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DE102008005896B4 - Verfahren und Warnvorrichtung einer Warnung vor einem zu geringen Füllstand für ein Kraftfahrzeug - Google Patents

Verfahren und Warnvorrichtung einer Warnung vor einem zu geringen Füllstand für ein Kraftfahrzeug Download PDF

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DE102008005896B4
DE102008005896B4 DE102008005896.3A DE102008005896A DE102008005896B4 DE 102008005896 B4 DE102008005896 B4 DE 102008005896B4 DE 102008005896 A DE102008005896 A DE 102008005896A DE 102008005896 B4 DE102008005896 B4 DE 102008005896B4
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Dr.-Ing. Wöhnke Mattias
Dr.-Ing. Pott Ekkehard
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Abstract

Verfahren zur Warnung vor einem zu geringen Füllstand eines ersten Fluids (1) in einem ersten Behälter (3) für ein Kraftfahrzeug (10),wobei ein Füllstand des ersten Fluids (1) in dem ersten Behälter (3) gemessen wird, undwobei das Kraftfahrzeug (10) das erste Fluid (1) und ein zweites Fluid (2) während eines Betriebs des Kraftfahrzeugs (10) verbraucht,dadurch gekennzeichnet,dass ein korrigierter Füllstand berechnet wird, indem mittels eines Korrekturwerts (K) der Füllstand des ersten Fluids (1) in dem ersten Behälter (3) korrigiert wird,dass die Warnung bereitgestellt wird, wenn der korrigierte Füllstand unterhalb eines Schwellenwerts (S) liegt, unddass der Korrekturwert (K) abhängig von einem Füllstand (FS) des zweiten Fluids (2) in einem zweiten Behälter (4) oder abhängig von einem Umstand, dass das zweite Fluid (2) nachgefüllt wird, gewählt wird oder der Schwellenwert (S) abhängig von dem Füllstand (FS) des zweiten Fluids (2) in dem zweiten Behälter (4) oder abhängig von dem Umstand, dass das zweite Fluid (2) nachgefüllt wird, gewählt wird.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren, um eine Warnung vor einem zu geringen Füllstand, insbesondere einem Ölstand, für ein Kraftfahrzeug bereitzustellen und eine entsprechend ausgestaltete Warnvorrichtung.
  • Die US 2002/0177960 A1 beschreibt ein Verfahren zum Messen eines Motorölniveaus eines Fahrzeugs. Dabei wird das Motorölniveau gemessen, während das Fahrzeug betankt wird.
  • Die DE 101 41 520 A1 beschreibt eine Ölstandsmessung für ein Fahrzeug, welche bei Vorliegen bestimmter Bedingungen durchgeführt wird. Eine dieser Bedingungen ist, dass das Fahrzeug betankt wird.
  • Die DE 196 17 987 A1 offenbart die Kontrolle eines Ölpegels für ein Fahrzeug, welche dann vorgenommen wird, wenn ein Signal eines Tankgebers eine positive Füllstandsänderung anzeigt.
  • Die DE 10 2006 030 677 A1 beschreibt die Anzeige eines Füllstandssignals in einem Fahrzeug. Dabei wird ein zweites Füllstandssignal, welches anzeigt, dass ein zweiter Flüssigkeitsstand eine zweite Schwelle unterschreitet, nur angezeigt, falls mittels eines ersten Füllstandssensors nicht ermittelt wird, dass ein erster Flüssigkeitsstand eine erste Schwelle unterschritten hat.
  • Nach dem Stand der Technik wird beispielsweise der Ölstand in einem Motor eines Kraftfahrzeugs automatisch periodisch oder kontinuierlich überprüft. Sobald der erfasste Ölstand unter einen vorbestimmten Schwellenwert gefallen ist, wird mittels Motorsteuergerät und Kombiinstrument eine Warnung aufgrund dieses zu geringen Füllstands ausgegeben. Gegebenenfalls wird diese Warnung bis zum nächsten Zündungswechsel verzögert, um einen Fahrer des Kraftfahrzeugs nicht während der Fahrt zu verunsichern. Dabei wird die Warnung durch das Motorsteuergerät ermittelt und durch das Kombiinstrument angezeigt. Prinzipiell ist es auch möglich, dass andere Steuergeräte oder Elektronikbausteine die Warnung ermitteln.
  • Da beispielsweise ein zu geringer Ölstand möglichst rasch behoben werden muss (indem Motoröl nachgefüllt wird), ist es besonders ärgerlich, wenn die Warnung vor dem zu geringen Ölstand beispielsweise dann auftritt, wenn weit und breit kein Geschäft, z.B. eine Tankstelle, vorhanden ist, bei welchem Motoröl gekauft werden könnte.
  • Daher ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine Auftretenswahrscheinlichkeit des oben geschilderten Problems nach dem Stand der Technik zumindest zu verringern.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren zur Warnung vor einem zu geringen Füllstand nach Anspruch 1, durch eine Warnvorrichtung vor einem zu geringen Füllstand nach Anspruch 14 und durch ein Kraftfahrzeug nach Anspruch 18 gelöst. Die abhängigen Ansprüche definieren vorteilhafte und bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung.
  • Im Rahmen der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren bereitgestellt, um eine Warnung vor einem zu geringen Füllstand eines ersten Fluids (also Gas oder Flüssigkeit) in einem ersten Behälter für ein Kraftfahrzeug zu erzeugen. Dabei wird das erste Fluid aber auch ein zweites Fluid (insbesondere flüssigen oder gasförmigen Kraft- oder Brennstoff) während eines Betriebs des Kraftfahrzeugs verbraucht, und ein Füllstand des ersten Fluids in dem ersten Behälter wird automatisch gemessen. Ausgehend von dem Füllstand des ersten Fluids wird ein korrigierter Füllstand des ersten Fluids berechnet, indem der Füllstand des ersten Fluids mittels eines Korrekturwertes korrigiert wird. Dabei kann der Korrekturwert von dem Füllstand des ersten Fluids abgezogen werden. Genauso ist es möglich, dass der Füllstand des ersten Fluids mit dem Korrekturwert multipliziert oder dass der Füllstand des ersten Fluids durch den Korrekturwert dividiert wird, um den korrigierten Füllstand zu berechnen. Die Warnung wird dann erzeugt, wenn der korrigierte Füllstand unterhalb eines vorbestimmten Schwellenwerts liegt. Dabei wird entweder der Korrekturwert oder der vorbestimmte Schwellenwert abhängig von einem Füllstand des zweiten Fluids oder abhängig von einem Umstand, dass das zweite Fluid nachgefüllt wird, gewählt. Mit anderen Worten wird die Warnung vor dem zu geringen Füllstand des ersten Fluids abhängig von dem Füllstand des zweiten Fluids oder abhängig von dem Umstand, dass das zweite Fluid nachgefüllt wird, erzeugt, wenn also erkennbar ist, dass ein baldiges Anfahren einer Tankstelle bevorsteht oder die Tankstelle schon angefahren ist.
  • Es sei schon hier darauf hingewiesen, dass die vorliegende Erfindung alle Ausführungsformen abdeckt, bei welchen der Füllstand des ersten Fluids mit dem Korrekturwert korrigiert wird, wobei es im Prinzip unerheblich ist, ob dies durch eine Subtraktion (bzw. Addition mit einem negativen Korrekturwert), Multiplikation oder Division erfolgt, da der Korrekturwert beispielsweise ausgehend von einer Berechnungsform Subtraktion auf eine andere Berechnungsform (Addition, Subtraktion, Multiplikation oder Division) angepasst werden kann. Wenn es im Folgenden nicht anders erwähnt ist, erfolgt die Korrektur des Füllstands des ersten Fluids über eine Subtraktion mit dem Korrekturwert.
