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Die
Erfindung betrifft einen Wärmetauscher zum zweistufigen
Wärmetausch zwischen einem ersten Fluid einerseits und
einem zweiten und dritten Fluid unterschiedlicher Temperatur andererseits,
aufweisend: Einen Block zur voneinander getrennten und wärmetauschenden
Führung des ersten und des zweiten und dritten Fluids,
mit: einer Anzahl von dem ersten Fluid durchströmbaren
Strömungskanälen, eine erste die Strömungskanäle
aufnehmende, von dem zweiten Fluid durchströmbare Kammer
eines Hochtemperaturteils, und eine zweite die Strömungskanäle
aufnehmende, von dem dritten Fluid durchströmbare Kammer
eines Niedertemperaturteils, und ein Gehäuse, in dem die
erste und zweite Kammer und die Strömungskanäle
angeordnet sind.
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Vor
allem die Abgasrückführung (AGR), insbesondere
die gekühlte Abgasrückführung wird in heutigen
Fahrzeugen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen eingesetzt, um eine
Partikel- und Schadstoff-, insbesondere auch eine Stickoxid(NOx)-Emission zu senken. Dazu wird in einem
Abgasrückführsystem aus dem Abgasstrang an geeigneter
Stelle ein Teil des Abgases entnommen, gekühlt und einem Motor
auf der Frischladungsseite wieder zugeführt. Die mit der
AGR verbundene Absenkung eines Sauerstoffpartialdruckes resultiert
in niedrigeren Verbrennungs-Spitzentemperaturen, welche ihrerseits geringere
Bildungsraten von thermischem NOx zur Folge
haben. Die Kühlung des rückgeführten
Abgases verstärkt den Effekt zusätzlich. Das genannte Prinzip
hat sich als besonders effektiv im PKW-Bereich erwiesen.
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Ein
Abgasrückführsystem der Anmelderin ist beispielsweise
in
DE 60 024 390 T2 näher
erläutert und zeigt einen einstufigen Abgaskühler,
welcher mit Hilfe eines mit dem Motorkühlwasser gekoppelten Kühlmittelkreislaufs
das Abgas, abhängig von der Größe des
Abgaskühlers, auf Austrittstemperaturen bis in den Bereich
von 110C° abkühlen kann. Dort ist auch eine zweistufige
Abgaskühlung beschrieben gemäß der hinter
einem ersten Hochtemperaturwärmetauscher ein zweiter Niedertemperaturwärmetauscher
angeordnet ist, wobei zur Rückkühlung ersterer
an einen Hochtemperaturkühlkreislauf gekoppelt ist und
letzterer an einen Niedertemperaturkühlkreislauf gekoppelt
ist. Der Niedertemperaturkühlkreislauf kann dabei Kühlmitteleintrittstemperaturen
im Bereich von 40–60C° haben. Die mit zweistufigen
Wärmetauschern erreichbare Temperaturreduzierungen beim
Abgas liegen deutlich über denen von einstufigen Abgaskühlern.
Bei letzteren besteht das Problem, dass nach einem Kaltstart ein
Motorkühlwasser relativ schnell auf Temperaturen von 90–110C° erwärmt
wird. Die Austrittstemperatur eines einstufigen Abgaskühlers
kann somit, selbst bei Annahme eines idealen Wärmeübergangs,
maximal auf die Eintrittstemperatur des Motorkühlwassers
abgekühlt werden. Um dies zu erreichen haben einstufige
Abgaskühler in der Regel einen vergleichsweise langen Bauraumbedarf.
Zweistufige Abgaskühler, wie beispielsweise aus
DE 103 51 845 B4 ,
bekannt erweisen sich aufgrund des in der Regel notwendigen Hochtemperaturteils
und Niedertemperaturteils als vergleichsweise kostenintensiv bei
der Realisierung. Darüber hinaus haben zweistufige Wärmetauscher
in der Regel einen höheren Druckverlust als einstufige.
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Wünschenswert
wäre eine verbesserte konstruktive Ausführung
eines zweistufigen Wärmetauschers. Ausführungen
dieser Art sind von der Anmelderin beispielsweise aus
DE 102 03 003 A1 bekannt, in
der ein zweistufiger Wärmetauscher mit einem Bypasskanal
näher beschrieben ist. Die Unterbringung eines Blocks mit
einem Hochtemperaturteil und einem Niedertemperaturteil zum Wärmetausch
in einem gemeinsamen Gehäuse hat den Vorteil, dass vergleichsweise
wenig Bauteile zur Realisierung eines zweistufigen Wärmetauschers
benötigt werden – andererseits macht dies eine
vergleichsweise verbesserte Trennung des Hochtemperaturteil und
Niedertemperaturteils erforderlich. Je nach Art eines verwendeten
zweiten und dritten Fluids in Form eines Kühlmittels sollte
die Trenngüte zwischen dem Hochtemperaturteil und dem Niedertemperaturteil
des zweistufigen Wärmetauschers anpassbar sein. So sollte
eine Trennung zwischen einem ölbasierten und wasserbasierten
Kühlmittel beispielsweise besonders gut sein, während
für den Fall, dass das zweite und dritte Fluid in Form
von gleichartigen Kühlmitteln gebildet ist Leckagen grundsätzlich
tolerierbar sind, wobei jedoch Leckageraten zwischen einem Hochtemperaturteil
und einem Niedertemperaturteil möglichst gering gehalten
werden sollten.
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So
ist beispielsweise aus
US 5,755,280 ein eingangs
genannter Wärmetauscher bekannt, gemäß dem
interne Wände das Innere eines Gehäuses unterteilen
und selbige mittels runden O-Ringen gegeneinander abgedichtet sind.
Andererseits ist aus
DE
103 28 746 A1 der Anmelderin auch ein Konzept bekannt,
bei dem eine Mischung der Kühlfluide jedenfalls möglich
ist und somit eine Trennung eines Hochtemperaturteils und eines
Niedertemperaturteils mit Einschränkung entfallen kann.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, einen zweistufigen Wärmetauscher
anzugeben, welcher vergleichsweise einfach aufgebaut und dennoch eine
bedarfsangepasste und sichere Trennung eines Hochtemperaturteils
und Niedertemperaturteils aufweist. Jedenfalls sollte eine, gegebenenfalls
bedarfsangepasste, Leckagerate zwischen einem Hochtemperaturteil
und einem Niedertemperaturteil vergleichsweise gering gehalten sein.
