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Die
Erfindung betrifft eine Fensterheberbaugruppe für einen
Kraftfahrzeugfensterheber nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs
1.
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Eine
derartige Fensterheberbaugruppe umfasst einen Träger; ein
flexibles Zugmittel zur Übertragung eines von einem Antrieb
des Fensterhebers erzeugten Antriebsmomentes auf eine mittels des Fensterhebers
zu verstellende Fensterscheibe; sowie an dem Träger angeordnete
Funktionskomponenten des Fensterhebers, die jeweils an dem flexiblen
Zugmittel angreifen. Unter diesen Funktionskomponenten kann beispielsweise
eine so genannte Seiltrommel sein, die von dem flexiblen Zugmittel
umschlungen ist und die von dem Fensterheberantrieb betätigt
(gedreht wird), um ein antriebsseitig erzeugtes Antriebsmoment in
das flexible Zugmittel einzuleiten. Weiterhin kann es sich bei mindestens
einer der Funktionskomponenten um ein Umlenkelement des Fensterhebers
handeln, welches dazu dient, das flexible Zugmittel derart umzulenken,
dass sich – nach bestimmungsgemäßer Anordnung
der Funktionskomponenten an einem Kraftfahrzeug – zumindest ein
Abschnitt des Zugmittels entlang einer Richtung erstreckt, entlang
der die zu verstellende Fensterscheibe bewegt werden soll. Schließlich
kann unter den Funktionskomponenten auch mindestens ein Mitnehmer
sein, der einerseits mit dem flexiblen Zugmittel verbunden ist und
an den andererseits die zu verstellende Fensterscheibe angebunden
ist, so dass über jenen Mitnehmer eine (durch den Fensterheberantrieb
ausgelöste) Verstellbewegung des flexiblen Zugmittels in
eine entsprechende Bewegung der zu verstellenden Fensterscheibe
umgesetzt wird.
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Diese
Funktionskomponenten sind nach bestimmungsgemäßer
Anordnung in einem Kraftfahrzeug in jeweils einer Funktionsposition
am Kraftfahrzeug positioniert und nehmen hierdurch definierte Lagen
zueinander ein, so dass das flexible Zugmittel entlang einer vorgegebenen
Bahn geführt wird, die eine Verstellbewegung der zu verstellenden
Fensterscheibe entlang einer bestimmten, vorgegebenen Verstellbahn
ermöglicht.
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So
wird in einem Kraftfahrzeug eine zu verstellende Fensterscheibe
zum Freigeben und Schließen einer Fensteröffnung
des Kraftfahrzeugs regelmäßig entlang einer Verstellbahn
bewegt, die sich mit einer substantiellen Komponente entlang der
vertikalen Fahrzeugachse (welche vom Fahrzeugboden in Richtung auf
das Fahrzeugdach weist) erstreckt, die darüber hinaus aber
auch noch zusätzliche Komponenten entlang anderer Raumrichtungen
aufweisen kann, so dass sich beispielsweise eine an die Form der
Fahrzeugkarosserie angepasste gekrümmte Verstellbahn ergibt.
In einem solchen Fall ist das flexible Zugmittel nach bestimmungsgemäßem
Einbau in ein Kraftfahrzeug derart zu führen, dass sich
zumindest ein Abschnitt des flexiblen Zugmittels mit einer substantiellen
Komponente entlang der vertikalen Fahrzeugachse erstreckt, so dass
durch Anbindung der zu verstellenden Fensterscheibe an jenen Zugmittelabschnitt
(zum Beispiel über einen so genannten Mitnehmer) eine Längsbewegung
des flexiblen Zugmittels in eine Verstellbewegung der zu verstellenden Fensterscheibe
entlang ihrer Verstellbahn umgesetzt werden kann.
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Weiterhin
muss das flexible Zugmittel so geführt sein, dass ein weiterer
Abschnitt des Zugmittels, zum Beispiel über eine Seiltrommel,
mit dem Fensterheberantrieb in Wirkverbindung steht, so dass ein am
Fensterheberantrieb erzeugtes Antriebsmoment in das flexible Zugmittel
eingeleitet wird und dieses eine Bewegung durchführt, bei
der der entlang der Verstellrichtung der zu verstellenden Fensterscheibe geführte
Zugmittelabschnitt sich entlang jener Verstellrichtung bewegt und
hierbei (über einen Mitnehmer) die zu verstellende Fensterscheibe – je
nach Antriebsrichtung – zum Freigeben oder Verschließen einer
Fensteröffnung mitnimmt.
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Es
ist bekannt, einen Fensterheber oder zumindest einen Teil der Funktionskomponenten
eines Fensterhebers vor dem Einbau in ein Kraftfahrzeug auf einer
Trägerplatte vorzumontieren, so dass ein so genanntes Fensterhebermodul
gebildet wird, welches in ein Kraftfahrzeug integriert wird, indem
die Trägerplatte als Modulträger in das Kraftfahrzeug eingebaut
wird, zum Beispiel durch Anordnung der Trägerplatte an
einer Kraftfahrzeugtür, vergleiche
DE 196 22 310 A1 . Hierdurch
besteht die Möglichkeit, den Fensterheber an einer vom
Ort der Herstellung des Kraftfahrzeugs separaten Fertigungsstätte
vorzumontieren, anschließend zu dem Ort der Herstellung
des Kraftfahrzeugs zu transportieren und dort in das Kraftfahrzeug
einzubauen.
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Der
Erfindung liegt das Problem zugrunde, eine Fensterheberbaugruppe
der eingangs genannten Art weiter zu verbessern.
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Dieses
Problem wird erfindungsgemäß durch die Schaffung
einer Fensterheberbaugruppe mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Danach
sind die Funktionskomponenten der Fensterheberbaugruppe vor deren
bestimmungsgemäßer Anordnung an einem Kraftfahrzeug
derart in jeweils einer Vormontageposition an dem zugeordneten Träger
angeordnet, dass die Abstände zwischen den Funktionskomponenten
zumindest für einen Teil der betrachtbaren (möglichen)
Funktionskomponenten-Paare kleiner sind als bei bestimmungsgemäßer Anordnung
der Funktionskomponenten in ihren Funktionspositionen am Kraftfahrzeug.
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Unter
den betrachtbaren (möglichen) Funktionskomponenten-Paaren
werden hier beliebige Zusammenstellungen jeweils zweier der am Träger
angeordneten Funktionskomponenten angesehen, unabhängig
davon, ob die beiden Funktionskomponenten paarweise zusammenwirken.
Von Bedeutung ist allein, dass es sich um gattungsgemäße
Funktionskomponenten handelt, die jeweils am flexiblen Zugmittel
des Fensterhebers angreifen.
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Sind
unter den am Träger vorgesehenen Funktionskomponenten etwa
eine Seiltrommel, mehrere Umlenkelemente sowie ein Mitnehmer, so
werden die möglichen Funktionskomponenten-Paare durch alle
möglichen Kombinationen jeweils zweier Funktionskomponenten
aus der genannten Mehrzahl an Funktionskomponenten gebildet.
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Zu
den möglichen Funktionskomponenten-Paaren zählen
allerdings nicht solche, die funktionsbedingt eine Baueinheit bilden
und dadurch einen festen Abstand voneinander aufweisen, wie z. B.
ein Mitnehmer und der zugehörige Seilnippel, über
den der Mitnehmer am flexiblen Zugmittel festgelegt wird.
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Die
erfindungsgemäße Lösung hat den Vorteil,
dass die am Träger vormontierte Fensterheberbaugruppe im
vormontierten Zustand einen wesentlich geringeren Platzbedarf hat
als in dem Zustand, in dem die Funktionskomponenten bestimmungsgemäß in
ihrer jeweiligen Funktionsposition angeordnet sind. Hierdurch wird
der Transport der Fensterheberbaugruppe erheblich vereinfacht.
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Indem
die einzelnen Funktionskomponenten bereits im vormontierten Zustand
jeweils am zugeordneten flexiblen Zugmittel des Fensterhebers angreifen
und mit diesem in Wirkverbindung stehen, muss bei Einbau der Fensterheberbaugruppe
in ein Kraftfahrzeug lediglich die Positionierung der einzelnen
Funktionskomponenten in ihrer jeweiligen Funktionsposition vorgenommen
werden; das flexible Zugmittel wird dabei mehr oder weniger automatisch entlang
seiner bestimmungsgemäßen Bahn am Kraftfahrzeug
positioniert.
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Die
erfindungsgemäß ausgebildete Fensterheberbaugruppe
ist insbesondere vorteilhaft in solchen Fällen, in denen
der mindestens eine Mitnehmer des Fensterhebers nach dessen bestimmungsgemäßem
Einbau in ein Kraftfahrzeug frei geführt ist, also dessen
Bewegung durch die Verbindung mit dem flexiblen Zugmittel bestimmt
wird und keine zusätzliche Führungsbahn, etwa
in Form einer Führungsschiene oder einer einstückig
an einer Trägerplatte angeformten Führungskulisse,
vorgesehen ist, in die der Mitnehmer entlang seiner Führungsbahn verschieblich
(formschlüssig) eingreift.
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Eine
besonders kompakte Anordnung der Fensterheberbaugruppe im vormontierten
Zustand lässt sich erreichen, wenn der überwiegende
Teil der möglichen Funktionskomponenten-Paare (oder sogar
alle möglichen Funktionskomponenten-Paare) im am Träger
vormontierten Zustand einen geringeren Abstand voneinander aufweisen
als nach bestimmungsgemäßer Einnahme ihrer jeweiligen
Funktionsposition am Kraftfahrzeug.
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Unter
den Funktionskomponenten kann beispielsweise mindestens eine Seiltrommel
sein, die von dem flexiblen Zugmittel umschlungen ist und die von
einem Antrieb des Fensterhebers anzutreiben ist, um das flexible
Zugmittel zu betätigen, so dass dieses das vom Antrieb
erzeugte Verstellmoment auf die zu verstellende Fensterscheibe überträgt.
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Weiterhin
kann unter den Funktionskomponenten mindestens ein Umlenkelement
sein, welches zu einer derartigen Umlenkung des flexiblen Zugmittels
dient, dass sich ein Abschnitt des flexiblen Zugmittels entlang
der Verstellrichtung der zu verstellenden Fensterscheibe erstreckt.
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Bei
einem so genannten einsträngigen Fensterheber sind regelmäßig
zwei Umlenkelemente vorgesehen, die jeweils entlang der Verstellrichtung
der zu verstellenden Fensterscheibe voneinander beabstandet sind,
so dass sich zwischen diesen beiden Umlenkelementen ein Zugmittelabschnitt
entlang der besagten Verstellrichtung erstrecken kann.
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Bei
einem so genannten zweisträngigen Fensterheber sind demgegenüber üblicherweise
vier Umlenkelemente vorgesehen, die zwei Umlenkelement-Paare bilden,
deren beide Umlenkelemente jeweils entlang der Verstellrichtung
der zu verstellenden Fensterscheibe voneinander beabstandet sind.
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Der
Abstand zweier einander zugeordneter Umlenkelemente entlang der
Verstellrichtung der zu verstellenden Fensterscheibe ist mitbestimmend
für den so genannten (maximalen) Scheibenhub, also das
Ausmaß bzw. den maximalen Weg, um den die zu verstellende
Fensterscheibe entlang ihrer Verstellrichtung bewegt werden kann.
Daher wird der Abstand einander zugeordneter Umlenkelemente entlang
der Verstellrichtung in einem Kraftfahrzeug möglichst groß gewählt,
so dass eine Fensteröffnung beim Absenken der Fensterscheibe
vollständig freigegeben werden kann, was ja einen (maximalen) Scheibenhub
erfordert, der dem Abstand vom oberen Ende einer Fensteröffnung
bis zu deren unterem Ende entspricht. Im am Träger vormontierten
Zustand kann nun erfindungsgemäß der Abstand zwischen
zwei einander paarweise zugeordneten Umlenkelementen deutlich geringer
gewählt werden (als der den Scheibenhub bestimmende Abstand
nach deren bestimmungsgemäßem Einbau in ein Kraftfahrzeug),
so dass der Raumbedarf der Anordnung im vormontierten Zustand entsprechend
reduziert ist.
