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DE102008008667A1 - Vorrichtung zur Anbringung an einem medizinischen Objekt und Verwendung der Vorrichtung - Google Patents

Vorrichtung zur Anbringung an einem medizinischen Objekt und Verwendung der Vorrichtung Download PDF

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DE102008008667A1
DE102008008667A1 DE102008008667A DE102008008667A DE102008008667A1 DE 102008008667 A1 DE102008008667 A1 DE 102008008667A1 DE 102008008667 A DE102008008667 A DE 102008008667A DE 102008008667 A DE102008008667 A DE 102008008667A DE 102008008667 A1 DE102008008667 A1 DE 102008008667A1
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medical
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Michael Maschke
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Siemens Healthcare GmbH
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Siemens AG
Siemens Corp
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Anbringung an einem medizinischen Objekt (2, 22, 50), aufweisend Mittel zur Positionsbestimmung (5, 6, 15, 16, 25-28, 30-32, 45, 46) mittels elektromagnetischer Wellen und lösbare Haftmittel (3, 4, 12, 21) zur einfachen und flexiblen Anbringung an dem medizinischen Objekt (2, 50). Die Erfindung betrifft außerdem die Verwendung der Vorrichtung an einem medizinischen Objekt (2, 22, 50), beispielsweise zur Navigation des medizinischen Objektes bei einem medizinischen Eingriff an einem Lebewesen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Anbringung an einem medizinischen Objekt und die Verwendung der Vorrichtung.
  • Bei einer Vielzahl von medizinischen Eingriffen an aufgrund von Herz- oder Atemaktivität bewegten Organen oder Körperbereichen eines Patienten oder bei minimal-invasiven medizinischen Eingriffen an einem Patienten werden bildgebende Systeme, wie Röntgensysteme, z. B. angiographische Röntgensysteme, CT-, MRI-, PET-, SPECT-, Ultraschall- und auch Strahlentherapievorrichtungen eingesetzt. Insbesondere beim Einsatz von Röntgensystemen ist man dabei bestrebt, die Beaufschlagung eines Patienten mit Röntgenstrahlung möglichst gering zu halten. Sind Bildinformationen vom Körperinneren des Patienten für einen den medizinischen Eingriff vornehmenden Arzt notwendig, so ist gerade bei bewegten Körperbereichen oder Organen die Erfassung deren Bewegung bzw. deren Position erforderlich, um bei der Bildgebung Bildartefakte im resultierenden Bild zu vermeiden.
  • Bei einem minimal-invasiven Eingriff werden, z. B. eines oder mehrere medizinische Instrumente in den Körper eines Patienten zur Therapie oder Diagnostik eingeführt. Nach der Einführung eines medizinischen Instrumentes in den Körper des Patienten ist dieses optisch für einen den Eingriff durchführen Arzt nicht mehr sichtbar. Zur Navigation des Instrumentes im Körper des Patienten muss dieses daher in geeigneter Weise für den Arzt in Bildinformationen visualisiert werden. Hierzu ist eine Positionsbestimmung des Instrumentes im Körper des Patienten erforderlich.
  • Zur Positionsbestimmung ohne Verwendung von Röntgenstrahlung, sei es eines bewegten Organs oder sei es von bei minimalinvasiven medizinischen Eingriffen verwendeten Instrumenten, stehen heutzutage verschiedenartiger Systeme und Verfahren zur Verfügung.
  • In der US 5,042,486 ist beispielsweise ein Verfahren zur Ortung eines Katheters in einem Gefäß eines Lebewesens mittels nicht ionisierender Felder beschrieben. Hierzu ist die Katheterspitze mit einem Sender für elektromagnetische Felder oder Wellen ausgerüstet. Ein Empfänger erfasst diese Wellen mittels an den Körper des Lebewesens angekoppelter Sensoren bzw. Antennen und wandelt diese in elektrische Ortungs- oder Bildsignale um. Zum Zwecke der Lokalisierung der Katheterspitze in Bezug auf die Gefäßarchitektur werden die Ortungssignale mit einem auf andere Weise (z. B. Röntgen) gewonnenen Bild der Gefäßarchitektur auf einem Sichtgerät kombiniert dargestellt.
