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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Aufbringen von Druckmarken
auf einen Materialstreifen der Tabak verarbeitenden Industrie, insbesondere Umhüllungsstreifen,
mittels einer gemäß dem Tiefdruckverfahren arbeitenden
Druckeinrichtung, wobei der Materialstreifen entlang einer Förderrichtung
mit einer vorbestimmten Geschwindigkeit zwischen einem Gegendruckorgan
und einer Druckformwalze gefördert wird, wobei die Druckmarken
mittels der Druckformwalze, die Druckfarbe aufnehmende und abgebende
Vertiefungen oder Näpfchen aufweist, auf den Materialstreifen
aufgebracht werden.
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Außerdem
betrifft die Erfindung ein Druckwerk einer Maschine der Tabak verarbeitenden
Industrie zum Aufbringen von Druckmarken auf einen Materialstreifen
der Tabak verarbeitenden Industrie, insbesondere Umhüllungsstreifen,
wobei das Druckwerk gemäß dem Tiefdruckverfahren
arbeitet oder ausbildet, wobei der Material streifen entlang einer Förderrichtung
mit einer vorbestimmten Geschwindigkeit zwischen einem Gegendruckorgan
und einer Druckformwalze gefördert wird oder förderbar
ist, die Druckformwalze Druckfarbe aufnehmende und abgebende Vertiefungen
oder Näpfchen aufweist, bei Kontakt zwischen den Vertiefungen
oder Näpfchen und dem Materialstreifen Druckfarbe auf den
Materialstreifen abgegeben wird. Des Weiteren betrifft die Erfindung
eine Maschine der Tabak verarbeitenden Industrie, vorzugsweise Zigarettenstrangmaschine, sowie
eine Verwendung eines Druckwerks in einer Maschine der Tabak verarbeitenden
Industrie.
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In
der Tabak verarbeitenden Industrie werden Strangmaschinen zur Herstellung
von fortlaufenden, umhüllten Strängen, z. B. Tabaksträngen,
eingesetzt. Unter einem umhüllten Strang wird vorwiegend insbesondere
ein endloser Filterstrang oder ein aus Tabak gebildeter Tabakstrang
verstanden, der mit einem Umhüllungsstreifen bzw. Materialstreifen
aus Papier, Folie oder dgl. versehen ist.
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Auf
den Umhüllungsstreifen bzw. Materialstreifen der Tabak
verarbeitenden Industrie, z. B. Zigarettenpapierstreifen, werden
in den kontinuierlich arbeitenden Strangmaschinen, in denen stabförmige Artikel
wie Zigaretten, Zigarillos, Zigarren oder Filterstäbe oder
dergleichen im Strangverfahren hergestellt werden, Druckmarken bzw.
Druckbilder aufgebracht, die zum Beispiel die Zigarettenmarken selbst, aber
auch Herstellernamen oder sonstige Hinweise sein können.
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Die
Strangmaschinen der Tabak verarbeitenden Industrie enthalten hierfür
Druckwerke, in denen mindestens eine angetriebene Stempeldruckwalze
in Kontakt mit einer Gegendruckwalze steht, wobei zwischen den Walzen
die zu bedruckende Materialbahn geführt ist. Im Druckzeitpunkt
befinden sich die Stempel der Stempeldruckwal zen mit den kontinuierlich bewegten
bzw. geförderten Materialbahnen im Synchronlauf, um eine
Markierung, einen Schriftzug oder ein Markenlogo auf den Materialstreifen
aufzubringen. Derartige Aufdrucke oder Stempel sind augenfällige
Qualitätsmerkmale derartiger Artikel und bedürfen
besonderer Aufmerksamkeit hinsichtlich der zu seiner Herstellung
erforderlichen Komponenten und Produktionsbedingungen wie Art und
Zustand der verwendeten Farbe sowie deren Zuführung, Übertragung
und Verteilung durch mehrere Walzen bis zum Auftrag auf den Umhüllungsstreifen.
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Druckwerke
von Maschinen der Tabak verarbeitenden Industrie sind beispielsweise
in
EP-A-1 125 737 oder
EP-A-1 415 805 offenbart.
Darüber hinaus beschreibt
DE-A-10 2005 035 701 ebenfalls
ein Druckwerk einer Maschine der Tabak verarbeitenden Industrie.
