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Technisches Gebiet
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Die
Erfindung betrifft als Verbundsicherheitsglas ausgeführte
Dünnschicht-Solarmodule unter Verwendung einer auf weichmacherhaltigen
Polyvinylacetal basierenden Folie und deren Verwendung.
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Stand der Technik
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Dünnschicht-Solarmodule
bestehen aus einer photosensitiven Halbleiterschicht, die auf ein
Substrat wie z. B. eine transparente Platte oder eine flexible Trägerfolie
z. B. durch Aufdampfen, Gasphasenabscheidung, Sputtern oder Nassabscheidung
aufgebracht ist. Die so geträgerten Halbleiterschichten
werden anschließend zwischen eine Glasscheibe und eine
rigide, hintere Abdeckplatte z. B. aus Glas oder Kunststoffen mit
Hilfe eines transparenten Klebers laminiert.
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Der
transparente Kleber muss die photosensitive Halbleiterschicht und
deren elektrische Verbindungsleitungen vollständig umschließen,
UV-stabil und Feuchtigkeitsunempfindlich sein und nach dem Laminierprozess
vollständig blasenfrei sein.
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Als
transparente Kleber werden häufig aushärtende
Gießharze oder vernetzbare, auf Ethylenvinylacetat (EVA)
basierende Systeme eingesetzt, so wie beispielsweise in
DE 41 22 721 C1 oder
DE 41 28 766 A1 offenbart.
Diese Klebesysteme können im ungehärteten Zustand
so niedrigviskos eingestellt werden, dass sie die Solarzelleneinheiten
blasenfrei umschließen. Nach Zugabe eines Härters
oder Vernetzungsmittels wird eine mechanisch widerstandfähige
Klebeschicht erhalten. Nachteilig diesen Klebesystemen ist, dass
beim Aushärteprozess häufig aggressive Substanzen
wie Säuren freigesetzt werden, die die photosensitiven
Halbleiterschichten, insbesondere Dünnschichtmodule, zerstören
können. Zudem neigen einige Gießharze nach einigen
Jahren zur Blasenbildung bzw. Delamination durch UV-Strahlung.
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Eine
Alternative zu aushärtenden Klebesystemen ist der Einsatz
von weichmacherhaltigen Folien auf Basis von Polyvinylacetalen wie
das aus der Verbundglasherstellung bekannte Polyvinylbutyral (PVB).
Die Solarzelleneinheiten werden mit einer oder mehreren PVB-Folien
bedeckt und diese unter erhöhtem Druck und erhöhter
Temperatur mit den gewünschten Abdeckmaterialien zu einem
Laminat verbunden.
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Verfahren
zur Herstellung von Solarmodulen mit Hilfe von PVB-Folien sind z.
B. durch
DE 40 26 165 C2 ,
DE 42 278 60 A1 ,
DE 29 237 70 C2 ,
DE 35 38 986 C2 oder
US 4,321,418 bekannt. Die
Verwendung von PVB-Folien in Solarmodulen als Verbundsicherheitsverglasungen
ist z. B. in
DE 20
302 045 U1 ,
EP
1617487 A1 , und
DE
35 389 86 C2 offenbart. Diese Schriften enthalten aber
keine Information über die mechanischen, chemischen und
elektrischen Eigenschaften der verwendeten PVB-Folien. Weiterhin
dient die PVB-Folie lediglich zur Einbettung der Solarzelleneinheiten;
Sicherheitsaspekte bzw. die hierfür erforderlichen Eigenschaften
der PVB-Folie sind nicht beschrieben.
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Die
Verwendung von PVB-Folien in Solarmodulen als Verbundsicherheitsverglasungen
ist in
DE 20 302 045
U1 und
DE
35 389 86 C2 offenbart. Diesen Schriften sind allerdings
keine Angaben über die Sicherheitseigenschaften der Verbundgläser
oder die Eigenschaften der verwendeten PVB-Folie zu entnehmen.
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Die
Sicherheitseigenschaften eines Verbunds aus Glas und PVB-Folie hängen
bekanntermaßen von der Haftkraft zwischen Folie und Glas
ab. Die Haftkraft sollte so hoch sein, dass bei der mechanischen
Zerstörung des Glases ein Klebenbleiben der Glasbruchstücke
an der Folie gewährleistet ist und scharfkantige Glassplitter
sich nicht ablösen können. Bei hoher Haftkraft
der Folie kann ein aufprallendes Objekt jedoch das Verbundglas durchdringen,
da sich die PVB-Folie an der Auftreffstelle kaum elastisch verformt
und nur wenig zum Abbremsen des Objektes beiträgt. Liegt
die Haftung zum Glas auf einem niedrigeren Niveau, kann sich die PVB-Folie
an der Auftreffstelle unter Dehnung vom Glas ablösen und
verformen, wodurch das auftreffende Objekt abgebremst wird.