  • Aus der DE 299 04 018 U1 ist ein Instrument zur Positionsbestimmung bei Navigationssystemen zur Unterstützung chirurgischer Eingriffe bekannt. Das Instrument weist Lichtquellen in Form von Leuchtdioden zur Positionsbestimmung des Instruments auf. Aus von zwei Kameras erfassten Bildern kann durch Bildverarbeitung die Lage des Instruments im Raum bestimmt werden. Die Stromversorgung des Instruments, insbesondere der Leuchtdioden erfolgt mittels Solarzellen.
  • Nachteilig an diesen Lösungen ist, dass ein elektromagnetischer Sender und/oder Empfänger der elektromagnetischen Systeme zur Positionsbestimmung fest in einem Instrument integriert werden muss, um die Positionsbestimmung zu ermöglichen.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art derart anzugeben, dass die Zuordnung zu einem medizinischen Objekt vereinfacht ist. Eine weitere Aufgabe liegt in der Angabe einer Verwendung der Vorrichtung.
  • Nach der Erfindung wird diese Aufgabe gelöst durch eine Vorrichtung zur Anbringung an einem medizinischen Objekt, auf weisend Mittel zur Positionsbestimmung mittels elektromagnetischer Wellen und lösbare Haftmittel zur einfachen und flexiblen Anbringung an dem medizinischen Objekt. Aufgrund der Erfindung ist es nicht mehr erforderlich Mittel zur Positionsbestimmung mittels elektromagnetischer Wellen in ein medizinisches Objekt, beispielsweise in die Spitze eines für minimal-invasive Eingriffe vorgesehenen medizinischen Instrumentes fest, d. h. nicht entfernbar zu integrieren. Vielmehr besteht nunmehr die Möglichkeit ein derartiges Instrument unverändert zu lassen und nur dann, wenn das Instrument beispielsweise bei einem minimal-invasiven Eingriff verwendet werden soll, mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zu versehen. Die Vorrichtung, die Mittel zur Positionsbestimmung aufweist, ist dabei in einfacher und flexibler Weise mittels der lösbaren Haftmittel definiert z. B. an der Spitze des medizinischen Instrumentes anbringbar. Die Erfindung erlaubt auch die Anordnung der Vorrichtung an bewegten Körperbereichen oder Organen eines Lebewesens, um deren Position zu bestimmen. Nach Gebrauch der Vorrichtung kann diese wieder von dem medizinischen Objekt gelöst werden.
  • Nach einer Variante der Erfindung weisen die lösbaren Haftmittel der Vorrichtung wenigstens einen Saugnapf aus elastischem Material auf. Vorzugsweise ist dem Saugnapf ein Ballon aus elastischem Material zur Erzeugung eines Unterdrucks zugeordnet, so dass die Vorrichtung in einfacher Weise mittels Unterdruck an einem medizinischen Objekt temporär angeordnet werden kann. Saugnapf und Ballon bilden dabei bevorzugt eine Einheit. Als elastisches Material kommt beispielsweise ein gummi- oder silikonartiges Material in Frage. Nach einer Ausführungsform der Erfindung ist die Vorrichtung sterilisierbar, z. B. autoklavierbar.
  • Eine andere Variante der Erfindung sieht vor, dass die lösbaren Haftmittel der Vorrichtung wenigstens eine inhärente Klebefläche oder Klebeschicht aufweisen, mit der die Vorrichtung temporär an einem medizinischen Objekt angeordnet werden kann. Ein geeigneter Klebstoff ist beispielsweise in der US 2006/0142445 A1 beschrieben. Nach einer Ausführungsform der Erfindung ist die Klebefläche oder die Klebeschicht zum Schutz vor dem Gebrauch der Vorrichtung mit einer abziehbare Schutzfolie versehen.
