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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung
zur hydrothermalen Karbonisierung von Biomasse, wobei Biomasse mit
Wasser und wenigstens einem Katalysator in einem Druckbehälter durch
Temperatur- und/oder
Druckerhöhung
in Stoffe wie Kohle, Öl
und/oder dergleichen artverwandte Stoffe umgewandelt wird.
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Der
Begriff Biomasse umfasst im Sinne der vorliegenden Erfindung sämtliche
lebenden, toten und/oder zersetzten Organismen. Dazu zählen neben
Pflanzen insbesondere auch Abfall- und/oder Restholz, Stroh, Gras,
Dung, Laub, Klärschlamm und/oder
organischer Hausmüll.
Die Biomasse kann dabei in unterschiedlichen Zusammensetzungen, Qualitäten, Größen und/oder
dergleichen Verwendung finden, je nach Bedarf und gewünschtem
Umwandlungsprodukt Verwendung finden.
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Bisher
wird bei der hydrothermalen Karbonisierung ein Druckbehälter mit
im wesentlichen aus pflanzlichen Produkten bestehender Biomasse,
Wasser und einer geringen Menge eines Katalysators, insbesondere
Zitronensäure,
gefüllt.
Anschließend wird
der Druckbehälter
verschlossen und unter Temperatur- und Druckerhöhung die Umwandlung beziehungsweise
Umsetzung der Biomasse durchgeführt. Die
dabei ablaufende Reaktion ist exotherm, das heißt es wird Energie in Form
von Wärme
und/oder Licht abgegeben. Die zeitliche Dauer dieses Umwandlungsprozesses
hängt von
dem angestrebten Zustand des Umwandlungsprodukts ab und liegt bisher
beispielsweise für
die Umwandlung von Biomasse in Kohle in einem Zeitbereich von etwa
zwölf Stunden.
Dabei wird der Druckbehälter
auf einer Temperatur von etwa 180 Grad Celsius bis etwa 200 Grad Celsius
gehalten. Anschließend
wird der Druckbehälter
geöffnet
und das Umwandlungsprodukt – bei
einer Umwandlung von Biomasse in Kohle kleine auf dem Wasser schwimmende
Kohlepartikel – dem
Druckbehälter
entnommen.
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Nachteilig
bei der bisher bekannten hydrothermalen Karbonisierung ist neben
der relativ großen
zeitlichen Dauer des Umwandlungsprozesses insbesondere die diskontinuierliche
Prozessführung, bei
der ein Druckbehälter
zunächst
gefüllt
wird, der gefüllte
Druckbehälter
dann druckdicht verschlossen wird, anschließend in dem Druckbehälter die
Umwandlungsreaktionen ablaufen, der Druckbehälter danach geöffnet wird
und schließlich
der geöffnete Druckbehälter geleert
wird beziehungsweise das Umwandlungsprodukt aus dem Druckbehälter entnommen
wird. Darüber
hinaus sind sowohl der maschinen- und/oder anlagentechnische Aufwand
als auch der Bedien- und Personalaufwand bisher erheblich. Ferner
ist mit der bisherigen diskontinuierlichen Prozessführung ein
effektiver und günstiger
industrieller Einsatz der hydrothermalen Karbonisierung zur Stoffgewinnung
nicht realisierbar.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt in Anbetracht des Standes der Technik
die Aufgabe zugrunde, die hydrothermale Karbonisierung von Biomasse zu
verbessern, insbesondere hinsichtlich der zeitlichen Dauer des Umwandlungsprozesses
als auch hinsichtlich der Art und Weise der Prozessführung.
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Zur
technischen Lösung
dieser Aufgabe wird mit der vorliegenden Erfindung ein Verfahren
und zur hydrothermalen Karbonisierung von Biomasse, wobei Biomasse
mit Wasser und wenigstens einem Katalysator in einem Druckbehälter durch
Temperatur- und/oder Druckerhöhung
in Stoffe wie Kohle, Öl und/oder
dergleichen artverwandte Stoffe umgewandelt wird, vorgeschlagen,
welches dadurch gekennzeichnet ist, dass die Biomasse vor der Umwandlung und/oder
während
der Umwandlung disorganisiert wird.
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Unter
Disorganisation wird dabei im Sinne der vorliegenden Erfindung jede
zumindest eine Schädigung
der Struktur von Zellen und/oder komplexen Molekülen in der Biomasse, insbesondere Zellulosezellen,
verstanden.
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Der
Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass sich durch eine erfindungsgemäß vor und/oder während des
Umwandlungsprozesses erfolgende Disorganisation der Biomasse die
zeitliche Dauer des Umwandlungsprozesses der Biomasse deutlich reduzieren
lässt.
Im Vergleich
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Vorteilhafterweise
lässt sich
die zeitliche Dauer des erfindungsgemäßen Umwandlungsprozesses der
Biomasse im Vergleich zu der zeitlichen Dauer eines ohne erfindungsgemäße Disorganisation
der Biomasse erfolgenden Prozessführung – je nach gewünschtem
oder angestrebtem Zustand des Endprodukts – reduzieren, vorzugsweise
bis auf etwa ein Drittel. So kann beispielsweise die Umwandlung von
Biomasse in Kohle erfindungsgemäß in einem Zeitbereich
von etwa vier Stunden erfolgen.
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Eine
vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Disorganisation
mittels Ultraschall erfolgt. Im Rahmen der Disorganisation mittels Ultraschall
erwärmt
sich die Biomasse vorteilhafterweise. Die Disorganisation der Strukturen
von Zellen und/oder komplexen Molekülen in der Biomasse erfolgt
vorteilhafterweise im Durchfluss mittels Ultraschall in einem Rohr.
Eine konkrete Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Biomasse
unter Nutzung einer Pumpe, vorzugsweise einer Schneckenpumpe oder
einer Kolbenmembranpumpe, gegen einen in einer Rohrleitung angeordneten
Ultraschallsender gefördert
wird. Der Ultraschallsender ist vorteilhafterweise in der vorzugsweise
senkrecht zum Untergrund verlaufend angeordneten Rohrleitung angeordnet.
Der erzielbare Disorganisationsgrad hängt von der Förderung,
insbesondere von der Fördergeschwindigkeit
und/oder der Förderleistung,
der Leistung des Ultraschallsenders und dem Förderdruck ab. Vorteilhafterweise
ist die Förderung
insbesondere hinsichtlich Fördergeschwindigkeit
und/oder Förderleistung
der Pumpe, die Leistung des Ultraschallsenders und/oder der Förderdruck
steuerbar, vorzugsweise über
wenigstens eine Regeleinrichtung.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass
die Disorganisation mittels Mikrowellenbestrahlung erfolgt. Im Rahmen
der Disorganisation mittels Mikrowellenbestrahlung erhitzt sich
die Biomasse vorteilhafterweise. Vorteilhafterweise wird die Biomasse
durch einen wenigstens einen Reaktionsraum aufweisenden Mikrowellendurchflussreaktor
geführt.
Die durch den Mikrowellendurchflussreaktor geführte Biomasse wird dabei vorteilhafterweise
erhitzt, vorzugsweise auf eine Temperatur in einem Temperaturbereich
zwischen etwa 150 Grad Celsius bis etwa 250 Grad Celsius. Gemäß einem
weiteren Vorschlag der Erfindung beträgt die Heizphase zwischen etwa
3 Minuten bis etwa 20 Minuten. Eine weitere erfindungsgemäße Ausgestaltung
der Erfindung ist gekennzeichnet durch einen Druck in dem Reaktionsraum
des Mikrowellendurchflussreaktors in einem Druckbereich zwischen
etwa 15 bar bis etwa 30 bar.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass
die Disorganisation durch Dekompression erfolgt, wobei druckbeaufschlagte Biomasse
in einem Behälter
mit niedrigerem Druck, vorzugsweise Atmosphärendruck, entspannt. Eine besonders
bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die durch
Dekompression erfolgende Disorganisation nach einer Disorganisation
mittels Ultraschall und/oder mittels Mikrowellenbestrahlung erfolgt.
