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Stand der Technik
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Die
vom Gesetzgeber vorgeschriebenen und immer niedriger werdenden Abgasgrenzwerte
für Dieselmotoren
erfordern sehr leistungsfähige
Katalysatoren.
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Bei
Verwendung von Speichereinspritzsystemen können durch nahezu freie Wahl
der Bestimmung des Einspritzzeitpunkts, Einspritzverlaufs, der Einspritzlänge sowie
des Einspritzdrucks Dieselmotoren verbrauchsoptimiert eingesetzt
werden, wobei sich jedoch sehr hohe NOx-Werte
bilden. Um der erhöhten
NOx-Emission entgegenzuwirken, werden NOx-Abgas-Nachbehandlungssysteme
verwendet. Die erfindungsgemäße Vorrichtung
ist für
einen SCR-Katalysator
(selective catalytic reduction) ausgelegt, der bisher mit einer
32,5%igen Harnstoffwasserlösung
(Ad Blue) arbeitete.
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Die
Verwendung einer Harnstoffwasserlösung als Reduktionsmittel in
einer SCR-Katanlage erfordert eine aufwändige Reduktionsmittelaufbereitung
bzw. eine längere
Aufbereitungsstrecke. Eine Harnstoffwasserlösung kann erst ab einer Temperatur > 180°C eingesetzt
werden. Bei unvollständiger Harnstoffzersetzung
treten Nebenprodukte auf und es bilden sich im Katalysator sowie
im Dosiersystem schädigende
Ablagerungen. Außerdem
müssen
im Kraftfahrzeug ständig
große
Tanks zur Aufnahme des Reduktionsmittels mitgeführt werden und der Fahrer ist
auch gezwungen, häufig
das Reduktionsmittel nachzufüllen.
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Offenbarung der Erfindung
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Unter
Berücksichtigung
der zuvor erwähnten Probleme
ist es vorteilhaft, alternative Reduktionsmittel mit einer höheren Speicherdichte
einzusetzen. Ammoniakgas stellt eine kostengüns tige Alternative dar, kann
aber aufgrund der Umweltbestimmungen nicht ohne weiteres eingesetzt
werden. Aus diesem Grund ist die Verwendung von Reduktionsmittel
liefernden Substanzen in fester Form vorteilhafter.
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Einsatzfähig sind
Ammoniumcarbonat, Ammoniumcarbamat, Harnstoff, Ammoniumhydrogencarbonat
und andere Ammoniak liefernde Substanzen, da diese eine hohe Ammoniakspeicherdichte aufweisen
und daher gegenüber
einer Harnstoffwasserlösung
als Reduktionsmittel vorteilhafter sind.
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Die
Verwendung dieser Feststoffreduktionsmittel macht eine Energiezuführung in
einem geschlossenen Behälter
erforderlich, in dem die Reduktionsmittel aufgenommen und in Ammoniakgas
und entsprechende zusätzliche
Bestandteile zersetzt werden.
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Wichtig
ist die Kontrolle der Sublimationsrate, die Vermeidung der isolierenden
Gas- bzw. Partikelschicht in den einzelnen Bauteilen einer Aufbereitungsanlage
bzw. eines Generators sowie die Berücksichtigung der Thermophorese
bei der Gestaltung der entsprechenden Anlage zur Bildung des Gases
insbesondere des NH3-Gases.
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Bei
Verwendung eines Feststoff-Reduktionsmittels wird mit Hilfe des
Prinzips der Thermophorese die Sub- und Resublimierung des Reduktionsmittels in
vorteilhafter Weise gelöst.
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Nach
der Lehre der Thermophorese prasseln zunächst die in dem Gas, beispielsweise NH3-Gas,
enthaltenen Staubteilchen des anfänglich festen Reduktionsmittels
von allen Seiten gleichmäßig auf
einen heißen
Gegenstand, also auf die Gasmoleküle. Dieser Vorgang führt zur
Brown'schen Bewegung.
