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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Umrüsten oder
Herstellen eines Getriebes, insbesondere Kraftfahrzeuggetriebes,
mit einer hydrodynamischen Kupplung, ferner eine hydrodynamische
Kupplung sowie die Verwendung eines Bauteils in einem Getriebe für eine hydrodynamische
Kupplung.
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Herkömmlich werden
Kraftfahrzeuggetriebe, insbesondere Automatgetriebe oder automatisierte Schaltgetriebe,
wie sie die vorliegende Erfindung gemäß einer Ausführungsform
betrifft, mit einem hydrodynamischen Wandler versehen, der ein umlaufendes
Pumpenrad, ein umlaufendes Turbinenrad und einen feststehenden oder
festsetzbaren Leitschaufelkranz umfasst. Das Pumpenrad wird mittels
einer Antriebswelle oder eines Antriebsrades angetrieben, beschleunigt
dadurch ein Arbeitsmedium in dem Arbeitsraum des hydrodynamischen
Wandlers derart, dass dieses eine Kreislaufströmung in dem Arbeitsraum ausbildet,
wobei das Arbeitsmedium durch das Turbinenrad strömt und somit
Antriebsleistung beziehungsweise Drehmoment vom Pumpenrad auf das Turbinenrad überträgt. Ferner
durchströmt
das Arbeitsmedium den Leitschaufelkranz, wodurch eine Drehmomentwandlung
in dem hydrodynamischen Wandler möglich ist, das heißt das wahlweise
Einstellen eines Abtriebsmomentes auf dem Turbinenrad in Abhängigkeit
des Antriebsmomentes des Pumpenrads und der Anstellung der Leitschaufeln
des Leitschaufelkranzes gegenüber
der Kreislaufströmung.
Durch diese hydrodynamische Wandlung ist es möglich, am Turbinenrad ein größeres Drehmoment
zur Verfügung
zu stellen, als über
das Pumpenrad in den hydrodynamischen Wandler eingeleitet wird.
Herkömmlich
wurde diese Drehmomentüberhöhung zum
verschleißfreien
Anfahren eines Kraftfahrzeugs genutzt, das eine Antriebsmaschine
aufweist, die das gewünschte
Anfahrmoment nicht zur Verfügung
stellen kann.
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Heutzutage
weisen Antriebsmaschinen, insbesondere Dieselmotoren, von Kraftfahrzeugen
ein derart großes
Drehmoment auch beim Anfahren des Fahrzeugs (Anfahrmoment) auf,
dass eine solche Wandlung mittels eines hydrodynamischen Wandlers nicht
mehr erforderlich ist. Anstelle des hydrodynamischen Wandlers kann
daher eine hydrodynamische Kupplung in dem Getriebe zum verschleißfreien
Anfahren des Kraftfahrzeugs vorgesehen werden, die frei von einem
entsprechenden Leitschaufelkranz ist.
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Insbesondere
wenn eine solche hydrodynamische Kupplung als Konstantfüllungskupplung
ausgeführt
ist, das heißt,
dass sie frei von einer Füllungssteuerung
zur Steuerung beziehungsweise Regelung eines vorbestimmten Füllungsgrades
des Arbeitsraumes mit Arbeitsmedium ist, und insbesondere der Arbeitsraum
und/oder die hydrodynamische Kupplung stets mit einer konstanten
oder im wesentlichen konstanten Arbeitsmediummenge befüllt ist,
kann ein innerhalb des Arbeitsraumes verschiebbares beziehungsweise
in den und aus dem Arbeitsraum verschiebbares Drosselelement vorgesehen
sein, mittels welchem die Kreislaufströmung im Arbeitsraum wahlweise
mehr oder minder gestört
werden kann, um dadurch die Leistungsübertragung beziehungsweise
Drehmomentübertragung
mit der hydrodynamischen Kupplung zu regeln. Zum Führen und/oder Betätigen eines
solchen Drosselelementes, von welchem auch eine Vielzahl vorgesehen
sein kann, sind herkömmlich
zusätzliche
Einbauten in dem Getriebe, in dem eine entsprechende hydrodynamische
Kupplung angeordnet ist, erforderlich. Bei druckölbetätigten Drosselelementen sind
zudem häufig
Drehdurchführungen
notwendig, was unerünscht
ist. Die zusätzlichen
Einbauten führen
zu einer veränderten Getriebestruktur,
was für
Getriebehersteller oder Kraftfahrzeughersteller ein Grund dafür sein kann, das
Getriebe in seiner Struktur unverändert beizubehalten und mit
einem herkömmlichen
hydrodynamischen Wandler auszurüsten,
statt eine hydrodynamische Kupplung an dessen Stelle zu verwenden.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
zum Umrüsten
oder Herstellen eines Getriebes, insbesondere Kraftfahrzeuggetriebes, mit
einer hydrodynamischen Kupplung anzugeben, bei welchem die hydrodynamische
Kupplung durch ein verschiebbares Drosselelement in ihrer Leistungsübertragung
regelbar beziehungsweise steuerbar ist, und bei welchem die Struktur
des Getriebes außerhalb
der hydrodynamischen Kupplung gegenüber einer Ausführungsform
mit einem hydrodynamischen Wandler nicht oder nur geringfügig verändert ist.
