DE102008006696A1 - Thermo-Behälter mit thermischer Isolierung von Waren für Transport und Lagerung - Google Patents
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Abstract
Bei einem Thermo-Behälter für thermisch isolierten Warentransport und -lagerung, mit einem Boden und vier thermisch isolierenden Seitenwänden, erfolgt eine thermische Isolierung der Seitenwände durch doppelwandig ausgebildete Seitenwände mit jeweils einer Innenwand und Außenwand, die unter Bildung von mindestens einer gasgefüllten Isolierhohlkammer mit Abstand zueinander angeordnet sind.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Behälter gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
- Derartige Behälter, die insbesondere als Klappbehälter ausgeführt sind, sind allgemein bekannt. Derartige Behälter sind aus einem Boden und vier umlaufend angeordneten klappbaren Seitenwänden gebildet, die insbesondere durch Gelenkscharniere mit dem Boden verbunden und nach innen hin klappbar sind. Hierzu sind bodenseitig nach oben vorsehende Rahmenleisten in unterschiedlicher Höhe ausgebildet, so dass auch ein einwandfreies platzsparendes Übereinanderklappen der klappbaren Seitenwände in Richtung auf den Boden hin erfolgen kann. Derartige Klappbehälter haben den Vorteil, dass für den Warentransport die Seitenwände hochgeklappt und dabei verrastet werden können, jedoch für den Leergutrücktransport die Seitenwände auf den Boden platzsparend geklappt werden können, so dass das Transportvolumen entsprechend verringert wird. Derartige Klappbehälter sind allgemein bekannt.
- Derartige Behälter werden vor allem für den Transport zu kühlender Güter verwendet, insbesondere Tiefkühlwaren, Fleisch, Meeresfrüchte, Fertiggerichte u. dgl., wobei je nach Art der Ware und des Warenumschlags für eine ausreichende Kühlung auch über mehrere Tage oder Wochen gesorgt werden soll. Voraussetzung ist hier natürlich, dass die Waren gekühlt, also tiefgefroren oder ggf. mit Eis u. dgl., im Behälter gelagert wird. Hierzu ist es bekannt, den Behälter ther misch isolierend auszubilden. Zumeist werden hierbei spezielle Kunststoffherstellverfahren verwendet, so etwa gemäß
DE 10 2005 022 328 A1 . Bei diesem Stand der Technik wird der Behälter durch Spritzgießen hergestellt, wobei eine spezielle Form verwendet wird, bei welcher entsprechende Formteile zur Vergrößerung des Formhohlraums verschiebbar ausgebildet sind. Nach Einspritzen der Kunststoffschmelze wird der Formhohlraum durch Zurückziehen der verschiebbaren Formteile, insbesondere Formwandabschnitte, entsprechend vergrößert, so dass nach Bildung einer steifen Außenhaut zur Formung der Innen- und Außenwandfläche innen ein geschäumter Kunststoffbereich zum Zwecke der Isolierung gebildet werden kann. Für die Schäumung können hierbei Treibgase verwendet werden oder spezielle Kunststoffgranulate und Spritzgussmaschinen, die bereits ein Vorschäumen der Kunststoffschmelze vor Einspritzen in die Spritzgussform ermöglichen. - Die Herstellung derartiger Behälter ist allerdings vergleichweise teuer und aufwändig. Zum Stand der Technik kann auch auf die
hingewiesen werden, bei der analog eine Kunststoffschmelze zur Bildung des Behälters in einen Formhohlraum gespritzt und zur Bildung des Schaums eine Expandierung der Kunststoffschmelze erzeugt wird. Auch hier ergibt sich eine vergleichweise aufwändige Herstellung.WO 2004/098856 A1 - Die Erfinder haben nun erkannt, dass eine thermische Isolierung sogar mit höherem Wirkungsgrad in einfacher Weise sich auch dadurch erzeugen lässt, dass man mit Hohlkammern innerhalb der Seitenwände und ggf. auch des Bodens arbeitet und hierbei die Luft als Isolator ausnutzt. Dies ist überraschend, weil bis dato für die thermische Isolierung der Einsatz von expandierten Kunststoffmaterialien vorgeschlagen wurde. Die Erfinder haben aber erkannt, dass sich mit Luft als Isolator insbesondere eine einfache Seitenwandgestaltung und damit Behälterherstellung ermöglichen lässt und zwar dadurch, dass ein Behälter mit doppelwandigem Seitenwandaufbau hergestellt wird, bei dem die beiden Wände zwischen sich geeignete Hohlkammern für die thermische Isolierung begrenzen, die als Isolierelemente vorzugsweise über den gesamten Umfang geschlossen sind.
