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DE102008005828A1 - Überwachungseinrichtung - Google Patents

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DE102008005828A1
DE102008005828A1 DE200810005828 DE102008005828A DE102008005828A1 DE 102008005828 A1 DE102008005828 A1 DE 102008005828A1 DE 200810005828 DE200810005828 DE 200810005828 DE 102008005828 A DE102008005828 A DE 102008005828A DE 102008005828 A1 DE102008005828 A1 DE 102008005828A1
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Germany
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monitoring
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Frank Boerger
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Tuev Nord Service & Co KG GmbH
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Tuev Nord Service & Co KG GmbH
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Abstract

Eine Überwachungseinrichtung zur Überwachung von technischen Geräten (1) oder Anlagen, mit einem oder mehreren Überwachungsgeräten (3), welche in der Umgebung eines oder mehrerer zu überwachender Geräte (1) oder Anlagen angeordnet und jeweils mit Sensoren zur Detektierung der zu überwachenden Parameter versehen sind, und mit einer Koordinationszentrale (5), die mindestens einen Computer (7) aufweist, der über Datenfernübertragungskanäle (4) mit dem oder den Überwachungsgeräten (3) verbunden ist, wird hinischtlich eines einfachen modularen Aufbaus erfindungsgemäß dadurch verbessert, dass das oder jedes Überwachungsgerät (3) einen programmierbaren Mikroprozessor und einen Datenspeicher aufweist und mit einer Analysesoftware ausgestattet ist, mit Hilfe der die zu überwachenden Parameter vor Ort analysierbar sind, wobei das Überwachungsgerät (3) beim Vorliegen von Abweichungen der Parameter von einer vorgebbaren Norm eine Meldung an die Koordinationszentrale (5) abschickt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Überwachungseinrichtung zur Überwachung von technischen Geräten oder Anlagen, mit einem oder mehreren Überwachungsgeräten, welche in der Umgebung eines oder mehrerer zu überwachender Geräte oder Anlagen angeordnet und jeweils mit Sensoren zur Detektierung der zu überwachenden Parameter versehen sind, und mit einer Koordinationszentrale, die mindestens einen Computer aufweist, der über Datenfernübertragungskanäle mit dem oder den Überwachungsgeräten verbunden ist.
  • Derartige Überwachungseinrichtungen sind bekannt. Die über die Sensoren aufgenommenen Parameter werden entweder direkt an eine Koordinationszentrale gesendet oder zwischengespeichert und nur gelegentlich oder auf Anforderung der Koordinationszentrale übertragen. Die überwachten Parameter können beispielsweise Temperatur, Druck, Spannung, Flüssigkeitsstände oder Geschwindigkeiten sein. Beispielsweise bei der Überwachung von Windenergieanlagen können Laufzeiten, Drehgeschwindigkeiten, Windgeschwindigkeiten, erzeugte Spannung und elektrische Energie aufgezeichnet und an eine Steuerungszentrale übermittelt werden. Bei der Überwachung einer Vielzahl von Windenergieanlagen muss die Steuerungszentrale allerdings eine immense Datenmenge verarbeiten und ggf. abspeichern. Je größer die Zahl der überwachten Anlagen, desto größer ist der Überwachungsaufwand in der Zentrale.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Überwachungseinrichtung der eingangs genannten Art anzugeben, die einfach aufgebaut ist und mit geringem Aufwand die Überwachung einer Vielzahl von technischen Geräten oder Anlagen ermöglicht.
  • Die erfindungsgemäße Lösung sieht vor, dass das oder jedes Überwachungsgerät einen programmierbaren Mikroprozessor und einen Datenspeicher aufweist und mit einer Analysesoftware ausgestattet ist, mit Hilfe der die zu überwachenden Parameter vor Ort analysierbar sind, und dass das Überwachungsgerät beim Vorliegen von Abweichungen der Parameter von einer vorgegebenen Norm eine Meldung an die Koordinationszentrale abschickt. Die erforderliche Analysesoftware kann heutzutage auf einfache Weise erstellt und im Überwachungsgerät gespeichert werden. Durch die freie Programmierbarkeit kann das Überwachungsgerät an jede beliebige Überwachungsaufgabe angepasst werden, indem einfach die Software ausgetauscht wird. Damit erhält man universelle Überwachungsgeräte, die für den speziellen Einsatz lediglich mit den erforderlichen Sensoren und einer speziellen Analysesoftware bestückt werden müssen. Die zu überwachenden Parameter werden vor Ort analysiert und eine Meldung an die Koordinationszentrale nur im Störungsfall oder bei sonstigen vorprogrammierbaren Fällen abgegeben. Damit wird die in der Koordinationszentrale anfallende Datenflut auf ein Minimum reduziert. Als Koordinationszentrale eignet sich daher jeder beliebige Kleincomputer. Ein größerer Aufwand ist nicht erforderlich. Darüber hinaus ist die Überwachungseinrichtung modular aufgebaut, denn sie kann jederzeit um weitere dezentrale Überwachungsgeräte erweitert werden. Dabei können sogar ganz unterschiedliche technische Geräte oder Anlagen überwacht werden, denn jedes Überwachungsgerät vor Ort kann mit einer speziellen, auf den Überwachungsfall angepassten eigenen Software und den erforderlichen Sensoren versehen werden.
