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Erfindung
betrifft eine Daumen-Orthese mit einem oberen und einem unteren
Ringbügel und einem Steg, wobei der Steg mit jedem der
beiden Ringbügel eine ringförmige Öffnung
zur Einführung des Daumens bildet und die Daumen-Orthese
durch das Zusammenwirken beider Ringbügel auf der der Handaußenfläche
zugeordneten Außenfläche des Daumens mit dem Steg
auf der der Handinnenfläche zugeordneten Innenfläche
des Daumens in einer Endlage am Daumengrundgelenk festlegbar ist,
wobei beide Ringbügel eine Gelenkeinfassung bilden, welche
das Daumengrundgelenk auf der Handaußenfläche
umschließt.
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Daumen-Orthesen
sind im Stand der Technik bekannt. Sie dienen zur Entlastung des
Daumensattelgelenks und zur Stabilisierung des Daumengrundgelenks,
wobei bei Knochen- beziehungsweise Gelenkerkrankungen des Daumens
die Stabilisierung und Stützung bestimmter Gelenke verbessert
werden können.
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Daumen-Orthesen
werden insbesondere bei Rhiz-Arthrose, Instabilitäten des
Daumengrundgelenks oder nach Operationen zur Wiederherstellung der
korrekten Gelenkstellung oder zur Minderung funktioneller Beschwerden
bei Gelenkfehlstellung im Daumensattelgelenk eingesetzt.
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Bei
Rhiz-Arthrose handelt es sich um degenerative Prozesse am Daumensattelgelenk,
wobei die Ursache in einer Schwächung der Bänder
vermutet wird. Rhiz-Arthrose äußert sich durch
Subluxation (nicht vollständige Verstauchung) des Metakarpale
I proximal aufgrund der Instabilität, kompensatorische Hyperextension
(ausgleichende Überstreckung), eingeschränkter
Abduktion (heranziehende Gliedmaßenbewegung), übermäßige
Flexion (Abknicken) des Daumengrundgelenks beim Greifvorgang sowie
erschwerte Extension und Opposition.
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Die
Daumen-Orthese des Standes der Technik weist einen Ring auf mit
einer Ober- und einer Unterseite. Der Daumen wird durch den Ring
gesteckt. Dabei wird der Ring so über den Daumen geschoben,
dass die Oberseite auf der der Handaußenfläche
zugeordneten Außenfläche des Daumens anliegt.
Die Unterseite liegt dann auf der der Handinnenfiäche zugeordneten
Innenfläche des Daumens an. Auf der Ober- und Unterseite
sind Ösen vorgesehen, in welchen ein Befestigungsband schlaufenartig eingefädelt
ist, wobei das Handgelenk in die Schlaufe einführbar ist
und der Ring durch Festziehen des Befestigungsbandes am Handgelenk
gespannt und befestigt wird.
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Die
Daumen-Orthese des Standes der Technik hat den Nachteil, dass der
Daumen in seiner Beweglichkeit stark eingeschränkt wird.
Er wird zum einen in eine ständig gespreizte Haltung gezwungen. In
dieser Haltung ist die Funktion des Daumens beim Greifen ausschließlich
auf einen sogenannten Spitzgriff eingeschränkt, bei welchem
nur noch die Daumenkuppe an der Greifffunktion der Hand beteiligt
ist, was zu einer ungewohnten Belastung beteiligter Gelenke und
damit verbundenen Schmerzen führen kann. Zum anderen hat
sich erwiesen, dass die Daumen-Orthese des Standes der Technik lediglich
dazu geeignet ist, den Daumen abzuspreizen. Eine Stützung
oder Stabilisierung der erkrankten Gelenke wird damit nicht bewirkt.
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Außerdem
ist gefunden worden, dass bei einem Griff mit angelegter Daumen-Orthese
nach dem Stand der Technik, bei welchem der Daumen über
einen bestimmten Winkel hinaus abgespreizt wird, das Daumengrundgelenk
ohne die erzwungene Abspreizung ist. Das Daumensattelgelenk gerät
dabei ungeschützt in seine krankhafte Fehlstellung zurück
und wird in der Fehlstellung belastet, obwohl die Daumen-Orthese
getragen wird.
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Des
Weiteren wird das Befestigungsband schnell schmutzig, da es im Bereich
des Hand- oder Daumenballens unmittelbar auf der Grifffläche
der Hand aufliegt und somit bei fast allen manuellen Tätigkeiten
mit verschmutzenden Stoffen in Kontakt geraten kann. Hierdurch wird
das Befestigungsband schnell unhygienisch und unansehnlich.
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Aus
der
DE 20 2006 001 385.7 ist
eine Daumen-Orthese bekannt mit einem oberen und einem unteren Ringbügel
und einem Steg, wobei der Steg mit jedem der beiden Ringbügel
eine ringförmige Öffnung zur Einführung
des Daumens bildet und die Daumen-Orthese durch das Zusammenwirken
beider Ringbügel auf der der Handaußenfläche
zugeordneten Außenfläche des Daumens mit dem Steg auf
der der Handinnenfläche zugeordneten Innenfläche
des Daumens in einer Endlage am Daumengrundgelenk festlegbar ist,
wobei beide Ringbügel eine Gelenkeinfassung bilden, welche
das Daumengrundgelenk auf der Handaußenfläche
umschließt.