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Darüber
hinaus ist in
EP-A-1
637 325 ein Verfahren zum Bedrucken eines Umhüllungsstreifens
eines Rauchartikels beschrieben, wobei zum Bedrucken des Umhüllungsstreifens
ein Druckwerk eingesetzt wird, das gemäß dem Tiefdruckverfahren arbeitet.
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Ausgehend
von diesem Stand der Technik besteht die Aufgabe der vorliegenden
Erfindung darin, das Bedrucken von Umhüllungsstreifen der
Tabak verarbeitenden Industrie gemäß dem Tiefdruckverfahren
zu verbessern, wobei der konstruktive Aufwand möglichst
gering gehalten werden soll.
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Gelöst
wird diese Aufgabe durch ein Verfahren zum Aufbringen von Druckmarken
auf einen Materialstreifen der Tabak verarbeitenden Industrie, insbesondere
Umhüllungsstreifen, mittels einer gemäß dem
Tiefdruckverfahren arbeitenden Druckeinrichtung, wobei der Materialstreifen
entlang einer Förderrichtung mit einer vorbestimmten Geschwindigkeit zwischen
einem Gegendruckorgan und einer Druckformwalze gefördert
wird, wobei die Druckmarken mittels der Druckformwalze, die Druckfarbe
aufnehmende und abgebende Vertiefungen oder Näpfchen aufweist,
auf den Materialstreifen aufgebracht werden, das dadurch weitergebildet
wird, dass während eines Druckvorgangs beim Aufbringen
einer Druckmarke auf den Materialstreifen das Gegendruckorgan mit
der Druckformwalze derart zusammenwirkt, dass während des
Druckvorgangs ein vorbestimmter Pressdruck auf den Materialstreifen
ausgeübt wird, und zwischen zwei, insbesondere aufeinanderfolgenden,
Druckvorgängen der Pressdruck auf den Materialstreifen
reduziert wird oder ist.
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Das
Drucken gemäß dem Tiefdruckverfahren beruht darauf,
dass der Druck einer Druckmarke auf den Materialstreifen von einer
Druckform bzw. einer Druckformwalze erfolgt, deren druckende Teile vertieft
sind. Derartige druckende Teile sind Druckfarbe aufnehmende Vertiefungen
oder Näpfchen im äußeren Mantel der Druckformwalze.
Dabei wird zwischen der harten Druckformwalze mit ihren Vertiefungen
als Farbspeicher und einer Gegendruckwalze, die einen äußeren
Mantel aus Gummi oder dergleichen aufweist, das zu bedruckende Papier
bzw. der Materialstreifen bedruckt und gleichzeitig gefördert. Der
Materialstreifen wird hierbei mittels der Gegendruckwalze mit einem
hohen Druck auf die Druckformwalze gepresst. Sowohl die Druckformwalze
als auch die Gegendruckwalze sind im Querschnitt rund, wobei sie
ständig im Papiereingriff sind.
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Beim
Einbau eines Tiefdruck-Druckwerks in eine Maschine der Tabak verarbeitenden
Industrie hat sich herausgestellt, dass durch das Druckwerk, bestehend
aus einer im Querschnitt kreisrunden Gegendruckwalze und der im
Querschnitt kreisrunden Druckformwalze, ein weiteres Zugwalzenpaar
im Papierlauf eines zu bedru ckenden Zigarettenpapierstreifens vorhanden
ist, da die beiden Walzen stets gegeneinander gedrückt
werden. Durch jedes zusätzliche Zugwalzenpaar des Druckwerks
ist ein erhöhter Regelungsaufwand für die Lage
der Druckmarken auf den Materialstreifen insbesondere der Lage der
Druckmarken bei mehreren Farben erforderlich, um eine exakte Lage
der Druckmarken zu erreichen bzw. zu gewährleisten.
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Die
erfindungsgemäße Idee beruht darauf, den Regelungsaufwand
für eine präzise Einhaltung der Lage der Druckmarken
dadurch zu vereinfachen, dass das Gegendruckorgan für die
Druckformwalze zeitweise nicht in Eingriff mit dem zu fördernden
bzw. zu bedruckenden Materialstreifen ist, wobei beim Aufbringen
einer Druckmarke (Druckphase) auf den Materialstreifen dieser von
dem Gegendruckorgan als Presseur gegen die Druckformwalze gepresst wird.
