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DE102008005944A1 - Verfahren zum Fertigen eines zwei oder mehr Komponenten aufweisenden Formkörpers - Google Patents

Verfahren zum Fertigen eines zwei oder mehr Komponenten aufweisenden Formkörpers Download PDF

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DE102008005944A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Fertigen eines zwei oder mehr Komponenten aufweisenden Formkörpers aus wenigstens zwei unterschiedlichen Kunststoffkomponenten, wobei in einem ersten Verfahrensschritt in einer Spritzgieß- oder Spritzprägeform, die aus wenigstens zwei Formhälften besteht, ein erster Abschnitt des Formkörpers geformt wird, nach Erstarrung des Formkörpers die Spritzgieß- oder Spritzprägeform durch Auseinanderfahren der wenigstens zwei Formhälften geöffnet wird, wobei der Formkörper in einer Formhälfte verbleibt und dort fixiert wird und dann eine dritte Formhälfte an die mit dem Formkörper versehene Formhälfte und den Formkörper herangefahren wird, um die zweite Komponente auf oder um den Formkörper zu spritzen und/oder zu spritzprägen, wobei beim Öffnen der Spritzgieß- oder Spritzprägeform nach dem ersten Verfahrensschritt der Formkörper durch wenigstens einen in der sich vom Formkörper entfernenden ersten Formhälfte angeordneten Auswerferstift in der zweiten Formhälfte gehalten wird und in dieser gehaltenen Position des Formkörpers an die Formhälfte wenigstens ein nicht formgebendes Fixierungselement herangefahren wird, das den Formkörper in der Formhälfte fixiert, bis der Formkörper von der dritten Formhälfte zur Durchführung des zweiten Verfahrensabschnittes zum Aufbringen der zweiten Komponente zumindest bereichsweise umschlossen wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Fertigen eines zwei oder mehr Komponenten aufweisenden Formkörpers aus wenigstens zwei unterschiedlichen Kunststoffkomponenten. Hierbei wird in einem ersten Verfahrensschritt in einer Spritzgieß- oder Spritzprägeform, die aus wenigstens zwei Formhälften besteht ein erster Abschnitt des Formkörpers geformt, nach Erstarrung des Formkörpers die Spritzgieß- oder Spritzprägeform durch Auseinanderfahren der wenigstens zwei Formhälften geöffnet, wobei der Formkörper in einer Formhälfte verbleibt und dort fixiert wird. Anschließend wird eine dritte Formhälfte an die mit dem Formkörper versehene Formhälfte und den Formkörper herangefahren, um die zweite Komponente auf oder um den Formkörper zu spritzen und/oder zu spritzprägen.
  • Aus DE 10 2004 007 396 ist ein Verfahren zur Herstellung einer transparenten Kunststoffscheibe mit einem an die Scheibe angespritzten Kunststoffrand offenbart, wobei der Kunststoffrand eine geringere Transparenz als ein innenliegender Übergangsbereich aufweist. Das hierfür verwendete Spritzgießwerkzeug umfaßt eine Formplatte, welche als Formkernplatte ausgebildet ist und eine gegenüberliegend der Formkernplatte angeordnete Werkzeugplatte, deren beide einander gegenüberliegenden Plattenseiten als baulich identische Matrizenformplatten ausgebildet sind. Die Werkzeugformplatte ist drehbar gelagert. Nachteilig ist bei einem derartigen Verfahren, daß während des Spritzgießens formgebende Halteschieber Trennungsmarkierungen bzw. Trennungslinien in der ersten gespritzten Komponente hinterlassen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Fertigen eines zwei oder mehr Komponenten aufweisenden Formkörpers mit den Merkmalen des Oberbegriffes des Anspruches 1 derart auszubilden, daß der aus diesem Verfahren resultierende Formkörper keine oder eine möglichst geringe Anzahl an Trennungsmarkierungen bzw. Trennungslinien, insbesondere in seinen Randbereichen aufweist. Besonders Trennungsmarkierungen bzw. Trennungslinien resultierend von Fixierungselementen während zweier Komponenteneinspritzphasen sollen verhindert werden. Eine weitere Teilaufgabe der Erfindung ist es, die den Formkörper zwischen zweier Komponenteneinbringphasen haltenden Halteschieber eine möglichst große Freiheit bei der Auslegung und Anordnung der Angriffspunkte derartiger Halteschieber zu ermöglichen. Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1 sowie durch die Vorrichtung gemäß Anspruch 23 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen 2–22.