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An
dieser an sich sehr vorteilhaft wirkenden Daumen-Orthese hat sich
als nachteilig erwiesen, dass die Herstellung jeder Daumen-Orthese
einer serienmäßigen Herstellungsweise nicht optimal
zugänglich ist. Die Daumen-Orthese muss für jede
individuelle Nutzung als Einzelstück angefertigt werden. Um
den Abmessungen und individuellen ergonomischen Merkmalen der Hand
gerecht zu werden sind darüber hinaus aufwändige
Anpassungsarbeiten erforderlich, welche spezielle Gerätschaften
erfordern. Die Herstellung sowie das Anpassen an die Hand sind daher
sehr zeitaufwändig und kostenintensiv.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Nachteile des Standes
der Technik zu überwinden, insbesondere eine verbesserte
Daumen-Orthese zur Verfügung zu stellen, mit welcher eine
dauerhafte Stabilisierung des Daumens und eine Entlastung kranker
Gelenke gewährleistet und auf Bandbefestigungen verzichtet
werden kann, wobei die Daumen-Orthese für die Serienfertigung
und für einfaches Anpassen vorbereitet ist.
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Eine
Lösung wird dadurch bereitgestellt, dass wenigstens ein
Ringbügel eine in Längsrichtung durchgehende Unterbrechung
aufweist, welche den Ringbügel in einen linken und einen
rechten Flügel teilt, und dass der Ringbügel durch
plastische Verformung wenigstens eines Flügels an den Daumen
anpassbar ist.
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Mit
der erfindungsgemäßen Daumen-Orthese ist somit
einer Gelenkeinfassung des Daumengrundgelenks auf der Außenfläche
des Daumens möglich, wobei das Daumengrundgelenk durch
den Steg, welcher auf der Innenfläche des Daumens anliegt,
in einer leicht gebeugten Haltung gehalten wird. Dadurch wird das
Daumengrundgelenk in die physiologisch richtige Position gedrückt
und die Position des Daumensattelgelenks ausschließlich
bei Belastung durch Greifen dahingehend korrigiert, dass es seinerseits
in die physiologisch richtige Position gedrückt wird. Das
Daumensattelgelenk liegt dabei außerhalb der Daumen-Orthese
und wird ausschließlich gemäß der Kräfteverteilung
zwischen der Daumen-Orthese bzw. dem damit gestützten Daumengrundgelenk
und dem Handgelenk beaufschlagt. Damit wird das Daumengrundgelenk
mit der Orthese in einer leichten Beuge gehalten, womit verhindert
wird, dass es in eine Überstreckung gerät, welche
mit Schmerzen verbunden sein kann.
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Indem
zumindest ein Ringbügel eine in Längsrichtung
durchgehende Unterbrechung aufweist, wird erreicht, dass die Daumen-Orthesen
in Serienfertigung angefertigt werden können. In Längsrichtung
durchgehend ist dabei so zu verstehen, dass die Unterbrechung den
Ringbügel so teilt, dass zwei Flügel entstehen,
wobei es nicht auf die Form oder Ausbildung der Unterbrechung ankommt, sondern
lediglich darauf, dass beide Flügel relativ zueinander
auseinander gebogen oder zusammengepresst werden können.
Mit den beiden Flügeln bleibt die Form der Ringbügel
offen und kann am Patienten angepasst werden.
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Erfindungsgemäß werden
mit der Ausführungsform unterschiedliche Größen
als Rohling herstellbar. Individuelle Anpassungen können
am Patienten unmittelbar durch Veränderungen an den Flügeln
vorgenommen werden. Die Anpassung an die ergonomischen Erfordernisse
sind somit einfach realisierbar, wobei übliche Kleinwerkzeuge
für die Materialbearbeitung eingesetzt werden können.
Die vorteilhafte Unterteilung der Ringbügel in einen linken und
einen rechten Flügel ermöglicht sowohl eine Anpassung
in Umfang und Durchmesser durch Abschleifen an den einander zugeordneten
Stirnflächen und anschlie ßendem Zusammenpressen
der Flügel. Darüber hinaus ist auch eine Anpassung
möglich, bei der die Flügel auseinander gepresst
werden, wobei der Spalt der Unterbrechung vergrößert
wird. Sofern der Spalt für einen optimalen Sitz zu groß würde, kann
auf die nächste Grundgröße des Rohlings
zurückgegriffen werden, welcher dann verengt werden müsste.
Somit kann mit einer geringen Anzahl von Grundgrößen
der Rohlinge eine optimale Versorgung der Patienten erreicht werden.
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Erfindungsgemäß ist
vorgesehen, dass beide Ringbügel an die Daumengröße
anpassbar sind. Mögliche Ausgestaltungen lassen sich auch
dadurch erreichen, dass lediglich der obere oder untere Ringbügel
eine Unterbrechung aufweist.
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Die
Lage der Flügel zueinander wird erfindungsgemäß bei
der Anpassung durch plastische Verformung erreicht, d. h. dass das
Material unter Aufwendung von Verformungskraft verformt wird und anschließend
unter normalen Nutzungsbedingungen unveränderbar in Form
bleibt, also einen für das Daumengelenk nicht verformbaren
Körper bildet.
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Somit
sind die Ringbügel über eine einfache Veränderung
wenigstens eines der beiden Flügel am Daumen anpassbar.
