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DE102008007051A1 - Hydraulikanordnung zur Steuerung eines Kegelscheibenumschlingungsgetriebes - Google Patents

Hydraulikanordnung zur Steuerung eines Kegelscheibenumschlingungsgetriebes Download PDF

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DE102008007051A1
DE102008007051A1 DE102008007051A DE102008007051A DE102008007051A1 DE 102008007051 A1 DE102008007051 A1 DE 102008007051A1 DE 102008007051 A DE102008007051 A DE 102008007051A DE 102008007051 A DE102008007051 A DE 102008007051A DE 102008007051 A1 DE102008007051 A1 DE 102008007051A1
Authority
DE
Germany
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valve
cylinder
hydraulic
control
parking lock
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102008007051A
Other languages
English (en)
Inventor
Jochen Pfister
Roshan Willeke
Eric MÜLLER
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Schaeffler Buehl Verwaltungs GmbH
LuK Lamellen und Kupplungsbau GmbH
Original Assignee
LuK Lamellen und Kupplungsbau Beteiligungs KG
LuK Lamellen und Kupplungsbau GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by LuK Lamellen und Kupplungsbau Beteiligungs KG, LuK Lamellen und Kupplungsbau GmbH filed Critical LuK Lamellen und Kupplungsbau Beteiligungs KG
Publication of DE102008007051A1 publication Critical patent/DE102008007051A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Hydraulikanordnung zur Steuerung eines Kegelscheibenumschlingungsgetriebes mit einem variablen einstellbaren Übersetzungsverhältnis eines Kraftfahrzeuges, mit einer elektrischen Ansteuerung zur Gesamtsteuerung der Hydraulikanordnung und einer hydraulischen Parksperren-Entriegelungsanordnung zur Steuerung einer Parksperre. Um eine verbesserte Hydraulikanordnung bereitzustellen, weist die Parksperre bei einem Stromausfalauf.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Hydraulikanordnung zur Steuerung eines Kegelscheibenumschlingungsgetriebes (CVT) mit einem variabel einstellbaren Übersetzungsverhältnis eines Kraftfahrzeuges, mit einer elektrischen Ansteuerung zur Gesamtsteuerung der Hydraulikanordnung und einer hydraulischen Parksperren-Entriegelungsanordnung zur Steuerung einer Parksperre. Die Erfindung betrifft außerdem ein damit gesteuertes Kegelscheibenumschlingungsgetriebe sowie ein damit ausgerüstetes Kraftfahrzeug.
  • Kegelscheibenumschlingungsgetriebe können eine kontinuierlich veränderbare, insbesondere automatisch erfolgende Übersetzungsveränderung aufweisen.
  • Solche stufenlose Automatikgetriebe weisen beispielsweise eine Anfahreinheit, ein Planetenwendegetriebe als Vorwärts-/Rückwärtsfahreinheit, eine Hydraulikpumpe, einen Variator, eine Zwischenwelle und ein Differential auf. Der Variator besteht aus zwei Kegelscheibenpaaren und einem Umschlingungsorgan. Jedes Kegelscheibenpaar enthält eine in axialer Richtung verschiebbare zweite Kegelscheibe. Zwischen diesen Kegelscheibenpaaren läuft das Umschlingungsorgan, zum Beispiel ein Schubgliederband, eine Zugkette oder ein Riemen. Über die Verstellung der zweiten Kegelscheibe ändert sich der Laufradius des Umschlingungsorgans und somit die Übersetzung des stufenlosen Automatikgetriebes.
  • Stufenlose Automatikgetriebe erfordern ein hohes Druckniveau, um die Kegelscheiben des Variators in allen Betriebspunkten mit der gewünschten Geschwindigkeit verstellen zu können und außerdem mit einem genügenden Basisanpressdruck weitgehend verschleißfrei das Drehmoment zu übertragen. Die Gesamtsteuerung kann mittels einer elektrischen Ansteuerung erfolgen, die beispielsweise elektrisch betätigte Proportionalventile aufweisen kann.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Hydraulikanordnung eines Kegelscheibenumschlingungsgetriebes und/oder ein Kegelscheibenumschlingungsgetriebe zu schaffen, das sich bei einem Stromausfall einer vorgesehenen elektrischen Ansteuerung möglichst robust verhält, insbesondere bei dem Stromausfall ein unerwünschtes Einlegen einer vorhandenen Parksperre verhindert oder zumindest nur zeitverzögert zulässt.
  • Die Aufgabe ist bei einer Hydraulikanordnung zur Steuerung eines Kegelscheibenumschlingungsgetriebes (CVT) mit einem variabel einstellbaren Übersetzungsverhältnis eines Kraftfahrzeuges, mit einer elektrischen Ansteuerung zur Gesamtsteuerung der Hydraulikanordnung und einer hydraulischen Parksperren-Entriegelungsanordnung zur Steuerung einer Parksperre, dadurch gelöst, dass die Parksperre bei einem Stromausfall der elektrischen Ansteuerung eine Selbsthaltung aufweist. Vorteilhaft kann im Vergleich zu üblichen Hydraulikkonzepten für Shift-by-wire die Parksperre mittels der vorgesehenen Selbsthaltung auch bei einem Stromausfall zumindest für eine gewisse Zeit in nicht eingelegtem Zustand verharren. Vorteilhaft kann die Selbsthaltung bei dem Stromausfall einer zugehörigen Getriebesteuerung die Parksperre für 500 ms oder länger in nicht eingelegtem Zustand halten. Vorteilhaft kann dies für einen Reset der Getriebesteuerung ausgenutzt werden, der beispielsweise mit einem Komplettausfall der Getriebesteuerung, also einem Stromlosschalten aller zugehörigen Steuerventile von circa 500 ms einhergeht. Im Vergleich zu üblichen Hydraulikkonzepten kann ein Zurückfallen eines entsprechenden Parksperrenkolbens, verbunden mit einem Einlegen der Parksperre, beispielsweise bereits nach 50 ms, aufgrund der vorgesehenen Selbsthaltung sicher vermieden werden. Dadurch kann ein bei schneller Fahrt auftretendes Rattern der Parksperre beziehungsweise ein sofortiges Einlegen bei einer Geschwindigkeit unter 3 km/h auch bei dem Stromausfall beziehungsweise bei dem Reset der Getriebesteuerung sicher vermieden werden.
  • Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Hydraulikanordnung ist dadurch gekennzeichnet, dass die hydraulische Parksperren-Entriegelungsanordnung ein Ventil, insbesondere ein zweites Ventil, zur hydraulischen Ansteuerung eines stromabwärts des Ventils angeordneten Parksperrenzylinders zur mechanischen Ansteuerung der Parksperre aufweist. Mittels des Ventils kann der zur Betätigung der Parksperre notwendige hydraulische Druck dem Parksperrenzylinder zugeführt werden.
  • Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Hydraulikanordnung ist dadurch gekennzeichnet, dass die elektrische Ansteuerung ein stromaufwärts des insbesondere zweiten Ventils angeordnetes insbesondere viertes Ventil zur Ansteuerung eines insbesondere zweiten Steuerkolbens des insbesondere zweiten Ventils aufweist. Bei dem insbesondere vierten Ventil kann es sich beispielsweise um ein elektrisch angesteuertes Proportionalventil handeln, das beispielsweise bei dem Stromausfall den Steuerdruck für das insbesondere zweite Ventil auf Tank schaltet. Je nach Ansteuerungszustand des insbesondere vierten Ventils kann dieses einen Vorsteuerdruck für den insbesondere zweiten Steuerkolben des insbesondere zweiten Ventils bereitstellen.
  • Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Hydraulikanordnung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Parksperrenzylinder einen ersten Teilzylinder und einen zweiten Teilzylinder aufweist. Vorteilhaft können über die zwei Teilzylinder zwei Steuerdrücke verarbeitet werden. Vorteilhaft kann ein zweiter Steuerdruck für den zweiten Teilzylinder zur Realisierung der Selbsthaltung dienen.
  • Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Hydraulikanordnung ist dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Teilzylinder zur Realisierung der Selbsthaltung bei geöffneter Parksperre stromabwärts einem insbesondere siebten Ventil einer insbesondere zweiten Ventilanordnung zur Steuerung des Übersetzungsverhältnisses des Kegelscheibenumschlingungsgetriebes zuordenbar ist. Vorteilhaft kann das stromaufwärts liegende insbesondere siebte Ventil den insbesondere zweiten Teilzylinder mit einem zweiten Steuerdruck beaufschlagen. Vorteilhaft kann dieser zweite Steuerdruck auch bei dem Stromausfall erhalten bleiben, wobei vorteilhaft die Parksperre in der Selbsthaltung verharren kann.
  • Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Hydraulikanordnung ist dadurch gekennzeichnet, dass der insbesondere zweite Teilzylinder einer ersten Flut des siebten Ventils zuordenbar ist. Über die erste Flut kann der zweite Steuerdruck zur Realisierung der Selbsthaltung gesteuert werden. Vorteilhaft kann das insbesondere siebte Ventil so geschaltet sein, dass es bei dem Stromausfall die erste Flut mit Druck beaufschlagt.
  • Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Hydraulikanordnung ist dadurch gekennzeichnet, dass die elektrische Ansteuerung ein insbesondere achtes Ventil zur Ansteuerung des insbesondere siebten Ventils aufweist, das bei dem Stromausfall die erste Flut des insbesondere siebten Ventils auf einen Systemdruck der Hydraulikanordnung schaltet. Vorteilhaft wird also bei dem Stromausfall die erste Flut des insbesondere siebten Ventils mit dem Systemdruck verbunden. Dazu kann das insbesondere achte Ventil entsprechend elektrisch angesteuert werden, wobei dieses bei dem Stromausfall automatisch einen entsprechenden Steuerdruck für das insbesondere siebte Ventil bereitstellt, so dass dieses die erste Flut mit dem Systemdruck verbindet.
  • Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Hydraulikanordnung ist dadurch gekennzeichnet, dass das insbesondere zweite Ventil stromabwärts den ersten Teilzylinder ansteuert. Über den ersten Teilzylinder kann die Parksperre mittels der Ansteuerung des insbesondere zweiten Ventils wahlweise eingelegt und ausgelegt werden.
  • Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Hydraulikanordnung ist dadurch gekennzeichnet, dass der erste und der zweite Teilzylinder hintereinander angeordnet sind. Vorteilhaft kann sich dadurch eine Reihenschaltung der Teilzylinder ergeben, wobei ein Anlegen eines Steuerdrucks auf den ersten Teilzylinder durch eine mechanische Kopplung, also durch Anstoßen des ersten Teilzylinders an den zweiten Teilzylinder, der mechanisch mit der Parksperre gekoppelt ist, entsprechend ein Auslegen der Parksperre bewirken kann. Im Falle der Selbsthaltung kann der erste Teilzylinder entsprechend dem nicht mehr vorhandenen Steuerdruck des insbesondere zweiten Ventils zurückweichen, sich also von dem zweiten Teilzylinder lösen. In diesem Fall übernimmt der zweite Teilzylinder alleine die Selbsthaltung der Parksperre, sofern dieser mittels des insbesondere siebten Ventils mit dem Systemdruck beaufschlagt ist. Vorteilhaft können also mittels der Anordnung hintereinander der erste und der zweite Teilzylinder oder -verknüpft sein, wobei es genügt, dass der erste oder der zweite Teilzylinder mit einem Steuerdruck beaufschlagt sind, dass die Parksperre ausgelegt bleibt.
  • Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Hydraulikanordnung ist dadurch gekennzeichnet, dass das insbesondere zweite Ventil stromabwärts den ersten und zweiten Teilzylinder ansteuert. Alternativ ist es möglich, dass der Steuerdruck des insbesondere zweiten Ventils den ersten und den zweiten Teilzylinder ansteuert, wobei diese bezüglich des Steuerdrucks des insbesondere zweiten Ventils parallel geschaltet sind.
  • Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Hydraulikanordnung ist dadurch gekennzeichnet, dass der erste Teilzylinder in einer Bohrung des zweiten Teilzylinders angeordnet ist. Mittels der Anordnung ineinander ist es möglich, die Parallelschaltung zu realisieren, wobei sich zusätzlich die bereits beschriebene Reihenschaltung beziehungsweise Oder-verknüpfung des ersten und zweiten Teilzylinders ergibt.
  • Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Hydraulikanordnung ist dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Teilzylinder bei dem Stromausfall dem insbesondere siebten Ventil und über eine Blende einem Tank zuordenbar ist. Vorteilhaft kann der zweite Teilzylinder mittels des insbesondere siebten Ventils dem Systemdruck und gleichzeitig über die Blende dem Tank zugeordnet sein. Der sich an der Blende aufbauende Druck kann genutzt werden, um die Parksperre in ihrem eingelegten Zustand zu halten. Insofern ist der zweite Teilzylinder mit dem ersten Tellzylinder oder -verknüpft bezüglich der Drücke des insbesondere zweiten Ventils und des insbesondere siebten Ventils. Zusätzlich sind der erste und der zweite Teilzylinder bezüglich des Steuerdrucks des insbesondere zweiten Ventils parallel geschaltet.
  • Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Hydraulikanordnung ist dadurch gekennzeichnet, dass der erste Teilzylinder bei dem Stromausfall und eingelegter Parksperre den zweiten Teilzylinder dem Tank zuordnet und bei mittels der elektrischen Ansteuerung eingelegter Parksperre die Zuordnung des zweiten Teilzylinders zu der ersten Flut des siebten Ventils absperrt. Vorteilhaft kann mittels der Und-Verknüpfung des ersten Teilzylinders und des zweiten Teilzylinders bei angelegtem Steuerdruck des insbesondere zweiten Ventils sich in die Bohrung des zweiten Teilzylinders hinein bewegen. Vorteilhaft kann die Zuordnung zu dem insbesondere siebten Ventil und dem Tank mittels Durchbrüchen des zweiten Teilzylinders erfolgen, wobei die Steuerdrücke in ein Inneres der Bohrung des zweiten Teilzylinders weitergeleitet werden. Vorteilhaft kann bei angelegtem erstem Steuerdruck des zweiten Ventils der erste Teilzylinder in die Bohrung des zweiten Teilzylinders so eingedrückt werden, dass der erste Teilzylinder die in eine Wandung des zweiten Teilzylinders eingebrachten Durchbrüche zum Tank hin absperrt. Vorteilhaft kann dabei vorgesehen sein, dass der Durchbruch zum insbesondere siebten Ventil hin nicht oder nur teilweise abgesperrt wird, wobei vorteilhaft der mittels des insbesondere siebten Ventils gelieferte Steuerdruck an der in die Bohrung zeigenden Stirnseite des ersten Zylinders anliegt, so dass dieser bei nicht vorhandenem ersten Steuerdruck des zweiten Ventils automatisch zurückweicht, also die Verbindung zum Tank über die Blende freigeben kann. Über die Blende kann gewährleistet werden, dass sich bei insgesamt abgeschaltetem hydraulischem System der Steuerdruck der Selbsthaltung der Parksperre selbsttätig nach einer mittels der Dimensionierung der Blende einstellbaren Zeit abbaut, so dass die Parksperre in diesem Fall automatisch eingelegt werden kann.