  • Als Kern der Erfindung wird es angesehen, daß beim Öffnen der Spritzgieß- oder Spritzprägeform nach dem ersten Verfahrensschritt der Formkörper durch wenigstens einen der sich vom Formkörper entfernenden ersten Formhälfte angeordneten Auswerferstift in der zweiten Formhälfte gehalten wird und in dieser gehaltenen Position des Formkörpers an die Formkörperhälfte wenigstens ein nicht formgebendes Fixierungselement herangefahren wird, das den Formkörper in der Formhälfte fixiert, bis der Formkörper von der dritten Formhälfte zur Durchführung des zweiten Verfahrensabschnittes zum Aufbringen der zweiten Komponente zumindest bereichsweise umschlossen wird. Dabei ist es wesentlich, daß beim Entfernen der ersten Formhälfte nach dem ersten Verfahrensschritt (Spritzen der ersten Komponente) in einer ersten Phase der gespritzte Formkörper mittels des Auswerferstiftes innerhalb der zweiten Formhälfte gehalten wird und nachdem die erste Formhälfte einen definierten Weg zurückgelegt hat (sich vom Formkörper entfernt hat) ein nicht formgebendes Fixierungselement den Formkörper derart beaufschlagt, daß der den Formkörper beaufschlagende Auswerferstift zurückgefahren werden kann, so daß der Formkörper anschließend allein durch das nicht formgebende Fixierungselement in der zweiten Formhälfte gehalten wird. Nicht formgebend hat in diesem Zusammenhang die Bedeutung, daß das Fixierungselement während des Spritzens des Formkörpers nicht in formgebender Weise (das einspritzende Material berührende Weise) daran beteiligt ist. Der oben beschriebene Wechsel der Haltefunktion von dem Auswerferstift zum nicht formgebenden Fixierungselement hat den Vorteil, daß der in der ersten Formhälfte angeordnete Auswerferstift samt erster Formhälfte ausgetauscht werden kann durch eine weitere, dritte Formhälfte, die für einen definierten Spritz- und/oder Spritzprägebereich einer zweiten Komponente an dem Formkörper vorgesehen ist.
  • Für den zweiten Verfahrensschritt, der sich mit dem Anspritzen und/oder Spritzprägen der zweiten Komponente mittels der dritten Formhälfte befaßt, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten. In einer ersten Möglichkeit weist auch die dritte Formhälfte einen Auswerferstift (Zwischenhalteelement) auf, der bevor die dritte Formhälfte in ihren für das Spritzen und/oder Spritzprägen vorgesehenen Bestimmungsort angefahren wird, die Haltefunktion in umgekehrter Weise wie der Auswerferstift beim Wegfahren der ersten Formhälfte von dem nicht formgebenden Fixierungselement zum Auswerferstift der dritten Formhälfte übernimmt. Nach der Übernahme der Haltefunktion wird das nicht formgebende Fixierungselement von der den Formkörper beaufschlagenden Position zurückgefahren. Anschließend wird die dritte Formhälfte gegebenenfalls den Formkörper vollumschließend herangefahren und der Spritzprozeß mit der zweiten Komponente ausgeführt. Eine zweite Variante sieht vor, daß das nicht formgebende Fixierungselement beim Heranfahren der dritten Formhälfte und während des Spritz- und/oder Spritzprägevorganges der zweiten Komponente stetig in Beaufschlagungsposition mit dem in der zweiten Formhälfte gehaltenen Formkörper verbleibt. Bei letzterer Variante kann mittels der dritten Formhälfte lediglich ein Bereich des aus der ersten Komponente gespritzten Formkörpers mit einer zweiten Komponente versehen werden, da das nicht formgebende Fixierungselement einen Oberflächenbereich des Formkörpers derart vereinnahmt, daß dort keine zweite Komponente angespritzt und/oder spritzgeprägt werden kann.
