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DE102008006046A1 - Elektrische Steckvorrichtung - Google Patents

Elektrische Steckvorrichtung Download PDF

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DE102008006046A1
DE102008006046A1 DE102008006046A DE102008006046A DE102008006046A1 DE 102008006046 A1 DE102008006046 A1 DE 102008006046A1 DE 102008006046 A DE102008006046 A DE 102008006046A DE 102008006046 A DE102008006046 A DE 102008006046A DE 102008006046 A1 DE102008006046 A1 DE 102008006046A1
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DE
Germany
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contact
axis
electrical plug
sockets
collar part
Prior art date
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Application number
DE102008006046A
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English (en)
Inventor
Robert Ehrlich
Thomas Irsigler
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
PC Electric GmbH
Original Assignee
PC Electric GmbH
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Publication date
Application filed by PC Electric GmbH filed Critical PC Electric GmbH
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Ceased legal-status Critical Current

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    • H01R13/00Details of coupling devices of the kinds covered by groups H01R12/70 or H01R24/00 - H01R33/00
    • H01R13/40Securing contact members in or to a base or case; Insulating of contact members
    • H01R13/42Securing in a demountable manner
    • H01R13/436Securing a plurality of contact members by one locking piece or operation
    • H01R13/4367Insertion of locking piece from the rear
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Abstract

Elektrische Steckvorrichtung mit einem Kragenteil (2) und einem im bzw. am Kragenteil (2) angeordneten, Aufnahmen (9) für Kontaktbuchsen (4) aufweisenden Kontaktträger (1), wobei die Aufnahmen (9) als in Richtung zur Achse (10) des Kontaktträgers (4), vorzugsweise radial zur Achse (10) des Kontaktträgers, verlaufende Langlöcher ausgebildet sind, die ein Einschieben der Kontaktbuchsen (4) in deren achsnahe Betriebsstellung ermöglichen. Um eine zuverlässige und vereinfachte Fixierung der Kontaktbuchsen (4) am Kontaktträger (4) zu ermöglichen, ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass der Kragenteil (2) mit Anlaufschrägen (13) versehen ist, durch welche die Kontaktbuchsen (4) bei Zusammenführen von Kontaktträger (1) und Kragenteil (2) in die Betriebsposition der elektrischen Steckvorrichtung in ihre achsnahen Betriebsstellungen in den Aufnahmen (9) geführt und/oder fixiert werden.

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine elektrische Steckvorrichtung mit einem Kragenteil und einem im bzw. am Kragenteil angeordneten, Aufnahmen für Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstifte aufweisenden Kontaktträger, welche Aufnahmen als in Richtung zur Achse des Kontaktträgers, vorzugsweise radial zur Achse des Kontaktträgers, verlaufende Langlöcher ausgebildet sind, die ein Einschieben der Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstifte in deren achsnahe Betriebsstellung ermöglichen, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Solche auch als „CEE-Steckverbinder" bezeichneten und z. B. nach DIN 60309 genormten elektrischen Steckvorrichtungen sind hinreichend bekannt. Nachteilig bei solchen bereits bekannten elektrischen Steckvorrichtungen ist die Art und Weise, wie die Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstifte im Kontaktträger befestigt werden. Dies geschieht in der Regel durch axiales Einschieben der Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstifte in den am Kontaktträger dafür vorgesehenen Aufnahmen. Um die Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstifte danach axial zu fixieren, müssen die Aufnahmen in einem nachgeordneten Arbeitsgang verschlossen werden. Die hierzu erforderlichen Klemm- und Plattenelemente bedingen eine große Bauweise der Steckvorrichtung sowie einen hohen Montage- und Fertigungsaufwand.
  • Es sind daher, beispielsweise aus der DE 9 01 841 U1 , der EP 610 681 A2 oder der DE 20 2005 017 978 U1 auch elektrische Steckvorrichtungen bekannt, die einen ähnlich einem Revolvermagazin aufgebauten Kontaktträger aufweisen, der jedoch ein seitliches, vorzugsweise radiales Einschieben der Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstifte dadurch ermöglicht, dass die Aufnahmen des Kontaktträgers seitlich offen sind. Problematisch dabei ist jedoch die radiale Positionierung der Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstifte in den Aufnahmen, da diese nur in einer bestimmten radialen Position das Zusammenführen von Kontaktträger und Kragenteil ermöglicht. Befinden sich die Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstifte beispielsweise radial zu weit außen in den Aufnahmen, muss manuell jede Kontaktbuchse bzw. jeder Kontaktstift weiter in Richtung Achse des Kontaktträgers geführt werden, um das Zusammenführen von Kontaktträger und Kragenteil zu ermöglichen.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, diesen Nachteil zu vermeiden und, und eine elektrische Steckvorrichtungen zu schaffen, deren Kontaktträger in einfacher und zuverlässiger Weise mit Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstiften bestückt werden kann und unempfindlich ist gegen ungenaue Positionierung der Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstifte in den radial verlaufenden Aufnahmen des Kontaktträgers. Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, eine solche Steckvorrichtung derart zu gestalten, dass zur Befestigung der Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstifte am Kontaktträger kein zusätzliches Bauteil erforderlich ist.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine elektrische Steckvorrichtung mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Eine gattungsgemäße elektrische Steckvorrichtung umfasst einen Kragenteil und einen im bzw. am Kragenteil angeordneten, Aufnahmen für Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstifte aufweisenden Kontaktträger, wobei die Aufnahmen als in Richtung zur Achse des Kontaktträgers, vorzugsweise radial zur Achse des Kontaktträgers, verlaufende Langlöcher ausgebildet sind, die ein Einschieben der Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstifte in deren achsnahe Betriebsstellung ermöglichen. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass der Kragenteil mit Anlaufschrägen versehen ist, durch welche die Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstifte bei Zusammenführen von Kontaktträger und Kragenteil in die Betriebsposition der elektrischen Steckvorrichtung in ihre achsnahen Betriebsstellungen in den Aufnahmen geführt und/oder fixiert werden.
  • Auf diese Weise kann der Kontaktträger der elektrischen Steckvorrichtung in zuverlässiger Weise mit Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstiften bestückt werden, ohne dass zu deren Fixierung ein zusätzliches Halte- oder Schraubelement vorgesehen werden muss. Die Positionierung der Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstifte innerhalb der Aufnahmen ist unkritisch, da im Zuge der Zusammenführung von Kontaktträger und Kragenteil die erfindungsgemäßen Anlaufschrägen dafür Sorge tragen, dass die Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstifte in deren achsnahe Betriebsstellung geführt werden und/oder in dieser fixiert werden.
  • In einer ersten Ausführungsvariante des Kontaktträgers gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 2 sind die Aufnahmen in ihren von der Achse wegweisenden Endbereichen des Kontaktträgers offen. Auf diese Weise wird ein einfaches Bestücken des Kontaktträgers mit Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstiften ermöglicht.