  • Nach einer weiteren Variante der Erfindung weisen die lösbaren Haftmittel der Vorrichtung wenigstens eine lösbare Klemmvorrichtung auf. Die Vorrichtung kann dabei einfach an ein medizinisches Objekt angeklemmt werden oder mit einem an dem medizinischen Objekt angeordneten Gegenstück verklemmt werden. Beispielsweise kann die Klemmvorrichtung der Vorrichtung in das Gegenstück eingerastet werden.
  • Nach einer Ausführungsform der Erfindung ist die Vorrichtung zur einmaligen Verwendung vorgesehen. Dies gilt insbesondere für die Ausführung der Vorrichtung mit Klebefläche bzw. Klebeschicht.
  • Die Vorrichtung kann aber auch mehrfach verwendet werden, insbesondere in der sterilisierbaren Ausführung mit Saugnapf.
  • Eine Variante der Erfindung sieht vor, dass die Mittel zur Positionsbestimmung mittels elektromagnetischer Wellen wenigstens eine Antenne, wenigstens eine Empfangseinheit, wenigstens eine Sendeeinheit und/oder wenigstens eine Prozessoreinheit aufweisen. Vorzugsweise handelt es sich dabei um wenigstens eine RFID-Antenne, wenigstens eine RFID-Empfangseinheit, wenigstens eine RFID-Sendeeinheit und/oder wenigstens eine RFID-Prozessoreinheit (RFID = Radio Frequency Identification). Das RFID-System der Vorrichtung kann dabei passiv arbeiten, d. h. das RFID-System der Vorrichtung weist keine eigene Energiequelle auf, sondern bezieht seine Betriebsenergie aus einem Hochfrequenzfeld, das von einem Sendegerät oder Lesegerät erzeugt wird. Die RFID-Technologie ist beispielsweise in der US 4,654,658 beschrieben.
  • Nach einer Ausführungsform der Erfindung weisen die Mittel zur Positionsbestimmung mittels elektromagnetischer Wellen wenigstens zwei Antennen auf, welche relativ zueinander in verschiedene Raumrichtungen ausgerichtet sind. Alternativ können die Mittel zur Positionsbestimmung mittels elektromagnetischer Wellen auch eine omnidirektionale Antenne, insbesondere eine omnidirektionale RFID-Antenne aufweisen, wie sie beispielsweise in der US 6,720,930 B2 beschrieben ist.
  • Nach einer Variante der Erfindung weisen die Mittel zur Positionsbestimmung mittels elektromagnetischer Wellen auch wenigstens eine eigene Energiequelle auf, welche wenigstens eine Batterie und/oder wenigstens eine Solarzelle umfassen kann.
  • Alternativ können die Mittel zur Positionsbestimmung mittels elektromagnetischer Wellen auch über eine elektrische Leitung mit Energie versorgt werden.
  • Die die Verwendung der Vorrichtung betreffende Aufgabe wird gelöst durch eine Verwendung der vorstehend beschriebenen Vorrichtung zur Anordnung an einem medizinischen Objekt.
  • Bei dem medizinischen Objekt kann es sich dabei um ein Lebewesen, ein Organ eines Lebewesens, eine Lagerungsvorrichtung für ein Lebewesen, ein medizinisches Gerät oder ein medizinisches Instrument, insbesondere zur Verwendung für minimalinvasive Eingriffe, handeln. Das medizinische Instrument kann eine zu navigierende Punktionsnadel oder ein zu navigierender Katheter sein. Wird die Vorrichtung an einem dieser medizinischen Objekte angeordnet, so kann deren Position mittels elektromagnetischer Wellen bestimmt und zur Navigation und/oder Bildgebung verwendet werden.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den beigefügten schematischen Zeichnungen dargestellt. Es zeigen:
  • 1 eine Vorrichtung zur Anbringung an einem medizinischen Objekt mit einem Saugnapf,
  • 2 eine Vorrichtung zur Anbringung an einem medizinischen Objekt mit einer Klebefläche,
  • 3 eine Vorrichtung zur Anbringung an einem medizinischen Objekt mit einer Klemmvorrichtung,
  • 4 die Verwendung der Vorrichtung an einem medizinischen Objekt.