  • Der Einsatzbereich der erfindungsgemäßen Überwachungseinrichtung ist aber nicht nur auf die Meldung bereits aufgetretener Fehler beschränkt, sondern eignet sich auf für die Prognose des Zustandes der überwachten Geräte oder Anlagen bzw. deren Teile. Beispielsweise kann bei einer Windenergieanlage mittels Mikrofonen oder Körperschallsensoren die Vibrationen des Getriebes oder des Generators überwacht werden. Vor Ort kann die Analysesoftware der Überwachungsgeräte eine Frequenzanalyse vornehmen und Abweichungen von vorgegebenen Sollwerten auf einfache Weise feststellen. Dadurch lässt sich voraussagen, ob und möglicherweise wann mit einem Versagen des Getriebes oder Generators zu rechnen sein wird. Über die Koordinationszentrale können dann rechtzeitig Wartungs- oder Reparaturmaßnahmen veranlasst werden, bevor es überhaupt zu einem Ausfall kommt. Auf diese Weise werden kostspielige Ausfallzeiten vermieden. Die Erfindung ermöglicht es somit, eine Fülle von Daten auszuwerten, ohne dass diese zur Koordinationszentrale übertragen werden müssten. Erst dadurch wird die Prognose bevorstehender Ausfälle des jeweiligen Gerätes oder der Anlage überhaupt realistisch möglich.
  • In einfacher Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Datenfernübertragung über das Internet oder ein drahtloses Telefonnetz erfolgt. Damit werden bestehende Datennetze genutzt und man kann sich den Aufwand für ein eigenes Datennetz sparen.
  • Wenn das Überwachungsgerät ein mit dem Internet verbundener Computer ist, vorzugsweise ein PC, und die Sensoren über übliche Computerschnittstellen mit dem Computer verbunden sind, vorzugsweise über USB, kann das Überwachungsgerät auf kostengünstige Weise aus leicht erhältlichen Komponenten zusammengestellt werden.
  • In weiterer Ausgestaltung dieser Ausführungsform ist auf dem PC des Überwachungsgerätes ein Windows-Betriebssystem mit einem SCOM-Agenten installiert und der SCOM-Agent ist mit einem für den entsprechenden Anwendungsfall programmierten Managment-Pack als Analysesoftware ausgestattet. Die Maßnahme verwendet kostengünstig zu beschaffende übliche Software, sodass der Programmieraufwand für die Analysesoftware minimiert wird.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Überwachungsgerät als Handgerät mit integriertem Mobiltelefon und integriertem Mikroprozessor ausgestaltet, wobei die Datenfernübertragung über ein Mobilfunknetz an die Koordinationszentrale erfolgt. Diese Ausführungsform ist ganz besonders kompakt und kostengünstig mit geringstmöglichem Aufwand zu installieren.
  • In einer Weiterbildung weist das Überwachungsgerät vorzugsweise mindestens eine USB-Schnittstelle zum Anschluss von Sensoren auf. Auf diese Weise können übliche Sensoren mit USB-Schnittstelle ohne zusätzlichen Aufwand angeschlossen und verwendet werden. Außerdem kann das Überwachungsgerät durch diesen modularen Aufbau besonders einfach an unterschiedliche Verwendungszwecke angepasst werden, indem es je nach Anforderung mit verschiedenen Sensoren bestückbar ist. In weiterer Ausgestaltung dieser Ausführungsform ist auf dem Überwachungsgerät als Betriebssystem Windows CE mit einem SCOM-Agenten installiert und der SCOM-Agent ist mit einem für den entsprechenden Anwendungsfall programmierten Management-Pack als Analysesoftware ausgestattet. Diese Maßnahme ermöglicht wiederum die Verwendung standardisierter, leicht und kostengünstig zu beschaffender Software.
