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DE102008008048B3 - Verfahren zur Einstellung von Betriebsparametern eines Datenverarbeitungssystems - Google Patents

Verfahren zur Einstellung von Betriebsparametern eines Datenverarbeitungssystems Download PDF

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Oliver Graf
Hans-Martin von Dr. Stockhausen
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Siemens Healthcare GmbH
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Siemens AG
Siemens Corp
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Abstract

Ein Verfahren zur Einstellung von Betriebsparametern eines mindestens eine Anzeigevorrichtung (3, 4) umfassenden Datenverarbeitungssystems (1) umfasst folgende Schritte:
- Bereitstellen einer Graphikparameterdatei (P1), welche mindestens einen geometrischen Parameter eines auf der Anzeigevorrichtung (3, 4) darstellbaren Graphikelements (7) angibt,
- Bereitstellen einer Geräteparameterdatei (P2), welche Parameter der Anzeigevorrichtung (3, 4) angibt,
- automatische Verknüpfung der Graphikparameterdatei (P1) mit der Geräteparameterdatei (P2) derart, dass das Graphikelement (7) unabhängig von den Parametern der Anzeigevorrichtung (3, 4) mit bestimmten geometrischen Eigenschaften auf der Anzeigevorrichtung (3, 4) dargestellt wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Einstellung von Betriebsparametern eines mehrere Anzeigevorrichtungen umfassenden Datenverarbeitungssystems sowie eine zur Durchführung des Verfahrens geeignete Vorrichtung.
  • Aus der US 5,969,711 A ist ein Verfahren zum Erzeugen eines elektronischen Dokuments bekannt. Das elektronische Dokument wird hierbei sowohl auf einem Bildschirm angezeigt als auch in einen Speicher abgelegt, wobei das Speichern im Vergleich zur Bildschirmdarstellung mit lediglich geringer Verzögerung erfolgen soll. Der Benutzer erzeugt das elektronische Dokument mit Hilfe eines in der Art eines Stiftes geformten Gegenstandes, welcher dazu vorgesehen ist, den Bildschirm zu kontaktieren und auf dessen Oberfläche wie ein herkömmliches Schreibgerät geführt zu werden.
  • Die Veröffentlichung „Context-Sensitive Middleware for Realtime Software in Ubiquitous Computing Environments" (Stephen S. Yau, Fariaz Karim, Arizona State University, Computer Science and Engineering Department, 2006) hat rekonfigurierbare Software zum Gegenstand, welche eine ad hoc Kommunikation zwischen verschiedenen Geräten ermöglichen soll. Bei den Geräten handelt es sich beispielsweise um Sensoren zur Detektion von Bewegungen oder Geräuschen.
  • Der im September 2006 im Internet erschienene 19-seitige Beitrag "Drawing Inside the Windows" (http://www.bridgeport.edu/sed/fcourses/cs440/Lectures/cs440_lec5a.doc) erläutert verschiedene Varianten, graphische Objekte, beispielsweise ein Rechteck, auf einem Bildschirm zu positionieren. Gemäß einer ersten Variante wird die Position des Objektes ebenso wie dessen Dimensionierung in Pixeln angegeben. Damit ist die Art der Darstellung zwangsläufig von der Auflösung des verwende ten Bildschirms abhängig. Um diesen Effekt zu vermeiden, ist es gemäß einer zweiten Variante möglich, die Positionierung in Längeneinheiten, beispielsweise in mm, anzugeben.
  • Aus der WO 02/01321 A2 ist ein Verfahren zur Kalibrierung der physikalischen Pixelgröße eines Monitors bekannt. Dieses Verfahren arbeitet als Internet-basierte Lösung. Der Benutzer benötigt zur Durchführung des Verfahrens ein Objekt bekannter Größe, beispielsweise eine 3,5 Zoll Diskette, eine CD-Hülle oder eine bestimmte Banknote, um damit einen Größenvergleich zu ermöglichen.
  • Die Größe, in der ein graphisches Element auf einem Bildschirm dargestellt wird, ist im Allgemeinen von den Abmessungen sowie der Auflösung des Bildschirms abhängig. In der Regel ist die Anzahl der Bildpunkte (Pixel), welche ein bestimmtes graphisches Element, beispielsweise ein Bedienelement, umfasst, fest vorgegeben, so dass das graphische Element umso kleiner wiedergegeben wird, je höher die Auflösung des Bildschirms eingestellt ist.