- Die Aufgabe, einen thermisch isolierenden Behälter mit einfachem Aufbau und mit gutem Isoliervermögen zu schaffen, wird nach Maßgabe der Erfindung durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruches 1 enthaltenen Maßnahmen gelöst, wobei zweckmäßige Weiterbildungen durch die in den Unteransprüchen enthaltenen Merkmale gekennzeichnet sind.
- Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen ergibt sich ein in einfacher Weise herstellbarer und im übrigen auch vergleichsweise einfach aufgebauter thermisch isolierender Behälter für den Warentransport und für die Warenlagerung, da eine doppelwandig aufgebaute Seitenwand mit entsprechendem Hohlraum bzw. entsprechenden Hohlkammern in spritzgießtechnisch einfacher Weise entweder durch Formschwerter oder durch Gaseinblasung hergestellt werden kann. Der doppelwandige Aufbau ergibt nicht nur einen gut versteiften Seitenwandaufbau sondern bringt auch eine gute thermische Isolierung, die nach den Erkenntnissen der Erfinder sogar über den Isolierwerten mit Seitenwänden mit expandiertem Kunststoff liegt.
- In vorteilhafter Weise erstreckt sich die Hohlkammerausbildung, sei es durch eine einzelne Hohlkammer oder durch mehrere neben- und/oder übereinander angeordnete Hohlkammern im Wesentlichen über die gesamte Länge der Seitenwand und vorteilhafter Weise auch im Wesentlichen über die gesamte Höhe mit Ausnahme von ggf. vorhandenen Griffaussparungen in der Seitenwand, so dass sich insgesamt eine sehr gute thermische Isolierung über den gesamten Umfang erreichen lässt.
- Zweckmäßigerweise erfolgt die Herstellung der Seitenwände im Falle von insbesondere Formschwertern oder Formkernen in zweiteiliger Form mit einem Seitenwandoberteil und Seitenwandunterteil, wobei am Seitenwandunterteil diejenigen Teile angeordnet sind, die zur Bildung des Klappgelenks mit dem Boden zusammenwirkten. Insbesondere bei großflächigen Seitenwänden können die Doppelwandaufbauten der Seitenwände durch horizontal und/oder vertikal verlaufende Verstrebungsleisten versteift sein, welche die Innen- und Außenwände überbrücken. Insbesondere kann der obere im Stapel lastauftragene Rand des Behälters mit Versteifungsrippen oder Versteifungsstreben, vorzugsweise in horizontaler Ausrichtung versehen sein, die zwischen sich eine Aussparung bilden, die bei Bedarf auch als geschlossene Hohlkammer ausgeführt sein kann. Für die Isolierung sind insbesondere geschlossene Hohlkammern wesentlich, wobei im Falle der Seitenwände die Hohlkammern durch die Innen- und Außenwand selbstverständlich auch oben und unten sowie seitlich, also insgesamt geschlossen sind.