Durch die erfindungsgemäße Dekompression wird
die Struktur von entsprechend vordisorganisierten beziehungsweise
vorgeschädigten
Zellen und/oder komplexen Molekülen
in der Biomasse vorteilhafterweise weiter zerlegt, wodurch sich
insbesondere die zeitliche Dauer des Umwandlungsprozesses der erfindungsgemäßen hydrothermalen
Karbonisierung weiter reduzieren lässt.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet,
dass einem im wesentlichen als Rohrleitung mit wenigstens einer steuerbaren
Einlassöffnung
und wenigstens einer steuerbaren Auslassöffnung ausgebildeten Druckbehälter über die
wenigstens eine steuerbare Einlassöffnung Biomasse, Wasser und/oder
wenigstens ein Katalysator zugeführt
wird, die Temperatur- und/oder Druckverhältnisse
in dem Druckbehälter
derart gesteuert werden, dass dem Druckbehälter zugeführtes Füllgut aus Biomasse, Wasser
und Katalysator durch die Rohrleitung transportiert wird, wobei
Biomasse, Wasser und Katalysator miteinander reagieren, und über die
wenigstens eine steuerbare Auslassöffnung wenigstens ein Reaktionsprodukt
des Füllguts
entnommen wird. Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung wird vorteilhafterweise
eine kontinuierliche Prozessführung
realisiert. Durch die erfindungsgemäße Ausbildung des Druckbehälters durch
eine Rohrleitung werden quasi unendlich viele hintereinander kaskadiert
angeordnete und miteinander verbundende Druckbehälter realisiert. Insgesamt
wird so vorteilhafterweise eine kontinuierliche Prozessführung ermöglicht,
was insbesondere vor dem Hintergrund eines effektiven und günstigen
industriellen Einsatzes der hydrothermalen Karbonisierung zur Stoffgewinnung
besonders vorteilhaft ist. Ferner ist bei der erfindungsgemäßen Ausgestaltung
der maschinen- und/oder anlagentechnische Aufwand reduziert, insbesondere
da Pumpen, Absperrorgane und dergleichen Einrichtungen, die ansonsten
bei kaskadiert hintereinander angeordneten und strömungstechnisch
miteinander verbundenen Druckbehältern anfallen
würden,
entfallen, zumindest aber in deutlich geringerem Umfang benötigt werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren
erlaubt vorteilhafterweise eine kontinuierliche Zuführung von
Biomasse, Wasser und/oder wenigstens einem Katalysator. Die Zuführung von
Biomasse, Wasser und/oder wenigstens einem Katalysator zur Füllung des
Druckbehälters kann
dabei parallel erfolgen, so dass Biomasse, Wasser und/oder Katalysator
einzeln zugeführt
werden. Dementsprechend sind eine separate Zuführung von Biomasse, eine separate
Zuführung
von Wasser und/oder eine separate Zuführung von Katalysator vorgesehen.
Vorteilhafterweise wird das Mischungsverhältnis der Komponenten Biomasse, Wasser
und/oder wenigstens einem Katalysator über ein entsprechendes Steuerungssystem
durchgeführt.
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In
einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist in
wenigstens einem Bereich der den Druckbehälter bildenden Rohrleitung
ein Ultraschallsender zur Disorganisation angeordnet.
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Vorteilhafterweise
werden die Temperatur- und/oder Druckverhältnisse in dem Druckbehälter derart
gesteuert, dass dem Druckbehälter
zugeführtes
Füllgut
aus Biomasse, Wasser und Katalysator definiert durch die Rohrleitung
transportiert wird. Erfindungsgemäß durchwandert dabei eine Masse-Schicht
während
des Umwandlungsprozesses den als Rohrleitung ausgebildeten Druckbehälter. Vorteilhafterweise
sind dabei zu jedem Zeitpunkt an unterschiedlichen Stellen entlang
der Rohrleitung die zum jeweiligen Zeitpunkt des Umwandlungsprozesses
entsprechend vorliegenden Zwischenprodukte vorhanden. Eine besonders
vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht Schleusenkammern
vor, die an unterschiedlichen Stellen entlang der Rohrleitung angeordnet
sind und im Rahmen des Umwandlungsprozesses eine Entnahme des an
der entsprechenden Stelle der Rohrleitung vorliegenden Zwischenprodukts
zu ermöglichen,
vorteilhafterweise bei beziehungsweise unter Aufrechterhaltung einer
erfindungsgemäßen kontinuierlichen
Prozessführung.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung erfolgt
die Zuführung
von Biomasse, Wasser und/oder wenigstens einem Katalysator über wenigstens
eine vor der wenigstens einen steuerbaren Einlassöffnung des
Druckbehälters angeordnete, wenigstens
eine steuerbare Einlassöffnung
und wenigstens eine steuerbare Auslassöffnung aufweisende Schleusenkammer,
wobei die Schleusenkammer seitens der wenigstens einen steuerbaren
Einlassöffnung
mit wenigstens einem Vorratsspeicher an Biomasse, Wasser und/oder
wenigstens einem Katalysator und seitens der wenigstens einen steuerbaren Auslassöffnung mit
der wenigstens einen steuerbaren Einlassöffnung des Druckbehälters verbindbar ist.
Vorteilhafterweise erfolgt der Transport von Biomasse, Wasser und/oder
wenigstens einem Katalysator aus der Schleusenkammer in den Druckbehälter durch
Druckbeaufschlagung.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass
die Zuführung
von Biomasse, Wasser und/oder wenigstens einem Katalysator über eine
vor der wenigstens einen steuerbaren Einlassöffnung des Druckbehälters angeordnete
Kolben-Presseinrichtung erfolgt, wobei die Kolben-Presseinrichtung
eine Kammer mit wenigstens einer Einlassöffnung, wenigstens einer steuerbaren
Auslassöffnung
und einem in der Kammer bewegbaren Kolben zum Pressen von in der
Kammer befindlichem Gut aufweist. Vorteilhafterweise erfolgt der
Transport von Biomasse, Wasser und/oder wenigstens einem Katalysator
aus der Kammer in den Druckbehälter durch
mittels des Kolbens aufgebauter Druckbeaufschlagung.
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Gemäß einem
weiteren Vorschlag der Erfindung erfolgt die Zuführung von Biomasse, Wasser und/oder
wenigstens einem Katalysator vorteilhafterweise über eine vor der wenigstens
einen steuerbaren Einlassöffnung
des Druckbehälters
angeordnete Excenterschneckenpumpe mit Druckregelung.
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Vorteilhafterweise
wird der Transport von sich in dem Druckbehälter befindlichem Füllgut unterstützt durch
eine vorzugsweise in der Rohrleitung des Druckbehälters angeordnete
steuerbare Fördereinrichtung,
besonders bevorzugt in Form einer steuerbaren Förderschnecke. Das Fördervolumen
der Fördereinrichtung
ist voreilhafterweise steuerbar, vorzugsweise über eine Regeleinrichtung.
In einer konkreten Ausgestaltung der Erfindung erstreckt sich die Förderschnecke
im wesentlichen über
die gesamte Länge
der Rohrleitung des Druckbehälters
und ist im wesentlichen bündig
an den Innenquerschnitt der Rohrleitung des Druckbehälters angepasst.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass
die Temperatur- und/oder Druckverhältnisse in dem Druckbehälter über die
wenigstens eine steuerbare Einlassöffnung und/oder die wenigstens
eine steuerbare Auslassöffnung
gesteuert werden, vorzugsweise über
wenigstens eine Regeleinrichtung.
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Vorteilhafterweise
wird der Druckbehälter beheizt.
In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist die Rohrleitung
des Druckbehälters
zumindest teilweise in einem mit wenigstens einem Wärmeübertragungsmedium,
vorzugsweise Öl,
füllbaren
Behältnis
angeordnet und wird die Beheizung des Druckbehälters über die Temperatur des wenigstens
einen Wärmeübertragungsmediums
in dem Behältnis
gesteuert. Durch eine entsprechende erfindungsgemäße Anordnung
ist auf einfache Art und Weise sicherstellbar, dass der gesamte
Prozessablauf bei einer einheitlichen beziehungsweise vereinheitlichten
Temperatur erfolgt. Ferner wird so im Rahmen des Prozessablaufs
an den jeweiligen Stellen in der Rohrleitung entstehende Wärmeenergie
(Reaktorwärme)
unmittelbar abgeführt
und so Bereichen zugeführt,
an denen der Umwandlungsprozess bereits stattgefunden hat beziehungsweise
weiter vorangeschritten ist. Voreilhafterweise wird so insbesondere
eine Überhitzung
einzelner Prozessabschnitte verhindert.
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Eine
besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist gekennzeichnet
durch Verwendung eines Eindickmittels, vorzugsweise Speisestärke wie Getreide- und/oder Kartoffelstärke, für das Füllgut aus
Biomasse, Wasser und wenigstens einem Katalysator. In Abhängigkeit
von Art und Ausgestaltung der Biomasse können Teile beziehungsweise
Partikel der Biomasse in dem Wasser im Druckbehälter schwimmen und/oder sich
im Druckbehälter
ablagern. So sinken beispielsweise als Biomasse verwendetes Getreide
und/oder getreideähnliche
Produkte beziehungsweise deren Bestandteile aufgrund ihres spezifischen
Gewichts in dem Druckbehälter ab,
was mitunter zu Verstopfungen im Druckbehälter führt. Als Biomasse verwendetes
Laub und/oder laubähnliche
Produkte beziehungsweise deren Bestandteile schwimmt in dem Druckbehälter auf,
was mitunter ebenfalls zu Verstopfungen im Druckbehälter führt. Durch
die erfindungsgemäße Verwendung eines
Eindickmittels sind diese Problematiken des Absinkens und/oder Aufschwimmens
von Biomasseteilchen umgehbar und damit beseitigbar. Vorteilhafterweise
wird das Eindickmittel in Mengen zugegeben, die bewirken, dass eine
im wesentlichen zähflüssige Konsistenz
erzielt wird.
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Vorteilhafterweise
wird das Eindickmittel zunächst
dem Wasser und/oder dem Katalysator zugegeben. Anschließend wird
dieses zähflüssige Wasser-Katalysatorgemisch
der Biomasse zugegeben.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung erfolgt
die Entnahme des wenigstens einen Reaktionsprodukts des Füllguts über eine
nach der wenigstens einen steuerbaren Auslassöffnung des Druckbehälters angeordnete
Trenneinrichtung, vorzugsweise durch Filterung.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet,
dass das Reaktionsprodukt vor und/oder nach der Entnahme gepresst
wird.
