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DE102007063992B4 - Transportvorrichtung für Ladungsträger und Verfahren zu deren Steuerung - Google Patents

Transportvorrichtung für Ladungsträger und Verfahren zu deren Steuerung Download PDF

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DE102007063992B4
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transport
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Manuel Weber
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Universitaet Stuttgart
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Universitaet Stuttgart
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Abstract

Transportvorrichtung (1, 1') für einen eine Last aufnehmenden Ladungsträger, mit einer Einrichtung zum ferngesteuerten Betrieb, Antriebseinheiten zum Lenken, Fahren und Anheben des Ladungsträgers, einem Steuergerät und einer Stromversorgung sowie einem Trägerteil (2) zur Aufnahme des Ladungsträgers, wobei Antriebseinheiten, Steuergerät und Stromversorgung innerhalb eines Raumbereichs des Trägerteils (2) angeordnet sind, wobei das Trägerteil (2) als im Querschnitt U-förmig ausgebildet ausgestaltet ist und in dem gebildeten Raum die einzelnen Funktionselemente untergebracht sind, wobei die Transportvorrichtung (1, 1') zumindest zwei voneinander beabstandete, an ihren Aufnahmepunkten gegenüber dem Trägerteil (2) verdrehbare Achsen (4, 5) mit jeweils zumindest zwei separat und unabhängig voneinander von jeweils einer elektrischen Antriebseinheit (10, 11, 12, 13) angetriebenen Rädern (6, 7, 8, 9) aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine ferngesteuerte Transportvorrichtung für Ladungsträger und ein Verfahren zur Steuerung einer derartigen Vorrichtung.
  • Aus dem Stand der Technik sind nicht ferngesteuerte Hubwagen bekannt, die eine Lastgabel aufweisen, die in die Palette eingefahren und angehoben wird. Mittels einer Deichsel wird der Hubwagen gelenkt und von Hand oder fremdkraftbetätigt fortbewegt.
  • Wie beispielsweise in der DE 25 27 529 C2 angegeben werden derartige Vorrichtungen ferngesteuert betrieben.
  • Die FR 2 071 104 A7 beschreibt einen Wagen, dessen Plattform in der Höhe bewegbar ist, wobei sich der Wagen auf einer Schiene bewegt. Auf der Plattform können Lasten abgeladen und dann transportiert werden.
  • Die DE 29 31 241 A1 beschreibt zum Handling palettierter Lasten zwei auf Schienen verfahrbare Wagen, die ausreichend kompakt gebaut sind, um unter die Palette gefahren und dann zum Weitertransport angehoben zu werden. Jeder Wagen hat einen Rahmen, der auf Rollen montiert ist, um entlang der Schienen zu fahren. Diese weist eine Antriebseinheit mit Elektromotor und Riementriebe für die Rollen sowie eine Kette auf, die ein Ritzel für das Hubwerk antreibt. An dem Ritzel ist eine Gewindespindel für eine Mutter befestigt, die als Mutter und Schraubenantrieb für einen Schwenkarm dient, der an einem Aktuator befestigt ist, der einen anderen Arm schwenkt, um ihn anzuheben tragendes Teil. In Hubstellung wird der Schlitten durch ein Magnetsystem arretiert.
  • Die JP 2000 - 142 452 A beschreibt ein sich in alle Richtungen bewegendes Fahrzeug.
  • Dieses ist mit Aufhängungsmechanismen versehen, in denen mehrere Antriebseinheiten mit einem Antriebsrad installiert sind, weist Lenkwellen, deren eines Ende an den Aufhängungsmechanismen befestigt ist, und einen Fahrzeughauptkörper auf. Die Antriebsräder können drehbar auf einer unebenen Lauffläche bewegt werden.
  • Es ergibt sich daher die Aufgabe, eine ferngesteuerte Transportvorrichtung vorzuschlagen, die einfacher im Aufbau und einen geringeren Platzbedarf benötigt.
