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Die
Erfindung betrifft ein Fahrzeugdach mit einem bewegbaren Dachteil
gemäß dem Oberbegriff des
Patentanspruchs 1.
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Aus
der
DE 10 2005
007 031 A1 ist ein derartiges Fahrzeugdach bekannt. Bei
diesem wird ein öffnungsfähiges Dachteil
mittels einer eine verschiebbare Kulisse umfassenden hinteren Ausstellmechanik
angehoben und nach hinten über
das feste Fahrzeugdach verschoben. Zwei Kulissenbahnen sind symmetrisch
auf beiden Seiten einer Trägerplatte
der Kulisse angeformt. An einem doppelwangigen Ausstellhebel, der
am hinteren Ende des Dachteils angelenkt ist, sind paarweise Gleitelemente
angeordnet, die die Trägerplatte
umgreifend in die beiden Kulissenbahnen eingreifen. Durch den doppelten
Eingriff der Gleitelemente wird eine stabile, symmetrische Abstützung des
Ausstellhebels erreicht. Allerdings bedingen die doppelseitige Kulisse
und der doppelwangige Ausstellhebel als komplexe Bauteile einen
erhöhten
Fertigungsaufwand.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Fahrzeugdach mit einer
vereinfachten Mechanik zu schaffen.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Die
Erfindung sieht im Kern vor, dass die Kulisse aus wenigstens zwei
quer zur Verschieberichtung nebeneinander angeordneten Kulissenteilen
gebildet wird, die jeweils eine Kulissenbahn aufweisen, getrennt
herstellbar und durch Verbindungsmittel zu einer Kulisse zusammenfügbar sind.
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Die
Verbindungsmittel können
als formschlüssige
Verbindungsmittel oder als kraftschlüssige Verbindungsmittel oder
auch als eine Kombination dieser Verbindungsmittel ausgebildet sein.
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Vorteilhaft
weist eines der Kulissenteile ein Formstück und das andere Kulissenteil
eine dazu passende Aussparung für
eine formschlüssige
Verbindung beider Kulissenteile in X-Richtung und in Z-Richtung
auf.
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Des
Weiteren weist eines der Kulissenteile vorzugsweise wenigstens eine
Gewindebohrung und das andere Kulissenteil wenigstens eine Durchgangsbohrung
für eine
kraftschlüssige
Verbindung beider Kulissenteile in Y-Richtung mittels einer Schraube auf.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausführungsform ist
an wenigstens einem Kulissenteil eine Kabelanbindung zur Befestigung
eines Antriebskabels zum Verschieben der Kulisse vorzugsweise einstückig angeordnet.
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Besonders
vorteilhaft ist eine Ausführungsform,
bei der die Kulissenbahnen eine Durchtrittsöffnung für das Einführen von Gleitelementen bei
der Montage aufweisen.
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Die
Erfindung eignet sich insbesondere für ein Hebedach, kann jedoch
bei einer entsprechend modifizierten Ausgestaltung der Kulissenbahnen auch
für ein
Spoilerdach, ein außen
geführtes
Schiebedach oder ein öffnungsfähiges Dachteil
eines Festelement-Cabriolets verwendet werden.
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Nachfolgend
wird das Fahrzeugdach anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme
auf die Zeichnung näher
erläutert.
Es zeigt:
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1 eine
schematische teilweise Draufsicht auf ein Fahrzeugdach mit einem
bewegbaren und einem festen Dachteil in geschlossener Position;
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2 eine
schematische perspektivische Ansicht des Fahrzeugdachs gemäß 1 mit
geöffnetem
Dachteil;
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3 eine
schematische perspektivische Ansicht des vorderen Deckelträgers;
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4 eine
schematische perspektivische Explosionsdarstellung der Mechanik
des bewegbaren Dachteils links hinten, und
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5 eine
perspektivische Ansicht des in 4 gezeigten äußeren Kulissenteils
der Mechanik von der Innenseite.
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Das
in 1 und 2 gezeigte Fahrzeugdach 1 weist
von vorne nach hinten hintereinander liegend eine anschließend an
einen Windlauf oberhalb der Frontscheibe angeordnete, mit ihrer
Hinterkante ausstellbare Windabweiserlamelle 2, ein bewegbares
Dachteil 3 und ein hinteres festes Dachteil 4 auf.
Das bevorzugt in Form eines Deckels aus Glas ausgebildete bewegbare
Dachteil 3 ist mittels einer im folgenden beschriebenen
Mechanik mit seiner Hinterkante 32 in eine Lüfterposition
ausstellbar und optional ausgehend von dieser über das feste Dachteil 4 nach
hinten verschiebbar, wobei eine Dachöffnung 5 weitestgehend
freigelegt wird und wobei der bewegbare Deckel 3 im Unterschied
zu herkömmlichen,
auch als Spoilerdächern
bezeichneten Hebe-Schiebedächern auch
bei seiner Verschiebung nach hinten stets nahe seiner Hinterkante
abgestützt wird.