  • Wie oben bereits erwähnt, ergeben sich zwei Übergabevarianten von der ersten zur dritten Formhälfte, wobei vorteilhaft für die erste Variante vorgesehen sein kann, daß während des Ansetzens der dritten Formhälfte die temporäre Haltefunktion des Fixierungselementes durch ein ausgefahrenes, bewegliches Zwischenhalteelement der dritten Formhälfte übernommen wird und während des Ansetzens der dritten Formhälfte das Fixierungselement den Formkörper nicht beaufschlagt. Dies bedeutet, daß beim Ansetzen des dritten Formteils durch ein in der dritten Formhälfte angeordnetes Zwischenhalteelement die Haltefunktion des Fixierungselementes von dem Zwischenhalteelement übernommen wird und sobald das Zwischenhalteelement diese Haltefunktion ausübt, das Fixierungselement herausgefahren werden kann, so daß nach Verlagerung der dritten Formhälfte zu ihrem für das Spritzverfahren der zweiten Komponente bestimmten Ort und der Spritzvorgang ohne eine Beaufschlagung des Fixierungselementes vollzogen werden kann.
  • Grundsätzlich ist es auch möglich, daß erst nach einem ganz oder teilweisen Zurückfahren des wenigstens einen Auswerferstifts das nicht formgebende Fixierungselement in Beaufschlagungsposition verlagert und damit der Formkörper an der zweiten Formhälfte fixiert wird. Beispielsweise durch die Trägheit oder die Verwindung des Formkörpers innerhalb des zweiten Formteils kann eine phasenweise Halterung des Formkörpers an der zweiten Formhälfte erreicht werden. Vorzugsweise wird aber vor oder gleichzeitig mit dem Zurückfahren des wenigstens einen Auswerferstifts das nicht formgebenden Fixierungselement zum Formkörper verfahren und damit dieser an der zweiten Formhälfte temporär fixiert.
  • Eine weitere vorteilhafte Maßnahme ist es, wenn der wenigstens ein in der sich öffnenden, ersten Formhälfte angeordneter Auswerferstift einen im späteren Gebrauch des Formkörpers nicht sichtbaren Bereich und/oder eine im späteren Gebrauch des Formkörpers definierte Rückseite beaufschlagt. Da der Auswerferstift Bestandteil der Formoberfläche der ersten und gegebenenfalls dritten Formhälfte ist und damit eine formgebende Funktion während des Spritz- und/oder Spritzgießvorganges einnimmt, ist es von Vorteil, diesen einen „unauffälligen" Bereich den Formkörper beaufschlagen zu lassen. Dies wird unter anderem gerade dadurch ermöglicht, daß die Haltefunktion des Formkörpers während des Wechsels der ersten mit der dritten Formhälfte von dem nicht formgebenden Halteschieber erfüllt wird, so daß bei der Konstruktion und Auslegung der Formen größere Gestaltungsfreiräume für die Anordnung der Auswerferstifte geschaffen werden können.
