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Die
Erfindung betrifft eine Spannungsversorgung und ein Bordnetz für
ein Kraftfahrzeug, insbesondere ein Bordnetz mit mehreren, getrennt
voneinander mit Spannung zu versorgenden Teilnetzen.
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Stand der Technik
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Um
ein Bordnetz eines Kraftfahrzeugs mit elektrischer Energie zu versorgen,
wird heutzutage üblicherweise ein durch einen Antriebs-Verbrennungs-Motor über
einen Keilriemen angetriebener Drehstromgenerator eingesetzt. Der
Drehstromgenerator erzeugt eine dreiphasige Drehspannung, welche
durch Gleichrichterdioden in Gleichspannung gewandelt und in das
Bordnetz eingespeist wird. Die Regelung der zu erzeugenden Spannung
wird von einem Spannungsregler vorgenommen, welcher über ein
Paar von Schleifringen einer rotierenden Erregerwicklung des Generators
ein Erregungsstrom zuführt und über das von dem
Erregungsstrom hervorgerufene Magnetfeld die in einer Statorwicklung
erzeugte Spannung steuert.
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Hierbei
kommt dem Spannungsregler die Aufgabe zu, über die Ausgangsspannung
des Generators oder eine an einem anderen geeigneten Punkt des Bordnetzes
gemessene Referenzspannung die Bordnetzspannung unabhängig
von Belastung und Drehzahl des Verbrennungsmotors in einem bestimmten
Bereich konstant zu halten und sowohl bei einem Unterschreiten einer
Mindestspannung und einem drohenden Bordnetzausfall, als auch bei
einem Überschreiten einer Maximalspannung zum Schutz von
an das Bordnetz angeschlossenen elektrischen Verbrauchern entsprechende
Maßnahmen hinsichtlich der Steuerung der Erregungsspannung
zu treffen.
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Herkömmliche
Drehstromgeneratoren verwenden zur Spannungserzeugung eine dreiphasige Statorwicklung,
eine Erregerwicklung auf dem Rotor mit einem Paar Schleifringe und
einen Spannungsregler. Falls es zu einer Störung oder einem
Ausfall einer dieser Komponenten kommt, so kann dies zu einem völligen
Ausfall der Spannungserzeugung führen, so dass die Energieversorgung
des Bordnetzes zusammenbricht.
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In
modernen Kraftfahrzeugen werden jedoch immer mehr sicherheitsrelevante
Verbraucher in das Bordnetz integriert, beispielsweise elektronische Lenk-
oder Bremssysteme. Bei einem Ausfall des Bordnetzes mit einem herkömmlichen
Generator sind auch diese Verbraucher nicht mehr betriebsfähig,
so dass dann aus Sicherheitsgründen das Fahrzeug nicht
mehr in Bewegung gesetzt werden darf bzw. für den Fall,
dass ein sicherheitsrelevanter Verbraucher während der
Fahrt ausfällt, Vorkehrungen getroffen werden müssen,
um das Fahrzeug sicher zum Stehen bringen zu können.
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So
wird in der Offenlegungsschrift
DE 37 14 193 A1 eine Anordnung beschrieben,
bei welcher das Bordnetz in ein Basisbordnetz und mehrere Teilnetze strukturiert
ist, wobei ein Generator im Basisbordnetz vorgesehen ist, um alle
Teilnetze mit Spannung zu versorgen und an jedes der Teilnetze sicherheitsrelevante
Verbraucher, insbesondere elektronische Bremsen angeschlossen sind.
Um bei einem Ausfall des Generators während der Fahrt das
Fahrzeug sicher abbremsen zu können, weist jedes der Teilnetze eine
Hilfsbatterie auf, so dass die Bremsen zumindest für einen
weiteren Bremsvorgang mit Energie aus der Hilfsbatterie versorgt
werden können. Anschließend ist ein Fahrzeugstillstand
jedoch nicht zu vermeiden.
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Aus
der Offenlegungsschrift
DE
197 52 241 A1 ist ein ausfallsicherer Generator bekannt,
welcher zur Spannungsversorgung zweier Teilnetze eines Bordnetzes
jeweils eine Statorwicklung und einen Gleichrichter für
jedes Teilnetz aufweist und deren Spannungserzeugung über
eine gemeinsame Erregerwicklung mit einem Paar Schleifringe gesteuert wird.