  • Dadurch ist es erfindungsgemäße möglich, die Warnung vor dem zu geringen Füllstand des ersten Fluids, insbesondere Motoröl, möglichst dann zu erzeugen, wenn das zweite Fluid nachgetankt wird oder wenn über den Füllstand des zweiten Fluids erfasst wird, dass das zweite Fluid demnächst nachgetankt werden muss. Wenn es sich bei dem zweiten Fluid beispielsweise um ein Brennmittel oder um einen Kraftstoff, z.B. Benzin oder Diesel, für das Kraftfahrzeug handelt, kann dadurch erfindungsgemäß erreicht werden, dass die Auftrittswahrscheinlichkeit der Warnung vor einem zu geringen Ölstand gehäuft dann auftritt, wenn sich das Kraftfahrzeug bereits an einer Tankstelle befindet oder wenn abzusehen ist, dass das Kraftfahrzeug demnächst eine Tankstelle anfahren wird. Dies bietet den Vorteil, dass der Fahrer des Kraftfahrzeugs gleich mit dem Kauf des Brennmittels Motoröl mitkaufen kann, so dass er quasi nie oder zumindest seltener beispielsweise eine Tankstelle nur deshalb anfahren muss, um Motoröl bzw. Getriebeöl nachzufüllen.
  • Da eine Veränderung des Korrekturwerts einer entsprechenden Veränderung des Schwellenwerts entspricht, wird der Korrekturwert insbesondere dann gleich 0 (bzw. gleich 1 bei einer Multiplikation oder Division mit dem Korrekturwert) gewählt (d.h. der korrigierte Füllstand entspricht dann dem für das erste Fluid gemessenen Füllstand in dem ersten Behälter), wenn der Schwellenwert abhängig von dem Füllstand des zweiten Fluids oder abhängig von dem Umstand, dass das zweite Fluid nachgefüllt wird, gewählt wird. Aus demselben Grund wird insbesondere der Schwellenwert von dem erfindungsgemäßen Verfahren nicht verändert, wenn der Korrekturwert abhängig von dem Füllstand des zweiten Fluids oder abhängig von dem Umstand, dass das zweite Fluid nachgefüllt wird, gewählt wird.
  • Bei einer erfindungsgemäßen Ausführungsform wird die Warnung dann erzeugt, wenn einer der folgenden Zustände Z1 bis Z3 erfasst wird:
    • • Ein Zustand Z1, welcher vorliegt, wenn erfasst wird, dass das zweite Fluid in dem zweiten Behälter nachgefüllt wird. Wenn es sich bei dem zweiten Fluid um ein Brennmittel für das Kraftfahrzeug handelt, kann dieser Zustand beispielsweise über einen Sensor am Tankdeckel erfasst werden, welcher aktiviert wird, wenn der Tankdeckel geöffnet wird.
    • • Ein Zustand Z2, welcher vorliegt, wenn eine Nachfüllerinnerung bezüglich des zweiten Fluids ausgegeben wird. Wenn es sich bei dem zweiten Fluid um ein Brennmittel für das Kraftfahrzeug handelt, entspricht diese Nachfüllerinnerung einer in nahezu allen Kraftfahrzeugen vorhandenen Anzeige, dass das Brennmittel zur Neige geht, welche meist im Bereich einer Tankfüllstandsanzeige des Kraftfahrzeugs vorhanden ist.
    • • Ein Zustand Z3, welcher vorliegt, wenn der Füllstand des zweiten Fluids in dem zweiten Behälter unterhalb eines vorbestimmten Schwellenwerts liegt. Wenn es sich bei dem zweiten Fluid um ein Brennmittel für das Kraftfahrzeug handelt, wird die Warnung dann erzeugt, wenn das Brennmittel im Tank des Kraftfahrzeugs zur Neige geht, also davon auszugehen ist, dass demnächst eine Tankstelle angesteuert wird.
  • Die hier beschriebene erfindungsgemäße Ausführungsform ist nicht derart zu verstehen, dass die Warnung vor dem zu geringen Füllstand des ersten Fluids immer bzw. unbedingt erzeugt wird, wenn einer der vorab genannten Zustände vorliegt. Stattdessen wird der Korrekturwert und/oder der vorbestimmte Schwellenwert, welchen der korrigierte Füllstand des ersten Fluids unterschreiten muss, damit die Warnung erzeugt wird, derart verändert, dass die Warnung dann ausgegeben wird, wenn damit zu rechnen ist, dass das erste Fluid in dem ersten Behälter innerhalb einer Zeitspanne unter einen kritischen Wert fällt, in welcher das Kraftfahrzeug beispielsweise einen vollen Tank seines Brennmittels verbraucht.
  • Anders ausgedrückt, beschreiben die vorab ausgeführten Zustände eine Situation, in welcher davon auszugehen ist, dass sich das Kraftfahrzeug bereits bei einer Tankstelle befindet oder dass das Kraftfahrzeug demnächst eine Tankstelle ansteuern wird. In diesem Fall wird die Warnung vor dem zu geringen Füllstand des ersten Fluids dann ausgegeben, wenn davon auszugehen ist, dass der Füllstand des ersten Fluids unter einen kritischen Wert fällt, bevor das Kraftfahrzeug erneut eine Tankstelle angesteuert.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform, welche im Folgenden als erste Ausführungsform bezeichnet wird, wird der vorbestimmte Schwellenwert S periodisch oder kontinuierlich abhängig von einer Schwellenwertvariablen S0, einer Schwellenwertsicherheit Si, einem maximalen Füllstand FSmax des zweiten Fluids in dem zweiten Behälter und abhängig von dem zweiten Füllstand FS durch die folgende Gleichung 1 berechnet. Dabei ist die Schwellenwertvariable S0 ein Volumen des ersten Fluids, welches das Kraftfahrzeug gemäß einem durchschnittlichen Verbrauch des ersten Fluids in einer Zeitspanne oder bei einer Fahrt verbraucht, in welcher das Kraftfahrzeug auch ein vollständiges Volumen des zweiten Behälters von dem zweiten Fluid verbraucht. Wenn es sich bei dem ersten Fluid um Motoröl und bei dem zweiten Fluid um das Brennmittel für das Kraftfahrzeug handelt, entspricht die Schwellenwertvariable S einem Volumen des Motoröls, welches durchschnittlich verbraucht wird, wenn das Kraftfahrzeug eine Tankfüllung seines Brennmittels verbraucht. Mit anderen Worten entspricht die Schwellenwertvariable S0 einem Ölverbrauch einer Tankfüllung. S = S 0 × ( 1 F S F S m a x ) + S i
    Figure DE102008005896B4_0001
  • Die Schwellenwertsicherheit Si entspricht dabei dem vorbestimmten Schwellenwert bezüglich Motoröl ohne das vorliegende erfindungsgemäße Verfahren. Mit anderen Worten wird die Warnung vor einem zu geringen Füllstand ohne das vorliegende erfindungsgemäße Verfahren dann erzeugt, wenn der Ölstand unterhalb der Schwellenwertsicherheit Si liegt.
