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DE102008004764B3 - Fahrzeugdach mit einem bewegbaren Dachteil - Google Patents

Fahrzeugdach mit einem bewegbaren Dachteil Download PDF

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DE102008004764B3
DE102008004764B3 DE200810004764 DE102008004764A DE102008004764B3 DE 102008004764 B3 DE102008004764 B3 DE 102008004764B3 DE 200810004764 DE200810004764 DE 200810004764 DE 102008004764 A DE102008004764 A DE 102008004764A DE 102008004764 B3 DE102008004764 B3 DE 102008004764B3
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Norbert Elbs
Bernhard Wingen
Erwin Steiner
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Body Structure For Vehicles (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Fahrzeugdach (1) mit einer Dachöffnung (5) und einem bewegbaren Dachteil (3), das mittels einer Ausstellmechanik mit seiner Hinterkante (32) aus einer mit dem Fahrzeugdach (1) bündigen, die Dachöffnung (5) abdeckenden Schließposition in eine die Dachöffnung (5) wenigstens teilweise freigebende Lüftungsposition schwenkbar ist, wobei die Ausstellmechanik eine verschiebbare Kulisse (50) aufweist, in deren wenigstens eine Kulissenbahn (52, 62) ein Gleitelement (346) eingreift, das mit einem mit dem Dachteil (3) gekoppelten Betätigungselement (34) verbunden ist. Eine einfache, leicht herstellbare Kulisse wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, dass die Kulisse (50) aus wenigstens zwei in Verschieberichtung nebeneinander angeordneten Kulissenteilen (51, 52) gebildet wird, die jeweils eine Kulissenbahn (52, 62) aufweisen, die getrennt herstellbar und durch Verbindungsmittel (63, 59; 56, 68, 71; 57; 69, 72) zu einer Kulisse (50) zusammenfügbar sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Fahrzeugdach mit einem bewegbaren Dachteil gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Aus der DE 10 2005 007 031 A1 ist ein derartiges Fahrzeugdach bekannt. Bei diesem wird ein öffnungsfähiges Dachteil mittels einer eine verschiebbare Kulisse umfassenden hinteren Ausstellmechanik angehoben und nach hinten über das feste Fahrzeugdach verschoben. Zwei Kulissenbahnen sind symmetrisch auf beiden Seiten einer Trägerplatte der Kulisse angeformt. An einem doppelwangigen Ausstellhebel, der am hinteren Ende des Dachteils angelenkt ist, sind paarweise Gleitelemente angeordnet, die die Trägerplatte umgreifend in die beiden Kulissenbahnen eingreifen. Durch den doppelten Eingriff der Gleitelemente wird eine stabile, symmetrische Abstützung des Ausstellhebels erreicht. Allerdings bedingen die doppelseitige Kulisse und der doppelwangige Ausstellhebel als komplexe Bauteile einen erhöhten Fertigungsaufwand.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Fahrzeugdach mit einer vereinfachten Mechanik zu schaffen.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Die Erfindung sieht im Kern vor, dass die Kulisse aus wenigstens zwei quer zur Verschieberichtung nebeneinander angeordneten Kulissenteilen gebildet wird, die jeweils eine Kulissenbahn aufweisen, getrennt herstellbar und durch Verbindungsmittel zu einer Kulisse zusammenfügbar sind.
  • Die Verbindungsmittel können als formschlüssige Verbindungsmittel oder als kraftschlüssige Verbindungsmittel oder auch als eine Kombination dieser Verbindungsmittel ausgebildet sein.
  • Vorteilhaft weist eines der Kulissenteile ein Formstück und das andere Kulissenteil eine dazu passende Aussparung für eine formschlüssige Verbindung beider Kulissenteile in X-Richtung und in Z-Richtung auf.
