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Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Steuerung eines automatischen Abschaltvorgangs und/oder eines automatischen Anschaltvorgangs einer Brennkraftmaschine in einem Kraftfahrzeug nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Um Kraftstoffverbrauch und Schadstoffemissionen zu reduzieren, werden derzeit Verfahren und Systeme entwickelt und zum Teil auch bereits eingesetzt, welche die Brennkraftmaschine eines Kraftfahrzeugs unter bestimmten Voraussetzungen bzw. bei Vorliegen vorgegebener Abschaltbedingungen automatisch abschalten und bei Vorliegen vorgegebener Anschaltbedingungen automatisch wieder anschalten. Derartige Verfahren und Systeme bzw. Start-Stopp-Einrichtungen sind vor allem für den Stadtverkehr zur Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs geeignet, da im Stadtverkehr das Fahrzeug oft an Ampeln oder aufgrund des Verkehrs zum Stehen kommt und der Betrieb der Brennkraftmaschine nicht erforderlich ist.
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So ist aus der
DE 101 61 343 A1 eine automatische Stopp- und Anlasssteuervorrichtung für einen Verbrennungsmotor bekannt, wobei die Steuervorrichtung entsprechende Maßnahmen zum Abschalten des Verbrennungsmotors vornimmt, wenn alle genannten Abschaltbedingungen erfüllt sind. Beispielsweise muss die Geschwindigkeit des Fahrzeugs unter einem vorgegebenen Grenzwert liegen, bei Handschaltgetrieben darf kein Gang eingelegt sein und bei Automatikgetriebe-Fahrzeugen muss die Gangschaltstellung des Getriebes in Neutralstellung liegen.
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Weiter offenbart die
DE 100 30 290 A1 ebenfalls ein Verfahren und ein System zum automatischen Abschalten und Wiederanlassen eines Verbrennungsmotors. Hierbei wird ein automatisches Abschalten verhindert, wenn der Ladezustand der Batterie des Fahrzeugs unterhalb einer vorgegebenen Sperrschwelle liegt. Als weitere Abschaltbedingungen werden noch überprüft, ob die Geschwindigkeit des Fahrzeugs unter einem vorgegebenen Grenzwert liegt, ob sich das Getriebe im Leerlauf befindet und ob sich das Gaspedal in Ruheposition befindet.
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Aus der
DE 102 11 461 C1 ist ein Verfahren zum automatischen Abschalten und Anschalten einer Brennkraftmaschine bekannt, bei der eine Vielzahl von Einflussgrößen bei der Auswertung von Abschaltbedingungen und/oder Anschaltbedingungen berücksichtigt werden. So ist ein automatisches Abschalten der Brennkraftmaschine möglich wenn gleichzeitig folgende Abschaltbedingungen erfüllt sind:
- - die Motorhaube muss geschlossen sein,
- - das Geschwindigkeit des Kraftfahrzeugs ist kleiner als eine vorgegebene Geschwindigkeitsschwelle oder gleich Null,
- - das Gaspedal ist nicht betätigt,
- - das Bremselement ist betätigt,
- - mindestens die Fahrertür ist geschlossen,
- - im Falle eines Automatikgetriebes steht der Wählhebel auf einer Fahrstellung,
- - die Temperatur der Abgasanlage hat ihren Betriebswert erreicht,
- - der Verbrennungsmotor hat seine Betriebstemperatur erreicht,
- - das Getriebe bzw. das Getriebeöl hat Betriebstemperatur erreicht und die Druckversorgung und damit die Schaltbarkeit des Getriebes sowie die Vermeidung einer Überhitzung im Getriebe ist auch bei ausgeschaltetem Motor sichergestellt,
- - von der Klimasteuerung einer Klimatisiereinrichtung liegt eine Freigabe vor
- - es liegt eine Freigabe durch eine Batterie- Kontrolleinrichtung vor,
- - eine gegebenenfalls vorgesehene Verzögerungszeit vor dem Aktivieren des automatischen Abschaltvorgangs ist abgelaufen und
- - ein Ein-Aus-Schalter zum manuellen Einschalten und Ausschalten der Start-Stopp-Einrichtung ist im Einschaltzustand.