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Die
Aufgabe wird durch die Erfindung mit einem Wärmetauscher
der eingangs genannten Art gelöst, bei dem erfindungsgemäß die
erste Kammer und die zweite Kammer durch eine Trennfläche
voneinander getrennt sind, welche in einer Nut festgelegt ist. Grundsätzlich
kann die Trennfläche in Form einer beliebigen flächigen
Anordnung gebildet sein.
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In
besonders vorteilhafter Weise ist die Trennfläche in Form
eines Trennbodens gebildet, d. h. in Form einer weitgehend einstückigen,
flächigen Platte oder dergleichen flächigen Teils.
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Die
Erfindung geht von der Überlegung aus, dass eine Festlegung
der Trennfläche gleichermaßen sicher in mechanischer
und hydraulischer Hinsicht als auch einfach hinsichtlich eines Herstellungsaufwandes
sein sollte. Die Erfindung hat dabei erkannt, dass die Festlegung
der Trennfläche in der Nut bei dem zweistufigen Wärmetauscher
auf einfache Weise erfolgen kann und zum anderen eine sichere Trennung
zwischen dem Hochtemperaturteil und Niedertemperaturteil ermöglicht.
Das Konzept der Erfindung ermöglicht es vorzugsweise, dass
die erste Kammer und die zweite Kammer durch die Trennfläche
fluiddicht voneinander getrennt sind. Beispielsweise kann der Hochtemperaturteil
und der Niedertemperaturteil, je nach Bedarf und vollständig
fluiddicht gegeneinander abgedichtet sein. Darüber hinaus
ist es auch möglich, einen Leckagestrom zuzulassen, welcher
dennoch vergleichsweise gering und bedarfsgerecht ist. Diese Variabilität
lässt sich durch unterschiedliche weitere Festlegungsarten
des Trennbodens in der Nut erreichen. So kann die Trennfläche
zur fluiddichten Trennung des Hochtemperaturteils und Niedertemperaturteils
beispielsweise in der Nut formschlüssig angebunden sein.
Die Trennfläche kann jedoch auch unter Zulassung einer akzeptablen
Leckagerate ohne weitere formschlüssige Maßnahmen
lediglich in der Nut eingesetzt sein und durch die konstruktive
Ausführung derselben selbstständig gehalten sein.
Darüber hinaus erlaubt das Konzept der Erfindung eine bedarfsangepasste Art
weiterer Abdichtmaßnahmen zur weiteren Kontrolle einer
etwaigen Leckagerate oder zur völligen Unterbindung derselben.
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Insgesamt
ist es möglich, den Wärmetauscher gemäß dem
Konzept der Erfindung vergleichsweise einfach auszuführen
und eine bedarfsangepasste, dennoch einfache Trennung eines Hochtemperaturteils
und Niedertemperaturteils zu realisieren. Der Wärmetauscher
kann vorteilhaft mit vergleichsweise wenig Bauteilen ausgeführt
werden und lässt sich dadurch kostengünstig realisieren.
Es hat sich darüber hinaus gezeigt, dass der Wärmetauscher
gemäß dem Konzept der Erfindung einen vergleichsweise
geringen Druckverlust aufweist. Ein weiterer Vorteil wird durch
die Realisierung mit einem einzigen dem Hochtemperaturteil und dem
Niedertemperaturteil gemeinsamen Gehäuse erreicht.
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Vorzugsweise
ist der Wärmetauscher in Form eines Abgaskühlers
gebildet. Das erste Fluid ist dabei zweckmäßigerweise
ein rückgeführtes Abgas. Das zweite und dritte
Fluid ist dabei jeweils in Form eines Kühlmittels – bei
Betrieb auf unterschiedlicher Temperatur – gebildet.
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Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung sind den Unteransprüchen
zu entnehmen und geben im einzelnen vorteilhafte Möglichkeiten
an, das oben erläuterte Konzept, im Rahmen der Aufgabenstellung,
sowie hinsichtlich weiterer Vorteile zu realisieren.
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Grundsätzlich
ist es möglich, das Gehäuse aus einem Metall oder
auch einem Nicht-Metall zu bilden. Als Metall hat sich insbesondere
austenitischer Stahl oder Aluminium als vorteilhaft erwiesen. Als Nicht-Metall
hat sich insbesondere ein Kunststoff, ein Faserverbundstoff, eine
Keramik oder Mischungen davon als zweckmäßig herausgestellt.
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In
einer besonders vorteilhaften Weiterbildung kann eine Trennfläche,
insbesondere ein Trennboden, aus einem Metall oder einem Nicht-Metall
bestehen. Als bevorzugte Metallart hat sich insbesondere Edelstahl
oder Aluminium oder Legierungen davon erwiesen. Als Nicht-Metall
hat sich insbesondere ein Kunststoff oder ein Hartgummi als besonders
vorteilhaft erwiesen. Grundsätzlich eignet sich auch ein
Faserverbundstoff, eine Keramik oder Mischungen davon.
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Grundsätzlich
ist es möglich, die Trennfläche, insbesondere
den Trennboden, derart am Gehäuse festzulegen, dass die
erste Kammer und die zweite Kammer durch den Trennboden unter Zulassung
einer Leckage voneinander getrennt sind. Diese Weiterbildung lässt
sich vergleichsweise kostengünstig realisieren, wenn das
zweite Fluid und das dritte Fluid ein im wesentlichen materialgleiches Kühlmittel
darstellen.
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In
einer weiteren Weiterbildung kann die erste Kammer und die zweite
Kammer durch die Trennfläche fluiddicht, insbesondere leckagefrei,
voneinander getrennt sein. Dies ist besonders vorteilhaft für den
Fall, dass das erste Fluid und das zweite Fluid materialunterschiedlich
sind, beispielsweise für den Fall, dass das erste Fluid ölbasiert
ist und das zweite Fluid wasserbasiert ist.
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Das
Konzept der Erfindung erlaubt unterschiedliche weitere Möglichkeiten
der abdichtenden Festlegung der Trennfläche, insbesondere
des Trennbodens, in der Nut. Vorzugsweise ist die Trennfläche
mit einer Dichtung in der Nut festgelegt. Weiter kann die Trennfläche
in der Nut über ein Klebemittel festgelegt sein. Für
stabilere Verbindungen kann es auch vorteilhaft sein, die Trennfläche
in der Nut über eine Löt- und/oder Schweißverbindung
festzulegen. Um die Dichtigkeit der ersten Kammer und der zweiten
Kammer gegeneinander zu erhöhen, hat es sich als vorteilhaft
erwiesen, die Trennfläche in einem der Nut zugeordneten
Randbereich mit einem Gummi– und/oder einem Polymerüberzug
zu versehen. Diese Maßnahme kann zusätzlich oder
in Kombination mit den vorgenannten Maßnahmen vorgesehen
sein.