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Weiterhin
kann unter den Funktionskomponenten, die mit dem flexiblen Zugmittel
in Wirkverbindung stehen, mindestens ein Mitnehmer sein, der einerseits,
z. B. in bekannter Weise über einen so genannten Seilnippel,
mit dem flexiblen Zugmittel verbunden ist und der andererseits an
die zu verstellende Fensterscheibe angebunden ist.
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Alternativ
zur Anordnung eines Mitnehmers am Träger der Fensterheberbaugruppe
kann z. B. auch lediglich mindestens ein am flexiblen Zugmittel vorgesehener
Seilnippel als Funktionskomponente des Fensterhebers am Träger
vormontiert sein, an dem dann erst bei oder nach dem Einbau des
Fensterhebers in ein Kraftfahrzeug ein Mitnehmer fixiert wird.
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Hinsichtlich
der Funktionskomponenten in Form eines Mitnehmers bzw. eines Seilnippels
ist zu berücksichtigen, dass im Betrieb des Fensterhebers deren
Abstand von den weiteren Funktionskomponenten, wie z. B. den Umlenkelementen,
nicht konstant ist, da ja Seilnippel und Mitnehmer im Betrieb des
Fensterhebers gemeinsam mit dem flexiblen Zugmittel bewegt werden.
Der Vergleich des Abstandes eines Mitnehmers bzw. Seilnippel von
anderen Funktionskomponenten der Fensterheberbaueinheit bezieht
sich daher immer auf eine bestimmte Position des Mitnehmers bzw.
Seilnippels am flexiblen Zugmittel, etwa auf eine mittlere Position
zwischen zwei entlang der Verstellrichtung voneinander beabstandeten
Umlenkelementen im in ein Kraftfahrzeug eingebauten Zustand des
Mitnehmers.
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Zweckmäßig
ist unter den Funktionskomponenten-Paaren, für deren Funktionskomponenten der
Abstand in der jeweiligen Vormontageposition an dem Träger
kleiner ist als bei Anordnung der Funktionskomponenten in ihrer
Funktionsposition an einem Kraftfahrzeug, mindestens ein Funktionskomponenten-Paar,
dessen Funktionskomponenten zur Einleitung eines von dem Antrieb
des Fensterhebers erzeugten Antriebsmomentes in das flexible Zugmittel dienen
und/oder zur Umlenkung des flexiblen Zugmittels dienen, so dass
sich ein Zugmittelabschnitt im Wesentlichen entlang der Verstellrichtung
der zu verstellenden Fensterscheibe erstreckt, wobei die Funktionskomponenten
des mindestens einen Funktionskomponenten-Paares z. B. ausgewählt
sind aus (i) mindestens einer Seiltrommel, die von dem flexiblen Zugmittel
umschlungen wird und die von einem Antrieb des Fensterhebers anzutreiben
ist, um das flexible Zugmittel zu betätigen, und (ii) aus
mindestens einem Umlenkelement, das zu einer derartigen Umlenkung
des flexiblen Zugmittels dient, dass sich mindestens ein Zugmittelabschnitt
im Wesentlichen entlang der Verstellrichtung der zu verstellenden
Fensterscheibe erstreckt.
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Zumindest
für einen Teil der Funktionskomponenten-Paare kann insbesondere
der Abstand zwischen den Funktionskomponenten entlang der Verstellrichtung
der zu verstellenden Fensterscheibe bei Anordnung der Funktionskomponenten
in jeweils einer Vormontageposition an dem Träger kleiner
sein als bei Anordnung der Funktionskomponenten in ihrer Funktionsposition
an einem Kraftfahrzeug.
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Weiterhin
kann zumindest für ein Teil der Funktionskomponenten-Paare
der Abstand zwischen den Funktionskomponenten bei Anordnung der
jeweiligen Funktionskomponente in einer Vormontageposition an dem
Träger um mindestens 20%, ggf. um mindestens 30%, mindestens
50% oder gar mindestens 70% kleiner sein als bei Anordnung der Funktionskomponenten
in ihrer Funktionsposition an einem Kraftfahrzeug.
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Weiterhin
kann am Träger der Fensterheberbaugruppe ein Antrieb des
Fensterhebers angeordnet sein, der beispielsweise dazu dient, eine
vom flexiblen Zugmittel umschlungene Seiltrommel anzutreiben, d.
h. zu drehen. Der Antrieb und die Seiltrommel können dabei
einerseits an einander gegenüberliegenden (einander abgewandten)
Oberflächen des Trägers angeordnet sein oder auch
vor derselben Oberfläche des Trägers.
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Um
die am Träger angeordneten Funktionskomponenten zum Einbau
des Fensterhebers in ein Kraftfahrzeug in ihre jeweilige Funktionsposition
am Kraftfahrzeug überführen zu können,
kann z. B. vorgesehen sein, dass zumindest ein Teil der Funktionskomponenten
lösbar mit dem Träger verbunden ist, etwa über
eine formschlüssige Verbindung, z. B. in Form einer Rastverbindung.
Ferner kann eine einstückige Verbindung zwischen dem Träger
und einem Teil der Funktionskomponenten vorgesehen sein, so dass
die Funktionskomponenten von dem Träger definiert abbrechbar
sind, etwa durch das Vorsehen von Sollbruchstellen zwischen den
Funktionskomponenten und dem Träger. In diesem Fall können
der Träger und die mindestens eine einstückig
hieran angeformte Funktionskomponente gemeinsam in einem Gusswerkzeug
(Spritzgusswerkzeug) hergestellt werden, wobei durch Verwendung
der so genannten Mehrkomponenten-Technik bei Bedarf unterschiedliche
Materialien (z. B. unterschiedliche Kunststoffe) für den
Träger einerseits und die mindestens eine Funktionskomponente
andererseits vorgesehen sein können.
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Beim
bestimmungsgemäßen Einbau des Fensterhebers in
ein Kraftfahrzeug müssen aber durchaus nicht alle am Träger
vorgesehenen Funktionskomponenten aus ihrer dortigen Vormontageposition
in eine hiervon verschiedene Funktionsposition überführt
werden. Es ist auch möglich, dass bei mindestens einer
der Funktionskomponenten die Vormontageposition und die Funktionsposition
zusammenfallen; d. h., diese Funktionskomponente verbleibt nach
dem Einbau des Fensterhebers in ein Kraftfahrzeug an ihrer ursprünglichen
Position am Träger. Dies kann z. B. bei einer Funktionskomponente
in Form einer Seiltrommel – und auch für den zugeordneten
Antrieb des Fensterhebers – zweckmäßig
sein.
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Weiterhin
kann zumindest ein Teil der Funktionskomponenten, also mindestens
eine der Funktionskomponenten, – z. B. über ein
bewegbar am Träger gelagertes Verbindungsglied – derart
mit dem Träger verbunden sein, dass die (jeweilige) Funktionskomponente
an dem Träger aus ihrer Vormontageposition in eine zweite,
hiervon verschiedene Position überführbar ist,
die nach bestimmungsgemäßem Einbau des Trägers
in ein Kraftfahrzeug der Funktionsposition der Funktionskomponente
entspricht.
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Ein
zur Verbindung der jeweiligen Funktionskomponente mit dem Träger
vorgesehenes Verbindungsglied kann dabei z. B. verschieb- und/oder
verschwenkbar am Träger angeordnet sein und eine Verbindungsstange
bzw. einen Verbindungshebel bilden.
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Ferner
kann auch ein deformierbar ausgeführtes Verbindungsglied
vorgesehen sein, so dass die zugeordnete Funktionskomponente durch
Deformation jenes Verbindungsgliedes aus ihrer Vormontageposition
am Träger in eine zweite, hiervon verschiedene Position überführt
werden kann.
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Gemäß einer
Variante der Erfindung ist der Träger der Fensterheberbaugruppe
dazu ausgebildet und vorgesehen, bestimmungsgemäß zusammen mit
hieran angeordneten Funktionskomponenten an einem Kraftfahrzeug
angeordnet zu werden und nach bestimmungsgemäßer
Anordnung der einzelnen Funktionskomponenten in ihren Funktionspositionen am
Kraftfahrzeug dort zu verbleiben. D. h., der Träger der
Fensterheberbaugruppe bildet nach deren bestimmungsgemäßem
Einbau in ein Kraftfahrzeug einen dauerhaften Bestandteil jenes
Kraftfahrzeugs. In diesem Fall kann der Träger auch nach
dem Einbau in ein Kraftfahrzeug noch zur Aufnahme eines Teils der
ursprünglich hieran vormontierten Funktionskomponenten
dienen, wie z. B. einer Seiltrommel.
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Nach
einer anderen Variante der Erfindung wird der Träger bei
oder nach dem bestimmungsgemäßen Einbau der einzelnen,
hieran vormontierten Funktionskomponenten in das Kraftfahrzeug vom Kraftfahrzeug
entfernt; er bildet also in diesem Fall keinen (dauerhaften) Bestandteil
des Kraftfahrzeugs.
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Der
Träger kann beispielsweise durch eine Trägerplatte
gebildet werden, die etwa beim Einbau der Fensterheberanordnung
in ein Kraftfahrzeug in die Innenhaut einer Kraftfahrzeugtür
integriert wird. Weiterhin kann der Träger als ein längserstrecktes Element
ausgebildet sein, das im eingebauten Zustand eine Verstärkungsstrebe
des Kraftfahrzeugs, insbesondere einer Kraftfahrzeugtür,
bildet („Seitenaufprallträger").
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Ferner
kann der Träger durch einen Lagerdeckel, etwa einer Seiltrommel
oder des Fensterheber-Antriebs, oder durch die zu verstellende Fensterscheibe
oder durch einen großflächigen Mitnehmer (Hebeschiene)
für die Fensterscheibe gebildet werden.
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Für
eine möglichst Platz sparende Auslegung der am Träger
angeordneten Fensterheberbaugruppe wird das flexible Zugmittel (in
mindestens eine Schlaufe gelegt) möglichst dicht am Träger
entlang geführt, wobei das flexible Zugmittel zusätzlich auf
eine Komponente der Fensterheberanordnung gewickelt sein kann, die
nach der bestimmungsgemäßen Anordnung des Fensterhebers
in einem Kraftfahrzeug nicht mehr als Wickelelement für
das flexible Zugmittel dient, wie z. B. auf einen Mitnehmer des
Fensterhebers.
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Das
flexible Zugmittel kann abschnittsweise in einer Bowdenhülle
geführt sein, wobei dann die entsprechenden Teile der Bowdenhülle
vorteilhaft bereits einen Bestandteil der am Träger vormontierten Fensterheberbaugruppe
bilden.
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Weitere
Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden bei der nachfolgenden
Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Figuren
deutlich werden.