  • In 1 ist eine erste Ausführungsform einer Vorrichtung 1 zur Anbringung an einem medizinischen Objekt 2 dargestellt. Die Vorrichtung 1 umfasst lösbare Haftmittel in Form eines Saugnapfs 3 und eines Ballons 4, welche aus einem elastischen Material ausgebildet sind und eine Einheit bilden. Des Weiteren weist die Vorrichtung 1 Mittel zur Positionsbestimmung mittels elektromagnetischer Wellen in Form einer omnidirektionalen, vorzugsweise in drei orthogonale Raumrichtungen wirkenden RFID-Antenne 5 sowie einer RFID-Empfangs-, Sende- und Prozessoreinheit 6 auf.
  • Die Vorrichtung 1 ist im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels an dem medizinischen Objekt 2 mit dem Saugnapf 3 mittels Unterdruck temporär angebracht, welcher Unterdruck mit Hilfe des Ballons 4 durch Auspressen von Luft aus dem Ballon 4 und Anbringung der Vorrichtung 1 an dem medizinischen Objekt 2 erzeugt und gehalten wird. Der Saugnapf 3 hat dabei auch die Funktion einer elastischen Dichtung. Unter Verwendung der omnidirektionalen RFID-Antenne 5 und der RFID-Empfangs-, Sende- und Prozessoreinheit 6 kann die Position der Vorrichtung 1 und somit die Position des medizinischen Objektes 2 im Raum ermittelt werden. Bevorzugt ist die Vorrichtung 1 zur Anbringung an einem Lebewesen bzw. der Haut oder einem Organ des Lebewesens vorgesehen. Die Vorrichtung 1 ist sterilisierbar ausgeführt, d. h. im Wesentlichen temperaturunempfindlich, und somit wieder verwendbar.
  • 2 zeigt eine zweite Ausführungsform in Form einer Vorrichtung 10, bei der die Mittel zur Positionsbestimmung mittels elektromagnetischer Wellen in Form einer omnidirektionalen, vorzugsweise in drei orthogonale Raumrichtungen wirken den RFID-Antenne 15 und einer RFID-Empfangs-, Sende- und Prozessoreinheit 16 in ein Trägermaterial 11 eingebunden sind. Beispielsweise können die omnidirektionale RFID-Antenne 15 und die RFID-Empfangs-, Sende- und Prozessoreinheit 16 vergossen sein.
  • Die lösbaren Haftmittel der Vorrichtung 10 sind im Falle der vorliegenden Ausführungsform als inhärente Klebeschicht bzw. Klebefläche 12 an der Unterseite der Vorrichtung 10 ausgebildet, welche zum Schutz vor Austrocknung vor dem Gebrauch mit einer abziehbaren Schutzfolie 13 versehen ist. Bei Gebrauch der Vorrichtung 10 wird die Schutzfolie 13 abgezogen, so dass die Vorrichtung 10 in der gewünschten Weise temporär an einem medizinischen Objekt angeordnet werden kann.
  • Unter Verwendung der omnidirektionalen RFID-Antenne 15 und der RFID-Empfangs-, Sende- und Prozessoreinheit 16 kann die Position der Vorrichtung 10 und somit die Position des medizinischen Objektes im Raum ermittelt werden, an dem die Vorrichtung 10 angeordnet ist. Bevorzugt ist die Vorrichtung 10 zur Anbringung an einem medizinischen Gerät, einer medizinischen Lagerungsvorrichtung oder einem medizinischen Instrument, beispielsweise einem zu navigierenden Katheter oder einer zu navigierenden Punktionsnadel vorgesehen. Die Vorrichtung 10 wird bevorzugt nur einmal eingesetzt und dann entsorgt, insbesondere da die Klebefläche 12 eine nur einmalige Verwendung zulässt.
