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DE102007063194B4 - Zellverbund, Batterie mit einem Zellverbund sowie Verfahren zur Herstellung eines Zellverbundes - Google Patents

Zellverbund, Batterie mit einem Zellverbund sowie Verfahren zur Herstellung eines Zellverbundes Download PDF

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DE102007063194B4
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Abstract

Zellverbund (1) aus mehreren parallel und/oder seriell miteinander verschalteten Einzelzellen (1.1), welche wärmeleitend mit einer Wärmeleitplatte (1.2) verbunden sind, wobei in Hohlräumen (1.4) zwischen den Einzelzellen (1.1) und/oder zwischen der Wärmeleitplatte (1.2) und den Einzelzellen (1.1) ein Füllmaterial (1.5) form-, kraft- und/oder stoffschlüssig angeordnet ist, wobei der Zellverbund (1) in einem Batteriegehäuse angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Zellverbund (1) zum Einbringen des Füllmaterials (1.5) eine Füllform (1.6) aufweist, dass die Füllform die Außenkontur der Einzelzellen (1.1) und die Wärmeleitplatte (1.2) zumindest teilweise umgibt, dass die Füllform (1.6) eine Schrumpfform ist, und dass die Füllform (1.6) im Bereich äußerer Einzelzellen (1.1) teilweise an diesen kraft- und/oder formschlüssig anliegt.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Zellverbund mit einer Wärmeleitplatte zum Temperieren und mehreren parallel und/oder seriell miteinander verschalteten Einzelzellen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, wie er beispielsweise in der DE 10 2007 010 739 A1 beschrieben ist. Des Weiteren betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung eines Zellverbundes.
  • Aus der älteren und gattungsbildend zugrunde gelegten DE 10 2007 010 739 A1 ist eine Batterie beschrieben, welche mehrere parallel und/oder seriell miteinander verschaltete Einzelzellen aufweist, die auf einer Wärmeleitplatte abgestellt und mit dieser wärmeleitend verbunden sind. Die Wärmeleitplatte (auch Kühlplatte genannt) wird von einem Kühlmittel, z. B. Klima-Kühlmittel, gekühlt. Zur optimalen Ableitung der Wärme in die Wärmeleitplatte werden die Spalte zwischen den Einzelzellen und der Wärmeleitplatte mit einer gut wärmeleitfähigen Vergussmasse oder Schaummasse ausgefüllt.
  • Zur Vereinfachung des Einbringens der Vergussmasse oder Schaummasse und zur Verbesserung der Wärmeableitung ist um den Zellverbund aus Einzelzellen und Wärmeleitplatte ein Hüll- oder Mantelblech angeordnet, welches mit außen liegenden Kühlstäben und der Wärmeleitplatte verlötet ist. Nach einem Einsetzen und Montieren der Einzelzellen auf der Wärmeleitplatte wird der Zwischenraum zwischen den Einzelzellen, den Einzelzellen und dem Mantelblech und/oder den Einzelzellen und der Wärmeleitplatte mit der Verguss- oder Schaummasse gefüllt. Nach dem Verguss entsteht der so genannte Zellblock oder ein Zellverbund, eine massive Konstruktion, die beispielsweise mittels Verschraubung im Batteriegehäuse befestigt wird. Nach dem Einbau des Innenlebens der Batterie wird der Gehäusedeckel durch Verschraubung, Vernietung, Verklebung oder Verschweißung befestigt. Das Verguss- oder Füllverfahren ist besonders aufwendig und zeitintensiv. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass das beispielsweise aus Aluminium gefertigte Mantelblech z. B. mittels Isolationselemente nicht mit den Einzelzellen oder den elektrischen Kontaktanschlüssen elektrisch kontaktiert. Hierdurch benötigt der gefertigte Zellverbund und die daraus gefertigte Batterie durch das von den äußeren Einzelzellen beabstandete Mantelblech einen großen Bauraum.
