DE102008006154A1 - Die Kanzleimöbel, zum Beispiel Schreibtisch, und Schreibgerätköcher - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung gehört zur Kanzleiausrüstung und kann Anwendung im Büro und zu Hause finden. In der Tischplatte 1 eines Tisches, die auf den Beinen 2 steht, ist eine Vertiefung 3 (Fig. 1) ausgeführt, deren Länge um 3 bis 5 mm die Breite des standardisierten Blattes A4 überschreitet, wobei die Dicke 0,5 bis 1,5 cm beträgt. Die Vertiefung 3 ist vollständig in der Tischplatte 1 ausgeführt, wobei ihre Tiefe gleich 1/3 der Höhe des Blattes A4 ist, und die Öffnung der Vertiefung sich höher befindet, als den Boden der Vertiefung. Dadurch kann nichts in die Vertiefung geraten. In die Öffnung der Vertiefung 3, die Öffnung 4 oder die Öffnung der Tasche 7 werden jene Blätter eingestellt, die man im Briefumschlag C6 absenden möchte, und diese Blätter werden zur Tischplatte 1 oder dem Rand der Tasche gefaltet. Den verbleibenden Teil des Blattes dann doppelt zusammenzulegen stellt kein Problem dar.
Description
- Die Erfindung gehört zur Kanzleiausrüstung und kann Anwendung im Büro und zu Hause finden.
- Beim Hineinstecken eines Briefes, der in der Regel auf den Blättern des Formates A4 gedruckt (getippt, geschrieben) ist, in einen standardisierten verlängerten Briefumschlag C6, muss man das Blatt möglichst genau in drei Drittel falten. Besonders wichtig ist dies für Briefe in Briefumschlägen mit Fenster, in welchen die Adresse, die in den Briefen an einer streng bestimmten Stelle gedruckt (getippt) ist, sichtbar sein soll. Dieser Arbeitsvorgang ist sehr arbeitsintensiv, da es schwer ist, ein Blatt exakt um drei Drittel manuell zu falten.
- In großen Kanzleien gibt es spezielle Maschinen, die eine richtige Faltung des Blattes gewährleisten. Aber in kleinen Büros und zu Hause faltet man in der Regel manuell.
- Die vorgeschlagene Erfindung, die mit den Merkmalen der Patentansprüche beschrieben ist, löst das Problem der teilweisen Mechanisierung und der Erleichterung des Faltens der erwähnten Briefe vor dem Einstecken in Briefumschläge.
- Die Idee der Lösung ist einfach: Es ist vorgeschlagen, im Kanzleitisch oder in neben ihm vorhanden Bürocontainer eine Vertiefung zu machen, in die man den Teil des Blattes, das einem Drittel des Blattes A4 gleich ist, stecken kann, und dann dieses Blatt zur Ebene des Tisches oder Bürocontainers oder zu ihrer Stirnseite einzufalten, wenn sich die Vertiefung in der Stirnseite der Tischplatte befindet.
- Für jene Fälle, in denen es unerwünscht oder unmöglich ist, die Möbel zu verändern, es ist die Variante vorgesehen, in der die Vertiefung für das Einstellen eines Drittels des Blattes im Rumpf eines Schreibgerätköchers ausgeführt wird.
- Es ist auch möglich, diese Einrichtung als eine auf die Möbel befestigbare Tasche der entsprechenden Größen auszuführen, wobei diese Tasche bevorzugt aus einer Metall- oder Plastiknetz ausgeführt wird.
- Auf der
1 ist ein Teil des Tisches mit der Vertiefung, eine Variante, auf der2 ist ein Teil des Tisches mit der Vertiefung, andere Variante, auf der3 ist die auf Möbel befestigbare Tasche abgebildet. - In der Tischplatte
1 eines Tisches, die auf den Beinen2 steht, ist eine Vertiefung3 (1 ) ausgeführt, deren Länge um 3 bis 5 mm die Breite des standardisierten Blattes A4 überschreitet, wobei die Dicke 0,5 bis 1,5 cm beträgt. Die Vertiefung3 ist vollständig in der Tischplatte1 ausgeführt, wobei ihre Tiefe gleich 1/3 der Höhe des Blattes A4 ist, und die Öffnung der Vertiefung sich höher befindet, als den Boden der Vertiefung. Dadurch kann nichts in die Vertiefung geraten. - In der Tischplatte
1 eines Tisches, die auf den Beinen2 steht, ist eine Öffnung4 (2 ) erfüllt, deren Länge um 3 bis 5 mm die Breite des standardisierten Blattes A4 überschreitet, und die Breite 0,5 bis 1,5 cm beträgt. Mit der Öffnung4 beginnt eine Vertiefung5 in der Tischplatte1 , die in einer Schale6 , die unter der Vertiefung5 eingerichtet wird, fortgesetzt wird. Die Tiefe der Vertiefung5 und der Schale6 ist gleich 1/3 der Höhe des Blattes A4. Der Boden der Schale6 ist mit Fenstern versorgt, damit in die Vertiefung geratenen Gegenstande herausfallen könnten. - In der Nähe der Vertiefung