- Nachfolgend wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnungen beschrieben. Darin zeigen:
-
1 eine perspektivische Darstellung eines Behälters, der mit klappbaren Seitenwänden in Art eine Klappbehälters ausgeführt ist, -
2 eine perspektivische Ansicht des in1 dargestellten Behälters mit eingeklappten Seitenwänden, -
3 eine Schnittansicht durch den in1 dargestellten Behälter zur Darstellung des Aufbaus der Seitenwände, -
4 eine Detailansicht einer Seitenwand vor Montage sowie -
5 eine Detailansicht entsprechend4 in zusammengebauter Stellung der Seitenwand. -
1 zeigt einen allgemein mit1 bezeichneten Behälter, der als Klappbehälter ausgeführt ist. Der Behälter1 umfasst einen mit2 bezeichneten Boden sowie vier Seitenwände, die hier im speziellen Ausführungsbeispiel als klappbare Seitenwände3 –6 ausgebildet sind, die im dargestellten Ausführungsbeispiel durch aus2 besser ersichtliche Scharniergelenke7 klappbar am Boden2 befestigt sind. Um ein Übereinanderklappen der nach innen geklappten Seitenwände3 –6 zu ermöglichen, sind am Boden2 nach oben hin vorstehend Leisten8 –11 angeordnet oder angeformt, die unterschiedliche Höhe aufweisen und Steckteile12 zur Bildung von Gelenkscharnieren aufweisen, so dass die entsprechend aufgesteckten Seitenwände3 –6 entsprechend der Darstellung in2 übereinander auf den Boden2 geklappt werden können. Derartige Klappbehälter mit klappbaren Seitenwänden, insbesondere mit Scharniergelenkteilen in bodenseitig vorgesehen Leisten und an den unteren Rändern der klappbaren Seitenwände sind allgemein bekannt, so dass der Aufbau hier nicht näher beschrieben werden muss. - Thematik der Erfindung ist die Ausbildung eines solchen Behälters mit Boden und vier umlaufenden Seitenwänden als thermisch isolierender Behälter für den Transport von insbesondere Kühlgut, wie Lebensmitteln, wie Fleisch, Meeresfrüchten u. dgl. mehr.
- Hierzu sind die Seitenwände gem. den
4 und5 doppelwandig ausgebildet, nämlich mit einer Innenwand14 und einer Außenwand15 , die zwischen sich einen Hohlraum16 einschließen, der mit Luft gefüllt ist. Luft ist bekanntlich ein guter Isolator, weil Wärmebrücken bzw. wärmeleitende Elemente nicht vorhanden sind. Ein solcher Aufbau einer Seitenwand in doppelwandiger Struktur mit beabstandeten Wänden14 und15 und mindestens einem dazwischen angeordneten und vorzugsweise allseitig geschlossenen Hohlraum16 bildet somit eine thermisch sehr gut isolierende Seitenwand, die im übrigen einfach aufgebaut und ist materialsparend und leicht hergestellt werden kann. Insbesondere können die beiden Wände des Doppelwandaufbaus sehr dünn gehalten werden und zwar jeweils mit einer Dicke im Bereich von 1–3 mm, was materialsparend ist. - Bei der Ausführungsform einer Seitenwand gem. den
4 und5 erstreckt sich über den Großteil der Höhe der Seitenwand der aus den Wänden14 und15 gebildete Doppelwandaufbau mit thermoisolierenden Eigenschaften, der hier in einem oberen Wandabschnitt17 gestaltet und ausgeformt ist. Im dargestellten Ausführungsbeispiel erstreckt sich der Hohlraum16 über die gesamt Länge der Seitenwand und über einen Großteil der Höhe der Seitenwand, was zeichnerisch in4 aufgrund der nicht höhenmäßig maßstabsgerechten Darstellung zum Tragen kommt. Im übrigen genügt es aber, die Höhe der Hohlkammer auf eine wesentliche Höhe auszulegen, die ausreicht, die zu transportierenden Güter über eine vorbestimmte Zeit kühl zu lagern und kühl zu halten. Alternativ zu einer durchgehenden geschlossenen Hohlkammer können aber mehrere nebeneinander und/oder übereinander angeordnete und vorzugsweise gleichfalls geschlossene Hohlräume16 vorgesehen sein, die durch vertikale und/oder horizontale Stege, welche die Wände14 und15 überbrücken, gestaltet sind. Die Ausbildung des oder der Hohlräume16 erfolgt bei der Ausführungsform nach4 durch nicht dargestellte Formkerne, die in eine übliche Spritzgussform greifen, so dass nach Einspritzen des Kunststoffmaterials in die Spritzgussform die Wände14 und15 und die übrigen Teile der Seitenwand ausgeformt werden. Nach Abziehen der Formkerne bzw. Formschwerter nach unten ergeben sich dann der oder die Höhlräume16 . Diese Ausführungsform hat den Vorteil, dass über die Seitenwand im Wesentlichen die selben Seitenwanddicken vorherrschen, was im Falle der Abkühlung des Spritzgussteils vorteilhaft ist, da es dann nicht zu Schwindungsräumen beim unvermeidlichen abkühlbedingen Schrumpfvorgang kommt. - Wie der
