DE102007063177A1 - Zellverbinder, Verfahren zum Verbinden zweier Pole von Zellen von Batterien und Batterie mit Zellverbinder - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Zellverbinder (3) zum Verbinden zweier Pole (2) von Zellen (1) von Batterien, insbesondere für Batterien hybridgetriebener Kraftfahrzeuge, der zwei Öffnungen (3.1) aufweist, wobei im Bereich jeder Öffnung (3.1) jeweils ein Ausgleichselement (4) zwischen Zellverbinder (3) und Pol (2) angeordnet ist, wobei Ausgleichselement (4) und Zellverbinder (3) sowie Ausgleichselement (4) und Pol (2) jeweils stoffschlüssig verbindbar sind. Die Erfindung betrifft außerdem ein Verfahren zum Verbinden zweier Pole (2) von Zellen (1) von Batterien mittels eines Zellverbinders (3), der zwei Öffnungen (3.1) aufweist, insbesondere für Batterien hybridgetriebener Kraftfahrzeuge, wobei jeweils ein Ausgleichselement (4), das zumindest teilweise in Form einer Hülse ausgebildet ist, in eine Öffnung (3.1) eingesetzt wird und wobei jedes Ausgleichselement (4) sowohl mit dem Zellverbinder (3) als auch mit dem korrespondierenden Pol (2) stoffschlüssig verbunden wird.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Zellverbinder zum Verbinden zweier Pole von Zellen mindestens einer Batterie, insbesondere einer Batterie hybridgetriebener Kraftfahrzeuge sowie ein Verfahren zum Verbinden zweier Pole von Zellen einer Batterie mittels eines Zellverbinders, insbesondere für eine Batterie hybridgetriebener Kraftfahrzeuge. Die Erfindung betrifft außerdem ein Verfahren zum Verbinden zweier Pole von Zellen von Batterien mittels eines Zellverbinders, der zwei Öffnungen aufweist, insbesondere für Batterien hybridgetriebener Kraftfahrzeuge und eine Batterie mit Zellverbindern.
- Batterien, insbesondere zur Verwendung für hybridgetriebene Kraftfahrzeuge, werden durch Zellen gebildet, deren Pole elektrisch miteinander verbunden werden. Fertigungsbedingt weisen sowohl Zellen als auch deren Pole unterschiedliche Höhen oder Längen auf, so dass üblicherweise die Oberflächen von zu verbindenden Polen nicht in einer Ebene liegen. Insbesondere Batterien hybridgetriebener Kraftfahrzeuge werden zur verbesserten Wärmeabfuhr so gebildet, dass die Böden einzelner Zellen jeweils auf einer Kühlplatte aufgestellt und auf dieser ausgerichtet werden. Zudem ist auch die Lage von Polen bei vergossenem Zellverbund fertigungsbedingt toleranzbehaftet.
- Im Stand der Technik sind zum Verbinden von Polen mehrerer Zellen Zellverbinder bekannt, die als einfache Zellverbinderplatinen mit starren Stromschienen ausgebildet sind. Nachteilig ist dabei, dass derartige Zellverbinder insbesondere für Batterien, bei denen die Lage von zu verbindenden Polen einzelner Zellen fertigungsbedingte Toleranzen aufweisen, nicht geeignet sind, da diese Zellverbinder einen Toleranzausgleich nicht ermöglichen.
- Außerdem sind im Stand der Technik Zellverbinder bekannt, die als flexible Platinen ausgebildet sind, wobei die Zellverbinder aus gestapelten Paketen von dünnen Kupferfolien bestehen. Derartige Zellverbinder erlauben einen Ausgleich zumindest von Höhentoleranzen zu verbindender Pole. Bei dem im Stand der Technik bekannten Verfahren zum Verbinden zweier Pole von Zellen von Batterien mittels des genannten, bekannten Zellverbinders werden zum Ausgleich von Lagetoleranzen vor dem Anziehen von Zellverbinderschrauben Bohrungen mit Übermaß vorgenommen.
- Nachteilig sind bei den genannten Zellverbindern und bei den bekannten Verfahren zum Verbinden zweier Pole von Zellen von Batterien der zum Einbau von Zellverbindern erforderliche hohe Aufwand und die sich daraus ergebenden hohen Kosten. Außerdem ist nachteilig, dass eine aus Sicherheitsgründen wünschenswerte stoffschlüssige Verbindung zwischen zu verbindenden Polen nicht auf einfache Weise möglich ist.
- Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Zellverbinder der eingangs genannten Art, ein Verfahren zum Verbinden zweier Pole von Zellen von Batterien sowie eine Batterie anzugeben, die ein sicheres Verbinden von Polen auf einfache Weise erlauben und die einen Toleranzausgleich die Lage der Pole betreffend erlauben.
- Den Zellverbinder betreffend wird die Aufgabe erfindungsgemäß gelöst durch die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche. Das Verfahren zum Verbinden zweier Pole von Zellen von Batterien betreffend wird die Aufgabe erfindungsgemäß gelöst durch die im Anspruch 9 angegebenen Merkmale. Die Batterie betreffend wird die Aufgabe erfindungsgemäß gelöst durch die in den Ansprüchen 10 und 11 angegebenen Merkmale.
- Der erfindungsgemäße Zellverbinder zum Verbinden zweier Pole von Zellen von Batterien ist vorzugsweise in Form eines Bleches ausgebildet. Er weist zwei Öffnungen auf, wobei im Bereich jeder Öffnung jeweils ein Ausgleichselement zwischen Zellverbinder und Pol angeordnet ist. Das Ausgleichselement und der Zellverbinder sowie Ausgleichselement und der korrespondierende Pol sind jeweils stoffschlüssig verbindbar. Durch die Anordnung eines Ausgleichselementes in einer Öffnung des Zellverbinders wird auf einfache Weise ein Toleranzausgleich die Lage des Pols betreffend ermöglicht; und zwar nicht nur als Ausgleich von Toleranzen in der Höhenlage, im Folgenden als Ausgleich in x-Richtung bezeichnet, sondern auch als Ausgleich in den beiden weiteren Raumkoordinaten, also in der Ebene, deren Normale die x-Richtung ist, im Folgenden als Ausgleich in y-Richtung und z-Richtung bezeichnet.
- Der erfindungsgemäße Zellverbinder ist insbesondere für Batterien hybridgetriebener Kraftfahrzeuge geeignet, da bei derartigen Batterien, bei denen die Böden einzelner Zellen jeweils auf einer Kühlplatte aufgestellt und auf dieser ausgerichtet werden, die Pole fertigungsbedingt toleranzbehaftet angeordnet sind und daher stets ein Toleranzausgleich erforderlich ist. Der erfindungsgemäße Zellverbinder ermöglicht auf einfache Weise die Herstellung einer stoffschlüssigen Verbindung zwischen dem Ausgleichselement und dem Zellverbinder sowie zwischen dem Ausgleichselement und dem korrespondierenden Pol. Vorzugsweise kann die stoffschlüssige Verbindung durch Herstellen von Schweißnähten hergestellt werden. Besonders vorteilhaft ist neben der Möglichkeit, eine dauerhaltbare, Toleranz ausgleichende Kontaktierung durch Verschweißen, dass Kontaktkorrosion vermieden werden kann. Der Einsatz des erfindungsgemäßen Zellverbinders ermöglicht gegenüber der Verwendung herkömmlicher flexibler Zellverbinder eine deutliche Kostenreduzierung.
- Nach einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Zellverbinders ist sowohl jedes Ausgleichselement mit dem korrespondierenden Zellverbinder als auch jedes Ausgleichselement mit dem korrespondierenden Pol jeweils stoffschlüssig verbunden. Vorzugsweise ist die stoffschlüssige Verbindung durch Herstellen von Schweißnähten hergestellt. Dadurch ist auf einfache Weise ein dauerhaft sicherer elektrischer Kontakt zwischen verbundenen Polen sicher gestellt.
- Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist das Ausgleichselement zumindest teilweise in eine Öffnung einschiebbar. Dadurch gelingt ein Toleranzausgleich in x-, y- und z-Richtung auf besonders einfache Weise. Zudem ist bei dieser Ausgestaltung eine stoffschlüssige Verbindung zwischen dem Ausgleichselement und dem Zellverbinder sowie zwischen dem Ausgleichselement und dem korrespondierenden Pol auf besonders einfache Weise herstellbar.
- Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass das Ausgleichselement zumindest teilweise in Form einer Hülse ausgebildet ist, wobei die Hülse in die Öffnung einschiebbar oder eingeschoben ist. Dazu sind die Außenabmessungen der Hülse kleiner als die Abmessungen der korrespondierenden Öffnung; durch ein Spiel zwischen Hülse und Öffnung können Toleranzen in y- und z-Richtung ausgeglichen werden. Vorzugsweise ist dabei die Höhe der Hülse größer als die Dicke des Zellverbinders, so dass Toleranzen in x-Richtung ausgeglichen werden können.
- Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass das Ausgleichselement einen Kranz aufweist, dessen Außenabmessung größer ist als die Abmessung der Öffnung. Dadurch ist der Kranz auf dem Zellverbinder im Randbereich der Öffnung zum Toleranzausgleich in y- und z-Richtung verschiebbar und kann auf einfache Weise, vorzugsweise durch Schweißen, mit dem Zellverbinder stoffschlüssig verbunden werden. Vorzugsweise sind nicht nur die Hülse, sondern auch Kranz und Öffnung kreisförmig ausgebildet; dadurch ist das Ausgleichselement besonders einfach und ohne Rücksicht auf Verdrehungen um die x-Richtung einsetzbar.
- Eine erste alternative Ausgestaltung dieser Ausführungsform sieht vor, dass der Kranz des Ausgleichselements auf oder an der zellabgewandten Oberfläche des Zellverbinders angeordnet ist, wobei die Hülse in die Öffnung eingeschoben ist.
- Vorteilhaft ist dabei, dass bei der Montage zwei Ausgleichselemente zunächst auf den zugehörigen Zellverbinder auflegbar sind.
- Eine zweite alternative Ausgestaltung dieser Ausführungsform sieht vor, dass der Kranz des Ausgleichselements auf oder an der zellzugewandten Oberfläche des Zellverbinders angeordnet ist, wobei die Hülse in die Öffnung eingeschoben ist. Vorteilhaft ist dabei, dass bei der Montage der Zellverbinder zunächst auf zwei korrespondierende Ausgleichselemente auflegbar ist.
- Das erfindungsgemäße Verfahren zum Verbinden zweier Pole von Zellen von Batterien sieht vor, einen vorzugsweise blechförmigen Zellverbinder zu verwenden, der zwei Öffnungen aufweist. Dabei wird jeweils ein Ausgleichselement, das zumindest teilweise in Form einer Hülse ausgebildet ist, in eine Öffnung eingesetzt. Vorzugsweise wird ein Spiel zwischen Hülse und Öffnung zum Toleranzausgleich in y- und z-Richtung genutzt. Jedes Ausgleichselement wird sowohl mit dem Zellverbinder als auch mit dem korrespondierenden Pol stoffschlüssig, insbesondere durch Verschweißen verbunden. Vorzugsweise erfolgt das stoffschlüssige Verbinden nach dem Einsetzen der Ausgleichselemente in die Öffnungen des Zellverbinders. Das erfindungsgemäße Verfahren ist insbesondere zur Herstellung von Batterien hybridgetriebener Kraftfahrzeuge geeignet, da bei der Herstellung derartiger Batterien, bei denen die Böden einzelner Zellen jeweils auf einer Kühlplatte aufgestellt und auf dieser ausgerichtet werden, die Lage der Pole fertigungsbedingt toleranzbehaftet angeordnet ist und daher stets ein Toleranzausgleich erforderlich ist. Das erfindungsgemäße Verfahren umfasst auf einfache Weise die Herstellung einer stoffschlüssigen Verbindung zwischen dem Ausgleichselement und dem Zellverbinder sowie zwischen dem Ausgleichselement und dem korrespondierenden Pol. Vorzugsweise wird die stoffschlüssige Verbindung durch Herstellen von Schweißnähten hergestellt.
- Gemäß einer ersten Alternative für eine erfindungsgemäße Batterie umfasst diese wenigstens einen erfindungsgemäßen Zellverbinder.
- Gemäß einer zweiten Alternative für eine erfindungsgemäße Batterie wurde diese nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellt.
- Vorteilhaft ist, dass die erfindungsgemäßen Batterien auf einfache Weise herstellbar sind. Insbesondere können einerseits Böden einzelner Zellen jeweils auf einer Kühlplatte aufgestellt und auf dieser ausgerichtet werden, so dass eine optimale Wärmeableitung der Zellen sicher gestellt ist, andererseits sind die Pole von Zellen der Batterie, deren Lagen fertigungsbedingt toleranzbehaftet sind, auf einfache Weise und Toleranz ausgleichend miteinander verbunden werden. Daher sind die erfindungsgemäßen Batterien kostengünstig herstellbar und besonders geeignet zum Einsatz in hybridgetriebenen Kraftfahrzeugen.