  • In einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die für den entsprechenden Anwendungsfall im Überwachungsgerät installierte Analysesoftware durch die Koordinationszentrale per Datenfernübertragung an ein oder mehrere Überwachungsgeräte übertragbar und installierbar ist. Diese Maßnahme ermöglicht die Weiterentwicklung, Verbesserung oder Anpassung der Analysesoftware und ihre anschließende Installation vor Ort per Datenfernübertragung, ohne dass das Überwachungsgerät vor Ort gewartet werden müsste.
  • Der wesentliche Kern der Erfindung manifestiert sich schon in einem Überwachungsgerät, welches gemäß den Merkmalen der Ansprüche 5 bis 8 ausgestaltet ist. Deshalb soll durch die Ansprüche 9 bis 12 auch ein Überwachungsgerät als solches unter Schutz gestellt werden.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert. Die einzige Figur zeigt:
  • 1: eine Prinzipdarstellung einer erfindungsgemäßen Überwachungseinrichtung.
  • In 1 erkennt man ein technisches Gerät 1, welches beispielhaft für eine Vielzahl von technischen Geräten oder eine oder mehrere Anlagen steht, die durch die vorliegende Erfindung überwacht werden soll. Das technische Gerät 1 ist mit einem nicht gezeigten Sensor versehen, der über eine Sensorleitung 2 mit einem Überwachungsgerät 3 verbunden ist. Selbstverständlich kann das technische Gerät 1 mit einer Vielzahl von Sensoren versehen sein, die Parameter wie beispielsweise Temperatur, Druck, Spannung, Flüssigkeitsstände, Geschwindigkeiten, Vibrationen und viele andere mehr erfassen und an das Übertragungsgerät 3 übermitteln.
  • Das Übertragungsgerät 3 ist in der Umgebung des zu überwachenden technischen Gerätes 1 angeordnet und kann sogar in das technische Gerät 1 selbst integriert sein.
  • Im vorliegenden Fall ist das Überwachungsgerät 3 als Handgerät mit integriertem Mobiltelefon und integriertem Mikroprozessor ausgestaltet. Die Datenfernübertragung 4 erfolgt über ein Mobilfunknetz an eine Koordinationszentrale 5. Die Sensorleitung 2 ist an das Überwachungsgerät 3 mittels einer nicht gezeigten USB-Schnittstelle angeschlossen. Die Koordinationszentrale 5 umfasst ein Sende- und Empfangsmodul 6 zur Herstellung der Datenfernübertragung 4 über ein Mobilfunknetz, einen Computer 7 und einen Computerarbeitsplatz 8 zur Benutzung durch einen Benutzer 9.
  • Im Computer 7 der Koordinationszentrale 5 kann ein Analyseprogramm erstellt oder ein anderweitig erstelltes Analyseprogramm verwaltet werden. Das Analyseprogramm wird vom Computer 7 der Koordinationszentrale 5 über das Sende- und Empfangsmodul 6 mittels Datenfernübertragung 4 an mindestens ein Überwachungsgerät 3 übertragen und dort installiert. Das Überwachungsgerät 3 wird mit dem Betriebssystem Windows CE von der Firma Microsoft oder einem entsprechenden Betriebssystem, insbesondere einer Weiterentwicklung von Windows CE betrieben, wobei wiederum ein spezielles, als SCOM-Agent bekanntes, Programm benutzt wird. Die Analysesoftware wird daher in Form eines Management-Packs für das SCOM-Agenten-Programm erstellt und betrieben.
  • Alternativ kann das Überwachungsgerät 3 anstatt als Handgerät auch als üblicher Kleincomputer, insbesondere PC, ausgestaltet sein, wobei das Betriebssystem Windows von Microsoft mit einem SCOM-Agenten installiert ist. Der SCOM-Agent kann wieder mit einem für den entsprechenden Anwendungsfall programmierten Management-Pack als Analysesoftware ausgestattet sein.
  • Die Datenfernübertragung 4 wird aber nur im Störfall oder in einem von der Analysesoftware ansonsten vorgesehenen Fall für eine Meldung an die Koordinationszentrale 5 benutzt. Im Normalfall ist die Datenfernübertragung 4 unterbrochen. Das Überwachungsgerät 3 arbeitet dann mit Hilfe der Analysesoftware eigenständig vor Ort. Dabei werden die von den Sensoren über die Sensorleitung 2 gelieferten Signale ausgewertet und mittels der Analysesoftware analysiert, um bestimmte Betriebszustände und insbesondere Störfälle zu erkennen. Dabei kann eine sehr grolle Menge an Daten gecheckt und analysiert werden, ohne dass diese Datenflut über die Datenfernübertragung 4 übertragen werden müsste. Dies ermöglicht die ständige Überwachung einer Vielzahl von Sensoren und auch eine diffizile Analyse der von den Sensoren gelieferten Signale.