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Solche
aus der eingangs genannten
DE 10 2005 007 031 A1 bekannten öffnungsfähigen Fahrzeugdächer werden
als außengeführte Schiebedächer (ASD)
bezeichnet, da ein die Hinterkante des Deckels
3 abstützender
Teil der Mechanik, nämlich ein
Ausstellhebel
40 oder ein zusätzlicher Stützhebel (wie bei der
EP 0 863 817 B1 )
in einer zur Oberseite des Fahrzeugdachs
1 offenen dachfesten
Führung
46 verschiebbar
abgestützt
wird. Eine detaillierte Beschreibung des generellen Aufbaus des
hinteren Teils der Mechanik des bewegbaren Dachteils
3 ist der
bereits eingangs genannten
DE 10 2005 007 031 A1 entnehmbar, deren Offenbarungsgehalt
hiermit zum Inhalt der vorliegenden Anmeldung gemacht wird.
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Die
Windabweiserlamelle 2 ist nur optional vorhanden. Sie kann
auch durch einen Windabweiser ersetzt werden, der schwenkbar am
vorderen Rand der Dachöffnung 5 gelagert
ist und nach teilweisem Öffnen
des bewegbaren Dachteils 3 nach oben über das Fahrzeugdach 1 ausgestellt
wird und dadurch den Fahrtwind weitestgehend frei von Geräuschen über die
freigegebene Dachöffnung 5 leitet. Bei
einem Hebedach, dessen Dachteil nur mit seiner Hinterkante 32 ausstellbar
ist, das jedoch nicht verschiebbar ist, sind weder Windabweiserlamelle 2 noch
ein Windabweiser erforderlich, da die Vorderkante 31 des
bewegbaren Dachteils 3 beim Schwenken der Hinterkante 32 im
Wesentlichen in Anlage an der Vorderkante der Dachöffnung 5 bleibt.
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In 3 ist
die vordere Deckellagerung 20 des bewegbaren Dachteils 3 dargestellt,
wobei das bewegbare Dachteil 3 selbst weggelassen wurde. Die
vordere Deckellagerung 20 besteht aus einem Lagerhebel 21,
der mit Einpressmuttern an den Führungsschienen 7 über zwei
Langlöcher 22 bzw. 23 einstellbar
in Z-Richtung (Hochachse des Fahrzeugs) und X-Richtung (Längsachse
des Fahrzeugs) mittels zweier Schrauben verbunden wird. Das Langloch 22 für die Einstellung
in Z-Richtung ist nahe dem vorderen Ende des Lagerhebels 21 und
das Langloch 23 für
die Einstellung in X-Richtung nahe dem hinteren Ende des Lagerhebels 21 angeordnet.
Näher dem
vorderen Ende ist am Lagerhebel 21 ein Stecklager 24,
vorzugsweise aus Polyamid, vorgesehen, an dem eine nahe der Seitenkante
des Dachteils 3 nach unten vorspringende, nicht dargestellte
Lasche eines Verstärkungsblechs
des Dachteils 3 mit einem daran vorgesehenen Lagerauge über eine selbstsichernde
Mutter 25 drehbar befestigt wird. Eine Kröpfung des
Lagerhebels 21 im mittleren Bereich bildet eine Aussparung 26 für eine Halterung
eines an der Unterseite des Dachteils angeordnetes nicht dargestelltes
Rollo.
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Die
vorstehend beschriebene Lagerung 20 der Vorderkante 31 des
bewegbaren Dachteils 3 ist nur für ein einfaches, nicht verschiebbares
Ausstelldach geeignet, während
die nachfolgend beschriebene zweiteilige Kulisse 50 für die Bewegung
der Deckelhinterkante 32 in modifizierter Form (mit Kulissenbahnen,
die neben horizontalen Abschnitten einen ansteigenden und einen
abfallenden Abschnitt aufweisen) auch für ein ausstellbares und verschiebbares
Dachteil 3 geeignet ist.
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Die
vordere Deckellagerung 20 für ein Hebedach ist einfach
aufgebaut und auch einfach einstellbar, um das Dachteil 3 bei
der Montage in eine bündige
Position mit dem festen Fahrzeugdach 1 zu bringen. Sie
ist daher auch für
sich gesehen vorteilhaft und erfinderisch.