  • Bei der Entwicklung eines Datenverarbeitungsprogramms wird in vielen Fällen von einer Standard-Monitorkonfiguration, beispielsweise einem 19 Zoll Monitor mit 1280 × 1024 Bildpunkten, ausgegangen. Sämtliche graphischen Elemente, die beim Ablauf des Datenverarbeitungsprogramms angezeigt werden, werden ausschließlich bei Verwendung der Standard-Monitorkonfiguration in der korrekten, im Rahmen der Entwicklung des Datenverarbeitungsprogramms beabsichtigten Weise dargestellt. Eine Abweichung von der Standard-Monitorkonfiguration hat in aller Regel Änderungen hinsichtlich der Größe und/oder Anordnung des graphischen Elements auf dem Monitor zur Folge. Sol che Änderungen können von geringfügigen Beeinträchtigungen der Erkennbarkeit des graphischen Elements bis zum Verlust von zur Darstellung auf dem Monitor vorgesehener Information, beispielsweise durch unbeabsichtigte Überdeckungen zwischen verschiedenen graphischen Elementen, reichen.
  • Grundsätzlich ist die Möglichkeit gegeben, ein Softwareprodukt derart zu gestalten, dass eine Anpassung an verschiedene Monitorkonfigurationen vorgesehen ist. Hierbei kann bestimmten Monitorkonfigurationen jeweils eine Konfigurationsdatei zugeordnet sein. Die Erstellung und datentechnische Handhabung solcher Konfigurationsdateien bedeutet jedoch im Vergleich zu einem auf eine einzige Monitorkonfiguration ausgelegten Softwareprodukt einen erheblichen Mehraufwand. Zudem ist die Anzahl der Monitorkonfigurationen, auf welche eine Einstellung möglich ist, in jedem Fall begrenzt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Datenverarbeitungssystem auf besonders einfache, benutzerfreundliche Weise an ein mehrere Anzeigevorrichtungen umfassendes Visualisierungssystem anzupassen.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie durch ein zur Durchführung dieses Verfahrens geeignetes Datenverarbeitungssystem mit den Merkmalen des Anspruchs 7. Im Folgenden im Zusammenhang mit dem Verfahren erläuterte Ausgestaltungen und Vorteile gelten sinngemäß auch für das Datenverarbeitungssystem und umgekehrt.
  • Das Verfahren geht davon aus, dass ein Datenverarbeitungssystem mit mehreren Anzeigevorrichtungen, im Folgenden ohne Beschränkung der Allgemeinheit auch als Monitore bezeichnet, bereitgestellt wird. Unter dem Begriff „Anzeigevorrichtung" werden Bildschirme, aber nicht Projektionseinrichtungen subsumiert.
  • Zur Durchführung des Programms wird zum einen auf eine Graphikparameterdatei, welche mindestens einen geometrischen Parameter eines auf den Anzeigevorrichtungen darstellbaren Graphikelements angibt, zugegriffen. Zum anderen erfolgt ein Zugriff auf eine Geräteparameterdatei, welche Parameter der Anzeigevorrichtungen angibt. Eine automatische Verknüpfung der Graphikparameterdatei mit der Geräteparameterdatei sorgt dafür, dass das Graphikelement unabhängig von den Parametern der Anzeigevorrichtungen stets in gewünschter Weise, das heißt mit bestimmten geometrischen Eigenschaften, mittels einer Anzeigevorrichtung dargestellt wird.
  • In der Graphikparameterdatei ist beispielsweise mindestens eine Abmessung des Graphikelements, etwa die in cm gemessene Breite und/oder Höhe des Graphikelements, angegeben. Weiter kann in der Graphikparameterdatei eine bestimmte Anordnung des Graphikelements auf der Anzeigevorrichtung festgelegt sein. Umfasst ein Graphikelement Schriftzeichen, so können für deren Wiedergabe gesonderte Parameter definiert sein.
  • Die Geräteparameterdatei enthält beispielsweise eine Information über mindestens eine Abmessung, zum Beispiel die Bildschirmdiagonale, der Anzeigevorrichtung. Als weitere Information ist in der Geräteparameterdatei vorzugsweise die Anzahl der Bildpunkte der Anzeigevorrichtung angegeben. Aus den beiden genannten Informationen ist automatisch die gerätespezifische relative Auflösung berechenbar, welche in der Regel in dpi (dots per inch) angegeben wird. Die relative Auflösung der Anzeigevorrichtung kann in der Geräteparameterdatei jedoch auch als expliziter Wert gespeichert sein. In diesem Fall ist das Verfahren prinzipiell auch durchführbar, ohne die Bildschirmabmessungen explizit in die Berechnung einzubeziehen.
