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DE102008008665B3 - Testvorrichtung für ein Fahrerassistenzsystem oder ein Pre-Crash-System - Google Patents

Testvorrichtung für ein Fahrerassistenzsystem oder ein Pre-Crash-System Download PDF

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DE102008008665B3
DE102008008665B3 DE200810008665 DE102008008665A DE102008008665B3 DE 102008008665 B3 DE102008008665 B3 DE 102008008665B3 DE 200810008665 DE200810008665 DE 200810008665 DE 102008008665 A DE102008008665 A DE 102008008665A DE 102008008665 B3 DE102008008665 B3 DE 102008008665B3
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Germany
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test device
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DE200810008665
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English (en)
Inventor
Mark Schulte
Daniel Tichatschke
Stephan Zecha
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Aumovio Safety Engineering GmbH
Original Assignee
Continental Safety Engineering International GmbH
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    • G01MEASURING; TESTING
    • G01MTESTING STATIC OR DYNAMIC BALANCE OF MACHINES OR STRUCTURES; TESTING OF STRUCTURES OR APPARATUS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • G01M17/00Testing of vehicles
    • G01M17/007Wheeled or endless-tracked vehicles

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  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Radar Systems Or Details Thereof (AREA)
  • Traffic Control Systems (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Testvorrichtung (3) für ein Fahrerassistenzsystem, insbesondere für eine adaptive Geschwindigkeitsregelanlage (8), oder ein Pre-Crash-System eines Testfahrzeugs (1). Die Testvorrichtung umfasst ein erstes Trägerteil (6), mit welchem die Testvorrichtung (3) ortsfest an ein Trägerfahrzeug (2) montierbar ist. Die Testvorrichtung umfasst ein zweites Trägerteil (7), an welchem eine Zielvorrichtung (5) angebracht ist, die ein Fahrzeugheck simultiert. Das zweite Trägerteil (7) relativ zu dem ersten Trägerteil (6) ist derart beweglich gelagert, dass das zweite Trägerteil (7) zwischen einer ersten und einer zweiten Stellung eine im Wesentlichen parallele Bewegung zu einem Untergrund ausführen kann, auf dem das Trägerfahrzeug (2) steht oder sich bewegt. Die Zielvorrichtung (5) ist in der ersten Stellung innerhalb einer ersten Fahrspur (FS1) des Trägerfahrzeugs (2) angeordnet, und die Zielvorrichtung (5) ist in der zweiten Stellung außerhalb der ersten Fahrspur (FS1) in einer zweiten Fahrspur (FS2) des Testfahrzeugs (1) angeordnet.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Testvorrichtung für ein Fahrerassistenzsystem, insbesondere für eine adaptive Geschwindigkeitsregelanlage, oder für ein Pre-Crash-System eines Testfahrzeugs. Die Erfindung betrifft ferner ein Trägerfahrzeug mit einer Testvorrichtung sowie eine Steuereinheit für die Testvorrichtung.
  • Eine adaptive Geschwindigkeitsregelanlage ist eine Geschwindigkeitsregelanlage in Kraftfahrzeugen, die bei der Regelung den Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug als zusätzliche Rückführ- und Stellgröße einbezieht. Für eine adaptive Geschwindigkeitsregelanlage ist auch der Begriff Abstandsregeltempomat oder Adaptive Cruise Control (ACC) bekannt. Bei einer solchen adaptiven Geschwindigkeitsregelanlage werden die Position und die Geschwindigkeit des vorausfahrenden Fahrzeugs mit einem oder mehreren Sensoren ermittelt und die Geschwindigkeit sowie der Abstand des mit diesem System ausgerüsteten nachfolgenden Fahrzeugs entsprechend adaptiv mit Motor- und Bremseingriff geregelt.
  • In ähnlicher Weise werden bei einem Pre-Crash-System unter anderem Position und Geschwindigkeit des vorausfahrenden Fahrzeugs oder eines Objekts ermittelt, um die Gefahr einer Kollision einzuschätzen und Maßnahmen zur Vermeidung zu treffen bzw. im Vorfeld einer drohenden Kollision Personenschutzmittel bereits zu aktivieren, wie z. B. die Sicherheitsgurte zu straffen, die Sitzlehnen gerade zu stellen, die Seitenfenster und das Schiebedach zu schließen usw.
  • Die Erfassung der Position und Geschwindigkeit des vorausfahrenden Fahrzeugs wird z. B. mit einer auf Radar oder Laser basierten Sensorik ermittelt. Für die Abstandsmessung können verschiedene Sensoren und Technologien eingesetzt werden. Insbesondere werden folgende Techniken verwendet:
    • – Ultraschallsensoren liefern einen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug und sind für niedrige Fahrzeuggeschwindigkeiten geeignet. Die Sensorik ist preisgünstig, verfügt jedoch über eine nur kurze Reichweite.
    • – Infrarot-Sensoren liefern den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug. Die Sensorik ist preiswert und abhängig von den Umweltbedingungen, wie z. B. Regen, Nebel, Schnee. Durch diese Sensorik kann die tatsächliche Sichtweite berücksichtigt werden.
    • – LIDAR (Light Detection And Ranging) liefert Abstand und Relativgeschwindigkeit zum vorausfahrenden Fahrzeug. Die von der Sensorik gelieferten Daten sind abhängig von Umwelteinflüssen.