Nachfolgend wird nach dem Aufbringen der Druckmarke und nach der
Entnahme von Druckfarbe aus den Näpfchen der Druckformwalze
der Pressdruck auf den Materialstreifen (Förderphase) reduziert,
so dass der Materialstreifen für eine vorbestimmte Zeitdauer
vom Gegendruckorgan und der Druckformwalze nicht gezogen bzw. gefördert
wird. Dies bedeutet, dass zwischen zwei Druckvorgängen der
zu bedruckende Materialstreifen im Bereich der Druckformwalze bzw.
des Gegendruckorgans vorzugsweise frei gefördert wird,
wodurch sich eine einfache Lageregelung aufgrund des Nichteingriffs
zwischen dem Gegendruckorgan und der Druckwalze in der Förderphase
sowie vor bzw. nach Stellen der Druckbilder auf der Walze, während
sie nicht im Eingriff ist, ergibt.
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Dazu
ist weiter vorteilhafterweise vorgesehen, dass der Pressdruck auf
den Materialstreifen, insbesondere oszillierend, variiert wird.
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Besonders
vorteilhaft ist es, wenn zwischen zwei Druckvorgängen kein
Pressdruck auf den Materialstreifen im Bereich des Druckwerks bzw.
des Gegendruckorgans und der Druckformwalze ausgeübt wird.
Hierdurch wird die Funktion der Bedruckung des Materialstreifens,
von der Funktion der (druckfreien) Papierförderung vollständig
getrennt. Dadurch, dass während der Zeit des Nichtbedruckens der
Materialstreifen im Bereich der Druckformwalze druckfrei gefördert
wird und somit das Gegendruckorgan und die Druckformwalze nicht
in Eingriff miteinander sind, wird eine einfache Lageregelung erreicht, da
während der Nicht-Druckphase keine Zugkraft auf den Materialstreifen
ausgeübt wird. Insbesondere ist zwischen den aufeinanderfolgenden
Druckvorgängen die Berührung des Materialstreifens
mit der Tiefdruckformwalze unterbrochen, wodurch beispielsweise
eine Geschmacksbeeinflussung des Materialstreifens durch einen Farbfilm
auf der Druckformwalze herabgesetzt wird.
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Insbesondere
ist in einer vorteilhaften Weiterbildung vorgesehen, dass das Gegendruckorgan wenigstens
eine Pressfläche aufweist, die vorzugsweise synchronisiert
mit der Druckformwalze bzw. den Druckbereichen der Druckformwalze
rotiert wird.
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Darüber
hinaus ist es vorteilhaft, wenn während des Druckvorgangs,
d. h. beim Aufbringen einer Druckmarke auf den Materialstreifen,
die wenigstens eine Pressfläche des Gegendruckorgans und
die Druckfarbe abgebenden Vertiefungen oder Näpfchen der
Druckformwalze zusammenwirken, so dass Druckfarbe aus den Vertiefungen
oder Näpfchen auf den Materialstreifen abgegeben wird.
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Überdies
zeichnet sich eine Weiterbildung des Verfahrens dadurch aus, dass
zwischen zwei Druckvorgängen der Kontakt zwischen dem Materialstreifen
und der Druckformwalze unterbrochen wird, wodurch die Berührung
des Materialstreifens mit der Tiefdruckwalze bzw. der Druckformwalze
ebenfalls unterbrochen wird.
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Überdies
ist es vorteilhaft, wenn zwischen zwei Druckvorgängen der
Kontakt zwischen dem Materialstreifen und dem Gegendruckorgan unterbrochen
ist oder wird, so dass der Materialstreifen während den
Phasen des Nichtdruckens durch das Gegendruckorgan weder gefördert
noch gezogen noch gepresst wird.
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Weiterhin
wird die Aufgabe gelöst durch ein Druckwerk einer Maschine
der Tabak verarbeitenden Industrie zum Aufbringen von Druckmarken
auf einen Materialstreifen der Tabak verarbeitenden Industrie, insbesondere
Umhüllungsstreifen, wobei das Druckwerk gemäß dem
Tiefdruckverfahren arbeitet oder ausgebildet ist, wobei der Materialstreifen
entlang einer Förderrichtung mit einer vorbestimmten Geschwindigkeit
zwischen einem Gegendruckorgan und einer Druckformwalze gefördert
wird oder förderbar ist, die Druckformwalze Druckfarbe
aufnehmende und abgebende Vertiefungen oder Näpfchen aufweist,
bei Kontakt zwischen den Vertiefungen oder Näpfchen und
dem Materialstreifen Druckfarbe auf den Materialstreifen abgegeben
wird, das dadurch weitergebildet wird, dass das Gegendruckorgan
derart ausgebildet ist, dass während eines Druckvorgangs
beim Aufbringen einer Druckmarke auf den Materialstreifen mittels
des Gegendruckorgans im Zusammenwirken mit der Druckformwalze ein
vorbestimmter Pressdruck ausgeübt wird oder ist und zwischen
zwei, insbesondere aufeinanderfolgenden, Druckvorgängen
der Pressdruck auf den Materialstreifen reduziert ist oder wird.