  • Durch die oben angegebene Gleichung 1 wird erreicht, dass der vorbestimmte Schwellenwert umso größer ist, je geringer der Füllstand des zweiten Fluids in dem zweiten Behälter ist. Andersherum ist der vorbestimmte Schwellenwert, mit welchem der Füllstand des ersten Fluids verglichen wird, um abhängig von diesem Vergleich die Warnung zu erzeugen, wenn der Füllstand unterhalb des vorbestimmten Schwellenwerts liegt, umso kleiner, je größer der Füllstand des zweiten Fluids in dem zweiten Behälter ist. Damit wird vorteilhafterweise erreicht, dass die Auftrittswahrscheinlichkeit für die Warnung vor einem zu geringen Füllstand des ersten Fluids umso größer ist, je geringer der Füllstand des zweiten Fluids in dem zweiten Behälter ist.
  • Bei einer anderen erfindungsgemäßen Ausführungsform, welche hier als zweite Ausführungsform bezeichnet wird, wird der vorbestimmte Schwellenwert S periodisch oder kontinuierlich degressiv wiederum abhängig von der Schwellenwertvariablen S0, der Schwellenwertsicherheit Si, dem maximalen Füllstand FSmax des zweiten Fluids in dem zweiten Behälter und abhängig von dem zweiten Füllstand FS derart festgesetzt, dass die folgenden Gleichungen 2 bis 5 eingehalten werden. S S 0 × ( 1 F S F S max ) + S i ,
    Figure DE102008005896B4_0002
    S > S 0 × ( 1 F S x × F S max ) + S i
    Figure DE102008005896B4_0003
    S S i
    Figure DE102008005896B4_0004
    0 < x < 1
    Figure DE102008005896B4_0005
  • Die Gleichung 2 entspricht dabei bis auf den Vergleichsoperator der Gleichung 1. Damit ist sichergestellt, dass der vorbestimmte Schwellenwert gemäß dieser zweiten Ausführungsform zumindest nicht größer, sondern in der Regel kleiner als der vorbestimmte Schwellenwert gemäß der ersten Ausführungsform ist. Durch die Gleichung 4 ist sichergestellt, dass der vorbestimmte Schwellenwert gemäß der vorliegenden Erfindung niemals kleiner als die Schwellenwertsicherheit ist. Darüber hinaus ist durch die Gleichungen 3 und 5 quasi eine weitere untere Schranke für den vorbestimmten erfindungsgemäßen Schwellenwert vorhanden, wobei x besser im Bereich 0,2 < x < 0,5 liegt. Gerade durch die Gleichungen 3 und 5 wird gewährleistet, dass der vorbestimmte Schwellenwert bei dieser Ausführungsform umso dichter an dem vorbestimmten Schwellenwert der ersten Ausführungsform liegt, je geringer der Füllstand des zweiten Fluids ist. Mit anderen Worten ist daher durch die degressive Anpassung des vorbestimmten Schwellenwerts gemäß der hier diskutierten zweiten Ausführungsform dafür gesorgt, dass die Auftrittswahrscheinlichkeit der Warnung für geringe Füllstände des zweiten Fluids in einem ähnlichen Bereich liegt wie bei der ersten Ausführungsform und dass die Auftrittswahrscheinlichkeit der Warnung für höhere Füllstände des zweiten Fluids vorteilhafterweise geringer ist als bei der ersten Ausführungsform.
  • Des Weiteren ist es möglich, den vorbestimmten Schwellenwert um einen Schwellenwertoffset zu erhöhen, wenn einer der vorher ausgeführten Zustände Z1 bis Z3 vorliegt.
  • Indem der vorbestimmte Schwellenwert um einen Schwellenwertoffset erhöht wird, wird die Auftrittswahrscheinlichkeit der Warnung erhöht, wenn einer der entsprechenden Zustände Z1 bis Z3 vorliegt. Anders ausgedrückt wird durch den Schwellenwertoffset dafür gesorgt, dass die Warnung vor dem zu geringen Füllstand des ersten Fluids nahezu ausschließlich auftritt, wenn das Kraftfahrzeug betankt wird oder wenn eine Betankung des Kraftfahrzeugs bevorsteht.
  • Darüber hinaus ist es möglich, dass der Schwellenwertoffset derart bestimmt wird, dass der Schwellenwertoffset einem Verbrauch des ersten Fluids, z.B. einem Ölverbrauch, für eine Fahrstrecke entspricht, welche mit einem nachgetankten Volumen des zweiten Fluids zu bewältigen ist. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn der vorbestimmte Schwellenwert dann mit dem Schwellenwertoffset korrigiert wird, wenn erfasst worden ist, dass das Kraftfahrzeug gerade betankt wird.
  • Gemäß einer dritten erfindungsgemäßen Ausführungsform wird der Korrekturwert K periodisch oder kontinuierlich abhängig von einem Korrekturwertmaximum Kmax, dem maximalen Füllstand FSmax des zweiten Fluids und dem zweiten Füllstand FS durch die folgende Gleichung 6 berechnet. Dabei ist das Korrekturwertmaximum Kmax derart festgesetzt, dass Kmax einem Volumen des ersten Fluids entspricht, welches in einer Betriebszeitspanne (d.h. einer Zeitspanne, in welcher sich das Kraftfahrzeug im Betrieb befindet) verbraucht wird, in welcher auch ein Tankinhalt des zweiten Fluids verbraucht wird. Wenn es sich bei dem ersten Fluid um Motoröl und bei dem zweiten Fluid um das Brennmittel für das Kraftfahrzeug handelt, entspricht das Korrekturwertmaximum Kmax einem Volumen des Motoröls, welches durchschnittlich verbraucht wird, wenn das Kraftfahrzeug eine Tankfüllung seines Brennmittels verbraucht. K = K max × ( 1 F S F S max )
    Figure DE102008005896B4_0006
  • Durch die oben angegebene Gleichung 6 wird erreicht, dass der Korrekturwert umso größer ist, je geringer der Füllstand des zweiten Fluids in dem zweiten Behälter ist. Andersherum ist der Korrekturwert umso kleiner, je größer der Füllstand des zweiten Fluids in dem zweiten Behälter ist. Damit wird vorteilhafterweise erreicht, dass die Auftrittswahrscheinlichkeit für die Warnung vor einem zu geringen Füllstand des ersten Fluids umso größer ist, je geringer der Füllstand des zweiten Fluids in dem zweiten Behälter ist, je höher also die Wahrscheinlichkeit ist, dass das Kraftfahrzeug demnächst eine Tankstelle aufsucht.
  • Bei Ausführungsformen, bei welchen der Füllstand des ersten Fluids mit dem Korrekturwert multipliziert oder durch den Korrekturwert dividiert wird, muss die Gleichung (6) entsprechend angepasst werden.