Dabei hat es sich erwiesen, dass die Unterbrechung keinerlei Störung
des Tragekomforts bedingt, sondern im Gegenteil der Spalt zusätzlich
zu der konstruktiven offenen Ausgestaltung dieser Daumen-Orthese
als filigrane Ausnehmung wirkt, welche verhindert, dass Feuchtigkeit
durch Schweiß oder sonstige Flüssigstoffe dauerhaft
zwischen Haut und Orthesen-Material staut.
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Die
Flügel haben dabei die volle Wirkung eines geschlossenen
Ringbügels und drücken das Daumengelenk als Gegenlager
des Stegs in die ergonomisch richtige Position. Der Steg der Daumen-Orthese,
welcher am Daumengrundgelenk an der Innenfläche des Daumen
angeordnet ist, drückt dieses nach außen in die
sogenannte physiologische Position. Dadurch wird erreicht, dass
das Daumensattelgelenk seinerseits positiv korrigiert wird, womit eine
Entlastung des Daumensattelgelenks und eine Reduzierung beziehungsweise
Vermeidung von Schmerzen einhergeht.
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Mit
der erfindungsgemäßen Daumen-Orthese werden somit
die Vorteile ein bandagelosen Daumengelenkstütze realisiert,
wobei eine Korrektur von Fehlstellungen des Daumengrundgelenks und
Daumensattelgelenks erreicht werden kann, ohne die Hand beziehungsweise
den Daumen im unbelasteten Zustand permanent zu beaufschlagen beziehungsweise
in einer gespreizten Haltung zu halten. Dabei wird ein Einknicken
des Daumengrundgelenks und die damit verbundene schmerzhafte Überstreckung
des Daumensattelgelenks verhindert.
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Darüber
hinaus kann der Daumen um den Steg herum ohne wesentlich beziehungsweise
bemerkbare Einschränkungen gebeugt werden und bleibt in
vorteilhafter Weise vollständig und weitgehend schmerzfrei
einsetzbar. Der Daumen kann vollständig beim Greifen eingesetzt
werden, wobei die Orthese ohne eine Behinderung dazustellen, am Daumen
verbleiben kann und am Daumen eigenständig gehalten wird,
d. h. die Orthese rutscht auch ohne Bandbefestigung nicht vom Daumen
ab.
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Da
die Daumen-Orthese unablässig getragen werden kann, kann
einem Fortschreiten der degenerativen Umbauprozesse im Bewegungsapparat des
Daumens entgegen gewirkt werden. Dies ermöglicht, dass
sowohl die Symptome wie beispielsweise Schmerzen gemindert werden
können als auch ein Rückbauprozess an den Gelenken
und Knochen ermöglicht wird, mit welchem Fehlbildungen
rückgebildet werden können.
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In
vorteilhafter Weise wird mit der erfindungsgemäßen
Daumen-Orthese eine Verbesserung zur Verfügung gestellt,
womit die Daumen-Orthese für die Herstellung und Anpassung
optimal vorbereitet ist. Somit ist es möglich, kostengünstig
und schnell eine Versorgung der Patienten zu gewährleisten
und auf Veränderungen der physischen Besonderheiten der
kranken Gelenke eingehen zu können.
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Vorteilhafte
Ausführungsformen der erfindungsgemäßen
Daumen-Orthese werden durch die Unteransprüche vorgeschlagen.
Dabei ist vorgesehen, dass die Unterbrechung im Wesentlichen längs der
Einsteckrichtung des Daumen verläuft, also im wesentlichen
parallel zum Daumen selbst. Die Einsteckrichtung bestimmt dabei
auch im Wesentlichen die Längsrichtung des gesamten Orthesen-Körpers.
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Eine
alternative Ausführungsform ist damit vorgesehen, dass
die Unterbrechung über den Ringbügel spiralförmig
um die Daumenachse verläuft. Dabei reicht jeder Flügel
mit seiner Spitze bis zur Verbindung des anderen am Steg.
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An
einer weiteren Ausführungsform gemäß der
Erfindung ist vorgesehen, dass wenigstens ein Flügel aufklappbar
am Steg angelenkt ist und wenigstens ein Verschlussmittel für
die Arretierung aufweist. Wobei das Verschlussmittel vorzugsweise
zumindest einen Steckverschluss oder einen Ösenverschluss
oder Rastmittel umfasst, mit welchem der jeweilige Flügel
in einer festen Endlage am Daumen arretierbar ist.
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Eine
weitere Ausführungsvariante der erfindungsgemäßen
Daumen-Orthese wird dadurch bereitgestellt, dass der untere Ringbügel
eine zum Daumensattelgelenk auslaufende Stützfläche
aufweist. Die Stützfläche ist in vorteilhafter
Weise vom Steg ausgehend verbreitert, so dass der Daumenstumpf und
der Rand des Hand- bzw. Daumenballens von der Orthese umschlossen
ist. Dabei ist vorgesehen, dass die Stützfläche
zumindest zur Daumeninnenfläche offen ist, so dass der
Daumen in Greifrichtung um den Steg beugbar und somit vollständig
bewegbar bleibt. Bei höherem Grad der Gelenkerkrankung kann
die Dimensionierung der Stützfläche größer ausfallen,
während bei leichten Erkrankungen eine kleine Stützfläche
ausreicht.