  • Um das vorzugsweise radiale Einschieben der Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstifte in die Aufnahmen in Richtung achsnahe Betriebsstellung zu ermöglichen, ist es gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 3 vorgesehen, dass die Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstifte einen Bereich mit reduziertem Durchmesser aufweisen, beispielsweise in Form eines Nuteinstichs, wodurch die Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstifte in die Aufnahmen eingehängt werden können.
  • Um im Falle einer offenen Ausführung der Aufnahmen bzw. Langlöcher ein leichtes und schnelles manuelles Bestücken des Kontaktträgers mit Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstiften zu ermöglichen, ohne Gefahr zu laufen, dass die bereits in den Kontaktträger eingesetzten Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstifte vor dem Einsetzen des Kontaktträgers in den Kragenteil wieder aus dem Kontaktträger herausfallen, ist es in einer bevorzugten Ausführungsvariante gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 4 vorgesehen, dass die lichte Breite der Aufnahmen in Richtung zur Achse des Kontaktträgers abnimmt. So können die Aufnahmen etwa, betrachtet in ihrem Verlauf vom radialen Endbereich des Kontaktträgers in Richtung der Achse des Kontaktträgers, konisch verjüngt sein.
  • In einer Fortbildung dieser Ausführungsvariante ist es zufolge der kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 5 vorgesehen, dass die in Richtung zur Achse des Kontaktträgers abnehmende lichte Breite der Aufnahmen in einer kleinsten lichte Breite endet, welche zumindest geringfügig kleiner ist als der hindurchzuführende Querschnitt der Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstifte und sich die Aufnahme in einem daran anschließenden, der achsnahen Betriebsstellung der Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstifte entsprechenden Bereich wieder auf eine im wesentlichen dem Querschnitt der Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstifte entsprechende lichte Breite erweitert. Im Falle konventioneller runder Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstifte ergibt sich also eine Aufnahme mit Schlüssellochform.
  • Anstelle einer offenen Ausbildung der Aufnahmen des Kontaktträgers ist es in einer bevorzugten Ausführungsvariante der Erfindung gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 6 jedoch auch möglich, die Aufnahmen als umfangsseitig geschlossene Langlöcher auszubilden, wobei jede Kontaktbuchse in der ihr zugeordneten Aufnahme von einer Montagestellung, in welcher die Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstifte in die Aufnahmen steckbar sind, in eine achsnahe Betriebsstellung, in welcher die Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstifte in den Aufnahmen axial gesichert sind, verschiebbar ist. Auf diese Weise wird ein zuverlässiger Halt und eine präzise Positionierung der Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstifte am Kontaktträger ermöglicht.
  • Um hierbei ein axiales Einfädeln der Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstifte in die zugeordneten Aufnahmen zu ermöglichen, ist es zufolge der kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 7 vorgesehen, dass jene Abschnitte der Aufnahmen, die weiter von der Achse des Kontaktträgers entfernt sind, eine größere lichte Breite aufweisen als jene näher zur Achse angeordneten Abschnitte.
  • Auch bei dieser bevorzugten Ausführungsvariante weisen die Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstifte gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 8 einen Bereich mit reduziertem Durchmesser auf, mittels welchem ein präzises Einfädeln bzw. Einschieben der Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstifte in den achsnahen Abschnitt der jeweiligen Aufnahme, und damit in die Betriebsstellung erfolgen kann.
  • Um ein schnelles und problemloses Einfädeln der Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstifte in die Aufnahmen des Kontaktträgers zu ermöglichen, ist es gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 9 vorgesehen, dass der Durchmesser der Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstifte in den nicht reduzierten Bereichen kleiner als die größere lichte Breite der Aufnahme. Hierbei ist vorzugsweise ein, in Einführrichtung der Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstifte betrachtet, dem Bereich mit reduziertem Durchmesser nachgeordneter Bereich der Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstifte größer ausgestaltet als eine lichte Breite des achsnahen Abschnitts der Aufnahme. Falls der besagte nachgeordnete Bereich der Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstifte darüber hinaus auch größer als die lichte Breite des achsferneren Abschnitts ist, wird ein Durchfallen der Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstifte während des manuellen Bestückens des Kontaktträgers verhindert und die Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstifte kommen in einer genau voradjustierten Stellung am Kontaktträger zum Liegen.
  • Indem der Kontaktträger gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 10 drehbar im Kragenteil angeordnet ist, wird eine vereinfachte Montage der elektrischen Steckvorrichtung ermöglicht.
  • Eine mit einer einfachen Verdrehbewegung von Kontaktträger und Kragenteil einhergehende Bewegung der Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstifte in ihre gewünschte achsnahe Betriebsposition und/oder dortige Fixierung wird entsprechend den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 11 ermöglicht. Hierbei ist vorgesehen, dass der Kragenteil mit Anlaufschrägen versehen ist, durch welche die Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstifte beim Verdrehen des Kontaktträgers in den Aufnahmen in ihre achsnahen Betriebspositionen verschoben und/oder fixiert werden.
  • Dazu korrespondierend sind am Kontaktträger gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 12 Rastelemente vorgesehen, hinter welche die jeweiligen der Kontaktbuchse zugeordneten Anlaufschrägen nach dem Verdrehen des Kontaktträgers verrasten. Im Sinne einer erhöhten Betriebssicherheit der elektrischen Steckvorrichtung ist diese Verrastung in einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung unlösbar.
  • In fertigungsökonomischer Weise handelt es sich bei diesen Rastelementen gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 13 um jede Kontaktbuchse zumindest teilweise ummantelnde Isolationswände des Kontaktträgers bzw. um Abschnitte dieser Isolationswände.
  • Um eine einfache axiale Fixierung von Kontaktträger und Kragenteil zueinander zu ermöglichen, ist es gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 14 vorgesehen, dass der Kontaktträger Anlauframpen aufweist, die beim Verdrehen des Kontaktträgers unter am Kragenteil angeordnete Haltestege schiebbar sind.
  • Mittels der erfindungsgemäßen elektrischen Steckvorrichtung ist es somit möglich, mittels einer einzigen Verdrehbewegung sowohl die am Kontaktträger vorbereiteten Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstifte in ihre achsnahe Betriebsstellung zu befördern, als auch, den Kontaktträger sicher am Kragenteil zu befestigen.
  • Gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 15 sind Kragenteil und Kontaktträger miteinander verschraubt. Obwohl eine solche Fixierung des Kontaktträgers am Kragenteil insbesondere bei einer beschriebenen Ausführungsvariante des Kontaktträgers gemäß Anspruch 2 Anwendung findet, also wo ein Verdrehen nicht notwendig ist, kann je nach dem gegebenen Einsatzgebiet auch im Falle einer beschriebenen zweiten Ausführungsvariante des Kontaktträgers gemäß Anspruch 6 bzw. Anspruch 14 eine solche axiale Verschraubung als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme gegen ein unerwünschtes Lösen von Kontaktträger und Kragenteil vorgesehen sein.
