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Die
Erfindung betrifft seitenemittierende Stufenindexfasern, Preformen
und Verfahren zu deren Herstellung sowie seitenemittierende Stufenindexfasern
beinhaltende Faserbündel sowie Flächengebilde
und deren Anwendungen.
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Als
Stufenindexfasern werden lichtleitende Fasern verstanden, wobei
die Lichtleitung in dem Faserkern durch Totalreflektion des in dem
Kern geleiteten Lichts an dem den Faserkern entlang der Faserachse umschließenden
Mantel erfolgt. Die Totalreflektion tritt dann auf, wenn der Mantel
einen niedrigeren Brechungsindex aufweist als der das Licht leitende
Faserkern. Allerdings ist die Bedingung der Totalreflektion nur bis
zu einem Grenzwinkel des auf den Mantel treffenden Lichts möglich,
der von den Brechungsindices von Kern und Mantel abhängig
ist. Der Grenzwinkel βMin, d. h.
der kleinste Winkel, bei dem noch die Totalreflektion auftritt,
kann berechnet werden durch sin(βMin)
= n2/n1, wobei βMin von einer Ebene senkrecht zur Faserachse gemessen
wird, n1 den Brechungsindex des Faserkerns
und n2 den Brechungsindex des Mantels repräsentiert.
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Im
allgemeinen wird eine möglichst gute Führung des
Lichts in der Faser angestrebt, d. h. es soll möglichst
wenig Licht bei der Einkopplung in die Faser und bei dem Transport
in der Faser verloren gehen. Eine seitenemittierende Stufenindexfaser
ist eine Stufenindexfaser, bei der absichtlich Licht aus dem Faserkern
und aus der Faser ausgekoppelt wird. Im allgemeinen ist eine gleichmäßige
Auskopplung erwünscht, welche eine seitenemittierende Stufenindexfaser
im Idealfall als ein gleichmäßig leuchtendes Band
oder Linie erscheinen lassen. Dies macht sie für mannigfaltige
Anwendungen insbesondere in der Beleuchtungstechnik interessant.
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Seitenemittierend
im Sinne der Erfindung heißt, dass die Faser in der Lage
ist, Licht seitlich zu emittieren, unabhängig davon, ob
sie im Betrieb ist, d. h. ob tatsächlich eine Lichtquelle
angeschlossen und das Licht eingeschaltet ist.
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Die
Fasern werden wie allgemein bekannt mit Hilfe von Faserziehprozessen
hergestellt, wobei zumindest die Preform des Faserkerns bis zur
Erweichungstemperatur des Materials der Preform bzw. des Faserkerns
oder darüber hinaus erwärmt und eine Faser ausgezogen
wird. Die Prinzipien des Faserziehprozesses sind beispielsweise
in den deutschen Patenten
DE
103 44 205 B4 und
DE
103 44 207 B3 ausführlich beschrieben.
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Vielfältige
Methoden zum Erzeugen des Effekts der Seitenemission sind aus dem
Stand der Technik bekannt. Eine bekannte Methode ist, für
eine Lichtauskopplung im Faserkern zu sorgen.
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Die
japanische Offenlegungsschrift
JP 9258028 A2 offenbart seitenemittierende
Stufenindexfasern, bei denen die Lichtauskopplung durch einen unrunden
Kern erzeugt werden soll. Die Auskopplung erfolgt, wenn Licht unter
Winkeln auf die Grenzfläche zwischen Faserkern und Mantel
trifft, welche kleiner als der Grenzwinkel der Totalreflektion β
Min sind. Durch die beschriebenen unrunden
Kerngeometrien, beispielsweise quadratische, dreieckige oder Sternformen,
werden in dem Kern geometrische Bereiche erzeugt, in denen ansonsten
durch Totalreflektion geleitetes Licht ausgekoppelt werden kann.
Die Erzeugung von seitenemittierenden Fasern durch solche Kerngeometrien
ist allerdings mit dem Problem behaftet, dass die Auskopplung des Lichts
in diesem Fall sehr ineffizient ist. Das Licht wird in der Faser
im wesentlichen unter sehr flachen Einfallswinkeln zum Mantel geleitet,
und die beschriebenen Kerngeometrien erstrecken sich entlang der
Faserachse. Demnach gibt es kaum Flächen, bei welchen β
Min unterschritten wird. Ferner ist es sehr
aufwendig, die in der
JP
9258028 A2 offenbarten Kerngeometrien für Fasern
aus Glas einzusetzen, weil es sehr schwierig ist, entsprechende
Preformen, wie sie für den Faserzug benötigt werden,
herzustellen. Darüber hinaus ist gerade bei Glasfasern
die Bruchfestigkeit solcher Fasern mit unrunden Faserkerndurchmessern
stark herabgesetzt. Wahrscheinlich offenbart diese Schrift aus diesem
Grund auch nur Fasern aus Polymeren.
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Eine
weitere Methode, das Licht aus dem Faserkern auszukoppeln, wird
in der
US 4,466,697 beschrieben.
Demnach werden Licht reflektierende und/oder streuende Partikel
in den Faserkern gemischt. Hierbei gestaltet es sich schwierig,
längere Fasern mit gleichmäßig seitenemittierenden
Eigenschaften herzustellen, da die Lichtleitung im Kern durch die
beigegebenen Partikel im Kerndurch Absorption abgeschwächt
wird, da es keine vollständig streuenden Partikel gibt,
sondern nur solche, die nur nahezu das gesamte auftreffende Licht streuen.
Weil die Wahrscheinlichkeit bei gleichmäßig im
Kern verteilten Partikeln sehr hoch ist, dass das im Kern geführte
Licht auf solche Partikel trifft, ist auch die Absorptionswahrscheinlichkeit
sehr hoch, selbst wenn die Gesamtzahl der Partikel klein ist. Dadurch
ist der Auskopplungseffekt auch nur sehr schwer zu skalieren, was
reproduzierbare Ergebnisse im Faserzug zumindest für Fasern über
3 m Länge extrem aufwendig bis nahezu unmöglich
werden lässt, zumindest, solange Glasfasern hergestellt
werden sollen.
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Unter
Skalierbarkeit im Sinne der vorliegenden Offenbarung wird die Möglichkeit
des gezielten Einstellens des Seitenemissionseffekts über
die Länge der Faser verstanden. Dies ist notwendig, weil
Faserlängen für verschiedene Anwendungen sehr
stark variieren können, aber eine möglichst gleichmäßige
Intensität des Leuchtens über die gesamte Faserlänge
erzielt werden soll.
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Alternativ
zur Auskopplung des Lichts direkt aus dem Faserkern können
seitenemittierende Eigenschaften bei Fasern auch durch Effekte in
der Grenzfläche zwischen Faserkern und Mantel oder im Mantel selbst
verursacht werden. So ist es aus dem Stand der Technik bekannt,
dass Kristallisationsreaktionen zwischen Kern- und Mantelgläsern
unerwünscht sind, da die Kristallite in der Grenzfläche
zwischen Kern und Mantel als Streuzentren dienen können,
so dass Licht aus der Faser auskoppelt und somit ihre Lichtleitfähigkeit
herabsetzt. Dieser Effekt ist bei Lichtleitfasern im allgemeinen
unerwünscht, und Glasfasern werden wie in dem deutschen
Patent
DE 102 45 987
B3 beschrieben üblicherweise gezielt dahingehend
entwickelt, dass eine Kristallisation zwischen Kern und Mantel nicht
stattfindet. Allerdings wäre es denkbar, dass die Kristallisation
zwischen Kern und Mantel gezielt dazu eingesetzt wird, um seitenemittierende
Eigenschaften zu erzeugen. Die Kristallisation tritt während
des Faserzugs auf, wenn Kern und Mantel miteinander verschmelzen
und die Faser wieder abkühlt. Es hat sich in Versuchen
allerdings herausgestellt, dass der Kristallisationsprozeß während
des Faserzugs nur schwer einzustellen und zu beherrschen ist, so
dass eine reproduzierbare und skalierbare Produktion von seitenemittierenden
Glasfasern, deren seitenemittierende Eigenschaften auf dem Vorliegen
von Kristalliten in der Grenzfläche zwischen Kern und Mantel
beruhen, bisher noch nicht in wirtschaftlicher Weise geglückt
ist.
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Zur
Erzeugung seitenemittierender Eigenschaften aufgrund von Streuzentren
in der Grenzfläche zwischen Kern und Mantel wird gemäß der
Patentschrift
LV 11644
B für Quartzglasfasern vorgeschlagen, eine Beschichtung
auf der ausgezogenen Quartzglasfaser aufzubringen, die streuende
Partikel enthält. Der äußere Schutzmantel
um die Quartzglasfaser kann anschließend appliziert werden.
Wie bei Quartzglasfasern üblich, bestehen die Beschichtungen
sowohl der streuenden Schicht als auch des äußeren
Mantels aus Kunststoffen. Dies hat den Nachteil, dass der ausgezogene
Faserkern weiteren Beschichtungsschritten unterzogen werden muß und
währenddessen ungeschützt ist. Schmutzpartikel,
die sich zwischen Kern und Beschichtung setzen, führen
zu möglichen Bruchstellen und/oder zu Punkten mit starker
Lichtauskopplung. Quartfasern sind als solche aufgrund des Materials
sowieso schon extrem teuer, aber das in dieser Schrift benötigte
aufwendige Fertigungsverfahren verteuert diese noch zusätzlich.
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Die
US 2005/0074216 A1 offenbart
eine seitenemittierende Faser mit einem transparenten Kern aus Kunststoff,
der zuerst einen transparenten ersten Mantel und danach einen zweiten
Mantel besitzt, beide ebenfalls aus Kunststoff. In den zweiten Mantel,
welcher der äußere Mantel ist, sind Streupartikel
eingelagert. Diese Methode ist nur bei Fasern mit sehr großen
Kerndurchmessern von 4 mm oder mehr möglich, weil das im
Faserkern geleitete Licht durch die zwangsläufig an der
sehr großen Grenzfläche zwischen Kern und erstem Mantel
vorliegenden Inhomogenitäten ausgekoppelt werden muss.
Der zweite Mantel mit den eingelagerten Streupartikeln dient in
diesem Fall dem Homogenisieren des ausgekoppelten Lichts über
alle Raumwinkel. Fasern mit solch großem Kerndurchmesser
sind allerdings wenig flexibel und können daher nur schwer
verlegt werden. Aus Glas sind solche Fasern nur als starre Faserstäbe
herstellbar und vollkommen unflexibel.
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Ein
schwerwiegender Nachteil bei allen beschriebenen Lösungen,
die Kunststoff enthalten, ist ferner, dass die beschriebenen Kunststoffmäntel
allesamt brennbar sind. Daher sollten solche Fasern allgemein unerwünscht
sein. Davon abgesehen können sie zumindest in Bereichen
mit erhöhten Brandschutzbestimmungen, beispielsweise innerhalb
von Flugzeugkabinen, nicht zugelassen werden.
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Glasfasern
sind als solche nicht brennbar. Seitenemittierende Glasfasern sind
allerdings ebenfalls bereits bekannt. Die etablierte Methode zur
Herstellung von Glasfasern mit seitenemittierenden Eigenschaften sieht
vor, die Preform des Faserkerns durch Schleifen oder Sandstrahlen
aufzurauhen. Durch diese Bearbeitungsprozesse werden auf der Umfangsfläche
des Faserkerns in den Faserkern hineinragende Strukturen geschaffen,
welche das geleitete Licht auskoppeln sollen. Auch hier hat sich
gezeigt, dass der Prozeß zum Erzeugen der Seitenemission
ineffizient und auch nur schwer skalierbar ist. Darüber
hinaus ist das Bearbeiten von Preformen, insbesondere wenn diese
aus Glas bestehen, oftmals teuer und aufwendig. Die in den Faserkern
hineinragenden Strukturen stellen darüber hinaus Verletzungen
des Faserkerns dar, von denen bei Biegebelastungen Belastungsspitzen
und dadurch Risse ausgehen können, wodurch solche Fasern
unter einer verminderten Bruchfestigkeit leiden. Auch deshalb erscheint
diese Technik verbesserungswürdig.
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Vor
diesem Hintergrund ist es eine Aufgabe der Erfindung, eine seitenemittierende
Stufenindexfaser bereit zu stellen, die wirtschaftlich zu produzieren
ist, die effizient das Licht zur Seite auskoppelt, wobei der Effekt
leicht skalierbar sein soll, und welche darüber hinaus
nicht brennbar ist. Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, ein
Verfahren zur Herstellung eben solcher seitenemittierenden Fasern
bereitzustellen, sowie Faserbündel beinhaltend solche seitenemittierende
Fasern und deren Anwendungen.
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Die
Aufgabe und/oder die Teilaufgaben werden gelöst durch die
unabhängigen Ansprüche. Bevorzugte Ausführungsformen
ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Eine
erfindungsgemäße seitenemittierende Stufenindexfaser
beinhaltet einen lichtleitenden Kern aus einem Glas mit dem Brechungsindex
n1 und einen den Kern entlang der Faserachse
umschließenden transparenten und/oder transluzenten Mantel
aus einem Glas mit dem Brechungsindex n2,
wobei sich zwischen Kern und Mantel zumindest ein Streubereich befindet,
der aus einem Glas gebildet wird, welches im wesentlichen den gleichen
Brechungsindex n1 wie der Kern aufweist
und in welches Streupartikel eingelagert sind. Eine erfindungsgemäße
seitenemittierende Stufenindexfaser kann flexibel oder auch starr
sein.
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Der
Mantel umschließt wie bei Fasern üblich sowohl
den Kern aber auch den oder die Streubereiche entlang der Faserachse
vollständig. Der oder die Streubereiche liegen demnach
auf der Oberfläche des Faserkerns, geschützt von
dem Mantel.
