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DE102007063100A1 - Abgasnachbehandlungseinrichtung mit mindestens zwei Partikelfiltern - Google Patents

Abgasnachbehandlungseinrichtung mit mindestens zwei Partikelfiltern Download PDF

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DE102007063100A1
DE102007063100A1 DE102007063100A DE102007063100A DE102007063100A1 DE 102007063100 A1 DE102007063100 A1 DE 102007063100A1 DE 102007063100 A DE102007063100 A DE 102007063100A DE 102007063100 A DE102007063100 A DE 102007063100A DE 102007063100 A1 DE102007063100 A1 DE 102007063100A1
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DE
Germany
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filter element
filter
filter elements
exhaust
treatment device
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102007063100A
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English (en)
Inventor
Matthias Kruse
Thomas Hauber
Klaus-Dieter Sulzberger
Hermann Koch-Groeber
Christoph Saffe
Vera Lindemer
Joerg Jockel
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
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Publication date
Application filed by Robert Bosch GmbH filed Critical Robert Bosch GmbH
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Abstract

Es wird eine Abgasnachbehandlungseinrichtung vorgeschlagen, bei der mehrere Filterelemente 18.1 und 18.2 in Reihe geschaltet sind.

Description

  • Stand der Technik
  • Die Erfindung betrifft eine Abgasnachbehandlungseinrichtung insbesondere für eine nach dem Diesel-Verfahren arbeitende Brennkraftmaschine mit zwei in Reihe geschalteten Filterelementen. Eine solche Abgasnachbehandlungseinrichtung ist aus der DE 101 56 191 A1 bekannt.
  • Bei der aus dem Stand der Technik bekannten Abgasnachbehandlungseinrichtung erfolgt die eigentliche Abgasreinigung im Hauptfilter. Der Vorfilter hat eine deutlich geringere Abscheiderate und eine sehr viel kleinere Speicherkapazität für Ruß als der Hauptfilter.
  • Die Speicherkapazität des Vorfilters ist so bemessen, dass erstens eine relativ kleine Energiezufuhr ausreicht, um den Vorfilter auf die zur Oxidation des Rußes erforderliche Temperatur aufzuheizen. Zweitens soll die durch die Oxidation des Rußes im Vorfilter verursachte Temperaturerhöhung des Abgases stromabwärts des Vorfilters ausreichend sein, um die Regeneration des Hauptfilters auszulösen. Der Vorfilter dient bei dieser Abgasnachbehandlungseinrichtung gewissermaßen als Heizeinrichtung für das Abgas, um bei Bedarf die Regeneration des Hauptfilters auslösen zu können.
  • Da viele Filterelemente heutzutage aus einem extrudierten keramischen Material bestehen und die Herstellung dieser extrudierten Filterelemente technischen und wirtschaftlichen Grenzen unterliegt, ist die Speicherkapazität des Hauptfilters begrenzt. Die Herstellung der Filterelemente ist besonders wirtschaftlich, wenn deren Durchmesser und Länge vergleichsweise klein sind. Mit zunehmender Querschnittsfläche und zunehmender Länge des Filterelements steigen die Herstellungskosten stark an.
  • Damit die Rußbeladung des Hauptfilters eine zulässige Grenze nicht überschreitet, muss der aus dem Stand der Technik bekannte Hauptfilter relativ häufig regeneriert werden, was sich negativ aus dessen Lebensdauer auswirkt.
  • Des Weiteren muss der Hauptfilter unter verschiedensten Betriebsbedingungen zuverlässig arbeiten, weil nahezu die gesamte Abgasnachbehandlung im Hauptfilter stattfindet. So ist es beispielsweise erforderlich, dass der Hauptfilter sowohl kleinste als auch größte Rußpartikel sicher herausfiltert. Der Abgasgegendruck des Hauptfilters darf in allen Betriebs- und Beladungszuständen einen vorgegebenen Grenzwert nicht übersteigen und außerdem muss der Hauptfilter den unterschiedlichen thermischen Beanspruchungen über die gesamte Lebensdauer der Brennkraftmaschine bzw. der Abgasnachbehandlungseinrichtung standhalten.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Nachbehandlungseinrichtung bereitzustellen, deren Speicherkapazität für Rußpartikel erhöht ist, bei dem die Häufigkeit der Regenerationen deutlich verringert wird und die noch dazu wirtschaftlich herstellbar ist.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einer Abgasnachbehandlungseinrichtung für eine nach dem Dieselverfahren arbeitende Brennkraftmaschine umfassend ein erstes Filterelement und ein stromabwärts angeordnetes zweites Filterelement, wobei erstes Filterelement und zweites Filterelement in Reihe geschaltet sind, und wobei die Abscheiderate des ersten Filterelements kleiner als die Abscheiderate des zweiten Filterelements ist, dadurch gelöst, dass die Speicherkapazität des ersten Filterelements größer oder gleich der Speicherkapazität des zweiten Filterelements ist.