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Hierzu
ist es günstig, wenn der durch das Gegendruckorgan bewirkte
Pressdruck auf den Materialstreifen, insbesondere oszillierend,
variiert wird oder variierbar ist, so dass während eines
Druckvorgangs der Materialstreifen mit einem erhöhten Pressdruck
durch das Gegendruckorgan auf die Oberfläche der Druckformwalze gedrückt
wird und anschließend während der Phase des Nichtdruckens
der Pressdruck vermindert wird oder ist. Für die daran anschließende
Druckphase wird der Pressdruck auf den Materialstreifen entsprechend
wieder erhöht.
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Insbesondere
wird während der Phase des Nichtdruckens kein Pressdruck
auf den Materialstreifen ausgeübt. Bevorzugterweise ist
hierzu das Gegendruckorgan als im Querschnitt unrunder bzw. nicht
kreisförmiger Rotationskörper ausgebildet. Hierzu
ist anzumerken, dass unter einem unrunden Rotationskörper
ein rotierender Körper verstanden wird, der im (senkrechten)
Querschnitt zur Rotationsachse unrund, d. h. nicht rotationssymmetrisch,
ausgebildet ist.
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Dazu
ist weiter vorgesehen, dass der Rotationskörper ellipsenförmig
und/oder mit Abflachungen und/oder mit Ausnehmungen ausgebildet
ist, wodurch ein im Querschnitt unrunder Rotationskörper entsteht.
Darüber hinaus verfügt der Rotationskörper über
eine, insbesondere kreisbogenförmige oder gekrümmte, äußere
Pressfläche, die während des Druckvorgangs im
Eingriff mit dem zu bedruckenden Materialstreifen ist, so dass während
der Druckphase der Materialstreifen auf die Druckformwalze gepresst wird.
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Gemäß einer
Weiterbildung des Druckwerks ist außerdem vorgesehen, dass
das Gegendruckorgan auf seiner den Materialstreifen berührenden
Außenfläche, die vorzugsweise kreisbogenförmig
oder gekrümmt ausgebildet ist, gummiert oder elastisch ausgebildet
ist.
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Um
in vorbestimmten Abständen auf den Materialstreifen Aufdrucke
bzw. Druckmarken aufzubringen, ist es außerdem von Vorteil,
wenn das Gegendruckorgan und die Druckformwalze synchronisiert angetrieben
werden oder sind.
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Darüber
hinaus wird die Aufgabe gelöst durch eine Maschine der
Tabak verarbeitenden Industrie, vorzugsweise Zigarettenstrangmaschine,
die mit einem erfindungsgemäßen Druckwerk ausgebildet
ist.
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Eine
weitere Lösung der Aufgabe besteht in einer Verwendung
eines voranstehend beschriebenen Druckwerks in einer Maschine der
Tabak verarbeitenden Industrie. Zur Vermeidung von Wiederholungen
wird auf die obigen Ausführungen ausdrücklich
verwiesen.
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Die
Erfindung wird nachstehend ohne Beschränkung des allgemeinen
Erfindungsgedankens anhand von Ausführungsbeispielen unter
Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben, wobei bezüglich
aller im Text nicht näher erläuterten erfindungsgemäßen
Einzelheiten ausdrücklich auf die Zeichnungen verwiesen
wird. Es zeigen:
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1 eine
Zigarettenstrangmaschine vom Typ „PROTOS" der Patentanmelderin
in einer schematischen Ansicht;
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2 schematisch
eine Ansicht auf ein erfindungsgemäßes Druckwerk
der Zigarettenstrangmaschine;
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3a, 3b schematisch
ein erfindungsgemäßes Druckwerk in einer Druckposition
und in einer Nichtdruckposition und
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4a bis 4e verschiedene
Ausführungsformen eines Gegendruckorgans, wobei in 4a ein
Gegendruckorgan in Form einer Gegendruckwalze als Stand der Technik
dargestellt ist.
