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DE102008006553B4 - Kunststoffscheiben mit elektrisch leitfähiger Struktur und Verfahren zur Herstellung derselben - Google Patents

Kunststoffscheiben mit elektrisch leitfähiger Struktur und Verfahren zur Herstellung derselben Download PDF

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DE102008006553B4
DE102008006553B4 DE102008006553A DE102008006553A DE102008006553B4 DE 102008006553 B4 DE102008006553 B4 DE 102008006553B4 DE 102008006553 A DE102008006553 A DE 102008006553A DE 102008006553 A DE102008006553 A DE 102008006553A DE 102008006553 B4 DE102008006553 B4 DE 102008006553B4
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Andreas Lang
Rudolf Derse
Pierre Alain Fardel
Elisabeth Reino-Mignot
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Webasto SE
PSA Automobiles SA
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Webasto SE
Peugeot Citroen Automobiles SA
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Abstract

Kunststoffscheibe, insbesondere für ein Kraftfahrzeug, umfassend eine zumindest teilweise transparente Kunststoffträgerschicht (16), mit der eine Folienanordnung (14) hinterspritzt ist, die mit einer elektrisch leitfähigen Struktur (12) versehen ist, die mit mindestens einer Versorgungsleitung verbunden ist, wobei ein Kontaktelement (22') vorgesehen ist, das von der der Kunststoffträgerschicht (16) abgewandten Seite der Folienanordnung (14) zu der elektrisch leitfähigen Struktur (12) führt und diese mit der elektrischen Versorgungsleitung verbindet, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktelement (22') einen Stift umfasst, der eine korrespondierende Ausnehmung der Folienanordnung (14) durchgreift und der mit der elektrisch leitfähigen Struktur (12) verbunden ist, und der Stift (22') einen Kunststoffkern (32) mit einer leitfähigen Ummantelung (34) umfasst.

Description

  • Die Erfindung betrifft Kunststoffscheiben nach den Oberbegriffen der Patentansprüche 1, 10, 13 und 18 sowie Verfahren zur Herstellung derselben.
  • Beispielsweise aus der JP 06170883 A ist ein Verfahren zur Herstellung einer Kunststoffscheibe für ein Kraftfahrzeug bekannt, die mit einer elektrisch leitfähigen Struktur in Form von Heizdrähten versehen ist. Diese Scheibe besteht aus einer im Wesentlichen starren transparenten Kunststoffträgerschicht, mit der eine Folie hinterfüttert ist, auf der die elektrisch leitfähige Struktur aufgebracht ist. Bei der Herstellung der Kunststoffscheibe wird die Kunststofffolie mit der elektrisch leitfähigen Struktur in einen Formhohlraum eines Spritzgießwerkzeuges eingelegt und an der Seite, welche die elektrisch leitfähige Struktur aufweist, oder auch an der der elektrisch leitfähigen Struktur abgewandten Seite mit der Kunststoffträgerschicht hinterspritzt.
  • Bei Kunststoffscheiben der vorstehend beschriebenen Art, welche eine elektrisch leitfähige Struktur aufweisen, besteht die Problematik der Kontaktierung der elektrisch leitfähigen Struktur. Lötverbindungen, die beispielsweise im Bereich von Glasscheiben eingesetzt werden, können aufgrund der niedrigen Schmelztemperaturen des verwendeten Kunststoffmaterials, insbesondere von Polycarbonat, nicht eingesetzt werden. Geklebte Kontakte sind hinsichtlich der Abdichtung beim Hinterspritzen der Kunststofffolie mit dem Kunststoffträger problematisch. Auch hinsichtlich der beim Hinterspritzen der Kunststofffolie mit der Kunststoffträgerschicht auftretenden hohen Temperaturen sind geklebte Kontaktierungen zwischen einer elektrischen Versorgungsleitung und elektrisch leitfähigen Strukturen unerwünscht. Auch gegebenenfalls im Betrieb der elektrisch leitfähigen Struktur auftretende hohe Ströme können dem Einsatz geklebter Kontaktierungen entgegenstehen.
  • Aus der Druckschrift DE 199 27 999 C2 ist eine Kunstharz-Fensterscheibe bekannt, die einen aus Kunststoff gebildeten Scheibenkörper umfasst, der eine Trägerschicht für eine mit einem Leiter versehene Kunstharzschicht darstellt. Der Leiter ist über ein Kontaktelement mit einer Versorgungsleitung verbindbar. Das Kontaktelement führt von der dem Scheibenkörper abgewandten Seite der Folienanordnung zu der elektrisch leitfähigen Struktur, so dass Letztere mit der elektrischen Versorgungsleitung verbunden werden kann.
  • Aus der Druckschrift DE 10 2004 062 847 A1 ist ein elektrisches Flächenheizelement bekannt, das insbesondere in einem Kraftfahrzeugaußenspiegel, der aus Glas gefertigt ist, einsetzbar ist. Dieses Flächenheizelement besteht aus einer Trägerfolie, auf der Heizleiterbahnen angeordnet sind, die in einem laschenförmigen Anschlussbereich mit äußeren elektrischen Anschlussleitern verbunden werden können. Der laschenförmige Anschlussbereich liegt außerhalb des Bereichs der Heizfläche und ist an einem ausgehenden Folienansatz ausgebildet. Die Trägerfolie weist eine Kleberschicht auf, über die sie auf das zu beheizendes Bauteil aufgeklebt werden kann.
  • Aus der Druckschrift GB 1 244 161 ist ein Heizelement für Scheiben, Spiegel und dergleichen bekannt, das ein flächiges Widerstandsheizelement mit Heizdrähten umfasst. Die Heizdrähte sind über ein Kontaktelement, das das Widerstandsheizelement durchgreift, mit einer elektrischen Versorgungsleitung verbindbar.
  • Aus der Druckschrift DE 199 30 603 A1 ist eine Heizeinrichtung für einen Sichtkörper eines Schutzhelms oder einer Schutzbrille bekannt, bei der Heizdrähte über einen Steckkontakt mit einer Stromversorgung verbunden werden können. Ein dem Steckkontakt bildendes Bauteil durchgreift den Sichtkörper.
  • Aus der Druckschrift DE 42 35 063 A1 ist eine Autoglasscheibe aus Verbundglas mit in einer Zwischenschicht eingebetteten Drähten bekannt. Die Drähte sind mit einem Anschlusskabel verbunden, das aus einem Flachbandkabel gebildet ist und eine Umfangsfläche der Glasscheibe umgreift.