  • Durch die Serienschaltung von mehreren Filterelementen, die in erster Näherung eine gleich große Speicherkapazität aufweisen, ist es möglich, die Gesamtspeicherkapazität der Abgasnachbehandlung der erfindungsgemäßen Abgasnachbehandlungseinrichtung zu vergrößern und dadurch die Zahl der erforderlichen Regenerationen entsprechend zu reduzieren. Eine gewünschte Gesamtspeicherkapazität der Abgasnachbehandlungseinrichtung für Ruß kann dadurch erreicht werden, dass mehrere kleine Filterelemente in Reihe geschaltet werden. Die gewünschte Gesamtspeicherkapazität ergibt sich dabei durch die Addition der Speicherkapazitäten der Filterelemente. Wegen der starken Abhängigkeit der Herstellungskosten von der Speicherkapazität ist es in vielen Anwendungsfällen wirtschaftlicher, mehrere kleine Filterelemente herzustellen und diese in Reihe zu schalten, um die gewünschte Gesamtspeicherkapazität zu erreichen.
  • Ein weiterer und sehr wichtiger Vorteil der erfindungsgemäßen Abgasnachbehandlungseinrichtung ist, dass die einzelnen Filterelemente jeweils nur ganz spezifisch konfiguriert werden können. So kann beispielsweise ein stromaufwärts gelegen angeordnetes erstes Filterelement bezüglich seiner Filterfläche und der durchschnittlichen Porengröße so ausgelegt werden, dass insbesondere die großen Rußpartikel herausgefiltert werden und die stromabwärts angeordneten Filterelemente können dann eine kleinere Porengröße aufweisen, um auch die kleineren Rußpartikel sicher herauszufiltern. Dabei besteht für die stromabwärts angeordneten Filterelemente nicht die Gefahr, dass die feinporigen Filterelemente verstopfen, da die großen Rußpartikelfilter bereits in dem ersten Filterelement herausgefiltert wurden.
  • Auch können die verschiedenen in Reihe hintereinander angeordneten Filterelemente hinsichtlich der auftretenden Temperatur bezüglich Material oder Filterbauart jeweils den dort herrschenden Bedingungen optimal angepasst werden, so dass in aller Regel die Anforderungen an die einzelnen Filterelemente geringer sind, als wenn ein großes Filterelement die gesamte Abgasnachbehandlung durchführen muss.
  • Eine besonders kompakte Bauweise stellt sich dann ein, wenn mindestens zwei Filterelemente direkt hintereinander angeordnet sind. Dann können diese Filterelemente in einem gemeinsamen Gehäuse angeordnet werden.
  • Des Weiteren ist es möglich, dass bei mehreren direkt hintereinander angeordneten Filterelementen nur an einer Eintrittsfläche des stromaufwärts angeordneten Filterelements Verschlussstopfen für die Austrittkanäle vorhanden sind und an der Austrittsfläche des stromabwärts angeordneten Filterelements Verschlussstopfen für die Eintrittskanäle vorhanden sind. Dadurch wird die Zahl der benötigten Verschlussstopfen reduziert, was sich weiter positiv auf die Herstellungskosten und damit die Wirtschaftlichkeit der Abgasnachbehandlungseinrichtung auswirkt.
