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Die
Erfindung betrifft ein Zerspanungswerkzeug mit einem Grundhalter, an
dem wenigstens ein Schneidplattenhalter angebracht ist, welcher
wenigstens eine Ausnehmung zur Aufnahme einer Schneidplatte aufweist,
nach der im Oberbegriff von Anspruch 1 näher definierten Art.
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Ein
gattungsgemäßes Zerspanungswerkzeug
ist aus der
DE 40 22
966 A1 bekannt.
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Die
DE 697 15 462 T2 beschreibt
einen Schneideinsatz zur spanabhebenden Bearbeitung von Metallen.
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Ein
weiteres Zerspanungswerkzeug ist in der
EP 1 666 179 A2 beschrieben.
Zwar können
mit dem dort beschriebenen Werkzeug insbesondere beim Ein- oder
Abstechen von Werkstücken
sehr gute Ergebnisse erzielt werden, allerdings ist es relativ aufwändig, die
für den
Zerspanungsvorgang sehr wichtige Höhe der Schneidplatte exakt
einzustellen.
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Es
ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Zerspanungswerkzeug
mit einem Grundhalter und einem an dem Grundhalter angebrachten Schneidplattenhalter
zu schaffen, bei dem die Höhe der
Schneidplatte möglichst
einfach eingestellt werden kann.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe durch die in Anspruch 1 genannten Merkmale gelöst.
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Die
erfindungsgemäße Einstelleinrichtung, bei
der die Schrägflächen der
Schraube einerseits und des Schneidplattenhalters andererseits miteinander
korrespondieren, ermöglicht
die exakte Verstellung des Schneidplattenhalters durch eine entsprechende
Positionierung der Stellschraube. Wenn also die Stellschraube verdreht
wird, so bewegt sich dadurch der Schneidplattenhalter gegenüber dem Grundhalter
und somit auch die in der Ausnehmung des Schneidplattenhalters aufgenommene
Schneidplatte.
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Erfindungsgemäß ergibt
sich also eine sehr einfache und damit auch für weniger gut geübte Bediener
gut nutzbare Möglichkeit
zur Einstellung der Höhe
bzw. der Position der Schneidplatte.
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Eine
besonders gute Anlage der beiden Schrägflächen und eine damit verbundene
präzise Verstellmöglichkeit
für den
Schneidplattenhalter ist gewährleistet,
wenn in einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung die Schrägflächen der
Stellschraube und des Schneidplattenhalters als Kegelstumpfmantelflächen ausgebildet
sind.
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Eine
sichere Fixierung der Stellschraube verbunden mit einer einfachen
Kopplung des Schneidplattenhalters mit dem Grundhalter ergibt sich,
wenn die Stellschraube in eine Gewindebohrung des Grundhalters eingeschraubt
ist.
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Um
eine sehr exakte Führung
der Stellschraube in dem Grundhalter und damit eine entsprechend
genaue Einstellung der Höhe
der Schneidplatte zu erreichen, kann des weiteren vorgesehen sein, dass
die Stellschraube eine mit einer Bohrung des Grundhalters korrespondierende
zylindrische Passfläche
aufweist. Dadurch wird auch die Stabilität der Einstelleinrichtung erhöht.
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Wenn
des weiteren vorgesehen ist, dass die Stellschraube mittels einer
Fixierschraube in ihrer Positi on fixierbar ist, so wird eine unerwünschte Verstellung
des auf die gewünschte
Höhe eingestellten Schneidplattenhalters
gewährleistet
und es werden Vibrationen auf effektive Art und Weise verhindert.
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Mittels
dieser Fixierschraube kann eine besonders hohe Kraft aufgebracht
werden, wenn die Stellschraube eine Freidrehung zur Anlage der Fixierschraube
aufweist.
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Wenn
des weiteren vorgesehen ist, dass die Fixierschraube im rechten
Winkel zu der Stellschraube verläuft,
so wird vorteilhafterweise eine gute Fixierung der Stellschraube
erreicht.
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Um
mit einem erfindungsgemäßen Zerspanungswerkzeug
mehrere Schnitte vornehmen zu können,
kann in einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
vorgesehen sein, dass an dem Grundhalter mehrere parallel zueinander
angeordnete Schneidplattenhalter angebracht sind.