    • – Short Range Radar (24 GHz) liefert den Abstand und die Relativgeschwindigkeit zu dem vorausfahrenden Fahrzeug. Die Sensorik ist unempfindlich gegen Umwelteinflüsse, wie z. B. Nebel, Regen oder Schnee. Die Sensorik ist vergleichsweise teuer und für den Einsatz im Nahbereich oder eine mittlere Reichweite geeignet.
    • – Long Range Radar (77 GHz) weist eine dem Short Range Radar entsprechende Leistungsperformance auf, und ist für eine große Reichweite zwischen 100 m und 120 m (sog. Fernbereich) geeignet.
  • Durch Testvorrichtungen, sog. Pre-Crash-Testsysteme, können Fahrerassistenzsysteme und Pre-Crash-Systeme auf ihre Funktionalität getestet werden. Als Testvorrichtungen werden statische Zielvorrichtungen, sog. Targets, verwendet, welche ein Fahrzeugheck simulieren. Bislang zum Einsatz kommende Testvorrichtungen sind auf die Analyse von Fahrsituationen des alltäglichen Straßenverkehrs ausgelegt.
  • Z. B. offenbart die Patentschrift DE 19707590 C2 ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Ausrichtung einer Strahlcharakteristik eines Entfernungssensors. Dazu wird der Entfernungssensor mit Hilfe eines Referenzobjekts, das in einer vorgegebenen Position zum Fahrzeug angeordnet ist, ausgerichtet. Die Offenlegungsschrift DE 10 2004 033 047 beschreibt eine Anordnung und ein Verfahren zur Funktionsüberprüfung eines Fahrerassistenzsystems. Zwei Testlichtquellen mit einem vorgegebenen Abstand werden zur Simulation eines Fremdfahrzeugs im Erfassungsbereich des Umgebungserfassungssensors des Fahrerassistenzsystems angeordnet. Das Fahrerassistenzsystem ist funktionstüchtig, wenn bei aktivierten Testlichtern ein Objekt erkannt und bei nicht aktivierten Testlichtern kein Objekt erkannt wird.
  • Kritische Fahrsituationen hingegen müssen im Falle eines Systemversagens oder bei Überschreitung der Systemgrenzen des Fahrerassistenzsystems bzw. des Pre-Crash-Systems durch den Fahrer eines Testfahrzeugs bewältigt werden, in welchem das zu testende Fahrerassistenz system oder Pre-Crash-System angeordnet ist. Dies ist notwendig, da die Zielvorrichtung in diesen Fällen nicht oder nicht rechtzeitig aus der Fahrspur des Testfahrzeugs entfernt werden kann.
  • Bislang verwendete Testvorrichtungen eignen sich deshalb in der Regel nur zur Analyse von als Komfortsystem ausgelegten Fahrerassistenzsystemen. Ein schnelles Einscheren oder Ausscheren eines voranfahrenden Fahrzeugs kann mit den Testvorrichtungen jedoch nicht simuliert werden. Derartige, in der Praxis jedoch häufig vorkommende Fahrsituationen, werden deshalb durch riskante Fahrmanöver „manuell" herbeigeführt, um die Funktionalität diesbezüglich auszutesten.
  • Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Testvorrichtung für ein Fahrerassistenzsystem, insbesondere für eine adaptive Geschwindigkeitsregelanlage, oder ein Pre-Crash-System eines Testfahrzeugs anzugeben, mit welcher deren Systemgrenzen auf einfachere und sicherere Art und Weise ermittelt werden können. Insbesondere soll eine Testvorrichtung geschaffen werden, welche die Berücksichtigung eines vorausfahrenden einscherenden oder ausscherenden Kraftfahrzeugs erlaubt. Darüber hinaus soll die Testvorrichtung eine Prüfung der Funktionalität des Fahrerassistenzsystems oder des Pre-Crash-Systems auch in Kurven erlauben. Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, eine Steuereinheit für eine Testvorrichtung anzugeben.
  • Diese Aufgaben werden durch eine Testvorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruches 1, ein Trägerfahrzeug mit einer Testvorrichtung gemäß den Merkmalen des Patentanspruches 12 und einer Steuereinheit für eine Testvorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruches 14 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den abhängigen Patentansprüchen.
  • Bei einer erfindungsgemäßen Testvorrichtung für ein Fahrerassistenzsystem, insbesondere für eine adaptive Geschwindig keitsregelanlage, oder ein Pre-Crash-System eines Testfahrzeugs, umfasst die Testvorrichtung ein erstes Trägerteil, mit welchem die Testvorrichtung ortsfest an ein Trägerfahrzeug montierbar ist. Die Testvorrichtung umfasst weiter ein zweites Trägerteil, an welchem eine Zielvorrichtung angebracht ist, die ein Fahrzeugheck simuliert. Das zweite Trägerteil ist relativ zu dem ersten Trägerteil derart beweglich gelagert, dass das zweite Trägerteil zwischen einer ersten und einer zweiten Stellung eine im Wesentlichen parallele Bewegung zu einem Untergrund (des Trägerfahrzeugs) ausführen kann, auf dem das Trägerfahrzeug steht oder sich bewegt, wobei die Zielvorrichtung in einer ersten Stellung innerhalb einer ersten Fahrspur des Trägerfahrzeugs angeordnet ist, und in einer zweiten Stellung außerhalb der ersten Fahrspur in der zweiten Fahrspur des Testfahrzeugs angeordnet ist.