Die Steuerung der Erregungsspannung erfolgt durch zwei parallel
geschaltete Spannungsregler, welche so ausgeführt sind,
dass bei einem Ausfall eines der Spannungsregler der jeweils andere
Spannungsregler die Ansteuerung der Erregerwicklung übernimmt,
so dass die Spannungsversorgung der Teilnetze weiterhin gewährleistet
ist. Bei einem Kurzschluss in einem der Teilnetze sorgen die Gleichrichter
dafür, dass das defekte Teilnetz abgeschaltet wird oder
dass die im noch funktionierenden Teilnetz zur Verfügung
stehende Spannung unsymmetrisch auf die Teilnetze aufgeteilt wird.
Bei dieser Lösung ist eine weitgehend ausfallsichere Spannungsversorgung
mehrerer Teilnetze mit gleichem Energiebedarf möglich,
jedoch kann die Spannungserzeugung nicht ausreichend auf unterschiedlichen
Spannungsbedarf in den einzelnen Teilnetzen abgestimmt werden.
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Aus
DE 10 2004 008 433
A1 ist eine Spannungsversorgung für ein Kraftfahrzeug
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 bekannt. Die von dieser Spannungsversorgung
versorgten Teilnetze haben zwei Betriebsspannungen U1, U2, wobei
nur eines der Teilnetze eine Batterie enthält. Die beiden
Generatorkreise umfassen voneinander getrennte Erregerwicklungen,
die unabhängig voneinander mit einem Erregungsstrom beaufschlagbar
sind. Das das zweite Teilnetz über keine eigene Batterie
verfügt, wird bei einem Start des Kraftfahrzeugs der Erregungsstrom
für die zweite Erregerwicklung aus der Batterie des ersten
Teilnetzes bezogen. Eine Redundanz, die für den Betrieb
von sicherheitsrelevanten Verbrauchern im Bordnetz zu verlangen
wäre, ist bei dieser herkömmlichen Spannungsversorgung
nicht gegeben.
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Vorteile der Erfindung
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Durch
die vorliegende Erfindung wird eine Spannungsversorgung für
ein Kraftfahrzeug geschaffen, die mit einfachen Mitteln ein hohes
Maß an Versorgungssicherheit für sicherheitsrelevante
Verbraucher erreicht. Wenn im einfachsten Fall, dass der Drehstromgenerator
genau zwei getrennte Generatorkreise umfasst, einer der beiden Generatorkreise auch
zur Versorgung von nicht sicherheitsrelevanten Verbrauchern dienen
muss, kann die Versorgungssicherheit der sicherheitsrelevanten Verbraucher
verbessert werden, indem das vorrangig versorgte zweite Teilnetz
ausschließlich der Versorgung der sicherheitsrelevanten
Verbraucher vorbehalten bleibt, während das erste Teilnetz
zur Versorgung sowohl sicherheitsrelevanter als auch nicht sicherheitsrelevanter
Verbraucher dienen kann. Falls der Drehstromgenerator drei oder
mehr getrennte Generatorkreise aufweist, können der zweite
und alle weiteren Generatorkreise redundant zur Versorgung der sicherheitsrelevanten
Verbraucher dienen. Von zwei zueinander redundanten sicherheitsrelevanten
Verbrauchern sollte in diesem Fall der eine an das erste und der
andere an das zweite Teilnetz angeschlossen sein, um eine vollständige
galvanische Trennung der Teilnetze gewährleisten zu können.
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Da
die Leistung der sicherheitsrelevanten Verbraucher im Allgemeinen
kleiner ist als die maximale auf dem ersten Teilnetz benötigte
Leistung (selbst dann, wenn das erste Teilnetz nur der Versorgung
der nicht sicherheitsrelevanten Verbraucher vorbehalten sein sollte),
kann der zweite Generatorkreis zweckmäßigerweise
für eine kleinere elektrische Ausgangsleistung ausgelegt
sein als der erste Generatorkreis. Dies spart nicht nur Bauraum
und Kosten des Generators, sondern es verringert auch die Auswirkungen
einer Bevorzugung des zweiten Generatorkreises auf den ersten Generatorkreis.