  • In der DE 40 13 269 A1 ist eine Batterie bekannt, welche gleichfalls mehrere auf einer Wärmeleitplatte abgestellte Einzelzellen aufweist. Die Einzelzellen sind in einem Batteriegehäuse angeordnet, welches zwei voneinander beabstandete Gehäuseteile aufweist. eines Batteriegehäuses angeordnet. Für eine gute Wärmeableitung in die Wärmeleitplatte sind die Spalte zwischen den Einzelzellen und der Wärmeleitplatte sowie die Freiräume zwischen den Einzelzellen und dem inneren Gehäuseteil des Batteriegehäuses gleichfalls mit einer gut wärmeleitfähigen Vergussmasse oder Schaummasse ausgefüllt.
  • Auch hier muss sichergestellt werden, dass das beispielsweise aus Aluminium gefertigte innere Gehäuseteil z. B. mittels Isolationselemente nicht mit den Einzelzellen oder den elektrischen Kontaktanschlüssen elektrisch kontaktiert. Ferner benötigt eine derartige Batterie zum einen durch das aus mindestens zwei Gehäuseteilen gefertigte Batteriegehäuse und zum anderen durch das von den äußeren Einzelzellen beabstandete Mantelblech einen großen Bauraum.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Zellverbund für eine daraus gebildete Batterie anzugeben, welche bei hinreichend guter Wärmeableitung einen möglichst geringen Bauraumbedarf aufweisen. Darüber hinaus ist ein besonders einfaches Verfahren zur Herstellung eines Zellverbundes anzugeben.
  • Hinsichtlich des Zellverbundes wird die Aufgabe erfindungsgemäß gelöst durch die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale. Hinsichtlich des Verfahrens wird die Aufgabe erfindungsgemäß gelöst durch die im Anspruch 16 angegebenen Merkmale. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Der Zellverbund mit mehreren parallel und/oder seriell miteinander verschalteten Einzelzellen, die wärmeleitend mit einer Wärmeleitplatte verbunden sind, wobei in Hohlräumen zwischen den Einzelzellen und/oder zwischen der Wärmeleitplatte und den Einzelzellen ein Füllmaterial weitgehend kraft-, stoff- und/oder formschlüssig anordbar ist, weist erfindungsgemäß zumindest beim Einbringen des Füllmaterials eine die Außenkontur der Einzelzellen und der Wärmeleitplatte zumindest teilweise oder weitgehend vollständig umgebende Füllform auf, die zumindest im Bereich äußerer Einzelzellen teilweise an diesen kraft- und/oder formschlüssig anliegt. Hierdurch ist eine bauraumoptimierte und kostensparende Bildung des Zellverbundes ermöglicht.
  • Für die bauraumoptimierte Ausbildung des Zellverbundes stützt sich die Füllform vorzugsweise an der Außenkontur des Zellverbundes ab und/oder ist an der Außenkontur befestigt, z. B. angeschweißt oder gelötet. Dabei stützt sich die Füllform insbesondere an der jeweiligen Außenkontur der äußeren Einzelzellen und/oder der äußeren Wandung der Wärmeleitplatte ab und/oder ist an diesen bzw. dieser befestigt.
  • Zweckmäßigerweise ist die Füllform vor dem Einbringen des Füllmaterials auf die Außenkontur des Zellverbundes in einer besonders einfachen Art und Weise aufbringbar, insbesondere wickelbar oder schiebbar. Je nach Größe und Form des zu bildenden Zellverbundes ist dabei die Füllform ein- oder mehrlagig auf die Außenkontur des Zellverbundes aufbringbar.
  • In einfacher Weise wird für die Füllform eine Schrumpfform, insbesondere eine Schrumpffolie verwendet. Unter einer Füllform wird im Rahmen der vorliegenden Erfindung insbesondere eine Schrumpfform verstanden, welche als Vergussform oder Schaumform dient und welche nach Einbringen und Aushärten des Füllmaterials die Außenkontur des Zellverbundes bildet. Durch die Verwendung einer Schrumpfform werden die Einzelzellen und die Wärmeleitplatte beim Aushärten des Füllmaterials und dabei durch eine daraus resultierende Schrumpfung der Schrumpfform miteinander unter Form-, Kraft- und/oder Stoffschluss verspannt. Darüber hinaus entspricht durch das kraft- und/oder formschlüssige Anliegen der Schrumpfform an den äußeren Einzelzellen und/oder der äußeren Wandung der Wärmeleitplatte die Außenkontur des Zellverbundes weitgehend der Außenkontur der äußeren Einzelzellen und der äußeren Wandung der Wärmeleitplatte, so dass ein besonders bauraumoptimierter Zellverbund gebildet ist.