4 weiterhin entnommen werden kann, wird ein Unterteil18 gesondert hergestellt, vorteilhaft wieder durch Spritzgießen, welches auch den seitenwandseitigen Gelenkscharnierteil7 aufweist, der wie oben beschrieben, mit entsprechend bodenseitig vorgesehenen, insbesondere hakenförmig ausgestalteten Gelenkscharnierteilen12 zur Bildung des Gelenkscharniermechanismus zusammengesetzt werden kann. Wie bereits oben ausgeführt sind derartige Gelenkscharniere aus dem Stand der Technik bekannt, so dass diese nicht gesondert und im Detail beschrieben und dargestellt werden müssen. Seitenwandoberteil17 und Seitenwandunterteil18 werden nach Formgebung aufeinander gesetzt und etwa durch Verschweißung miteinander zur Seitenwand verbunden, wie5 zeigt. Die Schweißnaht ist mit19 dargestellt. Das Schweißen kann durch geeignete Schweißverfahren erfolgen, etwa Reibschweißen, Ultraschallschweißen und Heißschweißen. Anstelle eines Verschweißens kann aber auch ein Verkleben beider Teile erfolgen. Alternativ können beide Teile auch durch eine geeignete Steckverbindung zusammengesteckt und verrastet werden. Wie den4 und5 entnommen werden kann, ist auch im Unterteil18 ein entsprechender Hohlraum bei20 vorgesehen, was geeignet aber nicht zwingend ist. Wie die Darstellung in4 und5 zeigt, ist zweckmäßigerweise der nach oben weisende Bolzen21 des Gelenkscharnierteils7 auch hohl ausgebildet, so dass eine entsprechend gute thermische Isolierung auch über das Unterteil18 geschaffen wird. - Anstelle der Herstellung des Hohlraums oder der Hohlräume
16 durch ein Formschwert oder Formschwerter sind aber auch andere Verfahren zur Hohlraumausbildung geeignet, insbesondere das sog. Air-mould-Verfahren, bei dem in die noch heiße Spritzgussschmelze in der Spritzgussform eine Gaseinblasung zur Bildung einer inneren Hohlkammer16 erfolgt. Auch hierbei ist es möglich durch entsprechende Gasinjizierung anstelle eines durchgehenden Hohlraums16 auch vereinzelte Hohlräume herzustellen, die voneinander durch Stege getrennt sind. Zwar ist der obere Rand der in den4 und5 dargestellten Seitenwand durch eine zur Außenfläche hin offene Aussparung22 gebildet, die aber lediglich, wie1 zeigt einen mittig ausgebildeten Handgriff darstellt. Beiderseits der Griffausnehmung22 erstreckt sich zweckmäßigerweise der Hohlraum16 jedoch im Wesentlichen bis zum oberen Rand der Seitenwand, um über die im Wesentlichen gesamte Höhe eine entsprechende thermische Isolierung zu gewährleisten. - Wie der
4 und5 ferner entnommen werden kann, kann der obere Rand der Seitenwand mit einer nach der Außenseite hin offenen weiteren Ausnehmung23 versehen sein, die durch horizontale Stege24 und25 gebildet ist, die im Abstand voneinander angeordnet sind. Diese quer gerichteten Stege bilden versteifte Aufstandsflächen26 , was insbesondere für stapelbare Behälter wichtig ist, so dass ensprechend viele Behälter übereinander verformungsfrei aufgenommen werden können. Bei Bedarf kann die zur Außenwand hin offene Ausnehmung23 auch geschlos sen sein. In diesem Fall würde sich insbesondere das Air-mould-Verfahren zur Herstellung der Hohlkammer23 anbieten. - Obgleich nicht dargestellt, kann auch der Boden