  • Aus der Druckschrift DE 10 2004 050 158 B3 ist eine transparente Scheibe mit einer beheizbaren Beschichtung bekannt, die mit Sammelleitern direkt elektrisch verbunden ist. Die Sammelleiter können aus dünnen und schmalen Metallfolienstreifen bestehen, die mit einer Stromversorgung verbunden werden können.
  • Aus der Druckschrift DE 10 2004 011 514 A1 ist ein elektrisches Heizelement mit einem elektrischen Leiter mit einem fadenförmigen Kern aus Kunststoff und einer metallhaltigen Ummantelung bekannt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Kunststoffscheiben mit einer sicheren Kontaktierung zwischen einer elektrisch leitfähigen Struktur und mindestens einer elektrischen Versorgungsleitung sowie Verfahren zur Herstellung derselben zu schaffen.
  • Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß jeweils durch die Kunststoffscheibe mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1, die Kunststoffscheibe mit den Merkmalen des Patentanspruchs 10, die Kunststoffscheibe mit den Merkmalen des Patentanspruchs 13 und die Kunststoffscheibe mit den Merkmalen des Patentanspruchs 18 gelöst.
  • Die Erfindung hat mithin eine Kunststoffscheibe, insbesondere eine Kunststoffscheibe für ein Kraftfahrzeug zum Gegenstand, die eine zumindest teilweise transparente Kunststoffträgerschicht umfasst, auf der eine Folienanordnung angeordnet ist, die mit einer elektrisch leitfähigen Struktur versehen ist, die mit mindestens einer elektrischen Versorgungsleitung verbunden ist, wobei ein Kontaktelement vorgesehen ist, das von der der Kunststoffträgerschicht abgewandten Seite der Folienanordnung zu der elektrisch leitfähigen Struktur führt und diese mit der elektrischen Versorgungsleitung verbindet.
  • Die Erfindung betrifft also die Kontaktierung von elektrisch leitfähigen Strukturen auf Folien, die nach einem Hinterspritzgießverfahren Bestandteil einer als Spritzgießbauteil ausgebildeten Scheibe, beispielsweise einer Fahrzeugheckscheibe sind. Da die elektrisch leitfähige Struktur, die beispielsweise eine Heckscheibenheizung oder auch eine Rundfunkantenne darstellen kann, nach dem Hinterspritzprozess zwischen der Folienanordnung und dem ein Substrat darstellenden Kunststoffträgerschicht, die insbesondere aus Polycarbonat besteht, eingebettet ist, ist es in der Regel erforderlich, dass sie vor dem Hinterspritzprozess mit dem Kontaktelement, das von der der Kunststoffträgerschicht abgewandten Seite der Folienanordnung zu der elektrisch leitfähigen Struktur führt, versehen wird. Zur Herstellung der Kunststoffscheibe ist das Kontaktelement fest mit der Folienanordnung verbunden. Es wird zusammen mit der Folienanordnung in das betreffende Spritzgießwerkzeug eingelegt. Bei einem solchen Kontaktelement ist es möglich, die Kavität bzw. den Formhohlraum des Spritzgießwerkzeugs zur Herstellung der Kunststoffträgerschicht hinreichend abzudichten. Das Kontaktelement ist zweckmäßigerweise so fest mit der zu hinterspritzenden Folienanordnung verbunden, dass es während des Spritzgießprozesses nicht verrutschen bzw. sich nicht lösen kann.
  • Bei der Kunststoffscheibe nach Patentanspruch 1 durchgreift das Kontaktelement zur Verbindung mit der elektrisch leitfähigen Struktur die Folienanordnung zumindest teilweise. Die Folienanordnung hat eine Ausnehmung bzw. ein Loch, durch das das Kontaktelement zu der elektrisch leitfähigen Struktur geführt ist. Das Kontaktelement ist ein Stift oder Bolzen, der eine korrespondierende Ausnehmung der Folienanordnung durchgreift und der mit der elektrisch leitfähigen Struktur verbunden ist. Ein solcher Stift bzw. Bolzen, der im Wesentlichen rechtwinkelig zur Ebene der Folienanordnung ausgerichtet ist, kann in dem Spritzgießwerkzeug gut abgedichtet werden, so dass keine Schmelzeunterwanderungen oder Verwerfungen der Folienanordnung resultieren. Auch kann der Stift bzw. Bolzen als Positionierungshilfe und zur Halterung der Folienanordnung in dem Spritzgießwerkzeug genutzt werden. Bei einer aus zwei Kunststoffkomponenten hergestellten Kunststoffscheibe, das heißt bei einem so genannten 2K-Bauteil, ist es auch denkbar, dass das als Stift oder Bolzen ausgebildete Kontaktelement zumindest teilweise von der zweiten eingespritzten Kunststoffkomponente abgedeckt ist und die betreffende Versorgungsleitung über die zweite Spritzgießkomponente an das Kontaktelement geführt ist.
  • Der das Kontaktelement darstellende Stift umfasst einen Kunststoffkern mit einer leitfähigen Ummantelung. Die Ummantelung ist beispielsweise aus einem Leitblech oder einer Beschichtung des Kunststoffkerns gebildet.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Kunststoffscheibe nach der Erfindung umfasst der Stift einen Kontaktteller, der an der elektrisch leitfähigen Struktur anliegt. Dadurch wird ein niedrigohmiger Übergang zwischen dem Stift und der elektrisch leitfähigen Struktur gewährleistet.
  • Um einen sicheren Halt des Stiftes an der Folienanordnung zu gewährleisten, kann der Stift mit einer Klemmeinrichtung, insbesondere mit einem Klemmteller versehen sein, der auf einem Schaftabschnitt des Stifts aufgeschoben ist und der an der dem Kontaktteller abgewandten Seite an der Folienanordnung anliegt. Die Folienanordnung ist bei dieser Ausführungsform mithin zwischen dem Kontaktteller und dem Klemmteller verklemmt.
  • Zur einfachen Kontaktierung des Stifts mit der Versorgungsleitung kann dieser eine Kontaktlasche oder einen Kontaktschuh für ein beispielsweise in Form eines Steckverbinders ausgebildeten Verbindungselement zu der elektrischen Versorgungsleitung aufweisen.