Ferner soll eine entsprechende hydrodynamische Kupplung und die
Verwendung eines stehenden Bauteils in einem solchen Getriebe für das Drosselelement
angegeben werden.
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Die
erfindungsgemäße Aufgabe
wird durch ein Verfahren, eine Vorrichtung beziehungsweise eine
Verwendung gemäß den unabhängigen Ansprüchen gelöst. Die
abhängigen
Ansprüche
beschreiben vorteilhafte und besonders zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
dient zum Umrüsten
oder zum Herstellen eines Getriebes, insbesondere Kraftfahrzeuggetriebes,
das, wie eingangs beschrieben, zur Aufnahme eines hydrodynamischen
Wandlers ausgelegt ist, wobei der Wandler wenigstens ein Pumpenrad,
ein Turbinenrad und einen feststehenden oder festsetzbaren Leitschaufelkranz
umfasst. Das Getriebe weist eine Antriebswelle oder ein Antriebsrad
zum Antreiben des Pumpenrads und eine Abtriebswelle beziehungsweise
ein Abtriebsrad, das durch das Turbinenrad angetrieben werden kann,
auf. Ferner weist das Getriebe ein stehendes Bauteil auf, das herkömmlich zur
Aufnahme des Leitschaufelkranzes dient und entsprechend ausgelegt
ist. Beispielsweise ist das stehende Bauteil in Form einer nicht
umlaufenden Hohlwelle ausgeführt,
welche bei der herkömmlichen
Verwendung eines hydrodynamischen Wandlers dessen Leitschaufelkranz
stationär,
oder bei Ausführung
des Wandlers als Trilok-Wandlers, in einem ersten Betriebszustand umlaufend
und in einem zweiten Betriebszustand stationär trägt.
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Das
Getriebe wird nun erfindungsgemäß mit einer
hydrodynamischen Kupplung versehen, die in dem Raum, der herkömmlich den
hydrodynamischen Wandler aufnehmen soll, eingebaut werden kann, und
die ein Pumpenrad und ein Turbinenrad umfasst, die ohne Zwischenschaltung
eines Leitschaufelkranzes einen torusförmigen Arbeitsraum miteinander ausbilden.
Insbesondere wird der torusförmige
Arbeitsraum über
seinem gesamten Umfang ausschließlich durch das Pumpenrad und
das Turbinenrad ausgebildet.
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Das
Pumpenrad der hydrodynamischen Kupplung wird nun mit der Antriebswelle
oder dem Antriebsrad verbunden, und das Turbinenrad wird mit der
Abtriebswelle oder dem Abtriebsrad verbunden, so dass, wie herkömmlich der
Wandler, das Pumpenrad im Betrieb des Getriebes durch die Antriebswelle beziehungsweise
das Antriebsrad angetrieben wird, und das Turbinenrad die Abtriebswelle
beziehungsweise das Abtriebsrad antreibt. Im Arbeitsraum wird entsprechend
eine Kreislaufströmung
mit einem Arbeitsmedium vom Pumpenrad in das Turbinenrad und zurück ausgebildet,
mittels welcher Antriebsleistung beziehungsweise Drehmoment hydrodynamisch
vom Pumpenrad auf das Turbinenrad übertragen wird.
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Die
hydrodynamische Kupplung wird mit einem verschiebbaren, insbesondere
in Axialrichtung der hydrodynamischen Kupplung verschiebbaren, Drosselelement
versehen, wobei das Drosselelement entweder innerhalb des Arbeitsraums
verschiebbar ist oder wahlweise in den und aus dem Arbeitsraum verschoben
werden kann. Durch Verschieben des Drosselelementes wird die Strömung des
Arbeitsmediums im Arbeitsmediumkreislauf im Arbeitsraum mehr oder
minder gestört,
wodurch die Leistungsübertragung
beziehungsweise die Drehmomentübertragung
innerhalb der hydrodynamischen Kupplung, im Traktionsbetrieb bei
einem Fahrzeug vom Pumpenrad auf das Turbinenrad, gesteuert oder geregelt
werden kann.
