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DE102008004975A1 - Druckwerk einer Maschine der Tabak verarbeitenden Industrie - Google Patents

Druckwerk einer Maschine der Tabak verarbeitenden Industrie Download PDF

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DE102008004975A1
DE102008004975A1 DE102008004975A DE102008004975A DE102008004975A1 DE 102008004975 A1 DE102008004975 A1 DE 102008004975A1 DE 102008004975 A DE102008004975 A DE 102008004975A DE 102008004975 A DE102008004975 A DE 102008004975A DE 102008004975 A1 DE102008004975 A1 DE 102008004975A1
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DE
Germany
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printing
strip
pressure
form roller
counter
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Withdrawn
Application number
DE102008004975A
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English (en)
Inventor
Ralf Soltow
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Koerber Technologies GmbH
Original Assignee
Hauni Maschinenbau GmbH
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Publication date
Application filed by Hauni Maschinenbau GmbH filed Critical Hauni Maschinenbau GmbH
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Priority to PCT/EP2009/000155 priority patent/WO2009090037A1/de
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    • B41MPRINTING, DUPLICATING, MARKING, OR COPYING PROCESSES; COLOUR PRINTING
    • B41M1/00Inking and printing with a printer's forme
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    • A24CMACHINES FOR MAKING CIGARS OR CIGARETTES
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Aufbringen von Druckmarken auf einen Materialstreifen (21) der Tabak verarbeitenden Industrie, insbesondere Umhüllungsstreifen, mittels einer gemäß dem Tiefdruckverfahren arbeitenden Druckeinrichtung (23, 23.1, 23.2, 23.3), wobei der Materialstreifen (21) entlang einer Förderrichtung mit einer vorbestimmten Geschwindigkeit zwischen einem Gegendruckorgan (48) und einer Druckformwalze (45) gefördert wird, wobei die Druckmarken mittels der Druckformwalze (45), die Druckfarbe aufnehmende und abgebende Vertiefungen oder Näpfchen aufweist, auf den Materialstreifen (21) aufgebracht werden. Das Verfahren wird dadurch weitergebildet, dass während eines Druckvorgangs beim Aufbringen einer Druckmarke auf den Materialstreifen (21) das Gegendruckorgan (48) mit der Druckformwalze (45) derart zusammenwirkt, dass während des Druckvorgangs ein vorbestimmter Pressdruck auf den Materialstreifen (21) ausgeübt wird, und zwischen zwei, insbesondere aufeinanderfolgenden, Druckvorgängen der Pressdruck auf den Materialstreifen (21) reduziert wird oder ist. Überdies betrifft die Erfindung ein Druckwerk (23) einer Maschine der Tabak verarbeitenden Industrie zum Aufbringen von Druckmarken aus einen Materialstreifen (21) der Tabak verarbeitenden Industrie, insbesondere Umhüllungsstreifen, wobei das Druckwerk (23) gemäß dem Tiefdruckverfahren arbeitet oder ausgebildet ist. Weiterhin betrifft die Erfindung eine Maschine der Tabak verarbeitenden Industrie, ...

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Aufbringen von Druckmarken auf einen Materialstreifen der Tabak verarbeitenden Industrie, insbesondere Umhüllungsstreifen, mittels einer gemäß dem Tiefdruckverfahren arbeitenden Druckeinrichtung, wobei der Materialstreifen entlang einer Förderrichtung mit einer vorbestimmten Geschwindigkeit zwischen einem Gegendruckorgan und einer Druckformwalze gefördert wird, wobei die Druckmarken mittels der Druckformwalze, die Druckfarbe aufnehmende und abgebende Vertiefungen oder Näpfchen aufweist, auf den Materialstreifen aufgebracht werden.
  • Außerdem betrifft die Erfindung ein Druckwerk einer Maschine der Tabak verarbeitenden Industrie zum Aufbringen von Druckmarken auf einen Materialstreifen der Tabak verarbeitenden Industrie, insbesondere Umhüllungsstreifen, wobei das Druckwerk gemäß dem Tiefdruckverfahren arbeitet oder ausbildet, wobei der Material streifen entlang einer Förderrichtung mit einer vorbestimmten Geschwindigkeit zwischen einem Gegendruckorgan und einer Druckformwalze gefördert wird oder förderbar ist, die Druckformwalze Druckfarbe aufnehmende und abgebende Vertiefungen oder Näpfchen aufweist, bei Kontakt zwischen den Vertiefungen oder Näpfchen und dem Materialstreifen Druckfarbe auf den Materialstreifen abgegeben wird. Des Weiteren betrifft die Erfindung eine Maschine der Tabak verarbeitenden Industrie, vorzugsweise Zigarettenstrangmaschine, sowie eine Verwendung eines Druckwerks in einer Maschine der Tabak verarbeitenden Industrie.
  • In der Tabak verarbeitenden Industrie werden Strangmaschinen zur Herstellung von fortlaufenden, umhüllten Strängen, z. B. Tabaksträngen, eingesetzt. Unter einem umhüllten Strang wird vorwiegend insbesondere ein endloser Filterstrang oder ein aus Tabak gebildeter Tabakstrang verstanden, der mit einem Umhüllungsstreifen bzw. Materialstreifen aus Papier, Folie oder dgl. versehen ist.