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Das
bewegbare Dachteil 3 ist nahe seinem vorderen Ende mit
der vorderen Deckellagerung 20 verbunden und nahe seinem
hinteren Ende an einer hinteren Deckelanbindung 34 (siehe 4)
befestigt.
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Die
hintere Deckelanbindung 34 entspricht bei der Erfindung
dem Ausstellhebel 40 gemäß 2. Sie wird
gebildet von einer Platte 341 mit zwei Gewindebohrungen 342 zur
Befestigung an den nicht dargestellten Befestigungslaschen im hinteren
seitlichen Bereich des bewegbaren Dachteils 3 mittels zweier
Schrauben 343. Die Deckelanbindung 34 weist an
der Platte 341 eine nach unten abgewinkelte Lasche 344 auf,
an der zu beiden Seiten Vorsprünge 345,
beispielsweise in Form von Bolzen angeordnet sind. An diesen Vorsprüngen bzw.
Bolzen 345 sind Gleitelemente, beispielsweise in Form aufgesteckter, drehbarer
Gleitschuhe 346 befestigt.
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Die
Gleitschuhe 346 stehen in Eingriff mit Kulissenbahnen 52 und 62,
die an einer in seitlich der Dachöffnung 5 angeordneten
Führungsschienen 7 verschiebbar
geführten
Kulisse 50 angeordnet sind. Die Kulisse 50 ist
gemäß der Erfindung
aus zwei Teilen zusammengesetzt, und zwar aus einem äußeren Kulissenteil 51 und
einem inneren Kulissenteil 61. Die Kulissenbahn 52 ist
am äußeren Kulissenteil 51 und
die Kulissenbahn 62 ist am inneren Kulissenteil 61 ausgebildet.
Die Begriffe "äußeres" und "inneres" beziehen sich auf
die Einbaulage im Fahrzeug. Das äußere Kulissenteil 51 weist
dementsprechend zur Fahrzeugaußenseite,
während
das innere Kulissenteil 61 zur Fahrzeugmitte hin weist.
Die beiden Kulissenteile 51 beziehungsweise 61 sind
bevorzugt als Kunststoffspritzteile ausgebildet.
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Am äußeren Kulissenteil 51 ist
eine Kabelanbindung 53 für ein Antriebskabel 9 vorgesehen.
Vorzugsweise ist ein Ende des Antriebskabels 9 durch Anspritzen
direkt mit der Kabelanbindung 53 und somit mit dem äußeren Kulissenteil 51 verbunden.
Das Antriebskabel 9 ist in nicht dargestellten Führungskanälen an den
Führungsschienen 7 bzw.
in deren Fortsetzung an nicht dargestellten vorderen oder hinteren
Rahmenteilen des Fahrzeugdachs 1 zug- und druckfest verschiebbar
geführt
und steht in Eingriff mit einem nicht dargestellten vorzugsweise
elektrischen Antrieb.
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Am äußeren Kulissenteil 51 ist
auf dessen Außenseite
ein Gleitschuhträger 54 angeformt,
an dem ein vorzugsweise aus Kunststoff bestehender Gleitschuh 55 vorzugsweise
durch einfaches Aufstecken befestigt ist. Das äußere Kulissenteil 51 weist ferner
zwei Bohrungen 56 und 57 auf, die zur Verbindung
des äußeren Kulissenteils 51 mit
dem inneren Kulissenteil 61 mittels zweier Schrauben 71 und 72 dienen.
Ferner ist an der dem inneren Kulissenteil 61 zugewandten
Innenseite des äußeren Kulissenteils 51 eine
Kulissenbahn 52 ausgebildet, die sich von vorn nach hinten
aus einem horizontalen unteren Abschnitt 521, einem daran
anschließenden
nach hinten schräg
ansteigenden Abschnitt 522 und einem an diesen anschließenden oberen
horizontalen Abschnitt 523 zusammensetzt. Der obere horizontale Abschnitt 523 weist
nach oben eine Durchtrittsöffnung 524 auf.
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Am
inneren Kulissenteil 61 ist an dessen dem äußeren Kulissenteil 51 zugewandten
Außenseite
eine kongruent zu dessen Kulissenbahn 52 ausgebildete Kulissenbahn 62 vorgesehen.
Die Kulissenbahn 62 setzt sich entsprechend von vorn nach hinten
aus einem unteren horizontalen Abschnitt 621, einem daran
anschließenden
nach hinten schräg
ansteigenden Abschnitt 622 und einem an diesen anschließenden oberen
horizontalen Abschnitt 623 zusammen. Der obere horizontale
Abschnitt 623 weist nach oben eine Durchtrittsöffnung 624 auf.