  • Als sehr zweckdienlich haben sich verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit dem Fixierungselement erwiesen, wie z. B. daß das Fixierungselement zumindest an seiner den Formkörper beaufschlagenden Fläche mit einem weichen und/oder elastischen Material versehen ist. Durch das weiche und/oder elastische Material wird einerseits ein unerwünschtes Eindrücken bzw. Prägen des Formkörpers vermieden und andererseits ein spannungsarmes Beaufschlagen des Formkörpers erreicht, so daß dieser in einer definierten Anordnung in der zweiten Formhälfte gehalten wird. Darüber hinaus kann die beaufschlagende Oberfläche des Fixierungselementes eine ballige und/oder weiche Anpreßfläche aufweisen. Auch durch die Verwendung einer Vielzahl an Fixierungselementen zur temporären Fixierung des Formkörpers an oder in der zweiten Formhälfte wird der Anpreßdruck des einzelnen Fixierungselementes reduziert und vermindert damit die Gefahr, daß ungewollte, durch das Fixierungselement hervorgerufene Einpressungen und Prägungen an dem Formkörper entstehen. Insbesondere bei der Verwendung mehrerer Fixierungselemente ist darauf zu achten, daß diese den Formkörper statisch bestimmt in der zweiten Formhälfte fixieren.
  • Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, die Übergabe der Haltefunktion von dem Auswerferstift zum Fixierungselement möglichst frühzeitig zu vollziehen, dafür ist es notwendig, daß das Fixierungselement einen möglichst geringen Weg zur Beaufschlagung des Formkörpers zurückzulegen hat. Der Verlagerungsweg des Fixierungselementes läßt sich dadurch reduzieren, in dem das Fixierungselement in Nichtgebrauchsstellung in einen Fixierungselementaufnahmebereich der ersten und/oder dritten Formhälfte angeordnet ist und dieser Aufnahmebereich in der Nähe der formgebenden Oberfläche der Formhälften angeordnet ist.
  • Je nach Spritzgieß-/Spritzprägeanlage, auf der das zwei oder mehr Komponentenspritzverfahren durchgeführt wird, kann es vorgesehen sein, während der temporären Halterung des Formkörpers an der zweiten Formhälfte mittels der Fixierungselemente, diese Bauteile eine gemeinsame Translations- und/oder Rotationsbewegung vollziehen zu lassen und danach den zweiten Verfahrensschritt mit der dritten Formhälfte auszuführen. Beispielsweise vollziehen das Fixierungselement, die zweite Formhälfte und der Formkörper vor dem zweiten Verfahrensschritt eine Rotationsbewegung um 180°. Derartige Bewegungen haben den Zweck, das Heranfahren und Entfernen der einzelnen Formhälften innerhalb des Spritzverfahrens zeitlich und kinematisch zu optimieren.
  • Insbesondere durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Haltefunktion des Formkörpers während des Wechsels zweier Formhälften ist es vorteilhaft, wenn wenigstens eine Kunststoffkomponente transparente und/oder transluzente Eigenschaften aufweist, da bei derartigen Kunststoffkomponenten und den daraus resultierenden Teilen hochwertige Oberflächen im Verbindungsbereich oder im Randbereich der beiden Spritzkomponenten erwünscht sind. Da aufgrund der Transparenz oder Transluzenz wenigstens einer Kunststoffkomponente durch eben diese im fertigen Zustand des Teiles hindurchgesehen werden kann und etwaige Trennungsmarkierungen und Trennungslinien von Halteschiebern oder anderen verfahrensbeteiligten Werkzeugen als störend empfunden werden. Insbesondere, wenn sich die wenigstens zwei Kunststoffkomponenten in ihren Transparenz- oder Transluzenzgrad unterscheiden und daraus hochwertige Produkte hergestellt werden, wird ein hochwertiges Endprodukt auf einfache Weise durch das erfindungsgemäße Verfahren ermöglicht. Beispielsweise im Bereich der Konsumerelektronik können in diesem Zusammenhang TV-Gehäuse genannt werden. Diese können mit einem sogenannten „Glazing-Effekt" versehen sein. Der Formkörper kann den Bildschirmrahmen bilden, der gegebenenfalls mit der transparenten Komponente zusätzlich zum Rahmen die Bildschirmoberfläche umfaßt. Der Rahmen ist vorteilhafterweise geschlossen umlaufend angeordnet. Ein weiterer positiver optischer Effekt läßt sich erreichen, wenn wenigstens eine rahmenartig umlaufende Kunststoffkomponente von der äußeren Umfangskontur (weitere Kunststoffkomponente) derart beabstandet ist, daß diese einen nach innen versetzten Rahmen im Rahmen bildet.