  • Alternativ ist es auch möglich, dass zwei direkt hintereinander angeordnete Filterelemente jeweils an ihrer Eintrittsseite Verschlussstopfen und im Wechsel dazu an ihrer Austrittsseite Verschlussstopfen aufweisen und die Filterelemente so angeordnet werden, dass ein Austrittskanal des stromaufwärts angeordneten Filterelements in einen Eintrittskanal des stromabwärts angeordneten Filterelements mündet. Dadurch treten die zu reinigenden Abgase zweimal durch eine Filterwand, nämlich einmal durch eine Filterwand des ersten Filterelements und einmal durch eine Filterwand des zweiten Filterelements. Dadurch wird trotz einer vergleichsweise geringen Abscheiderate beider Filterelemente durch die Verkettung der beiden Filterelemente eine verbesserte Gesamtabscheiderate erzielt.
  • Auch wird die erfindungsgemäße Abgasnachbehandlung robuster hinsichtlich Brüchen oder Rissen innerhalb eines Filterelements, da durch die Funktionsunfähigkeit eines Filterelements nicht sofort die gesamte Abgasnachbehandlungseinrichtung wirkungslos wird.
  • Aufgrund der kleineren Volumina der einzelnen Filterelemente können auch die bei der Regeneration auftretenden thermischen Spannungen und Temperaturen besser beherrscht werden, so dass die Gefahr von Rissen und Beschädigungen der Filterelemente reduziert wird.
  • Die erfindungsgemäße Abgasnachbehandlungseinrichtung kann letztendlich mit Filterelementen aller bekannten Bauarten hergestellt werden. Dazu gehören sogenannte Wallflowfilter aus bevorzugt sinterkeramischen Werkstoffen aber auch Filter aus keramischen Fasern oder Schäumen, metallischen Fasern, Partikeln oder keramischen Membranen.
  • Je nach Lage der Filterelemente in der Abgasanlage können entsprechend den am Einbauort herrschenden Betriebsbedingungen die jeweils am besten geeigneten Filterelemente und -bauarten ausgewählt und eingesetzt werden.
  • Eine weitere Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Abgasnachbehandlungseinrichtung sieht vor, dass mindestens eines der Filterelemente stromaufwärts eines Abgasturboladers oder eines Kompressors der Brennkraftmaschine angeordnet ist. Dadurch kann, ein geeignetes Filtermaterial vorausgesetzt, schon bei den dort herrschenden sehr hohen Temperaturen die Rußpartikel aus dem Abgas herausgefiltert werden und teilweise sogar kontinuierlich oxidiert werden.
  • Die Einstellung der Abscheiderate des Filterelements kann durch den freien hydrodynamischen Durchmesser das Filtermaterial, die Kanalgeometrie, die Zelldichte, die Korngröße des Filterwerkstoffes und/oder die Abmessungen der Filterelemente (18.1, 18.2) eingestellt werden.
  • Die Größe der Poren des Filtermaterials, das Filtermaterial und/oder die Abmessungen des Filterelements eingestellt werden.
  • Des Weiteren ist es möglich, die Abscheiderate eines oder mehrerer Filterelemente mithilfe eines oder mehrerer Bypasskanäle zu reduzieren. Dies bedeutet, dass nicht das gesamte Abgas in diesem Filterelement gefiltert wird, sondern dass ein Teil des Abgases ungefiltert durch diese Bypasskanäle an dem eigentlichen Filterelement vorbei oder durch das Filterelement hindurchströmen kann. Dadurch wird die Gefahr des Verstopfens eines oder mehrerer Filterelemente vermieden, was sich positiv auf die Brennkraftmaschine auswirkt.
  • Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind der nachfolgenden Zeichnung, deren Beschreibung und den Patentansprüchen entnehmbar. Alle in der Zeichnung, deren Beschreibung und den Patentansprüchen genannten Vorteile können sowohl Einzeln als auch in beliebiger Kombination miteinander erfindungswesentlich sein.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Es zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung einer Brennkraftmaschine mit einer Abgasnachbehandlungseinrichtung nach dem Stand der Technik
  • 2 ein Filterelement im Längsschnitt,
  • 3 bis 5 Ausführungsbeispiele erfindungsgemäßer Abgasnachbehandlungseinrichtungen.
  • Ausführungsformen der Erfindung
  • In 1 trägt eine Brennkraftmaschine das Bezugszeichen 10. Ein Steuergerät 11 steuert die Brennkraftmaschine 10 über Signalleitungen (ohne Bezugszeichen). Die Abgase werden über ein Abgasrohr 12 abgeleitet, in dem eine Filtereinrichtung 14 angeordnet ist. Mit dieser werden Rußpartikel aus dem im Abgasrohr 12 strömenden Abgas herausgefiltert, um gesetzliche Bestimmungen einzuhalten.