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In
den folgenden Figuren sind jeweils gleiche oder gleichartige Elemente
bzw. entsprechende Teile mit denselben Bezugsziffern versehen, so
dass von einer entsprechenden erneuten Vorstellung abgesehen wird.
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Bei
der in 1 schematisch dargestellten Zigarettenstrangmaschine
PROTOS der Patentanmelderin wird von einer Schleuse 1 ein
Vorverteiler 2 portionsweise mit Tabak beschickt. Eine
Entnahmewalze 3 des Vorverteilers 2 ergänzt
gesteuert einen Vorratsbehälter 4 mit Tabak, aus
dem ein Steilförderer 5 Tabak entnimmt und einen
Stauschacht 6 gesteuert beschickt.
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Aus
dem Stauschacht 6 entnimmt eine Stiftwalze 7 einen
gleichförmigen Tabakstrom, der von einer Ausschlagwalze 8 aus
den Stiften der Stiftwalze 7 herausgeschlagen und auf ein
mit konstanter Geschwindigkeit umlaufendes Streutuch 9 geschleudert wird.
Ein auf dem Streutuch 9 gebildetes Tabakvlies wird in eine
Sichteinrichtung 11 geschleudert, die im Wesentlichen aus
einem Luftvorhang besteht, den größere bzw. schwerere
Tabakteile passieren, während alle anderen Tabakteilchen
von der Luft in einen von einer Stiftwalze 12 und einer
Wand 13 gebildeten Trichter 14 gelenkt werden.
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Von
der Stiftwalze 12 wird der Tabak in einen Tabakkanal 16 gegen
einen Strangförderer 17 geschleudert, an dem der
Tabak mittels in eine Unterdruckkammer 18 gesaugter Luft
gehalten und ein Tabakstrang aufgeschauert wird.
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Ein
Egalisator 19 entfernt überschüssigen Tabak
vom Tabakstrang, der dann auf einen im Gleichlauf geführten
Zigarettenpapierstreifen 21 gelegt wird. Der Zigarettenpapierstreifen 21 wird
von einer Bobine 22 abgezogen, durch ein Druckwerk 23 geführt
und auf ein angetriebenes Formatband 24 gelegt. Das Formatband 24 transpor tiert
den Tabakstrang und den Zigarettenpapierstreifen 21 durch
ein Format 26, in dem der Zigarettenpapierstreifen 21 um den
Tabakstrang gefaltet wird, sodass noch eine Kante absteht, die von
einem nicht dargestellten Leimapparat in bekannter Weise beleimt
wird. Darauf wird die Klebnaht geschlossen und von einer Tandemnahtplatte 27 getrocknet.
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Ein
so als Materialstrang gebildeter, umhüllter Tabakstrang 28 durchläuft
ein Strangdichtemessgerät 29, das den Egalisator 19 steuert,
und wird von einem Messerapparat 31 in doppelt lange Zigaretten geschnitten.
Die doppelt langen Zigaretten werden von einer gesteuerte Arme 33 aufweisenden Übergabevorrichtung 34 einer Übernahmetrommel 36 einer Filteransetzmaschine 37 übergeben,
auf deren Schneidtrommel 38 sie mit einem Kreismesser in
Einzelzigaretten aufgeteilt werden.
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Förderbänder 39, 41 fördern überschüssigen Tabak
in einen von dem Vorratsbehälter 4 angeordneten
Behälter 42, aus dem der rückgeführte
Tabak vom Steilförderer 5 wieder entnommen wird.
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2 zeigt
schematisch eine Ansicht eines erfindungsgemäßen
Druckwerks 23 einer Zigarettenstrangmaschine unter Weglassung
erfindungsunwesentlicher Details. Von der Bobine 22 wird
der Zigarettenpapierstreifen 21 als Materialstreifen der
Tabak verarbeitenden Industrie, beispielsweise mittels eines Abzugswalzenpaares,
abgezogen und über diverse Umlenkrollen zum erfindungsgemäßen
Druckwerk 23 gefördert. Hierbei wird der Zigarettenpapierstreifen 21 mit
einer konstanten Geschwindigkeit durch das Druckwerk 23 linear
bzw. horizontal hindurchgefördert, so dass nach Durchtritt
des Zigarettenpapierstreifens 21 durch das Druckwerk 23 in äquidistanten
Abständen Druckmarken auf den Zigarettenpapierstreifen 21 aufgebracht
sind.