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Das
Konzept der Erfindung führt auf eine erste Variante einer
Bauform, welche man auch als U-Flow-Anordnung bezeichnet. Dazu ist
bei dem Wärmetauscher die erste Kammer und die zweite Kammer
seitlich nebeneinanderliegend im Gehäuse angeordnet und
die Kammern weisen jeweils nebeneinander angeordnete Strömungskanäle
auf, wobei die Strömungskanäle der ersten und
der zweiten Kammer sequentiell und parallel gegenläufig
vom ersten Fluid durchströmbar sind. Insbesondere bei dieser
ersten Variante hat sich die Realisierung der Trennfläche
in Form eines Trennbodens als besonders vorteilhaft erwiesen.
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In
besonders bevorzugter Weise lässt sich bei dieser ersten
Variante das Gehäuse einteilig realisieren, was den Bauteilbedarf
verringert und somit einem vergleichsweise einfachen Kassetierungsprozess
und geringen Kosten bei der Realisierung des Wärmetauschers
zuträglich ist.
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Vorzugsweise
können die Strömungskanäle der ersten
und der zweiten Kammer von unterschiedlicher Anzahl sein. Dadurch
lässt sich der Wärmetauscher bei Bedarf vorteilhaft
auf die Strömungserfordernisse des ersten Fluids anpassen.
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Zur
Weiterbildung der genannten ersten Variante ist vorzugsweise vorgesehen,
dass die erste und die zweite Kammer beidends durch ein die Strömungskanäle
durchführend haltenden, beiden Kammern gemeinsamen Boden
begrenzt ist. Auch dadurch ist eine Bauteilanzahl vorteilhaft reduziert.
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Ein
vorgenannter Boden lässt sich gemäß weiterer
Weiterbildungen besonders vorteilhaft am Gehäuse festlegen.
Vorzugsweise ist der Boden in einer Hinterschneidung des Gehäuses
gehalten. In einer Abwandlung kann ein Boden vorzugsweise in einer
am Gehäuse festgelegten Buchse gehalten sein. Letzteres
macht zwar ein zusätzliches Bauteil erforderlich, führt
jedoch zu einer besseren Abdichtmöglichkeit des Bodens
gegen das Gehäuse.
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In
beiden vorgenannten Abwandlungen hat es sich als vorteilhaft erwiesen,
den Boden mit einer Dichtung gegen das Gehäuse abzudichten.
Vorteilhaft ist die Dichtung in einer Nut und/oder einem Winkel
des Gehäuses und/oder des Bodens angeordnet.
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Ein
Wärmetauscher gemäß der ersten Variante
der Erfindung weist einends eine Umlenkkappe zur Überführung
des ersten Fluids von den Strömungskanälen der
ersten Kammer in die Strömungskanäle der zweiten
Kammer auf. Vorzugsweise ist die Umlenkkappe in Form einer ungekühlten
Umlenkkappe realisiert. Es hat sich gezeigt, dass bei geeigneter
Auslegung der ersten Kammer eine Umlenkung der Strömung
zwischen Hinströmung in der ersten Kammer und Rückströmung
in der zweiten Kammer entfallen kann. Die Kammerauslegung kann dazu
vor allem auf entsprechende Materialien oder Wärmeübertragungsmittel
zurückgreifen.
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Insbesondere
ist vorgesehen, dass der Boden im Gehäuse derart festgelegt
ist, dass er ausreichend vom Kühlmittel, also dem zweiten
und/oder dritten Fluid, umströmt ist.
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Eine
zweite Variante der Erfindung sieht die Ausbildung des Wärmetauschers
in einer sogenannten I-Flow-Anordnung vor. Gemäß der
zweiten Variante sind die erste Kammer und die zweite Kammer querschnittseitig
hintereinanderliegend im Gehäuse angeordnet und weisen
jeweils hintereinan der angeordnete Strömungskanäle
auf, wobei die Strömungskanäle der ersten und
der zweiten Kammer sequentiell und parallel gleichläufig
vom ersten Fluid durchströmbar sind. In besonders bevorzugter
Weise sind die Strömungskanäle der ersten und
der zweiten Kammer identisch und durchgehend ausgeführt.
Diese Maßnahme hat sich hinsichtlich einer Kostenersparnis
und Druckverlustreduzierung als vorteilhaft erwiesen, da dadurch
eine Übergangsstelle für das erste Fluid entfallen
kann und die Anzahl der für die Strömungskanäle
benötigten Rohre praktisch halbiert wird.
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Vorzugsweise
ist das Gehäuse zweiteilig aus zwei oder gegebenenfalls
mehreren Gehäuseteilen ausgeführt. Grundsätzlich
kann die Nut zur Festlegung des Trennbodens vollständig
in einem der Gehäuseteile vorgesehen sein. Als besonders
bevorzugt hat sich herausgestellt, dass die Nut durch beide bzw,
zwei aneinandergrenzende Gehäuseteile gebildet wird. Dazu
kann jedes der Gehäuseteile eine eine nutteilbildende Ausformung
aufweisen, welche beim Aneinandersetzen der Gehäuseteile
einander gegenüberliegend zur Bildung der Nut angeordnet
werden.
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Vorzugsweise
sind die Gehäuseteile als gleiche Teile gebildet. Dadurch
wird die Anzahl von in unterschiedlicher Weise herzustellender Bauteile
verringert.
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Gemäß einer
Weiterbildung der zweiten Variante der Erfindung ist die Trennfläche
in Form einer die Strömungskanäle durchführend
haltenden Trennfläche gebildet. Üblicherweise
wird bei Bauformen gemäß der zweiten Variante
eine separate Abstützung der beispielsweise durch Rohre
gebildeten Strömungskanäle gegeneinander angestrebt.
Solche Abstützmaßnahmen können in der
Regel über Wingletrohre oder über Noppen realisiert
werden. Im Rahmen der vorgenannten Weiterbildung hat sich herausgestellt,
dass Abstützmaßnahmen in Folge der Verwendung
der vorgenannten Trennfläche entfallen können.