  • Anspruch 16 beschreibt eine vorteilhafte Ausgestaltung des Kragenteils, um den Fertigungsaufwand der elektrischen Steckvorrichtung zu reduzieren. Hierbei ist vorgesehen, dass ein in Richtung eines an die elektrische Steckvorrichtung anzuschließenden komplementären Steckers weisender, mit Kontaktöffnungen versehener Frontbereich der elektrischen Steckvorrichtung einstückig mit dem Kragenteil ausgeführt ist.
  • Gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs weisen die Anlaufschrägen jeweils Halteabschnitte auf, welche auf einer der Achse zugewandten Seite in ihrer Geometrie dem Querschnitt der Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstifte angepasst sind, wodurch besonders gute Führungs- und Fixierungseigenschaften der Anlaufschrägen erzielbar sind.
  • Im Anschluss erfolgt nun eine detaillierte Beschreibung der Erfindung anhand von zwei Ausführungsbeispielen. Dabei zeigt
  • 1 eine Explosionsdarstellung einer erfindungsgemäßen Steckvorrichtung einer ersten Ausführungsvariante
  • 2 eine Schrägansicht des Kontaktträgers der ersten Ausführungsvariante
  • 3 eine Schrägansicht einer zusammengebauten Steckvorrichtung der ersten Ausführungsvariante
  • 4 eine Seitenansicht einer zusammengebauten Steckvorrichtung der ersten Ausführungsvariante
  • 5 eine Schnittansicht gemäß Linie BB aus 4
  • 6 eine Draufsicht auf eine zusammengebaute Steckvorrichtung der ersten Ausführungsvariante
  • 7 eine Schnittansicht gemäß Linie AA aus 6 mit schraublosen Kontaktbuchsen
  • 8 eine Schnittansicht gemäß Linie AA aus 6 mit Schraubkontaktbuchsen
  • 9 eine Explosionsdarstellung einer erfindungsgemäßen Steckvorrichtung einer zweiten Ausführungsvariante
  • 10 eine Schrägansicht des Kontaktträgers der zweiten Ausführungsvariante
  • 11 eine Seitenansicht einer zusammengebauten Steckvorrichtung der zweiten Ausführungsvariante
  • 12 eine Schnittansicht gemäß Linie BB aus 11 (Kontaktbuchsen in Montageposition)
  • 13 eine Schnittansicht gemäß Linie BB aus 11 (Kontaktbuchsen in achsnaher Betriebsposition)
  • 14 eine Draufsicht auf eine zusammengebaute Steckvorrichtung der zweiten Ausführungsvariante in nicht arretierter Stellung des Kontaktträgers (ohne Kontaktbuchsen)
  • 15 eine Draufsicht auf eine zusammengebaute Steckvorrichtung der zweiten Ausführungsvariante in arretierter Stellung des Kontaktträgers (ohne Kontaktbuchsen)
  • 16 eine Draufsicht auf eine zusammengebaute Steckvorrichtung der zweiten Ausführungsvariante in nicht arretierter Stellung des Kontaktträgers (bestückt mit schraublosen Kontaktbuchsen)
  • 17 eine Draufsicht auf eine zusammengebaute Steckvorrichtung der zweiten Ausführungsvariante in arretierter Stellung des Kontaktträgers (bestückt mit schraublosen Kontaktbuchsen)
  • 18 eine Rückansicht der zweiten Ausführungsvariante einer erfindungsgemäßen Steckvorrichtung
  • 19 eine Schnittansicht der zweiten Ausführungsvariante einer erfindungsgemäßen Steckvorrichtung gemäß Linie AA aus 18
  • 20 eine Draufsicht auf eine zusammengebaute Steckvorrichtung der zweiten Ausführungsvariante in arretierter Stellung des Kontaktträgers (bestückt mit Schraubkontaktbuchsen)
  • 21 eine Schnittansicht einer zweiten Ausführungsvariante einer erfindungsgemäßen Steckvorrichtung gemäß Linie AA aus 20 (bestückt mit Schraubkontaktbuchsen)
  • 22 eine schematische Darstellung einer offenen Aufnahme im Kontaktträger gemäß einer ersten Ausführungsvariante einer erfindungsgemäßen Steckvorrichtung
  • 23 eine schematische Darstellung einer weitergebildeten offenen Aufnahme im Kontaktträger gemäß einer ersten Ausführungsvariante einer erfindungsgemäßen Steckvorrichtung
  • 1 zeigt eine Explosionsdarstellung einer erfindungsgemäßen elektrischen Steckvorrichtung einer ersten Ausführungsvariante der Erfindung, wobei sich die Bezeichnung erste Ausführungsvariante auf die Ausgestaltung des Kontaktträgers 1 bezieht. Die elektrische Steckvorrichtung umfasst des weiteren einen Kragenteil 2 mit einer in dieser Figur nicht eingezeichneten Verschlussklappe 22 sowie Kontaktbuchsen 4, die aber auch als Kontaktstifte ausgebildet sein können.
  • Die Kontaktbuchsen 4 sind in der in 1 dargestellten Ausführungsvariante als schraublose Kontaktbuchsen ausgebildet, d. h. zur Befestigung von elektrischen Leitern (nicht eingezeichnet) in deren Endbereichen 5 sind schraubenlos arbeitende Leiteranschlussklemmen 6 vorgesehen, wie sie beispielsweise aus der AT 8.654 U bekannt sind.
  • Der Kontaktträger 1 ist in 2 in Alleinstellung dargestellt. Er ist aus einer im wesentlichen kreisrunden Basisplatte 7 aufgebaut, von der in beide Richtungen Isolationswände 8a, 8b abstehen. Die Basisplatte 7 ist mit Aufnahmen 9 für die Kontaktbuchsen 4 ausgestattet. Die Aufnahmen 9 verlaufen vom Umfang der Basisplatte 7 ausgehend in Richtung Achse 10 des Kontaktträgers 1 und haben die Form eines Langlochs. Die Aufnahmen 9 sind in dieser Ausführungsvariante des Kontaktträgers 1 also in ihren von der Achse 10 wegweisenden radialen Endbereichen 1c des Kontaktträgers 1 offen.
  • 1 und 2 zeigen beide eine besonders bevorzugte Ausführungsvariante der Erfindung, in welcher die Aufnahmen 9 radial verlaufend angeordnet sind. Prinzipiell ist jedoch jeder Verlauf vom Umfang der Basisplatte 7 ausgehend in Richtung Achse 10 denkbar.