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Da
eine zu geringe Haftung der PVB-Folie am Glas das Ablösen
von Glasbruchstücken von der Folie erleichtert und somit
das Splitterrisiko erhöht, strebt man in der Praxis einen
Kompromiss zwischen hoher und niedriger Haftkraft, also ein mittleres
Haftungsniveau an. Dieses ist insbesondere bei Verbundsicherheitsscheiben
für Kraftfahrzeuge der Fall, wo eine hohe Penetrationshemmung
wichtig ist. Verbundsicherheitsscheiben für den Baubereich,
insbesondere bei Überdachungen, benötigen eine
gute Splitterbindung, sodass die PVB-Folie eine relativ hohe Haftung
zwischen Glas und Klebefolie aufweisen sollte.
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Solarmodule
werden in zunehmenden Maße in Gebäuden als Fassadenelemente
oder Dachflächen eingesetzt. Diese Module müssen
neben einer guten photovoltaischen Lichtausbeute auch mit Verbundsicherheitsverglasungen
vergleichbare Eigenschaften aufweisen. Die beschriebenen Solarmodule
weisen in PVB-Folie eingebettete Solarzellen auf, die jedoch die
Sicherheitseigenschaften von Verbundsicherheitsglas nicht besitzen.
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EP 1617478 A2 beschreibt
die Herstellung von Solarmodulen, die zwischen zwei PVB-Folien eingebettete
Solarzellen aufweisen. Die Klebewirkung der PVB-Folie erfolgt direkt
zum Glas, sodass die Sicherheitseigenschaften dieser Solarmodule
denen von Verbundsicherheitsgläsern entsprechen.
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Dünnschicht-Solarmodulen
sind in dieser Patentschrift nicht erwähnt. Bei Dünnschicht-Solarmodulen erfolgt
die Haftung der PVB-Folie zumindest an einer Oberfläche
des Moduls über die Solarzellen und nicht zum Glas, sodass
hier Verbesserungsbedarf besteht.
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Aufgabe
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es daher, Dünnschicht-Solarmodule
mit den Eigenschaften von Verbundsicherheitsverglasungen bereit
zu stellen.
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Aufgabe
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung war es daher, weichmacherhaltige Folien
auf Basis von Polyvinylacetal mit geringer Korrosionsneigung gegenüber
photosensitiven Halbleiterschichten oder den verwendeten elektrischen
Leitern bereit zu stellen.
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Darstellung der Erfindung
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Gegenstand
der vorliegenden Erfindung sind daher Photovoltaikmodul, umfassend
ein Laminat aus
- a) einer transparenten Frontabdeckung
- b) einer oder mehreren photosensitiven Halbleiterschichten
- c) mindestens einer weichmacherhaltigen, auf Polyvinylacetal
basierenden Folie und
- d) einer rückwärtigen Abdeckung
wobei
eine oder mehrere photosensitive Halbleiterschichten b) auf die
transparente Frontabdeckung a) oder die rückwärtige
Abdeckung d) aufgebracht sind und durch mindestens eine weichmacherhaltige,
auf Polyvinylacetal basierende Folie c) miteinander verklebt werden
und die auf Polyvinylacetal basierende Folien c) eine Reissfestigkeit
gemäß EN ISO 527/3 von mindestens
16 N/mm2 aufweisen.
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Dünnschicht-Solarmodule
enthalten insbesondere photosensitive Halbleiterschichten auf Basis
von amorphen oder mikrokristallinem Silizium, Cadmium-Tellurid (CdTe),
CIS (Copper/Indium/(di)Selenid) oder Copper/Indium/Gallium/Sulphide/Selenid
(CIGS) oder die als elektrischer Leiter eingesetzten dünnen
Schichten (TCO, „transparent conductive Oxide”)
sind chemisch korrosionsanfällig. Das Einkapselungsmaterial
muss daher weitestgehend chemisch innert sein und darf keine aggressiven
chemischen Additive wie Vernetzer, Crosslinker oder Primer enthalten.
Weiterhin ist die Anwesenheit von Säurespuren zu vermeiden.
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Folien
auf Basis von Polyvinylacetalen mit hohem Alkalititer weisen eine
verringerte Korrosionsneigung gegenüber photosensitiven
Halbleiterschichten oder den verwendeten elektrischen Leitern auf.
Ohne an die Richtigkeit dieser Theorie gebunden zu sein, ist die
verringerte Korrosionsneigung möglicherweise darauf zurückzuführen,
dass die mit einem erhöhtem Alkalititer einhergehende höhere
Basizität der PVB-Folie durch Alterungsprozesse freigesetzte
Säure neutralisiert, welche ohne Neutralisation die Zerstörung
säureempfindlicher Halbleiterschichten auslöst.
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Die
Vermeidung von Säurespuren bei der Herstellung des Materials
ist eine weitere Möglichkeit, die Korrosionsneigung der
erfindungsgemäß eingesetzten Folien gegenüber
photosensitiven Halbleiterschichten zu verringern. Folien dieser
Art werden durch Extrusion unter erhöhten Temperaturen
hergestellt, wodurch eine thermische Zersetzung des polymeren Materials
bzw. des Weichmachers auftreten kann. Weiterhin kann durch eindiffundiertes
Wasser eine Spaltung der Restacetatgruppen des Polyvinylacetals
auftreten, wodurch Essigsäure freigesetzt wird. In beiden
Fällen resultieren Säurespuren, die die photosensitiven
Halbleiterschichten angreifen können.