  • Vorzugsweise ist die Füllform eine Polyethylen-Schrumpffolie oder eine Polypropylen-Schrumpffolie oder eine Polyethylen/Polypropylen-Schrumpffolie. Durch eine derartige, nicht metallische und nicht elektrisch leitende Ausbildung der Füllform insbesondere als Kunststoff-Schrumpffolie sind aufwendige und zusätzliche aus dem Stand der Technik bekannte Abstütz- oder Isolationselemente zur Abstützung der Füllform sicher vermieden. Darüber hinaus weisen derartige Kunststoff-Schrumpffolien eine hohe Schrumpfkraft und niedrige Schrumpftemperaturen auf, so dass die Einzelzellen und die Wärmeleitplatte unter Bildung des Zellverbundes einfach und sicher miteinander verspannt werden können.
  • Zweckmäßigerweise ist das Füllmaterial mit einer vorgebbaren Temperatur in die Hohlräume einbringbar, wobei die Füllform das Füllmaterial in die Hohlräume form-, kraft- und/oder stoffschlüssig eindrückt und/oder an die Einzelzelle und die Wärmeleitplatte form-, kraft- und/oder stoffschlüssig andrückt.
  • Je nach Vorgabe ist die Füllform nach Aushärtung des in die Hohlräume eingebrachten Füllmaterials entfernbar oder dauerhaft auf den Zellverbund aufgeschrumpft.
  • Als Füllmaterial wird insbesondere ein elektrisch isolierendes und/oder wärmeleitfähiges Füllmaterial verwendet. Hierdurch sind die Einzelzellen und die Wärmeleitplatte einerseits elektrisch voneinander getrennt. Andererseits ist ein hinreichend guter Überhitzungsschutz gegeben, indem die Wärme der Einzelzellen über das Füllmaterial gut abgeführt wird. Dabei kann das Füllmaterial selbst wärmeleitend, wenn auch nur geringfügig, sein. Alternativ oder zusätzlich kann das Füllmaterial mit wärmeleitenden Zusatzstoffen, z. B. Metallsplittern, versehen sein.
  • Insbesondere bei einem Zellverbund für Lithium-Ionen-Zellen ist das Füllmaterial vorzugsweise kaltaushärtend wegen der maximal zulässigen Temperatur von Lithium-Ionen-Zellen ausgeführt.
  • Für ein möglichst blasenarmes und besonders bevorzugt blasenfreies Füllen der Hohlräume mit dem Füllmaterial ist dieses vorzugsweise eine Vergussmasse oder ein Füllschaum. Als besonders bevorzugte Werkstoffe werden für das Füllmaterial ein Hart- oder Weichschaum, ein Polyurethan-Schaum, ein Epoxydharz und/oder ein Silikon-Schaum verwendet.
  • Der Zellverbund ist im gefertigten Endzustand mit ausgehärtetem Füllmaterial insbesondere bei Verwendung für eine Batterie als eine Baueinheit in einem Batteriegehäuse angeordnet und gegebenenfalls an diesem befestigt. Vorzugsweise wird der Zellverbund für eine Batterie eine Fahrzeugbatterie, insbesondere eine Batterie für ein Fahrzeug mit Hybridantrieb oder für ein Brennstoffzellen-Fahrzeug, eingesetzt.
