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Die
Erfindung betrifft ein Flächenelement
mit mindestens einer Profilrippe, die zwei vom Flächenelement
auf die gleiche Seite wegstehende Seitenteile und ein die Seitenteile
oberseitig verbindendes Verbindungsteil aufweist.
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Infolge
der endlichen Wanddicke derartiger Flächenelemente ist eine überlappende
Anordnung der Flächenelemente
problematisch. Die Profilrippe des überlappenden Flächenelementes
muß bei
der überlappenden
Anordnung entsprechend aufgeweitet werden, damit ihr lichtes Innenquerschnitts-Profil an
das Außenquerschnitts-Profil
der Profilrippe des überlappten
Flächenelementes
angepaßt
wird.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Flächenelement der eingangs genannten
Art zu schaffen, wobei es einfach zeit- und kraftsparend möglich ist,
erfindungsgemäße Flächenelemente überlappend
aufeinander anzuordnen.
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Diese
Aufgabe wird bei einem Flächenelement
der eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass
die beiden Seitenteile der mindestens einen Profilrippe jeweils
mit einer Einschnürung
ausgebildet sind, die sich gegenüberliegen
und durch die ein Kopfabschnitt und ein Fußabschnitt der Profilrippe
bestimmt sind, und dass ein Längsendabschnitt
der Profitrippe endseitig mit einem Aufsteckabschnitt ausgebildet
ist, an den sich ein Aufschiebeabschnitt anschließt, wobei
der Kopfabschnitt des Aufsteckabschnittes eine Außenquerabmessung besitzt,
die an die lichte Innenabmessung zwischen den beiden Einschnürungen der
Profilrippe angepaßt ist,
und der Kopfabschnitt des Aufschiebeabschnittes eine Außenquerabmessung
besitzt, die größer als die
lichte Innenabmessung zwischen den beiden Einschnürungen aber
kleiner als die Außenquerabmessung
des Kopfteiles des Profilelementes ist.
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Erfindungsgemäß ist es
einfach zeit- und kraftsparend möglich,
ein Flächenelement,
das auf einem zweiten Flächenelement überlappend
angeordnet und mit diesem mechanisch fest verbunden werden soll,
mit seiner mindestens einen Profilrippe in einer zum zuerst genannten
Flächenelement
mindestens annähernd
senkrechten Richtung auf den Aufsteckabschnitt der mindestens einen
Profilrippe aufzustecken und anschließend das zur Überlappung
zu bringende Flächenelement
entlang des an den Aufsteckabschnitt anschließenden Aufschiebeabschnittes
des darunter befindlichen, d. h. zu überlappenden, Flächenelementes
längs zu
verschieben, bis das überlappende
Flächenelement
mit seiner mindestens einen Profilrippe einen bestimmten Abschnitt
der mindestens einen Profilrippe des überlappten Flächenelementes überdeckt.
In diesem Überdeckungszustand
ergibt sich dann an der mindestens einen Profilrippe des überlappten
und des überlappenden
Flächenelementes
eine form- und kraftschlüssige
Verbindung der besagten Flächenelemente.
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Als
zweckmäßig hat
es sich erwiesen, wenn die beiden Seitenteile der Profilrippe mit
V-förmig
profilierten Einschnürungen
ausgebildet sind. Derartig geformte Flächenelemente sind einfach realisierbar. Ein
weiterer Vorteil derartig ausgebildeter Flächenelemente besteht in ihrer
Formstabilität
und Biegesteifigkeit.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Flächenelement
ist es bevorzugt, wenn die Außenquerabmessung
des Kopfteiles des Aufsteckabschnittes der mindestens einen Profilrippe
geringfügig
größer ist als
die lichte Innenabmessung zwischen den beiden Einschnürungen.