  • Die Anwendungsmöglichkeiten sind grundsätzlich auch auf zumindest ein Spritzprägeverfahren anwendbar, so daß wenigstens einer der Verfahrensschritte ein Spritzprägeverfahren umfassen kann, bei dem die Kunststoffkomponente in ein nicht völlig geschlossenes Formwerkzeug eingespritzt wird und während des Erstarrungsvorganges die Werkzeugform komplett geschlossen wird. Dadurch wird ein sich gleichmäßig aufbauender Schließdruck für die endgültige Ausformung der beiden Formhälften des Formkörpers erreicht, dies hat positive Auswirkungen für die Formgebung.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind die erste, zweite und/oder dritte Formhälfte mit Heiz- und/oder Kühlelementen zur Erwärmung und/oder Kühlung der Kunststoffkomponenten während des Spritzgieß-/Spritzprägeverfahrens versehen. Derartige Heiz- und Kühlfunktionen können den Verfahrensprozeß beschleunigen, da die Zeit bis zur Erstarrung des Formkörpers durch dessen Kühlung verkürzt werden kann und letztlich auch dessen Oberflächenqualität erhöht wird, da die Auswerferstifte in einem geringeren Maß Abdruckstellen, also Trennungsmarkierungen und/oder Trennungslinien hervorrufen.
  • Zur Durchführung des oben beschriebenen erfindungsgemäßen Verfahrens eignet sich insbesondere eine Spritzgieß- oder Spritzprägevorrichtung zur Herstellung eines Formteils aus wenigstens zwei unterschiedlichen Kunststoffkomponenten, die als formgebende Elemente wenigstens drei Formflächen umfaßt, von denen wenigstens eine Formhälfte mit wenigstens einem Auswerferstift versehen ist. Dabei bildet eine zweite oder eine dritte Formhälfte zusammen mit einer ersten Formhälfte eine vollständige oder teilgeschlossene Spritz- oder Spritzprägeformkammer. Beim Öffnungsvorgang wird ein in der zweiten Formhälfte angeordneter Auswerferstift von einer zurückgezogenen in eine Fixierungsposition verfahren, in welche er mit seinem freien Ende das Formteil in der ersten Formhälfte teilfixiert. Ein im peripheren Bereich der ersten Formhälfte angeordnetes nicht formgebendes Fixierungselement, das während oder nach dem Öffnungsvorgang an das teilfixierte Formteil zu dessen Fixierung herangefahren wird, übernimmt die Haltefunktion des Auswerferstifts.
  • Die Erfindung ist anhand von Ausführungsbeispielen in den Zeichnungsfiguren näher erläutert. Diese zeigen:
  • 1a–d: schematische Darstellungen des ersten Verfahrensschrittes von der Formhälftenanordnung im Spritzprozeß (1a) bis hin zum berührungsfreien Wegfahren einer Formhälfte (1d);
  • 2a–d: schematische Darstellungen des zweiten Verfahrensschrittes, dem Anspritzen einer zweiten Kunststoffkomponente.