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Vorzugsweise
umfasst jeder Generatorkreis eine Erregerwicklung, die zur Regelung
der Ausgangsleistung mit einem geregelten Erregungsstrom beaufschlagbar
ist, und eine Statorregelung.
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Die
Erregerwicklung dieses zweiten Generatorkreises kann angeordnet
sein, um eine dritte Statorwicklung für die Versorgung
eines dritten Teilnetzes zu erregen. Dies ist insbesondere dann
zweckmäßig, wenn zweites und drittes Teilnetz
redundant der Versorgung der sicherheitsrelevanten Verbraucher dienen,
da in diesem Fall der Leistungsbedarf des zweiten und des dritten
Teilnetzes im Allgemeinen korreliert ist.
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Eine
an den Bedarf des zweiten und des dritten Teilnetzes angepasste
Leistungserzeugung und eine Verbesserung der Redundanz ist erreichbar, wenn
die Steuereinrichtung je einen Regler zum Regeln des Erregungsstroms
des zweiten Generatorkreises anhand einer an dem dem zweiten Generatorkreis
zugeordneten Teilnetz gemessenen Spannung bzw. anhand einer an dem
der dritten Statorwicklung zugeordneten Teilnetz gemessenen Spannung
umfasst.
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Um
im Falle der Störung eines dieser Regler eine im Wesentlichen
korrekte Regelung des Erregungsstroms durch den verbleibenden Regler
sicherzustellen, weisen die Regler vorzugsweise im Falle einer Störung
hochohmige Ausgänge auf.
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Ein
noch größeres Maß an Redundanz ist erreichbar,
wenn die Spannungsversorgung einen vollständigen dritten
Generatorkreis umfasst und die Steuereinrichtung eingerichtet ist,
im Falle einer mechanischen Antriebsleistung, die nicht ausreicht,
um die Soll-Ausgangsleistungen aller Generatorkreise bereit zu stellen,
die Soll-Ausgangsleistung auch des dritten Generatorkreises mit
Vorrang vor derjenigen des ersten Generatorkreises bereitstellt.
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Zur
Erhöhung der Sicherheit ist die Steuereinrichtung vorzugsweise
dezentral organisiert, insbesondere umfasst sie zu jedem Generatorkreis
vorzugsweise wenigstens einen Regler zum Steuern der Erregung in
Abhängigkeit von der an dem dem Generatorkreis zugeordneten
Teilnetz gemessenen Spannung. So ist sichergestellt, dass nicht
eine Störung an zentraler Stelle der Steuereinrichtung
zu einem Ausfall der Erregungssteuerung an allen Teilnetzen führen
kann.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme
auf die beigefügten Figuren. Es zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung eines Bordnetzes für ein Kraftfahrzeug
in einer ersten Ausführung der vorliegenden Erfindung;
und
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2 eine
zweite Ausgestaltung eines erfindungsgemäßen Bordnetzes;
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3 eine
dritte, vereinfachte Ausgestaltung eines erfindungsgemäßen
Bordnetzes; und
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4 eine
vierte, vereinfachte Ausgestaltung eines erfindungsgemäßen
Bordnetzes.
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1 stellt
schematisch den Aufbau eines Bordnetzes 1 eines Kraftfahrzeugs
dar. Das Bordnetz 1 ist in drei Teilnetze 11, 12, 13 unterteilt,
welche von einem Drehstromgenerator 2 unabhängig
voneinander mit Spannungen B1 +–B1 –, B2 +–B2 –, B3 +–B3 – versorgt
werden. Der Drehstromgenerator 2 wird von einem Antriebs-Verbrennungsmotor
des Kraftfahrzeugs durch einen Keilriemen angetrieben.
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Das
Teilnetz 11 ist ein Basisbordnetz, an welches nicht sicherheitsrelevante
elektrische Verbraucher 91 wie beispielsweise Beleuchtungseinrichtungen,
elektrische Fensterheber, Heizungsvorrichtungen usw. Das Teilnetz 11 umfasst
außerdem eine Fahrzeugbatterie 81, welche im Zusammenwirken mit
dem Drehstromgenerator 2 die elektrische Energie für
das Basisbordnetz zur Verfügung stellt. Das Teilnetz 11 ist
an Fahrzeugmasse 10 angeschlossen.