  • Zur Durchführung des Verfahrens wird ein Datenverarbeitungssystem verwendet, welches mehrere Anzeigevorrichtungen umfasst, die sich hinsichtlich ihrer Geräteparameter, insbesondere der relativen Auflösung, voneinander unterscheiden. Ein Graphikelement kann hierbei wahlweise auf verschiedenen Anzeigevorrichtungen dargestellt werden, wobei der Wechsel zwischen den einzelnen Anzeigevorrichtungen beispielsweise durch Umschaltung mittels einer Tastatur oder mit Hilfe einer Maus, mit der der Benutzer das Graphikelement von einem ersten Monitor auf einen zweiten Monitor verlagert, erfolgen kann. In jedem Fall stellt das erfindungsgemäße Verfahren sicher, dass ein geometrischer Parameter des Graphikelements beim Wechsel der Anzeigevorrichtung automatisch konstant gehalten wird.
  • In der vorstehend beschriebenen Anwendung wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass eine bestimmte Software, bei deren Entwicklung eine Standard-Monitorkonfiguration unterstellt wurde, unter Nutzung unterschiedlicher, zumindest teilweise von der Standard-Monitorkonfiguration abweichender Anzeigevorrichtungen verwendet wird. Es sind jedoch auch Fälle denkbar, in denen verschiedene Software-Module zusammenwirken, welche für unterschiedliche Monitor-Konfigurationen, jeweils als Referenzsystem bezeichnet, konzipiert wurden. Auch in solchen Fällen werden durch das erfindungsgemäße Verfahren identische oder vergleichbare Graphikelemente, die in den verschiedenen Software-Modulen verwendet werden, automatisch auf ein einheitliches Erscheinungsbild, insbesondere eine einheitliche physikalische Größe, skaliert. Dies gilt sowohl bei Verwendung einer einheitlichen Monitorkonfiguration innerhalb des Datenverarbeitungssystems als auch bei gleichzeitiger Verwendung von Anzeigevorrichtungen, die unterschiedliche Geräteparameter aufweisen. Durch die automatische Skalierung der Graphikelemente sind bei der Zusammenführung der einzelnen Software-Module keine die Parameter der Bildschirmdarstellung betreffenden Ergänzungen oder Änderungen dieser Module erforderlich, so dass bei hoher Flexibilität des Softwaresystems der Programmieraufwand sehr gering gehalten wird. Die Anzahl unterschiedlicher Monitorkonfigurationen, unter welchen eine automatische Anpassung der Graphikelemente an ein gewünschtes, entweder fest voreingestelltes oder frei wählbares Erscheinungsbild erfolgt, unterliegt keinerlei Beschränkungen.
  • Der Vorteil der Erfindung liegt insbesondere darin, dass ein graphisches Element, insbesondere ein Bedienelement, zwischen verschiedenen, unterschiedliche Auflösungen aufweisenden Monitoren eines Datenverarbeitungssystems verschoben werden kann, wobei es automatisch derart skaliert wird, dass es seine Größe beibehält.
  • Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens sowie eine zur Durchführung des Verfahrens geeignete Vorrichtung anhand einer Zeichnung näher erläutert. Hierin zeigen in schematisierter Darstellung:
  • 1 Ein Datenverarbeitungssystem mit mehreren Anzeigevorrichtungen,
  • 2 verschiedene mit den Anzeigevorrichtungen des Datenverarbeitungssystems generierbare Bildschirmdarstellungen, und
  • 3 in einem Flussdiagramm den Ablauf eines mit dem Datenverarbeitungssystem durchführbaren Verfahrens.
  • In 1 ist symbolisiert ein Datenverarbeitungssystem 1 dargestellt, welches eine Datenverarbeitungseinheit 2 sowie mehrere an diese angeschlossene Anzeigevorrichtungen 3, 4 umfasst. Die Gesamtheit der Anzeigevorrichtungen 3, 4, deren Anzahl keiner Beschränkung unterliegt, wird auch als Visualisierungssystem 5 bezeichnet. Das Datenverarbeitungssystem 1 ist insbesondere zum Einsatz im medizintechnischen Bereich, beispielsweise zur Verarbeitung von mit bildgebenden diagnostischen Geräten wie Computertomographiegeräten oder Kernspinresonanzgeräten gewonnenen Daten, vorgesehen.
  • Die Datenverarbeitungseinheit 2 ist verknüpft mit einem Datenspeicher 6, welcher einen Zugriff auf eine Graphikparame terdatei P1 sowie eine Geräteparameterdatei P2 ermöglicht. Während die Graphikparameterdatei P1 Informationen, welche geometrische Parameter eines auf der Anzeigevorrichtung darstellbaren Graphikelements betreffen, umfasst, beinhaltet die Geräteparameterdatei P2 Daten, die die Anzeigevorrichtungen 3, 4 betreffen.