  • Die Koordinationszentrale 5 kann selbst die Zentrale eines Betreibers des technischen Gerätes 1 oder der überwachten Anlage sein. Für ihren Betrieb ist jedoch ein gewisses Know-how erforderlich, welches nicht unbedingt von jedem Anlagenbetreiber vorgehalten werden kann. Aus diesem Grund ist in einer Weiterbildung der Überwachungseinrichtung vorgesehen, dass die Koordinationszentrale 5 von einem Experten betrieben wird, beispielsweise von einem technischen Überwachungsverein. Dieser kann die Überwachungsgeräte 3 und die für deren Betrieb erforderliche Analysesoftware liefern und stets auf dem Laufenden halten oder an geänderte Erfordernisse anpassen, ohne dass der eigentliche Betreiber des Gerätes 1 oder der Anlage über entsprechendes Expertenwissen verfügen müsste.
  • Tritt nun ein Störfall oder ein anderer vom Betreiber der Anlage vorgemerkter Betriebszustand des technischen Gerätes 1 oder der überwachten Anlage auf, so wird zunächst die Koordinationszentrale 5 über die Datenfernübertragung 4 darüber informiert. Die Koordinationszentrale 5 ihrerseits benachrichtigt dann den Betreiber des technischen Gerätes 1 oder der Anlage über eine weitere Datenfernübertragung 10. Diese kann selbstverständlich auch als drahtlose Datenfernübertragung 10 beispielsweise über ein Mobilfunknetz erfolgen. Zur Verbindung einer Konsole 11 des Gerätebetreiber mit der Koordinationszentrale 5 kann wiederum ein Überwachungsgerät 12 dienen, welches über eine Datenleitung 13, vorzugsweise mittels USB- Schnittstelle, an einen Computer der Konsole 11 des Betreibers angeschlossen ist. Das Überwachungsgerät kann diese veränderte Aufgabe ohne weiteres übernehmen, wenn es mit einer entsprechenden Software ausgestattet ist. Diese Software kann wiederum durch die Koordinationszentrale 5 erstellt und per Datenfernübertragung 10 auf das Überwachungsgerät 12 übertragen und dort installiert werden. Deshalb kann das Überwachungsgerät 12 baugleich mit dem Überwachungsgerät 3 ausgestaltet sein.
  • Die erfindungsgemäße Überwachungseinrichtung ist in hohem Maße modular aufgebaut und kann daher jederzeit erweitert werden. Eine einzige Koordinationszentrale 5 kann eine Vielzahl von technischen Geräten und Anlagen überwachen, die nicht notwendig demselben Betreiber zuzuordnen sein müssen. Vielmehr kann auch eine Vielzahl unterschiedlicher Betreiber durch eine einzige Koordinationszentrale 5 bedient werden. Dabei kann vor Ort überall derselbe Typ von Überwachungsgerät eingesetzt werden, wobei die Anpassung an die individuellen Anforderungen allein durch die installierte Software erfolgt, die ihrerseits wiederum durch die Koordinationszentrale 5 per Datenfernübertragung im Rahmen einer Fernwartung installiert werden kann.
  • Eine Erweiterung der erfindungsgemäßen Überwachungseinrichtung ist jederzeit ohne großen Aufwand möglich. Hierfür muss lediglich die Software im Computer 7 der Koordinationszentrale 5 modifiziert bzw. ergänzt und vor Ort ein oder mehrerer Überwachungsgeräte 3, 12 installiert werden. Das gesamte Know-how für die Programmierung und der Aufwand für die Überwachung der technischen Geräte und Anlagen sowie für die Benachrichtigung der Betreiber oder die Einleitung von Maßnahmen wird nur ein einziges Mal in einer einzigen Koordinationszentrale 5 benötigt. Dies ist sehr wirtschaftlich. Die Infrastruktur der Überwachungseinrichtung bleibt bei einer Erweiterung immer gleich. Unabhängig von der Anwendung muss nur ein Mal in die Infrastruktur investiert werden. Wenn verschiedene Anlagenbetreiber identische oder sehr ähnliche Anforderungen an die Überwachungseinrichtung stellen, können sich weitere Synergien ergeben. Dieselbe Technik kann für viele unterschiedliche Anwendungsfälle genutzt werden. Insbesondere kleine und mittelständische Betriebe können daher die erfindungsgemäße Überwachungseinrichtung sehr kostengünstig benutzten, ohne dass wesentliche Investitionen für eine eigene Koordinationszentrale und das erforderliche Know-how für den Betrieb getätigt werden müssten.