  • Bei der in 1 dargestellten Anordnung nach dem Stand der Technik umfasst die Filtereinrichtung 14 ein zylindrisches Gehäuse 16, in dem ein im vorliegenden Ausführungsbeispiel rotationssymmetrisches, insgesamt ebenfalls zylindrisches Filterelement 18 angeordnet ist. Selbstverständlich ist die Erfindung nicht auf diese Geometrien beschränkt. Bei Bedarf wird die Brennkraftmaschine 10 so angesteuert, dass das Filterelement 18 der Filtereinrichtung 16 regeneriert wird.
  • In 2 ist ein Querschnitt durch ein Filterelement1 18 dargestellt. Das Filterelement 18 ist beispielsweise als extrudierter Formkörper aus einem keramischen Material, wie Cordierit, hergestellt. Das Filterelement 18 wird in Richtung der Pfeile 20 von nicht dargestelltem Abgas durchströmt. Eine Eintrittsfläche hat in 2 das Bezugszeichen 22, während eine Austrittsfläche in 2 das Bezugszeichen 24 hat.
  • Parallel zu einer Längsachse 26 des Filterelements 18 verlaufen mehrere Eintrittskanäle 28 im Wechsel mit Austrittskanälen 30. Die Eintrittskanäle 28 sind an der Austrittsfläche 24 mit Verschlussstopfen 31 verschlossen. Im Gegensatz dazu sind die Austrittskanäle 30 an der Austrittsfläche 24 offen und im Bereich der Eintrittsfläche 22 mit Verschlussstopfen 31 verschlossen.
  • Der Strömungsweg des ungereinigten Abgases führt also in einen der Eintrittskanäle 28 und von dort durch eine Filterwand 34 in einen der Austrittskanäle 30. Exemplarisch ist dies durch die Pfeile 32 dargestellt. Bei dem dargestellten Filterelement 18 handelt es sich somit um einen sogenannten „wall-flow"-Filter. Allerdings ist die erfindungsgemäße Abgasbehandlungseinrichtung nicht auf wall-flow-Filter beschränkt. Es können auch „flow-through"-Geometrien eingesetzt werden. Hier sind alle Kanäle an der Eingangsseite offen; es sind aber Mischformen zwischen „wall-flow"- und „flow-through"-Filtern möglich.
  • Wie sich aus dem Längsschnitt gemäß 2 ergibt, ist das Filterelement 18 dichtend in einem Gehäuse 38 der Filtereinrichtung 16 aufgenommen. Zwischen Gehäuse 38 und Filterelement 16 ist eine Dichtmatte 36 angeordnet, die dafür sorgt, dass die Verbindung zwischen Gehäuse 38 und Filterelement 16 gasdicht ist.
  • In 3 ist ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Abgasnachbehandlungseinrichtung dargestellt. Dieses Ausführungsbeispiel umfasst eine erste Filtereinrichtung 14.1 mit einem ersten Filterelement 18.1 und eine zweite Filtereinrichtung 14.2 mit einem zweiten Filterelement 18.2.
  • Die Speicherkapazitäten für Rußpartikel von erstem Filterelement 18.1 und zweitem Filterelement 18.2 sind bei diesem Ausführungsbeispiel gleich. Allerdings ist die Abscheiderate des ersten Filterelements 18.1 niedriger als die des zweiten Filterelements 18.2.
  • Unter der Abscheiderate A wird im Zusammenhang mit der beanspruchten Erfindung das Verhältnis zwischen der Masse der in den Abgasen enthaltenen Rußpartikel am Austritt des eine Filterelements 18 und der Masse der in den Abgasen enthaltenen Rußpartikel an der Eintrittsfläche 22 in das Filterelement 18 einströmenden Rußpartikel verstanden.
  • Figure 00080001
  • Die Abscheiderate Ages der gesamten Abgasnachbehandlungseinrichtung ergibt sich aus dem Produkt der Abscheiderate A1 des ersten Filterelements 18.1 und der Abscheiderate A2 des zweiten Filterelements 18.2. Durch die erfindungsgemäß unterschiedlichen Abscheideraten A1 und A2 wird eine gleichmäßige Beladung des ersten und des zweiten Filterelements 18.1 und 18.2 gewährleistet.