  • Die verschiedenen Parameterdateien P1, P2 werden nicht notwendigerweise, wie in 1 vereinfacht angedeutet, mit Hilfe eines einzigen Speichermediums bereitgehalten. Vielmehr kann eine Datenspeicherung beispielsweise an beliebiger Stelle eines Datenverarbeitungsnetzwerks vorgesehen sein, welches mit dem Datenverarbeitungssystem 1 identisch oder datentechnisch verbunden ist. Ebenso kann die Datenverarbeitungseinheit 2 durch eine beliebige Anzahl miteinander verknüpfter Datenverarbeitungsgeräte realisiert sein.
  • In 2 sind auf den Anzeigevorrichtungen 3, 4 darstellbare Bildschirmansichten, welche inhaltlich übereinstimmen, nebeneinander gestellt. Beim Bildschirm 3, in 2 links, handelt es sich um einen 19 Zoll Monitor mit einer Auflösung von 1280 × 1024 Bildpunkten. Die Anzeigevorrichtung 3 wird auch als Referenz-Bildschirm bezeichnet. Zumindest einzelne Module der auf dem Datenverarbeitungssystem 1 ablaufenden Software wurden ursprünglich für die Verwendung mit einem solchen Referenz-Bildschirm entwickelt. Zur Unterscheidung vom Bildschirm 3 wird die Anzeigevorrichtung 4 als Ziel-Bildschirm bezeichnet. Dieser sei im Ausführungsbeispiel ein 21 Zoll Monitor mit einer Auflösung von 2560 × 2048 Bildpunkten. Es ist jedoch ebenso ein Ziel-Bildschirm mit einer beliebigen anderen Bildschirmdiagonale und Auflösung wählbar.
  • Auf jedem Bildschirm 3, 4 ist ein Graphikelement 7 erkennbar, welches auch als Bedienelement oder Control bezeichnet wird. Das Graphikelement 7 hat eine Breite b und eine Höhe h von jeweils 1,177 cm. Um das Graphikelement 7 mit diesen Abmessungen darzustellen, muss es sich im Referenz-System, das heißt bei Darstellung auf dem Bildschirm 3, in der Breite und Höhe über jeweils 40 Bildpunkte (Pixel) erstrecken, wobei jeder Bildpunkt eine Breite und Höhe jeweils 0,029 mm aufweist. Der Abstand des Graphikelements 7 vom oberen sowie vom linken Bildschirmrand beträgt jeweils 339 Bildpunkte, entsprechend 10 cm. Wie aus 2 hervorgeht, stimmt auf dem Ziel-Bildschirm 4 sowohl die physikalische Größe als auch die Anordnung des Graphikelements 7 mit dem Referenz-System überein, wobei hinsichtlich der Anordnung des Graphikelements 7 die Ausrichtung relativ zur linken oberen Bildschirmecke maßgebend ist. Ebenso könnte die Ausrichtung des Graphikelements 7 im Ziel-System im Vergleich zum Referenz-System nach einer beliebigen anderen Regel bestimmt werden. Die physikalische Breite b sowie die physikalische Höhe h des Graphikelements 7 beträgt im Ziel-System, das heißt bei Darstellung auf der Anzeigevorrichtung 4, ebenso wie im Referenzsystem 1,177 cm. Um dies zu erreichen, werden folgende Transformationen durch die Datenverarbeitungseinheit 2 automatisch durchgeführt: phZ = phR × (BR/BZ) × (AHZ/AHR) pvZ = pvR × (HR/HZ) × (AVZ/AVR)
  • Hierbei bedeutet ph die in Pixel ausgedrückte horizontale Ausdehnung des Graphikelements 7 und pv die ebenfalls in Pixel ausgedrückte vertikale Ausdehnung des Graphikelements 7. Der Index R steht jeweils für das Referenzsystem, der Index Z für das Zielsystem. Dies gilt auch für die Daten der Anzeigevorrichtungen 3, 4, nämlich die physikalische Breite B und Höhe H sowie die in Pixel ausgedrückte horizontale Auflösung AH und vertikale Auflösung AV. Haben die Bildschirme 3, 4, wie im Ausführungsbeispiel, übereinstimmende Breiten/Höhen-Verhältnisse, so kann zur Umrechnung der Pixelzahlen statt der in cm oder Zoll angegebenen Breite und Höhe der verschiedenen Anzeigevorrichtungen 3, 4 in einfacher Weise auch das Verhältnis der Bildschirmdiagonalen, hier 19/21, verwendet werden. Sowohl beim Bildschirm 3 des Referenz-Systems als auch beim Bildschirm 4 des Ziel-Systems wird davon ausgegangen, dass alle Bildpunkte quadratisch sind.
