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DE102008006035B3 - Mikrotechnisches Bauelement zur Untersuchung einer fluidischen Probe und ein Verfahren zu dessen Herstellung - Google Patents

Mikrotechnisches Bauelement zur Untersuchung einer fluidischen Probe und ein Verfahren zu dessen Herstellung Download PDF

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DE102008006035B3
DE102008006035B3 DE200810006035 DE102008006035A DE102008006035B3 DE 102008006035 B3 DE102008006035 B3 DE 102008006035B3 DE 200810006035 DE200810006035 DE 200810006035 DE 102008006035 A DE102008006035 A DE 102008006035A DE 102008006035 B3 DE102008006035 B3 DE 102008006035B3
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microchannel
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substrate
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DE200810006035
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Inventor
Robert Faul
Christof STROHHÖFER
Anna Ohlander
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Fraunhofer Gesellschaft zur Foerderung der Angewandten Forschung eV
Original Assignee
Fraunhofer Gesellschaft zur Foerderung der Angewandten Forschung eV
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Abstract

Ein mikrotechnisches Bauelement zur Untersuchung einer Eigenschaft einer fluidischen Probe weist ein Substrat 110, eine Abdeckung 130, ein Funktionselement 140 und eine Schutzschicht 150 auf. In dem Substrat 110 mit einer Hauptoberfläche 112 ist ausgehend von der Hauptoberfläche 112 ein Mikrokanal 120 gebildet. Die Abdeckung 130 ist auf der Hauptoberfläche 112 und über dem Mikrokanal 120 gebildet, um den Mikrokanal 120 von einer Umgebung abzutrennen und die fluidische Probe aufzunehmen. Das Funktionselement 140 ist in dem Mikrokanal 120 angeordnet, um die Eigenschaft einer in dem Mikrokanal 120 eingebrachten fluidischen Probe zu untersuchen. Die Schutzschicht 150 ist an dem Substrat 110 oder der Abdeckung 130 derart angeordnet, um das Funktionselement 140 gegenüber einer einfallenden gerichteten Strahlung 160 abzuschirmen.

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein mikrotechnisches Bauelement zur Untersuchung einer Eigenschaft einer fluidischen Probe und insbesondere auf ein mikrotechnisches Bauelement und eine Anordnung zur Messung von biologischen, biochemischen oder chemischen Funktionen (Bio-BE). Ferner bezieht sich die vorliegende Erfindung auf ein Verfahren zur Herstellung eines solchen mikrotechnischen Bauelements.
  • Speziell im Anwendungsfeld der Diagnostik und Analyse von Seren oder allgemein zu testenden Probenmedien wie beispielsweise fluidische Proben in der Biologie, in der Biochemie oder in der Chemie werden zusehends miniaturisierte Komponenten entwickelt und eingesetzt. Die Miniaturisierung im Bereich biologischer, chemischer oder biochemischer Sensoren oder Analysemodule wird umso interessanter, je hochwertiger die zur Verarbeitung kommenden Reagenzien sind, so dass Einsparungen in dem Reagenzvolumen gleichzeitig auch signifikante Kosteneinsparungen mit sich bringen. Andererseits ist die Miniaturisierung in Fällen interessant, in denen nur kleine Mengen von Reaktionsseren zur Verwendung kommen sollen (Minimierung des benötigten Probenvolumens).
  • Ebenso von Bedeutung ist die Ausschaltung möglicher externer Kontaminationen durch ein vollständig abgeschlossenes System, sowie die Verminderung des Einflusses eines Operators auf den (bio-) chemischen Test und die Durchführung dieser Tests außerhalb von spezialisierten Laboratorien. Ein weiteres Ziel in der Diagnostik besteht darin, die Analysemodule kostengünstig zu realisieren, weshalb zuneh mend mikrotechnische Kunststoffbauelemente eingesetzt werden.
  • Mikrofluidische Module mit Mikrokanälen und Funktionselementen, die der Analyse der fluidischen Proben oder Seren dienen, sind im Stand der Technik bekannt. In EP 0938660 B1 ist ein Beispiel für eine kleine Reaktionskammer mit einem Fluidkanal offenbart, die zur optischen Transmissionsmessung dient und einen integrierten optischen Detektionsmechanismus aufweist, wobei der optische Detektionsmechanismus zur Bestimmung einer optischen Absorption des Probenfluids dient.
  • In vielen Fällen ist es wünschenswert, dass der Fluidkanal, der die fluidische Probenflüssigkeit aufnehmen kann, optisch einsehbar ist, um beispielsweise Verstopfung oder ähnliche Fehlfunktionen festzustellen. Andererseits ist die in dem integrierten optischen Detektionsmechanismus verwendete Struktur häufig sensitiv hinsichtlich einwirkender elektromagnetischer Strahlung (z. B. Licht aber auch UV-Strahlung). Diese Sensitivität hinsichtlich äußerer Strahlung wirkt sich dabei nachteilig auf die Messgenauigkeit aus. Ferner ist es insbesondere bei der längeren Lagerung derartiger mikrotechnischer Bauelemente sinnvoll, die zur Detektion dienenden vorzugsweise biologisch-elektrischen Funktionselemente ausreichend im Hinblick auf elektromagnetische Strahlung zu schützen, um damit deren Lebensdauer zu erhöhen. Da außerdem häufig spezifische Strahlung genutzt wird, um eine Sterilisation beispielsweise der Außenflächen einer solchen Messanordnung vorzunehmen, besteht die Gefahr, dass eine solche Strahlung die messtechnische Funktion des Funktionselements schädigend beeinflussen kann.
  • Die Patentveröffentlichung DE 10 2005 062 174 B3 betrifft einen Messchip für die Durchführung von Messungen der Transmission und/oder Emission und/oder Streuung von Licht durch eine Fluidprobe in einem Betreibergerät, wobei der Messchip eine aus einem transparenten Polymermaterial hergestellte Grundplatte aufweist, in der Grundplatte wenigstens eine Messzelle für die Aufnahme einer Fluidprobe und Fluidkanäle für die Zuführung und Abführung von Fluid zu und von der Messzelle vorgesehen sind und in und/oder an der Grundplatte außerhalb der Messzelle Spiegelflächen vorgesehen sind, die so angeordnet sind, dass sie von einer Fluidprobe in der Messzelle emittiertes und/oder gestreutes Licht aus dem Messchip, in Richtung eines in einem Betreibergerät vorgesehenen Lichtdetektors lenken.
  • Die Patentveröffentlichung US 7195036 B2 bezieht sich auf thermische Mikroventile für mikrointegrierte Bauelemente. Die Bewegung und das Mischen von Mikrotröpfchen durch Mikrokanäle wird unter Verwendung Silizium-basierter mikroskalierter Bauelemente durchgeführt. Solche mikroskalierten Bauelemente weisen Mikrotröpfchentransportkanäle, Reaktionsbereiche, Elektrophoresemodule und Strahlungsdetektoren auf. Die diskreten Tröpfchen werden differenziell erhitzt und gedreht durch geätzte Kanäle. Auf dem gleichen Substratmaterial werden elektronische Komponenten hergestellt, um zu ermöglichen, dass Sensoren und Steuerungsschaltungsanordnung in das gleiche Bauelement aufgenommen werden.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik besteht die Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, ein mikrotechnisches Bauelement zu schaffen, das ein Funktionselement vor einwirkender, gerichteter Strahlung schützt.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung nach Anspruch 1 und ein Verfahren nach Anspruch 22 gelöst.