  • Die Aufgabe wird durch eine Transportvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruch 1 gelöst. Beispielsweise durch eine Transportvorrichtung für einen eine Last aufnehmenden Ladungsträger mit einer Einrichtung zum ferngesteuerten Betrieb, einem elektrischen Antrieb zum Lenken, Fahren und Anheben des Ladungsträgers, einem Steuergerät und einer Stromversorgung sowie einem Trägerteil zur Aufnahme des Ladungsträgers gelöst, wobei Antrieb, Steuergerät und Stromversorgung innerhalb eines Raumbereichs des Trägerteils angeordnet sind und das Trägerteil den Ladungsträger vollständig unterfährt. Es ist dabei vorgesehen, das Trägerteil als im Querschnitt U-förmig ausgebildet auszugestalten und in den sich bildenden Raum die einzelnen Funktionselemente unterzubringen. Auf diese Weise kann eine Trägervorrichtung im Sinne einer Lastgabel eines Hubwagens eingesetzt werden, die vollständig in das Lichtraumprofil eines Ladungsträgers wie beispielsweise einer Palette eingefahren und dort auch zu Lagerzwecken ohne weiteren Raumbedarf untergebracht werden kann. Auf diese Weise kann die Transportvorrichtung bei räumlich beengten Verhältnissen beispielsweise in Lastkraftwagen in vorteilhafter Weise eingesetzt werden. Zum Transport einzelner Lasteinheiten ohne Palettierung kann es vorteilhaft sein eine Transportvorrichtung einzusetzen, die entsprechend ihrer Ausmaße an die Größe der Lasteinheiten angepasst sein können. Zum Transport von Paletten wird die Transportvorrichtung bevorzugt paarweise eingesetzt, wobei eine entsprechende Steuerung der beiden Transportvorrichtungen und deren Fernsteuerung koordiniert erfolgen kann, indem die beiden Transportvorrichtungen zumindest beim Transport des Ladungsträgers parallel und in einem festen Abstand voneinander als ein Teil gesteuert werden, während beim Rangieren ohne Ladung im Sinne einfacherer und schnellerer Manöver jede Transportvorrichtung für sich gesteuert werden kann.
  • Die Transportvorrichtung weist vorzugsweise zwei voneinander beabstandete Achsen mit jeweils vorzugsweise zwei separat von einer elektrischen Antriebseinheit angetriebenen Rädern auf. Je nach Länge der Transportvorrichtung und der von dieser aufzunehmenden Last können mehrere Achsen und mehrere Räder auf einer Achse vorgesehen werden. In vorteilhafter Weise ist vorgesehen, dass jedes Rad jeweils von einer Antriebseinheit angetrieben wird. Zwischen Rad und Antriebseinheit kann ein Getriebe zur Unter- oder Übersetzung vorgesehen sein. Die Übertragung der von den Antriebseinheiten auf die Räder übertragenen Kraft erfolgt bevorzugt formschlüssig, kann jedoch auch reibschlüssig erfolgen. Jede einzelne Antriebseinheit wird gemäß einer gewünschten Betriebsart von einer zentralen Steuereinheit, die auch eine Empfangs- und Sendefunktion für die Fernsteuerung der Transportvorrichtung beinhalten kann, separat angesteuert.
  • Das Trägerteil wird bevorzugt von den für den Antrieb der Räder vorgesehenen Antriebseinheiten angehoben und abgesenkt. Hierzu ist zwischen dem Trägerteil und jeweils einer Achse ein Getriebe, beispielsweise im einfachsten Fall eine Gewindestange oder Spindel, die in einer im Trägerteil fixierten Mutter verdreht wird oder eine Teleskopspindel, die eine höhere Übersetzung gewährleistet, vorgesehen. Um nicht bei jedem Lenkvorgang, der ebenfalls eine Verdrehung der Achse gegenüber dem Trägerteil vorsieht, einen Hub des Trägerteils zu bewirken, kann in dem Getriebe ein Freiwinkel, beispielsweise ±90°, vorgesehen werden, bei dem kein Hub und lediglich eine Lenkung durch Verdrehen der Achse gegenüber dem Trägerteil stattfindet und ein Hub einsetzt, wenn die Achse über diesen Winkel hinaus bis zu einer mehrmaligen Rotation um den Aufnahmepunkt im Trägerteil verdreht wird.