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Bevorzugt
weisen die erfindungsgemäß eingesetzten Folien
daher eine gewisse Basizität, ausgedrückt als
Alkali-Titer auf, der über 10, bevorzugt über
15 und insbesondere über 20, 30 oder 40 liegen kann. Ein
maximaler Alkalititer von 100 sollte nicht überschritten
werden.
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Der
Alkali-Titer wird, wie im folgenden beschrieben, durch Rücktitration
der Folie bestimmt und kann durch Zugabe von basischen Substanzen,
wie z. B. Metallsalze von organischen Carbonsäuren mit
1 bis 15 Kohlenstoffatomen, insbesondere Alkali- oder Erdalkalisalze
wie Magnesium- oder Kaliumacetat eingestellt werden. Die basische
Verbindung wird üblicherweise in einer Konzentration von
0,005 bis 2 Gew.-% insbesondere 0,05 bis 1 Gew.-%, bezogen auf die
gesamte Mischung eingesetzt.
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Bevorzugt
weisen die erfindungsgemäß eingesetzten Folien
bei einer Umgebungsfeuchte von 85% rF bei 23°C einen spezifischen
Widerstand von mindestens 1E + 11 ohm·cm, bevorzugt mindestens
5E + 11 ohm·cm, bevorzugt 1E + 12 ohm·cm, bevorzugt
5E + 12 ohm·cm, bevorzugt 1E + 13, bevorzugt 5E + 13 ohm·cm,
bevorzugt 1E + 14 ohm·cm auf.
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Zur
Herstellung von Polyvinylacetal wird Polyvinylalkohol in Wasser
gelöst und mit einem Aldehyd wie Butyraldehyd unter Zusatz
eines Säurekatalysators acetalisiert. Das ausgefallene
Polyvinylacetals wird abgetrennt, neutral gewaschen, ggf. in einem
alkalisch eingestellten wässrigen Medium suspendiert, danach
erneut neutral gewaschen und getrocknet.
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Die
zur Acetalisierung eingesetzte Säure muss nach erfolgter
Reaktion wieder neutralisiert werden. Wird hier ein Überschuss
an Base (z. b. NaOH, KOH oder Mg(OH)2) eingesetzt,
so erhöht sich der Alkalititer und es kann ganz oder teilweise
auf die Zugabe der basischen Substanz verzichtet werden.
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Der
Polyvinylalkoholgehalt des Polyvinylacetals kann durch die Menge
des bei der Acetalisierung eingesetzten Aldehyds eingestellt werden.
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Es
ist auch möglich, die Acetalisierung mit anderen oder mehreren
Aldehyden mit 2–10 Kohlenstoffatomen (z. B. Valeraldehyd)
durchzuführen.
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Die
auf weichmacherhaltigem Polyvinylacetal basierenden Folien enthalten
bevorzugt unvernetztes Polyvinylbutyral (PVB), das durch Acetalisierung
von Polyvinylalkohol mit Butyraldehyd gewonnen wird.
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Der
Einsatz von vernetzten Polyvinylacetalen, insbesondere vernetztem
Polyvinylbutyral (PVB) ist ebenso möglich. Geeignete vernetzte
Polyvinylacetale sind z. B. in
EP 1527107 B1 und
WO 2004/063231 A1 (thermische
Selbstvernetzung von Carboxylgruppenhaltigen Polyvinylacetalen),
EP 1606325 A1 (mit
Polyaldehyden vernetzte Polyvinylacetale) und
WO 03/020776 A1 (mit Glyoxylsäure
vernetzte Polyvinylacetale) beschrieben. Auf die Offenbarung dieser
Patentanmeldungen wird vollumfänglich Bezug genommen.
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Als
Polyvinylalkohol können im Rahmen der vorliegenden Erfindung
auch Terpolymere aus hydrolysierten Vinylacetat/Ethylen-Copolymeren
eingesetzt werden. Diese Verbindungen sind in der Regel zu mehr als
98 Mol% hydrolysiert und enthalten 1 bis 10 Gew.-% auf Ethylen basierende
Einheiten (z. B. Typ „Exceval” der Kuraray Europe
GmbH).
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Als
Polyvinylalkohol können im Rahmen der vorliegenden Erfindung
weiterhin auch hydrolysierte Copolymere aus Vinylacetat und mindestens
einem weiteren ethylenisch ungesättigten Monomer eingesetzt
werden.
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Die
Polyvinylalkohole können im Rahmen der vorliegenden Erfindung
rein oder als Mischung von Polyvinylalkoholen mit unterschiedlichem
Polymerisationsgrad oder Hydrolysegrad eingesetzt werden.
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Polyvinylacetale
enthalten neben den Acetaleinheiten noch aus Vinylacetat und Vinylalkohol
resultierende Einheiten. Die erfindungsgemäß verwendeten
Polyvinylacetale weisen bevorzugt einen Polyvinylalkoholanteil von
weniger als 22 Gew.-%, 20 Gew.-% oder 18 Gew.-%, weniger als 16
Gew.-% oder 15 Gew.-% und insbesondere weniger als 14 Gew.-% auf.
Ein Polyvinylalkoholanteil von 12 Gew.-% sollte nicht unterschritten
werden.