  • Der Kerngedanke der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass eine Schutzschicht derart an das mikrotechnische Bauelement angeordnet wird, um das Funktionselement gegenüber einer einfallenden, gerichteten Strahlung abzuschirmen. Dabei weist die Schutzschicht vorzugsweise ein Material auf, das eine hohe Absorptionsrate für elektromagnetische Strahlung zeigt, wie dies zum Beispiel durch die Verwendung eines Metalls als Schutzschicht möglich ist. Die laterale Ausdehnung der Schutzschicht kann dabei derart gewählt sein, dass die Schutzschicht das Funktionselement lateral überragt, dass das Funktionselement durch die Schutzschicht vor der einwirkenden Strahlung geschützt ist. Elektrische Leiterbahnenverbindungen zum Funktionselement können je nach Ausbildungsform der Gesamtanordnung von einer Überdeckung durch die Schutzschicht frei bleiben. Ebenso braucht, wie weiter unten noch genauer beschrieben wird, auch nur ein gewisser Anteil des Funktionselements durch die Schutzschicht abgeschirmt werden.
  • Somit weisen Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung ein mikrotechnisches Bauelement auf, welches zur Untersuchung einer Eigenschaft einer fluidischen Probe geeignet ist und ein Substrat mit einer Hauptoberfläche aufweist, wobei ausgehend von der Hauptoberfläche ein Mikrokanal in dem Substrat gebildet ist. Ferner weist das mikrotechnische Bauelement eine Abdeckung auf, die auf der Hauptoberfläche und über dem Mikrokanal ausgebildet ist, um den Mikrokanal von einer Umgebung abzutrennen und zu schützen. Das Funktionselement, das in dem Mikrokanal angeordnet ist, ist ausgebildet, die Eigenschaft einer in dem Mikrokanal eingebrachten fluidischen Probe zu untersuchen. Schließlich ist die Schutzschicht an dem Substrat und/oder der Abdeckung angeordnet, um das Funktionselement gegenüber einer einfallenden, gerichteten Strahlung abzuschirmen.
  • Als einfallende Strahlung kann dabei allgemein jede Form von Strahlung in beliebigen Frequenzbereichen auftreten. Beispielsweise umfasst die einfallende Strahlung optische, Infrarot-, UV-, elektromagnetische, Radar-, Mikrowellen-, α-, β-, γ-, Röntgen-, Protonen-, Neutronen- und/oder Ionen-Strahlung. Als spezielles Beispiel kann die einfallende Strahlung auch eine spezifische Strahlung umfassen, die für RFID-Schreib- und/oder -Lesegeräte (RFID = radio frequency identification) verwendet wird. Die Schutzschicht sollte eine entsprechende Abschirmung hinsichtlich dieser spezifischen Strahlung gewährleisten. Optional könnte nämlich die Folientechnologie, die für die Abdeckung verwendet wird, derart ergänzt werden, dass ohne einen wesentlichen gesamtprozesstechnischen Mehraufwand eine Integration eines RFID-Tags auf der Abdeckung ermöglicht wird. Eine entsprechende Anpassung der Folientechnologie ist möglich. Als Strahlung wird zumindest eine von den oben genannten spezifischen Strahlungen verstanden. Im Allgemeinen kann die Strahlung jedoch auch als eine Summe von Strahlungsanteilen verstanden werden.
  • Die „gerichtete" Strahlung weist dabei lediglich eine Vorzugsrichtung auf, wobei einzelne Strahlanteile (z. B. gestreute ungerichtete Anteile) von der Vorzugsrichtung abweichen können, so dass es nicht erforderlich ist, dass streng parallele Strahlen vorliegen. Die Gerichtetheit der Strahlung kann also dadurch spezifiziert werden, dass die Richtungsverteilung der Strahlung (Intensitätsverteilung) eine Vorzugsrichtung aufweist, in der beispielsweise zumindest die Hälfte der Strahlungsintensität der gesamten Strahlung abgestrahlt wird.
  • Darüber hinaus kann die Schutzschicht auch auf eine Strahlung unabhängig von der Einstrahlrichtung abschirmend wirken, wenn diese Strahlung niederenergetisch ist, wie z. B. gestreute Anteile von elektro-magnetischen Feldern von Kommunikationssignalen, wie von Radiowellen oder Mobilfunksignalen, und der Abstand zwischen der Schutzschicht und dem Funktionselement sehr klein ist. Der Grund dafür ist, dass die Oberfläche der Schutzschicht für solche Strahlung als Äquipotentialebene wirksam ist und so ein Umgebungsbereich zu der Schutzschicht, dessen Abmessungen u. a. von der Energie des Strahlungsfeldes abhängen, abgeschirmt werden kann, vorzugsweise wenn die Schutzschicht mit einem Bezugspotenzial, z. B. Masse, elektrisch verbunden ist.
  • Schließlich kann ein Mikrokanal im Allgemeinen als ein Fluidkanal oder vorzugsweise ein Mikrofluidkanal verstanden werden, der vorzugsweise eine kleine Geometrie aufweist, wobei klein sich auf eine Kanalbreite und Kanaltiefe bezieht, die unterhalb von Maximalwerten liegt. Eine maximale Kanalbreite kann beispielsweise unterhalb 10 mm oder bei 2 mm und eine maximale Kanaltiefe bei 1 mm liegen. Dementsprechend können Mikrokanäle beispielsweise eine Kanalbreite von 300 μm und eine Kanaltiefe von ca. 200 μm aufweisen. Diese geometrische Eingrenzung kann bei anderen Ausführungsbeispielen jedoch variieren. Ferner ist es möglich, dass der Fluidkanal entlang seines Verlaufs hinsichtlich der Breite und/oder hinsichtlich der Tiefe variieren kann. Das hat beispielsweise den Vorteil, dass durch eine Variation der Querschnittsfläche (senkrecht zur Flussrichtung) des Fluidkanals eine Veränderung der Fließgeschwindigkeit des Fluids durch den Kanal erreicht werden kann. So kann beispielsweise die Fließgeschwindigkeit des Fluids in der Nähe des Funktionselements entweder erhöht oder verringert werden, indem an dieser Stelle der Kanalquerschnitt variiert wird.
  • Die Schutzschicht kann derart ausgebildet sein, dass deren Projektion auf eine Fläche senkrecht zur einfallenden Strahlung die entsprechende Projektion des Funktionselements seitlich überragt oder allgemein jenen Bereich überragt, der von der einfallenden Strahlung abgeschirmt werden soll. Bei weiteren Ausführungsbeispielen schirmt die Schutzschicht zusätzlich zu dem Funktionselement ebenfalls die mikrofluidische Probe hinsichtlich der einfallenden Strahlung ab.
  • Das Substrat (Grundkörper) mit dem Mikrokanal kann sowohl ein einstückiger als auch ein mehrstückiger, d. h. aus mehreren Teilen zusammengefügter, Körper sein. Das Substrat kann dabei beispielsweise Metall, Glas, Keramik, Silizium oder vorzugsweise auch einen Kunststoff aufweisen und in dem Substrat ist ein Linienzug einer Ausnehmung oder ein vertieftes Gebiet entlang der Hauptoberfläche des Substrats ausgebildet und die Ausnehmung wird nachfolgend als Fluidkanal bezeichnet. Der Fluidkanal weist zumindest eine Einlass- und eine Auslassstelle auf, oder anstelle der Einlass- oder Auslassstelle können optional ein oder mehrere Fluidreservoir-Gebiete ausgebildet sein, so dass durch den Fluidkanal ein Fluid strömen kann.
  • Entlang des Fluidkanals ist zumindest ein Funktionsgebiet ausgebildet, in dem das Funktionselement in einer festen Verbindung mit einem Anordnungsteil verbunden ist. Das Anordnungsteil kann dabei entweder die Abdeckung oder auch das Substrat sein. Die Abdeckung kann beispielsweise als eine Trägerfolie ausgebildet sein und vorzugsweise einen Kunststoff aufweisen, wobei jedoch auch andere Werkstoffe (z. B. Glas) verwendet werden können.