  • Um ein optisch anmutendes Erscheinungsbild der Kunststoffscheibe zu liefern, kann eine Abdeckschicht für den Kontaktteller des Stifts vorgesehen sein, die an die Kunststoffträgerschicht grenzt. Damit wird verhindert, dass der Kontaktteller selbst von der Seite der Kunststoffträgerschicht aus sichtbar ist.
  • Insbesondere ist die Abdeckschicht von einer opaken Schicht gebildet, die die elektrisch leitfähige Struktur zumindest im Bereich des Kontaktelements überdeckt, an die Kunststoffträgerschicht grenzt und beispielsweise auf die Folienanordnung aufgedruckt ist. Die dann insbesondere als Schwarzdruck ausgebildete Abdeckschicht ist bei einer Heckscheibenheizung einer Kraftfahrzeugheckscheibe vorzugsweise im Bereich einer so genannten Sammelschiene angeordnet, in welcher die Kontaktierung zwischen dem Kontaktelement und der elektrisch leitfähigen Struktur erfolgt und von der sich über die Scheibe erstreckende Leiterbahnen abzweigen.
  • Die elektrisch leitfähige Struktur ist insbesondere aus einer leitfähigen Druckstruktur gebildet, die aus einer leitfähigen Paste, vorzugsweise einer Silberpaste gefertigt sein kann.
  • Bei der Kunststoffscheibe nach Patentanspruch 10 ist das Kontaktelement aus einem im Wesentlichen U-förmigen Bügel gebildet, dessen beiden Schenkel an der Folienanordnung anliegen. Die Basis des Bügels kann entweder die Folienanordnung durchgreifen oder der Bügel kann an einem Rand der Folienanordnung so verklemmt sein, dass er mit einem seiner Schenkel mit der elektrisch leitfähigen Struktur verbunden ist.
  • Bei der Kunststoffscheibe nach Patentanspruch 13 ist ein Kontaktträger vorgesehen, auf dem das Kontaktelement angeordnet ist und der die Folienanordnung seitlich begrenzt. Der Kontaktträger ist ein separates Bauteil, das bei der Herstellung der Kunststoffscheibe ein Einliegeteil in dem entsprechenden Spritzgießwerkzeug darstellen kann und vor dem oder während des Spritzgießprozesses mit der Folienanordnung verbunden wird.
  • Die Erfindung betrifft gemäß Patentanspruch 18 des Weiteren eine Kunststoffscheibe, insbesondere eine Kunststoffscheibe für ein Kraftfahrzeug, die eine zumindest teilweise transparente Kunststoffträgerschicht umfasst, auf der eine Folienanordnung angeordnet ist, die mit einer elektrische leitfähigen Struktur versehen ist, welche mit mindestens einer elektrischen Versorgungsleitung verbunden ist, wobei sich die elektrisch leitfähige Struktur in eine Lasche der Folienanordnung erstreckt, die von der Kunststoffträgerschicht weg führt und einen Kontaktabschnitt für ein Verbindungselement zu der elektrischen Versorgungsleitung bildet.
  • Bei dieser Ausführungsform einer Kunststoffscheibe wird die Lasche beim Herstellungsprozess aus der Kavität des Spritzgießwerkzeuges herausgeführt, so dass sie nicht mit dem Kunststoffwerkstoff bzw. dem Polycarbonat hinterspritzt wird. In einem nachfolgenden Prozess kann dann die elektrisch leitfähige Struktur mit der Versorgungsleitung verbunden werden. Beispielsweise ist das mit der elektrischen Versorgungsleitung verbundene Verbindungselement mit der Lasche der Folienanordnung verklemmt.
  • Bei dieser nach einem Zweikomponentenspritzgießprozess hergestellten Kunststoffscheibe kann die Kunststoffträgerschicht eine erste Spritzgießkomponente darstellen und eine zweite Spritzgießkomponente, mit der die erste Spritzgießkomponente zumindest teilweise hinterfüttert ist, im Bereich der Lasche eine Aussparung aufweisen.
  • Um ein anmutendes Erscheinungsbild der Kunststoffscheibe zu gewährleisten und auch die Lasche zu schützen, kann letztere im Bereich der Ausnehmung der zweiten Spritzgießkomponente mit einer Abdeckfolie versehen sein.
  • Die Erfindung hat des Weiteren Verfahren zur Herstellung einer Kunststoffscheibe, insbesondere einer Kunststoffscheibe eines Kraftfahrzeugs zum Gegenstand, welche eine zumindest teilweise transparente Kunststoffträgerschicht umfasst, auf der eine Folienanordnung angeordnet ist, die mit einer elektrisch leitfähigen Struktur versehen ist. Diese Verfahren sind in den Patentansprüchen 21, 22, 23 und 29 definiert.
  • Bei dem Verfahren nach der Erfindung wird das Kontaktelement entweder vor dem Aufbringen der leitfähigen Struktur oder nach dem Aufbringen der leitfähigen Struktur mit der Folienanordnung verbunden.
  • Bei einer speziellen Ausführungsform des Verfahrens nach der Erfindung wird die leitfähige Struktur zumindest bereichsweise von einer Abdeckschicht überdeckt.
  • Bei dem Verfahren nach Patentanspruch 21 ist das Kontaktelement ein Stift oder Bolzen mit einem Kontaktteller, der an der elektrisch leitfähigen Struktur anliegt. Der Stift kann mittels eines federelastisch ausgebildeten Klemmelements, beispielsweise mittels eines Klemmtellers fixiert werden.
  • Um die Kunststoffträgerschicht im Einsatz der Kunststoffscheibe nicht zu beschädigen, ist es vorteilhaft, wenn die Folienanordnung an der der Kunststoffträgerschicht abgewandten Seite mit einer Verschleißschutzbeschichtung versehen wird.
  • Bei dem Verfahren und Patentanspruch 22 wird das Kontaktelement auch aus einem Blechstreifen gebildet, der die Folienanordnung durchgreift und dessen Enden zur Anlage an der Folienanordnung umgeschlagen werden.
  • Bei dem Verfahren und Patentanspruch 23 ist das Kontaktelement ein Klemmbügel, der an einem Rand der Folienanordnung verklemmt wird.