  • Des Weiteren weist eines der Kulissenteile vorzugsweise wenigstens eine Gewindebohrung und das andere Kulissenteil wenigstens eine Durchgangsbohrung für eine kraftschlüssige Verbindung beider Kulissenteile in Y-Richtung mittels einer Schraube auf.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform ist an wenigstens einem Kulissenteil eine Kabelanbindung zur Befestigung eines Antriebskabels zum Verschieben der Kulisse vorzugsweise einstückig angeordnet.
  • Besonders vorteilhaft ist eine Ausführungsform, bei der die Kulissenbahnen eine Durchtrittsöffnung für das Einführen von Gleitelementen bei der Montage aufweisen.
  • Die Erfindung eignet sich insbesondere für ein Hebedach, kann jedoch bei einer entsprechend modifizierten Ausgestaltung der Kulissenbahnen auch für ein Spoilerdach, ein außen geführtes Schiebedach oder ein öffnungsfähiges Dachteil eines Festelement-Cabriolets verwendet werden.
  • Nachfolgend wird das Fahrzeugdach anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert. Es zeigt:
  • 1 eine schematische teilweise Draufsicht auf ein Fahrzeugdach mit einem bewegbaren und einem festen Dachteil in geschlossener Position;
  • 2 eine schematische perspektivische Ansicht des Fahrzeugdachs gemäß 1 mit geöffnetem Dachteil;
  • 3 eine schematische perspektivische Ansicht des vorderen Deckelträgers;
  • 4 eine schematische perspektivische Explosionsdarstellung der Mechanik des bewegbaren Dachteils links hinten, und
  • 5 eine perspektivische Ansicht des in 4 gezeigten äußeren Kulissenteils der Mechanik von der Innenseite.
  • Das in 1 und 2 gezeigte Fahrzeugdach 1 weist von vorne nach hinten hintereinander liegend eine anschließend an einen Windlauf oberhalb der Frontscheibe angeordnete, mit ihrer Hinterkante ausstellbare Windabweiserlamelle 2, ein bewegbares Dachteil 3 und ein hinteres festes Dachteil 4 auf. Das bevorzugt in Form eines Deckels aus Glas ausgebildete bewegbare Dachteil 3 ist mittels einer im folgenden beschriebenen Mechanik mit seiner Hinterkante 32 in eine Lüfterposition ausstellbar und optional ausgehend von dieser über das feste Dachteil 4 nach hinten verschiebbar, wobei eine Dachöffnung 5 weitestgehend freigelegt wird und wobei der bewegbare Deckel 3 im Unterschied zu herkömmlichen, auch als Spoilerdächern bezeichneten Hebe-Schiebedächern auch bei seiner Verschiebung nach hinten stets nahe seiner Hinterkante abgestützt wird.
  • Solche aus der eingangs genannten DE 10 2005 007 031 A1 bekannten öffnungsfähigen Fahrzeugdächer werden als außengeführte Schiebedächer (ASD) bezeichnet, da ein die Hinterkante des Deckels 3 abstützender Teil der Mechanik, nämlich ein Ausstellhebel 40 oder ein zusätzlicher Stützhebel (wie bei der EP 0 863 817 B1 ) in einer zur Oberseite des Fahrzeugdachs 1 offenen dachfesten Führung 46 verschiebbar abgestützt wird. Eine detaillierte Beschreibung des generellen Aufbaus des hinteren Teils der Mechanik des bewegbaren Dachteils 3 ist der bereits eingangs genannten DE 10 2005 007 031 A1 entnehmbar, deren Offenbarungsgehalt hiermit zum Inhalt der vorliegenden Anmeldung gemacht wird.
  • Die Windabweiserlamelle 2 ist nur optional vorhanden. Sie kann auch durch einen Windabweiser ersetzt werden, der schwenkbar am vorderen Rand der Dachöffnung 5 gelagert ist und nach teilweisem Öffnen des bewegbaren Dachteils 3 nach oben über das Fahrzeugdach 1 ausgestellt wird und dadurch den Fahrtwind weitestgehend frei von Geräuschen über die freigegebene Dachöffnung 5 leitet. Bei einem Hebedach, dessen Dachteil nur mit seiner Hinterkante 32 ausstellbar ist, das jedoch nicht verschiebbar ist, sind weder Windabweiserlamelle 2 noch ein Windabweiser erforderlich, da die Vorderkante 31 des bewegbaren Dachteils 3 beim Schwenken der Hinterkante 32 im Wesentlichen in Anlage an der Vorderkante der Dachöffnung 5 bleibt.