  • Eine bevorzugte Herstellung des Zellverbundes erfolgt in der Weise, dass die Außenkontur des aus den Einzelzellen und der Wärmeleitplatte gebildeten Zellverbundes zumindest teilweise oder weitgehend vollständig von einer Füllform umgeben wird, die zumindest im Bereich der Einzelzellen teilweise kraft- und/oder formschlüssig an diesen anliegt, wobei in Hohlräume zwischen den Einzelzellen und/oder zwischen der Wärmeleitplatte und den Einzelzellen ein Füllmaterial eingebracht wird, das mittels der Füllform bei einer vorgegebenen Temperatur durch Schrumpfung der Füllform form-, kraft- und/oder stoffschlüssig in die Hohlräume hineingedrückt und/oder an die Einzelzellen und/oder die Wärmeleitplatte angedrückt wird. Dabei kann die Füllform dauerhaft auf den Zellverbund aufgeschrumpft werden. Alternativ kann die Füllform nach Aushärtung des eingebrachten Füllmaterials wieder entfernt werden.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden anhand einer Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigen:
  • 1 schematisch in perspektivischer Darstellung einen Zellverbund mit mehreren parallel und/oder seriell miteinander verschalteten Einzelzellen, die wärmeleitend mit einer Wärmeleitplatte verbunden sind, wobei die äußeren Einzelzellen und die Außenwandung der Wärmeleitplatte von einer Füllform zumindest teilweise formschlüssig umgeben sind,
  • 2 schematisch den Zellverbund gemäß 1 in Seitenansicht, und
  • 3 schematisch den Zellverbund gemäß 2 im Querschnitt durch eine in 2 gezeigte Schnittebene III-III.
  • Einander entsprechende Teile sind in allen Figuren mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
  • 1 zeigt schematisch in perspektivischer Darstellung einen Zellverbund 1 für eine nicht näher dargestellte Batterie, insbesondere eine Fahrzeugbatterie für ein Hybrid-Fahrzeug oder ein Brennstoffzellen-Fahrzeug. Dabei kann es sich bei der Fahrzeugbatterie beispielsweise um eine Lithium- oder Lithium-Ionen-Batterie handeln.
  • Der Zellverbund 1 umfasst mehrere parallel und/oder seriell miteinander verschalteten Einzelzellen 1.1, z. B. Lithium-Ionen-Batteriezellen. Die Einzelzellen 1.1 sind beispielsweise von einem dünnen Metallblech, insbesondere einem Aluminium-Blech, ummantelt.
  • Im Ausführungsführungsbeispiel nach 1 sind die Einzelzellen 1.1 bodenseitig mit einer Wärmeleitplatte 1.2 wärmeleitend verbunden. Alternativ können die Einzelzellen 1.1 auch kopfseitig mit der Wärmeleitplatte 1.2 verbunden sein. Je nach Form, Größe und/oder Funktion der zugrunde liegenden Batterie ist eine Mehrzahl von Einzelzellen 1.1 in einer vorgebbaren Struktur angeordnet. Im Ausführungsbeispiel nach 1 sind die Einzelzellen 1.1 beispielsweise für eine bauraumoptimierte Anordnung wabenförmig, d. h. zeilen- und spaltenweise zueinander versetzt, angeordnet.
  • Die Wärmeleitplatte 1.2 dient insbesondere als Kühlplatte. D. h. die Einzelzellen 1.1 werden vom Boden oder alternativ vom Kopf aus durch die Wärmeleitplatte 1.2 gekühlt. Hierzu wird die Wärmeleitplatte 1.2 von einem Kühlmedium durchströmt, welches über einen Anschluss 1.3 zu- und als aufgeheiztes Kühlmedium wieder abführbar ist. Zum Abführen der Wärme von den Einzelzellen 1.1 zur Wärmeleitplatte 1.2 ist in Hohlräumen 1.4, insbesondere spaltförmigen Hohlräumen 1.4, zwischen den Einzelzellen 1.1 und zwischen den Einzelzellen 1.1 und der Wärmeleitplatte 1.2 ein Füllmaterial 1.5 form-, stoff- und/oder kraftschlüssig angeordnet, welches in 3 aber noch nicht 1 eingefüllt ist. Das Füllmaterial 1.5 ist elektrisch isolierend und kälteaushärtend und bewirkt somit die elektrische Isolation von benachbarten Einzelzellen 1.1 und gegenüber der Wärmeleitplatte 1.2 und fixiert im ausgehärteten Zustand die Einzelzellen 1.1 und die Wärmeleitplatte 1.2 zum gezeigten Zellverbund 1.
  • In einer weiteren Ausführungsform können zusätzlich zum Füllmaterial 1.5 zwischen den Einzelzellen 1.1 in nicht näher dargestellter Art und Weise Kühl- oder Wärmeleitstäbe angeordnet sein, die beispielsweise aus Metall, insbesondere Aluminium gebildet und in der Wärmeleitplatte 1.2 verankert sind.