  • Die Aufgabe ist außerdem mit einem Kegelscheibenumschlingungsgetriebe mit einer vorab beschriebenen Hydraulikanordnung gelöst.
  • Die Aufgabe ist außerdem mit einem Kraftfahrzeug mit einem vorab beschriebenen Kegelscheibenumschlingungsgetriebe gelöst.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, in der unter Bezugnahme auf die Zeichnung ein Ausführungsbeispiel im Einzelnen beschrieben ist. Gleiche, ähnliche und/oder funktionsgleiche Teile sind mit gleichen Bezugszeichen versehen. Es zeigen:
  • 1 einen Hydraulikschaltplan einer Hydraulikanordnung zur Steuerung eines Kegelscheibenumschlingungsgetriebes;
  • 2 ein Detail der in 1 gezeigten Hydraulikanordnung mit einem zweigeteilten Parksperrenzylinder;
  • 3 den in 2 gezeigten zweigeteilten Parksperrenzylinder, wobei die Parksperre eingelegt ist;
  • 4 den in 3 gezeigten Parksperrenzylinder, wobei die Parksperre nicht eingelegt beziehungsweise aktiviert ist, also der Parksperrenzylinder geschaltet ist;
  • 5 den in den 3 und 4 gezeigten Parksperrenzylinder in einem Schaltzustand, der einem Stromausfall entspricht, wobei die Parksperre sich in einer hydraulischen Selbsthaltung befindet;
  • 6 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines zweigeteilten Parksperrenzylinders, wobei die Parksperre eingelegt ist;
  • 7 den in 6 gezeigten zweigeteilten Parksperrenzylinder, wobei die Parksperre nicht eingelegt ist und
  • 8 den in den 6 und 7 gezeigten zweiteiligen Parksperrenzylinder, wobei der Schaltzustand einem Stromausfall entspricht, wobei die Parksperre sich in einer Selbsthaltung befindet.
  • 1 zeigt einen teilweise dargestellten Schaltplan einer Hydraulikanordnung 1. Die Hydraulikanordnung 1 dient zur Steuerung eines Kegelscheibenumschlingungsgetriebes, das mit der Bezugsziffer 3 in 1 angedeutet ist. Das Kegelscheibenumschlingungsgetriebe 3 kann Teil eines Triebstrangs eines Kraftfahrzeuges 5 sein, das mit der Bezugsziffer 5 angedeutet ist. Die Hydraulikanordnung 1 weist eine hydraulische Energiequelle 7, beispielsweise eine mechanisch oder elektrisch angetriebene Hydraulikpumpe zur Förderung eines Hydraulikmediums auf. Zum Antrieb kann die hydraulische Energiequelle 7 einem nicht näher dargestellten Verbrennungsmotor des Kraftfahrzeuges 5 zugeordnet sein. Die hydraulische Energiequelle 7 dient zur Versorgung der Hydraulikanordnung 1 mit hydraulischer Energie.
  • Der hydraulischen Energiequelle 7 ist eine erste Ventilanordnung 9 nachgeschaltet, die einem Momentenfühler 11 zugeordnet ist. Die erste Ventilanordnung 9 und der Momentenfühler 11 dienen zum Bereitstellen und/oder Steuern eines Anpressdrucks zur Übertragung von Dreh momenten zwischen Kegelscheiben und einem entsprechenden Umschlingungsorgan des Kegelscheibenumschlingungsgetriebes 3, insbesondere in Abhängigkeit der an dem Kegelscheibenumschlingungsgetriebe 3 anliegenden Drehmomente. Stromabwärts ist der Momentenfühler 11 über einen nicht dargestellten Kühler einem Kühlerrücklauf 31 zugeordnet. Der Momentenfühler 11 kann mittels einer geeigneten Steuerkante und abhängig von den anliegenden Drehmomenten einen von der hydraulischen Energiequelle gelieferten Systemdruck 45 erhöhen oder absenken.
  • Der hydraulischen Energiequelle 7 ist außerdem eine zweite Ventilanordnung 13 nachgeschaltet. Die zweite Ventilanordnung 13 ist mittels Bezugszeichen 15 angedeuteten Kegelscheiben zugeordnet und dient zur Verstellung der Kegelscheiben 15, also zum Einstellen des Übersetzungsverhältnisses des Kegelscheibenumschlingungsgetriebes 3.
  • Der hydraulischen Energiequelle 7 ist ferner eine dritte Ventilanordnung 17 nachgeschaltet, die zur Ansteuerung einer Vorwärtskupplung 19 und einer Rückwärtskupplung 21 zugeordnet ist.
  • Der hydraulischen Energiequelle 7 ist außerdem eine hydraulische Parksperren-Entriegelungsanordnung 23 nachgeschaltet. Die Parksperren-Entriegelungsanordnung 23 der Hydraulikanordnung 1 ist einer mittels des Bezugszeichens 25 angedeuteten mechanischen Parksperre 25 zugeordnet. Die Zuordnung kann mittels geeigneter mechanischer Hilfsmittel, beispielsweise eines Hebels, erfolgen. Mittels der Parksperren-Entriegelungsanordnung 23 kann die mechanische Parksperre 25 des Kraftfahrzeuges 5 eingelegt, also hergestellt und wieder gelöst werden.
  • Die hydraulische Energiequelle 7 dient außerdem zur Versorgung einer vierten Ventilanordnung 27. Die vierte Ventilanordnung 27 dient zum Bereitstellen eines ebenfalls mittels der hydraulischen Energiequelle 7 bereitgestellten Kühlölvolumenstroms. Hierzu ist die vierte Ventilanordnung 27 einem mittels des Bezugszeichens 29 angedeuteten Kühlkreislauf, insbesondere dem Kühlerrücklauf 31, einer aktiven Hytronic-Kühlung 33, einer Strahlpumpe 35 sowie einer Fliehölhaube 37 zugeordnet.
  • Die hydraulische Energiequelle 7 ist stromabwärts über einen Abzweig 39 einem Vorsteuerdruckregelventil 41 zugeordnet. Das Vorsteuerdruckregelventil 41 regelt stromabwärts einen Vorsteuerdruck 43, beispielsweise von circa 5 bar, während die hydraulische Energiequelle 7 einen höheren Systemdruck 45 bereitstellt. Der Vorsteuerdruck dient auf bekannte Art und Weise mittels geeigneten Proportionalventilen, beispielsweise elektrisch an steuerbaren Proportionalventilen, zur Steuerung der Schaltkomponenten der Hydraulikanordnung 1. Zum Einstellen und Verteilen der von der hydraulischen Energiequelle 7 gelieferten hydraulischen Energie ist eine fünfte Ventilanordnung 47 vorgesehen.