  • Der Kontaktträger 1 weist des weiteren eine zentrale Bohrung 11a auf, die zur Befestigung am Kragenteil 2, beispielsweise mittels einer Schraube 16 dient, sowie Führungsnuten 14, die das Einführen des Kontaktträgers 1 in den Kragenteil 2 unterstützen und einen falschen Zusammenbau verhindern.
  • Zur Befestigung der Kontaktbuchsen 4 am Kontaktteil 1 weisen die Kontaktbuchsen 4 zumindest einen in Form eines Nuteinstichs ausgeführten Bereich 12 mit reduziertem Durchmesser auf, wodurch ein vorzugsweise radiales Aufschieben in Richtung der Achse 10 auf die Basisplatte 7 über die Aufnahmen 9 möglich ist und die Kontaktbuchsen 4 axial fixiert sind (1). Der Durchmesser der Kontaktbuchsen im Bereich 12 ist etwas kleiner als die lichte Breite der Langlöcher, kann jedoch im Falle einer Presspassung auch geringfügig größer sein als diese. Die Kontaktbuchsen werden dabei so nahe wie möglich an die Achse 10 geschoben, in eine Position, welche der Betriebsstellung der Kontaktbuchsen 4 entspricht. In dieser Position ist auch ein Einführen des Kontaktträgers 1 samt Kontaktbuchsen 4 in den Kragenteil 2 möglich sowie eine Fixierung des Kontaktträgers 1 am Kragenteil 2 mittels der bereits erwähnten Schraube 16 (7). Zu diesem Zweck ist der Kragenteil 2 ebenfalls mit einer zentralen Bohrung 11b versehen.
  • Um ein Verrutschen der Kontaktbuchsen 4 in den als Langlöchern ausgebildeten Aufnahmen 9 des Kontaktträgers 1 zu verhindern und die Kontaktbuchsen 4 auch radial zu fixieren, weist der Kragenteil erfindungsgemäß Anlaufschrägen 13 auf, deren Anzahl der Anzahl der Kontaktbuchsen 4 entspricht. Die Anlaufschrägen 13 sind vom Mantel 15 des Kragenteils nach innen abstehend angeordnet, wie in 1 aber auch in 5 sehr gut erkennbar, und fixieren die Kontaktbuchsen 4 in ihrer achsnahen Betriebsstellung. Wie ersichtlich, ist in dieser ersten Ausführungsvariante ein Einschieben des Kontaktträgers 1 samt Kontaktbuchsen 4 in den Kragenteil 2 nur dann möglich, wenn sich die Kontaktbuchsen 4 in ihrer achsnahen Betriebsstellung befinden, andernfalls die Anlaufschrägen 13 die Kontaktbuchsen 4 in deren axialer Einschiebebewegung blockieren würden.
  • Die Anlaufschrägen 13 sind im wesentlichen starr ausgebildet, können jedoch auch eine mehr oder weniger große Elastizität aufweisen, um die in den Kontaktträgers 1 eingeführten Kontaktbuchsen 4 sicher zu fixieren. Erfindungsgemäß kann es auch vorgesehen sein, die Anlaufschrägen 13 mit einer geeigneten Schräge gegenüber der Längsachse 10 des Kontaktträgers 1 zu versehen, um nicht in ihrer achsnahen Betriebsstellung befindliche Kontaktbuchsen 4 im Zuge des Einführens des mit den Kontaktbuchsen 4 bestückten Kontaktträgers 1 in den Kragenteil 2 zwangsläufig in jene achsnahe Betriebsstellung zu führen.
  • Es sei angemerkt, dass jene Position, in welcher die Kontaktbuchsen 4 in der Aufnahme 9 nach erfolgter Fixierung von Kontaktträger 1 und Kragenteil zueinander landen, also die „achsnahe Betriebsstellung", jene Buchsenkonfiguration ergibt, welche hinsichtlich ihrer Achsabstände und Winkelanordnung normgemäß vorgeschrieben ist und den problemlosen Anschluss einer komplementären Steckervorrichtung an die beschriebene elektrische Steckvorrichtung erlaubt.
  • Die Isolationswände 8b müssen nicht notwendigerweise Teil des Kontaktträgers 1 sein, sondern können auch Teil des Kragenteils 2 und somit als Hülse ausgebildet sein.
  • In 3 ist eine zusammengebaute erfindungsgemäße Steckvorrichtung in Schrägansicht dargestellt, wobei insbesondere erkennbar ist, wie die einzelnen Kontaktbuchsen 4 durch Isolationswände 8a voneinander separiert sind.
  • Selbiger Zusammenbau ist in 7 auch in einer geschnittenen Seitenansicht dargestellt, wobei der Kontaktträger 1 am Kragenteil 2 mittels einer von Seiten der zentralen Bohrung 11a einführbaren Schraube 16 befestigt ist.
  • Anstatt der Vorsehung schraubloser Kontaktbuchsen 4 können jedoch ebenfalls Schraubkontaktbuchsen 4 am Kontaktträger 1 angeordnet sein, bei welchen ein elektrischer Leiter in an sich bekannter Weise mittels Schraubelementen 17 an den Endbereichen 5 der Kontaktbuchsen 4 befestigbar ist (siehe 8).
  • Alternativ zur Vorsehung vorangehend beschriebener offener Aufnahmen 9 ist in den 9 bis 21 eine zweite Ausführungsvariante des erfindungsgemäßen Kontaktträgers 1 dargestellt, bei welcher die Aufnahmen 9 als umfangsseitig geschlossene Langlöcher ausgebildet sind.
  • In einer Explosionsdarstellung einer solchen erfindungsgemäßen elektrischen Steckvorrichtung gemäß 9 sind rein beispielhaft fünf Schraubkontaktbuchsen 4 dargestellt, welche in axialer Richtung 30 in anhand 11 näher ersichtliche Aufnahmen 9, nämlich umfangsseitig geschlossene Langlöcher des Kontaktträgers 1 einführbar sind.
  • Wie insbesondere aus 14 ersichtlich, weisen jene Abschnitte 9b der Aufnahmen 9, die weiter von der Achse 10 des Kontaktträgers 1 entfernt sind, eine größere lichte Breite 9b' auf als jene näher zur Achse 10 angeordneten Abschnitte 9a, welche eine relativ dazu geringere lichte Breite 9a' besitzen.
  • Im vorliegenden Ausführungsbeispiel sind die Abschnitte 9a, 9b der Aufnahmen 9 jeweils als Bohrungen ausgeführt, welche mit ihrem Querschnitt ineinander übergehen. Je nach Ausführungsform bzw. Querschnittsgeometrie des am Kontaktträger 1 zu befestigenden elektrischen Leiters können die Querschnitte der Aufnahmen 9 jedoch entsprechend adaptiert sein und z. B. auch eckig oder polygonförmig ausgeführt sein, sofern nur die im Anschluss beschriebene Funktion erzielt wird.
