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DE102008005564A1 - Trägerfolie insbesondere für ein Klebeband und Verwendung derselben - Google Patents

Trägerfolie insbesondere für ein Klebeband und Verwendung derselben Download PDF

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DE102008005564A1
DE102008005564A1 DE200810005564 DE102008005564A DE102008005564A1 DE 102008005564 A1 DE102008005564 A1 DE 102008005564A1 DE 200810005564 DE200810005564 DE 200810005564 DE 102008005564 A DE102008005564 A DE 102008005564A DE 102008005564 A1 DE102008005564 A1 DE 102008005564A1
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DE
Germany
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carrier film
film
base layer
polypropylene
elongation
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DE200810005564
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English (en)
Inventor
Uwe Michel
Bernhard Dr. Müssig
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Original Assignee
Tesa SE
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Priority to CA 2712712 priority patent/CA2712712A1/en
Priority to EP09703455A priority patent/EP2235126A1/de
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Trägerfolie, insbesondere für ein Klebeband, die monoaxial in Längsrichtung verstreckt ist und die eine Basisschicht aus Polypropylen enthält, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannung der Trägerfolie in Längsrichtung bei 10%-Dehnung mindestens 150 N/mm2, bevorzugt mindestens 200 N/mm2, ganz besonders bevorzugt mindestens 250 N/mm2, beträgt, die Basisschicht ein Polypropylenpolymer mit einem Gehalt an olefinischem Comonomer von weniger als 2,5 Gew.-%, vorzugsweise 0 Gew.-%, enthält, die Basisschicht nicht nukleiert ist und auf einer der außen liegenden Seite der Basisschicht eine Trennlackierung aufgebracht ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Trägerfolie insbesondere für ein Klebeband und Verwendung derselben.
  • Folien mit hoher Längsfestigkeit erreicht man üblicherweise durch Verstrecken von extrudierten Folienbahnen aus teilkristallinen Thermoplasten. Dabei handelt es sich überwiegend um eine biaxiale Verstreckung. Im Ausnahmefall sind die Folien zur weiteren Erhöhung der Längszugfestigkeit nur in Längsrichtung orientiert. Sowohl marktübliche biaxial als auch monoaxial verstreckte Folien auf Basis von Polypropylen weisen aber im Gegensatz zu unverstreckten Folien aus dem Blas- oder Cast-Verfahren geringe Weiterreißwiderstände in Querrichtung auf.
  • In der Praxis führt dies im Falle von verletzten Kanten von Folie oder Klebeband (bedingt durch stumpfe Messer beim Schneiden oder späterer unbeabsichtigter Verletzung der Schnittkante) leicht zum Ein- oder Abreißen der Folie beziehungsweise des daraus hergestellten Klebebandes unter Zugbelastung.
  • Bei hohen Anforderungen an Zugfestigkeit und Weiterreißwiderstand werden Folien beziehungsweise Klebebänder mit Filamenten oder Netzen aus Filamenten aus Glas oder Kunststoff verstärkt. Die Herstellung solcher Filamentklebebänder ist anlagenseitig sehr aufwändig und damit teuer und störanfällig. Neben der Basisfolie werden zusätzlich noch die Filamente und Laminierkleber (beziehungsweise eine zusätzliche Haftkleberbeschichtung) benötigt, was die Produkte weiter verteuert. Weitere Nachteile solcher Filamentklebebänder sind geringe Knickbruchbeständigkeit, hohe Dicke, unsaubere Schneidkanten und fehlende Durchschweissbarkeit und Recyclingfähigkeit. Die Herstellung eines derartigen Klebebands wird zum Beispiel in der US 4,454,192 A1 beschrieben.
  • Die DE 21 04 817 A1 beschreibt ein Verfahren zur Herstellung eines Klebebandträgers aus Polyolefin (Polyethylen oder Polyethylen). Durch Verstreckung in Längsrichtung soll eine Zugfestigkeit in Längsrichtung von 320 N/mm2 erreicht werden können (gemäß Anspruch 2, kein Beispiel vorhanden). Reckverhältnis und erreichte Spannung bei 10%-Dehnung werden nicht offenbart.
  • Gegenstand der EP 0 255 866 A1 ist eine in Längsrichtung oder biaxial gereckte Polypropylenfolie. Der Zusatz von elastomeren Komponenten erhöht die Schlagzugzähigkeit in Querrichtung. Diese Maßnahme führt allerdings zu einer Verschlechterung der Zugfestigkeit und des Weiterreißwiderstands in Querrichtung. Das Reckverhältnis in Längsrichtung beträgt 1:5,5 bis 1:7. Es werden Zugfestigkeiten von 12 bis 355 N/mm2 erreicht. Angaben über die Spannungen bei 10%-Dehnung werden nicht gemacht.
  • Ende der 80er Jahre wurde von der Firma Beiersdorf (Hamburg) ein Aufreißstreifen vertrieben, welcher eine verringerte Abreißneigung aufweist. Dieser enthielt eine in Längsrichtung verstreckten Trägerfolie der Firma NOPI (Harrislee), welche durch Coextrusion von Rohstoffen unterschiedlicher Zähigkeit hergestellt wurde und ein Reckverhältnis von 1:7,5 aufwies. Die zähe Coextrusionsaußenschicht verringert nach dem Prinzip von Schlagzähmodifikatoren die Ausbildung von Mikrorissen beim Schneiden der Produkte mit scharfen Klingen. Sie vermeidet jedoch nicht Abrisse bedingt durch nachträglich verletzte Kanten (zum Beispiel beim Transport der Rolle oder der Applikation auf den Karton). Die Außenschicht enthält 60 Gew.-% Polypropylencopolymer mit ca. 5 Gew.-% Ethylen und zur Erhöhung der Zähigkeit 40 Gew.-% SBS-Kauschuk, welcher die Lichtbeständigkeit verschlechtert und vor allem zu verringerter Zugfestigkeit (160 N/mm2) und verringerter Spannung bei 10%-Dehnung (70 N/mm2) der Folie in Längsrichtung führt. Die weniger zähe Hauptschicht enthält 92 Gew.-% des Polypropylencopolymers und 8 Gew.-% des SBS-Kautschuks. Der SBS-Kautschuk senkt den Weiterreißwiderstand einer einschichtigen Folie aus reinem Polypropylencopolymer mit gleichem Reckverhältnis von ca. 240 N/mm auf 70 N/mm.