Durch eine solche Ausbildung bzw. Dimensionierung ergibt sich der
Montagevorteil, dass zwar beim Aufstecken des überlappenden Flächenelementes
mit seiner mindestens einen Profilrippe auf den Aufsteckabschnitt
der mindestens einen Profilrippe des zu überlappenden Flächenelementes
ein kleiner Kraftaufwand erforderlich ist, dass nach dem Aufstecken
auf den Aufsteckabschnitt jedoch bereits eine gewissen formschlüssige und
entsprechend unverlierbare Verbindung zwischen beim zu überlappenden
und dem überlappenden
Flächenelement
gegeben ist. Diese formschlüssige
Verbindung zwischen den Flächenelementen
wird dann vergrößert, wenn
das überlappende
Flächenelement
auf das zu überlappende
Flächenelement
weiter aufgeschoben wird, wobei sich die mindestens eine Profilrippe
des überlappenden
Flächenelementes
im Bereich des Aufschiebeabschnittes der mindestens einen Profilrippe
des zu überlappenden
Flächenelementes
befindet. Ein optimaler Form- und Kraftschluss zwischen den sich überlappenden
Flächenelemente
ist dann erreicht, wenn das überlappende
Flächenelement
auf das zu überlappende
Flächenelement
so weit aufgeschoben worden ist, bis die mindestens eine Profilrippe
des überlappenden
Flächenelementes
auf die mindestens eine Profilrippe des zu überlappenden Flächenelementes
eine bestimmte kleine Wegstrecke aufgeschoben ist.
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Erfindungsgemäß kann der
oberseitige Verbindungsteilabschnitt des Aufsteckabschnittes der mindestens
einen Profilrippe mit einer ersten Längsrinne und der oberseitige
Verbindungsteilabschnitt des an den Aufsteckabschnitt anschließenden Aufschiebeabschnittes
mit einer mit der ersten Längsrinne
verbundenen zweiten Längsrinne
ausgebildet sein. Die erste Längsrinne
bestimmt hierbei vorzugsweise die reduzierte Außenquerabmessung des Aufsteckabschnittes
und die zweite Längsrinne
bestimmt hierbei vorzugsweise die etwas größere Außenquerabmessung des Aufschiebeabschnittes
der mindestens einen Profilrippe des erfindungsgemäßen Flächenelementes.
Dabei kann die erste Längsrinne
ein größeres lichtes
Querschnittsprofil besitzen als die zweite Längsrinne.
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Die
erste und die daran anschließende Längsrinne
können
mit einer Dichtungs- und/oder Klebermasse gefüllt sein, um sich überlappende
erfindungsgemäße Flächenelemente
gegenseitig wunschgemäß abzudichten
bzw. die form- und kraftschlüssige
Verbindung der sich überlappenden
Flächenelemente
mit Hilfe der Klebermasse weiter, d. h. materialschlüssig, zu
verbessern. Demselben Zwecke kann es dienlich sein, wenn das Flächenelement mit
mindestens einem Dichtungs- und/oder Klebermassestreifen versehen
ist, der sich parallel zum Querrand des Flächenelementes erstreckt. Dieser mindestens
eine Dichtungs- und/oder Klebermassestreifen kann sich entlang des
gesamten Querrandes des Flächenelementes
und von diesem beabstandet erstrecken.
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Das
erfindungsgemäße Flächenelement kann
als schmales Leistenelement mit einer in Leistenlängsrichtung
orientierten Profilrippe ausgebildet sein. Eine andere Möglichkeit
besteht darin, dass das Flächenelement
der erfindungsgemäßen Einrichtung als
Tafelelement mit mindestens einer Profilrippe ausgebildet ist. Im
zuletzt genannten Fall ist es vorteilhaft, wenn das Tafelelement
mit mindestens zwei voneinander beabstandeten und zueinander parallel orientierten
Profilrippen ausgebildet ist.
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Das
Tafelelement kann ebenflächig
ausgebildet sein, wobei sich die mindestens eine Profilrippe aus
der Ebene des Tafelelementes heraus erstreckt. Desgleichen ist es
bspw. möglich,
dass das Tafelelement von einem Trapezblech gebildet ist, wobei
sich die mindestens eine Profilrippe in der gleichen Richtung wie
die Trapezrippen aus der Ebene des Tafelelementes heraus erstreckt
und zu den Trapezrippen parallel orientiert ist.
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Ein
als schmales Leistenelement ausgebildetes Flächenelement kann bspw. als
einfache längliche
Befestigungseinrichtung für
Flächenbauteile, wie
Solarenergieelemente, Gebäude-
bzw. Fassadenverkleidungselemente o. dgl. verwendet werden. Als
Tafelelemente ausgebildete Flächenelemente können z.
B. für
Dacheindeckungen o. dgl. verwendet werden. Es versteht sich jedoch,
dass weder die als schmale Leistenelemente noch die als Tafelelemente ausgebildeten
Flächenelemente
auf die genannten Anwendungen beschränkt sind.