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Der
Polyvinylacetatgehalt des erfindungsgemäß eingesetzten
Polyvinylacetals liegt bevorzugt unter 3 Gew.-% oder unter 1 Gew.-%,
besonders bevorzugt unter 0,75 Gew.-%, ganz besonders bevorzugt
unter 0,5 Gew.-% und insbesondere unter 0,25 Gew.-%.
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Aus
dem Polyvinylalkoholanteil und dem Restacetatgehalt kann der Acetalisierungsgrad
rechnerisch ermittelt werden.
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Bevorzugt
weisen die Folien einen Weichmachergehalt von maximal 40 Gew.-%,
35 Gew.-%, 32 Gew.-%, 30 Gew.-%, 28 Gew.-%, 26 Gew.-%, 24 Gew.-%
oder 22 Gew.-% auf, wobei ein Weichmachergehalt von 15 Gew.-% aus
Gründen der Verarbeitbarkeit der Folie nicht unterschritten
werden sollte (jeweils bezogen auf die gesamte Folienformulierung).
Erfindungsgemäße Folien bzw. Photovoltaikmodule
können einen oder mehrere Weichmacher enthalten.
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Geeignete
Weichmacher für die erfindungsgemäß eingesetzten
Folien sind eine oder mehrere Verbindungen ausgewählt aus
den folgenden Gruppen:
- – Ester von
mehrwertigen aliphatischen oder aromatischen Säuren, z.
B. Dialkyladipate wie Dihexyladipat, Dioctyladipat, Hexylcyclohexyladipat,
Mischungen aus Heptyl- und Nonyladipaten, Diisononyladipat, Heptylnonyladipat
sowie Ester der Adipinsäure mit cycloaliphatischen oder
Etherbindungen enthaltenden Esteralkoholen, Dialkylsebazate wie
Dibutylsebazat sowie Ester der Sebazinsäure mit cycloaliphatischen
oder Etherbindungen enthaltenden Esteralkoholen, Estern der Phthalsäure
wie Butylbenzylphthalat oder Bis-2-butoxyethylphthalat
- – Ester oder Ether von mehrwertigen aliphatischen oder
aromatischen Alkoholen oder Oligoetherglykolen mit einem oder mehreren
unverzweigen oder verzweigten aliphatischen oder aromatischen Substituenten, wie
z. B. Estern von Di-, Tri- oder Tetraglykolen mit linearen oder
verzweigten aliphatischen oder cycloaliphatischen Carbonsäuren;
Als Beispiele für letztere Gruppe können dienen
Diethylenglykol-bis-(2-ethylhexanoat), Triethylenglykol-bis-(2-ethylhexanoat),
Triethylenglykol-bis-(2-ethylbutanoat), Tetraethylenglykol-bis-n-heptanoat,
Triethylenglykol-bis-n-heptanoat, Triethylenglykol-bis-n-hexanoat,
Tetraethylenglykoldimethylether und/oder Dipropylenglykolbenzoat
- – Phosphate mit aliphatischen oder aromatischen Esteralkoholen
wie z. B. Tris(2-ethylhexyl)phosphat (TOF), Triethylphosphat, Diphenyl-2-ethylhexylphosphat,
und/oder Trikresylphosphat
- – Ester der Zitronensäure, Bernsteinsäure
und/oder Fumarsäure Besonders geeignet als Weichmacher
für die erfindungsgemäß eingesetzten
Folien sind eine oder mehrere Verbindungen ausgewählt aus
der folgende Gruppe Di-2-ethylhexylsebacat (DOS), Di-2-ethylhexyladipat
(DOA), Dihexyladipat (DHA), Dibutylsebacat (DBS), Triethylenglykol-bis-n-heptanoat
(3G7), Tetraethylenglykol-bis-n-heptanoat (4G7), Triethylenglykol-bis-2-ethylhexanoat
(3GO bzw. 3G8) Tetraethylenglykol-bis-n-2-ethylhexanoat (4GO bzw.
4G8) Di-2-butoxyethyladipat (DBEA), Di-2-butoxyethoxyethyladipat
(DBEEA) Di-2-butoxyethylsebacat (DBES), Di-2-ethylhexylphthalat
(DOP), Di-isononylphthalat (DINP) Triethylenglykol-bis-isononanoat,
Triethylenglykol-bis-2-propylhexanoat, Tris(2-ethylhexyl)phosphat
(TOF) und Dipropylenglykolbenzoat.
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Ganz
besonders geeignet als Weichmacher für die erfindungsgemäß eingesetzten
Folien sind Weichmacher, deren Polarität, ausgedrückt
durch die Formel 100 × O/(C + H) kleiner/gleich 9.4 ist,
wobei O, C und H für die Anzahl der Sauerstoff-, Kohlenstoff-
und Wasserstoffatome im jeweiligen Molekül steht.
