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Die
Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Personentransport mit zwei
Ebenen aufweisenden Doppelstockwagen eines Eisenbahnzuges.
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Doppelstockwagen
sind im Regionalverkehr der Eisenbahn üblich. Bei einem solchen Doppelstockwagen
befindet sich der Einstieg auf einer Ebene, die weitgehend dem Niveau
des Bahnsteiges entspricht. In einem solchen Doppelstockwagen befindet
sich mindestens eine Treppe, über
die die Fahrgäste
auf die obere Ebene des Doppelstockwagens gelangen können. Die
Treppen in den Doppelstockwagen benötigen Platz, der nicht für Fahrgäste zur Verfügung steht.
Der Platzverlust ist besonders groß, weil bei einem Zug aus Doppelstockwagen
in jedem Wagen eine Treppe vorhanden sein muss. Wagenübergänge sind
nämlich
nur auf der unteren Ebene vorhanden. Die meist sehr engen Treppen
sind häufig
Ursache für
Unfälle.
Darüber
hinaus bietet zwar ein Doppelstockwagen mehr Platz als ein Eisenbahnwagen
mit einer Ebene, beim Ein- und Aussteigen ergeben sich aber keine
Vorteile für
einen Doppelstockwagen. Die Zeit, die bei hohem Fahrgastaufkommen für das Ein-
und Aussteigen benötigt
wird, ist sogar bei einem Doppelstockwagen eher größer als
bei einem Wagen mit nur einer Ebene, weil doppelt so viele Personen
durch die gleiche Anzahl Türen
gehen müssen.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Einrichtung zum Personentransport
anzugeben, die hinsichtlich des Platzangebotes die Vorteile von Doppelstockwagen
bietet oder sogar noch übertrifft und
die selbst bei sehr hohem Fahrgastaufkommen den Zeitaufwand für das Ein-
und Aussteigen gegenüber
bisher üblichen
Doppelstockwagen deutlich verkleinert.
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Die
Aufgabe wird gemäß der Erfindung
dadurch gelöst,
dass die Doppelstockwagen auf beiden Ebenen Türen aufweisen und dass an Bahnhöfen auf zwei
Niveaus Bahnsteige angeordnet sind, die weitgehend niveaugleich
mit den Ebenen der Doppelstockwagen sind.
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In
der Regel sind die beiden Bahnsteige übereinander angeordnet. Es
kann aber auch der untere Bahnsteig auf der einen Seite und der
obere Bahnsteig auf der gegenüberliegenden
anderen Seite des Gleises angeordnet sein.
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Damit
wird der Vorteil erzielt, dass schon bevor der Eisenbahnzug im Bahnhof
eintrifft, die Fahrgäste
auf zwei Ebenen verteilt warten können. Es können dann Fahrgäste durch
die Türen
der oberen Ebene einsteigen, während
andere Fahrgäste
gleichzeitig durch die Türen
der unteren Ebene einsteigen. Da zwei auf zwei Niveaus angeordnete
Bahnsteige vorhanden sind, behindern sich die Fahrgastströme nicht.
Es ergibt sich dadurch auch ein Vorteil gegenüber einem Eisenbahnwagen, der
auf einer Ebene und auf jeder Seite vier statt zwei Türen hätte. Entsprechend
gut verteilen sich die Fahrgastströme auch beim Aussteigen. Von
besonderem Vorteil ist, dass die aus der oberen Ebene der Doppelstockwagen
aussteigenden Fahrgäste
nicht erst über
enge Treppen zur Tür
gelangen müssen,
so dass ein Stau und sogar Unfälle
vermieden werden.
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Beispielsweise
ist an der Bahnsteigkante des oberen Bahnsteigs eine Begrenzungswand
mit Bahnsteigtüren
angeordnet, die den oberen Türen der
Doppelstockwagen zugeordnet sind. Damit wird sichergestellt, dass
keine Personen vom oberen Bahnsteig herunterstürzen können, wenn kein Eisenbahnzug
am Bahnsteig steht.
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Eine
solche Begrenzungswand kann selbstverständlich auch am unteren Bahnsteig
angebracht sein, wobei auch diese Begrenzungswand Bahnsteigtüren aufweist,
die dann den unteren Türen
der Doppelstockwagen zugeordnet sind.
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An
Bahnsteigen mit nur einer Ebene sind bereits solche Begrenzungswände, die
Bahnsteigtüren aufweisen,
gebaut worden.
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Durch
eine geeignete Regelung des Bremsvorganges des Zuges gelingt es,
dass die Türen
des Zuges unmittelbar vor den Bahnsteigtüren positioniert sind, wenn
der Zug steht. Entsprechend gelingt es dann auch, dass die oberen
Türen des
Zuges unmittelbar vor den Bahnsteigtüren des oberen Bahnsteiges
positioniert sind, wenn der Zug steht.