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Um
eine sichere Anbringung des Schneidplattenhalters an dem Grundhalter
zu erreichen, kann in einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der
Erfindung vorgesehen sein, dass der Schneidplattenhalter mittels
einer zentralen Fixierschraube an dem Grundhalter befestigt ist.
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Eine
besonders einfache und präzise
Verstellung des Schneidplattenhalters ergibt sich, wenn die Schrägflächen der
Stellschraube und des Schneidplattenhalters einen Winkel von ca.
45° aufweisen.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen
sein, dass der Schneidplattenhalter eine von der Ausnehmung beabstandeten,
geschlossenen Schlitz aufweist, welcher an derjenigen Seite der
Ausnehmung angeordnet ist, an der bei bestimmungsgemäßer Verwendung
des Zerspanungswerkzeugs die höchste Schnittkraft
auftritt, und dass der Schlitz sich an der der Öffnung der Ausnehmung entgegengesetzten Seite
nicht über
die Längserstreckung
der Schneidplatte hinaus erstreckt.
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Durch
diese Ausführung
des Schlitzes, insbesondere dessen an die Länge der Schneidplatte angepasste
Länge,
wird einerseits eine ausreichende Elastizität des zwischen dem Schlitz
und der Ausnehmung verbleibenden Stegs erreicht, so dass dieser
beim Einführen
der Schneidplatte in die Ausnehmung elastisch nachgibt und wenn
die Schneidplatte vollständig
in die Ausnehmung eingesetzt ist, dieselbe mit einer sehr hohen
Kraft festhält.
Andererseits wird durch die Beschränkung der Länge des Schlitzes eine zu starke
Schwächung
des Schneidplattenhalters verhindert, so dass dieser auch bei hohen Schnittkräften, die
durch den Schneidplattenhalter aufgenommen werden, stabil bleibt
und die Schneidplatte in der gewünschten
Position hält,
so dass eine präzise
und gleichmäßige Zerspanung
möglich
ist. Gegenüber
der bekannten Lösung
kann das erfindungsgemäße Zerspanungswerkzeug
also höhere Schnittkräfte aufnehmen.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen ergeben sich aus
den restlichen Unteransprüchen.
Nachfolgend ist ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung anhand der Zeichnung prinzipmäßig dargestellt.
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Es
zeigt:
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1 eine
Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Zerspanungswerkzeugs;
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2 eine
Seitenansicht einer bei dem erfindungsgemäßen Zerspanungswerkzeug eingesetzten Schneidplatte
in einer vergrößerten Darstellung;
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3 einen
Schnitt nach der Linie III-III aus 2 mit einem
Teil des Schneidplattenhalters;
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4 eine
Vorderansicht der Schneidplatte gemäß dem Pfeil IV aus 2;
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5 eine
Draufsicht auf die Schneidplatte gemäß dem Pfeil V aus 2;
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6 eine
perspektivische Darstellung des Schneidplattenhalters des erfindungsgemäßen Zerspanungswerkzeugs;
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7 eine
vergrößerte Darstellung
der Ausnehmung des Schneidplattenhalters;
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8 eine
perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Zerspanungswerkzeugs;
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9 einen
Schnitt nach der Linie IX-IX aus 1;
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10 eine
Seitenansicht des erfindungsgemäßen Zerspanungswerkzeugs
gemäß dem Pfeil
X aus 1; und
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11 eine
vergrößerte Darstellung
einer bei dem erfindungsgemäßen Zerspanungswerkzeug eingesetzten
Stellschraube.
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1 zeigt
ein Zerspanungswerkzeug 1, welches im vorliegenden Fall
zum Ein- oder Abstechen eines rotierenden Werkstücks 2 dient. Das Zerspanungswerkzeug 1 weist
einen Schneidplattenhalter 3 auf, der an einem Grundhalter 4 des
Zerspanungswerkzeugs 1 angebracht ist. Der Schneidplattenhalter 3 ist
im vorliegenden Fall im wesentlichen punktsymmetrisch ausgebildet
und mit zwei Ausnehmungen 5 versehen, von denen in einer
eine Schneidplatte 6 angeordnet ist, mit der die eigentliche
Zerspanung des Werkstücks 2 vorgenommen wird.