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Neben diesen bereits bekannten Abschaltbedingungen müssen jedoch noch andere Einflussgrößen berücksichtigt werden, damit eine derartige Start-Stopp-Einrichtung vom Fahrer akzeptiert wird und keine unplausiblen Zustände auftreten.
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Aufgabe der Erfindung ist es somit, ein verbessertes Verfahren zur Steuerung eines automatischen Abschaltvorgangs und/oder Anschaltvorgangs einer Brennkraftmaschine mittels einer Start-Stopp-Einrichtung anzugeben.
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Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren nach Patentanspruch 1. Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
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Grundgedanke der Erfindung ist, dass neben den bekannten Einflussgrößen auf die Steuerung eines automatischen Abschalt- und/oder Anschaltvorgangs mittels einer Start-Stopp-Einrichtung noch eine Vielzahl weiterer Einflussgrößen berücksichtigt werden müssen, damit eine dem Kunden angebotene Start-Stopp-Einrichtung zum automatischen Abschalten und Anschalten der Brennkraftmaschine größtmögliche Akzeptanz findet und keine unplausiblen System- oder Fahrzeug-Zustände auftreten.
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Erfindungsgemäß sollte neben oder alternativ zu den bekannten Einflussgrößen für eine Auswertung von Abschaltbedingungen und/oder Anschaltbedingungen ein Aktivitätszustand einer Autohold-Funktion bei Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe berücksichtigt werden.
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Vorteilhafterweise wird diese beschriebene Einflussgröße derart ausgewertet, dass ein automatisches Anschalten der Brennkraftmaschine verhindert wird, wenn bei einer aktiven sog. „Autohold-Funktion“ das Bremspedal gelöst wird solange nicht das Gaspedal getreten wird. Die Anschaltbedingung besteht somit darin, dass ein automatischer Anschaltvorgang bei einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe und aktiver „Autohold-Funktion nur durchgeführt wird, wenn das Gaspedal soweit durchgetreten ist, dass die Gaspedalstellung aus ihrer Grundposition um mehr als einen vorgegebenen Gaspedalstellungsschwellwert abweicht.
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Die Aufnahme dieser Einflussgröße in die Auswertung eine Anschaltbedingung ist deshalb wichtig, da ansonsten die Brennkraftmaschine schon immer gestartet werden würde, wenn die sog. Autohold-Funktion noch eingreifen könnte (unter der Voraussetzung dass eine herkömmliche Anschaltbedingung bei Kraftfahrzeugen mit Automatikgetrieben das Lösen einer Bremse ist). Die Autohold-Funktion könnte damit im Verbund mit der Auto-Start-Stopp-Funktion nicht angewendet werden.
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Vorteilhafterweise sollte neben dieser Einflussgröße zumindest eine weitere der folgenden Einflussgrößen in die Auswertung von Abschaltbedingungen und/oder Anschaltbedingungen berücksichtigt werden:
- a) das Vorhandensein bzw. Nichtvorhandensein eines Fahreridentifikationsgebers und/oder eines Fahrzeugschlüssels, der ggf. als Funkfahrzeugschlüssel ausgestaltet sein kann,
- b) der Zustand, in dem sich ein im Fahrzeug vorhandenes Tankentlüftungssystem, vorzugsweise ein Aktivkohlefilter befindet,
- c) der aktuelle Tankfüllstand eines Kraftstofftanks,
- d) der Zustand, in dem sich ein im Fahrzeug vorhandener Dieselpartikelfilter befindet,
- e) ein Aktivitätszustand eines Werkstatt- und/oder Werk- und/oder Service- und/oder Fertigungsmodus,
- f) die aktuelle Umgebungstemperatur außerhalb des Fahrzeugs,
- g) eine Auswertung einer Fahrersitzbelegungs- und ggf. einer Beifahrersitzbelegungserkennungseinrichtung, wobei die Sitzbelegungserkennungseinrichtung in Form einer Sitzbelegungsmatte und/oder eines Kamerasystems und/oder eines Gurtschloss-Auswertungssystems ausgestattet ist,
- h) das Erkennen einer Zylindergleichstellung,
- i) ein Aktivitätszustand eines Fahrgeschwindigkeitsregelsystems,
- j) ein Aktivitätszustand einer elektrischen Parkbremse und/oder
- k) ein Aktivitätszustand einer sog. Hillhold-Funktion.