  • Bei der erfindungsgemäßen Testvorrichtung wird die das Fahrzeugheck eines vorausfahrenden Fahrzeugs simulierende Zielvorrichtung in natürlicher Weise seitlich in die Fahrspur des Testfahrzeugs hinein- oder hinausbewegt. Hierdurch wird eine Testvorrichtung bereitgestellt, welche die Analyse eines schnellen Einscherens, sog. Cut in, sowie ein schnelles Ausscheren, sog. Cut out, erlauben. Darüber hinaus ermöglicht es das seitliche Hinaus- bzw. Hineinbewegen der Zielvorrichtung die Funktionalität der adaptiven Geschwindigkeitsregelanlage oder des Pre-Crash-Systems auch bei Kurvenfahrt besser analysieren zu können.
  • Zweckmäßigerweise ist das zweite Trägerteil relativ zu dem ersten Trägerteil derart beweglich gelagert, dass das zweite Trägerteil eine Bewegung ausführen kann, welche sich im Wesentlichen senkrecht zu der ersten Fahrspur des Trägerfahrzeugs und/oder der zweiten Fahrspur des Testfahrzeugs erstreckt. Hierdurch wird das seitliche Hinaus- bzw. Herausbewegen der Zielvorrichtung in bzw. aus der Fahrspur des Testfahrzeugs mit dem zu testenden Fahrerassistenzsystem oder Pre-Crash-System ermöglicht.
  • In einer ersten Ausgestaltung sind das erste und das zweite Trägerteil teleskopartig miteinander verbunden. Hierdurch kann die Testvorrichtung auf raumsparende Weise ausgebildet werden.
  • Alternativ kann das zweite Trägerteil an einem Träger des ersten Trägerteils entlang gleiten, wobei der Träger sich im Wesentlichen parallel zu dem Untergrund des Trägerfahrzeugs erstreckt. Eine derart ausgestaltete Testvorrichtung weist einen einfachen Aufbau auf, wobei der Träger des ersten Trägerteils jedoch über die erste Fahrspur des Trägerfahrzeugs hinaus entweder in die Fahrspur des Testfahrzeugs oder eine andere Fahrspur ragen muss.
  • Der Antrieb des zweiten Trägerteils gegenüber dem ersten Trägerteil kann auf beliebige Weise ausgestaltet sein. Gemäß der Erfindung ist insbesondere vorgesehen, dass die Relativbewegung des ersten und zweiten Trägerteils durch einen Aktuator pneumatisch oder elektromotorisch oder durch einen Energiespeicher, z. B. durch Federvorspannung, bewirkbar ist.
  • Es ist ferner eine Einheit zur Ermittlung des Abstands zwischen der Zielvorrichtung und dem Testfahrzeug vorgesehen, wobei bei Unterschreitung eines vorgegebenen Schwellwerts für den Abstand die Zielvorrichtung von der zweiten in die erste Stellung verbringbar ist. Hierdurch wird eine Testvorrichtung bereitgestellt, bei der es möglich ist, gefahrlos Situationen mit einer Zeit bis zur Kollision mit der Zielvorrichtung (sog. Time to Collision, ttc) von 0,6 s oder weniger zu testen. Demgegenüber sind die im Stand der Technik verwendeten Testvorrichtungen lediglich in der Lage, Tests mit einer ttc von mehr als 1 s durchzuführen. Dieser Vorteil ermöglicht insbesondere den gefahrlosen Test eines schnellen Einscherens bzw. Ausscherens des vorausfahrenden Fahrzeugs. Die geringe ttc wird insbesondere dadurch erreicht, dass sich die Zielvorrichtung konstruktionsbedingt mit hoher Geschwindigkeit aus der zweiten Fahrspur des Testfahrzeugs heraus bewegen lässt.
  • In einer weiteren Ausgestaltung ist eine Einheit zur Ermittlung einer Relativgeschwindigkeit zwischen der Zielvorrichtung und dem Testfahrzeug vorgesehen, wobei bei Überschreitung eines vorgegebenen Schwellwerts für die Relativgeschwindigkeit die Zielvorrichtung von der zweiten in die erste Stellung verbringbar ist. Auch hierdurch stellt die erfindungsgemäße Testvorrichtung eine erhöhte Sicherheit beim Durchführen des Tests des Fahrerassistenzsystems oder des Pre-Crash-Systems bereit. Insbesondere kann es zweckmäßig sein, sowohl den Abstand als auch die Relativgeschwindigkeit zwischen der Zielvorrichtung und dem Testfahrzeug zu verarbeiten, um eine Entscheidung zu treffen, ob die Zielvorrichtung von der zweiten in die erste Stellung verbracht werden soll.