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Es
zeigen:
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1a eine
einen Träger aufweisende Fensterheberbaugruppe für
einen Kraftfahrzeugfensterheber im vormontierten Zustand;
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1b die
Fensterheberbaugruppe aus 1a bei
der Überführung einzelner Funktionskomponenten
in ihre Funktionsposition an einem Kraftfahrzeug;
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1c einen
zweiten Schritt bei der Überführung der Funktionskomponenten
in ihre Funktionsposition;
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1d die
Fensterheberbaugruppe aus 1a nach
dem bestimmungsgemäßen Einbau in ein Kraftfahrzeug;
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2a eine
perspektivische Darstellung eines Funktionselementes der Fensterheberbaugruppe
aus 1a in Form eines Umlenkelementes;
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2b eine
zweite perspektivische Darstellung des Umlenkelementes aus 2a;
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2c eine
Maßnahme zur Festlegung des Umlenkelementes aus 2a an
einem Kraftfahrzeug;
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3a einen
Ausschnitt der Fensterheberbaugruppe aus 1a, bei
der ein Funktionselement in Form eines Mitnehmers durch ein Funktionselement
in Form eines Seilnippels ersetzt ist;
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3b ein
weiteres Detail des Ausschnittes aus 3a;
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3c einen
Mitnehmer zur Verwendung gemeinsam mit dem Seilnippel aus 3a;
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4a eine
Abwandlung der Fensterheberbaugruppe aus 1a bezüglich
der Führung eines flexiblen Zugmittels des Fensterhebers
im vormontierten Zustand;
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4b ein
erstes Detail der Fensterheberbaugruppe aus 4a;
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4c ein
zweites Detail der Fensterheberbaugruppe aus 4a;
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5a eine
schematische Darstellung einer weiteren Fensterheberbaugruppe mit
mehreren an einem Träger vormontierten Funktionskomponenten;
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5b den
Träger der Fensterheberbaugruppe aus 5a;
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5c die Überführung
von Funktionskomponenten der Fensterheberbaugruppe aus ihrer Vormontageposition
gemäß 5a in
ihre Funktionsposition an einem Kraftfahrzeug;
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6a eine
schematische Darstellung bestimmungsgemäß in ein
Kraftfahrzeug eingebauter Funktionskomponenten eines Fensterhebers;
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6b ein
Detail der Anordnung aus 6a;
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7 eine
perspektivische Explosionsdarstellung eines Umlenkelementes für
einen Kraftfahrzeugfensterheber;
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8a ein
weiteres Ausführungsbeispiel einer Fensterheberbaugruppe
mit an einem Träger vormontierten Funktionskomponenten;
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8b die
Anordnung aus 8a bei Überführung
von Funktionskomponenten aus ihrer Vormontageposition am Träger
in ihre bestimmungsgemäße Funktionsposition an
einem Kraftfahrzeug;
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8c einen
Ausschnitt der Anordnung aus 8b;
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9a ein
weiteres Ausführungsbeispiel einer Fensterheberbaugruppe
mit an einem Träger vormontierten Funktionskomponenten
des Fensterhebers;
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9b die
Anordnung aus 8a bei Überführung
von Funktionskomponenten aus ihrer Vormontageposition am Träger
in ihre bestimmungsgemäße Funktionsposition an
einem Kraftfahrzeug;
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10 ein
weiteres Ausführungsbeispiel einer Fensterheberbaugruppe
mit an einem Träger vormontierten Funktionskomponenten
des Fensterhebers;
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11 ein
weiteres Ausführungsbeispiel einer Fensterheberbaugruppe
mit an einem Träger vormontierten Funktionskomponenten
eines Fensterhebers;
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12a eine perspektivische Darstellung eines weiteren
Ausführungsbeispiels einer Fensterheberbaugruppe mit an
einem Träger vormontierten Funktionskomponenten eines Fensterhebers;
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12b eine perspektivische Rückansicht der
Anordnung aus 12a;
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12c die Anordnung aus 12a nach bestimmungsgemäßem
Einbau in ein Kraftfahrzeug;
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12d eine Rückansicht der Anordnung aus 12c;
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13a ein weiteres Ausführungsbeispiel einer
Fensterheberbaugruppe mit an einem Träger vormontierten
Funktionskomponenten eines Fensterhebers;
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13b ein Detail der Anordnung aus 13a;
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14a ein weiteres Ausführungsbeispiel einer
Fensterheberbaugruppe mit an einem Träger vormontierten
eines Fensterhebers;
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14b eine ergänzende perspektivische Darstellung
der Anordnung aus 14a;
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15a ein weiteres Ausführungsbeispiel einer
Fensterheberbaugruppe mit an einem Träger vormontierten
Funktionskomponenten eines Fensterhebers;
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15b die Fensterheberbaugruppe aus 15a zusammen mit einem separaten Antrieb;
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15c die Fensterheberbaugruppe aus 15a zusammen mit einem an der Fensterheberbaugruppe
vorgesehenen Antrieb;
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15d eine zweite Darstellung der Anordnung aus 15c;
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16 eine
Abwandlung der Fensterheberbaugruppe aus 15a;
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17a ein weiteres Ausführungsbeispiel einer
Fensterheberbaugruppe mit an einem Träger vormontierten
Funktionskomponenten eines Fensterhebers;
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17b die Fensterheberbaugruppe aus 17a bei Überführung von Funktionskomponenten
aus ihrer Vormontageposition am Träger in ihre bestimmungsgemäße
Funktionsposition an einem Kraftfahrzeug;
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17c die Anordnung aus 17a nach bestimmungsgemäßem
Einbau in ein Kraftfahrzeug;
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18a ein weiteres Ausführungsbeispiel einer
Fensterheberbaugruppe mit an einem Träger vormontierten
Funktionskomponenten eines Fensterhebers;
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18b die Anordnung aus 18a nach bestimmungsgemäßem
Einbau in ein Kraftfahrzeug;
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18c ein Querschnitt durch eine Kraftfahrzeugtür
mit einer Anordnung gemäß 18b.
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1a zeigt
eine Baugruppe für einen Kraftfahrzeugfensterheber (nachfolgend
als Fensterheberbaugruppe bezeichnet), die einen Träger 1 sowie eine
Mehrzahl hieran vormontierter Funktionskomponenten umfasst.
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Der
Träger kann beispielsweise aus Kunststoff oder Metall bestehen;
es ist jedoch erforderlich, dass er eine hinreichende Stabilität
aufweist, um hieran vormontierte Funktionskomponenten eines Fensterhebers
zu halten. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel besteht
der Träger 1 vorteilhaft aus Kunststoff und definiert
einen Lagerdeckel, der zur Aufnahme eines (einen Elektromotor aufweisenden) Antriebs 2 des
Fensterhebers dient und der außerdem ein einstückig
an den Träger 1 angeformtes Seiltrommelgehäuse 10 bildet,
in dem eine Seiltrommel 3 als eine Funktionskomponente
des Fensterhebers gelagert ist. Anstelle eines fremdkraftbetätigten (elektromotorischen)
Antriebs kann an dem Träger 1 auch ein manuell
betätigbarer Antrieb, z. B. in Form eines Kurbelantriebs,
für den Fensterheber vorgesehen sein.
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Die
Seiltrommel 3 ist dabei derart in dem Seiltrommelgehäuse 10 am
Träger 1 gelagert, dass sie durch den zugeordneten
Antrieb 2 bewegt, also um ihre Drehachse gedreht werden
kann. Der Antrieb 2 und die Seiltrommel 3 sind
im Ausführungsbeispiel auf einander gegenüber
liegenden (einander abgewandten) Seiten des Trägers 1 angeordnet.
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Neben
der Seiltrommel 3 sind als weitere Funktionskomponenten
zwei Umlenkelemente 4, 5 sowie ein Mitnehmer 6 an
den Träger 1 vormontiert. Die beiden Umlenkelemente 4, 5 dienen
nach bestimmungsgemäßem Einbau des Fensterhebers
in ein Kraftfahrzeug, wie in 1d dargestellt,
zur Umlenkung eines flexiblen Zugmittels Z des Fensterhebers, so
dass sich dieses mit einem Zugmittelabschnitt ZA entlang der Verstellrichtung
einer mittels des Fensterhebers zu verstellenden Fensterscheibe erstreckt.
Zur Verbindung einer mittels des Fensterhebers zu verstellenden
Fensterscheibe mit dem flexiblen Zugmittel Z dient die Funktionskomponente
in Form eines Mitnehmers 6, die einerseits (in bekannter
Weise über einen Seilnippel des flexiblen Zugmittels Z,
der in eine Nippelaufnahme 65 des Mitnehmers 6 eingreift)
am flexiblen Zugmittel Z festgelegt ist und an die andererseits
die zu verstellende Fensterscheibe angebunden wird.
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Die
für eine Verstellbewegung der Fensterscheibe erforderliche
Bewegung des flexiblen Zugmittels Z, insbesondere eine entsprechende
Längsbewegung des Zugmittelabschnittes ZA (vergleiche 1d)
entlang seiner Erstreckungsrichtung, wird ausgelöst durch
eine Drehbewegung des von dem flexiblen Zugmittel Z umschlungenen
Funktionselementes in Form einer Seiltrommel 3, welche
hierzu mit dem Antrieb 2 in Verbindung steht.
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Wie
ein Vergleich der 1a mit 1d zeigt,
in der die Anordnung der einzelnen Komponenten des Fensterhebers
aus 1a nach deren bestimmungsgemäßem
Einbau in ein Kraftfahrzeug dargestellt ist, weist die am Träger 1 vormontierte Fensterheberbaugruppe
einen deutlich geringeren Platz-Raumbedarf auf als die einzelnen
Komponenten des Fensterhebers nach deren bestimmungsgemäßem
Einbau in ein Kraftfahrzeug gemäß 1d.
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1d zeigt
dabei eine übliche Anordnung von Komponenten eines so genannten
einsträngigen Kraftfahrzeugfensterhebers nach deren bestimmungsgemäßem
Einbau in ein Kraftfahrzeug, mit einem Antrieb 2 und einer
hiervon angetriebenen, von einem flexiblen Zugmittel Z umschlungenen
Seiltrommel 3, die ebenso wie der Antrieb 2 an
einem Träger 1 angeordnet ist, und mit zwei Umlenkelementen 4, 5 zur
derartigen Umlenkung des flexiblen Zugmittels Z (in jeweils einer
Führung 40 bzw. 50 des jeweiligen Umlenkelements 4, 5),
dass sich das flexible Zugmittel Z mit einem Zugmittelabschnitt
ZA entlang der Verstellrichtung einer mittels des Fensterhebers
zu verstellenden Fensterscheibe erstreckt. Der Verlauf des Zugmittelabschnittes
ZA muss dabei keineswegs genau mit der Bahn übereinstimmen,
entlang der die zu verstellende Fensterscheibe im Betrieb des Fensterhebers
bewegt wird. Vielmehr können unter Ausnutzung der Flexibilität
des Zugmittels Z Bahnformen für die Bewegung der zu verstellenden
Fensterscheibe realisiert werden, die von der Erstreckungsrichtung
des flexiblen Zugmittels Z abweichende Komponenten aufweisen, so
dass etwa eine (mehrfach) gekrümmte Bahn der Scheibenbewegung
realisierbar ist.
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Zur
Anbindung der zu verstellenden Fensterscheibe an den entlang ihrer
Verstellrichtung geführten Zugmittelabschnitt ZA dient
ein Mitnehmer 6, der einerseits – zum Beispiel
in bekannter Weise über einen so genannten Seilnippel am
flexiblen Zugmittel Z und eine zugeordnete Nippelkammer am Mitnehmer 6 – am
Zugmittelabschnitt ZA festgelegt ist und an den andererseits die
zu verstellende Fensterscheibe angebunden ist.
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Im
Betrieb des in 1d dargestellten Fensterhebers
dreht sich die Seiltrommel 3 –je nach Betriebsrichtung
des (elektromotorischen) Antriebs 2 – entlang
der einen oder anderen Drehrichtung, wodurch das die Seiltrommel 3 umschlingende
flexible Zugmittel Z derart betätigt wird, dass sich der
Zugmittelabschnitt ZA entlang seiner Erstreckungsrichtung aufwärts
oder abwärts bewegt. Hierbei werden jeweils der am Zugmittelabschnitt
ZA festgelegte Mitnehmer 6 sowie eine hieran angebundene
Fensterscheibe mitgenommen, so dass eine der Fensterscheibe zugeordnete
Fensteröffnung eines Kraftfahrzeugs durch Anheben bzw.
Absenken der Fensterscheibe verschlossen oder freigegeben werden kann.
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Der
Platzbedarf des in 1d gezeigten Fensterhebers wird
dabei wesentlich mitbestimmt durch den so genannten (maximalen)
Scheibenhub, um den die zu verstellende Fensterscheibe entlang ihrer
Verstellrichtung bewegbar sein muss, damit die Fensterscheibe durch
ihre Verstellbewegung von einem Zustand, in dem eine zugeordnete
Fensteröffnung vollständig verschlossen ist, in
einen Zustand, in dem die Fensteröffnung vollständig
freigegeben ist, überführt werden kann. Für
diesen Scheibenhub ist wiederum der Abstand der beiden Umlenkelemente 4, 5 entlang
der Erstreckungsrichtung des Zugmittelabschnittes ZA, also entlang
der Verstellrichtung der zu verstellenden Fensterscheibe, von Bedeutung.