  • Bei einer vierten erfindungsgemäßen Ausführungsform wird der Korrekturwert K periodisch oder kontinuierlich degressiv wiederum abhängig dem Korrekturwertmaximum Kmax, dem maximalen Füllstand FSmax des zweiten Fluids und dem zweiten Füllstand FS derart festgesetzt, dass die folgenden Gleichungen 7-10 eingehalten werden. K K max × ( 1 F S F S max )
    Figure DE102008005896B4_0007
    K K max × ( 1 F S x × F S max )
    Figure DE102008005896B4_0008
    K 0
    Figure DE102008005896B4_0009
    0 < x < 1
    Figure DE102008005896B4_0010
  • Die Gleichung 7 entspricht dabei bis auf den Vergleichsoperator der Gleichung 6. Damit ist sichergestellt, dass der Korrekturwert gemäß dieser vierten Ausführungsform zumindest nicht größer, sondern in der Regel kleiner als der Korrekturwert gemäß der dritten Ausführungsform ist. Durch die Gleichung 9 ist sichergestellt, dass der Korrekturwert gemäß der vorliegenden Erfindung niemals kleiner als 0 ist. Darüber hinaus ist durch die Gleichungen 8 und 10 quasi eine weitere untere Schranke für den Korrekturwert vorhanden, wobei x besser im Bereich 0,2 < x < 0,5 liegt. Gerade durch die Gleichungen 8 und 10 wird gewährleistet, dass der Korrekturwert bei dieser Ausführungsform umso dichter an dem Korrekturwert der dritten Ausführungsform liegt, je geringer der Füllstand des zweiten Fluids ist. Mit anderen Worten ist daher durch die degressive Anpassung des Korrekturwerts gemäß der hier diskutierten vierten Ausführungsform dafür gesorgt, dass die Auftrittswahrscheinlichkeit der Warnung für geringe Füllstände des zweiten Fluids in einem ähnlichen Bereich liegt wie bei der dritten Ausführungsform, dass aber die Auftrittswahrscheinlichkeit der Warnung für höhere Füllstände des zweiten Fluids vorteilhafterweise geringer ist als bei der dritten Ausführungsform.
  • In ähnlicher Weise wie bei dem vorbestimmten Schwellenwert ist es möglich, den Korrekturwert um einen Korrekturwertoffset zu erhöhen, wenn einer der vorher ausgeführten Zustände Z1 bis Z3 vorliegt.
  • Indem der Korrekturwert um einen Korrekturwertoffset erhöht wird, wird die Auftrittswahrscheinlichkeit der Warnung erhöht, wenn einer der entsprechenden Zustände Z1 bis Z3 vorliegt. Anders ausgedrückt wird durch den Korrekturwertoffset dafür gesorgt, dass die Warnung vor dem zu geringen Füllstand des ersten Fluids nahezu ausschließlich auftritt, wenn das Kraftfahrzeug betankt wird oder wenn eine Betankung des Kraftfahrzeugs bevorsteht.
  • Darüber hinaus ist es möglich, dass der Korrekturwertoffset derart bestimmt wird, dass der Korrekturwertoffset einem Verbrauch des ersten Fluids, z.B. einem Ölverbrauch, für eine Fahrstrecke entspricht, welche mit einem aktuell nachgetankten Volumen des zweiten Fluids zu bewältigen ist. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn der Füllstand des ersten Fluids dann mit dem Korrekturwertoffset korrigiert wird, wenn erfasst worden ist, dass das Kraftfahrzeug betankt wird.
  • Im Rahmen der vorliegenden Erfindung wird auch eine Warnvorrichtung bereitgestellt, um die Warnung vor einem zu geringen Füllstand des ersten Fluids in dem ersten Behälter zu erzeugen. Dabei umfasst die Warnvorrichtung einen ersten Füllstandsmesser, mit welchem der Füllstand des ersten Fluids in dem ersten Behälter erfasst wird, und einen zweiten Füllstandsmesser, mit welchem der Füllstand des zweiten Fluids in dem zweiten Behälter erfasst wird. Die Warnvorrichtung ist derart ausgestaltet, dass die Warnvorrichtung den korrigierten Füllstand dadurch berechnet, dass die Warnvorrichtung den Korrekturwert von dem von dem ersten Füllstandsmesser gemessenen Füllstand des ersten Fluids abzieht. Die Warnvorrichtung erzeugt die Warnung, wenn die Warnvorrichtung erfasst, dass der korrigierte Füllstand unterhalb des vorbestimmten Schwellenwerts liegt. Darüber hinaus umfasst die Warnvorrichtung eine Erfassungsvorrichtung, welche derart ausgestaltet ist, dass die Erfassungsvorrichtung erfasst, wenn das zweite Fluid nachgefüllt wird. Die Warnvorrichtung bestimmt den vorbestimmten Schwellenwert oder den Korrekturwert abhängig von dem Füllstand des zweiten Fluids oder abhängig davon, ob die Erfassungsvorrichtung erfasst hat, dass das zweite Fluid nachgefüllt wird.
  • Die Vorteile der erfindungsgemäßen Warnvorrichtung entsprechen im Wesentlichen den Vorteilen des erfindungsgemäßen Verfahrens, welche vorab im Detail diskutiert worden sind, weshalb hier auf eine Wiederholung verzichtet wird.
  • Im Rahmen der vorliegenden Erfindung wird auch ein Kraftfahrzeug mit einer erfindungsgemäßen Warnvorrichtung bereitgestellt.
  • Durch die vorliegende Erfindung wird die Warnung vor einem zu geringen Füllstand des ersten Fluids, z.B. von einem zu geringen Ölstand, mit dem Füllstand eines zweiten Fluids, insbesondere dem Füllstand eines Kraftstoffs, kombiniert, so dass die Warnung vor einem zu geringen Füllstand des ersten Fluids vermehrt oder progressiv gehäuft mit geringen Füllständen der zweiten Fluids ausgegeben werden, so dass vorteilhafterweise das erste Fluid und das zweite Fluid gleichzeitig ergänzt werden können. Damit wird die Kundenzufriedenheit gesteigert, eine Wartung des Kraftfahrzeugs vereinfachte und eine Verunsicherung eines Fahrer des Kraftfahrzeugs aufgrund von einer z.B. zur falschen Zeit aktivierten Warnung vor einem zu geringen Ölstand vermieden. Dadurch wird insbesondere vermieden, dass der Fahrer des Kraftfahrzeugs dann die Warnung vor einem zu geringen Ölstand erhält, wenn er gerade getankt hat. Dies ist gerade dann besonders ärgerlich, wenn der Fahrer kurz nach dem Tanken auf eine Autobahn gefahren ist, so dass er selbst dann eine längere Strecke zurücklegen muss, wenn er zu der Tankstelle zurückfahren will. Genau dies wird durch die vorliegende Erfindung vorteilhafterweise vermieden.
  • Die vorliegende Erfindung wird insbesondere bei Kraftfahrzeugen eingesetzt, welche Motoröl und Brennstoff bei ihrem Betrieb verbrauchen, um ein Nachfüllen des Motoröls und des Brennstoffs möglichst mit nur einem Halt an einer Tankstelle durchzuführen. Die vorliegende Erfindung ist jedoch selbstverständlich nicht auf diesen bevorzugten Anwendungsbereich beschränkt, sondern kann auch eingesetzt werden, wenn es sich bei dem zweiten Fluid beispielsweise um ein Betriebsmittel (z.B. eine wässrige Harnstoff-Lösung) für einen Katalysator des Kraftfahrzeugs handelt. Darüber hinaus kann die vorliegende Erfindung ebenso bei Schiffen, Flugzeugen oder gleisgebundenen Fahrzeugen eingesetzt werden.
  • Im Folgenden wird die vorliegende Erfindung anhand von erfindungsgemäßen Ausführungsformen im Detail mit Bezug auf die Zeichnung erläutert.
    • In 1 ist schematisch ein erfindungsgemäßes Kraftfahrzeug mit einer erfindungsgemäßen Warnvorrichtung dargestellt.
    • In 2 ist ein möglicher Kurvenverlauf für einen linearen Schwellenwertverlauf und für einen degressiven Schwellenwertverlauf dargestellt.