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Der
Effekt der Seitenemission wird bei der vorliegenden Erfindung durch
Streuung des in dem Kern geleiteten Lichts in einem im Verhältnis
zum Kerndurchmesser dünnen Bereich zwischen Kern und Mantel
erzeugt. Dazu befindet sich zwischen Kern und Mantel in unmittelbarem
Kontakt zwischen beiden ein Streubereich, in welchem die Streuung
stattfindet. Verantwortlich für die Streuung sind Streupartikel,
welche in den Streubereich eingelagert sind. Im Sinne der Erfindung
sind Streupartikel alle Partikel, gleich welcher Form, welchen Materials
und/oder welcher Größe, die das geleitete Licht
streuen können. Streupartikel können durch klassische
Streuung, insbes. Rayleigh- und/oder Mie-Streuung, ebenso wie durch
Beugung und/oder Reflektion sowie Mehrfachprozessen dieser Mechanismen
untereinander ihre streuende Wirkung entfalten. Ihre Aufgabe ist
lediglich, individuell oder in ihrer Summe auftreffendes Licht abzulenken.
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Die
Erfinder haben erkannt, dass der Effekt der Seitenemission am besten
skalierbar ist, wenn die Streuung hauptsächlich an den
Streupartikeln selbst erfolgt. Dazu muss das in dem Kern geführte
Licht erst einmal zu diesen gelangen können. Deshalb ist
der Brechungsindex des Materials, in welchem die Streupartikel eingelagert
sind, im wesentlichen gleich dem Brechungsindex n1 des
Kerns. Die Einlagerung der Streupartikel in einer Matrix aus Glas
ist deshalb im Sinne der Erfindung notwendig, um sie überhaupt
erst auf wirtschaftliche Weise auf dem Kern aufbringen zu können.
Ein wesentlich von n1 abweichender Brechungsindex des
Matrixmaterials würde dazu führen, dass das Matrixmaterial
selbst die Lichtleitung im Kern beeinflussende Effekte bewirken
würde. Wäre der Brechungsindex beispielsweise
wesentlich kleiner als n1, würde
das in dem Kern geführte Licht eher von dem Material der
Matrix als durch die Streupartikel reflektiert, so dass nur wenig bis
keine Streuung an den Streupartikeln erfolgen könnte. Eine
solche Faser würde nur wenig Licht zur Seite auskoppeln.
Wäre dahingegen der Brechungsindex des Materials der Matrix
wesentlich größer als n1,
würde das in dem Kern geleitete Licht sehr schnell nach
außen gelangen und die Faser auf sehr kurzer Länge
ihre gesamte Lichtintensität verlieren, so dass nur sehr
kurze Faserlängen möglich wären. Ist
der Brechungsindex des Matrixmaterials hingegen im wesentlichen
gleich dem Brechungsindex n1 des Kerns,
wird das in dem Kern geführte Licht von dem Matrixmaterial
höchstens unwesentlich gestört, so dass das in
dem Kern geführte Licht von dem Matrixmaterial ungehindert
auf die Streupartikel auftreffen kann. Somit ist über die
Wahl der Konzentration der Streupartikel im Streubereich eine effiziente
Skalierung der seitlichen Emission möglich.
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Der
größte Effekt der Seitenemission lässt
sich erzielen, wenn sich zwischen Kern und Mantel zumindest ein
Streubereich befindet, der den Kern entlang der Faserachse vollständig
umschließt. Dies bedeutet, dass sich der Streubereich über
die gesamte Umfangsfläche des Faserkerns erstreckt. Der
Mantel umschließt in diesem Fall seinerseits bevorzugt
wiederum das gesamte Gebilde aus Kern und Streubereich. Bevorzugt sind
in dieser Ausführungsform die Streupartikel homogen im
Streubereich verteilt. Ein solcher Streubereich wird im Sinne der
Erfindung beim Faserzug durch das Verschmelzen mehrerer Inlaystäbe
erzeugt, welche aus dem Matrixmaterial bestehen, in welches die
Streupartikel eingelagert sind. Das Ziehverfahren und die Inlaystäbe
werden im Zusammenhang mit der Beschreibung der Preform und des
erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens näher
erläutert. Durch die Verwendung der Inlaystäbe
und der resultierenden Bildung eines um den Kern geschlossenen Streubereichs
durch Verschmelzung von Inlaystäben kann auf die Verwendung eines
Rohrs zur Herstellung der für den Faserzug verwendeten
Preform für den Streubereich verzichtet werden. Dies ist
vorteilhaft, weil somit diese Preform nicht durch einen Rohrzug
eines Glases hergestellt werden muß, in welches Streupartikel
eingelagert sind. Ein solcher wäre nachteilhaft, weil eine
Rohrzuganlage ausschließlich für das Herstellen
dieser mit Streupartikel versehenen Preformen benötigt
würde, da in auch für übliche Glasrohre
eingesetzten Rohrzuganlagen Streupartikel üblicherweise
unerwünscht wären und deren Zusatz die gesamte
Anlage kontaminieren würde. Durch den Verzicht auf eine
solche rohrförmige Preform ist die erfindungsgemäße
seitenemittierende Faser somit wirtschaftlicher herzustellen.
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Eine
weitere bevorzugte Ausführungsform sieht vor, dass sich
zwischen Kern und Mantel zumindest ein Streubereich befindet, der
den Kern in einem Teilbereich entlang der Faserachse vollumfänglich
umschließt. Die bedeutet in anderen Worten, dass die Streupartikel
nur in Teilen des Matrixglases eingelagert sind, wobei diese Teile
den Kern ringförmig umschließen. Ist der Abstand
zwischen Bereichen, in denen Streupartikel vorliegen und solchen,
die keine Streupartikel aufweisen ausreichend groß, kann
gezielt eine seitenemittierende Faser hergestellt werden, welche
in manchen Bereichen den Emissionseffekt zeigt und in anderen Bereichen
nicht. Eine solche Faser kann vorteilhaft sein, um einen entsprechenden
Designeffekt zu erzielen, oder aber das Licht erst einmal mit möglichst
wenig Verlust durch den Bereich ohne den Seitenemissionseffekt zu
dem Ort zu leiten, an dem die Seitenemission stattfinden soll. Dies
ermöglicht die Trennung von Lichtquelle, welche in die
Faser eingekoppelt werden soll, und dem Beleuchtungsort. Fasern
dieses Typs können hergestellt werden, wenn Inlaystäbe
verwendet werden, in die nur in Teilbereichen entlang ihrer Achse
Streupartikel eingelagert sind. Beim Faserzug verschmilzt allerdings
auch der nicht mit Streupartikeln dotierte Bereich der Inlaystäbe
mit dem Faserkern, so dass der Betrag der Summe aus Kerndurchmesser und
Dicke des Streubereichs ohne eingelagerte Streupartikel und mit
eingelagerten Streupartikeln über die gesamte Faserlänge
im wesentlichen gleich bleibt.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform weist die seitenemittierende
Stufenindexfaser zumindest einen diskreten Streubereich zwischen
Kern und Mantel auf, der sich auf einem Teilbereich des Kernumfangs
entlang der Faserachse erstreckt. Dies bedeutet, dass sich in diesem
Fall zumindest ein Streubereich entlang der Faserachse oder Teilbereichen
der Faserachse entlang erstreckt, aber die Faser nicht vollständig umschließt.
Solche Streubereiche können erzeugt werden, wenn die Inlaystäbe
beim Faserzug überhaupt nicht oder nicht vollständig
miteinander verschmelzen. Die Erzeugung solcher diskreter Streubereiche
lässt sich durch die Anzahl und/oder den Durchmesser und
somit dem Volumen der verwendeten Inlaystäbe einstellen.
In dieser Ausführungsform existiert demnach zumindest ein
sich entlang der Faserachse erstreckender Bereich auf der Umfangsfläche
des Kerns, welcher auch nicht mit dem Material belegt ist, in welches
ansonsten die Streupartikel eingelagert sind. Selbstverständlich
ist es aber auch möglich, dass der oder die entlang der
Faserachse erstreckenden diskreten Streubereiche wie bzgl. der vorhergehenden
Ausführungsform beschrieben entlang der Faserachse Bereiche
aufweisen, in denen keine Streupartikel eingelagert sind, so dass die
erfindungsgemäße Faser in diesem Fall nicht über
ihre gesamte Länge den Seitenemissionseffekt aufweist,
so dass beispielsweise alternierend Bereiche mit Seitenemission
auf Bereiche ohne Seitenemission folgen.
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Die
Lichtauskopplung der seitenemittierenden Stufenindexfaser lässt
sich durch die Anzahl der sich im wesentlichen entlang der Faserachse
erstreckenden diskreten Streubereiche hervorragend skalieren. Da
in der Regel eine effiziente seitliche Auskopplung aus der Faser
gewünscht wird, weist eine besonders bevorzugte erfindungsgemäße
seitenemittierende Stufenindexfaser zwischen Kern und Mantel mehrere
diskrete Streubereiche auf, die sich jeweils auf einem Teilbereich
des Kernumfangs entlang der Faserachse erstrecken. Bevorzugt beträgt
die Zahl der diskreten Streubereiche von 5 bis 100, besonders bevorzugt
von 10 bis 50.
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Üblicherweise
werden bei der erfindungsgemäßen seitenemittierenden
Stufenindexfaser Streupartikel verwendet, deren Schmelztemperatur
größer ist als die Schmelztemperatur des Glases,
in welches sie eingebettet sind. Weil die Streupartikel in diesem
Fall zumindest ihre streuenden Eigenschaften beim Herstellungsprozeß nicht
verändern, wird ihre Auswahl erleichtert und sie können
entsprechend als Rohmaterial eingekauft werden.
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Bevorzugt
weisen die Streupartikel einen Durchmesser zwischen 10 nm und 5000
nm auf, besonders bevorzugt zwischen 100 nm und 1200 nm. Für
nicht runde Streupartikel wird als Durchmesser im Sinne der Erfindung
ihre maximale Ausdehnung verstanden.
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Die
Streupartikel können aus einer Vielzahl von Materialen
ausgewählt sein. Bevorzugt bestehen sie im wesentlichen
aus SiO2 und/oder BaO und/oder MgO und/oder
BN und/oder AlN und/oder SN und/oder ZrO2 und/oder
Y2O3 und/oder Al2O3 und/oder TiO2 und/oder Ru und/oder Os und/oder Rh und/oder
Ir und/oder Ag und/oder Au und/oder Pd und/oder Pt und/oder diamantartiger
Kohlenstoff und/oder Glaskeramik-Partikel. Mischungen von Streupartikeln
aus verschiedenen Materialien, Verbindungen und/oder Konglomerate
aus diesen oder auch miteinander verschmolzene und/oder gesinterte
Streupartikel sind ebenfalls denkbar und von der Erfindung umfasst
ebenso wie die metallischen Komponenten der vorgenannten Oxide und
Nitride alleine.
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Die
Effizienz der Auskopplung aus dem Streubereich und damit aus der
Faser ist neben der streuenden Eigenschaft der Streupartikel als
intrinsischem Parameter auch von der Konzentration der Streupartikel
im Streubereich abhängig. Es wurde festgestellt, dass Konzentrationen
der Streupartikel im Streubereich zwischen 10 ppm und 1000 ppm eine
effiziente Auskopplung ermöglichen, wobei der bevorzugte
Bereich zwischen 20 ppm und 100 ppm liegt. Die Konzentrationsangabe
in ppm bezieht sich hierbei auf den Anteil der Streupartikel im
Verhältnis zu den Masseanteilen der Bestandteile des Glases,
in welchem die Streupartikel eingelagert sind. Die Parameter, mit
welchen bevorzugt der Seitenemissionseffekt eingestellt und somit
skaliert werden kann sind somit die Anzahl der diskreten Streubereiche
entlang der Faserachse, die Streueigenschaften der verwendeten Streupartikel
und deren Konzentration. Durch die geeignete Kombination dieser
Parameter wird es möglich, für das menschliche
Auge weitgehend homogen erscheinende seitenemittierende Fasern unterschiedlichster
Länge herzustellen, so dass eine Vielzahl von Anwendungen überhaupt
erst möglich werden.
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Neben
der Effizienz und Homogenität der Seitenemission müssen
die erfindungsgemäßen Fasern aber auch möglichst
gut mechanischen Belastungen widerstehen. Sind die Fasern mechanisch
zu empfindlich, treten leicht Faserbrüche auf, welche die
Faser unbrauchbar machen können. Insbesondere müssen
die erfindungsgemäßen Fasern wiederholt gebogen
werden können, ohne dass sie brechen. Ein Kriterium, um
die Bruchfestigkeit von Fasern zu beurteilen, ist der sogenannte
Schlingentest. Dabei wird aus einer Faser eine Schlinge gebildet,
welche zugezogen wird. Je kleiner der Durchmesser der Schlinge ist,
bei dem die Faser bricht, desto bruchfester ist sie.
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Angemessene
Bruchfestigkeiten lassen sich durch vorgespannte Fasern erzeugen.
Dies bedeutet für die erfindungsgemäßen
Fasern, dass der thermische Ausdehnungskoeffizient des Kernglases
größer ist als der thermische Ausdehnungskoeffizient
des Mantelglases. Beim Herstellungsprozeß der Faser wird
somit der Mantel während des Abkühlens auf den
Kern und/oder den Streubereich gezogen, so dass der Mantel eine Spannung
auf den Kern und/oder den Streubereich ausübt. Solche vorgespannten
Fasern sind in der Regel erheblich bruchfester als nicht vorgespannte
Fasern. Neben der beschriebenen thermischen Vorspannung sind natürlich
auch andere Methoden zum Erzeugen der Spannung möglich.