  • Auf den Umhüllungsstreifen bzw. Materialstreifen der Tabak verarbeitenden Industrie, z. B. Zigarettenpapierstreifen, werden in den kontinuierlich arbeitenden Strangmaschinen, in denen stabförmige Artikel wie Zigaretten, Zigarillos, Zigarren oder Filterstäbe oder dergleichen im Strangverfahren hergestellt werden, Druckmarken bzw. Druckbilder aufgebracht, die zum Beispiel die Zigarettenmarken selbst, aber auch Herstellernamen oder sonstige Hinweise sein können.
  • Die Strangmaschinen der Tabak verarbeitenden Industrie enthalten hierfür Druckwerke, in denen mindestens eine angetriebene Stempeldruckwalze in Kontakt mit einer Gegendruckwalze steht, wobei zwischen den Walzen die zu bedruckende Materialbahn geführt ist. Im Druckzeitpunkt befinden sich die Stempel der Stempeldruckwal zen mit den kontinuierlich bewegten bzw. geförderten Materialbahnen im Synchronlauf, um eine Markierung, einen Schriftzug oder ein Markenlogo auf den Materialstreifen aufzubringen. Derartige Aufdrucke oder Stempel sind augenfällige Qualitätsmerkmale derartiger Artikel und bedürfen besonderer Aufmerksamkeit hinsichtlich der zu seiner Herstellung erforderlichen Komponenten und Produktionsbedingungen wie Art und Zustand der verwendeten Farbe sowie deren Zuführung, Übertragung und Verteilung durch mehrere Walzen bis zum Auftrag auf den Umhüllungsstreifen.
  • Druckwerke von Maschinen der Tabak verarbeitenden Industrie sind beispielsweise in EP-A-1 125 737 oder EP-A-1 415 805 offenbart. Darüber hinaus beschreibt DE-A-10 2005 035 701 ebenfalls ein Druckwerk einer Maschine der Tabak verarbeitenden Industrie.
  • Darüber hinaus ist in EP-A-1 637 325 ein Verfahren zum Bedrucken eines Umhüllungsstreifens eines Rauchartikels beschrieben, wobei zum Bedrucken des Umhüllungsstreifens ein Druckwerk eingesetzt wird, das gemäß dem Tiefdruckverfahren arbeitet.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik besteht die Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, das Bedrucken von Umhüllungsstreifen der Tabak verarbeitenden Industrie gemäß dem Tiefdruckverfahren zu verbessern, wobei der konstruktive Aufwand möglichst gering gehalten werden soll.
  • Gelöst wird diese Aufgabe durch ein Verfahren zum Aufbringen von Druckmarken auf einen Materialstreifen der Tabak verarbeitenden Industrie, insbesondere Umhüllungsstreifen, mittels einer gemäß dem Tiefdruckverfahren arbeitenden Druckeinrichtung, wobei der Materialstreifen entlang einer Förderrichtung mit einer vorbestimmten Geschwindigkeit zwischen einem Gegendruckorgan und einer Druckformwalze gefördert wird, wobei die Druckmarken mittels der Druckformwalze, die Druckfarbe aufnehmende und abgebende Vertiefungen oder Näpfchen aufweist, auf den Materialstreifen aufgebracht werden, das dadurch weitergebildet wird, dass während eines Druckvorgangs beim Aufbringen einer Druckmarke auf den Materialstreifen das Gegendruckorgan mit der Druckformwalze derart zusammenwirkt, dass während des Druckvorgangs ein vorbestimmter Pressdruck auf den Materialstreifen ausgeübt wird, und zwischen zwei, insbesondere aufeinanderfolgenden, Druckvorgängen der Pressdruck auf den Materialstreifen reduziert wird oder ist.
  • Das Drucken gemäß dem Tiefdruckverfahren beruht darauf, dass der Druck einer Druckmarke auf den Materialstreifen von einer Druckform bzw. einer Druckformwalze erfolgt, deren druckende Teile vertieft sind. Derartige druckende Teile sind Druckfarbe aufnehmende Vertiefungen oder Näpfchen im äußeren Mantel der Druckformwalze. Dabei wird zwischen der harten Druckformwalze mit ihren Vertiefungen als Farbspeicher und einer Gegendruckwalze, die einen äußeren Mantel aus Gummi oder dergleichen aufweist, das zu bedruckende Papier bzw. der Materialstreifen bedruckt und gleichzeitig gefördert. Der Materialstreifen wird hierbei mittels der Gegendruckwalze mit einem hohen Druck auf die Druckformwalze gepresst. Sowohl die Druckformwalze als auch die Gegendruckwalze sind im Querschnitt rund, wobei sie ständig im Papiereingriff sind.
  • Beim Einbau eines Tiefdruck-Druckwerks in eine Maschine der Tabak verarbeitenden Industrie hat sich herausgestellt, dass durch das Druckwerk, bestehend aus einer im Querschnitt kreisrunden Gegendruckwalze und der im Querschnitt kreisrunden Druckformwalze, ein weiteres Zugwalzenpaar im Papierlauf eines zu bedru ckenden Zigarettenpapierstreifens vorhanden ist, da die beiden Walzen stets gegeneinander gedrückt werden. Durch jedes zusätzliche Zugwalzenpaar des Druckwerks ist ein erhöhter Regelungsaufwand für die Lage der Druckmarken auf den Materialstreifen insbesondere der Lage der Druckmarken bei mehreren Farben erforderlich, um eine exakte Lage der Druckmarken zu erreichen bzw. zu gewährleisten.