Selbstverständlich führt ein derartiger Platzbedarf
eines Fensterhebers zu einem entsprechenden Raumbedarf in Transporteinrichtungen,
mittels derer ein bereits vormontierter Fensterheber von seiner Fertigungsstätte
zu einem Montageplatz überführt werden muss, an
der der Fensterheber in ein Kraftfahrzeug eingebaut wird.
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Fertig
vormontierte Fensterheber werden zum Beispiel auf einem so genannten
Modulträger angeordnet (und gegebenenfalls im vormontierten Zustand
bereits vorgeprüft), auf dem sie dann in ein Kraftfahrzeug
eingebaut werden, zum Beispiel indem der Modulträger auf
die Innenseite einer Kraftfahrzeugtür gesetzt wird.
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Mit
der Bildung einer Fensterheberbaugruppe als Vormontageinheit der
in 1a gezeigten Art lässt sich der Platzbedarf
der Fensterheberbaugruppe vor deren Einbau in ein Kraftfahrzeug
deutlich reduzieren.
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Um
den in 1a dargestellten kompakten Zustand
der an einem Träger 1 vormontierten Fensterheberbaugruppe
herzustellen, sind die beiden Umlenkelemente 4, 5 sowie
der Mitnehmer 6, die nach bestimmungsgemäßem
Einbau des Fensterhebers in ein Kraftfahrzeug jeweils substantiell
von dem Träger 1, dem dort vorgesehenen Antrieb 2 sowie
der daran gelagerten Seiltrommel 3 beabstandet sind, jeweils
lösbar am Träger 1 befestigt, und zwar
jeweils mittels einer formschlüssigen (Rast-)Verbindung,
wie nachfolgend anhand der 1b und 1c noch deutlich
werden wird.
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Hierdurch
sind insbesondere die beiden Umlenkelemente 4, 5 – insbesondere
entlang der Richtung, die nach bestimmungsgemäßem
Einbau in ein Kraftfahrzeug der Verstellrichtung entspricht – in
einem deutlich geringeren Abstand voneinander sowie auch von der
Seiltrommel 3 angeordnet als in ihrer jeweiligen, in 1d dargestellten
Funktionsposition.
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Gleiches
gilt für den Abstand des Mitnehmers 6 von den
weiteren Funktionskomponenten 3 (Seiltrommel) und 4, 5 (Umlenkelemente),
wobei hier für den Vergleich der Abstände einerseits
unter Zugrundelegung der Funktionsposition der einzelnen Funktionselemente
(1d) und andererseits der Vormontagepositionen
der einzelnen Funktionselemente (1a) eine
Position des Mitnehmers 6 in der Mitte zwischen den beiden
Umlenkelementen 4, 5 – bezogen auf die
bestimmungsgemäße Anordnung in einem Kraftfahrzeug
gemäß 1d – zugrunde
gelegt wird. (Die Position des Mitnehmers 6 zwischen den
beiden Umlenkelementen 4, 5 – wie in 1d dargestellt – hängt
selbstverständlich von der aktuellen Einstellung der am
Mitnehmer 6 anzubindenden und mittels des Fensterhebers
zu verstellenden Fensterscheibe ab. Für einen definierten
Vergleich der Anordnung aus 1d, die dem
in ein Kraftfahrzeug eingebrachten Zustand des Fensterhebers entspricht,
mit der Anordnung aus 1a, die einem vormontierten
Zustand der Fensterheberbaugruppe entspricht, wird hier von der
vorstehend beschriebenen mittleren Position des Mitnehmers 6 zwischen
den beiden Umlenkelementen 4, 5 entlang der Verstellrichtung,
d. h., der Erstreckungsrichtung des Zugmittelabschnittes ZA ausgegangen.)
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Weiterhin
wird anhand 1a deutlich, dass das flexible
Zugmittel Z in mindestens eine Schlaufe gelegt am Träger 1 bzw.
entlang dessen unmittelbarer Umgebung verläuft, wobei das
flexible Zugmittel Z nicht nur die Seiltrommel 3 umschlingt
sowie an den Umlenkelementen 4, 5 und dem Mitnehmer 6 geführt ist,
sondern zusätzlich mittels Halteelementen 14 zusätzlich
auch unmittelbar am Träger 1 geführt
ist, um einen möglichst Platz sparenden Verlauf des flexiblen
Zugmittels Z am Träger und in dessen unmittelbarer Umgebung
zu erreichen.
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Da
in dem in 1a gezeigten vormontierten Zustand
des Trägers 1 zusammen mit dem Antrieb 2 sowie
den weiteren Funktionskomponenten 3, 4, 5, 6 in
Form einer Seiltrommel 3, zweier Umlenkelemente 4, 5 und
eines Mitnehmers 6 die Fensterheberbaugruppe bereits mit
dem zugehörigen flexiblen Zugmittel Z ausgestattet ist,
welches die Seiltrommel 3 umschlingt, welches mittels der
Umlenkelemente 4, 5 geführt ist und welches
außerdem mit dem Mitnehmer 6 in Eingriff steht,
bildet die Fensterheberbaugruppe aus 1a bereits
einen im Wesentlichen funktionsfertigen Fensterheber, dessen Umlenkelemente 4, 5 und
Mitnehmer 6 nur noch in ihre Bestimmungsposition überführt
werden müssen, wenn die Fensterheberbaugruppe in ein Kraftfahrzeug
eingebaut wird.
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1b zeigt
die Fensterheberbaugruppe aus 1a beim
Einbau in ein Kraftfahrzeug, wobei die Umlenkelemente 4, 5 sowie
der Mitnehmer 6 und das flexible Zugmittel Z von ihren
Befestigungsstellen am Träger 1 gelöst
werden, um die besagten Funktionskomponenten 4, 5, 6 sowie
das flexible Zugmittel Z in ihre Bestimmungspositionen an einem
Kraftfahrzeug überführen zu können, wie
in 1c dargestellt.
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Anhand 1b wird
weiterhin deutlich, dass zur Festlegung der Umlenkelemente 4, 5 am
Träger 1 in einer jeweiligen Vormontageposition
Formschluss- bzw. Rastbereiche 12 in Form von Rastausnehmungen
am Träger 1 vorgesehen sind, in die die Umlenkelemente 4, 5 einrasten
können. In entsprechender Weise ist dem Mitnehmer 6 ein
Rastzapfen 11 am Träger 1 zugeordnet,
den der Mitnehmer 6 in seiner Vormontageposition mit einer
Rastausnehmung 61 zur Herstellung einer formschlüssigen
Rastverbindung aufnimmt.
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1d zeigt
schließlich den Fensterheber auf der Basis der Fensterheberbaugruppe
aus 1a nach dessen bestimmungsgemäßem
Einbau in ein Kraftfahrzeug, z. B. an der Türinnenhaut
I einer Kraftfahrzeugtür. Der Träger 1 dient
im eingebauten Zustand weiterhin zur Aufnahme des Antriebs 2 sowie
der im Seiltrommelgehäuse 10 des Trägers 1 drehbar
gelagerten Seiltrommel 3 und wird durch in 1b nicht
dargestellte Befestigungsmittel, welche Befestigungsöffnungen 15 am
Träger 1 durchgreifen, an der Türinnenhaut
I eines Kraftfahrzeugs befestigt. Die beiden Umlenkelemente 4, 5 sind
derart im Kraftfahrzeug, hier an der Türinnenhaut I, positioniert, dass
zwischen den beiden Umlenkelementen 4, 5 ein längserstreckter
Zugmittelabschnitt ZA entlang der Verstellrichtung der zu verstellenden
Fensterscheibe verläuft, wobei die Länge dieses
Zugmittelabschnittes ZA, also der Abstand zwischen den beiden Umlenkelementen 4, 5 entlang
jenes Zugmittelabschnittes ZA, den maximalen Scheibenhub der mittels
des Fensterhebers zu verstellenden Fensterscheibe wesentlich mitbestimmt.
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Die
in
1a dargestellte Anordnung zur Bildung einer Platz
sparenden, vormontierten Fensterheberbaugruppe ist besonders vorteilhaft
anwendbar bei einem Fensterheber ohne Führungsschiene,
d. h., einem Fensterheber, bei dem – wie in
1d dargestellt – der
Mitnehmer
6 am flexiblen Zugmittel Z bzw. einem Zugmittelabschnitt
ZA frei geführt ist, ohne dass er zusätzlich (formschlüssig
und entlang der Erstreckungsrichtung des Zugmittelabschnittes ZA
verschieblich) an einer Führungsschiene geführt wäre.
Derartige Führungsschienen können als separate
Bauteile an einem Kraftfahrzeug befestigt sein oder einstückig
in einem den Fensterheber aufnehmenden Modulträger integriert
sein, vergleiche
DE 196
22 310 A1 .
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Grundsätzlich
lässt sich die anhand der 1a bis 1d beschriebene
Anordnung aber auch bei Fensterhebern umsetzen, bei denen der Mitnehmer 6 mittels
einer Führungseinrichtung (Führungsschiene) längsbeweglich
geführt ist. Die Führungseinrichtung dient dann
insbesondere dazu, dem Mitnehmer 6 eine Verstellbahn aufzuzwingen,
die der gewünschten Verstellbahn der zu verstellenden Fensterscheibe
im entspricht.
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In
den 2a und 2b ist
beispielhaft ein Umlenkelement 4 dargestellt, welches bei
dem Fensterheber aus den 1a bis 1d als – entlang
der Verstellrichtung betrachtet – oberes Umlenkelement 4 oder
unteres Umlenkelement 5 eingesetzt werden kann.
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Das
Umlenkelement 4 weist ein Führung 40 für
das umzulenkende flexible Zugmittel Z auf, die mit einem federelastischen
Führungsblech 42 ausgelegt ist, welcher unter
der Wirkung des nach bestimmungsgemäßem Einbau
des Fensterhebers in ein Kraftfahrzeug gestrafften flexiblen Zugmittels
Z begrenzt deformierbar ist und sich so an die Bahn des flexiblen
Zugmittels Z anpassen kann. Wie anhand der 1d sowie 2a und 2b deutlich
wird, geht das flexible Zugmittel Z nach bestimmungsgemäßem
Einbau des Fensterhebers in ein Kraftfahrzeug an den beiden Enden
der Führung 40 bzw. 50 des jeweiligen
Mitnehmers 4, 5 in unterschiedlichen Richtungen
von dieser ab, so dass am jeweiligen Mitnehmer 4, 5 die
gewünschte Umlenkung des flexiblen Zugmittels erreicht
wird und insbesondere ein zwischen den beiden Umlenkelementen 4, 5 verlaufender
Zugmittelabschnitt ZA sich entlang der Verstelleinrichtung der zu
verstellenden Fensterscheibe erstreckt.
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Zur
Festlegung des Umlenkelementes 4 am Kraftfahrzeug, z. B.
einer Komponente der Türinnenhaut einer Kraftfahrzeugtür,
dient ein am Umlenkelement 4 angeordneter Befestigungsbolzen 45 (mit
Außengewinde) dem eine Befestigungselement B in Form einer
Mutter zugeordnet ist.
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Wie
in 2c dargestellt, eignet sich zur Festlegung eines
Umlenkelementes 4 an einer Komponente der Türinnenhaut
I einer Kraftfahrzeugtür eine Schlüssellocheinhängung
L mit einem Einführbereich E zum Einführen des
Befestigungsbolzens 45 und einem hiermit verbundenen Befestigungsbereich
O zum endgültigen Fixieren des Umlenkelementes 4 in
seiner Funktionsposition im Kraftfahrzeug. Der Abstand zwischen
dem Einführbereich E und dem Befestigungsbereich O des
Schlüsselloches L (welche über einen einen Teil
des Schlüsselloches L bildenden Verbindungssteg miteinander
verbunden sind) ist dabei so gewählt, dass beim Überführen
des Umlenkelementes 4 aus dem Einführbereich E
in den Befestigungsbereich O der Schlüssellocheinhängung
L das flexible Zugmittel Z gestrafft wird, wie weiter unten anhand
der 6a und 6b noch
näher erläutert werden wird.