Beispielsweise könnte die Faser während des Herstellungsprozesses
oder danach auch chemisch vorgespannt werden. Dabei würden
durch bekannte Prozesse zum chemischen Vorspannen bevorzugt Ionen
in den Mantel eingebracht, welche für den Aufbau der Spannung
verantwortlich wären.
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Bei
einer bevorzugten erfindungsgemäßen seitenemittierenden
Stufenindexfaser beträgt der Durchmesser des Kerns von
10 μm bis 150 μm, der zumindest eine Streubereich
weist eine Dicke von 100 nm bis 2 μm auf und der Mantel
ist zwischen 500 nm und 2 μm dick.
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Selbstverständlich
werden die erfindungsgemäßen seitenemittierenden
Stufenindexfasern in den seltensten Fällen als einzelne
Fasern eingesetzt, sondern zusammen mit anderen seitenemittierenden
Stufenindexfasern oder zusammen mit anderen Lichtleitfasern, welche
keinen Seitenemissionseffekt aufweisen, in Faserbündeln.
Das Faserbündel ist seinerseits üblicherweise
von einem schützenden äußeren Mantel
umgeben, der in den meisten Fällen aus Kunststoff besteht.
Faserbündel haben gegenüber einer Einzelfaser
mit gleichem Durchmesser den Vorteil, dass sie viel flexibler sind
und in kleineren Biegeradien verlegt werden können. Aus
diesem Grund finden fast nur Faserbündel einen kommerziellen
Einsatz in Beleuchtungsanwendungen. Aufgrund dieser Gegebenheit
sind auch Faserbündel, welche die zuvor beschriebene seitenemittierende
Stufenindexfaser beinhalten, Gegenstand dieser Erfindung.
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Auch
das Faserbündel muss im Sinne der Erfindung nicht zwangsläufig
flexibel sein, es ist ebenso möglich, dass das Faserbündel
als starrer Faserstab ausgeführt ist, der durch späteres
Umformen, beispielsweise Biegen und/oder Pressen, in seine endgültige
Form gebracht wird.
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Ein
erfindungsgemäßes Faserbündel beinhaltet
eine Vielzahl von Glasfasern und einen diese Vielzahl von Glasfasern
entlang der Faserbündelachse vollständig umschließenden äußeren
Mantel, wobei die Glasfasern eine Vielzahl der zuvor beschriebenen
erfindungsgemäßen seitenemittierenden Stufenindexfasern
beinhalten und der äußere Mantel zumindest in
Teilbereichen entlang der Faserbündelachse transparent und/oder
transluzent ist. Die Transparenz und/oder Transluzenz des äußeren
Mantels ist deshalb notwendig, damit das von den einzelnen Fasern
seitlich emittierte Licht das Faserbündel auch verlassen
kann und somit für den Betrachter sichtbar wird. Wird anstelle
eines transparenten äußeren Mantels ein transluzenter äußerer Mantel
verwendet, ist es möglich, das seitlich emittierende Licht
der Einzelfasern zu homogenisieren.
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Das
erfindungsgemäße Faserbündel kann typischerweise
von 100 bis 10000 Einzelfasern aufweisen.
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Um
höchste Ansprüche bzgl. der Brandsicherheit des
erfindungsgemäßen Faserbündels sicherzustellen,
besteht der äußere Mantel des Faserbündels
bevorzugt aus flammfesten Kunststoffen oder aus einem Gewebe von
Glasfasern. Es ist aber ebenfalls möglich, dass der äußere
Mantel durch das Umwickeln der Vielzahl von Glasfasern mit einer
oder einer Vielzahl von Glasfasern hergestellt wird. Auch ist es
möglich, die einzelnen Fasern des Bündels miteinander
zu verspinnen, so dass eine Art Seil und/oder Garn entsteht, die
keines separaten Mantels mehr bedarf.
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Durch
die Erfindung wird es möglich, seitenemittierende Stufenindexfasern
mit einer effizienten Seitenemission bereitzustellen, bei denen
der Seitenemissionseffekt auch entsprechend den Anforderungen sehr gut
skalierbar und damit die Menge des ausgekoppelten Lichts über
die Faserlänge gut einstellbar ist. Dadurch wird es möglich,
die erfindungsgemäßen seitenemittierenden Stufenindexfasern
auch zusammen mit anderen Lichtleitern und/oder anderen seitenemittierenden
Stufenindexfasern und/oder Textilfasern zu einem Flächengebilde
zu verbinden. Ein Flächengebilde ist im Sinne der Erfindung
ein Objekt, welches im Verhältnis zu seiner Dicke eine
große Fläche aufweist. Auf diese Weise kann auf
der Basis der erfindungsgemäßen seitenemittierenden
Stufenindexfasern ein selbst leuchtendes, flächiges Gebilde
erzeugt werden, welches Licht homogen über die Fläche
verteilt emittieren kann. Ein solches Flächengebilde ist
bevorzugt so ausgestaltet, dass ein Betrachter es als homogen leuchtende
Fläche wahrnimmt, wenn das Flächengebilde in Betrieb
ist, d. h. wenn Licht in die seitenemittierenden Stufenindexfasern
des Flächengebildes eingekoppelt wird.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform sind die seitenemittierenden
Stufenindexfasern in einem solchen Flächengebilde im wesentlichen
parallel zueinander angeordnet sind. Entsprechend der Abstrahlcharakteristik
andersartig angeordnete seitenemittierende Stufenindexfasern innerhalb
des Flächengebildes sind aber selbstverständlich
ebenso möglich.
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Um
ein stabiles Flächengebilde zu erhalten, sind die seitenemittierenden
Stufenindexfasern bevorzugt auf einem Trägerelement fixiert.
Auf diese Weise wird ein Verbundelement aus Trägerelement
und seitenemittierenden Stufenindexfasern gebildet. Das Trägerelement
ist bevorzugt ebenfalls flächig, kann aber beliebige Formen
und Wölbungen aufweisen.
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Alternativ
zu der Fixierung der seitenemittierenden Stufenindexfasern auf dem
Trägerelement können diese auch in das Trägerelement
eingebettet sein und auf diese Weise ein Verbundelement aus Trägerelement und
seitenemittierenden Stufenindexfasern bilden. Dies kann durch einen
Spritzgießprozess erfolgen, bei dem bevorzugt transparenter
Kunststoff eine Einkapselung der Lichtleitfasern darstellt. Dazu
können thermoplastische Kunststoffe, z. B. Polycarbonat,
PVC, thermoplastische Elastomere oder Silikone verwendet werden.
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Bevorzugt
werden die seitenemittierenden Stufenindexfasern auf dem Trägerelement
durch Vernähen und/oder Verweben fixiert. Ebenso ist es
möglich, die Stufenindexfasern auch miteinander und/oder
mit dem Trägerelement zu vernähen. Als Nähgarn
können sowohl textile Garne als auch wiederum Glasfasern
verwendet werden.
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Generell
kann das Flächengebilde auch durch das Verbinden der erfindungsgemäßen
seitenemittierenden Stufenindexfasern mit einem geeigneten Träger
erfolgen, beispielsweise durch Verkleben, Laminieren gegebenenfalls
zusammen mit einer Folie und/oder andere geeignete Verfahren.
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Besonders
bevorzugt ist das Trägerelement des erfindungsgemäßen
Flächengebildes, auf dem und/oder in dem die seitenemittierenden
Stufenindexfasern fixiert sind, transparent und/oder transluzent,
damit das Licht durch die Stufenindexfasern emittierbare Licht durch
das Trägerelement hindurchtreten kann. Zur Erzielung von
Farbeffekten kann das Trägerelement eingefärbt
sein.
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Zur
weiteren Stabilisierung des Flächengebildes ist es in einer
weiteren erfindungsgemäßen bevorzugten Ausführungsform
auch vorgesehen, dass das Verbundelement aus Trägerelement
und seitenemittierenden Stufenindexfasern mit einem Stabilisierungselement
verbunden ist.
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Besonders
bevorzugt wird das Stabilisierungselement so angeordnet, dass sich
die seitenemittierenden Stufenindexfasern zwischen einer Oberfläche
des Trägerelements und einer Oberfläche des Stabilisierungselements
befinden. Das Stabilisierungselement kann damit auch zum Schutz
der Stufenindexfasern beitragen. Bevorzugt wird es rückseitig
als eine Deckschicht in Form einer Folie oder einer starren Platte
angeordnet.
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Zur
Steigerung der Lichtausbeute ist die den seitenemittierenden Stufenindexfasern
zugewandte Seite des Trägerelements und/oder des Stabilisierungselements
vorzugsweise so ausgebildet, dass sie das von den seitenemittierenden
Stufenindexfasern ausgestrahlte Licht reflektieren kann. Dies bedeutet,
dass die den Stufenindexfasern zugewandte Seite des Trägerelements
oder des Stabilisierungselements weiß eingefärbt
sein kann oder spiegelnd ausgebildet ist. Dies lässt sich
beispielsweise besonders einfach erreichen, wenn als Stabilisierungselement
Aluminiumfolie verwendet wird. Das Trägerelement besteht
in diesem Fall bevorzugt aus einem transparenten und/oder transluzenten
Kunststoff wie zum Beispiel Plexiglas. Selbstverständlich
ist es auch möglich, weitere Stabilisierungselemente mit
dem Verbundelement zu verbinden.
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Zur
Lichteinkopplung sind die Lichtleitfasern mittels einer Lichtleiterbündelung
zusammengefasst, wobei die Lichtleiter mittels Endhülsen
und/oder Klebebändern zusammengefasst, in der Regel verklebt
und die Endflächen geschliffen und poliert sind, so dass
eine optimale Lichteinkopplung erfolgen kann. Zur Steigerung der
Leuchtdichte der Abstrahlfläche können die Lichtleitfasern
auch beidseitig zusammengefasst sein, so dass eine beidseitige Lichteinkopplung
realisiert werden kann.
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Zum
Betreiben des erfindungsgemäßen Flächengebildes
kann Licht in die Lichtleitfasern und damit die seitenemittierenden
Stufenindexfasern eingekoppelt werden. Als Lichtquelle zum werden
bevorzugt punktförmige Lichtquellen verwendet, die zur
optimalen Lichtausbeute das Licht mittels einer Vorsatzoptik derart
fokussieren, dass das Licht innerhalb des für die Lichtleitfasern
spezifischen Akzeptanzwinkels eingestrahlt wird. Aufgrund ihrer
kompakten Bauart und vergleichsweise hohen Lichtausbeute werden
insbesondere LEDs, besonders bevorzugt Weißlicht-LEDs oder
RGB-LEDs zur Lichteinkopplung vorgeschlagen. Um Licht in das erfindungsgemäße
Flächengebilde einleiten zu können, verfügt
es bevorzugt über Maßnahmen zum Anschließen
von zumindest einer LED als Lichtquelle. Besonders bevorzugt weist
ein erfindungsgemäßes Flächengebilde
Maßnahmen zum Anschließen von zumindest einer
LED an entgegengesetzten Kanten des Flächengebildes vor,
so dass das Licht in die Stirnflächen auf beiden Seiten
der Stufenindexfasern einkoppeln kann.
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Weil
die Erzeugung des Streubereichs in der erfindungsgemäßen
seitenemittierenden Faser ein schwerwiegendes Problem darstellt,
ist ebenfalls die Preform, welche im Herstellungsverfahren eingesetzt wird,
ein wesentlicher Teil der Erfindung. Der Begriff "Preform" ist dem
Fachmann auf dem Gebiet des Faserzugs wohlbekannt. Er umfasst das
Gebilde, aus welchem die Faser gezogen wird. Eine konventionelle
Preform, welche zum Herstellen von Glasfasern ohne seitenemittierende
Eigenschaften verwendet wird, besteht in der Regel aus einem Kernstab
aus Glas, um den Koaxial ein Hüllrohr aus einem Glas angeordnet
ist. Der Kernstab kann durch das Giessen des Glases in eine Form
erzeugt werden. Meistens ist eine Nachbearbeitung durch beispielsweise
durch Schleifen oder Feuerpolieren notwendig. Das Hüllrohr
kann einem Rohrzug entstammen. Verfahren zum Herstellen von Glasrohren
sind hinlänglich bekannt. Beim Ausziehen der Preform zur Faser
verschmilzt das Hüllrohr mit dem Kernstab, wobei aus dem
Kernstab der Faserkern und aus dem Hüllrohr der Mantel
gebildet wird. Die Faser weist einen um ein vielfaches kleineren
Durchmesser als die Preform auf und aus einer einzigen Preform können
auf diese Weise viele Kilometer Faser gezogen werden.
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Eine
erfindungsgemäße Preform zum Herstellen einer
seitenemittierenden Stufenindexfaser beinhaltet einen Kernstab aus
Glas mit dem Brechungsindex n1 und ein Hüllrohr
aus einem Glas mit dem Brechungsindex n2,
wobei das Hüllrohr den Kernstab entlang der Kernstabachse
umschließt. Zwischen Kernstab und Hüllrohr ist
parallel zur Kernstabachse zumindest ein Inlaystab aus einem Glas
angeordnet, das im wesentlichen den Brechungsindex n1 aufweist
und in welches Streupartikel eingelagert sind. Aus den Inlaystäben
werden während des Faserziehens die Streubereiche gebildet.
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Bevorzugt
weist eine erfindungsgemäße Preform zwischen Kernstab
und Hüllrohr 5 bis 100 Inlaystäbe auf, die parallel
zur Kernstabachse angeordnet sind. Die Inlaystäbe können
im wesentlichen mit gleichen Abständen zueinander angeordnet
sein. Allerdings ist die genaue Positionierung der Inlaystäbe
in der Preform nicht unbedingt wesentlich für das spätere
Erscheinungsbild des beschriebenen Faserbündels, da sich
durch ungenaue Positionierung ergebene Inhomogenitäten
durch die Vielzahl der in dem Faserbündel vorliegenden seitenemittierenden
Fasern gegenseitig aufheben.
