Zwischenlage und die Innenlage durch Hybridteilbahnen 11.1; 11.2; 11.3 gebildet werden. Neben den dargestellten Varianten in der Bahnführung und Produktgestaltung sind viele weitere Möglichkeiten gegeben.
  • In den bisherigen Beispielen sind die beiden Druckmaschinen 01; 21 derart nebeneinander angeordnet, dass deren Maschinenfluchten M1; M2 parallel zueinander verlaufen. Hierbei verlaufen die Rotationsachsen der Druckwerkszylinder 04; 06 der ersten Druckmaschine 01 parallel zu den Rotationsachsen der Druckwerkszylinder 24; 26 der zweiten Druckmaschine 321. In einer nicht dargestellten vorteilhaften Ausführung der Druckmaschinenanlage sind die beiden Druckmaschinen 01; 21, insbesondere jedoch mindestens eine erste Druckeinheit 02 mit dem zugeordneten Trockner 14 und mehrere zweite Druckeinheiten 22, derart winkelig zueinander angeordnet, dass deren Maschinenfluchten M1; M2 senkrecht zueinander verlaufen. Hierbei verlaufen die Rotationsachsen der Druckwerkszylinder 04; 06 der ersten Druckmaschine 01 orthogonal zu den Rotationsachsen der Druckwerkszylinder 24; 26 der zweiten Druckmaschine 21. In diesem Fall kann auf ein Herauswenden der Hybrid(teil)bahnen 11; 11.1; 11.2; 11.3 verzichtet werden, da diese bereits im Geradeauslauf auf die zweite Druckmaschine 21 zulaufend angeordnet sind.
  • Die beiden Druckmaschinen 01; 21 können beide in Parterreausführung (Rollenwechsler 13; 23 und Druckeinheit 02; 22 und ggf. Falzapparat 20; 40 stehen auf einer im wesentlichen selben Grundebene – oder beide in Tischausführung (die Druckeinheit 02; 22 und ggf. der Falzapparat steht auf einer Ebene oberhalb der Rollenwechslerebene, z. B. auf einem sog. „Tisch”) ausgebildet sein, wobei die Grundebene bzw. der Tisch dann den beiden Druckmaschinen 01; 21 gemeinsam sein kann.
  • Wie in den Figuren erkennbar, besteht eine vorteilhafte Ausführung darin, dass die Heatset-Druckmaschine 01 in Parterreausführung mit dem Rollenwechsler 03 und der Druckeinheit 02 auf einer im wesentlichen (ggf. bis auf geringfügige Absätze) selben Ebene 41, z. B. Grundebene 41, angeordnet ist, während die andere Druckmaschine 21, z. B. Coldset-Druckmaschine 21, in Tischanordnung mit den Rollenwechslern 23 in einer ersten Ebene 41', z. B. Grundebene 41', und die Druckeinheiten 22 in einer oberhalb der Rollenwechsler 23 befindlichen Ebene 42, z. B. auf einem Tisch 42, angeordnet sind. In dargestellter Weiterbildung ist der Falzapparat 40 der Coldset-Druckmaschine 21 ebenfalls in der Grundebene 41' angeordnet. Die beiden Grundebenen 41; 41' der beiden Druckmaschinen 01; 21 können in vorteilhafter Ausbildung (ggf. bis auf geringfügige Absätze) die selben sein.
  • In 1 und 2 ist eine Druckmaschinenanlage dargestellt, wobei die erste Druckmaschine 01 lediglich eine Druckeinheit 02 sowie einen Trockner 14, und die zweite Druckmaschine 21 eine Sektion mit einer Gruppe benachbarter Druckeinheiten 22 und einem Trichteraufbau 38 aufweist. Die erste Druckmaschine 01 kann jedoch auch mehrere Druckeinheiten 02 und mehrere Trockner 14 und/oder einen für mehrere Bahnen 11 geeigneten Trockner 14 aufweisen und mit einer eine oder mehrere Sektionen aufweisenden zweiten Druckmaschine 21 in der Weise verbunden sein, dass mindestens eine Hybrid(teil)bahn 11; 11.1; 11.2; 11.3 in den Oberbau der zweiten Druckmaschine überführbar ist. Umgekehrt kann die erste Druckmaschine 01 jedoch auch lediglich eine Druckeinheit 02 und einen Trockner 14 aufweisen und mit einer mehrere Sektionen aufweisenden zweiten Druckmaschine 21 in der Weise verbunden sein, dass mindestens eine Hybrid(teil)bahn 11; 11.1; 11.2; 11.3 in den Oberbau der zweiten Druckmaschine 21 überführbar ist.