  • Wird das Graphikelement 7 vom Referenz-Bildschirm 3 auf den Ziel-Bildschirm 4 verschoben, so erfolgt die Skalierung, welche sicherstellt, dass sich das Erscheinungsbild des Graphikelements 7 nicht ändert, ohne jeglichen Eingriff des Benutzers. Im Flussdiagramm nach 3 sind in vereinfachter Weise Schritte veranschaulicht, die beim Betrieb des Datenverarbeitungssystems 1 ablaufen. Hierbei bezeichnet der Schritt S1 den Start des Programms. Im Schritt S2 wird das Datenverarbeitungssystem automatisch auf vorhandene Bildschirme überprüft, wobei im vorliegenden Fall die Anzeigevorrichtungen 3, 4 erkannt werden. Beim weiteren Hochlauf werden im Schritt S3 die Konfigurationsdaten der Bedienoberfläche eingelesen. Im Schritt S4 werden die beim Betrieb des Programms erforderlichen Benutzerschnittstellenelemente, welche in Form von Graphikelementen 7 darzustellen sind, kreiert. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, um im Schritt S5 mindestens ein Graphikelement 7 auf einem ausgewählten Bildschirm, zum Beispiel dem Referenz-Bildschirm 3, zu visualisieren. Die Visualisierung erfolgt mit einem hinsichtlich Größe, Anordnung und gegebenenfalls auch Schriftdarstellung definierten Erscheinungsbild, wozu bei Bedarf selbsttätig eine entsprechende Skalierung erfolgt.
  • Soll anschließend oder gleichzeitig dasselbe Graphikelement 7 und/oder ein weiteres Graphikelement auch auf einem anderen Bildschirm, nämlich dem Ziel-Bildschirm 4, angezeigt werden, so werden die Voraussetzungen hierfür erneut im Schritt S4 geschaffen. Diesem Schritt schließt sich wiederum der Schritt S5 an, in dem die Wiedergabe auf der ausgewählten Anzeigevorrichtung 4 erfolgt. Der Abschluss des Programms ist mit S6 bezeichnet. Das Verfahren ist weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich der Variantenvielfalt der Anzeigevorrichtungen 3, 4 beschränkt. Von besonderem Vorteil ist die Tatsache, dass eine automatische Anpassung an jede beliebige Monitor-Konfiguration erfolgt, ohne hierfür separat programmierte Benutzerschnittstellen zu benötigen.

Claims (7)

  1. Verfahren zur Einstellung von Betriebsparametern eines mehrere, unterschiedliche Geräteparameter aufweisende Anzeigevorrichtungen (3, 4) umfassenden Datenverarbeitungssystems (1), mit folgenden Schritten: – Bereitstellen einer Graphikparameterdatei (P1), welche mindestens einen geometrischen Parameter eines auf den Anzeigevorrichtungen (3, 4) darstellbaren Graphikelements (7) angibt, – bereitstellen einer Geräteparameterdatei (P2), welche Parameter der Anzeigevorrichtungen (3, 4) angibt, – automatische Verknüpfung der Graphikparameterdatei (P1) mit der Geräteparameterdatei (P2) derart, dass das Graphikelement (7) unabhängig von den Parametern der Anzeigevorrichtungen (3, 4) mit bestimmten geometrischen Eigenschaften auf den verschiedenen Anzeigevorrichtungen (3, 4) dargestellt wird, wobei ein geometrischer Parameter des Graphikelements (7) beim Wechsel von der ersten Anzeigevorrichtung (3) auf die zweite Anzeigevorrichtung (4) beibehalten wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Graphikparameterdatei (P1) eine Abmessung (b, h) des Graphikelements (7) angibt.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Graphikparameterdatei (P1) eine Anordnung des Graphikelements auf der Anzeigevorrichtung (3, 4) angibt.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Geräteparameterdatei (P2) mindestens eine Abmessung (BR, BZ, HR, HZ) der Anzeigevorrichtung (3, 4) angibt.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Geräteparameterdatei (P2) die Auflösung der Anzeigevorrichtung (3, 4) angibt.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Anzeigevorrichtungen (3, 4) hinsichtlich ihrer relativen Auflösung voneinander unterscheiden.
  7. Datenverarbeitungssystem (1), umfassend mehrere Anzeigevorrichtungen (3, 4) und eine mit diesen zusammenwirkende Datenverarbeitungseinheit (2), welche zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 eingerichtet ist.
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