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Des
Weiteren wird eine Ausführungsform dadurch bereitgestellt,
dass der Steg zumindest teilweise zwischen dem oberen Ringbügel
und dem unteren Ringbügel als verbreiterte integrierte
Stützschiene ausgebildet ist. Die Stützschiene
verläuft dabei vom oberen Ring bügel aus, wobei
der obere Ringbügel am Daumen distal anliegt. Distal bedeutet
in diesem Zusammenhang herzfern an dem Daumen, also zum Daumennagel
hin. Außerdem umschließt der Ringbügel
den Daumen auf der Außenfläche des Daumens.
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Von
der Erfindung umfasst ist außerdem eine Ausführungsform,
bei der welcher die Stützschiene bis zum Ende des unteren
Ringbügels verläuft. Erfindungsgemäß ist
dabei vorgesehen, dass die Stützschiene den handinneren
Rand des Daumens umschließt, d. h. die Stützschiene
liegt an der Seite der Hand an, welche zum Körper gerichtet
ist.
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In
vorteilhafter Weise wird dadurch erreicht, dass das Daumengrundgelenk
am Hand- bzw. Daumenballen geschient ist. Die Stützwirkung
der Daumen-Orthese wird somit verbessert, da sich die Stützfläche
weiter über die angrenzende Stützschiene erstreckt.
Zudem erhält der Daumen eine weitere Stützung
am innenliegenden Daumenrand, was zu einer weiteren Stabilisierung
des Bewegungsapparates des Daumens führt. Bei höherem
Grad der Gelenkerkrankung kann die Dimensionierung der Stützschiene
größer ausfallen, während bei leichten
Erkrankungen eine kurze Schienung ausreicht.
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Dabei
ist vorgesehen, dass die Stützfläche und die Stützschiene
integral ineinander geformt sind, so dass eine ergonomisch günstige
Anlage an den Daumen möglich ist.
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Hierzu
hat sich als besonders vorteilhaft erwiesen, dass die Daumen-Orthese
einstückig ausgebildet ist.
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Alternativ
ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Daumen-Orthese
mehrteilig ist und Gelenkmittel an einem Ringbügel im Bereich
des Stegs aufweist, womit der Ringbügel relativ zum Steg
verstellbar ist, und dass der Ringbügel Verschlussmittel
zur Arretierung im geschlossenen Zustand aufweist. Eine derartige
Ausgestaltung der Orthese kann bei dem Krankheitsbild eines sogenannten
90/90-Daumen eingesetzt werden, welches auch als Schuster-Daumen
bekannt ist. Dabei ist eine Form gefunden worden, bei welcher die
Daumen-Orthese im geschlossenen Zustand eine ergonomisch optimale
Anlagefläche aufweist. Die Daumen-Orthese weist dazu Scharniermittel
und wenigstens eine Schließe auf. Im geschlossenen Zustand
werden die Ringbügel mittels Schließen zusammengehalten.
Werden die Schließen geöffnet, können
die Ringbügel aufgeklappt werden, so dass dem Daumen ein
größerer Öffnungsquerschnitt beim Einführen
zur Verfügung steht, wie dies zum Beispiel bei einem 90/90-Daumen
(Schuster-Daumen) erforderlich ist.
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Erfindungsgemäß ist
vorgesehen, dass zum einen Steg und Ringbügel bewegbar
sind. Bei dieser Ausführungsform sind die beiden Ringbügel
zueinander fest und die Scharniermittel sind zwischen dem Steg und
der verbleibenden Orthese angeordnet.
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Alternativ
können die Scharniermittel erfindungsgemäß an
einem Ringbügel angeordnet sein. Bei dieser bevorzugten
Ausführungsform ist vorgesehen, dass der Steg einstückig
mit zumindest einem Ringbügel verbunden ist, vorzugsweise
mit dem oberen Ringbügel. Der andere Ringbügel
ist demgegenüber entsprechend klappbar gehalten. Dabei
bildet der Steg zusammen mit dem Ringbügel einen Grundkörper
und der weitere Ringbügel ist auf jeder Seite mit Scharnieren
an diesem Grundkörper befestigt. Verschlussmittel sitzen
vorzugsweise seitlich an der Daumen-Orthese. Dabei sind konventionelle
Schließen einsetzbar, welche aus der Schmuckherstellung bekannt
sind. Alternativ sind auch Ösenverschlüsse oder
Steckverschlüsse einsetzbar.
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Erfindungsgemäß ist
weiter vorgesehen, dass die Ringbügel zur Gewährleistung
der einseitigen Daumenbeweglichkeit daumeninnenseitig offen ausgebildet
sind. Die Daumen-Orthese ist dabei so ausgebildet, dass der Steg
die Innenfläche des Daumens ergonomisch günstig
geformt umgreift. Die Ringbügel erstrecken sich vom Steg
ausgehend außen um den Daumen, wobei sie sich nach außen
hin flächig verbreitern und auf beiden Seiten zum Steg hin
verengen. Dabei liegt der obere Ringbügel distal und der
untere Ringbügel proximal am Daumengrundgelenk. Dabei stehen
die durch die Ringbügel und den Steg für die Daumenöffnungen
gebildeten Ebenen, durch welche der Daumen in die Orthese eingeführt
wird, im Wesentlichen v-förmig aufeinander und schneiden
sich im Bereich des Stegs.
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In
vorteilhafter Weise ist vorgesehen, dass die Daumen-Orthese oder
zumindest einzelne Bauelemente aus plastisch verformbarem Material
bestehen, vorzugsweise aus Kunststoff, Metall oder Verbundwerkstoff.
