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DE102008009023B3 - Vorrichtung zur Befestigung von Schienen auf einem Träger - Google Patents

Vorrichtung zur Befestigung von Schienen auf einem Träger Download PDF

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DE102008009023B3
DE102008009023B3 DE200810009023 DE102008009023A DE102008009023B3 DE 102008009023 B3 DE102008009023 B3 DE 102008009023B3 DE 200810009023 DE200810009023 DE 200810009023 DE 102008009023 A DE102008009023 A DE 102008009023A DE 102008009023 B3 DE102008009023 B3 DE 102008009023B3
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    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01BPERMANENT WAY; PERMANENT-WAY TOOLS; MACHINES FOR MAKING RAILWAYS OF ALL KINDS
    • E01B9/00Fastening rails on sleepers, or the like
    • E01B9/38Indirect fastening of rails by using tie-plates or chairs; Fastening of rails on the tie-plates or in the chairs
    • E01B9/44Fastening the rail on the tie-plate
    • E01B9/46Fastening the rail on the tie-plate by clamps
    • E01B9/48Fastening the rail on the tie-plate by clamps by resilient steel clips
    • E01B9/483Fastening the rail on the tie-plate by clamps by resilient steel clips the clip being a shaped bar

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  • Structural Engineering (AREA)
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Abstract

Vorrichtung zur Befestigung von Schienen auf einem Träger, bei der die Schienen am Schienenfuß mittels mit dem Träger verbundener Federelemente elastisch gehalten werden, wobei der Schienenfuß (3) in einer Rippenplatte (8) mit U-förmigem Querschnitt aufgenommen ist und die Federelemente (4, 5) einerseits an einem zwischen dem Schienenfuß (3) und der Innenseite der Rippenplatte (8) angeordneten Seitenjustierprofil (22, 23) und andererseits an einem zwischen einem erhöhten Abschnitt des Trägers und der Außenseite der Rippenplatte (8) angeordneten Seitenführungsprofil (18, 19) anliegen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Befestigung von Schienen auf einem Träger, bei der die Schienen am Schienenfuß mittels mit dem Träger verbundener Federelemente elastisch gehalten werden.
  • Vorrichtungen zur Befestigung von Schienen auf einem Träger sind Bestandteil des Oberbaus von Bahnanlagen. Die bei Festen Fahrbahnen erforderliche Gleiseinfederung wird herkömmlicherweise durch Zwischenplatten oder Zwischenlagen aus elastischem Material erzielt, die zwischen Schienen und Träger angeordnet sind.
  • Aus der US 2007/0210178 A1 ist eine Vorrichtung zur Befestigung von Schienen auf einem Träger bekannt, bei der die Schiene am Schienenfuß von Seitenjustierprofilen gehalten wird, die wiederum von elastischen Federklemmen beaufschlagt werden.
  • Aus der DE 37 20 381 A1 ist eine Vorrichtung zur Befestigung von Eisenbahnschienen auf einer festen Fahrbahn bekannt, bei der zwischen Schiene und Träger eine aus Kunststoff bestehende Zwischenlage, eine steife Druckverteilungsplatte und eine Zwischenplatte angeordnet sind. Die Schiene wird an beiden Seiten am Schienenfuß von Spannklemmen elastisch gehalten, die mit Schwellenschrauben fixiert sind, die in den Träger geschraubt sind. Jede Schwellenschraube ist durch eine Bohrung einer Winkelführungsplatte gesteckt, die an ihrer Außenseite an eine Schrägfläche des Trägers angepasst ist und an der Innenseite einen seitlichen Halt für die Schiene bietet. Durch die Verwendung von unterschiedlich großen Winkelführungsplatten rechts und links der Schiene kann die seitliche Position der Schiene eingestellt oder angepasst werden. Obwohl sich diese Konstruktion bewährt hat, wird der vergleichsweise große Materialbedarf für die Druckverteilungsplatte, die üblicherweise aus Stahl besteht, und die voluminösen Winkelführungsplatten als nachteilig angesehen. Daneben weist diese Befestigungsvorrichtung den Nachteil auf, dass die voluminösen Winkelführungsplatten durch ebensolche voluminösen Bauteile ersetzt werden müssen, falls zu einem späteren Zeitpunkt ein Seitenausgleich erforderlich ist.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Befestigung von Schienen auf einem Träger zu schaffen, deren Materialbedarf verringert ist.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe ist bei einer Vorrichtung der eingangs genannten Art erfindungsgemäß vorgesehen, dass der Schienenfuß in einer Rippenplatte mit U-förmigem Querschnitt aufgenommen ist und die Federelemente einerseits an einem zwischen dem Schienenfuß und der Innenseite der Rippenplatte angeordneten Seitenjustierprofil und andererseits an einem zwischen einem erhöhten Abschnitt des Trägers und der Außenseite der Rippenplatte angeordneten Seitenführungsprofil anliegen.