  • Die Testvorrichtung mit Ausnahme der Zielvorrichtung und/oder zumindest das Heck des Trägerfahrzeugs sind gemäß einer weiteren Ausgestaltung mit einer Einrichtung versehen, welche die von einer Sendeeinheit der adaptiven Geschwindigkeitsregelanlage oder des Pre-Crash-Systems ausgesandten Radarwellen absorbieren oder welche die von einer Sendeeinheit der adaptiven Geschwindigkeitsregelanlage oder des Pre-Crash-Systems ausgesandten Lichtwellen von einem Empfänger der adaptiven Geschwindigkeitsregelanlage oder des Pre-Crash-Systems weg lenken. Hierdurch können durch das Trägerfahrzeug bzw. durch die Teile der Testvorrichtung, welche die Zielvorrichtung halten, verursachte Störungen verringert, minimiert oder sogar eliminiert werden. Mit anderen Worten bedeutet dies, dass weder die die Zielvorrichtung haltenden Teile der Testvorrichtung noch das Trägerfahrzeug selbst aus Sicht der adaptiven Geschwindigkeitsregelanlage oder des Pre-Crash-Systems als Zielvorrichtung interpretiert werden. Hierdurch lässt sich das Verhalten der adaptiven Geschwindigkeitsregelanlage oder des Pre-Crash-Systems mit hoher Präzision ermitteln.
  • Die Einrichtung kann insbesondere einen Radarabsorber (z. B. aus einer Anzahl an Schaumstoffblöcken) umfassen, sofern die adaptive Geschwindigkeitsregelanlage oder das Pre-Crash-System radarbasiert arbeitet. Die Beschichtung kann insbesondere Reflexions- oder Absorptionselemente (z. B. Spiegel oder Lacke) umfassen, wenn diese lichtwellenbasiert arbeitet.
  • In einer weiteren Ausgestaltung ist die Zielvorrichtung dazu ausgebildet, neben dem Fahrzeugheck zumindest einen Teil einer Fahrzeugseite zu simulieren. Dies kann dadurch realisiert sein, dass die als Fahrzeugheck ausgebildete Zielvorrichtung an deren äußeren Rand in Fahrzeuglängsrichtung fortgeführt ist. Durch diese parallel zur Fahrzeuglängsachse verlaufende Fläche kann der hintere Teil eines Kraftfahrzeugs zu Testzwecken simuliert werden. Zweckmäßigerweise ist die Zielvorrichtung um die Hochachse des Trägerfahrzeugs zu einer simulierten Schwerpunktsverlagerung zwischen einer ersten und einer zweiten Stellung verschwenkbar gelagert.
  • Eine derart ausgestaltete Vorrichtung kann durch Anstellen den Spurwechsel des durch die Testvorrichtung simulierten Fahrzeuges realitätsnäher simulieren. Das zu testende Fahrerassistenzsystem oder Pre-Crash-System erfasst beim Anstellen der Zielvorrichtung nicht nur den das Fahrzeugheck repräsentierenden Teil, sondern auch den die Fahrzeugseite simulierenden Teil der Zielvorrichtung. Aus einer derartigen „Ansicht" kann das Fahrerassistenzsystem oder das Pre-Crash-System eine Schwerpunktsverlagerung und damit den Wechsel einer Fahrspur erkennen. Die Ausgestaltung der Testvorrichtung erlaubt damit einer weiter verbesserte Simulation einer realen Fahrsituation.
  • Die Ausgestaltung der Zielvorrichtung zur Simulation einer Schwerpunktverlagerung kann unabhängig von der verschieblichen Lagerung auch an anderen mobilen Testsystemen oder statischen Testsystemen verwendet werden.
  • Von der Erfindung ist ferner ein Trägerfahrzeug mit Testvorrichtung der oben beschriebenen Art umfasst. Ein derartiges Trägerfahrzeug weist die gleichen Vorteile auf, wie sie in Verbindung mit der im Vorangegangenen beschriebenen Testvorrichtung erläutert wurden.
  • Von der Erfindung ist weiter eine Steuereinheit für eine Testvorrichtung der oben beschriebenen Art umfasst, die eine Recheneinheit und eine Steuervorrichtung umfasst. Die Recheneinheit ist zum Datenaustausch, insbesondere einer Relativgeschwindigkeit zwischen der Zielvorrichtung und dem Testfahrzeug und/oder einem Abstand zwischen der Zielvorrichtung und dem Testfahrzeug, mit der adaptiven Geschwindigkeitsregelanlage oder dem Pre-Crash-System gekoppelt. Die Steuervorrichtung ist zur Ansteuerung eines Aktuators der Testvorrichtung ausgebildet, um die Zielvorrichtung von der zweiten Stellung in die erste Stellung zu verbringen. Die Steuereinheit für die Testvorrichtung kann in dem Trägerfahrzeug, in dem Testfahrzeug oder verteilt in beiden Fahrzeugen realisiert sein. Im letzten Fall erfolgt z. B. ein Datenaustausch zwischen einer Recheneinheit der adaptiven Geschwindigkeitsregelanlage bzw. des Pre-Crash-Systems und einer Recheneinheit der Steuereinheit der Testvorrichtung, um die durch die adaptive Geschwindigkeitsregelanlage bzw. das Pre-Crash-Systems bereits ermittelten Informationen zur Steuerung der Zielvorrichtung an die Steuervorrichtung zu übertragen.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen in der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung einer Fahrsituation zum Test einer adaptiven Geschwindigkeitsregelanlage oder eines Pre-Crash-Systems eines Testfahrzeugs,
  • 2 eine schematische Darstellung einer an einem Trägerfahrzeug angeordneten Testvorrichtung in einer Seitenansicht,
  • 3 eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Trägervorrichtung in zwei unterschiedlichen Betriebsstellungen,
  • 4 eine Darstellung einer am Heck eines Trägerfahrzeugs montierten Testvorrichtung in einer ersten und einer zweiten Stellung,
  • 5 eine schematische Darstellung einer Steuereinheit einer erfindungsgemäßen Testvorrichtung, und
  • 6 eine Darstellung einer am Heck eines Trägerfahrzeugs montierten alternativen Testvorrichtung in der ersten und der zweiten Stellung.