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Eingangsseitig
des Druckwerks 23 wird der Zigarettenpapierstreifen 21 über
eine Umlenkrolle 43 zu den Druckeinheiten 23.1, 23.2 und 23.3 des Druckwerks 23 gefördert.
Dadurch, dass mehrere Druckeinheiten 23.1 bis 23.3 im
Druckwerk 23 vorhanden sind, ist es möglich, einen
mehrfarbigen Aufdruck auf den Zigarettenpapierstreifen 21 aufzubringen,
wobei jede der Druckeinheiten 23.1, 23.2, 23.3 eine
vorbestimmte Farbe auf den Streifen aufdruckt.
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Die
Druckeinheiten 23.1 bis 23.3 sind funktionell
gleich aufgebaut, so dass vorliegend nur die Druckeinheit 23.1 ausführlich
beschrieben wird. Die nachfolgenden Ausführungen zu der
Druckeinheit 23.1 gelten in analoger Weise auch für
die weiteren Druckeinheiten 23.2 bzw. 23.3.
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Die
Druckeinheit 23.1 verfügt über einen Farbvorrat 44 mit
Druckfarbe, aus dem Druckfarbe mittels einer Druckformwalze 45 entnommen
wird. Die Druckfarbe kann aus dem Farbvorrat 44 direkt von
der Druckformwalze 45 aufgenommen werden, wie in 2 dargestellt,
oder indirekt, d. h. unter Zwischenschaltung von farbführenden
Walzen oder Zylindern (hier nicht dargestellt) zwischen dem Farbvorrat 44 und
der Druckformwalze 45 entnommen werden.
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Die
Druckformwalze 45 selbst weist auf ihrer gehärteten
Oberfläche Näpfchen oder Vertiefungen auf, in
denen die Druckfarbe aus dem Farbvorrat 44 aufgenommen
ist. Die in den Vertiefungen bzw. Näpfchen der Druckformwalze 45 anhaftende
Druckfarbe wird weitergefördert, so dass die Oberfläche
der Druckformwalze 45 in Eingriff mit einer Rakel 46 gelangt,
wodurch überschüssige Druckfarbe von der Oberfläche
der Druckformwalze 45 abgerakelt wird. Hierdurch werden
die Druckbild freien Stellen zwischen den Näpfchen mittels
der Rakel 46 gereinigt, indem überschüssige
Druckfar be abgeschabt wird.
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Anschließend
werden die Druckfarbe aufnehmenden Näpfchen auf der Druckformwalze 45 in den
Berührungsbereich mit dem Zigarettenpapierstreifen 23 bzw.
in den Druckbereich weitergefördert, so dass die Druckfarbe
aus den Näpfchen an die Unterseite des gleichzeitig geförderten
Zigarettenpapierstreifens 21 aufgebracht wird und dadurch
ein Aufdruck auf dem Zigarettenpapierstreifen 21 durch Abgabe
der Druckfarbe entsteht.
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Während
der Druckphase wird der gleichzeitig geförderte und zu
bedruckende Zigarettenpapierstreifenabschnitt im Bereich des Druckbereichs
von einem Rotationsgegendruckkörper 48 auf die
Oberfläche der Druckformwalze 45 gepresst. Die
Druckformwalze 45 und der Rotationsgegendruckkörper 48 werden
gegensinnig zueinander rotierend angetrieben.
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Der
Rotationsgegendruckkörper 48 wird synchronisiert
zu der Druckformwalze 45, die rotierend um Ihre Rotationsachse 47 angetrieben
wird, bzw. dem Druckfarbe aufnehmenden bzw. abgebenden Näpfchen
der Druckformwalze 45 um seine Rotationsachse 49 rotiert.
Der Rotationsgegendruckkörper 48 ist hierbei im
Querschnitt unrund ausgebildet, so dass für die bzw. während
der Druckphase der zu bedruckende Zigarettenpapierstreifenabschnitt
im Bereich des Druckbereichs mit einem vorbestimmten Pressdruck
auf die Näpfchen der Druckformwalze 45 gepresst
werden, so dass Druckfarbe von den Näpfchen an den Zigarettenpapierstreifen 21 abgegeben wird.