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Bevorzugt
werden für die Preform Inlaystäbe verwendet, deren
Durchmesser von 0,2 mm bis 2 mm beträgt.
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Der
Durchmesser der Streupartikel in einem Inlaystab kann bevorzugt
von 10 nm bis 2000 nm betragen, besonders bevorzugt zwischen 100
nm und 1200 nm.
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Die
Streupartikel, welche in das Material des Inlayrohres eingelagert
sind, beinhalten bevorzugt SiO2 und/oder
SiN und/oder BaO und/oder MgO und/oder ZnO und/oder Al2O3 und/oder AlN und/oder TiO2 und/oder ZrO2 und/oder Y2O3 und/oder die Metalle dieser Oxide alleine
und/oder BN und/oder B2O3 und/oder
Ru und/oder Os und/oder Rh und/oder Ir und/oder Ag und/oder Au und/oder
Pd und/oder Pt und/oder diamantartigem Kohlenstoff und/oder Glaskeramik-Partikel.
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Ihre
Konzentration in dem zumindest einen Inlaystab beträgt
bevorzugt zwischen 10 ppm und 1000 ppm, besonders bevorzugt zwischen
20 ppm und 100 ppm.
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Zum
Herstellen der erfindungsgemäßen seitenemittierenden
Stufenindexfaser wird zunächst zumindest eine zuvor beschriebene
Preform als Zwischenprodukt hergestellt. Dazu wird ein Kernstab
aus einem Glas mit dem Brechungsindex n1 bereitgestellt,
um den Kernstab herum wird zumindest ein Inlaystab aus einem Glas
mit dem Brechungsindex n1 parallel zu der
Kernstabachse angeordnet. In das Glas des Inlaystabes und/oder der
Inlaystäbe sind die zuvor beschriebenen Streupartikel eingelagert.
Um Kernstab und Inlaystäbe herum wird daraufhin ein Hüllrohr
aus einem Glas mit dem Berechungsindex n2 angeordnet,
so dass sich der Kernstab und der Inlaystab und/oder die Inlaystäbe
innerhalb des Hüllrohres befinden. Es ist allerdings auch möglich,
den oder die Inlaystäbe nach der Anordnung von Kernstab
und Inlaystab in dem Zwischenraum zwischen Kernstab und Hüllrohr
anzuordnen. Die so erhaltene Preform wird anschließend
in einem Heizaggregat befestigt, in diesem erwärmt und
in dem Fachmann bekannter Weise zu einer Glasfaser ausgezogen.
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Während
des Faserzugs verschmelzen der Kern, und der jeweilige Inlaystab
an der Grenzfläche zwischen Kern und Inlaystab. Der Inlaystab
wird dabei auch umgeformt, d. h. falls er in der Preform einen runden Durchmesser
aufwies, bildet er nach dem Faserzug einen flachen, leicht gewölbten
Bereich auf der Kernumfangsfläche. Sind in diesem Bereich
die Streupartikel eingelagert, wird so ein entlang der Faserachse
ausgedehnter Streubereich erzeugt. Die Streupartikel werden auf
diese Weise sozusagen auf bestimmten Bereichen der Kernumfangsfläche
verteilt. Verschmelzen mehrere Inlaystäbe miteinander,
ist es möglich, dass der Streubereich den Kern der Faser
vollumfänglich, d. h. auf seiner gesamten Umfangsfläche,
umschließt.
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Die
Temperatur, bei welcher der Faserzug erfolgt, wird Ziehtemperatur
genannt und liegt oberhalb der Erweichungstemperatur des Glases,
aus welchem das Hüllrohr besteht. Üblicherweise
werden für den Kern Gläser verwendet, welche eine
niedrigere Erweichungstemperatur aufweisen als das Glas des Hüllrohres,
damit während der Erwärmung im Heizaggregat auch
im Kernstab eine Temperatur erreicht wird, welche oberhalb der Erweichungstemperatur
des Glases des Kernstabs liegt. Allerdings sind auch Heizverfahren
bekannt, welche es ermöglichen, dass die Erweichungstemperatur
des Kernstabs oberhalb der des Hüllrohrs liegen kann. Bevorzugt
liegt die Ziehtemperatur auch über der Erweichungstemperatur
des höchstschmelzenden Glases, welches in der Preform Verwendung
findet. Über das Einstellen der Ziehtemperatur wird die
Viskosität des Glases während des Faserzugs so
beeinflusst, dass im Zusammenspiel mit der Ziehgeschwindigkeit eine Faser
der gewünschten Dicke erhalten werden kann.
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Die
Inlaystäbe, in welche die Streupartikel eingelagert sind,
müssen wie zuvor beschrieben im wesentlichen den gleichen
Brechungsindex aufweisen wie der Kernstab. Dies ist am einfachsten
dadurch zu erreichen, dass das gleiche Glas für Kernstab
und Inlaystäbe verwendet wird. Abweichungen der Brechungsindices von
Kernstab und Inlaystab und somit von Faserkern und Matrixglas des
Streubereichs, die durch Variationen in der Produktion des Glases
auftreten können, sind von der Erfindung selbstverständlich
ebenfalls umfasst.
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Um
die vorgenannten diskreten, sich entlang der Faserachse erstreckenden,
aber die Kernumfangsfläche nicht vollständig umschließenden
Streubereiche zu erhalten, sieht es das erfindungsgemäße
Verfahren vor, dass beim Ausziehen der Preform zumindest ein Inlaystab
mit dem Kernstab verschmilzt. Wird mehr als ein Inlaystab verwendet,
werden sie so angeordnet, dass sie nicht vollständig miteinander
verschmelzen können. Es ist allerdings auch möglich,
dass die Inlaystäbe so angeordnet werden, dass manche miteinander
verschmelzen, andere hingegen nicht. Auf diese Weise können
unterschiedlich breite diskrete Streubereiche entlang der Faserachse
erzeugt werden.
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Es
ist allerdings auch möglich, dass ein Streubereich erzeugt
werden soll, der den Kern entlang der Faserachse vollumfänglich
umschließt. Der Streubereich belegt dann sozusagen die
gesamte Kernumfangsfläche. Dies wird durch das erfindungsgemäße
Verfahren dadurch erreicht, wenn eine Mehrzahl von Inlaystäben
verwendet und so in der Preform angeordnet wird, dass sie beim Ausziehen
der Preform sowohl mit dem Kernstab als auch miteinander verschmelzen.
Die Dicke des Streubereichs ist dabei durch Anzahl und Durchmesser
der Inlaystäbe einstellbar.
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Bevorzugt
wird beim Ausziehen der Faser aus der Preform an diese ein Unterdruck
angelegt, d. h. in den Zwischenräumen der Preform wird
ein Druck erzeugt, der niedriger ist als der Druck des die Preform
umgebenden Mediums. Dadurch wird beim Ziehprozeß das Anlegen
des Hüllrohrs bzw. des Mantels an den Kernstab bzw. den
Faserkern und/oder die Inlaystäbe bzw. den Streubereich
unterstützt. Dieser Verfahrensaspekt unterstützt
beim Faserzug das Anlegen des Mantels an Streubereich und/oder Kern
und trägt somit dazu bei, in den ausgezogenen Fasern unerwünschte
Zwischenräume zu vermeiden.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird für das Hüllrohr ein Glas verwendet
wird, dessen thermischer Ausdehnungskoeffizient kleiner ist als
der thermische Ausdehnungskoeffizient des verwendeten Kernglases.
Das Kernglas ist das Glas, aus welchem der Kernstab und somit der
Faserkern bestehen. Wie zuvor beschrieben wird damit erreicht, dass
der Mantel eine Spannung auf den Faserkern und/oder den oder die
Streubereiche ausübt, so dass die resultierende Faser eine
erhöhte Bruchfestigkeit aufweist.
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Besonders
bevorzugt findet das erfindungsgemäße Verfahren
Anwendung in einer Vielfaserziehanlage. In einer Vielfaserziehanlage
werden aus einer Mehrzahl von Preformen gleichzeitig eine entsprechende Anzahl
von Fasern gezogen. Auf diese Weise lassen sich effizient Faserbündel
herstellen. Eine Vielfaserziehanlage ist beispielsweise in den deutschen
Patentschriften
DE
103 44 205 B4 und
DE
103 44 207 B3 ausführlich beschrieben. Im wesentlichen
werden dabei mehrere Preformen nebeneinander in einem Heizaggregat
einer Vielfaserziehanlage angeordnet und mehrere seitenemitierende
Stufenfasern gleichzeitig in einer Vielfaserziehanlage ausgezogen
werden, so dass ein Faserbündel erhalten wird, welches
seitenemittierende Stufenindexfasern enthält.
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Das
so erhaltene Faserbündel kann entweder weiterverarbeitet
oder mit weiteren Faserbündeln mit oder ohne seitenemittierende
Eigenschaften zu einem größeren Faserbündel
weiterverarbeitet werden. Zum Schutz des Faserbündels sieht
es eine besonders bevorzugte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Verfahrens vor, dass um das Faserbündel ein äußerer
Mantel aus einem transparenten und/oder transluzenten Kunststoff
extrudiert wird. Bevorzugt ist der verwendete Kunststoff flammfest.
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Alternativ
kann das Faserbündel mit Glasfasern umgeben werden, welche
einen äußeren nicht-brennbaren transparenten und/oder
transluzenten Mantel um das Faserbündel bilden. Dies kann
durch das Umschlingen mit anderen Glasfasern oder das Umlegen mit
einem Gewebe aus Glasfasern erfolgen.
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Bevorzugt
wird die erfindungsgemäße seitenemittierenden
Stufenindexfaser zusammen mit anderen Lichtleitern und/oder anderen
seitenemittierenden Stufenindexfasern in einem Faserbündel
verwendet, welches wie zuvor beschrieben von einem äußeren
transparenten und/oder transluzenten Mantel umgeben ist.
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Um
starre Faserbündel zu erzeugen, werden die Preformen nicht
wie im Falle der flexiblen Faserbündel zu Fasern mit Durchmessern
von typischerweise 50 μm bis 150 μm ausgezogen,
sondern zu Faserstäben von etwa 0,5 mm bis 1 mm Durchmesser.
Danach werden etwa 200 bis 10000 dieser Faserstäbe in ein
Mantelrohr dicht gepackt, dessen Durchmesser von etwa 10 mm bis
60 mm betragen kann, und zu einem starren Faserbündel mit
einem Durchmesser von etwa 0,5 mm bis 20 mm ausgezogen. Dieses Faserbündel
weist im wesentlichen die gleichen seitenemittierenden Eigenschaften
wie ein flexibles Faserbündel auf. Daraus ergeben sich
vor allem Einsatzmöglichkeiten bis typischerweise etwa
2 m Länge für exakt gerade Beleuchtungen. Durch
thermische Umformung, beispielsweise Biegen und/oder Pressen, können
aus den geraden Faserstäben zweidimensionale oder dreidimensionale
Objekte hergestellt werden. Diese können alle im folgenden
genannten Beleuchtungslösungen sein, aber auch Schriftzüge
o. ä.. Auch ist die Herstellung von flachen Faserstäben
oder allgemein von unrunden starren Faserstäben oder Platten
ist möglich. Sowohl Faserbündel aus Faserstäben
als auch aus flexiblen Fasern sind im Sinne der Erfindung von dem
Begriff Faserbündel umfasst.
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Ein
erfindungsgemäßes Faserbündel kann für
die akzentuierte Beleuchtung von Innenräumen und/oder Fassaden
in der Architektur verwendet werden. Bevorzugt werden dabei die
Faserbündel entlang von Konturen von Innenraumbestandteilen,
beispielsweise Durchgängen, Trägerelementen, Umrissen
von Gebäuden etc. angebracht und an geeignete Lichtquellen
angeschlossen. So ist es möglich, die Konturen eines Gebäudes
oder Gebäudeteile durch das Faserbündel mit seitenemittierenden
Fasern nachzustellen und eine linienförmige Lichtquelle
zu realisieren.
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Besonders
bevorzugt wird das Faserbündel beinhaltend die erfindungsgemäßen
seitenemittierenden Fasern für die akzentuierte Beleuchtung
von Innenräumen von Fahrzeugen, insbesondere von Automobilen, Flugzeugen,
Schiffen und/oder Zügen eingesetzt. Dabei kann das Faserbündel
an beliebigen Stellen angebracht oder in Konturen dieser Innenräume
eingelegt werden. Wird Licht in das Faserbündel eingekoppelt,
erscheint dieses bevorzugt als leuchtendes Band oder leuchtende
Linie entlang dieser Konturen. Dadurch, dass das Faserbündel
so ausgestaltet werden kann, dass es nur flammfeste Stoffe beinhaltet,
kann es selbst sehr strenge Brandsicherheitsbestimmungen erfüllen.
Das macht es für den Einsatz in Fahrzeugen aller Art besonders
geeignet. In Automobilen kann ein bevorzugter Anbringungsort eines
erfindungsgemäßen Faserbündels beispielsweise
eine Türinnenverkleidung sein, in welcher die Kontur der
Vertiefungen der Türöffner, Armauflage, der Übergänge
im Verkleidungsmaterial etc. auf diese Weise hervorgehoben werden
können. Bei Flugzeugen und Schiffen bietet sich die Anbringung
entlang der Fensterbänder, Handgepäckfächer
etc. an. In Flugzeugen und Schiffen kann dass das erfindungsgemäße
Faserbündel vorteilhaft zur Markierung von Fluchtwegen
eingesetzt werden.