  • Wesentlich ist dabei stets, dass ein schnelles und unkompliziertes Einfädeln der Kontaktbuchsen 4 in den achsnahen Abschnitt 9a der jeweiligen Aufnahme 9 erfolgen kann. Dies wird ermöglicht, indem die Kontaktbuchsen 4 einen Bereich 12 mit reduziertem Durchmesser aufweisen (9), welcher im Wesentlichen mit dem jeweils zugeordneten Bohrungsdurchmesser bzw. der kleineren lichten Breite 9a' der Aufnahme 9 in der Basisplatte 7 des Kontaktträgers 1 korrespondiert. Zur montagegerechten Bestückung des Kontaktträgers 1 werden die einzelnen Kontaktbuchsen 4 also zunächst in axialer Richtung 30 in die der Achse 10 ferner liegenden, eine größere lichte Breite 9b' aufweisenden Abschnitte 9b der Aufnahme 9 eingeführt, bis sich jener den Bereich 12 mit reduziertem Durchmesser aufweisende Abschnitt der Kontaktbuchsen 4 auf Höhe der Basisplatte 7 bzw. der Aufnahme 9 befindet.
  • Vorteilhafterweise weist jener für den Anschluss des elektrischen Leiters vorgesehene Endbereich 5 der Kontaktbuchse 4 einen Durchmesser bzw. eine lichte Breite auf, welcher/welche etwas größer als der restliche, in die Aufnahme 9 einzuführende Abschnitt der Kontaktbuchse 4 sowie größer als der Durchmesser bzw. lichte Breite 9b des von der Achse 10 weiter entfernten Abschnitts 9b der Aufnahme 9 ausgestaltet ist. Auf diese Weise kommen die axial in die Aufnahme 9 eingeführten Kontaktbuchsen 4 mit dem Bereich 12 des reduzierten Durchmessers zwangsläufig in jener Stellung am Abschnitt 9b zum Liegen, in welcher ein Verschieben und Fixieren der Kontaktbuchse 4 in Richtung der Achse 10 des Kontaktträgers 1 gemäß einem nachfolgend beschriebenen Mechanismus erfolgen kann. Selbstverständlich können die Kontaktbuchsen 4 auch jeweils einen über ihren gesamten Längsverlauf einheitlichen Durchmesser bzw. Querschnitt aufweisen, wobei eine die Montage ausführende Person dann jedoch darauf achten muss, dass die Kontaktbuchsen 4 mit ihrem Bereich 12 reduzierten Durchmessers bereits zumindest ein Stück weit radial in Richtung des achsnahen Abschnitts 9a der Aufnahme 9 eingeschoben werden, um ein Herausfallen der Kontaktbuchsen 4 aus der Basisplatte des Kontaktträgers 1 zu verhindern.
  • Bei der zweiten Ausführungsvariante gemäß 920 ist ein Verschieben und Fixieren der Kontaktbuchsen 4 aus einer Montageposition in eine achsnahe Betriebsstellung, in welcher die Kontaktbuchsen 4 in den Aufnahmen 9 axial gesichert sind, ebenfalls automatisiert ermöglicht, indem der Kontaktträger 1 hier nach Einführen in den Kragenteil 2 in diesem drehbar, beispielsweise um ca. 20° drehbar angeordnet ist und der Mantel 15 des Kragenteils 2 nach innen bzw. in Richtung der Achse 10 abstehende Anlaufschrägen 13 aufweist, durch welche die Kontaktbuchsen 4 beim Verdrehen des Kontaktträgers 1 in den Aufnahmen 9 in ihre achsnahen Betriebspositionen verschoben und dort fixiert werden.
  • Zu diesem Zweck sind an den die Kontaktbuchsen 4 teilweise ummantelnden Isolationswänden 8b des Kontaktträgers 1 Rastelemente 19 vorgesehen, hinter welche die jeweilige der Kontaktbuchse 4 zugeordnete Anlaufschräge 13 nach dem Verdrehen des Kontaktträgers 1 sicher verrastet. Um ein erneutes Lösen von Kontaktträger 1 vom Kragenteil 2 auszuschließen, ist diese Rastverbindung unlösbar ausgestaltet.
  • Die bisher beschriebene Funktionsweise der erfindungsgemäßen Steckvorrichtung ist am besten anhand der 12 und 13 nachzuvollziehen, welche jeweils eine Schnittdarstellung entlang der Linie B-B aus einer Seitenansicht der Steckvorrichtung gemäß 11 zeigen. Hierbei ist in 12 ein mit Kontaktbuchsen 4 bestückter, in den Kragenteil 2 eingeführter Kontaktträger 1 in Montagestellung dargestellt, während in 13 die achsnahe Betriebsposition der Kontaktbuchsen 4, also ein gegenüber dem Kragenteil 2 bereits um 20° im Uhrzeigersinn verdrehter Kontaktträger 1 gezeigt ist.
  • Wie hierbei erkennbar, weisen die erfindungsgemäßen Anlaufschrägen 13 jeweils Halteabschnitte 13a auf, welche auf einer der Achse 10 zugewandten Seite in ihrer Geometrie dem Querschnitt der Kontaktbuchsen 4 angepasst sind, im vorliegenden Ausführungsbeispiel entsprechend der runden Kontaktbuchsen 4 also einen kreissegmentförmigen Abschnitt aufweisen.
  • Ein Verdrehen der in Montageposition befindlichen, also noch ungesicherten Anordnung gemäß 12 in Richtung des Uhrzeigersinns bewirkt somit, dass sich die Halteabschnitte 13a der dem Kragenteil 2 zugehörigen Anlaufschrägen 13 beim Passieren der Rastelemente 19 des Kontaktträgers 1 jeweils geringfügig in einer zur Achse 10 zentrifugalen Richtung umbiegen bzw. weiten, um dann nach endgültigem Passieren der Rastelemente 19 in ihre Ausgangsstellung zurückzufedern und die in den Langlöchern bzw. Aufnahmen 9 geführten Kontaktbuchsen 4 gemäß 13 in ihre achsnahe Betriebsposition zu drücken und dort sicher zu fixieren. Die in 9 detaillierter ersichtlichen, an die Isolationswände 8b des Kontaktträgers 1 angeformten Rastelemente 19 verhindern hierbei ein erneutes Zurückdrehen des Kontaktträgers 1 entgegen dem Uhrzeigersinn und sichern die nun vollständig im achsnahen Abschnitt 9a der Aufnahme 9 gelandeten Kontaktbuchsen 4 vor einem erneuten Zurückgleiten in den achsferneren Abschnitt 9b der Aufnahme 9. Wie in 9 ersichtlich, erstrecken sich die Rastelemente 19 nicht über die gesamte axiale Länge der Isolationswände 8b, sondern sind in Form von relativ kurzen, der Basisplatte 7 benachbarten, im Wesentlichen in einer radial von der Achse 10 abweisenden Richtung verlaufenden Zacken ausgebildet.