  • In der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels der Erfindung wird auf eine Testvorrichtung für ein Fahrerassistenzsystem in Gestalt einer adaptiven Geschwindigkeitsregelanlage Bezug genommen. Die erfindungsgemäße Testvorrichtung ist selbstverständlich auch für den Test anderer Fahrerassistenzsysteme sowie eines Pre-Crash-Systems einsetzbar.
  • 1 zeigt die dem Test einer adaptiven Geschwindigkeitsregelanlage 8 zu Grunde liegende Situation. Eine Straße weist drei Fahrbahnen S1, S2 und S3 auf. Das Testfahrzeug 1, in welchem die zu testende adaptive Geschwindigkeitsregelanlage 8 eingebaut ist, bewegt sich in 1 beispielhaft auf der mit S2 gekennzeichneten Fahrbahn in Pfeilrichtung A. Auf der Fahrbahn S1 bewegt sich ein Trägerfahrzeug 2 in Pfeilrichtung B. Das Trägerfahrzeug 2, an dessen Heck eine Testvorrichtung 3 angeordnet ist, fährt damit dem Testfahrzeug 1 vorweg. Jedes der Fahrzeuge 1 und 2 bewegt sich auf einer Fahrspur FS1, FS2 wobei im Ausführungsbeispiel davon ausgegangen wird, dass die erste Fahrspur FS1 des Trägerfahrzeugs 2 der Fahrbahn S1 und die zweite Fahrspur FS2 des Testfahrzeugs 1 der Fahrbahn S2 entspricht.
  • Mit dem Bezugszeichen 4 ist der keulenförmige Erfassungsbereich der adaptiven Geschwindigkeitsregelanlage 4 dargestellt, welcher von einer Sendeeinheit der adaptiven Geschwindigkeitsregelanlage 8 ausgesendet wird.
  • An dem Heck des Trägerfahrzeugs 2 ist die Testvorrichtung 3 befestigt. Die Testvorrichtung 3 umfasst ein erstes Trägerteil 6, welches ortsfest an dem Heck des Trägerfahrzeugs befestigt ist. Relativ zu dem ersten Trägerteil 6 beweglich umfasst die Trägervorrichtung 3 ein zweites Trägerteil 7, welches eine Bewegung im Wesentlichen senkrecht zu der ersten Fahrspur FS1 und damit im vorliegenden Ausführungsbeispiel senkrecht zur Fahrspur FS2 bzw. den Fahrbahnen S1 und S2 ausführen kann. An dem zweiten Trägerteil 7 ist eine Zielvorrichtung 5, ein sog. Target, befestigt. Die Zielvorrichtung 5 ist in Gestalt eines Hecks eines Fahrzeuges ausgebildet und kann beispielsweise durch eine Heckklappe eines Fahrzeugs gebildet sein.
  • Die Zielvorrichtung 5 lässt sich zwischen einer ersten Stellung innerhalb der ersten Fahrspur FS1 und einer zweiten Stellung außerhalb der ersten Fahrspur und in der zweiten Fahrspur FS2 hin und her bewegen. Die Bewegungsrichtung ist in 1 durch die mit CI und CO gekennzeichneten Teile dargestellt. CI repräsentiert eine Bewegungsrichtung der Zielvorrichtung 5 in die zweite Fahrspur FS2 des Testfahrzeugs hinein. In entsprechender Weise repräsentiert CO eine Bewegungsrichtung der Zielvorrichtung 5 aus der zweiten Fahrspur FS2 des Testfahrzeugs 1 heraus und in die erste Fahrspur FS1 des Trägerfahrzeugs 2 hinein. In der schematischen Draufsicht der 1 ist die Situation dargestellt, in der sich die Zielvorrichtung 5 in der zweiten Fahrspur FS2 befindet, wobei sich das Testfahrzeug 1 mit der zu testenden adaptiven Geschwindigkeitsregelanlage an die Zielvorrichtung annähert.
  • Die Bewegung der Zielvorrichtung 5 zwischen der ersten und zweiten Stellung bzw. umgekehrt kann durch einen prinzipiell beliebigen Antrieb erfolgen. Es ist vorteilhaft, solche An triebe zu verwenden, welche insbesondere ein möglichst schnelles Verbringen der Zielvorrichtung 5 insbesondere von der zweiten Stellung in die erste Stellung ermöglichen, um die Gefahr einer Kollision eines sich schnell der Zielvorrichtung 5 nähernden Testfahrzeugs 1 zu verhindern. Als Aktuator für den Antrieb kann beispielsweise eine Pneumatik verwendet werden. Ebenso denkbar ist ein elektromotorischer Aktuator oder ein solcher Aktuator, welcher über einen geladenen Energiespeicher verfügt, der zur Bewegung der Zielvorrichtung 5 zumindest teilweise entladen wird.