  • In den nachfolgend beschriebenen Zeichnungsfiguren wird das Verfahren zur Fertigung eines zwei oder mehr Komponenten 1, 2 aufweisenden Formkörpers 3 verdeutlicht. In dem dargestellten ersten Verfahrensschritt I (Zeichnungsfiguren 1a–d) werden die zwei Formhälften 4, 5 zusammengesetzt und ein erster Abschnitt des Formkörpers 3 bestehend aus einer ersten Komponente 1 geformt, die Einspritzöffnungen der Formhälften 4, 5 sind nicht dargestellt. Nach Erstarrung des Formkörpers 3 wird gemäß Zeichnungsfigur 1b durch Wegfahren (Pfeil A) der ersten Formhälfte 4 ein Oberflächenbereich des Formkörpers 3 freigelegt. Der Formkörper 3 verbleibt hierbei in der zweiten Formhälfte 5 und wird dort durch einen in der ersten Formhälfte 4 beweglich gelagerten Auswerferstift 6 in der zweiten Formhälfte 5 gehalten, während sich die erste Formhälfte 4 von dem Formkörper 3 entfernt. Wie in 1c dargestellt, wird ein Fixierungselement 7 in eine den Formkörper 3 beaufschlagende Position verlagert und im Anschluß daran der Auswerferstift 6 von dem Formkörper 3 entfernt, da die den Formkörper 3 in der zweiten Formhälfte 5 haltende Funktion nun das Fixierungselement 7 übernommen hat, vgl. 1d. Als nächstes folgt ein Wechsel der Formhälften 4, 8 und die erste Formhälfte 4 wird mit einer dritten Formhälfte 8 ersetzt und letztere in eine zumindest einen Oberflächenbereich des Formkörpers 3 wenigstens bereichsweise umschließende beaufschlagende Position verfahren, vgl. 2a und 2b. Sobald die dritte Formhälfte 8 in ihre den Formkörper 3 zumindest bereichsweise umschließende Position verfahren wurde, kann der zweite Verfahrensschritt II zum Aufbringen der zweiten Komponente 2 durchgeführt werden. Während des zweiten Verfahrensabschnittes II ist das Fixierungselement 7 konstant in einer den Formkörper 3 fixierenden Position. Die Entnahme des Formkörpers 3, der abschließend aus mindestens zwei Komponenten 1, 2 besteht, ist nach dem Stand der Technik üblichen Verfahren durchführbar und in den Zeichnungsfiguren nicht weiter erläutert.
  • Alternativ zur dargestellten Verfahrensvariante kann es beispielsweise erwünscht sein, im Bereich der von dem Fixierungselement 7 beaufschlagten Fläche 11 des Formkörpers 3 eine zweite Kunststoffkomponente 2 anzuspritzen. Hierfür ist es vorteilhaft, wenn die dritte Formhälfte 8 mit einem mit dem Auswerferstift 6 vergleichbaren Zwischenhalteelement (nicht dargestellt) versehen ist, das bevor die dritte Formhälfte 8 den Formkörper 3 zumindest bereichsweise umschließt, mittels des Zwischenhalteelementes den Formkörper 3 beaufschlagt und die Haltefunktion des Formkörpers derart übernimmt, daß das Fixierungselement 7 in eine Stellung vergleichbar mit Zeichnungsfigur 1b herausgefahren werden kann und damit der von der dritten Formhälfte 8 zu umschließende Oberflächenbereich des Formkörpers 3 durch Heranfahren der dritten Formhälfte 8 im Anschluß umschlossen und für Formgebungszwecke der eingespritzten zweiten Kunststoffkomponente 2 verwendet werden kann.
  • Das Fixierungselement 7 kann, da es nicht mit einer formgebenden Fläche versehen ist, an deren den Formkörper 3 beaufschlagenden Fläche 9 mit einem weichen, elastischen Material und/oder eine ballige Anpreßfläche 9 aufweisen.
  • Ferner ist aus den Zeichnungsfiguren 1a–1d ersichtlich, daß das Fixierungselement 7 in Nichtgebrauchsstellung (1a) in einen Fixierungselementaufnahmebereich 10 der ersten und/oder dritten Formhälfte 4, 8 angeordnet ist. Im Falle der dargestellten Ausführungsform handelt es sich um eine randseitige Ausnehmung 10 der ersten Formhälfte 4, wobei diese Ausnehmung im Nahbereich der Oberkante 11 des Formkörpers 3 angeordnet ist, damit der Verfahrweg und damit die benötigte Zeit bis das Fixierungselement 7 den Formkörper 3 beaufschlagt, möglichst gering gehalten werden kann.