  • Mittels der Transportvorrichtungen, insbesondere bei einer Verwendung als aus zwei Elementen zusammen wirkenden Hebe- und Transportvorrichtung für Paletten ist eine völlig geänderte Art des Manövrierens gegenüber Hubwagen möglich. So kann beispielsweise seitlich in eine Palette eingefahren und dann die Palette nach dem Anheben senkrecht zur Einfahrrichtung transportiert werden, eine Palette kann um ihre Hochachse auf der Stelle gedreht werden, Transportvorrichtungen können durch eine flächige Palettenansammlung bei entsprechender Ausrichtung der Lichtraumprofile durchfahren.
  • Zur Anpassung eines Trägerteils an die Länge der Ladungsträger kann es vorteilhaft sein, wenn das Trägerteil zumindest aus zwei gegeneinander verschiebbaren Teleskopteilen gebildet ist. Diese beiden Teile können jeweils eine Achse mit den anzutreibenden Rädern tragen und mittels entsprechend in den Teleskopteilen vorgesehenen Führungen oder Längsprofilen ineinander geschoben werden, wodurch die Transportvorrichtung verkürzt oder verlängert wird. Es kann vorteilhaft sein, wenn die eingestellte Positionierung der beiden Teleskopteile zueinander durch eine Rastierung oder dergleichen nach dem Verstellen fixiert wird.
  • Erfindungsgemäß wird die vorgeschlagene Transportvorrichtung ferngesteuert betrieben. Weiterhin ist zur Umsetzung der ferngesteuerten Befehle eine Steuerung der Funktionen der Transportvorrichtung nötig. Beispielsweise müssen die Antriebseinheiten zum Fahren, Lenken und Heben des Tragteils entsprechend gesteuert werden. Die Steuerung kann in wörtlichem Sinne als reine Ausgabe von Steuergrößen an die Antriebseinheiten und/oder als Regelung zu verstehen sein, wobei bei einer Regelung entsprechende Ist-Größen wie beispielsweise elektrische Signale der Antriebseinheiten und/oder Signale entsprechend zur Überwachung vorgesehene Sensoren in einer Regelschleife berücksichtigt werden. Weiterhin können zur Steuerung von außen empfangene Größen wie beispielsweise Abstandssignale, ein GPS-Signal und/oder dergleichen zur Orientierung der Transportvorrichtung im Raum, gegenüber Hindernissen, Ladungsträgern und/oder anderen Transporteinheiten ausgewertet werden. Es kann beispielsweise vorteilhaft sein, mehrere Trägervorrichtungen beziehungsweise mehrere Paare von Trägereinrichtungen dazu einzusetzen, mehrere Ladungsträger im Pulk hintereinander oder nebeneinander zu transportieren, um beispielsweise ein Fahrzeug zügig zu be- oder entladen, wobei die Ladungsträger in einem vorgegebenen Abstand voneinander ferngesteuert mittels Gruppenbefehlen, die den gesamten Pulk steuern, aufgenommen bewegt und wieder abgesetzt werden.
  • Die Steuerung der Fortbewegung kann in vorteilhafter Weise dadurch erfolgen, dass die Transportvorrichtung durch einen gleichsinnigen Antrieb aller Räder fortbewegt und durch unterschiedlichen Antrieb von Rädern mit unterschiedlicher Drehzahl und/oder Drehsinn gelenkt wird, wodurch sich die Achse gegenüber ihrem Aufnahmepunkt an dem Trägerteil verdreht. Eine Hubbewegung des Trägerteils kann in vorteilhafter Weise erzielt werden, indem bei entgegengesetztem Antrieb der Räder einer Achse die Achse drehangetrieben wird und nachfolgend das zwischen Achse und Trägerteil wirksame Spindelgetriebe angetrieben wird, wodurch an der entsprechenden Achse das Trägerteil angehoben wird. Bei gleichzeitiger Betätigung der Räder beider Achsen wird die Last nivelliert angehoben. Beispielsweise zum Ausgleich einer Neigung des Ladungsträgers an Steigungen kann vorgesehen sein, dass ein Hub an beiden Achsen unterschiedlich eingestellt wird.