  • In 3 ist eine weitere Vorrichtung 20 gezeigt, die als lösbare Haftmittel eine Klemmvorrichtung 21 aufweist. Die Klemmvorrichtung 21 wirkt im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels mit einem an einem medizinischen Objekt 22 vorhandenen Gegenstück 23 zusammen. Zur Anbringung der Vorrichtung 20 an dem medizinischen Objekt 22 werden also die Klemmvorrichtung 21 und das passende Gegenstück 23 miteinander lösbar verklemmt, was auch durch ein Einrasten geschehen kann.
  • Als Mittel zur Positionsbestimmung mittels elektromagnetischer Wellen weist die Vorrichtung 20 eine RFID-Empfangs-, Sende- und Prozessoreinheit 26 und anstelle einer omnidirektionalen RFID-Antenne drei in drei verschiedene Raumrichtungen weisende, relativ zueinander orthogonal ausgerichtete Mikro-RFID-Antennen 25, 27 und 28 auf, mit deren Hilfe die Positionen der Vorrichtung 20 im Raum bestimmbar sind.
  • In 4 ist die Verwendung bzw. der Gebrauch einer erfindungsgemäßen Vorrichtung veranschaulicht. Eine Vorrichtung 40 mit einer omnidirektionalen, vorzugsweise in drei orthogonale Raumrichtungen wirkenden RFID-Antenne 45, einer RFID-Empfangs-, Sende- und Prozessoreinheit 46 sowie einer in 4 nicht erkennbaren Klebefläche ist im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels in nicht dargestellter Weise mit ihrer Klebefläche auf einem Katheter 50 und zwar im Bereich der Spitze 51 des Katheters 50 definiert angebracht. Die Positionen der Spitze 51 des Katheters 50 sollen im Zuge eines an einem nicht dargestellten Patienten durchgeführten minimalinvasiven Eingriffs zur Navigation des Katheters 50 im Körper des Patienten ermittelt werden. Daraufhin wird ein Abbild zumindest der Spitze 51 des Katheters 50 in ein in der Regel präoperativ gewonnenes 2D- oder 3D-Bild von dem Patienten für einen den minimal-invasiven Eingriff vornehmenden Arzt eingeblendet.
  • Die in 4 gezeigte medizinische Einrichtung umfasst hierzu einen Datenbus 52, an dem ein Sichtgerät 53 angeschlossen ist, auf dem Bilder des Patienten und Abbilder der Spitze 51 des Katheters 50 angezeigt werden können. Zudem steht für Bilddaten und ermittelte Positionsdaten der Spitze 51 des Katheters 50 ein Datenspeicher 54 zur Verfügung. Als User-Interface dienen Eingabemittel 55, die z. B. eine Tastatur, eine Computermaus und/oder einen Touchscreen etc. umfassen können.
  • Des Weiteren ist eine RFID-Sende-Empfangseinheit 56 am Datenbus 52 angeschlossen, welche mit RFID-Sende-Empfangsantennen 57 für RFID-Signale bzw. RF-Informationssignale (RF = radio frequency, Hochfrequenz) verbunden ist. Die RFID-Antennen 57 sind im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels auch Sendeantennen für RF-Energie (RF = radio frequency) bzw. Hochfrequenzenergie. Die RFID-Empfangs-, Sende- und Prozessoreinheit 46 der Vorrichtung 40 bezieht im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels ihre Betriebsenergie unter Verwendung der omnidirektionalen RFID-Antenne 45 aus einem von den RFID-Antennen 57 erzeugten Hochfrequenzfeld. Demnach arbeitet das die RFID-Empfangs-, Sende- und Prozessoreinheit 46 und die omnidirektionalen RFID-Antenne 45 aufweisende RFID-System der Vorrichtung 40 passiv, d. h. ohne eigene Energiequelle.