Somit sind Daumen-Orthesen herstellbar, welche chemisch resistent
und somit leicht zu reinigen sind. Darüber hinaus ist es
möglich die Daumen-Orthese mit Materialien herzustellen,
welche hohe Temperatur- und Formstabilität aufweisen. Es
ist von der Erfindung ebenfalls eine Daumen-Orthese aus Material
umfasst, welches schmutzabweisende Eigenschaften aufweist. Dabei
ist gewährleistet, dass die Flügel mit einfachen
Mitteln anpassbar ist.
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Des
Weiteren ist vorgesehen, dass zumindest flächenhafte Bereiche
einzelner Bauelemente der Daumen-Orthese filigrane Ausnehmungen
oder ergonomische Ausformungen aufweisen. Hierdurch ist es in vorteilhafter
Weise möglich, das Gewicht der Daumen-Orthese wesentlich
zu reduzieren, was den Tragekomfort insbesondere beim Dauertragen,
verbessert. Außerdem wird eine bessere Belüftung
unter der Daumen-Orthese erreicht.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand der Zeichnungen von Ausführungsbeispielen
der Daumen-Orthese erläutert. Es zeigen
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1 die
erfindungsgemäße Daumen-Orthese in der vorgesehenen
Trageposition am Daumen;
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2 eine
perspektivische Draufsicht auf die erfindungsgemäße
Daumen-Orthese;
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1 zeigt
die erfindungsgemäße Daumen-Orthese 1 in
der vorgesehenen Trageposition am Daumen 2. Die Daumen-Orthese 1 weist
einen oberen Ringbügel 3, einen unteren Ringbügel 4 sowie
einem Steg 5 auf. Wie in 2 sichtbar
bildet der Steg 5 mit jedem der beiden Ringbügel 3, 4 eine
ringförmige Öffnung 6, 7, durch
welche der Daumen 2 beim Anlegen der Daumen-Orthese 1 nacheinander durchgesteckt
werden kann.
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Die
Ringbügel 3, 4 liegen in dem in 1 dargestellten,
angelegten Zustand der Orthese auf der Außenfläche 8 des
Daumens 2, welche der Handaußenfläche 9 zugeordnet
ist, während der Steg 5 auf der entgegengesetzten
Innenfläche 10 des Daumens 2 anliegt,
welche der Handinnenfläche 11 zugeordnet ist.
Der Steg 5 ist in 1 vom Daumen 2 verdeckt
und daher nicht sichtbar.
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Die
Daumen-Orthese 1 sitzt durch das Zusammenwirken der beiden
Ringbügel 3, 4 auf der Außenfläche 8 mit
dem Steg 5 auf der Innenfläche 10 des
Daumens 2 in der Trageposition. Die Trageposition wird
dabei durch die Endlage des Stegs 5 in der Beuge des Daumens 2 zwischen
Hand 12 und Daumen 2 am Daumengrundgelenk 13 festgelegt.
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Die
Daumen-Orthese 1 ist in der Trageposition somit am Daumengrundgelenk 13 fest
angeordnet, wobei die beide Ringbügel 3, 4 eine
Gelenkeinfassung 14 bilden, welche das Daumengrundgelenk 13 auf
der Außenfläche 8 des Daumens 2 umfasst. Das
Daumengrundgelenk 13 bleibt somit bei einer nach Innen
zur Innenfläche 10 des Daumens 2 gerichteten
Beugung frei und vollständig beweglich. Nach außen
hin wird das Einknicken der das Daumengrundgelenk 13 bildenden
Gliedmaßen durch die starre Anordnung der Ringbügel 3, 4 im
Verhältnis zum Steg 5 verhindert, zwischen welchen
der Daumen 2 einliegt.
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In
vorteilhafter Weise wird mit der Daumen-Orthese 1 somit
eine Stützfunktion des Daumengrundgelenks 13 gewährleistet,
ohne dass die Daumen-Orthese 1 vom Daumengrundgelenk 13 und somit
auch vom Daumen 2 abrutschen kann, wobei auf Befestigungsbänder
verzichtet werden kann.
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Ein
besonderer Vorteil der Erfindung stellt sich dadurch dar, dass die
gesamte Hand 12 greiffähig bleibt. Dabei werden
die das Daumengrundgelenk 13 bildenden Gliedmaßen
durch die starre Anordnung der Ringbügel 3, 4 in
einer leichten Beuge gehalten, so dass beim Greifen der Hand 12 der
am Daumensattelgelenk 15 wirksame Kraftwinkel stets ausreichend
klein bleibt und somit die das Daumensattelgelenk 15 bildenden
Gliedmaßen ebenfalls in einer leichten Beuge bleiben. Damit
wird das Daumensattelgelenk 15 stabilisiert.
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Die
Stützfunktion der Daumen-Orthese 1 am Daumensattelgelenk 15 wird
durch eine am unteren Ringbügel 3 ausgebildete
Stützfläche 16 unterstützt. Die
Stützfläche 16 erstreckt sich als einstückig
angeformte Verbreiterung des unteren Ringbügels 4 auf der
Außenfläche 8 des Daumen 2 in
Richtung des Daumensattelgelenks 15 und ist mit einer konkaven Wölbung
an die Ergonomie der Hand 12 angepasst.