Beispielsweise kann die Trennfläche in Form eines Trennbodens
gebildet sein. Der die Strömungskanäle durchführend
haltende Trennboden kann zur Anbringung auf die Strömungskanäle geschoben
werden und übernimmt die Funktion der Trennung und Abstützung
von parallelen nebeneinanderliegenden Strömungskanälen.
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In
einer besonders bevorzugten Abwandlung kann die Trennfläche
aus einer Anzahl von separaten Trennelementen gebildet sein. In
diesem Fall wird die Trennfläche – anders als
ein im Wesentlichen einstückiger Trennboden – durch
die Trennelemente mosaikartig zusammengesetzt. Dabei kann es sich
um zwei oder mehrere Trennelemente handeln. In einer besonders bevorzugten
Abwandlung entspricht die Anzahl der Trennelemente der Anzahl von
Strömungskanälen. Insbesondere im letzteren Fall
kann eines oder können mehrere der Trennelemente, vorzugsweise
alle Trennelemente, jeweils an einem Strömungskanal gehalten
sein. Dies hat den Vorteil, dass ein Trennelement zusammen mit einem
Strömungskanal, beispielsweise einem Rohr, vorgefertigt werden
kann, bei der Assemblierung der Rohre wird dann die Trennfläche
mit den Trennelementen gebildet. In einer besonders bevorzugten
Abwandlung ist ein Trennelement in Form eines einen Strömungskanal
umgebenden Ringwulstes gebildet. Beispielsweise kann ein Rohr vorzugsweise
in der Rohrmitte oder an anderer Stelle verdickt, wie z. B. umspritzt
oder mittels einem Trennelement anderweitig umfasst sein. Ein Trennelement
kann vorzugsweise aus Silikon, Kunststoff oder einem anderen geeigneten
Material bestehen, um als Mosaikteilchen der Trennfläche
der Funktion der Trennfläche gerecht zu werden, das sich
z. B. zur Abdichtung eignet. In einer besonders bevorzugten Abwandlung
ist jedes der Trennelemente mit einem Klebe- oder Haftmittel versehen, um
zu gewährleisten, dass die Trennelemente untereinander,
vorzugsweise dichtend, aneinander haften. Bei der Kassettierung
der Rohre wird dann die Trennfläche in vorteilhafter Weise
fluiddicht und stabil gebildet.
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Die
Erfindung führt zur Lösung der Aufgabe auch auf
ein Abgasrückführsystem für eine Brennkraftmaschine,
aufweisend eine Abgasrückführung, einen Kompressor
und einen Wärmetauscher gemäß dem Konzept
der Erfindung in Form eines Abgaswärmetauschers, insbesondere
in Form eines Abgaskühlers.
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Entsprechend
führt die Erfindung auch auf eine Brennkraftmaschine mit
einem Abgasrückführsystem der vorgenannten Art.
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Die
Erfindung führt auch auf die Verwendung des Wärmetauschers
nach dem Konzept der Erfindung als Abgaskühler zur direkten
oder indirekten Kühlung von Abgas in einem Abgasrückführsystem für
eine Brennkraftmaschine eines Kraftfahrzeugs. Die Verwendung hat
sich als besonders vorteilhaft bei Personenkraftwagen erwiesen.
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Während
sich die Erfindung als besonders nützlich zur Verwendung
bei einem Abgasrückführsystem für eine
Brennkraftmaschine in Form eines Abgaskühlers zur direkten
oder indirekten Kühlung von Abgas erwiesen hat und während
die Erfindung im folgenden im Detail anhand von Beispielen aus diesem
Bereich beschrieben ist, so sollte dennoch klar sein, dass das hier
beschriebene Konzept, wie beansprucht, ebenfalls nützlich
im Rahmen von anderen Anwendungen ist, welche außerhalb
des Bereichs der Abgasrückführung im engeren Sinne
liegen und weitere Anwendungen betrifft. Beispielsweise könnte
das vorgestellte Konzept ebenso Anwendung finden für die
Verwendung des Wärmetauschers in einem Ladeluftzuführsystem
für eine Brennkraftmaschine. Ein solches Ladeluftzuführsystem
weist darüber hinaus eine Ladeluftansaugung, einen Luftfilter,
einen Kompressor und einen Wärmetauscher gemäß dem
Konzept der Erfindung in Form eines Ladeluftwärmetauschers,
insbesondere Ladeluftkühlers auf.
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Wie
bereits erläutert, hat sich das Konzept der Erfindung als
besonders zuverlässig und vorteilhaft für einen
Wärmetauscher erwiesen, bei dem das erste Fluid in Form
eines Abgases gebildet ist und das zweite und dritte Fluid in Form
eines bevorzugt wasserbasierten Kühlmittels unterschiedlicher
Temperatur gebildet ist. Darüber hinaus kann ein Wärmetauscher
gemäß dem Konzept der Erfindung auch in Form eines Ölkühlers,
beispielweise zur Kühlung von Motoröl und/oder
Getriebeöl vorgesehen sein. Eine weitere Möglichkeit
ist die Verwendung als Kältemittelkühler oder
Kältemittelkondensator in einem Kältemittelkreislauf
einer Klimaanlage. Entsprechend dieser Beispiele kann das erste
Fluid auch in Form eines ölbasierten Mittels oder in Form
eines Kältemittels gebildet sein. Unabhängig davon
kann das zweite und dritte Fluid ebenfalls von unterschiedlicher
Materialbeschaffenheit sein. Beispielsweise könnte das zweite
Fluid in Form eines ölbasierten Kühlmittels gebildet
sein und das dritte Fluid in Form eines wasserbasierten Kühlmittels
gebildet sein. Weitere hier nicht genannte Kühlmittelarten
sind darüber hinaus zur Verwendung als zweites und/oder
drittes Fluid möglich.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden nun nachfolgend anhand der Zeichnung beschrieben.