- Die Erfindung wird im Folgenden anhand von Ausführungsbeispielen beschrieben.
- Dabei zeigen:
-
1 eine isometrische Ansicht einer ersten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Zellverbinders, -
2 eine zugehörige Explosionsdarstellung, -
3 eine zugehörige Schnittdarstellung, -
4 eine zugehörige weitere isometrische Ansicht, -
5 eine isometrische Ansicht einer zweiten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Zellverbinders als Explosionsdarstellung, -
6 eine zugehörige isometrische Ansicht, -
7 eine zugehörige Schnittdarstellung, -
8 eine isometrische Ansicht einer dritten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Zellverbinders als Explosionsdarstellung, -
9 eine zugehörige isometrische Ansicht und -
10 eine zugehörige Schnittdarstellung. - Einander entsprechende Teile sind in allen Figuren mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
-
1 zeigt zwei Zellen1 für eine hier nicht dargestellte Batterie. Jede Zelle1 weist zwei Pole2 auf, wobei ein Pol2 einer Zelle1 mit einem Pol2 der benachbarten Zelle1 mittels eines Zellverbinders3 elektrisch verbunden ist. Der Zellverbinder3 besteht aus elektrisch leitendem Material, ist langgestreckt blechförmig ausgebildet und weist an beiden Enden jeweils eine Öffnung3.1 auf, die als Bohrung ausgebildet ist. In jeder Öffnung3.1 ist ein Ausgleichselement4 angeordnet, das hülsenförmig ausgebildet ist. Jedes Ausgleichselement4 ist sowohl mit dem korrespondierenden Pol2 als auch mit dem Zellverbinder3 im Bereich der korrespondierenden Öffnung3.1 verschweißt und damit stoffschlüssig verbunden. - In
2 sind die in1 dargestellten Elemente in Explosionsdarstellung gezeigt. Die Hülsen4 weisen einen Durchmesser auf, der nur geringfügig kleiner ist als der Durchmesser der korrespondierenden Öffnung3.1 , so dass die hülsenförmigen Ausgleichselemente4 in die Öffnungen3.1 nahezu passgenau einsetzbar sind. Die Höhe der hülsenförmigen Ausgleichselemente4 ist größer als die Dicke des Zellverbinders3 , so dass Höhendifferenzen zwischen den Oberflächen der zu verbindenden Pole2 dadurch ausgeglichen werden können, dass das Ausgleichselement4 , das für den Pol2 mit der tiefer liegenden Oberfläche bestimmt ist, tiefer in die korrespondierende Öffnung3.1 eingesetzt wird als das zweite Ausgleichselement4 . Der beschriebene Ausgleich von Höhentoleranzen zwischen den zu verbindenden Polen2 ist durch den vertikal dargestellten Pfeil dargestellt, der den Toleranzausgleich in x-Richtung repräsentiert. Fertigungsbedingte Abweichungen der Lage der Pole2 in den beiden jeweils zur x-Richtung senkrecht verlaufenden weiteren Hauptrichtungen, nämlich y-Richtung und z-Richtung, kann dadurch erfolgen, dass in die Öffnungen3.1 eingesteckte Ausgleichselemente4 in y-Richtung und in z-Richtung auf dem jeweiligen Pol2 beliebig aufsetzbar sind. Bei der dargestellten Ausführungsform sind die Außendurchmesser der Ausgleichselemente4 geringfügig kleiner als die Durchmesser der korrespondierenden Pole2 . - Die in
3 gezeigte Schnittdarstellung verdeutlicht insbesondere die zur Beschreibung zu1 erwähnte stoffschlüssige Verbindung. Der Zellverbinder3 ist durch Schweißnähte5 mit den beiden hülsenförmigen Ausgleichselementen4 stoffschlüssig verbunden; die beiden Ausgleichselemente4 sind ebenfalls durch Schweißnähte5 mit dem jeweils korrespondierenden Pol2 stoffschlüssig verbunden. Im dargestellten Ausführungsbeispiel weisen die hülsenförmigen Ausgleichselemente4 jeweils einen Boden auf, der durch Schweißnähte5 mit dem Pol2 verbunden ist. Es ist auch möglich, die hülsenförmigen Ausgleichselemente4 ohne Boden auszubilden, so dass Schweißnähte zwischen dem Ausgleichselement4 und dem korrespondierenden Pol2 im unmittelbaren inneren Kehlbereich zwischen der Wandung des Ausgleichselements4 und der Oberfläche des Pols2 gesetzt werden können. -