  • Die erfindungsgemäße Idee beruht darauf, den Regelungsaufwand für eine präzise Einhaltung der Lage der Druckmarken dadurch zu vereinfachen, dass das Gegendruckorgan für die Druckformwalze zeitweise nicht in Eingriff mit dem zu fördernden bzw. zu bedruckenden Materialstreifen ist, wobei beim Aufbringen einer Druckmarke (Druckphase) auf den Materialstreifen dieser von dem Gegendruckorgan als Presseur gegen die Druckformwalze gepresst wird. Nachfolgend wird nach dem Aufbringen der Druckmarke und nach der Entnahme von Druckfarbe aus den Näpfchen der Druckformwalze der Pressdruck auf den Materialstreifen (Förderphase) reduziert, so dass der Materialstreifen für eine vorbestimmte Zeitdauer vom Gegendruckorgan und der Druckformwalze nicht gezogen bzw. gefördert wird. Dies bedeutet, dass zwischen zwei Druckvorgängen der zu bedruckende Materialstreifen im Bereich der Druckformwalze bzw. des Gegendruckorgans vorzugsweise frei gefördert wird, wodurch sich eine einfache Lageregelung aufgrund des Nichteingriffs zwischen dem Gegendruckorgan und der Druckwalze in der Förderphase sowie vor bzw. nach Stellen der Druckbilder auf der Walze, während sie nicht im Eingriff ist, ergibt.
  • Dazu ist weiter vorteilhafterweise vorgesehen, dass der Pressdruck auf den Materialstreifen, insbesondere oszillierend, variiert wird.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn zwischen zwei Druckvorgängen kein Pressdruck auf den Materialstreifen im Bereich des Druckwerks bzw. des Gegendruckorgans und der Druckformwalze ausgeübt wird. Hierdurch wird die Funktion der Bedruckung des Materialstreifens, von der Funktion der (druckfreien) Papierförderung vollständig getrennt. Dadurch, dass während der Zeit des Nichtbedruckens der Materialstreifen im Bereich der Druckformwalze druckfrei gefördert wird und somit das Gegendruckorgan und die Druckformwalze nicht in Eingriff miteinander sind, wird eine einfache Lageregelung erreicht, da während der Nicht-Druckphase keine Zugkraft auf den Materialstreifen ausgeübt wird. Insbesondere ist zwischen den aufeinanderfolgenden Druckvorgängen die Berührung des Materialstreifens mit der Tiefdruckformwalze unterbrochen, wodurch beispielsweise eine Geschmacksbeeinflussung des Materialstreifens durch einen Farbfilm auf der Druckformwalze herabgesetzt wird.
  • Insbesondere ist in einer vorteilhaften Weiterbildung vorgesehen, dass das Gegendruckorgan wenigstens eine Pressfläche aufweist, die vorzugsweise synchronisiert mit der Druckformwalze bzw. den Druckbereichen der Druckformwalze rotiert wird.
  • Darüber hinaus ist es vorteilhaft, wenn während des Druckvorgangs, d. h. beim Aufbringen einer Druckmarke auf den Materialstreifen, die wenigstens eine Pressfläche des Gegendruckorgans und die Druckfarbe abgebenden Vertiefungen oder Näpfchen der Druckformwalze zusammenwirken, so dass Druckfarbe aus den Vertiefungen oder Näpfchen auf den Materialstreifen abgegeben wird.
  • Überdies zeichnet sich eine Weiterbildung des Verfahrens dadurch aus, dass zwischen zwei Druckvorgängen der Kontakt zwischen dem Materialstreifen und der Druckformwalze unterbrochen wird, wodurch die Berührung des Materialstreifens mit der Tiefdruckwalze bzw. der Druckformwalze ebenfalls unterbrochen wird.
  • Überdies ist es vorteilhaft, wenn zwischen zwei Druckvorgängen der Kontakt zwischen dem Materialstreifen und dem Gegendruckorgan unterbrochen ist oder wird, so dass der Materialstreifen während den Phasen des Nichtdruckens durch das Gegendruckorgan weder gefördert noch gezogen noch gepresst wird.
  • Weiterhin wird die Aufgabe gelöst durch ein Druckwerk einer Maschine der Tabak verarbeitenden Industrie zum Aufbringen von Druckmarken auf einen Materialstreifen der Tabak verarbeitenden Industrie, insbesondere Umhüllungsstreifen, wobei das Druckwerk gemäß dem Tiefdruckverfahren arbeitet oder ausgebildet ist, wobei der Materialstreifen entlang einer Förderrichtung mit einer vorbestimmten Geschwindigkeit zwischen einem Gegendruckorgan und einer Druckformwalze gefördert wird oder förderbar ist, die Druckformwalze Druckfarbe aufnehmende und abgebende Vertiefungen oder Näpfchen aufweist, bei Kontakt zwischen den Vertiefungen oder Näpfchen und dem Materialstreifen Druckfarbe auf den Materialstreifen abgegeben wird, das dadurch weitergebildet wird, dass das Gegendruckorgan derart ausgebildet ist, dass während eines Druckvorgangs beim Aufbringen einer Druckmarke auf den Materialstreifen mittels des Gegendruckorgans im Zusammenwirken mit der Druckformwalze ein vorbestimmter Pressdruck ausgeübt wird oder ist und zwischen zwei, insbesondere aufeinanderfolgenden, Druckvorgängen der Pressdruck auf den Materialstreifen reduziert ist oder wird.