2 mit einem oder mehreren entsprechenden Hohlkammern bzw. Hohlräumen ausgebildet sein, um auch bodenseitig eine thermische Isolierung beizubringen. Dies kann dann in der oben im Zusammenhang mit der Seitenwandgestaltung erfolgenden Weise geschehen. Es bedarf deswegen nicht einer gesonderten Darstellung und zeichnerischen Abbildung eines solchen Bodenwandaufbaus. Wie3 entnommen werden kann, können auch die Aufstandsleisten8 –11 für die Aufnahme der Seitenwände hohl ausgebildet sein, wobei die in3 nach unten hin offene Hohlkammer27 unten auch geschlossen sein kann, falls auch hierüber eine thermische Isolierung gewünscht wird, was insbesondere von Vorteil ist, wenn auch der Boden2 mit einer oder mehreren Hohlkammern zum Zwecke der thermischen Isolierung ausgelegt ist. - Die Herstellung eines jeden Seitenwandteils aus Oberteil
17 und Unterteil18 kann in ein und derselben Spritzgussform, wenngleich getrennt voneinander erfolgen, so dass sowohl Seitenwandoberteil17 wie auch Seitenwandunterteil18 in einer Spritzgussform gleichzeitig spritzgegossen werden können. Bei Bedarf ist es möglich beide Teile über Filmscharniere miteinander zu verbinden, so dass diese beim Entnehmen mit der Spritzgussform über das Filmscharnier miteinander verbunden sind. Es kann dann sofort ein Zusammenführen beider Seitenwandteile zur Bildung der Seitenwand erfolgen. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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- Zitierte Patentliteratur
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- - DE 102005022328 A1 [0003]
- - WO 2004/098856 A1 [0004]
Claims (12)
- Thermo-Behälter für thermisch isolierten Warentransport und – lagerung, mit einem Boden und vier thermisch isolierenden Seitenwänden, dadurch gekennzeichnet, dass die thermische Isolierung der Seitenwände (
3 –6 ) durch doppelwandig ausgebildete Seitenwände mit jeweils einer Innenwand (14 ) und Außenwand (15 ) erfolgt, die unter Bildung von mindestens einer gasgefüllten Isolierhohlkammer (16 ) mit Abstand zueinander angeordnet sind. - Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Hohlkammer(n) (
16 ) als Luftkammern ausgebildet sind. - Behälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass je Seitenwand (
3 –6 ) mindestens eine im Wesentlichen sich über die gesamte Seitenwandlänge erstreckende Hohlkammer (16 ) vorgesehen ist. - Behälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass je Seitenwand mehrere neben- und/oder übereinander angeordnete Hohlkammern (
16 ) vorgesehen sind, die durch vertikale und/oder horizontale Versteifungsstege voneinander getrennt sind, welche Innenwand und Außenwand überbrücken. - Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hohlraumausbildung über Formkerne erfolgt.
- Behälter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass jede Seitenwand aus zwei Seitenwandteilen (
17 und18 ) gebildet ist, die durch Schweißen, Verkleben oder durch eine rastartige Steckverbindung miteinander zur Bildung mindestens einer geschlossenen Hohlraumkammer (16 ) verbunden sind. - Behälter nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass am unteren Seitenwandteil (
18 ) ein Gelenkscharniermechanismus (7 ) angeordnet oder angeformt ist. - Behälter nach einem der Ansprüche 1–4, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlraum (
16 ) oder die Hohlräume (16 ) durch Gaseinblasung gebildet sind. - Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jede Seitewand am oberen Rand versteift ist, insbesondere mit zwei nach außen gerichteten horizontalen Versteifungsrippen oder Versteifungsstegen (
24 ,25 ) versehen ist. - Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlraum bzw. die Hohlräume (
16 ) sich im Wesentlichen über den gesamten Höhenbereich der Seitenwand, insbesondere des oberen Seitenwandteils (17 ) bis auf ggf. in der Seitenwand vorgesehene Griffausnehmungen erstrecken. - Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auch der Boden thermisch isolierend durch eine oder mehrere entsprechende Hohlkammern ausgebildet ist.
- Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwände (
3 –6 ) als Klappwände ausgebildet sind, insbesondere über Klappgelenke, vorzugsweise in Art von Gelenkscharnieren, mit dem Boden verbunden sind.
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