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Sinnvoll
ist, dass die oberen und die unteren Türen am Doppelstockwagen und
entsprechend die Bahnsteigtüren
des oberen und des unteren Bahnsteiges direkt übereinander angeordnet sind.
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Beispielsweise
ist an den Bahnsteigen und/oder in den Doppelstockwagen ein Fahrgastinformationssystem
vorhanden, das auf nicht funktionierende Türen und Bahnsteigtüren hinweist.
Damit wird der Vorteil erzielt, dass die Fahrgastströme rechtzeitig
von den defekten Türen
weggelenkt werden, um das Aus- und
Einsteigen noch mehr zu beschleunigen.
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Beispielsweise
sind die Drehgestelle der Doppelstockwagen mit regelbaren Wankausgleichsvorrichtungen
ausgestattet. Diese Vorrichtungen dienen dazu, Wankbewegungen des
Doppelstockwagens während
der Fahrt auszugleichen, die besonders auf der oberen Ebene wahrgenommen
werden.
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Beispielsweise
sind durch Einsatz der regelbaren Wankausgleichsvorrichtungen, wenn
die Doppelstockwagen im Bahnhof stehen, die Spalte zwischen Doppelstockwagen
und Bahnsteigen minimierbar. Die vorhandenen Wankausgleichsvorrichtungen
sind also, sofern sie aktiv regelbar sind, vorteilhaft dazu geeignet,
einen Doppelstockwagen soweit zur Seite zu neigen, dass die Spalte
zwischen Doppelstockwagen und Bahnsteigen möglichst klein sind. Dadurch
wird das Ein- und Aussteigen erleichtert. Vorteilhaft kommt man
durch den Einsatz der Wankausgleichsvorrichtungen zum Minimieren
der Spalte ohne eine besondere Regeleinrichtung für Luftfedern
aus.
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Beispielsweise
sind im Doppelstockwagen zwischen den beiden Ebenen keine Treppen
vorhanden. Durch den gezielten Verzicht auf Treppen wird der Vorteil
erzielt, dass mehr Sitzplätze
und Stehplätze
als sonst angeboten werden können.
Da das Ein- und
Aussteigen über
zwei auf zwei Niveaus angeordnete Bahnsteige erfolgt, ist es auch
nicht notwendig, dass die Fahrgäste
im Zug die Ebene eines Doppelstockwagens wechseln.
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Beispielsweise
ist auf der oberen Ebene des Doppelstockwagens eine ausklappbare
Treppe angeordnet, die als Notausstieg dient. Da es vorkommen kann,
dass ein Zug außerhalb
eines Bahnhofes evakuiert werden muss, können dann die Fahrgäste der
oberen Ebene über
diese ausklappbaren Treppen aus dem Zug herausgelangen. Zum Aussteigen aus
der unteren Ebene sind übliche
Maßnahmen
vorgesehen.
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Es
wäre alternativ
auch möglich,
dass in einem Doppelstockwagen eine Nottreppe fest eingebaut ist.
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Beispielsweise
weisen zwei aneinander gekuppelte Doppelstockwagen auf beiden Ebenen
Wagenübergänge auf.
Die Fahrgäste
können
dann auch während
der Fahrt auf der gewählten
Ebene durch den Zug gehen. Die Fahrgäste können sich also unabhängig von
dem Wagen, in den sie eingestiegen sind, über die Länge des Zuges verteilen, wobei
das unabhängig
voneinander auf der unteren und auf der oberen Ebene erfolgen kann.
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Die
Doppelstockwagen sind beispielsweise Teil eines S-Bahn- oder U-Bahn-Zuges.
Bisher sind Doppelstockwagen nämlich
noch nicht für
S-Bahnen und U-Bahnen vorgesehen gewesen. Gerade bei S-Bahnen und
insbesondere bei U-Bahnen ergibt sich aber der Vorteil, dass sich
die auf zwei Niveaus angeordneten beiden Bahnsteige in die Architektur des
Bahnhofes gut einfügen
lassen. Da ein moderner Bahnhof, insbesondere ein Bahnhof der U-Bahn mehrere
Ebenen hat, die z. B. Geschäfte
aufweisen, können
die Fahrgäste
in einfacher Weise zu den übereinander
angeordneten Bahnsteigen geleitet werden, ohne dass grund sätzlich die
oben einsteigenden Fahrgäste
eine Treppe überwinden
müssen.