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Die
Bewegungsfreiheit des Daumens 2 wird dabei weiterhin durch
die Gelenkeinfassung 14 gewährleistet, welche
ein Ausweichen des Daumengrundgelenks 13 beim Beugen ermöglicht.
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Die
Daumen-Orthese 1 in 1 weist
des Weiteren an beiden Ringbügeln 3, 4 jeweils
eine in Längsrichtung durchgehende Unterbrechung 18 auf, welche
die Ringbügel 3, 4 in jeweils einen linken
und einen rechten Flügel 17 teilt. Der Ringbügel 3, 4 ist dadurch
in vorteilhafter Weise durch plastische Verformung des Materials
der Flügel 3, 4 an den Daumen 2 anpassbar.
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Mit
der erfindungsgemäßen Daumen-Orthese 1 bleibt
die Wirkung einer Gelenkeinfassung 14 des Daumengrundgelenks 13 auf
der Außenfläche 8 des Daumens 1 erhalten,
wobei das Daumengrundgelenk 13 durch den Steg 5,
welcher auf der Innenfläche 10 des Daumens 2 anliegt,
in einer leicht gebeugten Haltung gehalten wird.
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Das
Daumengrundgelenk 13 wird von den mit Unterbrechung 18 ausgestalteten
Ringbügeln 3, 4, das heißt mit
den jeweils als Ringbügel zusammenwirkenden linken und
rechten Flügeln 17 in die physiologisch richtige
Position gedrückt und die Position des Daumensattelgelenks 15 ausschließlich
bei Belastung durch Greifen dahingehend korrigiert, dass es seinerseits
in die physiologisch richtige Position gedrückt wird. Das
Daumensattelgelenk 15 liegt dabei außerhalb der
Daumen-Orthese 1 und wird ausschließlich gemäß der
Kräf teverteilung zwischen der Daumen-Orthese 1 bzw.
dem damit gestützten Daumengrundgelenk 13 und
dem Handgelenk beaufschlagt. Damit wird das Daumengrundgelenk 13 mit der
Orthese 1 in einer leichten Beuge gehalten, womit verhindert
wird, dass es in eine Überstreckung gerät, welche
mit Schmerzen verbunden sein kann.
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Indem
zumindest ein Ringbügel 3, 4 eine in Längsrichtung
durchgehende Unterbrechung 18 aufweist, wird in vorteilhafter
Weise erreicht, dass die Daumen-Orthesen 1 in Serienfertigung
angefertigt werden können. Mit Längsrichtung ist
dabei die Einsteckrichtung des Daumens 2 gemeint. Die Ringbügel 3, 4 sind
dabei so geteilt, dass zwei Flügel 17 entstehen,
wobei es nicht auf die Form oder Ausbildung der Unterbrechung 18 ankommt,
sondern lediglich darauf, dass beide Flügel 17 relativ
zueinander auseinander gebogen oder zusammengepresst werden können.
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Erfindungsgemäß werden
mit der Ausführungsform unterschiedliche Größen
als Rohling herstellbar. Individuelle Anpassungen können
am Patienten unmittelbar durch Veränderungen an den Flügeln 17 vorgenommen
werden. Die Anpassung an die ergonomischen Erfordernisse sind somit
einfach realisierbar, wobei übliche Kleinwerkzeuge für
die Materialbearbeitung eingesetzt werden können.
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Die
vorteilhafte Unterteilung der Ringbügel 3, 4 in
einen linken und einen rechten Flügel 17 ermöglicht
sowohl eine Anpassung in Umfang und Durchmesser durch Abschleifen
an den einander zugeordneten Stirnflächen 29 und
anschließendem Zusammenpressen der Flügel 17.
Darüber hinaus ist auch eine Anpassung möglich,
wobei die Flügel 17 auseinander gepresst werden,
wobei der Spalt der Unterbrechung 18 vergrößert
wird. Sofern der Spalt für einen optimalen Sitz zu groß würde,
kann auf die nächste Grundgröße des Rohlings
zurückgegriffen werden, welcher dann verengt werden müsste.
Somit kann mit einer geringen Anzahl von Grundgrößen
der Rohlinge eine optimale Versorgung der Patienten erreicht werden.
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Erfindungsgemäß ist
vorgesehen, dass beide Ringbügel 3, 4 an
die Größe des Daumens 2 anpassbar sind.
Mögliche Ausgestaltungen lassen sich auch dadurch erreichen,
dass lediglich der obere oder untere Ringbügel 3, 4 eine
Unterbrechung 18 aufweist.
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Die
Lage der Flügel 17 zueinander wird erfindungsgemäß bei
der Anpassung durch plastische Verformung erreicht, d. h. dass das
Material unter Aufwendung von Verformungskraft, Wärme oder
auf sonstige Weise verformt wird und anschließend unter normalen
Nutzungsbedingungen unveränderbar in Form bleibt, also
einen für das Daumengelenk nicht verformbaren Körper
beziehungsweise eine Stütze bildet.
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Somit
sind die Ringbügel 3, 4 über
eine einfache Veränderung wenigstens eines der beiden Flügel 17 am
Daumen 2 anpassbar. Dabei hat es sich erwiesen, dass die
Unterbrechung 18 keinerlei Störung des Tragekomforts
bedingt, sondern im Gegenteil der Spalt zusätzlich zu der
konstruktiven offenen Ausgestaltung dieser Daumen-Orthese 1 als
filigrane Ausnehmung wirkt, welche verhindert, dass Feuchtigkeit durch
Schweiß oder sonstige Flüssigstoffe dauerhaft zwischen
Haut und Orthesen-Material staut.