  • Anders als bei herkömmlichen Vorrichtungen zur Befestigung von Schienen auf einem Träger liegt das Federelement im montierten Zustand an seiner Innenseite auf dem Seitenjustierprofil und mit seiner äußeren Seite auf dem Seitenführungsprofil auf. Da es nicht auf dem Schienenfuß aufliegt, wird eine besonders gute elektrische Isolierung erzielt. Die Rippenplatte positioniert die Schiene in Querrichtung und hält sie an der gewünschten Position fest. Durch die Wahl geeigneter Seitenjustierprofile kann die Position der Schienen in Querrichtung angepasst werden.
  • Es wird bevorzugt, dass das Seitenjustierprofil einen ersten sich zwischen der Innenseite der Rippenplatte und dem Schienenfuß erstreckenden Abschnitt und einen zweiten sich oberhalb des Schienenfußes erstreckenden Abschnitt aufweist. Der erste Abschnitt dient zur seitlichen Positionierung des Schienenfußes, auf dem zweiten Abschnitt liegt ein Abschnitt des Federelements im eingebauten Zustand auf.
  • Es wird bevorzugt, dass die Rippenplatte und der Schienenfuß durch das aus einem nicht elektrisch leitfähigen Material bestehende Seitenjustierprofil voneinander isoliert sind. Durch die auf diese Weise erzielte elektrische Isolation der Schiene vom Untergrund kann diese zur Signalübertragung verwendet werden, ohne dass es zu Störungen durch eine elektrische Verbindung zwischen Schienenfuß und Rippenplatte kommt.
  • Gemäß einer Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann das Seitenjustierprofil aus einer Vormontagestellung, in der es einen Abschnitt des Feder elements in einer erhöhten Stellung hält, in eine Klemmstellung, in der das Federelement den Schienenfuß fixiert, überführt werden. In der Vormontagestellung kann die Schiene zwischen den beiden Seitenjustierprofilen eingesetzt werden, anschließend werden die Seitenjustierprofile in die Klemmstellung bewegt, in der sie einerseits den gewünschten Abstand zwischen Schienenfuß und der Innenseite der Rippenplatte einstellen und andererseits als Auflage für das Federelement dienen. Dabei wird es besonders bevorzugt, dass das Seitenjustierprofil durch eine Drehung um näherungsweise 90° aus der Vormontagestellung in die Klemmstellung überführbar ist.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann es vorgesehen sein, dass in der Vormontagestellung ein äußerer Abschnitt des Federelements auf dem Träger aufliegt, insbesondere kann der äußere Abschnitt auf einer Vertiefung des Trägers aufliegen, auf der er sicher gehalten wird. Alternativ kann es bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung vorgesehen sein, dass ein äußerer Abschnitt des Federelements auf dem Seitenführungsprofil aufliegt, insbesondere auf einer Vertiefung des Seitenführungsprofils.
  • Um eine definierte Lagerung der erfindungsgemäßen Schienenbefestigung sicherzustellen, kann es vorgesehen sein, dass zwischen dem Schienenfuß und der Rippenplatte eine Zwischenlage angeordnet ist, die im Bereich der Rippen Ausnehmungen aufweist. Diese Ausnehmungen sind an das Seitenjustierprofil angepasst und so bemessen, dass das Seitenjustierprofil auf die Zwischenlage aufgelegt werden kann und einrastet, damit es in Schienenlängsrichtung gehalten ist. In diesem Zusammenhang kann es auch vorgesehen sein, dass das Seitenjustierprofil an zwei Flanken einen in die Ausnehmung der Zwischenlage eingreifenden Abschnitt aufweist, wodurch das Seitenjustierprofil in der Vormontagestellung und in der Klemmstellung in Längsrichtung der Schiene fixiert wird.
  • Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Befestigung von Schienen auf einem Träger kann zwischen der Rippenplatte und dem Träger eine elastische Zwischenschicht angeordnet sein, die im Bereich der erhöhten Abschnitte des Trägers Ausnehmungen aufweist. Vorzugsweise kann das Seitenführungsprofil einen in einer Ausnehmung der elastischen Zwischenschicht eingreifenden Abschnitt aufweisen. Das Seitenführungsprofil wird durch diesen Abschnitt in Schienenlängsrichtung positioniert.
  • Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann es vorgesehen sein, dass die Position der Schienen quer zur Schienenlängsrichtung durch die Verwendung von Seitenjustierprofilen mit passender Breite einstellbar ist. Dabei können beispielsweise auf der linken und der rechten Seite der Schiene unterschiedlich breite Seitenjustierprofile eingesetzt werden, so dass die Schiene außermittig positioniert werden kann. Falls sich die Position der Schiene durch Bewegungen des Untergrunds oder Verkehrslasten verschoben hat, kann die seitliche Lage der Schiene nachträglich durch den Austausch der Seitenjustierprofile korrigiert werden.
  • Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung besteht die Möglichkeit, die vertikale Position der Schienen durch die Verwendung von Zwischenlagen unterschiedlicher Dicke und/oder die Verwendung von Höhenausgleichsplatten unter der elastischen Zwischenlage einzustellen.
  • Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung werden nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Figuren erläutert. Die Figuren sind schematische Darstellungen und zeigen:
  • 1 eine Explosionszeichnung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Befestigung einer Schiene auf einem Träger;
  • 2 die Vorrichtung von 1 im montierten Zustand in einer perspektivischen Ansicht;
  • 3 ein weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer geschnittenen Ansicht;
  • 4 eine Draufsicht der Vorrichtung von 3; und
  • 5 und 6 perspektivische Ansichten eines Seitenführungsprofils.
  • Die in 1 in einer Explosionsansicht gezeigte Vorrichtung dient zur Befestigung einer Schiene 1 auf einem Träger, der in dem dargestellten Ausführungsbeispiel als Betonschwelle 2 ausgebildet ist. Die Betonschwelle 2 ist Bestandteil einer festen Fahrbahn für Schienenfahrzeuge. Die Schiene 1 wird am Schienenfuß 3 an beiden Seiten mittels Federelementen 4, 5 auf der Betonschwelle 2 gehalten. Die Schiene 1 liegt auf einer Zwischenlage 6 auf, die eine im Wesentlichen rechteckige Grundform aufweist und an beiden schmalen Seiten mit Ausnehmungen 7 versehen ist. Die Form und Größe der Ausnehmungen 7 ist an ein Seitenführungsprofil 22 angepasst. Eine Rippenplatte 8 weist einen U-förmigen Querschnitt auf und besteht aus einer Grundplatte 9 mit zwei einander gegenüberliegenden Rippen 10, 11, die sich von der Grundplatte 9 näherungsweise in senkrechter Richtung erstrecken. Die Rippen 10, 11 können eine leichte Neigung aufweisen. Jede Rippe 10, 11 besitzt im Wesentlichen die Form eines Quaders und ist mit einer Bohrung 12 versehen, durch die eine Schwellenschraube 13, 14 gesteckt werden kann. Die quaderförmigen Rippen erstrecken sich in Abhängigkeit des Herstellungsverfahrens über die ganze Breite oder nur über einen Teil der Breite. Nach dem Einschrauben und Anziehen der Schwellenschrauben 13, 14 in ein unterhalb einer Auflagefläche 16 der Betonschwelle 2 ausgebildetes Gewinde 15, ist die Schiene 1 mittels der Federelemente 4, 5 elastisch mit der Betonschwelle 2 verbunden.
  • Zwischen einem erhöhten Abschnitt 17 der Betonschwelle 2 und der Außenseite der Rippenplatte 8 sind jeweils Seitenführungsprofile 18, 19 angeordnet. Die keilförmigen Seitenführungsprofile 18, 19 positionieren die Rippenplatte 8 in seitlicher Richtung. Bei anderen Ausführungen der Seitenführungsprofile kann deren Oberseite seitlich neben und zwischen den Auflagern für die Federelemente abgesenkt sein, wodurch eine Materialersparnis erzielt wird.