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An
die Teilnetze 12 und 13 ist jeweils ein sicherheitsrelevanter
elektrischer Verbraucher 92 und 93 angeschlossen,
beispielsweise jeweils ein elektronischer Bremskreis. Die Bremskreise
sind vorzugsweise so ausgeführt, dass jeweils ein diagonal
zueinander angeordnetes Räderpaar des Fahrzeugs von einem
Bremskreis angesteuert wird, d. h. beispielsweise der steuert Bremskreis 92 anhand
einer erfassten Bremspedalbetätigung durch den Fahrer die Bremsen
des linken Vorderrades und des rechten Hinterrades, während
der Bremskreis 93 – vorzugsweise aufgrund einer
vom ersten Bremskreis 92 unabhängigen Erfassung
der Pedalbetätigung – die Bremsen des rechten
Vorderrades und des linken Hinterrades steuert. Die Erfindung ist
jedoch nicht auf die Anwendung auf elektronische Bremskreise beschränkt,
sondern ist für beliebige Systeme anwendbar, bei denen
eine die Fahrzeugbewegung beeinflussende Steuereingabe des Fahrers
auf elektrischem oder elektronischem Wege erfasst und als elektrisches
Signal an ausführende Aktoren übertragen wird,
insbesondere auch für ein elektronisches Lenksystem.
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Die
Teilnetze 12 und 13 umfassen jeweils eine Hilfsspannungsquelle 82 und 83,
welche bei einem vorübergehenden hohen Energiebedarf den
Generator 2 durch eine zusätzliche Energieabgabe
an das Teilnetz 12, 13 unterstützen.
Die Hilfsspannungsquellen 82, 83 sind in 1 als
Batterien dargestellt, können aber auch als Akkumulatoren
oder Doppelschichtkondensatoren ausgeführt sein. Die Teilnetze 12 und 13 sind
voneinander und vom Basisbordnetz 11 galvanisch entkoppelt
und sind nicht an die Fahrzeugmasse 10 angeschlossen.
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Der
Drehstromgenerator 2 umfasst drei ebenfalls galvanisch
getrennte Statorwicklungen 31, 32, 33 welche
hier jeweils in einer Sternschaltung dargestellt sind. Möglich
ist auch eine Ausführung der Statorwicklungen 31, 32, 33 als
Dreieckschaltung. Jede der Statorwicklungen 31, 32, 33 wird
durch eine eigene Erregerwicklung 61, 62, 63 zur
Spannungserzeugung angeregt, wobei jeweils ein Spannungsregler 51, 52, 53 über
jeweils ein Paar Schleifringe 71, 72, 73 eine
Erregungsspannung auf eine der Erregerwicklungen 61, 62, 63 ausgibt.
Die Erregerwicklungen 61, 62, 63 sind
auf einer gemeinsamen Rotorachse 6 des Drehstromgenerators 2 angeordnet.
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Jeder
der Statorwicklungen 31, 32, 33 ist ein Gleichrichter 41, 42, 43 nachgeschaltet,
welcher die von den Statorwicklungen 31, 32, 33 erzeugte
dreiphasige Drehspannung in eine Gleichspannung wandelt und dem
jeweiligen Teilnetz 11, 12, 13 als Spannung
B1+, B2+, B3+ zuführt. Hierbei können
die Gleichrichter 41, 42, 43 passiv oder
aktiv ausgeführt sein, um die Span nungsqualität
und die Spannungsform den Erfordernissen des jeweiligen Teilnetzes 11, 12, 13 anzupassen.
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Der
Drehstromgenerator 2 ist als eine bauliche Einheit ausgeführt,
welche die Spannungsregler 51, 52, 53 mit
den Erregerwicklungen 61, 62, 63, den Schleifring-Paaren 71, 72, 73,
den Statorwicklungen 31, 32, 33 und den
Gleichrichtern 41, 42, 43 in einem Bauteil
zusammenfasst. Da die Teilnetze 12 und 13 eine
wesentlich geringere Versorgungsleistung benötigen als
das Basisbordnetz 11, können die Statorwicklungen 32, 33 und
die Erregerwicklungen 62, 63 deutlich kleiner
gehalten werden als die Statorwicklung 31 und die Erregerwicklung 61 für
das Basisbordnetz 11, so dass sich die Volumenvergrößerung des
erfindungsgemäßen Drehstromgenerators 2 im Vergleich
zu einem herkömmlichen Drehstromgenerator in Grenzen hält.