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Das
stehende Bauteil, welches herkömmlich den
Leitschaufelkranz des hydrodynamischen Wandlers aufnimmt, wird nun
zur Aufnahme einer Betätigungsvorrichtung
zum wahlweisen Verschieben des Drosselelementes verwendet beziehungsweise
wird derart gestaltet, dass es eine solche Betätigungsvorrichtung ausbildet.
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Wenn
das Drosselelement mittels eines Druckmediums, insbesondere mit
Drucköl,
betätigt wird,
wird das stehende Bauteil vorteilhaft mit einer Druckmediumführung beziehungsweise
Druckölführung versehen,
beispielsweise in Form von medium- oder ölführenden Kanälen innerhalb des stehenden Bauteils.
Diese Druckmediumführung
beziehungsweise diese Kanäle
leiten das Drucköl
in den Bereich des Drosselelementes oder beaufschlagen das Drosselelement
unmittelbar mit dem Druckmedium beziehungsweise Drucköl, so dass
das Drosselelement durch entsprechendes unmittelbares oder mittelbares
Beaufschlagen mit dem Druckmedium beziehungsweise dem Drucköl wahlweise
verschoben werden kann.
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Alternativ
kann das Drosselelement auch mit einem mechanischen Antrieb wahlweise
verschoben werden. Beispielsweise kommt eine Schubstange oder eine
Zugvorrichtung in Betracht, letztere insbesondere mit Zugseilen
oder mit Zugdrähten.
Auch das Verschieben des Drosselelementes mittels einer Gewindespindel,
welche eine Drehbewegung in eine Schiebebewegung umwandelt, ist
möglich.
Das stehende Bauteil kann dann einen entsprechenden mechanischen
Antrieb oder Bauteile desselben aufnehmen beziehungsweise tragen.
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Wenn
eine Ölpumpe,
insbesondere Zahnradpumpe, zur Bereitstellung von Drucköl für Schaltelemente
und/oder Bremsen in dem Getriebe vorgesehen ist, wobei diese Schaltelemente
beziehungsweise Bremsen, die mittels des Drucköles betätigt werden, innerhalb einer
Schaltgruppe, umfassend eine Vielzahl von Triebverbindungen mit
verschiedenen Übersetzungen,
dazu dienen, verschiedene Gangstufen, das heißt verschiedene Drehzahlverhältnisse
zwischen einem Getriebeeingang und einem Getriebeausgang wahlweise
auszubilden, so kann das Laufrad der Pumpe vorteilhaft mit der Antriebswelle, über welche
das Pumpenrad der hydrodynamischen Kupplung angetrieben wird, verbunden werden
oder auf dieser Antriebswelle, insbesondere einer axialen Verlängerung
derselben in Richtung vom Getriebeeingang über die hydrodynamische Kupplung
hinaus, angeordnet werden. Das Drucköl kann vorteilhaft nicht nur
für die
Schaltelemente und/oder Bremsen in der Schaltgruppe des Getriebes
verwendet werden, sondern kann ebenso zur Verschiebung des Drosselelementes
in der hydrodynamischen Kupplung dienen.
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Besonders
vorteilhaft sind die Antriebswelle für das Pumpenrad und die Abtriebswelle
für das
Turbinenrad der hydrodynamischen Kupplung konzentrisch zueinander
auf verschiedenen Durchmessern beziehungsweise einander in Umfangsrichtung
umschließend
angeordnet. Beispielsweise verläuft
die Abtriebswelle, die beispielsweise als Vollwelle, Vollwelle mit
Bohrung, beispielsweise für
Arbeitsmedium oder Schmieröl,
oder als Hohlwelle ausgeführt
ist, wenigstens teilweise innerhalb der Antriebswelle, die vorteilhaft
als Hohlwelle ausgeführt
ist. Das stehende Bauteil kann dann, in Radialrichtung bezogen auf
die Drehachse der hydrodynamischen Kupplung gesehen, zwischen der
Antriebswelle und der Abtriebswelle angeordnet sein, beispielsweise
in Form einer stehenden Hohlwelle, innerhalb von welcher die Abtriebswelle
verläuft
und welche vorteilhaft radial außerhalb von der Antriebswelle
umschlossen wird. Dieses stehende Bauteil bildet dann, wie dargestellt, die
Betätigungsvorrichtung
zum wahlweisen Verschieben des Drosselelementes aus oder trägt eine solche
Betätigungsvorrichtung,
beispielsweise in Form von druckmediumführenden Kanälen oder in Form eines mechanischen
Antriebs.