4 zeigt eine Vielzahl von elektrisch zu verbindenden einzelnen Zellen1 , wobei sechs Zellen1 bereits elektrisch mittels Zellverbinder3 und Ausgleichselement4 gemäß der Beschreibung zu den1 bis3 miteinander verbunden sind. -
5 und6 zeigen eine zweite Ausführungsform der Erfindung; bei der dargestellten Ausführungsform weist das Ausgleichselement4 neben dem hülsenförmigen Bereich einen Kranz4.1 auf. Der Außendurchmesser des Kranzes4.1 ist größer als der Durchmesser der korrespondierenden Öffnung3.1 . Der Außendurchmesser des hülsenförmigen Teils des Ausgleichselements4 ist derart kleiner als der Durchmesser der korrespondierenden Öffnung3.1 , dass sich zwischen dem hülsenförmigen Teil des Ausgleichselements4 und der korrespondierenden Öffnung3.1 ein Spiel ergibt, das zum Toleranzausgleich in y- und z-Richtung genutzt werden kann. Der Innendurchmesser des Ausgleichselements4 ist geringfügig größer als der Durchmesser des korrespondierenden Pols2 . Dadurch ist das Ausgleichselement4 mit dem Kranz auf der zellzugewandten Seite auf den Pol derart aufsteckbar, dass ein Toleranzausgleich in x-Richtung dadurch erfolgen kann, dass die beiden Ausgleichselemente4 der zu verbindenden Pole2 jeweils unabhängig von der Lage des jeweiligen Pols2 in jeweils der gleichen Höhenlage gesetzt werden. -
7 zeigt insbesondere die stoffschlüssige Verbindung der zweiten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Zellverbinders gemäß der5 und6 . Die stoffschlüssige Verbindung zwischen den zu verbindenden Polen2 ist gewährleistet durch Schweißnähte zwischen jedem Pol2 und dem jeweils korrespondierenden Ausgleichselement4 sowie durch Schweißnähte zwischen dem Zellverbinder3 und den Ausgleichselementen4 . Die Schweißnähte5 zwischen Ausgleichselement4 und Pol2 sind im Kehlbereich der Innenflächen der Wandung des hülsenförmigen Teils des Ausgleichselements4 einerseits und der Oberfläche des korrespondierenden Pols2 hergestellt. Die genannten Kehlnähte sind auf besonders einfache Weise herstellbar. Der Zellverbinder3 ist durch Schweißnähte5 mit dem Ausgleichselement4 verbunden, und zwar im Überlappungsbereich zwischen Zellverbinder3 und Kranz4.1 des Ausgleichselements4 . -
8 und9 zeigen eine zweite Ausführungsform der Erfindung; bei der dargestellten Ausführungsform weist das Ausgleichselement4 neben dem hülsenförmigen Bereich einen Kranz4.1 auf. Der Außendurchmesser des Kranzes4.1 ist größer als der Durchmesser der korrespondierenden Öffnung3.1 . Der Außendurchmesser des hülsenförmigen Teils des Ausgleichselements4 ist derart kleiner als der Durchmesser der korrespondierenden Öffnung3.1 , dass sich zwischen dem hülsenförmigen Teil des Ausgleichselements4 und der korrespondierenden Öffnung3.1 ein Spiel ergibt, das zum Toleranzausgleich in y- und z-Richtung genutzt wird. Der Innendurchmesser des Ausgleichselements4 ist geringfügig größer als der Durchmesser des korrespondierenden Pols2 . Dadurch ist das Ausgleichselement4 mit dem Kranz auf der zellabgewandten Seite auf den Pol derart aufsteckbar, dass ein Toleranzausgleich in x-Richtung dadurch erfolgen kann, dass die beiden Ausgleichselemente4 der zu verbindenden Pole2 jeweils unabhängig von der Lage des jeweiligen Pols2 in jeweils der gleichen Höhenlage gesetzt werden. -