  • Zur Einstellung beziehungsweise Regelung des Systemdrucks 45 vor dem Momentenfühler 11, weist dieser nicht dargestellte Druckregelventile auf. Dem Momentenfühler 11 vorgeschaltet weist die erste Ventilanordnung 9 ein Systemdruckventil 49 auf. Das Systemdruckventil 49 ist der fünften Ventilanordnung 47 nachgeschaltet und lässt einen entsprechenden Volumenstrom für den Momentenfühler 11 passieren, wobei der Systemdruck 45 stromaufwärts auf einen Mindestsystemdruck, beispielsweise von 6 bar, eingeregelt werden kann. Zur Einstellung des Verstelldrucks durch kurzfristiges zusätzliches Anheben des Systemdrucks 45 ist das Systemdruckventil 49 über ein Oderglied 63 stromaufwärts zusätzlich der zweiten Ventilanordnung 13 zugeordnet.
  • Die zweite Ventilanordnung 13 weist ein der hydraulischen Energiequelle 7 nachgeschaltetes siebtes Ventil 51 mit einem siebten Steuerkolben 53 auf. Der siebte Steuerkolben 53 ist stromabwärts einem achten Ventil 55 zur Ansteuerung zugeordnet. Bei dem achten Ventil 55 kann es sich um ein Steuerventil, beispielsweise um ein elektrisch ansteuerbares Proportionalventil handeln. Das siebte Ventil 51 weist eine erste Flut 57 sowie eine zweite Flut 59 auf, die jeweils entsprechenden Verstellorganen der Kegelscheiben 15 zugewiesen sind. Mittels des siebten Steuerkolbens 53 des siebten Ventils 51 kann die hydraulische Energiequelle 7 wahlweise kontinuierlich, also fließend übergehend der ersten Flut 57 oder der zweiten Flut 59 zugeordnet werden. Die jeweils nicht der hydraulischen Energiequelle 7 zugeordnete Flut kann entsprechend einem Tank 61 zugeordnet werden. In einer Mittenstellung können beide Fluten 57 und 59 von der hydraulischen Energiequelle 7 abgetrennt und auf den Tank 61 geschaltet werden. Mittels des siebten Ventils 51 der zweiten Ventilanordnung 13 kann also in den Fluten 57 und 59 zum Verstellen der Kegelscheiben 15 ein gewünschtes Druckverhältnis eingestellt werden. Die Fluten 57 und 59 sind außerdem über das Oder-Glied 63 des Systemdruckventils 49 diesem zugeordnet. Über die Zuordnung kann der mittels des Systemdruckventils 49 eingeregelte Mindestsystemdruck in einem gewünschten Maß bei mittels des siebten Ventils 51 vorgenommenen Verstellbewegungen diesem angepasst werden, also beispielsweise angehoben werden.
  • Die vierte Ventilanordnung 27 weist ein mittels eines vierten Ventils 65 angesteuertes Kühlölregelventil 67 auf. Das Kühlölregelventil 67 ist der fünften Ventilanordnung 47 nachgeschaltet und wird über dieses mittels der hydraulischen Energiequelle 7 mit hydraulischer Energie versorgt. Die vierte Ventilanordnung 27 weist außerdem ein Rückführventil 69 auf, das strom aufwärts direkt der hydraulischen Energiequelle 7 beziehungsweise einem Pumpeninjektor 70 der hydraulischen Energiequelle 7 zugeordnet ist. Das Rückführventil 69 ist stromabwärts über eine Flut des Rückführventils 69 durchgeschaltet der Fliehölhaube 37 zugeordnet und leitet bei ansteigenden Volumenströmen einen Teilstrom direkt in den Pumpeninjektor 70. Das Kühlölregelventil 67 dient zum Aufrechterhalten und Einregeln eines gewünschten Kühlölvolumenstroms zu der zu kühlenden Komponente 35.
  • Die dritte Ventilanordnung 17 weist ein erstes Ventil 71 mit einem ersten Steuerkolben 73 auf. Zur Ansteuerung des ersten Steuerkolbens 73 ist dieser stromabwärts einem dritten Ventil 75 zugeordnet, beispielsweise einem Steuerventil, beispielsweise einem elektrisch ansteuerbaren Proportionalventil. Der erste Steuerkolben 73 des ersten Ventils 71 kann zur Ansteuerung der Vorwärtskupplung 19 und der Rückwärtskupplung 21 im Wesentlichen drei Schaltstellungen einnehmen. In einer ersten Schaltstellung, die in 1 gezeigt ist, bei der die Rückwärtskupplung 21 mit Druck beaufschlagt ist, ist eine erste Flut 77 des ersten Ventils 71 mittels des ersten Steuerkolbens 73 der hydraulischen Energiequelle 7 zugeordnet, wobei die Zuordnung zur hydraulischen Energiequelle 7 über ein fünftes Ventil 79 erfolgt. Das fünfte Ventil 79 ist mittels eines sechsten Ventils 81, beispielsweise ein Steuerventil, beispielsweise ein elektrisch ansteuerbares Proportionalventil, ansteuerbar und dient zum Bereitstellen beziehungsweise Steuern und/oder Regeln eines zum Schließen der wahlweise nachgeschalteten Kupplungen 19 und 21 erforderlichen Drucks. Falls ein zu übertragendes Drehmoment ansteht, kann der Druck beispielsweise bis zu 20 bar betragen. Vorteilhaft kann das fünfte Ventil 79 zusätzlich dazu verwendet werden, beispielsweise bei einer Störung, vorzugsweise bei einem Stromausfall, das nachgeschaltete erste Ventil 71 drucklos zu schalten, also die hydraulische Energiequelle 7 von dem ersten Ventil 71 abzutrennen. Vorzugsweise können dazu der Zulauf des ersten Ventils 71 auf den Tank 61 geschaltet werden.
  • In einer zweiten Schaltstellung, die einer, in Ausrichtung der 1 gesehen, Verlagerung des ersten Steuerkolbens 73 des ersten Ventils 71 nach rechts entspricht, kann die Verbindung zu dem vorgeschalteten fünften Ventil 79 unterbrochen werden. Gleichzeitig kann mittels des ersten Steuerkolbens 73 des ersten Ventils 71 die erste Flut 77 auf den Tank 61 geschaltet werden, so dass die Rückwärtsfahrkupplung drucklos ist. Außerdem kann in dieser Schaltstellung auch die Vorwärtskupplung 19 über eine zweite Flut 83 des ersten Ventils 71 auf den Tank 61 geschaltet werden.
  • In einer dritten Schaltstellung, die, in Ausrichtung der 1 gesehen, einer weiteren Verlagerung nach rechts des ersten Steuerkolbens 73 entspricht, kann die zweite Flut 83 dem fünften Ventil 79 und die erste Flut 77 dem Tank 61 zugeordnet werden. In dieser dritten Schalt stellung, die einem eingelegten Vorwärtsgang des Kraftfahrzeuges 5 entspricht, ist also die Vorwärtskupplung 19 mit Druck beaufschlagt und die Rückwärtskupplung 21 drucklos geschaltet.
  • Die Parksperren-Entriegelungsanordnung 23 weist einen zweigeteilten Parksperrzylinder 85 auf. Der Parksperrzylinder 85 kann mittels einer, in 1 nicht näher dargestellten Rückstellfeder der Parksperre 25, in Ausrichtung der 1 gesehen, nach links vorgespannt sein. Entgegen dieser Vorspannung kann der Parksperrzylinder 85 zum Lösen der Parksperre 25, in Ausrichtung der 1 gesehen, nach rechts verlagert werden. Zum Aufbringen der entsprechenden hydraulischen Kraft ist eine Stirnseite 87 des Parksperrzylinders 85 einem zweiten Ventil 89 der Parksperren-Entriegelungsanordnung 23 nachgeschaltet. Es ist denkbar, zur Erhöhung des Systemdrucks 45 während des Entriegelns der Parksperre 25 zeitgleich das siebte Ventil 51 der zweiten Ventilanordnung 13 in eine beliebige Verstellrichtung zu betätigen, wobei über das nachgeschaltete Oderglied und das Systemdruckventil 49 der Systemdruck 45 erhöht wird, zum Beispiel auf bis zu 50 bar.