  • Alternativ oder zusätzlich kann die Vorrichtung 40, wie im Übrigen auch die Vorrichtungen 1, 10 und 20, wenigstens eine eigene Energiequelle aufweisen, sei es in Form wenigstens einer Batterie oder sei es in Form wenigstens einer Solarzelle, welche mit einem Pufferspeicher verbunden sein kann. Eine solche Batterie 30 und eine mit einem Pufferspeicher 31 verbundene Solarzelle 32 sind exemplarisch in 3 im Zusammenhang mit der Vorrichtung 20 gezeigt.
  • Eine weitere Alternative stellt die Versorgung der Mittel zur Positionsbestimmung mittels elektromagnetischer Wellen bzw. vorliegend des RFID-Systems der Vorrichtung 40 sowie der Vorrichtungen 1, 10 und 20 mit Energie über eine elektrische Versorgungsleitung dar.
  • Anhand der von der RFID-Empfangs-, Sende- und Prozessoreinheit 46 mittels der omnidirektionalen RFID-Antenne 45 ausgesandten RFID-Antwortsignale, die mit den RFID-Sende-Empfangsantennen 57 und der RFID-Sende-Empfangseinheit 56 empfangen werden, kann eine an den Datenbus 52 angeschlossene Prozessor- oder Verarbeitungseinheit 58 für Antennensignale die Positionen der Spitze 51 des Katheters 50 im Raum bestimmen.
  • Um basierend auf den Positionsdaten ein Abbild der Spitze 51 des Katheters 50 in ein Bild von dem Patienten einblenden zu können, weist die medizinische Einrichtung nach 4 eine an den Datenbus 52 angeschlossene Kalibriereinheit 59 auf, welche über ein Interface 60 mit einem separaten Bilddatenspeicher 61 oder mit einem Bilddatenspeicher 62 eines bildgebenden Gerätes 63, z. B. eines Röntgencomputertomographen, eines C-Bogen-Röntgensystems, eines Magnetresonanzgerätes etc., verbunden ist. Mittels der Kalibriereinheit 59 werden das Bildkoordinatensystem des zur Navigation verwendeten Bildes vom Patienten und das Koordinatensystem, in dem die Positionen der Vorrichtung 40 bzw. der Spitze 51 des Katheters 50 erfasst werden, zueinander in Beziehung gesetzt. Auf diese Weise ist es schließlich möglich ein Abbild der Spitze 51 des Katheters 50 in ein Bild vom Körperinneren des Patienten zu Navigationszwecken lagerichtig einzublenden.
  • Alternativ zu der omnidirektionalen RFID-Antenne 45 kann die Vorrichtung 40 auch drei in verschiedene Raumrichtungen weisende, orthogonal zueinander ausgerichtete Mikro-RFID-Sende-Empfangsantennen aufweisen. Es besteht auch die Möglichkeit zwei oder mehr Vorrichtungen mit nur einer Antenne in definierter Weise an dem Katheter 50 bzw. an einem medizinischen Objekt anzuordnen, um dessen Position im Raum zu bestimmen.
  • Im Übrigen sind beliebige Mischformen der beschriebenen Vorrichtungen 1, 10, 20 und 40 möglich. So kann eine Vorrichtung auch Haftmittel in Form eines Saugnapfes, einer Klebeschicht und einer Klemmvorrichtung aufweisen, sofern dies zweckmäßig ist.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - US 5042486 [0005]
    • - DE 29904018 U1 [0006]
    • - US 2006/0142445 A1 [0011]
    • - US 4654658 [0015]
    • - US 6720930 B2 [0016]

Claims (17)

  1. Vorrichtung zur Anbringung an einem medizinischen Objekt (2, 22, 50), aufweisend – Mittel zur Positionsbestimmung (5, 6, 15, 16, 2528, 3032, 45, 46) mittels elektromagnetischer Wellen und – lösbare Haftmittel (3, 4, 12, 21) zur einfachen und flexiblen Anbringung an dem medizinischen Objekt (2, 22, 50).