  • Die DE 44 02 444 A1 betrifft ein reißfestes Klebeband auf der Basis von monoaxial orientiertem Polyethylen. Es können in mancher Hinsicht ähnliche mechanische Eigenschaften wie bei entsprechenden Polypropylenprodukten erreicht werden. Polyethylen weist jedoch ein bedeutend geringere Wärmebeständigkeit als Polypropylen auf, die sich sowohl bei der Herstellung des Klebebandes (Trocknung von Klebstoff- oder anderen Schichten im Ofen) nachteilig auswirkt als auch bei den späteren Verpackungsanwendungen als Griffband, Kartonverschlussklebeband, Aufreißstreifen oder Kartonverstärkungsstreifen. Die Klebebänder auf den Kartons werden oft heiß, zum Beispiel beim Durchgang durch Druckmaschinen oder nach der Befüllung mit heißen Gütern (zum Beispiel Lebensmitteln). Ein weiterer Nachteil von (auch verstreckten) Polyethylenfolien im Vergleich zu Polypropylenfolien ist die deutlich geringere Kraft bei 10-%Dehnung. Durch die höhere Dehnung bei gegebener Kraft neigen daraus hergestellte Griffbänder oder Kartonverschlussklebebänder zur Ablösung unter Zugbelastung, und Kartonverstärkungsstreifen können das Einreißen von Kartons nicht verhindern. Das Reckverhältnis in Längsrichtung und erreichbare Spannungen bei 10%-Dehnung werden nicht offengelegt. Es werden Zugfestigkeiten von 102 bis 377 N/mm2 erreicht.
  • Die vorbeschriebenen Erfindungen haben Anwendungen gefunden, konnten aber die Zugfestigkeiten von Filamentklebebändern nicht annähernd erreichen. Infolgedessen hat es Bemühungen gegeben, das aufwändige Aufbringen vieler Filamentfäden zu vermeiden und den verstreckten Folien durch Längsstrukturen filamentartige Eigenschaften zu geben, welche nachfolgend beschrieben sind.
  • Die US 5,145,544 A1 und die US 5,173,141 A1 beschreiben ein Klebeband aus monoaxial verstreckter Folie, welche eine Rippenstruktur zur Verstärkung aufweist, wobei die Rippen zum Teil aus der Oberfläche herausragen und zum Teil in die Folienoberfläche eingebettet sind. Zwischen Folie und Rippen sind Kerbfugen ausgebildet. Die Erfindung erreicht einen hohen Seiteneinreißwiderstand, die Zugfestigkeit und die Dehnbarkeit hingegen sind noch verbesserungswürdig. Der wesentliche Mangel besteht jedoch darin, dass eine Folie gemäß dieser Erfindung nicht im Produktionsmaßstab herstellbar ist. Die Ursache dafür sind die schlechte Verstreckbarkeit in üblicher Breite sowie eine extrem schlechte Planlage, so dass die Beschichtbarkeit mit Haftkleber nicht mehr gewährleistet ist. Bei hohen Breiten verschlechtert sich zudem die Planlage auch noch durch ungleichmäßige und unzureichende Haftung (bedingt durch die nicht plan aufliegende Folie) auf den Reckwalzen im nachfolgenden Verstreckungsprozess. Bei einer Herstellung in produktionsüblicher Breite wird die Folie im mittleren Bereich auf den Reckwalzen in Querrichtung gehalten, wodurch sich die Rippenstruktur durch Verstrecken verändert und die gesamte Produktqualität inhomogen wird. Ein weiterer Nachteil ist die Notwendigkeit einer mindestens 50%igen Einbettung der Rippen durch einen Kalander, welcher in der Investition sehr teuer ist und den Prozess viel aufwändiger macht. Die Rippenstruktur an der Oberfläche führt auch leicht zu Beschichtungsfehlern beim Auftragen von Releasemitteln oder Primern bei der Weiterverarbeitung zu Klebebändern, da die Auftragsverfahren für Folien eine glatte Oberfläche erfordern. Abdrücke von Verstärkungsfilamenten oder Rippenstrukturen in der Oberfläche von Folien sind für die Bedruckung nachteilig, die glatte Oberflächen voraussetzt. Insbesondere bei einer Nutzung der erfindungsgemäßen Folie für ein Verpackungsklebeband ist die Bedruckbarkeit für den Kunden ein wichtiges Kriterium. Der US 5,145,544 A1 werden ein Reckverhältnis von 1:7 und Zugfestigkeiten von 157 bis 177 N/mm2 entnommen, Spannungen bei 10%-Dehnung werden nicht ermittelt. Der US 5,173,141 A1 werden Reckverhältnisse von 1:6,1 bis 1:7 und Zugfestigkeiten bis zu 245 N/mm2 entnommen, Spannungen bei 10%-Dehnung werden nicht ermittelt.
  • Die EP 1 101 808 A1 versucht, die genannten Nachteile zu beseitigen, indem die Rippenstrukturen in das Innere der Folie verlegt wurden. Die Folie weist planparallele Außenseiten auf und enthält mindestens zwei coextrudierte Schichten unterschiedlicher Zusammensetzung, deren Grenzfläche nicht eben ist, sondern im Querschnitt einen nicht geraden Grenzverlauf aufweist, der sich in Längsrichtung laminar fortsetzt. Die besondere innere Struktur der Folie beruht darauf, dass die Dicke einer Schicht in Querrichtung periodisch oder unregelmäßig variiert und die zweite Schicht die Dickenschwankungen derart kompensiert, dass die Gesamtdicke im Wesentlichen konstant ist. Alle genannten Erfindungen weisen gegenüber einer normalen Klebebandfolie verbesserte Zugfestigkeit und E-Modul in Längsrichtung auf. Die Reckverhältnisse liegen zwischen 1:6,7 und 1:8,7. An Zugfestigkeiten werden 202 bis 231 N/mm2 und an Spannungen bei 10%-Dehnung 103 bis 147 N/mm2 erreicht.
  • Die EP 0 353 907 A1 wendet die Idee des Fibrillierens von Folien an. Bei dieser Erfindung wird ein Klebeband, welches aus einer Trägerschicht, die mit einer weiteren Schicht einer fibrillierten Polymerfolie verklebt wird, hergestellt. Anschließend wird die fibrillierte Seite mit Klebemasse beschichtet. Die zu fibrillierende Polymerfolie wird vorzugsweise extrudiert, besteht aus Polypropylen und wird anschließend in Maschinenrichtung monoaxial gereckt. Dieses ebenfalls sehr aufwändige Verfahren hat den Nachteil, dass das Laminat in vier Prozessschritten (Extrudieren, Reckung, Fibrillieren und Verklebung der Fibrillen auf der PP-BO-Trägerfolie) hergestellt werden muss. Die Dicke der Folien der EP 0 353 907 A1 liegt bei ca. 25 μm (PP-BO) und ca. 5 μm (verstreckte PP-Folie). Daher können nur Reißfestigkeiten von 99 bis 176 N/cm und Weiterreißwiderstände von 15 bis 22 N/cm bei erreicht werden.
  • Alle diese Erfindungen werden nicht großtechnisch umgesetzt, da die Herstellverfahren sehr aufwändig sind. Des Weiteren können sie die Eigenschaften von Produkten mit Glas- oder Polyesterfilamenten bei weitem nicht erreichen.
  • Das Reckverhältnis handelsüblicher monoaxial verstreckter Polypropylenfolien, die als Träger in einem Klebeband Verwendung finden, liegt bei ungefähr 1:7.