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Ebenso
bevorzugt ist die Verwendung des erfindungsgemäßen
Faserbündels als Teil von Möbeln, insbesondere
von Sitzmöbeln, Fahrzeugsitzen, Wohnlandschaften und/oder
Küchen. Wird das Faserbündel beispielsweise in
die Nähte von Sitzmöbeln wie Sessel, Sofas, Stühle
etc. eingearbeitet, können die Konturen dieser Möbel
bei Beleuchtung des Faserbündels als leuchtendes Band akzentuiert
werden. Bei der Integration in Regale, Schränke lassen
sich auf diese Weise ganze Wohnlandschaften mit gezielten Lichteffekten
gestalten.
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Insbesondere
im Automobilbau, werden zunehmend auch die Scheinwerfer dazu eingesetzt,
durch besondere Beleuchtungseinrichtungen einen Wiedererkennungswert
des Herstellers zu erzeugen. Daher weisen manche Automobilscheinwerfer
Standlichtringe auf, welche das Abblendlicht umgeben und bei eingeschaltetem
Licht als weitgehend homogen leuchtender Ring erscheinen. Andere
Hersteller setzen beispielsweise ein Band von LEDs in ihren Scheinwerfern
ein. Das erfindungsgemäße Faserbündel
wird bevorzugt in Scheinwerfern eingesetzt, insbesondere von Fahrzeugscheinwerfer
aller Art, besonders bevorzugt in Scheinwerfern von Automobilen.
Das erfindungsgemäße Faserbündel ermöglicht
es, beliebige bevorzugt homogen leuchtende Strukturen in Scheinwerfern
zu erzeugen. Aus verschiedenen Gründen finden LEDs auch
zunehmend Anwendungen in Automobilscheinwerfern. Gegenüber
in Bändern angeordneten LEDs hat diese erfindungsgemäße Verwendung
den Vorteil, dass wenige LEDs ausreichen, um die Beleuchtung herzustellen.
Darüber hinaus sind gegenüber einem Band aus LEDs
keine einzelnen Lichtpunkte sichtbar, was auch aus Designgründen
bevorzugt werden kann. Auch können ein oder mehrere LEDs
in die Stirnfläche des erfindungsgemäßen
Faserbündels eingekoppelt werden. Im Sinne der erfindungsgemäßen
Verwendung ist die Funktion als Positionslicht innerhalb von Scheinwerfern
umfasst, welches wiederum beispielsweise die Anwendungen als Standlicht
und als Tagfahrlicht beinhalten.
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Eine
weitere bevorzugte Verwendung des erfindungsgemäßen
Faserbündels ist die Konturbeleuchtung von Fahrzeugen,
insbesondere von Automobilen, Flugzeugen, Schiffen und/oder Zügen.
Diese Konturbeleuchtung kann gegebenenfalls bei den entsprechenden
Fahrzeugen die vorgeschriebenen Positionslichter ersetzen oder ergänzen
und so zur Verkehrssicherheit beitragen.
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Bevorzugt
ist auch die Verwendung des erfindungsgemäßen
Faserbündels zur Beleuchtung von Landebahnen für
Luftfahrzeuge, beispielsweise Flugzeuge, Hubschrauber, Luftschiffe
etc.. Bisher werden Landebahnen durch eine Vielzahl von in einer
Reihe angeordneten Glühlampen beleuchtet. Diese haben eine
begrenzte Lebenszeit, weshalb in einer solchen Reihe immer wieder
die ausgefallenen Glühlampen im laufenden Betrieb des Flughafens
ersetzt werden müssen. Wird das erfindungsgemäße
Faserbündel entlang der Landebahnen und/oder auch in deren
Mitte angeordnet, wird eine linienförmige leuchtende Struktur
erzeugt, welche die Lage der Landebahn bei Dunkelheit und/oder schlechten
Sichtverhältnissen markiert. Die Beleuchtungsquelle kann
das Licht in die Faserbündel an wenigen zentralen Stellen
einkoppeln, die sich noch nicht einmal in unmittelbarer Nähe
der Landebahn befinden müssen. Das erfindungsgemäße
Faserbündel ist weitestgehend wartungsfrei, so dass sich
die Wartung dieser Landebahnbeleuchtung auf die wenigen eingesetzten Lichtquellen
beschränkt. Auf diese Weise können beispielsweise
die Start- und Landepisten von Flughäfen markiert werden,
aber auch die von Flugzeugträgern, Hubschrauberlandeplätzen
und anderen Luftfahrzeugen markiert werden.
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Eine
andere bevorzugte Anwendung des erfindungsgemäßen
Flächengebildes ist die Hintergrundbeleuchtung von Displays.
Displays können Anzeigeeinrichtungen aller Art sein, bevorzugt
aber Flachbildschirme, beispielsweise Computermonitore, Flachbildfernseher
und die Displays von Mobiltelefonen und PDAs (Personal Digital Assistants).
Bisher werden großformatige Displays, welche eine Hintergrundbeleuchtung
benötigen, von Leuchtstoffröhren beleuchtet, welche
am Rand des Displays oder aber hinter der Anzeigefläche des
Displays angeordnet sind. Eine möglichst homogene Ausleuchtung
der Anzeigefläche wird erwünscht, weshalb sich
zwischen Leuchtstoffröhren und Anzeigefläche üblicherweise
eine Diffusorplatte befindet, welche das von den Leuchtstoffröhren
emittierte Licht homogenisiert. In Diffusorplatten kann das Licht
auch seitlich eingekoppelt werden, beispielsweise wenn die Leuchtstoffröhren
am Rande des Displays angeordnet sind. Die Diffusorplatte wirkt
dann als Lichtleiter. Bei kleineres Displays, beispielsweise Displays
von Mobiltelefonen und/oder PDAs, wird üblicherweise Licht
von LEDs seitlich in die Diffusorplatte eingekoppelt. Bei größeren
Displays findet die LED-Beleuchtung bisher noch keine nennenswerte
Anwendung, obwohl sie kostengünstiger wäre als
die Beleuchtung mit Leuchtstoffröhren, weil damit bisher
noch keine ausreichend homogen beleuchtete Leichtfläche
realisiert werden konnte. Abhilfe können die erfindungsgemäßen
seitenemittierenden Faserbündel schaffen. Werden sie in
geeigneten Strukturen hinter der Anzeigefläche verlegt,
je nach Bedarf hinter eine Diffusorplatte oder aber auch ohne, können
LEDs Licht in die Stirnflächen der Faserbündel
einkoppeln, so dass die oder das Faserbündel mit seitenemittierenden
Eigenschaften für die Hintergrundbeleuchtung des Displays
sorgt. Wird die Anordnung des Faserbündels mit dem Intensitätsverlauf
des seitlich emittierten Lichts abgeglichen, lässt sich
so kosteneffizient auch eine großflächige homogene
Hintergrundbeleuchtung für Displays erzielen.
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Alle
vorgenannten Anwendungen sind ebenso möglich mit einem
solchen Flächengebilde. Insbesondere kann ein solches Flächengebilde
auch als Teil der Sitzfläche von Sitzmöbeln ausgeführt
werden, aber auch von Bekleidung und allen für Textilien
bekannten Anwendungen.
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Die
Erfindung wird weiterhin anhand der beiliegenden Zeichnungen erläutert.
Es stellen dar:
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1a:
den Längsschnitt entlang der Faserachse einer nicht seitenemittierenden
Stufenindexfaser aus dem Stand der Technik.
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1b:
den Querschnitt einer nicht seitenemittierenden Stufenindexfaser
aus dem Stand der Technik.
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2a:
den Längsschnitt entlang der Faserachse einer erfindungsgemäßen
seitenemittierenden Stufenindexfaser mit den Kern vollumfänglich
umschließendem Streubereich.
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2b:
den Querschnitt einer erfindungsgemäßen seitenemittierenden
Stufenindexfaser mit den Kern vollumfänglich umschließendem
Streubereich.
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3a:
den Längsschnitt entlang der Faserachse einer erfindungsgemäßen
seitenemittierenden Stufenindexfaser mit Streubereichen, die den
Kern in Teilbereichen entlang der Faserachse vollumfänglich
umschließen.
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3b:
den Querschnitt einer erfindungsgemäßen seitenemittierenden
Stufenindexfaser mit Streubereichen, die den Kern in Teilbereichen
entlang der Faserachse vollumfänglich umschließen.
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4a:
den Längsschnitt entlang der Faserachse einer erfindungsgemäßen
seitenemittierenden Stufenindexfaser mit diskreten Streubereichen,
die sich auf einem Teilbereich des Kernumfangs entlang der Faserachse
erstrecken.
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4b:
den Querschnitt einer erfindungsgemäßen seitenemittierenden
Stufenindexfaser mit diskreten Streubereichen, die sich auf einem
Teilbereich des Kernumfangs entlang der Faserachse erstrecken.
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5a:
den Längsschnitt entlang der Faserachse einer erfindungsgemäßen
seitenemittierenden Stufenindexfaser mit diskreten Streubereichen,
die sich jeweils auf einem Teilbereich des Kernumfangs auf Teilbereichen
entlang der Faserachse erstrecken.
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5b:
den Querschnitt einer erfindungsgemäßen seitenemittierenden
Stufenindexfaser mit diskreten Streubereichen, die sich jeweils
auf einem Teilbereich des Kernumfangs auf Teilbereichen entlang
der Faserachse erstrecken.
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6a:
eine erfindungsgemäße Preform zum Herstellen einer
seitenemittierenden Stufenindexfaser.
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6b:
ein Faserbündel beinhaltend seitenemittierenden Stufenindexfasern.
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7:
das Schema einer Vielfaserziehanlage.
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8:
einen Schnitt quer zur Faserachse durch ein erfindungsgemäßes
Flächengebilde, bei dem die seitenemittierenden Stufenindexfasern
zwischen einem Trägerelement und einem Stabilisierungselement
fixiert sind.
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9:
einen Schnitt quer zur Faserachse durch ein alternatives erfindungsgemäßes
Flächengebilde, bei dem die seitenemittierenden Stufenindexfasern
in einem Trägerelement eingelagert sind.
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10:
einen Schnitt quer zur Faserachse durch ein erfindungsgemäßes
Flächengebilde, bei dem die seitenemittierenden Stufenindexfasern
als Faserbündel auf einem Trägerelement fixiert
sind und das Gebilde in einem Gehäuse gekapselt ist.
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11:
ein Flächengebilde mit Maßnahmen zum Anschließen
von Lichtquellen
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12:
den schematischen Schnitt durch ein Display beinhaltend ein erfindungsgemäßes
Flächenelement zur Hintergrundbeleuchtung des Displays.
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13:
ein Flächengebilde entsprechend 11, jedoch
mit Maßnahmen zum Anschließen von Lichtquellen
an beidem Stirnflächen der seitenemittierenden Stufenindexfasern.
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14:
einen Flugzeuginnenraum mit Anwendungen von Faserbündeln
mit seitenemittierenden Eigenschaften.
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15a: einen Automobilscheinwerfer mit Faserbündeln
mit seitenemittierenden Eigenschaften.
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15b: einen weiteren Automobilscheinwerfer mit
Faserbündeln mit seitenemittierenden Eigenschaften.
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16:
ein Gebäude mit einer akzentuiert leuchtenden Spitze.
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17:
die Landebahn eines Flughafens mit leuchtender Landebahnmarkierung.
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18:
Messkurven der Helligkeitsverteilung erfindungsgemäßer
seitenemittierender Stufenindexfasern im Vergleich zum Stand der
Technik.
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19:
Messkurven der spektralen Transmission erfindungsgemäßer
seitenemittierender Stufenindexfasern.
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Alle
Figuren sind schematisch, die Durchmesser ihrer Elemente sind nicht
Maßstäblich und auch die Größenverhältnisse
aller Elemente untereinander können in den realen Gegenständen
von den Zeichnungen abweichen.
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1a zeigt
den Längsschnitt entlang der Faserachse (A) einer Stufenindexfaser
aus dem Stand der Technik. Diese Stufenindexfaser besteht aus einem
Kern (1) mit dem Brechungsindex n1.
Dieser ist vollumfänglich von dem Mantel (2) umschlossen, welcher
den Brechungsindex n2 aufweist. Einfallendes
Licht (4) wird in dem Kern (1) geleitet, weil
aufgrund des kleineren Brechungsindex n2 Totalreflektion
am Mantel (2) auftritt. Allerdings ist die Bedingung der
Totalreflektion nur bis zu einem Grenzwinkel des auf den Mantel
treffenden Lichts möglich, der von den Werten der Brechungsindices
von Kern und Mantel abhängig ist. Der Grenzwinkel βmin kann berechnet werden durch sin(βmin) = n2/n1, wobei βMin von
einer Ebene senkrecht zur Faserachse gemessen wird.
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Die
Brechungsindices des Faserkerns und des ihn umgebenden Mantels sind
ebenso für den Akzeptanzwinkel αMax maßgeblich,
welcher gemessen von der Faserachse (A) den maximalen Winkel des
auf die Endfläche der Faser treffenden Lichts beschreibt,
welches in die Faser einkoppeln kann. Als Maß für
die Fähigkeit der Faser, schräg einfallendes Licht
einzukoppeln, ist die numerische Aperatur NA der
Faser gebräuchlich. Sie berechnet sich zu NA =
n sin(αMax) = (n1 2 – n2 2)1/2, wobei n den
Brechungsindex des Mediums repräsentiert, welches das Licht
vor dem Einkoppeln in die Faser durchläuft.
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1b zeigt
den Querschnitt der Faser aus 1a, d.
h. einen Schnitt quer zur Faserachse (A). Die in 1a und 1b dargestellten
Fasern weisen keine seitenemittierenden Eigenschaften auf, da sie
keinen Streubereich enthalten.
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2a zeigt
eine erfindungsgemäße seitenemittierende Stufenindexfaser
in ihrem Längsschnitt entlang der Faserachse (A). Diese
Faser weist einen Streubereich (3) auf, der sich zwischen
Kern (1) und Mantel (2) der Faser befindet und
den Kern (1) vollumfänglich umschließt.