  • Hierzu ist es günstig, wenn der durch das Gegendruckorgan bewirkte Pressdruck auf den Materialstreifen, insbesondere oszillierend, variiert wird oder variierbar ist, so dass während eines Druckvorgangs der Materialstreifen mit einem erhöhten Pressdruck durch das Gegendruckorgan auf die Oberfläche der Druckformwalze gedrückt wird und anschließend während der Phase des Nichtdruckens der Pressdruck vermindert wird oder ist. Für die daran anschließende Druckphase wird der Pressdruck auf den Materialstreifen entsprechend wieder erhöht.
  • Insbesondere wird während der Phase des Nichtdruckens kein Pressdruck auf den Materialstreifen ausgeübt. Bevorzugterweise ist hierzu das Gegendruckorgan als im Querschnitt unrunder bzw. nicht kreisförmiger Rotationskörper ausgebildet. Hierzu ist anzumerken, dass unter einem unrunden Rotationskörper ein rotierender Körper verstanden wird, der im (senkrechten) Querschnitt zur Rotationsachse unrund, d. h. nicht rotationssymmetrisch, ausgebildet ist.
  • Dazu ist weiter vorgesehen, dass der Rotationskörper ellipsenförmig und/oder mit Abflachungen und/oder mit Ausnehmungen ausgebildet ist, wodurch ein im Querschnitt unrunder Rotationskörper entsteht. Darüber hinaus verfügt der Rotationskörper über eine, insbesondere kreisbogenförmige oder gekrümmte, äußere Pressfläche, die während des Druckvorgangs im Eingriff mit dem zu bedruckenden Materialstreifen ist, so dass während der Druckphase der Materialstreifen auf die Druckformwalze gepresst wird.
  • Gemäß einer Weiterbildung des Druckwerks ist außerdem vorgesehen, dass das Gegendruckorgan auf seiner den Materialstreifen berührenden Außenfläche, die vorzugsweise kreisbogenförmig oder gekrümmt ausgebildet ist, gummiert oder elastisch ausgebildet ist.
  • Um in vorbestimmten Abständen auf den Materialstreifen Aufdrucke bzw. Druckmarken aufzubringen, ist es außerdem von Vorteil, wenn das Gegendruckorgan und die Druckformwalze synchronisiert angetrieben werden oder sind.
  • Darüber hinaus wird die Aufgabe gelöst durch eine Maschine der Tabak verarbeitenden Industrie, vorzugsweise Zigarettenstrangmaschine, die mit einem erfindungsgemäßen Druckwerk ausgebildet ist.
  • Eine weitere Lösung der Aufgabe besteht in einer Verwendung eines voranstehend beschriebenen Druckwerks in einer Maschine der Tabak verarbeitenden Industrie. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die obigen Ausführungen ausdrücklich verwiesen.
  • Die Erfindung wird nachstehend ohne Beschränkung des allgemeinen Erfindungsgedankens anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben, wobei bezüglich aller im Text nicht näher erläuterten erfindungsgemäßen Einzelheiten ausdrücklich auf die Zeichnungen verwiesen wird. Es zeigen:
  • 1 eine Zigarettenstrangmaschine vom Typ „PROTOS" der Patentanmelderin in einer schematischen Ansicht;
  • 2 schematisch eine Ansicht auf ein erfindungsgemäßes Druckwerk der Zigarettenstrangmaschine;
  • 3a, 3b schematisch ein erfindungsgemäßes Druckwerk in einer Druckposition und in einer Nichtdruckposition und
  • 4a bis 4e verschiedene Ausführungsformen eines Gegendruckorgans, wobei in 4a ein Gegendruckorgan in Form einer Gegendruckwalze als Stand der Technik dargestellt ist.
  • In den folgenden Figuren sind jeweils gleiche oder gleichartige Elemente bzw. entsprechende Teile mit denselben Bezugsziffern versehen, so dass von einer entsprechenden erneuten Vorstellung abgesehen wird.
  • Bei der in 1 schematisch dargestellten Zigarettenstrangmaschine PROTOS der Patentanmelderin wird von einer Schleuse 1 ein Vorverteiler 2 portionsweise mit Tabak beschickt. Eine Entnahmewalze 3 des Vorverteilers 2 ergänzt gesteuert einen Vorratsbehälter 4 mit Tabak, aus dem ein Steilförderer 5 Tabak entnimmt und einen Stauschacht 6 gesteuert beschickt.