  • Das zweite Ventil 89 der Parksperren-Entriegelungsanordnung 23 ist der hydraulischen Energiequelle 7 nachgeschaltet, wobei die Stirnseite 87 des Parksperrzylinders 85 dem Systemdruck 45 der hydraulischen Energiequelle 7 mittels eines zweiten Steuerkolbens 91 des zweiten Ventils 89 direkt zuordenbar ist. Die Ansteuerung des zweiten Steuerkolbens 91 kann mittels des vierten Ventils 65 der vierten Ventilanordnung 27 erfolgen, wobei der zweite Steuerkolben 91 stromabwärts dem vierten Ventil 65 zugeordnet ist. Das Kühlölregelventil 67 und das zweite Ventil 89 werden also gleichermaßen von dem vierten Ventil 65 angesteuert, wobei beispielsweise die Parksperre 25 bei gleichzeitigem Einschalten des Kühlölvolumenstroms gelöst werden kann und umgekehrt. Es ist jedoch auch denkbar, die Steuerflächen und/oder Wirkungsrichtungen der Ventile 67 und 89 unterschiedlich auszulegen, beispielsweise so, dass zunächst die Parksperre 25 entriegelt und bei einer weiteren Druckerhöhung des vierten Ventils 65 auch der Schieber des Kühlölregelventils 67 zur Aktivierung der Kühlung betätigt wird. Bei dieser Auslegung ist also ein Lösen der Parksperre 25 ohne eine gleichzeitige zwangsweise Aktivierung der Kühlung möglich.
  • 2 zeigt einen Ausschnitt des in 1 gezeigten Hydraulikschaltplans der Hydraulikanordnung 1. Zu erkennen ist der zweigeteilte Parksperrenzylinder 85 mit einem ersten Teilzylinder 93 und einem zweiten Teilzylinder 95. Der zweite Teilzylinder 95 ist mittels einer geeigneten Mechanik der mechanischen Parksperre 25 zugeordnet.
  • Der zweite Teilzylinder 95 ist über eine Flut 97 und einen Abzweig 99 stromaufwärts einer ersten Flut 57 des siebten Ventils 51 zuordenbar. Das siebte Ventil 51 ist mittels des achten Ventils 55 hydraulisch ansteuerbar, wobei in 2 eine Stellung des siebten Ventils 51 gezeigt ist, die einem stromlosen Zustand des achten Ventils 55 entspricht. Es ist zu erkennen, dass in diesem Zustand die erste Flut 57 des siebten Ventils 51 mittels einer Steuerkante des siebten Steuerkolbens 53 dem Systemdruck 45 zugeordnet ist. Es ist also möglich, bei einem Stromausfall einer nicht näher dargestellten Steuereinheit zur zentralen Ansteuerung der Hydraulikanordnung 1 die Flut 97 des Parksperrenzylinders 85 mit dem Systemdruck 45 zu beaufschlagen.
  • Der erste Teilzylinder 93 des Parksperrenzylinders 85 weist die mittels des zweiten Steuerkolbens 91 des zweiten Ventils 89 mit Druck beaufschlagbare Stirnseite 87 auf. Es ist ersichtlich, dass zum Auslegen der Parksperre 25 die Stirnseite 87 des ersten Teilzylinders 93 mit Druck beaufschlagbar ist, wobei sich dabei der erste Teilzylinder 93 und der zweite Teilzylinder 95 gleichermaßen, in Ausrichtung der 2 gesehen, nach rechts bewegen. Vorteilhaft sind dazu der erste Teilzylinder 93 und der zweite Teilzylinder 95 nebeneinander angeordnet und berühren sich in einem Anlagekontakt an einer Kontaktstelle 101. Im Bereich der Kontaktstelle 101, bei eingelegter Parksperre 25, wie in 2 gezeigt, befindet sich eine vierte Flut 103 des Parksperrenzylinders 85, die stromabwärts über eine Blende 105 dem Tank 61 zugeordnet ist.
  • Anhand der 3 bis 5 ist die Funktion des zweigeteilten Parksperrenzylinders 85 mit dem ersten Teilzylinder 93 und dem zweiten Teilzylinder 95 näher erläutert. 3 zeigt dabei den Parksperrenzylinder 85 bei angeschalteter Getriebesteuerung und eingelegter Parksperre 25. Die Parksperre 25 ist in den 3 bis 5 mittels eines gepunkteten Rechtecks symbolisiert. 4 zeigt den Parksperrenzylinder 85 bei nicht aktivierter Parksperre und eingeschalteter Getriebesteuerung. 5 zeigt den Parksperrenzylinder 85 bei abgeschalteter Getriebesteuerung, wie dies beispielsweise bei einem Stromausfall und/oder einem Reset der Fall ist, und nicht eingelegter Parksperre, wobei die Parksperre mittels einer Selbsthaltung beziehungsweise einer Selbsthaltefunktion des Parksperrenzylinders 85 offen gehalten wird.
  • Wie in 3 ersichtlich, befinden sich bei eingelegter Parksperre, wobei die Stirnseite 87 des ersten Teilzylinders 93 nicht mit Druck beaufschlagt ist, der erste Teilzylinder 93 und der zweite Teilzylinder 95 in einer, in Ausrichtung der 3 bis 5 gesehen, links gelegenen Stellung. Dabei werden der erste Teilzylinder 93 und der zweite Teilzylinder 95 mittels einer Rückstellfeder, beispielsweise der mechanischen Parksperre 25, nach links gedrückt, so lan ge, bis der erste Teilzylinder 93 an einem Anschlag 107 des Parksperrenzylinders 85 anschlägt.
  • Die Kontaktstellen 101 des ersten und zweiten Teilzylinders 93 und 95 sind erhaben und zentriert angeordnet, so dass sich umgebend ein Zwischenraum zwischen entsprechenden Steuerflanken des ersten und zweiten Teilzylinders 93 und 95 ergibt, der der vierten Flut 103 des Parksperrenzylinders 85 zuordenbar ist. Wie in 3 gezeigt, ist dies bei aktivierter Parksperre 25 der Fall (linke Position). In 4 ist ersichtlich, dass bei nicht eingelegter Parksperre 25 die Kontaktstelle 101 beziehungsweise der umgebende Zwischenraum des ersten und zweiten Teilzylinders 93 und 95 der dritten Flut 97 des Parksperrenzylinders 85 zugeordnet ist, wobei sowohl der erste als auch der zweite Teilzylinder 95 über den Abzweig 99 stromaufwärts dem siebten Ventil 51 zugeordnet sind. Vorteilhaft ist in dieser Schaltstellung, wie in 4 gezeigt, der an der Stirnseite 87 anliegende Druck stets höher als der über das siebte Ventil 51 geschaltete, so dass gewährleistet ist, dass bei nicht eingelegter Parksperre 25 bei eingeschalteter Getriebesteuerung, wie in 4 gezeigt, sich der erste und zweite Teilzylinder 93 und 95 an der Kontaktstelle 101 berühren und gemeinsam nach rechts verlagern.