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der die lösbaren Haftmittel wenigstens einen Saugnapf (3) aus elastischem Material aufweisen.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, bei der dem Saugnapf (3) ein Ballon (4) aus elastischem Material zur Erzeugung eines Unterdrucks zugeordnet ist.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, welche sterilisierbar ist.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei der die lösbaren Haftmittel wenigstens eine inhärente Klebefläche (12) oder Klebeschicht (12) aufweisen.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, bei der die Klebefläche (12) oder die Klebeschicht (12) zum Schutz vor dem Gebrauch der Vorrichtung mit einer abziehbare Schutzfolie (13) versehen ist.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, bei der die lösbaren Haftmittel wenigstens eine Klemmvorrichtung (21) aufweisen.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, welche zur einmaligen Verwendung vorgesehen ist.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, bei der die Mittel zur Positionsbestimmung (5, 6, 15, 16, 2528, 3032, 45, 46) mittels elektromagnetischer Wellen wenigstens eine Antenne (5, 15, 25, 27, 28, 45), wenigstens eine Empfangseinheit (6, 16, 26, 46), wenigstens eine Sendeeinheit (6, 16, 26, 46) und/oder wenigstens eine Prozessoreinheit (6, 16, 26, 46) aufweisen.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, bei der die Mittel zur Positionsbestimmung (5, 6, 15, 16, 2528, 3032, 45, 46) mittels elektromagnetischer Wellen wenigstens eine RFID-Antenne (5, 15, 25, 27, 28, 45), wenigstens eine RFID-Empfangseinheit (6, 16, 26, 46), wenigstens eine RFID-Sendeeinheit (6, 16, 26, 46) und/oder wenigstens eine RFID-Prozessoreinheit (6, 16, 26, 46) aufweisen.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, bei der die Mittel zur Positionsbestimmung (5, 6, 15, 16, 2528, 3032, 45, 46) mittels elektromagnetischer Wellen eine omnidirektionale Antenne (5, 15, 45) oder wenigstens zwei Antennen (25, 27, 28) aufweisen, welche relativ zueinander in verschiedene Raumrichtungen ausgerichtet sind.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, bei der die Mittel zur Positionsbestimmung (5, 6, 15, 16, 2528, 3032, 45, 46) mittels elektromagnetischer Wellen wenigstens eine eigene Energiequelle (30, 32) aufweist.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, bei der die Energiequelle wenigstens eine Batterie (30) und/oder wenigstens eine Solarzelle (32) aufweist.
  14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, bei der die Mittel zur Positionsbestimmung (5, 6, 15, 16, 2528, 3032, 45, 46) mittels elektromagnetischer Wellen über eine elektrische Leitung mit Energie versorgbar sind.
  15. Verwendung einer Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14 zur Anordnung an einem medizinischen Objekt (2, 22, 50).
  16. Verwendung der Vorrichtung nach Anspruch 15, wobei das medizinische Objekt ein medizinisches Instrument (50), ein Lebewesen, ein Organ eines Lebewesens, ein medizinisches Gerät oder eine Lagerungsvorrichtung für ein Lebewesen ist.
  17. Verwendung der Vorrichtung nach Anspruch 16, wobei das medizinische Instrument eine zu navigierende Punktionsnadel oder ein zu navigierender Katheter (50) ist.
DE102008008667A 2008-02-12 2008-02-12 Vorrichtung zur Anbringung an einem medizinischen Objekt und Verwendung der Vorrichtung Withdrawn DE102008008667A1 (de)

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