  • Das erste Filterelement 18.1 ist näher an der Brennkraftmaschine 10 angeordnet ist, so dass es von Abgasen mit höherer Temperatur durchströmt wird. Diesem Umstand kann durch die Wahl eines geeigneten Werkstoffs für das erste Filterelement Rechnung getragen werden. Des Weiteren sind die Anforderungen an das erste Filterelement 18.1 wegen der vergleichsweise geringeren Abscheiderate A1 des ersten Filterelements 18.1 geringer als an das zweite Filterelement 18.2.
  • Auch ist es möglich, beispielsweise in dem ersten Filterelement 18.1 gezielt die Rußpartikel mit einem verhältnismäßig großen Durchmesser herauszufiltern und die kleineren Rußpartikelfilter in dem zweiten Filterelement 18.2 herauszufiltern. Dadurch können die Filterelemente 18.1 und 18.2 selektiv auf die zu filternden Partikel abgestimmt und optimiert werden, so dass das Abgas von Rußpartikeln unterschiedlicher Größe effektiv und wirkungsvoll gereinigt wird.
  • Des Weiteren kann durch die Aufteilung der durch die verschiedene Porosität der Filterelemente 18.1 und 18.2 einerseits ein Zusetzen der Filterflächen und somit ein Verstopfen des Filterelements verhindert werden, dass für das Filtern kleinster Rußpartikel zuständig ist.
  • In 4 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel von zwei in Serie geschalteten Filterelementen im Längsschnitt dargestellt.
  • Bei diesem Ausführungsbeispiel weist lediglich das erste Filterelement 18.1 an seiner Eintrittsfläche 22.1 Verschlussstopfen 31 auf. An der Austrittsfläche 24.1 des ersten Filterelements 18.1 sind alle Kanäle offen und gehen direkt in die Kanäle des zweiten Filterelements 18.2 über.
  • Bei dem zweiten Filterelement 18.2 sind nur an dessen Austrittsseite 24.2 Verschlussstopfen 31 vorgesehen. Im Ergebnis wirken diese Filterelemente 18.1 und 18.2 wie ein verlängertes Filterelement 18 gemäß dem Stand der Technik (siehe 2). Dadurch können die bislang bestehenden herstellungsbedingten Restriktionen bezüglich der Länge eines Filterelements aufgehoben werden und auch sehr lange gebaute Filterelemente, bestehend aus einem ersten Filterelement 18.1 und einem zweiten Filterelement 18.2, wirtschaftlich hergestellt werden.
  • Es ist selbstverständlich darauf zu achten, dass an dem Übergang zwischen erster Austrittsfläche 24.1 des ersten Filterelements 18.1 und der Eintrittsfläche 22.2 des zweiten Filterelements 18.2 keine unerwünschte Mischung bereits gefilterter Abgase mit noch ungefilterten Abgasen stattfindet. Dies kann beispielsweise durch nicht dargestellte Passstifte oder andere Fixierungsmittel gewährleistet werden.
  • Selbstverständlich ist es auch möglich, nicht nur zwei Filterelemente 18.1 und 18.2 direkt hintereinander anzuordnen, sondern zwischen den in 4 dargestellten Filterelementen 18.1 und 18.2 noch ein drittes Filterelement anzuordnen. Dieses dritte Filterelement, welches nicht dargestellt ist, kann aus einer Vielzahl parallel angeordneter Kanäle bestehen, die sowohl an der Eintrittsfläche als auch an der Austrittsfläche offen sind.
  • In 5 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel zweier erfindungsgemäß in Serie geschalteter Filterelement 18.1 und 18.2 dargestellt.