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Das
Getriebe umfasst vorteilhaft ein Getriebegehäuse, in welchem sowohl eine
Schaltgruppe zum Ausbilden verschiedener Gangstufen beziehungsweise
verschiedener Drehzahlverhältnisse zwischen
einem Getriebeeingang und einem Getriebeausgang als auch eine erfindungsgemäß ausgeführte hydrodynamische
Kupplung angeordnet ist. Selbstverständlich ist es auch möglich, die
hydrodynamische Kupplung derart anzuordnen, dass sie nicht vollständig von
dem Getriebegehäuse
umschlossen wird, sondern teilweise oder insgesamt außen an dem
Getriebegehäuse
montiert ist. Die Schaltgruppe kann durch eine Zwischenwand von
einem Aufnahmeraum, der die hydrodynamische Kupplung aufnimmt, getrennt
sein. Diese Zwischenwand kann dann das stehende Bauteil zum Tragen oder
Ausbilden der Betätigungsvorrichtung
für das Drosselelement
ausbilden oder tragen.
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Besonders
vorteilhaft weist diese Zwischenwand wenigstens einen Ölversorgungskanal
auf, der Drucköl
oder allgemein ein Druckmedium zum Betätigen der Kupplungen und/oder
Bremsen der Schaltgruppe führt.
Die Ölpumpe,
deren Laufrad insbesondere durch die Antriebswelle für das Pumpenrad
der hydrodynamischen Kupplung angetrieben wird oder vorteilhaft
getragen wird, kann auf der der Schaltgruppe abgewandten Seite der
Zwischenwand angeordnet sein, wobei das Gehäuse der Ölpumpe vorteilhaft an der Zwischenwand
gelagert ist oder einteilig mit dieser ausgeführt ist.
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Die
hydrodynamische Kupplung ist bei vorteilhaften Ausführungsformen
der Erfindung als Konstantfüllungskupplung
ausgebildet, wie sie beispielsweise in der Beschreibungseinleitung
dargestellt wurde.
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Die
Erfindung soll nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels exemplarisch
beschrieben werden.
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In
der 1 ist ein schematischer Axialschnitt durch ein
Getriebe mit einer hydrodynamischen Kupplung dargestellt. Das Getriebe
weist ein Getriebegehäuse 1 auf,
das nur teilweise gezeigt ist. Das Getriebegehäuse 1 umschließt einen
ersten Raum 2, in dem eine hydrodynamische Kupplung 4 mit
einem Pumpenrad 4.1 und einem Turbinenrad 4.2 angeordnet
ist, sowie einen zweiten Raum 3, in welchem eine Schaltgruppe
des Getriebes angeordnet ist.
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Die
Schaltgruppe in dem zweiten Raum 3, die nicht im einzelnen
dargestellt ist, weist eine Vielzahl von Kupplungen 5 und
Bremsen 6 auf, welche wahlweise geöffnet und geschlossen beziehungsweise
aktiviert und deaktiviert werden können, um wahlweise eine von
verschiedenen Gangstufen in der Schaltgruppe einzulegen. Die verschiedenen
Gangstufen unterscheiden sich durch die in ihnen vorgesehenen Übersetzungen
und dienen dazu, zwischen der Getriebeeingangswelle 7 und
der Getriebeausgangswelle 8 beziehungsweise allgemein einem
Getriebeeingang und einem Getriebeausgang, wahlweise verschiedene
Drehzahlverhältnisse
einzustellen. Sowohl die Kupplungen 5 als auch die Bremsen 6 werden
durch Drucköl
geschaltet beziehungsweise aktiviert und deaktiviert, siehe die
strichpunktierten Linien, welche eine Ölführung darstellen.