Diese soll die Ausführungsbeispiele nicht notwendigerweise
maßstäblich darstellen, vielmehr ist die Zeichnung,
wo zur Erläuterung dienlich, in schematisierter und/oder
leicht verzerrter Form ausgeführt. Im Hinblick auf Ergänzungen
der aus der Zeichnung unmittelbar erkennbaren Lehren wird auf den einschlägigen
Stand der Technik verwiesen. Dabei ist zu berücksichtigen,
dass vielfältige Modifikationen und Änderungen
betreffend die Form und das Detail einer Ausführungsform
vorgenommen werden können, ohne von der allgemeinen Idee
der Erfindung abzuweichen. Die in der Beschreibung, in der Zeichnung
sowie in den Ansprüchen offenbarten Merkmale der Erfindung
können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination
für die Weiterbildung der Erfindung wesentlich sein. Zudem
fallen in den Rahmen der Erfindung alle Kombinationen aus zumindest zwei
der in der Beschreibung, der Zeichnung und/oder den Ansprüchen
offenbarten Merkmale. Die allgemeine Idee der Erfindung ist nicht
beschränkt auf die exakte Form oder das Detail der im folgenden gezeigten
und beschriebenen bevorzugten Ausführungsform oder beschränkt
auf einen Gegenstand, der eingeschränkt wäre im
Vergleich zu dem in den Ansprüchen beanspruchten Gegenstand.
Bei angegebenen Bemessungsbereichen sollen auch innerhalb der genannten
Grenzen liegende Werte als Grenzwerte offenbart und beliebig einsetzbar
und beanspruchbar sein.
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Im
einzelnen zeigt die Zeichnung in:
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1:
eine besonders bevorzugte Ausführungsform eines Wärmetauschers
in Form eines zweistufigen Abgaskühlers gemäß der
ersten Variante der Erfindung – in Ansicht A als Längsschnitt
und in Ansicht B als Querschnitt entlang B-B;
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2:
unterschiedliche Möglichkeiten einer Abwandlung A, B, C,
D des Details A in 1A zur Festlegung des Bodens
am Gehäuse;
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3:
eine weitere Abwandlung des Details A in 1A in
Kombination mit einer aufgeclipsten Umlenkkappe;
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4:
eine besonders bevorzugte Ausführungsform eines Wärmetauschers
in Form eines zweistufigen Abgaskühlers gemäß der
zweiten Variante der Erfindung – in Ansicht A als Längsschnitt und
in Ansicht B als Querschnitt entlang A-A, in Ansicht C ist das Detail
C in 4A gezeigt;
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5:
eine vorteilhafte Ausführung eines Strömungskanals
in Form eines Rohres mit einem Trennelement zur Bildung einer Trennfläche
bei der Ausführungsform der 4.
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1 zeigt
einen Wärmetauscher 10 in Form eines zweistufigen
Abgaskühlers zum zweistufigen Wärmetausch zwischen
einem ersten Fluid 1 in Form eines Abgases einerseits und
einem zweiten Fluid 2 in Form eines wasserbasierten Kühlmittels und
einem dritten Fluid 3 in Form eines wasserbasierten Kühlmittels,
wobei das zweite Fluid 2 und das dritte Fluid 3 im
Betrieb unterschiedliche Temperaturen haben. Das zweite Fluid 2 hat
im Betrieb Temperaturen etwa im Bereich von 90° bis 110°C,
während das dritte Fluid 3 im Betrieb Temperaturen
im Bereich von etwa 40° bis 60°C hat.
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Der
Wärmetauscher 10 weist einen Block 5 zur
voneinander getrennten und wärmetauschenden Führung
des Abgases sowie der Kühlmittel auf. Der Block 5 hat
vorliegend eine Anzahl von von dem Abgas durchströmbaren
Strömungskanälen 7A, 7B, die vorliegend
als Wingletrohre gebildet sind und in 1B im
Querschnitt näher gezeigt sind. Darüber hinaus
hat der Block 5 eine erste die Strömungskanäle 7A aufnehmende
von dem zweiten Fluid 2 durchströmbare Kammer 9A eines
Hochtemperaturteils 11 des Abgaseskühlers. Weiters
hat der Block 5 eine zweite die Strömungskanäle 7B aufnehmende
von dem dritten Fluid 3 durchströmbare Kammer 9B eines
Niedertemperaturteils 13. Die erste Kammer 9A und
die zweite Kammer 9B und die Strömungskanäle 7A, 7B sind
in einem vorliegend aus Aluminium als einteiliges für beide
Kammern 9A, 9B gemeinsam gebildetes Gehäuse 15 angeordnet.
Die erste Kammer 9A und die zweite Kammer 9B sind
vorliegend durch einen Trennboden 17 in Form eines Trennbleches
voneinander getrennt, wobei der Trennboden 17 in einer
nicht näher dargestellten Nut im Gehäuse 15 und
jeweils an einem beide Kammern 9A, 9B gemeinsam
begrenzenden Boden 19 abgasein- und abströmseitig
bzw. Boden 21 abgasumlenkseitig festgelegt ist. Der Trennboden 17 ist
vorliegend ebenfalls aus Aluminium gebildet. Das Trennblech kann
in einer Abwandlung auch aus Edelstahl hergestellt werden. In beiden
Fällen kann bei einer Lötung des Blocks 5 das
Trennblech direkt ebenfalls an den umlenkseitigen Boden 21 angelötet
werden. Andere Abwandlungen können auch Gehäuse 15 aus
Aluminiumguss oder Edelstahlblech realisieren. Nicht-Metallausführungen
eines Gehäuses können aus Kunststoff gebildet
sein. Dies hat den Vorteil, dass Halter- oder Kühlmittelstutzen – wie
die vorliegenden Stutzen 14A, 14B, 16A, 16B – direkt
mit dem Gehäuse gespritzt oder angespritzt werden können.
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Der
umlenkseitige Boden 21 ist vorliegend mit einer Umlenkkappe 23 versehen
und – wie anhand 2A bis 2D näher erläutert – mit
einer Dichtung 25 gegen das Gehäuse abgedichtet.
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Wie
in 1 zu erkennen ist, ist der umlenkseitige Boden 21 ausreichend
vom Kühlmittel umströmt, so dass die Umlenkkappe 23 bei
dieser Ausführungsform ungekühlt ausgebildet werden kann,
was eine erhebliche Kostenersparnis darstellt.