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An
der mindestens einen Profilrippe des erfindungsgemäßen Flächenelementes
kann mindestens eine Klemmeinrichtung für mindestens ein Flächenbauteil
wie ein Solarenergieelement, ein Gebäude- bzw. Fassadenverkleidungselement
o. dgl. angebracht sein. Dabei kann die mindestens eine Klemmeinrichtung
von einem Strangprofilelement gebildet sein, das einen an das Querschnittsprofil
der mindestens einen Profilrippe formmäßig angepaßten Befestigungsabschnitt
und einen Auflagerabschnitt für
mindestens ein Flächenbauteil
aufweist, wobei der Auflagerabschnitt mit einem Klemmbackenelement
kombiniert ist, um zwischen dem Auflagerabschnitt und dem Klemmbackenelement
mindestens ein Flächenbauteil
wie ein Solarenergieelement, ein Gebäude- bzw. Fassadenverkleidungselement
o. dgl. zuverlässig
befestigen zu können.
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Wenn
die Klemmeinrichtung von einem Strangprofilelement gebildet ist,
ist es zweckmäßig, wenn
der Befestigungsabschnitt der Klemmeinrichtung ein schwenkbar gelagertes
Klemmorgan und eine Klemmschraube für das Klemmorgan aufweist. Derartige
Klemmeinrichtungen sind in der älteren
DE-Patentanmeldung 10 2007 036 206 der
Anmelderin offenbart, so dass hierauf nicht näher eingegangen zu werden braucht.
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Nachdem
derartige Strangprofilelemente mit zugehörigem Klemmorgan entsprechende
Produktionsanlagen benötigen,
kann es zweckmäßig sein, wenn
die mindestes eine Klemmeinrichtung ein Paar spiegelbildlich gebogene
Klemmteile aufweist, die jeweils einen an das Querschnittsprofil
der mindestens einen Profilrippe des Flächenelementes formmäßig angepaßten Befestigungsteilabschnitt
und einen Auflagerteilabschnitt für ein Flächenbauteil aufweisen, wobei
die beiden Auflagerteilabschnitte einen Auflagerabschnitt bilden,
der mit einem Klemmbackenelement kombiniert ist. Die beiden spiegelbildlich
gebogenen Klemmteile sind vorzugsweise aus einem Blechmaterial durch
Umkanten einfach und relativ preisgünstig realisiert. Die beiden
Klemmteile sind miteinander zu einer Einheit verschraubt. Beim Verschrauben
der beiden Klemmteile ergibt sich dann gleichzeitig eine form- und
kraftschlüssige
Verbindung ihrer beiden Befestigungsabschnitte mit der entsprechenden
Profilrippe.
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Weitere
Einzelheiten, Merkmale und Vorteile ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung der Erfindung in Verbindung mit den anliegenden Zeichnungen.
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Es
zeigen:
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1 perspektivisch
einen Abschnitt einer Ausbildung des Flächenelementes,
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2 einen
Draufsicht auf den Abschnitt des Flächenelementes gemäß 1,
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3A einen
Schnitt entlang der Schnittlinie A-A in 2,
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3B einen
Schnitt entlang der Schnittlinie B-B in 2,
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3C einen
Schnitt entlang der Schnittlinie C-C in 2,
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4 eine
der 1 ähnliche
perspektivische Ansicht zur Verdeutlichung von Dichtungs- und/oder
Klebermassen,
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5 eine
perspektivische Ansicht zweier abschnittweise gezeichneter Flächenelemente,
die miteinander form- und kraftschlüssig verbunden werden sollen,
wobei der Aufsteckvorgang verdeutlicht ist,
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6 eine
der 5 ähnliche
perspektivische Ansicht zur Verdeutlichung des Aufschiebens des
aufgesteckten Flächenelementes
entlang des Aufschiebeabschnittes auf das zu überlappende Flächenelement,
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7 eine
den 5 und 6 ähnliche abschnittweise perspektivische
Ansicht zweier Flächenelemente
im überlappten
Zustand, wobei die beiden Flächenelemente
miteinander form- und kraftschlüssig – und gegebenenfalls
außerdem
auch materialschlüssig – verbunden
sind,
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8 ein
Flächenelement
gemäß den 1 bis 7 in
Kombination mit einer Klemmeinrichtung, mittels welcher zwei Flächenbauteile
am Flächenelement
befestigt sind,
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9 eine
der 8 ähnliche
Darstellung eines Flächenelementes
mit einer Klemmeinrichtung und einem Flächenbauteil, das im Vergleich
zu den Flächenbauteilen
gemäß 8 um
90° gedreht
orientiert ist, und
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10 ein
Flächenelement
mit einer anderen Ausbildung der Klemmeinrichtung – ohne die Darstellung
wenigstens eines Flächenbauteils.