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Das
Druckwerk 23 ist ein Druckwerk, das gemäß dem
Tiefdruckverfahren arbeitet, wobei erfindungsgemäß anstelle
der im Stand der Technik bekannten, im Querschnitt runden Gegendruckwalze als Presseure
in im Querschnitt unrunder Rotationsgegendruckkörper als
Gegendruckorgan für die Druckformwalze 45 eingesetzt
wird. Im erfindungsgemäßen Sinne wird für
die Zeit der Druckphase vom Rotationsgegendruckkörper 48 als
Presseur ein vorbestimmter Pressdruck auf den Materialstreifen ausgeübt,
während in der Nichtdruckphase der Zigarettenpapierstreifen 21 weniger
stark oder überhaupt nicht vom Rotationsgegendruckkörper 48 für
eine vorbestimmte Zeitdauer gegen die Oberfläche der Druckformwalze 45 gedrückt
wird.
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Insbesondere
wird in der Zeit zwischen zwei Druckvorgängen keine Druckfarbe
von der Druckformwalze 45 an den Zigarettenpapierstreifen 21 abgegeben,
wobei vorzugsweise in diesem Fall glatte Oberflächenbereiche
der Druckformwalze 45 ohne Näpfchen durch den
Druckbereich gefördert werden. Bevorzugterweise ist die
Oberfläche der Druckformwalze 45 derart ausgebildet,
dass die Druckbild oder Druckmarken gebenden Bereiche mit Näpfchen
in regelmäßigen Abständen auf der Oberfläche
der Druckformwalze 45 angeordnet sind, während
zwischen den Druckbild gebenden Bereichen die Oberfläche
der Druckformwalze 45 glatt ist.
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Gemäß dem
in 2 dargestellten Ausführungsbeispiels
des Druckwerks 23 mit den im Tiefdruck arbeitenden Druckeinheiten 23.1 bis 23.3 ist
es möglich, dass die Farbvorräte 44 der
Druckeinheiten 23.1 bis 23.3 verschiedene Farben
aufweisen, so dass ein mehrfarbiger Aufdruck bzw. eine mehrfarbige
Druckmarke auf den Zigarettenpapierstreifen 21 aufgebracht
wird. Nach Aufbringen der Druckmarken wird der Zigarettenpapierstreifen 21 weitergefördert, so
dass ein gebildeter Tabakstrang von dem bedruckten Zigarettenpapierstreifen
umhüllt wird.
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In
den 3a und 3b sind
schematische Ansichten eines weiteren Druckwerks 23 dargestellt,
wobei bei der in 3a dargestellten Position des
Druckwerks 23 eine Druckmarke auf den Zigarettenpapierstreifen 21 aufgedruckt
wird, während gemäß der in 3b dargestellten
Position kein Aufdruck einer Druckmarke auf den Zigarettenpapierstreifen 21 erfolgt
und der Zigarettenpapierstreifen 21 ohne Pressdruck im
Druckbereich zwischen dem Rotationsgegendruckkörper 48 und
der Druckformwalze 45 gefördert wird.
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Der
Rotationsgegendruckkörper 48 ist in diesem Ausführungsbeispiel
ellipsenförmig oder länglich bzw. abgeflacht bzw.
nach Art einer Ellipse, d. h. elliptisch, gebildet. Da der Durchmesser
des Rotationsgegendruckkörpers 48 nicht konstant
ist, wird dadurch ein im Querschnitt unrunder Presseur bereitgestellt,
so dass während der Druckphase (vgl. 3a) der
Zigarettenpapierstreifen 21 gegen die Druckfarbe aufnehmenden
Näpfchen der Druckformwalze 45 gepresst wird,
um anschließend während der Nichtdruckphase unter
weiterer Rotation des Rotationsgegendruckkörpers 58 den
Pressdruck abzusenken (bis auf Null), so dass unter Weiterförderung
des Zigarettenpapierstreifens 21 in einer vorteilhaften
Weiterbildung der Zigarettenpapierstreifen 21 keinen berührenden
Kontakt mit der Oberfläche der Druckformwalze 45 besitzt
(vgl. 3b). Bevorzugterweise wird zwischen
zwei Druckvorgängen eine näpfchenfreie Zone unterhalb
des Zigarettenpapierstreifens 21 hindurchgedreht, so dass
anschließend unter weiterer Rotation der Druckformwalze 45 und
des Rotationsgegendruckkörpers 48 synchronisiert
die Druckfarbe aufnehmenden Näpfchen der Druckformwalze 45 zusammen
mit der Pressfläche 51 im Bereich der Scheitelpunkte 52 den
Materialstreifen gegen die Oberfläche der Druckformwalze 45 bzw.
deren Näpfchen drückt.