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Vorteilhafterweise wird die unter a) beschriebene Einflussgröße derart ausgewertet, dass ein automatisches Abschalten und/oder Anschalten der Brennkraftmaschine verhindert wird, wenn kein gültiger Fahreridentifikations-Geber und/oder Fahrzeugschlüssel erkannt wird. Die Abschaltbedingung und/oder Anschaltbedingung besteht somit darin, dass ein automatischer Abschalt- und/oder Anschaltvorgang nur durchgeführt werden kann, wenn ein gültiger Fahreridentifikations-Geber und/oder Fahrzeugschlüssel erkannt wird. Ein gültiger Fahreridentifikations-Geber und/oder Fahrerschlüssel liegt dann vor, wenn der Fahreridentifikations-Geber derart erkannt wird, dass ein Anschalten der Brennkraftmaschine wieder möglich wäre. Dies wäre beispielsweise nicht der Fall wenn der Fahreridentifikations-Geber, der nicht unbedingt an einer bestimmten Stelle im Fahrzeug sein muss, während der Fahrt bspw. aus dem Fenster fallen würde oder dieser defekt wäre und somit kein gültiges Signal an das Fahrzeug senden könnte. Kein Fahrzeugschlüssel könnte bspw. dann erkannt werden, wenn die Einschubvorrichtung, in welcher der Fahrzeugschlüssel zumindest beim Starten der Brennkraftmaschine eingeschoben sein muss, derart defekt ist, dass diese den eingeschobenen Fahrzeugschlüssel nicht erkennt oder der Fahrzeugschlüssel nicht in der vorgesehenen Einschubvorrichtung eingeschoben ist.
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Die Aufnahme dieser Einflussgröße in die Auswertung eine Abschaltbedingung ist deshalb wichtig, da zwar ein Fahren ohne Schlüssel unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein kann, ein Anschalten der Brennkraftmaschine jedoch nicht. Eine automatisch abgeschaltete Brennkraftmaschine würde dann nicht mehr angeschaltet werden können - es würde zu einem sog. „Liegenbleiber“ kommen. Dies würde somit zu einem erheblichen Komfortmangel der Start-Stopp-Einrichtung bei Fahrer führen.
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In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann auch die Start-Stopp-Einrichtung vollständig deaktiviert werden, wenn nach anfänglich erkanntem gütigen Fahreridentifikations-Geber und/oder Fahrerschlüssel später kein gültiger Fahreridentifikations-Geber und/oder Fahrzeugschlüssel mehr erkannt wird.
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Vorteilhafterweise wird die unter b) beschriebene Einflussgröße derart ausgewertet, dass ein automatisches Abschalten der Brennkraftmaschine verhindert wird, wenn sich ein im Fahrzeug vorhandenes Tankentlüftungssystem im Sättigungsbereich befindet. Handelt es sich bei dem Tankentlüftungssystem um einen Aktivkohlefilter, muss ein automatisches Abschalten und/oder Anschalten der Brennkraftmaschine verhindert werden, wenn die Beladung des Aktivkohlefilters größer als ein vorgegebener Beladungsgrenzwert ist. Die Abschaltbedingung und/oder Anschaltbedingung besteht somit darin, dass ein automatischer Abschalt- und/oder Anschaltvorgang nur durchgeführt werden kann, wenn die Beladung des Aktivkohlefilters kleiner ist als der vorgegebene Beladungsgrenzwert (inkl. Hysteresen etc.).
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Die Aufnahme dieser Einflussgröße in die Auswertung eine Abschaltbedingung ist deshalb wichtig, da es ansonsten durch das automatische Abschalten der Brennkraftmaschine zu einem Durchschlagen des Aktivkohlfilters kommen könnte und damit der Aktivkohlfilter in seiner Funktionsweise unwirksam werden könnte. Dadurch könnten ungewollt vermehrt Schadstoffe entweichen oder Geruchsbelästigung in der Fahrgastzelle entstehen.