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Anhand
der 2a bis 2c ist
weiterhin erkennbar, dass am Umlenkelement 4 ein Anschlagsbereich 44 vorgesehen
ist, der als Verdrehsicherung dient, nämlich zur verdrehsicheren
Aufnahme des Befestigungsbolzens 45 des Umlenkelementes 4 in
dem Befestigungsbereich O der Schlüssellocheinhängung
L.
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Anhand
der 3a und 3b ist
gezeigt, dass es sich bei der am Zugmittelabschnitt ZA des flexiblen
Zugmittels Z fixierten Funktionskomponente nicht zwingend um einen
Mitnehmer handeln muss, sondern dass im vormontierten Zustand der
Fensterheberbaugruppe auch zunächst lediglich ein Seilnippel 7 am
Zugmittelabschnitt ZA vorgesehen sein kann, der dadurch in eine
Vormontageposition am Träger 1 festlegbar ist,
dass er in eine (an einem Fortsatz 13 des Trägers 1 vorgesehene)
Rastöffnung 13a eingreift.
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Erst
zu einem späteren Zeitpunkt, z. B. bei oder nach dem Einbau
des Fensterhebers in ein Kraftfahrzeug, wird dann der Zugmittelabschnitt
ZA mit einem Mitnehmer 6 versehen, in dessen Nippelkammer 65 der
Seilnippel 7 eingreift, um den Mitnehmer 6 definiert
mit dem flexiblen Zugmittel Z bzw. genauer dessen Zugmittelabschnitt
ZA zu verbinden. Anhand 3c ist
dabei ferner erkennbar, dass der Mitnehmer 6 einen Aufnahmebereich 60 für
eine zu verstellende Fensterscheibe, genauer deren Unterkante aufweist.
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Anhand
der 4a bis 4c ist
dargestellt, wie der zusätzliche Platzbedarf des flexiblen
Zugmittels Z – bezogen auf den vom Träger und
den hieran vormontierten Funktionskomponenten ohnehin benötigten
Raum – weiter reduzierbar ist, indem ein zu wickelnder
Abschnitt ZW des flexiblen Zugmittels Z auf einen Wickelbereich 62 des
Mitnehmers 6 aufgewickelt wird. In 4b ist
dabei der zu wickelnde Abschnitt ZW des flexiblen Zugmittels Z der
besseren Übersichtlichkeit halber auch einmal ohne den
zugeordneten Mitnehmer dargestellt.
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Insbesondere
anhand 4a wird dabei deutlich, dass
der durch das Umwickeln des Mitnehmers 6 (und nicht nur
der Seiltrommel 3, was ja für die Funktion des
Fensterhebers ohnehin erforderlich ist) mit dem flexiblen Zugmittel
Z der Raumbedarf weiter reduziert wird, da das flexible Zugmittel
Z hier enger am Träger geführt ist als im Fall
der Anordnung aus 1a, für welche der
Verlauf des flexiblen Zugmittels Z in 4a in
gestrichelter Linie angedeutet ist.
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Alternativ
oder ergänzend zu der Verwendung eines Mitnehmers bzw.
eines Mitnehmerbereiches als zusätzlicher Wickelbereich,
auf den das flexible Zugmittel Z im vormontierten Zustand zur weiteren
Reduzierung des Raumbedarfes aufwickelbar ist, kann hierfür
auch eine (zusätzliche, separate) Kabeltrommel verwendet
werden, die in geeigneter Weise (drehbar) am Träger anzuordnen
ist, insbesondere durch koaxiale Lagerung bezüglich der
Seiltrommel, wobei durch Drehen der Kabeltrommel ein gewünschter
Teil des flexiblen Zugmittels zunächst hierauf aufwickelbar
ist und später nach Überführung der einzelnen
Funktionskomponenten in ihre Funktionspositionen an einem Kraftfahrzeug
wieder abwickelbar ist. Die Kabeltrommel kann dann entweder am Träger
verbleiben oder sie wird als funktionslose Komponente hiervon abgenommen,
z. B. um erneut verwendet zu werden.
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Weiterhin
ist es auch möglich, die mit dem Antrieb des Fensterhebers
in Verbindung stehende Seiltrommel selbst zu nutzen, um hierauf
im vormontierten Zustand der Fensterheberbaugruppe solche Teile
des flexiblen Zugmittels aufzuwickeln, die bei oder nach Überführung
der Fensterheberbaugruppe in ihre Funktionsposition an einem Kraftfahrzeug hiervon
wieder abzuwickeln sind, damit sie sich dann zwischen einzelnen
Funktionskomponenten der Fensterheberbaugruppe erstrecken.
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In
den 5a und 5b ist
schematisch eine Abwandlung der Fensterheberbaugruppe aus 1a dargestellt,
wobei 5a die Fensterheberbaugruppe
insgesamt zeigt und 5b insbesondere den Träger
der Fensterheberbaugruppe.
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Die
in den 5a und 5b gezeigte Fensterheberbaugruppe
unterscheidet sich von der in 1a dargestellten
in erster Linie dadurch, dass die Fensterheberbaugruppe aus den 5a und 5b einen
so genannten zweisträngigen Fensterheber bildet; das heißt,
einen Fensterheber, der nach bestimmungsgemäßem
Einbau in ein Kraftfahrzeug, wie in 5c dargestellt,
zwei Zugmittelabschnitte ZA aufweist, die sich jeweils entlang der
Verstellrichtung einer zu verstellenden Fensterscheibe erstrecken
und die mit jeweils einem Mitnehmer 6 zur Anbindung einer
Fensterscheibe versehen sind.
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Zur
Umlenkung des flexiblen Zugmittels Z derart, dass sich zwei – quer
zur Verstellrichtung voneinander beabstandete – Zugmittelabschnitte
ZA jeweils entlang der Verstellrichtung erstrecken, sind insgesamt
vier Umlenkelemente 4, 5 vorgesehen, die jeweils
paarweise einem der Zugmittelabschnitte ZA zugeordnet sind, wobei
die Umlenkelemente 4, 5 jedes Paares entlang der
Verstellrichtung der zu verstellenden Fensterscheibe bzw. der Erstreckungsrichtung
des zugeordneten Zugmittelabschnittes ZA voneinander beabstandet
angeordnet sind.
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Zur
Vormontage der insgesamt vier Umlenkelemente 4, 5 am
Träger 1 sind dort vier Rastausnehmungen 12 vorgesehen,
in die jeweils eines der Umlenkelemente 4, 5 einrastbar
ist.
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Weitere
Formschluss- bzw. Haltebereiche 11, 14 am Träger 1 in
Form von Rastelementen bzw. Rasthaken dienen zur formschlüssigen
Festlegung der Mitnehmer 6 am Träger 1 bzw.
zum Halten des flexiblen Zugmittels Z am Träger 1.
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In
den 6a und 6b ist
am Beispiel eines einsträngigen Fensterhebers dargestellt,
wie durch Verwendung je einer Schlüssellocheinhängung L
zur Festlegung der Umlenkelemente 4, 5 am Kraftfahrzeug,
zum Beispiel an einer Komponente der Türinnenhaut I, eine
Straffung des flexiblen Zugmittels Z erreicht werden kann, nämlich,
wie insbesondere anhand 6b erkennbar,
durch Überführung des jeweiligen Umlenkelementes 4, 5 von
der Einführöffnung E der jeweiligen Schlüssellocheinhängung
L in die die Funktionsposition des jeweiligen Umlenkelementes 4, 5 definierende
Befestigungsöffnung O. Letztere weist einen größeren
Abstand von der vom flexiblen Zugmittel Z umschlungenen Seiltrommel 3 auf,
so dass die in 6b mittels eines gestrichelten Pfeiles
angedeutete Überführung des jeweiligen Umlenkelements 4, 5 in
seine Funktionsposition mit einer Straffung des flexiblen Zugmittels
Z verbunden ist. Die nach Überführung aller Funktionskomponenten des
Fensterhebers in ihre jeweilige Funktionsposition an den Umlenkelementen 4, 5 wirkende
resultierende Kraft FR, welche mit einer Komponente entlang der
Erstreckungsrichtung des Zugmittelabschnittes ZA wirkt, kann dabei
zusätzlich zur Arretierung des jeweiligen Umlenkelementes 4, 5 in
seiner Funktionsposition genutzt werden, indem der Rand der jeweiligen
Befestigungsöffnung O mit einer Auswölbung W versehen
wird, in die das Umlenkelement unter der Wirkung der besagten resultierenden
Kraft FR eingreift. Dies ermöglicht gegebenenfalls sogar
einen Verzicht auf zusätzliche Befestigungsmittel zur Fixierung
der Umlenkelemente 4, 5 am Kraftfahrzeug.
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7 zeigt
eine mögliche Ausbildung eines Umlenkelementes 4, 5 für
eine Fensterheberbaugruppe der vorstehend erläuterten Art,
und zwar eines Umlenkelementes mit einer drehbaren Umlenkrolle 46 – im
Gegensatz zu dem anhand der 2a und 2b beschriebenen
Umlenkelement mit einer feststehenden Führung für
das flexible Zugmittel.
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Die
Umlenkrolle 46 ist zwischen einer Aufnahme 47 und
einem Deckel 48 drehbar gelagert, die sich durch Rastelemente 47a, 48a in
Form von Rastöffnungen und Rastvorsprüngen ineinander
verrasten lassen, wobei die Umlenkrolle 46 drehbar hierzwischen
aufgenommen wird. Als Drehachse der Umlenkrolle 46 dient
ein Befestigungsbolzen 45, über den zusammen mit
einem weiteren Befestigungselement B in Form einer Befestigungsmutter
zugleich auch eine Festlegung des gesamten Umlenkelementes 4 an
einem Kraftfahrzeug erfolgen kann.
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Die
Aufnahme 47 und der Deckel 48 bilden gleichzeitig
eine Seilsicherung, mit der ein Abspringen des flexiblen Zugmittels
Z von der Umlenkrolle 46 verhinderbar ist. Weiterhin ist
an der Aufnahme 47 eine Verdrehsicherung 47b erkennbar.
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Als
Umlenkrolle kann dabei auch eine Rolle verwendet werden, die (koaxial
zueinander angeordnet) mindestens eine Auffädelrille und
einen durch mindestens eine Laufrille gebildeten eigentlichen Umlenkrillenbereich
aufweist, wobei die Auffädelrille zum Auffädeln
des flexiblen Zugmittels auf die Umlenkrolle dient und das flexible
Zugmittel von der Auffädelrille auf die Laufrille(n) überführbar
ist, wobei zudem eine Straffung des flexiblen Zugmittels erfolgen kann,
etwa weil die Umlenkrolle im Umlenkrillenbereich einen größeren
Durchmesser aufweist als an der Auffädelrille. Ferner können
die Auffädelrille sowie der zugeordnete Deckel der Umlenkrolle
so ausgestaltet sein, dass das flexible Zugmittel nur an einer definierten
Stelle von der Auffädelrille auf die Laufrille(n) gelangen
kann; dies kann vorteilhaft (automatisch) durch eine Einwirkung
auf die Umlenkrolle erfolgen, wleche eine Drehbewegung der Umlenkrolle
zur Folge hat, etwa durch eine Betätigung des Fensterheberantriebs,
die über eine Bewegung des flexiblen Zugmittels zu einer
Drehung der Umlenkrolle führt.
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In 8a ist
ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Fensterheberbaugruppe
auf Basis eines zweisträngigen Fensterhebers (mit zwei
Mitnehmern 6) dargestellt, wobei deren Träger 100 hier
längserstreckt ausgebildet ist.
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An
dem Träger 100 sind unmittelbar die beiden oberen
Umlenkelemente 4 des zweisträngigen Fensterhebers
angeordnet. Die beiden weiteren Umlenkelemente 5 sowie
eine aus dem Fensterheberantrieb 2 und einer hiervon angetriebenen
Seiltrommel 3 bestehende Antriebsbaueinheit sind mit dem
Träger 100 jeweils über eine Hüllenabschnitte
H einer Bowdenhülle verbunden, die jeweils einen Abschnitt des
flexiblen Zugmittels Z – zur Bildung eines Bowdenzugs – aufnehmen.