  • Die Trägerfolie (Abdeckung) kann mit dem Grundkörper (Substrat) mittels einer optionalen Verbindungsschicht verbunden werden. Die Verbindungsschicht (z. B. eine Klebschicht) verbindet den Grundkörper und die Trägerfolie fluiddicht. Das Funktionselement kann beispielsweise auf jener Hauptoberfläche der Trägerfolie ausgebildet sein, die dem Fluidkanal zugewandt ist.
  • Das Funktionselement kann ebenfalls als eine integrierte Struktur, die mehrere Elemente aufweist, die verschiedene Untersuchungen an der fluidischen Probe vornehmen können, mit mehreren Einzelgebieten ausgebildet sein. Insgesamt ist das Funktionselement ein Element mit sensorischer bzw. messtechnischer Funktion (oder mehrerer Funktionen). Dazu ist es vorteilhaft, dass zumindest Teile des Funktionselements in einem wechselwirkenden Kontakt mit dem Fluid oder der fluidischen Probe, die sich vorübergehend in dem Fluidkanal befinden kann oder durch den Fluidkanal fließt, steht. Der wechselwirkende Kontakt kann beispielsweise einen elektrotechnischen nicht-Ohm'schen Kontakt umfassen. Außerdem kann das Funktionselement in sich mehrere Schichten aufweisen, so z. B. eine leitfähige metallische Schicht, eine Isolationsschicht, die einen ohmschen Stromfluss von der metallischen Schicht in das Fluid verhindert, sowie immobilisierte biologische, biochemische und/oder chemische Schichten umfassen. Der wechselwirkende Kontakt ist allgemein derart ausgebildet, dass wenigstens eine Eigenschaft der fluidischen Probe mittels der sensorischen Eigenschaft des Funktionselements zu einem elektrotechnischen Nutzsignal führt.
  • Die Schutzschicht, die auch als eine Funktionsschicht bezeichnet werden kann, weist beispielsweise ein Metall oder verallgemeinert einen Werkstoff auf, der für Strahlung im erweiterten optischen Bereich oder für die oben beschriebenen spezifischen Strahlungen (z. B. ein bestimmtes Spektrum einer elektromagnetischen Strahlung) dicht (undurchlässig) und/oder elektrisch leitfähig ist. Als erweiterter optischer Bereich werden dabei Spektralbereiche bezeichnet, die über den menschlich sichtbaren Bereich hinausgehen, die menschlich sichtbaren Bereiche jedoch mit einschließen. Um eine Abschirmung hinsichtlich eines möglichst breiten Frequenzbereichs zu erreichen, kann die Schutzschicht eine innere Strukturierung aufweisen, die beispielsweise verschiedene Schichten umfasst, wobei jede der Schichten eine besonders effiziente Abschirmung hinsichtlich eines Frequenzbereichs sicherstellt. Es können ebenfalls Schichten als Korrosionsschutz oder als Haftungsschicht für die elektromagnetisch dichte Schicht ausgebildet sein. Die Abschirmung kann zum einen durch eine Absorption der elekt romagnetischen Strahlung bewirkt werden oder aber auch durch eine Reflexion der elektromagnetischen Strahlung. Letzterer Fall weist den Vorteil auf, dass es zu keiner oder nur zu einer geringen Erwärmung der Schutzschicht kommt.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der Anordnung hat eine Trägerfolie als Abdeckung integriert, die eine Schichtdicke von weniger als 1 mm oder beispielsweise weniger als 150 μm aufweist. Beispielhaft kann die Schichtdicke in einem Bereich zwischen 1 μm und 500 μm oder in einem Bereich zwischen 10 μm und 200 μm oder vorzugsweise in einem Bereich zwischen 25 μm und 125 μm liegen. Die Schutzschicht kann außerdem beispielsweise ein Polymermaterial aufweisen. Je nach Dicke kann die Abdeckung mehr oder weniger flexibel ausgebildet sein. Ebenso kann der Grundkörper aus einer Folie mit einer Schichtdicke von weniger als 2 mm oder weniger als 200 μm gebildet sein.
  • Ein wesentliches erfindungsgemäßes Merkmal aller Ausführungsbeispiele ist, dass die Schutzschicht zumindest wesentliche funktionale Teilgebiete des biologischen bzw. chemischen oder biochemischen Funktionselements überdeckt (hinsichtlich einer Projektionsfläche senkrecht zur Einstrahlrichtung der gerichteten Strahlung). Die wesentlichen funktionalen Teilgebiete des Funktionselements bezeichnen dabei zumindest jene Teilgebiete der geometrischen Ausdehnung des Funktionselements, in dem die für die sensorische bzw. messtechnische Funktion wesentliche Wechselwirkung zwischen dem Fluid und dem Funktionselement stattfindet.
  • Um eine Definition des Begriffs „überdecken" zu erhalten, sind zwei Gesichtspunkte zu berücksichtigen:
    • (A) Das Funktionselement enthält Gebiete, die für die biologisch-chemisch-elektrische Wechselwirkung mit der fluidischen Probe einen funktionalen Beitrag liefern und andere Gebiete, die zum Beispiel nur der Verdrahtung die nen, ohne jedoch einen nennenswerten Beitrag zum Nutzsignal zu liefern. Die Summe aller sensorisch wechselwirkenden Gebiete haben, projiziert auf eine Fläche senkrecht zur einfallenden Strahlung, eine Fläche A1 und die Summe aller als Schutzschicht wirkende Gebiete haben eine Fläche A2, wobei die Fläche A2 wiederum durch eine Projektion auf eine Fläche senkrecht zur einfallenden Strahlung gemessen wird. Die Relation zwischen der Fläche A1 und A2 sollte derart sein, dass A2 wenigstens 60%, wenigstens 80%, wenigstens 90% oder vorteilhafterweise jedoch mehr als 100% von der Fläche A1 beträgt, so dass die Fläche A1 vorzugsweise vollständig von der Fläche A2 abgeschirmt wird.
    • (B) Ein weiterer Aspekt, der bei der Überdeckung eine Rolle spielt, ist dadurch gegeben, dass die Abschirmung insbesondere bei einer Strahlung, die aus einem gegen 90° gehenden Winkel α erfolgt, um so besser abgeschirmt wird, je weniger Abstand zwischen dem Funktionselement und der Schutzschicht vorliegt. Beispielsweise haben Folien mit einer Schichtdicke von ca. 50 μm einen prinzipiellen Vorteil bei derart schräg einfallender Strahlung gegenüber Folien, die eine größere Schichtdicke aufweisen.
  • Somit kann beispielsweise der Begriff „Überdecken" beschreiben, dass die Geometrie der Schutzschicht, die beispielsweise auf der Trägerfolie ausgebildet ist, mindestens die Fläche des wesentlichen funktionalen Teilgebiets des Funktionselements umfasst, wobei die Schutzschicht beispielsweise auf der einen Seite und das Funktionselement auf der gegenüberliegenden Seite der Abdeckung angeordnet sein kann.
  • Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend Bezug nehmend auf die beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine Querschnittsansicht eines mikrotechnischen Bauelements gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
  • 2 eine Querschnittsansicht des in 1 gezeigten mikrotechnischen Bauelements mit einer optionalen Verbindungsschicht;
  • 3A, B Draufsichten auf die in 1 und 2 gezeigten mikrotechnischen Bauelemente;
  • 4 eine Veranschaulichung der Abschirmung des Funktionselements vor einer einfallenden, gerichteten Strahlung;
  • 5 ein mikrotechnisches Bauelement gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel, bei dem die Schutzschicht an einer Unterseite angeordnet ist;
  • 6 eine Querschnittsansicht eines mikrotechnischen Bauelements, bei dem die Schutzschicht in dem Mikrokanal ausgebildet ist; und
  • 7 eine Querschnittsansicht eines mikrotechnischen Bauelements gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel mit einer zusätzlichen Folienschicht.