  • In 3 ist die vordere Deckellagerung 20 des bewegbaren Dachteils 3 dargestellt, wobei das bewegbare Dachteil 3 selbst weggelassen wurde. Die vordere Deckellagerung 20 besteht aus einem Lagerhebel 21, der mit Einpressmuttern an den Führungsschienen 7 über zwei Langlöcher 22 bzw. 23 einstellbar in Z-Richtung (Hochachse des Fahrzeugs) und X-Richtung (Längsachse des Fahrzeugs) mittels zweier Schrauben verbunden wird. Das Langloch 22 für die Einstellung in Z-Richtung ist nahe dem vorderen Ende des Lagerhebels 21 und das Langloch 23 für die Einstellung in X-Richtung nahe dem hinteren Ende des Lagerhebels 21 angeordnet. Näher dem vorderen Ende ist am Lagerhebel 21 ein Stecklager 24, vorzugsweise aus Polyamid, vorgesehen, an dem eine nahe der Seitenkante des Dachteils 3 nach unten vorspringende, nicht dargestellte Lasche eines Verstärkungsblechs des Dachteils 3 mit einem daran vorgesehenen Lagerauge über eine selbstsichernde Mutter 25 drehbar befestigt wird. Eine Kröpfung des Lagerhebels 21 im mittleren Bereich bildet eine Aussparung 26 für eine Halterung eines an der Unterseite des Dachteils angeordnetes nicht dargestelltes Rollo.
  • Die vorstehend beschriebene Lagerung 20 der Vorderkante 31 des bewegbaren Dachteils 3 ist nur für ein einfaches, nicht verschiebbares Ausstelldach geeignet, während die nachfolgend beschriebene zweiteilige Kulisse 50 für die Bewegung der Deckelhinterkante 32 in modifizierter Form (mit Kulissenbahnen, die neben horizontalen Abschnitten einen ansteigenden und einen abfallenden Abschnitt aufweisen) auch für ein ausstellbares und verschiebbares Dachteil 3 geeignet ist.
  • Die vordere Deckellagerung 20 für ein Hebedach ist einfach aufgebaut und auch einfach einstellbar, um das Dachteil 3 bei der Montage in eine bündige Position mit dem festen Fahrzeugdach 1 zu bringen. Sie ist daher auch für sich gesehen vorteilhaft und erfinderisch.
  • Das bewegbare Dachteil 3 ist nahe seinem vorderen Ende mit der vorderen Deckellagerung 20 verbunden und nahe seinem hinteren Ende an einer hinteren Deckelanbindung 34 (siehe 4) befestigt.
  • Die hintere Deckelanbindung 34 entspricht bei der Erfindung dem Ausstellhebel 40 gemäß 2. Sie wird gebildet von einer Platte 341 mit zwei Gewindebohrungen 342 zur Befestigung an den nicht dargestellten Befestigungslaschen im hinteren seitlichen Bereich des bewegbaren Dachteils 3 mittels zweier Schrauben 343. Die Deckelanbindung 34 weist an der Platte 341 eine nach unten abgewinkelte Lasche 344 auf, an der zu beiden Seiten Vorsprünge 345, beispielsweise in Form von Bolzen angeordnet sind. An diesen Vorsprüngen bzw. Bolzen 345 sind Gleitelemente, beispielsweise in Form aufgesteckter, drehbarer Gleitschuhe 346 befestigt.