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Eine
weitere besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht
vor, dass die Zuführung von
Biomasse, Wasser und/oder wenigstens einem Katalysator, die Temperatur-
und/oder Druckverhältnisse
in dem Druckbehälter,
der Transport des Füllguts
durch den Druckbehälter
und/oder die Entnahme des wenigstens einen Reaktionsprodukts des Füllguts aus
dem Druckbehälter über eine
Regelung erfolgt. Erfindungsgemäß ist so
insbesondere der Bedien- und Personalaufwand im Rahmen der Prozessführung weiter
reduzierbar. Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vorteilhafterweise
eine vollautomatische Prozessführung
vor.
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Vorteilhafterweise
wird die Temperatur im Druckbehälter
zumindest über
die zeitliche Dauer des Transports des Füllguts durch den Druckbehälter konstant
gehalten.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass
die Temperatur im Druckbehälter
zumindest über
die zeitliche Dauer des Transports des Füllguts durch den Druckbehälter in
einem Bereich zwischen etwa 140,00 Grad Celsius bis etwa 240,00
Grad Celsius, vorzugsweise zwischen etwa 180,00 Grad Celsius bis
etwa 200,00 Grad Celsius gehalten wird.
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Zur
technischen Lösung
der eingangs genannten Aufgabe wird eine Vorrichtung zur hydrothermalen
Karbonisierung von Biomasse, wobei Biomasse mit Wasser und wenigstens
einem Katalysator in einem Druckbehälter durch Temperatur- und/oder Druckerhöhung in
Stoffe wie Kohle, Öl und/oder
dergleichen artverwandte Stoffe umgewandelt wird, vorgeschlagen,
welche gekennzeichnet ist durch wenigstens eine Einrichtung zur
Disorganisation von Biomasse, welche in strömungstechnischer Verbindung
vor und/oder in dem Druckbehälter
angeordnet ist.
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Eine
vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Disorganisationseinrichtung wenigstens
einen Ultraschallsender, wenigstens einen Mikrowellendurchflussreaktor
und/oder wenigstens eine Dekompressionseinrichtung aufweist.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der
Druckbehälter
aus wenigstens einer Rohrleitung mit wenigstens einer steuerbaren Einlassöffnung und
wenigstens einer steuerbaren Auslassöffnung ausgebildet. Eine besonders
vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet,
dass die Rohrleitung zwischen der wenigstens einen Einlassöffnung und
der wenigstens einen Auslassöffnung
wenigstens eine Biegung aufweist, vorzugsweise wenigstens eine im
wesentlichen U-förmige
Biegung.
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Vorteilhafterweise
ist die wenigstens eine Rohrleitung des Druckbehälters zumindest teilweise in
einem mit wenigstens einem Wärmeübertragungsmedium,
vorzugsweise Öl,
füllbaren
Behältnis
angeordnet.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist gekennzeichnet
durch wenigstens eine steuerbare Heizeinrichtung zur Regelung der
Temperatur in dem Druckbehälter.
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Vorteilhafterweise
ist die Temperatur des Wärmeübertragungsmediums
in dem Behältnis über die
Heizeinrichtung steuerbar.
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Eine
weitere Ausgestaltung der Erfindung ist vorteilhafterweise gekennzeichnet
durch wenigstens eine vor der wenigstens einen steuerbaren Einlassöffnung des
Druckbehälters
angeordnete Schleusenkammer zur Zuführung von Biomasse, Wasser und/oder
wenigstens einem Katalysator durch die wenigstens eine steuerbare
Einlassöffnung
des Druckbehälters,
aufweisend wenigstens eine steuerbare Einlassöffnung und wenigstens eine
steuerbare Auslassöffnung.
Die Schleusenkammer ist vorteilhafterweise seitens der wenigstens
einen steuerbaren Einlassöffnung
mit wenigstens einem Vorratsspeicher an Biomasse, Wasser und/oder
wenigstens einem Katalysator und seitens der wenigstens einen steuerbaren
Auslassöffnung
mit der wenigstens einen steuerbaren Einlassöffnung des Druckbehälters verbindbar.
Eine konkrete Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die steuerbare
Einlassöffnung des
Druckbehälters
die steuerbare Auslassöffnung der
Schleusenkammer bildet. Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung
ist gekennzeichnet durch wenigstens eine Pumpe zur steuerbaren und/oder
regelbaren Druckbeaufschlagung der Schleusenkammer.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist gekennzeichnet
durch eine vor der wenigstens einen steuerbaren Einlassöffnung des Druckbehälters angeordnete
Kolben-Presseinrichtung zur Zuführung
von Biomasse, Wasser und/oder wenigstens einem Katalysator durch
die wenigstens eine steuerbare Einlassöffnung des Druckbehälters, aufweisend
eine Kammer mit wenigstens einer Einlassöffnung, wenigstens einer steuerbaren
Auslassöffnung
und einem in der Kammer bewegbaren Kolben zum Pressen von in der
Kammer befindlichem Gut.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist gekennzeichnet
durch eine vor der wenigstens einen steuerbaren Einlassöffnung des Druckbehälters angeordnete
Excenterschneckenpumpe mit Druckregelung zur Zuführung von Biomasse, Wasser
und/oder wenigstens einem Katalysator durch die wenigstens eine
steuerbare Einlassöffnung
des Druckbehälters.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist gekennzeichnet
durch eine vorzugsweise in der Rohrleitung des Druckbehälters angeordnete
steuerbare Fördereinrichtung,
vorzugsweise in Form einer steuerbaren Förderschnecke, zur Unterstützung des
Transports von sich in dem Druckbehälter befindlichem Füllgut. Vorteilhafterweise
ist das Fördervolumen
der Fördereinrichtung
steuerbar, vorzugsweise über
eine Regeleinrichtung. Ein weiterer Vorschlag der Erfindung ist
dadurch gekennzeichnet, dass sich die Förderschnecke im wesentlichen über die
gesamte Länge
der Rohrleitung des Druckbehälters
erstreckt und im wesentlichen bündig
an den Innenquerschnitt der Rohrleitung des Druckbehälters angepasst
ist.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist gekennzeichnet
durch eine vorzugsweise steuerbare Einrichtung zum Beheizen des
Druckbehälters.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist gekennzeichnet
durch wenigstens eine Regeleinrichtung zur zumindest teilautomatischen Steuerung
der Temperatur- und/oder Druckverhältnisse in dem Druckbehälter über die
wenigstens eine steuerbare Einlassöffnung und/oder die wenigstens eine
steuerbare Auslassöffnung.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist gekennzeichnet
durch wenigstens eine nach der wenigstens einen steuerbaren Auslassöffnung des
Druckbehälters
angeordnete Trenneinrichtung, vorzugsweise Filtereinrichtung, über welche
die Entnahme des wenigstens einen Reaktionsprodukts des Füllguts erfolgt.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist gekennzeichnet
durch wenigstens eine Regeleinrichtung zur zumindest teilautomatischen Steuerung
der Zuführung
von Biomasse, Wasser und/oder wenigstens einem Katalysator, der
Temperatur- und/oder Druckverhältnisse
in dem Druckbehälter,
des Transports des Füllguts
durch den Druckbehälter
und/oder der Entnahme des wenigstens einen Reaktionsprodukts des
Füllguts
aus dem Druckbehälter.
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In
einer weiteren, besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
ist die erfindungsgemäße Vorrichtung
ausgebildet und/oder eingerichtet ist, ein erfindungsgemäßes Verfahren
zumindest teilweise auszuführen.
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Weitere
Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung werden nachfolgend
anhand der in den Figuren der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele
der Erfindung näher
erläutert.