  • Aus dem Stauschacht 6 entnimmt eine Stiftwalze 7 einen gleichförmigen Tabakstrom, der von einer Ausschlagwalze 8 aus den Stiften der Stiftwalze 7 herausgeschlagen und auf ein mit konstanter Geschwindigkeit umlaufendes Streutuch 9 geschleudert wird. Ein auf dem Streutuch 9 gebildetes Tabakvlies wird in eine Sichteinrichtung 11 geschleudert, die im Wesentlichen aus einem Luftvorhang besteht, den größere bzw. schwerere Tabakteile passieren, während alle anderen Tabakteilchen von der Luft in einen von einer Stiftwalze 12 und einer Wand 13 gebildeten Trichter 14 gelenkt werden.
  • Von der Stiftwalze 12 wird der Tabak in einen Tabakkanal 16 gegen einen Strangförderer 17 geschleudert, an dem der Tabak mittels in eine Unterdruckkammer 18 gesaugter Luft gehalten und ein Tabakstrang aufgeschauert wird.
  • Ein Egalisator 19 entfernt überschüssigen Tabak vom Tabakstrang, der dann auf einen im Gleichlauf geführten Zigarettenpapierstreifen 21 gelegt wird. Der Zigarettenpapierstreifen 21 wird von einer Bobine 22 abgezogen, durch ein Druckwerk 23 geführt und auf ein angetriebenes Formatband 24 gelegt. Das Formatband 24 transpor tiert den Tabakstrang und den Zigarettenpapierstreifen 21 durch ein Format 26, in dem der Zigarettenpapierstreifen 21 um den Tabakstrang gefaltet wird, sodass noch eine Kante absteht, die von einem nicht dargestellten Leimapparat in bekannter Weise beleimt wird. Darauf wird die Klebnaht geschlossen und von einer Tandemnahtplatte 27 getrocknet.
  • Ein so als Materialstrang gebildeter, umhüllter Tabakstrang 28 durchläuft ein Strangdichtemessgerät 29, das den Egalisator 19 steuert, und wird von einem Messerapparat 31 in doppelt lange Zigaretten geschnitten. Die doppelt langen Zigaretten werden von einer gesteuerte Arme 33 aufweisenden Übergabevorrichtung 34 einer Übernahmetrommel 36 einer Filteransetzmaschine 37 übergeben, auf deren Schneidtrommel 38 sie mit einem Kreismesser in Einzelzigaretten aufgeteilt werden.
  • Förderbänder 39, 41 fördern überschüssigen Tabak in einen von dem Vorratsbehälter 4 angeordneten Behälter 42, aus dem der rückgeführte Tabak vom Steilförderer 5 wieder entnommen wird.
  • 2 zeigt schematisch eine Ansicht eines erfindungsgemäßen Druckwerks 23 einer Zigarettenstrangmaschine unter Weglassung erfindungsunwesentlicher Details. Von der Bobine 22 wird der Zigarettenpapierstreifen 21 als Materialstreifen der Tabak verarbeitenden Industrie, beispielsweise mittels eines Abzugswalzenpaares, abgezogen und über diverse Umlenkrollen zum erfindungsgemäßen Druckwerk 23 gefördert. Hierbei wird der Zigarettenpapierstreifen 21 mit einer konstanten Geschwindigkeit durch das Druckwerk 23 linear bzw. horizontal hindurchgefördert, so dass nach Durchtritt des Zigarettenpapierstreifens 21 durch das Druckwerk 23 in äquidistanten Abständen Druckmarken auf den Zigarettenpapierstreifen 21 aufgebracht sind.
  • Eingangsseitig des Druckwerks 23 wird der Zigarettenpapierstreifen 21 über eine Umlenkrolle 43 zu den Druckeinheiten 23.1, 23.2 und 23.3 des Druckwerks 23 gefördert. Dadurch, dass mehrere Druckeinheiten 23.1 bis 23.3 im Druckwerk 23 vorhanden sind, ist es möglich, einen mehrfarbigen Aufdruck auf den Zigarettenpapierstreifen 21 aufzubringen, wobei jede der Druckeinheiten 23.1, 23.2, 23.3 eine vorbestimmte Farbe auf den Streifen aufdruckt.
  • Die Druckeinheiten 23.1 bis 23.3 sind funktionell gleich aufgebaut, so dass vorliegend nur die Druckeinheit 23.1 ausführlich beschrieben wird. Die nachfolgenden Ausführungen zu der Druckeinheit 23.1 gelten in analoger Weise auch für die weiteren Druckeinheiten 23.2 bzw. 23.3.
  • Die Druckeinheit 23.1 verfügt über einen Farbvorrat 44 mit Druckfarbe, aus dem Druckfarbe mittels einer Druckformwalze 45 entnommen wird. Die Druckfarbe kann aus dem Farbvorrat 44 direkt von der Druckformwalze 45 aufgenommen werden, wie in 2 dargestellt, oder indirekt, d. h. unter Zwischenschaltung von farbführenden Walzen oder Zylindern (hier nicht dargestellt) zwischen dem Farbvorrat 44 und der Druckformwalze 45 entnommen werden.