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Vorteilhafterweise wird die unter c) beschriebene Einflussgröße derart ausgewertet, dass ein automatisches Abschalten der Brennkraftmaschine verhindert wird, wenn der Tankfüllstand eines Kraftstofftanks oder ein Mittel- oder Maximal- oder Minimalwert mehrerer Tankfüllstände kleiner als ein vorgegebener Tankfüllstandsgrenzwert ist. Diese Abschaltbedingung besteht somit darin, dass ein automatischer Abschaltvorgang nur durchgeführt werden kann, wenn der Tankfüllstand des Kraftstofftanks größer als der vorgegebene Tankfüllstandsgrenzwert ist.
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Die Aufnahme dieser Einflussgröße in die Auswertung eine Abschaltbedingung ist deshalb wichtig, da bei einer automatisch abgeschalteten Brennkraftmaschine und einem sehr niedrigen Tankfüllstand ein Anschalten der Brennkraftmaschine u. U. nicht mehr möglich wäre. Eine automatisch abgeschaltete Brennkraftmaschine würde dann nicht mehr angeschaltet werden können und somit zu einem erheblichen Komfortmangel bei Fahrer führen.
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Vorteilhafterweise kann der Tankfüllstandsgrenzwert variabel, bspw. in Abhängigkeit von der aktuellen Neigung des Kraftfahrzeugs vorgegeben werden. Dies ist sinnvoll, da bei einer Neigung des Kraftfahrzeugs der Ansaugrüssel u. U. ins Leere saugt und ein Ansaugen von Kraftstoff nicht mehr möglich ist.
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Vorteilhafterweise wird die unter d) beschriebene Einflussgröße derart ausgewertet, dass ein automatisches Abschalten der Brennkraftmaschine verhindert wird, wenn sich ein im Fahrzeug vorhandener Dieselpartikelfilter in einer Regenerierungsphase befindet. Diese Abschaltbedingung besteht somit darin, dass ein automatischer Abschaltvorgang nur durchgeführt werden kann, wenn der sich der Dieselpartikelfilter nicht einer Regenerierungsphase befindet.
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Die Aufnahme dieser Einflussgröße in die Auswertung eine Abschaltbedingung ist deshalb wichtig, da es ansonsten durch das automatische Abschalten und/oder Anschalten der Brennkraftmaschine zu einer Beschädigung des Dieselpartikelfilters kommen könnte oder der Dieselpartikelfilter in seiner Funktionsweise unwirksam werden könnte. Dadurch könnten vermehrt Schadstoffe ausgestoßen werden.
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Vorteilhafterweise wird die unter e) beschriebene Einflussgröße derart ausgewertet, dass ein automatisches Abschalten und/oder Anschalten der Brennkraftmaschine verhindert wird, wenn im Kraftfahrzeug ein Werkstatt- und/oder Werk- und/oder Service- und/oder Fertigungsmodus aktiv geschaltet ist. Diese Abschaltbedingung besteht somit darin, dass ein automatischer Abschaltvorgang und/oder Anschaltvorgang nur durchgeführt werden kann, wenn kein aktiver Werkstatt- und/oder Werk- und/oder Service- und/oder Fertigungsmodus erkannt wird.
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Die Aufnahme dieser Einflussgröße in die Auswertung eine Abschaltbedingung ist deshalb wichtig, da ein derartiger Modus in der Regel nur dann aktiv ist, wenn das Kraftfahrzeug nicht vollständig funktionsfähig ist. Würde trotzdem ein automatischer Anschalt- und/oder Abschaltvorgang vorgenommen werden, könnte dies zu einer (weiteren) Schädigung eines Systems im Kraftfahrzeug führen, Mitarbeiter, Werks- oder Service-Personal gefährden oder die Produktionszeiten verlängern.
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In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann auch die Start-Stopp-Einrichtung vollständig deaktiviert werden, wenn erkannt wird, dass ein Werkstatt- und/oder Werk- und/oder Service- und/oder Fertigungsmodus aktiv ist. Dadurch können Werks-, Service- und Produktionsabläufe beschleunigt werden oder sicherer gestaltet werden.