    • In 3 ist ein möglicher Kurvenverlauf für einen linearen Korrekturwertverlauf und für einen degressiven Korrekturwertverlauf dargestellt.
    • In 4 ist ein beispielhafter Verlauf des Ölstands und eines korrigierten Ölstand bei einer linearen Korrektur dargestellt.
    • In 5 ist ein beispielhafter Verlauf eines Ölstands und eines korrigierten Ölstands bei einer degressiven Korrektur dargestellt.
    • In 6 ist ein beispielhafter Verlauf eines Ölstands und eines mit einem Offset korrigierten Ölstands dargestellt.
    • In 7 ist ein beispielhafter Verlauf eines Ölstands und eines mit einem Offset korrigierten und zusätzlich degressiv korrigierten Ölstands dargestellt.
  • 1 stellt schematisch ein erfindungsgemäßes Kraftfahrzeug dar, welches einen ersten Behälter 3 mit Motoröl 1, einen zweiten Behälter 4 mit Kraftstoff 2 und eine erfindungsgemäße Warnvorrichtung 8 umfasst. Die Warnvorrichtung 8 wiederum umfasst einen ersten Füllstandsmesser 5, mit welchem ein Füllstand des Motoröls 1 innerhalb des ersten Behälters 3 gemessen wird, und einen zweiten Füllstandsmesser 6, mit welchem ein Füllstand des Kraftstoffs 2 in dem zweiten Behälter 4 gemessen wird. Darüber hinaus umfasst die Vorrichtung 8 eine Erfassungsvorrichtung 7, mit welcher beispielsweise mittels eines Sensors am Tankdeckel (nicht dargestellt) erfasst wird, wenn das Kraftfahrzeug 10 betankt wird (also Kraftstoff 2 in den zweiten Behälter 4 nachgefüllt wird) oder mit welcher erfasst wird, dass ein Nachtankerinnerungssignal anderweitig erzeugt worden ist. Über den Füllstand des Kraftstoffs 1 bestimmt die Warnvorrichtung 8, ob das Kraftfahrzeug 10 demnächst eine Tankstelle ansteuern wird, und über die Erfassungsvorrichtung 7 bestimmt die Warnvorrichtung 8, ob sich das Kraftfahrzeug momentan an einer Tankstelle befindet oder der Fahrer auf den Bedarf nach Brennstoff hingewiesen worden ist. Abhängig von dem Füllstand des Motoröls 1 und abhängig davon, ob das Kraftfahrzeug 10 demnächst eine Tankstelle ansteuern wird oder sich bereits an einer Tankstelle befindet, aktiviert die Warnvorrichtung 8 eine Warnlampe 9 der Warnvorrichtung 8, welche in einem Armaturenbrett (nicht dargestellt) des Kraftfahrzeug 10 angeordnet ist und dem Fahrer signalisiert, dass bei dem momentanen oder demnächst beabsichtigten Stopp an der Tankstelle Motoröl 1 nachzufüllen ist. Die Warnvorrichtung 8 ist dabei erfindungsgemäß derart ausgestaltet, dass sie nur dann nicht die Warnlampe 9 aktiviert, wenn die Warnvorrichtung 8 ausgehend von einem durchschnittlichen Verbrauch des Motoröls 1 mit einer relativ großen Sicherheit davon ausgehen kann, dass das Motoröl 1 in dem ersten Behälter 3 in einer Zeitspanne oder auf einer Fahrstrecke, in welcher das Kraftfahrzeug eine volle Tankfüllung (ein vollständiges Volumen des zweiten Behälters 4) an Kraftstoff verbraucht, nicht unterhalb eines kritischen Füllstands fallen wird.
  • 2 stellt beispielhaft einen Verlauf des vorbestimmten Schwellenwerts S abhängig von dem Füllstand FS des Kraftstoffs 2 dar. Dabei zeigt die mit dem Bezugszeichen 14 bezeichnete Linie einen linearen Verlauf des Schwellenwerts und die mit dem Bezugszeichen 19 bezeichnete Linie einen degressiv verlaufenden Schwellenwert. Wenn der Tank 4 des Kraftfahrzeug 10 voll ist, entspricht der vorbestimmte Schwellenwert einer Schwellenwertsicherheit Si, welche dem normalen Schwellenwert gleichzusetzen ist, bei dessen Unterschreiten durch den Füllstand des Motoröls 1 nach dem Stand der Technik bzw. ohne die vorliegende Erfindung einer Warnlampe aktiviert wird, um dem Fahrer des Kraftfahrzeugs zu signalisieren, dass der Füllstand des Motoröls 1 unter einen kritischen Wert gefallen ist. Je weiter sich der Füllstand des Kraftstoffs von dem maximal möglichen Füllstand entfernt, d.h. je leerer der Tank des Kraftfahrzeugs 10 wird, desto mehr steigt der vorbestimmte Schwellenwert an. Dabei ist der Anstieg gemäß der Kurve 14 linear und gemäß der Kurve 19 je nach Blickwinkel degressiv oder progressiv. dabei ist sichergestellt, dass der vorbestimmte Schwellenwert S gemäß der degressiv verlaufenden Kurve 19 niemals größer als der vorbestimmte Schwellenwert S gemäß der linear verlaufenden Kurve 14 ist. Mit einer Linie 28 ist zusätzlich zur Untergrenze Si eine weitere untere Schranke eingezeichnet, welche die degressiv verlaufende und stetig mit ansteigendem Füllstand FS abfallende Kurve 19 nicht unterschreiten darf. Durch die Untergrenze Si und die untere Schranke 28 ist gewährleistet, dass die degressiv verlaufende Kurve 19 umso dichter an der linear verlaufenden Kurve 14 verlaufen muss, je leerer der Tank 4 ist, desto höher also die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Fahrer des Kraftfahrzeugs demnächst eine Tankstelle ansteuert. Da die Wahrscheinlichkeit, dass der Ölstand unter den vorbestimmten Schwellenwert rutscht, umso höher ist, je höher der vorbestimmte Schwellenwert ist, steigt daher auch die Wahrscheinlichkeit an, dass die Warnlampe 9 der Warnvorrichtung 8 aktiviert wird, je leerer der Tank 4 ist. Der Verlauf der linearen Kurve 14 ist dabei insbesondere etwas steiler als ein Verlauf, mit welchem Motoröl 1 durchschnittlich abhängig von dem Verbrauch von Kraftstoff 2 von dem Kraftfahrzeug 10 verbraucht wird
  • In 3 ist ein ähnlicher Verlauf wie in 2 für den Korrekturwert K abhängig von dem Füllstand FS in dem Tank 4 des Kraftfahrzeugs 10 dargestellt. Der Korrekturwert K, welcher von dem von dem ersten Füllstandsmesser 5 gemessenen Ölstand abgezogen wird, weist den Wert 0 auf, wenn der Tank 4 voll ist und steigt bis auf den Wert Kmax an, je geringer der Füllstand des Kraftstoffs 2 im Tank 4 des Kraftfahrzeugs 10 ist. Dabei zeigt eine Kurve 26 einen linearen Verlauf des Korrekturwerts K, und eine Kurve 27 zeigt einen degressiven Verlauf des Korrekturwerts K. Es ist sichergestellt, dass der Korrekturwert K gemäß dem degressiven Verlauf 27 immer kleiner als der Korrekturwert K gemäß dem linearen Verlauf ist, aber jeweils größer als 0 und größer als ein mit einer weiteren Hilfslinie 29 vorgegebener Wert ist. Damit ist in ähnlicher Weise wie bei den vorbestimmten Schwellenwert S der 2 gewährleistet, dass der Korrekturwert K gemäß dem degressiven Kurvenverlauf 27 umso dichter an dem Korrekturwert K gemäß dem linearen Kurvenverlauf 26 liegt, je weniger Kraftstoff 2 in dem Tank 4 ist. Dies führt zu denselben Vorteilen, wie bei der Diskussion des vorbestimmten Schwellenwerts mit 2 ausgeführt worden ist.