  • Die Druckformwalze 45 selbst weist auf ihrer gehärteten Oberfläche Näpfchen oder Vertiefungen auf, in denen die Druckfarbe aus dem Farbvorrat 44 aufgenommen ist. Die in den Vertiefungen bzw. Näpfchen der Druckformwalze 45 anhaftende Druckfarbe wird weitergefördert, so dass die Oberfläche der Druckformwalze 45 in Eingriff mit einer Rakel 46 gelangt, wodurch überschüssige Druckfarbe von der Oberfläche der Druckformwalze 45 abgerakelt wird. Hierdurch werden die Druckbild freien Stellen zwischen den Näpfchen mittels der Rakel 46 gereinigt, indem überschüssige Druckfar be abgeschabt wird.
  • Anschließend werden die Druckfarbe aufnehmenden Näpfchen auf der Druckformwalze 45 in den Berührungsbereich mit dem Zigarettenpapierstreifen 23 bzw. in den Druckbereich weitergefördert, so dass die Druckfarbe aus den Näpfchen an die Unterseite des gleichzeitig geförderten Zigarettenpapierstreifens 21 aufgebracht wird und dadurch ein Aufdruck auf dem Zigarettenpapierstreifen 21 durch Abgabe der Druckfarbe entsteht.
  • Während der Druckphase wird der gleichzeitig geförderte und zu bedruckende Zigarettenpapierstreifenabschnitt im Bereich des Druckbereichs von einem Rotationsgegendruckkörper 48 auf die Oberfläche der Druckformwalze 45 gepresst. Die Druckformwalze 45 und der Rotationsgegendruckkörper 48 werden gegensinnig zueinander rotierend angetrieben.
  • Der Rotationsgegendruckkörper 48 wird synchronisiert zu der Druckformwalze 45, die rotierend um Ihre Rotationsachse 47 angetrieben wird, bzw. dem Druckfarbe aufnehmenden bzw. abgebenden Näpfchen der Druckformwalze 45 um seine Rotationsachse 49 rotiert. Der Rotationsgegendruckkörper 48 ist hierbei im Querschnitt unrund ausgebildet, so dass für die bzw. während der Druckphase der zu bedruckende Zigarettenpapierstreifenabschnitt im Bereich des Druckbereichs mit einem vorbestimmten Pressdruck auf die Näpfchen der Druckformwalze 45 gepresst werden, so dass Druckfarbe von den Näpfchen an den Zigarettenpapierstreifen 21 abgegeben wird.
  • Das Druckwerk 23 ist ein Druckwerk, das gemäß dem Tiefdruckverfahren arbeitet, wobei erfindungsgemäß anstelle der im Stand der Technik bekannten, im Querschnitt runden Gegendruckwalze als Presseure in im Querschnitt unrunder Rotationsgegendruckkörper als Gegendruckorgan für die Druckformwalze 45 eingesetzt wird. Im erfindungsgemäßen Sinne wird für die Zeit der Druckphase vom Rotationsgegendruckkörper 48 als Presseur ein vorbestimmter Pressdruck auf den Materialstreifen ausgeübt, während in der Nichtdruckphase der Zigarettenpapierstreifen 21 weniger stark oder überhaupt nicht vom Rotationsgegendruckkörper 48 für eine vorbestimmte Zeitdauer gegen die Oberfläche der Druckformwalze 45 gedrückt wird.
  • Insbesondere wird in der Zeit zwischen zwei Druckvorgängen keine Druckfarbe von der Druckformwalze 45 an den Zigarettenpapierstreifen 21 abgegeben, wobei vorzugsweise in diesem Fall glatte Oberflächenbereiche der Druckformwalze 45 ohne Näpfchen durch den Druckbereich gefördert werden. Bevorzugterweise ist die Oberfläche der Druckformwalze 45 derart ausgebildet, dass die Druckbild oder Druckmarken gebenden Bereiche mit Näpfchen in regelmäßigen Abständen auf der Oberfläche der Druckformwalze 45 angeordnet sind, während zwischen den Druckbild gebenden Bereichen die Oberfläche der Druckformwalze 45 glatt ist.
  • Gemäß dem in 2 dargestellten Ausführungsbeispiels des Druckwerks 23 mit den im Tiefdruck arbeitenden Druckeinheiten 23.1 bis 23.3 ist es möglich, dass die Farbvorräte 44 der Druckeinheiten 23.1 bis 23.3 verschiedene Farben aufweisen, so dass ein mehrfarbiger Aufdruck bzw. eine mehrfarbige Druckmarke auf den Zigarettenpapierstreifen 21 aufgebracht wird. Nach Aufbringen der Druckmarken wird der Zigarettenpapierstreifen 21 weitergefördert, so dass ein gebildeter Tabakstrang von dem bedruckten Zigarettenpapierstreifen umhüllt wird.
  • In den 3a und 3b sind schematische Ansichten eines weiteren Druckwerks 23 dargestellt, wobei bei der in 3a dargestellten Position des Druckwerks 23 eine Druckmarke auf den Zigarettenpapierstreifen 21 aufgedruckt wird, während gemäß der in 3b dargestellten Position kein Aufdruck einer Druckmarke auf den Zigarettenpapierstreifen 21 erfolgt und der Zigarettenpapierstreifen 21 ohne Pressdruck im Druckbereich zwischen dem Rotationsgegendruckkörper 48 und der Druckformwalze 45 gefördert wird.