  • Die Gleitschuhe 346 stehen in Eingriff mit Kulissenbahnen 52 und 62, die an einer in seitlich der Dachöffnung 5 angeordneten Führungsschienen 7 verschiebbar geführten Kulisse 50 angeordnet sind. Die Kulisse 50 ist gemäß der Erfindung aus zwei Teilen zusammengesetzt, und zwar aus einem äußeren Kulissenteil 51 und einem inneren Kulissenteil 61. Die Kulissenbahn 52 ist am äußeren Kulissenteil 51 und die Kulissenbahn 62 ist am inneren Kulissenteil 61 ausgebildet. Die Begriffe "äußeres" und "inneres" beziehen sich auf die Einbaulage im Fahrzeug. Das äußere Kulissenteil 51 weist dementsprechend zur Fahrzeugaußenseite, während das innere Kulissenteil 61 zur Fahrzeugmitte hin weist. Die beiden Kulissenteile 51 beziehungsweise 61 sind bevorzugt als Kunststoffspritzteile ausgebildet.
  • Am äußeren Kulissenteil 51 ist eine Kabelanbindung 53 für ein Antriebskabel 9 vorgesehen. Vorzugsweise ist ein Ende des Antriebskabels 9 durch Anspritzen direkt mit der Kabelanbindung 53 und somit mit dem äußeren Kulissenteil 51 verbunden. Das Antriebskabel 9 ist in nicht dargestellten Führungskanälen an den Führungsschienen 7 bzw. in deren Fortsetzung an nicht dargestellten vorderen oder hinteren Rahmenteilen des Fahrzeugdachs 1 zug- und druckfest verschiebbar geführt und steht in Eingriff mit einem nicht dargestellten vorzugsweise elektrischen Antrieb.
  • Am äußeren Kulissenteil 51 ist auf dessen Außenseite ein Gleitschuhträger 54 angeformt, an dem ein vorzugsweise aus Kunststoff bestehender Gleitschuh 55 vorzugsweise durch einfaches Aufstecken befestigt ist. Das äußere Kulissenteil 51 weist ferner zwei Bohrungen 56 und 57 auf, die zur Verbindung des äußeren Kulissenteils 51 mit dem inneren Kulissenteil 61 mittels zweier Schrauben 71 und 72 dienen. Ferner ist an der dem inneren Kulissenteil 61 zugewandten Innenseite des äußeren Kulissenteils 51 eine Kulissenbahn 52 ausgebildet, die sich von vorn nach hinten aus einem horizontalen unteren Abschnitt 521, einem daran anschließenden nach hinten schräg ansteigenden Abschnitt 522 und einem an diesen anschließenden oberen horizontalen Abschnitt 523 zusammensetzt. Der obere horizontale Abschnitt 523 weist nach oben eine Durchtrittsöffnung 524 auf.
  • Am inneren Kulissenteil 61 ist an dessen dem äußeren Kulissenteil 51 zugewandten Außenseite eine kongruent zu dessen Kulissenbahn 52 ausgebildete Kulissenbahn 62 vorgesehen. Die Kulissenbahn 62 setzt sich entsprechend von vorn nach hinten aus einem unteren horizontalen Abschnitt 621, einem daran anschließenden nach hinten schräg ansteigenden Abschnitt 622 und einem an diesen anschließenden oberen horizontalen Abschnitt 623 zusammen. Der obere horizontale Abschnitt 623 weist nach oben eine Durchtrittsöffnung 624 auf. Auf der Außenseite des inneren Kulissenteils 61 sind ferner zwei Gewindebohrungen 68 und 69 vorgesehen, die bei zusammengefügten Kulissenteilen 51, 61 deckungsgleich zu den Bohrungen 56, 57 am äußeren Kulissenteil 51 liegen und zur Aufnahme der Schrauben 71, 72 dienen. Schließlich ist auf der Außenseite des inneren Kulissenteils 61 ein Formteil 63 (im gezeigten Ausführungsbeispiel mit der Kontur eines schiefen Trapezes) ausgebildet, welches bei zusammengefügten Kulissenteilen 51, 61 exakt in eine entsprechend geformte Aussparung 59 am äußeren Kulissenteil 51 eingreift und dadurch eine formschlüssige Verbindung in X-Richtung und in Z-Richtung zwischen beiden Kulissenteilen 51, 61 herstellt. In Y-Richtung wird dagegen eine kraftschlüssige Verbindung durch die Schrauben 71,72 in Verbindung mit den Bohrungen 56, 57 und den Gewindebohrungen 68, 69 gebildet.