Dabei zeigen:
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1 in
einer schematischen Prinzipdarstellung ein Ausführungsbeispiel für eine Vorrichtung
zur hydrothermalen Karbonisierung von Biomasse in einem diskontinuierlichen
Betrieb gemäß dem Stand der
Technik;
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2a in
einer schematischen Prinzipdarstellung ein Ausführungsbeispiel für eine erfindungsgemäße Vorrichtung
zur hydrothermalen Karbonisierung von Biomasse in einem kontinuierlichen
Betrieb;
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2b in
einer schematischen Prinzipdarstellung ein weiteres Ausführungsbeispiel
für eine
erfindungsgemäße Vorrichtung
zur hydrothermalen Karbonisierung von Biomasse in einem kontinuierlichen
Betrieb;
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3 in
einer geschnittenen Seitenansicht ein Ausführungsbeispiel für einen
erfindungsgemäßen Druckbehälter zur
hydrothermalen Karbonisierung von Biomasse in einem kontinuierlichen
Betrieb nach 2a;
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4 in
einer schematischen Seitenansicht ein Ausführungsbeispiel für einen
erfindungsgemäßen Druckbehälter zur
hydrothermalen Karbonisierung von Biomasse in einem kontinuierlichen
Betrieb nach 2b;
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5a–5c in
einer schematischen Prinzipdarstellung ein Ausführungsbeispiel für eine erfindungsgemäße Befüllung des
Druckbehälters
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur hydrothermalen Karbonisierung von Biomasse in einem kontinuierlichen
Betrieb über
eine Schleusenkammer;
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6 in
einer schematischen Prinzipdarstellung ein Ausführungsbeispiel für eine erfindungsgemäße Befüllung des
Druckbehälters
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur hydrothermalen Karbonisierung von Biomasse in einem kontinuierlichen Betrieb über eine
Excenterschneckenpumpe;
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7 in
einer schematischen Prinzipdarstellung ein Ausführungsbeispiel für eine einen
Teil einer erfindungsgemäßen Regelung
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur hydrothermalen Karbonisierung von Biomasse in einem kontinuierlichen
Betrieb;
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8 in
einer schematischen Prinzipdarstellung ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur hydrothermalen Karbonisierung von Biomasse in einem kontinuierlichen
Betrieb mit einer Befüllung über eine
Kolben-Presseinrichtung;
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9 in
einer schematischen Prinzipdarstellung ein weiteres Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur hydrothermalen Karbonisierung von Biomasse in einem kontinuierlichen Betrieb
mit einer Befüllung über eine
Kolben-Presseinrichtung;
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10 in
einer schematischen Prinzipdarstellung ein weiteres Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur hydrothermalen Karbonisierung von Biomasse in einem kontinuierlichen Betrieb
nach 8;
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11 in
einer schematischen Prinzipdarstellung ein weiteres Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur hydrothermalen Karbonisierung von Biomasse in einem kontinuierlichen Betrieb
nach 8;
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12 in
einer schematischen Querschnittsansicht ein weiteres Ausführungsbeispiel
für einen erfindungsgemäßen Druckbehälter einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur hydrothermalen Karbonisierung von Biomasse in einem kontinuierlichen
Betrieb;
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13 in
einer schematischen Seitenansicht ein weiteres Ausführungsbeispiel
für einen
erfindungsgemäßen Druckbehälter einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur hydrothermalen Karbonisierung von Biomasse;
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14a in einer schematischen Seitenansicht ein weiteres
Ausführungsbeispiel
für einen
erfindungsgemäßen Druckbehälter einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur hydrothermalen Karbonisierung von Biomasse;
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14b eine Ansicht der Stirnseite des Bodens des
Druckbehälters
nach 14a;
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15 in
einer schematischen Seitenansicht ein weiteres Ausführungsbeispiel
für einen
erfindungsgemäßen Druckbehälter einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur hydrothermalen Karbonisierung von Biomasse;
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16a in einer schematischen Seitenansicht ein Ausführungsbeispiel
für einen
Sonderflansch eines erfindungsgemäßen Druckbehälter einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur hydrothermalen Karbonisierung von Biomasse;
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16b eine Ansicht der Stirnseite des Sonderflansches
Druckbehälters
nach 16a;
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17 in
einer schematischen Prinzipdarstellung ein weiteres Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur hydrothermalen Karbonisierung von Biomasse;
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18a in einer schematischen Seitenansicht ein Ausführungsbeispiel
für eine
erfindungsgemäße Fördereinrichtung
in einem erfindungsgemäßen Druckbehälter einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur hydrothermalen Karbonisierung von Biomasse;
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18b eine Ansicht einer Stirnseite der Fördereinrichtung
nach 18a;
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19a in einer schematischen Prinzipdarstellung
ein weiteres Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur hydrothermalen Karbonisierung von Biomasse;
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19b in einer schematischen Seitenansicht den Außenbehälter der
Vorrichtung nach 19a;
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19c einer schematischen Stirnseitenansicht des
Außenbehälters nach 19b und
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19d in einer schematischen Seitenansicht den Druckbehälter der
Vorrichtung nach 19a.
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1 zeigt
eine Vorrichtung zur hydrothermalen Karbonisierung von Biomasse
in einem diskontinuierlichen Betrieb gemäß dem Stand der Technik. Dabei
wird ein aus Biomasse mit Wasser und wenigstens einem Katalysator
bestehendes Füllgut 1 in einen
ersten Druckbehälter 2 (Startbehälter) gefüllt und
der Druckbehälter 2 dann
druckdicht verschlossen. Anschließend wird unter Temperatur-
und Druckerhöhung
in dem Druckbehälter 2 die
Umwandlung beziehungsweise Umsetzung der Biomasse durchgeführt. Dabei
wird der Druckbehälter
auf einer Temperatur von etwa 180 Grad Celsius bis etwa 200 Grad Celsius
gehalten. Die zeitliche Dauer dieses exotherm ablaufenden Umwandlungsprozesses
beträgt vorliegend
etwa zwölf
Stunden. Anschließend
wird der Druckbehälter 2 geöffnet und
das Umwandlungsprodukt dem Druckbehälter 2 entnommen.
Die Entnahme erfolgt vorliegend über
ein Absperrorgan 3 in einen Druckbehälter 4 (Folgebehälter 1).
An den Druckbehälter 4 schließen sich
entsprechend kaskadiert über
Absperrorgane 5 beziehungsweise 7 weitere Druckbehälter 6 beziehungsweise 8 (Folgebehälter 2 bis
Folgebehälter
n) an. Dem sich am Ende der Kaskade befindenden Druckbehälter 8 wird
das Reaktionsprodukt 10, vorliegend insbesondere in Form
von Kohleschlamm, schließlich über ein
Absperrorgan 9 entnommen. Das entnommene Reaktionsprodukt
wird dabei vorliegend zur Nutzung der Reaktionswärme über ein eine Pumpe 11 aufweisendes
Heizrohrleitungssystem dem ersten Druckbehälter 2 (Startbehälter) zugeführt. Insgesamt
sind der maschinen- und/oder anlagentechnische Aufwand als auch
der Bedien- und Personalaufwand bei einer solchen diskontinuierlichen
Prozessführung
erheblich, insbesondere angesichts der zahlreichen Druckbehälter, Absperrorgane
und/oder Pumpen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten und Reihenfolgen
geöffnet
beziehungsweise verschlossen werden müssen, wobei auch noch die jeweiligen
Temperatur- und/oder Druckverhältnisse
berücksichtigt
und eingestellt werden müssen.
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2a und 2b zeigen
jeweils ein Ausführungsbeispiel
für eine
erfindungsgemäße Vorrichtung
zur hydrothermalen Karbonisierung von Biomasse in einem kontinuierlichen
Betrieb. Dabei wird ein aus Biomasse mit Wasser und wenigstens einem Katalysator
bestehendes Füllgut 12 in
einem aus einer Rohrleitung mit wenigstens einer steuerbaren Einlassöffnung und
wenigstens einer steuerbaren Auslassöffnung ausgebildeten Druckbehälter 13 beziehungsweise 13' durch Temperatur-
und/oder Druckerhöhung
in Stoffe 16 wie Kohle, Öl und/oder dergleichen artverwandte
Stoffe umgewandelt. Seitens der steuerbaren Einlassöffnung ist
vorliegend ein steuerbares Absperrorgan 14 angeordnet.
Seitens der steuerbaren Auslassöffnung
ist vorliegend ein steuerbares Absperrorgan 15 angeordnet.
Bei dem in 2a dargestellten Ausführungsbeispiel
ist die den Druckbehälter 13 bildende
Rohleitung gerade ausgebildet. Bei dem in 2b dargestellten
Ausführungsbeispiel
weist die den Druckbehälter 13' bildende Rohleitung
zwischen dem Absperrorgan 14 der Einlassöffnung und
dem Absperrorgan 15 der Auslassöffnung vorliegend zwei im wesentlichen
U-förmige Biegungen
auf.
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Im
Betrieb wird der den Druckbehälter 13 beziehungsweise 13' bildenden Rohrleitung über das steuerbare
Absperrorgan 14 der Einlassöffnung des Druckbehälters 13 das
aus Biomasse, Wasser und/oder wenigstens ein Katalysator bestehende Füllgut 12 zugeführt und
anschließend
der Druckbehälter 13 beziehungsweise 13' druckdicht
verschlossen. Dann werden die Temperatur und der Druck in dem Druckbehälter 13 beziehungsweise 13' erhöht. Die
Temperatur- und/oder Druckverhältnisse
in dem Druckbehälter 13 beziehungsweise 13' werden dabei derart
gesteuert, dass dem Druckbehälter 13 beziehungsweise 13' zugeführtes Füllgut 12 selbstständig und
vorzugsweise definiert durch die Rohrleitung transportiert wird.
Dabei reagieren Biomasse, Wasser und Katalysator des Füllguts in
der Rohrleitung miteinander. Erfindungsgemäß durchwandert dabei eine Masse-Schicht
während
des Umwandlungsprozesses den als Rohrleitung ausgebildeten Druckbehälter. Die
Länge der
Rohrleitung bestimmt in Verbindung mit der Füllmenge – und damit mit der Größe beziehungsweise
dem Durchmesser der Rohrleitung – maßgeblich die zeitliche Dauer
der Prozessführung. Über das
steuerbare Absperrorgan 15 der Auslassöffnung des Druckbehälters 13 beziehungsweise 13' wird das Reaktionsprodukt 16,
vorliegend insbesondere in Form von Kohleschlamm und/oder Öl-ähnlichen
Produkten, schließlich
zur weiteren Verarbeitung und/oder Nutzung durch öffnen des
Absperrorgans 15 entnommen. Die erfindungsgemäße Ausgestaltung
erlaubt dabei vorteilhafterweise einen kontinuierlichen Betrieb,
wobei über
die steuerbare Einlassöffnung
dem Druckbehälter 13 beziehungsweise 13' kontinuierlich,
das heißt
vorliegend mitunter auch in Intervallen, Füllgut 12 zugeführt wird
und über
die die steuerbare Auslassöffnung
des Druckbehälter 13 beziehungsweise 13' kontinuierlich,
das heißt
vorliegend mitunter auch in Intervallen, das Reaktionsprodukt 16 entnommen
wird.