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In 4a ist
eine Gegendruckwalze 55 gemäß dem Stand
der Technik im Querschnitt dargestellt. Die Gegendruckwalze 55 ist
im Querschnitt kreisrund bzw. kreisförmig ausgebildet,
wobei die Gegendruckwalze 55 auf der Außenseite
bzw. Außenfläche 56 eine elastische Ummantelung
aus Gummi oder dergleichen aufweist.
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In
den 4b bis 4e sind
Ausführungsbeispiele für erfindungsgemäße
Rotationsgegendruckkörper 48, die anstelle einer
Gegendruckwalze 55 (vgl. 4a) in
einem erfindungsgemäßen Tiefdruck-Druckwerk in
einer Maschine der Tabak verarbeitenden Industrie eingesetzt werden.
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Der
Rotationsgegendruckkörper 48 in 4b weist
auf seiner äußeren Mantelfläche bzw. Außenfläche 56 eine
Ausnehmung 54 auf, so dass der Rotationsgegendruckkörper 48 im
Querschnitt unrund ausgebildet ist. Durch die Ausnehmung 54 wird
unter Rotation des Gegendruckkörpers in einem erfindungsgemäßen
Druckwerk der Anpressdruck des zu bedruckenden Zigarettenpapierstreifens
gegenüber der kreisförmigen Mantelfläche
reduziert, so dass bei Rotation der Ausnehmung 54 durch
den Druckbereich der Zigarettenpapierstreifen mit weniger Anpressdruck
oder überhaupt keinem Anpressdruck durch den Druckbereich
hindurchgefördert wird.
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4c zeigt
die Ausführungsform eines ebenfalls erfindungsgemäßen
Rotationsgegendruckkörpers, der im Querschnitt an zwei
Seiten Abflachungen 53 aufweist.
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Der
in 4d dargestellte Rotationsgegendruckkörper
ist nach Art eines in der Mitte sich drehenden Ärmchens
oder Stäbchen ausgebildet, wobei die Außenflächen 56 sphärisch
nach Art eines Kreisbogens ausgebildet sind, die beim Druckvorgang
mit der Druckformwalze 45 zusammenwirken.
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4e zeigt
einen einarmigen Rotationsgegendruckkörper 48 der
ebenfalls im Querschnitt unrund ausgebildet ist, wobei die Außenseite 56 eine gummierte
Oberfläche aufweist, die beim Aufbringen einer Druckmarke
in Kontakt mit dem Zigarettenpapierstreifen gelangt.
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- 1
- Schleuse
- 2
- Vorverteiler
- 3
- Entnahmewalze
- 4
- Vorratsbehälter
- 5
- Steilförderer
- 6
- Stauschacht
- 7
- Stiftwalze
- 8
- Ausschlagwalze
- 9
- Streutuch
- 11
- Sichteinrichtung
- 13
- Band
- 14
- Trichter
- 16
- Tabakkanal
- 17
- Strangförderer
- 18
- Unterdruckkammer
- 19
- Egalisator
- 21
- Zigarettenpapierstreifen
- 22
- Bobine
- 23
- Druckwerk
- 23.1
- Druckeinheit
- 23.2
- Druckeinheit
- 23.3
- Druckeinheit
- 24
- Formatband
- 26
- Format
- 27
- Tandemnahtplätte
- 28
- umhüllter
Tabakstrang
- 29
- Strangdichtemessgerät
- 31
- Messerapparat
- 33
- Arme
- 34
- Übergabevorrichtung
- 36
- Übernahmetrommel
- 37
- Filteransetzmaschine
- 38
- Schneidtrommel
- 39
- Förderband
- 41
- Förderband
- 42
- Behälter
- 43
- Umlenkrolle
- 44
- Farbvorrat
- 45
- Druckformwalze
- 46
- Rakel
- 47
- Rotationsachse
- 48
- Gegendruckkörper
- 49
- Rotationsachse
- 51
- Pressfläche
- 52
- Scheitelpunkt
- 53
- Abflachung
- 54
- Ausnehmung
- 55
- Gegendruckwalze
- 56
- Außenfläche
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - EP 1125737
A [0006]
- - EP 1415805 A [0006]
- - DE 102005035701 A [0006]
- - EP 1637325 A [0007]