  • Anstelle der in den vorliegenden Ausführungsbeispielen abgebildeten zungenförmigen Anlaufschrägen 13 können selbstverständlich auch andere Bauteile eingesetzt werden, welche sich in konstruktiver Hinsicht von dieser Ausführungsweise unterscheiden, jedoch die gleiche Funktion erfüllen, z. B. Spiralfeder- oder sonstige Kompressionselemente.
  • Um den Kontaktträger 1 nach dem Verdrehen am Kragenteil 2 in einer arretierten Stellung axial zu sichern, weist der Kontaktträger 1 des weiteren Anlauframpen 20 auf (siehe 10 und 14), welche mit ihren achsnormal verlaufenden Schenkeln 20b unter am Kragenteil 2 angeordnete Haltestege 21 schiebbar sind. Die Anlauframpen 20 weisen jeweils einen an der Basisplatte 7 angeformten, sich im Wesentlichen parallel zur Achse 10 des Kontaktträgers 1 erstreckenden Anlaufabschnitt 20a auf, welcher in der arretierten Stellung des Kontaktträgers 1 an den Haltestegen 21 des Kragenteils in Umfangsrichtung einen Anschlag findet.
  • Bei dieser Ausführungsvariante der erfindungsgemäßen Steckvorrichtung erübrigt sich also die axiale Sicherung des Kontaktträgers 1 am Kragenteil 2 durch eine Schraube 16, so wie im Ausführungsbeispiel gemäß 8 dargestellt, obwohl eine solche Schraube 16 oder ein anderes Sicherungselement erforderlichenfalls als zusätzliche Sicherungsmaßnahme vorgesehen sein kann.
  • Der beschriebene axiale Sicherungsmechanismus von Kontaktträger 1 und Kragenteil 2 zueinander ist am besten in den 14 und 15 ersichtlich. Hierbei zeigt 14 den soeben in den Kragenteil 2 eingesetzten Kontaktträger 1 in nicht arretierter, also axial beweglicher Stellung, während der Kontaktträger 1 gemäß 15 bereits um ca. 20° gegenüber dem Kragenteil 2 im Uhrzeigersinn verdreht wurde, sodass sich die Schenkel 20b der Anlauframpen 20 des Kontaktträgers 1 nun unterhalb der Haltestege 21 des Kragenteils 2 befinden, wobei die in einem Kontaktbereich der Kontur der Haltestege 21 entsprechenden Anlaufabschnitte 20a der Anlauframpen 20 an die Haltestege 21 anstoßen und dadurch die endgültige Stellung des Kontaktträgers 1 in seiner arretierten Position definieren. Die arretierte Stellung des Kontaktträgers 1 entspricht hierbei immer jener Anordnung, in welcher sich die Kontaktbuchsen 4 in ihrer achsnahen Betriebsstellung befinden.
  • Zur besseren Verständlichkeit des erfindungsgemäßen Arretierungsmechanismus ist der Kontaktträger 1 in den 14 und 15 ohne Kontaktbuchsen 4, also mit leeren Aufnahmen 9 abgebildet. Hierbei sind in der Draufsicht gemäß 15 auch die Anlaufschrägen 13 des Kragenteils 2 bzw. dessen Halteabschnitte 13a teilweise ersichtlich, welche die gedachten Kontaktbuchsen 4 in dieser arretierten Stellung sicher in den jeweils zugeordneten Abschnitten 9a der Aufnahmen 9 fixieren sollen.
  • Ein mit fünf schraublosen Kontaktbuchsen 4 bestückter, in den Kragenteil 2 eingeführter Kontaktträger 1 ist in 16 ersichtlich, wobei sich diese Anordnung gemäß 17 bereits in einer analog zu 15 arretierten Stellung befindet.
  • Nachdem der Kontaktträger 1 in beschriebener Weise am Kragenteil 2 arretiert wurde, wird zur Vervollständigung der erfindungsgemäßen elektrischen Steckvorrichtung noch ein Anschlussgehäuse 28 auf den Kragenteil 2 aufgesetzt und mittels einer an sich bekannten Rastverbindung 29 verrastet (siehe 11). Zu diesem Zweck weist der Mantel 15 des Kragenteils 2 auf seiner der Achse 10 abgewandten, also peripheren Seite mehrere über den Umfang verteilte Stegelemente 29a auf (siehe auch 9), welche im Falle eines Zusammenführens von Kragenteil 2 und Anschlussgehäuse 28 in entsprechende Ausnehmungen des Anschlussgehäuses 28 eingreifen. Diese Rastverbindung 29 kann mittels eines geeigneten Werkzeugs wie etwa eines Schraubendrehers wieder gelöst werden, um gegebenenfalls an den Leiteranschlussklemmen 6 der Kontaktbuchsen 4 manipulieren zu können.
  • Gemäß 19 weist die erfindungsgemäße elektrische Steckvorrichtung noch ein abdichtendes Abschlusselement 27 auf, welches mittels eines Gewindes 31 in an sich bekannter Weise am Anschlussgehäuse 28 befestigbar ist. Das Abschlusselement 27 besitzt eine zentrische Leitereinführungsöffnung 3 und vorzugsweise eine Zugentlastungsvorrichtung für ein in der Leitereinführungsöffnung 3 gehaltenes Kabel, auf welche an dieser Stelle nicht näher eingegangen sei.
  • Zum Schutz der elektrischen Steckvorrichtung vor Schmutz und Feuchtigkeit ist diese mit einer in den 18 und 19 abgebildeten Verschlussklappe 22 versehen, welche an einer trapezförmigen Halterung 23 des Kragenteils 2 beweglich angelenkt ist. Hierzu sind sowohl die Halterung 23 des Kragenteils 2 als auch ein Scharnierteil 22a der Verschlussklappe 22 mit korrespondierenden Öffnungen 26a, 26b versehen, durch welche ein Achselement 24 geführt wird, um welches ein in 9 ersichtliches Federelement 25 gewunden ist, welches die Verschlussklappe 22 selbsttätig in jene in den 18 und 19 abgebildete Stellung klappt, sodass also ein in Montageposition des Kontaktträgers 1 in Richtung eines an die elektrische Steckvorrichtung anzuschließenden (nicht dargestellten) komplementären Steckers weisender Kontaktendbereich 1b des Kontaktträgers 1 abgedeckt ist.
  • Der dem Kontaktendbereich 1b des Kontaktträgers 1 gegenüberliegende, vom Anschlussgehäuse 28 ummantelte und als Leitereinführungsbereich 1a bezeichnete Endbereich des Kontaktträgers 1 ist in einer bevorzugten Ausführungsweise einstückig mit der Basisplatte 7 und dem Kontaktendbereich 1b ausgebildet.