  • Die Gefahr einer Kollision zwischen dem Testfahrzeug 1 und der Zielvorrichtung 5 hängt von dem Abstand und der Relativgeschwindigkeit zwischen diesen beiden Partnern ab. Die Zeit, bis zu der eine Kollision noch vermeidbar ist, wird als Time-to-Collision ttc bezeichnet. Durch den Einsatz des beschriebenen Testsystems ist es möglich, gefahrlos Situationen mit ttc = 0,6 s oder weniger auszutesten.
  • Zur Vermeidung der Beschädigung der Testvorrichtung 3 und/oder des Testfahrzeuges 1 verfügt die Testvorrichtung 3 zweckmäßigerweise über eine Steuereinheit 10, welche über eine Recheneinheit 11 sowie eine Steuervorrichtung 12 zur Ansteuerung des Aktuators der Testvorrichtung dient, um die Zielvorrichtung von der zweiten Stellung in die erste Stellung zu verbringen (vgl. 5). Die Recheneinheit ist dabei zweckmäßigerweise zum Datenaustausch insbesondere der Relativgeschwindigkeit zwischen der Zielvorrichtung und dem Testfahrzeug und/oder einem Abstand zwischen der Zielvorrichtung 5 und dem Testfahrzeug 1 mit der adaptiven Geschwindigkeitsregelanlage 8 gekoppelt, welche diese Daten bestimmungsgemäß ermittelt. Hierdurch ist es möglich, in Abhängigkeit des Abstands und der Relativgeschwindigkeit die Zielvorrichtung 5 aus der Fahrspur FS2 des Testfahrzeuges zu entfernen, um eine Kollision zu vermeiden.
  • Möchte man sich nicht auf die Daten des Testfahrzeugs verlassen, so kann die Testvorrichtung oder das Testfahrzeug mit einer Einrichtung zur Ermittlung des Abstands und der Relativgeschwindigkeit ausgestattet sein. Hierzu kann beispielsweise ein Laser-Scanner verwendet werden, der vorzugsweise nahe der Zielvorrichtung der Testvorrichtung angeordnet ist.
  • Ebenso ist in einer weiteren Variante eine Kombination der beiden vorgenannte Möglichkeiten vorgesehen.
  • Um eine mögliche Kollision zu vermeiden, wird das Überschreiten einer (Abstands-)Schwelle ATH durch das Testfahrzeug 1 überwacht, wobei die Steuervorrichtung 12 der Testvorrichtung 3 in einen „Vorwarnzustand" versetzt wird. Erreicht oder überschreitet das Testfahrzeug 1 eine Schwelle ITH, so wird durch die Steuervorrichtung der Aktuator der Testvorrichtung angesteuert, um die Zielvorrichtung von der zweiten Stellung, in der sich diese in der zweiten Fahrspur des Testfahrzeugs 1 befindet, in die erste Stellung und damit hinter das Trägerfahrzeug zu verbringen.
  • Der mechanische Aufbau der Testvorrichtung durch ein statisches und ein relativ dazu bewegliches Trägerteil erlaubt sehr hohe Bewegungsgeschwindigkeiten, weshalb die Zeit bis zu einer Kollision gegenüber herkömmlichen Systemen verringert ist.
  • In den 2 bis 4 ist in schematischer Weise eine Realisierung der erfindungsgemäßen Testvorrichtung dargestellt. 2 zeigt hierzu eine Seitenansicht einer am Heck des Trägerfahrzeugs 2 befestigten Testvorrichtung 3. Das erste Trägerteil 6 umfasst in Längsrichtung des Trägerfahrzeugs 2 verlaufende Träger 13, welche über einen Träger 14 miteinander verbunden sind. Die Träger 13 sind mit der Karosserie des Trägerfahrzeugs 2 verbunden. An dem Trägerteil 6 ist das zweite Trägerteil 7 beweglich gelagert, wobei in dieser Darstellung eine Bewegung in die Blattebene hinein bzw. aus der Blattebene heraus gegenüber dem ersten Trägerteil 6 erfolgt. Die dem Heck eines Kraftfahrzeugs nachgebildete Zielvorrichtung 5 ist mit dem beweglichen, zweiten Trägerteil 7 verbunden.
  • 3 zeigt die Testvorrichtung 3 ohne Trägerfahrzeug aus der Sicht des herannahenden Testfahrzeugs. Hierbei sind das erste und das zweite Trägerteil 6, 7 teleskopartig miteinander verbunden. In der oberen Hälfte der 3 befindet sich die an dem zweiten Trägerteil 7 befestigte Zielvorrichtung 5 in ihrer zweiten Stellung, so dass diese in der zweiten Fahrspur FS2 angeordnet ist. In der unteren Hälfte der 3 befindet sich die Zielvorrichtung 5 in der ersten Stellung, in der diese in der ersten Fahrspur FS1 des Trägerfahrzeugs angeordnet ist. Durch den Aktuator kann das zweite Trägerteil 7 und die daran befestigte Zielvorrichtung 5 zwischen der ersten und zweiten Stellung hin und her bewegt werden, so dass ein schnell in die zweite Fahrspur FS2 des Testfahrzeugs einscherendes Fahrzeug bzw. ein schnell aus der zweiten Fahrspur FS2 des Testfahrzeugs 1 ausscherendes Fahrzeug simuliert werden kann.