Die Hüllenabschnitte H der Bowdenhülle sind am
Träger 100 jeweils bereichsweise in einem zugeordneten
Kanal 101, 102, 103 (vergleiche 8b sowie
die Detaildarstellung gemäß 8c)
aufgenommen, so dass die Hüllenabschnitte H definiert am
Träger 100 festgelegt sind. Hierzu können
die Kanäle 101, 102, 103 derart
ausgeführt sein, dass sich die Hüllenabschnitte
H jeweils bereichsweise hierin einrasten lassen.
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Zur Überführung
des Antriebs 2, der weiteren Funktionskomponenten 3, 4, 5, 6 und
des flexiblen Zugmittels Z der Fensterheberbaugruppe aus 8a in
die in 8b erkennbaren Funktionspositionen werden
die Hüllenabschnitte H des Fensterhebers aus den Kanälen 101, 102, 103 des
Trägers 100 entnommen, so dass sich dann der Antrieb 2,
die weiteren Funktionskomponenten 3, 4, 5, 6 sowie
das flexible Zugmittel Z zusammen mit den Hüllenabschnitten
H unter Ausnutzung der Flexibilität des Zugmittels Z sowie
der Elastizität der Bowdenhülle in die jeweilige
bestimmungsgemäße Funktionsposition an einem Kraftfahrzeug überführen
lassen.
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Eine
Straffung des flexiblen Zugmittels Z bei der Montage kann wiederum
dadurch erfolgen, dass ein in der Detaildarstellung gemäß 8c erkennbarer
Befestigungsbolzen 45 eines jeweiligen Umlenkelementes 4 mittels
einer Schlüssellocheinhängung am Kraftfahrzeug
festgelegt wird.
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Der
Träger 100 kann vorliegend als ein reiner Hilfsträger
vorgesehen sein, der nach Abschluss der Montage des Fensterhebers
in einem Kraftfahrzeug wieder entnommen wird und sich hierzu beispielsweise
von den beiden unmittelbar am Träger 100 angeordneten
Umlenkelementen 4 abziehen lässt.
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In 8b ist
außerdem eine mögliche Weiterbildung des Trägers 100 angedeutet,
gemäß der an diesem ein Fortsatz 105 mit
einer Rastaufnahme 105a für die Antriebsbaueinheit 2, 3 vorgesehen
ist.
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9a zeigt
eine Fensterheberbaugruppe mit einem längserstrechten Träger 1,
der gemäß 9b als
ein so genannter Seitenaufprallträger in eine Kraftfahrzeugtür
K integrierbar ist, sich dort zwischen zwei einander gegenüberliegenden
Abschnitten der Türstruktur erstreckt und hiermit der Crash-Sicherheit
der Kraftfahrzeugtür K dient.
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An
dem Träger 1 sind ein elektromotorischer Antrieb 2 sowie
eine hiervon angetriebene Seiltrommel 3 als Funktionskomponente
des Fensterhebers (vor derselben Seite des Trägers 1)
in einer Position angeordnet, die zugleich auch deren Funktionsposition
nach Einbau des Fensterhebers in ein Kraftfahrzeug entspricht, wie
anhand 9b erkennbar.
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Darüber
hinaus ist eine weiter Funktionskomponente 5 des Fensterhebers
in Form eines unteren Umlenkelementes bereits in ihrer Funktionsposition
am Träger 1 angeordnet, im Ausführungsbeispiel
sogar einstückig an diesem angeformt. Eine Funktionskomponente 4 in
Form eines oberen Umlenkelementes des Fensterhebers ist demgegenüber am
Träger 100 in einer Vormontageposition befestigt, z.
B. formschlüssig verrastet.
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Letztere
wird gemäß dem gestrichelten Pfeil in 9b nach
dem Einbau des Trägers 1 als ein Seitenaufprallträger
in eine Kraftfahrzeugtür K aus ihrer Vormontageposition
am Träger 1 in ihre Funktionsposition an der Türinnenhaut
I der Kraftfahrzeugtür überführt, so
dass dann zwischen den beiden Umlenkelementen 4, 5 ein
Zugmittelabschnitt des flexiblen Zugmittels Z definiert ist, der
sich entlang der Verstellrichtung einer zu verstellenden Fensterscheibe, also
im Wesentlichen entlang der vertikalen Fahrzeugachse z (senkrecht
zur Fahrzeuglängsachse x) erstreckt. Selbstverständlich
kann hierbei an dem flexiblen Zugmittel Z der Fensterheberbaugruppe
aus 9a an geeigneter Stelle bereits ein Mitnehmer bzw.
ein Seilnippel für einen solchen Mitnehmer festgelegt sein.
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10 zeigt
eine Weiterbildung der Fensterheberbaugruppe aus 9a für
einen zweisträngigen Fensterheber, wobei am längserstreckten
Träger 1 zwei Formschluss- bzw. Aufnahmebereiche 12 in Form
von Rastausnehmungen zur formschlüssigen Aufnahme je einer
Funktionskomponente 4 in Form eines (oberen) Umlenkelementes
des Fensterhebers vorgesehen sind und zwei weitere Funktionskomponenten 5 in
Form von (unteren) Umlenkelementen des Fensterhebers jeweils über
ein Verbindungsglied 18, hier in Form eines schwenkbar
gelagerten Verbindungshebels, mit dem Träger 1 verbunden
sind.
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Anhand
erster Pfeile P1 ist dabei in 10 angedeutet,
wie die Funktionskomponenten 4 in Form von (oberen) Umlenkelementen
aus ihren Vormontagepositionen an den Rastausnehmungen 12 des
Trägers 1 in ihre jeweilige Funktionsposition
an einem Kraftfahrzeug überführbar sind, wobei
die besagten Funktionskomponenten 4 in Form von Umlenkelementen
alternativ auch einstückig und (über eine Sollbruchstelle)
losbrechbar am Träger 1 angeformt sein könnten.
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Anhand
zweiter Pfeile P2 ist dargestellt, wie die weiteren Funktionskomponenten 5 in
Form von (unteren) Umlenkelementen durch Verschwenken der Verbindungsglieder 18 in
Form von Verbindungshebeln aus ihrer Vormontageposition am Träger 1 in ihre
jeweilige Funktionsposition an einem Kraftfahrzeug überführbar
sind. Dabei kann durch gezielte Einstellung des Winkels, um den
das jeweilige Verbindungsglied 18 verschwenkt wird, das
flexible Zugmittel Z des Fensterhebers gezielt gestrafft werden. Hierzu
sind für eines der Verbindungsglieder 18 in Form
eines Verbindungshebels in 10 beispielhaft
zwei unterschiedliche Winkellagen dargestellt, darunter eine gestrichelt.
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Weiterhin
kann es sich bei dem Träger der Fensterheberbaugruppe auch
um eine Schachtverstärkung, insbesondere eine so genannte
Innenschachtverstärkung, einer Kraftfahrzeugtür
handeln. Hieran kann z. B. mindestens ein oberes Umlenkelement bereits
in seiner Funktionsposition vormontiert sein, während weitere
Funktionskomponenten hieran zunächst in einer von ihrer
späteren Funktionsposition unterschiedlichen Vormontageposition
angeordnet werden.
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11 zeigt
ein weiteres Ausführungsbeispiel einer an einem längserstreckten
Träger 1 vormontierten Fensterheberbaugruppe für
einen doppelsträngigen Fensterheber, wobei hier vier Funktionskomponenten
der Fensterheberbaugruppe in Form je eines Umlenkelementes 4, 5 jeweils
in einem Aufnahme- bzw. Rastbereich 12 in Form einer Rastausnehmung
des Trägers 1 formschlüssig positioniert
sind und beim bestimmungsgemäßen Einbau des Fensterhebers
in ein Kraftfahrzeug aus ihrer jeweiligen Vormontageposition heraus
in ihre Funktionsposition am Kraftfahrzeug überführt
werden können. Selbstverständlich kann dabei ein
Teil der Umlenkelemente 4, 5 auch bereits in seiner
endgültigen Position (Funktionsposition) am Träger 1 angeordnet
sein, so dass beim Einbau der Anordnung in ein Kraftfahrzeug keine
neue Positionierung des entsprechenden Umlenkelementes 4 oder 5 erfolgen
muss. Zumindest ein Teil der Umlenkelemente 4, 5 ist
jedoch beim Einbau des Fensterhebers in ein Kraftfahrzeug neu zu
positionieren, so dass zwei Zugmittelabschnitte des flexiblen Zugmittels
Z gebildet werden, die sich jeweils entlang der Verstellrichtung
der zu verstellenden Fensterscheibe erstrecken.
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Das
flexible Zugmittel Z ist dabei hier abschnittsweise, nämlich
in den Bereichen, die nicht zur Bildung eines entlang der Verstellrichtung
erstreckten Zugmittelabschnittes dienen, in Hüllenabschnitten
H einer Bowdenhülle geführt.
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Zur
Straffung des flexiblen Zugmittels Z nach dem Einbau des Fensterhebers
in ein Kraftfahrzeug kann beispielsweise vorgesehen sein, dass durch Bewegen
(insbesondere Verschwenken) der Antriebsbaueinheit 2, 3 und
damit insbesondere der Seiltrommel 3 eine Verspannung des
flexiblen Zugmittels Z bewirkt wird. Bei einem (längserstreckten) Träger,
an dem der Antrieb des Fensterhebers sowie mindestens ein Umlenkelement
bereits in ihrer Funktionsposition angeordnet sind, kann vorgesehen sein,
dass der Träger bezüglich jenes Umlenkelementes,
insbesondere bezüglich der Drehachse eines eine Umlenkrolle
aufweisenden Umlenkelementes, verschwenkbar ist, um das flexible
Zugmittel zu spannen.
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In
den 12a und 12b ist
eine Fensterheberbaugruppe dargestellt, bei der ein Antrieb 2, umfassend
einen Antriebsmotor 20, ein Getriebe 22 sowie
eine (elektronische) Steuerung 24, und eine Seiltrommel 3 auf
einander gegenüberliegenden Seiten eines Trägers 1 angeordnet
sind.
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Von
dem Träger 1 stehen insgesamt drei Verbindungsglieder 8a, 8b, 8c in
Form schwenkbar an dem Träger 1 gelagerter Verbindungshebel
ab, an deren vom Träger 1 beabstandeten Endabschnitten jeweils
ein Umlenkelement 4, 5 des Fensterhebers angeordnet
ist. Für eine Platz sparende Ausgestaltung der Fensterheberbaugruppe
erstrecken sich die besagten Verbindungsglieder 8a, 8b, 8c im
vormontierten Zustand der Fensterheberbaugruppe dicht nebeneinander
und übereinander, so dass insbesondere die Umlenkelemente 4, 5 dicht
beieinander liegen.
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Ferner
gehören zu der in den 12a und 12b gezeigten Fensterheberbaugruppe zwei Mitnehmer 6,
die jeweils an einem Abschnitt des flexiblen Zugmittels Z festgelegt
sind, der nach bestimmungsgemäßem Einbau des Fensterhebers
in ein Kraftfahrzeug, vergleiche 12c und 12d, einen entlang der Verstellrichtung der zu
verstellenden Fensterscheibe erstreckten Zugmittelabschnitt bildet.
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Wie
anhand eines Vergleiches der 12a und 12b, die die Fensterheberbaugruppe im vormontierten
Zustand zeigen, mit den 12c und 12d, die den Fensterheber nach Einbau in ein Kraftfahrzeug
zeigen, deutlich wird, erfolgt die Überführung
der Funktionselemente 4, 5 in Form von Umlenkelementen
aus ihrer Vormontageposition in ihre Funktionsposition durch Bewegen
der Verbindungsglieder 8a, 8b, 8c, konkret
durch Verschwenken. Hierdurch werden die Umlenkelemente 4, 5 jeweils
in eine Position bewegt, in der die Gesamtheit der Umlenkelemente 4, 5 gemeinsam
mit der Seiltrommel 3 insgesamt zwei Zugmittelabschnitte
ZA des flexiblen Zugmittels Z definiert, die sich jeweils entlang
der Verstellrichtung einer zu verstellenden Fensterscheibe erstrecken
und an denen jeweils ein Mitnehmer 6 festgelegt ist.