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Die
Spannungsregler 51, 52, 53 erhalten Vorgaben
zur Spannungsregelung der Teilnetze 11, 12, 13 von
einem Steuergerät 16 des Bordnetzes 1 über
eine Kommunikationsverbindung 15. Dem Steuergerät 16 obliegt
die Steuerung einer Zu- oder Abschaltung aller elektrischen Verbraucher 91, 92, 93 insgesamt
und die Überwachung der Spannungssituation in den Teilnetzen 11, 12, 13.
Die Kommunikationsverbindung 15 ist vorzugsweise als Datenbus realisiert,
die Verbindung kann aber auch proprietär ausgeführt
sein.
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Die
Spannungsregler 51, 52, 53 überwachen das
jeweilige Spannungsniveau in den Teilnetzen 11, 12, 13 zusätzlich
anhand von Messwerten aus den Teilnetzen 11, 12, 13,
beispielsweise über ein an den Klemmen der Batterien 81, 82, 83 abgegriffenes Spannungssignal,
um ausreichend schnell auf Über- oder Unterspannungen in
den jeweiligen Teilnetzen 11, 12, 13 reagieren
zu können.
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Im
Steuergerät 16 ist eine Steuereinheit 14 integriert,
welche die Energieerzeugung aller Teilnetze 11, 12, 13 insgesamt überwacht
und ebenfalls über die Kommunikationsverbindung 15 mit
den Reglern 51, 52, 53 in Verbindung
steht. Wenn seitens des Verbrennungsmotors nicht ausreichend Leistung
für die Spannungserzeugung durch den Drehstromgenerator 2 zur
Ver fügung steht, um den Energiebedarf aller Teilnetze 11, 12, 13 vollständig
abdecken zu können, beispielsweise wenn sich der Verbrennungsmotor
im Leerlauf befindet, so veranlasst die Steuereinheit 14 den
Regler 51 dazu, die Spannungserzeugung durch die Statorwicklung 31 zu
begrenzen, auch wenn dem Teilnetz 11, dem Basisbordnetz,
dadurch vorübergehend weniger Energie zur Verfügung steht
als benötigt. Zu diesem Zweck kann z. B. die Steuereinheit 14 anhand
von Betriebsgrößen des Verbrennungsmotors die
für den Generator 2 verfügbare Antriebsleistung
abschätzen, sie mit dem Leistungsbedarf der Gesamtheit
der elektrischen Verbraucher vergleichen und die Notwendigkeit feststellen,
die in das Teilnetz 11 eingespeiste Ausgangsleistung zu
reduzieren, wenn der Bedarf höher ist als mit der verfügbaren
Antriebsleistung erzeugbar oder wenn der Bedarf einen vom Batterieladezustand
abhängigen Grenzwert übersteigt.
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Eine
Reduzierung der Ausgangsleistung für das Teilnetz 11 kann
dann stattfinden, indem die Steuereinheit 14 dem Regler 51 einen
reduzierten Sollwert für B1 +–B1 – vorgibt, während die
Sollwerte der anderen Ausgangsspannungen gleich bleiben, oder indem
die Steuereinheit die nach Abzug der von den Statorwicklungen 32, 33 benötigten
Antriebsleistung noch verfügbare Antriebsleistung berechnet
und dem Regler 51 eine mit dieser verfügbaren
Antriebsleistung erzeugbare Ausgangsleistung als Sollwert vorgibt.
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In 2 ist
eine alternative Ausführungsform der Erfindung gezeigt.