  • Am inneren Kulissenteil 61 sind an dessen Innenseite vorn und hinten jeweils ein Gleitschuhträger 64 beziehungsweise 65 angeformt, auf welche Kunststoff-Gleitschuhe 66 beziehungsweise 67 aufgesteckt werden.
  • Für die Montage des Fahrzeugdachs wird der Deckel bzw. das Dachteil 3 mit der hinteren Deckelanbindung 34 und dem vorderen Lagerhebel 21 vormontiert. Die Gleitschuhe 346 an der hinteren Deckelanbindung 34 werden durch die Durchtrittsöffnungen 524, 624 vom hinteren oberen Ende her in die Kulissenbahnen 52, 62 eingeführt und bei einer Stellung des Antriebs in Schließposition bis zum vorderen Anschlag in den unteren horizontalen Abschnitten 521, 621 geschoben. In dieser Position wird der Lagerhebel 21 mit seinen Langlöchern 22, 23 gegenüber einem dachfesten Teil, wie der Führungsschiene 7, so ausgerichtet, dass das Dachteil 3 bündig und rundum gleichmäßig in der Dachöffnung 5 liegt.
  • Zum Betätigen aus der Schließposition in eine Lüfterposition wird die Kulisse 50 mittels des Antriebskabels 9 nach vorn geschoben, wobei die Gleitschuhe 346 nacheinander die Abschnitte 521 bzw. 621, 522 bzw. 622 und 523 bzw. 623 durchlaufen.
  • 1
    Fahrzeugdach
    2
    Windabweiserlamelle
    3
    (bewegbares) Dachteil (Deckel)
    4
    (festes) Dachteil
    5
    Dachöffnung
    7
    Führungsschiene
    9
    Antriebskabel
    20
    vordere Deckellagerung
    21
    Lagerhebel
    22
    Langloch
    23
    Langloch
    24
    Stecklager
    25
    Mutter
    26
    Aussparung
    31
    Vorderkante (von 3)
    32
    Hinterkante (von 3)
    33
    Deckelträger (vorn)
    34
    Deckelanbindung (hinten)
    341
    Platte
    342
    Gewindebohrung
    343
    Schraube
    344
    Lasche
    345
    Vorsprung (Bolzen)
    346
    Gleitschuh
    35
    Gleitelement (an 33)
    36
    Steuerpin (an 33)
    50
    Kulisse
    51
    äußeres Kulissenteil
    52
    Kulissenbahn
    521
    unterer horizontaler Abschnitt
    522
    ansteigender Abschnitt
    523
    oberer horizontaler Abschnitt
    524
    Durchtrittsöffnung
    53
    Kabelanbindung
    54
    Gleitschuhträger
    55
    Gleitschuh
    56
    Bohrung
    57
    Bohrung
    58
    Rippe
    59
    Aussparung (für 63)
    61
    inneres Kulissenteil
    62
    Kulissenbahn
    621
    unterer horizontaler Abschnitt
    622
    ansteigender Abschnitt
    623
    oberer horizontaler Abschnitt
    624
    Durchtrittsöffnung
    63
    Formteil
    64
    Gleitschuhträger
    65
    Gleitschuhträger
    66
    Gleitschuh
    67
    Gleitschuh
    68
    Gewindebohrung
    69
    Gewindebohrung
    71
    Schraube
    72
    Schraube

Claims (13)

  1. Fahrzeugdach (1) mit einer Dachöffnung (5) und einem bewegbaren Dachteil (3), das mittels einer Ausstellmechanik mit seiner Hinterkante (32) aus einer mit dem Fahrzeugdach (1) bündigen, die Dachöffnung (5) abdeckenden Schließposition in eine die Dachöffnung (5) wenigstens teilweise freigebende Lüftungsposition schwenkbar ist, wobei die Ausstellmechanik eine verschiebbare Kulisse (50) aufweist, in deren wenigstens eine Kulissenbahn (52, 62) ein Gleitelement (346) eingreift, das mit einem mit dem Dachteil (3) gekoppelten Betätigungselement (34) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Kulisse (50) auf jeder Dachseite aus wenigstens zwei gegenüberliegenden, in Verschieberichtung nebeneinander angeordneten Kulissenteilen (51, 61) gebildet wird, die jeweils eine Kulissenbahn (52, 62) aufweisen, getrennt hergestellt und durch Verbindungsmittel (63, 59; 56, 68, 71; 57; 69, 72) zu einer Kulisse (50) zusammengefügt sind.