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Um
dieses Drucköl
bereitzustellen, ist eine Ölpumpe 9 vorgesehen,
die beispielsweise als Zahnradpumpe ausgeführt ist. Die Ölpumpe 9 weist
wenigstens ein Laufrad 9.1 auf, das eine Drehbewegung ausführt, um
das Öl
in der Ölpumpe 9 auf
das vorgegebene Druckniveau zu pumpen. Das Laufrad 9.1 ist bei
der gezeigten Ausführung
auf einer Antriebswelle 10 angeordnet und wird von dieser
angetrieben, welche zugleich das Pumpenrad 4.1 der hydrodynamischen
Kupplung 4 trägt
und antreibt.
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Das
Gehäuse 9.2 der Ölpumpe 9 ist
ortsfest im Getriebegehäuse 1 montiert,
und zwar vorliegend an einer Zwischenwand 11, die den ersten
Raum 2 von dem zweiten Raum 3 trennt.
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Bei
der gezeigten Ausführungsform
ist die Ölpumpe 9 im
ersten Raum 2 angeordnet, das heißt auf der Seite der Zwischenwand 11,
die dem zweiten Raum 3 mit der Schaltgruppe abgewandt ist.
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Das
Turbinenrad 4.2 der hydrodynamischen Kupplung, welches
dem Pumpenrad 4.1 axial gegenübersteht und mit diesem einen
torusförmigen
Arbeitsraum 4.3 ausbildet (man beachte, dass nur eine Hälfte über der
Drehachse der hydrodynamischen Kupplung 4 dargestellt ist),
steht in einer Triebverbindung mit einer Abtriebswelle 12 beziehungsweise wird
von dieser getragen. Die Abtriebswelle 12 bildet zugleich
eine Eingangswelle für
die Schaltgruppe im zweiten Raum 3, die über die
verschiedenen Triebverbindungen mit verschiedenen Übersetzungen
in der Schaltgruppe 3 mit der Getriebeausgangswelle 8 verbunden
werden kann.
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Bei
dem gezeigten Ausführungsbeispiel
trägt die
Abtriebswelle 12 zugleich einen Drehschwingungsdämpfer 13 sowie
eine Hälfte,
insbesondere in Form einer Reibscheibe, einer mechanischen Überbrückungskupplung 14 zur
mechanischen Überbrückung der
hydrodynamischen Kupplung 4. Die zweite Hälfte der
mechanischen Überbrückungskupplung 14 wird
durch die Antriebswelle 10 gebildet oder von dieser getragen,
welche mit der Getriebeeingangswelle 7 zusammenfällt oder
in einer Triebverbindung mit dieser steht.
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Vorliegend
erstreckt sich die Antriebswelle 10 von der Getriebeeingangswelle 7 in
Axialrichtung bis zum Pumpenrad 4.1 der hydrodynamischen Kupplung 4 und über dieses
hinaus, siehe die Verlängerung 10.1,
bis zur Ölpumpe 9,
wobei deren Laufrad 9.1 am axial inneren Ende (bezogen
auf das Getriebegehäuse 1)
der Antriebswelle 10 angeordnet ist. Selbstverständlich ist
es dabei möglich,
die Antriebswelle 10 aus mehreren axialen Abschnitten zusammenzusetzen,
die verschiedene Durchmesser aufweisen können.
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Vorteilhaft
ist die Antriebswelle 10 teilweise oder vollständig als
Hohlwelle ausgeführt
und umschließt
die Abtriebswelle 12 in Radialrichtung und/oder ist in
Axialrichtung neben der Abtriebswelle 12 jedoch auf größerem Durchmesser
angeordnet. Unter Hohlwelle sind dabei jegliche einen Innenraum umschließenden Formen,
die drehbar sind, zu verstehen.
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In
Radialrichtung zwischen der Abtriebswelle 12 und der Antriebswelle 10 ist
ein stehendes Bauteil 15 angeordnet, das vorliegend starr
an der Zwischenwand 11 angeschlossen ist. Das stehende
Bauteil 15 kann beispielsweise ebenfalls in Form einer
Hohlwelle vorgesehen sein. In radialer Richtung zwischen der Antriebswelle 10 und
der Abtriebswelle 12 soll im Sinne der vorliegenden Beschreibung
auch solche Ausführungsformen
einschließen,
bei welchen sich die Antriebwelle 10 und die Abtriebswelle 12 nicht
unmittelbar einander umgeben, sondern in Axialrichtung nebeneinander
jedoch auf verschiedenen Durchmessern angeordnet sind. Das stehende
Bauteil 15 kann dann die Antriebswelle 10 und/oder
die Abtriebswelle 12 in Umfangsrichtung umschließen, entweder
radial innenliegend oder radial außenliegend.