  • Im Fall einer Verwendung eines Trägerteils mit zwei oder mehreren Teleskopteilen können diese gegeneinander zur Veränderung der Länge der Transportvorrichtung verschoben werden, wenn eine gegebenenfalls vorhandene Sperre zwischen den Teleskopteilen freigeschaltet wird, indem die Räder einer Achse im gleichen Drehsinn und die Räder der beiden Achsen in unterschiedlichen Drehsinn angetrieben werden.
  • Nachfolgend sind Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der 1 und 2 näher erläutert. Es zeigen:
    • 1 eine Ansicht von schräg oben auf ein Ausführungsbeispiel mit zwei paarweise angeordneten schematisch dargestellten Transportvorrichtungen und
    • 2 eine Ansicht von unten auf eine in der 1 dargestellten Transportvorrichtung.
  • 1 zeigt in schematischer Darstellung zwei identische Ausführungsformen zweier zueinander parallel im Abstand von Aufnahmeöffnungen eines Ladungsträgers, beispielsweise einer Palette, angeordneter Transportvorrichtungen 1, 1', die als eine Einheit zur Aufnahme des Ladungsträgers zusammenwirken. In weiteren Ausführungsbeispielen können die Transportvorrichtungen 1, 1' einzeln zur Aufnahme von Ladungen, beispielsweise Möbelstücken oder anderen Ladungen mit einer Freifläche zum Boden, in die die Transportvorrichtung 1, 1' eingefahren werden kann, eingesetzt werden. Die Transportvorrichtungen 1, 1' kommunizieren drahtlos einzeln oder miteinander als Paar koordiniert mit einer Leitstelle, die zentral die Steuerung einer oder mehrerer einzelner beziehungsweise zu Paaren zusammengefasster Einheiten von Transportvorrichtungen 1, 1' übernimmt. Jede einzelne Transportvorrichtung 1, 1' weist ein Trägerteil 2 auf, das im Querschnitt betrachtet vorzugsweise U-förmig ist und eine Länge im Bereich des zu transportierenden Ladungsträgers oder der Ladung aufweist. Variiert die Länge des Ladungsträgers oder wird ein rechteckiger Ladungsträger quer oder längs befördert, kann das Trägerteil 2 mehrteilig, vorzugsweise zweiteilig ausgestaltet sein, wobei die beiden das Trägerteil 2 bildenden Teleskopteile durch Ineinanderschieben in der Länge variiert werden können. Die Trägerteile 2 nehmen die übrigen Bauteile an ihrer Unterseite auf. Die beiden Achsen 4, 5 (siehe 2) für die Räder 6, 7, 8, 9 sind mittels Getrieben 3, 15, die eine Drehbewegung in einen Hub wandeln, beispielsweise Teleskopspindeln an den Trägerteilen 2 aufgenommen.
  • 2 zeigt die Transportvorrichtungen 1, 1' von unten, wobei die Beschreibung nur auf die Transportvorrichtung 1 gerichtet ist und auf die Transportvorrichtung 1' durch deren gleichen Aufbau übertragen werden kann. Das gezeigte Ausführungsbeispiel der Transportvorrichtung 1 wird von zwei jeweils an einem Getriebe 3, 15 wie Teleskopspindel gegenüber dem Trägerteil 2 verdrehbar aufgenommenen Achsen 4, 5, an denen jeweils zwei Räder 6, 7 beziehungsweise 8, 9 verdrehbar befestigt sind, getragen. Die Getriebe 3, 15 können einen Freiwinkel aufweisen, bei denen während einer Verdrehung kein Hub resultiert. Die Räder 6, 7, 8, 9 sind bezüglich ihrer Breite so dimensioniert, dass eine bei einer Drehung der Transportvorrichtung 1, 1' auf dem Boden entstehende Reibung toleriert werden kann. Soll die Reibung weiter vermindert werden, können die Räder zwei- oder mehrteilig ausgestaltet werden, wobei der äußere oder