  2. Fahrzeugdach nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsmittel als formschlüssige Verbindungsmittel (63, 59) oder als kraftschlüssige Verbindungsmittel (56, 68, 71; 57; 69, 72) oder auch als eine Kombination dieser Verbindungsmittels ausgebildet sind.
  3. Fahrzeugdach nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass eines der Kulissenteile (61) ein Formstück (63) und das andere Kulissenteil (51) eine dazu passende Aussparung (59) für eine formschlüssige Verbindung beider Kulissenteile (51; 61) in X-Richtung und in Z-Richtung aufweist.
  4. Fahrzeugdach nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass eines der Kulissenteile (61) wenigstens eine Gewindebohrung (68, 69) und das andere Kulissenteil (51) wenigstens eine Durchgangsbohrung (56, 57) für eine kraftschlüssige Verbindung beider Kulissenteile (51, 61) in Y-Richtung mittels wenigstens einer Schraube (71, 72) aufweist.
  5. Fahrzeugdach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an wenigstens einem Kulissenteil (51) eine Kabelanbindung (53) zur Befestigung eines Antriebskabels (9) zum Verschieben der Kulisse (50) angeordnet ist.
  6. Fahrzeugdach nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Kabelanbindung (53) einstückig mit dem Kulissenteil (51) ausgebildet ist.
  7. Fahrzeugdach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kulissenteile (51, 52) als Kunststoffspritzteile ausgebildet sind.
  8. Fahrzeugdach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an den Kulissenteilen (51, 52) Gleitelemente (55, 66, 67) befestigt sind.
  9. Fahrzeugdach nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleitelemente (55; 66, 67) auf an die Kulissenteile (51, 61) angeformte Gleitschuhträger (54; 64, 65) durch Aufstecken befestigt sind.
  10. Fahrzeugdach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das mit dem Dachteil (3) gekoppelte Betätigungselement als starre Deckelanbindung (34) ausgebildet ist, an dem drehbar gelagerte Gleitschuhe (346) für einen Eingriff in die Kulissenbahnen (52, 62) angeordnet sind.
  11. Fahrzeugdach nach einem der vorhergehenden Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kulissenbahnen (52, 62) an ihrem oberen hinteren Ende eine Durchtrittsöffnung (524; 624) für das Gleitelement bzw. die Gleitelemente (346) aufweist.
  12. Fahrzeugdach nach einem der vorhergehenden Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Dachteil (3) nahe seiner Vorderkante (31) mit einer Schwenkachse am Fahrzeugdach gelagert ist, die von einem an einem Lagerhebel (21) angeordneten Stecklager (24) gebildet wird.
  13. Fahrzeugdach nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Lagerhebel (21) mit zwei senkrecht zueinander angeordneten Langlöchern (22; 23) für eine in zwei Dimensionen einstellbare Befestigung an einem festen Dachteil (7) versehen ist.
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