  • Darüber hinaus können die Formhälften 4, 5, 8 mit Heiz- und/oder Kühlelementen zum Erwärmen und/oder Kühlen während des ersten und/oder zweiten Verfahrensschrittes I, II versehen sein. Derartige Heiz- und/oder Kühlelemente sind in den Zeichnungsfiguren nicht dargestellt.
  • Der Begriff des Auswerferstiftes 6 betrifft in erster Linie ein beliebig gestaltetes Element, das zur temporären Halterung des Formkörpers 3 in der zweiten Formhälfte 5 geeignet ist. Der Auswerferstift 6 kann neben einer stiftartigen, länglich zylindrischen Form alternativ auch eine flächige und/oder den entsprechenden Verfahrensumständen angepaßte Geometrie aufweisen.
  • 1
    Komponente
    2
    Komponente
    3
    Formkörper
    4
    Formhälfte, erste
    5
    Formhälfte, zweite
    6
    Auswerferstift
    7
    Fixierungselement
    8
    Formhälfte, dritte
    9
    Fläche v. 7
    10
    Fixierungselementaufnahmebereich
    11
    Oberkante
    I
    Verfahrensschritt, erster
    II
    Verfahrensschritt, zweiter
    A
    Pfeil
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 102004007396 [0002]

Claims (23)

  1. Verfahren zum Fertigen eines zwei oder mehr Komponenten aufweisenden Formkörpers aus wenigstens zwei unterschiedlichen Kunststoffkomponenten, wobei – in einem ersten Verfahrensschritt in einer Spritzgieß- oder Spritzprägeform, die aus wenigstens zwei Formhälften besteht, ein erster Abschnitt des Formkörpers geformt wird, – nach Erstarrung des Formkörpers die Spritzgieß- oder Spritzprägeform durch Auseinanderfahren der wenigstens zwei Formhälften geöffnet wird, wobei – der Formkörper in einer Formhälfte verbleibt und dort fixiert wird und – eine dritte Formhälfte an die mit dem Formkörper versehene Formhälfte und den Formkörper herangefahren wird, um die zweite Komponente auf oder um den Formkörper zu spritzen und/oder zu spritzprägen, dadurch gekennzeichnet, daß – beim Öffnen der Spritzgieß- oder Spritzprägeform nach dem ersten Verfahrensschritt der Formkörper durch wenigstens einen in der sich vom Formkörper entfernenden ersten Formhälfte angeordneten Auswerferstift in der zweiten Formhälfte gehalten wird und – in dieser gehaltenen Position des Formkörpers an die Formhälfte wenigstens ein nicht formgebendes Fixierungselement herangefahren wird, das den Formkörper in der Formhälfte fixiert, bis der Formkörper von der dritten Formhälfte zur Durchführung des zweiten Verfahrensabschnittes zum Aufbringen der zweiten Komponente zumindest bereichsweise umschlossen wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß vor oder gleichzeitig mit dem Zurückfahren des wenigstens einen Auswerferstiftes das nicht formgebende Fixierungselement eingefahren wird und den Formkörper in der zweiten Formhälfte fixiert.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der wenigstens eine in der sich öffnenden, ersten Formhälfte angeordnete Auswerferstift einen im späteren Gebrauch des Formkörpers nicht sichtbaren Bereich und/oder eine im späteren Gebrauch des Formkörpers definierte Rückseite beaufschlagt.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Fixierungselement zumindest an seiner den Formkörper beaufschlagenden Fläche mit einem weichen und/oder elastischen Material versehen ist.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens die den Formkörper beaufschlagende Oberfläche des Fixierungselementes eine ballige und/oder weiche Anpreßfläche aufweist.
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der den Formkörper zumindest bereichsweise beaufschlagende Bereich des Fixierungselementes entsprechend der Formkörperkontur angepaßt ist.
  7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Vielzahl an Fixierungselementen zur temporären Fixierung des Formkörpers an oder in der zweiten Formhälfte verwendet werden.