Auf der Außenseite
des inneren Kulissenteils 61 sind ferner zwei Gewindebohrungen 68 und 69 vorgesehen,
die bei zusammengefügten
Kulissenteilen 51, 61 deckungsgleich zu den Bohrungen 56, 57 am äußeren Kulissenteil 51 liegen
und zur Aufnahme der Schrauben 71, 72 dienen.
Schließlich
ist auf der Außenseite des
inneren Kulissenteils 61 ein Formteil 63 (im gezeigten
Ausführungsbeispiel
mit der Kontur eines schiefen Trapezes) ausgebildet, welches bei
zusammengefügten
Kulissenteilen 51, 61 exakt in eine entsprechend
geformte Aussparung 59 am äußeren Kulissenteil 51 eingreift
und dadurch eine formschlüssige
Verbindung in X-Richtung und in Z-Richtung zwischen beiden Kulissenteilen 51, 61 herstellt.
In Y-Richtung wird dagegen eine kraftschlüssige Verbindung durch die
Schrauben 71,72 in Verbindung mit den Bohrungen 56, 57 und
den Gewindebohrungen 68, 69 gebildet.
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Am
inneren Kulissenteil 61 sind an dessen Innenseite vorn
und hinten jeweils ein Gleitschuhträger 64 beziehungsweise 65 angeformt,
auf welche Kunststoff-Gleitschuhe 66 beziehungsweise 67 aufgesteckt
werden.
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Für die Montage
des Fahrzeugdachs wird der Deckel bzw. das Dachteil 3 mit
der hinteren Deckelanbindung 34 und dem vorderen Lagerhebel 21 vormontiert.
Die Gleitschuhe 346 an der hinteren Deckelanbindung 34 werden
durch die Durchtrittsöffnungen 524, 624 vom
hinteren oberen Ende her in die Kulissenbahnen 52, 62 eingeführt und
bei einer Stellung des Antriebs in Schließposition bis zum vorderen
Anschlag in den unteren horizontalen Abschnitten 521, 621 geschoben.
In dieser Position wird der Lagerhebel 21 mit seinen Langlöchern 22, 23 gegenüber einem
dachfesten Teil, wie der Führungsschiene 7,
so ausgerichtet, dass das Dachteil 3 bündig und rundum gleichmäßig in der
Dachöffnung 5 liegt.
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Zum
Betätigen
aus der Schließposition
in eine Lüfterposition
wird die Kulisse 50 mittels des Antriebskabels 9 nach
vorn geschoben, wobei die Gleitschuhe 346 nacheinander
die Abschnitte 521 bzw. 621, 522 bzw. 622 und 523 bzw. 623 durchlaufen.
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- 1
- Fahrzeugdach
- 2
- Windabweiserlamelle
- 3
- (bewegbares)
Dachteil (Deckel)
- 4
- (festes)
Dachteil
- 5
- Dachöffnung
- 7
- Führungsschiene
- 9
- Antriebskabel
- 20
- vordere
Deckellagerung
- 21
- Lagerhebel
- 22
- Langloch
- 23
- Langloch
- 24
- Stecklager
- 25
- Mutter
- 26
- Aussparung
- 31
- Vorderkante
(von 3)
- 32
- Hinterkante
(von 3)
- 33
- Deckelträger (vorn)
- 34
- Deckelanbindung
(hinten)
- 341
- Platte
- 342
- Gewindebohrung
- 343
- Schraube
- 344
- Lasche
- 345
- Vorsprung
(Bolzen)
- 346
- Gleitschuh
- 35
- Gleitelement
(an 33)
- 36
- Steuerpin
(an 33)
- 50
- Kulisse
- 51
- äußeres Kulissenteil
- 52
- Kulissenbahn
- 521
- unterer
horizontaler Abschnitt
- 522
- ansteigender
Abschnitt
- 523
- oberer
horizontaler Abschnitt
- 524
- Durchtrittsöffnung
- 53
- Kabelanbindung
- 54
- Gleitschuhträger
- 55
- Gleitschuh
- 56
- Bohrung
- 57
- Bohrung
- 58
- Rippe
- 59
- Aussparung
(für 63)
- 61
- inneres
Kulissenteil
- 62
- Kulissenbahn
- 621
- unterer
horizontaler Abschnitt
- 622
- ansteigender
Abschnitt
- 623
- oberer
horizontaler Abschnitt
- 624
- Durchtrittsöffnung
- 63
- Formteil
- 64
- Gleitschuhträger
- 65
- Gleitschuhträger
- 66
- Gleitschuh
- 67
- Gleitschuh
- 68
- Gewindebohrung
- 69
- Gewindebohrung
- 71
- Schraube
- 72
- Schraube