Zum Einführen
der Schneidplatte 6 ist sind die Ausnehmungen 5 jeweils
mit einer Öffnung 5a versehen.
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Statt
als Ein- oder Abstechdrehmeißel
könnte
das Zerspanungswerkzeug 1 auch in Form eines rotierenden
Werkzeugs, also beispielsweise als Scheibenfräser oder Kreissäge, ausgebildet
sein. Insbesondere bei der Ausführungsform
des Zerspanungswerkzeugs 1 als Kreissäge oder als Scheibenfräser ist
ein guter Sitz der Schneidplatte 6 in dem Schneidplattenhalter 3 wichtig,
da auf die Schneidplatte 6 in diesem Fall teilweise sehr
hohe Fliehkräfte wirken.
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Der
Grundhalter 4 ist im vorliegenden Fall zweiteilig ausgeführt und
weist einen im Querschnitt vorzugsweise rechteckig ausgeführten stangenförmigen Abschnitt 7,
der in einer nicht dargestellten Haltevorrichtung aufgenommen wird,
und einen teilkreisförmigen
Abschnitt 8 auf, der mit dem stangenförmigen Abschnitt 7 mittels
einer oder mehrerer Schrauben verbunden ist, von denen eine Schraube 9 dargestellt
ist. Die Verbindung des Schneidplattenhalters 3 mit dem
Grundhalter 4 erfolgt durch eine zentrale Fixierschraube 10,
die den Schneidplattenhalter 3 im vorliegenden Fall mit
dem teilkreisförmigen
Abschnitt 8 des Grundhalters 4 verbindet.
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In 2 ist
die Schneidplatte 6 in einer vergrößerten Seitenansicht dargestellt.
Dabei ist erkennbar, dass die Schneidplatte 6 eine Schneide 11 aufweist,
die bei der Bearbeitung des Werkstücks 2 mit demselben
in Kontakt steht. Des weiteren weist die Schneidplatte 6 einen
von der Schneide 11 abgewandten Abschnitt 12 auf,
der innerhalb der Ausnehmung 5 des Schneidplattenhalters 3 angeordnet
ist. Der Rand 13 des Abschnitts 12 steht also
mit dem Rand 14 der Ausnehmung 5 in Kontakt. Dabei
weist der Rand 13 des der Schneide 11 abgewandten
Abschnitts 13 drei Randabschnitte 13a, 13b und 13c auf,
von denen der erste Randabschnitt 13a gegenüberliegend
zu der Schneide 11 angeordnet ist und damit als hinterer
Randabschnitt 13a bezeichnet werden kann. Der zweite Randabschnitt 13b ist
an einer Oberseite des Abschnitts 12 angeordnet und wird
daher im folgenden als oberer Randabschnitt 13b bezeichnet,
wohingegen der dritte Randabschnitt 13c an einer Unterseite
des Abschnitts 12 angeordnet ist und daher als unterer
Randabschnitt 13c bezeichnet wird.
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Wie
in dem Schnitt gemäß 3 erkennbar ist,
weisen sowohl der obere Randabschnitt 13b als auch der
untere Randabschnitt 13c jeweilige Verzahnungen 15 auf,
die aus sich abwechselnden Erhebungen 16 und Vertiefungen 17 bestehen.
Allgemein ist der mit dem Rand 14 der Ausnehmung 5 in
Kontakt stehende Abschnitt 12 der Schneidplatte 3 zumindest über einen
Teil seines Ran des 13 mit wenigstens einer Verzahnung 15 versehen.
Dabei ist die Längserstreckung
der sich abwechselnden Erhebungen 16 und Vertiefungen 17 derart,
dass diese in der mit "X" bezeichneten Einschieberichtung
der Schneidplatte 6 in die Ausnehmung 5 des Schneidplattenhalters 3 verlaufen.
Dies ist in der Draufsicht gemäß 5 besonders
gut zu erkennen. Durch die Verzahnungen 15 ist die Schneidplatte 6 erheblich besser
innerhalb des Schneidplattenhalters 3, der, wie wiederum
in 3 erkennbar ist, mit ähnlichen Verzahnungen 18 versehen
ist geführt
und stabiler gehalten. In der Vorderansicht gemäß 4 ist lediglich
die Verzahnung 15 des unteren Randabschnitts 13c zu
erkennen.