  8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Fixierungselemente derart angeordnet sind, daß diese den Formkörper statisch bestimmt in der zweiten Formhälfte fixieren.
  9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Fixierungselement in Nichtgebrauchsstellung in einen Fixierungselementaufnahmebereich der ersten und/oder der dritten Formhälfte verfahren wird.
  10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß während der temporären Halterung des Formkörpers an der zweiten Formhälfte mittels der Fixierungselemente, diese Bauteile eine gemeinsame Translations- und/oder Rotationsbewegung vollziehen und danach der zweite Verfahrensschritt mit der dritten Formhälfte ausgeführt wird.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Fixierungselement, die zweite Formhälfte und der Formkörper vor dem zweiten Verfahrensschritt eine Rotationsbewegung um 180° ausführen.
  12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß während des Ansetzens der dritten Formhälfte das wenigstens eine Fixierungselement in Kontakt mit dem Formkörper bleibt.
  13. Verfahren nach einem der Ansprüche 1–11, dadurch gekennzeichnet, daß während des Ansetzens der dritten Formhälfte die temporäre Haltefunktion des Fixierungselementes durch ein ausgefahrenes, bewegliches Zwischenhalteelement der dritten Formhälfte übernommen wird und während der Aufbringung der zweiten Komponente das Fixierungselement den Formkörper nicht beaufschlagt.
  14. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Kunststoffkomponente transparente und/oder transluzente Eigenschaften aufweist.
  15. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich die wenigstens zwei Kunststoffkomponenten in ihrem Transparenz- und/oder Transluzenzgrad unterscheiden.
  16. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der fertige Formkörper einen Glazing-Effekt aufweist.
  17. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens einer der Verfahrensabschnitte ein Spritzprägeverfahren umfaßt, wobei bei diesem die Kunststoffkomponente in ein nicht völlig geschlossenes Formwerkzeug eingespritzt wird und während des Erstarrungsvorganges die Werkzeugform komplett geschlossen wird.
  18. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Formkörper als Rahmenteil ausgebildet ist, insbesondere als Bildschirmrahmen und/oder Fensterrahmen.
  19. Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Formkörper sowohl einen Bildschirmrahmen wie auch dessen Bildschirmoberfläche umfaßt.
  20. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Kunststoffkomponente des Formkörpers nach Art eines Rahmens geschlossen umlaufend angeordnet wird.
  21. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine nach Art eines Rahmens umlaufende Kunststoffkomponente von der äußersten Umfangskontur des Formkörpers beabstandet angeordnet wird.
  22. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in der ersten, zweiten und/oder dritten Formhälfte Heiz- und/oder Kühlelemente zur Erwärmung und/oder Kühlung der Kunststoffkomponenten während des Spritzgieß-/Spritzprägeverfahrens aktiviert werden.
  23. Spritzgieß- oder Spritzprägevorrichtung zur Herstellung eines Formteils (3) aus wenigstens zwei unterschiedlichen Kunststoffkomponenten (1, 2), die als formgebende Elemente wenigstens drei Formhälften (4, 5, 8) umfaßt, von denen wenigstens eine Formhälfte (4, 5, 8) mit wenigstens einem Auswerferstift (6) versehen ist, wobei eine zweite und eine dritte Formhälfte (5, 8) zusammen mit einer ersten Formhälfte (4) eine vollständig oder teilgeschlossene Spritz- oder Spritzprägeformkammer bilden, dadurch gekennzeichnet, daß beim Öffnungsvorgang ein in der ersten Formhälfte (4) angeordneter Auswerferstift (6) von einer zurückgezogenen in eine Fixierungsposition ausfahrbar ist, in welcher er mit seinem freien Ende das Formteil (3) in der zweiten Formhälfte (5) teilfixiert und im peripheren Bereich der Formhälfte (4, 5) ein nicht formgebendes Fixierungselement (7) angeordnet ist, das während oder nach dem Öffnungsvorgang an das teilfixierte Formteil (3) zur weiteren Fixierung heranfahrbar ist.
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