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Vorliegend übernimmt
die Seiltrommel 3 zugleich die Funktion eines Umlenkelementes,
so dass für einen doppelsträngigen Fensterheber
lediglich drei Funktionskomponenten 4, 5 in Form
zusätzlicher (klassischer) Umlenkelemente vorzusehen sind.
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Die
Verbindungsglieder 8a, 8b, 8c dienen dabei
vorliegend zur Positionierung der Umlenkelemente 4, 5 in
ihrer jeweiligen Funktionsposition an einem Kraftfahrzeug und nicht
als Führungsschienen zur Führung der Mitnehmer 6,
obwohl eine solche Doppelfunktion grundsätzlich nicht ausgeschlossen ist.
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Durch
gezielte Einstellung der Winkel der Verbindungsglieder 8a, 8b, 8c bei
deren Verschwenken kann zugleich eine gewünschte Straffung
des flexiblen Zugmittels Z erreicht werden. Gegebenenfalls ist eines
der Verbindungsglieder 8a, 8b, 8c besonders
steif auszugestalten, so dass gezielt über die Winkelpositionierung
dieses Verbindungsgliedes eine Straffung des flexiblen Zugmittels
Z erfolgt.
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Am äußeren
Umfang des Trägers 1 kann eine Dichtung D angeordnet
sein, so dass dieser Träger nach Einbau der Fensterheberbaugruppe
in ein Kraftfahrzeug zugleich eine Funktion im Rahmen der (feuchtigkeitsdichten)
Trennung des so genannten Trockenraums vom Nassraum einer Kraftfahrzeugtür übernehmen
kann.
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In 13a und der zugehörigen Detaildarstellung
gemäß 13b ist
eine Ausführungsform einer Fensterheberbaugruppe dargestellt,
bei der Funktionskomponenten 3, 4, 5 des
Fensterhebers an einem Träger 600 vormontiert
sind, die einen Mitnehmer in Form einer Hebeschiene für
eine zu verstellende Fensterscheibe F bildet. Eine entsprechende Aufnahme 60 für
die zu verstellende Fensterscheibe F ist dabei in 13b angedeutet.
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Der
Träger 600 in Form eines Mitnehmers bzw. einer
Hebeschiene ist in üblicher Weise am unteren Rand der zu
verstellenden Fensterscheibe F befestigt, zum Beispiel über
eine Klemm- und/oder Schraub- und/oder Klebeverbindung und weist
zwei quer zur Verstellrichtung der zu verstellenden Fensterscheibe,
also entlang der Unterkante der Fensterscheibe F, voneinander beabstandete
Nippelkammern 65 auf, über die der Träger 600 mit
jeweils einem Zugmittelabschnitt ZA eines flexiblen Zugmittels Z
des Fensterhebers verbunden ist. Nach Überführung
der nachfolgend noch näher zu beschreibenden am Träger 600 vormontierten
Funktionskomponenten in ihre Funktionsposition an einem Kraftfahrzeug erstrecken
sich die (über je einen Seilnippel) mit den Nippelkammern 65 verbundenen
Zugmittelabschnitte ZA jeweils entlang der Verstellrichtung der
zu verstellenden Fensterscheibe. Die Schrägstellung der
Nippelkammern 65 dient dabei der Erleichterung der Montage.
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Wie
anhand der gestrichelten Pfeile in 13a angedeutet,
werden zum Einbau des auf der Fensterheberbaugruppe gemäß 13a basierenden Fensterhebers in ein Kraftfahrzeug
die insgesamt vier jeweils paarweise am Träger 600 angeordneten
Funktionskomponenten 4, 5 in Form je eines Umlenkelementes
vom Träger 600 abgenommen und in ihre jeweilige
Funktionsposition am Kraftfahrzeug, insbesondere an der Innenhaut
einer Kraftfahrzeugtür, überführt, so
dass zwischen zwei einander paarweise zugeordneten Umlenkelementen 4, 5 jeweils
ein Zugmittelabschnitt ZA entlang der gewünschten Verstellrichtung
der Fensterscheibe F verläuft.
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Weiterhin
wird die einen elektromotorischen Antrieb 2 und eine Funktionskomponente
in Form einer Seiltrommel 3 umfassende Antriebsbaugruppe 2, 3,
die ebenfalls in einer Vormontageposition am Träger 600 vormontiert
ist, vom Träger 600 abgenommen und in eine bestimmungsgemäße
Funktionsposition am Kraftfahrzeug überführt.
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Durch
Verwendung eines Mitnehmers in Form einer Hebeschiene zur Aufnahme
und Bildung einer vormontierten Fensterheberbaugruppe wird eine
Funktionskomponente, die selbst mit dem flexiblen Zugmittel Z des
Fensterhebers in Wirkverbindung steht, nämlich die als
Mitnehmer dienende Hebeschiene, zugleich als Träger für
weitere mit dem flexiblen Zugmittel in Verbindung stehende Funktionskomponenten,
nämlich die Seiltrommel 3 und die Umlenkelemente 4, 5,
verwendet.
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Bei
dem Mitnehmer, an dem weitere Funktionskomponenten der Fensterheberbaugruppe,
wie z. B. Umlenkelemente und/oder eine Seiltrommel vormontiert sind,
muss es sich nicht um einen großflächigen Mitnehmer
in Form einer Hebeschiene handeln, sondern hierfür kommen
auch kleinere, nur an einem Zugmittelabschnitt angreifende Mitnehmer
der in den 1a ff. gezeigten Art in Betracht.
Weiterhin kann vorgesehen sein, dass die am Mitnehmer vormontierten
Funktionskomponenten von diesem abgenommen werden, bevor der Mitnehmer
an einem Kraftfahrzeug mit der zugeordneten verstellbaren Fensterscheibe
verbunden wird.
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14a zeigt eine Abwandlung der Fensterheberbaugruppe
aus 1a, gemäß der an einem Träger 1 nicht
nur das Seiltrommelgehäuse 10, sondern darüber
hinaus auch zwei Umlenkelemente 4, 5 und ein Mitnehmer 6 als
mit einem flexiblen Zugmittel in Wirkverbindung stehende Funktionskomponenten des
Fensterhebers einstückig angeformt sind. Auf die Darstellung
des flexiblen Zugmittels wurde dabei in 14a verzichtet.
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Die
mit den flexiblen Zugmitteln in Verbindung zu bringenden Funktionskomponenten 4, 5, 6 in Form
von Umlenkelementen und eines Mitnehmers können dabei über
Sollbruchstellen SB mit dem Träger 1 verbunden
sein, so dass zu einer Überführung der besagten
Funktionskomponenten aus ihrer jeweiligen Vormontageposition am
Träger 1 in ihre bestimmungsgemäße
Funktionsposition an einem Kraftfahrzeug ein einfaches Abbrechen
jener Funktionskomponenten 4, 5, 6 ermöglicht
wird.
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Sofern
der Träger 1 einerseits und die genannten Funktionskomponenten 4, 5, 6 andererseits vorteilhaft
aus unterschiedlichen Materialien, zum Beispiel unterschiedlichen
Kunststoffen, bestehen sollen, können beim Herstellen der
einstückigen Baueinheit der 14a unterschiedliche
Materialien, insbesondere unterschiedliche Kunststoffe, für
den Träger 1 einerseits und die Funktionskomponenten 4, 5, 6 andererseits
verwendet werden. Hierzu kann beim Gießen, insbesondere
Spritzgießen, der Baueinheit die so genannte Mehrkomponenten-Technik
angewandt werden, gemäß der in einem Gusswerkzeug unterschiedliche
Kunststoffe eingesetzt werden, um an unterschiedlichen Stellen des
Gusswerkzeuges Elemente aus unterschiedlichem Kunststoff formen zu
können. In diesem Fall bilden sich – je nach Art
der verwendeten Kunststoffe – gegebenenfalls automatisch
Sollbruchstellen SB an den Übergangsbereichen unterschiedlicher
Materialien.
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Anhand 14b wird deutlich, dass die einstückige
Baueinheit aus 14a noch mit weiteren Buteilen
komplettiert werden kann, wie zum Beispiel federelastischen Führungsblechen 42, 52 zum
Einsetzen in die jeweilige Führung 40, 50 eines
Umlenkelementes, sowie zugeordneten Abdeckungen 43 als Seilsicherungen.
Weiterhin sind Befestigungsmittel in Form von Bolzen 45, 55 und
zugeordneter Befestigungsmuttern B dargestellt, über die
die Umlenkelemente 4, 5 in ihrer jeweiligen Funktionsposition
am Kraftfahrzeug zu befestigen sind.
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15a zeigt ein weiters Ausführungsbeispiel
einer Fensterheberbaugruppe, bei der eine Mehrzahl Funktionskomponenten
zusammen mit dem Träger 1 zu einer einstückigen
Baueinheit zusammengefasst sind. Der Träger 1 wird
dabei im Ausführungsbeispiel gebildet durch einen Kragen
eines Seiltrommelgehäuses 10, von dem ausgehend entlang
zweier (einander entgegengesetzter) Richtungen jeweils Funktionskomponenten 4, 5, 6,
des Fensterhebers einstückig hintereinander angeordnet sind.
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Unmittelbar
an dem (ebenso wie das Seiltrommelgehäuse 10 bevorzugt
aus Kunststoff bestehenden) Träger 1 sind dabei
zwei Umlenkelemente 5 angeformt, die jeweils von dem Träger 1 abstehen und über
eine Sollbruchstelle SB einstückig mit diesen verbunden
sind. An jedes der beiden Umlenkelemente 5 schließen
sich nach außen, also entlang einer Richtung weg von dem
Träger 1, jeweils einstückig ein Mitnehmer 6 und
hieran wiederum nach außen ein weiteres Umlenkelement 4 an,
wobei zwischen benachbarten, einstückig miteinander geformten
Funktionskomponenten 5, 6 bzw. 4, 6 jeweils
eine Sollbruchstelle SB ausgebildet ist.
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Die
Funktionskomponenten 4, 5, 6 sind zu beiden
Seiten des Trägers 1 jeweils in der Reihenfolge
angeordnet, genauer aneinander angespritzt, in der sie beim Einbau
des Fensterhebers in ein Kraftfahrzeug nacheinander in ihre Funktionspositionen überführt
werden, wobei die zuerst in ihrer Funktionsposition zu bringende
Funktionskomponente 4 am weitesten außen (also
beabstandet von dem Träger 1) angeordnet ist und
die zuletzt in ihrer Funktionsposition zu bringende Funktionskomponente 5 am
weitesten innen (also unmittelbar benachbart zu dem Träger 1 und
an diesem unmittelbar angeformt) vorgesehen ist.
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Anhand 15a ist weiter erkennbar, dass die Mitnehmer 6 jeweils
eine Nippelkammer 65 zur Aufnahme eines Seilnippels eines
flexiblen Zugmittels sowie einen Befestigungsbolzen 66 zur
Einführung in ein Scheibenloch der zu verstellenden Fensterscheibe
und somit zur Anbindung der besagten Fensterscheibe aufweisen.
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Der
Kragen 1 des Seiltrommelgehäuses 10, welcher
hier als Träger dient, bildet im fertig montierten Zustand
des Fensterhebers einen Bestandteil eines Lagerdeckels des Fensterheberantriebs
und ist hierzu – beispielsweise durch Laser- oder Reibschweißen
bzw. Clipsen – mit weiteren Gehäusekomponenten
zu verbinden. In dem Seiltrommelgehäuse 10 ist
dabei eine vom flexiblen Zugmittel Z umschlungene Funktionskomponente 3 in
Form eines Seiltrommelgehäuses erkennbar.
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In 15b ist die Fensterheberbaugruppe aus 15a zusammen mit einem flexiblen Zugmittel Z dargestellt,
welches eng entlang der einstückig aneinander angeformten
Funktionskomponenten der Fensterheberbaugruppe geführt
ist, um den Platzbedarf zu minimieren. Weiterhin sind die bereits
anhand 14b erläuterten zusätzlichen
Elemente in Form von Abdeckungen 43 der Umlenkelemente 4 sowie
in Form von Befestigungsmitteln 45, B dargestellt.