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1 zeigt
einen Abschnitt eines Flächenelementes 10 in
einer perspektivischen Ansicht von schräg oben. Das Flächenelement 10 weist
eine Profilrippe 12 auf. Die Profilrippe 12 weist
zwei vom Flächenelement 10 wegstehende
Seitenteile 14 auf, von welchen in 1 nur ein
Seitenteil 14 sichtbar ist. Die beiden Seitenteile 14 sind
oberseitig mittels eines Verbindungsteiles 16 materialeinstückig verbunden.
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Die
beiden Seitenteile 14 sind jeweils mit einer Einschnürung 18 ausgebildet.
Wie aus 3C ersichtlich ist, liegen sich
die beiden Einschnürungen 18 gegenüber. Durch
die beiden Einschnürungen 18 ist
ein Kopfabschnitt 20 und ein Fußabschnitt 22 der Profilrippe 12 bestimmt.
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Mit
der Bezugsziffer 24 ist in 1 ein Querrand
des Flächenelementes 19 bezeichnet.
Die Profilrippe 12 erstreckt sich bis zu dem Querrand 24 des Flächenelementes 10.
Die Profilrippe 12 ist an ihrem an den Querrand 24 anschließenden Längsendabschnitt 26 mit
einer endseitigen, d. h. an den Querrand angrenzenden Aufsteckabschnitt 28 und mit
einem an diesen anschließenden
Aufschiebeabschnitt 30 ausgebildet. Der Aufschiebeabschnitt 30 geht
in das normale Querschnittsprofil der Profilrippe 12 über.
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Eine
Draufsicht auf das abschnittweise gezeichnete Flächenelement 10 mit
der Profilrippe 12 ist auch in 2 gezeichnet.
In Verbindung mit den 3A, 3B und 3C sind
jeweils die Querschnittsprofile des Aufsteckabschnittes 28 (siehe 3A)
und des Aufschiebeabschnittes 30 (siehe 3B)
sowie das normale Querschnittsprofil der Profilrippe 12 (siehe 3C)
verdeutlicht.
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Der
Kopfabschnitt 20 des Aufsteckabschnittes 28 besitzt
eine Außerquerabmessung
b1 (siehe 3A), die an die lichte Innenabmessung
I der Profilrippe 12 zwischen den beiden Einschnürungen 18 angepaßt, d. h.
vorzugsweise geringfügig
größer als diese
ist. D. h. b1 ≥ I.
Der Kopfabschnitt 20 des Aufschiebeabschnittes 30 besitzt
eine Außenquerabmessung
b2 (siehe 3B), die größer ist als die lichte Innenabmessung
I zwischen den beiden Einschnürungen 18.
Die Außenquerabmessung
b2 ist jedoch kleiner als die Außenquerabmessung b des Kopfteiles 20 der übrigen,
d. h. restlichen Profilrippe 12 (siehe 3C).
D. h. b > b2 > I.
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Wie
aus den 3A, 3B und 3C deutlich
ersichtlich ist, sind die beiden Seitenteile 14 der Profilrippe 12 zweckmäßigerweise
mit V-förmig eingedellten
Einschürungen 18 ausgebildet.
Selbstverständlich
kann die Profilrippe 12 auch beliebig anders profiliert
sein; von Wichtigkeit ist nur, dass sie mit gegenüberliegenden
Einschnürungen 18 ausgebildet
ist.
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Wie
aus den 1, 2 und 3A ersichtlich
ist, ist der Abschnitt des oberseitigen Verbindungsabschnittes 16 des
Aufsteckabschnittes 18 der Profilrippe 12 mit
einer ersten Längsrinne 32 und
der Abschnitt des oberseitigen Verbindungsabschnittes 16 des
an den Aufsteckabschnitt 28 anschließenden Aufschiebeabschnittes 30 mit
einer zweiten Längsrinne 34 ausgebildet.