  • Gemäß Patentanspruch 29 wird ein Verfahren zur Herstellung einer Kunststoffscheibe, insbesondere einer Kunststoffscheibe eines Kraftfahrzeugs vorgeschlagen, die eine zumindest teilweise transparente Kunststoffträgerschicht umfasst, auf der eine Folienanordnung angeordnet ist, die mit einer elektrisch leitfähigen Struktur versehen ist, umfassend folgende Schritte:
    • – Versehen einer Folienanordnung mit der elektrisch leitfähigen Struktur;
    • – Einlegen der Folienanordnung in einen Formhohlraum eines Spritzgießwerkzeugs, so dass eine einen Teil der elektrisch leitfähigen Struktur aufweisende Lasche der Folienanordnung außerhalb des Formhohlraums liegt;
    • – Hinterspritzen der Folienanordnung mit der Kunststoffträgerschicht durch Ein- bringen eines Kunststoffmaterials in den Formhohlraum; und
    • – Entformen der Kunststoffscheibe.
  • Die Lasche der Folienanordnung kann insbesondere mittels eines Schiebers des Spritzgießwerkzeugs aus dem Formhohlraum geführt werden.
  • Der Schieber kann eine Greifanordnung für die Lasche haben und bei seiner Betätigung die Folienanordnung zum Herausführen der Lasche aus dem Formhohlraum des Spritzgießwerkzeugs umschlagen bzw. knicken.
  • Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen des Gegenstandes der Erfindung sind der Beschreibung, der Zeichnung und den Patentansprüchen entnehmbar.
  • Ausführungsbeispiele von Kunststoffscheiben nach der Erfindung sind in der Zeichnung schematisch vereinfacht dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigt:
  • 1 eine ausschnittsweise Darstellung einer mit einer Heckscheibenheizung versehenen Heckscheibe eines Kraftfahrzeuges, wobei die Kontaktierung der Heckscheibenheizung mittels eines Kontaktstifts erfolgt;
  • 2 eine alternative Ausführungsform einer Heckscheibe der in 1 dargestellten Art, ebenfalls mit einem Kontaktstift als Kontaktelement für eine Heckscheibenheizung;
  • 3 eine weitere alternative Ausführungsform einer Kunststoffscheibe nach der Erfindung, jedoch mit einem Kontaktstift mit leitfähiger Ummantelung;
  • 4 eine weitere alternative Ausführungsform einer Fahrzeugheckscheibe mit einer mehrlagigen Folienanordnung;
  • 5 eine weitere alternative Ausführungsform einer Kontaktierung einer Heckscheibenheizung mit einem Nadelpin;
  • 6 eine Kontaktierung einer Heckscheibenheizung einer Fahrzeugheckscheibe mit einem Klemmbügel;
  • 7 eine weitere alternative Ausführungsform einer Kontaktierung einer Heckscheibenheizung mit einem eine Folienanordnung durchgreifenden Kontaktbügel;
  • 8 eine Kontaktierung einer Heckscheibenheizung unter Verwendung eines Kontaktträgers für ein Kontaktblech;
  • 9 die Herstellung einer Fahrzeugkunststoffheckscheibe mit einer Folienanordnung, die aus einer Kavität des Formwerkzeugs herausgeführt wird;
  • 10 eine Anordnung einer Kunststoffscheibe mit einer Scheibenheizung, die über eine Lasche einer Folienanordnung kontaktiert wird; und
  • 11 die Herstellung einer Kunststoffscheibe mit einer Scheibenheizung, die im Bereich einer Lasche einer Folienanordnung kontaktiert wird.
  • In 1 ist eine Schnittdarstellung einer Kraftfahrzeugheckscheibe 10 im Bereich einer Kontaktierung einer als Druckstruktur ausgebildeten Heckscheibenheizung 12 dargestellt. Die eine elektrisch leitfähige Struktur darstellende Heckscheibenheizung 12 ist aus einer Silberpaste gebildet und auf eine Folienanordnung 14 aus einer einlagigen transparenten Folie aufgedruckt, die beispielsweise aus Polycarbonat besteht. Der in 1 dargestellte Bereich der Heckscheibenheizung 12 stellt eine so genannte Sammelschiene bzw. einen Bus Bar dar, von der bzw. von dem einzelne, hier nicht näher dargestellte Leiterbahnen der Heckscheibenheizung 12 abzweigen.
  • Neben der Folienanordnung 14, die mit der Heckscheibenheizung 12 bedruckt ist, weist die eine Kunststoffscheibe darstellende Heckscheibe 10 des Weiteren eine transparente, im Wesentlichen starre Kunststoffträgerschicht 16 auf, mit der die Folie 14 nach einem Spritzgießverfahren hinterfüttert wird und die beispielsweise ebenfalls aus Polycarbonat gebildet ist. Die Kunststoffträgerschicht ist eine erste Komponente der ein 2K-Bauteils darstellenden Kunststoffscheibe 10. An diese erste Komponente 16 grenzt eine zweite, in einer zweiten Kavität des betreffenden Spritzgießwerkzeugs hergestellte zweite Komponente 18 an, welche einen beispielsweise ebenfalls aus Polycarbonat oder einem Polycarbonatblend bestehenden Rahmen der Kunststoffscheibe 10 darstellt.
  • An der der Kunststoffträgerschicht 16 zugewandten Seite ist die Folienanordnung 14 mit einer als so genannter Schwarzdruck ausgebildeten Abdeckschicht 20 versehen, welche verhindert, dass von der der Kunststofffolie 14 abgewandten Seite der Kunststoffscheibe 10 aus die Sammelschiene der elektrisch leitfähigen Struktur 12 sichtbar ist.
  • Zur Kontaktierung der Sammelschiene 12 mit einer Versorgungsleitung ist des Weiteren ein Kontaktstift 22 vorgesehen, der mit seinem Schaft 24 eine korrespondierende Ausnehmung der Folieanordnung 14 und der eine elektrisch leitfähige Struktur 12 durchgreift und mit einem Kontaktteller 26 auf der elektrisch leitfähigen Struktur 12 aufliegt. Zur Fixierung des Kontaktstiftes 12 ist ein Klemmteller 28 vorgesehen, der den Schaft 24 des Kontaktstifts 22 umgreift, an diesem über in radialer Richtung wirkende Laschen verklemmt ist und an der dem Kontaktteller 26 abgewandten Seite an der Folieanordnung 14 anliegt.
  • Des Weiteren ist bei der Ausführungsform nach 1 eine Abdeckung 30 vorgesehen, die den Kontaktteller 26 des Kontaktstiftes 22 überdeckt und eine Klebefolie oder eine Schwärzung darstellt.