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Der
in 3 in einer geschnittenen Seitenansicht dargestellte
erfindungsgemäße Druckbehälter 17 zur
hydrothermalen Karbonisierung von Biomasse in einem kontinuierlichen
Betrieb nach 2a ist aus zwei geraden, unterschiedliche
Durchmesser aufweisenden und im wesentlichen koaxial zueinander
angeordnet verlaufenden Rohrleitungen 18 und 19 ausgebildet,
einem Innenrohr 18 und einem Außenrohr 19. An den
freien Enden der das innere Rohr (Innenrohr 18) bildenden
Rohrleitung 18 sind Flansche 20 und 21 angeschweißt. Die
Flansche 20 und 21 dienen zur Aufnahmen beziehungsweise
zum Anschluss von steuerbaren Absperrorganen für die Einlassöffnung beziehungsweise
die Auslassöffnung des
Druckbehälters 17.
Im Bereich des in 3 rechts gelegenen Endes der
Rohrleitung 18 ist diese über einen Kompensator 22 mit
dem Flansch 21 verschweißt. In dem Raum zwischen der
inneren Rohrleitung 18 und der äußeren Rohrleitung 19 sind
vorliegend über
die Länge
der Rohrleitungen 18 beziehungsweise 19 verteilt
und beabstandet voneinander ringscheibenförmig ausgebildete Stabilisierungsrippen 23 angeordnet.
Die Stabilisierungsrippen 23 verhindern insbesondere Beschädigungen
und/oder Verbiegungen der äußeren Rohrleitung 19,
welche aufgrund des Gewichts des Druckbehälters 17, insbesondere
im gefüllten
Zustand und im Betrieb, durch die Stützbeziehungsweise Aufstelllager 24 des Druckbehälter 17 verursacht
werden könnten.
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Der
Raum zwischen der inneren Rohrleitung 18 und der äußeren Rohrleitung 19 ist
vorliegend vorzugsweise drucklos, das heißt ohne Druckbeaufschlagung
mit einem Wärmeübertragungsmedium
(in 3 nicht dargestellt), vorzugsweise einem Bio-/Thermoöl, gefüllt, welches
zur Beheizung des Druckbehälters 17,
insbesondere der inneren Rohrleitung 18, dient. Vorteilhafterweise
wird die Beheizung des Druckbehälters 17 dabei über die
Temperatur des Öls
gesteuert. Durch diese Anordnung ist auf einfache Art und Weise
sichergestellt, dass der gesamte Prozessablauf bei einer einheitlichen
beziehungsweise vereinheitlichten Temperatur erfolgt. Ferner wird
so im Rahmen des Prozessablaufs an den jeweiligen Stellen in der
Rohrleitung 18 entstehende Wärmeenergie (Reaktorwärme) unmittelbar abgeführt und
so Bereichen zugeführt,
an denen der Umwandlungsprozess bereits stattgefunden hat beziehungsweise
weiter vorangeschritten ist. Eine Überhitzung einzelner Prozessabschnitte
wird dabei verhindert. Zur weiteren Verbesserung der Beheizung ist
auf der äußeren Rohrleitung 19 des
Druckbehälters 17 eine
Wärmedämmung 25 angeordnet beziehungsweise
aufgebracht.
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Bei
dem in 4 dargestellten erfindungsgemäßen Druckbehälter 26 zur
hydrothermalen Karbonisierung von Biomasse in einem kontinuierlichen Betrieb
nach 2b ist eine an ihren freien Enden mit Flanschen 27 und 28 versehene
gebogene Rohrleitung 29 durch einen geschlossenen Behälter 30 geführt, welcher
zur Beheizung der Rohrleitung 29 vorzugsweise drucklos
mit einem Wärmeübertragungsmedium 31,
vorliegend einem Bio-/Thermoöl, gefüllt ist.
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Bei
dem in den 5a bis 5c dargestellten
Ausführungsbeispiel
erfolgt die Befüllung
des Druckbehälters
mit dem aus Biomasse, Wasser und/oder wenigstens einem Katalysator über wenigstens
eine Schleusenkammer 32 mit einer steuerbaren Einlassöffnung und
einer steuerbare Auslassöffnung,
welche vor der wenigstens einen steuerbaren Einlassöffnung des
Druckbehälters
angeordnet ist. Die Steuerbarkeit der Einlassöffnung der Schleusenkammer 32 wird
vorliegend mit einem Schieber 33 realisiert, welcher über ein
Stellorgan beziehungsweise einen Antrieb 34 steuerbar ist.
Die Steuerbarkeit der Auslassöffnung
der Schleusenkammer 32 wird vorliegend mit einem Schieber 35 realisiert,
welcher über
ein Stellorgan beziehungsweise einen Antrieb 36 steuerbar
ist. Die Schleusenkammer 32 ist mittels des steuerbaren
Schiebers 33 gegenüber
einem Nachfülllager 37 für Biomasse,
Wasser und/oder Katalysator und mittels des steuerbaren Schiebers 35 gegenüber dem
Druckbehälter
abdichtbar.
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Im
kontinuierlichen Betrieb wird das aus Biomasse, Wasser und/oder
wenigstens einem Katalysator bestehende Füllgut 38 vor der Einlassöffnung der
Schleusenkammer 32 gelagert, vorliegend in dem Nachfülllager 37.
Mit Öffnen
der Einlassöffnung der
Schleusenkammer 32 durch den steuerbaren Schieber 33 gelangt – wie in 5a dargestellt – Füllgut 38 in
die Schleusenkammer 32, vorliegend durch Fallen. Die im
wesentlichen vollständig
mit Füllgut 38' gefüllte Schleusenkammer 32 wird
dann durch Verstellung des steuerbaren Schiebers 33 der
Einlassöffnung
der Schleusenkammer 32 geschlossen (vgl. 5b)
und anschließend
wird der Druck in der Schleusenkammer 32 auf den Druck
in dem Druckbehälter
angeglichen. In 5b ist diese Druckangleichung
symbolisch durch eine Druckausgleichleitung 39 zwischen
der geschlossenen Schleusenkammer 32 und dem sich nach
dem Schieber 35 der Schleusenkammer 32 anschließenden Abschnitt, welcher
mit der wenigstens einen steuerbaren Einlassöffnung des Druckbehälters verbundenen
ist, dargestellt. Die Druckangleichung erfolgt vorliegend mit einer
Pumpe mittels Druckluft oder Wasser. Nach Erreichen des Solldrucks,
vorliegend des Angleichdrucks, in der Schleusenkammer 32 wird
die Auslassöffnung
der Schleusenkammer 32 durch Verstellung des steuerbaren
Schiebers 35 geöffnet
(vgl. 5c). Anschließend wird
der Druck in der Schleusenkammer 32 erhöht, in 5c symbolisch
durch den mit 40 gekennzeichneten Pfeil dargestellt. Durch
die Druckerhöhung
wird das sich in der Schleusenkammer 32 befindende Füllgut 38' in den Druckbehälter gedrückt – wie in 5c dargestellt – und der
Druckbehälter
gefüllt.
Nach Leerung der Schleusenkammer 32 wird diese durch Verstellung
des steuerbaren Schiebers 35 der Auslassöffnung der
Schleusenkammer 32 wieder geschlossen. Anschließen wiederholt sich
der Vorgang beginnend mit 5a.
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Bei
dem in den 6 dargestellten Ausführungsbeispiel
wird dem Druckbehälter 29 einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung 26 zur
hydrothermalen Karbonisierung von Biomasse in einem kontinuierlichen
Betrieb das aus Biomasse, Wasser und/oder wenigstens einem Katalysator
bestehende Füllgut 38 kontinuierlich über wenigstens
eine Excenterschneckenpumpe 41 mit integrierter Druckregelung 42 zugeführt, welche
vor der wenigstens einen steuerbaren Einlassöffnung des Druckbehälters 29 angeordnet
ist.
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Bedingt
durch die im Zusammenhang der Zuführung von Füllgut in den Druckbehälter einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur hydrothermalen Karbonisierung von Biomasse in einem kontinuierlichen
Betrieb nach den 5a bis 5c mittels
einer Schleusenkammer 32 beziehungsweise nach 6 mittels
einer Excenterschneckenpumpe 41 Teil einer erfindungsgemäßen Regelung
einer erfindungsgemäßen erhöht sich
der Druck in dem Druckbehälter.
Zur Regelung der für
den Umwandlungsprozess einzuhaltenden Druckverhältnisse wird, wie in 7 dargestellt,
eine solche Innendruckerhöhung
in einem erfindungsgemäßen Druckbehälter 43 auf
einen Regelkreis 44 geführt,
welcher ein die steuerbare Auslassöffnung des Druckbehälters 43 bildendes
Regelorgan 45 öffnet
beziehungsweise schließt. Bedingt
durch den Prozessablauf in dem Druckbehälter 43 ist vorliegend über den
Druck im Inneren des Druckbehälters 43 an
dem Regelorgan 45 Kohle 46 in feinverteilter,
kugelförmiger
Form in Wasser gelöst
entnehmbar.