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Durch
die verbesserte Halterung der Schneidplatte 6 in der Ausnehmung 5 des
Schneidplattenhalters 3 wird ein Verkippen der Schneidplatte 6 verhindert,
was bei der Bearbeitung des Werkstücks 2 zu einer höheren Maßhaltigkeit
und einer besseren Oberflächenqualität führt.
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Im
vorliegenden Fall sind die Erhebungen 16 und die Vertiefungen 17 der
Verzahnungen 15 jeweils abgerundet und bilden somit ein
wellenförmiges
Profil der Verzahnungen 15. Gleiches gilt auch für die Verzahnungen 18 des
Schneidplattenhalters 3, wobei hier die Erhebungen 16 abgeflacht
sind. Selbstverständlich
wären auch
andere Profile bzw. Querschnitte der Verzahnungen 15 und 18 denkbar,
wobei die abgerundete Form jedoch beson ders einfach hergestellt
werden kann. Die Anzahl der Erhebungen 16 und Vertiefungen 17 der
Verzahnungen 15 und 18 hängt insbesondere von der Breite
der Schneidplatte 6 ab und kann daher von der dargestellten
Anzahl unterschiedlich sein.
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Wie
wiederum in 2 erkennbar ist, ist der Abschnitt 12 der
Schneidplatte 6 auf der der Schneide 11 gegenüberliegenden
Seite mit einer Abschrägung 19 versehen,
die sich zwischen dem hinteren Randabschnitt 13a und dem
oberen Randabschnitt 8b befindet. Die Abschrägung 19, über welche
ebenfalls die Verzahnung 15 verläuft, gibt der Schneidplatte 6 eine
zusätzliche
Stabilität
innerhalb der Ausnehmung 5 des Schneidplattenhalters 3.
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Eine
weitere Erhöhung
der Stabilität
wird durch eine Aussparung 20 erreicht, die sich in dem unteren
Randabschnitt 13c befindet und somit die Verzahnung 15 in
diesem Bereich in zwei Abschnitte teilt. Diese Aussparung 20 stellt
sicher, dass die Schneidplatte 6 an ihrem unteren Randabschnitt 13c an
zwei Flächen
gegenüber
dem Schneidplattenhalter 3 aufliegt, und verhindert so
ein Kippen der Schneidplatte 6 innerhalb der Ausnehmung 5 des Schneidplattenhalters 3.
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In
der perspektivischen Ansicht von 6 ist der
Schneidplattenhalter 3 dargestellt und es sind die Verzahnungen 18 der
Ausnehmung 5 zur Aufnahme der Schneidplatte 6 deutlicher
zu erkennen. Des weiteren ist in 6 eine zentrale
Bohrung 21 dargestellt, durch welche die zentrale Fixierschraube 10 zur
Anbringung des Schneidplattenhalters 3 an dem Grundhalter 4 verläuft.
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In
der vergrößerten Darstellung
eines Teils des Schneidplattenhalters 3 gemäß 7 ist
zu erkennen, dass der Schneidplattenhalter 3 einen von der
Ausnehmung 5 beabstandeten, geschlossenen Schlitz 22 aufweist,
welcher an derjenigen Seite der Ausnehmung 5 angeordnet
ist, an der bei bestimmungsgemäßer Verwendung
des Zerspanungswerkzeugs 1 die höchste Schnittkraft auftritt.
Zwar ist die Schneidplatte 6 bei der Darstellung gemäß 7 nur mittels
einer gestrichelten Linie angedeutet, dem Fachmann ist jedoch ohne
weiteres klar, dass es sich dabei um die der Schneide 11 der
Schneidplatte 6 gegenüberliegende
Seite handelt. Aus 7 in Zusammenschau mit 1 wird
deutlich, dass der Schlitz 22 sich an der der Öffnung 5a der
Ausnehmung 5 entgegengesetzten Seite, also an der Seite,
an der die Ausnehmung 5 geschlossen ist, nicht über die
Längserstreckung
der Schneidplatte 6 hinaus erstreckt. Dadurch wird eine
zu starke Schwächung
des Schneidplattenhalters 3 verhindert, so dass dieser
auch bei hohen Schnittkräften
stabil bleibt.