  • Bezüglich der nachfolgenden Beschreibung sollte beachtet werden, dass bei den unterschiedlichen Ausführungsbeispielen gleiche oder gleichwirkende Funktionselemente gleiche Bezugszeichen aufweisen und somit die Beschreibung dieser Funktionselemente in den verschiedenen der nachfolgend dargestellten Ausführungsbeispiele untereinander austauschbar sind.
  • 1 zeigt eine Querschnittsansicht eines mikrotechnischen Bauelements, das ein Substrat 110 aufweist, wobei an einer Hauptoberfläche 112 zumindest ein Mikrokanal 120 in dem Substrat 110 ausgebildet ist. Auf der Hauptoberfläche 112 des Substrats 110 ist eine Abdeckung 130 derart ausgebildet, dass die Abdeckung 130 den Mikrokanal 120 überdeckt, so dass der Mikrokanal 120 durch die Abdeckung 130 von einer Umgebung getrennt ist – mit Ausnahme eventuell vorhandener Ein- und Auslassstellen des Mikrokanals 120, die jedoch von der Querschnittsebene entfernt angeordnet sind (siehe 3B unten). An zumindest einer der den Mikrokanal 120 umschließenden Oberfläche ist ein Funktionselement 140 angeordnet und das Funktionselement 140 ist ausgebildet, um Eigenschaften einer in dem Mikrokanal 120 eingebrachten fluidischen Probe zu untersuchen. Auf der Abdeckung 130 ist an zumindest einem Bereich eine Schutzschicht 150 auf der dem Mikrokanal 120 gegenüberliegenden Seite angeordnet, so dass das Funktionselement 140 vor einer einfallenden, gerichteten Strahlung 160 abschirmbar ist.
  • Bei der in 1 gezeigten Ausführungsform sind also die Schutzschicht 150 und das Funktionselement 140 gegenüberliegend der Abdeckung 130 angeordnet (im Sinne von Vorder- und Rückseite bzw. erster und zweiter Hauptoberfläche der Abdeckung 130 oder Trägerfolie).
  • 2 zeigt eine Querschnittsansicht des mikrotechnischen Bauelements, wie es in der 1 gezeigt ist, welches jedoch eine optionale Verbindungsschicht 170 aufweist, die zwischen dem Substrat 110 und der Abdeckung 130 ausgebildet ist. Die Verbindungsschicht 170 kann beispielsweise dazu dienen, das Substrat 110 mit der Abdeckung 130 flüssigkeitsdicht zu verbinden, so dass eine in dem Mikrokanal 120 eingebrachte mikrofluidische Probe aus dem Kanal nicht entweichen kann. Die Verbindungsschicht 170 kann beispielsweise entlang der ersten Hauptoberfläche 112 in jenen Gebieten ausgebildet werden, in denen das Substrat 110 die Abdeckung 130 in der 1 kontaktiert. Bei den gezeigten Querschnittsansichten ist zu beachten, dass sich der Mikro kanal 120 beispielsweise senkrecht zur Zeichenebene erstrecken kann.
  • Das Funktionselement 140 weist eine erste seitliche Ausdehnung l1 und die Schutzschicht 150 eine zweite seitliche Ausdehnung l2 auf, wobei die zweite seitliche Ausdehnung l2 größer ist als die erste seitliche Ausdehnung l1, um eine Abschirmung des Funktionselements 140 vor der einfallenden gerichteten Strahlung 160 zu erreichen. Die Differenz zwischen den seitlichen Ausdehnungen (l1–l2) ist beispielsweise derart gewählt, dass in Abhängigkeit von einem Einfallswinkel der einfallenden gerichteten Strahlung 160 das Funktionselement 140 geschützt ist. Die zweite seitliche Ausdehnung l2 der Schutzschicht 150 liegt beispielsweise in einem Bereich, der größer ist als l1 und kleiner als das Zehnfache oder Fünffache oder Zweifache der ersten seitlichen Ausdehnung l1 ist, so dass l1 < l2 < n·l1, wobei der Faktor n beispielsweise in dem Bereich zwischen 0,1 und 10 oder zwischen 1 und 10 oder zwischen 2 und 5 liegt oder n = 2, n = 5 oder n = 10 gilt. Optional kann 12 auch kleiner sein als 11 (z. B. ist l2 in einem Bereich von 0,3·l1 bis l1 oder 0,6·l1 bis l1), wobei zumindest eine teilweise Abschirmung der Funktionsschicht 140 gewährleistet bleibt. Ferner können die Schutzschicht 150 und die Funktionsschicht 140 derart ausgebildet sein, dass ihre Flächemittelpunkte bzgl. der Hauptoberfläche 112 übereinstimmen.
  • Die Abdeckung 130 weist eine Schichtdicke dA auf, die beispielsweise kleiner als 1 mm, kleiner 300 μm oder kleiner 150 μm ist oder dA liegt in dem Bereich zwischen 1 μm und 500 μm oder zwischen 20 μm und 200 μm oder bei ungefähr 25 μm oder 50 μm oder 125 μm. Das Substrat 110 weist eine Schichtdicke dS auf, wobei dS kleiner als 2 mm oder kleiner 500 μm oder kleiner 200 μm gewählt sein kann.
  • Die 3A zeigt eine erste Draufsicht des mikrotechnischen Bauelements, wie es in den 1 und 2 gezeigt wurde, mit einer Blickrichtung auf die Hauptoberfläche 112.
  • Bei diesem Ausführungsbeispiel weist der Mikrokanal 120 eine längliche kanalförmige Form auf, die sich entlang des Substrats 110 erstreckt. In dieser Draufsicht auf die Hauptoberfläche 112 weist die Schutzschicht 150 eine Fläche auf, die die Fläche des Funktionselements 140 überdeckt, so dass das Funktionselement 140 bei einer auf die Hauptoberfläche senkrecht einfallenden Strahlung durch die Schutzschicht 150 abgeschirmt ist. Die erste seitliche Länge l1 des Funktionselements ist wiederum kleiner gewählt als die zweite seitliche Länge l2 der Schutzschicht 150. Das Funktionselement 140 weist ferner eine erste Breitenausdehnung b1 auf und die Schutzschicht 150 weist eine zweite Breitenausdehnung b2 auf. Wie bei der ersten und zweiten Längenausdehnung l1 und l2 ist ebenfalls die zweite Breitenausdehnung b2 größer gewählt als die erste Breitenausdehnung b1 (b2 > b1), so dass, wie oben bereits beschrieben, das Funktionselement 140 in dieser Draufsicht eine kleinere Fläche aufweist als die Schutzschicht 150. Die Breitenausdehnungen beispielsweise so gewählt werden, dass b1 < b2 < m·b1, wobei der Faktor m im Bereich zwischen 1 und 10 liegt oder beispielsweise m = 2, 5 oder 10 gilt.
  • Wie bereits beschrieben, braucht die Abdeckung auch nur teilweise realisiert zu werden, so dass der Prozentsatz von strahlungsgeschützten Anteilen zu ungeschützten Anteilen an der Gesamtfläche der sensorischen Gebiete des Funktionselements 140 möglichst groß, d. h. beispielsweise 60%, 80%, 90% oder vorteilhafterweise (wie zuvor beschrieben) mehr als 100% beträgt.