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Das
Gehäuse 15 weist einen vorliegend oben dargestellten
Eintrittsstutzen 14A für das zweite Fluid 2 in
Form des hochtemperierten Kühlmittels und einen entsprechenden
Austrittsstutzen 14B auf. Desweiteren weist das Gehäuse 15 einen
hier unten dargestellten Eintrittsstutzen 16A für
das dritte Fluid 3 in Form eines niedrigtemperierten Kühlmittels
auf sowie einen entsprechenden Austrittsstutzen 16B. Das zweite
Fluid 2 ist vorliegend zur Kühlung des Hochtemperaturteils 11 des
Wärmetauschers 10 vorgesehen, während
das dritte Fluid 3 zur Kühlung des Niedertemperaturteils 13 des
Wärmetauschers 10 vorgesehen ist. Das Abgas 1 durchströmt
zuerst den Hochtemperaturteil 11, wird in der Umlenkkappe 23 umgelenkt
und dem Niedertemperaturteil 13 zugeführt. Die
entsprechende Kammer 9A des Hochtemperaturteils 11 wird
vom zweiten Fluid 2 in Form eines auf hoher Temperatur,
zwischen etwa 90° bis 110°C, gehaltenen Kühlmittels
durchströmt. Die entsprechende Kammer 9B des Niedertemperaturteils 13 wird
durch das dritte Fluid 3 in Form des Kühlmittels auf
niederer Temperatur, zwischen etwa 40° bis 60°C,
durchströmt.
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Zur
Realisierung dieser sogenannten U-Flow-Anordnung eines Abgaskühlers
wird zunächst der gesamte Block 5 inklusive der
Umlenkkappe 23 kassetiert und dann entweder mittels Löten oder
Schweißen gefügt. Anschließend wird der
Block 5 mit samt des Trennblechs in das Gehäuse 15 geschoben.
Die Abdichtung der Kammern 9A, 9B – und damit
die Abdichtung des Hochtemperaturteils 11 gegen den Niedertemperaturteil 13 – gegenüber
der Umgebung im Bereich der Umlenkkappe 23 erfolgt mittels
der Dichtung 25 im Detail A. Das Detail A ist in Bezug
auf 2A bis 2D näher
dargestellt. Die Dichtung ist in allen Abwandlungen der 2A bis 2D so
platziert, dass diese einem möglichst geringen Wärmeeintrag
und/oder einer möglichst guten Wärmeabfuhr unterliegt.
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Vorliegend
ist eine besonders gute Abdichtung zwischen dem Hochtemperaturteil 11 und
dem Niedertemperaturteil 13 vorgesehen und zu diesem Zweck
das Trennblech im nicht näher dargestellten Seitenbereich
zum Gehäuse gummiert. Das Trennblech kann in einer Abwandlung
auch vollständig umlaufend gummiert sein.
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In
einer nicht dargestellten Abwandlung kann die Abdichtung des Trennblechs
zum Gehäuse zusätzlich oder alternativ mittels
einer eingelegten O-Ringdichtung ausgeführt werden oder
in das Gehäuse 15 eingeklebt werden.
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Weiter
hinsichtlich der Herstellung kann eine Umlenkkappe in einer in 3 näher
dargestellten Weise im Unterschied zu 1 auch nicht
direkt an den Block 5 angelötet sein, sondern
in einem nachgelagerten Arbeitsschritt mit dem Gehäuse 15 verschraubt
oder verclipst sein. Eine solche Umlenkkappe ist in 3 unter
dem Bezugszeichen 27 näher dargestellt und über
einen Boden 21 geclipst, der wiederum mittels einer Dichtung 25 am
Gehäuse 15 festgelegt ist. Die Dichtung 25 ist
vorliegend in einer in der Wandung 29 gebildeten Nut 31 des
Gehäuses 15 angeordnet. Der Boden 21 ist
auf die Stirnseite der Wandung 29 gefügt.
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Weitere
Möglichkeiten der Anbindung eines der Einfachheit halber
mit gleichen Bezugszeichen dargestelltem Boden 21 am Gehäuse 15 sind
in 2A bis 2D dargestellt.
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2A und 2B zeigen
eine Abwandlung gemäß der der Boden 21 in
einer Hinterschneidung 33 des Gehäuses 15 gehalten
ist. Eine Abdichtung des Bodens 21 gegen das Gehäuse 15 erfolgt über eine
Dichtung 25 in einer Nut 35, welche gemäß 2A in einer Wandung 29 des Gehäuses 15 gebildet
ist und gemäß 2B in
einer Wandung 37 des Bodens 21.
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Eine
weitere Abwandlung ist in 2C und 2D gezeigt, gemäß der
der Boden 21 in einer am Gehäuse 15 festgelegten
Buchse 39 gehalten ist. Die Dichtung 25 ist in
einer durch die Buchse 39 und einem Winkel 41 in
der Wandung 29 des Gehäuses 15 gebildeten
Rinne gehalten. Dies hat den Vorteil, dass eine Dichtung 25 auch
nachträglich in den Winkel 41 der Wandung 29 eingelegt
werden kann und die Buchse 39 nachträglich aufgestülpt
werden kann.
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Bei
der U-Flow-Anordnung eines Wärmetauschers 10 ist
die erste Kammer 9A und die zweite Kammer 9B seitlich
nebeneinanderliegend im Gehäuse 15 angeordnet
und weisen jeweils nebeneinander angeordnete Strömungskanäle 7A, 7B auf, wobei
die Strömungskanäle 7A, 7B der
ersten Kammer 9A und der zweiten Kammer 9B sequentiell
und parallel gegenläufig vom ersten Fluid 1 durchströmt werden,
wenn der Wärmetauscher 10 in Betrieb ist. Dies
ist in den entsprechenden Strömungsrichtungen am Bezugszeichen 1 der 1 zu
entnehmen.
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4 zeigt
eine weitere Ausführungsform eines Wärmetauschers 20 in
Form eines zweistufigen Abgaskühlers gemäß der
zweiten Variante der Erfindung – vorliegend in der sogenannten
I-Flow-Anordnung.
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Im
Unterschied zur ersten Variante bei einem Wärmetauscher 20 gemäß der
I-Flow-Anordnung die erste Kammer 49A und die zweite Kammer 49B querschnittsseitig
hintereinanderliegend – das heißt in Strömungsrichtung
des Abgases 1 – im Gehäuse 45 angeordnet
und weisen jeweils hintereinander angeordnete Strömungskanäle 47 auf,
wobei die Strömungskanäle 47 der ersten
Kammer 49A und der zweiten Kammer 49B sequentiell
und parallel gleichläufig vom ersten Fluid 1 durchströmt
werden, wenn der Wärmetauscher 20 im Betrieb ist.
Vorliegend sind die Strömungskanäle 47 der
ersten Kammer 49A und der zweiten Kammer 49B identisch,
nämlich aus einem für beide Kammern 49A, 49B gemeinsamen Wingletrohr 47 gebildet.