  • Im Falle eines Stromausfalls der Getriebesteuerung wird mittels des dann stromlos geschalteten vierten Ventils und dem diesem nachgeschalteten zweiten Ventil 89 die Stirnseite 87 des ersten Teilzylinders 93 auf den Tank 61 geschaltet. Dies bewirkt, dass sich der erste Teilzylinder 93, in Ausrichtung der 5 gesehen, nach links an den Anschlag 107 bewegt und dabei die vierte Flut 103 in Richtung der Blende 105 und des Tanks 61 freigibt. Vorteilhaft verharrt der zweite Teilzylinder 95, eine Selbsthaltung des Parksperrenzylinders 85 realisierend, bei kurzfristig eintretendem Stromausfall in der in 4 gezeigten Position, also nach rechts verlagert, was gleichbedeutend mit einer nicht aktivierten Parksperre 25 ist. Im Falle des Stromausfalls der Getriebesteuerung schaltet das achte Ventil 55 den siebten Steuerkolben 53 des siebten Ventils 51 ebenfalls auf den Tank 61, wobei dieser sich, in Ausrichtung der 1 und 2 gesehen, gänzlich nach links verlagert, wobei die erste Flut 57 mit dem Systemdruck 45 beaufschlagt ist. Der Systemdruck 45 wird über den Abzweig 99 und die dritte Flut 97 in den nun vergrößerten Zwischenraum zwischen dem ersten und zweiten Teilzylinder 93 und 95 eingeleitet. Aufgrund der Fördermenge der hydraulischen Energiequelle 7 ergibt sich an der Blende 105 ein Staudruck, der in dem Zwischenraum zwischen dem ersten und zweiten Teilzylinder 93 und 95 anliegt, und diese auseinanderdrückt, so dass der erste Teilzylinder 93 an dem Anschlag 107 anschlägt und der zweite Teilzylinder 95 in der in den 4 und 5 gezeigten Position verharrt, die einer nicht eingelegten Parksperre 25 entspricht. Der Zwischenraum ist dabei beiden Fluten 97 und 103 zugeordnet.
  • Falls im Anschluss an den in 5 gezeigten Stromausfall auch die hydraulische Energiequelle 7 keine hydraulische Energie mehr liefert, beispielsweise falls im Anschluss ein entsprechender Verbrennungsmotor des Kraftfahrzeuges 5 abgeschaltet wird, baut sich der Druck innerhalb des Zwischenraumes des ersten und zweiten Teilzylinders 93 und 95 über die Blende 105 rasch zum Tank 61 hin ab, so dass sich dabei automatisch die Parksperre 25 einlegt, also das Kraftfahrzeug 5 gegen Wegrollen gesichert ist.
  • Die 6, 7 und 8 zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel des zweigeteilten Parksperrenzylinders 85, wobei der erste Teilzylinder 93 verschieblich in einer Bohrung 109 des zweiten Teilzylinders 95 angeordnet ist. Der erste Teilzylinder 93 ist im Wesentlichen gleich aufgebaut wie in den vorhergehenden Figuren beschrieben, ist jedoch im Unterschied in der Bohrung 109 des zweiten Teilzylinders 95 angeordnet, weist also einen geringeren Durchmesser auf als der zweite Teilzylinder 95.
  • 6 zeigt den ersten Teilzylinder 93 und den zweiten Teilzylinder 95 des Parksperrenzylinders 85 in einer Position, die der eingelegten Parksperre 25 entspricht. Dabei schlägt der erste Teilzylinder 93 mit seinem Anschlag 107 an, so dass dieser, in Ausrichtung der 6 gesehen, gänzlich nach links verlagert ist. Im Unterschied weist auch der zweite Teilzylinder 95 einen Anschlag 111 auf, wobei dieser ebenfalls so anschlägt, dass dieser, in Ausrichtung der 6 gesehen, so weit als möglich nach links verlagert ist. Innerhalb der Bohrung 109 des zweiten Teilzylinders 95 ergibt sich dabei ein Freiraum, der über einen ersten Durchbruch 113 und einen zweiten Durchbruch 115 des zweiten Teilzylinders 95 der vierten Flut 103, also über die Blende 105 dem Tank 61 zugeordnet ist.
  • Als weiterer Unterschied sind die Teilzylinder 93 und 95 des Parksperrenzylinders 85 parallel geschaltet, also gleichermaßen stromabwärts dem zweiten Ventil 89 zugeordnet. Dazu teilt sich die Stirnseite 87 in eine erste Teilfläche 117 des ersten Teilzylinders 93 und in eine zweite Teilfläche 119 des zweiten Teilzylinders 95 des Parksperrenzylinders 85 auf. Bei geschaltetem zweitem Ventil 89, also bei nicht eingelegter Parksperre 25, sind die Teilflächen 117 und 119 mit dem Systemdruck 45 beaufschlagt, so dass sich beide Teilzylinder 93 und 95, in Ausrichtung der 7 gesehen, gänzlich nach rechts verlagern, so lange, bis die Parksperre 25 sich nicht weiter bewegen lässt. Dabei bewegt sich der erste Teilzylinder 93 innerhalb der Bohrung 109 ebenfalls gänzlich nach rechts, so lange, bis die Teilzylinder 93 und 95 an der Kontaktstelle 101 in Anlagekontakt sind. Dabei ist der Freiraum zwischen den Teilzylindern 93 und 95 innerhalb der Bohrung 109 auf ein Minimum reduziert, wobei dieser Freiraum über den zweiten Durchbruch 115 des zweiten Teilzylinders 95 der dritten Flut 97, also stromaufwärts dem siebten Ventil 51 zugeordnet ist. Die Kontaktstelle 101 beziehungsweise der erste und/oder zweite Teilzylinder 93, 95 können eine entsprechende Erhebung aufweisen, so dass ein genügend großer Freiraum in der Bohrung 109 verbleibt, so dass der zweite Durchbruch 115 auch bei nicht eingelegter Parksperre 25 gesichert geöffnet bleibt. Wie in 7 ersichtlich, sperrt der erste Teilzylinder 93 bei eingelegter Parksperre 95, also in innerhalb der Bohrung 109 gänzlich nach rechts verlagerter Position, den ersten Durchbruch 113 ab. Der erste Durchbruch 113 ist auch bei gänzlich nach rechts verlagertem zweiten Teilzylinder 95 der vierten Flut 103, also über die Blende 105 dem Tank 61 zugeordnet. Dazu ist die vierte Flut 103 entsprechend breiter ausgelegt als die dritte Flut 97.