Diese Ausführungsform unterscheidet sich von der oben beschriebenen
und in 1 dargestellten Form im Wesentlichen dadurch, dass
die Statorwicklungen 42, 43 der Teilnetze 12 und 13 über
eine gemeinsame Erregerwicklung 62' zur Spannungserzeugung
angeregt werden und Spannungsregler 52', 53' zum
Beaufschlagen der Erregerwicklung 52' mit einem Erregerstrom
parallel geschaltet sind. An den Ausgängen der Spannungsregler 52, 53 ist
jeweils die Spannung gesteuert, und die Anschlüsse sind
vom „fail-silent” Typ, d. h. sie werden im Falle
einer Störung des Reglers 23 bzw. 53 hochohmig,
so dass der in die Wicklung 62' eingespeiste Erregerstrom
nicht die Summe der von den zwei Reglern 52', 53' verlangten
Ströme, sondern der jeweils größere der
beiden Ströme ist. Somit wird in beiden Statorwicklun gen 32 und 33 Spannung
induziert, auch wenn nur in einem der Teilnetze 12, 13 Bedarf
erfasst wird. Da aber der Energieverbrauch bei den Verbrauchern 92, 93 der
beiden Teilnetze 12, 13 im Allgemeinen gleich
ist, sind Situationen selten, in denen in nur einem der beiden Teilnetze 12, 13 Bedarf
besteht.
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Wenn
einer der Spannungsregler 52', 53' ausfällt,
dann steuert nur noch der jeweils andere, vom ausgefallenen unbeeinflusst,
die Energieversorgung der beiden Teilnetze 12, 13 anhand
des im ihm zugeordneten Teilnetz erfassten Energiebedarfs. Aufgrund
des im Wesentlichen gleichen Verbrauchs in den beiden Teilnetzen
ist so eine ausreichende Versorgung des Teilnetzes, dessen Regler
ausgefallen ist, für geraume Zeit sichergestellt.
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Auch
in der in 2 dargestellten Ausführungsform
wird die Spannungsversorgung für das Basisbordnetz 11 eigenständig über
die Erregerwicklung 61 gesteuert.
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In
einer weiteren, nicht näher dargestellten Ausführungsform
ist die Steuereinheit 14 nicht im Steuergerät 16 des
Bordnetzes 1, sondern in den Drehstromgenerator 2 integriert
und entweder als Teil eines der Spannungsregler 51, 52, 53,
oder in einer separaten elektronischen Schaltung ausgeführt.
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Die
Verwendung der drei Teilnetze 11, 12, 13,
wie in 1 und 2 gezeigt, ermöglicht
ein hohes Maß an Ausfallsicherheit durch vollständige galvanische
Trennung des Teilnetzes 11 der nicht sicherheitsrelevanten
Verbraucher von den sicherheitsrelevanten Verbrauchern einerseits
und die redundante Versorgung der sicherheitsrelevanten Verbraucher
durch die zwei getrennten Teilnetze 12, 13 andererseits.
Lässt man eine dieser Anforderungen fallen, so ergeben
sich weitere Vereinfachungsmöglichkeiten. So zeigt etwa 3 ein
Bordnetz, bei dem die nicht sicherheitsrelevanten Verbraucher 91 zusammen
mit einem von zwei redundanten sicherheitsrelevanten Verbrauchern 92 über
ein gleiches Teilnetz 11' versorgt sind, während
der zweite sicherheitsrelevante Verbraucher 93 über
ein eigenes Teil netz 13 versorgt ist. Auch hier führt
der Ausfall eines Teilnetzes 11' oder 13 nicht
zum Ausfall der sicherheitsrelevanten Verbraucher, und jedes Teilnetz 11', 13 ist über
den zugeordneten Regler 51, 53 bedarfsangepasst
versorgbar. Wenn im Falle einer Störung im Teilnetz 11' dessen
Versorgung zusammenbricht und der Verbraucher 92 ausfällt,
kann der Verbraucher 93 dessen Funktionen gewährleisten,
und umgekehrt vertritt der Verbraucher 92 den Verbraucher 93 im
Falle einer Störung des Teilnetzes 13.
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Selbst
bei einem Bordnetz der in 4 gezeigten
Art, mit nur einem sicherheitsrelevanten Verbraucher 92,
der nicht redundant über ein Bordnetz 12 versorgt
ist, ist eine gegenüber herkömmlichen nicht redundanten
Bordnetzen erhöhte Verfügbarkeitssicherheit des
Verbrauchers 92 dadurch sichergestellt, dass die Steuereinheit 14 wie
oben beschrieben in einer Situation knapper Antriebsenergie die Erregungsströme
in den Erregerwicklungen 51, 52 so steuert, dass
das Teilnetz 12 zu Lasten des Teilnetzes 11 vorrangig
mit Energie versorgt wird.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 3714193
A1 [0006]
- - DE 19752241 A1 [0007]
- - DE 102004008433 A1 [0008]