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Die
Flügel 17 haben dabei die volle Wirkung eines
geschlossenen Ringbügels 3, 4.
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In 2 ist
eine Daumen-Orthese 1 in perspektivischer Draufsicht von
oben gezeigt, wodurch die Anordnung des Steges 5 im Verhältnis
zu den Ringbügeln 3, 4 mit den Flügeln 17 verdeutlicht
wird. Der obere Ringbügel 3 bildet mit den Flügeln 17 mit dem
Steg 5 eine obere Öffnung 6 und mit dem
unteren Ringbügel 4 mit den Flügeln 17 eine
untere Öffnung 7. Der untere Ringbügel 4 ist
zu der Stützfläche 16 verbreitert ausgebildet,
welche durch Zusammenwirken der linken und rechten Flügel 17 gebildet
wird.
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An
der Daumen-Orthese 1 ist der Steg 5 zwischen dem
oberen Ringbügel 3 und dem unteren Ringbügel 4 als
integrierte Stützschiene 19 ausgebildet. Dazu
sind die Ringbügel 3, 4 auf der zum Körper liegenden
Seite des Daumen 2 um das Daumengrundgelenk 13 verbreitert
ausgebildet. Das Daumengrundgelenk 13 wird somit zusätzlich
beim Greifen der Hand in der Bewegungs- beziehungsweise Beugungsebene
gehalten. Die Bewegungs- beziehungsweise Beugungsebene wird durch
die Gelenkachse des Daumengrundgelenks 13 festgelegt und ist
in der 2 nicht dargestellt.
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Beim
Anziehen der Daumen-Orthese 1 wird der Daumen 2 zunächst
in die untere Öffnung 7 zwischen Steg 5 und
unterem Ringbügel 4 eingeschoben und durch leichtes
Beugen weitergeschoben. Dabei passiert die Daumenspitze 20 sowie
das Daumenendgelenk 21 die Gelenkeinfassung 14 und
wird im Folgenden von Innen durch die obere Öffnung 6 zwischen
Steg 5 und oberen Ringbügel 3 aus der Daumen-Orthese 1 herausgeschoben.
Das Daumengrundgelenk 13 wird dabei in die Gelenkeinfassung 14 eingeführt,
so dass der Steg 5 auf der Innenfläche 10 des
Daumengrundgelenks 13 in eine stabile Position gelangt.
Dabei liegt der obere Ringbügel 3 unterhalb oder
auf dem Daumenendgelenk 21. Oben wird im Zusammenhang mit
der erfindungsgemäßen Daumen-Orthese 1 stets
im Sinne von körperfern (distal) und unten im Sinne körpernahe
(proximal) verwendet.
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Die
dargestellte Daumen-Orthese 1 ist einstückig ausgebildet
und die vorbeschriebenen Bestandteile der Ringbügel 3, 4 mit
den Flügeln 17, der Stützschiene 19 und
des Steges 5 integriert. Damit der Tragekomfort gewährleistet
ist, ist vorgesehen, dass zumindest flächenhafte Bereiche
einzelner Bauelemente der Daumen-Orthese 1 filigrane Ausnehmungen 22 aufweisen.
Diese können auch als ergonomische Ausformungen auf den
Flächen ausgebildet sein.
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Die
dargestellte Daumen-Orthese 1 hat Ausnehmungen 22 auf
der integrierten Stützfläche 16, welche
verteilt sind bis zur Stützschiene 19. Alternativ
oder ergänzend ist es möglich, dass die Ausnehmungen 22 auch
auf der Stützschiene 19 angeordnet sind. Dabei
kann die Anordnung beliebig gewählt sein. Insbesondere
lassen sich durch die Anordnung der Ausnehmungen 22 in
vorteilhafter Weise Designwirkung nach dem aktuellen ästhetischen
Formenschatz realisieren. Die Ausnehmungen 22 haben dabei
den Vorteil, dass die abgedeckten Bereiche der Haut 23 beim
Tragen, insbesondere in den Bereichen der Stützflä che 16 und
der Stützschiene 19 belüftet bleiben,
was durch die Unterbrechung 18 der Ringbügel 3, 4 verstärkt
wird. Somit kann die Daumen-Orthese 1 auch bei üblichen
Handhabungen im Haushalt und Beruf getragen werden, wobei das Arbeiten
mit Schmutz und Flüssigkeiten ohne Probleme möglich bleibt.
Die Hand 12 kann ohne Ablegen der Daumen-Orthese 1 gewaschen
werden, wobei Schmutzansammlungen zwischen Haut 23 und
der Innenfläche 24 der Daumen-Orthese 1 durch
die Ausnehmungen 22 weitgehend unterbleiben. Vielmehr fließt Wasser
durch die Ausnehmungen 22 zwischen die Daumen-Orthese und
die Haut 23 und trägt Schmutz und Verunreinigungen
gegebenenfalls weg.
-
Des
Weiteren trocknet dieser Bereich, der von einem Handtuch nur unzureichend
erreicht werden kann, durch die mit den Ausnehmungen 22 erreichte
Belüftung schnell. In vorteilhafter Weise bleibt der Bereich
zwischen Haut 23 und der Innenfläche 24 der
Daumen-Orthese 1 somit hygienisch.