  • Bei diesem Ausführungsbeispiel weisen die Filterelemente 18.1 und 18.2 Eintrittskanäle 28 und Austrittskanäle auf, die jeweils an den Eintrittsflächen 22.1 bzw. 22.2 und an den Austrittsflächen 24.1 und 24.2 durch Verschlussstopfen 31 verschlossen sind. Dabei sind die Filterelemente 18.1 und 18.2 so angeordnet, dass ein Austrittskanal 30 des ersten Filterelements 18.1 in einen Eintrittskanal 28 des zweiten Filterelements 18.2 mündet. Dies bedeutet, dass das zu reinigende Abgas beim Durchströmen der beiden Filterelemente 18.1 und 18.2 zweimal durch eine Filterwand 34 hindurchtritt und somit zweistufig gereinigt wird. Auch hierdurch wird eine besonders effektive Reinigung gewährleistet und es ist möglich, die Betriebseigenschaften des ersten Filterelements 18.1 und des zweiten Filterelements 18.2 verschieden einzustellen, so dass einerseits durch die zweistufige Abgasnachbehandlung eine besonders effektive Reinigung des Abgases erfolgt und andererseits das Verstopfen die Betriebssicherheit beider Filterelemente und Zuverlässigkeit beider Filterelemente 18.1 und 18.2 gewährleistet ist.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 10156191 A1 [0001]

Claims (12)

  1. Abgasnachbehandlungseinrichtung für eine nach dem Diesel-Verfahren arbeitende Brennkraftmaschine umfassend ein erstes Filterelement (18.1) und mindestens ein zweites Filterelement (18.2), wobei erstes Filterelement (18.1) und zweites Filterelement (18.2) und das erste Filterelement (18.1) stromaufwärts des zweiten Filterelements (18.2) angeordnet ist, und wobei die Abscheiderate (A1) des ersten Filterelements (18.1) kleiner als die Abscheiderate (A2) des zweiten Filterelements (18.2) ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Speicherkapazität für Rußpartikel des ersten Filterelements (18.1) größer oder gleich der Speicherkapazität des zweiten Filterelements (18.2) ist.
  2. Abgasnachbehandlungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mehr als zwei Filterelemente (18.1, 18.2, ... 18.m) in Reihe geschaltet sind.
  3. Abgasnachbehandlungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei Filterelemente (18.1, 18.2) direkt hintereinander angeordnet sind.
  4. Abgasnachbehandlungseinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass bei mehreren direkt hintereinander angeordneten Filterelementen (18.1, 18.2) an einer Eintrittsfläche (22.1) des stromaufwärts angeordneten Filterelements (18.1) Verschlussstopfen (31) vorhanden sind und an der Austrittsfläche (24.2) des stromabwärts angeordneten Filterelements (18.2) Verschlussstopfen (31) vorhanden sind.
  5. Abgasnachbehandlungseinrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass bei zwei direkt hintereinander angeordneten Filterelementen (18.1, 18.2) ein Austrittskanal (30) des stromaufwärts angeordneten Filterelements (18.1) in einen Eintrittskanal (28) des stromabwärts angeordneten Filterelements (18.2) mündet.
  6. Abgasnachbehandlungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei Filterelemente (18.1, 18.2) in einem gemeinsamen Gehäuse (16) angeordnet sind.
  7. Abgasnachbehandlungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eines der Filterelemente (18.1, 18.2) als wall-flow-Filter, insbesondere mit Eintrittskanälen (28) und Austrittskanälen (30), ausgebildet ist.
  8. Abgasnachbehandlungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eines der Filterelemente (18.1, 18.2) aus keramischen und/oder metallischen Werkstoffen, insbesondere sintermetallischen Werkstoffen, beispielsweise in Form von Fasern, Schäumen, Partikeln und/oder Membranen ausgebildet ist.
  9. Abgasnachbehandlungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eines der Filterelemente (18.1, 18.2) eine katalytisch aktive Beschichtung aufweist.
  10. Abgasnachbehandlungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eines der Filterelemente (18.1) stromaufwärts eines Abgasturboladers oder Kompressors der Brennkraftmaschine (10) angeordnet ist.
  11. Abgasnachbehandlungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abscheiderate der Filterelemente (18.1, 18.2) durch den freien hydrodynamischen Durchmesser das Filtermaterial, die Kanalgeometrie, die Zelldichte, die Korngröße des Filterwerkstoffes und/oder die Abmessungen der Filterelemente (18.1, 18.2) eingestellt wird.
  12. Abgasnachbehandlungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abscheiderate (A1) eines oder mehrerer Filterelemente (18.1) mit Hilfe eines oder mehrerer Bypass-Kanäle reduziert wird.
DE102007063100A 2007-12-28 2007-12-28 Abgasnachbehandlungseinrichtung mit mindestens zwei Partikelfiltern Withdrawn DE102007063100A1 (de)

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