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Die
nachfolgende Tabelle zeigt erfindungsgemäß einsetzbare
Weichmacher und deren Polaritätswerte nach der Formel 100 × O/(O
+ H).
| Name | Abkürzung | 100 × O/(C
+ H) |
| Di-2-ethylhexylsebacat | (DOS) | 5,3 |
| Di-2-ethylhexyladipat | (DOA) | 6,3 |
| Di-2-ethylhexylphthalat | (DOP) | 6,5 |
| Triethylenglykol-bis-2-propylhexanoat | | 8,6 |
| Triethylenglykol-bis-i-nonanoat | | 8,6 |
| Di-2-butoxyethylsebacat | (DBES) | 9,4 |
| Triethylenglykol-bis-2-ethylhexanoat | (3G8) | 9,4 |
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Weiterhin
kann die möglicherweise vom Wassergehalt der Folie abhängende
Ionenbeweglichkeit und damit der spezifische Widerstand durch den
Zusatz von SiO2, insbesondere pyrogener
Kieselsäure beeinflusst werden. Bevorzugt enthalten die
weichmacherhaltigen, auf Polyvinylacetal basierenden Folien 0.001
bis 15 Gew.-%, bevorzugt 2 bis 5 Gew.-% SiO2.
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In
einer besonderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
besitzt das Solarmodul schalldämmende Eigenschaften, indem
mindestens eine, bevorzugt beide der Folien Schallschutzeigenschaften
aufweist. Schallschutzfolien auf Basis von PVB sind z. B. in
EP 1 118 258 B1 oder
EP 387 148 B1 ,
auf deren Offenbarung hier vollinhaltlich Bezug genommen wird, beschrieben.
Schallschutzfolien gemäß
EP 1 118 258 B1 erhöhen
die Schalldämmung eines Verbundsicherheitsglases bei dessen
Koinzidenzfrequenz im Bereich von 1.000 bis 3.500 Hz um mindestens
2 dB, gemessen nach
DIN EN ISO 717.
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- – 50 bis 80 Gew.-% PVB (teilacetalisierter
Polyvinylalkohol)
- – 20 bis 50 Gew.-% einer Weichmachermischung, enthaltend
– 30
bis 70 Gew.-% – gerechnet als Anteil an der Weichmachermischung – eines
oder mehrerer Polyalkylenglykole der Gruppe bestehend aus
– Polyalkylenglykolen
der allgemeinen Formel HO-(R-O)n-H mit R
= Alkylen und n > 5
– Derivate
von Polyalkylenglykolen der allgemeinen Formel R1-O-(R2-O)-H mit R2 = Alkylen
und n ≥ 2, bei denen der Wasserstoff von einer der beiden
terminalen Hydroxygruppen des Polyalkylenglykols mit einem organischen
Rest R1 verknüpft ist
– Derivate
von Polyalkylenglykolen der allgemeinen Formel R1-O-(R2-O)-R3 mit R2 = Alkylen und n > 5, bei denen der Wasserstoff von beiden
terminalen Hydroxygruppen des Polyalkylenglykols mit einem organischen
Rest R1 bzw. R3 verknüpft
ist.
– 70 bis 30 Gew.-% – gerechnet als Anteil
an der Weichmachermischung – eines oder mehrerer Standardweichmacher
wie Di-n-hexyladipat (DHA) und Triethylenglycol-bis-n-heptanoat
(3G7).
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Erfindungsgemäß einsetzbare
PVB-Folien weisen vorzugsweise eine Reissfestigkeit nach EN
ISO 527/3 von 16 bis 30 N/mm2,
insbesondere 16 bis 25 N/mm2 und bevorzugt
von 18 bis 23 N/mm2 auf.
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Die
erfindungsgemäß einsetzbaren PVB-Folien müssen
die Solarzelleneinheiten und deren elektrischen Anschlüsse
blasenfrei und kraftschlüssig umschließen; gleichzeitig
ist eine möglichst geringe Gesamtdicke der Solarmodule
gefordert. Hierzu ist es zweckmäßig, dass unter
den Herstellungsbedingungen zumindest eine PVB-Folie den eingelegten
Solarzelleneinheiten „ausweicht”, d. h. unter
den Laminierbedingungen eine gewisse Fließfähigkeit
aufweist.
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Weichere,
d. h. fließfähige Folien besitzen naturgemäß eine
geringere Reißfestigkeit, sind aber einfacher zu verarbeiten.
Zum Erhalt der gewünschten Sicherheitseigenschaften ist
auf eine ausreichende Reißfestigkeit zu achten.
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Geeignete
PVB-Folien weisen daher bevorzugt eine der folgenden Schmelzflussindizes
nach
DIN 53735 (mit 2 mm Düse) auf:
| Belastung/Temperatur | Schmelzflussindex
[g/10 min] |
| 2.16
kg/150°C | 15
bis 40, bevorzugt 20 bis 35 |
| 2.16
kg/120°C | 0.5
bis 5, bevorzugt 1 bis 4 |
| 2.16
kg/100°C | 0.1
bis 1, bevorzugt 0.2 bis 0.6 |
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PVB-Folien
mit den genannten Schmelzflussindizes füllen während
des Laminierprozesses die an den Solarzelleneinheiten bzw. deren
elektrischen Verbindungen vorhandenen Hohlräume aus.
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Weiterhin
verschmelzen die PVB-Folien blasen- und nahtfrei miteinander, so
dass ein optisch einwandfreies Produkt erhalten wird.