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Vorteilhafterweise wird die unter f) beschriebene Einflussgröße derart ausgewertet, dass ein automatisches Abschalten und/oder Anschalten der Brennkraftmaschine verhindert wird, wenn sich die Umgebungstemperatur nicht innerhalb eines vorgegebenen Temperaturfensters befindet. Diese Abschaltbedingung besteht somit darin, dass ein automatischer Abschaltvorgang und/oder Anschaltvorgang nur durchgeführt werden kann, wenn die aktuelle Umgebungstemperatur außerhalb des Kraftfahrzeugs größer als ein vorgegebener unterer Temperaturgrenzwert und gleichzeitig kleiner als ein vorgegebener oberer Temperaturgrenzwert ist.
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Die Aufnahme dieser Einflussgröße in die Auswertung eine Abschaltbedingung ist deshalb wichtig, da es ansonsten zu einem unerwarteten bzw. unplausiblen Abschalt- und/oder Anschaltverhalten der Brennkraftmaschine oder zu einer Schädigung verschiedener Fahrzeugsysteme kommen könnte. Vorteilhafterweise kann der untere Temperaturgrenzwert mit einem Temperaturgrenzwert identisch sein, der im Fahrzeug bereits abgefragt wird und bei dessen Unterschreitung ohnehin ein Warnsignal ausgegeben wird.
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Vorteilhafterweise wird die unter g) beschriebene Einflussgröße derart ausgewertet, dass ein automatisches Abschalten und/oder Anschalten der Brennkraftmaschine verhindert wird, wenn die Auswertung einer Fahrersitzbelegungserkennungseinrichtung und ggf. einer Beifahrersitzbelegungserkennung keine Sitzbelegung erkennen lässt. Diese Abschaltbedingung besteht somit darin, dass ein automatischer Abschaltvorgang und/oder Anschaltvorgang nur durchgeführt werden kann, wenn die Auswertung der Fahrersitzbelegungserkennungseinrichtung ergibt, dass der Fahrersitz mit einer Person besetzt ist.
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Eine Sitzbelegung kann mit verschiedenen Systemen oder Kombinationen von Systemen erkannt werden. Eine Sitzbelegung kann beispielsweise mittels einer Sitzbelegungsmatte oder/und mit einem Kamerasystem erkannt werden. Zusätzlich oder Alternativ kann auch der Zustand eines Gurtschlosses ausgewertet werden. Zusätzlich kann auch noch ermittelt werden, ob die Fahrertür und/oder die Beifahrertür offen oder geschlossen ist. Die Beifahrertür kann bspw. dann eine Rolle spielen, wenn der Fahrer wegen Platzmangel das Fahrzeug nicht auf der Fahrerseite verlassen kann, sondern nur über die Beifahrertür.
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Die Aufnahme dieser Einflussgröße, also die Auswertung der Sitzbelegungserkennungseinrichtung in Form einer Sitzbelegungsmatte und/oder einer Innenraumkamera und/oder einer Gurtschloss-Auswerteeinheit in die Auswertung eine Abschaltbedingung ist deshalb wichtig, da ein automatischer Abschalt- und/oder Anschaltvorgang ohne das Vorhandensein eines Fahrers zu einer Gefahr führen könnte - bspw. dann, wenn die Brennkraftmaschine wieder gestartet wird, wenn der Fahrer zwischenzeitlich das Fahrzeug verlassen hat.
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Vorteilhafterweise wird die unter h) beschriebene Einflussgröße derart ausgewertet, dass ein automatisches Abschalten der Brennkraftmaschine verhindert wird, wenn eine Zylindergleichstellung erkannt wird. Diese Abschaltbedingung besteht somit darin, dass ein automatischer Abschaltvorgang nur durchgeführt werden kann, wenn keine Zylindergleichstellung vorliegt bzw. erkannt wird.
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Die Aufnahme dieser Einflussgröße in die Auswertung eine Abschaltbedingung ist deshalb wichtig, da es ansonsten vorkommen kann, dass die Abschaltung gerade im Zeitpunkt der Zylindergleichstellungsadaption durchgeführt wird. In diesem Fall entsteht ein Stoppverhalten unter erheblichen Komforteinbußen und eine schlechtere Ausgangsposition für den nächsten automatischen Start (Startkomforteinbuße).