  • In einer vorteilhaften Ausbildung der Druckmaschinenanlage sind die im Tockenoffest betreibbaren Druckeinheiten 02 der ersten Druckmaschine 01 bis auf die Feuchtwerke 30 baugleich ausgebildet. Es können hierbei z. B. als erste Druckeinheiten 02 zweite Druckeinheiten 22 eingesetzt sein, wobei jedoch entweder die Feuchtwerke 30 nicht installiert oder zumindest in Mischproduktion „M” (Hybridbetrieb) nicht in Betrieb sind.
  • Mit der Druckmaschinenanlage ist es dann wahlweise in Getrenntproduktion „G” möglich, dass die erste Druckmaschine 01 unter Anwendung des Trockenoffset wahlweise im Heatsetbetrieb „H” oder im Coldsetbetrieb „C” und gleichzeitig die zweite Druckmaschine 21 (z. B. in einer Ausführung unter Anwendung des Nassoffset) im Coldsetbetrieb „C” betrieben wird bzw. ist und jede Druckmaschine 01; 21 ausschließlich auf ihren Trichteraufbau 18; 38 produziert, oder aber in Mischproduktion M die erste Druckmaschine 01 unter Anwendung des Trockenoffset wahlweise im Heatsetbetrieb „H” oder im Coldsetbetrieb „C” und gleichzeitig die zweite Druckmaschine 21 (z. B. in einer Ausführung unter Anwendung des Nassoffset) im Coldsetbetrieb „C” betrieben wird bzw. ist, wobei mindestens eine in der ersten Druckmaschine 01 – insbesondere im Heatsetbedruckte(Teil-)Bahn 11; 11.1; 11.2; 11.3 gemeinsam mit mindestens einer (Teil-)Bahn 31; 31.1; 31.2; 32.3 der zweiten Druckmaschine 21 auf einen gemeinsamen Trichteraufbau 38; 18, insbesondere denjenigen der zweiten Druckmaschine 21, geführt wird bzw. ist.
  • 01
    Druckmaschine, Trockenoffsetmaschine, erste
    02
    Druckeinheit, Offset-Druckeinheit, Trockenoffset-Druckeinheit, Druckturm, erste
    03
    Rollenwechsler
    04
    Druckwerkszylinder, Formzylinder
    05
    -
    06
    Druckwerkszylinder, Übertragungszylinder
    07
    Farbwerk, Kurzfarbwerk
    08
    Rasterwalze
    09
    Druckstelle
    10
    -
    11
    Bedruckstoff, Bedruckstoffbahn, Bahn, Hybridbahn (11.x Teilbahnen, Hybridteilbahn mit x = 1, 2, 3)
    12
    Gestell
    13
    Lager, Linearlager
    14
    Mittel zur Trocknungsunterstützung, Trockner
    15
    Kühleinrichtung
    16
    Längsschneideinrichtung
    17
    Wendeeinrichtung
    18
    Trichteraufbau
    19
    Falztrichter
    20
    Falzapparat
    21
    Druckmaschine, Zeitungsdruckmaschine, zweite
    22
    Druckeinheit, Offset-Druckeinheit, Nassoffset-Druckeinheit, Druckturm, zweite
    23
    Rollenwechsler
    24
    Druckwerkszylinder, Formzylinder
    25
    -
    26
    Druckwerkszylinder, Übertragungszylinder
    27
    Farbwerk
    28
    -
    29
    Druckstelle
    30
    Feuchtwerk
    31
    Bedruckstoff, Bedruckstoffbahn, Bahn (31.y Teilbahnen mit y = 1, 2, 3)
    32
    Gestell
    33
    Lager, Linearlager
    34
    -
    35
    -
    36
    Längsschneideinrichtung
    37
    Wendeeinrichtung
    38
    Trichteraufbau
    39
    Falztrichter
    40
    Falzapparat
    41
    Ebene, Grundebene
    42
    Ebene, Tisch
    11'
    Bedruckstoff, Bedruckstoffbahn, Bahn
    41'
    Ebene, Grundebene
    02.1