Die erste und die zweite Längsrinne 32 und 34 sind
miteinander verbunden.
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Wie
ein Vergleich der 3A und 3B zeigt,
besitzt die erste Längsrinne 32 ein
größeres lichtes
Querschnittsprofil als die zweite Längsrinne 34. Durch
diese Querschnitts-Dimensionierungen der Längsrinnen 32 und 34 ergeben
sich die jeweils zugehörigen
Außenquerabmessungen
b1 und b2 des Aufsteckabschnittes 28 und des Aufschiebeabschnittes 30 der
Profilrippe 12.
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Die 4 verdeutlicht
in einer der 1 ähnlichen perspektivischen Ansicht
eine Ausbildung des Flächenelementes 10,
wobei die erste Längsrinne 32 und
die daran anschließende
zweite Längsrinne 34 mit
einer Dichtungs- und/oder
Klebermasse 36 gefüllt
sind. Außerdem
ist das Flächenelement 10 mit einem
Dichtungs- und/oder Klebermassestreifen 38 versehen, der
sich parallel zum Querrand 24 des Flächenelementes 10 erstreckt.
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Das
Flächenelement 10 kann
als schmales Leistenelement mit einer in Leistenlängsrichtung
orientierten Profilrippe 12 ausgebildet sein. Eine andere Möglichkeit
besteht darin, dass das Flächenelement 10 als
Tafelelement mit mindestens einer Profilrippe 12, vorzugsweise
mit mindestens zwei voneinander beabstandeten und zueinander parallel
orientierten Profilrippen 12 ausgebildet ist. Das Tafelelement kann
ebenflächig
ausgebildet oder von einem Trapezblech gebildet sein.
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Die 5, 6 und 7 verdeutlichen aufeinander
folgende Arbeitsschritte zur form- und kraftschlüssigen überlappenden Verbindung von zwei Flächenelementen 10 und 10', wobei mit
der Bezugsziffer 10 das zu überlappende Flächenelement und
mit der Bezugsziffer 10' das überlappende
Flächenelement
bezeichnet ist. Die 5 verdeutlicht den Aufsteckvorgang
des Flächenelementes 10' auf das Flächenelement 10.
Die 6 verdeutlicht den daran anschließenden Arbeitsschritt
des Aufschiebens des Flächenelementes 10' im auf das
Flächenelement 10 aufgesteckten
und somit auf dem Flächenelement 10 aufliegenden
Zwischenzustands vom Aufsteckabschnitt 28 entlang des Aufschiebeabschnitts 30.
Die 7 verdeutlicht den überlappenden Endzustand des
auf dem Flächenelement 10 form-
und kraftschlüssig überlappend
angebrachten Flächenelementes 10'. In diesem
Endzustand kann die Dichtungs- und/oder Klebermasse 36 und
der Dichtungs- und/oder Klebermassestreifen 38 zusätzlich zur
form- und kraftschlüssigen
Verbindung eine materialschlüssige
Verbindung und eine Abdichtung bewirken.
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5 verdeutlicht
hierbei einen Abschnitt des Flächenelementes 10 und
einen Abschnitt des davon beabstandeten, d. h. über diesem angeordneten Flächenelementes 10', dessen Querrand 24' in senkrechter
Projektion betrachtet, über
dem Aufsteckabschnitt 28 der Profilrippe 12 des
Flächenelementes 10 positioniert
ist. Dabei ist die Profilrippe 12' des Flächenelementes 10' mit der Profilrippe 12 des Flächenelementes 10 in
Längsrichtung
fluchtend positioniert. Der Pfeil 40 verdeutlicht in 5 den
Aufsteckvorgang des Flächenelementes 10' mit seiner Profilrippe 12' auf das Flächenelement 10.
Während dieser
durch den Pfeil 40 angedeuteten Aufsteckbewegung werden
die Seitenteile 14' der
Profilrippe 12' temporär infolge
der Außenquerabmessung
b1 (siehe 3A) federnd aufgeweitet. Sobald
das Flächenelement 10' auf dem Flächenelement 10 anliegt, federn
die Seitenteile 14' der
Profilrippe 12' wieder
in die Ausgangsposition zurück,
so dass sich zwischen der Profilrippe 12' und der Profilrippe 12 an
deren Aufsteckabschnitt 28 ein entsprechender – wenn auch
vergleichsweise kleiner – Formschluss
ergibt.