  • In der Darstellung gemäß 8, die analog der Darstellung gemäß 5 einem stromlosen Zustand des vierten Ventils 65 und des achten Ventils 55 entspricht, ist der erste Teilzylinder 93 ganz nach links verlagert, schlägt also mit dem Anschlag 107 linksseitig an, und der zweite Teilzylinder 95 entsprechend den Bewegungsmöglichkeiten der Mechanik der Parksperre 25 ist gänzlich nach rechts verlagert. Dabei befindet sich der zweite Teilzylinder 95 in einer Selbsthaltestellung, wobei der Zwischenraum zwischen dem ersten und zweiten Teilzylinder 93 und 95 innerhalb der Bohrung 109 des zweiten Teilzylinders 95 maximal vergrößert ist und über die Durchbrüche 113 sowie 115 beiden Fluten 97 und 103 zugeordnet ist. Dabei ist die vierte Flut 103 so breit ausgelegt, dass der erste Durchbruch 113 in jeder Position (6 und 7, 8) über die Blende 105 dem Tank 61 zugeordnet ist. In der Darstellung gemäß 8 wird der Zwischenraum beziehungsweise die Bohrung 109 des zweiten Teilzylinders 95 über das siebte Ventil 51 mit dem Systemdruck 45 beaufschlagt. Dieser Systemdruck 45 liegt an einer inneren Stirnfläche 121 der Bohrung 109, die als Sacklochbohrung ausgeführt ist, an. Die innere Stirnfläche 121 realisiert zusammen mit dem siebten Steuerkolben 53 des siebten Ventils 51, das bei dem Stromausfall den Systemdruck schaltet, die Selbsterhaltung des zweiten Teilzylinders 95, wobei der an der inneren Stirnfläche 121 anliegende Systemdruck 45 genügt, die Parksperre 25 in ihrer nicht eingelegten Position zu halten, wenigstens so lange, so lange die hydraulische Energiequelle 7 den Systemdruck 45 aufbaut. Für den Fall, dass die hydraulische Energiequelle 7 ebenfalls abgeschaltet wird, kann sich der in der Bohrung 109 entgegen der Blende 105 aufgebaute Druck über die Blende 105 in Richtung des Tanks 61 abbauen, wobei sich der zweite Teilzylinder 95, in Ausrichtung der 8 gesehen, nach links bewegt, beispielsweise angetrieben durch eine entsprechende Rückstellfeder der Parksperre 25. Durch diesen Vorgang verkleinert sich der Zwischenraum in der Bohrung 109 wieder, so lange, bis sich die in 6 gezeigte Position einstellt, wobei automatisch die Parksperre 25 eingelegt wird, also das Kraftfahrzeug 5 gegen Wegrollen gesichert wird.
  • Der Parksperrenzylinder 85 der Hydraulikanordnung 1 wird über den vorgeschalteten zweiten Steuerkolben 91 aktiviert, der den momentan anliegenden Systemdruck 45 zu dem Parksperrenzylinder 85 durchschaltet. Der zweite Steuerkolben 91 wird dabei von dem vierten Ventil 65 gesteuert und ist demnach abhängig von Stromwerten, die von einer nicht näher dargestellten Getriebesteuerung bereitgestellt werden. Der Parksperrenzylinder 85 hat nur einen Steueranschluss. Bei Stromausfall verfährt der zweite Steuerkolben 91 in seinen Ausgangszustand und schaltet den Steueranschluss des Parksperrenzylinders 85 in Richtung des Tanks 61.
  • Um ein damit verbundenes Einlegen der Parksperre 25 zu verhindern, ist der Parksperrenzylinder 85 zweiteilig mit dem ersten Teilzylinder 93 und dem zweiten Teilzylinder 95 ausgeführt. Die grundsätzliche Schaltung der Hydraulikanordnung 1 bleibt davon grundsätzlich unberührt, wobei der erste Teilzylinder 93 die mit Druck beaufschlagbare Stirnseite 87 aufweist (3 bis 5) oder die Stirnseite 87 in die zwei Teilflächen 117 und 119 aufgeteilt ist (5 bis 8). Wenn beide Teilzylinder 93 und 95 eine rechts liegende Endposition erreicht haben, wird mittels der dritten Flut 97 und mittels des Abzweigs 99 der über das siebte Ventil 51 bereitgestellte Verstelldruck für die Kegelscheiben 15 in den Zwischenraum zwischen dem ersten und zweiten Teilzylinder 93 und 95 aufgebracht. Da der Druck auf die Stirnseite 87 des ersten Teilzylinders 93 stets größer ist als der Verstelldruck, bleiben die beiden Teilzylinder 93 und 95 im Normalbetrieb an der Kontaktstelle 101 im Anlagekontakt.
  • Fällt nun die Stromversorgung der nicht näher dargestellten Getriebesteuerung weg, sinkt zwar der an der Stirnseite 87 des Parksperrenzylinders 85 beziehungsweise des ersten Teilzylinders 93 anliegende Steuerdruck auf 0 bar, wobei allerdings gleichzeitig der maximal mögliche Steuerdruck der Kegelscheiben 15 in dem Zwischenraum zwischen dem ersten und zweiten Teilzylinder 93 und 95 anliegt, da auch das achte Ventil 55 zur Steuerung des siebten Ventils 51 stromlos ist. Dieser Druck sorgt dafür, dass der zweite Teilzylinder 95 des Parksperrenzylinders 85 in geschalteter Position, also in nicht eingelegter Parksperrenposition, verweilt und den Stromausfall, beispielsweise mindestens 500 ms, überbrückt. Während des Stromausfalls sind demnach der erste und zweite Teilzylinder 93 und 95 auseinander gefahren und es entsteht der mit Öl gefüllte Zwischenraum. Im Normalfall würde das zu keinem Problem führen, da die Stromversorgung bei normalen Bedingungen nach 0,5 Sekunden wieder eingeschaltet werden kann und die Teilzylinder 93 und 95 aufgrund des Druckgefälles zwischen den beiden Steueranschlüssen wieder zusammenfahren. Wird dagegen im Zeitraum des Stromausfalls ein Verbrennungsmotor des Kraftfahrzeuges 5 ausgeschaltet, könnte eine erhebliche Verzögerung für das Einlegen der Parksperre 25 eintreten, da das Ölvolumen zwischen den beiden Teilzylindern 93 und 95 über Spaltleckage abgeführt werden müsste, um den zweiten Teilzylinder 95 in seine Ausgangsposition zu verschieben. Vorteilhaft kann dies durch die vierte Flut 103 verhindert werden, die dafür sorgt, dass in diesem Fall das Öl in Richtung des Tanks 61 abfließen kann. Der Tankzufluss kann vorteilhaft mit der Blende 105 versehen sein, so dass sich vorteilhaft bei dem Stromausfall der Steuerdruck in dem Zwischenraum überhaupt aufbauen kann.
  • Alternativ dazu ist es möglich, entsprechend den Darstellungen der 6 bis 7, anstelle eines Tandemkolbens einen Innenkolben vorzusehen, wobei der erste Teilzylinder 93 als Innenkolben des zweiten Teilzylinders 95 ausgeführt ist. In nicht geschalteter Position, wie in 6 dargestellt, ist die Parksperre 25 eingelegt, wobei der innenliegende erste Teilzylinder 93 sowie der äußere zweite Teilzylinder 95 an ihren linken Anschlägen 107 sowie 111 anstehen. Der zweite Teilzylinder 95 sperrt die dritte Flut 97 ab, so dass der Verstelldruck des ersten Scheibensatzes der Kegelscheiben 15 nicht auf den Parksperrenzylinder 85 wirkt.
  • Wird der Parksperrenzylinder 85 mittels des zweiten Ventils 89 aktiviert (vgl. 7), verfahren sowohl der innenliegende erste Teilzylinder 93 sowie der außenliegende zweite Teilzylinder 95 nach rechts. In dieser Position wird schließlich der Verstelldruck beziehungsweise der Systemdruck 45 in die Innenbohrung 109 geleitet. Da der Systemdruck 45, der linksseitig an den Teilflächen 117 sowie 119 der Stirnfläche 87 anliegt, wegen der Steuerfunktion des siebten Ventils 51 stets größer ist als der damit gesteuerte Verstelldruck, bleibt der innenliegende erste Teilzylinder 93 in dieser Situation an seinem rechten Anschlag, berührt also an der Kontaktstelle 101 den zweiten Teilzylinder 95.