  • Eine elastische Zwischenschicht 20 ist zwischen der Rippenplatte 8 und der Betonschwelle 2 angeordnet, die an ihren schmalen Seiten Ausnehmungen 21 auf weist, die einerseits an die Form der Seitenführungsprofile 18, 19 angepasst sind und jeweils einen kreissegmentförmigen Ausschnitt aufweisen, so dass die Schwellenschrauben 13, 14 durchgesteckt werden können.
  • Zwischen den Federelementen 4, 5 und der Grundplatte 9 der Rippenplatte 8 sind an beiden Seiten der Schiene 1 Seitenjustierprofile 22, 23 angeordnet, mit denen die Schiene 1 in Querrichtung justiert werden kann.
  • 2 zeigt die Vorrichtung von 1 im montierten Zustand. Die Schiene 1 liegt auf der Zwischenlage 6 auf, die sich auf der Rippenplatte 8 befindet. Die elastische Zwischenschicht 20 befindet sich zwischen der Rippenplatte 8 und der Auflagefläche 16 der Betonschwelle 2. Die Federelemente 4, 5 werden von den Köpfen der Schwellenschrauben 13, 14 gegen die Seitenführungsprofile 18, 19 und die Seitenjustierprofile 22, 23 gedrückt.
  • 3 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel der Vorrichtung zur Befestigung von Schienen auf einem Träger. Die Betonschwelle 2 ist in 3 im Schnitt dargestellt, wobei die Schnittebene senkrecht zur Schienenlängsrichtung verläuft. Das auf der rechten Seite von 3 gezeigte Federelement 5 befindet sich in einer Vormontagestellung, dasselbe gilt für das zugehörige Seitenjustierprofil 23. Das auf der linken Seite von 3 gezeigte Federelement 4 befindet sich in einer Klemmstellung, ebenso wie das zugehörige Seitenjustierprofil 22. In der Vormontagestellung liegt das Federelement 5 mit seinem äußeren Abschnitt auf dem Seitenführungsprofil 19 auf, die gegenüberliegende Seite des Federelements 5 liegt auf dem Seitenjustierprofil 23 auf, das sich zwischen der Innenseite der Rippenplatte 8 und dem Schienenfuß 3 in senkrechter Position befindet. In dieser Stellung des Federelements 5 und des Seitenjustierprofils 23 kann die Schiene 1 zwischen den beiden gegenüberliegenden Seitenjustierprofilen 22, 23 eingesetzt werden. Um eine seitliche Positionierung bzw. eine nachträgliche Anpassung zu ermöglichen, können links und rechts des Schienenfußes 3 unterschiedliche Seitenjustierprofile 22, 23 verwendet werden.
  • Nach dem Positionieren der Schiene 1 zwischen den Seitenjustierprofilen 22, 23 werden diese aus der Vormontagestellung um etwa 90° gedreht, so dass sie wie auf der linken Seite von 3 gezeigt mit ihrem unteren Abschnitt zwischen der Innenseite der Rippenplatte 8 und dem Schienenfuß 3 liegen, wobei ein oberer Abschnitt des Seitenjustierprofils 22 auf der Oberseite des Schienenfußes 3 liegt. Das Federelement 4 wird ebenfalls verschoben, so dass sie auf der Oberseite des Seitenjustierprofils 22 aufliegt. Das äußere Ende des Federelements 4 liegt dann in einer an der Oberseite des Seitenführungsprofils 18 ausgebildeten Nut. Das Verschrauben der Schwellenschrauben bewirkt, dass die Mittelschlaufen der Federelemente 4, 5 aufliegen, wodurch die Federelemente planmäßig vorgespannt werden. Nach dem Verschrauben der Schwellenschrauben 13, 14 mittels Schraubdübeln 24, 25 ist die Schiene 1 auf der Betonschwelle 2 elastisch befestigt.
  • 4 zeigt die Schienenbefestigung von 3 in einer Draufsicht. In der rechten Hälfte von 4 ist erkennbar, dass das Federelement 5, das sich in der Vormontagestellung befindet, soweit wie möglich nach außen verschoben ist, so dass das Einlegen der Schiene 1 ermöglicht wird. Anschließend werden beide Federelemente 4, 5 zur Schiene 1 hin verschoben, bis die Federelemente die im linken Teil von 4 gezeigte Position einnehmen, in der die Endabschnitte 26 des W-förmigen Federelements 4 auf der Oberseite des Schienenfußes 3 aufliegen.