    Teildruckeinheit
    02.2
    Teildruckeinheit
    12.1
    Gestellabschnitt, Wandabschnitt, links
    12.2
    Gestellabschnitt; Wandabschnitt, rechts
    E1
    Ebene
    E2
    Ebene
    M1
    Maschinenflucht, Maschinenmittelflucht
    M2
    Maschinenflucht, Maschinenmittelflucht
    T1
    Transportrichtung
    T2
    Transportrichtung
    T3
    Transportrichtung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - WO 2007/020288 A1 [0004]
    • - DE 202005020947 U1 [0005]
    • - WO 03/045694 A1 [0006]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • - „Report 30” der Koenig & Bauer AG vom August 2007 [0007]
    • - DIN 53107 [0045]

Claims (16)

  1. Druckmaschine (01) mit mindestens einer Trockenoffset-Druckeinheit (02) und mindestens zwei unterschiedlichen, durch die Trockenoffset-Druckeinheit (02) führbare Bahnen (11; 11') wobei – in einer ersten Betriebsart „C” der Druckmaschine (01) eine Bahn (11) mit einem Strichgewicht von maximal 20 g/m2 und/oder einer Rauhigkeit PPS von größer 3,50 μm durch die Trockenoffset-Druckeinheit (02) geführt ist und – in einer zweiten Betriebsart „H” der Druckmaschine (01) eine Bahn (11') mit einem Strichgewicht von mehr als 20 g/m2 und/oder einer Rauhigkeit PPS von höchstens 3,50 μm durch die Trockenoffset-Druckeinheit (02) und durch einen Trockner (14) geführt ist, – und sowohl in der ersten als auch zweiten Betriebsart „C”; „H” ein Farbwerk (07) mit einer selben Druckfarbe oder zumindest mit einer Druckfarbe des selben Typs befüllt ist, deren Zügigkeit bezogen auf eine Messung mit einem Tack-o-scope bei 25°C und einer Geschwindigkeit von 350 m/min höchstens 130 Tack beträgt, und/oder deren Viskosität bezogen auf eine Messung mit einem Gerät Physica der Fa. Anton Paar bei 25°C und einer Scherrate von 10 s–1 mindestens 120 Pa·s beträgt.
  2. Druckmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Farbwerk (07) als Kurzfarbwerk (07) ausgebildet ist.
  3. Druckmaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Kurzfarbwerk (07) eine temperierbare Rasterwalze (08) aufweist.
  4. Druckmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Druckwerkszylinder (04; 06) der Trockenoffset-Druckeinheit (02) mittels kraftsteuerbarer Aktoren aneinander anstellbar gelagert sind.
  5. Druckmaschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass zur Einstellung einer Druck-An-Stellung zweier eine Druckstelle (09) bildenden Druckwerkszylinder (06) für die beiden unterschiedlichen Betriebsweisen „C”; „H” unterschiedliche Druckniveaus zur Verfügung stehen.
  6. Druckmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Trockenoffset-Druckeinheit (02) als Druckturm (02) mit mehreren übereinander angeordneten Doppeldruckwerken ausgebildet ist.
  7. Druckmaschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Tackwerte der nacheinander auf einer selben Seite einer selben Bahn (11; 11') durch die Doppeldruckwerke aufzutragenden Farben gezielt in der Weise variieren, dass die Tackwerte von Farbe zu Farbe bzw. Doppeldruckwerk zu Doppeldruckwerk jeweils abnehmen.