  • Bei der vorstehend beschriebenen Ausführungsform wird zunächst die Folieanordnung 14 mit der elektrisch leitfähigen Struktur 12 versehen und anschließend der Schwarzdruck bzw. die Abdeckschicht 20 aufgebracht. In einem nachfolgenden Schritt wird der Kontaktstift 20 mit der Folienanordnung 14 so verbunden, dass eine Kontaktierung zu der elektrisch leitfähigen Struktur 12 hergestellt ist. Anschließend wird die Folie in ein Spritzgießwerkzeug eingelegt und mit der Kunststoffträgerschicht 16 hinterspritzt. In einem nachfolgenden Spritzgießschritt wird dann die zweite Spritzgießkomponente 18 hergestellt.
  • In 2 ist eine alternative Ausführungsform einer Fahrzeugheckscheibe 10 dargestellt, die im Wesentlichen derjenigen nach 1 entspricht, sich von dieser aber dadurch unterscheidet, dass der Kontaktteller 26 des Kontaktstifts 22 von der elektrisch leitfähigen Struktur 12, das heißt von der Sammelschiene der Heckscheibenheizung überdeckt ist. Dies bedeutet, dass zunächst der Kontaktstift 22 an der Folieanordnung 14 mittels des Klemmtellers 28 verklemmt wird und anschließend die elektrisch leitfähige Struktur 12 und die diese teilweise abdeckende, einen Schwarzdruck darstellende Abdeckschicht 20 aufgedruckt werden. Die Paste, aus der die elektrisch leitfähige Struktur 12 gebildet wird, wird also über dem Kontaktteller 26 aufgebracht.
  • In 3 ist eine weitere Ausführungsform einer Heckscheibenheizung 10 dargestellt, die im Wesentlichen derjenigen nach 1 entspricht, sich von dieser aber durch die Ausbildung des Kontaktstifts 22' unterscheidet. Der Kontaktstift 22' weist nämlich einen Kunststoffkern 32 auf, welcher von einer leitfähigen Beschichtung 34 ummantelt ist. Die leitfähige Beschichtung 34 kann nach einem Galvanikprozess hergestellt sein. Durch diese Ausbildung kann die Verbindung zwischen der Folie 14 und der Kunststoffträgerschicht 18 verbessert werden. Des Weiteren ist der Unterschied hinsichtlich Längenausdehnung zwischen dem Kontaktstift und der Kunststoffträgerschicht 16 bei Temperaturänderungen im Vergleich zu einem aus Vollmetall hergestellten Kontaktstift geringer, was sich positiv auf die Dauerfunktion der Heckscheibenheizung auswirken kann.
  • Statt einer Klemmverbindung, die mittels des Klemmtellers 28 realisiert ist, kann ein als Kunststoffbolzen ausgebildeter Kontaktstift auch mit einem integrierten Halteelement ausgelegt werden, das nach dem Prinzip eines Schnapphakens arbeitet.
  • Alternativ zu einer leitfähigen Beschichtung kann der Kunststoffkern 32 auch mit Leiterblechen versehen sein, die eine leitfähige Ummantelung darstellen und nach der so genannten Outsert-Technik hergestellt und aufgebracht sein können.
  • In 4 ist eine weitere alternative Ausführungsform einer Fahrzeugscheibe mit einer Heckscheibenheizung 12 dargestellt, die sich von derjenigen nach 1 hinsichtlich des Aufbaus der Folienanordnung 14 unterscheidet. Die Folienanordnung 14 weist eine erste eine Trägerfolie darstellende Folienschicht 36 und eine zweite, eine Deckfolie darstellende Folienschicht 38 auf, wobei die erste Folienschicht 36 an die Kunststoffträgerschicht 16 grenzt.
  • Auf die erste Folienschicht 34 ist an der der Kunststoffträgerschicht abgewandten Seite die elektrisch leitfähige Struktur 12 der Heckscheibenheizung aufgedruckt. Mit dieser ist ein Kontaktstift 22 über seinen Kontaktteller 26 verbunden, und zwar entweder mittels eines leitfähigen Klebers oder nach einem Lötverfahren.
  • An der der ersten Schicht 36 abgewandten Seite ist die zweite Schicht 38 mit einer Verschleißschutzbeschichtung 40, einer so genannten Hardcoat, versehen.
  • Die erste Schicht 36 der Folienanordnung ist an ihrer dem Kontaktstift 22 abgewandten Seite mit einer Abdeckschicht 20 versehen, die ein Durchscheinen der Sammelschiene der elektrisch leitfähigen Struktur 12 verhindert.
  • In 5 ist eine weitere Ausführungsform einer Kunststoffscheibe 10 dargestellt, die aus einer Kunststoffträgerschicht 16 und einer Kunststofffolie 14 gebildet ist, welche mit einer elektrisch leitfähigen Struktur 12 bedruckt ist. Entsprechend der vorstehend beschriebenen Ausführungsform ist die aus Polycarbonat bestehende Kunststofffolie 14 an der der Kunststoffträgerschicht 16 abgewandten Seite mit einer Verschleißschutzbeschichtung 40 versehen. Des Weiteren ist auf die Folie 14 eine Abdeckschicht 20 zur teilweisen Abdeckung der elektrisch leitfähigen Struktur 12 aufgedruckt.
  • Zur Kontaktierung der elektrisch leitfähigen Struktur 12 weist die Ausführungsform nach 5 einen so genannten Nadelpin 42 auf, der einen Grundkörper 44 aufweist, von dem eine Vielzahl von Nadeln 46 vorstehen, die die Kunststofffolie 14 bis zu der elektrisch leitfähigen Struktur 12 durchgreifen.
  • In 6 ist eine weitere Ausführungsform einer Heckscheibe 10 eines Kraftfahrzeuges dargestellt. Entsprechend den vorstehend beschriebenen Ausführungsformen umfasst diese Heckscheibe 10 eine Kunststoffträgerschicht 16, mit der eine Kunststofffolie 14 hinterfüttert ist, welche mit einer elektrisch leitfähigen Struktur in Form einer Heckscheibenheizung 12 versehen ist. Die elektrisch leitfähige Struktur 12 ist zumindest bereichsweise mit einer Abdeckschicht 20 versehen. Des Weiteren weist die Kunststofffolie 14 an der der Kunststoffträgerschicht 16 abgewandten Seite eine Verschleißschutzbeschichtung 40 auf.