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Neben
der Reissfestigkeit und Fließfähigkeit ist die
Haftung der PVB-Folien an Glas und an den Solarzelleneinheiten von
Bedeutung. Der Grad der Splitterbindung von PVB-Folie in Verbundsicherheitsglas
wird durch den sogenannten Pummeltest ermittelt. Die Durchführung
dieses Tests ist dem Fachmann bekannt bzw. in
WO 03/033583 A1 beschrieben.
Je nach Verwendung sollten die erfindungsgemäßen
Solarmodule Pummelwerte von 3 bis 6 (hoher Penetrationsschutz) oder
7 bis 10 (gute Splitterbindung, z. B. bei Überkopf-Verglasungen)
aufweisen. Bevorzugt wird ein Kompromiss dieser Eigenschaften mit
Pummelwerten von 6 bis 8 angestrebt.
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Das
Haftungsvermögen von PVB-Folien an Glas kann durch die
Zugabe von Haftungsregulatoren wie z. B. die in
WO 03/033583 A1 offenbarten
Alkali- und/oder Erdalkalisalze von organischen Säuren
eingestellt werden. Als besonders geeignet haben sich Kaliumacetat
und/oder Magnesiumacetat herausgestellt. Zum Erhalt von hohen Pummelwerten
kann es erforderlich sein, PVB-Folien ohne Zusatz von Haftungsregulatoren
wie Alkali- und/oder Erdalkalisalze einzusetzen.
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Weiterhin
sind die Sicherheitseigenschaften der erfindungsgemäßen
Solarmodule durch die Haftungseigenschaften der PVB-Folien an Glas
bestimmt. Diese können durch die Messung der Kompressionsscherhaftung
beschrieben werden.
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Bei
der Messung der Folienhaftung an Glasoberflächen sind die
unterschiedlichen Oberflächeneigenschaften von Flachglas
zu beachten. Bei der Herstellung von Flachglas ist eine Seite des
Glases dem Zinnbad und die andere Seite der Luft zugewandt, was
die Zinn-Dotierung der Radseite zur Folge hat. Die unterschiedlichen
Seiten von Flachglas weisen auf Grund der Dotierung eine unterschiedliche
Haftung der PVB-Folie auf. Üblicherweise werden daher Haftungseigenschaften
von PVB-Folien in Glaslaminaten gemessen, indem die Folie jeweils
zu gleichen Seiten der Glasscheiben Kontakt hat. Die Angaben zur
Kompressionsscherhaftung an Luft/Luft- bzw. Zinn/Zinn-Glasoberflächen
beziehen sich auf entsprechend aufgebaute Laminate.
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Die
Bestimmung der Kompressionsscherhaftung erfolgt nach den im Folgenden
genauer beschriebenen, in Anlehnung an die in
EP 0 067 022 bzw.
DE 197 56 274 A1 genannten
Methoden. Die anderen Messungen werden nach den angegebenen Normen
durchgeführt. Alle Prüfungen erfolgen an Glas/Glaslaminaten mit
identischem Aufbau wie die erfindungsgemäßen Solarmodule,
jedoch ohne Solarzellen.
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Zur
Verwendung in erfindungsgemäßen Solarmodulen geeignete
PVB-Folien weisen bevorzugt eine Kompressionsscherhaftung an Luft/Luft-Glasoberflächen
von 10–30 N/mm2, bevorzugt 15–25
N/mm2 und insbesondere 15–20 N/mm2 auf.
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Die
Kompressionsscherhaftung dieser Folien an Glasoberflächen
bezüglich der Zinn/Zinn-Seiten des Glases beträgt
vorzugsweise 10–25 N/mm2, bevorzugt
15–20 N/mm2.
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Die
prinzipielle Herstellung und Zusammensetzung von Folien auf Basis
von Polyvinylacetalen ist z. B. in
EP 185 863 B1 ,
EP 1 118 258 B1 WO 02/102591 A1 ,
EP 1 118 258 B1 oder
EP 387 148 B1 beschrieben.
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Die
Dicke der auf weichmacherhaltigem Polyvinylacetal basierenden Folien
liegt üblicherweise bei 0.38, 0.51, 0.76, 1.14, 1.52 oder
2.28 mm.
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In
der Regel wird bei Dünnschicht-Modulen die photosensitive
Halbleiterschicht ganzflächig auf den Träger aufgebracht
d. h. bis zum Rand des Trägers. Anschließend wird
am Rand ein Teil der photosensitiven Halbleiterschicht wieder entfernt,
sodass zu Isolationszwecken ein Halbleiter-freier Randbereich übrig
bleibt (sog. Randentschichtung). Durch die hohen Widerstandswerte
der erfindungsgemäß eingesetzten Folie kann dieser
Randbereich mit bevorzugt unter 3 cm, ganz besonders unter 2 cm
und insbesondere unter 1 cm sehr schmal ausfallen.
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Erfindungsgemäß eingesetzte
Folien füllen während des Laminierprozesses die
an den photosensitiven Halbleiterschichten bzw. deren elektrischen
Verbindungen vorhandenen Hohlräume aus.
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Die
transparente Frontabdeckung besteht in der Regel aus Glas oder PMMA.