Diese Bewegung ist jedoch ungerichtet. Falls sich das Teilchen in
einem Temperaturgradienten befindet, treffen auf der heißen Seite
schnellere Moleküle
auf als auf der kalten Seite. Das Teilchen erfährt also einen Nettoimpuls
in Richtung der kalten Seite. Die Bewegung ist immer noch ungerichtet,
jedoch bewegt sich das Teilchen über
lange Zeit in Richtung „kalt”. Die Thermophorese
ist verantwortlich für
ein Phänomen
der Ablagerung von kleinen Teilchen insbesondere an kalten Gegenständen.
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Bisher
eingesetzte Generatorsysteme, die mit Feststoff-Reduktionsmitteln
gearbeitet haben, weisen zu lange Anfahrzeiten und die eingesetzten Reduktionsmittel
eine geringe Abdampfrate auf. Diese Nachteile ergeben sich durch
die schlecht ausgebildete Wärmeeinkopplung,
die durch die Bildung einer Partikel- und/oder Gas-Isolierschicht
zwischen der eingesetzten Heizung und dem verwendeten Reduktionsmittel-Schüttgut entsteht.
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Offenbarung der Erfindung
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Erfindungsgemäß wird hierzu
vorgeschlagen, dass die mit Hilfe der Heizenergie auf eine Betriebstemperatur
aufgeheizten Teile direkten Kontakt mit dem Feststoff-Reduktionsmittel
haben und/oder zumindest die Teile des Generators, die mit dem Gas Kontakt
haben und/oder eine das Gas zum Katalysator führende Leitung mit Hilfe zusätzlicher
Wärmeenergie
temperier- bzw. aufheizbar sind. Hierdurch wird die Isolationsschicht
und die damit verbundene schlechte Wärmeeinkopplung zwischen Heizung
und Reduktionsmittel vermieden oder sehr stark reduziert. Es ist
auch vorteilhaft, dass die bei der Sublimation des Reduktionsmittels
gebildeten Staubpartikel, die dazu neigen sich im Behälter bzw.
im Generator und am Heizmedium bzw. an der Heizung abzulagern, zügig abgeführt werden.
Zumindest die Teile des Generators, die mit Gas Kontakt haben und/oder die
das Gas zum Katalysator führende
Leitung können
soweit aufgewärmt
werden, insbesondere mit Hilfe zusätzlicher Wärmeenergie, dass die Temperatur
dieser Teile etwas größer ist
als die Prozesstemperatur im Generator. Da hierdurch Kaltzonen im
Generator vermieden werden können,
werden Ablagerungen im Generator und der zugehörigen Leitung zum Abtransport
des Gases vermieden.
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Vorteilhaft
ist es, dass der Generator einen Behälter umfasst, der mit mindestens
zwei Kammern ausgestattet ist, wobei die erste Kammer als Vorratsraum
zur Aufnahme des Feststoff-Reduktionsmittels und
einer Heizung und die zweite Kammer zur Aufnahme des aus dem Reduktionsmittel
gebildeten Gases dient, wobei im oberen Bereich des Behälters mindestens
die Leitung angeschlossen ist, mit deren Hilfe das Gas zum Katalysator
geführt
wird. Da das Feststoff-Reduktionsmittel direkt auf der Heizung aufliegt,
wird verhindert, dass die Gase zwischen Heizfläche und dem Schüttgut die
erwähnte
Isolierschicht und somit eine Wärmebrücke bilden,
die den Wärmeeintrag
von der Heizung auf das Reduktionsmittel-Schüttgut vermindert.
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Eine
zusätzliche
Möglichkeit
ist gemäß einer Weiterbildung
der Erfindung, dass der Behälter
als Druckbehälter
ausgebildet ist, der mit der ersten und zweiten Kammer ausgestattet
ist, wobei die Bauelemente innerhalb der ersten Kammer ein geringeres Massengewicht
aufweisen als innerhalb der zweiten Kammer und/oder dass die Bauelemente
des Generators innerhalb der zweiten Kammer langsamer abgekühlt werden
als die Heizung und/oder die Bauelemente des Generators im Bereich
der Heizung. Da die Teile des Generators, die von der Heizung weiter entfernt
sind, eine größere Masse
aufweisen als die Heizung oder die Teile im Bereich der Heizung,
kühlen
diese Teile langsamer ab als die Heizung, sodass sich an diesen
entfernt liegenden Teilen keine Ablagerungen bilden können. Die
im Bereich der Heizung beim Abkühlvorgang
gebildeten Ablagerungen werden beim Neustart des Generators schnell
wieder abgebaut.