  • Erhöht man das Reckverhältnis, um die Zugfestigkeit und die Spannung bei 10%-Dehnung zu erhöhen, stellt man fest, dass ab einem Reckverhältnis von 1:8 eine Schädigung der Folie durch eine Trennlackierung auf Basis von Polyvinylstearylcarbamat in Toluol auftritt. Die trennlackierte Folienoberfläche ist gegen Reibung empfindlich. Reibt man mit einem Radiergummi auf der lackierten Oberfläche, zerfällt diese zu feinen Fasern. Ausfaserungen der Oberfläche durch Reibung in Beschichtungs- oder Schneidanlagen können schon beim Abrollen des Klebebandes zu Delamination der Folie („shredding") führen.
  • In der Praxis werden des Weiteren Kartons mit Klebebändern zum Verstärken oder Aufreißen gestapelt. Beim Herausziehen einzelner ungefalteter Karton aus dem Stapel tritt eine Reibung gegen das Klebeband auf. Weiterhin tritt Reibung bei der Verarbeitung der Kartons in Verpackungsstraßen auf. Solche praxisnahen Reibungen führen zur Herauslösung von Polypropylenfasern aus der Oberfläche.
  • Der Grad der Schädigung nimmt dabei mit steigendem Reckverhältnis (zum Beispiel 1:10) zu.
  • Handelsübliche monoaxial verstreckte Polypropylenfolien für Klebebänder werden aus Polypropylen mit einem Biegemodul von ca. 1200 MPa oder einer Mischung aus einem härterem Polypropylen und PE-LLD mit einem ähnlichen (gewichtetet berechneten) Biegemodul hergestellt. Versucht man, die Kraft bei 10%-Dehnung durch Einsatz von Polypropylen mit höherem Biegemodul als üblich anzuheben, stellt man fest, dass auch durch diese Maßnahme eine Schädigung der Folie durch Trennlackierung auftritt. Dies wird bei Folien aus Polypropylenrohstoffen mit einem Biegemodul ab 1600 MPa sehr deutlich und besonders extrem ab einem Biegemodul von 2000 MPa.
  • Verwendet man eine Trennlackierung auf Silikonbasis ist die Auswirkung noch gravierender. Die Folie wird durch Silikon noch stärker geschädigt als durch Polyvinylstearylcarbamat. Zum einen tritt die Schädigung schon bei geringeren Reckverhältnissen als 1:8 auf, und zum anderen ist die Beschädigung der Folie nicht nur auf der Seite der Beschichtung, sondern sogar auch auf der gegenüberliegenden Seite zu beobachten, als wenn das Silikon durch die Folie hindurchwanderte.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Trägerfolie insbesondere für ein Klebeband zur Verfügung zu stellen, die einerseits einen sehr hohen Zugmodul beziehungsweise eine sehr hohe Spannung bei 10%-Dehnung in Längsrichtung aufweist, die durch eine Trennlackierung insbesondere auch durch eine solche auf Silikonbasis nicht geschädigt wird und die die genannten Nachteile der Folien des Standes der Technik nicht aufweist.
  • Gelöst wird diese Aufgabe durch eine Folie, wie sie im Hauptanspruch näher gekennzeichnet ist. In den Unteransprüchen sind vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung beschrieben. Des Weiteren ist die Verwendung der erfindungsgemäßen Folie vom Erfindungsgedanken umfasst.
  • Demgemäß betrifft die Erfindung eine Trägerfolie insbesondere für ein Klebeband, die monoaxial in Längsrichtung verstreckt ist und die eine Basisschicht aus Polypropylen enthält, wobei
    • • die Spannung der Trägerfolie in Längsrichtung bei 10%-Dehnung mindestens 150 N/mm2, bevorzugt mindestens 200 N/mm2, ganz besonders bevorzugt mindestens 250 N/mm2 beträgt,
    • • die Basisschicht ein Polypropylenpolymer mit einen Gehalt an olefinischem Comonomer von weniger als 2,5 Gew.-%, vorzugsweise 0 Gew.-% enthält,
    • • die Basisschicht nicht nucleiert ist
    • • und auf einer der außen liegenden Seite der Basisschicht eine Trennlackierung aufgebracht ist.
  • Übliche monoaxial verstreckte Folien werden mit einer Trennlackierung (Releasebeschichtung) versehen, damit ein unter Verwendung dieser hergestelltes Klebeband leicht und ohne Schädigung der Folie abrollbar ist. Bei derart hochmoduligen Folien führen Trennlackierungen jedoch zur Schädigung der Oberfläche durch Ausfaserungen. Toluol als gängiges Lösungsmittel für Trennlackierungen (Releasemittel) allein hat eine schädigende Wirkung, diese wird durch Releasemittel wie Polyvinylstearylcarbamat weiter verstärkt. Besonders stark schädigend verhalten sich Silikone, in diesem Fall wird sogar die Folienunterseite (die der Trennlackierung abgewandten Seite) empfindlich gegen Ausfaserungen. Ausfaserungen führen bei Abrollen des Klebebandes zu Delamination der Folie („shredding"). In der vorliegenden Erfindung können diese negativen Effekte durch zusätzliche eine Coextrusionsschicht aus Polyethylen verhindert werden.
  • Die Trägerfolie kann analog dem relativ einfachen Extrusionsverfahren für monoaxial verstreckte Polypropylen-Folien hergestellt werden. Sie weist eine erhöhte Spannung bei 10%-Dehnung und Zugfestigkeiten in Längsrichtung auf, die zwischen denen von konventionellen monoaxial verstreckten Polypropylenfolien und denen von faserverstärkten Trägern für Filamentklebebänder liegen, wobei jedoch das aufwändige Verfahren zur Herstellung von Filamentklebebändern vermieden werden kann.
  • Die am häufigsten verwendete Polypropylenfolie für Klebebänder ist PP-BO (biaxial verstreckte Polypropylenfolie). Diese weisen sehr geringe Spannungen bei 10%-Dehnung auf.
  • Zur Erzielung von hohen Zugfestigkeiten und von hohen Spannungen bei 1%- und 10%-Dehnung sollten die Reckprozessbedingungen so gewählt werden, dass das Reckverhältnis das für Folie jeweils maximal technisch durchführbare ist. Erfindungsgemäß liegt das Reckverhältnis in Längsrichtung bei mindestens 1:8, vorzugsweise bei mindestens 1:9,5.
  • Ein Reckverhältnis von zum Beispiel 1:6 gibt an, dass aus einem Abschnitt der Primärfolie von 1 m Länge ein Abschnitt von 6 m Länge der gereckten Folie entsteht. Oft wird das Reckverhältnis auch als Quotient der Liniengeschwindigkeit vor der Verstreckung und der Liniengeschwindigkeit nach der Verstreckung bezeichnet.
  • Das Problem der Herauslösung von Fasern aus der trennlackierten Oberseite kann für den Fachmann unerwartet und überraschenderweise dadurch gelöst werden, dass die unter dem Trennlack liegende Basisschicht aus einem Polypropylenpolymer besteht und kein Nucleierungsmittel enthält. Unter „kein Nucleierungsmittel" wird im Folgenden verstanden, dass das Polypropylenpolymer keine selbstnucleierende Eigenschaft aufgrund der Polymerzusammensetzung wie zum Beispiel durch Modifizierung mit 4,4'-Oxydibenzolsulfonylazid besitzt, noch dass der Hersteller ein Nucleierungsmittel bei der Additivierung des Polypropylenpolymers vor der Granulierung zusetzt oder ein Nucleierungsmittel bei der Herstellung der erfindungsgemäßen Folie zum Beispiel in Form eines Masterbatches zufügt.