Die rückwärtige Abdeckung des erfindungsgemäßen
Photovoltaikmoduls kann aus Glas, Kunststoff oder Metall oder deren
Verbünden bestehen, wobei mindestens einer der Träger
transparent sein kann. Es ist ebenfalls möglich, einen
oder beide Abdeckungen als Verbundverglasung (d. h. als Laminat
aus mindestens zwei Glasscheiben und mindestens einer PVB-Folie)
oder als Isolierverglasung mit einem Gaszwischenraum auszuführen.
Selbstverständlich ist auch die Kombination dieser Maßnahmen
möglich.
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Die
in den Modulen eingesetzten photosensitiven Halbleiterschichten
müssen keine besonderen Eigenschaften besitzen. Es können
mono-, polykristalline oder amorphe Systeme eingesetzt werden.
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Zur
Laminierung der so erhaltenen Schichtkörpers können
die dem Fachmann geläufigen Verfahren mit und ohne vorhergehende
Herstellung eines Vorverbundes eingesetzt werden.
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So
genannte Autoklavenprozesse werden bei einem erhöhten Druck
von ca. 10 bis 15 bar und Temperaturen von 130 bis 145°C über
ca. 2 Stunden durchgeführt. Vakuumsack- oder Vakuumringverfahren
z. B. gemäß
EP 1 235 683 B1 arbeiten bei ca. 200 mbar
und 130 bis 145°C
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Vorzugsweise
werden zur Herstellung der erfindungsgemäßen Photovoltaikmodule
Vakuumlaminatoren eingesetzt. Diese bestehen aus einer beheizbaren
und evakuierbaren Kammer, in denen Verbundverglasungen innerhalb
von 30–60 Minuten laminiert werden können. Verminderte
Drücke von 0,01 bis 300 mbar und Temperaturen von 100 bis
200°C, insbesondere 130–160°C haben sich
in der Praxis bewährt.
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Alternativ
kann ein so oben beschrieben zusammengelegter Schichtkörper
zwischen mindestens einem Walzenpaar bei einer Temperatur von 60
bis 150°C zu einem erfindungsgemäßen
Modul verpresst werden. Anlagen dieser Art sind zur Herstellung
von Verbundverglasungen bekannt und verfügen normalerweise über
mindestens einen Heiztunnel vor bzw. nach dem ersten Presswerk bei
Anlagen mit zwei Presswerken.
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Weiterhin
ist Gegenstand der Erfindung die Verwendung von weichmacherhaltigen,
auf Polyvinylacetal basierenden Folien, die eine Reissfestigkeit
von mindestens 16 N/mm2 aufweisen zur Herstellung
von Photovoltaikmodulen aufgebaut aus
- a) einer
transparenten Frontabdeckung
- b) einer oder mehreren photosensitiven Halbleiterschichten
- c) mindestens einer weichmacherhaltigen, auf Polyvinylacetal
basierenden Folie und
- d) einer rückwärtigen Abdeckung
wobei
eine oder mehrere photosensitive Halbleiterschichten b) auf die
transparente Frontabdeckung a) oder die rückwärtige
Abdeckung d) aufgebracht sind und durch mindestens eine weichmacherhaltige,
auf Polyvinylacetal basierende Folie c) miteinander verklebt werden
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Verwendung
von weichmacherhaltigen, auf Polyvinylacetal basierenden Folien,
die eine Reissfestigkeit von mindestens 16 N/mm2 aufweisen,
zur Herstellung von Photovoltaikmodulen.
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Erfindungsgemäße
Photovoltaikmodule können als Fassadenbauteil, Dachflächen,
Wintergartenabdeckung, Schallschutzwand, Balkon- oder Brüstungselement
oder als Bestandteil von Fensterflächen verwendet werden.
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Messmethoden:
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Die
Messung des spezifischen Durchgangswiderstandes der Folie erfolgt
gemäß DIN IEC 60093 bei definierter
Temperatur und Umgebungsfeuchte (23°C und 85% rLF) nachdem
die Folie wenigstens 24 h bei diesen Bedingungen konditioniert wurde.
Zur Durchführung der Messung wurde eine Plattenelektrode
Typ 302 132 von der Firma Fetronic GmbH sowie ein Widerstandsmessgerät
ISO-Digi 5 kV von der Firma Amprobe verwendet. Die Prüfspannung
betrug 2,5 kV, die Wartezeit nach Anlegen der Prüfspannung
bis zur Messwerterfassung 60 sek. Damit ein ausreichender Kontakt
zwischen den flachen Platten der Messelektrode und der Folie gewährleistet
ist, sollte deren Oberflächenrauhikgkeit Rz bei Messung
nach DIN EN ISO 4287 nicht größer
als 10 μm sein, d. h. gegebenenfalls muss die Originaloberfläche
der PVB-Folie vor der Widerstandsmessung durch thermisches Umprägen
geglättet werden.
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Der
Polyvinylalkohol- und Polyvinylalkoholacetatgehalt der Polyvinylacetale
wurde gemäß ASTM D 1396-92 bestimmt.
Die Analyse des Metallionengehaltes erfolgte durch Atomabsorptionsspekroskopie
(AAS).