  • Wenn nun der Strom ausfällt und das zweite Ventil 89 den linken Steueranschluss, der der Stirnseite 87 zugeordnet ist, Richtung Tank 61 öffnet, verfährt der innenliegende erste Teilzylinder 93 zwar nach links, jedoch sorgt der an der dritten Flut 97 anliegende Verstelldruck, der auf die innere Stirnfläche 121 des zweiten Teilzylinders 95 wirkt, dafür, dass die Parksperre 25 offen gehalten wird (vgl. 8).
  • Vorteilhaft kann beispielsweise bei einem Reset der nicht näher dargestellten Getriebesteuerung und eines damit verbundenen Stromausfalls der Parksperrenzylinder 85 mittels des verwendeten Doppelkolbenprinzips in eine Selbsthaltung gebracht werden. Der erste Teilzylinder 93 wird dabei durch das vorgeschaltete zweite Ventil 89 je nach aktuellem Stromwert des vierten Ventils 65 proportional mit Druck beaufschlagt. Der Parksperrenzylinder 85 übernimmt damit die normale Funktion. Bei dem Stromausfall wirkt dagegen der Verstelldruck des Scheibensatzes der Kegelscheiben 15 auf den zweiten Teilzylinder 95. Da dieser wegen des ebenfalls stromlos geschalteten achten Ventils 55 zur Ansteuerung des siebten Ventils 51 seinen maximalen Wert annimmt, wird der Parksperrenzylinder 85 beziehungsweise der zweite Teilzylinder 95 des Parksperrenzylinders 85 in einer Position gehalten, die einer geöffneten Parksperre 25 entspricht. Vorteilhaft kann diese Selbsthaltung mindestens 500 ms gehalten werden, wobei gesichert ein Einrasten der Parksperre 25 verhinderbar ist. Bezugszeichenliste
    1 Hydraulikanordnung 51 siebtes Ventil
    3 Kegelscheibenumschlingungsgetriebe 53 siebter Steuerkolben
    5 Kraftfahrzeug 55 achtes Ventil
    7 hydraulische Energiequelle 57 erste Flut
    9 erste Ventilanordnung 59 zweite Flut
    11 Momentenfühler 61 Tank
    13 zweite Ventilanordnung 63 Oder-Glied
    15 Kegelscheiben 65 viertes Ventil
    17 dritte Ventilanordnung 67 Kühlölregelventil
    19 Vorwärtskupplung 69 Rückführventil
    21 Rückwärtskupplung 71 erstes Ventil
    23 Parksperren-Entriegelungsanordnung 73 erster Steuerkolben
    25 mechanischen Parksperre 75 drittes Ventil
    27 vierte Ventilanordnung 77 erste Flut (1. Ventil)
    29 Kühlkreislauf 79 fünftes Ventil
    31 Kühlerrücklauf 81 sechstes Ventil
    33 aktive Hytronic-Kühlung 83 zweite Flut (1. Ventil)
    35 Strahlpumpe 85 Parksperrzylinder
    37 Fliehölhaube 87 Stirnseite
    39 Abzweig 89 zweites Ventil
    41 Vorsteuerdruckregelventil 91 zweiter Steuerkolben
    43 Vorsteuerdruck 93 erster Teilzylinder
    45 Systemdruck 95 zweiter Teilzylinder
    47 fünfte Ventilanordnung 97 dritte Flut (Parksperrenzylinder)
    49 Systemdruckventil 99 Abzweig
    101 Kontaktstelle 113 erster Durchbruch
    103 vierte Flut (Parksperrenzylinder) 115 zweiter Durchbruch
    105 Blende 117 erste Teilfläche
    107 Anschlag 119 zweite Teilfläche
    109 Bohrung 121 innere Stirnfläche
    111 Anschlag

Claims (15)

  1. Hydraulikanordnung (1) zur Steuerung eines Kegelscheibenumschlingungsgetriebes (3) mit einem variabel einstellbaren Übersetzungsverhältnis eines Kraftfahrzeuges (5), mit: – einer elektrischen Ansteuerung zur Gesamtsteuerung der Hydraulikanordnung (1), – einer hydraulischen Parksperren-Entriegelungsanordnung (23) zur Steuerung einer Parksperre (25), dadurch gekennzeichnet, dass die Parksperre (25) bei einem Stromausfall der elektrischen Ansteuerung eine Selbsthaltung aufweist.
  2. Hydraulikanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die hydraulische Parksperren-Entriegelungsanordnung (23) ein Ventil (89), insbesondere ein zweites Ventil (89), zur hydraulischen Ansteuerung eines stromabwärts des insbesondere zweiten Ventils (89) angeordneten Parksperrenzylinders (85) zur mechanischen Ansteuerung der Parksperre (25) aufweist.
  3. Hydraulikanordnung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrische Ansteuerung ein stromaufwärts des insbesondere zweiten Ventils (89) angeordnetes weiteres Ventil (65), insbesondere ein viertes Ventil (65), zur Ansteuerung eines Steuerkolbens (91), insbesondere eines zweiten Steuerkolbens (91), des insbesondere zweiten Ventils (89) aufweist.
  4. Hydraulikanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Parksperrenzylinder (85) einen ersten Teilzylinder (93) und einen zweiten Teilzylinder (95) aufweist.
  5. Hydraulikanordnung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Teilzylinder (95) zur Realisierung der Selbsthaltung bei geöffneter Parksperre (25) stromaufwärts einem insbesondere siebten Ventil (51) einer insbesondere zweiten Ventilanordnung (13) zur Steuerung des Übersetzungsverhältnisses des Kegelscheibenumschlingungsgetriebes (3) zuordenbar ist.
  6. Hydraulikanordnung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Teilzylinder (95) einer ersten Flut (57) des insbesondere siebten Ventils (51) zuordenbar ist.
  7. Hydraulikanordnung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrische Ansteuerung ein insbesondere achtes Ventil (55) zur Ansteuerung des insbesondere siebten Ventils (51) aufweist, das bei dem Stromausfall die erste Flut (57) des insbesondere siebten Ventils (51) auf einen Systemdruck (45) der Hydraulikanordnung (1) schaltet.
  8. Hydraulikanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das insbesondere zweite Ventil (89) stromabwärts den ersten Teilzylinder (93) ansteuert.
  9. Hydraulikanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der erste und der zweite Teilzylinder (93, 95) hintereinander angeordnet sind.
  10. Hydraulikanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das insbesondere zweite Ventil (89) stromabwärts den ersten und den zweiten Teilzylinder (93, 95) ansteuert.
  11. Hydraulikanordnung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Teilzylinder (93) in einer Bohrung (109) des zweiten Teilzylinders (95) angeordnet ist.
  12. Hydraulikanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Teilzylinder (95) bei dem Stromausfall dem insbesondere siebten Ventil (51) und über eine Blende (105) einem Tank (61) zuordenbar ist.
  13. Hydraulikanordnung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Teilzylinder (93) bei dem Stromausfall und eingelegter Parksperre (25) den zweiten Teilzylinder (95) dem Tank zuordnet und bei mittels der elektrischen Ansteuerung eingelegter Parksperre (25) die Zuordnung des zweiten Teilzylinders (95) zu dem Tank (61) absperrt.
  14. Kegelscheibenumschlingungsgetriebe (3) mit einer Hydraulikanordnung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
  15. Kraftfahrzeug (5) mit einem Kegelscheibenumschlingungsgetriebe (3) nach dem vorhergehenden Anspruch.
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