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Vorteilhaft
ist es hierzu auch, dass die in der ersten Kammer vorgesehene Heizung
als Heizstab oder als Heizplatte ausgebildet ist und zumindest die Heizplatte
zahlreiche mit gleichem oder unterschiedlichem Abstand zueinander
angeordnete Öffnungen aufweist,
wobei zumindest in einer Öffnung
ein Steigrohr aufgenommen ist, über
das das Gas in die Abgasanlage und/oder in den Katalysator geleitet
wird. Die in der Heizplatte vorgesehenen Öffnungen dienen auch dazu,
dass sich zwischen der Oberfläche der
Heizung und dem Feststoff-Reduktionsmittel
kein Gaspuffer bilden kann, der isolierend wirken würde.
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Vorteilhaft
ist es auch, dass zumindest die der ersten Kammer zugeordnete Heizung
die Öffnung
aufweist, über
die das in der ersten Kammer gebildete Gas in die zweite Kammer
und dann in den Katalysator der Abgasanlage geführt wird. Der direkte Anschluss
der Leitung im Bereich der Heizung und der somit sehr schnelle Abtransport
der Gase aus dem Generator führt
dazu, dass sich keine Ablagerungen an den Wänden des Generators bilden.
Da sich die Leitung zum Abtransport des Gases in unmittelbarer Nähe der Heizung
befindet, sind die Temperaturunterschiede zwischen Heizung und den
daran angeschlossenen Bauteilen, insbesondere der Leitung zum Abtransport
des Gases, annähernd
gleich. Somit werden wenige Kaltstellen gebildet, an denen sich
eine isolierende Partikel- und/oder Gasschicht ablagern kann. Ferner
ist es möglich,
die Leitung zu beheizen.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Lösung ist
schließlich
vorgesehen, dass die Heizung bzw. die Heizplatte derart an eine
Innenwand des Behälters
angrenzt und/oder mit dieser verbunden ist, dass sie einen Boden
für die erste
Kammer bzw. den Vorratsraum zur Aufnahme des Feststoff-Reduktionsmittels
bildet, diese nach einer Seite hin abgrenzt und dass mit Abstand
zum Boden bzw. der Heizung der ersten Kammer eine zweite Platte
vorgesehen ist, die die erste Kammer zur anderen Seite hin begrenzt.
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Von
besonderer Bedeutung ist für
die vorliegende Erfindung, dass die die erste Kammer nach einer
Seite hin begrenzende Platte als Andruckplatte für das Feststoff-Reduktionsmittel
ausgebildet ist und auf dem Steigrohr gegen die Wirkung einer Stellkraft wie
Feder verstellt wird. Mit Hilfe der verstellbaren Platte, die als
Andruckplatte ausgebildet ist, wird das Feststoff-Reduktionsmittel
fest gegen die Heizung gedrückt,
damit sich der Sublimationswirkungsgrad verbessert und sich an der
Heizoberfläche
keine isolierende Trennschicht bilden kann.
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Im
Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Ausbildung und Anordnung
ist es von Vorteil, dass im unteren Bereich des Behälters ein
Abschlusselement und/oder Halterungen vorgesehen sind, die zur Aufnahme
des Behälters
und mindestens eines weiteren Heizelements dienen, mit dessen Hilfe
zumindest der untere Teil des Behälters und/oder das Anschlusselement
vorgewärmt
oder aufgeheizt wird. Bei Inbetriebnahme des Generators wird seine
Aufwärmphase
verkürzt
und die zugehörigen
Behälterteile
sehr schnell auf die Prozesstemperatur des Generators aufgeheizt.
Alle wesentlichen Bauteile des Generators, an denen das Gas vorbei- oder entlanggeführt wird,
sind größer, sodass
diese bei Abschalten der Heizung langsam abkühlen. Dadurch werden Ablagerungen
ausgeschlossen. Die an der Heizung gebildeten Ablagerungen sind
nicht störend,
da sie beim Neustart des Generators sehr schnell abgebaut werden.