  • Es wird vermutet, dass die Wirkung des Nucleierungsmittels darin besteht, dass das teilkristalline Polymer während der Verstreckung eine andere Faserstruktur ausbildet als in Anwesenheit eines Nucleierungsmittels. Es scheint, dass die Faserzwischenräume die Trennlackierung aufsaugen, was dann permanent eine Trennwirkung zwischen den Fasern hervorruft, da das Lösungsmittel keine Schädigung verursacht.
  • Eine nicht nucleierte Polypropylenschicht kann die Trennlackierung offenbar nur wenig oder gar nicht aufsaugen.
  • Als weitere Einflussgröße ist der Gehalt an olefinischem Comonomer im Polypropylenpolymer aufgefunden. Der Gehalt an Comonomer beträgt weniger als 2,5 Gew.-%, vorzugsweise 0 Gew.-%. (Letzteres bedeutet, dass ein Polypropylenhomopolymer vorliegt.)
  • Beispiele für olefinische Comonomere sind Ethylen, Butylen und Octen. Es wird davon ausgegangen, dass Copolymere des Propylens neben der weitestgehend kristallinen Polypropylenphase eine amorphe Elastomerphase zum Beispiel aus EPM-Kautschuk ausbilden. Ist der Anteil an Comonomer hoch, nimmt der Volumenanteil der amorphen Phase zu. Dem Fachmann ist bekannt, dass diese leichter durch Lösungsmittel wie zum Beispiel Toluol anzulösen ist als die kristallinen Bereiche. Bei einer verstreckten Folie aus Polypropylencopolymer oder -terpolymer dürften sich daher zwischen den Fasern aus kristallinem Polypropylen lösungsmittelempfindliche amorphe Zwischenräume ausbilden, die die Trennlackierung aufnehmen und hindurchlassen können.
  • Der Schmelzindex soll im für Flachfolienextrusion geeigneten Bereich liegen. Der Schmelzindex sollte zwischen 0,3 und 15 g/10 min, vorzugsweise im Bereich von 0,8 und 5 g/10 min (gemessen bei 230°C/2,16 kg) liegen.
  • Vorzugsweise wird für den erfindungsgemäßen Gegenstand ein Polypropylen mit einem Biegemodul von mindestens 1600 MPa, besonders bevorzugt mindestens 2000 MPa eingesetzt.
  • Um möglichst hohe Werte von Spannungen bei 1%- und 10%-Dehnung und von Zugfestigkeiten zu erreichen, ist der Einsatz von hochisotaktischem Polypropylen vorteilhaft.
  • Sind in der Schicht aus Polypropylenpolymer weitere Komponenten in zu großen Mengen anwesend, wirken sich diese auf die Beständigkeit gegen Trennlackierungen negativ aus. Dies betrifft zum Beispiel Zähigkeitsverbesser wie PE-LLD oder SBS-Kautschuk zu, die in monoaxial verstreckten Klebebandfolien aus Polypropylen häufig eingesetzt werden. Daher enthält die Basisschicht vorzugsweise weniger als 10 Gew.-%, besonders bevorzugt weniger als 5 Gew.-%, ganz besonders bevorzugt keine Polymere mit einen Gehalt an Propylen von weniger als 80 Gew.-%. Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung beträgt der Gehalt an nichtthermoplastischen Komponenten wie zum Beispiel Fasern, Füllstoffe, Pigmente oder Antiblockmittel vorzugsweise weniger als 5 Gew.-%, besonders bevorzugt weniger als 1 Gew.-%, ganz besonders bevorzugt sind keine nichtthermoplastischen Komponenten enthalten. Die Trägerfolie enthält vorzugsweise keine Carbonnanotubes.
  • Zur Optimierung der mechanischen Eigenschaften der Trägerfolie kann neben der erfindungsgemäßen Basisschicht des Polypropylenpolymers (in den Beispielen Deckschicht genannt) auf der der Trennlackierung (Releaselackierung) abgewandten Seite durch Coextrusion zumindest eine Coextrusionsschicht aufgebracht werden.
  • Die Coextrusionsschicht enthält vorzugsweise ein Polypropylen, das ebenfalls vorzugsweise einen Biegemodul von mindestens 1600 MPa, besonders bevorzugt mindestens 2000 MPa aufweist. Das Polypropylen der Coextrusionsschicht ist vorzugsweise überwiegend isotaktisch aufgebaut. Der Schmelzindex sollte ebenfalls im für Flachfolienextrusion geeigneten Bereich liegen. Der Schmelzindex sollte zwischen 0,3 und 15 g/10 min, vorzugsweise im Bereich von 0,8 und 5 g/10 min (gemessen bei 230°C/2,16 kg) liegen. Um möglichst hohe Werte von Spannungen bei 1%- und 10%- Dehnung und von Zugfestigkeiten zu erreichen, ist der Einsatz von hochisotaktischem Polypropylen vorteilhaft.
  • Bei einem mehrschichtigen Aufbau beträgt die Dicke der Coextrusionsschicht vorzugsweise 3 bis 20%, besonders bevorzugt 5 bis 10% der Gesamtdicke der Folie.
  • Die Basisschicht beziehungsweise die Schichten können neben den Polymeren Additive wie Antioxidantien, Lichtschutz-, Antiblock-, Gleit- und Verarbeitungshilfsmittel, Füllstoffe, Farbstoffe und/oder Pigmente enthalten.
  • Die Trägerfolie sowie ein unter Verwendung der Trägerfolie hergestelltes Klebeband weist eine Spannung bei 10%-Dehnung in Längsrichtung (Maschinenrichtung) von mindestens 150 N/mm2, von vorzugsweise mindestens 200 N/mm2, von besonders bevorzugt mindestens 250 N/mm2 auf. In einer bevorzugten Ausführung können sogar Spannungen von mindestens 300 N/mm2 erreicht werden.
  • In einer bevorzugten Ausführung besitzt die Trägerfolie beziehungsweise ein unter Verwendung der Trägerfolie hergestelltes Klebeband in Längsrichtung (Maschinenrichtung) eine Spannung bei 1%-Dehnung von mindestens 20 N/mm2, vorzugsweise mindestens 40 N/mm2 und/oder eine Zugfestigkeit von mindestens 300 N/mm2, vorzugsweise mindestens 350 N/mm2. Der Weiterreißwiderstand in Querrichtung soll vorzugsweise mindestens 80 N/mm, insbesondere mindestens 220 N/mm erreichen. Zur Berechnung von Festigkeitswerten werden die breitenbezogenen Kraftwerte durch die Dicke geteilt. Im Fall einer Bestimmung der Festigkeitswerte am Klebeband wird als Dicke nicht die Gesamtdicke des Klebebands, sondern nur die der Trägerfolie zugrunde gelegt.