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Die
im Wasser gelösten
feinstverteilten, kugelförmigen
Kohlepartikel werden vorteilhafterweis durch Ausfilterung entnommen,
vorzugsweise über Filtriereinrichtungen,
Dekantern und/oder Zentrifugen. Die nasse Kohlemasse wird dann in
Kohlepellets mit einem Durchmesser von etwa 6 nm bis etwa 60 nm
oder zu Briketts gepresst. Die Kohlepellets werden vorteilhafterweise
insbesondere aufgrund ihrer hohen Reinheit als Basisprodukt für die chemische
Industrie, als Dünger
oder als unmittelbar für Verbrennungsprozesse
einsetzbarer beziehungsweise nutzbarer Stoff eingesetzt.
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Anstelle
von in Wasser gelösten
feinstverteilten, kugelförmigen
Kohlepartikeln entstehen bei bestimmten Druck- und/oder Temperaturverhältnissen unter Berücksichtigung
der Konzentration des Katalysators und/oder der Prozessbeziehungsweise Durchlaufzeit
vorteilhafterweise Öl-beziehungsweise Öl-ähnliche Produkte.
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Bei
dem in 8 dargestellten Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 47 zur hydrothermalen
Karbonisierung von Biomasse in einem kontinuierlichen Betrieb erfolgt
die Zuführung von
aus Biomasse, Wasser und/oder wenigstens einem Katalysator bestehendem
Füllgut 48 in
den Druckbehälter 49 der
Vorrichtung 47 über
eine Kolben-Presseinrichtung 50. Die Kolben-Presseinrichtung 50 weist
eine Kammer 51 mit einer Einlassöffnung 52, einer steuerbaren
Auslassöffnung 53 und einem
in der Kammer 51 bewegbaren Kolben 54 zum Pressen
von in der Kammer 51 befindlichem Gut auf. Die Steuerbarkeit
der Auslassöffnung 53 der
Kolbenkammer 51 wird vorliegend mit einem Schieber 55 realisiert,
welcher über
ein Stellorgan beziehungsweise einen Antrieb 56 steuerbar
ist. Vorliegend wird die steuerbare Einlassöffnung des Druckbehälters 49 von
der steuerbaren Auslassöffnung 53 der
Kolbenkammer 51 gebildet.
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Im
Rahmen der Zuführung
von Füllgut 48 in den
Druckbehälter 49 wird
zunächst
Füllgut 48 bei geschlossener
Auslassöffnung 53 und
zurückgezogenem
Kolben 54 in die Kolbenkammer 51 eingeleitet.
Daraufhin wird das sich in der Kolbenkammer 51 befindliche
Füllgut 48 mittels
des Kolbens 54 auf einen definierten Druck vorgepresst.
Bei Erreichen des definierten Drucks öffnet der Schieber 55 von
der der Kolbenkammer 51 zu dem Druckbehälter 49 und der Kolben 51 presst
das verdichtete Füllgut 48 in
den Druckbehälter 49.
Anschließend
schließt
der Schieber 55 die Einlassöffnung des Druckbehälters 49 der Vorrichtung 47 und
damit die Auslassöffnung 53 der Kammer 51 der
Kolben-Presseinrichtung 50.
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Mit
Einpressen des vorgepressten Füllguts
in den Druckbehälter 49 erhöht sich
vorliegend simultan der Druck im Inneren des Druckbehälters 49.
Vorliegend wird diese Druckerhöhung
dazu genutzt, eine Kammer 57 zur Entnahme (Auslasskammer/Schleusenkammer)
von Reaktionsprodukten des im Druckbehälter 49 erfindungsgemäß umgewandelten
Füllguts
mit Reaktionsprodukten des Füllguts
zu füllen.
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Die
Kammer 57 weist vorliegend eine steuerbare Einlassöffnung 58 und
eine steuerbare Auslassöffnung 59 auf.
Vorliegend wird dabei die steuerbare Auslassöffnung des Druckbehälters 49 von
der steuerbaren Einlassöffnung 58 der Kammer 57 gebildet. Die
Steuerbarkeit der Einlassöffnung 58 der
Schleusenkammer 57 wird vorliegend mit einem Schieber 60 realisiert,
welcher über
ein Stellorgan beziehungsweise einen Antrieb 61 steuerbar
ist. Die Steuerbarkeit der Auslassöffnung 59 der Kammer 57 wird
vorliegend mit einem Schieber 62 realisiert, welcher über ein
Stellorgan beziehungsweise einen Antrieb 63 steuerbar ist.
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Zur
Befüllung
der Kammer 57 öffnet
der Schieber 60 die Kammer 57. Sich vor dem Schieber 60 befindliches
Reaktionsprodukt des Füllguts,
vorliegend ein Wasser-Kohlegemisch, wird dann aus dem Druckbehälter 49 in
die geöffnete
Kammer 57 gepresst. Mit Beendigung dieses Einpressvorganges schließt auch
der Schieber 60 die Einlassöffnung 58 der Schleusenkammer 57 druckdicht
gegenüber
dem Druckbehälter 49 ab.
Das sich in der Schleusenkammer 57 befindende Reaktionsprodukt
kann dann über den
Schieber 62 der Schleusenkammer 57 entnommen werden,
bei Bedarf mitunter unter Nutzung eines steuerbaren Druckausgleichbehälters 64.
In 8 ist die Entnahme symbolisch durch den mit dem
Bezugszeichen 65 gekennzeichneten Pfeil dargestellt.
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Bei
dem in 8 dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Druckbehälter 49 durch
gerade Rohrleitung 49 ausgebildet, welche durch einen weiteren, vorliegend
ebenfalls als gerade Rohleitung ausgebildeten Behälter 66 geführt. Der
Raum zwischen der Rohrleitung 49 des Druckbehälters 49 und
der Rohrleitung 66 des Behälters ist vorliegend mit einem Bio-/Thermoöl als Wärmeübertragungsmedium,
gefüllt,
welches zur Beheizung des Druckbehälters 49 vorteilhafterweise
unter Druck in einem Kreislauf geführt und bei Bedarf erwärmt beziehungsweise
erhitzt wird.
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Das
in 9 dargestellte Ausführungsbeispiel unterscheidet
sich von dem in 8 dargestellten Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 47 zur
hydrothermalen Karbonisierung von Biomasse in einem kontinuierlichen
Betrieb durch die Ausgestaltung des Druckbehälters 49' und dem Behälter 66' durch den der
Druckbehälter
durchgeführt
ist. Der Druckbehälter 49' der Vorrichtung 47 gemäß 9 ist
dabei durch eine gebogene Rohrleitung 49' ausgebildet. Die Anordnung der
Biegungen der Rohrleitung 49' ist
dabei vorteilhafterweise so ausgestaltet, dass die leichtere Biomasse/Kohle
immer entgegen dem Auftrieb durch die Rohrleitung 49' transportiert
wird. Mitunter sind dazu in der Rohleitung 49' Blenden als
Rückfluss-
und/oder Auftriebssperren 68 angeordnet (in 9 symbolisch
dargestellt).
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Das
in 10 dargestellte Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 47 zur hydrothermalen
Karbonisierung von Biomasse in einem kontinuierlichen Betrieb entspricht
im Aufbau und der Funktionsweise im wesentlichen dem in 8 dargestellten
und vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel. Der Transport
der Biomasse durch den Druckbehälter 49 hängt unter
anderem auch von der Konsistenz und/oder der Zusammensetzung der
in den Druckbehälter 49 einzufüllenden Biomasse
ab. Um die Vorrichtung 47 weitestgehend unabhängig von
der Konsistenz und/oder der Zusammensetzung der in den Druckbehälter 49 einzufüllenden
Biomasse betreiben zu können
ist in der den Druckbehälter
ausbildenden Rohrleitung 49 eine Fördereinrichtung 69,
vorliegend eine eine Schneckenwendel 69 aufweisende Förderschnecke
mit einem externen Langsamläufer-Motor
als Antrieb integriert. Das Füllgut
aus Biomasse, Wasser und Katalysator wird durch Drehung der Schneckenwendel
im Druckbehälter
zur Auslassöffnung 58 des
Druckbehälters 49 transportiert.
Die Drehgeschwindigkeit der Förderschnecke
ist steuerbar und darüber
auch der Prozessverlauf der erfindungsgemäßen Umwandlung. Die Schneckenwendel
ist vorliegend im wesentlichen bündig
an den Innenquerschnitt der Rohrleitung 49 des Druckbehälters 49 angepasst.
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Das
in 11 dargestellte Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 47 zur hydrothermalen
Karbonisierung von Biomasse in einem kontinuierlichen Betrieb entspricht
im Aufbau und der Funktionsweise im wesentlichen dem in 8 dargestellten
und vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel und unterscheidet
sich von dem in 10 dargestellten Ausführungsbeispiel
durch die eingesetzte Fördereinrichtung 69' zur Unterstützung des
Transports der Biomasse durch den Druckbehälter 49. Bei dem in 11 dargestellten
Ausführungsbeispiel
ist die Fördereinrichtung 69' durch eine steuerbare
Pumpe ausgebildet, welche den Druckgradienten zwischen Einlassöffnung und
Auslassöffnung
des Druckbehälters
geregelt steuert, insbesondere unter Berücksichtigung der für den Umwandlungsprozess
einzuhaltenden Druckverhältnisse.