  • Zur Kontaktierung der elektrisch leitfähigen Struktur 12 ist am Rand der Kunststofffolienanordnung 14 ein Klemmbügel 48 vorgesehen, dessen Querschnitt im Wesentlichen U-förmig ausgebildet ist und dessen beiden Schenkel jeweils an der Kunststofffolieanordnung 14 anliegen. Der Schenkel, der der Kunststoffträgerschicht 16 zugewandt ist, ist mit der elektrisch leitfähigen Struktur 12 verbunden. Der zweite Schenkel des Klemmbügels 48 liegt frei an der der Kunststoffträgerschicht abgewandten Seite der Folienanordnung 14 frei und so kann mit einer elektrischen Versorgungsleitung verbunden werden.
  • Die Herstellung der in 6 dargestellten Kunststoffscheibe erfolgt in nachfolgend beschriebener Weise. Zunächst wird die Folienanordnung 14 zugeschnitten. Anschließend wird der Klemmbügel 48 am Rand der Folienanordnung 14 aufgeklemmt. Dann wird eine die elektrisch leitfähige Struktur 12 bildende Silberpaste aufgedruckt, welche anschließend zumindest teilweise von einem die Abdeckschicht 20 bildenden Druck überdeckt wird.
  • Nach dem Trocknen der Druckschichten wird die Folienanordnung 14 in ein Spritzgießwerkzeug eingebracht. Dann wird die Kunststoffträgerschicht 16 gespritzt. In einem zweiten Spritzschritt wird nachfolgend die zweite Komponente 18 hergestellt, die einen Rahmen der Kunststoffscheibe 10 darstellt. Anschließend wird das Formteil aus dem Spritzgießwerkzeug entformt.
  • In 7 ist eine weitere Ausführungsform einer Heckscheibe 10 eines Kraftfahrzeuges dargestellt, welche im Wesentlichen derjenigen nach 6 entspricht, sich von dieser aber dadurch unterscheidet, dass anstelle eines Klemmbügels zur Kontaktierung der elektrisch leitfähigen Struktur ein U-förmiger Bügel vorgesehen ist, der die Kunststofffolieanordnung 14 durchgreift und dessen beiden Schenkel so umgeschlagen sind, dass der eine an der der Kunststoffträgerschicht 16 zugewandten Seite an der Kunststofffolieanordnung 14 anliegt und der andere an der der Kunststofffolieanordnung 14 abgewandten Seite auf einer Verschleißschutzbeschichtung 40 der Kunststofffolie 14 aufliegt. Das Fixieren des U-förmigen Kontaktbügels 50 erfolgt ebenfalls vor dem Aufdrucken der elektrisch leitfähigen Struktur 12, und zwar dadurch, dass ein Blechstreifen durch ein Ausnehmung der Folienanordnung 14 geschoben wird und deren Enden zur jeweiligen Anlage an der Folienanordnung umgeschlagen werden. Im Übrigen erfolgt die Herstellung dieser Kunststoffscheibe gemäß der Herstellung der Kunststoffscheibe nach 6.
  • In 8 ist eine weitere Ausführungsform einer Kunststoffscheibe 10 dargestellt, deren Aufbau im wesentlichen demjenigen der vorstehend beschriebenen Kunststoffscheibe entspricht, sich von diesem aber dadurch unterscheidet, dass sie neben einer Kunststoffträgerschicht 16 und einer Folie 14, die mit einer Verschleißschutzbeschichtung 40 versehen ist und eine elektrisch leitfähige Struktur 12 aufweist, einen im Querschnitt im Wesentlichen sesselförmigen Kontaktträger 52 aufweist, der aus Kunststoff gebildet ist und auf dem ein zweifach gebogenes Kontaktblech 54 angeordnet ist, welches von der Scheibenaußenseite zu der elektrisch leitfähigen Struktur 12 führt und ein Einlegeblech darstellt. Der Kontaktträger kann mit einer Aufnahme für einen Steckverbinder oder dergleichen versehen sein.
  • In 9 ist eine weitere Ausführungsform einer Kunststoffscheibe dargestellt, die mit einer Kunststofffolie versehen ist, welche mit einer elektrisch leitfähigen Struktur einer Heckscheibenheizung versehen ist.
  • Die Kunststofffolie 14 ist mit einer Lasche 56 versehen, die in einem Spritzgießwerkzeug zur Herstellung der beiden Kunststoffpolycarbonatkomponenten 16 und 18 mittels eines Schiebers 58 geklemmt ist. Im Bereich der Lasche 56, in der auch ein Bereich der elektrisch leitfähigen Struktur ausgebildet ist, kann letztere mit einer Versorgungsleitung versehen werden.
  • Bei der in 10 dargestellten Ausführungsform, die im Wesentlichen derjenigen nach 9 entspricht, ist die Lasche 56 durch eine Aussparung 60 der den Scheibenrahmen darstellenden zweiten Komponente 18 der Polycarbonatscheibe geführt und mittels einer Abdeckfolie 62 geschützt.
  • In den 11a bis 11c ist die Herstellung einer weiteren Ausführungsform einer Kunststoffscheibe eines Kraftfahrzeuges dargestellt, die mit einer elektrisch leitfähigen Struktur 12 versehen ist, die auf eine Kunststofffolie 14 aufgedruckt ist. Die mit der elektrisch leitfähigen Struktur versehene Kunststofffolie 14 wird in ein Spritzgießwerkzeug 64 eingelegt, so dass eine eine Greifeinrichtung darstellende Ausnehmung 64 eines Schiebers 66 einen Endbereich der Kunststofffolie 14 aufnimmt (11a). Anschließend wird der Schieber 66 betätigt, so dass der Endbereich der Folie 14 zu einer Lasche 56 gebogen wird und aus einem Formhohlraum des Werkzeugs 63 geführt wird (11b). Anschließend wird die Polycarbonatkunststoffträgerschicht 16 durch Einbringen eines entsprechenden Materials in den Formhohlraum gespritzt. Nach dem Entformen des hergestellten Kunststoffformteils kann an die sich in den Bereich der Lasche 56 ersteckende elektrisch leitfähige Struktur 12 mittels eines Verbindungselements 68, das auf die Lasche 56 aufgeklemmt wird, mit einer elektrischen Versorgungsleitung verbunden werden (11c).