  • Die Dicke der Trägerfolie liegt vorzugsweise zwischen 25 und 200 μm, besonders bevorzugt zwischen 40 und 140 μm, ganz besonders bevorzugt zwischen 50 und 90 μm.
  • Die Trägerfolie weist an den Oberflächen vorzugsweise keine Rippenstrukturen auf, da sie die Haftung während des Reckvorgangs verschlechtern und keine homogene Verstreckung ermöglichen. Wenn die Folie durch Coextrusion mehrschichtig aufgebaut ist, hat sie gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung auch im Inneren keine Rippenstrukturen, sondern planparallel ausgerichtete Schichten, damit keine aufwändige und störanfällige Düse bereitgestellt werden muss.
  • Die Folie kann durch Kaschierung, Prägung oder Strahlenbehandlung modifiziert sein. Die Folien können mit Oberflächenbehandlungen versehen sein. Dies sind zum Beispiel zur Haftvermittlung Corona-, Flamm-, Fluor- oder Plasmabehandlung oder auf der der Trennlackierung abgewandten Seite Beschichtungen von Lösungen oder Dispersionen oder flüssige strahlenhärtbare Materialien.
  • Die Trägerfolie beinhaltet eine auf der Basisschicht befindliche Trennlackung (Release-, Antihaftbeschichtung), zum Beispiel solche aus Silikon, Acrylaten (zum Beispiel Primal® 205), Stearylverbindungen wie Polyvinylstearylcarbamat oder Chromstearatkomplexen (zum Beispiel Quilon® C) oder aus Umsetzungsprodukten aus Maleinsäureanhydridcopolymeren und Stearylamin. Bevorzugt wird eine Trennlackung auf Silikonbasis. Das Silikon kann lösungsmittelfrei oder lösungsmittelhaltig aufgetragen werden und durch Strahlen, eine Kondensations- oder Additionsreaktion oder physikalisch (zum Beispiel durch eine Blockstruktur) vernetzt sein.
  • Besonders vorteilhaft lässt sich die erfindungsgemäße Trägerfolie in einem Klebeband verwenden, indem auf die Trägerfolie zumindest einseitig eine Klebemasse aufgebracht wird.
  • Als Klebeband wird erfindungsgemäß eine Folie mit einer selbstklebenden oder einer hitzeaktivierbaren Klebstoffschicht bevorzugt. Vorzugsweise handelt es sich jedoch nicht um siegelfähige Klebstoffe, sondern um Haftkleber. Die Trägerfolie wird für die Klebebandanwendung einseitig mit Haftkleber als Lösung oder Dispersion oder 100%ig (zum Beispiel aus der Schmelze) oder durch Coextrusion mit der Trägerfolie beschichtet. Die Klebstoffschicht befindet sich auf der Folienseite mit der Basisschicht. Die Klebeschicht kann durch Wärme oder energiereiche Strahlen vernetzt und erforderlichenfalls mit Trennfolie oder Trennpapier abgedeckt werden. Geeignete Haftkleber sind insbesondere Haftkleber auf Basis Acrylat, Naturkautschuk, thermoplastischem Styrolblockcopolymer oder Silikon.
  • Der allgemeine Ausdruck „Klebeband" umfasst im Sinne dieser Erfindung alle flächigen Gebilde wie in zwei Dimensionen ausgedehnte Folien oder Folienabschnitte, Bänder mit ausgedehnter Länge und begrenzter Breite, Bandabschnitte und dergleichen, letztlich auch Stanzlinge oder Etiketten.
  • Zur Optimierung der Eigenschaften kann die zum Einsatz kommende Selbstklebemasse mit einem oder mehreren Additiven wie Klebrigmachern (Harzen), Weichmachern, Füllstoffen, Pigmenten, UV-Absorbern, Lichtschutz-, Alterungsschutz, Vernetzungsmitteln, Vernetzungspromotoren oder Elastomeren abgemischt sein.
  • Geeignete Elastomere zum Abmischen sind zum Beispiel EPDM- oder EPM-Kautschuk, Polyisobutylen, Butylkautschuk, Ethylen-Vinylacetat, hydrierte Blockcopolymere aus Dienen (zum Beispiel durch Hydrierung von SBR, cSBR, BAN, NBR, SBS, SIS oder IR, solche Polymere sind zum Beispiel als SEPS und SEES bekannt) oder Acrylatcopolymere wie ACM.
  • Klebrigmacher sind beispielsweise Kohlenwasserstoffharze (zum Beispiel aus ungesättigten C5- oder C7-Monomeren), Terpenphenolharze, Terpenharze aus Rohstoffen wie α- oder β-Pinen, aromatische Harze wie Cumaron-Inden-Harze oder Harze aus Styrol oder α-Methylstyrol wie Kolophonium und seine Folgeprodukte wie disproportionierte, dimerisierte oder veresterte Harze, wobei Glycole, Glycerin oder Pentaerythrit eingesetzt werden können. Besonders geeignet sind alterungsstabile Harze ohne olefinische Doppelbindung wie zum Beispiel hydrierte Harze.
  • Geeignete Füllstoffe und Pigmente sind beispielsweise Ruß, Titandioxid, Calciumcarbonat, Zinkcarbonat, Zinkoxid, Silicate oder Kieselsäure.
  • Geeignete UV-Absorber, Lichtschutz- und Alterungsschutzmittel für die Klebemassen sind solche, wie sie in dieser Schrift für die Stabilisierung der Folie aufgeführt werden.
  • Geeignete Weichmacher sind beispielsweise aliphatische, cycloaliphatische und aromatische Mineralöle, Di- oder Poly-Ester der Phthalsäure, Trimellitsäure oder Adipinsäure, flüssige Kautschuke (zum Beispiel Nitril- oder Polyisoprenkautschuke), flüssige Polymerisate aus Buten und/oder Isobuten, Acrylsäureester, Polyvinylether, Flüssig- und Weichharze auf Basis der Rohstoffe zu Klebharze, Wollwachs und andere Wachse oder flüssige Silikone.
  • Vernetzungsmittel sind beispielsweise Phenolharze oder halogenierte Phenolharze, Melamin- und Formaldehydharze. Geeignete Vernetzungspromotoren sind zum Beispiel Maleinimide, Allylester wie Triallylcyanurat, mehrfunktionelle Ester der Acryl- und Methacryläure.
  • Gemäß bevorzugter Ausführungsformen enthält der Haftkleber helle und transparente Rohstoffe. Besonders bevorzugt sind Acrylathaftkleber (zum Beispiel als Dispersion) oder Haftkleber aus Styrolblockcoplymer und Harz (zum Beispiel wie sie für Schmelzhaftkleber üblich sind).
  • Die Beschichtungsstärke mit Klebemasse liegt vorzugsweise im Bereich von 18 bis 50 g/m2, insbesondere 22 bis 29 g/m2. Die Breite der Klebebandrollen liegt vorzugsweise im Bereich von 2 bis 60 mm.