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Darüber
hinaus weist auch der Abgaskühler 20 gemäß 4 einen
Block 55 zur voneinander getrennten und wärmetauschenden
Führung des ersten Fluids 1 in Form eines Abgases
und des zweiten Fluids 2 in Form eines ersten Kühlmittels
und eines dritten Fluids 3 in Form eines zweiten Kühlmittels
auf. Die Strömungskanäle 47 werden vom
Abgas durchströmt. Die erste Kammer 49A ist Teil
eines Hochtemperaturteils 51. Die zweite Kammer 49B ist
Teil eines Niedertemperaturteils 53. Die erste Kammer 49A ist
strömungseingangsseitig durch einen Boden 61 abgeschlossen,
welcher die Strömungskanäle 47 durchführend
haltend am Gehäuse 45 festgelegt ist. Die zweite
Kammer 49B ist entsprechend strömungsausgangsseitig
von einem weiteren Boden 63 begrenzt, welcher ebenfalls
die Strömungskanäle 47 durchführend
haltend am Gehäuse 45 festgelegt ist.
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Ähnlich
wie anhand von 1 erläutert, weist
das Gehäuse 45 einen – diesmal auf unterschiedlichen
Seiten angeordnete – Eintrittsstutzen 54A und
Austrittsstutzen 54B für das zweite Fluid 2 auf
sowie einen Eintrittsstutzen 56A und Ausstrittsstutzen 56B für
das dritte Fluid 3 auf. Die erste Kammer 49A und
die zweite Kammer 49B sind bei der in 4 dargestellten
Ausführungsform eines Wärmetauschers 20 wiederum
durch einen Trennboden 57 voneinander getrennt, welcher
in einer Nut 65 festgelegt ist. Der Trennboden 57 ist
vorliegend in Form eines die Strömungskanäle 47 in
Durchbrüchen 71 durchführend haltenden
Trennbodens gebildet, welcher – ähnlich wie die
im Detail C in 4C gezeigte Ausführung
der Böden 61, 63 – in Aufschiebrichtung 67 angefast
ist – beim Trennboden 57 ist die Anfasung 73 vorteilhaft
beidseitig, d. h. auch gegen die Aufschieberichtung 67,
ausgeführt. Durch die Anfasung der Böden 61, 63 und
des Trennbodens 57 im Bereich der Durchbrüche 71 ist
ein besonders einfaches – und im Falle einer Ausführung
aus Gummi oder gummiertem Blech – auch ein verletzungsfreies Überziehen über
die in Form von Rohren gebildeten Strömungskanäle 47 möglich.
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Vorliegend
ist das Gehäuse 45 zweiteilig mit einem ersten
Gehäuseteil 45A für den Hochtemperaturteil
und einem zweiten Gehäuseteil 45B für
den Niedertemperaturteil 53 gebildet. Es hat sich als vorteilhaft
erwiesen, dass beide Gehäuseteile, wie in 4 aufgeführt,
als gleiche Teile gebildet sind, so dass der Herstellungsaufwand
wesentlich verringert ist.
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Die
Nut 65 ist vorliegend durch gegenüberliegende
Ausformungen am ersten Gehäuseteil 45A bzw. zweiten
Gehäuseteil 45B nach Zusammenfügen der
Gehäuseteile 45A, 45B in der Stoßebene 69 gebildet.
Die beiden Gehäuseteile 45A, 45B sind
so ausgeführt, dass sie den Trennboden 57 aufnehmen können
und dazu verhindern, dass dieser auch im nicht-formschlüssig
gefügten Zustand nicht verrutschen kann. Dies wird gemäß dem
Konzept der Erfindung durch die Nut 65 realisiert, welche
vorliegend durch beide als gleiche Teile ausgebildeten Gehäuseteile 45A, 45B beim
Zusammenfügen derselben gebildet wird. In einer nicht dargestellten
Abwandlung kann eine Nut auch vollständig in einer Wandung
eines der Gehäuseteile 45A, 45B selbständig gebildet
sein.
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Zur
Realisierung des Abgaskühlers 20 gemäß 4 werden
die Strömungskanäle 47 in Form von Rohren
zunächst mit dem strömungseingangsseitigen Boden 61 kassetiert,
und anschließend wird das erste Gehäuseteil 45A übergeschoben,
der Trennboden 57 aufgeschoben und danach der zweite Gehäuseteil 49B übergeschoben.
Abschließend werden die als Rohre ausgeführten
Strömungskanäle 47 mit dem strömungsausgangsseitigen
Boden 63 kassetiert. Je nach Fügeprozess und verwendetem
Gehäusematerial kann der Abgaskühler 20 nunmehr entweder
vollständig gelötet oder geschweißt werden.
Dazu sind beide Gehäuseteile 45A, 45B vorteilhaft
aus Aluminium ausgeführt. Die Rohrbodenverbindungen werden
dann im kassetierten Zustand geschweißt. Bei einer Ausführung
der Gehäuseteile 45A, 45B aus Kunststoff
sind die Rohrbodenverbindungen im kassetierten Zustand geschweißt,
da der Schweißvorgang nur einen geringen Wärmeeintrag in
den Kunststoff der Gehäuseteile 45A, 45B hat
und somit die Verwendung des Kunststoffgehäuses 45A, 45B ermöglicht.
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Vorliegend
ist der Trennboden 57 aus Hartgummi, oder in einer Abwandlung
aus Kunststoff, gebildet. Dies hat den Vorteil, dass der Trennboden 57 mit
sehr geringem Untermaß oder Übermaß hergestellt
und als Presspassung über die als Rohre gebildeten Strömungskanäle 47 geschoben
werden kann. Aufgrund der Eigenschaften des Gummis ergibt sich selbst
im nicht-formschlüssigen Zustand eine ausreichend hohe
Dichtheit zwischen dem Hochtemperaturteil 51 und dem Niedertemperatur 53.
Dies hat eine ganz bedeutende Zeit- und Kostenersparnis bei der Herstellung
des Abgaskühlers 20 zur Folge.
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In
einer Abwandlung kann der Trennboden 57 auch als Blechteil
bzw. aus Aluminium gebildet sein, welches zur besseren Abdichtung
zusätzlich mit einem Polymer oder mit einem Gummi überzogen bzw.
beschichtet ist. Dies hat den Vorteil, dass das Blech oder Aluminiumteil
grundsätzlich dem Abgaskühler 20 eine
verbesserte Festigkeit verleiht, während die Gummierung
eine ausreichend und bedarfsmäßig gute Abdichtung
des Hochtemperaturteils 51 gegen den Niedertemperaturteil 53 bewirkt.