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Kraftfahrzeugheckscheibe
    12
    Heckscheibenheizung
    14
    Folienanordnung
    16
    Kunststoffträgerschicht
    18
    zweite Komponente
    20
    Abdeckschicht
    22
    Kontaktstift
    24
    Schaft
    26
    Kontaktteller
    28
    Klemmteller
    30
    Abdeckung
    32
    Kunststoffkern
    34
    leitfähige Beschichtung
    36
    erste Schicht
    38
    zweite Schicht
    40
    Verschleißschutzbeschichtung
    42
    Nadelpin
    44
    Grundkörper
    46
    Nadeln
    48
    Klemmbügel
    50
    Kontaktbügel
    52
    Kontaktträger
    54
    Kontaktblech
    56
    Lasche
    58
    Schieber
    60
    Aussparung
    62
    Abdeckfolie
    63
    Werkzeug
    64
    Ausnehmung
    66
    Schieber
    68
    Verbindungselement

Claims (31)

  1. Kunststoffscheibe, insbesondere für ein Kraftfahrzeug, umfassend eine zumindest teilweise transparente Kunststoffträgerschicht (16), mit der eine Folienanordnung (14) hinterspritzt ist, die mit einer elektrisch leitfähigen Struktur (12) versehen ist, die mit mindestens einer Versorgungsleitung verbunden ist, wobei ein Kontaktelement (22') vorgesehen ist, das von der der Kunststoffträgerschicht (16) abgewandten Seite der Folienanordnung (14) zu der elektrisch leitfähigen Struktur (12) führt und diese mit der elektrischen Versorgungsleitung verbindet, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktelement (22') einen Stift umfasst, der eine korrespondierende Ausnehmung der Folienanordnung (14) durchgreift und der mit der elektrisch leitfähigen Struktur (12) verbunden ist, und der Stift (22') einen Kunststoffkern (32) mit einer leitfähigen Ummantelung (34) umfasst.
  2. Kunststoffscheibe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Ummantelung von einem Leitblech gebildet ist.
  3. Kunststoffscheibe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Ummantelung von einer Beschichtung (34) des Kunststoffkerns (32) gebildet ist.
  4. Kunststoffscheibe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Stift (22) einen Kontaktteller (26) umfasst, der an der elektrisch leitfähigen Struktur (12) anliegt.
  5. Kunststoffscheibe nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Stift (22) mit einem federelastischen Klemmelement, insbesondere mit einem Klemmteller versehen ist, der auf einen Schaftabschnitt (24) des Stifts (22) aufgeschoben ist und an der dem Kontaktteller (26) abgewandten Seite an der Folienanordnung (14) anliegt.
  6. Kunststoffscheibe nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Stift eine Kontaktlasche oder einen Kontaktschuh für ein Verbindungselement zu der elektrischen Versorgungsleitung aufweist.
  7. Kunststoffscheibe nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass eine Abdeckschicht für eine Stirnfläche des Stifts (22) vorgesehen ist, die an die Kunststoffträgerschicht (16) grenzt.
  8. Kunststoffscheibe nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckschicht von einer opaken Schicht gebildet ist, die die elektrisch leitfähige Struktur (12) zumindest im Bereich des Kontaktelements (22) überdeckt und an die Kunststoffträgerschicht (16) grenzt.
  9. Kunststoffscheibe nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die opake Schicht auf die Folienanordnung (14) aufgedruckt ist.
  10. Kunststoffscheibe, insbesondere für ein Kraftfahrzeug, umfassend eine zumindest teilweise transparente Kunststoffträgerschicht (16), mit der eine Folienanordnung (14) hinterspritzt ist, die mit einer elektrisch leitfähigen Struktur (12) versehen ist, die mit mindestens einer Versorgungsleitung verbunden ist, wobei ein Kontaktelement (48, 50) vorgesehen ist, das von der der Kunststoffträgerschicht (16) abgewandten Seite der Folienanordnung (14) zu der elektrisch leitfähigen Struktur (12) führt und diese mit der elektrischen Versorgungsleitung verbindet, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktelement aus einem im Wesentlichen U-förmigen Bügel (48, 50) aus einem Blechstreifen gebildet ist, dessen beiden Enden zur Anlage an der Folienanordnung (14) umgeschlagen sind.
  11. Kunststoffscheibe nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Basis des Bügels (50) die Folienanordnung (14) durchgreift.
  12. Kunststoffscheibe nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Bügel (48) an einem Rand der Folienanordnung (14) verklemmt ist.
  13. Kunststoffscheibe, insbesondere für ein Kraftfahrzeug, umfassend eine zumindest teilweise transparente Kunststoffträgerschicht (16), mit der eine Folienanordnung (14) hinterspritzt ist, die mit einer elektrisch leitfähigen Struktur (12) versehen ist, die mit mindestens einer Versorgungsleitung verbunden ist, wobei ein Kontaktelement (54) vorgesehen ist, das von der der Kunststoffträgerschicht (16) abgewandten Seite der Folienanordnung (14) zu der elektrisch leitfähigen Struktur (12) führt und diese mit der elektrischen Versorgungsleitung verbindet, dadurch gekennzeichnet, dass des Weiteren ein Kontaktträger (52) vorgesehen ist, auf dem das Kontaktelement (54) angeordnet ist und der die Folienanordnung (14) seitlich begrenzt.
  14. Kunststoffscheibe nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrisch leitfähige Struktur (12) aus einer leitfähigen Druckstruktur gebildet ist, die insbesondere aus einer leitfähigen Paste, vorzugsweise einer Silberpaste gefertigt ist.
  15. Kunststoffscheibe nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Folienanordnung (14) eine Trägerfolie (36), auf der die elektrisch leitfähige Struktur (12) angeordnet ist, und eine Deckfolie (38) umfasst, die von dem Kontaktelement (22) durchgriffen ist.
  16. Kunststoffscheibe nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktelement (22) an der elektrisch leitfähigen Struktur verklebt oder verlötet ist.
  17. Kunststoffscheibe nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Folienanordnung (14) mit einer Verschleißschutzbeschichtung (40) versehen ist.
  18. Kunststoffscheibe, insbesondere für ein Kraftfahrzeug, umfassend eine zumindest teilweise transparente Kunststoffträgerschicht (16), mit der eine Folienanordnung (14) hinterspritzt ist, die mit einer elektrisch leitfähigen Struktur (12) versehen ist, die mit mindestens einer elektrischen Versorgungsleitung verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass sich die elektrisch leitfähige Struktur (12) in eine Lasche (56) der Folienanordnung (14) erstreckt, die von der Kunststoffträgerschicht (16) weg führt und einen Kontaktabschnitt für ein Verbindungselement (68) zu der elektrischen Versorgungsleitung bildet und dass die Kunststoffträgerschicht (16) eine erste Spritzgießkomponente darstellt und eine zweite Spritzgießkomponente (18), mit der die Kunststoffträgerschicht (16) zumindest teilweise hinterfüttert ist, im Bereich der Lasche (56) eine Aussparung (60) aufweist.