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Das
stehende Bauteil 15, welches herkömmlich zur Aufnahme eines Leitkranzes
eines hydrodynamischen Wandlers (nicht dargestellt) dient, der an der
Position der hydrodynamischen Kupplung 4 eingebaut werden
sollte, trägt
ein Drosselelement 16, das innerhalb des Arbeitsraums 4.3 der
hydrodynamischen Kupplung 4, der durch das Pumpenrad 4.1 und
das Turbinenrad 4.2 ohne Zwischenschaltung eines Leitrades
gebildet wird, in Axialrichtung der hydrodynamischen Kupplung 4 verschiebbar
ist, um eine Kreislaufströmung
von Arbeitsmedium im Arbeitsraum 4.3 mehr oder minder zu
stören
und so die Leistungsübertragung
mittels der hydrodynamischen Kupplung 4 zu regeln. In der
gezeigten Stellung ist das Drosselelement 16 in seiner
inaktiven Stellung im Bereich des Trennspaltes zwischen dem Pumpenrad 4.1 und
dem Turbinenrad 4.2 angeordnet, in welcher es keinen störenden Einfluss
auf die Arbeitsmediumströmung
im Arbeitsraum 4.3 ausübt.
Wenn das Drosselelement in der 1 nach rechts
weiter in das Pumpenrad 4.1 hineingeschoben wird, übt es hingegen
einen störenden
Einfluss auf die Kreislaufströmung
im Arbeitsraum 4.3 aus, wodurch die mit der hydrodynamischen
Kupplung 4 übertragbare Leistung
reduziert wird.
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Vorliegend
weist das Drosselelement 16 in einem Axialschnitt eine
T-Form auf, andere Formen oder andere Bewegungsrichtungen sind jedoch denkbar.
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Die
Betätigung
des Drosselelementes 16 erfolgt beispielsweise durch eine
mechanisch, pneumatisch oder hydraulisch bewirkte axiale Verschiebung
auf dem stehenden Bauteil 15. Hierzu weist das stehende
Bauteil 15 eine entsprechende Betätigungsvorrichtung auf oder
trägt eine
solche (nicht dargestellt).
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Beispielsweise
können
in dem stehenden Bauteil 15 Druckölkanäle für eine hydraulische Betätigung des
Drosselelementes 16 beziehungsweise zum hydraulischen Verschieben
desselben vorgesehen sein oder ein mechanischer Antrieb, beispielsweise
ein Schubgestänge
oder eine Zugvorrichtung beziehungsweise eine Gewindespindel, können durch
das stehende Bauteil 15 geführt werden.
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Wenn
das Drosselelement 16 hydraulisch verschoben wird, so kann
zum Betätigen
beispielsweise dasselbe Drucköl
wie zum Aktivieren und Deaktivieren der Kupplungen 5 und
Bremse 6 in der Schaltgruppe im zweiten Raum 3 verwendet
werden, das durch die Ölpumpe 9 zur
Verfügung
gestellt wird. In diesem Fall würde
das Drucköl
nicht nur durch die Zwischenwand 11 in den zweiten Raum 3 geführt, sondern
ebenfalls durch das stehende Bauteil 15, insbesondere über die
Zwischenwand 11, zu dem Drosselelement 16 beziehungsweise
einem das Drosselelement 16 verschiebenden Hydraulikzylinder
oder dergleichen.
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Mit
der Erfindung ist es möglich,
anstelle eines hydrodynamischen Wandlers in einem Getriebe, insbesondere
Schaltgetriebe eines Kraftfahrzeuges, eine hydrodynamische Kupplung
mit einer Drosselelementregelung vorzusehen, die für ihren
Betrieb im wesentlichen ausschließlich auf ohnehin vorhandene Bauteile
des Getriebes, vorliegend die Antriebswelle 10, die Abtriebswelle 12 und
das stehende Bauteil 15, zurückgreift. Größere strukturelle
Veränderungen im
Getriebe können
damit vermieden werden. Somit kann einerseits ein bestehendes Getriebe
mit einem hydrodynamischen Wandler umgebaut werden, wobei der hydrodynamische
Wandler durch eine hydrodynamische Kupplung mit einem Drosselelement
ersetzt wird, und andererseits kann ein Getriebe eines bestimmten
Bautyps, in welchem bisher ein hydrodynamischer Wandler vorgesehen
war, gleich ohne große
konstruktive Veränderungen
mit einer entsprechenden hydrodynamischen Kupplung neu hergestellt
werden.