  • Ferner zeigt die 3A ein Ausführungsbeispiel, bei dem der Mikrokanal 120 eine variable Kanalbreite aufweist. In Richtung eines Flusses einer mikrofluidischen Probe kann beispielsweise der Mikrokanal 120 sich vor und/oder nach dem Passieren des Funktionselements 140 verbreitern oder verkleinern – beispielsweise von einer ersten Kanalbreite k1 auf eine zweite Kanalbreite k2. Ähnlich wie die Kanalbreite ist es bei weiteren Ausführungsbeispielen ebenfalls möglich, dass die Kanaltiefe variabel ist, so dass sich für die mikrofluidische Probe (Serum) entlang des Mikrokanals 120 unterschiedliche Querschnittsflächen des Mikrokanals 120 ergeben. Die variable Kanalbreite und/oder variable Kanaltiefe kann dahingehend vorteilhaft sein, dass dadurch unterschiedliche Fließgeschwindigkeiten der fluidischen Probe durch den Mikrokanal 120 erreicht werden können, so dass beispielsweise eine geringere Fließgeschwindigkeit in der Nähe des Funktionselements 140 oder eine höhere Flussgeschwindigkeit in der Nähe des Funktionselements 140 erreicht werden kann. In Abhängigkeit der speziellen Messung durch das Funktionselement 140, kann somit die Fließgeschwindigkeit eines Fluids eingestellt werden.
  • Die gezeigten Formen stellen nur ein Beispiel dar, das einer Veranschaulichung dient und bei weiteren Ausführungsbeispielen ist die Form der Schutzschicht 150 und/oder des Funktionselements 140 anders gewählt, wobei jedoch immer noch sichergestellt ist, dass der Strahlengang der einfallenden Strahlung 160 das Funktionselement 140 nicht direkt treffen kann (d. h. das Funktionselement 140 bleibt unzugänglich für die Strahlung 160).
  • 3B zeigt eine Draufsicht auf das Substrat 110 mit dem Fluidkanal (Mikrokanal) 120, der sich zwischen einer Fluid-Einlassstelle 122 und einer Fluid-Auslassstelle 124 erstreckt. Bei dem in 3B gezeigten Ausführungsbeispiel ist entlang des Fluidkanals 120 nahezu mittig das Funktionselement 140, das (teilweise) durch die Schutzschicht 150 überdeckt wird, angeordnet. An der Schutzschicht 150 ist optional eine elektrische Verbindung 153 angebracht, die beispielsweise als Erdung der Schutzschicht 150 dient. Ferner ist das Funktionselement 140 zwischen einer Eingangsverbindung 142 und einer Ausgangsverbindung 144 angeordnet und mit diesen elektrisch verbunden, um beispielsweise die Funktionsschicht anzusteuern bzw. Sensorsignale zu erhalten. Der Schnitt S gibt die Schnittebene an, entlang derer die 1 und 2 gezeigt sind.
  • Die elektrische Zuleitung bzw. die elektrische Verbindung 153 zu der dann metallischen Schutzschicht kann je nach dem Spektrum der Strahlung u. U. sinnvoll sein. Dies gilt insbesondere für Strahlung, die elektrisch geladene Teilchen aufweist (z. B. Ionenstrahlung) oder ionisierend wirkt.
  • Die Form des Fluidkanals 120 kann (wie zuvor beschrieben) bei anderen Ausführungsbeispielen variabel gestaltet sein, das heißt, der Fluidkanal 120 kann zusätzlich zu den Variationen in der Kanalbreite oder Kanaltiefe auch hinsichtlich der Form anders gestaltet sein (z. B. sich meanderförmig erstrecken). Ebenfalls können weitere Funktionselemente entlang des Fluidkanals 120 angeordnet sein.
  • Die 4 zeigt wiederum eine Querschnittsansicht des mikrotechnischen Bauelements, wie es in der 1 gezeigt ist, wobei die 4 eine unterschiedliche Einstrahlrichtung der gerichteten Strahlung 160 veranschaulicht. Abweichend von dem Ausführungsbeispiel, wie es in der 1 gezeigt ist, fällt die gerichtete Strahlung 160 in dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel unter einem Winkel α auf die erste Hauptoberfläche 112 des mikrotechnischen Bauelements ein. Ferner ist aus der 4 ersichtlich, dass die Schutzschicht 150 das Funktionselement 140 derart überragt, dass die gerichtete Strahlung 160 von der Schutzschicht 150 abgeschirmt wird, solange der Einfallswinkel α kleiner ist als ein erster seitlicher Begrenzungswinkel β1 (gemessen in der gleichen Weise, z. B. im Uhrzeigersinn von der Flächennormalen, wie α).
  • Die erfindungsgemäßen geometrischen Abmaße können auch wie folgt beschrieben werden. Bei einer Projektion auf einer Fläche senkrecht zur der einfallenden, gerichteten Strahlung 160 das Funktionselement 140 eine erste projizierte Fläche A1 und die Schutzschicht 150 eine zweite projizierte Fläche A2 ein. Bezogen auf diese projizierten Flächen A1 und A2, ist die Schutzschicht 150 derart ausge bildet, dass die erste projizierte Fläche A1 innerhalb der zweiten projizierten Fläche A2 liegt. Beispielsweise kann die zweite projizierte Fläche A2 die erste projizierte Fläche um 30% oder 50% oder 100% oder 500% übersteigen oder ein Verhältnis eines Flächeninhalts der zweiten projizierten Fläche A2 zu einem Flächeninhalt der ersten projizierten Fläche A1 liegt in einem Bereich zwischen 0,3 und 10 oder in einem Bereich zwischen 0,6 und 5 oder in einem Bereich zischen 1 und 2. Die Randkurven der ersten und zweiten projizierten Fläche A1 und A2 weisen beispielsweise einen minimalen Abstand auf, der zumindest 1%, 10%, 50% oder mehr als 100% eines Umfangs einer Randkurve der ersten projizierten Fläche A1 umfasst. Es ist dabei vorteilhaft, wenn die zweite projizierte Fläche A2 der Abschirmung 150 auch bei einer Variation des Einfallswinkels α um 30%, 50% oder 100% größer bleibt als die erste projizierte Fläche A1 des Funktionselements 140.
  • Bei dem in 4 gezeigten Ausführungsbeispiel fällt die gerichtete Strahlung 160 in einem Winkel α ein, der in Uhrzeigerrichtung von einer Flächennormalen 190 der Hauptoberfläche 112 gemessen ist. Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel kann die gerichtete Strahlung 160 ebenfalls von einem Winkel entgegengesetzt der Uhrzeigerrichtung von der Flächennormalen 190 abweichen, in diesem Fall weist die Schutzschicht 150 eine ausreichende Abschirmung für das Funktionselement 140 auf, so lange der entgegen dem Uhrzeigersinn gemessene Winkel der einfallenden Strahlung 160 kleiner ist als ein seitlicher Begrenzungswinkel β2. Der erste und zweite seitliche Begrenzungswinkel β1, β2 ist, wie aus der 4 ersichtlich ist, dadurch einstellbar, dass die seitliche Ausdehnung l2 (siehe 2) der Schutzschicht entsprechend größer oder kleiner gewählt wird, so dass in Abhängigkeit von einem jeweiligen Anwendungsfall (Winkelbereich der zu erwartenden einfallenden, gerichteten Strahlung 160) ein ausreichender Schutz gewährleistet werden kann. Optional kann die Schutzschicht 160 auch ganzflächig über die erste Hauptoberfläche 112 ausgebildet sein. Es kann jedoch vorteilhaft sein, die Schutzschicht 160 nur über einen solchen Bereich auszubilden, der einen ausreichenden Schutz für die einfallende Strahlung (oder deren Winkelbereich) bietet – ansonsten aber ein möglichst großes Gebiet des Mikrokanals optisch einsehbar lässt (von der ersten Hauptoberfläche 112 aus).