  19. Kunststoffscheibe nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (68) an der Lasche (56) verklemmt ist.
  20. Kunststoffscheibe nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Lasche (56) im Bereich der Aussparung (60) der zweiten Spritzgießkomponente (18) mit einer Abdeckfolie (62) versehen ist.
  21. Verfahren zur Herstellung einer Kunststoffscheibe, insbesondere einer Kunststoffscheibe eines Fahrzeugs, die eine zumindest teilweise transparente Kunststoffträgerschicht (16) umfasst, auf der eine Folienanordnung (14) angeordnet ist, die mit einer elektrisch leitfähigen Struktur (12) versehen ist, umfassend folgende Schritte: – Versehen der Folienanordnung mit der leitfähigen Struktur; – Fixieren mindestens eines Kontaktelements (22) an der Folienanordnung, das von der leitfähigen Struktur zu der der leitfähigen Struktur abgewandten Seite der Folienanordnung führt, wobei das Kontaktelement ein Stift mit einem Kontaktteller ist, der an der elektrisch leitfähigen Struktur anliegt, wobei der Stift einen Kunststoffkern mit einer leitfähigen Ummantelung umfasst; – Einlegen der mit der leitfähigen Struktur und dem mindestens einem Kontaktelement versehenen Folienanordnung in einen Formhohlraum eines Spritzgießwerkzeugs; – Hinterspritzen der Folienanordnung mit der Kunststoffträgerschicht durch Einbringen eines Kunststoffmaterials in den Formhohlraum des Spritzgießwerkzeugs; und – Entformen der Kunststoffscheibe.
  22. Verfahren zur Herstellung einer Kunststoffscheibe, insbesondere einer Kunststoffscheibe eines Fahrzeugs, die eine zumindest teilweise transparente Kunststoffträgerschicht (16) umfasst, auf der eine Folienanordnung (14) angeordnet ist, die mit einer elektrisch leitfähigen Struktur (12) versehen ist, umfassend folgende Schritte: – Versehen der Folienanordnung mit der leitfähigen Struktur; – Fixieren mindestens eines Kontaktelements (22) an der Folienanordnung, das von der leitfähigen Struktur zu der der leitfähigen Struktur abgewandten Seite der Folienanordnung führt; – Einlegen der mit der leitfähigen Struktur und dem mindestens einem Kontaktelement versehenen Folienanordnung in einen Formhohlraum eines Spritzgießwerkzeugs; – Hinterspritzen der Folienanordnung mit der Kunststoffträgerschicht durch Einbringen eines Kunststoffmaterials in den Formhohlraum des Spritzgießwerkzeugs; und – Entformen der Kunststoffscheibe, wobei das Kontaktelement aus einem Blechstreifen gebildet wird, der die Folienanordnung durchgreift und dessen Enden zur Anlage an der Folienanordnung umgeschlagen werden.
  23. Verfahren zur Herstellung einer Kunststoffscheibe, insbesondere einer Kunststoffscheibe eines Fahrzeugs, die eine zumindest teilweise transparente Kunststoffträgerschicht (16) umfasst, auf der eine Folienanordnung (14) angeordnet ist, die mit einer elektrisch leitfähigen Struktur (12) versehen ist, umfassend folgende Schritte: – Versehen der Folienanordnung mit der leitfähigen Struktur; – Fixieren mindestens eines Kontaktelements (22) an der Folienanordnung, das von der leitfähigen Struktur zu der der leitfähigen Struktur abgewandten Seite der Folienanordnung führt, wobei das Kontaktelement im Querschnitt im Wesentlichen ein U-förmig ausgebildeter Klemmbügel ist, der an einem Rand der Folienanordnung aufgeklemmt wird; – Einlegen der mit der leitfähigen Struktur und dem mindestens einem Kontaktelement versehenen Folienanordnung in einen Formhohlraum eines Spritzgießwerkzeugs; – Hinterspritzen der Folienanordnung mit der Kunststoffträgerschicht durch Einbringen eines Kunststoffmaterials in den Formhohlraum des Spritzgießwerkzeugs; und – Entformen der Kunststoffscheibe.
  24. Verfahren nach einem der Ansprüche 21 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktelement vor dem Aufbringen der elektrisch leitfähigen Struktur mit der Folienanordnung verbunden wird.
  25. Verfahren nach einem der Ansprüche 21 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktelement nach dem Aufbringen der elektrisch leitfähigen Struktur mit der Folienanordnung verbunden wird.
  26. Verfahren nach einem der Ansprüche 21 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrisch leitfähige Struktur zumindest bereichsweise von einer Abdeckschicht überdeckt wird.
  27. Verfahren nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Stift mittels eines Klemmelements, insbesondere mittels eines einen Schaft des Stiftes umgreifenden Klemmtellers fixiert wird.
  28. Verfahren nach einem der Ansprüche 21 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Folienanordnung an der der Kunststoffträgerschicht abgewandten Seite mit einer Verschleißschutzbeschichtung versehen wird.
  29. Verfahren zur Herstellung einer Kunststoffscheibe, insbesondere einer Kunststoffscheibe eines Fahrzeugs, die eine zumindest teilweise transparente Kunststoffträgerschicht umfasst, auf der eine Folienanordnung angeordnet ist, die mit einer elektrisch leitfähigen Struktur (12) versehen ist, umfassend folgende Schritte: – Versehen der Folienanordnung mit der elektrisch leitfähigen Struktur; – Einlegen der Folienanordnung in einen Formhohlraum eines Spritzgießwerkzeugs, so dass eine einen Teil der elektrisch leitfähigen Struktur aufweisende Lasche der Folienanordnung außerhalb des Formhohlraums liegt; – Hinterspritzen der Folienanordnung mit der Kunststoffträgerschicht durch Einbringen eines Kunststoffmaterials in den Formhohlraum; und – Entformen der Kunststoffscheibe.
  30. Verfahren nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass die Lasche mittels eines Schiebers aus dem Formhohlraum geführt wird.
  31. Verfahren nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass der Schieber eine Greifausnehmung für die Lasche hat und die Folienanordnung mittels des Schiebers umgeschlagen oder geknickt wird.
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