In die Faser eingekoppeltes Licht (4) wird in dem Streubereich
(3) nach außen, d. h. radial aus der Faser ausgekoppelt,
auch wenn der Winkel βMin überschritten
wird. Ohne Vorliegen des Streubereichs (3) wäre
ansonsten die Bedingung der Totalreflektion erfüllt und
die Faser würde das Licht im wesentlichen im Kern (1)
leiten. Verantwortlich für die Auskopplung des Lichts (4)
ist die Streuung des Lichts (4) an den in dem Streubereich
(3) eingelagerten Streupartikeln. Weil das Material des
Streubereichs (3), in dessen Matrix die Streupartikel eingelagert
sind, im wesentlichen den gleichen Brechungsindex n1 wie das
Material des Kerns (1) aufweist, kann das Licht (4)
von dem Matrixmaterial weitgehend ungehindert zu den Streupartikeln
gelangen. Durch einzelne oder mehrfache Interaktion mit den Streupartikeln
kann es durch die Streupartikel von seinem ursprünglichen
Einfallswinkel abgelenkt werden, so dass der Auftreffwinkel auf
den Mantel (2) so herabgesetzt wird, dass er kleiner als βmin ist und das Licht aus der Faser auskoppeln
kann. Ist der Winkel des Einfallens auf den Mantel (2)
größer als βmin,
erfolgt eine Rückreflektion in den Streubereich (3)
oder je nach Auftreffen und/oder Interaktion mit den Streupartikeln
in den Kern (1).
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Trifft
das Licht (4) auf seinem Weg durch den Streubereich (3)
zufällig auf keine Streupartikel, trifft es auf den Mantel
(2) und verhält sich so, als ob kein Streubereich
vorhanden wäre. Das bedeutet in diesem Fall, dass falls
der Winkel des Durchtretens durch den Streubereich (3)
und damit der Winkel des Auftreffens auf den Mantel (2)
größer als βmin ist,
das Licht von dem Mantel (2) wieder in den Streubereich
(3) zurückreflektiert wird. Das rückreflektierte
Licht kann wie im Fall zuvor beschrieben seinerseits wieder auf
Streupartikel treffen, wodurch sich Strahlengänge ergeben
können, die letztendlich zu einer Auskopplung des Lichts
aus der Faser oder zu seiner Leitung im Kern (1) führen
können.
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Dass
der Streubereich (3) den Kern vollumfänglich umschließt,
ist anhand von 2b gut ersichtlich, welche den
Querschnitt der Faser nach 2a zeigt.
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In 3a ist
sind Streubereich (3) der gezeigten Faser so ausgestaltet,
dass sie alternierend Bereiche mit eingelagerten Streupartikeln
aufweisen, die sich entlang der Faserachse (A) erstrecken und den
Kern (1) entsprechend dem Querschnitt nach 3b vollumfänglich
umschließen und sich mit Bereichen entlang der Faserachse
(A) abwechseln, welche zwar das Matrixmaterial des Streubereichs
aufweisen, aber in das keine Streupartikel eingelagert sind. Trifft
das in dem Kern (1) geleitete Licht (4) auf Streubereiche
(3) mit eingelagerten Streupartikel, kann das Licht (4)
entsprechend den zuvor beschriebenen Mechanismen mit einer bestimmten
Wahrscheinlichkeit radial ausgekoppelt werden. Trifft in dem Kern
(1) geleitetes Licht (5) jedoch auf Bereiche des
Streubereichs, welche keine Streupartikel aufweisen, tritt es weitgehend
ungehindert durch diese Bereiche, weil sie wie beschrieben den gleichen
Brechungsindex n1 wie der Kern (1)
aufweisen und können durch Totalreflektion am Mantel (2)
in der Faser geleitet werden. Durch das gezielte Einstellen des
Intervalls zwischen den Streubereichen (3) mit eingelagerten
Streupartikeln und den Bereichen ohne eingelagerte Streupartikel
kann die Menge des ausgekoppelten Lichts eingestellt werden. Wie
bereits beschrieben sind allerdings auch andere Parameter für
die Effizienz der Auskopplung verantwortlich.
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4a zeigt
den Längsschnitt einer erfindungsgemäßen
Stufenindexfaser entlang der Faserachse (A), die diskrete Streubereiche
(3) aufweist, die sich entlang der Faserachse (A) erstrecken,
welche sich aber wie anhand dem Querschnitt nach 4b ersichtlich
nur auf Teilbereichen des Kernumfangs erstrecken. Anders ausgedrückt
sind in diesem Fall nur Teilbereiche der Kernumfangsfläche
mit Streubereichen (3) bedeckt. Daher wird in diesem Fall
von diskreten Streubereichen gesprochen. Wie zuvor beschrieben wurde,
werden diese diskreten Streubereiche durch das Verschmelzen von
Inlaystäben mit einem Kernstab erzeugt. Die in 4b dargestellte
Form ist rein schematisch zu verstehen. Der diskrete Streubereich
(3) kann wie auch immer geformt sein. Im wesentlichen bestimmt
der Verschmelzungsprozeß die tatsächliche Form
des diskreten Streubereichs (3). Wie anhand von 2a beschrieben,
kann Licht (4) aus durch die diskreten Streubereiche (3)
aus der Faser radial ausgekoppelt werden.
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Analog
zu dem Ausführungsbeispiel nach 3a ist
es auch bei dem Vorliegen von diskreten Streubereichen (3)
entsprechend 4a möglich, dass die
diskreten Streubereiche (3) nur auf Teilstücken
ihrer Ausdehnung entlang der Faserachse (A) mit Streupartikeln versehen
sind. Ein Längsschnitt entlang der Faserachse (A) einer
solchen Faser ist in 5a dargestellt, ein Querschnitt
in 5b.
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6a zeigt
eine Preform (10), welche zum Herstellen eines erfindungsgemäßen
Faserbündels mit den Kern vollumfänglich umschließenden
Streubereichen oder den Kern nur auf Teilbereichen des Kernumfangs
umschließenden diskreten Streubereichen geeignet ist. Sie
ist somit als Vorprodukt der erfindungsgemäßen Faser
notwendig. Die Preform (10) beinhaltet einen Kernstab (11),
um den die Inlaystäbe (13) angeordnet sind. Der
Kernstab (11) und die Inlaystäbe (13)
sind von einem Hüllrohr (12) umgeben. In den meisten Fällen
werden Kernstab (11) und Hüllrohr (12)
koaxial zueinander ausgereichtet, d. h. dass die Achse von Kernstab
(11) und Hüllrohr (12) im wesentlichen
aufeinander liegen, und sich zwischen Kernstab (11) und
Hüllrohr (12) die Inlaystäbe (13)
befinden. Die Achsen der Inlaystäbe (13) sind
im Regelfall parallel zur Achse von Kernstab (11) und Hüllrohr
(12) ausgerichtet.
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In 6b ist
ein Faserbündel (23) dargestellt, welches eine
Vielzahl von seitenemittierenden Stufenindexfasern (22)
enthält. In der vorliegenden Form ist es von einem äußeren
Mantel (24) umgeben, welcher das Bündel vor mechanischen
Belastungen schützt und welcher wie beschrieben aus Kunststoffen
und/oder Glasfasern bestehen kann.
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Der
Kernstab besteht aus einem Glas mit dem Brechungsindex n1 und das Hüllrohr aus einem Glas mit
dem Brechungsindex n2. Die Inlaystäbe
bestehen ebenfalls aus einem Glas mit dem Brechungsindex n1, in das die Streupartikel eingelagert sind.
Wie beschrieben wird es bevorzugt, wenn das Glas der Inlaystäbe (13)
weitgehend identisch mit dem des Kernstabes (11) ist, da
so die Übereinstimmung der Brechungsindices am besten gewährleistet
werden kann und auch am wenigsten Gefahr von unerwünschten
Kontaktreaktionen besteht, welche beim Faserzug auftreten können
und welche die Faserqualität entscheidend herabsetzen können.
Um eine unter Spannung stehende Faser zu erhalten, wird das Glas
des Hüllrohres (12) wie beschrieben bevorzugt
so gewählt, dass seine thermische Ausdehnung kleiner als
die des Glases des Kernstabes (11) ist.
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Beim
Ausziehen der Preform (10) wird aus dem Kernstab (11)
der Faserkern (1) und aus dem Hüllrohr (12)
der Mantel (2). Die Inlaystäbe (13) mit
den eingelagerten Streupartikeln verschmelzen beim Faserziehen mit
dem Kernstab (11) und dem Hüllrohr (12)
und werden zu den Streubereichen (3). Es ist ebenfalls
möglich, dass die Inlaystäbe (13) dabei
auch miteinander verschmelzen. Erfolgt eine entsprechend starke
Verschmelzung und/oder sind hinreichend viele Inlaystäbe
(13) in der Preform (10) enthalten, können
die Inlaystäbe (13) während des Faserziehens
einen Streubereich (3) bilden, der den Faserkern (1)
entsprechend den 2a bis 3b vollumfänglich
umschließt. Ist die Verschmelzung der Inlaystäbe
(13) untereinander unvollständig, entstehen die
diskreten Streubereiche (3) entsprechend den 4a bis 5b.
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7 zeigt
das gleichzeitige Faserziehen von Fasern (22) aus mehreren
Preformen (10) in einer Vielfaserziehanlage. Die Preformen
(10) werden in ein Heizaggregat (20) eingebracht.
Zumindest der untere Bereich der Preformen (10) wird Ziehtemperatur
gebracht. Üblicherweise beinhaltet das Heizaggregat (20)
mehrere Heizbuchsen, wobei jeder Preform (10) eine Heizbuchse
zugeordnet ist. In der Heizbuchse sind üblicherweise die
Mittel zum Aufheizen der Preform (10) enthalten. Mehrere
Fasern (22) werden gemäß der Zeichnung gleichzeitig
gezogen, über eine Umlenkrolle (21) umgelenkt
und auf einer Aufwickelspule aufgewickelt. Auf der Aufwickelspule
befindet sich ein Faserbündel (23), das in diesem
Fall nicht von einem äußeren Mantel umgeben ist.
Die Anzahl der Fasern in dem Faserbündel entspricht der
Anzahl der gleichzeitig gezogenen Fasern (22).
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8 zeigt
den prinzipiellen Aufbau eines Flächengebildes gemäß der
Erfindung als Schnitt quer zur Faserbündelachse (A). Die
einzelnen seitenemittierenden Stufenindexfasern (22) sind
hier als Monolage auf ein transparentes Trägerelement (71)
aufgeklebt und somit mit diesem fixiert. Das durch die seitenemittierenden
Stufenindexfasern (22) emittierte Licht (4) tritt
durch das Trägerelement (71) und wird von dort
bevorzugt in alle möglichen Raumrichtungen abgestrahlt.
Die den Stufenindexfasern abgewandte Oberfläche des Trägerelements
(71) wirkt somit als bevorzugt homogen leuchtende Abstrahlfläche.
Rückseitig ist ein Stabilisierungselement (72)
mit den seitenemittierenden Stufenindexfasern verbunden, so dass
die diese mit dem Trägerelement (71) und dem Stabilisierungselement
(72) eine Sandwich-Struktur ausbilden. Als Stabilisierungselement
(72) kann beispielsweise eine Aluminiumfolie verwendet
werden, deren Fixierung kann auf einfache Weise durch verkleben
erfolgen.
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In 9 ist
eine Variante dargestellt, bei der die vorwiegend parallel ausgerichteten
seitenemittierenden Stufenindexfasern (22) von einem transparenten
Kunststoff umspritzt sind, welcher auf diese Weise das Trägerelement
(71) bildet. Dies kann abschnittsweise als Spritzgießprozess
oder quasi endlos als Extrusionsprozess geschehen. Das von den Stufenindexfasern
emittierte Licht (4) kann dabei bevorzugt von beiden Oberflächen
des Flächengebildes abstrahlen. Es ist aber ebenso möglich,
dass eine Oberfläche des Flächengebildes mit einer
reflektierenden Schicht versehen wird, so dass nur die Lichtabstrahlung
in eine Richtung erfolgen kann, deren Intensität aber erhöht
wird.
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In 10 liegen
die seitenemittierenden Stufenindexfasern zumindest als Bestandteil
von zueinander beabstandeten Faserbündeln (23)
vor, in welchen eine Vielzahl von seitenemittierenden Stufenindexfasern (22)
enthalten ist. Dabei sind die Faserbündel (23)
auf einem Trägerelement (71) mit einer reflektiven
Deckschicht fixiert. Die ganze Anordnung eingekapselt (75).
Das von den Faserbündeln (23) emittierte Licht
(4) tritt durch die Verkapselung (75). Diese kann
aus einem transparenten Kunststoff bestehen. Andere Materialien sind
allerdings ebenso möglich, so dass eine hermetische Verkapselung
des Flächengebildes ermöglicht wird. Selbstverständlich
ist es auch möglich, dass bei dieser Verkapselungslösung
anstatt der Faserbündel (23) auch seitenemittierende
Stufenindexfasern (22) auf dem Trägerelement (71)
fixiert werden.
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11 zeigt
ein Flächengebilde, bei dem die seitenemittierenden Stufenindexfasern
(22) und/oder Faserbündel (23) beinhaltend
die seitenemittierenden Stufenindexfasern vorwiegend parallel angeordnet
sind. Dabei können die Stufenindexfasern (22)
und/oder die Faserbündel (23) miteinander fixiert
sein und/oder mit nicht abgebildeten Trägerelementen (71)
und/oder Stabilisierungselementen (72) verbunden sein.
Eine Lichtquelle (81) kann in die Stirnfläche
der erfindungsgemäßen Stufenindexfasern (22)
und/oder die Faserbündel (23) eingekoppelt werden.