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Ferner
ist es von Vorteil, dass unterhalb der Heizung eine den Behälter nach
unten begrenzende Abschlussplatte vorgesehen ist, die mit der Halterung und/oder
dem Abschlusselement verbunden ist und einen im Abschlusselement
vorgesehenen Hohlraum begrenzt, wobei an das Abschlusselement die
Heizelemente angeschlossen sein können.
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Außerdem ist
es vorteilhaft, dass der Behälter
zylinder- oder trichterförmig
ausgebildet ist und mit einem Gasdosierungsventil, einem Drucksensor und/oder
einem Thermosensor derart zusammenwirkt, dass sich das Gasdosierungsventil
bei Erreichen eines bestimmten Druckniveaus bzw. des kritischen
Druckverhältnisses öffnet und
das Gas in den Katalysator der Abgasanlage führt. Mit Hilfe des Gasdosierungsventils
wird das Gas dosiert bzw. getaktet in den Katalysator geleitet.
Ist der Behälter
trichterförmig
ausgebildet, so kann das Granulat bzw. das Feststoffreduktionsmittel
während
der Sublimierungsphase sehr gut zur Heizung nachrutschen und sicherstellen,
dass ein guter Kontakt zur Heizung besteht.
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Vorteilhaft
ist auch, dass der Behälter und/oder
zumindest Teile davon und/oder die Leitung zur Katalysatoranlage
zumindest teilweise von einem Kühlmittel-
oder Aufwärmraum
und/oder einem Isoliermittel umgeben sind. Hierdurch werden alle
wichtigen Teile, die mit dem Gas in Berührung kommen bei Startbeginn
des Generators soweit aufgeheizt, dass sich keine isolierenden Ablagerungen
bilden können.
Erst nachdem der Generator bzw. der Behälter die gewünschte Betriebstemperatur
hat, beginnt die Umwandlungs- bzw. Sublimierungsphase des Feststoff-Reduktionsmittels
in einen gasförmigen
Zustand.
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Durch
den vorteilhaften Einsatz des Kühlmittel-
oder Aufwärmraums
und/oder Isoliermittels kühlen
sich die Teile, die nicht in Heizungsnähe liegen, nach dem Abschalten
des Generators nicht so schnell ab, sodass die Ablagerungen hier
vermieden werden und nur im Heizungsbereich auftreten. Die Heizung
kann vorwiegend aus Aluminium gebildet sein und speichert somit
weniger Wärme,
sodass die Heizung in der Resublimierungsphase schneller abkühlt als
z. B die Wandteile des Behälters.
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Das
dem Kühlmantel
zugeführte
Kühl- oder Wärmemittel
weist eine Temperatur auf, die gleich oder nur geringfügig größer ist
als die Prozesstemperatur. Hat das Kühl- oder Wärmemittel z. B. nicht die gewünschte Prozesstemperatur,
so wird die entsprechende Anlage mit Hilfe einer Regeleinrichtung
erst dann zugeschaltet, wenn die Temperatur über der Prozesstemperatur des
Generators liegt. Das hier als Kühlmantel
beschriebene Vorrichtungsteil weist ein Fluid auf, das je nach Prozessphase,
z. B. in der Startphase dem Generator Wärmeenergie zuführt oder
in der Abschaltphase des Generators dafür sorgt, dass Wärmeenergie
abgeführt
wird.
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Die
Energiezuführung
zum Generator kann z. B. aus dem Kühlmittel der Kühlmittelanlage
des Kraftfahrzeugs oder einer anderen Anlage entnommen werden. Die
Temperatur des Kühlmittels
der Kühlmittelanlage
des Kraftfahrzeugs liegt höher
als die Prozesstemperatur des Generators. Es kann auch aus dem wärmeren Kraftstoff
oder aus dem Bereich der Abgasanlage des Fahrzeugs Energie für den Generator
abgeleitet werden, um die wesentlichen Teile des Generators, die
von dem Gas umspült werden,
soweit aufzuheizen oder in der Abschaltphase des Generators noch
eine kurze Zeit aufgewärmt zu
lassen, dass sich während
des Sublimierungs- und
Resublimierungsprozesses keine Partikel auf diesen Teilen ablagern
können.
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Anhand
der Zeichnungen wird die Erfindung nachstehend eingehender beschrieben.