  • 5 zeigt eine Querschnittsansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung, bei dem die Schutzschicht 150 auf der der Hauptoberfläche 112 gegenüberliegenden Seite 114 ausgebildet ist. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist wiederum eine optionale Verbindungsschicht 170 zwischen dem Substrat 110 und der Abdeckung 130 ausgebildet. Das Funktionselement 140 ist an der dem Kanal 120 zugewandten Seite der Abdeckung 130 angeordnet. Dieses Ausführungsbeispiel ist dahingehend vorteilhaft, dass die Schutzschicht 150 eine Abschirmung vor der einfallenden Strahlung 160 bewirkt, wobei die einfallende gerichtete Strahlung 160 von der gegenüberliegenden Seite 114 geschieht bzw. in diesem Fall zu erwarten ist. Die Ausbildung der Schutzschicht 150 auf der gegenüberliegenden Seite 114 ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn das Substrat 110 hinsichtlich der einfallenden Strahlung 160 durchlässig (transparent) ist und somit die Gefahr gegeben ist, dass das Funktionselement 140 von der einfallenden gerichteten Strahlung 160 beeinträchtigt werden könnte.
  • 6 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel, bei dem die gerichtete, einfallende Strahlung 160 von der gegenüberliegenden Seite 114 aus erfolgt. Zwischen dem Substrat 110 und der Abdeckung 130 ist wiederum eine optionale Verbindungsschicht 170 angeordnet und das Funktionselement 140 ist auf der dem Kanal 120 zugewandten Seite der Abdeckung 130 ausgebildet. Auf der dem Funktionselement 140 gegenüberliegenden Seite des Kanals 120 ist bei diesem Ausführungsbeispiel die Schutzschicht 150 derart ausgebildet, dass sie eine Abschirmung hinsichtlich der einfallenden, gerichteten Strahlung 160 für das Funktionselement 140 bietet. Ähnlich wie bei dem Ausführungsbeispiel, welches in der 4 gezeigt wurde, kann die einfallende, gerichtete Strahlung 160 unter einem Winkel α auf die gegenüberliegende Seite 114 einstrahlen, wobei der Winkel α dem Schnittwinkel entspricht, den die einfallende, gerichtete Strahlung 160 mit einer Flächennormalen 194 der gegenüberliegenden Seite 114 bildet. Die laterale Ausdehnung (parallel zur gegenüberliegenden Seite 114) der Schutzschicht 150 ist dabei derart gewählt, dass die Schutzschicht 150 das Funktionselement 140 abschirmt. Dies ist der Fall, wenn die projizierte Fläche des Funktionselements 140 innerhalb der projizierten Fläche der Abschirmung 150 liegt, wobei die projizierte Fläche sich auf eine Projektion auf eine Fläche senkrecht zur Einstrahlrichtung der einfallenden, gerichteten Strahlung 160 bezieht (siehe auch Erklärungen zu 4). Es ist dabei vorteilhaft, wenn die projizierte Fläche der Abschirmung 150 auch bei einer Variation des Einfallswinkels α um 30%, 50% oder 100% größer bleibt als die projizierte Fläche des Funktionselements 140.
  • Die in der 5 und 6 gezeigten Ausführungsbeispiele sind in ihrer technischen Bedeutung vor allem dann sinnvoll, wenn das Substrat keinen Werkstoff (Material) aufweist, der gleiche oder äquivalente Eigenschaften wie die Schutzschicht 150 besitzt. Zum Beispiel könnte das Substrat 110 für jenen Spektralbereich der einfallenden, gerichteten Strahlung 160 durchlässig sein, so dass eine Beeinträchtigung des Funktionselements 140 auftreten könnte. In diesem Fall wäre das Ausbilden einer Schutzschicht 150 auf einer Oberfläche, die der einfallenden, gerichteten Strahlung 160 vom Funktionselement 140 aus gesehen zugewandt ist, sinnvoll.
  • Bei dem in 5 gezeigten Ausführungsbeispiel bedeutet gegenüberliegend also eine geometrische Anordnung, so dass die Schutzschicht 150 auf einer zweiten Hauptoberfläche des Substrats 110 angebracht ist, wobei die zweite Hauptoberfläche des Substrats 110 (Grundkörper) der der ersten Hauptoberfläche 112 (mit dem Fluidkanal) gegenüberliegenden Oberfläche entspricht. Die zweite Hauptoberfläche entspricht dabei jener Oberfläche, die in Richtung der gegenüberliegenden Seite 114 erscheint und die erste Hauptoberfläche entspricht der der Hauptoberfläche 112 zugewandten Seite.
  • In der in 6 gezeigten Ausführungsform bedeutet gegenüberliegend also eine geometrische Anordnung von Funktionselement 140 und Schutzschicht 150 im Sinne von erster Hauptoberfläche der Abdeckung 130 gegenüber einer auf dem Grund des Mikrokanals 120 (Fluidkanal) angebrachten Schutzschicht 150.
  • 7 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel, bei dem die einfallende, gerichtete Strahlung 160 von der Hauptoberfläche 112 auf das mikrotechnische Bauelement einstrahlt. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist wiederum eine Verbindungsschicht 170 zwischen dem Substrat 110 und der Abdeckung 130 ausgebildet. Das Funktionselement 140 ist wiederum auf der dem Kanal 120 zugewandten Seite der Abdeckung 130 angeordnet, so dass es bei einer in dem Kanal 120 eingebrachten fluidischen Probe Untersuchungen vornehmen kann. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist die Schutzschicht 150 auf der dem Funktionselement 140 gegenüberliegenden Seite der Abdeckung 130 angeordnet, so dass die Schutzschicht 150 eine Abschirmung für das Funktionselement 140 vor der einfallenden, gerichteten Strahlung 160 bewirkt. Bei dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Schutzschicht 150 ferner durch eine Trägerschicht 135, die beispielsweise eine Trägerfolie aufweisen kann, von einer Umgebung getrennt. Die Schutzschicht 150 ist demnach zwischen der Trägerfolie 135 und der Abdeckung 130 ausgebildet, so dass die einfallende, gerichtete Strahlung 160 zunächst die Trägerschicht 135 passiert bevor sie auf die Schutzschicht 150 trifft, die dann die einfallende, gerichtete Strahlung 160 abschirmt (absorbiert oder reflektiert).
  • Bei dieser Ausführungsform kann die Abdeckung 130, die wie gesagt eine Trägerfolie 135 aufweisen kann, einen mehrschichtigen Aufbau aufweisen, wobei die Schutzschicht 150 von wenigstens einer zusätzlichen Folienschicht (Trägerschicht 135) eingeschlossen ist. Die Trägerschicht 135 kann insbesondere elektrisch isolierendes Material, wie beispielsweise ein Polymer, aufweisen.
  • Sofern die einfallende, gerichtete Strahlung 160 sowohl von der gegenüberliegenden Seite 114 als auch von der Hauptoberfläche 112 aus auftritt, kann bei einem weiteren Ausführungsbeispiel die Schutzschicht 150 unterhalb als auch oberhalb (der Hauptoberfläche 112) des Funktionselements 140 vorhanden sein. Somit ist eine Kombination der mit den 4, 5 und 6 gezeigten Ausführungsbeispiele ebenfalls eine erfinderische Anordnung, wobei die geometrische Abmaße der Schutzschicht 150 oder der verschiedenen Schutzschichten 150 (an der Ober- und Unterseite) verschieden sein können und dem jeweiligen Einfallswinkel der einfallenden, gerichteten Strahlung 160 angepasst werden.
  • Bevorzugte Materialien für das Substrat 110 für die Abdeckung 130 und für die Trägerschicht 135 sind beispielsweise Kunststoffe oder Kunststoffverbindungen oder auch Kunststofffolien.
  • Die Schutzschicht 150 ist zumindest bereichsweise entlang der Hauptoberfläche 112 der Abdeckung 130 ausgebildet. Bei weiteren Ausführungsbeispielen kann sie jedoch auch ganzflächig ausgebildet werden und kann beispielsweise durch ein Bedampfen aufgebracht werden.