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Zwischen
der Ausnehmung 5 und dem Schlitz 22 befindet sich
ein Steg 23, der eine derartige Dicke aufweist, dass er
elastisch verformbar ist. Die Elastizität des Steges 23 sollte
einerseits derart gering sein, dass die Kraft zum Einführen der Schneidplatte 6 in
die Ausnehmung 5 nicht zu groß wird, und andererseits derart
groß,
dass eine ausreichende Haltekraft auf die Schneidplatte 6 ausgeübt wird.
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Die
bevorzugte Höhe
des Schlitzes 22 beträgt
1,5 bis 3,0 mm, die bevorzugte Länge
desselben beträgt
5 bis 8 mm. Ein zu bevorzugendes Verhältnis zwischen der Höhe und der
Länge des
Schlitzes 22 beträgt
1:2 bis 1:4.
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Die
Dicke des Steges 23, also der Abstand zwischen der Oberkante
des Schlitzes 22 und dem unteren Randabschnitt 13c der
Ausnehmung 5, beträgt,
bis zum unteren Punkt der Vertiefungen 17 gemessen, im
vorliegenden Fall das 0,5- bis 1,5-fache der Höhe des Schlitzes 22.
Die Dicke des Steges 23 hängt jedoch auch von der Größe der Schneidplatte 6 ab,
da beim Einführen
einer größeren Schneidplatte 6 in
die Ausnehmung 5 eine stärkere Verformung des Steges 23 auftritt.
Beim Einführen
der Schneidplatte 6 in die Ausnehmung 5 des Schneidplattenhalters 3 verformt
sich durch die Verformung des Steges 23 auch der Schlitz 22.
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Des
weiteren ist in 7 zu erkennen, dass die Aussparung 20 an
dem dem Schlitz 22 zugewandten Randabschnitt 13c sich
an einer zu dem Schlitz 22 benachbarten Stelle befindet,
wodurch der sich elastisch ver formende Steg 23 in diese
Aussparung eingreifen und somit die Schneidplatte 6 fest
in der Ausnehmung 5 halten kann.
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Des
weiteren geht aus 7 hervor, dass zwei einander
gegenüberliegende
Anlageflächen 24a und 24b der
Ausnehmung 5 des Schneidplattenhalters 3 nicht
parallel zueinander ausgerichtet sind. Hierbei verringert sich die
Höhe der
Ausnehmung 5 von der Öffnung 5a der
Ausnehmung 5 ausgehend insbesondere derart, dass die beiden
Anlagenflächen 24a und 24b einen
Winkel von 1° bis
4° zueinander
aufweisen. Besonders zu bevorzugen ist es in diesem Zusammenhang,
wenn die untere Anlagefläche 24b gerade
ausgerichtet ist und die obere Anlagefläche 24a in einem Winkel
zu dieser geraden Anlagefläche 24b ausgerichtet
ist, insbesondere in einem Winkel von 2°.
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Um
einen besseren Halt der Schneidplatte 6 in der Ausnehmung 5 zu
erzielen, weist des weiteren die Ausnehmung 5 eine geringere
Höhe als
die Höhe der
Schneidplatte 6 auf. Beispielsweise kann die Höhe der Ausnehmung 5 an
ihrer engsten Stelle, also an ihrer der Öffnung 5a abgewandten
Stelle, 0,15 bis 0,25 mm geringer sein als die Höhe der Schneidplatte 6.
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Die
obere Anlagefläche 24a weist
eine an die oben erwähnte
Abschrägung 19 der
Schneidplatte 6 angepasste Schrägfläche 25 auf, deren
Winkel 20° bis
50°, vor zugsweise
25° bis
40° und
besonders bevorzugt ca. 30° beträgt. Ein
solcher Winkel der Schrägfläche 25 hat
sich als guter Kompromiss zwischen einem guten Halt der Schneidplatte 6 in
der Ausnehmung 5 und einer guten Herstellbarkeit der Schneidplatte 6 herausgestellt,
insbesondere was die Herstellung der Verzahnungen 15 derselben
betrifft.