3 oder der Öffnung4 kann man eine andere Vertiefung bzw. Öffnung zu platzieren, deren Tiefe 1/2 der Höhe des Blattes A4 entspricht. Damit kann man die Blätter hälftig falten. Natürlich sollen diese zwei Vertiefungen/Öffnungen entweder eine Markierung tragen, die ihre Bestimmung zeigt, oder einfach in verschiedenen Teilen der Tischplatte ausgeführt werden. - Um die vorgeschlagene Erfindung zusammen mit dem existierenden Kanzleimöbel zu verwenden, kann man die Variante, die auf der
3 abgebildet ist, verwenden: Eine abnehmbare von oben offene Tasche7 , die, zum Beispiel, als ein metallisches Netz ausgeführt wird. Aus dem Netz kann man, zum Beispiel, nur den Vorderteil der Tasche und den Boden der Tasche machen, damit zufällig in der Tasche geratende Gegenstände frei herausfallen. Die Länge der Öffnung der Tasche soll um 3 bis 5 Mm die Breite des Blattes A4 überschreiten, die Breite der Öffnung der Tasche soll 0,5 bis 1,5 cm betragen, und die Tiefe der Tasche soll einem Drittel der Höhe des Formates A4 entsprechen. - Die vorgeschlagene Erfindung arbeitet folgendermaßen:
In die Öffnung der Vertiefung3 , die Öffnung4 oder die Öffnung der Tasche7 werden jene Blätter eingestellt, die man im Briefumschlag C6 absenden möchte, und diese Blätter werden zur Tischplatte1 oder dem Rand der Tasche gefaltet. Den verbleibenden Teil des Blattes dann doppelt zusammenzulegen stellt kein Problem dar. - Die Erfindung ist in der Praxis erfolgreich erprobt.
Claims (12)
- Kanzleimöbel, zum Beispiel Schreibtisch, einschließend eine Platte, die wenigstens eine flache Ebene hat, dadurch gekennzeichnet, dass in einer der flachen Ebenen der Platte eine Vertiefung ausgeführt ist, deren Länge der Breite des Formates A4, die Tiefe einer Drittel der Höhe des Formates A4 entspricht und die Dicke 0,5 bis 1,5 cm beträgt.
- Kanzleimöbel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden der erwähnten Vertiefung mit einigen Öffnungen versorgt ist.
- Kanzleimöbel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die erwähnte Vertiefung in der oberen horizontalen Ebene der Platte ausgeführt ist.
- Kanzleimöbel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die erwähnte Vertiefung in der senkrechten Ebene der Platte ausgeführt ist, wobei diese Ebene zu der Seite, wo sich der Stuhl des Benutzers befindet, gerichtet ist.
- Kanzleimöbel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die erwähnte Vertiefung so ausgeführt ist, dass sich ihr Boden höher als ihre nach außen gerichtete Öffnung befindet.
- Kanzleimöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, sie zusätzlich mit einer anderen Vertiefung versorgt ist, deren Länge der Breite des Formates A4, die Tiefe die Hälfte der Höhe des Formates lattes A4 entspricht, und die Breite 0,5 bis 2 cm beträgt.
- Kanzleimöbel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass neben den erwähnten Vertiefungen sich eine entsprechende Markierung befindet, die die Bestimmung der Vertiefungen bezeichnet.
- Kanzleimöbel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die erwähnten Vertiefungen in verschiedenen Ebenen der Möbel oder verschiedenen Stellen einer Ebene angeordnet sind.
- Schreibgerätköcher, der einen Rumpf mit mindestens einer Vertiefung hat, die wenigstens einen flachen Rand hat, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge diese Vertiefung der Breite des Formates A4, die Tiefe einer Drittel der Höhe des Formates A4 entspricht und die Breite 0,5 bis 1,5 cm beträgt.
- Kanzleimöbel, zum Beispiel ein Schreibtisch, einschließend einen Rumpf, dadurch gekennzeichnet, dass sie zusätzlich mit einer von oben offenen Tasche versorgt ist, die zu dem Rumpf befestigt ist, wobei die Länge der Öffnung der Tasche der Breite des Blattes A4, die Tiefe der Tasche einem Drittel der Höhe des Blattes A4 entspricht, und die Breite der Öffnung der Tasche 0,5 bis 1,5 cm beträgt.
- Kanzleimöbel nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die erwähnte Tasche als Metall- oder Plastiknetz ausgeführt ist.
- Kanzleimöbel nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die erwähnte Tasche abnehmbar ausgeführt ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE200810006154 DE102008006154A1 (de) | 2008-01-26 | 2008-01-26 | Die Kanzleimöbel, zum Beispiel Schreibtisch, und Schreibgerätköcher |
Applications Claiming Priority (1)
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2008
- 2008-01-26 DE DE200810006154 patent/DE102008006154A1/de not_active Ceased
Patent Citations (1)
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