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Vorteilhafterweise wird die unter i) beschriebene Einflussgröße derart ausgewertet, dass ein automatisches Abschalten und/oder Anschalten der Brennkraftmaschine verhindert wird, wenn gleichzeitig ein Geschwindigkeitsregelsystem, vorzugsweise ein kombiniertes Abstands- und Geschwindigkeitsregelsystem aktiv ist. Die Abschaltbedingung und/oder Anschaltbedingung besteht somit darin, dass ein automatischer Abschalt- und/oder Anschaltvorgang nur durchgeführt werden kann, wenn keine aktive Fahrgeschwindigkeitsregelung erkannt wird.
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Die Aufnahme dieser Einflussgröße in die Auswertung eine Abschaltbedingung ist deshalb wichtig, da das Kraftfahrzeug im Geschwindigkeitsregelbetrieb u. U. eine Geschwindigkeit erreichen könnte, die als Stillstand erkannt wird, und die Brennkraftmaschine dann ungewollt abgeschaltet wird. Dies könnte bspw. der Fall sein, wenn bei langsamer Regelgeschwindigkeit plötzlich eine starke Steigung zu befahren ist. Die Geschwindigkeit des Fahrzeugs könnte dann kurzfristig aufgrund einer begrenzten Momentenreserve und einer Regelverzögerung nahezu Null werden.
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Vorteilhafterweise besteht bei einem Kraftfahrzeug mit einem Automatikgetriebe, eine Anschaltbedingung zum automatischen Anschalten der Brennkraftmaschine in einem Kraftfahrzeug darin, dass ein automatisches Anschalten der Brennkraftmaschine nur möglich ist, wenn beim Lösen der Bremse keine Autohold-Funktion aktiv ist.
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Entsprechend der oben beschriebenen Einflussgröße wird vorteilhafterweise die unter j) beschriebene Einflussgröße derart ausgewertet, dass ein automatisches Anschalten der Brennkraftmaschine verhindert wird, wenn eine im Fahrzeug vorhandene elektrische Parkbremse aktiv ist. Die Anschaltbedingung besteht somit darin, dass ein automatischer Anschaltvorgang bei einem Kraftfahrzeug mit einer elektrischen Parkbremse nur durchgeführt werden kann, wenn die elektrische Parkbremse nicht aktiv ist.
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Die Aufnahme dieser Einflussgröße in die Auswertung eine Abschaltbedingung und/oder Anschaltbedingung ist deshalb wichtig, da ansonsten die Funktion der elektrischen Parkbremse sinnlos werden würde, wenn die Brennkraftmaschine schon gestartet werden würde, wenn die elektrische Parkbremse noch eingreifen könnte.
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Entsprechend der oben und unter j) beschriebenen Einflussgröße wird vorteilhafterweise die unter k) beschriebene Einflussgröße derart ausgewertet, dass ein automatisches Anschalten der Brennkraftmaschine verhindert wird, wenn bei einer im Fahrzeug vorhandenen und aktiven sog. Hillhold-Funktion nicht das Gaspedal getreten wird. Die Anschaltbedingung besteht somit darin, dass ein automatischer Anschaltvorgang bei einem Kraftfahrzeug einer Hillhold-Funktion nur durchgeführt wird, wenn bei aktiver Hillhold-Funktion das Gaspedal soweit durchgetreten ist, dass die Gaspedalstellung aus ihrer Grundposition um mehr als einen vorgegebenen Gaspedalstellungsschwellwert abweicht. Eine alternative Ausgestaltung der Anschaltbedingung besteht darin, dass ein automatischer Anschaltvorgang bei einem Kraftfahrzeug mit einer sog. Hillhold-Funktion nur durchgeführt werden kann, wenn die Hillhold-Funktion nicht aktiv ist.
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Die Aufnahme dieser Einflussgröße in die Auswertung eine Anschaltbedingung ist deshalb wichtig, da ansonsten die sog. Hillhold-Funktion sinnlos werden würde, wenn die Brennkraftmaschine schon gestartet werden würde, wenn die sog. Hillhold-Funktion noch eingreifen könnte.
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Durch die Auswertung dieser genannten Einflussgrößen im Rahmen von Abschaltbedingungen und/oder Anschaltbedingungen wird das die automatischen Abschalt- und Anschaltvorgänge ausführende System wesentlich transparenter und führt zu weniger unplausiblen Fahrzeugzuständen. Zusätzlich wird die Wechselwirkung zu anderen Fahrregelsystemen aufgelöst.