  • Im Sinne einer ökonomischen Fertigung ist es weiters vorgesehen, dass ein, in Richtung eines an die elektrische Steckvorrichtung anzuschließenden komplementären Steckers weisender, mit Kontaktöffnungen 32 versehener Frontbereich 2a der elektrischen Steckvorrichtung einstückig mit dem Kragenteil 2 ausgeführt ist (siehe z. B. 8 oder 19).
  • Anstelle der in der Schnittdarstellung gemäß 19 abgebildeten schraublosen Kontaktbuchsen 4 können selbstverständlich auch konventionelle Schraubkontaktbuchsen 4 am Kontaktträger 1 angeordnet sein, bei welchen ein elektrischer Leiter in an sich bekannter Weise mittels Schraubelementen 17 an den Endbereichen 5 der Kontaktbuchsen 4 befestigbar ist (siehe Draufsicht auf die Steckvorrichtung gemäß 20 sowie eine entsprechende Schnittdarstellung gemäß 21).
  • Es sei angemerkt, dass die anhand der zweiten Ausführungsvariante des Kontaktträgers 1 (921) geschilderten Verriegelungsmechanismen, und zwar sowohl der dem Verschieben und Fixieren der Kontaktbuchsen 4 aus einer Montageposition in eine achsnahe Betriebsstellung in den Aufnahmen 9 dienende Verriegelungsmechanismus mittels eines im mit Anlaufschrägen 13 versehenen Kragenteil 2 drehbaren, mit Rastelementen 19 versehenen Kontaktträgers 1, als auch jener Verriegelungsmechanismus, welcher den Kontaktträger 1 am Kragenteil 2 mittels Anlauframpen 20 und Haltestegen 21 gegen ein axiales Verschieben sichert, auch bei der eingangs anhand der 18 beschriebenen ersten Ausführungsvariante des Kontaktträgers 1 (offene anstelle geschlossener Aufnahmen 9) vorgesehen sein können.
  • Im Falle einer Vorsehung solcher im radialen Endbereich 1c des Kontaktträgers 1 offener Aufnahmen 9 bei gleichzeitiger Vorsehung eines erfindungsgemäßen Verriegelungsmechanismus wäre es in einer speziellen Ausführungsvariante auch möglich, die Langlöcher bzw. Aufnahmen 9 konisch auszugestalten. Konisch insofern, als zwei symmetrisch zur Langlochachse 9c verlaufende Seitenflächen 9d, 9e der Aufnahme 9 einen sich vom radialen Endbereich 1c der Basisplatte 7 in Richtung der Achse 10 des Kontaktträgers 1 konisch verjüngenden Verlauf aufweisen (siehe 22). Selbstverständlich muss die sich solchermaßen verengende Aufnahme 9 nicht symmetrisch bzw. konisch sein; wesentlich ist lediglich, dass die lichte Breite der Aufnahme 9 in Richtung zur Achse 10 des Kontaktträgers 1 abnimmt.
  • Der konisch verjüngte Verlauf der Aufnahme 9 ist hierbei lediglich minimal gehalten und in 22 zwecks besserer Erkennbarkeit übertrieben eingezeichnet, sodass eine von der Richtung des offenen Endbereichs 1c der Basisplatte 7 in die Aufnahme 9 eingesetzte Kontaktbuchse 4 leicht in die Aufnahme 9 bzw. das Langloch eingeführt und dort auch für die Zeitdauer dieses Montageschritts zuverlässig und mit ausreichender Pressung gehalten wird, bis schließlich mittels des geschilderten Verdreh- bzw. Verriegelungsmechanismus ein endgültiges Befördern der Kontaktbuchse 4 in deren achsnahe Betriebsstellung und dortiges Fixieren erfolgt.
  • Insbesondere bei einer Bauweise gemäß 22 wird ein schnelles manuelles Bestücken des Kontaktträgers 1 mit Kontaktbuchsen 4 ermöglicht, da die Kontaktbuchsen 4 in solchem Falle nicht axial in das Langloch bzw. die Aufnahme 9 eingefädelt werden müssen, sondern in effizienter Weise am Kontaktträger 1 aufmagaziniert werden können.
  • Eine Fortbildung der Bauweise des Kontaktträgers 1 gemäß 22 ist in 23 abgebildet, wobei die Aufnahme 9 in schlüssellochähnlicher Form ausgestaltet ist. Hier wurde der konische Verlauf der Seitenflächen 9d, 9e der Aufnahme 9 etwas modifiziert, indem die Seitenflächen 9d, 9e jeweils in einem die lichte Breite der Aufnahme 9 verengenden Höcker 9g bzw. in einer dort zu messenden kleinsten lichten Breite 9g' enden, an welcher Stelle die Kontaktbuchsen 4 beim (aus im Wesentlichen in radialer Richtung erfolgenden) Bestücken des Kontaktträgers 1 aufgrund ihres etwas größeren Querschnitts zunächst zum Stoppen kommen und dort weiterhin mittels einer Presspassung gehalten werden, bis sie dann durch den geschilderten Verdreh- bzw. Verriegelungsmechanismus endgültig in deren achsnahe Betriebsstellung befördert werden und in dieser eine im Wesentlichen der Querschnittskontur der Kontaktbuchse 4 angepasste Kontaktfläche 9f kontaktieren.
  • Es ist auch möglich, dass dieses Befördern der Kontaktbuchsen 4 in die achsnahe Betriebsstellung bzw. zur Kontaktfläche 9f der Aufnahme 9 bereits während des manuellen Bestückens des Kontaktträgers 1 erfolgt, also ohne dass ein geschilderter Verdreh- bzw. Verriegelungsmechanismus vorgesehen sein muss.
  • Bei den Ausführungsvarianten des Kontaktträgers 1 gemäß den 22 und 23 muss der konische Verlauf der Seitenflächen 9d, 9e der Aufnahme 9 nicht notwendigerweise schon im äußersten Endbereich 1c der Basisplatte 7 beginnen, sondern kann in beliebigen Abschnitten der Aufnahme 9 angeordnet sein.
  • Bei der anhand von 23 erläuterten Ausführungsvariante der Aufnahme 9 muss nicht unbedingt eine abgebildete Schlüssellochform ausgestaltet sein. Eine solche ergibt sich lediglich im Falle runder Kontaktbuchsen. Sollten die Kontaktbuchsen jedoch einen eckigen oder polygonförmigen Querschnitt aufweisen, so würde die auf die kleinste lichte Breite 9g' der Aufnahme 9 folgende Kontaktfläche 9f in dazu korrespondierender Weise ebenfalls eckig oder polygonförmig ausgestaltet sein.