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Bei
dem in 12 in einer schematischen Seitenansicht
dargestellten Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Druckbehälters einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur hydrothermalen Karbonisierung von Biomasse in einem kontinuierlichen Betrieb
ist die den Druckbehälter
bildende Rohrleitung als ein in einem Großrohr 70 angeordnetes Rohrpaket
aus vorliegend insgesamt sieben einzelnen Rohren 71 angeordnet
beziehungsweise eingelassen. Das Großrohr 70 dient dabei
gleichzeitig als Behälter
für das
Wärmeübertragungsmedium.
Durch diesen konstruktiven Aufbau kann die erfindungsgenmäße Vorrichtung
vorteilhafterweise transportabel ausgeführt werden.
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13 zeigt
in einer schematischen Seitenansicht einen weiteren Druckbehälter 73 einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur hydrothermalen Karbonisierung von Biomasse, vorliegend insbesondere mit
erfindungsgemäßer Disorganisation
der Biomasse. Der Druckbehälter 73 ist
im wesentlichen aus einem Reaktorrohr welches an dem in 13 links
gelegenen Ende mit einem einen Klöpperboden 77 geschlossen
und an dem rechts gelegenen Ende mit einem Anschlussflansch 74 versehen
ist. Das Reaktorrohr des Druckbehälters 73 ist vorliegend
ein spiralgeschweißtes
Rohr DN600 mit einer Länge
L von etwa 6,00 m und einem Durchmesser D von etwa 0,60 m. Über die
Länge des
Druckbehälters 73 verteilt
und beabstandet voneinander sind Anschlussstutzen 75 mit
einem Durchmesser von etwa 1,25 Zoll, insbesondere zur Zuführung von
Stoffen beziehungsweise Entnahme von Zwischenproduktstoffen vorgesehen.
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In
dem Druckbehälter 73 erfolgt
der erfindungsgemäße hydrothermale
Karbonisierungsprozess vorteilhafterweise mit Disorganisation der
Biomasse bei einer Betriebstemperatur von etwa 250 Grad Celsius,
einem Betriebsdruck von etwa 25 bar und mit einem pH Wert von 4,5.
Der maximale Betriebsdruck des Druckbehälters 73 wird vorliegend durch
eine Berstscheibe 76 im Bereich des Anschlussflansches 74 begrenzt,
vorliegend auf etwa 28 bar.
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Bei
dem in 14a und 14b dargestellten
Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur hydrothermalen Karbonisierung von Biomasse ist der Druckbehälter 78 im
wesentlichen von einer Rohrleitung gebildete. Der Druckbehälter 78 weist
einen Anschluss 79 mit einem Flansch 80 auf. Über seine
Länge verteilt
und beabstandet voneinander weist der Druckbehälter 78 Anschlussstutzen 81 mit
einem Durchmesser von etwa 1,25 Zoll und weiter weist der Druckbehälter 78 im
Bereich des in 14a links gelegenen Endes seines
Bodens Anschlussmuffen 82 mit einem Durchmesser von etwa
0,75 Zoll auf. Die Anschlussstutzen 81 und Anschlussmuffen 82 dienen
vorliegend insbesondere einer Zuführung von Stoffen beziehungsweise
einer Entnahme von Zwischenproduktstoffen. Wie weiter in 14a dargestellt, weist der Behälter 80 eine innenliegende
Lagerschale 83 für
eine Rührwerkswelle auf,
welche insbesondere im Zusammenhang mit einer entsprechenden Disorganisationseinrichtung
einer erfindungsgemäßen Disorganisation
der Biomasse dient.
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Das
in 15 dargestellte Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur hydrothermalen Karbonisierung von Biomasse entspricht im wesentlichen
dem in 14a und 14b dargestellten
Ausführungsbeispiel,
wobei vorliegend jedoch der Druckbehälter 78' von einer Rohrleitung mit einem
Doppelmantel zur Beheizung, insbesondere mit Thermoöl, ausgebildet
ist. An dem in 15 rechts gelegenen Ende ist
der Druckbehälter 78' über einen
Sonderflansch 84 entweder mittels eines Blindflansch verschließbar, so
das ein Druckbehälter
für eine
batchorientierte hydrothermalen Karbonisierung von Biomasse gegeben
ist, oder aber mit einem Anschlussflansch als Durchgangsrohrleitung
einrichtbar und nutzbar.
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16a und 16b zeigen
ein Ausführungsbeispiel
einer Ausgestaltung eines Blindflansches für einen Sonderflansch 84 eines
erfindungsgemäßen Druckbehälters gemäß dem Druckbehälter 78' nach 15.
Der Sonderflansch 84 weist dabei auf der der Rohrleitung
des Druckbehälters 78' zugewandten,
in 16a links gelegenen Seite einen Gitterkorb 85 auf,
der vorteilhafterweise über
den Korb einer in der Rohrleitung angeordneten Förderschneckeneinrichtung greift,
welche auf der gegenüberliegenden
Seite in der Lagerschale 83 drehbar gelagert ist. Der Gitterkorb 85 weist
vorliegend eine Maschenweite von maximal 5 mm auf. Auf der dem Gitterkorb 85 gegenüberliegenden
Seite des Sonderflansches 84 sind vorliegend drei mit Blindflanschen 86, 87 und 88 verschlossene
Anschlussstutzen vorgesehen. Weiter weist der Sonderflansch 84 vorliegend
vier Anschlussmuffen 89 mit einem Durchmesser von etwa
0,75 Zoll auf.
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17 zeigt
in einer schematischen Prinzipdarstellung ein weiteres Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 90 zur
hydrothermalen Karbonisierung von Biomasse. Dabei sind vorliegend
vier einzelne, den Druckbehälter
bildende Rohrleitungen 91 in einem Containerbehälter 92 angeordnet.
Die Rohrleitungen weisen dabei vorliegend Anschluss beziehungsweise
Blindflansche 93 auf, je nach Bedarf und Ausgestaltung
der Prozessführung. Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
ist so vorteilhafterweise modulartig aufbaubar. Unterstützt wird
diese Modularität
bei Verwendung eines separaten Wärmeerzeugermoduls 94,
welche zum Beheizen des Druckbehälters
insbesondere auch mit Abwärme,
genutzt wird.
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18a und 18b zeigen
ein Ausführungsbeispiel
für eine
an der Wandung der Rohrleitung eines erfindungsgemäßen Druckbehälters anliegende
Schneckenwendel 95 als Fördereinrichtung, welche vorliegend
auf einer Hohlwelle 96 angeordnet ist, welche in dem Druckbehälter drehbar
auf beziehungsweise in einer Lagerschale 83 angeordnet
ist.
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In
den 19a bis 19d ist
ein weiteres Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 97 zur
hydrothermalen Karbonisierung von Biomasse dargestellt. Die Vorrichtung 97 weist
einen aus einer gebogenen Rohleitung mit mehreren Windungen gebildeten
Druckbehälter 98 mit
einem steuerbaren Einlass 99 und einem steuerbaren Auslass 100 auf.
Der Druckbehälter 98 ist
mit seinen Windungen durch einen Außenbehälter 101 geführt, welcher mit
einem Wärmeübertragungsmedium,
vorliegend einem Thermoöl,
gefüllt
ist. Das Thermoöl
wird dabei in einem Kreislauf durch den Behälter 101 geführt, wozu
dieser eine steuerbare Einlassöffnung 102 und eine
steuerbare Auslassöffnung 103 aufweist.
Der Behälter 101 der
Vorrichtung 97 ist dabei vorliegend als Doppelwandzylinder
ausgebildet, in den der Druckbehälter
eingesetzt beziehungsweise eingelassen ist (vgl. insbesondere 19b und 19c).
Die Vorrichtung ist aufgrund ihrer Ausgestaltung insgesamt sehr
kompakt und damit auch transportabel ausbildbar. Vorliegend weist
der Behälter 101 einen Außendurchmesser
von etwa 0,90 m, einen Innendurchmesser von etwa 0,80 m und eine
Höhe von etwa
2,00 m auf.
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Vorteilhafterweise
ermöglichen
die vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele der Erfindung
einzeln und/oder in Kombination miteinander eine kontinuierliche
hydrothermale Karbonisierung von Biomasse mit einer kontinuierlichen
und/oder batchorientierten Aufspaltung von Zellulose in Zuckermoleküle mittels
eines als Reaktor dienenden Druckbehälters zur Erzeugung von Kohle, Öl und/oder
Polymeren aus Biomasse.
-
Besonders
bevorzugt erfolgt vor und/oder während
des im Druckbehälter
ablaufenden Umwandlungsprozesses eine Disorganisation der pflanzlichen
Strukturen.
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In
einer ersten Ausführungsvariante
erfolgt die Disorganisation mittels Ultraschall in einem Rohr. Dabei
wird die Biomasse aus einem Vorratsbehälter mit Hilfe einer Schnecken-
oder Kolbenmembranpumpe in ein senkrecht stehendes Rohr gefördert. In diesem
Rohr befindet sich ein Ultraschallsender, gegen den die Biomasse
gefördert
wird. Der Disorganisationsgrad hängt
von der Fördergeschwindigkeit, der
Leistung des Ultraschallsenders und des Förderdruckes ab. Das disorganisierte
Material umströmt den
Ultraschallerreger und wird durch den Förderdruck des nachfolgenden
Materials weiter transportiert. Bei diesem Schritt erfolgt eine
erste Erwärmung der
Biomasse.