Dazu sind die Stufenindexfasern (22) und/oder die Faserbündel
(23) mittels der Lichtleiterbündelung (83)
zusammengefasst, so dass die flächige Anordnung zu einer Einkoppelfläche
(82) umgebildet wird. In der Einkoppelfläche (82)
sind die Stirnflächen der Stufenindexfasern (22)
bevorzugt möglichst dicht zusammengefasst. Wird Licht von
der Lichtquelle (81) über die Einkoppelfläche
(82) in die Stufenindexfasern (22) und/oder die
Faserbündel (23) und damit in das Flächengebilde
eingekoppelt, kann durch die parallel angeordneten Stufenindexfasern
(22) und/oder Faserbündel (23) seitlich
ausgekoppelt und von der Fläche emittiert werden (4).
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Entsprechend 13 kann
das Flächengebilde auch zwei Einkoppelflächen
(81, 82) aufweisen, so dass in das Faserbündel
(23) und/oder die seitenemittierenden Stufenindexfasern
(22) von beiden Stirnflächen Licht eingekoppelt
werden kann. Je nach Art der Anordnung der Faserbündel
(23) und/oder die seitenemittierenden Stufenindexfasern
(22) ist aber auch eine höhere Anzahl von Einkoppelflächen
(81, 82) möglich.
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12 stellt
den schematischen Schnitt durch ein Display beinhaltend ein erfindungsgemäßes
Flächenelement zur Hintergrundbeleuchtung des Displays
dar. Hierbei wird eine Anzeige-Einheit (91) mittels mehrerer
beabstandeter, parallel zueinander angeordneten Lichtleiterbündeln
(23) mit jeweils einer Vielzahl von seitenemittierenden
Stufenindexfasern (22) hinterleuchtet. Das Faserbündel
(23) ist auf einem Trägerelement (72)
fixiert, das bevorzugt auf der dem Faserbündel (23)
zugewandten Seite verspiegelt ist. Die Anzeige-Einheit (91)
kann beispielsweise eine TFT-Einheit mit den beiden Polarisationsplatten
und den Flüssigkristallen dazwischen sein. Das von dem
Faserbündel (23) emittierte Licht (4)
tritt durch die TFT-Einheit hindurch. Besonders bevorzugt werden
in diesem Anwendungsbeispiel LEDs als Lichtquelle (81)
verwendet.
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In 14 ist
der Innenraum eines Flugzeuges dargestellt, beispielsweise die Kabine
eines Passagierflugzeugs. Faserbündel beinhaltend die erfindungsgemäßen
seitenemittierenden Fasern können vielfältige Anwendungen
in Flugzeugkabinen finden. Wenn die äußeren Mäntel
der Faserbündel aus Materialien gebildet werden, die Flammfest
sind, erfüllen die Faserbündel, die ansonsten
Glas enthalten, die Zulassungsbestimmungen der für die
Zulassung von Passagierflugzeugen zuständigen Behörden
und die anwendbaren Herstelleranforderungen. In 14 sind
die seitenemittierenden Faserbündel mitunter als breite
Bänder dargestellt. Diese Darstellung muß nicht
Maßstabsgerecht sein. Üblicherweise werden die
Faserbündel als schmaler Faserstrang verwendet, der als
leuchtende Linie erscheint.
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Ein
solches Leuchtband kann als Konturbeleuchtung (30) entlang
Fenster der Flugzeugkabine, der Fächer der Handgepäckaufbewahrung
oder von Innenraumteilern angebracht sein. Generell ist jede Form
von Konturbeleuchtung innerhalb der Flugzeugkabine möglich.
In dem Boden der Flugzeugkabine ist das seitenemittierende Faserbündel
zur Markierung der Wege (31) innerhalb des Flugzeugs angebracht.
Besonders vorteilhaft ist diese Wegemarkierung (31) zur
Markierung der Wege zu den Notausstiegen. Ebenso ist es möglich, die
seitenemittierenden Faserbündel als Konturbeleuchtung für
Sitze (33) zu verwenden. Neben dem dekorativen Effekt hat
diese Anwendung den Vorteil, dass zur Einstellung von Nachtverhältnissen
in der Kabine, welche für die Passagiere zum Unterstützen
von Schlafphasen eingesetzt werden, das Umgebungslicht reduziert werden
kann, aber die Passagiere ihre Sitzplätze immer noch auffinden
können. Man hat erkannt, dass gerade auf Langstreckenflügen
das Einlegen von Schlafphasen die Reise für die Passagiere
stressfreier macht. Daher wird immer mehr Wert auf eine geeignete
Nachtausstattung von Flugzeuginnenkabinen gelegt.
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Werden
die seitenemittierenden Lichtleitfasern in Form eines Flächengebildes
verwendet, beispielsweise indem sie mit Textilfasern verwoben werden,
können sie in das Gewebe der Sitzbezüge integriert
werden. Dann ist es mit den Fasern nicht nur möglich, Konturbeleuchtungen
zu realisieren, sondern auch Flächen wie Teile der Oberfläche
der Sitze (32) leuchtend zu gestalten.
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15a zeigt einen Automobilscheinwerfer (40),
in den seitenemittierende Faserbündel Beleuchtungsaufgaben übernehmen.
In diesem Beispiel umschließen sie als Ring (41)
Abblendlicht (42) und/oder Fernlicht (42). Die
seitenemittierenden Faserbündel können so innerhalb
des Scheinwerfers (40) als Standlicht oder Tagfahrlicht
eingesetzt werden.
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In 15b ist ebenfalls ein Automobilscheinwerfer (40)
dargestellt, in welchem das seitenemittierende Faserbündel
(45) als Strang unterhalb der Hauptscheinwerfer (42)
angeordnet ist. Auch in diesem Beispiel kann es neben dekorativen
Funktionen die Aufgaben als Stand- und/oder Tagfahrlicht realisieren.
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Die
Anwendung des erfindungsgemäßen Faserbündels
(41, 45) in Automobilscheinwerfern (40)
ist vorteilhaft, da das Faserbündel (41, 45)
zumindest überwiegend aus Glas besteht und somit Beständig
gegenüber Hitze und Verwitterung ist, die durch das Einwirken
von aggressiven Substanzen verstärkt werden kann. Das erfindungsgemäße
Faserbündel aus Glas ist gegenüber Verwitterung
und Hitzebelastung unempfindlicher als seitenemittierende Faserbündel
aus Kunststoffen. Außerdem können sehr viel höhere
Lichtleistungen in Faserbündel aus Glas eingekoppelt werden,
als es in Faserbündel aus Kunststoff möglich ist.
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Ebenso
eignen sich insbesondere LEDs zur Einkopplung in seitenemittierende
Faserbündel besonders gut, da ihre im Vergleich zu Glühlampen
oder Gasentladungslampen geringe Abstrahlfläche eine effiziente
Einkopplung ohne eine grußvolumige Optik ermöglicht.
So lassen sich in einem Automobilscheinwerfer u. a. Kosten, Gewicht
und Platz sparen. Gegenüber dem Anbringen von bandförmig
angeordneten LEDs hat die Verwendung eines seitenemittierenden Faserbündels
(41, 45) in Automobilscheinwerfern (40)
den Vorteil, dass das Licht homogen ausgestrahlt wird, so dass nicht
der ästhetisch unschöne Eindruck einzelner Leuchtpunkte
entsteht, andere Verkehrsteilnehmer nicht durch eine Vielzahl von
Leuchtpunkten irritiert werden, der Leuchteffekt weitgehend winkelunabhängig
ist und die Anzahl von LEDs verringert wird und dadurch Energie beim
Gebrauch des Scheinwerfers eingespart werden kann, was wiederum
den Kraftstoffverbrauch des Fahrzeugs senken kann.
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16 zeigt
die Konturbeleuchtung (51) von Teilen eines Gebäudes
(50). Im vorliegenden Beispiel ist das Gebäude
ein Hochhaus, wobei die Umrisse der Kuppel für den Betrachter
durch die seitenemittierenden Faserbündel als leuchtend
erscheinen.
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Anhand 17 ist
die Anwendung der erfindungsgemäßen Faserbündel
mit seitenemittierenden Eigenschaften als Markierung von Landebahnen
von Luftfahrzeugen (60) dargestellt. Sowohl die seitliche
Markierung (61) als auch ein Mittelstreifen (62)
lassen sich wie zuvor beschrieben vorteilhaft mittels der erfindungsgemäßen
seitenemittierenden Stufenindexfasern realisieren.
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In 18 sind
die gemessenen Helligkeiten der Seitenemission von erfindungsgemäßen
seitenemittierenden Stufenindexfasern (90, 91, 92)
in gegen die den Abstand von der Stirnfläche der Faser
aufgetragen. Die Kurven (93) und (94) repräsentieren
seitenemittierende Stufenindexfasern aus dem Stand der Technik als Vergleich.
Die Messung der Helligkeit in Abhängigkeit des Abstands
ergibt das Helligkeitsverteilungsprofil der seitenemittierenden
Faser. Möglichst große Helligkeiten über
einen möglichst großen Abstand sind für
die meisten Anwendungen erwünscht. Die Helligkeitswerte
in der 18 sind in willkürlichen
Einheiten angegeben. Kurve (91) zeigt das Helligkeitsverteilungsprofil
einer erfindungsgemäßen seitenemittierenden Stufenindexfaser,
die aus einer Preform mit 45 Inlaystäben ausgezogen wurden,
Kurve (92) eine solche aus einer Preform mit 93 Inlaystäben
und Kurve (90) eine aus einer Preform mit 15 Inlaystäben.
Die Streupartikel bestanden in allen Fällen aus Pt. Wie
man erkennen kann, sind die Helligkeiten und somit die Auskoppeleffizienz
der erfindungsgemäßen seitenemittierenden Stufenindexfasern
(90, 91, 92) signifikant größer
als die aus dem Stand der Technik bekannten (93, 94).
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Kurve
(94) repräsentiert eine Stufenindexfaser, bei
welcher in die Preform des Kernstabes eine Nut parallel zur Kernstabachse
hineingefräst wurde. Die ausgezogene Faser weist demnach
einen unrunden Kern mit einer Kerbe entlang der Faserachse auf.
Wie man anhand der sehr niedrigen Helligkeitswerte erkennen kann,
ist die Auskoppeleffizienz einer solchen Faser nur sehr klein, weshalb
sie nur einen sehr schwachen Seitenemissionseffekt zeigt. Sie leuchtet
sozusagen nur sehr dunkel, weshalb eine solche Faser für
die meisten Anwendungen unbrauchbar ist.
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Bei
der Faser, welche durch Kurve (93) repräsentiert
wird, wurde der Kern der Faser mit Streupartikeln dotiert. Wie man
erkennen kann koppelt eine solche Faser zwar einigermaßen
gut das geführte Licht aus, allerdings ist innerhalb einer
Kurzen Strecke auch schon keine Seitenemission mehr festzustellen.
Dadurch ist auch eine solche Faser für Anwendungen, welche
größere Faserlängen erfordern, nur nachteilig
einzusetzen.
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Durch
einen Vergleich der Kurven der erfindungsgemäßen
seitenemittierenden Stufenindexfasern (90, 91, 92)
mit denjenigen aus dem Stand der Technik (93, 94)
sieht man sofort, dass die erfindungsgemäßen Fasern
in brauchbaren Helligkeitsbereichen (Helligkeitswerte über
2) über eine längere Faserstrecke den Seitenemissionseffekt
aufweisen als die Fasern aus dem Stand der Technik. Die Auskoppeleffizienz
korreliert mit der Zahl der Inlaystäbe, wie insbesondere
durch den Vergleich der Kurven (91) und (92) festzustellen
ist. Solche Fasern leuchten sehr hell über kürzere
Strecken. Werden längere Faserlängen gewünscht,
ist eine homogenere Helligkeitsverteilung durch eine Reduzierung
der Inlaystäbe möglich, wie Kurve (90)
zeigt. Durch den Vergleich der Kurven (90, 91, 92)
der erfindungsgemäßen seitenemittierenden Stufenindexfasern
lässt sich auch sehr gut die Skalierbarkeit des Seitenemissionseffekt
durch die Zahl der Inlaystäbe in der Preform demonstrieren.
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Ein
weiterer Beleg für die Skalierbarkeit des Seitenemissionseffekts
durch die Zahl der Inlaystäbe kann 19 entnommen
werden, in welcher die Transmission erfindungsgemäßer
seitenemittierender Stufenindexfasern gegen die Wellenlänge
des in der Faser geleiteten Lichts aufgetragen ist. Je größer
die Transmission, desto mehr des eingekoppelten Lichts wird in der
Faser geleitet. Da die gemessenen Faser faktisch keine Absorption
im Faserkern aufwiesen, ist die Transmission auch ein Maß für
die Effizienz der gewünschten seitlichen Auskopplung aus
der Fasern. Dies bedeutet, dass je größer die
Transmission ist, der Effekt der Seitenemission umso geringer ist.
Eine Faser, welche ein höhere Transmission aufweist, leuchtet
demnach schwächer.
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Kurve
(95) repräsentiert eine erfindungsgemäße
seitenemittierende Stufenindexfaser, welche aus einer Preform mit
15 Inlaystäben gezogen wurde, deren Durchmesser 2,8 mm
betrug. Die Streupartikel bestanden bei allen dargestellen Kurven
im wesentlichen aus nanofeinem Pt-Pulver. Bei Kurve (95)
wurde eine Größenverteilung gewählt,
dass der Durchmesser der Streupartikel von 500 nm bis 1200 nm betrug.
Kurve (96) repräsentiert eine erfindungsgemäße
seitenemittierende Stufenindexfaser, welche ebenfalls aus einer
Preform mit 15 Inlaystäben des Durchmessers 2,8 mm gezogen
wurde, wobei die Größenverteilung der Streupartikel so
gewählt wurde, dass deren Durchmesser von 150 nm bis 450
nm betrug. Wie man anhand dem Vergleich der Kurven (95)
und (96) erkennen kann, bewirken kleinere Streupartikel
im Wellenlängenbereich bis etwas 560 nm eine geringfügig
geringere Transmission, im Bereich über etwas 560 nm eine
geringfügig größere Transmission.