  • Zum Einfüllen des Füllmaterials 1.5 sind die äußeren Einzelzellen 1.1 und die Außenwandung der Wärmeleitplatte 1.2 von einer Füllform 1.6 zumindest teilweise (wie gezeigt) oder vollständig kraft- und/oder formschlüssig umgeben. Insbesondere stützt sich die Füllform 1.6 an der Außenkontur des Zellverbundes 1, insbesondere an den äußeren Einzelzellen 1.1 und/oder der Außenwandung der Wärmeleitplatte 1.2 ab und/oder ist an diesen bzw. dieser befestigt. Der beim Einfüllen und Aushärten des Füllmaterials 1.5 gebildete Zellverbund 1 wird nach Aushärtung des Füllmaterials 1.5 in ein nicht näher dargestelltes Batteriegehäuse eingesetzt.
  • Zur Herstellung des Zellverbundes 1 mit den durch das Füllmaterial 1.5 verspannbaren Einzelzellen 1.1 und der verspannbaren Wärmeleitplatte 1.2 wird die Füllform 1.6 vor dem Einbringen des Füllmaterials 1.5 auf die Außenkontur des noch nicht vergossenen Zellverbundes 1, d. h. den äußeren Einzelzellen 1.1 und der Außenwandung der Wärmeleitplatte 1.2 aufgebracht, z. B. gewickelt oder geschoben.
  • Für ein derart einfaches mechanisches und insbesondere kraft- und/oder formschlüssiges Aufbringen der Füllform 1.6 auf den mit dem Füllmaterial 1.5 noch nicht vergossenen Zellverbund 1 ist die Füllform 1.6 als eine Schrumpfform, insbesondere eine Schrumpffolie ausgebildet, durch welche die Komponenten des Zellverbundes 1 – die Einzelzellen 1.1 und/oder die Wärmeleitplatte 1.2 – miteinander verspannbar sind.
  • 2 zeigt schematisch den noch unvergossenen und unverspannten Zellverband 1 gemäß 1 in Seitenansicht.
  • 3 zeigt die mittels des Füllmaterials 1.5 und die Füllform 1.6 miteinander verspannten Einzelzellen 1.1 und die Wärmeleitplatte 1.2 als Zellverbund 1 im Querschnitt durch eine in 2 gezeigte Schnittebene III-III.
  • Wie in 3 dargestellt, liegt die Füllform 1.6 kraft- und/oder formschlüssig an den äußeren Einzelzellen 1.1 an. Als Füllform 1.6 wird insbesondere eine Kunststoff-Schrumpffolie verwendet, welche besonders einfach auf die äußeren Einzelzellen 1.1 und die Außenwandung der Wärmeleitplatte 1.2 sowohl form- als auch kraftschlüssig gewickelt oder bei einer schlauchförmigen Ausbildung der Schrumpffolie aufgeschoben werden kann. Dabei kann die Füllform 1.6 ein- oder mehrlagig auf die Außenkontur des noch ungefüllten und unverspannten Zellverbundes 1 aufgebracht, insbesondere gewickelt werden. Zusätzlich zum kraft- und/oder formschlüssigen Aufbringen der Füllform 1.6 kann diese an den äußeren Einzelzellen 1.1 und/oder der Außenwandung der Wärmeleitplatte 1.2 auch stoffschlüssig aufgebracht, insbesondere befestigt, z. B. geschweißt oder gelötet, werden. Beispielsweise kann die Füllform 1.6 entlang der Längsausdehnung der äußeren Einzelzellen 1.1 an diese z. B. angeschweißt oder gelötet werden.
  • Als geeignete Materialien für die Füllform 1.6 als Schrumpffolie werden herkömmliche Schrumpffolien mit hoher Schrumpfkraft und niedriger Schrumpftemperatur wie z. B. eine Polyethylen-, eine Polypropylen- oder eine Polyethylen/Polypropylen-Schrumpffolie verwendet.