  • Die Folie kann zum Beispiel als Träger für ein Klebeband verwendet werde. Ein solches Klebeband ist zur Verstärkung von Kartonagen insbesondere im Bereich von Stanzungen, als Aufreißstreifen für Kartons, als Tragegriff, zur Palettensicherung und zum Bündeln von Gegenständen geeignet. Solche Gegenstände sind zum Beispiel Rohre, Profile oder gestapelte Kartons (Strapping-Anwendung).
  • Im Vergleich zu EP 0 353 907 A1 wird die Trägerfolie in nur zwei Schritten (Extrudieren, Recken) in-line an einer Anlage hergestellt und weist zusätzlich noch sehr viel höhere Weiterreißwiderstände in Querrichtung (ca. 300 N/cm bei 70 μm Dicke) auf.
  • Prüfmethoden
    • Dicke: DIN 53370
    • Zugfestigkeit: DIN 53455-7-5 in Längsrichtung
    • Spannung 1% oder 10%-Dehnung: DIN 53455-7-5 in Längsrichtung
    • Bruchdehnung: DIN 53455-7-5 in Längsrichtung
    • Schmelzindex: DIN 53735
    • • Der Schmelzindex „Melt Flow Ratio" (MFR) wird gemäß DIN 53735 gemessen. Für Polyethylene werden Schmelzindices meistens angegeben in g/10 min bei 190°C und einem Gewicht von 2,16 kg, für Polypropylene entsprechend, allerdings bei einer Temperatur von 230°C.
    • Biegemodul (Flexural Modulus): ASTM D 790 A
    • Dichte: ASTM D 792
    • Kristallitschmelzpunkt: Bestimmung durch DSC nach ISO 3146
    • Nomenklatur der Kunststoffe: ISO 1043-1
  • Reibungstest:
    • • 10 Hübe mit einem Radiergummi Edding A 20 mit einer abgerundeten Ecke (Kurvenradius = 5 mm) in Maschinenrichtung mit einem Andruck von 5 Kilopond auf der releasebeschichteten Seite. Bewertung: pass = kein Abrieb, fail = Fasern werden aus der Oberfläche herausgerieben
    • Klebtechnische Daten: AFERA 4001 entsprechend DIN EN 1939
  • Im Folgenden soll die Erfindung anhand von Beispielen erläutert werden, ohne diese dadurch einzuschränken.
  • Beispiele
  • Rohstoffe
    • Dow 7C06: PP-C, MFI 1,5 g/10 min, nicht nucleiert, Biegemodul 1280 MPa, Kristallitschmelzpunkt 164°C (Dow Chemical)
    • Dow Inspire 404.01:. Polypropylen, MFI 3 g/10 min, nucleiert, Biegemodul 2068 MPa nucleiert (mit einem polymeren Nucleierungsmittel entsprechend der US 2003/195300 A1 ), Kristallitschmelzpunkt 164°C (Dow Chemical)
    • PP 3281: PP-H, MFI 1,1 g/10 min, nicht nucleiert, Dichte 0,905 g/cm3, Biegemodul 1380 MPa, Kristallitschmelzpunkt 165°C (Atofina)
    • Moplen HP 556 E: PP-H, nicht nucleiert, MFI 0,8 g/10 min, Dichte 0,905 g/cm, Biegemodul 1700 MPa, Kristallitschmelzpunkt 162°C (Basell)
    • Moplen HP 501 D: Copolymer mit 1,5 Gew.-% Ethylen, MFI 0,7 g/10 min, nicht nucleiert, Biegemodul 1450 MPa, Kristallitschmelzpunkt 161°C (Basell)
    • HB 205 TF: PP-H, MFI 0,9 g/10 min, Dichte 0,905 g/cm3, Biegemodul 1200 MPa, Kristallitschmelzpunkt 163°C (Borealis)
    • Dowlex 2032: PE-LLD, MFI 2,0 g/10 min, Dichte 0,9260 g/cm3, Kristallitschmelzpunkt 124°C (Dow Chemical)
    • Remafingelb HG AE 30: PP-Farbmasterbatch mit transluzentem Pigment (Clariant Masterbatches
    • ADK STAB NA-11 UH: Nucleierungsmittel (Adeka Palamarole)
    • Release Coat RA95D: PVSC = Polyvinylstearylcarbamat (k + k-Chemie)
    • Dehesive 940A: Silikonlösung (Wacker Chemical)
    • Crosslinker V24: Vernetzer (Wacker Chemical)
    • Catalyst OL: Katalysator (Wacker Chemical)
  • Beispiel 1
  • Eine zweischichtige Folie wird auf einer Einschneckenextrusionsanlage mit Flachdüse mit flexibler Düsenlippe coextrudiert, gefolgt von Chillrollstation und einer einstufigen Kurzspaltreckanlage. Die Basisschicht besteht aus Inspire D 404.01 und die Deckschicht aus PP 3281. Die Düsentemperatur beträgt 235°C. Das Reckverhältnis beträgt 1:10.
  • Die Folie wird beidseitig coronavorbehandelt, auf der erfindungsgemäßen Basisschicht mit einer 0,5%igen Lösung von Release Coat RA95D in Toluol als Release beschichtet und getrocknet. Der Klebstoff wird aus 42 Gew.-% SIS-Elastomer, 20 Gew.-% Pentaerythritester des hydrierten Kolophoniums, 37 Gew.-% eines C5-Kohlenwasserstoffharzes mit einem R&B-Wert von 85°C und 1 Gew.-% Antioxidants Irganox® 1010 in der Schmelze gemischt und bei 150°C mit einer Düse auf die Folienunterseite aufgetragen. Anschließend wird das Klebeband zur Mutterrolle gewickelt und zur weiteren Prüfung in 15 mm Breite geschnitten.
  • Klebtechnische Daten:
    • • Klebkraft auf Stahl 2,2 N/cm
    • • Abrollkraft bei 0,3 m/min 1,1 N/cm
    • • Masseauftrag 23 g/m2.
  • Prüfergebnisse:
    Folieneigenschaften:
    Trägerdicke nach Reckung 75 μm
    Dicke der Basisschicht 70 μm
    Dicke der Deckschicht 5 μm
    Spannung bei 1% Dehnung 65 N/mm2
    Spannung bei 10% Dehnung 280 N/mm2
    Zugfestigkeit 310 N/mm2
    Bruchdehnung 8%
    Reibungstest pass
  • Beispiel 2
  • Die Folie wird analog zu Beispiel 1 hergestellt, wobei das Reckverhältnis jedoch bei 1:8 eingestellt wurde. Als Rohstoffe für die Basisschicht wird eine Mischung aus 98,9 Gew.-% Moplen HP 556 E und 1,1 Gew.-% Remafingelb HG AE 30 verwendet. Die Deckschicht besteht aus PP 3281.