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Ausführungsformen
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Es
zeigt:
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1 einen
Behälter
zur Aufnahme und Verarbeitung eines Reduktionsmittels, der an einen
Katalysator angeschlossen ist;
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2 eine
perspektivische Teildarstellung des Generators mit einem Behälter zur
Aufnahme eines Feststoff-Reduktionsmittels im Längsschnitt;
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3 eine
perspektivische Teildarstellung des Behälters im Längsschnitt gemäß 2 mit
im Behälter
vorgesehenem Heiz- und Vorratsraum zur Aufnahme des Feststoff-Reduktionsmittels;
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4 eine
weitere Variante des in einer Ersatzreifenmulde integrierten Generators
gemäß 2,
wobei hier der Einfachheit halber nur der Behälter des Generators und die
Heizung dargestellt sind;
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5 verschiedene
Parameter über
den Zusammenhang zwischen Behälter-Innendruck
und dem ausströmenden
NH3-Massenstrom unter Berücksichtigung
des kritischen Druckverhältnisses.
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In
der Darstellung gemäß 1 ist
ein Generator nachstehend auch als Behälter 1 bezeichnet, der
an einen SCR-Katalysator 2 angeschlossen ist. Der Behälter 1 dient
zur Aufnahme eines Feststoff-Reduktionsmittels wie Ammoniumcarbonat NH2CO2NH4.
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Bei
einem mit Diesel-Kraftstoff betriebenen Fahrzeug muss aufgrund der
Abgasgesetzgebung in Europa und USA unter anderem der Schadstoff
NOx erheblich reduziert werden. Eine Methode,
die zur Anwendung kommt, ist das SCR-Verfahren (selective catalytic
reduction = selektive katalytische Reduktion), bei dem der Schadstoff
NOx unter Zuhilfenahme eines Reduktionsmittels
an einem Katalysator zu N2 und H2O reduziert wird. Die chemische Reaktion
der Reduktion ist selektiv, das heißt, es werden nicht alle Abgaskomponenten
reduziert, sondern nur die Stickoxide (NO, NO2).
Zum Ablauf der Reaktion wird Ammoniak (NH3)
benötigt,
der dem Abgas zugemischt wird. Die Produkte der Reaktion sind Wasser
(H2O) und Stickstoff (N2).
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Der
an den Katalysator 2 angeschlossene Generator weist den
Behälter 1 auf,
in dem das für den
Katalysator 2 benötige
Reduktionsmittel, wie nachstehend näher erläutert, hergestellt und über eine
Leitung 35 in den Katalysator 2 eingespeist wird.
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Der
Behälter 1 ist
gemäß 1 und 2 zylinderförmig ausgebildet
und an seinem oberen Ende mit einem Flansch 22 mit einer Öffnung 38 (2)
und an seinem unteren Ende mit einem Flansch 27 mit einer Öffnung 38.1 (3)
zum Anschluss je eines in der Zeichnung nicht dargestellten Thermosensors
versehen.
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Der
Behälter 1 weist
in seinem unteren Bereich eine an seinen Innendurchmesser angepasste kreisförmige Abschlussplatte 31 auf,
die einen darüber
liegenden Vorratsraum 14 zur Aufnahme des Reduktionsmittels
nach unten abteilt.
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In
einem Abschlusselement 30 können zusatzliche Heizelemente 33 vorgesehen
sein, die bei der Startphase des Generators den Aufheizvorgang beschleunigen
können.
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Der
Behälter 1 ist
in etwa über
seine gesamte Länge
doppelwandig ausgebildet und weist dadurch einen Wärmespeicherraum
bzw. Kühlmittelraum 34 zur
Aufnahme eines Kühlmittels
auf. Der Kühlmittelraum 34 steht über in der
Zeichnung nicht dargestellte Leitungen mit einer Kühlmittelanlage
des Kraftfahrzeugs oder einer separaten Kühlanlage in Verbindung. Mit
Hilfe des Kühlmittels
wird der Behälter 1 bei
Betriebsaufnahme und bei Betriebsende des Generators sehr schnell
auf eine bestimmte Betriebstemperatur eingestellt. Beim Systemkaltstart
des Generators 1 wird dieser unabhängig von einer im Behälter 1 angeordneten
Heizung 4 durch die getrennt geschaltete zusätzliche
Heizung 33 vorgewärmt,
die als Glühstiftkerze
ausgebildet ist. Die Heizelemente 33 können den Generator so erwärmen, dass
beim Abschalten des Generators die Wärme im Generator am längsten gespeichert
bleibt.