  • Selbstverständlich kann anstelle eines manuellen Bestückens des Kontaktträgers 1 mit Kontaktbuchsen 4 auch jeweils eine automatisierte Bestückung erfolgen.
  • Abschließend sei angemerkt, dass die Anzahl der der Kontaktbuchsen 4 in den abgebildeten Steckerbauweisen rein beispielhaft gewählt ist. Gebräuchlich sind z. B. drei-, vier- und fünfpolige Steckvorrichtungen, mittels welchen Geräte angeschlossen werden, die Drehstrom benötigen. Eine fünfpolige Ausführungsvariante ist in den 921 dargestellt, wobei Schutzleiter, Neutralleiter und Außenleiter an dieser Stelle nicht näher differenziert sind. In speziellen Anwendungsfällen kann jedoch auch auf die Vorsehung des Neutralleiters verzichtet werden, sodass die elektrische Steckvorrichtung lediglich vier Pole bzw. Kontaktbuchsen 4 aufweist.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 901841 U1 [0003]
    • - EP 610681 A2 [0003]
    • - DE 202005017978 U1 [0003]
    • - AT 8654 U [0050]

Claims (17)

  1. Elektrische Steckvorrichtung mit einem Kragenteil (2) und einem im bzw. am Kragenteil (2) angeordneten, Aufnahmen (9) für Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstifte (4) aufweisenden Kontaktträger (1), welche Aufnahmen (9) als in Richtung zur Achse (10) des Kontaktträgers (1), vorzugsweise radial zur Achse (10) des Kontaktträgers (1), verlaufende Langlöcher ausgebildet sind, die ein Einschieben der Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstifte (4) in deren achsnahe Betriebsstellung ermöglichen, dadurch gekennzeichnet, dass der Kragenteil (2) mit Anlaufschrägen (13) versehen ist, durch welche die Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstifte (4) bei Zusammenführen von Kontaktträger (1) und Kragenteil (2) in die Betriebsposition der elektrischen Steckvorrichtung in ihre achsnahen Betriebsstellungen in den Aufnahmen (9) geführt und/oder fixiert werden.
  2. Elektrische Steckvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmen (9) in ihren von der Achse (10) wegweisenden Endbereichen (1c) des Kontaktträgers (1) offen sind.
  3. Elektrische Steckvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktbuchsen (4) einen Bereich (12) mit reduziertem Durchmesser aufweisen, der das vorzugsweise radiale Einschieben der Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstifte (4) in die Aufnahmen (9) in Richtung achsnahe Betriebsstellung ermöglicht.
  4. Elektrische Steckvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die lichte Breite der Aufnahmen (9) in Richtung zur Achse (10) des Kontaktträgers (1) abnimmt.
  5. Elektrische Steckvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die in Richtung zur Achse (10) des Kontaktträgers (1) abnehmende lichte Breite der Aufnahmen (9) in einer kleinsten lichte Breite (9g') endet, welche zumindest geringfügig kleiner ist als der reduzierte Durchmesser der Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstifte (4) und sich die Aufnahmen (9) in einem daran anschließenden, der achsnahen Betriebsstellung der Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstifte (4) entsprechenden Bereich wieder auf eine im wesentlichen dem Querschnitt der Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstifte (4) entsprechende lichte Breite erweitern.
  6. Elektrische Steckvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmen (9) als umfangsseitig geschlossene Langlöcher ausgebildet sind und jede Kontaktbuchse (4) in der ihr zugeordneten Aufnahme (9) von einer Montagestellung, in welcher die Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstifte (4) in die Aufnahmen (9) steckbar sind, in eine achsnahe Betriebsstellung, in welcher die Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstifte (4) in den Aufnahmen (9) axial gesichert sind, verschiebbar ist.
  7. Elektrische Steckvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass jene Abschnitte (9b) der Aufnahmen (9), die weiter von der Achse (10) entfernt sind, eine größere lichte Breite (9b') aufweisen, als jene näher zur Achse (10) angeordneten Abschnitte (9a).
  8. Elektrische Steckvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstifte (4) jeweils einen Bereich (12) mit reduziertem Durchmesser aufweisen, der ein Einfädeln der Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstifte in den achsnahen Abschnitt (9a) der jeweiligen Aufnahme (9) ermöglicht.
  9. Elektrische Steckvorrichtung nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchmesser der Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstifte (4) in den nicht reduzierten Bereichen kleiner als die größere lichte Breite (9b') der Aufnahmen (9) ist, wobei vorzugsweise ein, in Einführrichtung der Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstifte (4) betrachtet, dem Bereich (12) mit reduziertem Durchmesser nachgeordneter Bereich der Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstifte (4) größer ist als eine lichte Breite (9a') des achsnahen Abschnitts (9a) und/oder größer ist als die lichte Breite (9b') des achsferneren Abschnitts (9b).
  10. Elektrische Steckvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Kontaktträger (1) drehbar im Kragenteil (2) angeordnet ist.
  11. Elektrische Steckvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Kragenteil (2) mit Anlaufschrägen (13) versehen ist, durch welche die Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstifte (4) beim Verdrehen des Kontaktträgers (1) in den Aufnahmen (9) in ihre achsnahen Betriebspositionen verschoben und/oder fixiert werden.
  12. Elektrische Steckvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass am Kontaktträger (1) Rastelemente (19) vorgesehen sind, hinter welche die jeweiligen der Kontaktbuchse (4) zugeordneten Anlaufschrägen (13) nach dem Verdrehen des Kontaktträgers (1) verrasten, vorzugsweise unlösbar verrasten.
  13. Elektrische Steckvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei den Rastelementen (19) um jede Kontaktbuchse (4) zumindest teilweise ummantelnde Isolationswände (8a, 8b) handelt.
  14. Elektrische Steckvorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Kontaktträger (1) Anlauframpen (20) aufweist, die beim Verdrehen des Kontaktträgers (1) unter am Kragenteil (2) angeordnete Haltestege (21) schiebbar sind.
  15. Elektrische Steckvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass Kragenteil (2) und Kontaktträger (1) miteinander verschraubt sind.
  16. Elektrische Steckvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass ein in Richtung eines an die elektrische Steckvorrichtung anzuschließenden komplementären Steckers weisender, mit Kontaktöffnungen (32) versehener Frontbereich (2a) der elektrischen Steckvorrichtung einstückig mit dem Kragenteil (2) ausgeführt ist.
  17. Elektrische Steckvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Anlaufschrägen (13) Halteabschnitte (13a) aufweisen, welche auf einer der Achse (10) zugewandten Seite in ihrer Geometrie dem Querschnitt der Kontaktbuchsen bzw. Kontaktstifte (4) angepasst sind, bei runden Kontaktbuchsen (4) kreissegmentförmig ausgeführt sind.
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