  • 4 zeigt eine praktische Realisierung der erfindungsgemäßen Testvorrichtung, bei der das zweite Trägerteil 7 entlang von Schienen 9 des ersten Trägerteils 6 entlang bewegt werden kann. Hierdurch bedingt ist es notwendig, dass die Schienen 9 über die rechte Seite des Fahrzeugs hinausragen, um sicherzustellen, dass die Zielvorrichtung 5 ausreichend weit in die Fahrspur des darauffolgenden Testfahrzeugs ragt.
  • 6 zeigt eine weitere alternative Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Testvorrichtung, bei welcher das zweite Trägerteil 7 ebenfalls entlang des ersten Trägerteils 6 bewegt werden kann. Im Unterschied zu den vorangegangenen Ausführungsbeispielen ist die Zielvorrichtung 5 an dem zweiten Trägerteil 7 um die Fahrzeughochachse verschwenkbar gelagert. Hierzu ist die Zielvorrichtung 5 an ihrer einen Seite über ein Drehgelenk 15 mit dem zweiten Trägerteil 7 verbunden. An ihrer anderen Seite ist die Zielvorrichtung 5 zum Beispiel über einen Aktuator 16, z. B. einem Kolben, mit dem zweiten Trägerteil 7 verbunden. Im Bereich dieses Aktuators 16 ist die Zielvorrichtung 5 dazu ausgebildet, neben dem Fahrzeug heck zumindest einen Teil einer Fahrzeugseite zu simulieren. Die Simulation des Fahrzeughecks ist in 6 mit 5H, die Simulation der Fahrzeugseite mit 5S gekennzeichnet.
  • Durch Ansteuern des Aktuators 16 kann der Abschnitt 5S der Zielvorrichtung 5 von einer Ausgangsstellung, in welcher der Abschnitt 5S im Wesentlichen parallel zu einer Fahrzeuglängsachse 13 verläuft in einen spitzen Winkel 14 zu der Fahrzeuglängsachse 13 angestellt werden. In der rechten Hälfte der 6 ist hierbei die Zielvorrichtung 5 in ihrer zweiten Stellung, so dass diese in die Fahrspur des Testfahrzeugs hineinragt. Je nachdem, wie groß der Winkel 14 des Abschnitts 5S gegenüber der Fahrzeuglängsrichtung 13 ist, kann das Fahrerassistenzsystem bzw. das Pre-Crash-System einen unterschiedlichen Schwerpunkt der vorausfahrenden Zielvorrichtung 5 ermitteln, um hieraus auf einen Spurwechsel der Zielvorrichtung 5 zu schließen. Um eine möglichst Realitätsnahe Schwerpunktsverlagerung zu simulieren, ist es zweckmäßig, während des Verbringens der Zielvorrichtung 5 von ihrer ersten in die zweite Stellung den Winkel 14 währenddessen zunächst stetig zu vergrößern, um ihn nach Erreichen eines Maximalwinkels noch während der Bewegung der Zielvorrichtung 5 in Richtung der zweiten Stellung wieder zu verringern.
  • Die verschwenkbare Lagerung der Zielvorrichtung 5 an dem zweiten Trägerteil 7 kann auch bei einer Testvorrichtung vorgesehen sein, welche statisch verwendet wird. Der Verschwenkmechanismus für die Zielvorrichtung kann darüber hinaus auch an anderen mobilen Testsystemen zum Einsatz kommen, bei welchem das zweite Trägerteil mit der daran befestigten Zielvorrichtung 5 nicht lateral zur Bewegungsrichtung des Trägerfahrzeugs verschwenkbar ist.
  • Anstatt für den Test einer adaptiven Geschwindigkeitsregelanlage ein reales Fahrzeug heranziehen zu müssen, ermöglicht die Testvorrichtung dessen Ersatz durch eine seitlich bewegliche Zielvorrichtung, wobei diese mit einer Geschwindigkeit unterhalb der Systemschwelle von ttc = 0,6 s aus der Fahrspur des Testfahrzeugs entfernbar ist. Hierdurch werden Tests ermöglicht, bei denen unter normalen Umständen eine Kollision nicht zu verhindern wäre. Durch den Einsatz der erfindungsgemäßen Testvorrichtung können riskante Fahrmanöver, wie z. B. dichtes Auffahren, sehr schnelles Annähern usw., gefahrlos und in gesicherter Umgebung reproduzierbar durchgeführt werden. Darüber hinaus können durch das schnelle seitliche Ein- und Ausfahren der Zielvorrichtung realistische Ein- bzw. Ausschermanöver durchgeführt werden. Darüber hinaus ermöglicht die Testvorrichtung die Überprüfung der adaptiven Geschwindigkeitsregelanlage bei Kurvenfahrt.
  • Die Überprüfung adaptiver Geschwindigkeitsregelanlagen, welche eine Sensorfusion aus Kamera und Radar aufweisen, ist mit der Testvorrichtung ebenfalls möglich.
  • Die Testvorrichtung kann auf einfache Weise aus Profilstangen hergestellt und am Heck des Trägerfahrzeugs montiert werden. Der Antrieb kann z. B. über einen pneumatischen Kolben mit vorgeschaltetem Druckspeicher erfolgen.