innere Teil angetrieben und die inneren beziehungsweise äußeren Teile nur Tragfunktion haben. Jedes einzelne Rad 6, 7, 8, 9 wird von einer Antriebseinheit 10, 11, 12, 13, beispielsweise einem Elektromotor angetrieben. Die Antriebseinheiten 10, 11, 12, 13 sind in dem gezeigten Ausführungsbeispiel jeweils vor und hinter den Achsen 4, 5 angeordnet und ein Getriebe zur Untersetzung der Drehzahl kann in den Antriebseinheiten 10, 11, 12, 13 integriert sein. Es versteht sich, dass die Antriebseinheiten mit den Achsen 4, 5 bei einer Verdrehung dieser rotieren, das, heißt, mit den Achsen 4, 5 fest verbunden oder an diesen aufgenommen sind. Der - nicht dargestellte - Antrieb zwischen Antriebseinheiten 10, 11, 12, 13 und den Rädern 6, 7, 8, 9 kann über ein Getriebe formschlüssig, beispielsweise mittels eines Zahnrad- oder Riemenantriebs oder dergleichen oder reibschlüssig über einen Reibradantrieb erfolgen. Die Antriebseinheiten 10, 11, 12, 13 werden von einer zwischen den Achsen 4, 5 vorgesehenen Steuer- und Versorgungseinheit 14 angesteuert beziehungsweise mit Energie, beispielsweise elektrischer Energie versorgt. Die Steuer- und Versorgungseinrichtung 14 setzt sich aus einer Steuereinheit, die drahtlos Befehle über eine Datenübertragungsleitung beispielsweise auf Funk-, Infrarot- oder Ultraschallbasis empfängt und mittels eines internen Rechners und einer implementierten Software in Steuersignale der Antriebseinheiten 10, 11, 12, 13 umsetzt, und einer Stromversorgungseinheit, die aus Batterien oder Akkumulatoren besteht und die elektrische Energie für die Antriebseinheiten und die Steuereinheit zur Verfügung stellt, zusammen. Notwenige Steuer- und Versorgungsleitungen zwischen den einzelnen elektrischen Komponenten sind nicht dargestellt.
  • Anhand des gezeigten Beispiels sollen die wichtigsten Manöver der Transportvorrichtung 1 näher erläutert werden:
  • Fahren
  • Zum Fahren werden alle Antriebseinheiten 10, 11, 12, 13 in gleichem Drehsinn bestromt und damit alle Räder 6, 7, 8, 9 in die entsprechende Fahrrichtung gleichsinnig angetrieben.
  • Lenken
  • Zum Lenken werden richtungsabhängig die an den gleichen Seiten der Achsen 4, 5 angeordneten Räder 7, 8 beziehungsweise 6, 9 schneller oder langsamer angetrieben als die auf der anderen Seite der Achsen 4, 5 angeordneten Räder 6, 9 beziehungsweise 7, 8. Auf diese Weise stellt sich ein Winkel zwischen den Achsen 4, 5 und dem Trägerteil 2 ein. Im Bereich eines Lenkwinkels von bevorzugt ±90° kann ein Freiwinkel in den Teleskopgetrieben 3, 15 vorgesehen sein, so dass eine Lenkung ohne Hub erfolgen kann. Weiterhin können die Achsen 4, 5 verdreht werden, wenn die Räder 6, 7 beziehungsweise 8, 9 einer Achse 4 beziehungsweise 5 im selben Drehsinn angetrieben werden. Damit können sowohl die Achsen 4, 5 als auch die Transportvorrichtungen 1, 1' einzeln oder paarweise um ihre Hochachse gedreht werden.
  • Heben
  • Durch gegenläufiges Verdrehen der an einer Achse 4, 5 angeordnetes Drehen der Räder 6, 7 beziehungsweise 8, 9 können die Achsen 4, 5 verdreht und damit das jeweils nachgeordnete Teleskopgetriebe 3, 15 angetrieben werden, wodurch sich je nach Drehrichtung der Antriebseinheiten 10, 11, 12, 13 und nach Überwinden des gegebenenfalls vorhandenen Freiwinkels ein Anheben oder Absenken des Trägerteils 2 ergibt.