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Der
Wasser- bzw. Feuchtegehalt der Folien wird mit der Karl-Fischer-Methode
bestimmt. Diese Methode kann sowohl an der unlaminierten Folie als
auch an einem laminierten Photovoltaikmodul in Abhängigkeit
vom Abstand zum Rand der Folie durchgeführt werden.
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Alkali-Titer
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3
bis 4 gr. des weichmacherhaltigen Polyvinylacetal-Films wird in
100 ml einer Mischung von Ethanol/THF (80:20) in einem Magnetrührer über
Nacht gelöst. Hierzu werden 10 ml einer verdünnten
Salzsäure (c = 0,01 mol/Liter) gegeben und anschließend
potentiometrisch mit einer Lösung von Tetrabutylammoniumhydroxid
(TBAH) in 2-Propanol (c = 0,01 mol/Liter) mit einem Titroprozessor
gegen eine Leerprobe potentiometrisch titriert. Der Alkali-Titer
berechnet sich wie folgt:
Alkali-Titer = ml HCl pro 100 gr
einer Probe = (Verbrauch TBAH Leerprobe – TBAH Probe × 100
durch Gewicht der Probe in gr.)
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Kompressionsschertest
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Zur
Beurteilung der Haftung einer PVB-Folie wird der Kompressionsschertest
in Anlehnung an
DE
197 56 274 A1 an einem Glas/Glaslaminat ohne Solarzelle
durchgeführt. Zur Herstellung der Prüfkörper
wird die zu prüfende PVB-Folie zwischen zwei ebene Silikatglasscheiben
des Formats 300 mm × 300 mm mit einer Dicke von 2 mm gebracht,
in einem Vorverbundofen mit Kalanderwalzen zu einem Glas-Vorverbund
entlüftet und anschließend in einem Autoklav bei
einem Druck von 12 bar und bei einer Temperatur von 140°C
innerhalb von insgesamt 90 min. zu einem ebenen Verbundsicherheitsglas
verpresst. Aus dem so hergestellten Verbundsicherheitsglas werden
10 Proben mit den Maßen 25,4 mm × 25,4 mm geschnitten.
Diese werden unter einem Winkel von 45° in eine Prüfapparatur
gemäß
DE
197 56 274 A1 eingespannt, wobei die Tiefe der Aussparungen
ca. 2/3 der jeweiligen Glasdicke beträgt. Die obere Hälfte
wird mit einer stetig steigenden, genau vertikal nach unten gerichteten
Kraft beaufschlagt, bis es zu einer Abscherung innerhalb des Prüfkörpers,
d. h. der zu prüfenden Verbundsicherheitsglasscheiben,
kommt.
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Die
Prüfparameter sind wie folgt:
| Prüfkörper: | quadratisch
25,4 mm × 25,4 mm |
| Verlegung: | untere
Scheibe jeweils mit der Luft- bzw. Feuerseite zur Folie (Luft/Luft),
oder obere und untere Scheibe jeweils mit der Zinnseite zur Folie
(Bad/Bad) |
| Lagerung
vor dem Versuch: | 4
h bei Normklima 23°C/50% RLF |
| Vorschub: | 2,5
mm/min |
| Probenanzahl: | 10 |
| Auswertung: | Maximalkraft,
die zur Abscherung der Folie vom Glas benötigt wird. Die
Kraft wird auf die Probenfläche bezogen (in N/mm2 oder psi) |
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Für
jeden Prüfkörper wird die bei der Abscherung ausgeübte
Kraft von zehn gleichen Prüfkörpern linear gemittelt.
Soweit in den nachfolgenden Beispielen und den Ansprüchen
auf den mittleren Kompressionsschertest-Wert Bezug genommen wird,
ist damit dieser Mittelwert aus 10 Messungen gemeint. Im übrigen
wird auf die
DE 197
56 274 A1 verwiesen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 4122721
C1 [0004]
- - DE 4128766 A1 [0004]
- - DE 4026165 C2 [0006]
- - DE 4227860 A1 [0006]
- - DE 2923770 C2 [0006]
- - DE 3538986 C2 [0006, 0006, 0007]
- - US 4321418 [0006]
- - DE 20302045 U1 [0006, 0007]
- - EP 1617487 A1 [0006]
- - EP 1617478 A2 [0011]
- - EP 1527107 B1 [0027]
- - WO 2004/063231 A1 [0027]
- - EP 1606325 A1 [0027]
- - WO 03/020776 A1 [0027]
- - EP 1118258 B1 [0039, 0039, 0040, 0054, 0054]
- - EP 387148 B1 [0039, 0054]
- - WO 03/033583 A1 [0047, 0048]
- - EP 0067022 [0051]
- - DE 19756274 A1 [0051, 0071, 0071, 0073]
- - EP 185863 B1 [0054]
- - WO 02/102591 A1 [0054]
- - EP 1235683 B1 [0061]
-
Zitierte Nicht-Patentliteratur
-
- - EN ISO 527/3 [0015]
- - DIN EN ISO 717 [0039]
- - EN ISO 527/3 [0041]
- - DIN 53735 [0044]
- - DIN IEC 60093 [0067]
- - DIN EN ISO 4287 [0067]
- - ASTM D 1396-92 [0068]