  8. Verfahren zum Betrieb einer Druckmaschine (01), wobei – in einer ersten Betriebsart „C” der Druckmaschine (01) eine Bahn (11) mit einem Strichgewicht von maximal 20 g/m2 und/oder einer Rauhigkeit PPS von größer 3,50 μm durch eine Trockenoffset-Druckeinheit (02) geführt und mit Druckfarbe bedruckt wird, deren Zügigkeit bezogen auf eine Messung mit einem Tack-o-scope bei 25°C und einer Geschwindigkeit von 350 m/min höchstens 130 Tack beträgt, und/oder deren Viskosität bezogen auf eine Messung mit einem Gerät Physica der Fa. Anton Paar bei 25°C und einer Scherrate von 10 s–1 mindestens 120 Pa·s beträgt, nach dem Drucken in dieser ersten Betriebsart „C” eine von der ersten Bahn (11) verschiednen Bedruckstoffbahn (11') durch die Trockenoffset-Druckeinheit (02) und einen nachgeordneten Trockner (14) eingezogen wird, welche ein signifikant höheres Strichgewicht und/oder eine geringere Rauhigkeit als die zuvor bedruckte Bahn (11) aufweist, – und schließlich ohne die Druckfarbe oder zumindest ohne den Typ der Druckfarbe in der Trockenoffset-Druckeinheit (02) zu wechseln, diese neu eingezogene Bahn (11') in einer zweiten Betriebsart „H” mit der zur ersten Betriebsart „C” selben Farbe bzw. Farbe des selben Typs bedruckt wird.
  9. Druckmaschinenanlage mit einer ersten, mindestens eine erste Druckeinheit (02) und einen Trockner (14) aufweisenden Druckmaschine (01) und einer zweiten, mindestens eine zweite Druckeinheit (22) sowie einen Trichteraufbau (38) aufweisenden Druckmaschine (21), und wobei in einer Betriebsart Mischproduktion „M” eine in der ersten Druckmaschine (01) bedruckte und durch den Trockner (14) geführte Bahn (11) oder Teilbahn (11.1; 11.2; 11.3) auf den Trichteraufbau (38) der zweiten Druckmaschine (21) überführbar ist, dadurch gekennzeichnet, – dass durch die erste Druckeinheit (02) und durch den Trockner (14) eine Bahn (11') mit einem Strichgewicht von mehr als 20 g/m2 und/oder einer Rauhigkeit PPS von höchstens 3,50 μm geführt ist – und dass die erste Druckeinheit (02) als Trockenoffset-Druckeinheit (02) ausgebildet und ohne Zufuhr von Feuchtmittel betrieben ist.
  10. Druckmaschinenanlage nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Druckeinheit (22) als Nassoffset-Druckeinheit (22) ausgebildet und betrieben ist.
  11. Druckmaschinenanlage nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Druckmaschine (01) wahlweise in einer Betriebsart Heatset „H” oder Coldset „C” betreibbar ist.
  12. Druckmaschineanlage nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Druckmaschine (01) hinsichtlich der Anordnung von Rollenwechsler (03) und Druckeinheit (02) in Parterreausführung, und die zweite Druckmaschine (21) in Tisch-Aufstellung oder Unterbau-Aufstellung ausgebildet ist.
  13. Druckmaschinenanlage nach Anspruch 9, gekennzeichnet durch eine erste Druckmaschine (01) gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6.
  14. Verfahren zum Betrieb einer Druckmaschinenanlage mit einer mindestens eine erste Druckeinheit (02) und einen Trockner (14) aufweisenden ersten Druckmaschine (01) und einer mindestens eine zweite Druckeinheit (22) sowie einen Trichteraufbau (38) aufweisenden zweiten Druckmaschine (21), wobei in einer ersten Betriebsart „M” – durch die erste Druckeinheit (02) und durch den Trockner (14) eine Bahn (11') mit einem Strichgewicht von mehr als 20 g/m2 und/oder einer Rauhigkeit PPS von höchstens 3,50 μm geführt wird, – diese Bahn (11) durch die erste Druckeinheit (02) ohne Zufuhr von Feuchtmittel bedruckt wird, – und die bedruckte und durch den Trockner (14) geführte Bahn (11) oder Teilbahn (11.1; 11.2; 11.3) auf den Trichteraufbau (38) der zweiten Druckmaschine (21) überführt wird.
  15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Druckmaschine (21) in einer Betriebsart Coldset „C”, d. h. ohne ein Führen einer Bahn durch einen Trockner, betrieben wird.
  16. Verfahren nach Anspruch 14, gekennzeichnet durch ein Verfahren zum Betrieb der ersten Druckmaschine (01) gemäß Anspruch 7.
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