  • Der Rotationsgegendruckkörper 48 ist in diesem Ausführungsbeispiel ellipsenförmig oder länglich bzw. abgeflacht bzw. nach Art einer Ellipse, d. h. elliptisch, gebildet. Da der Durchmesser des Rotationsgegendruckkörpers 48 nicht konstant ist, wird dadurch ein im Querschnitt unrunder Presseur bereitgestellt, so dass während der Druckphase (vgl. 3a) der Zigarettenpapierstreifen 21 gegen die Druckfarbe aufnehmenden Näpfchen der Druckformwalze 45 gepresst wird, um anschließend während der Nichtdruckphase unter weiterer Rotation des Rotationsgegendruckkörpers 58 den Pressdruck abzusenken (bis auf Null), so dass unter Weiterförderung des Zigarettenpapierstreifens 21 in einer vorteilhaften Weiterbildung der Zigarettenpapierstreifen 21 keinen berührenden Kontakt mit der Oberfläche der Druckformwalze 45 besitzt (vgl. 3b). Bevorzugterweise wird zwischen zwei Druckvorgängen eine näpfchenfreie Zone unterhalb des Zigarettenpapierstreifens 21 hindurchgedreht, so dass anschließend unter weiterer Rotation der Druckformwalze 45 und des Rotationsgegendruckkörpers 48 synchronisiert die Druckfarbe aufnehmenden Näpfchen der Druckformwalze 45 zusammen mit der Pressfläche 51 im Bereich der Scheitelpunkte 52 den Materialstreifen gegen die Oberfläche der Druckformwalze 45 bzw. deren Näpfchen drückt.
  • In 4a ist eine Gegendruckwalze 55 gemäß dem Stand der Technik im Querschnitt dargestellt. Die Gegendruckwalze 55 ist im Querschnitt kreisrund bzw. kreisförmig ausgebildet, wobei die Gegendruckwalze 55 auf der Außenseite bzw. Außenfläche 56 eine elastische Ummantelung aus Gummi oder dergleichen aufweist.
  • In den 4b bis 4e sind Ausführungsbeispiele für erfindungsgemäße Rotationsgegendruckkörper 48, die anstelle einer Gegendruckwalze 55 (vgl. 4a) in einem erfindungsgemäßen Tiefdruck-Druckwerk in einer Maschine der Tabak verarbeitenden Industrie eingesetzt werden.
  • Der Rotationsgegendruckkörper 48 in 4b weist auf seiner äußeren Mantelfläche bzw. Außenfläche 56 eine Ausnehmung 54 auf, so dass der Rotationsgegendruckkörper 48 im Querschnitt unrund ausgebildet ist. Durch die Ausnehmung 54 wird unter Rotation des Gegendruckkörpers in einem erfindungsgemäßen Druckwerk der Anpressdruck des zu bedruckenden Zigarettenpapierstreifens gegenüber der kreisförmigen Mantelfläche reduziert, so dass bei Rotation der Ausnehmung 54 durch den Druckbereich der Zigarettenpapierstreifen mit weniger Anpressdruck oder überhaupt keinem Anpressdruck durch den Druckbereich hindurchgefördert wird.
  • 4c zeigt die Ausführungsform eines ebenfalls erfindungsgemäßen Rotationsgegendruckkörpers, der im Querschnitt an zwei Seiten Abflachungen 53 aufweist.
  • Der in 4d dargestellte Rotationsgegendruckkörper ist nach Art eines in der Mitte sich drehenden Ärmchens oder Stäbchen ausgebildet, wobei die Außenflächen 56 sphärisch nach Art eines Kreisbogens ausgebildet sind, die beim Druckvorgang mit der Druckformwalze 45 zusammenwirken.
  • 4e zeigt einen einarmigen Rotationsgegendruckkörper 48 der ebenfalls im Querschnitt unrund ausgebildet ist, wobei die Außenseite 56 eine gummierte Oberfläche aufweist, die beim Aufbringen einer Druckmarke in Kontakt mit dem Zigarettenpapierstreifen gelangt.