  • Die Folie wird beidseitig coronavorbehandelt und dann auf der Oberseite mit einem Silikontrennlack versehen. Dieser besteht zu 21.800 Gewichtsteilen aus Heptan, zu 3126 Gewichtsteilen aus Dehesive 940A, zu 8 Gewichtsteilen aus Methylbutynol, zu 23 Gewichtsteilen aus Crosslinker V24 und zu 31 Gewichtsteilen aus Catalyst OL. Die Unterseite wird mit einem Primer aus Naturkautschuk, Cyclokautschuk und 4,4'-Diisocyanato-diphenylmethan versehen. Der Klebstoff wird aus 40 Gew.-% Naturkautschuk SMRL (Mooney 70), 10 Gew.-% Titandioxid, 37 Gew.-% eines C5-Kohlenwasserstoffharzes mit einem R&B-Wert von 95°C und 1 Gew.-% Antioxidants Vulkanox® BKF in einem Kneter in Hexan gelöst. Die 20 Gew.-%ige Klebemasse wird mit einem Streichbalken die geprimerte Folienunterseite aufgetragen und bei 115°C getrocknet. Anschließend wird das Klebeband zur Mutterrolle gewickelt und zur weiteren Prüfung in 15 mm Breite geschnitten.
  • Klebtechnische Daten:
    • • Klebkraft auf Stahl 1,9 N/cm
    • • Abrollkraft bei 0,3 m/min 0,2 N/cm
    • • Masseauftrag 24 g/m2.
  • Prüfergebnisse:
    Folieneigenschaften:
    Trägerdicke nach Reckung 64 μm
    Dicke der Basisschicht 60 μm
    Dicke der Deckschicht 4 μm
    Spannung bei 1% Dehnung 52 N/mm2
    Spannung bei 10% Dehnung 306 N/mm2
    Zugfestigkeit 330 N/mm2
    Bruchdehnung 20%
    Reibungstest pass
  • Beispiel 3
  • Die Herstellung der Folie erfolgt analog Beispiel 1, die Basisschicht besteht aus PP 3281 und die Deckschicht aus Moplen HP 501 D, das Reckverhältnis beträgt 1:9,8. Prüfergebnisse:
    Folieneigenschaften:
    Trägerdicke nach Reckung 35 μm
    Dicke der Basisschicht ca. 32 μm
    Dicke der Deckschicht ca. 3 μm
    Spannung bei 1% Dehnung 60 N/mm2
    Spannung bei 10% Dehnung 357 N/mm2
    Zugfestigkeit 502 N/mm2
    Bruchdehnung 17%
    • A) Die Folie wird beidseitig coronavorbehandelt und dann entsprechend Beispiel 2 weiterverarbeitet. Ergebnis Reibungstest: fail (Silikon).
    • B) Die Folie wird beidseitig coronavorbehandelt und dann entsprechend Beispiel 1 weiterverarbeitet. Ergebnis Reibungstest: pass (Polyvinylstearylcarbamat).
  • Beispiel 4
  • Die Herstellung der Folie erfolgt analog Beispiel 1, die Deckschicht besteht aus Moplen HP 556 E, das Reckverhältnis beträgt 1:9,7. Coronabehandlung und Beschichtung erfolgen wie in Beispiel 2. Prüfergebnisse:
    Folieneigenschaften:
    Trägerdicke nach Reckung 64 μm
    Dicke der Basisschicht 60 μm
    Dicke der Deckschicht 4 μm
    Spannung bei 1% Dehnung 68 N/mm2
    Spannung bei 10% Dehnung 290 N/mm2
    Zugfestigkeit 300 N/mm2
    Reibungstest pass
  • Beispiel 5
  • Die Folie wird analog zu Beispiel 1 hergestellt, wobei das Reckverhältnis jedoch bei 1:8 eingestellt und die Reckwalzentemperatur verringert wird. Als Rohstoffe für die Basisschicht wird eine Mischung aus 98,9 Gew.-Teilen Moplen HP 501 D, 0,9 Gew.-Teilen Remafingelb HG AE 30 und 0,2 Gew.-Teilen ADK STAB NA-11 UH verwendet. Die erfindungsgemäße Deckschicht besteht aus Moplen HP 556 E. Prüfergebnisse:
    Folieneigenschaften:
    Trägerdicke nach Reckung 64 μm
    Dicke der Basisschicht 60 μm
    Dicke der Deckschicht 4 μm
    Spannung bei 1% Dehnung 36 N/mm2
    Spannung bei 10% Dehnung 256 N/mm2
    Zugfestigkeit 290 N/mm2
    Bruchdehnung 30%
    Reibungstest pass
  • Vergleichsbeispiel 1
  • Die Herstellung von Folie und Beschichtung erfolgt gemäß Beispiel 1, die Folie ist jedoch ohne Deckschicht. Prüfergebnisse:
    Folieneigenschaften:
    Trägerdicke nach Reckung 70 μm
    Spannung bei 1% Dehnung 68 N/mm2
    Spannung bei 10% Dehnung 290 N/mm2
    Zugfestigkeit 317 N/mm2
    Bruchdehnung 7%
    Reibungstest fail
  • Vergleichsbeispiel 2
  • Die Herstellung der Folie erfolgt gemäß Beispiel 5, jedoch hat die Deckschicht die gleiche Zusammensetzung wie die Basisschicht. Prüfergebnisse:
    Folieneigenschaften:
    Trägerdicke nach Reckung 65 μm
    Dicke der Basisschicht 60 μm
    Dicke der Deckschicht 5 μm
    Spannung bei 1% Dehnung 37 N/mm2
    Spannung bei 10% Dehnung 258 N/mm2
    Zugfestigkeit 310 N/mm2
    Bruchdehnung 32%
    • A) Die Folie wird beidseitig coronavorbehandelt und dann entsprechend Beispiel 2 weiterverarbeitet. Ergebnis Reibungstest: fail (Silikon).
    • B) Die Folie wird beidseitig coronavorbehandelt und dann entsprechend Beispiel 1 weiterverarbeitet. Ergebnis Reibungstest: fail (Polyvinylstearylcarbamat).