  • Nach Anbringen der Füllform 1.6 um die Außenkontur des Zellverbundes 1 ohne Füllmaterial 1.5 wird das Füllmaterial 1.5 mit einer vorgebbaren Temperatur in die Hohlräume 1.4 gefüllt. Beispielsweise weist das Füllmaterial 1.5 in Abhängigkeit vom Folientyp und/oder von der Folienstärke der Füllform 1.6 eine Temperatur in einem Bereich von 120°C bis 250°C auf. Mit Absinken der Temperatur und somit beim Aushärten des eingebrachten Füllmaterials 1.5 schrumpft die Füllform 1.6, wodurch das Füllmaterial 1.5 form-, kraft- und/oder stoffschlüssig in die Hohlräume 1.4 eingedrückt und an die Einzelzellen 1.1 und/oder die Wärmeleitplatte 1.2 angedrückt werden, so dass diese zu dem Zellverbund 1 verspannt werden. Je nach Typ der Füllform 1.6 ist diese nach Aushärtung des in die Hohlräume 1.4 eingebrachten Füllmaterials 1.5 entfernbar. Alternativ kann die Füllform 1.6 dauerhaft aufgeschrumpft werden. Auch kann ein Schrumpfen der Füllform 1.6 gegebenenfalls entfallen, wenn die Füllform 1.6 entsprechend kraft-, stoff- und/oder formschlüssig und somit eng auf die Außenkontur des noch ungefüllten Zellverbundes 1 aufgebracht ist. In diesem Fall kann ein entsprechend temperiertes Füllmaterial 1.5, insbesondere nicht erwärmtes Füllmaterial 1.5 eingefüllt werden.
  • Je nach Art und Form der Aufbringen der Füllform 1.6 auf den noch ungefüllten Zellverbund 1 kann die Füllform 1.6 den Zellverbund 1 in nicht näher dargestellter Art und Weise kopf- oder bodenseitig überlappen oder vollständig diesen umgeben, wobei die Füllform 1.6 in diesem Bereich je nach Vorgabe auf dem Zellverbund 1 versiegelt, z. B. verschweißt, und/oder dauerhaft aufgeschrumpft wird. Alternativ kann die Füllform 1.6 nach Aushärtung des eingefüllten Füllmaterials 1.5 vollständig entfernt werden.
  • Das Füllmaterial 1.5 ist insbesondere elektrisch isolierend. Darüber hinaus ist das Füllmaterial 1.5 wärmeleitfähig, um die an den Einzelzellen 1.1 entstehende Wärme an die kopf- oder bodenseitig angeordnete Wärmeleitplatte 1.2 abzuleiten. Dabei kann das Füllmaterial 1.5 selbst geringfügig wärmeleitend ausgebildet sein. Alternativ oder zusätzlich kann das Füllmaterial 1.5 mit wärmeleitenden Zusatzstoffen, z. B. Metallsplittern, versehen sein. Geeignete Werkstoffe für das Füllmaterial 1.5 als Vergussmasse oder Füllschaum sind beispielsweise ein Epoxydharz, ein Hartschaum bzw. aushärtender Schaum oder ein Weichschaum bzw. aushärtender Weichschaum, insbesondere ein Polyurethan-Schaum oder ein Silikon-Schaum. Durch derartige Werkstoffe werden die Frei- oder Hohlräume 1.4 möglichst blasenarm und bevorzugt blasenfrei ausgefüllt.
  • 1
    Zellverbund
    1.1
    Einzelzellen
    1.2
    Wärmeleitplatte
    1.3
    Anschluss
    1.4
    Hohlräume
    1.5
    Füllmaterial
    1.6
    Füllform

Claims (19)

  1. Zellverbund (1) aus mehreren parallel und/oder seriell miteinander verschalteten Einzelzellen (1.1), welche wärmeleitend mit einer Wärmeleitplatte (1.2) verbunden sind, wobei in Hohlräumen (1.4) zwischen den Einzelzellen (1.1) und/oder zwischen der Wärmeleitplatte (1.2) und den Einzelzellen (1.1) ein Füllmaterial (1.5) form-, kraft- und/oder stoffschlüssig angeordnet ist, wobei der Zellverbund (1) in einem Batteriegehäuse angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Zellverbund (1) zum Einbringen des Füllmaterials (1.5) eine Füllform (1.6) aufweist, dass die Füllform die Außenkontur der Einzelzellen (1.1) und die Wärmeleitplatte (1.2) zumindest teilweise umgibt, dass die Füllform (1.6) eine Schrumpfform ist, und dass die Füllform (1.6) im Bereich äußerer Einzelzellen (1.1) teilweise an diesen kraft- und/oder formschlüssig anliegt.