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8 zeigt
das gesamte Zerspanungswerkzeug 1 in einer perspektivischen
Ansicht von unten. Hierbei ist neben den bereits oben beschriebenen Details
des Zerspanungswerkzeugs 1 eine Einstelleinrichtung 26 erkennbar,
mit welcher wie nachfolgend näher
beschrieben die Lage des Schneidplattenhalters 3 zu dem
Grundhalter 4 verändert
werden kann.
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Die
in 9 in einer vergrößerten Schnittansicht dargestellte
Einstelleinrichtung 26 weist eine sich an dem Schneidplattenhalter 3 befindliche Schrägfläche 27 und
eine in den Grundhalter 4 einschraubbare Stellschraube 28 auf,
welche eine mit der Schrägfläche 27 des
Schneidplattenhalters 3 korrespondierende Schrägfläche 29 aufweist.
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Während die
Schrägfläche 27 des
Schneidplattenhalters 3 in 8 gut zu
erkennen ist, geht die Schrägfläche 29 der
in eine Gewindebohrung 30 des Grundhalters 4 eingeschraubten
Stellschraube 28 am besten aus der Schnittdarstellung gemäß 9 hervor.
Hierbei ist erkennbar, dass der Schneidplattenhalter 3 nicht
nur zwei Ausnehmungen 5, sondern auch zwei Schrägflächen 27 aufweist.
Die beiden Schrägflächen 27 und 29 sind
relativ zueinander derart angeordnet, dass eine Drehung der Stellschraube 28 eine
Drehung des Schneidplattenhalters 3 verursacht, da die
Stellschraube bei ihrer Rotation an der Schrägfläche 27 des Schneidplattenhalters 3 entlang gleitet
und diesen dadurch bewegt. Eine Drehung des Schneidplattenhalters 3 wiederum
führt zu
einer Verstellung der Höhe
bzw. Position der in der Ausnehmung 5 des Schneidplattenhalters 3 angeordneten
Schneidplatte 6. Dadurch kann die Schneidplatte 6 relativ
zu der Spitzenhöhe
des Werkstücks 2 eingestellt
werden. Durch Verdrehen der Stellschraube 28 innerhalb
ihrer Gewindebohrung 30 kann also die Höhe der Schneidplatte 6 eingestellt
werden.
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Wie
aus 9 hervorgeht, sind die Schrägflächen 27 und 29 der
Stellschraube 28 und des Schneidplattenhalters 3 im
vorliegenden Fall jeweils als Mantelflächen eines Kegelstumpfs ausgebildet und
weisen vorzugsweise einen Winkel von ca. 45° auf.
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Die
Fixierung der Stellschraube 28 in ihrer eingestellten Position
erfolgt mittels einer Fixierschraube 31, die sich in dem
teilkreisförmigen
Abschnitt 8 des Grundhalters 4 befindet und, wie
insbesondere 8 zu entnehmen ist, im rechten
Winkel zu der Stell schraube 28 verläuft. Neben der Gewindebohrung 30 weist
der Grundhalter 4 außerdem eine
Bohrung auf, in der die Stellschraube 28 mit einer zylindrischen
Passfläche 32 exakt
geführt
ist. Die zylindrische Passfläche 32 der
Stellschraube 28 ist in der vergrößerten Darstellung der Stellschraube 28 gemäß 11 besser
zu erkennen. Aus dieser Figur geht auch hervor, dass die Stellschraube 28 eine Freidrehung 33 aufweist,
die zur Anlage der Fixierschraube 31 dient, so dass eine
Beschädigung
des in die Gewindebohrung 30 eingeschraubten Außengewindes
der Stellschraube 28 verhindert wird.
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In
einer nicht dargestellten Ausführungsform kann
vorgesehen sein, dass an dem Grundhalter 4 mehrere, insbesondere
zwei, parallel zueinander angeordnete Schneidplattenhalter 4 mit
entsprechenden Schneidplatten 6 angebracht sind. Dadurch
kann eine entsprechend Anzahl an Schnitten gleichzeitig in das Werkstück 2 eingebracht
werden. Wenn zwei der Schneidplattenhalter 3 an dem Grundhalter 4 angebracht
sind, so kann sich die zentrale Fixierschraube 10 durch
beide Schneidplattenhalter 3 sowie den Grundhalter 4 hindurch
erstrecken und mit einer auf geeignete Art und Weise ausgeformten
Mutter verbunden werden.