  • Die 5 und 6 zeigen das Seitenjustierprofil 22 in zwei perspektivischen Ansichten. Das in 5 gezeigte Seitenführungsprofil 22 weist an seiner Oberseite 27 zwei separate, voneinander beabstandete Nuten 28, 29 auf, die zur Aufnahme der inneren Abschnitte des Federelements 4 in der Klemmstellung dienen. Der zwischen den beiden Nuten 28, 29 gebildete Abschnitt 30 verhindert eine Verschiebung des Federelements 4 und des Seitenjustierprofils in Längsrichtung, eine Feder 32 rastet dabei jeweils in eine seitliche Ausnehmung 7 der Zwischenlage 6 ein.
  • In 6 ist ein im Wesentlichen quaderförmiger Abschnitt 31 zu sehen, der in der Klemmstellung auf dem Schienenfuß 3 der Schiene 1 aufliegt und in der Vormontagestellung frei zwischen den Endschenkeln des Federelements nach oben ragt.
  • Die Endschenkel selbst rasten dabei in eine kleine halbkreisförmige Nut 28, 29 am Ansatz des quaderförmigen Abschnitts 31 ein.

Claims (11)

  1. Vorrichtung zur Befestigung von Schienen auf einem Träger, bei der die Schienen am Schienenfuß mittels mit dem Träger verbundener Federelemente elastisch gehalten werden, dadurch gekennzeichnet, dass der Schienenfuß (3) in einer Rippenplatte (8) mit U-förmigem Querschnitt aufgenommen ist und die Federelemente (4, 5) einerseits an einem zwischen dem Schienenfuß (3) und der Innenseite der Rippenplatte (8) angeordneten Seitenjustierprofil (22, 23) und andererseits an einem zwischen einem erhöhten Abschnitt des Trägers und der Außenseite der Rippenplatte (8) angeordneten Seitenführungsprofil (18, 19) anliegen.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Position der Schienen (1) quer zur Schienenlängsrichtung durch die Verwendung von Seitenjustierprofilen (22, 23) mit passender Breite einstellbar ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Seitenjustierprofil (22, 23) einen ersten sich zwischen der Innenseite der Rippenplatte (8) und dem Schienenfuß (3) erstreckenden Abschnitt und einen zweiten sich oberhalb des Schienenfußes (3) erstreckenden Abschnitt aufweist.
  4. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rippenplatte (8) und der Schienenfuß (3) durch das aus einem elektrisch nicht leitfähigen Material bestehende Seitenjustierprofil (22, 23) voneinander isoliert sind.
  5. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in einer Vormontagestellung ein äußerer Abschnitt des Federelements (4, 5) auf dem Träger, insbesondere auf einer Vertiefung des Trägers, aufliegt.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass in einer Vormontagestellung ein äußerer Abschnitt des Federelements (4, 5) auf dem Seitenführungsprofil (18, 19), insbesondere auf einer Vertiefung des Seitenführungsprofils (18, 19), aufliegt.
  7. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Schienenfuß (3) und der Rippenplatte (8) eine Zwischenlage (6) angeordnet ist, die im Bereich der Rippen (10, 11) Ausnehmungen (7) aufweist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Seitenjustierprofil (22, 23) vorzugsweise an zwei Flanken einen in eine Ausnehmung (7) der Zwischenlage (6) eingreifenden Abschnitt aufweist.
  9. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Rippenplatte (8) und dem Träger eine elastische Zwischenschicht (20) angeordnet ist, die im Bereich der erhöhten Abschnitte des Trägers Ausnehmungen (21) aufweist, die vorzugsweise mit dem Schaft der Schwellenschrauben (13, 14) verrastbar sind.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Seitenführungsprofil (18, 19) einen in eine Ausnehmung (21) der elastischen Zwischenschicht (20) eingreifenden Abschnitt aufweist.
  11. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, das die vertikale Position der Schienen (1) durch die Verwendung von Höhenausgleichsplatten unterschiedlicher Dicke unter der elastischen Zwischenlage (20) einstellbar ist.
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