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Das
dementsprechend vor-beziehungsweise aufbereitete Material wird durch
ein Rohr einem Mikrowellendurchflussreaktor zugeführt, der
das Material im Durchfluss auf etwa 150 Grad Celsius bis etwa 180
Grad Celsius erhitzt. Die Heizphase dauert etwa drei Minuten bis
etwa zehn Minuten. Die Materialförderung
erfolgt durch den Pumpendruck der oben zur Vordisorganisation mittels
Ultraschall genutzten Schnecken- oder Kolbenmembranpumpe sowie einer
Hochdruckpumpe vor dem Mikrowellendurchflussreaktor. Der Mikrowellendurchflussreaktor
besteht vorliegend aus einem nicht polaren Material und befindet
sich in einem durch Mikrowellen bestrahltem Raum. Die Erhitzung
kann alternativ und/oder ergänzend
auch durch eine Mikrowelleneinleitung über Hohlleiter in ein metallisches
Rohr erfolgen. Das so entsprechend erhitzte Material wird über ein
Proportionalventil, welches den Druck innerhalb des Reaktionsraumes
steuert, in einen Entspannungsbehälter geführt. Der Druck innerhalb des
Reaktionsraumes kann zusätzlich
durch Pumpendruck oder Gasdruck über
die der Temperatur entsprechenden Dampfdruckkurvenwerte eingestellt
und/oder gesteuert werden.
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Das
so mittels Mikrowellenbestrahlung weiter disorganisierte, vorbereitete
Material entspannt dann in einem Behälter unter Atmosphärendruck. Durch
diese Entspannung werden die vorgeschädigten Zellstrukturen und komplexen
Moleküle
wie die der Zellulose weiter zerlegt.
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Die
erfolgenden Disorganisationen der Biomasse bewirken einzeln und/oder
in Kombination miteinander vorteilhafterweise eine Beschleunigung des
Umwandlungsprozesses der hydrothermalen Karbonisierung.
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Weiter
wird das Material in einem Mikrowellenreaktor mit einem als Wendel
geformten Reaktionsraum (vgl. 19d)
auf eine Temperatur zwischen etwa 180 Grad Celsius und etwa 250
Grad Celsius aufgeheizt. Die Reaktion (Umwandlungsprozess) erfolgt
im Durchfluss und über
einen Zeitraum von etwa drei Minuten bis etwa 20 Minuten. Dabei wird
den Zuckermolekülen
das Wasser entzogen. Die Reaktion findet bei Drücken von etwa 15 bar bis etwa 30
bar statt. Hierbei können
dem Reaktionsgemisch weitere Reaktionspartner und Katalysatoren
zugeführt
werden. Die Zuführung
von Wasserstoff H und Kohlenmonoxid CO führt zur Bildung komplexer organischer
Strukturen, wie Polymeren. Die auf diesem Weg entstehende Suspension
und Lösung
von Monomeren und/oder Polymeren in Wasser wird zur Bildung neuer
Organisationsstrukturen/Molekülstrukturen
in ein ebenfalls beheiztes Rohr weitergeleitet. Die Reaktionsdauer
beträgt
je nach gewünschtem
Endprodukt bis zu vier Stunden. Der Einsatz von Ultraschallwellen
während
der Reaktion unter Mirowellenbestrahlung in den ersten 20 Minuten
führt zur
Herstellung von reinem Kohlenstoff.
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Die
in den Figuren der Zeichnung dargestellten und im Zusammenhang mit
diesen beschriebenen Ausführungsbeispiele
der Erfindung dienen lediglich der Erläuterung der Erfindung und sind
für diese
nicht beschränkend.
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- 1
- Füllgut (Biomasse,
Wasser und/oder Katalysator)
- 2
- Druckbehälter (Startbehälter)
- 3
- Absperrorgan
- 4
- Druckbehälter (Folgebehälter 1)
- 5
- Absperrorgan
- 6
- Druckbehälter (Folgebehälter 2)
- 7
- Absperrorgan
- 8
- Druckbehälter (Folgebehälter n)
- 9
- Absperrorgan
- 10
- Reaktionsprodukt
(Kohleschlamm)
- 11
- Pumpe
- 12
- Füllgut (Biomasse,
Wasser und/oder Katalysator)
- 13
- Druckbehälter/Rohrleitung
(gerade)
- 13'
- Druckbehälter/Rohrleitung
(gebogen)
- 14
- Absperrorgan
(Einlassöffnung)
- 15
- Absperrorgan
(Auslassöffnung)
- 16
- Reaktionsprodukt
(Kohleschlamm)
- 17
- Vorrichtung
zur hydrothermalen Karbonisierung von Biomasse
- 18
- Druckbehälter/Rohrleitung
(inneres Rohr)
- 19
- Behälter/Rohrleileitung
(äußeres Rohr)
- 20
- Flansch
- 21
- Flansch
- 22
- Kompensator
- 23
- Stabilisierung/Stabilisierungsrippe
- 24
- Stütz-/Aufstelllager
- 25
- Wärmedämmung
- 26
- Vorrichtung
zur hydrothermalen Karbonisierung von Biomasse
- 27
- Flansch
- 28
- Flansch
- 29
- Druckbehälter/Rohrleitung
- 30
- Behälter
- 31
- Wärmeübertragungsmedium/Bio-/Thermoöl
- 32
- Schleusenkammer
- 33
- Schieber
- 34
- Stellorgan/Antrieb
(Schieber (33))
- 35
- Schieber
- 36
- Stellorgan/Antrieb
(Schieber (35))
- 37
- Nachfülllager/Trichter
- 38
- Füllgut (Biomasse,
Wasser und/oder Katalysator)
- 38'
- Füllgut (Biomasse,
Wasser und/oder Katalysator) in Schleusenkammer (32))
- 39
- Druckausgleich/Druckausgleichleitung
- 40
- Druckerhöhung/Pumpe
- 41
- Excenterschneckenpumpe 41 mit
integrierter Druckregelung (42)
- 42
- Druckregelung
(Excenterschneckenpumpe (41))
- 43
- Druckbehälter/Rohrleitung
- 44
- Regelkreis
- 45
- Regelorgan
- 46
- Reaktionsprodukt
(in Wasser gelöste
Kohle in feinverteilter, kugelförmiger
Form)
- 47
- Vorrichtung
zur hydrothermalen Karbonisierung von Biomasse
- 48
- Füllgut (Biomasse,
Wasser und/oder Katalysator)
- 49
- Druckbehälter/Rohrleitung
- 49'
- Druckbehälter/Rohrleitung
- 50
- Kolben-Presseinrichtung
- 51
- Kammer/Kolbenkammer
- 52
- Einlassöffnung (Kammer
(51))
- 53
- Auslassöffnung (Kammer
(51))
- 54
- Kolben
- 55
- Schieber
- 56
- Stellorgan/Antrieb
(Schieber (55))
- 57
- Kammer/Schleusenkammer
- 58
- Einlassöffnung (Kammer
(57))
- 59
- Auslassöffnung (Kammer
(57))
- 60
- Schieber
- 61
- Stellorgan/Antrieb
(Schieber (60))
- 62
- Schieber
- 63
- Stellorgan/Antrieb
(Schieber (62))
- 64
- steuerbarer
Druckausgleichbehälter
- 65
- Entnahme
Reaktionsprodukt
- 66
- Behälter/Rohrleitung
- 66'
- Behälter
- 67
- Wärmeübertragungsmedium/Bio-/Thermoöl
- 68
- Rückfluss-
und/oder Auftriebssperre
- 69
- Fördereinrichtung/Förderschnecke/Schneckenwendel
- 69'
- Fördereinrichtung/Pumpe
- 70
- Großrohr
- 71
- Rohr/Rohrpaket
- 72
- Wärmeübertragungsmedium/Bio-Thermoöl
- 73
- Vorrichtung
zur hydrothermalen Karbonisierung von Biomasse
- 74
- Flansch
- 75
- Anschlussstutzen
- 76
- Berstscheibe
- 77
- Klöpperboden
- 78
- Vorrichtung
zur hydrothermalen Karbonisierung von Biomasse
- 78'
- Vorrichtung
zur hydrothermalen Karbonisierung von Biomasse
- 79
- Druckbehälter/Rohrleitung
- 80
- Flansch
- 81
- Anschlussstutzen
- 82
- Anschlussmuffe
- 83
- Lagerschale
- 84
- Sonderflansch
- 85
- Gitterkorb
- 86
- Anschlussstutzen
- 87
- Anschlussstutzen
- 88
- Anschlussstutzen
- 89
- Anschlussmuffe
- 90
- Vorrichtung
zur hydrothermalen Karbonisierung von Biomasse
- 91
- Druckbehälter/Rohrleitung
- 92
- Behälter/Containerbehälter
- 93
- Flansch
- 94
- Wärmeerzeugermodul
- 95
- Förderschnecke/Schneckenwendel
- 96
- Hohlwelle
- 97
- Vorrichtung
zur hydrothermalen Karbonisierung von Biomasse
- 98
- Druckbehälter/Rohrleitung
- 99
- Einlassöffnung (Druckbehälter (98))
- 100
- Auslassöffnung (Druckbehälter (98))
- 101
- Behälter/Containerbehälter
- 102
- Einlassöffnung (Containerbehälter (101))
- 103
- Auslassöffnung (Containerbehälter (101))