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Im
Flansch 22 ist neben dem Thermosensor ein Gasdosierungsventil 36 und
ein Drucksensor 37 vorgesehen, die derart zusammenwirken,
dass sich das Gasdosierungsventil 36 bei Erreichen eines
bestimmten Druckniveaus bzw. des kritischen Druckverhältnisses öffnet und
das Gas in den Katalysator 2 einer Abgasanlage 2.2 führt. Ferner
kann auch das Gasdosierungsventil 36 beheizbar sein, um
es gegen Ablagerungen zu schützen.
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Der
Generator mit dem Behälter 1 ist
mit mindestens zwei Kammern 11, 14 ausgestattet,
wobei die erste Kammer 14, wie bereits erwähnt, als
Vorratsraum zur Aufnahme des Feststoff-Reduktionsmittels und der Heizung 4 und
die zweite Kammer 11 zur Aufnahme des aus dem Reduktionsmittel
gebildeten Gases dient.
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Oberhalb
der Abschlussplatte 31 ist die kreisrunde Heizplatte 4 vorgesehen,
auf deren gesamter Oberfläche
zahlreiche mit Abstand zu einander angeordnete Öffnungen 4.1 eingelassen
sind. Die Heizplatte 4 ist mit Abstand zur Abschlussplatte 31 angeordnet
und bildet die untere Begrenzung der ersten Kammer 14 bzw.
des Vorratsraums zur Aufnahme des Feststoff-Reduktionsmittels. Unterhalb der Abschlussplatte 31 ist
ein Hohlraum (32) vorgesehen, der dazu dient, die Massen
in diesem Bereich zu reduzieren.
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Die
Heizplatte 4 ist an eine Halterung 29 fest angeschlossen
und weist eine konzentrisch angeordnete Öffnung 4.2 auf, in
der ein aufrecht stehendes Steigrohr 3 befestigt ist. Im
Bereich des oberen Endes ist auf dem Steigrohr 3 eine als
Vorspannvorrichtung ausgebildete kreisrunde Platte bzw. Andruckplatte 15 verschiebbar
gelagert. Die Platte bzw. Andruckplatte 15 bildet mit der
Heizplatte die erste Kammer 14 bzw. den Vorratsraum zur
Aufnahme des Feststoff-Reduktionsmittels.
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Die
auf dem Steigrohr 3 verschiebbar angeordnete Platte 15 wird
gegen die Wirkung einer Stellkraft oder eines Vorspannmechanismus
nach dem Beispiel gemäß 2 gegen
die Wirkung einer Feder 3.1 in Pfeilrichtung 6 verschoben.
Die Feder 3.1 liegt mit ihrem einem Ende gegen die Oberfläche der Platte 15 und
mit ihrem anderen Ende gegen einen Flansch 3.2 des Steigrohrs 3 an.
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Die
in der ersten Kammer 14 vorgesehene Heizung 4,
die als Heizstab oder als Heizplatte ausgebildet ist, weist zahlreiche
mit gleichem oder unterschiedlichem Abstand zueinander angeordnete Öffnungen 4.1, 4.2 auf,
wobei zumindest in einer Öffnung 4.2 das
Steigrohr 3 aufgenommen ist, über das das Gas dem Katalysator 2 der
Abgasanlage 2.2 zugeführt
wird.
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Der
Behälter 1 ist
an den Flansch 27 fest angeschlossen, der das sich zumindest
teilweise in den Behälter 1 erstreckende
Abschlusselement 30 umfasst.
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Im
oberen Bereich des Behälters 1 ist
mindestens die Leitung 35 angeschlossen, mit deren Hilfe
das Gas zum Katalysator 2 geführt wird. Die Leitung ist mit
einem Heizmantel oder mit einem Isoliermittel 35.1 ummantelt.