Claims (14)

  1. Testvorrichtung (3) für ein Fahrerassistenzsystem, insbesondere für eine adaptive Geschwindigkeitsregelanlage (8), eines Testfahrzeugs (1), oder ein Pre-Crash-System bei der – die Testvorrichtung (3) ein erstes Trägerteil (6) umfasst, mit welchem die Testvorrichtung (3) ortsfest an ein Trägerfahrzeug (2) montierbar ist, – die Testvorrichtung (3) ein zweites Trägerteil (7) umfasst, an welchem eine Zielvorrichtung (5) angebracht ist, die ein Fahrzeugheck simultiert, – das zweite Trägerteil (7) relativ zu dem ersten Trägerteil (6) derart beweglich gelagert ist, dass das zweite Trägerteil (7) zwischen einer ersten und einer zweiten Stellung eine im Wesentlichen parallele Bewegung zu einem Untergrund ausführen kann, auf dem das Trägerfahrzeug (2) steht oder sich bewegt, wobei die Zielvorrichtung (5) – in der ersten Stellung innerhalb einer ersten Fahrspur (FS1) des Trägerfahrzeugs (2) angeordnet ist, und – in der zweiten Stellung außerhalb der ersten Fahrspur (FS1) in einer zweiten Fahrspur (FS2) des Testfahrzeugs (1) angeordnet ist.
  2. Testvorrichtung nach Anspruch 1, bei der das zweite Trägerteil (7) relativ zu dem ersten Trägerteil (6) derart beweglich gelagert ist, dass das zweite Trägerteil (5) eine Bewegung ausführen kann, welche sich im Wesentlichen senkrecht zu der ersten Fahrspur (FS1) des Trägerfahrzeugs (5) und/oder der zweiten Fahrspur (FS2) des Testfahrzeugs (1) erstreckt.
  3. Testvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, bei der das erste und das zweite Trägerteil (6, 7) teleskopartig miteinander verbunden sind.
  4. Testvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, bei der das zweite Trägerteil (7) an einem Träger des ersten Trägerteils (6) entlang gleiten kann, wobei der Träger sich im Wesentlichen parallel zu dem Untergrund erstreckt.
  5. Testvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, bei der die Relativbewegung des ersten und zweiten Trägerteils (6, 7) durch einen Aktuator pneumatisch oder elektromotorisch oder durch einen Energiespeicher bewirkbar ist.
  6. Testvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, bei der eine Einheit zur Ermittlung des Abstands zwischen der Zielvorrichtung (5) und dem Testfahrzeug (1) vorgesehen ist, wobei bei Unterschreitung eines vorgegebenen Schwellwerts für den Abstand die Zielvorrichtung (5) von der zweiten in die erste Stellung verbringbar ist.
  7. Testvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, bei der eine Einheit zur Ermittlung einer Relativgeschwindigkeit zwischen der Zielvorrichtung (5) und dem Testfahrzeug (1) vorgesehen ist, wobei bei Überschreitung eines vorgegebenen Schwellwerts für die Relativgeschwindigkeit die Zielvorrichtung (5) von der zweiten in die erste Stellung verbringbar ist.
  8. Testvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, bei der diese und/oder zumindest das Heck des Trägerfahrzeugs (2) mit einer Einrichtung versehen sind, welche die von einer Sendeeinheit der adaptiven Geschwindigkeitsregelanlage (8) oder ausgesandten Radarwellen absorbieren oder welche die von einer Sendeeinheit der adaptiven Geschwindigkeitsregelanlage (8) ausgesandten Lichtwellen von einem Empfänger der adaptiven Geschwindigkeitsregelanlage weg lenken.
  9. Testvorrichtung nach Anspruch 8, bei der die Einrichtung einen Radarabsorber umfasst.
  10. Testvorrichtung nach Anspruch 8, bei der die Einrichtung Reflexions- oder Absorbtionselemente umfasst.
  11. Testvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, bei der die Zielvorrichtung (5) dazu ausgebildet ist, neben dem Fahrzeugheck zumindest einen Teil einer Fahrzeugseite zu simulieren.
  12. Testvorrichtung nach Anspruch 11, bei der die Zielvorrichtung (5) um die Hochachse des Trägerfahrzeugs (2) zu einer simulierten Schwerpunktsverlagerung zwischen einer ersten und einer zweiten Stellung verschwenkbar gelagert ist.
  13. Trägerfahrzeug mit Testvorrichtung gemäß einem der vorherigen Ansprüche.
  14. Steuereinheit für eine Testvorrichtung gemäß einem der vorherigen Ansprüche, mit – einer Recheneinheit, welche zum Datenaustausch, insbesondere einer Relativgeschwindigkeit zwischen der Zielvorrichtung (5) und dem Testfahrzeug (1) und/oder einem Abstand zwischen der Zielvorrichtung (5) und dem Testfahrzeug (1), mit dem Fahrerassistenzsystem (8) oder dem Pre-Crash-System gekoppelt ist, und – einer Steuervorrichtung zur Ansteuerung eines Aktuators der Testvorrichtung (3), um die Zielvorrichtung (5) von der zweiten Stellung in die erste Stellung zu verbringen.
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