  • Längenveränderung
  • Eine Längenveränderung ergibt sich bei einem zweiteiligen Trägerteil 2 bestehend aus zwei Teleskopteilen, bei dem jeweils ein Teleskopteil eine Achse 4, 5 trägt, indem die Räder 6, 7 der Achse 5 bezüglich ihres Drehsinns gleich aber gegenüber den Rädern 8, 9 der Achse 4, die ebenfalls gleichsinnig angetrieben werden, gegenläufig angetrieben werden. Laufen die Räder 6, 7, 8, 9 der beiden Achsen 4, 5 aufeinander zu, wird die Länge verkürzt, laufen sie auseinander wird die Länge des Trägerteils verlängert.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Transportvorrichtung
    1'
    Transportvorrichtung
    2
    Trägerteil
    3
    Getriebe
    4
    Achse
    5
    Achse
    6
    Rad
    7
    Rad
    8
    Rad
    9
    Rad
    10
    Antriebseinheit
    11
    Antriebseinheit
    12
    Antriebseinheit
    13
    Antriebseinheit
    14
    Steuer- und Stromversorgungseinheit
    15
    Getriebe

Claims (9)

  1. Transportvorrichtung (1, 1') für einen eine Last aufnehmenden Ladungsträger, mit einer Einrichtung zum ferngesteuerten Betrieb, Antriebseinheiten zum Lenken, Fahren und Anheben des Ladungsträgers, einem Steuergerät und einer Stromversorgung sowie einem Trägerteil (2) zur Aufnahme des Ladungsträgers, wobei Antriebseinheiten, Steuergerät und Stromversorgung innerhalb eines Raumbereichs des Trägerteils (2) angeordnet sind, wobei das Trägerteil (2) als im Querschnitt U-förmig ausgebildet ausgestaltet ist und in dem gebildeten Raum die einzelnen Funktionselemente untergebracht sind, wobei die Transportvorrichtung (1, 1') zumindest zwei voneinander beabstandete, an ihren Aufnahmepunkten gegenüber dem Trägerteil (2) verdrehbare Achsen (4, 5) mit jeweils zumindest zwei separat und unabhängig voneinander von jeweils einer elektrischen Antriebseinheit (10, 11, 12, 13) angetriebenen Rädern (6, 7, 8, 9) aufweist.
  2. Transportvorrichtung (1, 1') nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerteil (2) den Ladungsträger, insbesondere vollständig, unterfährt.
  3. Transportvorrichtung (1, 1') nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportvorrichtung (1, 1') zur Veränderung ihrer Länge ausgebildet ist.
  4. Transportvorrichtung (1, 1') nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerteil (2) zumindest aus zwei gegeneinander verschiebbaren Teleskopteilen gebildet ist.
  5. Transportvorrichtung (1, 1') nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportvorrichtung (1, 1') dazu geeignet ist, paarweise zum Transport eines Ladungsträgers eingesetzt zu werden.
  6. Verfahren zur Steuerung einer Transportvorrichtung (1, 1') nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportvorrichtung (1, 1') zwei voneinander beabstandete Achsen (4, 5) mit jeweils zwei Rädern (6, 7, 8, 9) aufweist und dass die Transportvorrichtung (1, 1') durch einen gleichsinnigen Antrieb aller Räder (6, 7, 8, 9) fortbewegt und durch unterschiedlichen Antrieb von Rädern (6, 7, 8, 9) einer Achse (4, 5) mit unterschiedlicher Drehzahl und/oder Drehsinn gelenkt wird.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass, insbesondere nach einer Freischaltung einer Sperre zwischen zwei Teleskopteilen, die Länge des Trägerteils (2) geändert wird, indem die Räder (6, 7, 8, 9) einer der Achsen (4, 5) bezüglich ihres Drehsinns gleich, aber gegenüber den Rädern (6, 7, 8, 9) der anderen der Achsen (4, 5), die ebenfalls gleichsinnig angetrieben werden, gegenläufig angetrieben werden.
  8. Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Transportvorrichtungen (1, 1') vorgesehen sind, wobei ein Steuern der beiden Transportvorrichtungen (1, 1') koordiniert erfolgt, in dem die beiden Transportvorrichtungen (1, 1') zumindest beim Transport des Ladungsträgers parallel und in einem festen Abstand voneinander als ein Teil gesteuert werden.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass beim Rangieren ohne Ladung im Sinne einfacher und schneller Manöver jede der Transportvorrichtungen (1, 1') für sich gesteuert wird.
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