-
Selbst
das Einfetten der Hände 12 bleibt bei angelegter
Daumen-Orthese 1 gemäß der Erfindung problemlos
möglich, da Handkosmetika durch die Gelenkeinfassung 14 sowie
die Ausnehmungen 22 zur Haut 23 gelangen können
und sich unter der Daumen-Orthese bei üblicher Handmotorik
leicht verteilen.
-
Die
Daumen-Orthese 1 ist zudem in vorteilhafter Weise nach
Benutzung aufgrund der offenen Ausgestaltung einfach und hygienisch
einwandfrei zu reinigen.
-
Von
Vorteil ist dabei des Weiteren, dass auch Daumen 2 mit
krankhaften Versteifungen in der erfindungsgemäßen
Daumen-Orthese 1 aufgenommen werden können. Somit
ist es möglich den Daumen einerseits zu stützen
und andererseits den Bewegungsapparat zu verbessern. Die Bewegungsvielfalt des
Daumen 2 in der Daumen-Orthese ermöglicht es dabei,
den Daumen 2 entweder gestützt zu therapieren
oder den Daumen 2 trotz einer gegebenen eingeschränkten
Daumenmotorik bei den üblichen Handgriffen gestützt
mitzube wegen, wodurch eine Verbesserung der Beweglichkeit und eine
Minderung der Versteifung erreichbar ist.
-
Von
der Erfindung ist ebenfalls umfasst, dass die Daumen-Orthese oder
zumindest einzelne Bauelemente der Daumen-Orthese aus Kunststoff,
Metall oder Verbundwerkstoff bestehen. Dabei können für die
Daumen-Orthese 1 Werkstoffe nach funktionellen Eigenschaften,
wie dauerhafter optischer Haltbarkeit, chemischer oder physikalischer
(Licht, Temperatur) Beständigkeit, Gewicht sowie Reinigungsfähigkeit und
Handhabbarkeit eingesetzt werden. Aber es ist auch möglich
hierfür Werkstoffe nach ästhetischen Gesichtspunkten
auszuwählen. Kombinationen von Werkstoffen können
dabei vorteilhafte Synergien der Wirkungen erzeugen, welche ebenfalls
von der Erfindung umfasst sind. Bevorzugt werden Edelmetalllegierungen
wie beispielsweise Gold- beziehungsweise Silberlegierungen verwendet.
-
Mit
der erfindungsgemäßen Daumen-Orthese 1 wird
erreicht, dass der Daumen 2 während des Tragens
in einer physiologischen Stellung verbleiben kann. Es wird insbesondere
vermieden, dass der Daumen 2 unnatürlich und zwangsweise
abgespreizt gehalten wird, was mit erheblichen Einschränkungen der
Bewegungsfähigkeit verbunden wäre. Somit bleiben
die Bewegungsmöglichkeiten des Daumen 2 erhalten,
so dass die Muskulatur des Daumen 2 weiter gefordert wird
und ein kontraproduktiver Muskelabbau vermieden werden kann.
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Beim
Tragen der erfindungsgemäßen Daumen-Orthese 1 ist
eine dauerhafte Stabilisierung des Daumens 2 und eine Entlastung
kranker Gelenke gewährleistet. Dabei kann erfindungsgemäß auf
störende Bandbefestigungen verzichtet werden.
-
Die
erfindungsgemäße Daumen-Orthese 1 ist
zudem gut als Dauer-Orthese einsetzbar, da bei angelegter Orthese
gewährleistet ist, dass die Haut stets abtrocknen kann
und Pflege der Haut auch bei angelegter Orthese gewährleistet
bleibt. Die Verträglichkeit auf der Haut wird durch Verwendung
von Wasser resistenten beziehungsweise chemisch neutralen Materialien
für die Orthese, wie beispielsweise Edelmetalle, weiter
verbessert. Durch die Bereitstellung mit einer Unterbrechung 18 und
den als Flügel 17 ausgebildeten Ringbügeln 3, 4 kann
die Daumen-Orthese 1 mit offenen Flügeln 17 an
das kranke Gelenk angelegt und dauerhaft durch plastische Verformung
der Flügel 17 zu Ringbügeln 3, 4 angepasst werden.
-
- 1
- Daumen-Orthese
- 2
- Daumen
- 3
- oberer
Ringbügel
- 4
- unterer
Ringbügel
- 5
- Steg
- 6
- obere
ringförmige Öffnung
- 7
- untere
ringförmige Öffnung
- 8
- Außenfläche
des Daumens
- 9
- Handaußenfläche
- 10
- Innenfläche
des Daumens
- 11
- Handinnenfläche
- 12
- Hand
- 13
- Daumengrundgelenk
- 14
- Gelenkeinfassung
- 15
- Daumensattelgelenk
- 16
- Stützfläche
- 17
- Flügel
- 18
- Unterbrechung
- 19
- integrierte
Stützschiene
- 20
- Daumenspitze
- 21
- Daumenendgelenk
- 22
- Ausnehmungen
- 23
- Haut
- 24
- Innenfläche
der Orthese
- 25
- oberes
Teilstück
- 26
- unteres
Teilstück
- 27
- Scharnierverbindung/Gelenkmittel
- 28
- Schließe
- 29
- Stirnfläche
der Flügel
- Pfeil
A
- Einschubrichtung
des Daumen
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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