Auch bei dieser Abwandlung ist es möglich, den Trennboden 57 zur
besseren Abdichtung als Presspassung bzw. zumindest mit möglichst
geringem Spaltmaß über die als Rohre ausgebildeten
Strömungskanäle 47 zu schieben. Für
den Fall, dass eine fluiddichte leckagefreie Abdichtung erreicht
werden soll, kann der Trennboden 57 vor allem mit einem
Kleber oder einer Abdichtmaße versehen werden, welcher
die Spalte zwischen Trennboden 57 und Strömungskanälen 47 abdichtet.
Eine Aushärtung eines Klebers oder Abdichtmaße
kann mittels gesteuerter Wärmezufuhr erfolgen.
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5 zeigt
schematisch eine mit Vorteilen versehene Abwandlung eines Strömungskanals 47', an
dem ein Trennelement 77 zur mosaikartigen Bildung einer
Trennfläche gehalten ist – letztere alternative
Ausführung einer Trennfläche kann zur vorteilhaften
Verwendung anstelle des Trennbodens 57 bei der Ausführungsform
eines Wärmetauschers der 4A dienen.
Im vorliegenden Fall ist das Trennelement 77 als ein auf
den Strömungskanal 47' aufclipsbares Silikon-
oder Kunststoff-Teil, bei Bedarf auch Metall-Teil, gebildet. Zusätzlich
oder alternativ kann das Trennelement 77 auch geklebt oder
gelötet am Strömungskanal 47' befestigt
sein oder auf andere Weise stoff-, form-, oder reib-schlüssig
angebracht sein. Beim Kassettieren der Strömungskanäle 47' – welche
vorliegend als rechteckquerschnittliche Flachrohre gebildet sind – werden
durch Anordnen benachbarter Strömungskanäle 47' die
benachbarten Trennelemente 77 aneinander zur Anlage gebracht.
Eine Anlage kann ggf. unter geringfügiger Druckausübung
auf die Trennelemente erfolgen – das, vorzugsweise nachgebende,
Material der Trennelemente 77, beispielsweise Silikon oder
Kunststoff, führt dann beim Kassettieren der Strömungskanäle 47' zur
Ausbildung einer fluiddichten Trennfläche, welche die Funktion
des in 4A dargestellten Trennbodens
ausübt. In einer weiteren Abwandlung kann das Trennelement
auf wenigstens einer seiner einem benachbarten Trennelement zugewandten Außenfläche
mit einem Klebe- oder Haftmittel versehen sein. Dadurch kann die
Trennfläche durch stoffschlüssig aneinander angeordnete
Trennelemente beim Kassettieren der Strömungskanäle 47' gebildet werden.
Diese oder ähnliche Ausführungsvarianten haben
den Vorteil, dass ein Strömungskanal 47' zusammen
mit einem Trennelement 77 einzeln vorgefertigt werden kann
und beim Kassettieren bzw. Einbauen der Strömungskanäle 47' im
Wärmetauscher die Trennfläche automatisch gebildet
wird – ein separater Herstellungsschritt für die
Trennfläche entfällt praktisch.
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Es
hat sich gezeigt, dass bei allen vorgenannten Ausführungsformen
die als Rohre ausgeführten Strömungskanäle 47 in
unterschiedlichster Art, beispielsweise mit innenrippenseitigen
Winglets oder ähnlichem zur Verbesserung eines Wärmeübergangs,
ausgeführt werden können. Ein Abgaskühler 10, 20 kann
in einer hier nicht dargestellten Weise auch mit einem Bypass, beispielsweise
in Form eines Rohres versehen sein. In der I-Flow-Anordnung eines
AGK's 20 kann dazu insbesondere zusätzlich ein Bypass
in den Block 55 integriert werden. Insbesondere hat es
sich dabei als vorteilhaft erwiesen, einen Bypassluftspalt zu isolieren,
da eine möglichst geringe Wärmeableitung des Bypasses
an den Block 55 gewünscht wird. Eine durch den
Trennboden 57 erreichte Trennung zwischen dem Hochtemperaturteil 51 und
dem Niedertemperaturteil lässt sich auch im Falle eines
Bypasses erreichen.
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Hinsichtlich
der Herstellung hat sich eine weitere Vereinfachung dadurch ergeben,
dass ein Abgaskühler 10, 20 komplett
mit Trennboden 57, 17 vollständig gelötet
wird.
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Zusammenfassend
geht die Erfindung aus von einem Wärmetauscher 10, 20,
insbesondere einem Abgaswärmetauscher, zum zweistufigen
Wärmetausch zwischen einem ersten Fluid 1 einerseits und
einem zweiten 2 und dritten Fluid 3 unterschiedlicher
Temperatur andererseits, aufweisend: Einen Block 5, 55 zur
voneinander getrennten und wärmetauschenden Führung
des ersten 1 und des zweiten 2 und dritten Fluids 3,
mit einer Anzahl von dem ersten Fluid 1 durchströmbaren
Strömungskanälen 7A, 7B, 47,
eine erste die Strömungskanäle 7A, 7B, 47 aufnehmende,
von dem zweiten Fluid 2 durchströmbare Kammer 9A, 9B eines
Hochtemperaturteils 11, 51 und eine zweite die
Strömungskanäle 7A, 7B, 47 aufnehmende,
von dem dritten Fluid 3 durchströmbare Kammer 9A, 9B eines
Niedertemperaturteils 13, 53, und ein Gehäuse 15, 45, 45A, 45B,
in dem die erste 9A, 49A und zweite Kammer 9B, 49B und
die Strömungskanäle 7A, 7B, 47 angeordnet
sind. Das Konzept der Erfindung ermöglicht eine kostengünstige
Realisierung eines solchen zweistufigen Wärmetauschers
mit einer geringeren Leckage zwischen dem Hochtemperaturteil 11, 51 und
dem Niedertemperaturteil 13, 53. Das Konzept sieht
dazu vor, dass die erste Kammer 9A, 49A und die
zweite Kammer 9B, 49B durch eine Trennfläche 17, 57,
vorzugsweise fluiddicht, voneinander getrennt sind, welche in einer
Nut 65 festgelegt ist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 60024390
T2 [0003]
- - DE 10351845 B4 [0003]
- - DE 10203003 A1 [0004]
- - US 5755280 [0005]
- - DE 10328746 A1 [0005]