  2. Zellverbund nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Füllform (1.6) eine Schrumpffolie ist.
  3. Zellverbund nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Füllform (1.6) an der Außenkontur des Zellverbundes (1) abstützt und/oder an der Außenkontur befestigt ist.
  4. Zellverbund nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Füllform (1.6) an der jeweiligen Außenkontur der äußeren Einzelzellen (1.1) und/oder der äußeren Wandung der Wärmeleitplatte (1.2) abstützt und/oder an diesen bzw. dieser befestigt ist.
  5. Zellverbund nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Füllform (1.6) vor dem Einbringen des Füllmaterials (1.5) auf die Außenkontur des Zellverbundes (1) gewickelt oder geschoben ist.
  6. Zellverbund nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Füllform (1.6) mehrlagig aufgebaut ist.
  7. Zellverbund nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Füllform (1.6) eine Polyethylen- oder eine Polypropylen- oder eine Polyethylen/Polypropylen-Schrumpffolie ist.
  8. Zellverbund nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Füllmaterial (1.5) durch die Füllform (1.6) in die Hohlräume (1.4) form-, kraft- und/oder stoffschlüssig eingedrückt ist und/oder dass die Einzelzelle (1.1) und/oder die Wärmeleitplatte (1.2) durch die Füllform (1.6) form-, kraft- und/oder stoffschlüssig aneinander angedrückt sind.
  9. Zellverbund nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Füllmaterial (1.5) elektrisch isolierend ist.
  10. Zellverbund nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Füllmaterial (1.5) mit wärmeleitenden Zusatzstoffen versehen ist.
  11. Zellverbund nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Füllmaterial (1.5) kaltaushärtend ist.
  12. Zellverbund nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Füllmaterial (1.5) eine Vergussmasse oder ein Füllschaum ist.
  13. Zellverbund nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Füllmaterial (1.5) ein Polyurethan-Schaum, ein Epoxydharz und/oder ein Silikon-Schaum ist.
  14. Batterie mit einem Zellverbund gemäß mindestens einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Batterie eine Batterie für ein Fahrzeug mit Hybridantrieb oder für ein Brennstoffzellen-Fahrzeug ist.
  15. Verfahren zur Herstellung eines Zellverbundes (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass um die Außenkontur des aus den Einzelzellen (1.1) und der Wärmeleitplatte (1.2) gebildeten Zellverbundes eine Füllform (1.6) angebracht wird, wobei die Außenkontur des Zellverbundes (1) zumindest teilweise von der Füllform (1.6.) umfasst wird, dass die Füllform (1.6) im Bereich äußerer Einzelzellen (1.1) teilweise kraft- und/oder formschlüssig an diesen anliegt, dass in Hohlräume (1.4) zwischen den Einzelzellen (1.1) und/oder zwischen der Wärmeleitplatte (1.2) und den Einzelzellen (1.1) ein Füllmaterial (1.5) eingebracht wird, dass für die Füllform (1.6) eine Schrumpfform gewählt wird, dass das Füllmaterial (1.5) mittels der Füllform (1.6) bei einer vorgegebenen Temperatur durch Schrumpfung der Füllform (1.6) form-, kraft- und/oder stoffschlüssig in die Hohlräume (1.4) hineingedrückt und/oder an die Einzelzellen (1.1) und/oder die Wärmeleitplatte (1.2) angedrückt wird.
  16. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass für die Füllform (1.6) eine Schrumpffolie gewählt wird.
  17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Füllform (1.6) dauerhaft auf den Zellverbund (1) aufgeschrumpft wird.
  18. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Füllform (1.6) nach Aushärtung des eingebrachten Füllmaterials (1.5) wieder entfernt wird.
  19. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass als Füllmaterial (1.5) eine Vergussmasse oder ein Füllschaum, insbesondere ein Epoxydharz, ein Hart- oder Weichschaum, ein Silikon-Schaum, ein Polyurethan-Schaum, eingebracht wird.
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