  • Vergleichsbeispiel 3
  • Eine Folie wird analog Vergleichsbeispiel 1 aus 99,8 Gew.-% Dow 7C06 und 0,2 Gew.-% ADK STAB NA-11 UH mit einem Reckverhältnis von 1:6,3 hergestellt. Prüfergebnisse:
    Trägerdicke nach Reckung 80 μm
    Spannung bei 1% Dehnung 26 N/mm2
    Spannung bei 10% Dehnung 162 N/mm2
    Zugfestigkeit 245 N/mm2
    Bruchdehnung 21%
    Reibungstest fail
  • Vergleichsbeispiel 4
  • Eine Folie wird analog Vergleichsbeispiel 3 aus Dow 7C06 mit einem Reckverhältnis von 1:6,1 mit etwas höherer Reckwalzentemperatur hergestellt. Coronabehandlung und Beschichtung erfolgen wie in Beispiel 1. Prüfergebnisse:
    Trägerdicke nach Reckung 80 μm
    Spannung bei 1% Dehnung 19 N/mm2
    Spannung bei 10% Dehnung 142 N/mm2
    Zugfestigkeit 247 N/mm2
    Bruchdehnung 27%
    Reibungstest pass
  • Vergleichsbeispiel 5
  • Die Herstellung der Folie erfolgt gemäß Beispiel 1, jedoch besteht die Deckschicht aus Dow 7C06. Coronabehandlung und Beschichtung erfolgen wie in Beispiel 2. Prüfergebnisse:
    Folieneigenschaften:
    Trägerdicke nach Reckung 75 μm
    Dicke der Basisschicht 70 μm
    Dicke der Deckschicht 5 μm
    Spannung bei 1% Dehnung 60 N/mm2
    Spannung bei 10% Dehnung 270 N/mm2
    Zugfestigkeit 300 N/mm2
    Bruchdehnung 11%
    Reibungstest fail
  • Vergleichsbeispiel 6
  • Die Herstellung der Folie erfolgt gemäß Vergleichsbeispiel 4, das Reckverhältnis beträgt 1:7,5, und die Folie besteht aus konventionellem Polypropylenhomopolymer HB 205 TF. Coronabehandlung und Beschichtung erfolgen wie in Beispiel 1. Prüfergebnisse:
    Folieneigenschaften:
    Trägerdicke nach Reckung 55 μm
    Spannung bei 1% Dehnung 25 N/mm2
    Spannung bei 10% Dehnung 130 N/mm2
    Zugfestigkeit 370 N/mm2
    Bruchdehnung 40%
    Reibungstest pass
  • Vergleichsbeispiel 7
  • Die Herstellung der Folie erfolgt gemäß Vergleichsbeispiel 4, das Reckverhältnis beträgt 1:7,5, und die Folie besteht aus 85 Gew.-% HB 205 TF und 25 Gew.-%. Dowlex 2032. Coronabehandlung und Beschichtung erfolgen wie in Beispiel 1. Prüfergebnisse:
    Folieneigenschaften:
    Trägerdicke nach Reckung 40 μm
    Spannung bei 1% Dehnung 18 N/mm2
    Spannung bei 10% Dehnung 88 N/mm2
    Zugfestigkeit 245 N/mm2
    Bruchdehnung 60%
    Reibungstest pass
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - US 4454192 A1 [0004]
    • - DE 2104817 A1 [0005]
    • - EP 0255866 A1 [0006]
    • - DE 4402444 A1 [0008]
    • - US 5145544 A1 [0010, 0010]
    • - US 5173141 A1 [0010, 0010]
    • - EP 1101808 A1 [0011]
    • - EP 0353907 A1 [0012, 0012, 0060]
    • - US 2003/195300 A1 [0061]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • - DIN 53370 [0060]
    • - DIN 53455-7-5 [0060]
    • - DIN 53455-7-5 [0060]
    • - DIN 53455-7-5 [0060]
    • - DIN 53735 [0060]
    • - DIN 53735 [0060]
    • - ISO 3146 [0060]
    • - ISO 1043-1 [0060]
    • - DIN EN 1939 [0060]

Claims (12)

  1. Trägerfolie insbesondere für ein Klebeband, die monoaxial in Längsrichtung verstreckt ist und die eine Basisschicht aus Polypropylen enthält, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannung der Trägerfolie in Längsrichtung bei 10%-Dehnung mindestens 150 N/mm2, bevorzugt mindestens 200 N/mm2, ganz besonders bevorzugt mindestens 250 N/mm2 beträgt, die Basisschicht ein Polypropylenpolymer mit einen Gehalt an olefinischem Comonomer von weniger als 2,5 Gew.-%, vorzugsweise 0 Gew.-% enthält, die Basisschicht nicht nucleiert ist und auf einer der außen liegenden Seite der Basisschicht eine Trennlackierung aufgebracht ist.
  2. Trägerfolie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in der Basisschicht weniger als 10 Gew.-%, vorzugsweise weniger als 5 Gew.-% Polymere mit einen Gehalt an Propylen von weniger als 80% Gew.-% enthalten sind, oder dass besonders vorzugsweise 0 Gew.-% Polymere mit einen Gehalt an Propylen von weniger als 80% Gew.-% enthalten sind.
  3. Trägerfolie nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Basisschicht einen Gehalt an nichtthermoplastischen Komponenten von weniger als 5 Gew.-%, vorzugsweise weniger als 1 Gew.-% aufweist oder dass besonders vorzugsweise 0 Gew.-% nichtthermoplastische Komponenten enthalten sind.
  4. Trägerfolie nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerfolie keine Carbonnanotubes enthält.
  5. Trägerfolie nach zumindest einem der vorherigen Ansprüche, die Trägerfolie • in Längsrichtung ein Reckverhältnis von mindestens 1:8, vorzugsweise mindestens 1:9,5, • in Längsrichtung eine Zugfestigkeit von mindestens 300 N/mm2, vorzugsweise mindestens 350 N/mm2 und/oder • in Längsrichtung eine Spannung bei 1%-Dehnung von mindestens 20 N/mm2, vorzugsweise mindestens 40 N/mm2 aufweist.
  6. Trägerfolie nach zumindest einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Basisschicht ein Polypropylen mit einem Schmelzindex von 0,3 bis 15 g/10 min, vorzugsweise von 0,8 bis 5 g/10 min und/oder mit einem Biegemodul von mindestens 1600 MPa, vorzugsweise mindestens 2000 MPa enthält.
  7. Trägerfolie nach zumindest einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerfolie eine Dicke von 25 bis 200 μm, vorzugsweise 30 bis 140 μm, besonders vorzugsweise 50 bis 90 μm aufweist.
  8. Trägerfolie nach zumindest einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Basisschicht auf der der Trennlackierung abgewandten Seite eine Coextrusionsschicht aufweist, die bevorzugt ein Polypropylen enthält das vorzugsweise einen Biegemodul von mindestens 1600 MPa, besonders bevorzugt mindestens 2000 MPa aufweist.
  9. Trägerfolie nach zumindest einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dicke der Coextrusionsschicht 3 bis 20%, vorzugsweise 5 bis 10% der Gesamtfoliendicke beträgt.
  10. Trägerfolie nach zumindest einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trennlackierung Polyvinylstearylcarbamat oder vorzugsweise Silikon enthält.
  11. Verwendung einer Folie nach zumindest einem der vorherigen Ansprüche als Trägerfolie in einem Klebeband.
  12. Verwendung einer Folie nach zumindest einem der vorherigen Ansprüche als Trägerfolie in einem Klebeband insbesondere zur Verstärkung von Kartonagen insbesondere im Bereich von Stanzungen, als Aufreißstreifen für Kartons, als Tragegriff, zur Palettensicherung oder zum Bündeln von Gegenständen.
DE200810005564 2008-01-22 2008-01-22 Trägerfolie insbesondere für ein Klebeband und Verwendung derselben Withdrawn DE102008005564A1 (de)

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EP09703455A EP2235126A1 (de) 2008-01-22 2009-01-12 Trägerfolie insbesondere für ein klebeband und verwendung derselben
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DE112009000129T DE112009000129A5 (de) 2008-01-22 2009-01-12 Trägerfolie insbesondere für ein Klebeband und Verwendung derselben
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