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Die 6 verdeutlicht
den an den Aufsteckvorgang gemäß 5 anschließenden Aufschiebevorgang,
der in 6 durch den Pfeil 41 angedeutet ist.
Bei dem Aufschiebevorgang wird das Flächenelement 10' mit seiner
Profilrippe 12' entlang
des Aufschiebeabschnittes 30 der Profilrippe 12 des
Flächenelementes 10 verschoben,
wobei die Flächenelemente 10 und 10' aneinander
anliegen. Der Aufschiebeabschnitt 30 der Profilrippe 12 geht
in die normale Profilierung (siehe 3C) der
Profilrippe 12 über,
so dass das auf das Flächenelement 10 definiert überlappend
aufgeschobene Flächenelement 10' mit seiner
Profilrippe 12' an
der Profilrippe 12 nach Abschluss des Aufschiebevorgangs
allseitig eng form- und kraftschlüssig anliegt (siehe 7).
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Wie
bereits weiter oben ausgeführt
worden ist, kann die form- und kraftschlüssige Verbindung der sich überlappenden
Flächenelemente 10 und 10' durch die Dichtungs-
und/oder Klebermasse 36 und durch den Dichtungs- und/oder
Klebermassestreifen 38 (siehe 4) weiter,
d. h. materialschlüssig,
optimiert werden.
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8 verdeutlicht
ein Flächenelement 10' mit seinem
Querrand 24' und
einer Profilrippe 12' sowie
eine Klemmeinrichtung 42, die an der Profilrippe 12' festgeklemmt
ist. Die Klemmeinrichtung 42 dient um Festklemmen zweier
Flächenbauteile 44,
bei welche es sich bspw. um Solarenergieelemente wie Fotovoltaikelemente,
um Gebäude-
bzw. Fassadenverkleidungselemente, o. dgl. handeln kann.
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Die
Klemmeinrichtung 42 weist einen an das Querschnittsprofil
der Profilrippe 12' formmäßig angepaßten Befestigungsabschnitt 46 und
einen Auflagerabschnitt 48 für die Flächenbauteile 44 auf.
Der Auflagerabschnitt 48 der Klemmeinrichtung 42 ist
mit einem Klemmbackenelement 50 kombiniert. Der Befestigungsabschnitt 46 ist
mit dem Auflagerabschnitt 48 mittels eines Verbindungssteges 52 materialeinstückig verbunden.
Der Verbindungssteg 52 ist mit einer Nut 54 ausgebildet,
in der ein Mutterelement gegen Verdrehung gesichert vorgesehen ist.
In das Mutterelement ist ein Schraubelement 56 eingeschraubt,
mittels welchem das Klemmbackenelement 50 gegen den Auflagerabschnitt 48 der
Klemmeinrichtung 42 bewegt wird, um an der Klemmeinrichtung 42 die
Flächenbauteile 44 zu
befestigen. Um die Flächenbauteile 44 gegen
Beschädigungen
beim Festklemmen zu sichern, ist der Auflagerabschnitt 48 mit
einer elastischen Auflage 58 versehen und sind am Klemmbackenelement 50 Kissenelemente 60 angebracht.
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Der
Befestigungsabschnitt 46 der von einem Strangprofilelement
gebildeten Klemmeinrichtung 42 weist ein schwenkbar gelagertes
Klemmorgan 62 auf, das mittels einer Klemmschraube 64 gegen
das zugehörige
V-förmig
eingedellte Seitenteil 14 der Profilrippe 12' gezwängt wird,
um die Klemmeinrichtung 42 an der Profilrippe 12' form- und kraftschlüssig zu
fixieren.
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Die
Klemmschraube 64 ist durch ein Mutterelement durchgeschraubt,
das in einer Nut 66 des Befestigungsabschnittes 46 der
Klemmeinrichtung 42 verdrehfest vorgesehen ist.
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In 8 ist
das Klemmbackenelement 50 in Richtung der Profilrippe 12' orientiert.
Demgegenüber
verdeutlicht die 9 eine Montagevariante, bei
welcher das Klemmbackenelement 50 zur Profilrippe 12' rechtwinkelig,
d. h. um 90° verdreht
orientiert ist. Außerdem
ist in 9 nur ein Flächenbauteil 44 abschnittweise
gezeichnet, das mittels einer Klemmeinrichtung 42 am Flächenelement 10 befestigt
ist.