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Die
Kurven (97) und (98) repräsentieren erfindungsgemäße
seitenemittierende Stufenindexfaser, welche ebenfalls aus einer
Preform mit 30 Inlaystäben des Durchmessers 2,8 mm gezogen
wurde. Die Streupartikel bestanden wiederum im wesentlichen aus
nanofeinem Pt-Pulver. Bei Kurve (97) betrug der Durchmesser der
Streupartikel von 150 nm bis 450 nm, bei Kurve (98) von
500 nm bis 1200 nm. Bei einer Wellenlänge bis etwa 700
nm weist die Faser mit kleineren Streupartikeln (Kurve (97))
eine größere Transmission als die Faser mit größeren
Streupartikeln (Kurve (98)) auf, bei Wellenlängen über
etwa 700 nm dreht sich das Verhältnis um.
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Der
Vergleich der Transmissionen der Fasern, die aus Preformen mit 15
Inlaystäben gezogen wurden (Kurven (95) und (96)),
mit Fasern, die aus Preformen mit 30 Inlaystäben (Kurven
(97) und (98)) gezogen wurden zeigt, dass Fasern,
die Erhöhung der Zahl der Inlaystäbe in der Preform
die Transmission der resultierenden Faser reduziert und somit die
Effizienz der seitlichen Auskopplung aus der Faser erhöht.
Auch dadurch kann die Skalierbarkeit des Seitenemissionseffekts
durch die Wahl der Anzahl der Inlaystäbe in der Preform belegt
werden.
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Zum
Erzeugen einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
seitenemittierenden Stufenindexfaser wurde ein Kernstab (11)
mit feuerpolierter Oberfläche zusammen mit Inlaystäben
(13) und einem Hüllrohr gemäß dem
beschriebenen Verfahren zu einer Faser ausgezogen. Der Kernstab
wies einen Durchmesser von 30 mm auf. Das Hüllrohr (12)
hatte einen Außendurchmesser von 35 mm und einen Innendurchmesser
von 33,5 mm. In das an einem Ende zugeschmolzene Hüllrohr
(12) wurde der Kernstab (11) eingesteckt und in
den dazwischenliegenden Spalt wurden 1 bis 100 Inlaystäbe
(13) aus einem Glas mit der gleichen Zusammensetzung wie
der Kernstab (11) angeordnet, welchem in der Schmelze jedoch
nanofeine Zirkonpartikel oder nanofeine Edelmetallpartikel im Konzentrationsbereich
von 1 ppm bis 100 ppm zugesetzt wurden. Der Durchmesser der Inlaystäbe
betrug zwischen 0,1 mm und 2 mm. Das geschlossene Ende der so entstandenen
Preform (10) wurde unter Anlegen eines Unterdrucks am offenen
Ende der Preform zwischen Kernstab (11) und Hüllrohr
(12) in das Heizaggregat (20) einer bekannten
Ziehanlage eingefahren und bis zur Ziehtemperatur erhitzt. Nach
Erweichen des Endes der Preform (10) wurde dieses nach
unten aus dem Heizaggregat (20) gezogen und somit zu einer
Faser verjüngt. Durch diesen Prozeß wurden die
Inlaystäbe (13) so stark erweicht, dass sie sich
verformten und schließlich einen Streubereich (3)
zwischen Kern (1) und Mantel (2) der Faser (22)
bildeten. Durch Nachführen der Preform (10) in
dem Heizaggregat (20) war ein kontinuierlicher Faserziehprozeß möglich,
dessen Ergebnis eine seitenemittierende Stufenindexfaser mit einem
Durchmesser von 5 μm bis 300 μm und einer Länge
von mehreren Kilometern war.
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Vorteilhaft
können als Materialien für den Kernstab (11)
und somit für den Kern (1) Gläser mit
den im Folgenden genannten Zusammensetzungen eingesetzt werden.
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Kernglas
Variante 1 mit Brechungsindex n
1 von 1,65
bis 1,75, beinhaltend (in Mol% auf Oxidbasis)
| SiO2 25 bis 45 | Ta2O5 0,1 bis 6 |
| B2O3 13 bis 25 | ZrO2 0,1 bis 8 |
| CaO
0 bis 16 | ZnO
0,1 bis 8 |
| SrO
0 bis 8 | CaO
+ SrO + BaO + ZnO > 33 |
| BaO
17 bis 35 | Al2O3 0 bis 5 |
| La2O3 2 bis 12 | |
-
Kernglas
Variante 2 mit Brechungsindex n1 von 1,65
bis 1,75, beinhaltend (in Mol% auf Oxidbasis)
- SiO2 54,5 bis 65
- ZnO 18,5 bis 30
- Summe der Alkalioxide 8 bis 20
- La2O3 0 bis
3
- ZrO2 2 bis 5
- HfO2 0,02–5
- ZrO2 + HfO2 2,02
bis 5
- BaO 0,4 bis 6
- SrO 0 bis 6
- MgO 0 bis 2
- CaO 0 bis 2
- Summe der Erdalkalioxide 0,4 bis 6
- Li2O 0,5 bis 3, jedoch nicht mehr als
25 Mol% der Summe der Alkalioxide SbO + ZrO2 +
HfO2 > 58,5
- Verhältnis ZnO:Summe der Erdalkalioxide > 3,5:1
-
Kernglas
Variante 3 mit Brechungsindex n
1 von 1,58
bis 1,65, beinhaltend (in Mol% auf Oxidbasis)
| SiO2 50 bis 60 | Nb2O5 0 bis 4 |
| B2O3 0 bis 15 | La2O3 + Y2O3 + Nb2O5 0
bis 4 |
| BaO
10 bis 35 | Na2O 4,5 bis 10 |
| SrO
0 bis 18 | K2O 0,1 bis 1 |
| Sr
+ Ba 10 bis 35 | Rb2O 0 bis 1,5 |
| ZnO
0 bis 15 | Cs2O 0 bis 1,5 |
| Sr
+ Ba + Zn 10 bis 40 | Rb2O + Cs2O 0 bis 1,5 |
| B2O3 + ZnO 5 bis 35 | Summe
der Erdalkalioxide 4,8–11 |
| Al2O3 0,1 bis 1,9 | MgO
0 bis 6 |
| ZrO2 0 bis 4 | CaO
0 bis < 5 |
| La2O3 0 bis 4 | |
| Y2O3 0 bis 4 | |
-
Kernglas
Variante 4 mit Brechungsindex beinhaltend (in Gew.-% auf Oxidbasis)
- SiO2 42 bis 53
- ZnO 30 bis 38
- Na2O < 14
- K2O < 12
- Na2O + K2O ≥ 2
- BaO < 0,9
-
Kernglas
Variante 5 mit Brechungsindex beinhaltend (in Gew.-% auf Oxidbasis)
- SiO2 30 bis 45
- B2O3 < 12
- ZnO < 10
- BaO 25 bis 40
- Na2O < 10
- K2O < 2
- Al2O3 < 1
- La2O3 < 10
-
Mantelglas
Variante 1 (in Gew.-% auf Oxidbasis), beinhaltend
| SiO2 70 bis 78 | MgO
0 bis 1 |
| Al2O3 0 bis 10 | CaO
0 bis 2 |
| B2O3 5 bis 14 | SrO
0 bis 1 |
| Na2O 0 bis 10 | BaO
0 bis 1 |
| K2O 0 bis 10 | F
0 bis 1 |
und im wesentlichen kein Li
2O.
-
Mantelglas
Variante 2 (in Gew.-% auf Oxidbasis), beinhaltend
| SiO2 63 bis 75 | MgO
0 bis 5 |
| Al2O3 1 bis 7 | CaO
1 bis 9 |
| B2O3 0 bis 3 | BaO
0 bis 5 |
| Na2O 8 bis 20 | F
0 bis 1 |
| K2O 0 bis 6 | |
und im wesentlichen kein Li
2O.
-
Mantelglas
Variante 3 (in Gew.-% auf Oxidbasis), beinhaltend
- SiO2 75 bis 85
- Al2O3 1 bis
5
- B2O3 10 bis 14
- Na2O 2 bis 8
- K2O 0 bis 1
und im wesentlichen
kein Li2O und MgO.
-
Mantelglas
Variante 4 (in Gew.-% auf Oxidbasis), beinhaltend
- SiO2 62 bis 70
- B2O3 > 15
- Li2O > 0.1
- Na2O 0 bis 10
- K2O 0 bis 10
- MgO 0 bis 5
- CaO 0 bis 5
- SrO 0 bis 5
- BaO 0 bis 5
- ZnO 0 bis 5
- F 0 bis 1
-
Mantelglas
Variante 5 (in Gew.-% auf Oxidbasis), beinhaltend
- SiO2 60 bis 72
- B2O3 < 20
- Al2O3 < 10
- Na2O < 18
- K2O < 15
- Li2O < 5
- F ≤ 1
-
Mantelglas
Variante 6 (in Gew.-% auf Oxidbasis), beinhaltend
- SiO2 72–78
- B2O3 5 bis 15
- Al2O3 5 bis
10
- Na2O < 10
- K2O < 10
- Li2O < 5
- F ≤ 1
-
Mantelglas
Variante 7 (in Gew.-% auf Oxidbasis), beinhaltend
- SiO2 70–80
- B2O3 < 5
- Al2O3 < 10
- La2O3 < 2
- Na2O < 10
- K2O < 10
- ZrO2 < 2
-
Wie
beschrieben können alle für die Kerngläser
verwendeten Gläser im Sinne der Erfindung auch für das
Glas der Inlaystäbe (13) verwendet werden und
somit als Matrixglas für die Herstellung des Streubereichs (3)
dienen, indem in das Glas Streupartikel eingelagert werden.
-
Die
auf diese Weise erhaltene Glasfaser weist eine hervorragende Bruchfestigkeit
auf. Durchgeführte Schlingentests ergaben für
seitenemittierende Stufenfasern, welche aus den vorgenannten Gläsern
bei einer Ziehtemperatur von 1040°C gezogen wurden, folgende
Werte im Schlingentest:
| | Nl = 15
FF = 150–450 | Nl = 15
FF = 500–1200 | Nl = 30
FF = 150–450 | Nl = 30
FF = 500–1200 |
| dMin [mm] | 1 | 1 | 1 | 1 |
| dMax [mm] | 4 | 3 | 2 | 4 |
| dBruch [mm] | 1,84 | 1,36 | 1,88 | 1,64 |
-
Die
Streupartikel bestanden dabei hauptsächlich aus Pt. Nl bezeichnet die Anzahl der verwendeten Inlaystäbe
in der Preform, FF den Formfaktor, gleichbedeutend den Durchmesser
der Streupartikel. FF = 150–450 symbolisiert demnach das
Vorliegen von Streupartikeln in einer Korngrößenverteilung
mit den Durchmessern 150 nm bis 450 nm. FF = 500–1200 dementsprechend
Streupartikel in einer Korngrößenverteilung mit
den Durchmessern 500 nm bis 1200 nm. Für jede Kombination
aus Nl und FF wurden je 25 Schlingetests durchgeführt.
dMin gibt den kleinsten Durchmesser der
Schlinge in mm an, bei welchem die Faser bricht, dMax den
größten Durchmesser der Schlinge in mm, bei welcher
ein Faserbruch zu beobachten war. dBruch ist
der arithmetische Mittelwert der Einzelergebnisse der jeweils 25
Schlingentests in mm.
-
Anhand
der Tabelle ist ersichtlich, dass die Vergrößerung
der Durchmesser der Streupartikel wegen der Abnahme von dBruch zu einer leichten Verbesserung der
Bruchfestigkeit zu führen scheint. Eine Erhöhung der
Anzahl der Inlaystäbe scheint die Bruchfestigkeit allerdings
geringfügig herabzusetzen. Der Vergleich zu einer Glasfaser
ohne die erfindungsgemäßen Streubereiche, welche
einen Wert von dBruch = 1,25 mm aufweist, belegt
allerdings, dass die erfindungsgemäßen seitenemittierenden
Stufenindexfasern immer noch eine sehr gute Bruchfestigkeit gewährleisten.
Seitenemittierende Stufenindexfasern mit unrunden Kerndurchmessern, wie
sie aus dem Stand der Technik bekannt sind, brechen in den Schlingentests
bedeutend früher.
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Gegenüber
den aus dem Stand der Technik bekannten seitenemittierenden Stufenindexfasern
haben die erfindungsgemäßen seitenemittierenden
Stufenindexfasern darüber hinaus den Vorteil, dass sie
effizienter das Licht seitwärts auskoppeln, dass der Effekt
der Seitenemission durch die Verwendung der Inlaystäbe
(13) für die betreffenden Anwendungen sehr gut
skalierbar ist und dass die erfindungsgemäßen
seitenemittierenden Stufenindexfasern aufgrund des Materials, aus
dem sie bestehen, brandbeständig sind. Daher können
sie in Bereichen mit erhöhten Brandschutzbestimmungen eingesetzt
werden. Dies sind Anwendungsgebiete, welche insbesondere Fasern
aus Kunststoffen verschlossen sind. Mit dem erfindungsgemäßen
Verfahren lassen sich Faserbündel beinhaltend die erfindungsgemäßen
seitenemittierenden Stufenindexfasern wirtschaftlich maschinell
herstellen.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 10344205
B4 [0005, 0064]
- - DE 10344207 B3 [0005, 0064]
- - JP 9258028 A2 [0007, 0007]
- - US 4466697 [0008]
- - DE 10245987 B3 [0010]
- - LV 11644 B [0011]
- - US 2005/0074216 A1 [0012]