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Mit
der Einrichtung nach der Erfindung wird insbesondere der Vorteil
erzielt, dass die sehr großen Fahrgastströme, die
in Großstädten üblich sind,
besser und insbesondere schneller geleitet werden können. Zum
Ein- und Aussteigen sehr vieler Fahrgäste eines Zuges, insbesondere
einer S-Bahn oder einer U-Bahn, wird deutlich weniger Zeit benötigt als
bisher. Folglich können
die Aufenthaltszeiten des Zuges an Bahnhöfen deutlich kleiner sein,
was zu einer vorteilhaften Verkürzung
der Fahrzeit führt.
Besonders im Nahverkehr einer Großstadt, wo sehr viele Bahnhöfe notwendig
sind, ergibt sich eine deutlich kürzere Fahrzeit, wenn die Haltezeit
an einem Bahnhof auch nur um einen Bruchteil einer Minute verkürzt werden kann.
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Die
Einrichtung zum Personentransport nach der Erfindung wird anhand
der Zeichnung näher
erläutert:
Die
Zeichnung zeigt schematisch einen Doppelstockwagen 1, der
in einem Bahnhof steht. Zwischen dem Drehgestell 2 und
dem Wagenkasten 3 des Doppelstockwagens 1 sind
regelbare Wankausgleichsvorrichtungen 4 angeordnet. Der
Doppelstockwagen 1 hat eine untere Ebene 5 und
eine obere Ebene 6, auf denen sich nicht gezeigte Sitze
befinden. In der unteren Ebene befindet sich mindestens eine untere
Tür 7 und
in der oberen Ebene 6 befindet sich mindestens eine obere
Tür 8.
Entsprechende nicht gezeigte Türen
sind auch auf der gegenüberliegenden
Seite des Doppelstockwagens 1 vorhanden. Diese Türen werden
gebraucht, wenn in einem anderen Bahnhof das Aussteigen nur auf
der anderen Seite vorgesehen ist.
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Im
Bahnhof befinden sich zwei übereinander angeordnete
Bahnsteige, von denen der untere Bahnsteig 9 weitgehend
niveaugleich mit der unteren Ebene 5 des Doppelstockwagens 1 ist,
während
der obere Bahnsteig 10 weitgehend niveaugleich mit der oberen
Ebene 6 des Doppelstockwagens 1 ist. Der untere Bahnsteig 9 weist
zum Gleis hin eine Begrenzungswand auf, in der Bahnsteigtüren 11 angeordnet sind.
Entsprechend weist der obere Bahnsteig 10 zum Gleis hin
eine Begrenzungswand auf, in der Bahnsteigtüren 12 angeordnet
sind. Am oberen Bahnsteig 10 ist eine Begrenzungswand besonders wichtig,
damit es nicht zu Unfällen
kommt. Der Zug wird im Bahnhof so geregelt angehalten, dass die
Türen 7 und 8 des
Doppelstockwagens 1 vor den Bahnsteigtüren 11 und 12 positioniert
sind. Mit Hilfe der regelbaren Wankausgleichsvorrichtung 4 wird
dann der Doppelstockwagen 1 so geneigt, dass die Spalte
zwischen den Ebenen 5 und 6 des Doppelstockwagens 1 einerseits
und den Bahnsteigen 9 und 10 andererseits minimiert
sind. Wenn dann sowohl die Türen 7 und 8 im
Doppelstockwagen 1 als auch die Bahnsteigtüren 11 und 12 geöffnet sind,
können
die Fahrgäste
auf zwei Ebenen schnell ein- und aussteigen. Dadurch erübrigt sich
eine Treppe im Doppelstockwagen 1 selbst, so dass mehr
Sitzplätze
möglich sind.
Die Fahrgastströme
verteilen sich besonders gut auf den beiden Bahnsteigen 9 und 10,
wenn diese in ein mehrgeschossiges Bahnhofsgebäude eingebunden sind. Die Einrichtung
eignet sich besonders für
S-Bahnen und U-Bahnen.
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Um
die Fahrgastströme
noch besser lenken zu können,
kann ein Fahrgastinformationssystem 13 mit steuerbarer
Anzeige auf den Bahnsteigen 9 und 10, aber auch
im Bahnhofsgebäude
und/oder im Zug vorhanden sein.
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Für einen
Notfall befindet sich auf der oberen Ebene 6 des Doppelstockwagens 1 ein
Notausstieg mit ausklappbarer Treppe 14.
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Zwischen
zwei aneinander gekoppelten Doppelstockwagen 1 befinden
sich als solche übliche Wagenübergänge sowohl
auf der unteren Ebene 5 als auch auf der oberen Ebene 6.
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Mit
der gezeigten Einrichtung können
insbesondere in Großstädten und
dort bei S-Bahnen und U-Bahnen die Fahrgastströme optimal gelenkt werden,
so dass die Haltezeiten an den Bahnhöfen kürzer und die Fahrzeiten deutlich
kürzer
werden.