  • In den 4 bis 7 ist ein Verlauf des Ölstands 11 über einer Fahrstrecke 12 dargestellt. Man erkennt, dass der Ölstand 15 stufenweise stetig mit ansteigender Fahrstrecke 12 abfällt. Die Stufen in dem Verlauf 15 sind dabei der Tatsache geschuldet, dass der Ölstand 15 nur beispielsweise alle 100 km berechnet wird. Mit einem Bezugszeichen 16 sind diejenigen Stellen markiert, an denen das Kraftfahrzeug 10 (vollständig) aufgetankt wird. Man erkennt, dass weder der von dem ersten Füllstandsmesser 5 gemessene Ölstand noch der mit dem linear ansteigenden Korrekturwert 26 korrigierte Ölstand bei dem zweiten Tankstopp unterhalb des kritischen Ölstands 13, welcher durch die Schwellenwertsicherheit Si angegeben ist, liegt, so dass weder vor noch bei dem zweiten Tankstopp die Warnlampe 9 von der Warnvorrichtung 8 aktiviert wird.
  • Dagegen liegt der um den linear ansteigenden Korrekturwert korrigierte Ölstand bereits bei einer mit dem Bezugszeichen 17 gekennzeichneten Stelle unterhalb der Warnschwelle 13, so dass zu diesem Zeitpunkt die Warnlampe 9 von der Warnvorrichtung 8 aktiviert wird. Man erkennt, dass der nicht korrigierte Ölstand bei dem dritten Tanken 16 noch nicht unterhalb der Warnschwelle 13 liegt, so dass ohne die vorliegende Erfindung ein Fahrer eines Kraftfahrzeugs nach dem Stand der Technik beim dritten Tanken 16 keine Warnung darüber erhält, dass der Ölstand demnächst unter die Warnschwelle 13 fallen wird. Mit anderen Worten wird ein Fahrer des Kraftfahrzeugs 10 im Normalfall bei dem dritten Tankstopp 16 Motoröl 1 nachfüllen, da er über die Warnlampe 9 durch die vorliegende Erfindung gewarnt worden ist, während ein Fahrer, welcher ein Kraftfahrzeug nach dem Stand der Technik fährt, erst kurz nach dem Verlassen der Tankstelle darüber informiert wird, dass nun sein Ölstands unter eine kritische Marke gefallen ist.
  • In 5 ist ein ähnlicher Verlauf des Ölstands 11 über die Fahrstrecke 12 wie in 4 dargestellt, wobei der Ölstand von einem progressiven bzw. degressiv verlaufenden Korrekturwert korrigiert wird. Trotz dieses progressiv verlaufenden Korrekturwerts (der Korrekturwert ist progressiv umso größer je leerer Tank ist bzw. degressiv umso kleiner je voller der Tank ist) liegt der korrigierte Ölstand bei dem zweiten Tankstopp 16 noch nicht unterhalb der Warnschwelle 13, so dass auch bei dem in 5 dargestellten Verlauf 27 des Ölstands die Warnlampe 9 nicht vor oder bei dem zweiten Tankstopp 16 aktiviert ist. Allerdings fällt der um den progressiv verlaufenden Korrekturwert 27 korrigierte Ölstand an der Stelle 17 unter die Warnschwelle 13, so dass zu diesem Zeitpunkt die Warnlampe 9 aktiviert wird. Man erkennt bei einem Vergleich des Verlaufs des Ölstands in 4 mit dem Verlauf des Ölstands 15 gemäß der 5, dass die Aktivierung der Warnlampe bei dem progressiven Verlauf des Korrekturwerts 27 später erfolgt als bei dem linearen Verlauf des Korrekturwerts 26 der 4. Dies hat den vorteilhaften Effekt, dass die Warnung vor dem zu geringen Ölstand zeitlich näher an dem Zeitpunkt des dritten Tankens 16 erfolgt. Wie bei der 4 fällt der nicht erfindungsgemäß korrigierte Ölstand erst nach dem dritten Tanken bei der Stelle 18 unter die Warnschwelle 13.
  • In 6 ist wie in den 4 und 5 der Verlauf des Ölstands 15 über der Fahrstrecke 12 dargestellt. Bei der mit 6 dargestellten Ausführungsform wird der von dem ersten Füllstandsmesser 5 gemessene Ölstands jeweils um einen Offset bzw. Versatz 21 korrigiert, wenn die Erfassungsvorrichtung 7 ein Betanken des Kraftfahrzeugs 10 erfasst oder wenn die Erfassungsvorrichtung 7 erfasst, dass der Füllstand des Kraftstoffs 2 im Tank 4 unter einen vorbestimmten Schwellenwert gefallen ist, so dass ein Nachtankerinnerungssignal (z.B. durch eine entsprechende Lampe im Armaturenbrett des Kraftfahrzeugs 10) aktiviert worden ist. Die Warnvorrichtung 8 ist dabei derart ausgestaltet, dass sie die Warnlampe 9 dann aktiviert, wenn der um den Offset 21 korrigierte Ölstand unter die Warnschwelle 13 gefallen ist. Man erkennt, dass dies bei dem zweiten Auftreten des Tankereignisses oder der Nachtankerinnerung noch nicht der Fall ist. Allerdings liegt der um den Offset 21 korrigierte Ölstand bei dem dritten Auftreten des Tankereignisses oder der Nachtankerinnerung unterhalb der Warnschwelle 13, so dass an einer mit dem Bezugszeichen 22 markierten Stelle die Warnlampe 9 von der Warnvorrichtung 8 aktiviert wird. Man erkennt das ein Kraftfahrzeug nach dem Stand der Technik bei dem dritten Auftreten des Tankereignisses oder der Nachtankerinnerung noch keinen Hinweis auf einen kritischen Füllstand des Motoröls 1 erhält, sondern dieser Hinweis erst kurze Zeit später (also z.B. nach dem Verlassen der Tankstelle) an der mit Bezugszeichen 23 bezeichneten Stelle erfolgt.