  • 1
    technisches Gerät
    2
    Sensorleitung
    3
    Überwachungsgerät
    4
    Datenfernübertragung
    5
    Koordinationszentrale
    6
    Sende- und Empfangsmodul
    7
    Computer
    8
    Computerarbeitsplatz
    9
    Benutzer
    10
    Datenfernübertragung
    11
    Konsole
    12
    Überwachungsgerät
    13
    Datenleitung

Claims (12)

  1. Überwachungseinrichtung zur Überwachung von technischen Geräten (1) oder Anlagen, mit einem oder mehreren Überwachungsgeräten (3), welche in der Umgebung eines oder mehrerer zu überwachender Geräte (1) oder Anlagen angeordnet und jeweils mit Sensoren zur Detektierung der zu überwachenden Parameter versehen sind, und mit einer Koordinationszentrale (5), die mindestens einen Computer (7) aufweist, der über Datenfernübertragungskanäle (4) mit dem oder den Überwachungsgeräten (3) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass das oder jedes Überwachungsgerät (3) einen programmierbaren Mikroprozessor und einen Datenspeicher aufweist und mit einer Analysesoftware ausgestattet ist, mit Hilfe der die zu überwachenden Parameter vor Ort analysierbar sind, und dass das Überwachungsgerät (3) beim Vorliegen von Abweichungen der Parameter von einer vorgegebenen Norm eine Meldung an die Koordinationszentrale (5) abschickt.
  2. Überwachungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenfernübertragung (4) über das Internet oder ein drahtloses Telefonnetz erfolgt.
  3. Überwachungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Überwachungsgerät ein mit dem Internet verbundener Computer ist, vorzugsweise ein PC, und die Sensoren über übliche Computerschnittstellen mit dem Computer verbunden sind, vorzugsweise über USB-Schnittstellen.
  4. Überwachungseinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem PC des Überwachungsgerätes ein Windows-Betriebssystem mit einem SCOM-Agenten installiert ist und der SCOM-Agent mit einem für den entsprechenden Anwendungsfall programmierten Management-Pack ausgestattet ist.
  5. Überwachungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Überwachungsgerät (3) als Handgerät mit integriertem Mobiltelefon und integriertem Mikroprozessor ausgestaltet ist und dass die Datenfernübertragung (4) über ein Mobilfunknetz an die Koordinationszentrale (5) erfolgt.
  6. Überwachungseinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Überwachungsgerät (3) mindestens eine USB-Schnittstelle zum Anschluss von Sensoren aufweist.
  7. Überwachungseinrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Überwachungsgerät (3) als Betriebssystem Windows CE mit einem SCOM-Agenten installiert ist und der SCOM-Agent mit einem für den entsprechenden Anwendungsfall programmierten Management-Pack als Analysesoftware ausgestattet ist.
  8. Überwachungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die für den entsprechenden Anwendungsfall im Überwachungsgerät (3) installierte Analysesoftware durch die Koordinationszentrale (5) per Datenfernübertragung (4) an ein oder mehre Überwachungsgeräte (3) übertragbar und installierbar ist.
  9. Überwachungsgerät für eine Überwachungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Überwachungsgerät (3) als Handgerät mit integriertem Mobiltelefon und integriertem Mikroprozessor ausgestaltet ist und dass die Datenfernübertragung (4) über ein Mobilfunknetz erfolgt.
  10. Überwachungsgerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Überwachungsgerät (3) mindestens eine USB-Schnittstelle zum Anschluss von Sensoren aufweist.
  11. Überwachungsgerät nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Überwachungsgerät (3) als Betriebssystem Windows CE mit einem SCOM-Agenten installiert ist und der SCOM-Agent mit einem für den entsprechenden Anwendungsfall programmierten Management-Pack als Analysesoftware ausgestattet ist.
  12. Überwachungsgerät nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Überwachungsgerät (3) die für den entsprechenden Anwendungsfall im Überwachungsgerät installierte Analysesoftware per Datenfernübertragung (4) von einer Koordinationszentrale (5) empfangen und installiert bekommen kann.
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