10 zeigt insbesondere die stoffschlüssige Verbindung der zweiten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Zellverbinders gemäß der8 und9 . Die stoffschlüssige Verbindung zwischen den zu verbindenden Polen2 ist gewährleistet durch Schweißnähte zwischen jedem Pol2 und dem jeweils korrespondierenden Ausgleichselement4 sowie durch Schweißnähte zwischen dem Zellverbinder3 und den Ausgleichselementen4 . Die Schweißnähte5 zwischen Ausgleichselement4 und Pol2 sind im Kehlbereich der Innenflächen der Wandung des hülsenförmigen Teils des Ausgleichselements4 einerseits und der Oberfläche des korrespondierenden Pols2 hergestellt. Die genannten Kehlnähte sind auf besonders einfache Weise herstellbar. Der Zellverbinder3 ist durch Schweißnähte5 mit dem Ausgleichselement4 verbunden, und zwar im Überlappungsbereich zwischen Zellverbinder3 und Kranz4.1 des Ausgleichselements4 . -
- 1
- Zelle
- 2
- Pol
- 3
- Zellverbinder
- 3.1
- Öffnung
- 4
- Ausgleichselement
- 4.1
- Kranz
- 5
- Schweißnaht
Claims (11)
- Zellverbinder (
3 ) zum Verbinden zweier Pole (2 ) von Zellen (1 ) einer Batterie, insbesondere einer Batterie für hybridgetriebene Kraftfahrzeuge, gekennzeichnet durch zwei Öffnungen (3.1 ), wobei im Bereich jeder Öffnung (3.1 ) jeweils ein Ausgleichselement (4 ) zwischen Zellverbinder (3 ) und Pol (2 ) angeordnet ist, wobei Ausgleichselement (4 ) und Zellverbinder (3 ) sowie Ausgleichselement (4 ) und Pol (2 ) jeweils stoffschlüssig verbindbar sind. - Zellverbinder (
3 ) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Ausgleichselement (4 ) stoffschlüssig mit dem korrespondierenden Zellverbinder (3 ) verbunden ist und dass jedes Ausgleichselement (4 ) stoffschlüssig mit dem korrespondierenden Pol (2 ) verbunden ist. - Zellverbinder (
3 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Ausgleichselement (4 ) zumindest teilweise in eine Öffnung (3.1 ) einschiebbar ist. - Zellverbinder (
3 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Ausgleichselement (4 ) zumindest teilweise in Form einer Hülse ausgebildet ist, wobei die Hülse in die Öffnung (3.1 ) einschiebbar oder eingeschoben ist. - Zellverbinder (
3 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Ausgleichselement (4 ) einen Kranz (4.1 ) aufweist, dessen Außenabmessung größer ist als die Abmessung der Öffnung (3.1 ). - Zellverbinder (
3 ) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass Kranz (4.1 ) und Öffnung (3.1 ) kreisförmig ausgebildet sind. - Zellverbinder (
3 ) nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Kranz (4.1 ) des Ausgleichselements (4 ) auf oder an der zellabgewandten Oberfläche des Zellverbinders (3 ) angeordnet ist, wobei die Hülse in die Öffnung (3.1 ) eingeschoben ist. - Zellverbinder (
3 ) nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Kranz (4.1 ) des Ausgleichselements (4 ) auf oder an der zellzugewandten Oberfläche des Zellverbinders (3 ) angeordnet ist, wobei die Hülse in die Öffnung (3.1 ) eingeschoben ist. - Verfahren zum Verbinden zweier Pole (
2 ) von Zellen (1 ) einer Batterie mittels eines Zellverbinders (3 ), der zwei Öffnungen (3.1 ) aufweist, insbesondere für eine Batterie hybridgetriebener Kraftfahrzeuge, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils ein Ausgleichselement (4 ), das zumindest teilweise in Form einer Hülse ausgebildet ist, in eine Öffnung (3.1 ) eingesetzt wird und dass jedes Ausgleichselement (4 ) sowohl mit dem Zellverbinder (3 ) als auch mit dem korrespondierenden Pol (2 ) stoffschlüssig verbunden wird. - Batterie, insbesondere für hybridgetriebene Kraftfahrzeuge, mit einem Zellverbinder gemäß einem der Ansprüche 1 bis 8, insbesondere hergestellt nach dem Verfahren gemäß Anspruch 9.
- Batterie, insbesondere für hybridgetriebene Kraftfahrzeuge, hergestellt nach dem Verfahren gemäß Anspruch 9, insbesondere mit einem Zellverbinder gemäß einem der Ansprüche 1 bis 8.
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