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Gleiche
Einzelheiten sind in 9 mit den selben Bezugsziffern
wie in 8 bezeichnet, so dass es sich erübrigt, in
Verbindung mit 9 alle Einzelheiten noch einmal
detailliert zu beschreiben.
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10 verdeutlicht
eine Ausbildung der Klemmeinrichtung 42, wobei auf die
Darstellung des zugehörigen
Klemmbackenelementes der Klemmeinrichtung 42 verzichtet
worden ist. Bei dieser Ausführungsform
weist die Klemmeinrichtung 42 ein Paar spiegelbildlich
gebogene Klemmteile 68 aus einem Blechmaterial auf, die
jeweils einen an das Querschnittsprofil der Profilrippe 12 bzw. 12 formmäßig angepaßten Befestigungsabschnitt 70 und
einen Auflagerabschnitt 72 für ein (nicht gezeichnetes)
Flächenbauteil
aufweisen. Die Auflagerabschnitte 72 sind mit den zugehörigen Befestigungsabschnitten 70 jeweils
mittels eines Verbindungsabschnittes 74 materialeinstückig verbunden.
Die Verbindungsabschnitte 74 sind mit einer Lasche zur
verdrehfesten Lagerung eines Mutterelementes 76 ausgebildet.
In das Mutterelement 76 ist ein Schraubelement 56 (siehe 8)
einschraubbar, um an der Klemmeinrichtung 42 ein Klemmbackenelement 50 zum
Festklemmen mindestens eines Flächenbauteils 44 anzubringen.
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Die
Auflagerabschnitte 72 der Klemmteile 68 schließen mit
den jeweils zugehörigen
Verbindungsabschnitten 74 einen Winkel ein, der geringfügig kleiner
als ein rechter Winkel ist, so dass es mittels einer Schraube 78,
die durch ein an der dem Schraubkopf gegenüberliegenden Seite der Klemmeinrichtung 42 in
ein nicht gezeichnetes Mutterelement ein- und durchgeschraubt ist,
zuverlässig
möglich
ist, die Klemmeinrichtung 42 mit ihren Befestigungsabschnitten 70 an
der Profilrippe 12 bzw. 12' form- und kraftschlüssig festzuklemmen.
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- 10
- Flächenelement
- 12
- Profilrippe
(von 10)
- 14
- Seitenteile
(von 12)
- 16
- Verbindungsteil
(von 12)
- 18
- Einschnürung (in 14)
- 20
- Kopfabschnitt
(von 12)
- 22
- Fußabschnitt
(von 12)
- 24
- Querrand
(von 10)
- 26
- Längsendabschnitt
(von 12)
- 28
- Aufsteckabschnitt
(von 12 bei 26)
- 30
- Aufschiebeabschnitt
(von 12 bei 26)
- 32
- erste
Längsrinne
(in 16 bei 28)
- 34
- zweite
Längsrinne
(in 16 bei 30)
- 36
- Dichtungs-
und/oder Klebermasse (in 32, 34)
- 38
- Dichtungs-
und/oder Klebermassestreifen (an 10 bei 24)
- 40
- Pfeil/Aufsteckbewegungsrichtung
- 41
- Pfeil/Aufschieberichtung
- 42
- Klemmeinrichtung
(an 12 für 44)
- 44
- Flächenbauteil
- 46
- Befestigungsabschnitt
(von 42)
- 48
- Auflagerabschnitt
(von 42 für 44)
- 50
- Klemmbackenelement
(von 42 für 44)
- 52
- Verbindungssteg
(zwischen 46 und 48)
- 54
- Nut
(in 52)
- 56
- Schraubelement
(von 42 für 50)
- 58
- elastische
Auflage (an 48 für 44)
- 60
- Kissenelement
(an 50 für 44)
- 62
- Klemmorgan
(an 46)
- 64
- Klemmschraube
(für 62)
- 66
- Nut
(an 46)
- 68
- Klemmteile
(von 42)
- 70
- Befestigungsabschnitt
(von 68)
- 72
- Auflagerabschnitt
(von 68)
- 74
- Verbindungsabschnitt
(zwischen 70 und 72)
- 76
- Mutterelement
(von 42 für 78)
- 78
- Schraube