  • In 7 ist wiederum ein Verlauf des Ölstands 11 über der Fahrstrecke 12 dargestellt, wobei dabei eine erfindungsgemäße Ausführungsform grafisch dargestellt wird, bei welcher der gemessene Ölstand sowohl mit einem progressiv verlaufenden Korrekturwert (woraus sich jeweils der Kurvenverlauf 27 ergibt) als auch mit einem Offset 21 korrigiert wird. Dabei wird der gemessene Ölstand zu jeder Zeit mit einem progressiv verlaufenden Korrekturwert korrigiert, so dass sich der Verlauf 27 ergibt (wieder ist der Korrekturwert umso größer, je leerer der Tank 4 ist). Darüber hinaus wird der korrigierte Ölstand zusätzlich mit einem Offset 21 korrigiert, wenn die Erfassungsvorrichtung 7 entweder ein Nachtankereignis oder ein Nachtankerinnerungssignal erfasst. In 7 wird an der Stelle 24 (drittes Auftreten des Tankereignisses oder der Nachtankerinnerung) trotz des mit dem Offset 21 beaufschlagten korrigierten Ölstands keine Ölstandswarnung 9 aktiviert. Erst bei dem vierten Auftreten des Tankereignisses oder der Nachtankerinnerung erfolgt durch die Verringerung des mit dem progressiv verlaufenden Korrekturwert korrigierten Ölstands mit dem Offset 21 eine Aktivierung der Warnlampe 9, da der korrigierte Ölstand unter die Warnschwelle 13 gefallen ist. Ohne das vierte Auftreten des Tankereignisses oder der Nachtankerinnerung würde der um den progressiv verlaufenden Korrekturwert korrigierte Ölstand erst bei der Stelle 30 unter die Warnschwelle 13 fallen, so dass dann erfindungsgemäß die Warnlampe 9 aktiviert wird.
  • Sinngemäß gelten die Ausführungen auch für eine Füllstandsermittlung und eine Füllstandsüberwachung eines Behälters mit wässriger Harnstoff-Lösung, welche bei SCR-Systemen („Selective Catalytic Reduction“) zur NOX-Abgasnachbehandlung bevorzugt bei Dieselmotoren zum Einsatz kommt.
  • BEZUGSZEICHENLISTE
  • 1
    Motoröl
    2
    Kraftstoff
    3, 4
    Behälter
    5,6
    Füllstandsmesser
    7
    Erfassungsvorrichtung
    8
    Warnvorrichtung
    9
    Warnlampe (niedriger Ölstand)
    10
    Kraftfahrzeug
    S
    Schwellenwert
    Si
    Sicherheit
    S0
    Schwellenwertvariable
    K
    Korrekturwert
    Kmax
    maximaler Korrekturwert
    FS
    Füllstand
    FSmax
    maximaler Füllstand
    11
    Ölstand
    12
    Fahrstrecke
    13
    Warnschwelle
    14
    linearer Schwellenwertverlauf
    15
    Ölstand
    16
    Tankereignis
    17
    Ölfüllstandswarnung (mit Korrektur)
    18
    Ölfüllstandswarnung (ohne Korrektur)
    19
    degressiver Schwellenwertverlauf
    20
    Tankereignis oder Nachtankerinnerungssignal
    21
    um Offset korrigierter Ölstand
    22
    Ölfüllstandswarnung (durch Offset)
    23
    Ölfüllstandswarnung (ohne Offset)
    24
    progressive Korrektur und Offset
    25
    Ölfüllstandswarnung (durch progressive Korrektur und Offset)
    26
    linearer Korrekturwertverlauf
    27
    degressiver Korrekturwertverlauf
    28,29
    Hilfslinie
    30
    Ölfüllstandswarnung durch progressive Korrektur

Claims (18)

  1. Verfahren zur Warnung vor einem zu geringen Füllstand eines ersten Fluids (1) in einem ersten Behälter (3) für ein Kraftfahrzeug (10), wobei ein Füllstand des ersten Fluids (1) in dem ersten Behälter (3) gemessen wird, und wobei das Kraftfahrzeug (10) das erste Fluid (1) und ein zweites Fluid (2) während eines Betriebs des Kraftfahrzeugs (10) verbraucht, dadurch gekennzeichnet, dass ein korrigierter Füllstand berechnet wird, indem mittels eines Korrekturwerts (K) der Füllstand des ersten Fluids (1) in dem ersten Behälter (3) korrigiert wird, dass die Warnung bereitgestellt wird, wenn der korrigierte Füllstand unterhalb eines Schwellenwerts (S) liegt, und dass der Korrekturwert (K) abhängig von einem Füllstand (FS) des zweiten Fluids (2) in einem zweiten Behälter (4) oder abhängig von einem Umstand, dass das zweite Fluid (2) nachgefüllt wird, gewählt wird oder der Schwellenwert (S) abhängig von dem Füllstand (FS) des zweiten Fluids (2) in dem zweiten Behälter (4) oder abhängig von dem Umstand, dass das zweite Fluid (2) nachgefüllt wird, gewählt wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der korrigierte Füllstand berechnet wird, indem der Korrekturwert (K) von dem Füllstand des ersten Fluids (1) in dem ersten Behälter (3) abgezogen wird, dass der Korrekturwert (K) gleich 0 ist, wenn der Schwellenwert (S) abhängig von dem Füllstand (FS) des zweiten Fluids (2) gewählt wird, und dass der Schwellenwert (S) von dem Verfahren nicht geändert wird, wenn der Korrekturwert (K) abhängig von dem Füllstand (FS) des zweiten Fluids (2) gewählt wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Warnung bereitgestellt wird, wenn mindestens ein Zustand erfasst wird, welcher ausgewählt ist aus einer Gruppe von Zuständen umfassend • ein Zustand, welcher vorliegt, wenn erfasst wird, dass das zweite Fluid (2) in dem zweiten Behälter (4) nachgefüllt wird, • ein Zustand, welcher vorliegt, wenn eine Nachfüllerinnerung bezüglich des zweiten Fluids (2) ausgegeben wird, und • ein Zustand, welcher vorliegt, wenn erfasst wird, dass der Füllstand (FS) des zweiten Fluids (2) in dem zweiten Behälter (4) unterhalb eines vorbestimmten weiteren Schwellenwerts liegt.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwellenwert S abhängig von einer Schwellenwertvariable S0, einer Schwellenwertsicherheit Si, einem maximalen Füllstand FSmax des zweiten Fluids (2) in dem zweiten Behälter (4) und dem zweiten Füllstand FS wie folgt angepasst wird: S = S 0 × ( 1 F S F S max ) + S i ,
    Figure DE102008005896B4_0011
    wobei S0 bei einem durchschnittlichen Verbrauch bei einem Betrieb des Kraftfahrzeugs (10) einem Volumen des ersten Fluids (1) entspricht, welches in einer Betriebszeitspanne verbraucht wird, in welcher auch ein Volumen des zweiten Behälters (4) von dem zweiten Fluid (2) verbraucht wird.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwellenwert S abhängig von einer Schwellenwertvariable S0, einer Schwellenwertsicherheit Si, einem maximalen Füllstand max. FS des zweiten Fluids (2) in dem zweiten Behälter (4) und dem zweiten Füllstand FS derart angepasst wird, dass folgende Gleichungen eingehalten werden: S S 0 × ( 1 F S F S max ) + S i ,
    Figure DE102008005896B4_0012
    S > S 0 × ( 1 F S x × F S max ) + S i
    Figure DE102008005896B4_0013
    S S i
    Figure DE102008005896B4_0014
    0 < x < 1
    Figure DE102008005896B4_0015