  • 1
    Schleuse
    2
    Vorverteiler
    3
    Entnahmewalze
    4
    Vorratsbehälter
    5
    Steilförderer
    6
    Stauschacht
    7
    Stiftwalze
    8
    Ausschlagwalze
    9
    Streutuch
    11
    Sichteinrichtung
    13
    Band
    14
    Trichter
    16
    Tabakkanal
    17
    Strangförderer
    18
    Unterdruckkammer
    19
    Egalisator
    21
    Zigarettenpapierstreifen
    22
    Bobine
    23
    Druckwerk
    23.1
    Druckeinheit
    23.2
    Druckeinheit
    23.3
    Druckeinheit
    24
    Formatband
    26
    Format
    27
    Tandemnahtplätte
    28
    umhüllter Tabakstrang
    29
    Strangdichtemessgerät
    31
    Messerapparat
    33
    Arme
    34
    Übergabevorrichtung
    36
    Übernahmetrommel
    37
    Filteransetzmaschine
    38
    Schneidtrommel
    39
    Förderband
    41
    Förderband
    42
    Behälter
    43
    Umlenkrolle
    44
    Farbvorrat
    45
    Druckformwalze
    46
    Rakel
    47
    Rotationsachse
    48
    Gegendruckkörper
    49
    Rotationsachse
    51
    Pressfläche
    52
    Scheitelpunkt
    53
    Abflachung
    54
    Ausnehmung
    55
    Gegendruckwalze
    56
    Außenfläche
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 1125737 A [0006]
    • - EP 1415805 A [0006]
    • - DE 102005035701 A [0006]
    • - EP 1637325 A [0007]

Claims (15)

  1. Verfahren zum Aufbringen von Druckmarken auf einen Materialstreifen (21) der Tabak verarbeitenden Industrie, insbesondere Umhüllungsstreifen, mittels einer gemäß dem Tiefdruckverfahren arbeitenden Druckeinrichtung (23, 23.1, 23.2, 23.3), wobei der Materialstreifen (21) entlang einer Förderrichtung mit einer vorbestimmten Geschwindigkeit zwischen einem Gegendruckorgan (48) und einer Druckformwalze (45) gefördert wird, wobei die Druckmarken mittels der Druckformwalze (45), die Druckfarbe aufnehmende und abgebende Vertiefungen oder Näpfchen aufweist, auf den Materialstreifen (21) aufgebracht werden, dadurch gekennzeichnet, dass während eines Druckvorgangs beim Aufbringen einer Druckmarke auf den Materialstreifen (21) das Gegendruckorgan (48) mit der Druckformwalze (45) derart zusammenwirkt, dass während des Druckvorgangs ein vorbestimmter Pressdruck auf den Materialstreifen (21) ausgeübt wird, und zwischen zwei, insbesondere aufei nanderfolgenden, Druckvorgängen der Pressdruck auf den Materialstreifen (21) reduziert wird oder ist.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Pressdruck auf den Materialstreifen (21), insbesondere oszillierend, variiert wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen zwei Druckvorgängen kein Pressdruck auf den Materialstreifen (21) ausgeübt wird.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Gegendruckorgan (48) wenigstens eine Pressfläche (52) aufweist, die vorzugsweise synchronisiert mit der Druckformwalze (45) rotiert wird.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass während des Druckvorgangs die wenigstens eine Pressfläche (51) des Gegendruckorgans (48) und die Druckfarbe abgebenden Vertiefungen oder Näpfchen der Druckformwalze (45) zusammenwirken, so dass Druckfarbe aus den Vertiefungen oder Näpfchen auf den Materialstreifen (21) abgegeben wird.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen zwei Druckvorgängen der Kontakt zwischen dem Materialstreifen (21) und der Druckformwalze (45) unterbrochen wird.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen zwei Druckvorgängen der Kontakt zwischen dem Materialstreifen (21) und dem Gegendruckorgan (48) unterbrochen ist oder wird.
  8. Druckwerk (23) einer Maschine der Tabak verarbeitenden Industrie zum Aufbringen von Druckmarken auf einen Materialstreifen (21) der Tabak verarbeitenden Industrie, insbesondere Umhüllungsstreifen, wobei das Druckwerk (23) gemäß dem Tiefdruckverfahren arbeitet oder ausgebildet ist, wobei der Materialstreifen (21) entlang einer Förderrichtung mit einer vorbestimmten Geschwindigkeit zwischen einem Gegendruckorgan (48) und einer Druckformwalze (45) gefördert wird, die Druckformwalze (45) Druckfarbe aufnehmende und gebende Vertiefungen oder Näpfchen aufweist, bei Kontakt zwischen den Vertiefungen oder Näpfchen und dem Materialstreifen (21) Druckfarbe auf den Materialstreifen (21) abgegeben wird, dadurch gekennzeichnet, dass das Gegendruckorgan (48) derart ausgebildet ist, dass während eines Druckvorgangs beim Aufbringen einer Druckmarke auf den Materialstreifen (21) mittels des Gegendruckorgans (48) im Zusammenwirken mit der Druckformwalze (45) ein vorbestimmter Pressdruck ausgeübt wird oder ist und zwischen zwei, insbesondere aufeinanderfolgenden, Druckvorgängen der Pressdruck auf den Materialstreifen (21) reduziert ist oder wird.
  9. Druckwerk (23) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der durch das Gegendruckorgan (48) bewirkte Pressdruck auf den Materialstreifen (21), insbesondere oszillierend, variiert wird oder variierbar ist.
  10. Druckwerk (23) nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Gegendruckorgan (48) als unrunder Rotationskörper (48) ausgebildet ist.
  11. Druckwerk (23) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Rotationskörper (48) ellipsoidförmig und/oder mit Abflachungen und/oder mit Ausnehmungen ausgebildet ist.
  12. Druckwerk (23) nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Gegendruckorgan (48) auf seiner den Materialstreifen (21) berührenden Außenfläche (56) gummiert ausgebildet ist.
  13. Druckwerk (23) nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Gegendruckorgan (48) und die Druckformwalze (45) synchronisiert angetrieben werden oder sind.
  14. Maschine der Tabak verarbeitenden Industrie, vorzugsweise Zigarettenstrangmaschine, mit einem Druckwerk (23) nach einem der Ansprüche 8 bis 13.
  15. Verwendung eines Druckwerks (23) in einer Maschine der Tabak verarbeitenden Industrie, wobei das Druckwerk (23) nach einem der Ansprüche 8 bis 13 ausgebildet ist.
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