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Die
Heizung 4 bzw. die Heizplatte grenzt derart an eine Innenwand 28 des
Behälters 1 an
oder ist mit dieser so verbunden, dass sie einen Boden für die erste
Kammer 14 bzw. den Vorratsraum zur Aufnahme des Feststoff-Reduktionsmittels
bildet. Die Heizung 4 grenzt die Kammer 14 nach
einer Seite hin ab. Die zweite Platte 15 ist mit Abstand
zum Boden bzw. zu der Heizung 4 vorgesehen und grenzt die
erste Kammer 14 zur anderen Seite oder nach oben hin ab.
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Damit
ein konstanter und dosierter Massenstrom des Reduktionsmittels NH3 im Generatorsystem und im Abgastrakt gewährleistet
wird, ist es vorteilhaft, dass auch andere Rahmenbedingungen für den Arbeitsprozess
des Generators 1 verbessert werden. Hierzu gehört ein optimaler
Wärmeübergang zwischen
Motorkühlwasser
im Kühlmittel-
oder Aufwärmraum 34 und
dem Generator, damit das Medium schnell auf die erforderliche Betriebstemperatur
eingestellt werden kann. In vorteilhafter Weise kann die im Fahrzeug
vorhandene Wärmeenergie
genutzt und dadurch der Gesamtwirkungsgrad des Kraftfahrzeugs verbessert
werden.
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Das
kritische Druckverhältnis
zur Sublimierung des Mediums wird durch die Größen Pa/Pm definiert. Pa bezieht
sich auf den im Behälter 2 vorhandenen
Druck und Pmi auf den Druck außerhalb
des Behälters.
Der kritische Druck lässt
sich durch die Formel Pkrit = Pa/Pmi ermitteln.
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Hier
gilt der dimensionslose Wert von 0,55.
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Geht
man von dem möglichen
maximal auftretenden Abgasgegendruck bzw. Außendruck aus, so liegt der
Pa Wert bei 1,6 bar absolut und einem Behälter-Innendruck
von Pmi bei 2,93. Das kritische Druckverhältnis beträgt dann
0,55. Steigt der Druck Pmi im Gaspufferraum
auf einen Wert über
3 bar absolut an, so liegt ein kritisches Druckverhältnis vor und
der Sublimierungsprozess kann ablaufen. Ferner lässt sich nun mit Hilfe des
Dosierventils 36 der Massenstrom des NH3 zum
Katalysator 2 steuern und die erforderliche Menge des Reduktionsmittels
NH3 in den Katalysator 2 einleiten.
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Die
Einbeziehung des kritischen Druckverhältnisses ist sehr wichtig,
da nur dann die erforderliche Menge an NH3-Gas
in den Abgastrakt dosiert eingeleitet werden kann, wenn der Behälter-Innendruck
Pmi gleich oder größer als 3 bar ist. Steigt der Behälter-Innendruck
Pmi ber einen Wert von 3 bar an, so kann
gemäß 4 auch
bei völlig
geöffnetem
Dosierventil 36 der Massenstrom des NH3 nicht
mehr vergrößert werden.
Deshalb ist es für
einen energiesparenden Prozessablauf wichtig, dass der Behälter-Innendruck
Pmi den Wert von 3 bar nicht unterschreitet
und auch nicht zu weit überschreitet.
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Mit
Hilfe des am Behälter 1 angeschlossenen Thermosensors
und des Drucksensors 37 werden die Parameter des Prozessablaufs
erfasst und der Behälter-Innendruck
Pmi entsprechend auf den gewünschten
Wert von 3 bar eingestellt. Der Behälter-Innendruck lässt sich
durch die Wärmeenergiezufuhr
regeln. Steigt der Behälter-Innendruck über den Wert
von 3 bar an, so wird die Wärmeenergiezufuhr gedrosselt
und hierzu die Heizenergie der Heizplatte 4 abgesenkt und/oder
der Kühlmittelkreislauf
heruntergefahren.
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5 zeigt
den Einfluss des Druckniveaus bis zu 5 bar Pmi bei
variablen Drosselöffnungsfaktoren
und den sich daraus ergebenden NH3-Massenstrom.
Die drei oberen Kurvenverläufe
für die
Drücke 3,
4 und 5 bar zeigen auch, dass der NH3 Massenstrom
bei Überschreiten
des Wertes 3 bar Pmi nicht mehr gesteigert
werden kann.