    wobei S0 bei einem durchschnittlichen Verbrauch bei einem Betrieb des Kraftfahrzeugs (10) einem Volumen des ersten Fluids (1) entspricht, welches in einer Betriebszeitspanne verbraucht wird, in welcher auch ein Volumen des zweiten Behälters (4) von dem zweiten Fluid (2) verbraucht wird.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwellenwert (S) um einen Schwellenwertoffset erhöht wird, wenn mindestens ein Zustand erfasst wird, welcher ausgewählt ist aus einer Gruppe von Zuständen umfassend • ein Zustand, welcher vorliegt, wenn erfasst wird, dass das zweite Fluid (2) in dem zweiten Behälter (4) nachgefüllt wird, • ein Zustand, welcher vorliegt, wenn eine Nachfüllerinnerung bezüglich des zweiten Fluids (2) ausgegeben wird, und • ein Zustand, welcher vorliegt, wenn erfasst wird, dass der Füllstand (FS) des zweiten Fluids (2) in dem zweiten Behälter (4) unterhalb eines vorbestimmten Schwellenwerts liegt.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwellenwertoffset einem Volumen des ersten Fluids (1) entspricht, welches für eine Fahrstrecke benötigt wird, welche mit einem nachgetankten Volumen des zweiten Fluids zu bewältigen ist.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, dass der korrigierte Füllstand berechnet wird, indem der Korrekturwert von dem Füllstand des ersten Fluids (1) in dem ersten Behälter (3) abgezogen wird, und dass der Korrekturwert K abhängig von einem Korrekturwertmaximum Kmax, einem maximalen Füllstand FSmax des zweiten Fluids (2) in dem zweiten Behälter (4) und dem zweiten Füllstand FS wie folgt angepasst wird: K = K max × ( 1 F S F S max ) ,
    Figure DE102008005896B4_0016
    wobei Kmax bei einem durchschnittlichen Verbrauch bei einem Betrieb des Kraftfahrzeugs einem Volumen des ersten Fluids (1) entspricht, welches in einer Betriebszeitspanne verbraucht wird, in welcher auch ein Volumen des zweiten Behälters (4) von dem zweiten Fluid (2) verbraucht wird.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, dass der korrigierte Füllstand berechnet wird, indem der Korrekturwert von dem Füllstand des ersten Fluids (1) in dem ersten Behälter (3) abgezogen wird, und dass der Korrekturwert K abhängig von einem Korrekturwertmaximum Kmax,, einem maximalen Füllstand FSmax des zweiten Fluids (2) in dem zweiten Behälter (4) und dem zweiten Füllstand FS derart angepasst wird, dass folgende Gleichungen eingehalten werden: K K max × ( 1 F S F S max ) ,
    Figure DE102008005896B4_0017
    K K max × ( 1 F S x × F S max )
    Figure DE102008005896B4_0018
    K 0,
    Figure DE102008005896B4_0019
    0 < x < 1
    Figure DE102008005896B4_0020
    wobei Kmax bei einem durchschnittlichen Verbrauch bei einem Betrieb des Kraftfahrzeugs (10) einem Volumen des ersten Fluids (1) entspricht, welches in einer Betriebszeitspanne verbraucht wird, in welcher auch ein Volumen des zweiten Behälters (4) von dem zweiten Fluid (2) verbraucht wird.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-3, 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Korrekturwert (K) um einen Korrekturwertoffset erhöht wird, wenn mindestens ein Zustand erfasst wird, welcher ausgewählt ist aus einer Gruppe von Zuständen umfassend • ein Zustand, welcher vorliegt, wenn erfasst wird, dass das zweite Fluid (2) in dem zweiten Behälter (4) nachgefüllt wird, • ein Zustand, welcher vorliegt, wenn eine Nachfüllerinnerung bezüglich des zweiten Fluids (2) ausgegeben wird, und • ein Zustand, welcher vorliegt, wenn erfasst wird, dass der Füllstand (FS) des zweiten Fluids (2) in dem zweiten Behälter (4) unterhalb eines vorbestimmten Schwellenwerts liegt.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Korrekturwertoffset einem Volumen des ersten Fluids (1) entspricht, welches für eine Fahrstrecke benötigt wird, welche mit einem nachgetankten Volumen des zweiten Fluids (2) zu bewältigen ist.
  12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Fluid Getriebeöl (1) in einem Motor des Kraftfahrzeugs (10) und/oder eine wässrige Harnstofflösung zur NOX-Abgasnachbehandlung eines Motors des Kraftfahrzeugs (10) ist.
  13. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Fluid ein Brennmittel (2) für einen Motor des Kraftfahrzeugs (10) oder ein Betriebsmittel für einen Katalysator des Kraftfahrzeugs (10) ist.
  14. Warnvorrichtung vor einem zu geringen Füllstand eines ersten Fluids (1) in einem ersten Behälter (3) für ein Kraftfahrzeug (10), wobei die Warnvorrichtung (8) einen ersten Füllstandsmesser (5) umfasst, welcher einen Füllstand des ersten Fluids (1) in dem ersten Behälter (3) misst, wobei die Warnvorrichtung (8) einen zweiten Füllstandsmesser (6) umfasst, welcher einen Füllstand (FS) eines zweiten Fluids (2) in einem zweiten Behälter (4) misst, und wobei das Kraftfahrzeug (10) das erste Fluid (1) und das zweite Fluid (2) während eines Betriebs des Kraftfahrzeugs (10) verbraucht, dadurch gekennzeichnet, dass die Warnvorrichtung (8) derart ausgestaltet ist, dass • die Warnvorrichtung (8) einen korrigierten Füllstand berechnet, indem die Warnvorrichtung (8) den Füllstand des ersten Fluids (1) mittels eines Korrekturwerts (K) korrigiert, • die Warnvorrichtung (8) die Warnung bereitstellt, wenn die Warnvorrichtung (8) erfasst, dass der korrigierte Füllstand unterhalb eines Schwellenwerts (S) liegt, und • die Warnvorrichtung (8) den Schwellenwert (S) abhängig von einem Füllstand (FS) des zweiten Fluids (2) oder abhängig davon, dass eine Erfassungsvorrichtung (7) der Warnvorrichtung (8) erfasst, dass das zweite Fluid (2) nachgefüllt wird, wählt, oder den Korrekturwert (K) abhängig von dem Füllstand (FS) des zweiten Fluids (2) oder abhängig davon, dass die Erfassungsvorrichtung (7) erfasst, dass das zweite Fluid (2) nachgefüllt wird, wählt.
  15. Warnvorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Warnvorrichtung (8) derart ausgestaltet ist, dass die Warnvorrichtung (8) den korrigierten Füllstand berechnet, indem die Warnvorrichtung (8) den Korrekturwert (K) von dem Füllstand des ersten Fluids (1) in dem ersten Behälter (3) abzieht, dass der Korrekturwert (K) gleich 0 ist, wenn der Schwellenwert (S) abhängig von dem Füllstand (FS) des zweiten Fluids (2) gewählt wird, und dass der Schwellenwert (S) von der Warnvorrichtung (8) nicht verändert wird, wenn der Korrekturwert (K) abhängig von dem Füllstand (FS) des zweiten Fluids (2) gewählt wird.
  16. Warnvorrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Warnvorrichtung (8) die Warnung bereitstellt, • wenn die Erfassungsvorrichtung (7) erfasst, dass das zweite Fluid (2) in dem zweiten Behälter (4) nachgefüllt wird, oder • wenn die Warnvorrichtung (8) eine Nachfüllerinnerung bezüglich des zweiten Fluids (2) ausgibt, oder • wenn der zweite Füllstandsmesser (6) erfasst, dass der Füllstand (FS) des zweiten Fluids (2) in dem zweiten Behälter (4) unterhalb eines vorbestimmten Schwellenwerts liegt.
  17. Warnvorrichtung nach einem der Ansprüche 14-16, dadurch gekennzeichnet, dass die Warnvorrichtung (8) zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1-13 ausgestaltet ist.
  18. Kraftfahrzeug mit einer Warnvorrichtung nach einem der Ansprüche 14-17.
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