  • Die in den 1 bis 7 gezeigte Anordnung des Funktionselements 140 in dem Mikrokanal 120 stellt lediglich eine Möglichkeit dar, so dass bei weiteren Ausführungsbeispielen das Funktionselement 140 auf einem Boden oder Grund (d. h. auf der in der 1 gezeigten gegenüberliegenden Seite des Kanals) des Mikrokanals 120 oder an einer Seitenwand angeordnet sein kann. Bei einem Wechsel der Position des Funktionselements 140 ändert sich gleichzeitig auch die Position der Schutzschicht 150, so dass immer noch eine Abschirmung vor der gerichteten Strahlung 160 gewährleistet bleibt.
  • Die Schutzschicht 150 kann gleichzeitig mehrere Aufgaben erfüllen. Zum einen dient sie der elektromagnetischen Abschirmung, was beispielsweise durch ein Metall realisiert werden kann, und ist vorzugsweise optisch dicht. Ferner dient die Schutzschicht 150 zu einer Erhöhung der Sensitivität, da optische Strahlung aus der Umgebung nicht direkt auf das Funktionselement 140 einfallen kann, und somit können negative Einflüsse auf die Messung ausgeschlossen werden. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn das Nutzsignal bei einer elektrischen Messung sehr kleine Spannungswerte annimmt (z. B. μV oder nV) und folglich bereits von außen einfallende Strahlung die Messung störend beeinflussen kann. Bei Messungen im Nanovoltbereich können beispielsweise bereits kleinere von außen einfallende Lichtsignale die Messung negativ beeinflussen. Ferner kann die einfallende, gerichtete Strahlung 160, die auch hochenergetische Anteile aufweisen kann, die Biologie in der Funktionsschicht 140 beeinträchtigen oder die Lebensdauer des Funktionselements 140 deutlich verringern.
  • Ferner ist die Schutzschicht 150 auch dahingehend vorteilhaft, dass eine mittels einer ultravioletten Strahlung erfolgte Sterilisation des Mikrokanals 120 nicht oder kaum das Funktionselement 140 beeinträchtigt, wodurch es möglich wird, die Sterilisation auch mit einer hochenergetischen UV-Strahlung bzw. intensiver durchzuführen. Somit bietet die Schutzschicht 150 neben einer Erhöhung der messtechnischen Genauigkeit und der optischen Abschirmung, so dass die Biologie nicht beeinträchtigt wird, ebenfalls den Vorteil, dass die biologischen Proben während einer Sterilisation geschützt werden. Außerdem wird durch die optische Abschirmung auch die Lagerstabilität des mikro technischen Bauelements verlängert, da die einwirkende Strahlung 160 zu einer deutlichen Verkürzung der Funktionsfähigkeit des Funktionselements 140 führt.
  • Zusammenfassend, beschreibt die vorliegende Erfindung somit ein mikrotechnisches Bauelement und eine Anordnung zur Messung von biologischen, biochemischen und chemischen Funktionen bestehend aus einem Grundkörper (Substrat 110) mit einem in der Hauptoberfläche des Grundkörpers integrierten Fluidkanals (Mikrokanal 120), einer Verbindungsschicht 170 und einer Trägerfolie (Abdeckung 130), die auf ihrer ersten Hauptoberfläche ein Funktionselement 140 aufgebracht hat, das dem Mikrokanal 120 zugewandt ist und eine sensorische bzw. messtechnische Wechselwirkung mit dem Fluid aufweisen kann. Das mikrotechnische Bauelement ist dadurch gekennzeichnet, dass eine Funktionsschicht (Schutzschicht 150) so angeordnet ist, dass die Schutzschicht 150 zumindest wesentliche funktionale Teilgebiete des biologischen bzw. chemischen oder biochemischen Funktionselements 140 (sensorische Gebiete) hinsichtlich ihrer geometrischen Lage und Ausdehnung gegenüberliegend zum Funktionselement 140 dieses Funktionselement 140 überdeckt.
  • Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung umfassen ebenfalls ein Verfahren zur Herstellung des zuvor beschriebenen mikrotechnischen Bauelements. Dabei wird zunächst ein Substrat 110 mit einer Hauptoberfläche 112 bereitgestellt, wobei das Substrat 110 ausgehend von der Hauptoberfläche 112 einen Mikrokanal 120 aufweist. Ferner wird eine Abdeckung 130 auf die Hauptoberfläche 112 des Substrats 110 und über dem Mikrokanal 120 gebildet, um den Mikrokanal 120 von einer Umgebung abzutrennen. Bei dem Zusammenfügen des Substrats 110 und der Abdeckung 130 (inklusive des Funktionselements 140 und der Schutzschicht 150) kann im Herstellungsprozess eine Verbindungsschicht 170 verwendet werden. Enthält das Funktionselement 140 eine biologische Substanz (wie beispielsweise Antikörper), die durch Einwirkung einer Strahlung verändert oder zerstört werden würde, so bietet die Schutzschicht 150 ebenfalls eine Abschirmung. Das Herstellungsverfahren weist ebenfalls ein Anordnen eines Funktionselements 140 in dem Mikrokanal 120 auf, wobei das Anordnen derart geschieht, dass Eigenschaften einer in dem Mikrokanal 120 eingebrachten fluidischen Probe untersucht werden können. Schließlich weist das Verfahren ein Anordnen einer Schutzschicht 150 auf, die an dem Substrat 110 oder der Abdeckung 130 derart angeordnet wird, dass das Funktionselement 140 gegenüber einer einfallenden, gerichteten Strahlung 160 abgeschirmt wird.
  • Wenn das Funktionselement 140 eine metallische Leiterbahn (oder mehrere) aufweist, auf der die biologische Substanz immobilisiert ist und wenn eine messtechnische Erfassung der Wechselwirkung zwischen der fluidischen Probe und dem Funktionselement 140 über elektrische Signale erfolgt, so kann eine metallische Schutzschicht 150 auch als Abschirmung hinsichtlich elektrischer Störfelder genutzt werden. In diesem Hinblick kann auch eine Anordnung mit zwei Schutzschichten 150, die beispielsweise ober- und unterhalb des Funktionselements 140 angeordnet sind, von Vorteil sein. Ferner kann bei weiteren Ausführungsbeispielen die Schutzschicht 150 Materialien aufweisen, die andere physikalische Felder abschirmen, z. B. ein Magnetfeld, ein Wärmefeld etc.
  • Die Schutzschicht 140 kann beispielsweise auch dadurch ausgebildet sein, dass mikro-/nanostruktierte Muster auf der Oberfläche ausgebildet werden. Derartige Muster sind beispielsweise von Hologrammen oder diffraktiven optischen Elementen bekannt. Damit kann beispielsweise erreicht werden, dass die Schutzschicht für einen ersten Spektralbereich durchsichtig ist und für einen zweiten Spektralbereich Undurchsichtigkeit erzeugt werden kann. Ähnliches gilt z. B. auch für mehrschichtige Schutzschichten, die beispielsweise optische Filter aufweisen können.

Claims (25)

  1. Mikrotechnisches Bauelement zur Untersuchung einer Eigenschaft einer fluidischen Probe, mit folgenden Merkmalen: einem Substrat (110) mit einer Hauptoberfläche (112), wobei ausgehend von der Hauptoberfläche (112) ein Mikrokanal (120) in dem Substrat (110) gebildet ist; einer Abdeckung (130), die auf der Hauptoberfläche (112) und über dem Mikrokanal (120) gebildet ist, um den Mikrokanal (120) von einer Umgebung abzutrennen und die fluidische Probe aufzunehmen; einem Funktionselement (140), das in dem Mikrokanal (120) angeordnet ist, um die Eigenschaft einer in dem Mikrokanal (120) eingebrachten fluidischen Probe zu untersuchen; und einer Schutzschicht (150), die an dem Substrat (110) oder der Abdeckung (130) derart angeordnet ist, dass das Funktionselement (140) gegenüber einer einfallenden gerichteten Strahlung (160) abgeschirmt ist.