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Außerdem
ist ein von der vormontierten Fensterheberbaugruppe separater Antrieb 2 dargestellt,
der hier einen Antriebsmotor 20, ein nachgeordnetes Getriebe 22 und
eine (elektronische) Steuereinheit 24 umfasst. Das Getriebe 22 dient
dabei in bekannter Weise zur Übertragung einer vom Antriebsmotor 20 erzeugten
Verstellkraft auf die Seiltrommel 3, so dass diese sich
in der gewünschten Richtung dreht.
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15c zeigt nochmals die Komponenten aus 15b, wobei hier jedoch der Antrieb 2 in
die Fensterheberbaugruppe integriert ist, indem dessen Getriebe 22 über
sein Getriebegehäuse mit dem Träger 1 in
Form eines Kragens des Seiltrommelgehäuses 10 verbunden
ist. Weiterhin ist in 15c anhand
von Pfeilen angedeutet, wie die Funktionskomponenten 4, 5 in
Form von Umlenkelementen aus ihrer Vormontageposition an der Fensterheberbaugruppe
in ihre jeweilige Funktionsposition an einem Kraftfahrzeug zu überführen
sind, damit sich jeweils ein Abschnitt des flexiblen Zugmittels
Z entlang der in 15c strichpunktierten Abzugslinien
erstreckt, die der Verstellrichtung der zu verstellenden Fensterscheibe
entsprechen.
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In 15d ist schließlich – ausgehend
von der Darstellung aus 15c – für
sämtliche Funktionskomponenten in Form von Umlenkelementen 4, 5 und
Mitnehmern 6 anhand nummerierter Pfeile dargestellt, in
welcher Reihenfolge diese von der Fensterheberbaugruppe abgenommen
(abgebrochen) und dann in ihre jeweilige Funktionsposition überführt werden
können. Dies erfolgt zweckmäßig, nachdem die
Antriebsbaueinheit 2, 3 bereits am Kraftfahrzeug zumindest
vorfixiert worden ist. Eine Spannung des flexiblen Zugmittels Z
kann abschließend in der Weise erfolgen, dass die Antriebsbaueinheit 2, 3 etwas bewegt
(verschwenkt) wird, so dass es zu einer Straffung der von der Seiltrommel 3 in
Richtung auf die Umlenkelemente 4, 5 abgehenden
Zugmittelabschnitte kommt.
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16 zeigt
eine Abwandlung der Anordnung aus 15a,
gemäß der als Träger 1 der Fensterheberbaugruppe
ein komplettes Motor-Getriebegehäuse des Fensterheberantriebs
dient. An diesem sind wiederum hintereinander die mit dem flexiblen Zugmittel
des Fensterhebers in Wirkverbindung stehenden Funktionskomponenten 4, 5, 6 in
Form von Umlenkelementen und Mitnehmern einstückig angeformt,
wie anhand der 15a bis 15d erläutert. Grundsätzlich
können beliebige Gehäuse(teile) des Fensterheberantriebs
und/oder einer dem Antrieb zugeordneten Seiltrommel als Träger
der vormontierten Fensterheberbaugruppe dienen, insbesondere auch ein
so genanntes Seilantriebsgehäuse, das die Seiltrommel sowie
gegebenenfalls weitere Komponenten des Fensterheberantriebs aufnimmt
bzw. lagert. Die jeweiligen Funktionskomponenten können
dann an dem betreffenden Gehäuse bzw. Gehäuseteil
einstückig angeformt oder in sonstiger Weise hiermit verbunden
sein, z. B. durch Verrasten, Clipsen, Stecken, Einhängen,
Schrauben oder dergleichen, also insbesondere durch lösbare
Verbindungen und vorteilhaft formschlüssige Verbindungen.
Die genannten Verbindungstypen eignen sich dabei allgemein für
die Anordnung von Funktionskomponenten an einem Träger
nicht nur im Fall eines durch ein Gehäuse gebildeten Trägers.
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Weiterhin
kann eine einstückige Anformung eines Teiles der Funktionskomponenten
an einem Träger auch kombiniert werden mit einer andersartigen
Verbindung weiterer Funktionskomponenten mit dem Träger
(insbesondere mit einer form- und/oder kraftschlüssigen
Verbindung, z. B. durch Stecken zu Bildung einer Steckverbindung
und/oder Einhängen und/oder Verrasten zur Bildung einer
Rastverbindung).
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17a zeigt ein Ausführungsbeispiel einer außerhalb
einer Kraftfahrzeugtür vormontierten Fensterheberbaugruppe,
für die als Träger 1 ein (unterer) Bereich
der mittels des Fensterhebers zu verstellenden Fensterscheibe F
fungiert. Hieran sind eine Antriebsbaueinheit 2, 3 mit
einem elektromotorischen Antrieb 2 und mit einer hiervon
angetriebenen Seiltrommel 3 sowie vier Umlenkelemente 4, 5 eines doppelsträngigen
Fensterhebers vormontiert.
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Die
Fensterscheibe F kann hier, wie bei Kraftfahrzeugen üblich,
aus Glas oder aus Kunststoff bestehen, wobei gegebenenfalls zur
Verbindung der Fensterscheibe F mit mindestens einem Mitnehmer ohnehin
vorgesehene Scheibenlöcher zunächst dazu benutzt
werden können, einzelne Funktionskomponenten der Fensterheberbaugruppe
an dem als Träger 1 dienenden Bereich der Fensterscheibe
festzulegen. Darüber hinaus kann die Fixierung der besagten
Funktionskomponenten in ihrer Vormontageposition zum Beispiel auch über
form- und/oder kraftschlüssige Verbindungen, insbesondere
Klemmverbindungen, im Bereich des unteren Scheibenrandes, erfolgen.
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In 17b ist mittels gestrichelt dargestellter Pfeile
gezeigt, wir zur Überführung der zu einer Fensterheberbaugruppe
zusammengefassten Komponenten in ihre jeweilige Funktionsposition
an einem Kraftfahrzeug zunächst die beiden außen
an der Fensterscheibe vorgesehenen Umlenkelemente 4, welche
im fertig montierten Zustand des Fensterhebers die entlang der Verstellrichtung
oberen Umlenkelemente bilden, und anschließend die an der
Fensterscheibe weiter innen gelegenen (unteren) Umlenkelemente 5 in
ihrer Funktionsposition überführt werden, bevor
abschließend die Antriebsbaueinheit 2, 3 (mit
der Seiltrommel 3 als am flexiblen Zugmittel Z angreifende
Funktionskomponente) in ihrer Funktionsposition bewegt wird.
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17c zeigt den auf der Fensterheberbaugruppe gemäß 17a basierenden Fensterheber nach bestimmungsgemäßem
Einbau in ein Kraftfahrzeug, wobei zur Komplettierung des Fensterhebers an
den Seilnippeln 7, die mit entlang der Verstellrichtung
der zu verstellenden Fensterscheibe erstreckten Zugmittelabschnitten
ZA verbunden sind, noch jeweils ein zugeordneter Mitnehmer festzulegen
ist, über den die Fensterscheibe F mit dem flexiblen Zugmittel
Z bzw. genauer den entlang der Verstellrichtung erstreckten Zugmittelabschnitten
ZA verbunden wird.
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In 18a ist schematisch ein plattenförmiger
Träger 1 dargestellt, an dem eine von einem flexiblen
Zugmittel Z umschlungene Seiltrommel T sowie vier das flexible Zugmittel
Z umlenkende Umlenkelemente 4, 5 zur Bildung einer
vormontierten Fensterheberbaugruppe angeordnet sind, wobei sich
im Bereich des äußeren Randes des Trägers 1 außerdem
eine Dichtung D erstreckt.
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18b zeigt die Anordnung aus 18a nach bestimmungsgemäßem
Einbau in eine Kraftfahrzeugtür, wobei die Seiltrommel 3 am
Träger 1 verblieben ist und die Umlenkelemente 4, 5 aus
ihrer Vormontageposition am Träger in eine Funktionsposition
an der Türinnenhaut I einer Kraftfahrzeugtür überführt
worden sind. Die Umlenkelemente 4, 5 definieren
jeweils paarweise einen Zugmittelabschnitt ZA des flexiblen Zugmittels
Z, der sich entlang der zu verstellenden Fensterscheibe erstreckt.
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Gemäß 18c, einer schematischen Explosionsdarstellung
einer Kraftfahrzeugtür im Querschnitt, umfasst diese eine
Türaußenhaut A sowie eine mit einem großflächigen
Ausschnitt G versehene Türinnenhaut I, die derart aneinander
zu befestigen sind, dass zwischen der Türaußenhaut
A und der Türinnenhaut I ein so genannter Türschacht definiert wird.
In diesen hinein lässt sich mittels eines Fensterhebers
die verstellbare Fensterscheibe F der Fahrzeugtür absenken.
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Nach 18c ist der Träger 1 der Fensterheberbaugruppe
aus 18a, der hier bei bestimmungsgemäßen
Einbau des Fensterhebers in die Kraftfahrzeugtür zumindest
noch die Seiltrommel 3 (und damit zweckmäßigerweise
auch den zugeordneten Antrieb) trägt, derart an der Türinnenhaut
I angeordnet, dass er deren großflächigen Ausschnitt
G abdeckt. Die entlang des äußeren Randes des
Trägers 1 umlaufende Dichtung D dient dabei zur
Abdichtung des Überlappungsbereiches, in dem der Träger 1 an
der Türinnenhaut I anliegt und somit zur Abdichtung des
so genannten Trockenraumes TR (Fahrzeuginnenraum) vom Nassraum NR
(Türschacht).
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Neben
den vorstehend anhand der 1a bis 18c beispielhaft erläuterten Ausgestaltungen eines
Trägers der Fensterheberbaugruppe können noch
weitere Kraftfahrzeugteile, wie z. B. eine Türinnenverkleidung,
ein Schlosshalter bzw. Schlossträger sowie ein so genannter
Multifunktionsträger, an dem neben einem Türschloss
noch weitere Türelemente anzuordnen sind, als Träger
der Fensterheberbaugruppe dienen.
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Ein
Träger in Form einer Türinnenverkleidung einer
Kraftfahrzeugtür kann dabei einerseits als reines Transportmittel
genutzt werden, an dem die Funktionskomponenten der Fensterheberbaugruppe nur
provisorisch vormontiert sind, so dass bei oder nach dem Einbau
der Fensterheberbaugruppe in ein Kraftfahrzeug eine Überführung
sämtlicher Funktionskomponenten an von der Türinnenverkleidung verschiedene
Kraftfahrzeugbauteile erfolgt. Andererseits kann aber auch zumindest
ein Teil der Funktionskomponenten an der Türinnenverkleidung
verbleiben. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Türinnenverkleidung
einen Trägerbereich aufweist, der von der Türinnenverkleidung
in Richtung auf die Türaußenhaut absteht und der
durch eine Öffnung in der Türinnenhaut einer Kraftfahrzeugtür
hindurch im Türschacht, d. h. zwischen Türinnenhaut
und Türaußenhaut, positionierbar ist, so dass
die hieran angeordneten Funktionskomponenten der Fensterheberbaugruppe
an jenem Trägerbereich der Türinnenverkleidung
in ihrer Funktionsposition im Türschacht einer Kraftfahrzeugtür
positioniert werden können.
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Bei
Vormontage der Fensterheberbaugruppe an einer Schlossbaugruppe eines
Kraftfahrzeugs, insbesondere an einem Schlossträger oder
sonstigen Komponenten eines Kraftfahrzeugschlosses bzw. Schließsystems,
kann wahlweise vorgesehen sein, dass zumindest ein Teil der Funktionskomponenten
der Fensterheberbaugruppe auch nach Einbau in ein Kraftfahrzeug
an jener Schlossbaugruppe verbleibt oder sämtliche Funktionskomponenten
der Fensterheberbaugruppe von der Schlossbaugruppe getrennt werden.
Im erstgenannten Fall wird ein so genanntes Multifunktionsmodul
gebildet, in dem eine Schlossbaugruppe mit einer Fensterheberbaugruppe zu
einer Baueinheit zusammengefasst ist, welches hierfür einen
so genannten Multifunktionsträger aufweisen kann, der Komponenten
der Schloss- sowie der Fensterheberbaugruppe aufnimmt.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 19622310
A1 [0006, 0107]