  2. Mikrotechnisches Bauelement nach Anspruch 1, bei dem das Funktionselement (140) an der Abdeckung (130) angeordnet ist.
  3. Mikrotechnisches Bauelement nach Anspruch 1 oder 2, bei dem die Schutzschicht (150) an einer der Hauptoberfläche (112) gegenüberliegenden Seite (114) des Substrats (110) angeordnet ist.
  4. Mikrotechnisches Bauelement nach Anspruch 1 oder 2, bei dem das Funktionselement (140) an einer Seite des Mikrokanals (120) angeordnet ist und bei dem die Schutzschicht (150) an einer dem Funktionselement (140) gegenüberliegenden Seite des Mikrokanals (120) angeordnet ist.
  5. Mikrotechnisches Bauelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, das ferner eine Verbindungsschicht (170) aufweist, wobei die Verbindungsschicht (170) zwischen dem Substrat (110) und der Abdeckung (130) ausgebildet ist, um eine flüssigkeitsdichte Verbindung zwischen Substrat (110) und Abdeckung (130) zu bewirken.
  6. Mikrotechnisches Bauelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Funktionselement (140) eine erste projizierte Fläche (A1) auf einer Ebene senkrecht zu einer Einstrahlrichtung der einfallenden gerichteten Strahlung (160) aufweist, wobei die erste projizierte Fläche (A1) eine sensorisch wechselwirkende Fläche des Funktionselements (140) umfasst und die Schutzschicht (150) eine zweite projizierte Fläche (A2) auf einer Ebene senkrecht zur Einstrahlrichtung der einfallenden gerichteten Strahlung (160) aufweist, und wobei die zweite projizierte Fläche (A2) die erste projizierte Fläche (A1) zu mehr als 60% oder mehr als 80% oder mehr als 90% oder mehr als 100% überdeckt.
  7. Mikrotechnisches Bauelement nach Anspruch 6, wobei das Verhältnis des Flächeninhalts der zweiten projizierten Fläche (A2) zu dem Flächeninhalt der ersten projizierten Fläche (A1) in einem Bereich zwischen 0,3 und 10 oder in einem Bereich zwischen 0,6 und 5 oder in einem Bereich zwischen 1 und 2 liegt.
  8. Mikrotechnisches Bauelement nach Anspruch 6 oder 7, wobei die erste projizierte Fläche (A1) eine erste Randkurve mit einem Umfang aufweist und die zweite projizierte Fläche (A2) eine zweite Randkurve aufweist, und wobei der minimale Abstand zwischen der ersten Randkurve und der zweiten Randkurve mindestens 10% oder 50% oder 100% des Umfangs der ersten Randkurve beträgt.
  9. Mikrotechnisches Bauelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Schutzschicht (150) bereichsweise auf der Abdeckung (130) ausgebildet ist, so dass Teile des Mikrokanals (120) von der Hauptoberfläche (112) aus durch die Abdeckung (130) optisch zugänglich bleiben.
  10. Mikrotechnisches Bauelement nach einem der Ansprüche 5 bis 9, bei dem die Schutzschicht (150) einen Bereich auf der Hauptoberfläche (112), an dem die Verbindungsschicht (170) ausgebildet ist, frei lässt.
  11. Mikrotechnisches Bauelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem der Mikrokanal (120) einen Eingang und einen Ausgang für die fluidische Probe aufweist, so dass die fluidische Probe bei einer Bewegung von dem Eingang zu dem Ausgang das Funktionselement (140) passiert.
  12. Mikrotechnisches Bauelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Schutzschicht (150) ausgebildet ist, die einfallende gerichtete Strahlung (160) zu reflektieren.
  13. Mikrotechnisches Bauelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem das Funktionselement (140) mehrere Strukturen aufweist, wobei die mehreren Strukturen derart ausgebildet sind, mehrere unterschiedliche Untersuchungen an einer eingebrachten fluidischen Probe auszuführen.
  14. Mikrotechnisches Bauelement nach Anspruch 13, bei dem zumindest eine der mehreren Strukturen ein leitfähiges metallisches Material aufweist.
  15. Mikrotechnisches Bauelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem das Funktionselement (140) in einem wechselwirkenden Kontakt mit einer eingebrachten fluidischen Probe steht, wobei der wechselwirkende Kontakt derart ausgebildet ist, dass wenigstens eine Eigenschaft der fluidischen Probe mittels der sensorischen Eigenschaft des Funktionselements (140) zu einem elektrotechnischen Nutzsignal führt.
  16. Mikrotechnisches Bauelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Schutzschicht (150) eine Schichtstruktur mit verschiedenen Schichten aufweist und die verschiedenen Schichten ausgebildet sind, verschiedene Spektralbereiche der einfallenden gerichteten Strahlung (160) abzuschirmen.
  17. Mikrotechnisches Bauelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Schutzschicht (150) ein Metall aufweist.
  18. Mikrotechnisches Bauelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Abdeckung (130) oder das Substrat (110) einen Kunststoff aufweist.
  19. Mikrotechnisches Bauelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem das Funktionselement (140) eine biologisch aktive Substanz aufweist.
  20. Mikrotechnisches Bauelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Abdeckung (130) eine Schichtdicke (dA) und die Schutzschicht (150) eine weitere Schichtdicke aufweist, wobei die Schichtdicke (dA) dicker ist als die weitere Schichtdicke.
  21. Mikrotechnisches Bauelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Abdeckung (130) eine Schichtdicke (dA) von weniger als 150 μm und das Substrat (110) eine Dicke (dS) von weniger als 200 μm aufweisen.
  22. Verfahren zur Herstellung eines mikrotechnischen Bauelements zur Untersuchung einer Eigenschaft einer fluidischen Probe, mit folgenden Schritten: Bereitstellen eines Substrats (110) mit einer Hauptoberfläche (112), wobei das Substrat (110) ausgehend von der Hauptoberfläche (112) einen Mikrokanal (120) aufweist; Bilden einer Abdeckung (130) auf der Hauptoberfläche (112) und über dem Mikrokanal (120), um den Mikrokanal (120) von einer Umgebung abzutrennen; Bilden eines Funktionselements (140) in dem Mikrokanal (120), um die Eigenschaft einer in dem Mikrokanal (120) eingebrachten fluidischen Probe zu untersuchen; und Bilden einer Schutzschicht (150) an dem Substrat (110) oder der Abdeckung (130), um das Funktionselement (140) gegenüber einer einfallenden gerichteten Strahlung (160) abzuschirmen.
  23. Verfahren nach Anspruch 22, wobei der Schritt des Bildens der Schutzschicht (150) ein Verwenden eines Materials umfasst, so dass die einfallende gerichtete Strahlung (160) absorbiert oder reflektiert wird.
  24. Verfahren nach Anspruch 22 oder 23, wobei das Bilden der Schutzschicht (150) ein Strukturieren umfasst, wobei das Strukturieren derart ausgeführt wird, so dass eine zweite projizierte Fläche (A2) der Schutzschicht (150) auf eine Ebene senkrecht zur einfallenden gerichteten Strahlung (160) größer ist als eine erste projizierte Fläche (A1) des Funktionselements (140) auf die Ebene senkrecht zur Einfallsrichtung der einfallenden gerichteten Strahlung (160).
  25. Verfahren nach einem der Ansprüche 22 bis 24, wobei der Schritt des Bildens der Schutzschicht (150) derart ausgeführt wird, dass die laterale Ausdehnung der Schutzschicht (150) entlang der Hauptoberfläche (112) die laterale Ausdehnung des Funktionselements (140) übersteigt.
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